Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Vorwort/Präambel
Für die nachstehend genannten Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Höhere Lehranstalt für Art and Design (Anlagen 1 und 1.1)
2. Höhere Lehranstalt für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.2)
3. Höhere Lehranstalt für Biomedizin und Gesundheitstechnik (Anlagen 1 und 1.3)
4. Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure (Anlagen 1 und 1.4)
5. Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.5)
6. Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.6)
8. Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.8)
9. Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign (Anlagen 1 und 1.9)
10. Höhere Lehranstalt für Informatik (Anlagen 1 und 1.10)
11. Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie (Anlagen 1 und 1.11)
12. Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien (Anlagen 1 und 1.12)
13. Höhere Lehranstalt für Kunststoff- und Umwelttechnik (Anlagen 1 und 1.13)
14. Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie (Anlagen 1 und 1.14)
15. Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Lebensmittelsicherheit (Anlagen 1 und 1.15)
16. Höhere Lehranstalt für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.16)
17. Höhere Lehranstalt für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.17)
18. Höhere Lehranstalt für Medien (Anlagen 1 und 1.18)
19. Höhere Lehranstalt für Medieningenieure und Printmanagement (Anlagen 1 und 1.19)
20. Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik (Anlagen 1 und 1.20)
21. Höhere Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik (Anlagen 1 und 1.21)
22. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik (Anlagen 1 und 1.22)
(Anm.: Z 23 aufgehoben durch Z 2, BGBl. II Nr. 273/2019)
24. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik (Anlagen 1 und 1.24)
25. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Holztechnik (Anlagen 1 und 1.25)
26. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Logistik (Anlagen 1 und 1.26)
27. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.27)
28. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management (Anlagen 1 und 1.28)
(Anm.: Z 29 aufgehoben durch Z 4, BGBl. II Nr. 273/2019)
30. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Produktmanagement und FutureTecs (Anlagen 1 und 1.30)
31. Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Informationstechnologie und Smart Production (Anlagen 1 und 1.31)
32. Höhere Lehranstalt für Technik in Medizin, Life Science und Sport (Anlagen 1 und 1.32)
33. Höhere Lehranstalt für Material- und Umwelttechnologie (Anlagen 1 und 1.33)
34. Höhere Lehranstalt für Aviation Technology (Anlagen 1 und 1.34)
Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
(1) Diese Verordnung samt Anlagen (Anlagen 1 und 1.11 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 55/2017) tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie mit Ausnahme der Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und der didaktischen Grundsätze ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule und deren Aufteilung auf der 10. bis zur vorletzten Schulstufe auf die einzelnen Semester) hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft. Die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und der didaktischen Grundsätze ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule und deren Aufteilung auf der 10. bis zur vorletzten Schulstufe auf die einzelnen Semester treten hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 2017 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
(2) Der Abschnitt VI der Anlage 1, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.1, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.2, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.3, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.4, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.5, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.6, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.7, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.8, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.9, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.10, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.11, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.12, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.13, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.14, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.15, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.16, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.17, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.18, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.19, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.20, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.21, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.23, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.24, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.25, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.26, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.27, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.28 und die Abschnitte I und VII der Anlage 1.29 treten mit 1. September 2019 in Kraft.
(3) Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 273/2019 geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch diese Verordnung entfallenen Bestimmungen gilt Folgendes:
1. Art. I § 1 Z 24, Anlage 1 I. Teil, II. Teil und III. Teil und Anlage 1.25 IV. Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. Art. I § 1 Z 22, Z 30 und Z 32, Anlage 1.7 I. Teil und VII. Teil, Anlage 1.11 I. Teil, III. Teil, V. Teil und VII. Teil, Anlage 1.13 VII. Teil, Anlage 1.22 (mit Ausnahme des VI. Teils), Anlage 1.30 (mit Ausnahme des VI. Teils) und Anlage 1.32 (mit Ausnahme des VI. Teils) treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
3. Anlage 1 VI. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände Unterabschnitt Angewandte Mathematik und Anlage 1.16 I. Teil, III. Teil und VII. Teil treten hinsichtlich des I. und II. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
4. Art. I § 1 Z 31 und Anlage 1.31 (mit Ausnahme des VI. Teils) treten hinsichtlich des I., II. und III. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 2021 in Kraft;
5. Anlage 1 VI. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände Unterabschnitt Wirtschaft und Recht tritt hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 2020 in Kraft;
6. Art. 1 § 1 Z 23 und 29 sowie Anlage 1.23 und Anlage 1.29 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des II. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.
(4) Der Abschnitt VI der Anlage 1, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.1, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.2, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.3, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.4, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.5, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.6, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.7, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.8, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.9, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.10, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.11, die Abschnitt I und VII der Anlage 1.11, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.12, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.13, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.14, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.15, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.16, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.17, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.18, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.19, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.20, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.21, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.22, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.23, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.24, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.25, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.26, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.27, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.28 und die Abschnitte I und VII der Anlage 1.29, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.30, die Abschnitte I und VII der Anlage 1.31 sowie die Abschnitte I und VII der Anlage 1.32 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
(5) Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 383/2021 geänderten oder eingefügten Bestimmungen gilt Folgendes:
1. Art. I § 1 sowie Anlage 1 II. Teil, Anlage 1.1 VII. Teil, Anlage 1.9 VII. Teil, der Titel der Anlage 1.13, Anlage 1.16 IV. Teil, Anlage 1.18 VII. Teil, Anlage 1.19 VII. Teil und Anlage 1.34 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
2. Anlage 1.6 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des I. Jahrgangs mit 1. September 2021, hinsichtlich des II. Jahrgangs mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
3. Die Anlagen 1.10 und 1.33 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der I. und II. Jahrgänge mit 1. September 2021, hinsichtlich des III. Jahrgangs mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
(6) Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 2/2023 geänderten oder eingefügten Bestimmungen gilt Folgendes:
1. Anlage 1.11 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der I. und II. Jahrgänge mit dem Schuljahr 2022/23 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
2. Anlage 1.17 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der I. bis IV. Jahrgänge mit dem Schuljahr 2022/23 sowie hinsichtlich der V. Jahrgänge mit 1. September 2023 in Kraft.
Die in den Anlagen unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 36/2012 (Anm.: richtig: BGBl. I Nr. 36/2012) , bekannt gemacht.
Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 Schulorganisationsgesetz), die
– zur Universitätsreife führt und
– zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet befähigt.
Diesem zweifachen Bildungsauftrag entsprechend sind in den Lehrplänen für die einzelnen Fachrichtungen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten neben den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen fremdsprachliche, mathematische, naturwissenschaftliche, fachtheoretische, praktische, wirtschaftliche und rechtliche Pflichtgegenstände sowie Pflichtpraktika vorgesehen (§§ 68a und 72 Schulorganisationsgesetz). Im Rahmen dieser Pflichtgegenstände erwerben die Schülerinnen und Schüler
– das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezielle Kenntnisse und das zur Berufsausübung erforderliche Verständnis von Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
– ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um sich Informationen zu verschaffen und neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, und um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
– die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz);
– durch integriertes Fremdsprachenlernen insbesondere im Fachbereich (Content and Language Integrated Learning – CLIL) das für das selbstständige und unselbstständige Berufsleben erforderliche Sprachwissen und die Fähigkeit der praxisgerechten Sprachanwendung (Fremdsprachenkompetenz).
Nach Abschluss einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt besitzen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen
– umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Werkstoffe in allen mit den Berufsfeldern der Ausbildung zusammenhängenden Fachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus der Mathematik, den Naturwissenschaften und der Informationstechnologie;
– die für die selbstständige unternehmerische Tätigkeit oder für die Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet erforderlichen Kenntnisse des Privat-, Gewerbe-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrechts sowie der Organisation und Führung von Unternehmen und verfügen über die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse;
– ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, ein Verständnis für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prozesse sowie Orientierungswissen in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, das sie insgesamt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen;
– Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts.
Die Absolventinnen und Absolventen können nach Abschluss dieser Bildungsgänge
– rechnerische, konstruktive und softwaretechnische Methoden sowie praktische Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben der Ingenieurpraxis unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten auswählen und damit Ergebnisse und auch kreative Lösungen zu konkreten Vorgaben oder abstrakt vorgegebenen Rahmenbedingungen erzielen;
– sich durch Nutzung der technisch-wissenschaftlichen Informationsquellen neues Wissen aneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen sowie auf konstruktivem oder experimentellem Wege oder durch Einsatz von Simulationstechniken kreative Problemlösungen auch in nicht vorhersehbaren Situationen finden und diese argumentieren und kommunizieren;
– Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben nach vorgegebenen Anforderungen ausführen sowie aus der Kenntnis der Fertigungsverfahren und der einschlägigen Richtlinien fertigungs- und normgerechte Leistungen erbringen und diese den Regeln der technisch-wissenschaftlichen Kommunikation entsprechend darstellen;
– Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren sowie durch Teilhabe am Kulturleben reflektieren;
– Transkulturalität und Diversität in einer globalisierten Welt als Chance erkennen und nutzen; sie sind sich der eigenen kulturellen Identität bewusst und können diese und andere Kulturen miteinander in Beziehung setzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen und reflektieren; sie verfügen auch über die Fähigkeit, andere Menschen und deren Sichtweisen, Werthaltungen und Verhaltensweisen geschlechtersensibel wahrzunehmen;
– komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig allein und im Team ausführen, zur Entwicklung der eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen sowie Arbeitsprozesse koordinieren und leiten;
Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.
In den Bereichen „Zuhören“ und „Sprechen“ , die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen:
– mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
– Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen;
– Gespräche führen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, passende Gesprächsformen in allen Sprechsituationen anwenden und Diskussionen leiten, Gespräche moderieren sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
– sowohl im Bereich der Interaktion als auch Produktion öffentlich sprechen.
Im Bereich „Lesen“ können die Absolventinnen und Absolventen:
– im Bereich der Rezeption und Interaktion unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
– Texte rezeptiv formal und inhaltlich erschließen;
– sich sowohl rezeptiv als auch interaktiv in der Medienlandschaft orientieren;
– sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
– Texte und andere Medien emotional aufnehmen und in Kontexten verstehen, Bezüge zu anderen Texten und Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen sowie unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen.
Im Bereich „Schreiben“ können die Absolventinnen und Absolventen:
– Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
– Texte adressatenadäquat produzieren, themen-, geschlechtergerecht und ästhetischen Kriterien entsprechend gestalten sowie nichtsprachliche Gestaltungsmittel einsetzen;
– eigene und fremde Texte redigieren;
– Schreiben als Hilfsmittel einsetzen;
– einfache wissenschaftliche Techniken anwenden.
Im Bereich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ können die Absolventinnen und Absolventen:
– Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institution und Wirtschaftsfaktor verstehen, den Kulturbegriff diskutieren, über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren und Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten;
– zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren sowie durch die Beschäftigung mit literarischen Texten und anderen Kunstformen den eigenen Horizont erweitern und sinnlich-ästhetische Zugänge gewinnen;
– Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten sowie ihr historisches und aktuelles Umfeld gewinnen, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen und populärkulturelle Phänomene wahrnehmen, kommentieren und bewerten.
Im Bereich „Sprachbewusstsein“ werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht:
– fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik, das Erkennen und die Anwendung von Wortarten und Wortbildungsmustern sowie die Beherrschung von und den sicheren Umgang mit orthographischen Regeln und Zeichensetzung;
– ein umfassender Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen und die Fähigkeit, Begriffe zu definieren und zu erläutern, text- und situationsangemessen anzuwenden sowie Wörterbücher und andere Hilfsmittel zu verwenden;
– konstruktiver Umgang mit Fehlern;
– Erfassen der Bedeutung von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit;
– Erkenntnis, dass Sprachnormen und Wortschatz Veränderungen unterliegen und sprachliche Entwicklungen durch Institutionen und Medien gesteuert werden.
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff im Pflichtgegenstand „Englisch“ und damit der Englischunterricht sind so festgelegt, dass die Anforderungen des Niveaus B2 („Independent User“) des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfüllt sind. Die Deskriptoren der Bildungsstandards und damit die Bildungs- und Lehraufgabe basieren auf dem GER.
Der Englischunterricht hat zum Ziel, Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites sprachliches Spektrum zu vermitteln, um sich klar ausdrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler agieren zu können. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen können für das eigene Sprachlernen genutzt werden. Durch das Bewusstsein für kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten mit oder Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern wird plurikulturelles Verständnis erreicht und es werden situationsadäquate Aktionen und Reaktionen ermöglicht.
In den Bereichen „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängend sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, werden folgende Lernergebnisse erreicht:
– das Vermögen, im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details zu verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
– die Kompetenz, flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und unmittelbar bedeutsamen Themen zu sprechen und dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorzuheben, Standpunkte zu begründen und zu verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich zu machen. Die Verständigung ist so spontan und fließend, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen gut möglich ist; das Sprachregister ist den Umständen angemessen;
– die Fähigkeit, Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessen- oder Fachgebiets klar, geordnet und detailliert zu beschreiben und darzustellen, dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorzuheben, bestimmte Aspekte genauer auszuführen und alles mit einem angemessenen Schluss abzurunden.
Im Bereich „Lesen“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:
– Lesen unter Anpassung des Lesestils und -tempos an verschiedene Texte und Zwecke sowie die selektive Nutzung geeigneter Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien). Der Lesewortschatz ist groß, es bestehen aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen. Lange und komplexe Texte zu vertrauten allgemeinen und berufsspezifischen Themen werden im Wesentlichen verstanden und Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen können entnommen werden.
Im Bereich „Schreiben“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:
– das Verfassen klarer, strukturierter Texte zu verschiedenen Themen aus dem Interessen- und Fachgebiet. Dabei werden Standpunkte angemessen dargestellt, entscheidende Fakten hervorgehoben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammengeführt und gegeneinander abgewogen sowie durch einen angemessenen Schluss abgerundet. Die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien werden adäquat angewendet.
Übergreifend werden folgende Lernergebnisse im Bereich „Linguistische Kompetenzen“ erreicht:
– ein großer Wortschatz im eigenen Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Formulierungen werden so variiert, dass häufige Wiederholungen vermieden werden. Lücken im Wortschatz werden durch Umschreibungen umgangen und der Wortschatz im Allgemeinen wird mit großer Genauigkeit so eingesetzt, dass gelegentliche Verwechslungen und falsche Wortwahl die Kommunikation nicht behindern (lexikalische Kompetenz);
– eine hinreichend korrekte Anwendung von Rechtschreibung und Zeichensetzung (orthografische Kompetenz);
– klare und natürliche Aussprache und Intonation (phonologische Kompetenz);
– die Beherrschung der Grammatik auf einem Niveau, dass Fehler, die zu Missverständnissen führen, nicht auftreten (grammatische Kompetenz).
Im Bereich „Geografie“ können die Absolventinnen und Absolventen die Geofaktoren sowie deren Wirkungsgefüge, die Ziele der Nachhaltigkeit sowie Nutzungskonflikte und Ökokrisen erläutern. Sie können wesentliche geografische Gliederungsmodelle und unterschiedliche raumorientierte Entwicklungskonzepte erklären sowie digitale Informationssysteme einsetzen. Sie können weiters die Grundfreiheiten der Europäischen Union sowie die wesentlichen Konvergenzen und Divergenzen erläutern.
Im Bereich „Geschichte“ können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft analysieren. Sie können die Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern, historische Methoden anwenden, historische Ereignisse Epochen zuordnen sowie die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erfassen und erläutern.
Im Bereich „Politische Bildung“ können die Absolventinnen und Absolventen die Geschichte der wichtigsten politischen Akteurinnen und Akteure sowie Bewegungen charakterisieren, zu deren aktuellen Zielen und Umsetzungen Stellung nehmen, die Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären, sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen, den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen.
Im Bereich „Volkswirtschaftliche Grundlagen“ können die Absolventinnen und Absolventen volkswirtschaftliche Grundbegriffe sowie verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und vergleichen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge analysieren sowie Veränderungsprozesse der Wirtschaftsräume und deren wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen beurteilen.
Im Bereich „Recht“ können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich „Rechnungswesen“ können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln sowie deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen. Sie können außerdem die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern, einen einfachen Liquiditätsplan erstellen sowie die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Im Bereich „Entrepreneurship“ können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können außerdem die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Die Lernergebnisse der „Angewandten Mathematik“ spiegeln den Bildungsauftrag an berufsbildenden höheren Schulen mit über den allgemeinen Bildungsauftrag hinausgehenden berufsbezogenen Kompetenzen wider. Sie beschreiben das propädeutische Wissen in der Mathematik, das nicht nur für das Modellbilden und Operieren mit mathematischen Fragestellungen, sondern auch für den Anwendungsbezug und die Verbindung zu den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen notwendig ist. Der Mathematikunterricht an technischen Schulen hat also zwei Zielsetzungen: Die des innermathematischen Verständnisses und die Schaffung der theoretischen Grundlagen für die jeweiligen Fachgegenstände. Beide Ziele kommen bei der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung aus angewandter Mathematik zum Tragen. Darüber hinaus hat die angewandte Mathematik aber ihren Nutzen darin, die Grundlagen für die fachlichen Unterrichtsgegenstände zu schaffen.
Im Bereich „Zahlen und Maße“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine Problemstellung mit Zahlen und Maßen ein geeignetes Modell und können auch den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit Zahlen und Maßen operieren. Sie können Ergebnisse im Kontext interpretieren und dokumentieren. Sie können mit Hilfe von Zahlen fachlich argumentieren.
In den Bereichen „Algebra und Geometrie“ und „Komplexe Zahlen und Geometrie“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine quantitative Problemstellung mit Hilfe von Algebra und Geometrie ein geeignetes Modell und können den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit algebraischen und geometrischen Objekten operieren. Sie können algebraische und geometrische Objekte in ihrem Kontext interpretieren, dokumentieren und in der Fachsprache der Algebra und Geometrie argumentieren.
In den Bereichen „Funktionale Zusammenhänge“ und „Zahlen und Funktionen“ können die Absolventinnen und Absolventen funktionale Zusammenhänge finden, mit funktionalen Zusammenhängen operieren, diese Ergebnisse interpretieren und mit funktionalen Zusammenhängen im jeweiligen Kontext argumentieren.
Im Bereich „Analysis“ können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe analytischer Methoden und Werkzeuge ein geeignetes Modell finden, mit diesen Methoden durch Operieren quantitative Zusammenhänge auflösen sowie diese Zusammenhänge interpretieren, dokumentieren und argumentieren.
In den Bereichen „Differentialrechnungen“ und „Integralrechnungen“ können die Absolventinnen und Absolventen Differential- und Integralrechnungen zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen, auch mit Methoden der numerischen Mathematik und mit Hilfe unterstützender technischer Hilfsmittel.
Im Bereich „Fehlerrechnung“ verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung und können diese anwenden.
In den Bereichen „Stochastik“ und „Matrizen und Stochastik“ finden die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung ein geeignetes Modell und können statistische Methoden und Verfahren einsetzen, Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen, Ergebnisse und Zusammenhänge interpretieren sowie in der Fachsprache der Stochastik argumentieren.
In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen elektronische Hilfsmittel und webgestützte mathematische Technologien situationsgerecht einsetzen.
Die Mathematik ist curricular so aufgebaut, dass der nachfolgende Lehrplan in dieser Anlage 1 den gemeinsamen Kern der Grundkompetenzen einer angewandten Mathematik für die technischen Ausbildungen darstellt. Diese Anforderungen sind für Fachrichtungen gleich und umfassen 9 Jahreswochenstunden im Laufe der gesamten Ausbildung. In den einzelnen Fachlehrplänen werden zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lernergebnisse der speziellen Fachrichtungen definiert, die in allen Jahrgängen, aber mit Schwerpunkten ab dem dritten Jahrgang, zum Einsatz kommen. Beide Lehrplanbereiche ergeben in Summe die mathematischen Gesamtanforderungen der jeweiligen Fachrichtung.
Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaften“ beinhalten umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, Biochemie, Biotechnologie und Ökologie. Sie liefern eine solide Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen und zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes beizutragen.
Im Bereich „Grundlagen der Physik“ können die Absolventinnen und Absolventen die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, bewerten und beschreiben sowie die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.
In den Bereichen „Ausgewählte Kapitel der klassischen „Physik“ und „Thermodynamik und moderne Physik“ können die Absolventinnen und Absolventen Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen, physikalische Felder sowie thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen beschreiben sowie mathematische Modelle anwenden. Sie können physikalische Experimente durchführen, protokollieren und die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen. Sie können Grundzüge ausgewählter Kapitel der modernen Physik beschreiben und ihre Auswirkungen auf die Technik darstellen, die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen sowie Schlussfolgerungen daraus für ihr Handeln ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Im Bereich „Grundlagen der Chemie“ können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole sowie die Formelsprache der Chemie anwenden und damit chemische Reaktionen darstellen. Sie können mit Hilfe von Atommodellen und des Periodensystems der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen und Stoffeigenschaften sowie Reaktionsabläufe systematisch begründen. Sie können Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durchführen, dokumentieren und interpretieren. Sie sind in der Lage, den Bezug zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen herzustellen.
In den Bereichen „Anorganische Technologie und Ökologie“ und „Organische Technologie und Ökologie“ kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Rohstoffe und Produkte und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt. Sie führen einfache Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von Produkten durch, erkennen die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von technologischen Verfahren und können dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen. Sie kennen Stoffkreisläufe der Ökosphäre sowiedie wesentlichen Parameter der Umweltbewertung und können einfache Luft-, Boden- und Wasseruntersuchungen durchführen. Sie können Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen. Die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen können sie in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen, darstellen und begründen.
Im Bereich „Biochemie und Biotechnologie“ verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und den Bau biochemisch relevanter Moleküle, die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege sowie die Grundzüge des Stoffwechsels und können einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen. Sie können einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen sowie Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.
Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.
Im Bereich „Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft“ kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Betriebssysteme konfigurieren, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.
Im Bereich „Publikation und Kommunikation“ können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.
Im Bereich „Tabellenkalkulation“ können Absolventinnen und Absolventen in Tabellenkalkulationen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen, Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten.
Im Bereich „Datenbanken“ können Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksystemen Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen sowie einfache Aufgabenstellungen analysieren und für Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Im Bereich „Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen“ können Absolventinnen und Absolventen einfache Algorithmen sowie objektorientierte Programme erstellen und dokumentieren.
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff im Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ und damit der dementsprechende Unterricht sind so festgelegt, dass die Anforderungen des Niveaus B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfüllt sind. Die Deskriptoren der Bildungs- und Lehraufgabe basieren auf dem GER.
Der Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ kann im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang in verkürzter Form geführt werden. In diesem Fall sind die Anforderungen des Niveaus A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu erfüllen.
Der Unterricht im Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ hat zum Ziel, Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites sprachliches Spektrum zu vermitteln, um sich auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler agieren zu können. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen können für das eigene Sprachlernen genutzt werden. Durch das Bewusstsein um kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten mit oder Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern wird plurikulturelles Verständnis erreicht und werden situationsadäquate Aktionen und Reaktionen ermöglicht.
In den Bereichen „Hören“ , „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängend sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, werden folgende Lernergebnisse erreicht:
– das Vermögen, Hauptaussagen zu verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet. Medien können die wesentlichen Punkte über aktuelle Ereignisse entnommen werden;
– die Kompetenz, an Gesprächen über Themen teilzunehmen, die vertraut und/oder von unmittelbarem Interesse sind oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen und das berufsrelevante Umfeld beziehen. Dabei können die eigene Meinung eingebracht und auf einfache Art begründet, Vor- und Nachteile eines Sachverhaltes angegeben und unter Einbringung anderer Vorschläge zugestimmt und widersprochen werden;
– die Fähigkeit, in einfachen zusammenhängenden Sätzen zu sprechen, um Erfahrungen, Ereignisse und Ziele zu beschreiben sowie kurz eigene Meinungen und Pläne zu erklären und zu begründen. Im Besonderen können im privaten wie beruflichen Bereich Arbeitsabläufe, Sachverhalte usw. beschrieben, ein privates oder berufliches Gespräch begonnen, in Gang gehalten und beendet und einfache Präsentationen über Firmen, Produkte, Arbeitsabläufe usw. gehalten werden.
Im Bereich „Lesen“ werden folgende Lernergebnisse erreicht:
– das Verständnis von Texten, in denen vor allem gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt und von privaten Briefen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird;
– das Auffinden von Informationen in verschiedenen längeren Texten oder Textteilen, die benötigt werden, um im privaten und beruflichen Alltag bestimmte Aufgaben zu lösen und das Erkennen wesentlicher Schlussfolgerungen.
Im Bereich „Schreiben“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:
– das Verfassen einfacher zusammenhängender Texte über vertraute oder unmittelbar interessante Themen und von persönlichen Briefen, in denen Erfahrungen und Eindrücke berichtet werden. Die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien werden adäquat angewendet .
Übergreifend werden folgende Lernergebnisse im Bereich „Linguistische Kompetenzen“ erreicht:
– eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, wobei elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen, auftreten können (lexikalische Kompetenz);
– eine hinreichend korrekte Anwendung von Rechtschreibung und Zeichensetzung (orthografische Kompetenz);
– eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird (phonologische Kompetenz);
– ausreichend korrekte Verständigung in vertrauten Situationen und im Allgemeinen gute Beherrschung der grammatischen Strukturen trotz deutlicher Einflüsse der Muttersprache. Zwar kommen Fehler vor, aber es bleibt klar, was ausgedrückt werden soll (grammatische Kompetenz).
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der gehobenen Berufe auf technischem, gewerblichem und kunstgewerblichem Gebiet, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zunehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden (ausgenommen Pflichtgegenstand Religion) und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Jahrgänge bzw. Semester abweichend vorgenommen werden.
Der Beschluss schulautonomer Lehrplanbestimmungen hat unter der Maßgabe der Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung zu erfolgen.
Anstelle des Pflichtgegenstandes Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen. Die Reduktionen unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
2. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. Anstelle der Pflichtgegenstände des Abschnitts „Fachtheorie und Fachpraxis“ können die Pflichtgegenstände der im Lehrplan vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
2. Um eine auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmte Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, kann das Stundenausmaß der im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände insgesamt um bis zu 10 Wochenstunden (davon höchstens drei Wochenstunden bis zum III. Jahrgang) – unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl – reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes gemäß Z 1 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.
Die Führung einer schulautonomen Schwerpunktsetzung gemäß Z 2 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „schulautonome Schwerpunktsetzung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.
Die Bezeichnung der schulautonomen Schwerpunktsetzung hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines verlautbarten Lehrplanes oder von in diesen Lehrplänen vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkten zu erfolgen.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“) im III. und IV. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, im V. Jahrgang mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ gleichmäßig über das Schuljahr verteilt in englischer Sprache zu unterrichten. Im I. und II. Jahrgang können bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.
Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die Unterrichtsplanung hat sich am allgemeinen Bildungsziel sowie den Bildungs- und Lehraufgaben zu orientieren. Diese stellen insgesamt den Rahmen jener Lernziele dar, die jedenfalls zu erreichen und im Unterricht so zu konkretisieren sind, dass aktuelle Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen innovativ mitgestalten zu können. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.
Soweit die Erreichung der Lernziele gewährleistet ist, müssen Neuerungen und Veränderungen in Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft berücksichtigt werden und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß gewichtet werden bzw. muss auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten, Normen und Richtlinien eingegangen werden.
Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Es obliegt den Lehrkräften, Teilkompetenzen zu definieren und zur Umsetzung eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Wenn bei der Beschreibung des Lehrstoffes in einem Bereich eine Festlegung über zwei Jahrgänge hinweg erfolgt, werden im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen für die genannten Lehrstoffbereiche gelegt und im zweitgenannten Jahrgang die Anwendungen im Fachgebiet entsprechend dem Bildungsziel des Lehrplans erschlossen. Bei Lehrstoffbeschreibungen über mehrere Jahrgänge hinweg erfolgen im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen, und in den weiteren Jahrgängen Anwendungen im Fachgebiet mit steigender Komplexität und steigendem Schwierigkeitsgrad, wobei aktuellen Entwicklungen sowie dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik besondere Beachtung zu schenken ist.
In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen und eine praxisnahe Gestaltung der Schwerpunkte anzustreben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in Themenbereiche einzuführen.
Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand von Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.
Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.
Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen (Feedback) sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Zur Erreichung des Bildungsziels ist von der Vorbildung auszugehen und an den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Um gezielt und frühzeitig unterstützende Maßnahmen ergreifen zu können, sollen zu Beginn der 9. Schulstufe Orientierungschecks und Diagnoseinstrumente für Deutsch, Englisch und Mathematik, die sich an den Bildungsstandards der 8. Schulstufe orientieren, zur Anwendung kommen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen und differenzierten Unterrichts sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Dabei sind, nach Erfordernis, Informationsfeststellungen (Lernstandserhebung, Lernfortschrittsanalyse) einzusetzen. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie zB Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler einzeln und im Team zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitschülerinnen und Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten und integriertes Fremdsprachenlernen sind nach den Möglichkeiten am Standort umzusetzen. Dies und die zeitliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordern regelmäßige Absprachen und die Koordination aller Lehrenden.
Unter „Content and Language Integrated Learning (CLIL)“ versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Englisch“ unter Einbindung von Elementen der Fremdsprachendidaktik. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit CLIL von großer Wichtigkeit. Die Vermittlung der Fremdsprachenkompetenz hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalisierten Arbeitsmarkt gestärkt wird. Um zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schülern durch den Einsatz von CLIL der Erfolg im Fachgebiet erschwert wird, ist CLIL in seiner gesamten methodischen und didaktischen Vielfalt anzuwenden.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen verschiedenste Medien eingesetzt werden um einerseits den Lernprozess, wo dies sinnvoll ist, zu unterstützen und andererseits die für den beruflichen Alltag erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist deshalb in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Auch Elemente des E-Learning und Integrierten Lernens (Blended Learning) können die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen mit Schwerpunkt auf die höheren Jahrgänge vorzusehen.
Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste. Elemente von „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika, zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt zu halten.
Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und andere offene Unterrichtsformen). Diese Unterrichtsformen können durch schulfremde Expertinnen und Experten unterstützt werden. Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.
Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Außerdem können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.
Der Unterricht ist in allen Gegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schulart auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit und laufende Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges bzw. des Bildungsganges zweckmäßig, um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten. Pädagogische Abstimmungen (zB hinsichtlich der Jahresplanungen oder der Kriterien der Leistungsbeurteilung) ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.
Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien „Prozessorientierung“, „systematische Evaluation“ und „kontinuierliche Verbesserung“ besonders zu achten. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentliche zur Motivation und zum Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung (offene Feedbackkultur) ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Unterrichtsjahres oder Semesters in geeigneter Weise bekannt zu geben. Sofern in Unterrichtsgegenständen ein Rahmen für die Zahl der Schularbeiten und deren Durchführung als ein- oder als mehrstündige Schularbeit gegeben ist, obliegt die Entscheidung darüber der oder den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern.
Grundlage der Bildungs- und Lehraufgabe sind die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ und das ihnen zugrundeliegende Kompetenzmodell, insbesondere die Differenzierung der Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ sowie die Fertigkeiten Rezeption, Interaktion und Produktion.
Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts sind die Bereiche „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“ in die drei Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ integriert.
In der Einbeziehung der Ebenen von Rezeption, Interaktion und Produktion erfahren die Bereiche eine Erweiterung und Vertiefung. Rezeptive, produktive und interaktive Fertigkeiten sind in allen Bereichen integrativ zu fördern.
Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Deutsch nennt jedoch nur einen Bruchteil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.
Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ und des Freigegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sowie das ihnen zugrundeliegende Kompetenzmodell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Sprachmittlungs-, Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.
Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der im Kompetenzmodell dargestellte Bereich „Linguistische Kompetenzen“ in die fünf Bereiche „Hören“, „Lesen“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“ und „Schreiben“ zu integrieren.
Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Englisch nennt jedoch nur einen Teil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.
Die sprachliche Kommunikation hat in ausgewogener Weise die private, öffentliche und berufliche Domäne (Lebensbereich) abzudecken.
Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ soll der Unterricht ausgehend von einer grundlegenden, nachhaltigen Kompetenzvermittlung auch bei zunehmender Komplexität in anwendungsspezifische und aktuelle Inhalte vertiefen. Dabei ist auf die Anforderungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfung sowohl im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ als auch in anderen Prüfungsgebieten mit mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Anforderungen Bedacht zu nehmen.
Der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ soll in Bezug auf das fachbezogene Qualifikationsprofil und der damit verbunden beruflichen Qualifikation die mathematischen Grundlagen, Verfahren und Methoden für den Unterricht in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen sowie für einen weiterführenden Bildungsweg vermitteln.
Um die Lehrstoffe nachhaltig zu sichern, sind ausreichend Übungs- und Wiederholungsphasen in allen Jahrgängen vorzusehen. Neu erworbenes Wissen ist stets in Kontext zu bereits früher erworbenem Wissen zu stellen. Bei der Planung und Vorbereitung des Unterrichts ist besonderes Augenmerk auf eine methodisch-didaktische Aufbereitung der Unterrichtseinheiten zu legen.
Die in der Praxis üblichen Rechenhilfen und für das Fachgebiet relevanten Technologien (insbesondere Software) sind im Unterricht zu verwenden. Die Verwendung von Rechenhilfen und Technologien ist in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung auf der Grundlage eines didaktischen und pädagogischen Konzepts einzubeziehen. Der Einsatz und die Verwendung von Rechenhilfen und technologischen Hilfsmitteln im Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ ist darüber hinaus mit den in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen verwendeten Hilfsmitteln abzustimmen, um ein möglichst breites Anwendungsfeld möglichst weniger Rechenhilfen und technologischer Hilfsmittel zu erreichen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie deren Sonderformen gemäß § 73 Abs. 1 lit. a bis c des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF.
2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 idgF.
3. Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
4. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
5. Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
6. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 108/2016.
7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016.
10. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
11. Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.
12. Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014.
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
– Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
– sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
– ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
– Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen, und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
– Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
– eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
– Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
– durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
– die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen, fächerübergreifende Projekte sind erwünscht.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester)
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Sex und Gender;
Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Entwicklung und aktuelle Situation;
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
10. Semester:
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen und grundlegende Gestaltungsmittel von Sprache erkennen, Sprache aufmerksam verwenden und sind sensibel für gesellschaftliche Entwicklungen, Mehrsprachigkeit und Multikulturalität;
– Sprache situationsangemessen gebrauchen, sich konstruktiv an Gesprächen beteiligen und Feedback geben; sie können einfache Sachverhalte darstellen und über ihre Lebenswelt reflektieren;
– literarische Texte und Sachtexte in verschiedenen Medien in Grundzügen formal und inhaltlich erschließen, unterschiedliche Formen des Lesens anwenden sowie andere Kulturen und Lebenswelten zu ihrem eigenen Leben in Beziehung setzen;
– einfache Texte intentionsgerecht und adressatenadäquat verfassen, redigieren sowie relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und kreative Verfahren anwenden;
– grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, mit Fehlern konstruktiv umgehen sowie Sprache sensibel und gendergerecht verwenden.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörverständnistraining; Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation (aktives Zuhören, Feedbackkultur ua.); Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; einfache berufsbezogene Gespräche (Telefonieren ua.).
Bereich Lesen:
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; sinnerfassendes und empathisches Lesen; lautes, gestaltendes Lesen; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung.
Bereich Schreiben:
Beschreiben, Anleiten, Berichten; spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen; Informationen und Ideen strukturiert schriftlich wiedergeben, Arbeitstechniken; Exzerpt; Zusammenfassung; berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.); Sprachnormen; Wortschatzarbeit.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen und sie verstehen, Gestaltungsmittel gesprochener und geschriebener Sprache erkennen, einfache monologische oder dialogische Sprechsituationen bewältigen, sich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren;
– unterschiedliche Lesetechniken anwenden, sich in der Medienlandschaft orientieren, Medienangebote nutzen und sich rezeptiv und kreativ mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien auseinandersetzen;
– schreibend über sich selbst nachdenken und den eigenen Schreibprozess reflektieren sowie Strategien zur Fehlervermeidung anwenden;
– einfache klärend-argumentative und kommunikative Texte planen, verfassen und überarbeiten und verfügen über entsprechende Schreibstrategien.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörbeispiele; einfache Stellungnahmen; Wege zum freien Sprechen; gestaltendes Lesen; Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion; Sprachvarietäten.
Bereich Lesen:
Lesetraining und Leseförderung in verschiedenen Medien; literarisches und ästhetisches Lesen, Lesen zur Identitätsfindung.
Bereich Schreiben:
Personal-kreatives Schreiben; einfache Portfoliotechniken; einfache Formen des Argumentierens und Appellierens, einfache Begriffsdefinitionen; Stellung nehmen (Statement ua.); Übungen zu Ausdruck und Stil.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mündliche und schriftliche Darstellungen in verschiedenen Medien verstehen und analysieren, einfache Informationsgrafiken verbalisieren und die Grundlagen der Präsentation mit Medienunterstützung umsetzen;
– aus linearen und nicht-linearen Texten eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen, in Bibliotheken und im Internet recherchieren und Informationen kritisch auswerten, durch die Beschäftigung mit literarischen Texten Einblick in andere Kunstformen gewinnen und die ästhetischen Qualitäten von Texten erfassen;
– kreative Techniken und einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen anwenden, über einfache Sachverhalte schriftlich informieren und Schreiben als Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörbeispiele; Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz; mündliche Darstellung von komplexeren Sachverhalten und Abläufen.
Bereich Lesen:
Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Erfassen von Textintentionen; literarische Textformen.
Bereich Schreiben:
Visualisierung und Verbalisierung von Inhalten; Verbalisieren und Interpretieren nicht-linearer Texte; Kommentieren und Argumentieren, einfache Erörterung; einfache Portfoliotechniken; Protokollieren und Mitschriften verfassen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Redeabsichten erkennen, in Grundzügen sachbezogen argumentieren, zielgerichtet appellieren und persönliche Standpunkte darlegen;
– Texte hinsichtlich ihrer Inhalte und Gedankenführung analysieren sowie im Kontext verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten oder Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen; sie können zu künstlerischen Werken und Entwicklungen, insbesondere zu literarischen Texten, Stellung nehmen und kreative Verfahren anwenden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv verstehen und emotional aufnehmen;
– Schreiben als reflexive Praxis und zur Analyse von linearen und nicht-linearen Texten sowie von literarischen Texten und Sachtexten einsetzen und verfügen über einen erweiterten, auch fachsprachlichen Wortschatz.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Hörbeispiele; argumentative und appellative Redeformen; freies Sprechen; rhetorische Mittel.
Bereich Lesen:
Lesetechniken und Lesestrategien; Textbearbeitungsstrategien; Visualisierung von Textinhalten zur Texterschließung; kreative Verfahren; Erarbeitung von Themenschwerpunkten.
Bereich Schreiben:
Analysieren und Argumentieren von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld (Leserbrief, Offener Brief); prozess- und produktorientierte Portfoliotechniken; Einführung in wissenschaftliche Arbeitstechniken; Schreibstrategien von der Textplanung bis zur Überarbeitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hörbeispiele in verschiedenen Medien verstehen und Kontexte reflektieren, kreative Verfahren zur Darstellung einsetzen und sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und sie leiten;
– Informationen aus unterschiedlichen Medien prüfen und vergleichen sowie Texte, Bilder und Filme interpretieren und deren ästhetische Qualitäten erkennen;
– elaborierte Formen des Schreibens – auch fächerverbindend – einsetzen, um den eigenen Lernprozess zu dokumentieren und reflektieren sowie einfache Formen des Wissen schaffenden Schreibens zu bewältigen; sie erkennen, dass Sprache Veränderungen unterliegt- und sie erfassen die Bedeutung innerer und äußerer Mehrsprachigkeit.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Literarische und gesellschaftsrelevante Hörbeispiele; Diskussion und Diskussionsführung; Meinungen und Interessen vertreten; freies Sprechen und freies Erzählen; Sprachvarietäten.
Bereich Lesen:
Kennenlernen verschiedener Lebenswelten und Denkmodelle in historischem und gesellschaftlichem Zusammenhang; Buchkultur; ästhetische Merkmale von Texten; Erarbeitung von Themenbereichen.
Bereich Schreiben:
Komplexere Formen des Analysierens und Argumentierens von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld (Kommentar, textbezogene Erörterung); Formen der schriftlichen Dokumentation der eigenen Lernprozesse; kreative Schreibanlässe und Schreibarrangements.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Kommunikationsstrategien sozial angemessen anwenden sowie komplexe Inhalte zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
– den Einfluss gesellschaftspolitischer, technisch-wissenschaftlicher Entwicklungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft erkennen und reflektieren, Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt diskutieren, Medien, Kunst und Literatur als gesellschaftliche Phänomene wahrnehmen und reflektieren, Informationen prüfen und verknüpfen, Korrelationen zwischen formalen Aspekten und Textinhalten erkennen, sowie Texte, Bilder und Filme interpretieren und in ihren ästhetischen Qualitäten bewerten;
– Schreiben als Form des Denkens begreifen und nutzen sowie eine an Erkenntnis und Klärung interessierte Haltung entwickeln, die sie zur Bewältigung von spezifischen und offenen Schreibaufgaben befähigt; sie können zwischen verschiedenen sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten wählen, diese differenzieren und in ihrer Wirkung bewerten und bewusst einsetzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.
Bereich Lesen:
Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren); Auswahl und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien; literarisches Lernen; Erarbeitung von Themenbereichen.
Bereich Schreiben:
Analyse und Interpretationen von Sachtexten und literarischen Texten (Textanalyse, literarische Interpretation) und medialen Ausdrucksformen; Formen des reflexiven und kreativ-personalen Schreibens.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– rhetorische Gestaltungsmittel und Redeabsichten in schriftlichen und mündlichen Darstellungsformen erkennen, analysieren und verschiedene sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten gezielt einsetzen;
– den Kulturbegriff diskutieren, Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen, die durch Institutionen und Medien gesteuerten sprachlichen Entwicklungen erkennen, Texte, Bilder und Filme vergleichen, interpretieren und in ihren ästhetischen Qualitäten im Sinne poetischen Verstehens bewerten sowie Textsorten und deren strukturelle Merkmale differenzieren und analysieren;
– Methoden des wissenschaftlichen Schreibens in berufsbezogenen und kulturellen Kontexten anwenden und das Schreiben als Chance zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstentfaltung sehen und nutzen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Rhetorik; auditive und audiovisuelle Beispiele.
Bereich Lesen:
Erarbeitung von Themenschwerpunkten; vergleichendes Lesen; Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation.
Bereich Schreiben:
Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken; textbezogene und problembezogene Interpretationen von sachorientierten und künstlerischen Ausdrucksformen; appellative Texte (Meinungsrede, Empfehlung ua.); Formen des reflexiven und kreativ-personalen Schreibens.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Sprechintentionen und Gestaltungsmittel gesprochener Sprache erkennen, analysieren und differenziert, situationsangemessen sowie sprachsensibel anwenden und sind den Anforderungen berufsbezogener Kommunikation gewachsen;
– zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Technik und Wissenschaft Stellung nehmen und zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen und sich kritisch mit diesen auseinandersetzen sowie Texte, Bilder und Filme in Kontexten verstehen und differenzierend bewerten;
– Schreiben als Wahrnehmungs- und Denkhilfe sehen und einsetzen sowie verschiedenste berufsbezogene und gesellschaftliche Realitäten, Konzepte von Realität und kreativen Ausdrucksformen bewerten und mit der eigenen Lebenspraxis verknüpfen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten; berufsbezogene Kommunikation, Bewerbung.
Bereich Lesen:
Kennenlernen verschiedener Lebenswelten, Denkmodelle und Entwürfe literarischer und ästhetischer Denkwelten; Symbole und Metaphern verstehen; bedürfnisgerechte und kritische Medienauswahl.
Bereich Schreiben:
Wissen schaffendes Schreiben; Analyse, Argumentation und Interpretation komplexer Sachverhalte anhand von linearen und nicht-linearen Ausgangstexten; kritische Auseinandersetzung, Wertung und Stellungnahme zu gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Themen; Bewerbungsunterlagen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Sprechintentionen und Gestaltungsmittel gesprochener Sprache erkennen, analysieren und differenziert, situationsangemessen sowie sprachsensibel anwenden und sind den Anforderungen berufsbezogener Kommunikation gewachsen;
– zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Technik und Wissenschaft Stellung nehmen und zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen und sich kritisch mit diesen auseinandersetzen sowie Texte, Bilder und Filme in Kontexten verstehen und differenzierend bewerten;
– Schreiben als Wahrnehmungs- und Denkhilfe sehen und einsetzen sowie verschiedenste berufsbezogene und gesellschaftliche Realitäten, Konzepte von Realität und kreativen Ausdrucksformen bewerten und mit der eigenen Lebenspraxis verknüpfen.
Bereich Zuhören und Sprechen:
Vertiefendes Präsentationstraining.
Bereich Lesen:
Bewerten von Texten nach ästhetisch-künstlerischen Qualitäten; eigenverantwortliche, kritische Lesestoffauswahl; vertiefendes zielorientiertes Rezipieren von Texten in Verbindung mit Schreibprozessen.
Bereich Schreiben:
Vertiefung relevanter Textsorten.
I. Jahrgang: zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
3. bis 6. Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
7. bis 10. Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit pro Semester.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
– sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Berufe, Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Diskutieren, Rollenspiel).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS, E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Hauptinhalt von einfachen, auch längeren Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen, wobei sie auch spezifische Informationen entnehmen können;
– die Hauptpunkte in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung ausdrücken;
– einfache, auch längere Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven, Mode, Jugendkultur, Wohnen, Schule, öffentliche und private Verkehrsmittel); zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Mobiltelefone, soziale Netzwerke, Internet).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (zB Beschreibung von Werkzeugen, Geräten und Abläufen und einfachen Diagrammen); einfache berufsbezogene Situationen (zB Terminvereinbarungen, Absagen, Reservierungen, einfache Produktpräsentationen).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; Übungen zur Textorganisation.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB einfache Produktpräsentation, eigene Ansichten).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen sowie einfache mündliche und schriftliche Anleitungen und Vorschriften verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– unkomplizierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen sowie Vorlieben und Abneigungen geben, detailliert über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und dabei ihre Meinung ausdrücken sowie einfache, eingeübte Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
– einfache Texte verschiedener Länge zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer erweiterten Auswahl an Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Fremdenverkehr, Urlaub, Unterkunft, Unterhaltung, Fernsehen, Zeitungen und andere Medien, Gesundheit, Ernährung, Geldangelegenheiten).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände; einfache berufsbezogene Situationen; einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; Übungen zur Textorganisation.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Reisen, Telefonieren).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller und formeller Schriftverkehr (zB Anfrage, Leserbrief, Forumsbeitrag); Bericht.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung ausdrücken;
– Texte verschiedener Länge zu vertrauten Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen und dabei die Sätze mit einer erweiterten Auswahl an Konnektoren verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Aktuelle Themen und Themen aus dem Interessengebiet Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt und Ökologie, Lebenswirklichkeit Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen Kultur sowie anderer Kulturen).
Beruflicher Themenbereich:
Produkte des eigenen Fachgebietes; einfache technische Zusammenhänge; erste Berufserfahrungen, Firmenstrukturen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Produkt- und Firmenpräsentation, Beschreibung von Diagrammen und Statistiken, informelles Gespräch, Diskutieren).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Formeller Schriftverkehr (zB Memo, E-Mail, Brief); Artikel; Textzusammenfassung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltagsbezogene Themen in Hör- und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen sowie berufsbezogene Standardsituationen aus dem eigenen Fachgebiet verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich im eigenen Sachgebiet und in vertrauten Routinesituationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen und Stellung nehmen sowie vorbereitete Präsentationen zu Themen aus ihrem Alltag und ihrer Ausbildung abhalten, in denen die Hauptpunkte hinreichend präzise erläutert werden;
– strukturierte Texte zu vertrauten Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Aktuelle soziale und politische Themen (zB interkulturelle Beziehungen, Medien, Energie und Umwelt).
Beruflicher Themenbereich:
Prozesse des eigenen Fachgebietes; berufsbezogene Situationen (zB Telefonieren, Geschäftskontakte).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Beratungs- und Verkaufsgespräch, Beschwerde, Präsentation).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Formeller Schriftverkehr (zB Anfrage, Beschwerde, Bewerbung); Bericht (zB Arbeitsbericht, Unfallbericht); Artikel; Leaflet.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aus argumentativen Texten und Gesprächssituationen über gewöhnliche alltags- oder berufsbezogene Themen einige wesentliche Schlussfolgerungen ziehen sowie komplexere Sachtexte, die mit den eigenen Interessen und berufsrelevanten Themen in Zusammenhang stehen, verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen und Standpunkte begründen;
– strukturierte Texte zu einer Vielzahl vertrauter Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige aktuelle Themen von nationalem und internationalem Interesse (zB Europäische Union, internationale Organisationen, interkulturelle Kommunikation).
Beruflicher Themenbereich:
Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB neue Medien, Verkehr, Energie, Umweltschutz).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Besprechung und Diskussion, Verhandlungs- und Verkaufsgespräch).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, Bewerbungen, Berichte und Protokolle); Antrag (Proposal).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte über aktuelle und berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, und können bei längeren und komplexen Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache verstehen;
– Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie klar strukturierte Präsentationen halten;
– strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen (zB Menschenrechte, Diskriminierung, Armut, Verteilungsgerechtigkeit).
Beruflicher Themenbereich:
Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB Projektmanagement, Zukunft der Technik).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation, Konferenz, Bewerbungsgespräch).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, Berichte und Protokolle, Bewerbungen); Antrag (Proposal).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete und abstrakte Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
– Fachartikel, die über das eigene Fachgebiet hinausgehen, unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.
Beruflicher Themenbereich:
Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Bewerbungsgespräch, Präsentation von Ideen, Produkten, Programmen und laufenden Diplomarbeiten, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Privater und öffentlicher Schriftverkehr (Bewerbung, Motivationsschreiben, Beantwortung von Anfragen, Beschwerde und Reaktion); Bericht; Abstract.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete und abstrakte Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
– Fachartikel, die über das eigene Fachgebiet hinausgehen, unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vielfältige gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen im regionalen und globalen Zusammenhang.
Beruflicher Themenbereich:
Komplexe fachspezifische und beruflich relevante Themen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen.
Schriftliche Textsorten und -formate:
Festigung der schriftlichen Textsorten und -formate.
I. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester.
3. und 4. Semester: je eine einstündige Schularbeit.
5. bis 8. Semester: je eine zweistündige Schularbeit
9. und 10. Semester: je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten geografischen Arbeits- und Darstellungstechniken beschreiben und sind in der Lage, Karten, Bilder, Diagramme sowie Texte zu lesen und zu interpretieren;
– traditionelle sowie digitale Informationssysteme einsetzen und gewonnene Erkenntnisse mit realen Gegebenheiten in Beziehung setzen (Orientierungswissen);
– Geofaktoren sowie deren ökologisches Wirkungsgefüge erklären und die Bedeutung für Öko- und Wirtschaftssysteme beispielhaft erläutern;
– Ursachen sowie Folgen von ökologischen Krisen beschreiben und kennen unterschiedliche Lösungsansätze zu deren Bewältigung;
– Konflikte um die Nutzung und Verteilung knapper natürlicher Ressourcen analysieren sowie Vorschläge für Lösungen entwickeln;
– die Bevölkerungsentwicklung der relevanten Wirtschaftsräume und ihre Folgen analysieren und interpretieren;
– regionale Großraummuster sowie unterschiedliche Gliederungsmodelle erklären.
Lehrstoff:
Begriff, Bedeutung und Arbeitsmethoden der Geografie; naturgeografische und humangeografische Grundlagen.
Grundlagen der Kartenkunde; Orientierungswissen durch traditionelle und digitale Informationsmedien (Geografische Informationssysteme).
Geofaktoren und ökologisches Wirkungsgefüge; landschaftsökologische Zonen der Erde. Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen; Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde; Nachhaltigkeit in der Raumnutzung; Nutzungskonflikte.
Bevölkerungsentwicklung und gesellschaftliche Folgerungen; Bevölkerungsstrukturen und verteilung; Wanderungsbewegungen und Auswirkungen.
Geografische Gliederungsmodelle im Vergleich.
Lebensraum Österreich.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
– die Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit beschreiben;
– Epochen, die sich über größere und kleinere Zeiträume erstrecken, in Grundzügen charakterisieren und die Problematik von Epochenkonzepten erfassen;
– die Ursachen, die zur Entstehung von modernen Staaten und supranationalen Gebilden geführt haben, erklären und daraus Schlussfolgerungen ziehen;
– die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen und Staaten sowie den Wandel des Verhältnisses zwischen Staat und Religion erläutern;
– das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Welt- und Geschichtsbildern, religiösen Vorstellungen und Lebensentwürfen in ihrem Verlauf analysieren.
Bereich Politische Bildung
– die Entwicklung und die Funktionsweise der österreichischen parlamentarischen Demokratie erklären und zu ihren Vorzügen und Mängeln begründet Stellung nehmen und auch mit anderen Demokratiemodellen und autoritären Systemen vergleichen;
– die Struktur und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsaufbaus erklären;
– ihre Interessen an politischen Entscheidungen artikulieren und kennen die Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.
Lehrstoff:
Bereich Geschichte:
Ziele der Beschäftigung mit Geschichte; Arbeit mit historischen Quellen; Periodisierungskonzepte. Epochen und Umbrüche in der Antike und dem Mittelalter. Vornationale Ordnungssysteme; Entwicklung des modernen Staates.
Bereich Politische Bildung:
Das politische und rechtliche System Österreichs; synchroner und diachroner Vergleich von Demokratiemodellen, Entwicklung der Demokratie in Österreich. Nutzung medialer Möglichkeiten der Partizipation. Konfliktarten und Konfliktstrategien; Entwicklung von Streitkultur und Konfliktmanagement.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
– historische Quellen analysieren, fertige Geschichtsdarstellungen dekonstruieren und Multiperspektivität bei historischen Darstellungen beachten;
– die Geschichte der Arbeitsmigration wiedergeben, Definitionen im Bereich Migration/Integration wiedergeben und entsprechende Konzepte richtig anwenden und betreffende mediale Darstellungen kritisch überprüfen;
– die Verlaufsformen politischer und kultureller Veränderungsprozesse analysieren und beurteilen;
– nationale und regionale politische Entwicklungen sowie politische Identitäten, insbesondere Österreichs und seiner Bundesländer, erklären und reflektieren.
Bereich Politische Bildung
– die wichtigsten politischen Akteure und Bewegungen in Österreich charakterisieren und kennen ihre Entwicklungsgeschichte in Grundzügen;
– sich kritisch mit den Programmen der politischen Parteien und ihren Standpunkten zu aktuellen Problemstellungen sowie deren Umsetzungen auseinandersetzen und dazu begründet Stellung nehmen;
– durch die Kenntnis der Entwicklung und Durchsetzung von Menschenrechten in ihrem historischen Kontext und in der Gegenwart für die Menschenrechte eintreten;
– den Begriff „Medienpolitik“ erklären, allfällige Gefahren für die Einschränkung der Meinungsfreiheit erkennen sowie historische und aktuelle politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin untersuchen.
Lehrstoff:
Bereich Geschichte:
Epochen und Umbrüche in der Neuzeit. Kulturkonzepte; Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; multikulturelle bzw. multireligiöse Gesellschaft; Fundamentalismen; Religion und Staat. Aufklärung und bürgerliche Revolutionen; Grund- und Menschenrechte im historischen Kontext. Erinnerungskulturen, Identitäten und Symbole am Beispiel Österreich.
Bereich Politische Bildung:
Funktion von Parteien in der Demokratie; die wichtigsten österreichischen Parteien und Interessensverbände. Medien und ihre Auswirkung auf die Politik; Analyse von Medienerzeugnissen und Erkennen der zugrundeliegenden Intentionen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
– sozioökonomische Prozesse und technische Entwicklungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Arbeitswelt erklären und analysieren;
– Konzepte von Wirtschaft und Sozialpolitik im historischen Kontext beschreiben;
– die Geschlechterrollenideologie und ihre Veränderung erfassen sowie die Folgen für die Stellung von Mann und Frau in Beruf und Gesellschaft erklären;
– Familienmodelle der Vergangenheit schichtspezifisch beschreiben und sie voneinander sowie von heutigen Modellen abgrenzen;
– wesentliche Merkmale der wirkungsmächtigsten Ideologien des 19. und 20. Jahrhunderts beschreiben und dazu Stellung nehmen sowie ihre Entwicklungsgeschichte und ihre historischen Auswirkungen auf politische, wirtschaftliche und soziale Ordnungen darstellen.
Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen
– volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären;
– den sektoralen Wandel und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen untersuchen sowie Prognosen für die Zukunft erstellen;
– einflussreiche Wirtschaftsräume lokalisieren sowie deren jeweilige wirtschaftspolitische Bedeutung darstellen und erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Geschichte:
Technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen; Industrialisierung und gesellschaftlicher Wandel; Arbeitswelten; Umweltgeschichte in Beispielen ab der Neolithischen Revolution; Entwicklung von unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialsystemen; wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels. Wesentliche Ideologien des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen. Konzept Familie im schichtspezifischen Wandel; Geschlechterrollenideologie und ihre Auswirkungen; Gender Mainstreaming; Alltagsgeschichte.
Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Grundbegriffe der Volkswirtschaft (Knappheit der Güter; Angebot und Nachfrage; Produktionsfaktoren; Markt, Preis; Konjunktur). Wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels. Wichtige Wirtschaftsräume und deren Bedeutung; Wirtschaftsstandorte und räume im Spannungsfeld; regionale Disparitäten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
– das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Welt- und Geschichtsbildern, religiösen Vorstellungen und Lebensentwürfen in ihrem Verlauf analysieren;
– wesentliche Merkmale der wirkungsmächtigsten Ideologien des 19. und 20. Jahrhunderts beschreiben und dazu Stellung nehmen sowie ihre Entwicklungsgeschichte und ihre historischen Auswirkungen auf politische, wirtschaftliche und soziale Ordnungen darstellen;
– die Europäisierung der Welt und die Entkolonialisierung beschreiben sowie ihre Folgen erklären.
Bereich Politische Bildung
– historische und aktuelle politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin untersuchen;
– durch die Kenntnis der Entwicklung und Durchsetzung von Menschenrechten in ihrem historischen Kontext und in der Gegenwart für die Menschenrechte eintreten.
Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen
– volkswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen;
– verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und auswerten;
– die Voraussetzungen für die Globalisierung bewerten sowie ihre Folgen analysieren, Ziele der Wirtschaftspolitik darstellen, beurteilen sowie die unterschiedlichen Interessenslagen ausdifferenzieren.
Lehrstoff:
Bereich Geschichte:
Europäisierung der Welt; Kolonialisierung und Entkolonialisierung und deren Folgen bis hin zum Nord-Süd-Konflikt. Entstehung und Entwicklung des Kommunismus; Faschismus in Europa; Nationalsozialismus und Antisemitismus.
Bereich Politische Bildung:
Feindbilder; Rassismus.
Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen:
Geld und Geldwertschwankungen; Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen. Merkmale und Probleme von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern in globalen Ökonomien; Voraussetzungen für globales Wirtschaften und dessen Auswirkungen; internationale Zusammenarbeit.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
– Ursachen und Verlauf von regionalen und überregionalen Konflikten benennen sowie Sicherheitskonzepte und ihren Beitrag zur Friedenssicherung begründen;
– zu historischen Themen Hypothesen/Annahmen entwickeln und sie überprüfen.
Bereich Politische Bildung
– die Geschichte europäischer und internationaler Organisationen erläutern sowie ihre Aufgaben und Ziele und ihre Bedeutung für zukünftige Entwicklungen und Prozesse erklären;
– die Idee „Europa“ im historischen und aktuellen Kontext reflektieren.
Bereich Geografie
– die Grundfreiheiten der Europäischen Union erklären und kennen die Möglichkeiten als EU Bürgerinnen und EU-Bürger;
– beispielhaft wesentliche Konvergenzen und Divergenzen Europas identifizieren sowie ergriffene politische Lösungsansätze und Entwicklungskonzepte nennen;
– Konzepte und Instrumente der europäischen Regionalpolitik und Regionalentwicklung analysieren;
– digitale Informationssysteme praktisch anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Geschichte:
Krieg und Frieden in der Geschichte der Neuzeit; Humanitäres Völkerrecht; Erster Weltkrieg und seine Auswirkungen; Zweiter Weltkrieg in Verbindung mit dem Holocaust; bipolares Weltsystem.
Bereich Politische Bildung:
Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union, ihrer Institutionen und Zuständigkeiten.
Bereich Geografie:
Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geografie
– die Notwendigkeit von Raumordnung und Raumplanung erfassen sowie Ziele, Ebenen und Instrumente erläutern;
– regionale Großraummuster wie Zentren und Peripheriestrukturen der Welt erklären;
– gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern erfassen sowie Strategien zur Entwicklungszusammenarbeit beschreiben;
– digitale Informationssysteme praktisch anwenden.
Bereich Geschichte
– Ursachen und Verlauf von regionalen und überregionalen Konflikten benennen sowie Sicherheitskonzepte und ihren Beitrag zur Friedenssicherung begründen.
Lehrstoff:
Bereich Geografie:
Ziele, Ebenen und Instrumente der österreichischen Raumordnung und -planung; Raumentwicklung; Regionalplanung im europäischen Kontext. Vor- und Nachteile der Globalisierung sowie mögliche Lösungsansätze zur Abschwächung der Nachteile; Entwicklungszusammenarbeit.
Bereich Geschichte:
Transformationen und neue Strukturen der Weltpolitik; ausgewählte regionale und internationale Konflikte der letzten Jahrzehnte und der Gegenwart; Institutionen und Formen der Friedenssicherung und der internationalen Zusammenarbeit.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Recht
– die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
– die Begründung und den Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
– beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
– Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
– feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
– die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
– die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
– Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.
Grundzüge des Zivilrechts:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; E-Commerce-Gesetz, Urheberrecht in den Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Unternehmensrecht:
Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.
Gewerberecht:
Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Recht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
– das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Rechnungswesen
– eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen;
– die Inhalte und den Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
– die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen beurteilen;
– aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen;
– den Aufbau eines Kostenrechnungssystems erläutern;
– Kalkulationen zu Vollkosten durchführen;
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Recht:
Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Rechnungswesen:
Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Doppelte Buchhaltung:
Wesentliche Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (zB Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen Abschreibung, Umsatzerlöse), Jahresabschlusskennzahlen.
Kostenrechnung:
Kostenarten, Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship
– Ideenfindungsmethoden anwenden;
– ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
– die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären und verschiedene Führungsstile vergleichen.
Businessplan-Marketing:
Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix (product, price, placement, promotion).
Organisation:
Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:
Motivationstheorien, Führungsstile.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die wesentlichen Begriffe der Finanzierung erläutern;
– Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Bereich Recht
– die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
– die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen erklären;
– die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
– die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern.
Bereich Rechnungswesen:
Finanzierung:
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing, Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.
Personalverrechnung:
Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.
Bereich Recht:
Arbeitsrecht:
Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Die Schülerinnen und Schüler können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
– den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
– Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
– absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
– Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
– Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
– lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen;
– lineare Gleichungssysteme in Matrizenform angeben;
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen sowie Linearkombinationen bestimmen und interpretieren.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
– die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.
Reelle Zahlen:
Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;
absoluter und relativer Fehler.
Terme und Gleichungen:
Rechnen mit Termen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden; Matrizenschreibweise).
Elementare Geometrie:
Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.
Trigonometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Vektoren:
Darstellung, Ortsvektor; Betrag, Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion.
Funktionen:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Interpolation:
Lineare Interpolation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
– die Gleichungen und Eigenschaften der elementaren Funktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren;
– Polynomfunktionen und Exponentialfunktionen aufstellen und Polynomfunktionen zur Interpolation verwenden;
– die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären und die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren;
– quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– die Rechengesetze für Potenzen und Logarithmen begründen und anwenden.
Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen.
Eigenschaften von Funktionen:
Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Potenzen mit rationalen Hochzahlen.
Interpolation:
Quadratische Interpolation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie
– die Grundrechnungsarten mit komplexen Zahlen ausführen und die Ergebnisse in der Gauß'schen Zahlenebene interpretieren;
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren sowie das vektorielle Produkt von Vektoren im Raum bilden und es geometrisch interpretieren;
– mit Hilfe der Vektorrechnung Geraden in R2 und R3 sowie Ebenen in R3 aufstellen;
– Problemstellungen mit Hilfe von allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte);
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Zahlen und Funktionen
– Parameterdarstellungen in einfachen Fällen problembezogen anwenden.
Komplexe Zahlen:
Darstellung; Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division; Polarkoordinaten.
Vektoren:
Skalarprodukt; vektorielles Produkt; Geraden in R2 und R3 und Ebenen in R3.
Trigonometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.
Funktionen:
Parameterdarstellung insbesondere mit elektronischen Hilfsmitteln.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differenzialrechnung
– die Bildungsgesetze von arithmetischen und geometrischen Folgen verstehen und anwenden;
– die Begriffe „Grenzwert“, „Konvergenz und Divergenz von Folgen“ verstehen;
– die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
– mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differenzialquotient darstellen und die Differenzialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Folgen:
Allgemeiner Begriff, arithmetische und geometrische Folgen, rekursive Definition von Folgen.
Grenzwert und Stetigkeit:
Grenzwert, konvergente und divergente Folgen. Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.
Differenzialrechnung:
Differenzen- und Differenzialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differenzial- und Integralrechnung
– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;
– die Differenzial- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen;
– Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen und zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen.
Differenzialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen.
Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln und -methoden.
Numerische Verfahren:
Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen; Numerische Integration.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fehlerrechnung
– die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung verstehen und anwenden.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Fehlerquellen, Fehlerfortpflanzung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
– mehrstufige Zufallsexperimente mit Baumdiagrammen modellieren, diese interpretieren und damit argumentieren.
Bereich Matrizen
– Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen sowie Berechnungen im Fachgebiet durchführen und kennen den Begriff der Determinante und deren Bedeutung.
Stochastik:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; bedingte Wahrscheinlichkeit.
Matrizen:
Bezeichnungen, Addition, Multiplikation, Multiplikation mit einer Zahl; Rechenregeln, Determinante, lineare Gleichungssysteme in Matrizenform.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
– die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen;
– Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert und die Standardabweichung einer normalverteilten Zufallsvariable berechnen und interpretieren.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung, Normalverteilung.
Beurteilende Statistik:
Konfidenzintervalle; Signifikanz.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die bisher vermittelten mathematischen Methoden und Verfahren in verschiedenen Kontexten selbstständig anwenden und im
Bereich Stochastik
– die Methode der kleinsten Quadrate verstehen und aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren des I. bis V. Jahrgangs.
Ausgleichsrechnung:
Methode der kleinsten Quadrate; Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
II. bis IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.
V. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Physik
– die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen sowie deren Formelzeichen, Definitionen und Maßeinheiten nennen, ihre Bedeutung und Möglichkeiten ihrer Messung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben;
– Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und unter Verwendung physikalischer Größen beschreiben;
– einfache physikalische Experimente planen und durchführen sowie die Ergebnisse protokollieren und fachgerecht festhalten;
– Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen;
– einfache Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen und dazu eigene Erklärungen formulieren;
– die Gewinnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie deren Verlässlichkeit und Grenzen anhand von einfachen Beispielen erläutern.
Definition und Messung von physikalischen Größen:
Internationales Einheitensystem (Größengleichungen, Basiseinheiten, Vorsilben). Mechanische Größen (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Dichte, Kraft, Arbeit, Impuls, Druck, Drehmoment). Elektrische Größen (Spannung, Ladung, Widerstand, Kapazität, Induktivität); akustische und optische Größen (Frequenz, Wellenlänge, Intensität); thermodynamische Größen (Wärmekapazität, Ausdehnungskoeffizient); Anwendungen.
Energie, Leistung und Wirkungsgrad.
Ausgewählte Phänomene der klassischen Physik (zB Reibung, Auftrieb, Brechung, Reflexion, thermische und elektrische Leitfähigkeit). Erhaltungssätze, insbesondere Energieerhaltung.
Erkenntnisgewinn in der Naturwissenschaft und Auswirkungen auf die Gesellschaft (anhand ausgewählter Beispiele):
Beobachtung, Experiment, Hypothese, Theorie, Modell, Prognose; Entwicklung physikalischer Weltbilder (zB vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild, von der klassischen zur modernen Physik).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Chemie
– die grundlegenden Fachbegriffe sowie die Symbole und Formelsprache der Chemie wiedergeben und damit den Massen-, Mengen- und Energieumsatz von chemischen Reaktionen darstellen;
– mit Hilfe von Atommodellen und dem Periodensystem der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen sowie Stoffeigenschaften und Reaktionsabläufe systematisch begründen;
– wichtige Nichtmetalle und wichtige technische Gase wiedergeben;
– einfache Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durchführen, dokumentieren und diese mit geeigneten Methoden interpretieren;
– einfache Bezüge zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen herstellen.
Grundbegriffe und Arbeitsweise der Chemie:
Aufbau der Materie (Stoffbegriff, Element, Verbindung, Gemische), Trennverfahren, Analyse und Synthese; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Formelschreibweise, chemische Gleichungen, Stöchiometrie.
Vom Atombau zu den Stoffeigenschaften:
Nuklide, Atommodelle, Elektronenkonfiguration, Periodensystem, chemische Bindungen und Wechselwirkungskräfte (einschließlich Solvatation).
Chemische Reaktionen:
Triebkräfte der Natur (Enthalpie, Entropie), Kinetik und Katalyse; chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz.
Anorganische Rohstoffe und Produkte:
Nichtmetalle, technische Gase.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anorganische Technologie und Ökologie
– anorganische Rohstoffe und Produkte anführen und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt;
– einfache Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von anorganischen Produkten durchführen und die Eigenschaften, Herstellungsverfahren und Einsatzgebiete der Produkte beschreiben;
– die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von anorganisch-technologischen Verfahren erkennen und dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen;
– die Nomenklatur, funktionelle Gruppen und Reaktionstypen grundlegender organischer Verbindungen erkennen;
– Stoffkreisläufe der Ökosphäre und die wesentlichen Parameter der Umweltbewertung verstehen und einfache Luft-, Boden- und Wasseruntersuchungen durchführen;
– Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen und technische und sozialpolitische Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen und einschätzen.
Chemische Reaktionen:
Protolysereaktionen, pH-Wert; Redox-Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse und galvanische Elemente, Korrosion; anorganische Analytik.
Anorganische Rohstoffe und Produkte:
Wichtige Säuren und Basen und deren Salze (zB Schwefelsäure, Kochsalz, Baustoffe, Düngemittel); Metalle und Halbmetalle.
Organische Verbindungen:
Organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen; organische Analytik.
Ökologie:
Luft, Luftgüte, Luftschadstoffe, Treibhauseffekt, Wasser, Wassergüte, Abwasserwirtschaft, Boden, Abfallwirtschaft.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ausgewählte Kapitel der klassischen Physik
– Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mit den zugehörigen physikalischen Größen beschreiben;
– physikalische Experimente zu Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalischen Feldern planen, durchführen und protokollieren;
– Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mathematisch beschreiben, entsprechende Modelle anwenden und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.
Lehrstoff:
Bewegungsgleichungen; physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder), Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Elektromagnetismus und Optik.
6. Semester- Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Organische Technologie und Ökologie
– organische Rohstoffe und Produkte erkennen und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt;
– Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von organischen Produkten durchführen und die Eigenschaften, Herstellungsverfahren und Einsatzgebiete der Produkte beschreiben;
– die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von organisch-technologischen Verfahren erkennen und dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen;
– organische Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen sowie technische und sozialpolitische Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen und einschätzen;
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Organische Rohstoffe und Produkte:
Fossile Rohstoffe und ihre Produkte; organische Rohstoffe und Produkte mit funktionellen Gruppen (zB Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole und deren Oxidationsprodukte) und deren Nachweis; Kunststoffe und ausgewählte Beispiele aus den Bereichen Pharmazeutika, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel.
Ökologie und Gesellschaft:
Nachwachsende Rohstoffe und Ökoenergie; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie anhand aktueller Themen (zB Halogenkohlenwasserstoffe, Kunststoffe); aktuelle Forschungsbereiche (zB Brennstoffzelle und andere alternative Energieträger).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biochemie und Biotechnologie
– den Bau, die Funktionen und Energieinhalte biochemisch relevanter Moleküle und Grundzüge des Stoffwechsels verstehen sowie einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen;
– ausgehend von den Grundsubstanzen den Aufbau zu größeren biologischen Einheiten (Zellaufbau) darstellen;
– die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege anführen;
– einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen sowie Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.
Grundlagen der Biochemie und Ernährung:
Proteine, Fette und Kohlenhydrate in Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffe.
Molekulare Grundlagen der Zelle und Genetik:
Von der DNA zum Protein (Transkription, Translation, Replikation), analytische Methoden.
Stoffwechselprozesse:
Katabolismus, Anabolismus, Zyklen, Fotosynthese, Energieumsatz und Stofftransport, Biokybernetik.
Ausgewählte Beispiele moderner Technologien (zB Gärungsprozesse, Klonen, Penicillin- und Insulinproduktion).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik und moderne Physik
– thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben;
– physikalische Experimente zu thermodynamischen Phänomenen planen, durchführen und protokollieren;
– Grundzüge ausgewählter Kapitel der modernen Physik beschreiben und ihre Auswirkungen auf die Technik darstellen;
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.
Lehrstoff:
Thermodynamik (zB Wärmetransport, Zustandsänderungen, Hauptsätze, Gasgesetze).
Moderne Physik (Atom-, Kern- und Teilchenphysik, Quantenphysik, Relativitätstheorie, Astrophysik).
Aktuelle gesellschaftliche Themen (zB Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik, Strahlenbelastung, Nanotechnologie, Qualitätskriterien in der Naturwissenschaft).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
– Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.
Bereich Publikation und Kommunikation
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen;
– das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Bereich Tabellenkalkulation
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten.
Bereich Algorithmen
– Ablaufalgorithmen entwerfen und Berechnungsschritte systematisch angeben.
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:
Hardwarekomponenten:
Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang.
Betriebssysteme:
Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.
Netzwerke:
Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser.
Datensicherung:
Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.
Bereich Publikation und Kommunikation:
Textverarbeitung und Präsentationen:
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.
Publikation und Kommunikation im Web:
LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, E Government und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mail-Client; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.
Bereich Tabellenkalkulation:
Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.
Bereich Algorithmen:
Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge; einfache Programme.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.
Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen
– Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen und Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden;
– Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und einfache Befehlsstrukturen erstellen.
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:
Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:
Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.
Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen:
Programme mit Verzweigungen, Schleifen und Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf einfache Algorithmen; einfache objektorientierte Programmierung; Kommentieren und Dokumentieren von Programmen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen
– die wichtigsten Datentypen unterscheiden und ihre Einsatzbereiche anführen;
– Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen.
Bereich Datenbanken:
Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.
Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen:
Anwendungen auf komplexe Algorithmen; Methoden und Klassen, objektorientierte Programmierung; Kommentieren und Dokumentieren von Programmen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– sich in die Klassengemeinschaft, eine Arbeits- oder Lerngruppe einordnen, Aufgaben und Funktionen übernehmen sowie gemeinsame Ziele festlegen und verfolgen;
– sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren;
– das Konfliktverhalten anderer Personen reflektieren und Anzeichen eines entstehenden Konfliktes erkennen;
– ihre eigenen Einstellungen, Haltungen, Gefühle, Werte, Bedürfnisse und Positionen reflektieren sowie ihre Stärken und Schwächen erkennen;
– Methoden zur Stressbewältigung anwenden;
– auf Arbeits- und Lernanforderungen aufgeschlossen und mit adäquater Selbstorganisation reagieren sowie Aufgaben zuverlässig übernehmen;
– Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
– ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Benehmen situations- und personengerecht gestalten und reflektieren.
Kennenlern- und Orientierungsphase; die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Regeln zum Zusammenleben im Klassenverband.
Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.
Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).
Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit); Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.
Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.
Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.
Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile); Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen); exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).
Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.
II. Jahrgang:
3. Semester -Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen mit anderen für einen Konflikt erarbeiten;
– auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren;
– Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen sowie ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten (auch Bewerbungssituationen) und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen;
– ihr Selbstbild mit Fremdbildern abgleichen;
– Lern- und Arbeitsprozesse planen und organisieren, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig umsetzen und mit der nötigen Ausdauer erledigen.
Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit in Bezug auf Gender und Diversity.
Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.
Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.
Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung; persönliche Lernstrategien; Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den eigenen Standpunkt klarlegen und die Standpunkte anderer akzeptieren;
– Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten, ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen und die Zielerreichung evaluieren.
– die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen erkennen und verstehen sowie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen;
– Entscheidungen für ihren persönlichen Lebensbereich treffen und begründen;
– die Bedeutung gesundheitsbewusster Lebensführung einschätzen und kennen die Gefahren von suchtartigem Konsum;
– ihr Verhalten an die jeweilige soziale Rolle anpassen und mit neuen Rollen und Situationen angemessen umgehen.
Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.
Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).
Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.
Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
– die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte wiedergeben, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
– die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen darstellen;
– Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
– auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
– ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
– sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.
Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:
Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen nach dem II. und IV. Jahrgang wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.
Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an ein von der Schulleitung genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.
Der Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ kann in vollem Umfang von 10 Wochenstunden mit Zielniveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) oder in verkürzter Form mit je zwei Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang mit Zielniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) geführt werden. Bei verkürzter Führung kommen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des I. und II. Jahrgangs sinngemäß im III. und IV. Jahrgang zur Anwendung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, die Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, und wenn lange Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
– einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen;
– sich auf einfache Art verständigen, wenn der Gesprächspartner bereit ist, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen und bei der Formulierung hilft;
– einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt;
– auf einfachen Formularen Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen und kurze einfache Nachrichten (zB Feriengrüße) schreiben.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Freizeitaktivitäten, Tagesablauf, Essen und Trinken, Unterkunft, Schule, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Nennung spartenspezifischer Betriebe.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Einfache situationsbezogene Sprachstrukturen; Aufbau eines Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Vorstellen, Bestellen).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB SMS, E-Mail).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
– ganz kurze, einfache Texte lesen und ihnen die wichtigsten Informationen entnehmen;
– sich in sehr einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen. Sie verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten. Sie können mit sehr einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung beschreiben;
– einfache sprachliche Strukturen anwenden und schriftlich Informationen zur Person erfragen oder weitergeben.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wegbeschreibungen, Wetter, Urlaub, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Elementare Begriffe aus fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Systematische Erweiterung des Grundwortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Einkaufsgespräche).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen sowie konkrete Bedürfnisse befriedigen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
– in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und kurze, einfache persönliche Briefe verstehen;
– vertraute Alltagssituationen bewältigen (zB Gespräche in Geschäften, Restaurants und an Schaltern) und einfache Vereinbarungen treffen sowie vertraute Dinge (zB Wohnsituation, Ausbildung und Tätigkeiten) beschreiben;
– kurze, einfache Notizen und Mitteilungen sowie kurze, einfache Briefe und E-Mails schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem unmittelbar relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kleidung, Mode, Gewohnheiten, Freizeit, Ferien, Reisen).
Beruflicher Themenbereich:
Einfaches Beschreiben des beruflichen Umfeldes im Zuge des Praktikums.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes, Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Einkaufsgespräche, Telefonieren).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– einfache Beschreibungen von Alltagsroutinen geben sowie auf sehr elementare Art über unmittelbare Erlebnisse und Zukünftiges berichten;
– eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familienleben, Kindheitserinnerungen, Gewohnheiten in der Vergangenheit, Freunde, Verabredungen, Schule).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache berufsbezogene Situationen (zB Absagen, Reservierungen).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung und Erweiterung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Personenbeschreibungen, Anfragen).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller und formeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Beschreibung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– von Gesprächen im direkten Kontakt und in den Medien das Wichtigste über vertraute Themen verstehen, wenn deutlich gesprochen wird. Sie können dabei Fakten und Meinungen von Sprechern unterscheiden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wird;
– einfachen Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die klar gegliedert sind, die wichtigsten Informationen entnehmen;
– über vertraute Themen auch Gefühle ausdrücken und auf Gefühlsäußerungen reagieren;
– über ein reales oder fiktives Ereignis berichten;
– Pläne, Ziele, Träume, Hoffnungen, Wünsche und Annahmen beschreiben.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Leben in der Gesellschaft, Umwelt und Lebensqualität (zB Gesundheit, Wohnen).
Beruflicher Themenbereich:
Produkte des eigenen Fachgebietes, Berufserfahrungen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Reisen, Ernährung).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller und formeller Schriftverkehr (zB Blog, Reservierung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– mündlich und schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen geben;
– Texte zu vertrauten Themen auch aus dem beruflichen Umfeld verfassen.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Themen aus dem Interessengebiet Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt).
Beruflicher Themenbereich:
Firmenstrukturen, Geschäftskontakte, einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Besprechung).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Einfacher beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör- und Lesetexte über berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen. Sie können bei Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und Informationen in Standardsprache verstehen;
– Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie Präsentationen halten;
– Texte zu vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen (zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher im Land der Zielsprache).
Beruflicher Themenbereich:
Arbeitswelt, Prozesse des eigenen Fachbereiches, Firmenstrukturen, Geschäftsreise, Kundenkontakt (zB Telefonate).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Firmenpräsentation).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Einfacher beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, einfache Berichte).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sachtexte verstehen und beim Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird und Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu vertrauten Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.
Beruflicher Themenbereich:
Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Bewerbungsgespräch, Präsentation von Ideen, Produkten, Programmen und laufenden Diplomarbeiten, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).
Schriftliche Textsorten und –formate:
Privater und öffentlicher Schriftverkehr (Bewerbung, Anfragen, Angebot), Berichte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Sachtexte verstehen und beim Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör- und Lesetexte über konkrete Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird und Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu vertrauten Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
– strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.
Beruflicher Themenbereich:
Fachspezifische und beruflich relevante Themen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen.
Schriftliche Textsorten und –formate:
Handelskorrespondenz (Beschwerde und Reaktion), Festigung der schriftlichen Textsorten und formate (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, E-Mail, Blog usw.).
I. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester.
3. bis 6. Semester: je eine einstündige Schularbeit.
7. und 8. Semester: je eine zweistündige Schularbeit.
9. und 10. Semester: je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikation
– die Faktoren der Kommunikation und ihre psychologischen und sozialen Grundlagen erkennen;
– metasprachliche Ebenen erkennen und Sprache selbstständig reflektieren;
– die Möglichkeiten verbaler, periverbaler und nonverbaler Kommunikation bewusst und gezielt einsetzen;
– sensible und gewaltfreie Kommunikation praktizieren.
Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; psychologische und soziale Grundlagen; geschlechtersensible und gewaltfreie Kommunikation; Ablauf und Formen der Kommunikation; Sinne und Wahrnehmung; Formen der Ein- und Mehrwegkommunikation; Sprechen und Zuhören; Feedback geben und nehmen; nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Bewegung im Raum; Barrieren und Reaktionen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rhetorik
– die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
– die Formen und Strategien gezielter Kommunikation erkennen und anwenden;
– Techniken der Meinungslenkung erkennen und entsprechend darauf reagieren;
– sprachliche Strategien und rhetorische Mittel bewusst einsetzen.
Wege zum freien Sprechen; Vortrag, Kurzrede; freie Rede (Überzeugungs- und Meinungsrede ua.); Kommunikationsprobleme (zB Lampenfieber, Blackout, Stimmversagen, Vortragsstörungen) und Lösungen; verbale und periverbale Kommunikation (Sprechtechnik; Atemtechnik; Stimmbildung; Artikulation und Vokalisierung, Variation in Tonlage und Lautstärke, Pausen ua.); rhetorische Mittel und sprachliche Strategien; Techniken der Argumentation und Meinungslenkung; Fragetechniken; faire und unfaire Argumentation (Killerphrasen ua.).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Präsentation und Präsentationstechnik
– die Techniken der Präsentation und der Visualisierung anwenden;
– adäquate Medien gezielt einsetzen;
– Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation rhetorisch einsetzen.
Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen; Zielgruppenanalyse; Präsentationsziele; Planung, Planungsstrategien und Ordnungsprinzipien; Strukturierungstechniken (zB Mind Mapping); Techniken der Visualisierung und Medieneinsatz; Präsentationsmittel (Computerpräsentation, Handouts, Flipchart, Folien ua.); Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; kunden- und berufsspezifische Präsentation; Fachpräsentation (Diplomarbeit); Auftreten und Wirkung; Reflexion.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Moderation und Gesprächsführung
– mit berufsbezogenen Gesprächsformen vertraut umgehen;
– geübt Gespräche in privaten und öffentlichen Kommunikationssituationen führen;
– mit Konflikten konstruktiv umgehen; sie kennen Konfliktlösungsstrategien und wenden sie an;
– die Techniken der Moderation von Gruppen erkennen.
Gesprächsformen und Gesprächstechniken; Gesprächsführung; Umgang mit Fragen und Einwänden; formalisierte Gespräche (Verhandeln, Bewerbungsgespräch, Verkaufsgespräch ua.); Vorbereitung und Führung von Telefonaten; Kommunikation in der Gruppe (Konfliktgespräch; Streitgespräch; Klärungsgespräch; Vier-Augen-Gespräch; Diskussion); Moderation von Gesprächen; Moderationstechniken.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
– naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.
Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
– naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.
Fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– selbstständig Ideen für einfache technische Experimente bzw. Forschungsaufgaben aus dem schulischen oder sonstigen Umfeld finden und die Ideen zu konkreten Aufgabenstellungen präzisieren;
– zu den Aufgabenstellungen erforderliche Recherchen anstellen sowie wesentliche Parameter und Bedingungen für eine Bearbeitung in einem Experiment formulieren;
– unter Anleitung den Zeit- und Ressourcenbedarf eines Vorhabens analysieren sowie Experimente in ihrem Ablauf planen und durchführen;
– auf experimentellem Wege erhaltene Resultate in geeigneter Form erfassen, auswerten, präsentieren und diskutieren;
– aus fehlerhaften Experimenten lernen, über den Erkenntnisgewinn und die Erfahrungen berichten sowie Versuchsalternativen bzw. vertiefende Folgeexperimente vorschlagen.
Übungen und Experimente in Ergänzung oder Vertiefung der fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (nach Möglichkeit fächerübergreifend und auf Vorschlag der Schülerinnen und Schüler).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovation
– die Unterschiede einer Idee und Innovation erklären und die Chancen und Risiken einer Innovation abschätzen;
– die einzelnen Phasen eines Produktlebenszyklus beschreiben;
– einige Kreativitäts- und Problemlösungstechniken nennen und anwenden;
– die wesentlichen Aufgaben eines betrieblichen Innovationsmanagements beschreiben.
Begriffe:
Idee, Invention, Innovation.
Produktphasen:
Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.
Kreativitätstechniken:
Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.
Innovationsmanagement:
Prozesse, Methoden, Werkzeuge.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship
– den Begriff Entrepreneurship und die Kompetenzen eines Entrepreneurs bzw. Intrapreneurs beschreiben;
– Ideen für technische Produkte oder Dienstleistungen in ein eigenes Geschäftsmodell überführen;
– einen Businessplan und ein einfaches Marketing Mix erstellen;
– eigene Produktentwicklungen kalkulieren, herstellen und vertreiben.
Begriff:
Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.
Geschäftsmodell:
Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.
Businessplan und Marketingkonzept:
Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.
Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company):
Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgabe und jenen Lehrstoff, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.
Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.
Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.
Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
– Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
– Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
– Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.
Ausgangssituation
Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern )Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.
Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum
Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.
Mehrsprachigkeit
Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.
Alltagssprache vs. Bildungssprache
Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.
Sprachförderung als Teamarbeit
Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.
Methodische Erläuterungen
Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen., Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.
Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib )Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert gelenkten bis sehr offenen spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).
Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb
Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.
Umgang mit Heterogenität
Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör )Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.
Einsatz von Diagnoseinstrumenten
Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.
Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten
– Hörverstehen und Hör /Sehverstehen
– Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
– Lesen und Leseverstehen
– Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
– Wortschatz
– Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
– Aussprache
– Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
– Rechtschreibung (Orthografie)
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit
Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.
Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör /Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.
Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib und Lesefähigkeit ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind geht diesen Prozessen voraus.
Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.
Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.
Kommunikative Kompetenzen
Lernbereich 1:
Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen
Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.
Die Schülerin/der Schüler
– versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
– versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
– erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
– versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
– folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.
Die Schülerin/der Schüler
– reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
– wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
– bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
– begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
– erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
– fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen
Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
– versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
– liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
– versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
– liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
– erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
– nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
– erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.
Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln
Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
– benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
– verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
– verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
– bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
– verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
– hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
– verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
– gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
– verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
Lernbereich 2:
Linguistische Kompetenzen
Kompetenzbereich Wortschatz
Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.
Die Schülerin/der Schüler
– verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
– erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
– verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
– erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
– fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
– nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).
Kompetenzbereich Strukturen
Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.
Die Schülerin/der Schüler
– verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
– beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
– drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
– drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
– verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
– formuliert Fragen und Antworten.
– stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
Kompetenzbereich Aussprache
Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.
Die Schülerin/der Schüler
– bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
– bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
– bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
– bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
– macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
– wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.
Kompetenzbereich Schrift
Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.
Die Schülerin/der Schüler
– entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
– erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
– kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
– wandelt Buchstaben in Laute um.
– stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
– ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
– ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
– schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
– verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
– kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.
Kompetenzbereich Rechtschreibung
Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.
Die Schülerin/der Schüler
– kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
– kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
– fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).
Überfachliche Kompetenzen
Lernbereich 3:
Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)
Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz
Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).
Lernbereich 4:
Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Soziale Kompetenz
Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.
Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge
Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit
Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||
| 4. | Geografie 2 , Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | ||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Entwurf 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 2. | Darstellung und Komposition 5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 3. | Technologien und angewandte Informatik 6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 4. | Design und Kommunikation 7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 5. | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 6. | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | ||||
| B | Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| B.1 | Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik | |||||||||
| 1.1 | Entwurf 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 | 19 | I | ||
| 1.2 | Darstellung und Komposition 5 | 5 | 5 | 3 | 3 | 3 | 19 | II | ||
| 1.3 | Technologien und angewandte Informatik 9 | 6(4) | 6(4) | 8(6) | 7(5) | 8(6) | 35 | I | ||
| 1.4 | Design und Kommunikation 7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 1.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 1.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.2 | Bildhauerei-Objektdesign | |||||||||
| 2.1 | Entwurf 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 2.2 | Darstellung und Komposition 5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 2.3 | Technologien und angewandte Informatik 6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 2.4 | Design und Kommunikation 7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 2.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 2.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.3 | Graviertechnik | |||||||||
| 3.1 | Entwurf 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 3.2 | Darstellung und Komposition 5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 3.3 | Technologien und angewandte Informatik 6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 3.4 | Design und Kommunikation 7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 3.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 3.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.4 | Keramik Art Craft | |||||||||
| 4.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 4.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 4.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 4.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 4.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 4.6 | Atelier und Produktion8 | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.5 | Kunstschmiede und Metallplastik | |||||||||
| 5.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 5.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 5.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 5.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 5.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 5.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.6 | Produktdesign | |||||||||
| 6.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 6.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 6.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 6.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 6.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 6.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.7 | Schmuck | |||||||||
| 7.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 7.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 7.3 | Technologien und angewandte Informatik 6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 7.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 7.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 7.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| B.8 | Interior- und Surfacedesign | |||||||||
| 8.1 | Entwurf4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 22 | I | ||
| 8.2 | Darstellung und Komposition5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | II | ||
| 8.3 | Technologien und angewandte Informatik6 | 6(4) | 6(4) | 7(5) | 7(5) | 7(5) | 33 | I | ||
| 8.4 | Design und Kommunikation7 | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | II | ||
| 8.5 | Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||
| 8.6 | Atelier und Produktion | 3 | 5 | 5 | 5 | 5 | 23 | IV | ||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||
| G. | Förderunterricht 11 | |||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht".
4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.
5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.
6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden und im III. bis V. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.
7 Kann teilweise in einer 2. lebenden Fremdsprache unterrichtet werden. In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.8 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden, im III. und V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden und im IV. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im III. bis V. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte der Höheren Lehranstalt für Art and Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.
Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.
Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Angewandte Malerei–Oberflächendesign–Restaurierungstechnik werden in Maler- und Beschichtungstechnik-, Vergolder-, Restaurierungs- und Dekorateurbetrieben, in der Schilderherstellung, im Messebau, im Baunebengewerbe, in der Farbenindustrie, in Grafik- und Designbüros, in Druckereien und in der Bühnenbild- und Innenraumgestaltung eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Bildhauerei-Objektdesign werden in Designbüros, in Bildhauerei-, Steinmetz- und Restaurierungsbetrieben, im Modell- und Messebau und in der Schmuck- und Bühnenbildgestaltung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Graviertechnik werden in Graveurbetrieben, in Betrieben der Metalltechnik, im Werkzeug- und Formenbau, im Modellbau, in Prägeanstalten, in der Herstellung von Brillenfassungen, in der Schilderherstellung, in Designbüros und in Druckereien eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Keramik Art Craft werden in Betrieben der Keramik- und Porzellanherstellung, in Platten-, Fliesen- und Kachelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, in Hafnerbetrieben, in der Baukeramik, im Baunebengewerbe und in Designbüros eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Kunstschmiede und Metallplastik werden in Schmieden und Schlossereibetrieben, im Stahlbau und Baunebengewerbe, in Metalltechnik- und Maschinenbaubetrieben, in Designbüros und Restaurierungsbetrieben, in der Landmaschinentechnik, im Werkzeug- und Formenbau und in der industriellen Fertigung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign werden in Designbüros, in der Konsum- und Investitionsgüterindustrie, im Industriedesign, in der Produkt- und Modellentwicklung, im Dekorationsbereich und im Messebau eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten und Bewilligungsverfahren tätig zu werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Schmuck werden in Gold- und Silberschmiedebetrieben, in Juwelierbetrieben, in der Schmuck- und Modeschmuckindustrie, in Gürtlerei- und Metalltechnikbetrieben, in der Herstellung von Brillenfassungen und in Designbüros eingesetzt. Sie sind im Bereich der Gemmologie, des Schmuck-, Edelstein- und Antiquitätenhandels und im Auktionsbereich tätig.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign werden in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung eingesetzt. Sie können in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen tätig werden. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.
Die Schwerpunktausbildungen vermitteln berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse und fördern die Aneignung von berufsübergreifenden Fähigkeiten und die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.
In Ergänzung und Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design im Besonderen
– die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von angewandter Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Bildhauerei-Objektdesign, Graviertechnik, Keramik Art Craft, Kunstschmiede und Metallplastik, Produktdesign, Schmuck und Interior- und Surfacedesign konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;
– ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;
– theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf, Technologien und angewandte Informatik sowie Darstellung und Komposition und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;
– Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Design und Kommunikation vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;
– eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht und Entwurf vermittelt.
– das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematisch-naturwissenschaftlichen, technologischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien und angewandte Informatik vermittelt werden;
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können
– Entwürfe, Objekte, Modelle und Prototypen aus gestalterischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, branchenüblichen Vorschriften und Normen planen, konstruieren und umsetzen;
– Objekte des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes berufsspezifisch visualisieren;
– Entscheidungen bezüglich Projektorganisation, Ausschreibungen, Projektmanagement, Kalkulation und Vergabe von Vor- und Produktionsleistungen treffen;
– Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe planen, Projekte in ihrer Umsetzung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern sowie Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren;
– innovative technische und gestalterische Entwicklungen im Bereich Design erkennen, analysieren und in die Arbeitsprozesse integrieren.
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen Phänomene der Wahrnehmung berücksichtigen und unterschiedliche Darstellungsmittel sowie Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und differenziert einsetzen. Sie können komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln, umsetzen und präsentieren. Sie können komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Im Bereich Angewandte Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme verstehen sowie dreidimensionale zusammengesetzte Objekte normgerecht darstellen, erfassen und konstruktiv bearbeiten. Sie können Raumtransformationen zur Erzeugung dreidimensionaler Objekte und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung derselben anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktionen sowie marktübliche Betriebssysteme beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten. Sie können Internetdienste auswählen und deren grundsätzlichen Funktionen anwenden sowie mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken Aufgaben durchführen.
Im Bereich Sicherheit und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes beschreiben, sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen. Sie können Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen.
Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und bewerten. Sie können Grundlagen der Semiotik erklären und Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren. Sie können verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen und für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.
Im Bereich Marketing und Werbung können die Absolventinnen und Absolventen die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären und Grundlagen der Werbeplanung beschreiben. Sie können die Bedeutung der Werbepsychologie erkennen und beurteilen, Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können sich die Absolventinnen und Absolventen der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen. Sie können Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und ihre sozio-kulturellen Hintergründe zuordnen, erläutern, vergleichen und analysieren.
Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden.
Im Bereich Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts erläutern, analysieren und beurteilen.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe für die Gestaltung von Fläche und Raum mit Farben und Formen anfertigen und in Projekten anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen visuelle Botschaften erkennen und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen und unter Berücksichtigung von Komposition, Farbe, Licht, Raumsituationen und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern und das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und können kalligrafische Werke erstellen. Sie können die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erklären, die Erkenntnisse daraus anwenden und Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.
Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Werk- und Beschichtungsstoffe, Pigmente, Farbstoffe, Metalle, Metalllegierungen, Additive sowie Binde- und Lösemittel entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Druck-, Reproduktions-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, historische Imitationstechniken und Restaurierungsverfahren erläutern. Sie können naturwissenschaftliche sowie physiologische und psychologische Phänomene von Licht, Farbe und Farbsystemen beschreiben.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Hardware der Schilderherstellung und Software der Fassaden- und Innenraumgestaltung, der Schilderherstellung und des 3D-Modellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Untergrundprüfungen, Versuchsreihen und Schadensanalysen zu Beschichtungen, Materialeigenschaften, Sanierungsmaßnahmen, Sonderbeschichtungen und marktreifen Produktneuheiten der angewandten Malerei und der Schilderherstellung beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben durchführen, analysieren und auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben. Sie können Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext zuordnen, Prozesse der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles beschreiben und Fachterminologie anwenden.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Muster, Modelle, Vervielfältigungs- Kombinations- und Applikationsverfahren, Beschichtungsverfahren, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Zusammenhang mit Vorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken der angewandten Malerei analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungstechniken der angewandten Malerei auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Objekte entwerfen sowie Modelle für die fachspezifischen Werkstätten erstellen und in Projekten anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Modelle und Objekte unter Berücksichtigung von Ästhetik, Proportion, Funktionalität, Ergonomie und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen präsentieren. Sie können visuelle Botschaften erkennen. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Holz-, Kunststoff-, Metall- und Steinbearbeitungsverfahren, Verbindungs- und Sondertechniken, Gusstechniken, Formen- und Modellbau sowie Reproduktionsverfahren beschreiben, entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Eigenschaften von keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Kunststoffen, Steinen, mineralischen Füll- und Gussmassen beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Konservierungs- und Restaurierungsverfahren beschreiben, beurteilen und auswählen. Sie können Farbsysteme und deren Anwendungen erläutern. Sie können die Anatomie des menschlichen Körpers wiedergeben. Sie können anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware des 3D Modellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material- und Schadensanalyse zu keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Metalllegierungen, Kunststoffen, Steinen und Kunststeinen beschreiben, anwenden, analysieren, dokumentieren und auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Klebe-, Verbindungs- und Sondertechniken für Material- und Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können Sondertechniken der Konservierung und Rekonstruktion durchführen, dokumentieren und analysieren.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Modelle, Objekte und Prototypen erstellen, Abformungs-, Guss-, Verbindungs-, Vervielfältigungs- und Verformungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von skulpturalen, plastischen und funktionalen Objekten und Schmuck materialgerecht umsetzen, individuelle technische Problemlösungen entwickeln und Prototypen erstellen.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Metallbereich anfertigen und fachadäquat einsetzen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen aus dem Bereich des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus den Bereichen der objektbezogenen Gravur und als Vorbereitung von Druck- und Prägeprodukten, sowohl als handwerkliches Produkt und als auch unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen zwei- und dreidimensionale Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden und gestalterisch professionell einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, edle und unedle Metalle und Metalllegierungen, Kunststoffe, Verarbeitungsprozesse und Maschinen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen. Unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen können Sie Verarbeitungsprozesse analysieren und gegebenenfalls adaptieren. Sie können die wichtigsten historischen und aktuellen handwerklich-künstlerischen Oberflächen- und Gestaltungstechniken beschreiben und beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können Werkzeugmaschinen, Herstellungsverfahren und Software zur Erzeugung branchentypischer Produkte oder Prototypen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Metallbearbeitungsverfahren sowie einfache und weiterführende Techniken der Handgravur anwenden. Darüber hinaus haben sie Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung branchenüblicher Werkzeugtechnologie und CNC-Technik, welche von der Erstellung von Datenmodellen über die CAM-Programmierung bis zum Anfertigen komplexer Werkstücke reichen. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Maschinen und Handwerkzeuge der Graviertechnik auswählen und Modelle, Objekte und Produkte erstellen. Sie können Umform- und Oberflächentechniken sowie Präge-, Treib-, Gravier- und Vervielfältigungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren. Sie können für einzelne Techniken Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge herstellen.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Techniken und Arbeitsabläufe auswählen und kombinieren sowie komplexe Gravuren und Objekte entwickeln und erstellen. Sie können spezielle Oberflächen-, Hand- und Maschinengravur-Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität auswählen und anwenden. Sie können Reliefmodelle gestalten und Prägewerkzeuge unter Anwendung und Kombination verschiedener Techniken anfertigen.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren und Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen keramische Objekte entwerfen. Sie können gestalterische Kriterien, ihre individuelle Gestaltungsabsicht und werkstofforientierte Ausführungsmöglichkeiten in Beziehung setzen.
Im Bereich Design sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, ihre Entwurfsentwicklungen keramischer Objekte unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler und ökonomischer Anforderungen darzustellen und mit Unterstützung analoger und digitaler Präsentationsformen entsprechend ihres Projektziels zu kommunizieren. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen keramische Rohstoffmischungen und Herstellungsverfahren für ein Sinterprodukt auswählen. Sie kennen Maschinen und Geräte keramischer Verfahrenstechniken und können diese bedienen. Sie kennen Klebe- und Verbindungstechniken. Sie können den chemisch-physikalischen Gesamtprozess vom Rohstoff bis zum Produkt beschreiben. Sie können Materialien und Techniken des Abformens und des Vervielfältigens auswählen und anwenden.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Software zur Entwicklung virtueller dreidimensionaler Modelle und Objekte anwenden und können zur Herstellung realer Objekte 3D-Drucktechnologien einsetzen. Zu Dokumentations- und Präsentationszwecken ihrer Projekte können sie Geräte zur digitalen Bilderfassung und entsprechende Bildbearbeitungsprogramme und Grafik- und Layoutsoftware zur weiteren Datenaufbereitung anwenden sowie Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und räumliche Anordnungen planen, digitalisieren und als dimensioniertes Modell oder keramisches Objekt mit Hilfe von CAD und CAM gesteuerten Geräten produzieren.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Rohstoffmischungen für keramische Oberflächen und Objekte als Probenreihen herstellen, über Wäge-, Misch-, Härte- und Brenneinrichtungen auf ihre Qualität prüfen sowie Ergebnisse analysieren und dokumentieren. Sie können Qualitätsunterschiede keramischer Oberflächen bewerten, deren Rohstoffzusammensetzung und Herstellungsverfahren verbessern sowie durch die Wahl des geeigneten Sinterverfahrens keramische Eigenschaften des Produktes beeinflussen. Sie können kaltkeramische sowie keramische Massen mit Zuschlagstoffen für unterschiedliche Anwendungen entwickeln.
Im Bereich der Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung serieller oder als Einzelstück geplanter keramischer Produkte notwendigen Arbeitsprozesse auftrags- und qualitätsorientiert ausführen. Sie können zeitgemäße Herstellungsmethoden und innovative Technologien in ihre Arbeitsprozesse einbinden.
Im Bereich der Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen unter Beachtung der keramischen Werkstoffeigenschaften geeignete Materialien und Materialkomponenten auswählen, ihre Entwürfe fachgerecht ausführen und individuelle, projektorientierte Gestaltungstechniken entwickeln und einsetzen.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Schmiede- und Stahlbaubereich anfertigen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmiedeobjekte, funktionale Objekte und Plastiken aus dem Metallbereich unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus dem schmiedischen Umfeld und aus dem Bereich des Stahlbaus handwerklich korrekt und unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Schrift gestalterisch professionell und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Objekte als Vorbereitung für serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen spanabhebende und spanlose Bearbeitungsverfahren von Metallen und verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen beschreiben und entsprechend den Anforderungen auswählen. Sie können Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können metallurgische Grundlagen und Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und beurteilen. Sie können branchentypische Sondertechniken beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material-, Härte- und Festigkeitsprüfungen an unterschiedlichen Metallen und Metalllegierungen anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können mechanische und chemische Oberflächentechniken für Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können die verschiedenen Wärmebehandlungsverfahren gezielt einsetzen und analysieren. Sie können die Herstellung von Damaszenerstahl und die damit verbundenen Sondertechniken zur gezielten Herstellung verschiedener Muster durchführen, dokumentieren und analysieren.
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsverfahren, handwerkliche Schmiedetechniken, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren des Fachbereiches analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge für ihren Fachbereich herstellen.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Gestaltungstechniken des Kunstschmiedes auswählen, kombinieren und in komplexen Aufgabenstellungen umsetzen. Sie können Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden auswählen und für ausgewählte Aufgabenstellungen des Produktdesigns anwenden.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Objekte aus dem Bereich der Konsum- und Investitionsgüter entwerfen und präsentieren. Sie können technische und wirtschaftliche Faktoren in den Produktdesignprozess integrieren, Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowieProjekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen serielle Produktionsverfahren und deren Auswirkung auf den Gestaltungsprozess beschreiben, Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen erläutern und ergonomische Aspekte von Produkten, Arbeitsplätzen und räumlichen Situationen darstellen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen virtuelle Freiformmodelle erstellen und bewerten, computerunterstützte Visualisierungen anfertigen sowie verschiedene Arten der Bilderfassung projektbezogen anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Produkte hinsichtlich der Usability und der technischen Realisierung analysieren und neue Technologien im Bereich des Prototypenbaus sowie der Fertigungstechnik für den Modellbau einsetzen.
Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Usability von Benutzeroberflächen und Produkten analysieren und bewerten.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren des Modell- und Prototypenbaus auswählen, ausführen und evaluieren.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Maßstabsmodelle und haptische Modelle unter Berücksichtigung technischer und kommunikativer Aspekte analysieren und anfertigen, um Proportionsmodelle, Funktionsmuster, Designmodelle und Prototypen zu realisieren.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Schmuck und Kleinobjekte entwerfen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmuckgestaltung und Gestaltungen aus dem Bereich der Kleinobjekte und des Objektdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können Schmuck, funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren als Unikate oder unter besonderer Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen und präsentieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Sondertechniken der Schmuckherstellung entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Edel- und Unedelmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe, Edel- und Schmucksteine, künstliche Edel- und Schmucksteine sowie deren Handelsformen beschreiben und einschlägige Normen und Richtlinien den berufsbezogenen Verfahren zuordnen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung sowie 3D Konstruktionssoftware der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Sondertechniken der Schmuckherstellung, bewegliche Verbindungsmechaniken, Verschlussmechaniken, Gusstechniken und Fasstechniken anwenden, analysieren und dokumentieren. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen in den Werkstätten geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren der Schmuckherstellung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von Schmuck, funktionalen Objekten und Kleinskulpturen materialspezifisch umsetzen sowie individuelle technische Problemlösungen entwickeln. Sie können in den Werkstätten Gestaltungstechniken auswählen und Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen.
Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen an Schmuck und Objekten stil- und materialgerecht analysieren und ausführen.
Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Werkzeuge und Gestaltungsmethoden zur Erstellung von Raum- und Einrichtungskonzepten und der Muster- und Kollektionsentwicklung anwenden. Sie können in der konzeptuellen Phase technische und gestalterische Rahmenbedingungen der Architektur und relevanter Produktionsprozesse abschätzen und berücksichtigen.
Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen die technischen und gestalterischen Komponenten hinsichtlich Raumplanung und Raum- und Mustergestaltung in Einklang bringen. Sie können das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte im Bereich der Raum- und Oberflächengestaltung analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren. Sie können die für die Bereiche der Innenraumgestaltung und Oberflächenentwicklung gesellschaftsspezifischen Aspekte, wie beispielsweise Trends, regionale Unterschiede und berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme, projektbezogen einbeziehen.
Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen analoge Architekturstudien und konzeptuelle Raumskizzen erstellen.
Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Roh- und Werkstoffe, Halbfertigprodukte, technische Bausysteme und Normen der Innenarchitektur sowie für das Interior relevante Produktionsprozesse entsprechend den Anforderungen im Bereich der Raumgestaltung, Modell- und Musterentwicklung auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichsten technischen Komponenten räumlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Lichterfordernis, Elektrifizierung oder erforderliche Rohrgefälle in Planung und Konstruktion, zu berücksichtigen. Sie kennen das im Sinne einer nachhaltigen Planung relevante Zusammenspiel ökologischer, ökonomischer, sozio-kultureller und funktionaler Qualität.
Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien kennen die Absolventinnen und Absolventen branchennahe Softwareprodukte für ein rechnerunterstütztes Konstruieren (computer-aided design), räumliches Visualisieren (3D-Software) sowie virtuelles Simulieren und Planen, wie es beispielsweise für lichttechnische Berechnungen erforderlich ist.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen rechnerunterstützt Pläne konstruieren, Motive entwerfen, Musterrapporte entwickeln sowie Raumsituationen und Objekte dreidimensional erstellen. Sie können Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung für die Anwendung im Bereich der Raumgestaltung, Musterentwicklung, Visualisierung, Illustration und Präsentation auswählen und anwenden.
Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Im Bereich Sicherheit und Umwelt kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Faktoren eines Planungs- und Bauausführungsprozesses, die auf Bewahrung des Ökosystems und der Umwelt, auf den Nutzen für Mensch und Gesellschaft sowie auf Optimierung und Steigerung der ökonomischen Potenziale eines Raumes ausgerichtet sind. Sie kennen die ökologischen Qualitäten von Baustoffen, Energieformen sowie die Normen sicherheitstechnischer Planung und Umsetzung.
Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen historische Grundlagen der Dessinatur wie auch der Baustilkunde erläutern und analysieren.
Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die für den Innenausbau relevanten Bau- und Werkstoffe analysieren und bearbeiten. Sie können geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Bereich der Baukonstruktion, des Interiordesigns, der Modellentwicklung und Oberflächengestaltung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie kennen die für das interiorspezifische Objektdesign relevanten Produktionen und Prozesse, Bausysteme und Bauabläufe sowie zugehörige berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die adäquaten Gestaltungstechniken für eigene Projekte im Bereich der Modellentwicklung, der Oberflächengestaltung und des Interiordesigns in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Die Schülerinnen und Schüler können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße CAS-fähige Technologie einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet unter Verwendung CAS-fähiger Technologie.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
– den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
– Zahlen auf der Zahlengerade veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
– absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
– Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
– Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
– lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
– die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.
Reelle Zahlen:
Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;
absoluter und relativer Fehler.
Terme und Gleichungen:
Rechnen mit Termen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden).
Elementare Geometrie:
Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.
Trigonometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Funktionen:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Interpolation:
Lineare Interpolation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Funktionen
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
– Eigenschaften der elementaren Funktionen (quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen) erkennen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Polynomfunktionen aufstellen und zur Interpolation verwenden;
– die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären;
– quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen lösen;
– die Rechengesetze für Potenzen begründen und anwenden.
Funktionen und entsprechende Gleichungen:
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen, Schnittpunkte.
Eigenschaften von Funktionen:
Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Potenzen mit rationalen Hochzahlen.
Interpolation und Extrapolation:
Quadratische Interpolation und Extrapolation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geometrie
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren, Winkel zwischen Vektoren berechnen;
– Problemstellungen in allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte).
Bereich Algebra und Funktionen
– Eigenschaften der Exponentialfunktionen und Logarithmusfunktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Gleichungen mit Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– die Rechengesetze für Logarithmen begründen und anwenden.
Vektoren:
Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Ortsvektor, Betrag, Einheitsvektor, Normalvektor, Gegenvektor, Orthogonalität.
Trigonometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.
Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:
Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, Rechengesetze für Logarithmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differentialrechnung
– Grenzwerte von Funktionen intuitiv erfassen;
– die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
– mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen und die Differentialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Grenzwert und Stetigkeit:
Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.
Differentialrechnung:
Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen; Extremwerte, Wendepunkte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Differential- und Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln.
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistik
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Differential- und Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
– die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Baumdiagramm;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung;
Normalverteilung, Zufallsstreubereich, Verteilung von Stichprobenmittelwerten, Zusammenhang von Dichte- und Verteilungsfunktion.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Ausgleichsrechnung:
Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren ( I. bis V. Jahrgang)
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren (I. bis V. Jahrgang)
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
II. bis IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.
V. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– grundlegende Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden wiedergeben und anwenden;
– unterschiedliche Kreativtechniken beschreiben.
Bereich Design
– Grundlagen der Entwurfsentwicklung wiedergeben.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Grundlagen der Gestaltungsgesetze; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken; Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung.
Bereich Design:
Grundlagen der Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Materialien und Umsetzungstechniken.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken beschreiben und anwenden.
Bereich Design
– Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken.
Bereich Design:
Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien, Materialien und Umsetzungstechniken.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– Wirkung und Einsatzbereich der Stilisierung, Reduktion und Abstraktion beschreiben;
– Kreativtechniken anwenden.
Bereich Design
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung.
Bereich Design:
Modellentwicklung; angewandte Arbeiten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– Gestaltungsgesetze und -techniken bewusst einsetzen.
Bereich Design
– verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung beurteilen und diese in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, material- und formbezogene Umsetzungstechniken.
Bereich Design:
Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Design
– schwerpunktspezifische Modelle entwickeln.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung, Designkonzepte.
Bereich Design:
Materialspezifische Konzepte, Simulation, Modelle oder Prototypen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden und optimieren;
– Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden bei komplexen Aufgabenstellungen gezielt einsetzen, analysieren und reflektieren.
Bereich Design:
Komplexe Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden, analysieren und optimieren.
Bereich Design:
Materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;
– visuelle Botschaften erkennen, entwickeln, inszenieren und reflektieren;
– technische und wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren.
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.
Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum, Interface: Mensch-Objekt.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.
Bereich Design:
Vernetzte Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie
– Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren beschreiben, räumliche zusammengesetzte Objekte anhand ihrer Risse erkennen und in Normal- und Parallelrissen darstellen sowie elementare Transformationen auf einfache geometrische Objekte anwenden.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen räumlicher Darstellung; räumliches Hell-Dunkel; modulierende Farbigkeit; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe; Format; Kontrast; Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Arbeitsmittel, Grundlagen der Ideenfindung und der Recherche; Fachterminologie und Präsentationsformen.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:
Räumliche Koordinatensysteme; Maßstab und proportionale Veränderungen; lesen von Rissen dreidimensionaler Objekte; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper in geeigneten Rissen, normgerechtes Zeichnen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;
– Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend einsetzen.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie
– verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; einfache Perspektiven; räumliches Hell-Dunkel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Form und Raum; zeichnerische Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Bildkomposition; grafische und malerische Verfahren; Ideenfindung und Recherche; grundlegende Methoden der Konzepterstellung, Fachsprache.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:
Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Darstellung und Konstruktion von dreidimensionalen Objekten in geeigneten Rissen und in Perspektive.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie
– Raumtransformationen zur Erzeugung und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung dreidimensionaler Objekte anwenden.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Licht- und Schattendarstellung; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Bildkomposition; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Konzeption: Strategien zur Ideenfindung, Recherche; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion krummer Flächen in geeigneten Rissen; Anwendung der perspektivischen Abbildung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden;
– Systeme der Komposition erläutern und einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat argumentieren;
– Gestaltungsmittel und ihre Wirkung themenspezifisch vernetzen und reflektieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Komplexe Objekt- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; bildnerische Mittel und deren Wirkung im gestalterischen Zusammenhang; Bildkomposition.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Auseinandersetzung mit und Reflexion über bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Konzepterstellung und Argumentation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– Gestaltungsmittel zu einer individuellen Bildsprache themenspezifisch vernetzen und reflektieren.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Originalität und Interpretationsvielfalt; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Werkpräsentationen.
IV. Jahrgang:
7.Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und diese differenziert einsetzen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Komplexe Objekte; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge; anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Vernetzung von Darstellungstechniken.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Originalität; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung; Werkpräsentationen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– komplexe Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Komplexe Gestaltungszusammenhänge; digitale Visualisierung.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Komplexe zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer eigenständigen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– komplexe Projekte kompositorisch, konzeptionell sowie prozessorientiert entwickeln und präsentieren.
Komplexe, anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer individuellen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; komplexe Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung durch Einbeziehung umfangreicher Recherche im Kontext des soziokulturellen Umfeldes.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern;
– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit wiedergeben.
Bereich Grundlagen der Medientechnologien
– Hardwarekomponenten und deren Funktionen, marktübliche Betriebssysteme sowie wichtige Internetdienste beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten;
– Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung sowie deren grundsätzliche Funktionen auswählen und anwenden;
– mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Gefahren durch Werk- und Hilfsstoffe, die Gefahrenhinweise und Kennzeichnungen wiedergeben und sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können Gefahren, die von Werkzeugen und Maschinen ausgehen, wiedergeben und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Grundlagen der Medientechnologien:
Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Betriebssysteme, Dateimanagement und Datensicherheit; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixel-, Vektor-, Layoutsoftware und Software zur Präsentationserstellung; Erstellung und Bearbeitung von Tabellen, Formeln, Diagrammen und einfachen Datenbanken.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, deren Handelsformen, Normen und Richtlinien sowie deren Wechselwirkung und Anwendbarkeit erläutern;
– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit beschreiben und erklären.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten verwenden und Software anwenden.
Bereich Labor
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen;
– die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes sowie Schutz- und Rettungsmaßnahmen beschreiben und einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie; Grundlagen der Ergonomie und Anthropometrie.
Bereich Medienlabor:
Fachspezifische Hard- und Software.
Bereich Labor:
Sondertechniken; Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien erläutern und den berufsbezogenen Verfahren zuordnen;
– berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit erklären.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Bereich Labor
– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen;
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Medienlabor:
Fachspezifische Hard- und Software.
Bereich Labor:
Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Bereich Labor
– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Medienlabor:
Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software.
Bereich Labor:
Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien
– berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern.
Bereich Medienlabor
– berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.
Bereich Labor
– praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Bereich Technologien:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.
Bereich Medienlabor:
Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software; Projektdokumentation.
Bereich Labor:
Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung wiedergeben;
– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel wiedergeben und erörtern.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Grundlagen der Wahrnehmung und der Wahrnehmungspsychologie; Grundlagen der Kommunikation und Phänomenologie; Kommunikationskanäle und Medienräume.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung erklären;
– Recherchetools anwenden, Konzepte erstellen und Ergebnisse von Recherchen präsentieren.
Bereich Marketing und Werbung
– die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären;
– Grundlagen der Werbeplanung beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Abhängigkeit der übertragenen Information vom Medium; Methoden der Recherche.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen des Marketings, Produkt- und Portfolio-Analyse, Marktanalyse, Marketingziele; Corporate Identity, Corporate Design; Grundlagen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse erläutern und anwenden.
Bereich Marketing und Werbung
– die Bedeutung der Werbepsychologie beurteilen.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Wahrnehmungspsychologie; Mensch-Objekt-Interfaces; Objekte, Oberflächen und Verfahren im Bezug auf ihre ästhetische und kommunikative Wirkung und ihre Verwendung.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen der Werbepsychologie, marketingrelevante Bedürfnisse; klassische und neue Werbeformen, Öffentlichkeitsarbeit.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und analysieren.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Decodierungsmodelle; Wirkungskreis Kommunikation und Gestaltung; Analyse von Mensch-Objekt-Interfaces.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Semiotik wiedergeben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Mythologisches und logisches Weltbild; semiotische Disziplinen; Zeichenhaftigkeit von Objekten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Grundlagen der Semiotik erklären sowie Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren;
– für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.
Bereich Marketing und Werbung
– Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Bedeutung der Codes in der Kommunikationstheorie; Codierung, Decodierung; einfache Kommunikationsmodelle; Bedeutung der Redundanz in der Kommunikation.
Bereich Marketing und Werbung, Kommunikationsstrategien:
Grundlagen der Marktforschung, Zielgruppendefinition und -präsentation; Grundlagen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen;
– Einsatzbereiche von Kommunikationsmodellen definieren.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Bedeutung multimodaler Botschaften und deren Einfluss auf den Rezipienten; Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Kommunikationsmodelle; interkulturelle Kommunikation.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Interkulturelle Kommunikation.
III. Jahrgang:
5. Semester –Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;
– wesentliche Fachtermini im Kontext verstehen und anwenden.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Objekte der Kunstproduktionen erläutern und vergleichen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Vorgeschichtliche Kulturen; Kulturraum Vorderer Orient und Ägypten; griechische und römische Antike; relevante Form- und Stilmerkmale.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;
– sich der Fachsprache bedienen.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Bedingungsfelder für Kunstproduktionen erläutern.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Mittelalterliche Kunst bis zur Neuzeit.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Soziokulturelle und wirtschaftliche Bedingungen der Kunstproduktion; Entwicklungen in Abhängigkeit zu neuen Technologien in Bezug auf die vermittelten Kunstformen und Stilrichtungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;
– sich der Fachsprache und Fachliteratur bedienen.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
16. und 17. Jahrhundert.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Betriebssystem Kunst: programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;
– sich der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation
– Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.
Bereich Designgeschichte
– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Umbruch und Stilpluralismus im 18. und 19. Jahrhundert.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele; Verselbstständigung der bildnerischen Mittel; Stilpluralismus.
Bereich Designgeschichte:
Geschichte der angewandten Kunst und des Designs; industrielle Produktion und Designentwicklung; Funktion von Kunst und Design.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.
Bereich Designgeschichte
– wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Jahrhundertwende und klassisches 20. Jahrhundert.
Bereich Designgeschichte:
Funktion von Kunst und Design.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie
– Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.
Bereich Designgeschichte
– wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
20. Jahrhundert und Gegenwartskunst.
Bereich Designgeschichte:
Aktuelle Designtendenzen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben, diese technisch, handwerklich und systematisch korrekt durchführen sowie Werkzeuge und Maschinen prozess- und materialgerecht unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften einsetzen.
Bereich Gestaltungstechniken
– Entwürfe materialspezifisch umsetzen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen; Maßstab, Proportion und Übertragungstechniken; Grundlagen von system- und anwendungsbezogenen Verfahren.
Bereich Gestaltungstechniken:
Technisch–handwerklich korrekte Umsetzung von Entwürfen.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben sowie diese technisch, handwerklich und systematisch durchführen.
Bereich Gestaltungstechniken
– Entwürfe materialspezifisch umsetzen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Funktionalität.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– standardisierte Abläufe und Prozesse technisch, handwerklich und systematisch durchführen;
– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren auswählen und ausführen.
Bereich Gestaltungstechniken
– Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen und ausführen.
Bereich Gestaltungstechniken
– die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.
Bereich Gestaltungstechniken
– die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Arbeiten in allen Werkstättenbereichen; projekt- und objektbezogene Material- und Werkzeugwahl; Organisation der Herstellungsprozesse; Zeitmanagement, Installation, Präsentation.
Bereich Gestaltungstechniken:
Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.
Siehe Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der Schriftgestaltung und Kalligrafie beschreiben und anwenden.
Bereich Design:
Farbe und Licht, Farbsymbolik, Formwirkung und Komposition.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Grundlagen; Schrift schreiben und konstruieren.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– die Geschichte der Schrift wiedergeben; Schrift als Gestaltungsmittel anwenden und einfache kalligrafische Werke erstellen.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Geschichte der Schrift; Schriftübungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der dreidimensionalen Schriftgestaltung wiedergeben und nach Vorgabe anwenden.
Bereich Design:
Farbwirkung; Grundlagen der Signaletik; Grundlagen des Informationsdesigns.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schriftzeichen, Identifizieren von Zeichen; dreidimensionale Schriftgestaltung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und kalligrafische Werke erstellen.
Bereich Design:
Gestaltung im öffentlichen Raum.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Kalligrafie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurfsgrundlagen
– Gestaltungen der Fläche, der Farbe, der Form und des Raumes entwerfen und ausführen.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der Typografie erläutern sowie Schrift im Kontext mit anderen Gestaltungselementen und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Kompositorische Zusammenhänge, Dramaturgie.
Bereich Design:
Signaletik; Prinzipien des Informationsdesign; Artwork.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Grundlagen der Typografie; Schrift als Gestaltungsmittel; Schrift im Kontext.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erläutern sowie die Erkenntnisse daraus anwenden.
Bereich Design:
Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Typografische Gestaltung in Zusammenhang von Bedeutung und Aussage; Informationsdesign.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift nach typografischen Richtlinien analysieren, reflektieren und anwenden.
Bereich Design:
Artwork; Erkennen visueller Botschaften und Wahrnehmung.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Projektbezogene typografische Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.
Bereich Design:
Inszenierung und Dramaturgie.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schrift als visuelles Kommunikationsmittel.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Körperstudien.
IV. Jahrgang:
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Aktstudien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation
– individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Gestaltungszusammenhänge mit besonderer Berücksichtigung von Raum- und Figurdarstellungen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Auseinandersetzung und Reflexion über künstlerische bildnerische Ausdrucksformen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– verschiedene Farbsysteme und deren Anwendung erläutern.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Malverfahren, Beschichtungstechnik und Schilderherstellung.
Mineralische Beschichtungsträger, Beschichtungsanforderungen, Untergrundvorbehandlung: pH Wert, Säuren und Basen und deren Salze.
Werk- und Beschichtungsstoffe auf wässriger Basis: Entstehung, Arten, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.
Grundlagen und Geschichte der Farben; Theorie des Lichtes und des Sehapparates; Farbkontraste, Farbordnung, Farbmischung.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Gestaltungstechniken; organische Beschichtungsträger; grundlegende Eigenschaften von Pigmenten und Farbstoffen; Phänomene der Farben; physikalische Theorie des Lichtes: optische Größen, Brechung, Reflexion.
Berufsspezifische Arbeitsprozesse und Verfahren, Malverfahren; anorganische Beschichtungsträger; künstliche anorganische und organische Pigmente und Farbstoffe; Farbregeln und Farbordnungen.
Bereich Medienlabor:
Software der Schilderherstellung; Software für Fassaden- und Innenraumgestaltung; Bildbearbeitungs- und Vektorgrafiksoftware.
Bereich Labor:
Malerei: Normgerechte Untergrundprüfungen und Beschichtungsanalysen.
Schilderherstellung: Versuchsreihen zu Verarbeitungs- und Beschichtungsverfahren; Lack- und Folienverarbeitungstechnologien; Kunststofftechnik.
Metallische Beschichtungsträger: Korrosion, Beschichtungsaufbau, Beschichtungsanforderungen: pH-Wert, Säuren und Basen und deren Salze.
Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis organischer und anorganischer Bindemittel.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– den Aufbau des menschlichen Muskelapparates erklären.
Bereich Medienlabor
– Reproduktionsverfahren erklären und anwenden.
Bereich Labor
– Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben beschreiben, anwenden und dokumentieren.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Anatomie: Grundaufbau des menschlichen Knochen- und Muskelapparates.
Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis anorganischer Bindemittel in Kombination mit Additiven: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.
Grundlagen der Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, Gestaltungstechniken.
Rekonstruktionsverfahren.
Druck- und Reproduktionsverfahren.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der Druckverfahren, Originalgrafik; Fotografie.
Bereich Labor:
Versuchsreihen von Werk- und Beschichtungsstoffen auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel in Kombination und deren Additive; Sanierungsmaßnahmen und Sonderbeschichtungen, Nanotechnologie; verschiedene Farbsysteme und deren Anwendungsbereiche.
Versuchsreihen von Kombinationsverfahren: Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit.
Materialeigenschaft, Schadensanalyse von Untergründen, Werk- und Hilfsstoffen.
Grundlagen historischer Analyseverfahren; historische Farbtheorie.
Analyseverfahren von historischen organischen Untergründen und Beschichtungen.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Labor
– Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.
Bereich Technologie (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren: systemgebundene Verfahren, Applikationsverfahren.
Blattmetalle: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung; Sonderwerkstoffe, Edelmetalle und Metallpulver: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.
Historische Beschichtungen in Kombination mit Blattmetallen und Metallpulvern.
Natürliche anorganische und organische Pigmente, Farbstoffe und Additive.
Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit; technologischer Entwicklungsablauf vom Entwurf zum Produkt.
Bereich Medienlabor:
Software der Schilderherstellung; 3D-Software.
Layoutsoftware, Dokumentation, Präsentation; Druckvorstufe.
Bereich Labor:
Versuchsreihen und Schadensanalysen: Sonderwerkstoffe, Edelmetalle und Metallpulver; Materialeigenschaften.
Analysen von Kombinationsverfahren: Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit; Versuchsreihen zu marktreifen Produktneuheiten: Einsatzmöglichkeiten, Variationsverfahren.
Grundlagen systemgebundener Verfahren, Gestaltungstechniken, Applikationsverfahren, Entwicklungsablauf vom Entwurf zum Einzelprodukt und Serienprodukt.
Prüfreihen: Historische Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel in Kombination und deren Additive: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung; Ersatzstoffe für historische Beschichtungen.
Analyseverfahren von historischen organischen und anorganischen Untergründen und Beschichtungen; Analyseverfahren von historischen Schichtenabfolgen, Beschichtungen, Werk- und Hilfsstoffen; Sanierungsmaßnahmen und Sonderbeschichtungen; historische Farbsysteme; Sanierungsmaßnahmen von Sanierungen.
Prüfreihen: Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren.
Simulation von Licht- und Raumsituationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien:
Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren: Applikationsverfahren, Sonderwerkstoffe, Kombinationsverfahren.
Wechselwirkungen: Oberflächendesign, Wahrnehmung, Materialbeschaffenheit; Farbwirkung.
Historische Imitationstechniken.
Bereich Medienlabor:
Druckverfahren, Originalgrafik.
Visualisierung, Präsentation, Dokumentation.
Bereich Labor:
Versuchsreihen zu Oberflächendesign: Material, Einfluss, Wirkung und Wahrnehmung.
Projekt- und objektbezogene historische Verfahrensanalysen und deren Schlussfolgerungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Medien und Beschichtungen hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und visuelle Gestaltungsmuster erkennen.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung; Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Beschichtungsverfahren und Printmedien.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Analyse von fotografischen Stilen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Technologische Verfahren hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung; Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Fotobriefing.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext erklären und zuordnen.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Attribute, Materialien, Zeichen und Zeichenprozesse im zeitgeschichtlichen Kontext.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Fachterminologie und Prozesse des Denkmalschutzes und der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Funktion sprachlicher Ordnung; Differenz von sprachlicher und bildlicher Vermittlung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
16. und 17. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung der Malerei.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Umbruch und Pluralismus im 18. und 19. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung der Malerei.
Bereich Designgeschichte:
Malerei und Design.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Malerei im Kontext technischer Bildmedien.
Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:
Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– Farbe als Malmittel einsetzen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Werkstätte für angewandte Malerei:
Grundlagen von Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis organischer Bindemittel im Zusammenhang mit Pigmenten und Füllstoffen.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Grundlagen von Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs-, Anwendungs- und Applikationstechniken im Zusammenhang mit Verwendungszweck und Einsatzbereich.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Grundlagen von Anwendungs- und Kombinationsverfahren im farblichen und stilistischen Kontext.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen;
– die für die Werkstätte der Malerei wesentlichen Aufstiegshilfen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gezielt auswählen und einsetzen.
Bereich Gestaltungstechniken
– die für die Dekorationstechniken relevanten materialtechnischen Gestaltungsmittel in Bezug auf Farbe und Funktion einsetzen sowie maßstabgerecht umsetzen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Anwendung von Beschichtungsgeräten, Aufstiegshilfen, Handwerkzeug, Maschinen.
Werkstätte für angewandte Malerei:
Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel und Systeme, Misch- und Applikationsverfahren.
Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Umsetzen von materialspezifischen Gestaltungsaufgaben unter Einbeziehung von Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken in Zusammenhang mit Lacksystemen und deren Kombinationsverfahren.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis anorganischer und organischer Be- und Verarbeitungsmaterialien und Systeme, Misch- und Applikationsverfahren unter Einbeziehung von Hilfsmitteln und Zusatzstoffen der Schilderherstellung.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Hilfsmitteln und Zusatzstoffen.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Umsetzung von Entwürfen und Gestaltungsaufgaben.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– die für die Werkstätte der Malerei wesentlichen Aufstiegshilfen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gezielt auswählen und einsetzen.
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– historische Verfahren der Rekonstruktion ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Anwendung von Aufstiegshilfen.
Werkstätte für angewandte Malerei:
Untergrund, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken, Bindemittelsystemen, Misch- und Kombinationsverfahren.
Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken mit mineralischen und organischen Systemen.
Kunststoffwerkstätte:
Objekt und Modell, Materialverbindungen, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren, Prototypen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext.
Werkstätte für Schilderherstellung:
Umsetzung von Entwürfen und Gestaltungsaufgaben unter Einbeziehung von Untergrund, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken, Misch- und Kombinationsverfahren, Materialverbindungen, Vervielfältigungsverfahren und Prototypen.
Werkstätte für Raum- und Fassadengestaltung:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Raum und Funktion sowie Aussage und Wirkung.
Werkstätte für Illusionsmalerei:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Raum und Funktion.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Grundlagen der Rekonstruktion und Restaurierung.
Werkstätte für historische Maltechnik:
Grundlagen für Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
Vergolderwerkstätte:
Grundlagen für Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien; Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen und Verarbeitungsgeräten für Rekonstruktionsverfahren.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Rekonstruktion und Restaurierung anwenden.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken, Bindemittelsysteme, Schutzmaßnahmeverfahren, Misch- und Kombinationsverfahren.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Anwendungs- und Kombinationsverfahren von Dekorationstechniken im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext.
Werkstätte für Raum- und Fassadengestaltung:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Berücksichtigung von Funktion, Aussage und Wirkung im öffentlichen Raum.
Werkstätte für Illusionsmalerei:
Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Berücksichtigung von Raum und Funktion.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
Werkstätte für historische Maltechnik:
Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
Vergolderwerkstätte:
Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext; Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– historische und aktuelle Verfahren der Restaurierung analysieren und ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Werkstätte für angewandte Malerei, Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:
Freie produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Installation, Präsentation; freie produkt- und objektbezogene Werkzeugwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Bereich Gestaltungstechniken:
Werkstätte für Gestaltungstechniken:
Dekorationstechniken, Fassaden und Raumgestaltung.
Werkstätte für Illusionsmalerei:
Freie produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Installation, Präsentation.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Werkstätte für historische Maltechnik:
Ergebnisorientierte produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Rekonstruktion, Interpretation, Präsentation.
Vergolderwerkstätte:
Ergebnisorientierte produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Rekonstruktion, Interpretation, Präsentation; produkt- und objektbezogene Werkzeugwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Holz; Modell.
Stilisierung und Reduktion von organischen und anorganischen Formen.
Bereich Design:
Entwürfe nach einfachen Naturstudien; Entwurfsentwicklung, Relief, Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Holz.
Grundlagen der Modellentwicklung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Holz; Modell.
Bereich Design:
Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Holz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Stilisierung, Reduktion und Abstraktion von organischen und anorganischen Formen.
Bereich Design:
Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Holz.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Kunststoff und Metall; Modell.
Bereich Design:
Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Kunststoff, Metall und Gips.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Kunststoff, Metall und Gips.
Bereich Design:
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Design:
Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Stein; Modell.
Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Stein.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Design:
Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Stein.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement; Relief, Objekt, Plastik und Skulptur.
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.
10. Semester:
Bereich Design:
Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:
Körperstudien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:
Aktstudien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Holz: Entstehung, Arten, Bearbeitung, Trocknung, Lagerung, Verleimung; Werkzeuge und Maschinen der Holzbearbeitung, Grundlagen der Holzbearbeitungsverfahren; Holztechnik.
Tone: Entstehung, Vorkommen, Abbau, Aufbereitung, Lagerung, Verwendung; Modellierverfahren; Modelliertechnik.
Farbsysteme; Geschichte der Farben; Farbenlehre.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Holzbearbeitungsverfahren; Holztechnik.
Keramische Massen: Materialien, Aufbauverfahren, Einsatzbereiche, Reproduktionsverfahren, Brennen und Glasieren; Modellierverfahren; Modelliertechnik.
Beton: Grundwerkstoffe, Zuschlagsstoffe, Verarbeitung, materialspezifischer Einsatz; Gips: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Gussverfahren, Oberflächenbehandlung.
Fassen und Vergolden; Gusstechnik und Formenbau.
Materialanalyse, Schadensanalyse von Holzwerkstoffen.
Bereich Medienlabor:
3D-Software; Bildbearbeitung.
Bereich Labor:
Keramische Massen.
Holztechnologie; Holzkonservierung und Restaurierung; Materialanalyse, Schadensanalyse von Holzwerkstoffen.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.
Bereich Medienlabor
– Reproduktionsverfahren erläutern und anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Metall: Vorkommen, Gewinnung, Arten, Legierungen, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Metallguss, Beschichtungstechniken; Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel der Metallbearbeitung, Handelsformen.
Kunststoff: Arten, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Guss, Beschichtungstechniken; Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel der Kunststoffbearbeitung, Handelsformen.
Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren.
Metall- und kunststofftechnologischer Entwicklungsablauf vom Objekt zum Prototyp und Serienprodukt; Rekonstruktionsverfahren; Konservierung und Restaurierung: Korrosion, pH-Wert, Säuren und Basen.
Anatomie; Ergonomie.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der Reproduktionsverfahren; Bilderfassung.
Bereich Labor:
Metall und Metalllegierungen: Analysen, Versuchsreihen zu Materialeigenschaften und Materialkombinationen.
Kunststoff: Analysen, Versuchsreihen zu Materialeigenschaften und Materialkombinationen.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Stein: geologische und mineralogische Grundlagen, Vorkommen, Abbau, Arten, Eigenschaften, Verwendung; Steinbearbeitungsverfahren.
Steintechnologischer Entwicklungsablauf vom Objekt zum Prototyp und Serienprodukt; Steinbearbeitungsverfahren; Rekonstruktionsverfahren; Konservierung und Restaurierung.
Ausstellungstechnik.
Bereich Medienlabor:
3D-Modelling.
Bereich Labor:
Stein: Schadensanalysen und Klebetechniken.
Rekonstruktionsverfahren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien:
Verbindungs- und Sondertechniken.
Bereich Medienlabor:
Projektorientierte 3D- und Layoutsoftware.
Bereich Labor:
Innovative Sondertechniken; experimentelle Verbindungs- und Sondertechniken.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Plastik, Skulptur und Objekt.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Designgeschichte:
Bildhauerei und Objektdesign.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Bildhauerei, Objektdesign und medialer Raum; Kunst im öffentlichen Raum.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Holzwerkstätte:
Schnitttechnik; Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.
Modellwerkstätte:
Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Holzwerkstätte:
Materialgerechte Gestaltungstechnik in der Holzwerkstätte; Relief, Ornament, Schrift.
Modellwerkstätte:
Materialgerechte Gestaltungstechnik in der Modellwerkstätte.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Holzwerkstätte:
Bearbeitungs- und Anwendungstechnik; Anwendung von Handwerkzeug, Kleinmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen; Materialverbindungen; Fassen und Vergolden.
Modellwerkstätte:
Modellieren, Abformen, Gussverfahren, Keramik; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Holzwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Relief, Skulptur, Objekt, Modell.
Modellwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, Modell, Keramik, Prototyp.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Kunststoffwerkstätte:
Auftrags-, Verbindungs- und Verformungsverfahren; Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren; Materialverbindungen; Oberflächen- und Beschichtungsverfahren, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren; Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.
Metallwerkstätte:
Materialverbindungen, Auftrags-, Verbindungs- und Verformungsverfahren; Oberflächen- und Beschichtungsverfahren, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren, Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen und Metallbearbeitungsmaschinen.
Modellwerkstätte:
Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Kunststoffwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Objekt, Modell, Prototyp.
Metallwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Objekt, Schmuck, Plastik, Modell, Prototyp.
Modellwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, skulpturale und plastische Modelle.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionen
– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Verfahren der Restaurierung und Konservierung anwenden.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Steinwerkstätte:
Materialverbindungen; Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen, Kleinmaschinen und Steinbearbeitungsmaschinen.
Modellwerkstätte:
Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Steinwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Relief, Skulptur, Objekt.
Modellwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, skulpturale und plastische Modelle.
Bereich Rekonstruktionen:
Restaurierungs- und Konservierungsverfahren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Gestaltungstechniken:
Materialadäquate Umsetzung von Entwürfen in projektrelevanten Werkstätten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der Typografie erläutern und einfache typografische Aufgaben lösen.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze, Form, Format und Proportion; Stilisierung; Idee, Konzept, Materialwahl; Flachgravur, einfache dreidimensionale Unikate.
Bereich Design:
Gravur, Unikat; analoge Visualisierung; Dokumentation und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Versalienschriften, Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Format.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– zweidimensionale Schriften und Rundsatz formatbezogen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze, Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion, Komposition, Rhythmus, Statik und Dynamik; Ornament; Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden; Gravur, Ziselierung, Oberflächentechniken.
Bereich Design:
Gravur, Plakette; Unikat; einfache Dokumentation und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift im Format; Rundsatz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– dreidimensionale Schriften unter besonderer Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs gestalterisch einsetzen.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltungsgrundlagen für Ornament und Gravur, Symmetrie und Asymmetrie, Komposition, Rhythmus, Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.
Bereich Design:
Gravur; Unikat, serielle Fertigung; Grundlagen des Designprozesses; Visualisierung; einfache Dokumentation und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Rundsatz; Schrift und Bild.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Grundlagen des Informationsdesigns erklären und einfache Aufgaben lösen.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Entwurf für Handgravurtechnik und maschinelle Verfahren; Oberflächentechniken; Modellieren; Gestalten mit Ornament; Recherche, Idee, Experiment, Konzept.
Bereich Design:
Grundlagen des Informationsdesigns; Gravur und Prägeprodukte; Modellkonzept; Unikat; Grundlagen des Corporate Designs.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung; Schrift und Bild.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Gestaltungsaufgaben nach Prinzipien des Informationsdesigns lösen.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Entwurf für Handgravur und maschinelle Verfahren; Drucktechniken und Prägeverfahren; Gestaltung mit Ornamenten; Recherche, Idee, Experiment, Konzept.
Bereich Design:
Gravur und Prägeprodukte; Designprozess; analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Corporate Design.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung; Schrift und Bild.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– funktionale Objekte und Kleinskulpturen entwerfen und präsentieren.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift gestalterisch einsetzen.
Bereich Design:
Gravur, Beschriftung; Designprozess; Modellkonzept und Faktoren der seriellen Umsetzung; Modellbau und Prototypenherstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schrift als Gestaltungsmittel.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln.
Bereich Design:
Gravur; Designprozess; analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept und Faktoren der seriellen Umsetzung; Modellbau und Prototypenherstellung; Corporate Design; Gestaltung und Kommunikation; Beschriftung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Design:
Gravur, technische Druck- und Prägeprodukte, Designprozess; Analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.
10. Semester:
Bereich Design:
Designprozess; Modellkonzept und Umsetzung; Unikat, Dokumentationsgestaltung und Präsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Labor
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Metallurgische Grundlagen: Metalle und Halbmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien; Messen, Prüfen, Anreißen, Nieten, Schrauben, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
Bereich Labor:
Grundlagen der Metallbearbeitung, Ornamentgravur, Reliefgravur.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Glühen, Beizen, Brennen, Schleifen, Polieren, Kleben; maschinelles Gravierverfahren, Graviermaterial, Nichteisenmetalle, Hartstoffe, Schneidstoffe; Graviermaschinen, Fräserschleifmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen.
Prägen, Pressen, Stanzen; Funkenerodieren; Metalle, Wärmebehandlung von Stählen; Kunststoffe; Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien.
Bereich Medienlabor:
Bildbearbeitung und Layouterstellung, Datenexport für Fräsanwendungen. Digitale Objektdarstellung, Objektfotografie und Bildbearbeitung für die Präsentation.
Bereich Labor:
Schleifen von Einschneidefräsern, Datenerstellung und Datenaustausch für CNC-Technik; Ornamentgravur für Gebrauchsgegenstände.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Ziselieren, Drücken, Treib- und Gussziselieren, Treiben, Drückbank, Ziehbank, Walze, Verfahren zur Übertragung von Zeichnungen auf Werkstücke, Graviermaschinen für Schmuck- und Gebrauchsgegenstände.
Edelmetalle, Edelmetalllegierungen, wichtige Säuren und Basen und deren Salze, Kitte, Hölzer, Lacke, Klebstoffe, Elfenbein; Tauschieren, Tiefziehen, Stanztechnik, Pressmaschinen.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der 3D-Konstruktion und Projektdokumentation; digitale Werkzeuge.
Digitale Erfassung; Dokumentation.
Bereich Labor:
Graviertechnik für Druckplatten.
CNC-Techniken und Werkzeugtechnologie, Messen und Prüfen von Gravierfräsern, Erprobung verschiedener Profile an einschneidigen Fräsern.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Rapid Prototyping, CNC-, Fräs- und Graviermaschinen, 3D-Datenformate und Postprozessoren für Maschinen; Verfahren der maschinellen Produktentwicklung.
Schweiß- und Beschriftungslaser, Material für Rapid Prototyping und Laseranwendungen, Harze.
Metallgießverfahren, Galvanotechnik, Korrosion und Korrosionsschutz, Verschnittfassungen, industrielle Markiertechnik.
Bereich Medienlabor:
Anwendung von 3D-Software für Wachsmodelle, Übernahme von 3D-Scandaten in Konstruktionssoftware.
Kombination einzelner Funktionen verschiedener Programme zur Erstellung von Datenmodellen und zur Herstellung branchentypischer Objekte; Dokumentation der Arbeitsabläufe.
Bereich Labor:
Prüfreihen: Fräsen von Wachsmodellen; Digitalisierung und Weiterverarbeitung von Reliefs; 3D Software.
Lasergravur, Rapid Prototyping, physische 3D-Modellerstellung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien:
Spezielle und innovative Materialien und Verfahren zur Herstellung branchentypischer Produkte.
Scrimshaw, Blattvergolden, Feuervergolden, Emaillieren, Granulieren, Ätzen, Colorit, Niellieren.
Bereich Medienlabor:
Projektbezogene Anwendung digitaler Medien.
Bereich Labor:
Graviertechniken für Prägedruck; komplexe CAM-Programmierung, Projektionen, Spiegelbearbeitung. Finish- und Prüfarbeiten an maschinell gravierten Werkstücken, Kombination spezieller Programmier-und Fräsverfahren.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Völkerwanderungszeit und Kulturphänomene.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Heraldik.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Grundausbildungswerkstätte:
Einfache spanende und spanlose trennende Verfahren; Grundkenntnisse an der Fräs- und Drehmaschine; Bohrtechniken, Umsetzung von Werkzeichnungen; Zuschneiden von Material, anwenden der Handwerkzeuge, Anreißen, Feilen, anfertigen von Handwerkzeugen.
Graveurwerkstätte:
Branchenübliche Prüfmittel; grundlegende Handgraviertechniken, Sägen, Meißeln; facheinschlägige Umformtechniken, adäquate Oberflächentechniken, Ziselieren, Mattieren; anfertigen von Handwerkzeugen, anwenden von Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Bereich Gestaltungstechniken:
Graveurwerkstätte:
Umsetzung einfacher gestalterischer Aufgaben.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Grundausbildungswerkstätte:
Erweiterte Grundkenntnisse an der Fräs- und Drehmaschine; spanende und spanlose trennende Verfahren; Frästechniken; auswählen und anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Graveurwerkstätte:
Handwerkliche und maschinelle Graviertechniken für technische Gravuren, Schriftgravuren, Reliefgravur, auswählen und anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Prägewerkstätte:
Prägen, ein- und zweiseitige Prägungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Graveurwerkstätte:
Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Gravuren und Objekte, Ornamente.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Graveurwerkstätte:
Spanende, spanlose und trennende Verfahren, Reliefgravur; spezielle Graviertechniken, Negativschnitt; anfertigen von Spezialwerkzeugen; positive Reliefgravur, Stahlschnitt; Tauschieren.
Gürtlerwerkstätte:
Umformtechniken, Auftiefen, Hämmern, Glühen, Beizen; anfertigen von Treib- und Ziselierpunzen. Treibziselieren; Oberflächentechniken für getriebene Arbeiten.
Prägewerkstätte:
Spanlose Verfahren, vervielfältigen durch Prägen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Graveurwerkstätte:
Vorgegebene und eigenständige Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Gravuren und Objekte; Oberflächentechniken.
Bulino als Schattiertechnik.
Prägewerkstätte:
Anfertigung von Prägewerkzeugen durch Einsenken, reproduzieren durch Umsenken.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Graveurwerkstätte:
Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Flachgravurarbeiten, herstellen von Schildern, herstellen von Arbeitshilfen zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen. Komplexe Werkstücke; modellieren mit Feilwachs; Modellabgüsse, eigenständige Entscheidungen über Material- und Technologieeinsatz.
Prägewerkstätte:
Mehrstufige Prägevorgänge; Vervielfältigen; Spezialronden; Oberflächenbehandlungen geprägter Produkte.
Gürtlerwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen; komplexe Werkstücke in Verschränkung mit Graveur- und Prägebereich.
Gusswerkstätte:
Umsetzung von Einzelstücken; Vervielfältigen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Graveurwerkstätte:
Komplexe Werkstücke, Auswählen von Material, Arbeitsabläufen und Technologieeinsatz; körperhaft- räumliches Gestalten, Gipsschnitt; Handgravurtechnik für Stahlstich, spezielle Techniken für Waffengravuren, maschinelle Gravur.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Gürtlerwerkstätte:
Reparaturen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten und an sakralen Metallgegenständen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Graveurwerkstätte, Prägewerkstätte und Gusswerkstätte:
Projektorientierte technisch komplexe Werkstücke und Arbeitsabläufe, Herstellung von Prägewerkzeugen für die serielle Fertigung.
Bereich Gestaltungstechniken:
Graveurwerkstätte:
Manuelle Bearbeitung der Oberflächen von Prägewerkzeugen, Erzeugen von Strukturen, Polieren, anspruchsvolle Handgravur; projektorientierte komplexe Werkstücke und Arbeitsabläufe.
Prägewerkstätte und Gusswerkstätte:
Serielle Fertigung, Fertigbearbeitung der Werkstücke und Produkte, Oberflächenbehandlung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Naturstudie und Beobachtung; kompositorische Übungen, Entwurfszeichnung und Umsetzung in Ton; taktile Sensibilisierung.
Bereich Design:
Entwurfsentwicklung; Stilisierung und Reduktion von organischen oder anorganischen Formen; Funktionalität von Objekten.
II Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Grundlegende Darstellungsmethoden zwei- und dreidimensionaler Objekte, Stilisierungsmethoden, Reduktion und Abstraktion. Ideenfindung und Variantenbildung; Anwendung von Gestaltungselementen auf zwei- und dreidimensionale Objekte aus Ton.
Bereich Design:
Entwurfsprozesse.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Erweiterte Darstellungsmethoden zwei- und dreidimensionaler Objekte, Proportionalität, Variantenbildung und Auswahl; Entwurfsmodelle und Umsetzungskonzepte; Reduktion und Abwandlung organischer und anorganischer Formen und Umsetzung in Ton.
Bereich Design:
Entwicklung von Objektserien; Präsentation und Dokumentation; Grundlagen der Visualisierung.
III Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Materialbezogene Darstellungstechniken, Werkzeichnung; Entwurf und Umsetzung von Themen mit spezifischem Materialbezug; Objektkeramik und angewandte Keramik.
Bereich Design:
Entwicklung raum- und situationsorientierter Objekte als Einzelstück; analoge und digitale Visualisierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Formfindungsprozesse; Material- und Formsensibilisierung.
Bereich Design:
Entwicklung funktionsorientierter Objekte; Interaktion zwischen Mensch und Objekt; Taktilität und Ergonomie; analoge und digitale Visualisierung; Modelle für die serielle Herstellung von Objekt.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Design:
Gestaltungstechnik und Materialeigenschaft als Einheit: umfeldrelevante Themen und reflexive Umsetzung; Objektkeramik; Projektentwicklung, gruppenorientierte Entwicklung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Design:
Projektentwicklung raum- oder situationsorientierter Objekte; Projektanalyse; Machbarkeit; Präsentation und Dokumentation; 3D-Modelling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Design:
Projektentwicklung und Projektmanagement; Präsentation und Dokumentation; projektorientiertes 3D-Modelling.
10. Semester:
Bereich Design:
Prozessorientierte Projektentwicklung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken:
Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Fachbezogene Terminologie, grundlegende Eigenschaften; Formgebungsverfahren; keramischer Brand; keramische Produkte.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Labor
– durch Experimente und Versuchsreihen Verfahren der Keramikherstellung sowie der keramischen Oberflächen- und Sintertechnik und die Systematik von Brennanlagen erfassen und dokumentieren.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Geologie und Kristallografie; Tonminerale und Silikate; Wasseranlagerung; Sedimente. Nichtmetalle, Metalle und Halbmetalle, Säuren und Basen und deren Salze; Naturrohstoffe; synthetische Rohstoffe; keramische Arbeits- und Sondermassen; Aufbereitung von Massen, Engoben, Glasuren und Gießmassen; rheologische Grundlagen; Thixotropie.
Keramische Produkte; Plastizität als Grundphänomen; Formgebung, Formgebungsmaschinen; Trocknung, Formtreue, Schwindung; Berechnungen; Grundlagen des keramischen Brandes; thermisch, physikalische Reaktionen.
Bereich Medienlabor:
Modelling, Arbeiten mit Grundkörpern; Bilderfassung; grundlegende Kameratechnik.
Negativform; dreidimensionaler Druck, Formenbau; Abformtauglichkeit, Modellherstellung; digitale Bildbearbeitung und Bildoptimierung; Dokumentation.
Bereich Labor:
Aufbereitung von Fritten, Fertigglasuren, Engoben; Auftragetechnik.
Fertigglasur, Ionen-, Kristall- und Pigmentfärbung, Trübung und Mattierung, Engobe, Fritte; Brennkurve; Versuchsreihen; Wägetechnik, Zerstäubungstechnik; Formen-, Modell- und Objektbau; Schablonen und Hilfskonstruktionen.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
– thermisch bedingte Veränderungen keramischer Mischungen erläutern.
Bereich Medienlabor
– Vervielfältigungsformen planen.
Bereich Labor
– mit Aufbereitungsmaschinen Massemischungen für Versuchsreihen herstellen;
– Klebe- und Verbindungstechniken für anorganische Objekte anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Keramische Produkte und Herstellungsverfahren, Formgebungsprozesse; Lehm, Steingut, Steinzeug, Porzellan; homogene Massen, Massezuschlagstoffe, Masseflussmittel, synthetische Rohstoffe; Trocknung, Schwindung, Brennhilfsmittel, Trenn- und Isoliermittel.
Sintern, Kristallbildung, Glasbildung, Rheologie; Druck- und Zugbeständigkeit; Quarzmodifikationen; innere Oberfläche; keramischer Formenbau.
Bereich Medienlabor:
Digitale Bearbeitungsverfahren; Objektfotografie; DTP-Software; Raummodelle; CAD unterstütztes Entwerfen von Modell und Negativform.
Bereich Labor:
Aufbereitung von Massen, Engoben, Glasuren und Gießmassen; Färbemittel: Verflüssiger, Dispergier.
Versuchsreihen mit keramischen Natur-Rohstoffen: Aluminatzement, Schamottesorten, Faserzuschlag; Ausdehnung; Oberflächeneffekte.
Glasurrohstoffe; Eigenschaften von Glasuren und Engoben; keramische Farben, Schmelzvorgang, Eutektikum, Oberflächenspannung, Versuchsreihen, Temperaturmessung, Auftragstechniken, experimentelles Brennen, feuerungstechnisches Praktikum, Rissbildung; Klebe- und Verbindungstechniken.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die thermischen Vorgänge des keramischen Brandes erklären.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Fehlerevaluierung aus dem keramischen Gesamtprozess; Rohstoffforschung; Mineral- und Kristallneubildungen; keramische Eigenschaften und deren Funktion; Technische Keramik.
Sinter- und Schmelztechnik; physikalische Eigenschaften nach dem Brand; Fehlerevaluierung; Brennofenbau; Grundlagen der Energie, Verbrennungsgleichung, Energieumwandlung; kaltkeramische Härte-Systeme; Aushärten; Kunststoffformenbau.
Bereich Medienlabor:
3D-Druck, 3D-Modell und Negativform; Form und Funktion; multimediale Techniken.
Bereich Labor:
Versuchsreihen: besondere Oberflächeneffekte, Gru. dgl.suren; Glasentmischung; reduzierender Brand, Gasbrand, Gasverbrennung; Brandführung, Ziehprobe; Qualitäts- und Eigenschaftsbestimmungen nach dem Brand; Bearbeitung nach dem Brand; keramische Produkteigenschaften.
Kaltkeramik; Versuchsreihen mit Aluminatzementen und Alkalisilikaten; Mischungen unkonventioneller Rohstoffe; Eigenschaftsbestimmungen mit physikalischen Messgeräten; Oberflächen durch spezielle Brandführung; trennbare und untrennbare Systeme; Entglasung; hydraulische Härtesysteme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Qualitätsunterschiede keramischer Werkstoffe erläutern.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Chemisch-anorganische Technologie und Ökologie, Chemisch-organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Stoffsysteme; Sinter- und Schmelztechnik; Arbeitsabfolgen analysieren und beschreiben; Teil- und Gesamtprozesse präsentieren und evaluieren.
Spezielle keramische Oberflächen; spezielle keramische Sondertechniken; spezielle Brenntechniken, spezieller Formenbau; Adaptierung von Maschinen und Geräten; Nachbearbeitungstechniken; Diamantwerkzeuge.
Bereich Medienlabor:
3D-Druck, Modellbau; Ausstellungsorganisation; Dokumentation, projektorientierte Anwendung.
Bereich Labor:
Themenbezogenes Forschen und Entwickeln; Versuchsreihen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Grundlegendes Arbeiten mit Ton; Wulstmodellieren, Vollaufbau und Aushöhlen; Plattentechnik, Ausformen, Übungen auf der Töpferscheibe; Oberflächenbehandlung, Applikation und Verklebung; Aufbewahrung.
Glasurwerkstätte:
Oberflächenbehandlung mit färbenden, selbstschmelzenden Metalloxiden.
Brennwerkstätte:
Brandvorbereitung, Brennofenbesatz.
Bereich Gestaltungstechniken:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Zwei- und dreidimensionale Gestaltungsübungen auf vorgegebener Basis mit Materialvorgabe.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Modellieren und Aufbauen; Ausformen; zwei- und dreidimensionales Bauen mit vorgefertigten Tonplatten. Grundlagen der Gefäßtöpferei; Abdrehen und Retusche; fachgerechte Trocknung und Aufbewahrung.
Formenbauwerkstätte:
Gips als Werk- und Hilfsstoff in der Keramik; Herstellung von Hilfs- und Negativformen aus Gips.
Glasurwerkstätte:
Anwendung färbender, selbstschmelzender Metalloxide, Engoben; Farbgebung; Aufbereitung pulvriger keramischer Stoffe; Glasur und Auftragstechniken; Rohstofflager und Rohstoffumgang.
Brennwerkstätte:
Trocknen und Brennen; Zuweisung von korrekten Brenntemperaturen; Brennofenbesatz und Warenentnahme von Laboröfen; Warenlagerung.
Bereich Gestaltungstechniken:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen mittels keramischer Gestaltungstechniken.
Glasurwerkstätte:
Gestaltung mit färbenden, selbstschmelzenden Metalloxiden, Engoben und Fertigglasuren.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Serielles Drehen, Garnieren, Retusche; Arbeitstechniken zu speziellen Brandtechniken.
Formenbauwerkstätte:
Verwendung von 3D-Druckermodellen; Herstellung von Negativformen für serielle keramische Produktionsverfahren.
Gießwerkstätte:
Herstellung serieller, keramischer Produkte: Gießverfahren; Retusche; Aufbewahrung und Trocknung.
Glasurwerkstätte:
Oberflächenbehandlung und Glasurüberzüge nach Verwendungszweck und Brenntemperatur; Farbgebung; Glasur- und Auftragstechniken.
Brennwerkstätte:
Roh- und Glasurbrand; Brennofenbesatz und Warenentnahme von Großraumöfen; Qualitätskontrolle; experimentelle Brände.
Bereich Gestaltungstechniken:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen mit experimentellen Gestaltungstechniken.
Glasurwerkstätte:
Oberflächengestaltung; Unikat und Serie; experimentelles Gestalten.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Formkomplexe, funktionsorientierte Serien; bauen großformatiger Objekte.
Formenbauwerkstätte:
Bedarfsorientierte Herstellung von Hilfs- oder Abgussformen; Silikon- und Kunststoffformen.
Gießwerkstätte:
Gießverfahren mit Porzellan- oder Sondermassen; Garnieren, Retusche; Trocknung.
Glasurwerkstätte:
Glasurüberzüge nach eigenen Versätzen, nach Verwendungszweck und Brenntemperatur.
Brennwerkstätte:
Brennen großformatiger Teile; produktspezifische Besatztechniken; Qualitätskontrolle; experimentelle Brennverfahren.
Bereich Gestaltungstechniken:
Töpfer- und Modellierwerkstätte:
Umsetzung von Entwürfen, Oberflächengestaltung vor und zwischen Bränden; experimentelles Gestalten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Materialorientierte Auswahl und Anwendung aller zur Herstellung notwendigen Technologien in den relevanten Werkstätten.
Bereich Gestaltungstechniken:
Entwurfsorientierte Umsetzung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Grundlagen der Typografie erläutern und diese einsetzen.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze; Farbe und Form; dreidimensionale Unikate; Symmetrie und Asymmetrie; Format und Proportion; Stilisierung; Konzept, Materialwahl.
Bereich Design:
Unikat; Dokumentation und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Format.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– dreidimensionale Schriften formatbezogen einsetzen.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze; Material und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie; Recherche, Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.
Bereich Design:
Unikat und Grundlagen der seriellen Fertigung; Gesenk; Grundlagen des Designprozesses; Dokumentation und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Schriftwirkung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Objekte unter Berücksichtigung einfacher serieller Fertigungsmethoden entwerfen.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– dreidimensionale Schriften unter besonderer Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs gestalterisch einsetzen.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze; Farbe und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik; Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie; Recherche, Ideenfindung, Konzept, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.
Bereich Design:
Serielle Fertigung; Gesenk; Grundlagen des Designprozesses; Dokumentation und Präsentation.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Schriftwirkung; Schrift und Bild.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel
– Schrift an Gebrauchsgegenständen anwenden.
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze; Farbe und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik.
Montieren; Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren.
Symmetrie und Asymmetrie; Recherche; Ideenfindung; Präzisierung; Variantenbildung und Auswahlmethoden.
Bereich Design:
Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess; Grundlagen des Corporate Designs.
Modellentwicklung; Unikat; Modellbau und Prototypenerstellung.
Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:
Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Variantenbildung und Auswahlmethoden.
Bereich Design:
Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess; Corporate Design; Unikat; Modellbau und Prototypenerstellung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Design:
Schmiedeobjekt; Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Design:
Metallplastik; Designprozess; Corporate Design; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Design:
Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess.
10. Semester:
Bereich Design:
Metallplastik; Designprozess; Präsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation
– serielle Verfahren beschreiben und zielorientiert einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:
Aufbauende Verfahren: Reliefmodellierung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation
– serielle Verfahren erläutern und zielorientiert einsetzen.
Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:
Glanz.
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:
Aufbauende Verfahren: Reliefmodellierung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation
– serielle Verfahren beurteilen und projektbezogen einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:
Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation
– serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:
Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Labor
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Messen, Prüfen, Anreißen, Nieten, Schrauben, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen; metallurgische Grundlagen: Metalle und Halbmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien; Grundlagen der Wärmebehandlung; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
Bereich Labor:
Wärmequellen und Wärmebehandlung; Härte- und Festigkeitsprüfung; Funkenprobe; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Glühen, Beizen, Brennen, Schleifen, Polieren, Kleben; Nichteisenmetalle, Hartstoffe; Schneidstoffe, Schneidverfahren; Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen.
Prägen, Pressen, Stanzen, Funkenerodieren; Metalle, Wärmebehandlung von Stählen; Kunststoffe; Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien.
Bereich Medienlabor:
Bildbearbeitung und Layouterstellung; Datenexport für Fräsanwendungen.
Digitale Objektdarstellung; Objektfotografie und Bildbearbeitung für die Präsentation.
Bereich Labor:
Oberflächenprüfung; mechanische Oberflächentechniken, Anwenden von Sonderwerkzeugen; Schlösser und Schlosskästen, Funktionsweisen historischer und moderner Schließsysteme; spezifische Kunstschmiedetechniken.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Verfahren zur Übertragung von Zeichnungen auf Werkstücke; Drücken, Treiben, Ziselieren, Treib- und Gussziselieren, Drückbank, Ziehbank, Walzen, Pressen; Schmieden, Formtechniken; praxisrelevante Schweißverfahren.
Edelmetalle, Edelmetalllegierungen; wichtige Säuren und Basen und deren Salze; Harze; Kitte, Hölzer, Lacke, Klebstoffe, Elfenbein; Tiefziehen, Stanztechnik.
Bereich Medienlabor:
Grundlagen der 3D-Konstruktion; Anwendung digitaler Werkzeuge; Digitalisierung von Entwürfen; Projektdokumentation.
Bereich Labor:
Spezifische Kunstschmiedetechniken: Herstellung von Blattwerk, Treiben, schmieden in Kehlmanier; prüfen von Schweißverbindungen; Treppen und Geländer, Normen und Richtlinien; Damaszenerstahl, Laminattechnik; chemische Oberflächentechniken.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Rapid Prototyping; Laseranwendungen, Harze; Schneid- und Beschriftungslaser; Verfahren der maschinellen Produktentwicklung; Beschichtungsverfahren. Metallgießverfahren, Gießanlagen; Elektrolyse und Raffination von Edelmetallen; Galvanotechnik; Korrosion und Korrosionsschutz.
Bereich Medienlabor:
Anwendung von 3D-Software für Rapid Prototyping; Kombination einzelner Funktionen verschiedener Programme für die Erstellung von Datenmodellen; Dokumentation der Arbeitsabläufe.
Bereich Labor:
Verfahren zur gezielten Herstellung unterschiedlicher Damastmuster; metallische und nichtmetallische Überzüge; Verarbeitung und Einsatz von Edelstahl und Nichteisenmetallen; Oberflächenbehandlung: Beizen, Schleifen, Polierverfahren; Materialkombinationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
CNC-Blechbearbeitung; Betriebsorganisation; Normen; Geländer und Gitter, Tore; Sicherheitsbestimmungen; Materialien, Techniken; Blattvergolden, Feuervergolden; Emaillieren, Granulieren, Ätzen, Colorit, Niellieren; innovative Verfahren.
Bereich Medienlabor:
Projektbezogene Anwendung digitaler Medien.
Bereich Labor:
CNC-Technik für den Kunstschmied; Oberflächengestaltung; projektbezogene Kombination spezieller Kunstschmiedetechniken.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Völkerwanderungszeit und Kulturphänomene.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:
Heraldik.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Kunstschmiedewerkstätte:
Messen und Übertragen; verwenden unterschiedlicher Wärmequellen; einfache handwerkliche Schmiedetechniken, Querschnittsveränderung; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Mechanische Werkstätte:
Grundfertigkeiten an der Fräs- und Drehmaschine.
Bereich Gestaltungstechniken:
Kunstschmiedewerkstätte:
Materialgerechte Gestaltung einfacher Schmiedearbeiten.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Kunstschmiedewerkstätte:
Handwerkliche Schmiedetechniken, Trennen; Verbindungstechniken; Beschläge und Scharniere; Auswahl und Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe; Herstellung der benötigten Arbeitshilfen; Planung der Arbeitsabläufe.
Stahlbau- und Spenglerwerkstätte:
Grundlagen des Stahlbaus und der Blechbearbeitung; Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe; Herstellung von einfachen Objekten; anwenden der Grundtechniken anhand von Übungsstücken und Entwürfen.
Gürtlerwerkstätte:
Facheinschlägige Umformtechniken; Drücken, Treiben; Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe. Herstellung von Treib- und Ziselierpunzen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Kunstschmiedewerkstätte:
Gestaltung einfacher Objekte; Freiformschmieden; Gestaltung von Stabverbindungen; Stabbelebung.
Gürtlerwerkstätte:
Umsetzung von Gestaltungsaufgaben anhand von Werkzeichnungen.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Reparaturen und Umarbeitungen stil- und materialgerecht ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Kunstschmiedewerkstätte:
Kombination von handwerklichen Schmiedetechniken; Kleinplastiken; Herstellung von Arbeitshilfen; Planung der entsprechenden Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz von bereits bekannten Anwendungen; Grundlagen des Feuerschweißens.
Gusswerkstätte:
Anfertigung einfacher Modelle aus verschiedenen Materialien; Abformen und Gießen der Modelle nach unterschiedlichen Techniken; Nachbearbeitung; Anwendung, Wartung und Pflege von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Schweißwerkstätte:
Grundkenntnisse der verschiedenen Schweißverfahren; objektbezogener Einsatz der verschiedenen Schweißverfahren; Anwendung, Wartung und Pflege von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Bereich Gestaltungstechniken:
Kunstschmiedewerkstätte:
Gestaltung von Rahmen und Gittern, Treppen und Geländern aus Stab- und Hohlprofilen.
Gusswerkstätte:
Material- und formgerechte Gestaltung von Modellen.
Schweißwerkstätte:
Verfahrensgerechte Gestaltung von Metallobjekten.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Kunstschmiedewerkstätte:
Historische Schmiedetechniken: Schwerpunkt Mittelalter und Renaissance.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Kunstschmiedewerkstätte:
Feuerschweißen; komplexe Anwendungen; Herstellung von Arbeitshilfen; Planung von entsprechenden Arbeitsabläufen; Auswahl und Einsatz von bereits bekannten Anwendungen; schmieden von alternativen metallischen Werkstoffen.
Mechanische Werkstätte:
Anfertigung komplexer Werkzeuge; Zerlegung und Zusammenbau von Metallobjekten; Analyse und Behebung mechanischer Störungen; Herstellung von Arbeitshilfen zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Kunstschmiedewerkstätte:
Gestaltung profaner und sakraler Objekte; Gestaltung von Stahlplastiken.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Kunstschmiedewerkstätte:
Historische Schmiedetechniken: Schwerpunkt Barock bis 20. Jahrhundert.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Gestaltungstechniken:
Kunstschmiedewerkstätte:
Objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse. Eigenständige projektbezogene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Werkstücke.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Design:
Arbeitsmodelle erstellen und überarbeiten.
II. Jahrgang:
3.Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Design:
Proportions- und Funktionsmodelle erstellen; Entwurfsoptimierung.
4.Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Grundlagen des Informationsdesigns wiedergeben und anwenden.
Bereich Design:
Designphasen vom Auftrag bis zur Produktion; Präsentationsobjekte gestalten.
III. Jahrgang:
5.Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Design:
Freiformgestaltung; Präsentationsmodelle entwickeln; analoge und digitale Präsentationsmittel.
6.Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Gestaltungsaufgaben nach Prinzipien des Informationsdesigns lösen.
Bereich Design:
Gestaltung im öffentlichen Raum.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Design:
Food Design; Präsentationssysteme entwickeln.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln.
Bereich Design:
Ausstellungsgestaltung hinsichtlich szenischer Abläufe.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Design:
Ausstellungsgestaltung auf Basis eines Corporate Designs.
10. Semester:
Bereich Design:
Produktensemble und dazugehörige Produktpräsentation.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Fertigungstechnik.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bildungs- und Lehraufgabe:Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens erläutern und an aktuellen Themen aufzeigen.
Bereich Medienlabor
– Grundlagen der Produktfotografie zielgerichtet einsetzen;
– eine Fotoserie als dokumentarisches Mittel einsetzen.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Überblick branchenüblicher Verfahren und deren Anwendung in der Fertigungstechnik; Eco-Design; Ökologie und Gesellschaft: nachwachsende Rohstoffe; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie; aktuelle Forschungsbereiche.
Bereich Medienlabor:
3D-Modelling-Software: Grundlagen der Kurvenerstellung und Bearbeitung; 2D-Modelle; Unterscheidung zwischen NURBS-Flächen und Polygonnetzen, 3D-Modelle; Rendering Grundeinstellungen; Fotostudio, Produktfotografie, Dokumentation.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen darstellen.
Bereich Medienlabor
– Bilderfassung projektbezogen anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Unterteilung der Fertigungstechnik; Urformen, Umformen, Bearbeiten; Eco-Design; Produktlebenszyklus, Rohstoffnutzung und Arten der Rückgewinnung.
Fertigungstechniken, Fügen, Zusammensetzen, Oberflächenbehandlung; Eco-Design; Maßzahlen; aktuelle gesellschaftliche Themen der Nachhaltigkeit.
Bereich Medienlabor:
3D-Modelling – Software: Grundlagen der Freiformflächenerstellung; Aufbau von Volumenmodellen; Bilderfassung: visuelle Präsentationsmittel; Abbildung von Architektur.
Bereich Labor:
Grundlagen der Usability; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.
Datenaufbereitung für CNC bzw. Prototyping; beispielhafte Anwendungen.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologie (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Grundlagen der Bionik; Grundsätze des Ethos eines Gestalters.
Bereich Medienlabor:
3D-Modelling – Software: Komplexe Freiformmodelle und komplexe Freiformvolumenmodelle.
Bereich Labor:
Datenaufbereitung für CNC bzw. Prototyping; beispielhafte Anwendungen.
Funktionelle Bauteile und Gusstechniken unter Berücksichtigung eines Entwurfs erstellen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Medienlabor:
3D-Modelling-Software: Rendering – Szenen erstellen.
Bereich Labor:
Individuelle Anwendung der Fertigungsverfahren im Entwurfsprozess.
Usability, Produktanalyse; Funktionen eines Gebrauchsgegenstands.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– Verfahren des Modellbaus anwenden.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Modellbauwerkstätte:
Messen, Anreißen, Schneiden, Verbinden; Erkennen und Erfassen von Arbeitsabläufen mit Handwerkzeugen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Modellbauwerkstätte:
Umsetzung mit Hilfe der Grundtechniken; Arbeitsmodelle aus Papier, Drahtmodelle, Styro-Modelle.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme
– Verfahren des Modellbaus anwenden.
Bereich Gestaltungstechniken
– Maßstabsmodelle unter Berücksichtigung technischer und präsentativer Aspekte besprechen und anfertigen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Mechanische Werkstätte, Modellierwerkstätte:
Bohren, Schleifen, Feilen, Sägen, Modellieren.
Bereich Gestaltungstechniken:
Modellbauwerkstätte:
Proportions- und Funktionsmodelle aufbauen und überarbeiten.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Mechanische Werkstätte, Modellier- und Gusswerkstätte, Lackierwerkstätte:
Drehen, Fräsen, Gießen, Lackieren; Erkennen und Erfassen von Arbeitsabläufen mit allen im Modellbau relevanten Werkzeugen und Maschinen.
Formenbauwerkstätte:
Abformen, Schablonentechnik; Bestandsaufnahme und Realisation im Modell.
Bereich Gestaltungstechniken:
Modellbauwerkstätte:
Präsentationsmodelle aus Styrodur und Hartschaum, Oberflächenbehandlung, Materialimitation.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Kunststoffwerkstätte:
Tiefziehen und laminieren.
Arbeiten in allen Werkstättenbereichen:
Gezieltes auswählen und einsetzen von bereits bekannten Anwendungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Modellbauwerkstätte:
Designmodelle und Ergonomiemodelle erstellen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Arbeiten in allen Werkstattbereichen:
Erkennen, Erfassen und Planen von Arbeitsabläufen mit im Modellbau relevanten Werkzeugen und Maschinen; gezieltes auswählen und einsetzen von bereits bekannten Anwendungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Modellbauwerkstätte:
Entwicklung von Entwürfen vom Vormodell bis zum Designmodell.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze; Farbe und Form; Montieren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Stilisierung; Idee, Konzept, Materialwahl.
Bereich Design:
Einfache Schmuck- und Kleinobjekte.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze; Farbe und Form; Montieren, Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Komposition; Ideenfindung und Konzept; Materialwahl.
Bereich Design:
Schmuck und Kleinobjekte – Unikat; Grundlagen des Designprozesses.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Montieren, Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Ideenfindung, Konzept, Materialwahl; Komposition, Rhythmus, Statik und Dynamik Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.
Bereich Design:
Schmuck und Kleinobjekte – Unikat; Vertiefung des Designprozesses.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Gestaltgesetze auf Schmuck angewandt; Montieren, Oberflächentechniken unter Berücksichtigung der Wirkung; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Recherche, Ideenfindung, Experiment, Konzept, Materialwahl und Analyse.
Bereich Design:
Schmuck und Kleinobjekte; schmuckorientierter Designprozess; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Grundlagen der Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Grundlagen Corporate Design.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Schmuckbezogene Gestaltgesetze; Montieren, Oberflächentechniken unter Berücksichtigung der Wirkung; plastische Umsetzungsverfahren; Komposition, Recherche, Ideenfindung, Experiment, Konzept, Umsetzbarkeit, Materialwahl und Analyse.
Bereich Design:
Schmuck und Kleinobjekte; schmuckorientierter Designprozess; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Corporate Design.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– Schmuck und Objekte unter Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen.
Bereich Design:
Serienschmuck und Kleinobjekte; komplexer Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Design:
Schmuck und Kleinobjekte; komplexer Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Corporate Design.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Design:
Schmuck und Gerät; vernetzter Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung.
10. Semester:
Bereich Design:
Schmuck und Kleinobjekte; vernetzter Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Reliefmodellierung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– serielle Verfahren beschreiben und einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Reliefmodellierung; Oberflächendarstellung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition
– serielle Verfahren erläutern und einsetzen.
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Labor
– branchentypische Sondertechniken anwenden.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Metallurgische Grundlagen; Prüfen, Übertragen; Grundlagen der Fertigungsverfahren; spanlose und spanende, trennende Verfahren; Grundlagen der Umformtechnik; Walzen, Ziehen, Biegen; Fügeverfahren; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
Bereich Labor:
Prüfen; einfache funktionelle Bauteile; Reinigen; Knüpftechniken.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Unedelmetalle und ihre Legierungen; Silber, Silberlegierungen, Gold, Goldlegierungen; gesetzliche Feingehalte; Säuren, Basen, Salze, chemische Metallfärbemittel; Montiertechniken; Schleifen, Polieren; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
Bereich Medienlabor:
Vertiefung von Bildbearbeitung und Layouterstellung; Präsentationserstellung; Grundlagen der Objektfotografie; digital unterstützte Schmuckdarstellung.
Bereich Labor:
Mechanische Oberflächentechniken; funktionelle Bauteile; Schmuckelemente; Fasstechnik-Zargenfassungen; einfache Verschlussmechaniken.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Platinmetalle; nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe; Urformen; Schmelzen, Gießen, Sintern; generative Fertigungsverfahren; maschinelle trennende Verfahren; Fassen; Schmieden, Treiben, Ziselieren, Prägen, Pressen, Tiefziehen, Drücken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
Grundlagen der Gemmologie; physikalische und chemische Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und Nomenklatur, Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.
Bereich Medienlabor:
Projektbezogene Anwendungen der Bildbearbeitung und Layouterstellung; Grundlagen Projektdokumentation; Grundlagen 3D-Software; Bilderfassung; digital unterstützte Schmuckerstellung; Umsetzung Projektdokumentation.
Bereich Labor:
Verschlussmechaniken; Fasstechnik-Chatonfassungen; eingeriebene Fassung; Gusstechnik- Kokillenguss; Abformtechnik; Broschierungen.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Edel- und Schmucksteine; Fachrechnen; innovative Verfahren der Produktentwicklung; Elektrolyse und galvanische Elemente; Oberflächentechniken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.
Bereich Medienlabor:
3D-Software. Komplexe Projektdokumentation.
Bereich Labor:
Gusstechnik-Formguss; Oberflächentechniken; individuelle funktionelle Bauteile: integrierte Verschlussmechaniken; besondere Fasstechniken; innovative Technologien unter Einbeziehung der entsprechenden Maschinen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Gemmologie; organische Substanzen, künstliche Produkte; Edelmetallrecycling, Edelmetallanalyse; Punzierungsgesetz; Sondertechniken.
Bereich Medienlabor:
Kombination digitaler Medien und komplexe Vernetzung digitaler Medien für Projekte.
Bereich Labor:
Beschichtungstechnik; Strichprobe; bewegliche Verbindungen; Sondertechniken; besondere Gusstechniken; individuelle Fasstechniken.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Grundausbildungs-Werkstätte:
Prüfen; Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren; Anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Hartlöten, Nieten; Schmirgeln, Bürsten, Kratzen; Übertragen; Maßfeilen; ziehen von Drähten; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.
Bereich Gestaltungstechniken:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Facheinschlägige Umsetzung von einfachen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Formfeilen, Fräsen; Aushauen; Kleben; Polieren; ziehen von Rohren, walzen von Blechen; Reiben; Verstiften; Gewindeschneiden; walzen von Drähten; Kitten; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.
Gürtlereiwerkstätte:
Auftiefen, Hämmern; Glühen; Beizen; Kaltschmieden; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.
Fasserwerkstätte:
Zargenfassung.
Bereich Gestaltungstechniken:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben; anwenden der Grundtechniken anhand von Entwürfen.
Gürtlereiwerkstätte:
Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Reparaturen und Umarbeitungen materialgerecht ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Mattieren, Strukturieren; Patinieren, Weißsieden; Ätzen; Gewindeschneiden von Hand; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren; Herstellung von Arbeitshilfen.
Gürtlereiwerkstätte:
Aufziehen, Richten, Planieren; Anlaufschutz; Ziselieren, Abkanten, Umlegen, Bördeln, Sicken; Weichlöten; herstellen der benötigten Arbeitshilfen; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren.
Fasserwerkstätte:
Chatonfassung; eingeriebene Fassung.
Gusswerkstätte:
Blockguss; Abformen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Herstellung von einfachen Mechaniken: bewegliche Verbindungen und Verschlüsse, Schmuckelemente; entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination goldschmiedischer Techniken.
Gürtlereiwerkstätte:
Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben.
Fasserwerkstätte:
Fasstechniken.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Reparieren, Ändern.
Gürtlereiwerkstätte:
Reparieren.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen stil- und materialgerecht ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge und Arbeitshilfen.
Gusswerkstätte:
Formguss.
Fasserwerkstätte:
Individuelle Fassungen.
Bereich Gestaltungstechniken:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Gestaltungstechniken für Schmuckstücke und Objekte.
Gürtlereiwerkstätte:
Eigenständige Umsetzung von komplexen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der erlernten Techniken.
Fasserwerkstätte:
Entwurfsrelevante Anwendung und Kombination von Fasstechniken.
Gusswerkstätte:
Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs und der seriellen Fertigung.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Restaurieren.
Fasserwerkstätte:
Reparieren; Ändern.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rekonstruktionsverfahren
– Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Eigenständige Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge.
Bereich Gestaltungstechniken:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte.
Gürtlereiwerkstätte:
Eigenständige Auswahl und Anwendung der erlernten Techniken zur Lösung von komplexen Gestaltungsaufgaben.
Fasserwerkstätte:
Entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination von Fasstechniken.
Gusswerkstätte:
Eigenständige Auswahl und Anwendung der Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs.
Bereich Rekonstruktionsverfahren:
Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:
Reparieren komplexer Objekte; Ändern; Restaurieren.
Gusswerkstätte:
Rekonstruktion und Reproduktion.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Farbenlehre; Grundlagen der Formen und Ordnungsprinzipien; Grundlagen der Proportionslehre; einfache Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Grundlagen der Konzepterstellung.
Bereich Design:
Surfacedesign: Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; Gliederung Motiv/Grund; Grundlagen für den Farbeinsatz; einfache Rapportierungsformen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.
Interiordesign: Grundlagen Raumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; Möblierungsplan und Raumansichten; einfache Visualisierungsformen; Grundlagen der Ergonomie; Proportionslehre; Ordnungsprinzipien; Bestandsaufnahme.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.
Bereich Design:
Surfacedesign: einfache Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.
Interiordesign: einfache Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Grundlagen der Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Grundlagen der Bedarfsanalyse; einfache Visualisierungsformen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.
Bereich Design:
Surfacedesign: Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.
Interiordesign: Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Bedarfsanalyse; Visualisierungsformen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.
Bereich Design:
Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.
Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.
Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.
Dokumentation und Archivierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Entwurfsgrundlagen:
Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.
Bereich Design:
Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.
Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.
Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.
Dokumentation und Archivierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche sowie organisatorische Grundbegriffe und Modelle beschreiben.
Bereich Design:
Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.
Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.
Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme erläutern.
Bereich Design:
Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.
Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.
Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Design
– berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme projektbezogen anwenden.
Bereich Design:
Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung: Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge; Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.
Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.
Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.
10. Semester:
Bereich Design:
Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung (Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge); Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.
Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.
Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Bildnerische Mittel Darstellungstechniken und Komposition:
Objekte im Raum; einfache Kolorationstechniken für Pläne; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Einführung in die Analyse und Interpretation von Fremd- und Eigenwerken.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Raumwirkung im Innenraum; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Raumwirkung im Innenraum; Licht und Schatten; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen; persönliche Stilmerkmale.
Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:
Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Raumwirkung im öffentlichen Bereich; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Raumwirkung im Außenraum; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.
10. Semester:
Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:
Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Basiswissen Materialarten: Materialkunde, Eigenschaften und Einsatzgebiete im Innenraum; Grundlagen der Beleuchtung; Basiswissen Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Grundlagen zur Plandarstellung: Normen, Möbelstandardmaße, Risse, Schnitte.
Bereich Medienlabor:
Visualisierung und Oberflächengestaltung: Vektor- und Bildbearbeitungsprogramme, Grundraster, Flächenverteilung, einfache Rapporte; analoge und digitale Plandarstellung: CAD-Software, maßstäbliches Zeichnen, Perspektiven, Koloration (Schwerpunkt Innenraum).
II. Jahrgang:
3. und 4.Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; anorganische Rohstoffe und Produkte: Nichtmetalle, Metalle, Halbmetalle; Beleuchtung: Arten, Lichtquellen, Einsatz; Farbeinsatz im Innenraum; Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Wahrnehmungspsychologie, Raumwirkung, Raumnutzung; räumliche Zonen, Gliederungssysteme; Raumstrukturierung.
Bereich Medienlabor:
Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); komplexe Raster, kombinierte Rapporte, Mapping, Modellierung (Einzelobjekte); digitale Plandarstellung: Perspektive, Anwendungen im privaten Innenraum.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Vertiefendes Wissen über Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; organische Rohstoffe und Produkte: Kunststoffe, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel; Möbeldesign für den privaten Bereich, Ergonomie; Beleuchtung im halböffentlichen Raum: Arten, Lichtquellen, Einsatz, Umweltschutz; Basiswissen Baukunde; Basiswissen Architekturkunde; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Raumarten: privat, halböffentlich, öffentlich, räumliche Zonen, barrierefreier Raum; Raumnutzung und Raumfunktionen; Wegführung.
Bereich Medienlabor:
Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); Grundlagen generative Oberflächengestaltung, Modellierung (Objekte und Raum), Texturierung; Grafik und Layout: Grundlagen Corporate Design, Druckvorbereitung; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Raum.
IV. Jahrgang:
7. und 8.Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):
Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im halböffentlichen und öffentlichen Bereich (Innenraum und Außenbereich): Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; spezielle Anforderungen; Möbeldesign für den halböffentlichen und öffentlichen Bereich; Beleuchtung im Außenbereich; Wegführung; Versorgungstechnik; Basiswissen Architekturkunde, Bauwesen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Umweltschutz und Nachhaltigkeit; aktuelle gesellschaftliche Themen: Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie.
Bereich Medienlabor:
Visualisierung und Oberflächengestaltung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); digital Painting, komplexe Montage, Beleuchtung, Rendern; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Bereichen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Medienlabor:
Visualisierung, Oberflächengestaltung und digitale Planerstellung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); projektbezogene Inhalte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie
– fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.
Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:
Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designgeschichte
– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns beschreiben.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.
Bereich Designgeschichte:
Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designgeschichte
– Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns erörtern.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.
Bereich Designgeschichte:
Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designgeschichte
– relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns vergleichen.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.
Bereich Designgeschichte:
Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designgeschichte
– relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns analysieren.
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.
10. Semester:
Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:
Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Basiswissen Werkzeugkunde.
Holzwerkstätte:
Basiswissen Werkzeugkunde.
Kunststoffwerkstätte:
Basiswissen Werkzeugkunde.
Werkstätte für Formgebung:
Basiswissen objektorientierter Schnittkonstruktion und Konfektionierung.
Modellierwerkstätte:
Basiswissen im Prototypenbau; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Basiswissen im Modellbau; Raumvermessung; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Basiswissen in unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Holzwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Kunststoffwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Werkstätte für Formgebung:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Modellierwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Modellbauwerkstätte:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.
Holzwerkstätte:
Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.
Kunststoffwerkstätte:
Basiswissen Verbindungsmethoden; Werkzeugkunde.
Werkstätte für Formgebung:
Objektorientierte Schnittkonstruktion und Konfektionierung.
Modellierwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Fachwissens.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Komplexe Verbindungsmethoden.
Holzwerkstätte:
Komplexe Verbindungsmethoden.
Kunststoffwerkstätte:
Komplexe Verbindungsmethoden.
Werkstätte für Formgebung:
Objektorientierte Fertigungstechniken im räumlichen Kontext.
Modellierwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:
Metallwerkstätte:
Basiswissen Montagetechniken.
Holzwerkstätte:
Basiswissen Montagetechniken.
Hardware Labor:
Basiswissen im Bereich Elektrik.
Modellierwerkstätte:
Unterschiedliche Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Modellbauwerkstätte:
Unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Unterschiedliche Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Bereich Gestaltungstechniken:
Metallwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Holzwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Kunststoffwerkstätte:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Werkstätte für Formgebung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf); Vernetzung der verschiedenen Werkstätten nach Entwurfserfordernis.
Modellierwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen und Prototypen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Modellbauwerkstätte:
Projektbezogene Umsetzung von Modellen (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:
Projektbezogene Entwurfsumsetzung unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionstechniken (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand Entwurf).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.8 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 13 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Baukonstruktion 3 | 3 | 4 | 3 | 4(1) | 5(1) | 19 | I | |
| 2. | Tragwerke 4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 7 | 19 | I | |
| 3. | Baubetrieb und Baumanagement 5 | – | – | 3 | 5 | 7(1) | 15 | I bzw. III | |
| 4. | Darstellung und Gestaltung 6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | |
| 5. | Infrastruktur 7 | – | – | 5(1) | 7(2) | – | 12 | I | |
| 6. | Bauplanung und Projekt 8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 9(8) | 15 | I | |
| 7. | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| B.1 | Hochbau | ||||||||
| 1.1 | Baukonstruktion 3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | |
| 1.2 | Tragwerke 4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 6 | 18 | I | |
| 1.3 | Baubetrieb und Baumanagement 5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 1.4 | Darstellung und Gestaltung 6 | 5(3) | 5(4) | 2 | 2 | 2 | 16 | I | |
| 1.5 | Infrastruktur 7 | – | – | 5(1) | 4(2) | – | 9 | I | |
| 1.6 | Bauplanung und Projekt 8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 9(9) | 15 | I | |
| 1.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | |
| 1.8 | Hochbautechnologie | – | – | – | 2 | 4 | 6 | I | |
| B.2 | Tiefbau | ||||||||
| 2.1 | Baukonstruktion 3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | |
| 2.2 | Tragwerke 4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 6(1) | 18 | I | |
| 2.3 | Baubetrieb und Baumanagement 5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 2.4 | Darstellung und Gestaltung 6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | |
| 2.5 | Infrastruktur 7 | – | – | 5(1) | 6(2) | 5(1) | 16 | I | |
| 2.6 | Bauplanung und Projekt 8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 6(6) | 12 | I | |
| 2.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | |
| 2.8 | Ingenieurbau | – | – | – | 2 | 4(1) | 6 | I | |
| B.3 | Bauwirtschaft | ||||||||
| 3.1 | Baukonstruktion 3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | |
| 3.2 | Tragwerke 4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 6 | 18 | I | |
| 3.3 | Baubetrieb und Baumanagement 5 | – | – | 3 | 7 | 9(1) | 19 | I bzw. III | |
| 3.4 | Darstellung und Gestaltung 6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | |
| 3.5 | Infrastruktur 7 | – | – | 5(1) | 4(2) | – | 9 | I | |
| 3.6 | Bauplanung und Projekt 8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 7(7) | 13 | I | |
| 3.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | |
| 3.8 | Bauprojektentwicklung | – | – | – | 2 | 4(2) | 6 | I | |
| B.4 | Holzbau | ||||||||
| 4.1 | Baukonstruktion 3 | 3 | 4 | 3 | 3(1) | 2 | 15 | I | |
| 4.2 | Tragwerke 4 | – | 2 | 4(1) | 6(1) | 7(1) | 19 | I | |
| 4.3 | Baubetrieb und Baumanagement 5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 4.4 | Darstellung und Gestaltung 6 | 5(3) | 5(4) | 2 | 2 | – | 14 | I | |
| 4.5 | Infrastruktur 7 | – | – | 5(1) | 4(2) | – | 9 | I | |
| 4.6 | Bauplanung und Projekt 8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 8(7) | 14 | I | |
| 4.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | |
| 4.8 | Ingenieurholzbau 10 | – | – | – | 2 | 6(4) | 8 | I | |
| B.5 | Umwelttechnik | ||||||||
| 5.1 | Baukonstruktion 3 | 3 | 4 | 3 | 5(1) | 4(1) | 19 | I | |
| 5.2 | Tragwerke 4 | – | 2 | 4(1) | 5(1) | 5 | 16 | I | |
| 5.3 | Baubetrieb und Baumanagement 5 | – | – | 3 | 5 | 5(1) | 13 | I bzw. III | |
| 5.4 | Darstellung und Gestaltung 6 | 5(3) | 5(4) | 2 | – | – | 12 | I | |
| 5.5 | Infrastruktur 7 | – | – | 5(1) | 4(2) | 4(1) | 13 | I | |
| 5.6 | Bauplanung und Projekt 8 | – | – | 3(3) | 3(3) | 5(5) | 11 | I | |
| 5.7 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 8 | 4 | – | – | 19 | IV | |
| 5.8 | Umwelttechnologie | – | – | – | 3(1) | 5(2) | 8 | I | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| G. | Förderunterricht 12 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
__________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
4 Mit Übungen im Laboratorium im III. und IV. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Bereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im V. Jahrgang.
6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“ im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden, davon eine Wochenstunde Übung in “Darstellender Geometrie„ im II. Jahrgang.
7 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang im Ausmaß von einer Wochenstunde und Übungen im Bereich „Vermessungswesen“ im IV. Jahrgang im Ausmaß von mind. einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
8 Mit Übungen jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.
10 Mit Übungen im V. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden, davon Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde.
11 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
13 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Bautechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen. Sie kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte und deren Eigenschaften, Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen. Sie kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften, Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bauvorbereitungsmaßnahmen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen bautechnische Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen erfassen und kennen geeignete Bauteile und Bausysteme, können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln. Sie kennen die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung und können diese darstellen und erläutern. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten. Sie kennen komplexe Bauelemente (großflächige Fassadenelemente, Elemente des Fertigteilbaues ua.) und können diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen. Sie kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen und können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln. Sie kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke und von Plattentragwerken ermitteln und darstellen sowie EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen. Sie können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren. Sie kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen. Sie kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien und können EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen. Sie können EDV-Programme zur Verformungsermittlung anwenden.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese anwenden.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Im Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen. Sie kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Sie kennen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Zivilrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter und können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.
Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper sowie geometrische Formen und Transformationen. Sie können bautechnische Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Im Bereich Konstruktionsübungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre. Sie können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen. Sie kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens sowie die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen sowie Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren. Sie können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen. Sie kennen messtechnische und bautechnisch spezifische Untersuchungsmethoden und können bautechnische Aufnahmen und Dokumentationen bestehender Gebäude durchführen.
Im Bereich Baustile kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Im Bereich Geotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften sowie grundlegende Gründungsarten. Sie können die grundlegenden und maßgeblichen Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen sowie Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen. Sie kennen die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen, grundlegende Baugrubensicherungen sowie maßgebende Bodeneigenschaften und können diese für bautechnische Anwendungen auswählen. Sie können einfache Verformungsermittlungen und erdstatische Berechnungen durchführen. Sie kennen die gebräuchlichen Flachgründungen, deren Funktionsweise und können die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.
Im Bereich Siedlungswasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung. Sie können die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen und kennen die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung. Sie kennen die Grundbegriffe der Abwasserableitung und können die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln. Sie kennen die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen. Sie kennen Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) und können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.
Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Begriffe des Verkehrswesens, die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich, die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise sowie die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen. Sie verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen und kennen die Arten von Verkehrsträgern.
Im Bereich Vermessungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesens sowie die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster. Sie kennen die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements und der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung sowie die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne und die gängigen Vermessungsinstrumente. Sie können die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen sowie geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen und eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen. Sie können entsprechende geodätische Berechnungen durchführen, kennen die Verfahren der Lagemessung und können eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen. Sie kennen vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen sowie Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen und können Projektentwürfe in die Natur übertragen.
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten. Sie können Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen, bauspezifische Software anwenden, Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Baumeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Bau- und Bauhilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.
Im Bereich Zimmermeisterarbeiten kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten. Sie kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.
Im Bereich Baunebengewerbe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der für die jeweiligen Gebiete gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe, ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken und können diese mit den üblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.
Im Bereich Angewandter Baubetrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle anwenden. Sie kennen Geräte und Methoden, um Lage und Abmessungen von Bauwerken festzulegen, und können diese vom Plan in die Wirklichkeit übertragen sowie bestehende Bauteile aufmessen. Sie können die Ausführungsqualität beurteilen und kennen die Regeln für die komplexe Abfolge bei der Herstellung von Bauteilen. Sie können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren und kennen die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse der Geräte und Werkzeuge. Sie können branchenübliche EDV-Programme anwenden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.
Im Bereich Baustile können die Absolventinnen und Absolventen Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen, Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen sowie deren Einsatzbereiche und Anwendung. Sie können die sich daraus ergebende Ökobilanz erstellen.
Im Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen. Sie kennen ausgewählte Sanierungsverfahren, den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen sowie die Anforderungen an den Holzschutz.
Im Bereich Gebäudetechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus. Sie kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten. Sie können die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen sowie ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen sowie Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen. Sie kennen Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen, die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau, Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft sowie Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln sowie geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren. Sie kennen Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb ua.), geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung sowie die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und grundlegende Konstruktionsregeln. Sie können ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Im Bereich Verkehrswegebau kennen die Absolventinnen und Absolventen Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke sowie die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen. Sie kennen die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten sowie Methoden der Verkehrserhebung und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen. Sie können ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen, die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen sowie geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen. Sie kennen die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen. Sie kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten sowie eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen, technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und schwerpunktspezifische Projekte präsentieren. Sie können Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen. Sie können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Im Bereich Tragsicherheit im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen sowie spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren. Sie kennen die Grundlagen des Spannbetonbaues.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden. Sie kennen grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen und können Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben. Sie können hydrostatische Berechnungen, einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen, komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen und einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen. Sie kennen einfache wasserbauliche Anlagen und können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen sowie wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Im Bereich Tunnelbau kennen die Absolventinnen und Absolventen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise und können diese analysieren und einordnen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Bauvorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Im Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDV unterstützt durchführen. Sie können die Kosten-/Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebote, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten und dafür geeignete EDV-Programme anwenden sowie an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie Projekte baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen. Sie können technische Berichte erstellen, Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren sowie bauspezifische Software anwenden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen. Sie können komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen, grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren sowie dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke und können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren. Sie können eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen. Sie können räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen sowie Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren. Sie können projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln sowie bauspezifische Software anwenden.
Im Bereich Modellbau und Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues und können Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Grundlagen des Bauens kennen die Absolventinnen und Absolventen die holzbauspezifischen Werkstoffe und deren Eigenschaften und Handelsformen sowie nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an den Holzschutz sowie die verschiedenen Holzbausysteme und können diese den Anforderungen gemäß auswählen und einsetzen. Sie können holzbauspezifische Elemente entwickeln und die Anschlussdetails ausarbeiten sowie für Holzbauteile Vorfertigungsgrade in Bezug auf Logistik und Montage entwickeln. Sie kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.) und können moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die bauphysikalischen Anforderungen an die Bauteile von verschiedenen Gebäuden und sind in der Lage, diese in den Konstruktionen zu berücksichtigen. Sie können Holzbauwerke unter Berücksichtigung ökologischer und energieoptimierter Bauweisen entwickeln. Sie kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten. Sie können für ausgewählte Bauelemente den Schallschutz und Wärmeschutz ermitteln sowie die thermische, akustische und energetische Optimierung von Bauelementen und deren Überprüfung auf Umweltverträglichkeit durchführen.
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.
Im Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.
Im Bereich Gebrauchstauglichkeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Technischer Ausbau kennen die Absolventinnen und Absolventen Planungsgrundlagen ressourcenschonender Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung-, Sanitär,- Klima /Raumlufttechnik und Wärmepumpen-/Kältetechnik) und können diese erklären, analysieren und anwenden. Sie verstehen die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung, die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation und kennen Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme.
Im Bereich Bauphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energiebilanzberechnung und können diese anwenden. Sie können energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Im Bereich Facility Management kennen die Absolventinnen und Absolventen die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements. Sie verstehen die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens und können diese erklären.
Im Bereich Energieeffizientes Bauen kennen die Absolventinnen und Absolventen ökologische und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, ihre Einsatzbereiche und Anwendungen. Sie kennen die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen und können ökologische und innovative Baustoffe sowie die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden. Sie kennen ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren und intelligente Fassadensysteme sowie deren Einsatzgebiete.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mir folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren und können diese berechnen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Ursachen und Folgen von Hanginstabilitäten, Oberflächenerosionen, Uferanbrüchen und daraus resultierende Landschafts- und Kulturschäden erklären und analysieren sowie biotechnische Methoden anwenden, um obige Probleme mit Hilfe von Pflanzen zu lösen und dadurch das Landschaftsbild und die ökologische Funktionsfähigkeit positiv zu beeinflussen.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung bemessen und planen.
Im Bereich Wasserbau kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Hydromechanik und können Strömungen in Rohren, Fließgewässern und im Grundwasser berechnen. Sie kennen die Grundlagen des naturnahen Flussbaus und können Maßnahmen des naturnahen Flussbaus anwenden sowie Anlagen des Hochwasserschutzes bemessen und planen. Sie kennen Typen, Konstruktionen und Anwendungsgebiete von Wasserkraftanlagen.
Im Bereich Abfallwirtschaft und Recycling kennen die Absolventinnen und Absolventen die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und verstehen deren umweltrelevante Auswirkungen. Sie können die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden sowie die Deponietypen nach der Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen. Sie kennen Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster, können Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen und kennen thermische Verwertungsmethoden. Sie verstehen die Ursachen für Straßenschäden und können deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren sowie schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen. Sie können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen, technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und schwerpunktspezifische Projekte präsentieren. Sie können Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren, die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik und das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen sowie bauspezifische Software anwenden.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Ökologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen, die Ökologie von wesentlichen Biozönosen sowie die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe auf Ökosysteme. Sie kennen Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung sowie die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer und können die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen. Sie können die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden und verstehen die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen. Sie können durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.
Im Bereich Mikrobiologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Lebensweise und Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen sowie die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen. Sie kennen umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse und können deren Betriebsformen analysieren.
Im Bereich Luftreinhaltung verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Entstehung und gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen. Sie kennen die relevanten gesetzlichen Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung. Sie verstehen Messverfahren von partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen sowie Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas- und Abluft und können diese anwenden. Sie erkennen Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau und können diese anwenden.
Im Bereich Meteorologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur. Sie erkennen Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind und kennen Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen. Sie können typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.
Im Bereich Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements. Sie können die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern. Sie kennen die aktuellen Umweltmanagementnormen und können diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Bereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Bereiche abgedeckt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;
– die Nullstellen von Polynomfunktionen mittels Technologie berechnen;
– Schnittpunkte berechnen.
Nullstellen von Polynomfunktionen; Aufgabenstellungen des Fachgebiets.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie
– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären.
Trigonometrie:
Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;
– das Volumen um die x-Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung; Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen; Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz);
Anwendung der Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung; Volumen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte sowie deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften erfassen;
– Bodenverbesserungsmaßnahmen erfassen;
– Bauvorbereitungsmaßnahmen erfassen.
Bereich Bauelemente
– geeignete Bauteile und Bausysteme sowie grundlegende bautechnische Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen.
Bereich Technischer Ausbau
– die grundlegenden Begriffe erfassen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; bautechnische, bauphysikalische und bauchemische Grundbegriffe; Bausysteme; Tragwerke; Bauabläufe; Bodenarten, Eigenschaften; Bodenverbesserung; Baugrube.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der zugehörigen Baunormen erfassen und kennen deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Dachkonstruktionen, Fußbodenkonstruktionen.
Bereich Bauelemente:
Dachkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen und kennen deren Verarbeitungsmethoden sowie deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Oberflächen, Beschichtungen, Innenbekleidungen; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen).
Bereich Bauelemente:
Dachentwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Fänge; Vertikalverbindungen (Stiegen, Rampen); Absturzsicherungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen anorganischen und organischen Werkstoffe und Bauprodukte, deren Eigenschaften und die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen erfassen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Prüfmethoden und deren Anwendung erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.
Bereich Bauelemente:
Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Sonnenschutz.
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die gebräuchlichen und marktüblichen Werkstoffe und Bauprodukte (Glas, Dämmstoffe, Kunststoffe) erfassen und kennen deren Eigenschaften sowie die Grundlagen der dazugehörigen Baunormen;
– die Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauelemente
– die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anorganische und organische Werkstoffe und Bauprodukte; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereich Innenausbau.
Bereich Bauelemente:
Innenausbau.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die erforderlichen Planungsschritte für die Projektierung erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Technischer Ausbau
– haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) und deren planerische Grundlagen erfassen.
Bereich Bauphysik
– einfache bauphysikalische Berechnungen von Bauelementen durchführen;
– Maßnahmen für den Wärme- und Feuchteschutz sowie den Schallschutz erfassen;
– bauphysikalische Prüfmethoden anwenden;
– messtechnische Methoden zur Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten erfassen;
– Ökobilanzen erfassen.
Bereich Bauelemente:
Außenanlagen.
Bereich Technischer Ausbau:
Haustechnische Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär).
Bereich Bauphysik:
Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; Gebäudehülle; Energieausweis; Ökobilanz; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Anlagen der elektrotechnischen Gebäudeausstattung und fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.) erfassen und einfache Elektropläne erstellen.
Bereich Bauphysik
– Maßnahmen für den Brandschutz erfassen;
– messtechnische Methoden anwenden und bauphysikalisch relevante Daten ermitteln.
Bereich Technischer Ausbau:
Elektrotechnische Gebäudeausstattung; fördertechnische Anlagen (Aufzüge, Rolltreppen ua.); planerische Darstellung.
Bereich Bauphysik:
Brandschutz; Wärme- und Feuchteschutz; Schallschutz; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Fassaden; Sanierungen und Umbauarbeiten; Bauökologie.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– Sanierungsverfahren und Umbauarbeiten erfassen;
– Fassadenelemente erfassen und diese proportionsgerecht darstellen und erläutern.
Bereich Bauelemente:
Fertigteilbau.
I. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester;
3. bis 9. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die äußeren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen;
– die Terminologie der Tragsysteme erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
– die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
– die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die Schnittgrößen von Gelenkträgern, Dreigelenksystemen und Fachwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung verstehen.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Gelenkträger; Dreigelenksysteme; Fachwerke; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Querschnittswerte.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen verstehen;
– Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen sowie Beanspruchungen von Bauteilen erkennen;
– eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Materialprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau; Standsicherheit.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Dehnungen; Spannungen; Stabilität (Knicken).
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Prüfung von Materialien.
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeit und Stabilität
– plastische Querschnittswerte berechnen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– die Grundlagen und Methoden der Bauteilprüfung verstehen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Plastische Querschnittswiderstände.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Bauteile und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Formänderungen statisch bestimmter Stabtragwerke.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Stabtragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke erfassen;
– die Schnittgrößen von einfachen, statisch unbestimmten Stabtragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung anwenden.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
– Methoden der Bauteilprüfung erfassen und diese anwenden.
Bereich Tragsicherheit
– Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material);
– die wichtigsten Bemessungsverfahren erfassen und grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragelemente entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Formänderungen bei statisch bestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stabtragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– die konstruktive Durchbildung der grundlegenden Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails verstehen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke; statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen; EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte; Bauteile und Bauteilverbindungen.
Bereich Tragsicherheit:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton; EDV-Programme zur Bemessung von Stabtragwerken.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Verformungsermittlung bei statisch bestimmten Stabtragwerken; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stabtragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Festigkeit und Stabilität
– spezielle Stabilitätsprobleme (Biegedrillknicken) erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die Materialeigenschaften von Glas, Kunststoffen und anderen für Tragwerke verwendeten Materialien erfassen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese einsetzen und berechnen;
– das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung verstehen;
– die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Formänderungen erfassen und deren Größen bei statisch unbestimmten Stabtragwerken berechnen;
– EDV-Programme zur Verformungsermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen; statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke; EDV Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Stabilität (Biegedrillknicken).
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Grundlagen der Materialeigenschaften und Materialkennwerte (Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Tragsicherheit:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke; EDV-Programme zur Ermittlung der Verformungen von Stab- und Flächentragwerken.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– Bauwerke (Flächentragwerke) statisch erfassen und zuordnen;
– die Schnittgrößen einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen;
– EDV-Programme zur Schnittgrößenermittlung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
– die Materialeigenschaften von Glas, Kunststoffen und anderen für Tragwerke verwendeten Materialien erfassen.
Bereich Tragsicherheit
– die wichtigsten Verbindungsmittel erfassen und diese einsetzen und berechnen;
– das Brandverhalten der wichtigsten konstruktiv verwendeten Materialien und die Auswirkungen auf die Bemessung verstehen;
– die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien erfassen;
– EDV-Programme zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken anwenden.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen (Vertiefung); statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke.
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte (Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Tragsicherheit:
Brandschutz; Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
3. bis 9. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Baugeräte erfassen.
Bereich Bauorganisation:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Bereich Bauvorschriften:
Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Arten und Einsatz.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese wiedergeben.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Grundlagen der Kostenermittlung verstehen.
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; Baurestmassenverordnung.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Grundlagen der Kostenermittlung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– die gängigen Bauverfahren erfassen und deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Rechnungswesen
– die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Standard- und Spezialverfahren.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Bereich Rechnungswesen:
Doppelte Buchhaltung; Einnahmen-Ausgabenrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erfassen, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
Bereich Rechnungswesen:
Kostenrechnung, Steuern.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen, die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Zivilrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter verstehen;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.
Bereich Bauorganisation:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten in der Planungs- und Bauausführungsphase.
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; allgemeine Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauleitung (Auftragnehmer); Baustellenorganisation; Baudokumentation; Bauabrechnung; Bauübergabe; Projekthandbuch; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung; einfache Fallstudien.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.
Bereich Zivilrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Grundzüge des Zivilrechts; Unternehmensrecht.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
– die Aufgabenstellungen im Bauablauf anwenden und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes sowie deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Bereich Bauvorschriften
– die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
– dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erfassen, die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen;
– die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Zivilrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter verstehen;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erfassen und ein Gewerbe anmelden.
Bereich Bauorganisation:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten nach Abschluss der Bauausführungsphase.
Bereich Bauvorschriften:
Spezielle Baugesetze.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauaufsicht (Auftraggeber); Bauüberwachung; Baudokumentation; Rechnungsprüfung; Bauübernahme.
Bereich Betriebsorganisation und Entrepreneurship:
Businessplan-Marketing; Organisation; Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung; Finanzierung; Personalverrechnung; Arbeitsrecht.
Bereich Zivilrecht:
Gewerberecht.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für technische Darstellungen notwendigen Abbildungsverfahren erfassen und Risse deuten;
– die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen ebenflächig begrenzten Körper erfassen;
– ebenflächig begrenzte Objekte konstruktiv bearbeiten sowie in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens erfassen;
– die Regeln der Beschriftung verstehen;
– die Regeln der Farblehre erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte in geometrisch richtigen axonometrischen Handskizzen darstellen;
– die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens erkennen;
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen; Farbenlehre; Schrift und Schriftbilder; räumliches Erleben und Sehen; Skizzieren; Wahrnehmung (Form, Struktur, Raum, Farben, Licht); Bauformen; normgerechtes Konstruieren und händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
– die zur Erzeugung bautechnischer Objekte notwendigen Raumtransformationen erfassen;
– bautechnisch relevante Objekte analysieren, in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit CAD modellieren.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erfassen;
– Pläne händisch oder computerunterstützt erstellen.
Bereich Darstellende Geometrie:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Raumtransformationen; Darstellung und konstruktive Behandlung von Kugel, Zylinder- und Kegelflächen in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie
– die für die Bautechnik bedeutsamen Kurven und krummflächig begrenzten Körper erfassen;
– Raumtransformationen zur Erzeugung bautechnischer Objekte anwenden;
– bautechnisch relevante Objekte analysieren, in verschiedenen Abbildungsverfahren zeichnerisch darstellen und mit CAD visualisieren.
Bereich Konstruktionsübungen
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten anwenden;
– CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.
Bereich Darstellende Geometrie:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Raumtransformationen; Darstellung und Konstruktion gekrümmter Flächen und krummflächig begrenzter Objekte aus der Baupraxis; Grundlagen der Perspektive und der Visualisierung.
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke erfassen;
– die Normen und die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Bauen erfassen.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Stilmerkmale den Bauepochen zuordnen.
Bereich Baustile:
Übersicht der Bauepochen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen;
– grundlegende Gründungsarten erfassen;
– die grundlegenden Bodenkennwerte ermitteln, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die Grundbegriffe der Wasserwirtschaft, Hydrographie und der Wasserversorgung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Wasserversorgung erfassen;
– die Funktionsweise der Wasserversorgungsanlagen systematisch ordnen.
Bereich Verkehrswegebau
– wichtige Begriffe des Verkehrswesens erfassen;
– die maßgebenden Regelwerke im Fachbereich erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau und deren Funktionsweise erfassen.
Bereich Vermessungswesen
– die Organisation und Entwicklung des österreichischen Vermessungswesen erfassen;
– die Grundlagen der Koordinatensysteme, des Nivellements sowie der trigonometrischen Lage- und Höhenmessung verstehen;
– die Darstellungsweisen für Lage- und Höhenpläne erfassen;
– Vermessungsinstrumente erfassen.
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugrund und Boden; Wasser im Baugrund; Grundlagen Gründungen; Ermittlung und Prüfung von grundlegenden Bodenkennwerten.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen Hydrographie; Grundlagen und Funktionen der Wasserversorgung.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen des Verkehrswegebaus.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen des Vermessungs- und Katasterwesens in Österreich; Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planlichen Darstellung; vermessungstechnisches Rechnen; Instrumentenkunde.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– die Methoden für die Ermittlung der erforderlichen Basisdaten für geotechnische Aufgabenstellungen erfassen;
– grundlegende Baugrubensicherungen erkennen;
– die maßgeblichen Bodenkennwerte erheben, geeignete Bodenprüfverfahren auswählen, Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln der gebräuchlichen Bauwerke und Verteilungsnetze der Wasserversorgung erfassen;
– die Grundbegriffe der Abwasserableitung erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– die grundlegende Planung einfacher verkehrstechnischer Aufschließungen verstehen;
– einfache verkehrsstatistische Auswertungen verstehen;
– die Arten von Verkehrsträgern und die systematische Einordnung von Verkehrswegebauten verstehen.
Bereich Vermessungswesen
– grundlegende geodätische Berechnungen durchführen;
– die Ergebnisse mit geeigneten Methoden darstellen;
– die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen.
Bereich Geotechnik:
Untergrunderkundung; Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung; Ermittlung und Prüfung der maßgeblichen Bodenkennwerte.
Bereich Siedlungswasserbau:
Bauwerke und Netze der Wasserversorgung; Grundlagen der Abwasserableitung.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Planung im Verkehrswegebau.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlegende geodätische Berechnungen für die Messung von Längen und Höhen; Methoden, Erfassung, Auswertung und Darstellung der Höhenmessung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– maßgebende Bodeneigenschaften erkennen und diese für bautechnische Anwendungen auswählen;
– einfache Verformungs- und erdstatische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– die grundlegenden Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– die erforderlichen Basisdaten für Abwasserableitungen erheben und ermitteln.
Bereich Vermessungswesen
– geeignete Messgeräte für die Höhenmessung den Gegebenheiten entsprechend auswählen sowie eigene Höhenmessungen vornehmen, berechnen, auswerten und darstellen;
– entsprechende geodätische Berechnungen anwenden;
– die Verfahren der Lagemessung verstehen;
– die Organisation des Grundbuchs in Zusammenhang mit dem Kataster erfassen.
Bereich Geotechnik:
Kennwerte Baugrund und Boden; einfache bodenmechanische Berechnungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen Rohrhydraulik; Systeme und Bauwerke der Abwasserableitung.
Bereich Vermessungswesen:
Praktische Höhenvermessung und Handhabung der dazugehörigen Messinstrumente; Grundlagen über Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Verfahren der Lagebestimmung und Koordinatenrechnung; Lage- u. Höhenpläne.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– die gebräuchlichen Flachgründungen sowie deren Funktionsweise erfassen und die grundlegenden Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei baupraktischen Aufgabenstellungen anwenden.
Bereich Siedlungswasserbau
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserableitung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln erfassen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserableitung und Versickerung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
– Grundbegriffe einfacher Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft) verstehen;
– geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen und interpretieren.
Bereich Vermessungswesen
– eigene Lagemessungen durchführen und Lage- und Höhenpläne erstellen;
– vermessungsspezifische, bautechnische Anwendungen erfassen;
– Grundlagen der modernen Vermessung und von Geoinformationssystemen erfassen;
– Projektentwürfe in die Natur übertragen.
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen; Grundlagen der Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Abwasserableitung; Regenwasserversickerung; einfache Wasserbaumaßnahmen (Schutzwasserbau und Wasserkraft).
Bereich Vermessungswesen:
Praktische Lagevermessung und Absteckung mit Lage- und Höhenplanerstellung; Verfahren moderner Vermessung; Geoinformationssysteme; Anwendung vermessungsspezifischer Software für das Bauwesen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erkennen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Einreichpläne; Polierpläne.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten erkennen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Polierpläne; Detailpläne.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne von einfachen Bauteilen bzw. Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne von komplexen Bauteilen bzw. Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwurfspläne; Konstruktionspläne; Anwendung bauspezifischer Software.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Bauteile bzw. Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen, konstruieren und dimensionieren;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Konstruktionspläne; Ausführungspläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Die Schülerinnen und Schüler können
– im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen, diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Mauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
– die Grundprinzipien systemloser Schalungen verstehen und diese funktionsgerecht herstellen;
– die handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erkennen;
– einfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
Bereich Zimmermeisterarbeiten
– die gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erkennen sowie zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
– die üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
– Wände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erkennen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
– Arbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erkennen;
– die Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erkennen;
– Leitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen.
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemlose Schalungen; einfache Bewehrungen; Beton.
Bereich Zimmermeisterarbeiten:
Zimmerer – Handwerkstätte:
Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen.
Zimmerer – Maschinenwerkstätte:
Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Holzkonstruktionen.
Holzleimbauwerkstätte:
Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– Wände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
– gängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
– die Prinzipien der Befestigungstechnik erkennen und Befestigungen herstellen;
– die üblichen Fußbodenkonstruktionen erkennen sowie Fußbodenaufbauten herstellen;
– die unterschiedlichen Fangsysteme erkennen sowie Fänge herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erkennen, bedienen und warten;
– Fundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erkennen sowie Schalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
– Bewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
– Rezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln.
Bereich Zimmermeisterarbeiten
– die gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erkennen;
– Dachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
– die gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erkennen, bedienen und warten;
– Dachkonstruktionen anreißen und samt erforderlichen Verankerungen herstellen;
– die Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erkennen;
– diese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
– das Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
Bereich Baunebengewerbe
– Metalle bearbeiten;
– Trockenbauwände und –decken herstellen;
– Wasserversorgungsleitungen und Wasserentsorgungsleitungen herstellen;
– Stuckarbeiten sowie Maler- und Anstreicharbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– die gebräuchlichen Vermessungsgeräte sowie deren Einsatzmöglichkeiten unter Anwendung der CAD-Technik erkennen;
– Zu- und Neubauten einmessen und abstecken sowie Nivellier- und Lasergeräte einsetzen;
– Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien herstellen;
– die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse technischer Geräte erfassen;
– einfache Wartungsarbeiten durchführen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Bedienung, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile.
Bereich Zimmermeisterarbeiten:
Zimmerer – Handwerkstätte:
Dächer; Austragungen; ingenieurmäßige Verbindungsmittel.
Zimmerer – Maschinenwerkstätte:
Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen und deren Wartung; Schutzmechanismen.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.
Holzleimbauwerkstätte:
Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten.
Innenausbauwerkstätte:
Trockenausbau – Wände und Decken.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Wasserentsorgung.
Malerwerkstätte:
Stuckarbeiten; Maler- und Anstreicherarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Vermessung; CAD-Technik.
Modellbauwerkstätte:
Arbeitsmodelle.
Wartungswerkstätte:
Wartung technischer Geräte.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumeisterarbeiten
– die technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten erfassen;
– Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen;
– Möglichkeiten zur Außenanlagengestaltung erfassen und Außenanlagen herstellen;
– die für Abdichtungsarbeiten erforderlichen Vorschriften verstehen und Abdichtungen herstellen;
– die üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erkennen, bedienen und warten;
– Decken-, Platten- und Plattenbalkenschalungen erkennen und Systemschalungen für diese herstellen;
– die gängigsten Treppenarten erkennen und Treppenschalungen herstellen;
– die wichtigsten Natursteinarten erkennen und diese bearbeiten, verlegen und versetzen.
Bereich Zimmermeisterarbeiten
– den rechnerischen Abbund auf komplexe Konstruktionen anwenden;
– die Einsatzmöglichkeiten von CAD und CNC erkennen;
– Einzelteile für Treppen und Geländer maschinell anfertigen;
– verschiedene Anreißtechniken und Abbundmethoden anwenden;
– komplexe Konstruktionen auf dreidimensionale Tragwerke übertragen und abbinden;
– Tragkonstruktionen und komplexe Tragsysteme anreißen und samt erforderlichen Verankerungen herstellen;
– verschiedene geometrische Formen aus Leimholz fertigen und die Qualität der Verleimung prüfen und bewerten.
Bereich Baunebengewerbe
– an gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
– die üblichen Schweißverfahren erkennen und Metalle mit unterschiedlichen Verfahren verschweißen;
– die gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und herstellen;
– Wand- und Bodenbeläge herstellen;
– die gebräuchlichen Materialien erkennen und grundlegende Dachdecker-, Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
– den für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
– die Arbeitsvorbereitung für kleinere Bauvorhaben durchführen.
– die zeitliche Planung eines Bauablaufes erfassen;
– Bauberichte auch mit Hilfe der EDV erstellen;
– Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien herstellen;
– die Teile und die Funktionsweise technischer Geräte verstehen sowie diese um- und zusammenbauen.
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte:
Abbruch, Sanierung und Instandhaltung; Außenanlagen; Abdichtungen.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
Geräte und Maschinen, Bedienung und Wartung (Schleifmaschinen, Rüttelplatten, Schrämhammer usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte:
Systemschalungen für Decken, Platten- und Plattenbalken; Treppen.
Steinmetzwerkstätte:
Bearbeitung von Kunst- und Naturstein.
Bereich Zimmermeisterarbeiten:
Zimmerer – Handwerkstätte:
Dachaufbauten; Austragungen.
Zimmerer – Maschinenwerkstätte:
Holztreppen und Geländer; CAD-Technik, CNC-Technik.
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte:
Anreißtechniken und Abbundmethoden; Dachaufbauten; Austragungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad; dreidimensionale Tragwerke; Tragkonstruktionen; Tragsysteme.
Holzleimbauwerkstätte:
Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
Schlosserarbeiten und Schweißen; werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
Energieversorgung.
Innenausbauwerkstätte:
Fliesenlegerarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
Dachdeckerarbeiten; Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.
Modellbauwerkstätte:
Präsentationsmodelle.
Wartungswerkstätte:
Zusammenbau technischer Geräte.
Siehe Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;
– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;
– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen;
– Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlicher Einordnung und Interpretation erstellen.
Bereich Baustile:
Antike bis Barock.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustile
– die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen erfassen;
– Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlicher Einordnung und Interpretation erstellen.
Bereich Baustile:
Historismus bis Moderne.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Hochbauten; Anwendung bauspezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– energieeffiziente und nachhaltige Bauweisen anwenden;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Hochbauten; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Bauaufnahmen; Entwerfen komplexer Gebäude; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen, ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten sowie nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erkennen;
– Einsatzbereiche und Anwendung nachhaltiger und innovativer Baustoffe erfassen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen und deren Architektur erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien und Installationselementen erkennen;
– Arten von Alternativenergien sowie deren Technik und Einsatz erfassen;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Materialeigenschaften mehrschichtiger Bauteile; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe und deren Einsatzbereiche.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Energieeffiziente Bauweisen.
Bereich Gebäudetechnologie:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente; thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; energieeffiziente Bauweisen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren im Bereich der Vorfertigung und deren Handelsformen erkennen;
– Einsatzbereiche und Anwendung nachhaltiger und innovativer Baustoffe erfassen;
– Ökobilanzen erstellen.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden und nach den Kriterien nachhaltiger und zeitgemäßer Architektur planen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie
– den Einsatz von Gebäudetechnologien erkennen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien sowie deren Technik und Einsatz erfassen;
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen erkennen und diese ökonomisch und ökologisch bewerten;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Innovative und nachhaltige Baustoffe, deren Wiederverwendbarkeit und Entsorgung; Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Bereich Gebäudetechnologie:
Gebäudetechnologien; thermische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Luft- und Winddichtheit; Schallschutz und Akustik; energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Gebäudetechnologie:
– Grundlagen des elementierten Ausbaus erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Beurteilen innovativer und nachhaltiger Baustoffe nach den Kriterien einer Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsaufnahmen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Bereich Gebäudetechnologie:
Elementierter Ausbau.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung
– komplexe Bauwerke nach ökologischen, ökonomischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten entwerfen, planen und darstellen;
– ausgewählte Sanierungsverfahren erkennen;
– den Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Effizientes Bauen und Revitalisierung:
Sonderbauwerke; Material- und funktionsgerechtes Gestalten; ausgewählte Sanierungsverfahren und Denkmalschutz; Bestandsanalysen; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Bauverfahren und Konstruktionen im Leitungsbau auswählen, interpretieren und entwickeln.
Bereich Verkehrswegebau
– Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke erfassen;
– die technischen, rechtlichen, ökologischen, umwelttechnischen und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen erfassen;
– die grundlegenden Konstruktionsregeln von Verkehrswegebauten erfassen;
– Methoden der Verkehrserhebung erkennen und verstehen einfache verkehrsstatistische Auswertungen.
Bereich Geotechnik:
Bodenmechanische Berechnungen (Erddruck, Setzungen).
Bereich Siedlungswasserbau:
Leitungsbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen der Verkehrswegeplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Flachgründungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Maßnahmen der Kanalbestandserfassung und Sanierung auswählen und interpretieren;
– Sonderverfahren im Leitungsbau (unterirdischer Vortrieb, ua.) erfassen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Straßenverkehrsanlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Auswirkungen von ausgewählten Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen und bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
– geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen auswählen und gemäß den grundlegenden Regeln planlich darstellen.
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Flachgründungen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Kanalbestand und Kanalsanierung; Sonderverfahren Leitungsbau.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.
Bereich Geotechnik:
Bemessung von Tiefgründungen; Baugrubensicherungen und Wasserhaltung; Böschungs- und Hangsicherung; Spezialtiefbau.
Bereich Siedlungswasserbau:
Wasseraufbereitung; Grundlagen Abwasserreinigung.
Bereich Verkehrswegebau:
Verkehrswegeplanung; Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– Tiefgründungen und Baugrubensicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– Grundbegriffe und Berechnungsverfahren für die Standsicherheit von Böschungen und Dämmen verstehen;
– die aktuellen Verfahren im Spezialtiefbau erfassen;
– Grundlagen und Ziele der Abfallwirtschaft verstehen;
– Methoden der Umsetzung der Abfallwirtschaft verstehen.
Bereich Siedlungswasserbau
– geeignete Verfahren der Wasseraufbereitung erfassen;
– die gebräuchlichen Bauwerke der Abwasserreinigung, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln verstehen;
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke der Abwasserreinigung normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen.
Bereich Verkehrswegebau
– ausgewählte Verkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
– die Grundlagen des Behördenverfahrens sowie ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen verstehen;
– einfache Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
– zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten erfassen;
– eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren verstehen.
Bereich Geotechnik:
Spezialtiefbau; Abfallwirtschaft.
Bereich Siedlungswasserbau:
Abwasserreinigung.
Bereich Verkehrswegebau:
Ausgewählte Details und Themen des Verkehrswegebaus; Anwendung bauspezifischer Software.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; Anwendung bauspezifischer Software.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Wasserbau
– hydrographische und gewässerkundliche Grundlagen erfassen sowie Basisdaten für wasserbauliche Berechnungen erheben;
– hydrostatische Berechnungen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen von geschlossenen Gerinnen durchführen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile (Grundlagen).
Bereich Wasserbau:
Hydrografie und Gewässerkunde; Hydrostatik und Hydraulik; Anwendung spezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– spezifische Brückenbauteile konstruktiv durchbilden.
Bereich Wasserbau
– komplexere hydraulische Berechnungen von Leitungsnetzen durchführen;
– einfache hydraulische Berechnungen offener Gerinne durchführen;
– einfache wasserbauliche Anlagen erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile (Vertiefung).
Bereich Wasserbau:
Angewandte Hydraulik; einfache Wasserbaumaßnahmen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau
– geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen;
– die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung im Brückenbau:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme; Einwirkungen im Brückenbau.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Spezifische Brückenbauteile.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Brückentragwerke.
Bereich Wasserbau:
Wasserbaumaßnahmen (Gewässerbau, Schutzwasserbau); aktuelle Kapitel im Wasserbau; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Tunnelbau:
Grundbegriffe Tunnelbau; Vortriebsmethoden und Bauweisen im Tunnelbau.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
– spezifische Brückenbauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren;
– die Grundlagen des Spannbetonbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau
– grundlegende Brückentragsysteme konstruktiv durchbilden;
– grundlegende Methoden der Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken erfassen.
Bereich Wasserbau
– ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau entwerfen, berechnen und bemessen;
– wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren sowie fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen.
Bereich Tunnelbau
– tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise erfassen und diese analysieren und einordnen.
Bereich Tragsicherheit im Brückenbau:
Grundlagen Spannbeton.
Bereich Konstruktive Durchbildung im Brückenbau:
Erhaltung und Instandhaltung von Brückenbauwerken.
Bereich Wasserbau:
Aktuelle Kapitel im Wasserbau; einfache Wasserkraftanlagen.
Bereich Tunnelbau:
Bauweisen im Tunnelbau; Sicherheitseinrichtungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– Ausschreibungsverfahren durchführen, analysieren und bewerten;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Bauvorschriften:
Fallbeispiele; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln, analysieren und EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Bereich Bauvorschriften:
Arbeitnehmerschutz; allgemeine Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Anwendung und Einsatz.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Rechnungswesen:
Kostenrechnung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauvorschriften
– projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien erfassen und diese an konkreten Fallbeispielen anwenden und analysieren.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– anhand von Fallbeispielen spezielle Bauverfahren analysieren und lösen.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung
– die Kosten- sowie Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
– an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Bereich Rechnungswesen
– anhand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Bereich Bauvorschriften:
Spezielle Baugesetze – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialverfahren; Variantenvergleich.
Bereich Kostenermittlung – Baupreisermittlung:
Spezialprobleme der Preisbildung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Vertiefte Angebotsprüfung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Rechnungswesen:
Steuern – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Bauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projekte baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Bauprojekte; Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Bauwerke; Anwendung bauspezifischer Software; vertiefte baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung der Projekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projekte baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, die Projekte baubetrieblich und bauwirtschaftlich bearbeiten und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; ergänzende baubetriebliche und bauwirtschaftliche Bearbeitung einschließlich Erstellung zugehöriger Ausführungs- und Detailpläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– grundlegende Aufgaben im Projektmanagement verstehen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projektmanagement.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– komplexere Aufgaben in der Projektabwicklung durchführen;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Internationales Vertragswesen; Sonderverträge; alternative Projektfinanzierungen; Claim Management.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre
– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:
Betriebsorganisation – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Struktur; Projektmanagement; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre
– anhand von Fallstudien und Fallbeispielen Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
– Projekte entwickeln und komplexere Planungs- und Bauabläufe erfassen und planen;
– komplexere Aufgaben im Projektmanagement durchführen;
– grundlegende Aufgaben der Projektabwicklung anwenden und analysieren;
– geeignete EDV-Programme anwenden.
Bereich Baubetriebliche Betriebswirtschaftslehre:
Personalführung – Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Projekthandbuch – Zielvorgabe- sowie -erreichung; Spezialthemen der Projektabwicklung; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Tragsicherheit
– Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Bereich Tragsicherheit:
Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke erfassen;
– einfache Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre
– die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke anwenden;
– Bauwerke nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, barrierefrei planen, dimensionieren und darstellen.
Bereich Gebäude- und Gestaltungslehre:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien; öffentliche und gewerbliche Gebäude; funktionsgerechte Gestaltung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Entwurfspläne (3D-CAD), Projektpläne und konstruktive Durchbildung einfacher Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne und konstruktive Durchbildung komplexer Holzbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Entwerfen komplexer Bauwerke; Visualisierung und Präsentation; Erstellen von Schalungs- und Bewehrungsplänen, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionsplänen; Ausarbeiten von baubetrieblichen Grundlagen; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau von Bauprojekten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– eigenständig komplexere Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen und nach den Kriterien des barrierefreien Bauens entwerfen und planen;
– räumliche Schaubilder anfertigen und Perspektiven erstellen;
– Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren;
– projektbezogene Elemente entwickeln und den Fertigungsgrad in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Modellbau und Präsentation
– unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues erkennen;
– Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; Anwendung bauspezifischer Software.
Bereich Modellbau und Präsentation:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;
– nachhaltige und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren erfassen.
Bereich Bauelemente
– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden verschiedenen Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen erfassen.
Bereich Bauphysik
– für ausgewählte Bauelemente den Schallschutz und Wärmeschutz ermitteln;
– die thermische, akustische und energetische Optimierung von Bauelementen und deren Überprüfung auf Umweltverträglichkeit durchführen.
Bereich Technischer Ausbau
– Einsatz von Installationselementen verstehen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche.
Bereich Bauelemente:
Grundlagen von modernen Fertigungsmethoden; konstruktiver und chemischer Holzschutz; mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.
Bereich Bauphysik:
Schallschutz; Wärmeschutz; Vermeidung sommerlicher Überwärmung; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.
Bereich Technischer Ausbau:
Einsatz von Alternativenergien.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Rahmenbau; Fachwerksbau.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauteile.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– die holzbauspezifischen Werkstoffe sowie deren Eigenschaften und Handelsformen erkennen;
– den Einsatzbereich nachhaltiger und innovativer Baustoffe und deren Anwendung erfassen.
Bereich Bauelemente
– Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen den Anforderungen des modernen Holzbaus entsprechend einsetzen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) verstehen;
– die Anforderungen an den Holzschutz erkennen.
Bereich Bauphysik
– bauphysikalische Auswirkungen von Planungen verstehen und diese ökologisch und ökonomisch bewerten;
– die thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung von Bauelementen durchführen.
Bereich Technischer Ausbau
– den Einsatz von Installationselementen erkennen;
– Arten und Einsatz von Alternativenergien erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
– die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails erkennen.
Bereich Konstruktive Durchbildung
– Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Dämmstoffe und Dichtungen.
Bereich Bauelemente:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen; konstruktiver und chemischer Holzschutz; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Bauphysik:
Brandschutz; Schallschutz und Akustik; thermische, akustische, energetische Optimierung; Prüfung auf Umweltverträglichkeit.
Bereich Technischer Ausbau:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Plattenbau; Verbundkonstruktionen.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Komplexe Holzbauwerke.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen erfassen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Bauphysik
– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;
– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;
– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.
Bereich Technischer Ausbau
– die Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus erkennen.
Bereich Gebrauchstauglichkeit
– die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau erkennen und diese unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe.
Bereich Bauelemente:
Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente; moderne Fertigungsmethoden (ebene Systeme).
Bereich Bauphysik:
Luft- und Winddichtheit; Thermografie.
Bereich Technischer Ausbau:
Zukunftsorientierter Ausbau.
Bereich Gebrauchstauglichkeit:
Schwingungen im Holzbau.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
– innovative und nachhaltige Baustoffe anwenden;
– Ökobilanzen beurteilen.
Bereich Bauelemente
– Holzbauteile in Bezug auf Montage und Logistik entwickeln;
– den anerkannten Regeln der Technik entsprechende projektbezogene Elemente entwickeln und Anschlussdetails ausarbeiten;
– den den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Einsatz von Fertigteilen und großflächigen Fassadenelementen verstehen;
– moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computerunterstützter Systeme (CAD-CAM) anwenden.
Bereich Bauphysik
– für Bauwerke die Luft- und Winddichtheit ermitteln und überprüfen;
– die (Methode der) Bauteilthermografie als Qualitätskontrolle einsetzen;
– unter Berücksichtigung der Ökologie und der Energieoptimierung Bauelemente entwickeln.
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ökobilanz.
Bereich Bauelemente:
Montage und Logistik; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente; moderne Fertigungsmethoden (komplexe Systeme).
Bereich Bauphysik:
Thermische und ökologische Bauteiloptimierung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Planungsgrundlagen der Heizungs- und Sanitärtechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung verstehen.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ökologische und innovative Baustoffe inklusive deren Materialeigenschaften, Herstellungsverfahren, ihre Einsatzbereiche und Anwendungen erfassen;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen verstehen.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen ressourcenschonender Heizungs- und Sanitärtechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweis.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Ökologische und innovative Baustoffe und deren Einsatzbereiche; energieeffiziente Bauweisen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Planungsgrundlagen der Klima- und Raumlufttechnik verstehen sowie diese erklären, analysieren und anwenden.
Bereich Bauphysik
– die Energiebilanzberechnung anwenden.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ökologische und innovative Baustoffe anwenden;
– die den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden energieeffizienten Bauweisen anwenden.
Bereich Technischer Ausbau:
Dimensionierungsgrundlagen behaglichkeitsorientierter Klima- und Raumlufttechnik.
Bereich Bauphysik:
Energieausweisberechnung; Ökobilanz.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Anwendung ökologischer und innovativer Baustoffe; Anwendung energieeffizienter Bauweisen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;
– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;
– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Facility Management
– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;
– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;
– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Technischer Ausbau:
Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik; energieeffiziente Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung.
Bereich Bauphysik:
Energie- und kosteneffizientes Bauen; Ökobilanz.
Bereich Facility Management:
Struktur und Organisation eines richtlinienkonformen technischen Facility Managements.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Energieeffiziente Sanierungsverfahren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technischer Ausbau
– Grundlagen der Wärmepumpen- und Kältetechnik verstehen und diese erklären;
– die funktionellen Zusammenhänge energieeffizienter Anlagensysteme der technischen Gebäudeausrüstung verstehen;
– die funktionellen Zusammenhänge einer energieeffizienten Gebäudeautomation verstehen;
– Aufbau und Funktion regenerativer Energiesysteme erfassen.
Bereich Bauphysik
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Facility Management
– die Definitionen und grundlegenden Richtlinien eines prozessorientierten Facility Managements erfassen;
– die Grundlagen zur Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Schwerpunkte nachhaltigen Bauens verstehen und diese erklären.
Bereich Energieeffizientes Bauen
– ausgewählte energieeffiziente Sanierungsverfahren erfassen;
– intelligente Fassadensysteme und ihre Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Technischer Ausbau:
Möglichkeiten der Gebäudeautomation zur Erreichung von Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Bereich Bauphysik:
Planung energieeffizienter Projekte.
Bereich Facility Management:
Optimierung der Lebenszykluskosten einer Immobilie und Grundlagen des nachhaltigen Bauens im Schwerpunktbereich technischer Ausbau.
Bereich Energieeffizientes Bauen:
Intelligente Fassadensysteme.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren erfassen.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Kosteneffizientes Bauen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Bauweisen und Bauverfahren berechnen.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Kosteneffizientes Bauen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte
– energie- und kosteneffiziente Projekte planen und bewerten.
Bereich Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte:
Spezialprobleme energie- und kosteneffizienter Projekte; Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– die Ursachen und Folgen von Hanginstabilitäten, Oberflächenerosionen, Uferanbrüchen und daraus resultierende Landschafts- und Kulturschäden erklären und analysieren.
Bereich Wasserbau
– die Grundgesetze der Hydromechanik verstehen;
– Strömungen in Rohren, Fließgewässern und im Grundwasser berechnen;
– die Grundlagen des naturnahen Flussbaus erfassen.
Bereich Geotechnik:
Ingenieurbiologie; Hangsicherungsmaßnahmen
Bereich Wasserbau:
Grundlagen der Hydromechanik, Rohrhydraulik, Gerinnehydraulik; Grundwasser; Grundlagen des naturnahen Flussbaus.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
– biotechnische Methoden anwenden, um Instabilitäts- und Erosions-Probleme mit Hilfe von Pflanzen zu lösen und dadurch das Landschaftsbild und die ökologische Funktionsfähigkeit positiv zu beeinflussen.
Bereich Wasserbau
– Maßnahmen des naturnahen Flussbaus anwenden;
– Anlagen des Hochwasserschutzes bemessen und planen;
– Typen, Konstruktionen und Anwendungsgebiete von Wasserkraftanlagen erfassen.
Bereich Geotechnik:
Stabilisationsbauweisen mit Pflanzen; Erosionsschutz.
Bereich Wasserbau:
Bemessung im naturnahen Flussbau; Hochwasserschutz; Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Siedlungswasserbau
– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;
– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling
– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen erkennen und verstehen deren umweltrelevanten Auswirkungen;
– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
– thermische Verwertungsmethoden erkennen;
– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen und Bemessung für Wasserversorgung und Abwasserreinigung.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:
Abfallwirtschaft; Deponie; Abfallaufbereitung; biologische Abfallaufbereitung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Siedlungswasserbau
– Anlagen der Wasserversorgung bemessen und planen;
– Anlagen der Abwasserentsorgung bemessen und planen.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling
– die abfallwirtschaftlichen Grundlagen und deren umweltrelevanten Auswirkungen verstehen;
– die Methoden zur Aufbereitung und Verwertung von Abfällen bei der Planung einfacher Anlagen anwenden;
– die Deponietypen nach Deponieverordnung beschreiben und die entsprechende Zuordnung von Abfällen durchführen;
– Altlastenerkundungsmethoden, Altlastenatlas, Verdachtsflächenkataster erfassen sowie Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen planen;
– thermische Verwertungsmethoden erkennen;
– die Ursachen für Straßenschäden verstehen und deren Sanierungsmethoden unter Anwendung von Recyclingverfahren und -baustoffen erklären und vergleichen.
Bereich Siedlungswasserbau:
Bemessung von Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen.
Bereich Abfallwirtschaft und Recycling:
Altlasten; Recycling.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Grundlagenerhebung; Projektpläne, Schalungspläne und konstruktive Durchbildung einfacher Ingenieurbauwerke; Anwendung bauspezifischer Software.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– Projektpläne gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen und präsentieren;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projektpläne, Bewehrungspläne und konstruktive Durchbildung von Ingenieurbauwerken; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke; Ausarbeitung von baubetrieblichen Grundlagen; Dimensionierung Heizungs- und Sanitärtechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung
– schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
– spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
– technische Berichte erstellen, Konstruktionsschritte dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
– Konstruktionsvorschläge erstellen, vergleichen und optimieren;
– die Gewerke Heizungstechnik und Sanitärtechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– das Gewerk Raumlufttechnik normgerecht dimensionieren und planerisch darstellen;
– bauspezifische Software anwenden.
Bereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung:
Präsentation und Projektbeschreibung; baubetriebliche Bearbeitung einschließlich der Erstellung ergänzender Ausführungs- und Detailpläne; Dimensionierung Raumlufttechnik und Erstellung richtlinienkonformer Gewerkepläne; Anwendung bauspezifischer Software.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die Strukturen und Funktionsweisen von Ökosystemen verstehen.
Bereich Luftreinhaltung
– die Entstehung und gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen verstehen;
– die relevanten gesetzlichen Regelungen im Bereich der Luftreinhaltung erfassen;
– Messverfahren von partikelförmigen und gasförmigen Schadstoffen verstehen.
Bereich Ökologie:
Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen; abiotische und biotische Faktoren; Merkmale von Ökosystemen; Stoffkreisläufe.
Bereich Luftreinhaltung:
Physikalische, chemische, biologische und hygienische Grundlagen und Entstehung staubförmiger, flüssiger (Aerosole) und gasförmiger Luftverunreinigungen; Geruchsstoffe; Gesetze in der Luftreinhaltung; Möglichkeiten der Emissions- und Immissionsmessungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die Ökologie von wesentlichen Biozönosen verstehen;
– die Auswirkungen anthropogener Einflüsse und Eingriffe in Ökosysteme verstehen;
– Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Ökosysteme und deren Anwendung erkennen.
Bereich Luftreinhaltung
– Verfahren zur Abscheidung von partikelförmigen Schadstoffen verstehen und diese anwenden.
Bereich Ökologie:
Ökosystem Boden (Bodenbildung, Mineralisierung, Humifizierung, Sorption-und Puffervermögen, Schadstoffe, Bodenarten, Moore); Ökosystem Wald (ökonomische und ökologische Interessen der Waldwirtschaft, Pflanzensoziologie, Umweltindikatoren, Botanik, natürliche und anthropogene Waldschäden, Waldschutz).
Bereich Luftreinhaltung:
Verfahren zur Abscheidung partikelförmiger Verunreinigung; Minimierung der Schadwirkung.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;
– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;
– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.
Bereich Mikrobiologie
– den Aufbau, die Lebensweise und Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;
– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;
– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen sowie deren Betriebsformen analysieren.
Bereich Luftreinhaltung
– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;
– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.
Bereich Meteorologie
– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur erkennen;
– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;
– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;
– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.
Bereich Umweltmanagement
– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;
– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;
– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.
Bereich Ökologie:
Ökosystem See (diverse Einflussfaktoren, Sauerstoff- und Nährstoffversorgung, biologische Gliederung von Seen); Ökosystem Fließgewässer (Zonierung, Habitate, Strukturanalyse, Anpassung an die Strömung, Nahrungsaufnahme, Stoffhaushalt, Selbstreinigung, ökologische Auswirkungen des Gewässerbaues, Renaturierung, Beurteilung der Gewässerqualität).
Bereich Mikrobiologie:
Grundlagen der Bakteriologie und Mykologie; bakterielle Gärungsprozesse.
Bereich Luftreinhaltung:
Aerosol-Abscheidung; Abscheidung gasförmiger Komponenten.
Bereich Meteorologie:
Strahlungsenergie und Energiebilanz; Thermodynamik und Strömungen in der Lufthülle.
Bereich Umweltmanagement:
Grundbegriffe des Qualitätsmanagements; Qualitätsmanagementnormen der ISO 9000-Reihe.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die ökologischen Zusammenhänge fließender und stehender Gewässer verstehen und die Auswirkungen anthropogener Einflüsse beurteilen;
– die Richtlinien und Methoden zur Beurteilung der Gewässergüte anwenden;
– die allgemeinen Abläufe und Gesetzmäßigkeiten von komplexen natürlichen und künstlichen Systemen verstehen;
– durch Kenntnis der Systemdynamik Grundregeln und Verhaltensprinzipien ableiten und bei Planungsaufgaben zur Vermeidung von Umweltschäden einsetzen.
Bereich Mikrobiologie
– den Aufbau, die Lebensweise und die Fortpflanzung von Bakterien und Pilzen verstehen;
– die Abbauleistungen von Bakterien und Pilzen verstehen;
– umweltrelevante Anwendungen dieser Abbauprozesse verstehen und deren Betriebsformen analysieren.
Bereich Luftreinhaltung
– Verfahren zur Abscheidung gas- und dampfförmiger Verunreinigungen von Abgas und Abluft verstehen und diese anwenden;
– Möglichkeiten der Emissionsminderung im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.
Bereich Meteorologie
– die Zusammenhänge von Atmosphäre und Strahlung sowie deren Anwendung in der Solararchitektur verstehen;
– die Zusammenhänge von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck und Wind verstehen;
– Ausbreitungsmodelle von Luftschadstoffen verstehen;
– typische Wetterlagen in Österreich und Mitteleuropa analysieren sowie diese Kenntnisse bei der Planung und Konstruktion von Gebäuden anwenden.
Bereich Umweltmanagement
– die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erfassen;
– die Voraussetzung einer Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagements erläutern;
– die aktuellen Umweltmanagementnormen verstehen und diese in ein bestehendes Managementsystem integrieren.
Bereich Ökologie:
Teichbau.
Bereich Mikrobiologie:
Umweltrelevante Anwendungen mikrobiologischer Abbauprozesse in der Abwasser- und Abluftreinigung sowie der Biomasseverwertung.
Bereich Luftreinhaltung:
Biowäscher; Sonderverfahren.
Bereich Meteorologie:
Wetterdaten und atmosphärische Schichtungen.
Bereich Umweltmanagement:
Integrierte Managementsysteme; Umweltmanagementnorm ISO 14000.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.5 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | |||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | 15 | I | |||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Biologie, Medizin und Gesundheitswesen | 2 | 2 | 3 | 2 | 3 | 12 | II | |||||
| 2. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |||||
| 3. | Biomedizinische Signalverarbeitung | 3(1) | 5(1) | 4(1) | 4(1) | 4(2) | 20 | I | |||||
| 4. | Medizinische Gerätetechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||
| 5. | Gesundheitsmechatronik 4 | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 10 | I | |||||
| 6. | Medizin- und Gesundheitsinformatik 4 | 3(2) | 4(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 13 | I | |||||
| 7. | Laboratorium | – | – | 4 | 4 | 8 | 16 | I | |||||
| 8. | Prototypenbau medizintechnischer Systeme 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 25 | III bzw. IV | |||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 6 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 185 | |||||||
| Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| B.1 | Medizininformatik | ||||||||||||
| 1.1 | Biologie, Medizin und Gesundheit | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 12 | II | |||||
| 1.2 | Wirtschaft und Recht 7 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 13 | II bzw. III | |||||
| 1.3 | Biomedizinische Signalverarbeitung 4 | 2 | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2 | 10 | I | |||||
| 1.4 | Medizinische Gerätetechnik 4 | 2 | 2 | 2 | 3(1) | 4(1) | 13 | I | |||||
| 1.5 | Medizinische Informationssysteme 4 | 2(2) | 3(1) | 3(2) | 4(2) | 4(2) | 16 | I | |||||
| 1.6 | Medizin- und Gesundheitsinformatik 4 | 3(2) | 5(2) | 5(3) | 5(2) | 5(3) | 23 | I | |||||
| 1.7 | Projektentwicklung 8 | – | – | 4(3) | 4(4) | 8(6) | 16 | I | |||||
| 1.8 | Computerpraktikum 9 | 4 | 4 | – | – | – | 8 | IVa | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 6. | Latein | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | I | ||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht 11 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
______________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang und drei Wochenstunden im V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.
7 Einschließlich Gesundheitsökonomie und Management. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Bereiche „Rechnungswesen“ (im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im I. und II. Jahrgang, eine Wochenstunde im IV. Jahrgang), „Recht“ (im Ausmaß von einer Wochenstunde im IV. Jahrgang) und „Wirtschaft“ (im Ausmaß von einer Wochenstunde im V. Jahrgang). Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf die Bereiche „Gesundheitswesen“ (zwei Wochenstunden im III. und zwei Wochenstunden im V. Jahrgang) und „Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen“ (je eine Wochenstunde im III. und IV. Jahrgang).
8 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von vier Wochenstunden im II. Jahrgang.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
_______________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der „Biomedizinischen Signalverarbeitung“, „Medizinischen Gerätetechnik“, „Gesundheitsmechatronik“ sowie der „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung medizintechnischer Geräte, der Entwurf und Implementierung von Softwarelösungen im Gesundheitswesen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Im Ausbildungsschwerpunkt Medizininformatik liegt der Fokus auf IT-Anwendungen im medizinischen Umfeld. Dementsprechend steht im Einsatzgebiet der Medizininformatikerin und des Medizininformatikers die Entwicklung und Implementierung von Software-Anwendungen, sowohl im Bereich der medizintechnischen Geräte als auch im Bereich der Krankenhausverwaltung, im Bereich von medizinischen Datenbanken und im Bereich des Datenaustauschs zwischen Gesundheitseinrichtungen (zB elektronischer Gesundheitsakt) im Vordergrund.
Im Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Medizin, den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers, seiner Organe, des Bewegungsapparates und seiner Kommunikationssysteme. Sie können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden. Sie kennen die wichtigsten Krankheiten und sind kompetente Gesprächspartner in klinischen Teams.
Im Bereich Biologie und Gesundheit kennen die Absolventinnen und Absolventen ernährungstechnische, gesundheitswissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse und Theorien zu einer gesunden Lebensführung. Sie verstehen die Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit und können diese für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen, pharmakologische Stoffe und deren Wirken im menschlichen Körper und können biochemische Arbeitsmethoden in der Molekularbiologie beschreiben.
Im Bereich Gesundheitswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur und grundlegende Funktionsweise des österreichischen und europäischen Gesundheitssystems wiedergeben, die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns im Gesundheitsbereich erklären und Teilaspekte der Krankenhausorganisation analysieren.
In den Bereichen Grundlagen der Elektronik, Elektronische Bauelemente und Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Signale und Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen, die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen und können mit analogen und digitalen Methoden Biosignale und deren Störungen messen und filtern. Sie können die komplexe Zusammensetzung von Biosignalen analysieren und bewerten sowie die notwendigen technischen Spezifikationen eines Auswertesystems aus medizinischen und messtheoretischen Vorgaben ermitteln und realisieren. Weiters kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Zeit-, Frequenz- und Amplituden-Parameter von Signalen, können medizinisch relevante Parameter in Biosignalen messen und die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen und bewerten. Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Algorithmen zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren beschreiben.
Im Bereich Embedded Systems kennen die Absolventinnen und Absolventen den grundsätzlichen Aufbau von Mikrocontrollersystemen, können diese gemeinsam mit Peripheriebausteinen betreiben und in konkreten Anwendungen einsetzen.
Im Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache digitale Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und digitale Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen. Die Absolventinnen und Absolventen können die grundlegenden Begriffe der Messtechnik beschreiben, passende Messeinrichtungen auswählen und für Entwicklung, Überprüfung und Fehlersuche anwenden. Darüber hinaus können Sie Verstärker für Biosignale entwerfen.
Im Bereich Bildgebende Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme in der Medizin, können sie medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten sowie das notwendige Umfeld für bildgebende Anlagen konzipieren.
Im Bereich Geräte der Diagnose kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von diagnostischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Messergebnisse auswerten sowie technische und biologische Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte messen, unterscheiden und beurteilen. Weiters können sie maßgebliche Teile diagnostischer Systeme entwickeln sowie Gesamtsysteme entwerfen und deren Umfeld konzipieren.
Im Bereich Geräte der Therapie kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Grundfunktion messen. Sie können Fehlfunktionen der verschiedenen therapeutischen Geräte messtechnisch verifizieren, analysieren und beurteilen sowie Module therapeutischer Systeme entwickeln und deren Umfeld konzipieren.
Im Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik. Sie können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren sowie mehrstufige Sicherheitsvorkehrungen für medizinische Produkte planen und verfassen.
Im Bereich Werkstoffe und Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen biokompatible Werkstoffe, können deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete nennen, für einen speziellen Anwendungsfall den geeigneten biokompatiblen Werkstoff auswählen und bearbeiten. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen die Biokompatibilität von Werkstoffen prüfen sowie den Einsatz und die Fertigung von biokompatiblen Werkstücken planen und CAD und CAM Werkzeuge bedienen.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Sensoren und Aktoren und können deren Eigenschaften, Funktionsweisen und Einsatzgebiete beschreiben. Sie können für eine spezifische Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen, die Funktionsweise von Sensor – Aktorensystemen messtechnisch verifizieren sowie Sensoren und Aktoren dimensionieren.
Im Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundprinzipien der Regelungs- und Automatisierungstechnik und können ein Automatisierungs- und Regelungssystem rechnerisch und messtechnisch analysieren, nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen, aufbauen, in Betrieb nehmen und die Funktionsweise überprüfen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Simulationswerkzeuge und deren Einsatzgebiete, können einfache Simulationen mit Simulationswerkzeugen durchführen sowie Simulationsergebnisse interpretieren
Im Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements, sie können Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten. Die Absolventinnen und Absolventen können Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren.
Im Bereich Grundlagen Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die mechanischen Grundgrößen beschreiben und deren Wirkung verstehen, Verfahren zur Bestimmung von Kräften und Momenten anwenden sowie die Begriffe der Festigkeitslehre nennen und in praktischen Beispielen anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundgesetze der Biomechanik sowie Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von mechanischen Implantaten und Prothesen.
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Hardwarenahe Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Software für Embedded Systems erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Webseiten erstellen unter Berücksichtigung der Benutzerfreundlichkeit und von Sicherheitsaspekten.
In den Bereichen Datenbanken und medizinische Informationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von Krankenhaus- und Arztpraxissystemen, können einfache Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse darstellen, Informationen aus Datenbanken beurteilen und evaluieren sowie Datenbankmodelle entwerfen.
Im Bereich Datensicherheit kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Datenschutzbestimmungen, können Sicherheitsrisiken erkennen, rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit sensiblen Daten umsetzen und Sicherheitsrisiken bewerten.
In den Bereichen Betriebssysteme und Netzwerktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von Netzwerken und Betriebssystemen, können einfache Vernetzungen von Geräten durchführen sowie hard- und softwarebedingte Schnittstellenprobleme erkennen, bewerten und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Verbindungsproblemen entwerfen und umsetzen, Computerkomponenten und Netzwerksysteme konfektionieren, konfigurieren, prüfen und in Betrieb nehmen.
In den Bereichen Programmiersprachen und Softwareentwicklung kennen die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Funktionen des Softwareentwurfes und können die verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden, können die softwaretechnischen Anforderungen des Fachgebietes analysieren, Lösungsstrategien auswählen und geeignete Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und entwickeln.
Im Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Medizin, den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers, seiner Organe, des Bewegungsapparates und seiner Kommunikationssysteme. Sie können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden. Sie kennen die wichtigsten Krankheiten und sind kompetente Gesprächspartner in klinischen Teams.
Im Bereich Biologie und Gesundheit kennen die Absolventinnen und Absolventen ernährungstechnische, gesundheitswissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse und Theorien zu einer gesunden Lebensführung. Sie verstehen bewegungstherapeutische und psychologische Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit und können diese für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen, pharmakologische Stoffe und deren Wirken im menschlichen Körper und können biochemische Arbeitsmethoden in der Molekularbiologie anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Psychologie besitzen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Kenntnisse der Psychologie und können die wichtigsten Psychotherapiemethoden erläutern und interpretieren. Sie kennen die wesentlichen Schritte der psychischen Entwicklung und geistigen Reifung des Menschen und Faktoren, die diese förderlich beeinflussen.
Im Bereich Bioethik und Medizinethik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Medizinethik und können über zukünftige technische Entwicklungen und deren gesellschaftliche, rechtliche und ethische Auswirkungen reflektieren und diskutieren. Sie kennen die Bedeutung und medizinisch-rechtliche Aspekte der Patientenverfügung.
Im Bereich Rechnungswesen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns, können die Grundlagen des Rechnungswesens und die technische Vorgangsweise zur Darstellung betrieblicher Vorgänge sowie die Besonderheiten im Bereich der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens anwenden. Sie können die Struktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen, betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und relevante Schlussfolgerungen ziehen und kennen die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf Vermögen und Kapital, Gewinn und Verlust beurteilen sowie eine Einnahmen-Ausgabenrechnung unter den Prämissen der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens durchführen und evaluieren sowie den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen vornehmen und bewerten. Sie kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen. Weiters kennen sie die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren sowie die gesetzlichen Personalnebenkosten und können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.
Im Bereich Gesundheitswesen können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur und grundlegende Funktionsweise der österreichischen und europäischen Gesundheitssysteme wiedergeben und die ökonomischen Zusammenhänge zwischen dem Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialsystem erkennen und interpretieren. Sie können Teilaspekte der Krankenhausorganisation und die Kostenstrukturen im Gesundheitswesen analysieren und vergleichen sowie die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen bei der Realisierung von Gesundheitsinformationssystemen umsetzen.
Im Bereich Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Notwendigkeit qualitativer Ansprüche an Einrichtungen des Gesundheitswesens, können Daten und Informationen, Wissen und Fähigkeiten, die zur Lösung der vielfältigsten Aufgaben im Gesundheitswesen erforderlich sind, auf den unterschiedlichsten Ebenen der Organisationsstruktur zuordnen und Strukturen und Prozesse in einer Gesundheitsorganisation erheben und dokumentieren sowie Rahmenbedingungen für EDV-Systeme analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen können die speziellen Organisationsstrukturen von Gesundheitseinrichtungen dokumentieren und entwerfen, sowie Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren. Sie können Modellierungsmethoden für Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse im Gesundheitsbereich und im gesundheitstechnischen Bereich anwenden und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen verwenden, übergreifende Prozessketten im Gesundheitswesen analysieren und bewerten sowie Modelle entwickeln, Simulationen durchführen, Simulationsergebnisse mit dem Ziel der Prozessverbesserung interpretieren sowie Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen anpassen und erweitern.
Im Bereich Entrepreneurship und Marketing kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Schritte einer Unternehmensgründung sowie die Inhalte eines Businessplans und können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen. Sie können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben sowie die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Im Bereich Mitarbeiterführung können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen und kennen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter; sie können sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Die Absolventinnen und Absolventen können die wichtigsten Bestimmungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes wiedergeben und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes und können ein Gewerbe anmelden.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und der Digitaltechnik und können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Im Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften biomedizinischer Sensoren, können sie relevanten Bereichen der medizinischen Diagnostik zuordnen und einsetzen sowie das Verhalten von biologischem Gewebe im technischen Messumfeld bewerten und interpretieren. Sie kennen wesentliche Aktoren und können deren Eigenschaften, Funktionsweisen und Einsatzgebiete beschreiben und für spezifische Anwendungen geeignete Aktoren auswählen.
Im Bereich Elektrische Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von einfachen Messgeräten beschreiben und geeignete Messverfahren auswählen, geeignete Messschaltungen auswählen, Messungen praktisch durchführen und dokumentieren und kennen die Grundprinzipien der Steuerungs- und Regelungstechnik.
Im Bereich Biosignale kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen, das Verhalten von biologischem Gewebe in Zusammenhang mit elektrischen, akustischen und magnetischen Signalen bzw. Untersuchungsmethoden und können biologische Signale von organischem Gewebe messen, die Messergebnisse interpretieren, entsprechend darstellen und die nötigen Schlussfolgerungen ziehen. Sie kennen die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen und können Störungen in Biosignalen filtern. Weiters kennen die Absolventinnen und Absolventen medizinisch relevante Parameter von Biosignalen und können diese messen. Sie können die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen, bewerten und unter Anwendung spezifischer Software aus Biosignalen extrahieren und kennen die verschiedenen Formen der Mensch-Maschine-Schnittstelle und können deren Funktionsweisen und Einsatzbereiche erklären und anwenden.
Im Bereich Bildgebende Verfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme und Verfahren in der Medizin und können die medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten. Sie kennen die Signalgewinnung und -aufbereitung bildgebender Systeme.
Im Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften der Geräte und können geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen. Sie kennen die technischen und biologischen Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte.
Im Bereich Elektronische Geräte für die Therapie kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten und können geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Im Bereich Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik und können zur Gewährleistung der Patientensicherheit die Grenzwerte, Normen und Vorschriften anwenden und dokumentieren. Sie können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren sowie mehrstufige Sicherheitsvorkehrungen für medizinische Produkte planen und verfassen.
Im Bereich Biomechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen biokompatible Werkstoffe, können deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete nennen und verstehen auch prinzipiell die geltenden Gesetze der Biomechanik.
Im Bereich Prothesen- und Implantat-Technik kennen Absolventinnen und Absolventen die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von Implantaten und Prothesen sowie die prinzipielle Funktionsweise von komplexen und intelligenten Prothesen.
Im Bereich Robotik und Systeme der Telemedizin kennen die Absolventinnen und Absolventen mechanische, elektrische und informationstechnische Grundelemente und können deren Zusammenspiel in Robotik- und Fernwirksystemen erklären. Sie können solche Systeme bedienen, deren Funktionsweise verifizieren, Fehlfunktionen des Gesamtsystems analysieren und Fernwirksysteme mit Robotikkomponenten projektieren, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Standardsoftware und Medien kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Funktionen von Büro-Standardsoftware und können einfache HTML-Codes verstehen. Sie können Daten und Bilder mit geeigneten Produkten aufbereiten und darstellen sowie einfache Webseiten mit Hilfe von geeigneten Softwareprodukten erstellen.
Im Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Datenbankkonzepte und prinzipielle Eigenschaften von Datenbanksystemen sowie die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von Krankenhaus- und Arztpraxissystemen. Sie können Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse darstellen, Informationen aus Datenbanken beurteilen und evaluieren, Datenbankmodelle entwerfen, um medizinische Daten in einem Informationssystem zu verwalten und mit statistischen Methoden aus Daten Informationen gewinnen sowie Datenbanksysteme konzipieren und betreiben. Sie kennen E-Health-Anwendungen und können technische und organisatorische Aspekte einer elektronischen Patientenakte umsetzen.
Im Bereich Datensicherheit und Datenschutz kennen die Absolventinnen und Absolventen typische Bedrohungssituationen bezüglich unbefugten Zugriffs auf Informationen und können Sicherheitsrisiken erkennen. Sie kennen die entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Verordnungen im medizinischen Bereich, können die rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit sensiblen Daten umsetzen, Sicherheitsrisiken bewerten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen auswählen und beurteilen sowie die notwendigen technischen Sicherheitsmaßnahmen planen und Modelle für die sichere Datenübertragung entwerfen und umsetzen.
Im Bereich Softwaredesign und Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe des Softwaredesigns und die Möglichkeiten der metasprachlichen Problembeschreibung, können die verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden und können Module von Aufgaben mit metasprachlichen Methoden umsetzen. Die Absolventinnen und Absolventen können die softwaretechnischen Anforderungen des Fachgebietes analysieren und geeignete Lösungsstrategien auswählen und unter Einsatz von geeigneten Bibliotheken und Entwicklungswerkzeugen Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und entwickeln. Weiters kennen sie Software QS-Richtlinien und können diese bei der SW Entwicklung anwenden sowie Teststrategie entwickeln und durchführen.
Im Bereich Webapplikationen kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von medizinischen Webservices, können dynamische Webapplikationen planen und geeignete Techniken auswählen und bewerten sowie dynamische Webapplikationen auf der Basis von Content-Managementsystemen und anderen Techniken entwickeln.
Im Bereich Bildverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Methoden zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren in der Medizin anwenden, vergleichen und die Ergebnisse interpretieren. Sie können geeignete Software zur Bildbearbeitung für medizinische Anwendungen parametrisieren und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von Netzwerken und Netzwerkdiensten. Sie können Betriebssysteme installieren und konfigurieren und können einfache Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen und betreiben. Sie können einfache Vernetzungen mobiler Geräte der Medizin- und Gesundheitsinformatik durchführen. Sie können hard- und softwarebedingte Schnittstellenprobleme erkennen und bewerten sowie Lösungsstrategien zur Vermeidung von Verbindungsproblemen entwerfen und umsetzen.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die aktuellen Ansätze im Projekt-, Programm- und Multiprojektmanagement und können die Rahmenbedingungen für Projekte in einem internationalen Umfeld beschreiben. Sie können Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements in den einzelnen Projektphasen anhand konkreter Aufgabenstellungen, auch mit IT Unterstützung, anwenden sowie eine vorliegende Projektaufgabe analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten. Die Absolventinnen und Absolventen können für Projekte der System- und der Softwareentwicklung eine geeignete Planung, Projektorganisation, Kommunikationsstruktur und Methodenauswahl entwickeln, im Besonderen für Projekte der Biomedizin- und Gesundheitstechnik.
Im Bereich Entwicklung von Softwaresystemen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Rollen und die aktuellen Vorgehens- und Prozessmodelle im Umfeld der Biomedizin- und Gesundheitstechnik und in Software-Entwicklungsprojekten. Sie können Modelle und Methoden der Softwareentwicklung anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden sowie – ausgehend von Analyse und Darstellung bestehender Systeme – die Anforderungen für ein Software- bzw. Systementwicklungsprojekt ableiten. Die Absolventinnen und Absolventen können Projekte im Bereich der System- sowie der Softwareentwicklung unter Verwendung aktueller Methoden und Werkzeuge initiieren, planen, deren Aufwand abschätzen, sie kalkulieren, durchführen, dokumentieren und erfolgreich abschließen.
Im Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT können die Absolventinnen und Absolventen die Abläufe und Maßnahmen für Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung und Management von Systemen im Umfeld der Biomedizin- und Gesundheitstechnik beschreiben und ihre Bedeutung erklären. Sie können Beschaffungsprozesse planen und abwickeln sowie den Aufbau und Ablauf inner- und zwischenbetrieblicher Informationsverarbeitung sowie der zugrunde liegenden Systeme modellhaft aus verschiedenen Sichtweisen darstellen und nach den Kriterien Kosten, Verfügbarkeit, Sicherheit und Umweltgerechtheit beurteilen.
Im Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie kennen die Absolventinnen und Absolventen die biochemischen Bausteine und Ablaufprozesse in lebenden Zellen und können biochemische und molekularbiologische Projekte informationstechnisch unterstützen. Sie können Prozesse in Gesundheitseinrichtungen dokumentieren, analysieren und in Projekten umsetzen sowie die informationstechnische Infrastruktur von Veranstaltungen im Gesundheitswesen planen und organisieren sowie biomedizinische Messergebnisse und medizinisches Bildmaterial unter Verwendung von Softwaretools aufbereiten und auswerten sowie geeignete Softwaremodule erstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können Messergebnisse von diagnostischen und therapeutischen Systemen auswerten und unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen verarbeiten und in neu zu entwickelnde oder existierende Applikationen integrieren sowie Systeme mit Robotikkomponenten planen, aufbauen, Betriebssoftware entwickeln und in Betrieb nehmen. Sie können Benutzeroberflächen für komplexe Anwendungen unter Verwendung geeigneter Programmiertechniken entwerfen und implementieren, Datenmodelle vergleichen, diese auf ihre Eignung zur Lösung von Problemstellungen beurteilen und Datenmodelle bei der Realisierung von Anwendungen einsetzen sowie Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien realisieren. Die Absolventinnen und Absolventen können geeignete Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und unter Verwendung einer geeigneten Entwicklungsumgebung entwickeln. Sie können ein Konzept für Testverfahren für alle Phasen einer Applikationsentwicklung ausarbeiten sowie dynamische Webapplikationen entwickeln und geeignete Contentmanagement-Systeme auswählen und einsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen, Zahlensysteme.
Reelle Zahlen:
Dualzahlen, Hexadezimalzahlen. Konversion.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich komplexe Zahlen und Geometrie
– die elementaren Rechenoperationen mit komplexen Zahlen durchführen und deren unterschiedliche Darstellungen zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden.
Komplexe Zahlen:
Komponentenform, Polarform, Exponentialform; elementare Operationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen.
Addition von trigonometrischen Funktionen, Zeigerdarstellung.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Integralrechnung für die Berechnung von Kenngrößen periodischer Funktionen anwenden.
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen.
Bereich Analysis
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen.
Bereich Analysis
Lineare Differential- und Differenzengleichungen:
Lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Funktionenreihen:
Taylorreihen; Fourierreihen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden.
Integraltransformationen:
Original- und Bildbereich (Transformation und inverse Transformation).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– die Grundbegriffe der medizinischen Terminologie erklären;
– den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers und seiner Organe erklären;
– den Aufbau und die Funktionsweise des Herz-Kreislauf-Systems sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise des Bewegungsapparates sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben.
Bereich Biologie und Gesundheit
– die Prinzipien einer gesunden Lebensführung anwenden.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Grundlegende Terminologie der Medizin; Zytologie, Histologie, topographische Anatomie; Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie des Herz-Kreislauf-Systems, Blut, Lunge; Topographische und funktionelle Anatomie des Bewegungsapparates.
Bereich Biologie und Gesundheit:
Prävention, Bewegung und Gesundheit, Hygiene.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktion des Immunsystems erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise von Blut sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des Immunsystems; Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des Blutes.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des Atmungssystems erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise der Nieren und ableitender Harnwege erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise des Fortpflanzungssystems mit den wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden erklären sowie Ablauf von Schwangerschaft und Geburt beschreiben.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie der Atmung; Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie der Nieren und ableitender Harnwege; Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des Fortpflanzungssystems; Schwangerschaft und Geburt.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des Nervensystems erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben;
– den Aufbau des Herzens und die Funktionsweise der Reizweiterleitung erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise der Kommunikationssysteme des menschlichen Körpers erklären und können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des Nervensystems; Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des Herzens; Elektrophysiologie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biologie und Gesundheit
– die physiologische Bedeutung von Nährstoffen und ihre Strukturen erklären und die Grundlagen der Ernährungslehre anwenden.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise der Sinnesorgane erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben.
Bereich Biologie und Gesundheit:
Makro-, Mikronährstoffe, Grundlagen der Ernährungslehre.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie der Sinnesorgane.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Biochemie
– die biochemischen Bausteine in lebenden Zellen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des Verdauungssystems erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben.
Bereich Grundlagen der Biochemie:
Kohlenhydrate, Lipide, Aminosäuren.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des Verdauungssystems.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Biochemie
– die intrazellulären biochemischen Ablaufprozesse in lebenden Zellen beschreiben;
– molekularbiologische Arbeitsmethoden beschreiben.
Bereich Grundlagen der Biochemie:
Anabole und katabole Stoffwechselprozesse; molekularbiologische Analytik (Polymerase Chain Reaction) .
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Biochemie
– die Grundlagen der Genetik und des menschlichen Erbgutes beschreiben;
– die grundlegenden Evolutionsmechanismen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des endokrinen Systems erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben.
Bereich Biochemie:
Menschliches Genom, DNS, Vererbungsmechanismen, Mutationen; Evolutionslehre.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des endokrinen Systems.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitswesen
– die Organisation von Gesundheitseinrichtungen beschreiben;
– das Gesundheitswesen in Österreich und der Europäischen Union beschreiben.
Bereich Gesundheitswesen:
Arten von Krankenanstalten; Aufbau des Gesundheitssystems.
Siehe Anlage 1.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die elektrischen Grundgrößen für die Elektrizitätsleitung anwenden;
– die Grundgesetze der Gleichstromtechnik anwenden;
– lineare Gleichstromnetzwerke durch geeignete Verfahren analysieren und dimensionieren.
Bereich Elektronische Bauelemente
– die Gleichstromeigenschaften von passiven Bauelementen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Gleichstromtechnik.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Passive Bauelemente, Datenblätter.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die charakteristischen Größen des elektrischen und magnetischen Feldes verstehen;
– die Grundgesetze der Wechselstromtechnik erklären.
Bereich Signale und Systeme
– einfache Signale im Zeitbereich beschreiben.
Bereich Elektronische Bauelemente
– die Wechselstromeigenschaften von passiven Bauelementen beschreiben;
– Bauformen und Eigenschaften von passiven Halbleiterbauelementen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Grundbegriffe des elektrischen Feldes, Grundbegriffe des magnetischen Feldes, Wechselstromtechnik.
Bereich Signale und Systeme:
Signale im Zeitbereich.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Datenblätter, Ersatzschaltbilder.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die Grundgesetze der Wechselstromtechnik anwenden.
Bereich Schaltungstechnik
– Verstärker und Schalter mit idealisierten Komponenten beschreiben;
– einfache Stromversorgungsschaltungen dimensionieren.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Funktion, Aufbau und Anwendung von aktiven Halbleiterbauteilen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Wechselstromtechnik.
Bereich Schaltungstechnik:
Grundschaltungen von Verstärkern, Schaltern und Stromversorgungen.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Aktive Halbleiterbauelemente, Datenblätter.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– die grundsätzlichen Architekturen von Mikrocontrollersystemen und –prozessoren beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– Verstärker und Schalter mit realen Komponenten analysieren und dimensionieren;
– Schaltungen mit passiven Bauelementen simulieren;
– Methoden der Signalumsetzung beschreiben.
Bereich Signale und Systeme
– Methoden zur Charakterisierung von Signalen beschreiben;
– die Grundlagen der Abtastung analoger Signale erklären.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Funktion, Aufbau und Anwendungen von Sonderformen aktiver Bauteile beschreiben;
– Bauformen von integrierten Bauelementen beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Mikrocontroller Blockschaltbilder.
Bereich Schaltungstechnik:
Transistor, Operationsverstärker, Analog-Digital- und Digital-Analogumsetzer.
Bereich Signale und Systeme:
Frequenzbereich, Zeitbereich, Amplitudenbereich.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Integrierte Bauelemente, Datenblätter.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– die Funktionen von Peripheriebausteinen beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– geregelte Stromversorgungsschaltungen auswählen und dimensionieren;
– Schaltungen zur analogen Signalverarbeitung beschreiben;
– aktive Schaltungen simulieren.
Bereich Signale und Systeme
– Methoden zur Charakterisierung von Signalen anwenden;
– Eigenschaften von ausgewählten Biosignalen beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionalität einer Signalverarbeitungskette erklären.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Eigenschaften von integrierten Bauelementen beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Peripheriebausteine.
Bereich Schaltungstechnik:
Analoge Grundschaltungen.
Bereich Signale und Systeme:
Biosignale, Signalverarbeitungskette, Störsignale, Nutzsignale.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Integrierte Bauelemente, Datenblätter.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Interfaces realisieren.
Bereich Schaltungstechnik
– Schaltungen der Signalsynthese erklären;
– komplexe Schaltungen simulieren.
Bereich Signale und Systeme
– biomedizinische Schnittstellen zwischen elektronischen Schaltungen und biologischen Systemen beschreiben;
– lineare Systeme beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Interfacetechniken.
Bereich Schaltungstechnik:
Signalgeneratoren.
Bereich Signale und Systeme:
Elektroden, lineare zeitinvariante Systeme, digitale Filter.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungstechnik
– Stromversorgungen auswählen und dimensionieren.
Bereich Signale und Systeme
– Störungen von Biosignalen und die Gegenmaßnahmen beschreiben;
– Methoden der Beschreibung von linearen Systemen anwenden;
– Parameter für digitale Filter optimieren.
Bereich Schaltungstechnik:
Stromversorgungen.
Bereich Signale und Systeme:
Elektromagnetische Verträglichkeit, Signaloptimierung, LTI-Systeme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit erklären.
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller und externe Baugruppen verbinden.
Bereich Signale und Systeme
– Verfahren zur Übertragung von Information beschreiben;
– aktuelle Zukunftstechnologien der biomedizinischen Signalverarbeitung beschreiben;
– die Algorithmen der Bildverarbeitung beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektromagnetische Verträglichkeit.
Bereich Embedded Systems:
Bussysteme.
Bereich Signale und Systeme:
Signalübertragung, Bildverarbeitung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller in komplexen Aufgaben einsetzen.
Bereich Schaltungstechnik
– Stromversorgungssysteme für biomedizinische Systeme auswählen und dimensionieren.
Bereich Signale und Systeme
– aktuelle Methoden der Signalverarbeitung beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Systementwicklung.
Bereich Schaltungstechnik:
Stromversorgungen.
Bereich Signale und Systeme:
Signalverarbeitung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– die Grundlagen der Gleichstrommesstechnik beschreiben;
– die Grundlagen der kombinatorischen Logik und der Zahlensysteme erklären und einfache kombinatorische Logikschaltungen entwerfen.
Bereich Geräte der Diagnose
– den Aufbau und die Funktion von einfachen Geräten des Patientenmonitorings erklären.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– den Aufbau und die Funktion von Geräten zur Sterilisation von medizinischen Gütern wiedergeben.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung; kombinatorische Logik, Zahlensysteme.
Bereich Geräte der Diagnose:
Einfache Geräte des Patientenmonitorings (Blutdruckmessung, Pulsmessung).
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Desinfektion, Sterilisation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– die Grundlagen der Wechselstrommesstechnik beschreiben;
– das Verhalten von Grundelementen der sequentiellen Logik erklären.
Bereich Bildgebende Systeme
– die Arbeitsweise einfacher optischer Geräte beschreiben.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung, Frequenz- und Zeitmessung; Grundelemente der sequenziellen Logik.
Bereich Bildgebende Systeme:
Einfache optische Geräte (Mikroskop, Endoskop).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– die Funktion und Anwendung von Labormessgeräten erklären;
– einfache sequenzielle Logikschaltungen entwerfen.
Bereich Geräte der Diagnose
– die Funktion und den Aufbau von einfachen Geräten der Diagnose erklären.
Bereich Geräte der Therapie
– die Funktion und den Aufbau von einfachen Geräten der Therapie erklären.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Messfehler, statistische und qualitätsrelevante Größen; Beschreibung von Schaltwerken.
Bereich Geräte der Diagnose:
Einfache Geräte der Diagnose (Pulsoximetrie, Audiometrie).
Bereich Geräte der Therapie:
Einfache Geräte der Therapie (Infusionstherapie).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte der Diagnose
– den Aufbau und die Funktion von komplexen Messgeräten und -systemen der Diagnose erklären.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– Maßnahmen zur Gewährleistung der Patientensicherheit nennen.
Bereich Bildgebende Systeme
– den Aufbau und die Funktion von einfachen bildgebenden Systemen beschreiben.
Bereich Geräte der Diagnose:
Komplexe Messgeräte und -systeme der Diagnose (Spirometrie, Labordiagnostik).
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Medizinproduktegesetz.
Bereich Bildgebende Systeme:
Einfache bildgebende Systeme (Thermographie, Sonographie).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– Verstärker für Biosignale entwerfen.
Bereich Geräte der Diagnose
– die Grundlagen von elektro- und neurophysiologischen Diagnosegeräten erklären.
Bereich Geräte der Therapie
– den Aufbau und die Funktion von auf Abgabe von elektrischer Energie basierenden Therapiegeräten und von Implantaten beschreiben.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Arbeitsweise, Eigenschaften, Aufbau, Besonderheiten und Entwurf von Biosignalverstärkern.
Bereich Geräte der Diagnose:
Elektro- und neurophysiologische Diagnosegeräte.
Bereich Geräte der Therapie:
Auf Abgabe von elektrischer Energie basierende Therapiegeräte und Implantate (Herzschrittmacher, Defibrillator, Hörgeräte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte der Diagnose
– typische Signalverläufe und Artefakte identifizieren.
Bereich Bildgebende Systeme
– Grundlagen, Funktion und Aufbau von auf ionisierender Strahlung basierenden bildgebenden Verfahren erklären.
Bereich Geräte der Diagnose:
Signalverläufe und Artefakte.
Bereich Bildgebende Systeme:
Auf ionisierender Strahlung basierende bildgebende Verfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte der Therapie
– strahlenbasierende Therapiesysteme beschreiben.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– Methoden und Vorschriften des Strahlenschutzes anwenden.
Bereich Geräte der Therapie:
Strahlenbasierende Therapiegeräte (Strahlentherapie, Lasertherapie).
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Strahlenschutz.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– die rechtlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Gerätetechnik nennen.
Bereich Bildgebende Systeme
– Grundlagen, Funktion und Aufbau von weiterführenden bildgebenden Verfahren erklären.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Normen und Vorschriften.
Bereich Bildgebende Systeme:
Weiterführende bildgebende Verfahren (Magnetresonanztomographie).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte der Therapie
– die Funktionsweise und Anwendungen von Systemen der Intensivmedizin beschreiben.
Bereich Geräte der Therapie:
Intensivbetreuung und Operationsbereich (Anästhesie und Beatmungssysteme, Blutreinigungssysteme, Elektrochirurgie).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Konstruktion
– medizintechnisch wichtige Werkstoffe nennen, deren mechanische und elektrische Eigenschaften sowie zugehörige Fertigungsverfahren beschreiben;
– für einfache mechatronische Teile Handskizzen anfertigen und diese produktionsgerecht bemaßen.
Bereich Grundlagen Mechanik
– die mechanischen Grundgrößen beschreiben und deren Wirkung verstehen;
– Verfahren zur Bestimmung von Kräften und Momenten anwenden.
Bereich Werkstoffe und Konstruktion:
Mechanische und elektrische Eigenschaften, Fertigungsverfahren; Grundlagen Maschinenelemente, technische Skizzen, Bemaßung.
Bereich Grundlagen Mechanik:
Kraft, Moment, Druck und Reibung; graphische und rechnerische Bestimmung von Kräften.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Konstruktion
– CAD-Werkzeuge bedienen.
Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Entwicklungsprojekte unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards dokumentieren.
Bereich Werkstoffe und Konstruktion:
CAD.
Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Stückliste, technische Beschreibung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Konstruktion
– mit einem CAD-Werkzeug normgerechte Zeichnungen erstellen;
– für eine Anwendung geeignete mechatronische Komponenten aus vorgegebenen Unterlagen auswählen.
Bereich Grundlagen Mechanik
– die Begriffe der Festigkeitslehre nennen und diese in praktischen Beispielen anwenden.
Bereich Werkstoffe und Konstruktion:
Computer-Aided Design (CAD).
Bereich Grundlagen Mechanik:
Mechanische Spannung, Hook'sches Gesetz, Elastizitätsmodul, Verformung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Konstruktion
– biokompatible Eigenschaften von Werkstoffen in der Medizintechnik nennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen Mechanik
– die Grundlagen der Biomechanik erklären und Modelle der Mechanik auf die Biomechanik anwenden.
Bereich Sensorik und Aktorik
– Eigenschaften, Funktionsweisen, Einsatzgebiete und Ansteuermechanismen von Sensoren erklären und diese auswählen.
Bereich Werkstoffe und Konstruktion:
Biokompatibilität, Haltbarkeit, Verschleißmechanismen.
Bereich Grundlagen Mechanik:
Bewegungsapparat.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Messkette, Messung nichtelektrischer physiologischer Größen, Sensoren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen Mechanik
– die Funktion und den Einsatz von Prothesen und mechanischen Implantaten erklären.
Bereich Sensorik und Aktorik
– statistische Methoden der Fehlerberechnung anwenden;
– Eigenschaften, Funktionsweisen, Einsatzgebiete und Ansteuermechanismen von Aktoren erklären und diese auswählen.
Bereich Grundlagen Mechanik:
Künstliche Gelenke und Gliedmaßen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Messfehler, Mittelwert, Standardabweichung, Fehlerfortpflanzung; elektromechanische und nichtelektrische Aktoren.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme
– Beschreibungsformen für mechatronische und biologische Systeme erklären und anwenden.
Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben.
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme:
Übertragungsfunktionen, Bode-Diagramme und Ortskurven.
Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Projektplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme
– einfache dynamische mechatronische und biologische Systeme modellieren.
Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten.
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme:
Beschreibungen im Zeit- und Frequenzbereich.
Bereich Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Zertifizierung, Qualitätsmanagementsysteme, Werkzeuge.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– die verschiedenen Formen der Mensch-Maschine-Schnittstelle beschreiben und die Funktionsweisen und Anforderungen erklären.
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme
– Regelkreise mathematisch beschreiben;
– ein Simulationswerkzeug zur Analyse von Regelkreisen anwenden.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Visuelle, taktile und auditive Schnittstellen.
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme:
Stabilität, Entwurfs- und Einstellverfahren, Optimierung von Regelungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– geeignete Schnittstellen auswählen.
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme
– Komponenten von Robotik- und Fernwirksystemen erklären.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Visuelle, taktile und auditive Schnittstellen.
Bereich Automatisierungs- und Regelungssysteme:
Echtzeitsysteme, Telemedizintechnik.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen
– die Aufgaben und Prinzipien einer Programmiersprache erklären;
– die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– gängige Standardfunktionen aus Bibliotheken in Anwendungen integrieren und relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentationen entnehmen.
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmiersprachen
– vorgegebene Funktionalitäten strukturieren bzw. anhand eines Quellcodes nachvollziehen und analysieren.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Basisalgorithmen implementieren und testen;
– Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Bereich Programmiersprachen:
Strukturen von Programmiersprachen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Basisalgorithmen, Systemdokumentation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– vorgegebene systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Programmiersprachen
– Datenstrukturen definieren, anwenden und speichern.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– strukturierte Mikrocontrollerprogramme erstellen und verwalten.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten.
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Bereich Programmiersprachen:
Datenstrukturen, Dateiverwaltung.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller Programmierung, wiederverwendbare Module, Source-Tree Verwaltung.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Web-Programmierung, Skripts.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– Protokolle und Verfahren zur Datenübermittlung nach dem OSI-Schichtenmodell erklären.
Bereich Programmiersprachen
– die Grundprinzipien der objektorientierten Programmierung erklären und verstehen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Mikrocontrollerprogramme mit Kommunikation zu Peripherieeinheiten erstellen.
Bereich Netzwerktechnik:
OSI-Schichtenmodell, Protokolle.
Bereich Programmiersprachen:
Grundprinzipien einer objektorientierten Programmiersprache.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller- und Peripherieprogrammierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– den grundlegenden Aufbau von Computernetzwerken beschreiben und Methoden der Datenkommunikation in diesen Netzwerken erklären.
Bereich Softwareentwicklung
– eine objektorientierte Programmiersprache zur Lösung einer konkreten Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Switching, Routing, Protokollarchitektur.
Bereich Softwareentwicklung:
Objektorientierte Programmentwicklung.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Schnittstellen, Datenerfassung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– Datenbankmodelle entwerfen und implementieren.
Bereich Softwareentwicklung
– Methoden des Softwareengineering anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– hardwarenahe Programmteile hinsichtlich Code- und Laufzeiteffizienz testen und evaluieren.
Bereich Datenbanken:
Relationale Datenbanksysteme, Normalformen, Grundlagen SQL.
Bereich Softwareentwicklung:
Vorgehensmodelle; Validierung.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Programmierung von Echtzeitsystemen, Testverfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– für Client und Server ein Betriebssystem konfigurieren sowie die wesentlichen Dienste installieren.
Bereich Softwareentwicklung
– Programmiersprachen für die Lösung fachspezifischer Aufgaben anwenden.
Bereich Datenbanken
– Informationen aus Datenbanken strukturiert abfragen.
Bereich Betriebssysteme:
Client/Server-Architektur von Betriebssystemen.
Bereich Softwareentwicklung:
Fachspezifische Aufgabenstellungen.
Bereich Datenbanken:
Datenbankschnittstellen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwareentwicklung
– Programmiersprachen für die Lösung komplexer fachspezifischer Aufgaben anwenden;
– Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf bewerten.
Bereich Medizinische Informationstechnik
– Standardformate zur Kommunikation in der medizinischen Informationstechnik anwenden.
Bereich Softwareentwicklung:
Komplexe fachspezifische Aufgabenstellungen; konstruktive Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Bereich Medizinische Informationstechnik:
Medizinische Datenformate und Kommunikationstechnik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– unterschiedliche Sicherheitsmechanismen bewerten und deren Funktionalitäten einrichten.
Bereich Datensicherheit
– die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen und für die Verwendung von personenbezogenen Daten einhalten.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Authentifizierungsverfahren; Security.
Bereich Datensicherheit:
Datenschutz, Rechtsgrundlagen, Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
III. Jahrgang:
5. und 6.Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitsmechatronik
– einfache Sensor- und Aktorsysteme dimensionieren, aufbauen und messtechnisch analysieren;
– normgerechte Dokumentation von Laborarbeiten durchführen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– einfache digitale Schaltungen entwerfen, aufbauen und messtechnisch überprüfen;
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen, Test und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– Signale parametrisieren und grundlegende Signalverarbeitungssysteme auswählen, aufbauen und messtechnisch überprüfen.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– einfache Embedded Systeme in Betrieb nehmen und grundlegende Funktionen realisieren.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitsmechatronik
– komplexere Sensor- und Aktorsysteme dimensionieren, aufbauen und messtechnisch analysieren.
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in gesundheitstechnischen Geräten auswählen;
– komplexere Mess- und Laborgeräte bedienen;
– Analyse, Test und Fehlersuche in gesundheitstechnischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– komplexere Signale im Zeit- und Frequenzbereich analysieren, darstellen und verarbeiten.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren.
Übungen und Projekte in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die erworbenen Kompetenzen aus den Gegenständen Gesundheitsmechatronik, Medizinische Gerätetechnik, Biomedizinische Signalverarbeitung, Medizin- und Gesundheitsinformatik und Biologie-, Medizin- und Gesundheitswesen nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (III. bis V. Jahrgang).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitsmechatronik
– für spezielle Anwendungsfälle geeignete Werkstoffe auswählen und bearbeiten, den Einsatz und die Fertigung von Werkstücken planen sowie diese Werkstücke fertigen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– geeignete Messgeräte für Grundschaltungen der Gleichstromtechnik auswählen und anwenden.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– einfache Elektroinstallationen durchführen und in Betrieb nehmen.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Gesundheitsmechatronik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Werkstätte „Elektronische Messtechnik 1“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte bei Grundschaltungen).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstätte „Baugruppenfertigung“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen und elektrotechnischen Bauelementen, Aufbau von Grundschaltungen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik/Elektronik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln).
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik:
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik 1“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– Fehler in digitalen und analogen Schaltungen analysieren.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Anlagen unter Verwendung von facheinschlägigen Normen und Vorschriften in Betrieb nehmen;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten;
– geeignete Elektroden für biomedizinische Aufgaben auswählen und anwenden.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren; Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Werkstätte „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen und in einfachen Logikschaltungen).
Werkstätte „Elektronische Messtechnik 2“ (Messung und Bewertung analoger und digitaler Signale).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstätte „Verbindungstechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
Werkstätte „Elektrodentechnik“ (Übergänge von Leitern 1. und 2. Ordnung, Elektrolyte)
Werkstätte „Medizinische Elektronik 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von analogen Schaltungen und Baugruppen der Medizintechnik).
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik:
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik 2“ (verlegen und zurichten von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitsmechatronik
– mechatronische Systeme und Geräte der Medizintechnik in Betrieb nehmen und reparieren.
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– relevante Sicherheitsvorschriften für medizinische Geräte identifizieren.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– digitale elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und komplexen Systemen realisieren.
Bereich Gesundheitsmechatronik:
Werkstätte „Montage und Reparaturtechnik“ (Überprüfung, Montage und Demontage von mechatronischen Systemen).
Werkstättenlaboratorium „Montage und Reparaturtechnik 1“ (Inbetriebnahme von mechatronischen Systemen; Protokollierung).
Werkstätte „Medizinischer Gerätebau“ (Fertigung und Zusammenbau von Geräten und Systemen der Medizintechnik).
Werkstättenlaboratorium „Medizinischer Gerätebau 1“ (Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Geräten und Systemen der Medizintechnik; Protokollierung).
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Werkstätte „Krankenhaustechnik“ (Sicherheit in elektrischen Anlagen; Aufbau und Anschluss von Stromverbrauchern).
Werkstättenlaboratorium „Krankenhaustechnik 1“ (Sicherheit in elektrischen Anlagen; Inbetriebnahme von Stromverbrauchern; Protokollierung).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstätte „Medizinische Elektronik 2“ (Fertigung digitaler elektronischer Schaltungen).
Werkstättenlaboratorium „Medizinische Elektronik 1“ (Inbetriebnahme und Reparatur digitaler elektronischer Schaltungen, Protokollierung).
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik:
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik 3“ (Installation von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerkkomponenten).
Werkstättenlaboratorium „Computer- und Netzwerktechnik“ (Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerkkomponenten; Protokollierung).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitsmechatronik
– CAD/CAM–Werkzeuge bedienen, nach vorgegebenen Spezifikationen ein mechatronisches Gerät für gesundheitstechnische Anwendungen als Prototyp realisieren;
– Steuerungs- und Regelungssysteme der Medizintechnik aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– Störquellen in biomedizinischen Signalen identifizieren und beseitigen.
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– relevante Sicherheitsvorschriften für medizinische Geräte identifizieren.
Bereich Gesundheitsmechatronik:
Werkstättenlaboratorium „Gesundheitsmechatronik 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Regelungssystemen; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Medizinischer Gerätebau 2“ (Computergestützte mechanische Fertigung CAD/CAM, CNC; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Montage und Reparaturtechnik 2“ (präventive Instandhaltung und Wartung, Mess- und Prüfverfahren; Protokollierung)..
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstättenlaboratorium „Elektronische Messtechnik 2“ (systematische Fehlersuche; Verarbeitung medizinisch relevanter Signale; Protokollierung).
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Prüf- und Sicherheitstechnik“ (identifizieren von Sicherheitsvorschriften von elektronischen Anlagen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG))
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitsmechatronik
– Sensoren und Aktoren in programmierbare Steuerungen integrieren.
Bereich Medizinische Gerätetechnik
– relevante Sicherheitsvorschriften für medizinische Geräte und Krankenhaustechnik anwenden.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– Informationen aus biomedizinischen Signalen extrahieren und von Störungen unterscheiden;
– komplexe elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Gesundheitsmechatronik:
Werkstättenlaboratorium „Gesundheitsmechatronik 2“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen).
Bereich Medizinische Gerätetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Krankenhaustechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen von Systemen; ausfallsichere Stromverfahren. Klima- und Reinraumtechnik, Pneumatik, Zutrittskontrolle; Applikation der gängigsten Verkabelungs- und Datenübertragungssysteme; Protokollierung.).
Werkstättenlaboratorium „Medizinischer Gerätebau 3“ (anwenden von Sicherheitsvorschriften nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) an medizinischen Geräten; Patientenschutz; Protokollierung).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstättenlaboratorium „Elektronische Messtechnik 3“ (Verarbeitung medizinischer Signale; Systemsicherheit; Protokollierung.)
Werkstättenlaboratorium „Medizinische Elektronik 2“ (Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen (digital und analog); Protokollierung).
Siehe Anlage 1 mit dem Zusatz, dass alle Bereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie mit Dualzahlen rechnen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und die Zielfunktion minimieren respektive maximieren.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.
Reelle Zahlen:
Zahlensysteme; Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.
Boolesche Algebra:
Schaltfunktionen und Boolesche Ausdrücke.
Lineare Optimierung:
Ungleichungssysteme
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich komplexe Zahlen und Geometrie
– die elementaren Rechenoperationen mit komplexen Zahlen durchführen und deren unterschiedliche Darstellungen zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden.
Komplexe Zahlen:
Komponentenform, Polarform, Exponentialform; elementare Operationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrische Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen;
– logarithmische Skalierungen interpretieren und anwenden.
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebiets, Logarithmische Skalierung.
Addition von trigonometrischen Funktionen, Zeigerdarstellung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren;
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.
Bereich Fehlerrechnung
– grundlegende Problemstellungen der Computernumerik darlegen und mathematische Lösungsmöglichkeiten einsetzen.
Bereich Analysis
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Lineare Differentialgleichungen:
Trennung der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Taylorreihen, Konvergenzradius.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionen mehrerer Variablen; Darstellung von Funktionen von zwei Variablen.
Interpolation:
Interpolationspolynome.
Bereich Fehlerrechnung
Computernumerik:
Numerische Verfahren, Fehlerabschätzung bei computerinterner Zahlendarstellung, Vorgangsweisen zur Fehlerminimierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– die Begriffe „Gruppe“ und „Körper“ und mit Restklassen rechnen;
– die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von fachrelevanten Beispielen der symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden anwenden.
Bereich Matrizen
– Matrizen als Operatoren von Abbildungen im zwei- und dreidimensionalen Raum interpretieren, mit diesen anwendungsbezogen modellieren und operieren.
Bereich Stochastik
– die Anzahl möglicher Anordnungen von unterscheidbaren und nicht unterscheidbaren Objekten mit und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge bestimmen.
Bereich Algebra und Geometrie
Rechnen in algebraischen Strukturen:
Menge, Gruppe, Ring, Körper, Restklassen.
Codierung und Chiffrierung:
Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung; symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.
Bereich Matrizen
Inverse Matrix, Matrizen als Operatoren von Abbildungen, homogene Koordinaten, Anwendungen aus der Fachtheorie.
Bereich Stochastik
Kombinatorik:
Permutationen, Kombinationen, Variationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– die Entscheidungsalternativen und das Prinzip des Alternativtests wiedergeben, signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren und eine signifikante Abweichung eines Mittelwertes von einem vorgegebenen Wert feststellen.
Bereich Analysis sowie Algebra und Geometrie
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, Einstichproben t-Test.
Bereich Analysis sowie Algebra und Geometrie
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen, ausgenommen davon sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des V. Jahrganges, welche anstelle der Umschreibung des genannten Abschnittes tritt:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Psychologie
– die Grundbegriffe der Psychologie erläutern;
– die wichtigsten Psychotherapiemethoden mit Schwerpunkt der Wiener Schule erklären.
Bereich Grundlagen der Psychologie:
Grundbegriffe der Psychologie. Psychotherapiemethoden mit Schwerpunkt der Wiener Schule.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Psychologie
– das Zusammenspiel von Körper und Psyche erkennen und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit erklären;
– die wesentlichen Schritte der psychischen Entwicklung und geistigen Reifung des Menschen benennen und Faktoren, die diese förderlich beeinflussen, analysieren.
Bereich Grundlagen der Psychologie:
Entwicklungspsychologie; Psychosomatik; Psychohygiene.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Biochemie
– die Grundlagen der Genetik und des menschlichen Erbgutes beschreiben;
– die grundlegenden Evolutionsmechanismen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des endokrinen Systems erklären sowie die wichtigsten Krankheiten und Therapiemethoden beschreiben.
Bereich Biochemie:
Menschliches Genom, DNS, Vererbungsmechanismen, Mutationen. Evolutionslehre.
Bereich Grundlagen der Anatomie und Physiologie:
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Pharmakologie des endokrinen Systems.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bioethik und Medizinethik
– die Grundlagen der Bioethik und der Medizinethik erläutern, sind sich der ethischen und gesellschaftlichen Verantwortung in ihrer Arbeit als Medizintechniker bewusst und in der Lage, sie in ihrer Arbeit umzusetzen;
– über zukünftige technische Entwicklungen und deren gesellschaftliche, rechtliche und ethische Auswirkungen reflektieren und diskutieren;
– ethisch-rechtliche Fragestellungen im Arzt-Patientenverhältnis, insbesondere beim Einsatz medizintechnischer Geräte analysieren und beurteilen.
Bereich Bioethik und Medizinethik:
Grundlagen der Bioethik und der Medizinethik; medizinisch-rechtliche Aspekte der Patientenverfügung; Arzt-Patienten-Verhältnis, Einsatz medizintechnischer Geräte aus medizinethischer Sicht.
(einschließlich Gesundheitsökonomie und Management)
Die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechen inhaltlich der Anlage 1 mit der folgenden jahrgangsmäßigen Aufteilung:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns sowie die Grundlagen des Rechnungswesens erklären;
– eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung nach der Brutto- und Nettomethode durchführen;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen und die Auswirkungen von Geschäftsfällen auf Vermögen und Kapital, Gewinn und Verlust beurteilen sowie die Struktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anhand einfacher Fallbeispiele erklären;
– das System der Umsatzsteuer erklären und beurteilen, ob Rechnungen vorsteuergerecht erstellt wurden und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung vornehmen.
Bereich Rechnungswesen:
Prinzipien wirtschaftlichen Handelns und Grundlagen des Rechnungswesens; Einnahmen-Ausgabenrechnung; Doppelte Buchführung (Aktive und Passive Bestandskonten, Aufwands- und Ertragskonten, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung); Buchungen auf Bestands- und Erfolgskonten.
Grundlagen der Umsatzsteuer.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
– die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und die wichtigsten Bewertungsgrundsätze erläutern und einfache Abschlussbuchungen vornehmen;
– den Jahresabschluss von einfachen Unternehmen vornehmen und bewerten und aus dem Datenmaterial des Rechnungswesens betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und relevante Schlussfolgerungen ziehen.
Bereich Rechnungswesen:
Personalverrechnung (Bruttobezug, Sozialversicherungsbeiträge, Personalnebenkosten, Sonderzahlungen); Grundlagen des Jahresabschlusses und Bewertung; Abschlussbuchungen (Inventur, Abschreibung, Rückstellungen und Rücklagen); Jahresabschluss einfacher Unternehmen mit Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Jahresabschlusskennzahlen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die Funktionen der Kostenrechnung, die wichtigsten Kostenbegriffe und den Aufbau eines Kostenrechnungssystems erklären;
– Aufwände in Kosten überleiten (Betriebsüberleitungsbogen), diese auf Kostenstellen verteilen (Betriebsabrechnungsbogen) und Zuschlagssätze ermitteln sowie mit ermittelten Daten Kalkulationen durchführen;
– Deckungsbeiträge und Break-Even-Punkte ermitteln und deren Beitrag für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Rechnungswesen:
Grundlagen und Aufbau der Kostenrechnung; Kostenrechnungsarten (BÜB); Kostenstellenrechnung (BAB); Kostenträgerrechnung (Kalkulationsverfahren); Deckungsbeitragsrechnung; Break-Even-Analyse.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitswesen
– die Struktur und grundlegende Funktionsweise der österreichischen und europäischen Gesundheitssysteme erläutern und die ökonomischen Zusammenhänge zwischen dem Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialsystem erkennen und interpretieren;
– Kostenstrukturen im Gesundheitswesen analysieren und vergleichen und Kennzahlen im Gesundheitswesen errechnen und aufgrund eines Fallbeispiels Jahresabschlüsse in der öffentlichen Verwaltung und in Krankenhäusern analysieren und interpretieren.
Bereich Gesundheitswesen:
Struktur des Gesundheitswesens in Österreich und der Europäischen Union; Kostenrechnung im Gesundheitswesen (Kostenarten im Bereich der Medizin und der Sozialversicherung); Controlling im Gesundheitswesen; Buchhaltung und Jahresabschluss in der öffentlichen Verwaltung, in öffentlichen Krankenhäusern und in der Sozialversicherung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen
– die Besonderheiten von Gesundheitsgütern, öffentlichen Unternehmen sowie Organisationsmodellen im Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung erkennen und erläutern und Teilaspekte der Krankenhausorganisation analysieren und vergleichen;
– Einflussgrößen für das langfristige Leistungsangebot von Gesundheitseinrichtungen identifizieren;
– die Notwendigkeit qualitativer Ansprüche an Einrichtungen des Gesundheitswesens erkennen und die Modelle und Methoden des Qualitäts- und Wissensmanagements erklären.
Bereich Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen:
Gesundheitsgüter und deren Besonderheiten; Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen und der Non-Profit-Unternehmen; Organisation (Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation); Organisationsmodelle im stationären und ambulanten Sektor und in der Sozialversicherung; Planungsprozesse für das Leistungsangebot von Gesundheitseinrichtungen; Qualitätsmanagement; Wissensmanagement.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen
– Strukturen und Prozesse in einer Gesundheitsorganisation erheben und dokumentieren sowie Rahmenbedingungen für EDV-Systeme analysieren und anhand von Fallbeispielen Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren und verbessern;
– Modellierungsmethoden für Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse im Gesundheitsbereich und im gesundheitstechnischen Bereich intramural und extramural anwenden und Werkzeuge zur Abbildung von Prozessen verwenden;
– die Ziele und Methoden ausgewählter Teilbereiche der Logistik erläutern.
Bereich Rechnungswesen
– die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung unterscheiden und diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Bereich Organisation und Prozesse im Gesundheitswesen:
Grundlagen des Geschäftsprozessmanagements: Geschäfts- und Ablaufprozesse; Gestaltung und Verbesserung von Prozessen; Modellierung von Prozessen; Logistik (Beschaffungslogistik, Lagerlogistik, Entsorgungslogistik).
Bereich Rechnungswesen:
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern benennen und eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Bereich Recht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen benennen, deren Vor- und Nachteile und deren Vertreter erläutern sowie die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erklären und ein Gewerbe anmelden;
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentenrechtsgeschäften unterscheiden sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen;
– die softwarespezifischen Grundlagen des Urheberrechts erläutern und können feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen;
– die wichtigsten Bestimmungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts wiedergeben;
– rechtliche Fragestellungen im Arzt-Patientenverhältnis analysieren und beurteilen.
Bereich Rechnungswesen:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer) und Körperschaftsteuer.
Bereich Recht:
Überblick über Grundstrukturen des österreichischen Rechts; Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung); Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung); Allgemeines Zivilrecht (Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts sowie des Konsumentenschutzes); Recht und Internet (Grundzüge des E-Commerce-Gesetzes, Urheberrechtes und Ferndienstleistungsgesetzes), Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und Insolvenzverfahrens; Arbeitsrecht (Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen)); Arzt-Patienten-Verhältnis (zB Behandlungsvertrag, Patientenaufklärung, Patientenverfügung, Ärztehaftung, Kunstfehler, Patientenanwaltschaft).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mitarbeiterführung
– die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.
Bereich Entrepreneurship und Marketing
– die wesentlichen Schritte einer Unternehmensgründung sowie die Inhalte eines Businessplans erläutern;
– die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären und deren Zusammenhänge beurteilen.
Bereich Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch).
Bereich Entrepreneurship und Marketing:
Businessplan-Marketing (Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse); Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gesundheitswesen
– die Einflussgrößen und Steuerungsmöglichkeiten des Gesundheitssystems benennen und darauf aufbauend gesundheitsökonomische Entscheidungen treffen und bewerten;
– die wesentlichen Parameter zur Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen wiedergeben;
– aktuelle Entwicklungen und Strategien im Bereich E-Health erklären.
Bereich Gesundheitswesen:
Gesundheitsökonomie (Steuerungsmöglichkeiten des Gesundheitssystems, bedarfsgerechte Versorgung, effiziente Ressourcenallokation im Gesundheitswesen, ethische Aspekte); Leistungsverrechnung im Gesundheitswesen; aktuelle E-Health-Strategien (zB ELGA, managed care, Telemedizin).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die elektrischen Grundgrößen für die Elektrizitätsleitung anwenden;
– die Grundgesetze der Gleichstromtechnik anwenden;
– lineare Gleichstromnetzwerke durch geeignete Verfahren analysieren und dimensionieren;
– die Grundlagen der kombinatorischen Logik und der Zahlensysteme anwenden.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik
– das physikalische Prinzip von Thermo-, Widerstands- und mechanischen Sensoren anwenden.
Bereich Elektrische Messtechnik
– Messverfahren zum Messen von Strom, Spannung, Widerstand, Leistung anwenden.
Bereich Biosignale
– Ursprung und Arten elektrischer und nichtelektrischer Biosignale verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Elektrische Leiter 1. und 2. Ordnung; Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Einheitenrechnung; Ohmsches Gesetz, Strom- und Spannungsquellen, Serien- und Parallelschaltung; Analyse und Synthese von Gleichstromnetzwerken, Kirchhoff'sche Gesetze, Überlagerungsprinzip; kombinatorische Logik, Zahlensysteme.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik:
Thermosensoren; Widerstandssensoren; mechanische Sensoren.
Bereich Elektrische Messtechnik:
Messen von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung.
Bereich Biosignale:
Ursprung und Arten elektrischer und nichtelektrischer Biosignale.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die charakteristischen Größen des elektrischen und magnetischen Feldes verstehen;
– die Grundgesetze der Wechselstromtechnik verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Elektrisches und magnetisches Feld, Kapazität, Induktivität; Einheitenrechnung, Impedanz, Leistung; Zeigerdiagramm, Bodediagramm; RLC-Schaltungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Grundgesetze der Wechselstromtechnik anwenden;
– die Grundlagen der sequenziellen Logik verstehen.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik
– das physikalische Prinzip von induktiven- und kapazitiven Sensoren anwenden;
– Oberflächen- und Interkorporalelektroden verstehen.
Bereich Elektrische Messtechnik
– Messverfahren zum Messen von nichtelektrischen Größen mit Hilfe von Sensoren anwenden;
– Messfehler und Messunsicherheiten abschätzen;
– zufällige und systematische Messfehler unterscheiden.
Bereich Biosignale
– Charakteristika und Parameter von Biosignalen verstehen;
– den Aufbau von analogen Aufnahmeketten verstehen;
– Signale messen und verarbeiten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Impedanz, Leistung; Zeigerdiagramm, Bodediagramm; RLC-Schaltungen; sequentielle Logik, Flip-Flops.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik:
Induktive Sensoren; kapazitive Sensoren; Oberflächen- und Interkorporalelektroden.
Bereich Elektrische Messtechnik:
Messung nichtelektrischer Größen; Messfehler und Messunsicherheit.
Bereich Biosignale:
Charakteristika und Parameter von Biosignalen; analoge Aufnahmeketten; Signale messen und verarbeiten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– idealisierte Verstärkerschaltungen verstehen;
– reale OPV-Grundschaltungen anwenden;
– Methoden der A/D und D/A-Umsetzung verstehen.
Bereich Biosignale
– Methoden der Spektralanalyse verstehen;
– Verfahren zur Auswertung von Parametern verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
OPV-Grundschaltungen (Verstärker, Filter, Komparator); Prinzipien, Eigenschaften, einfache Anwendungen von A/D- und D/A-Wandlern.
Bereich Biosignale:
Grundlegende spektrale Analyse; einfache Parameterauswertung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– Methoden der A/D und D/A-Umsetzung anwenden.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik
– das physikalische Prinzip von elektrochemischen Sensoren anwenden;
– die Funktionsweise von Aktoren und Stimulatoren anwenden.
Bereich Biosignale
– Methoden der Spektralanalyse anwenden;
– Verfahren zur Auswertung von Parametern anwenden;
– Schnittstellen für Biosignale anwenden;
– Störquellen und Strategien zur Vermeidung verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Prinzipien, Eigenschaften, Anwendungen von A/D- und D/A-Wandlern.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik:
Elektrochemische Sensoren; Aktoren und Stimulatoren.
Bereich Biosignale:
Spektrale Analyse; Parameterauswertung; Schnittstellen für Biosignale; Störquellenidentifikation und Vermeidung; Sicherheit gegen Störquellen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik
– das physikalische Prinzip von Strahlen- und Ultraschallsensoren anwenden.
Bereich Elektrische Messtechnik
– Steuerungen programmieren;
– Regelungen verstehen.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik:
Strahlensensoren; Ultraschallsensoren.
Bereich Elektrische Messtechnik:
Aufbau einer Steuerung; Aufbau eines Regelkreises; Regelkreisglieder, Arten von Reglern; alternative Regelstrategien.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik
– Biokybernetik anwenden;
– visuelle, taktile und auditive Schnittstellen anwenden;
– das Funktionsprinzip von Steuerungen verstehen;
– die Schnittstellen zu Aktoren verstehen.
Bereich Elektrische Messtechnik
– analoge und digitale Filter anwenden.
Bereich Biosignale
– Verfahren zur Mustererkennung anwenden.
Bereich Biomedizinische Sensortechnik und Aktorik:
Biokybernetik; visuelle, taktile und auditive Schnittstellen; Steuerungen; Schnittstellen zu Aktoren.
Bereich Elektrische Messtechnik:
Analoge und digitale Filter.
Bereich Biosignale:
Mustererkennung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrische Messtechnik
– Regelungen programmieren.
Bereich Biosignale
– die Grundprinzipien von Biosignalauswertesystemen verstehen.
Bereich Elektrische Messtechnik:
Klassische Regelstrategien.
Bereich Biosignale:
Biosignalauswertesysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrische Messtechnik
– statistische Messverfahren anwenden.
Bereich Biosignale
– die Grundprinzipien von Biosignalauswertesystemen anwenden.
Bereich Elektrische Messtechnik:
Statistische Messverfahren.
Bereich Biosignale:
Biosignalauswertesysteme.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildgebende Verfahren
– die prinzipielle Funktionsweise einfacher bildgebender Systeme in der Medizin erklären;
– geeignete medizinische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose
– die prinzipielle Funktionsweise einfacher elektronische Geräte für die Diagnose erklären;
– geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen;
– die Messergebnisse interpretieren und auf Plausibilität überprüfen.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie
– die prinzipielle Funktionsweise einfacher elektronischer Geräte für die Therapie in der Medizin erklären;
– geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Bereich Biomechanik
– die geltenden Gesetze der Biomechanik verstehen und anwenden.
Bereich Bildgebende Verfahren:
Endoskopie.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose:
Blutdruckmesssysteme; EKG (Grundprinzip); Alkoholtester; Körperfettmessung; Thermometer; Pulsoximeter; Audiometrie.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie:
Defibrillatoren; Cochelaimplantat; Herzschrittmachersysteme; Infusionssysteme.
Bereich Biomechanik:
Mechanik, Kräfte, Drehmomente, Berechnungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildgebende Verfahren
– die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme in der Medizin erklären;
– geeignete medizinische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose
– den Aufbau und die Funktionsmodule bestimmter elektronischer Geräte für die Diagnose erklären;
– die Messergebnisse interpretieren und auf Plausibilität überprüfen.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Geräte für die Therapie in der Medizin erklären;
– geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Bereich Bildgebende Verfahren:
Sonographie; Thermographie.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose:
Elektrokardiographie und Ergometrie.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie:
Herz-Lungen-Maschine (HLM); Elektrotherapie (Diathermie); Elektrochirurgie (Hochfrequenzchirurgie).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften
– die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik benennen und diese erklären.
Bereich Biomechanik
– biokompatible Werkstoffe benennen und deren Eigenschaften sowie Anwendungsgebiete erklären.
Bereich Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften:
Patientensicherheit; Grundzüge des Medizinproduktegesetzes.
Bereich Biomechanik:
Grundlagen der Werkstoffwissenschaften; Verträglichkeit; Haltbarkeit.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildgebende Verfahren
– die prinzipielle Funktionsweise komplexer bildgebender Systeme in der Medizin erklären;
– geeignete medizinische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose
– die prinzipielle Funktionsweise komplexer elektronischer Geräte für die Diagnose erklären;
– geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen;
– die Messergebnisse interpretieren und auf Plausibilität überprüfen.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie
– die prinzipielle Funktionsweise komplexer elektronischer Geräte für die Therapie in der Medizin erklären;
– geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen.
Bereich Bildgebende Verfahren:
Röntgen; Computertomographie; Magnetresonanztomographie.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose:
Lungenfunktionsanalyse.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie:
Beatmungssysteme; Anästhesie.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften
– die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik erklären;
– zur Gewährleistung der Patientensicherheit die Grenzwerte, Normen und Vorschriften anwenden und dokumentieren;
– die technischen Verfahren und Maßnahmen der Hygiene in der Medizin erklären und anwenden.
Bereich Sicherheitstechnik, Grenzwerte, Normen und Vorschriften:
Elektromagnetische Verträglichkeit; Wirkung ionisierender Strahlung; Strahlenschutz; Hygiene.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bildgebende Verfahren
– die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme für nuklearmedizinische Verfahren erklären;
– geeignete medizinische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen und anwenden.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Geräte für die neurophysiologische Diagnose erklären;
– geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen und anwenden;
– die Messergebnisse interpretieren und auf Plausibilität überprüfen.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie
– die prinzipielle Funktionsweise komplexer elektronischer Geräte für die Therapie in der Medizin erklären;
– geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen und anwenden.
Bereich Bildgebende Verfahren:
Nuklearmedizinische Verfahren (PET, Szintigraphie).
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose:
Neurophysiologische Diagnosegeräte (EEG, EMG, ENG, EP).
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie:
Strahlentherapie; Laser in der Medizin; Blutreinigungssysteme (Dialyse).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Geräte für die Diagnose erklären;
– geeignete diagnostische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen und anwenden;
– die Messergebnisse interpretieren und auf Plausibilität überprüfen.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Geräte für die Therapie in der Medizin erklären;
– geeignete therapeutische Geräte für spezifische medizinische Fragestellungen zuordnen und anwenden.
Bereich Prothesen- und Implantat-Technik
– die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von einfachen Implantaten und Prothesen erklären;
– die Funktionsweise und den Aufbau von komplexen und intelligenten Prothesen auf Plausibilität überprüfen.
Bereich Elektronische Geräte für die Diagnose:
Patientenmonitoring; Labordiagnostik.
Bereich Elektronische Geräte für die Therapie:
Künstliches Herz (VAD-Systeme, Ventricular Assist Device).
Bereich Prothesen- und Implantat-Technik:
Gelenksersatz; einfache Prothesen; komplexe und intelligente Prothesenaufbauten.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Robotik und Systeme der Telemedizin
– mechanische, elektrische und informationstechnische Grundelemente erklären und anwenden;
– das Zusammenspiel von mechanischen, elektrischen und informationstechnischen Grundelementen in Robotik- und Fernwirksystemen erklären.
Bereich Robotik und Systeme der Telemedizin:
Grundlagen der Automatisierungstechnik; Grundlagen der Fernwirktechnik; Grundlagen der Robotik; Anwendungen der Robotik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Robotik und Systeme der Telemedizin
– mechanische, elektrische und informationstechnische Grundelemente erklären und anwenden;
– das Zusammenspiel von mechanischen, elektrischen und informationstechnischen Grundelementen in Robotik- und Fernwirksystemen erklären.
Bereich Robotik und Systeme der Telemedizin:
Anwendungen der Grundlagen der Robotik.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Standardsoftware und Medien
– die grundlegenden Funktionen von Büro-Standardsoftware für Textverarbeitung und Präsentation anwenden;
– einfache HTML-Codes verstehen;
– Daten und Bilder mit geeigneten Werkzeugen aufbereiten und darstellen;
– einfache Webseiten mit Hilfe von geeigneten Softwareprodukten erstellen.
Bereich Standardsoftware und Medien:
Büro-Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentationssoftware); Struktur von HTML-Seiten; grundlegende Funktionen der Bildbearbeitung, Aufbereitung von Bildern für Webpräsentation; Erzeugung von einfachen Webseiten.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Standardsoftware und Medien
– die grundlegenden Funktionen von Büro-Standardsoftware für Tabellenkalkulation anwenden;
– einfache Techniken für die Layouterstellung von Webseiten anwenden.
Bereich Standardsoftware und Medien:
Büro-Standardsoftware (Tabellenkalkulation); Gestaltung von Webseiten mit CSS und HTML.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– grundlegende Datenbankkonzepte anwenden;
– einfache Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse darstellen.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Grundlagen der Datenmodellierung, Desktop-Datenbanken, Überblick über Datenbanksysteme; einfache Datenbankabfragen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– Eigenschaften von Datenbanksystemen erklären;
– Datenbankmodelle entwerfen, um medizinische Daten in einem Informationssystem zu verwalten;
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von betrieblichen und medizinischen Informationssystemen erklären.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Überblick über gängige Datenbanksysteme; relationale Datenmodellierung; Grundlagen medizinischer und betrieblicher Informationssysteme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– komplexe Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse interpretieren;
– Datenbankprozeduren programmieren;
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von Krankenhaus- und Arztpraxissystemen und die Bedeutung einer Patientenakte erklären.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Komplexe Datenbankabfragen; Trigger, Stored Procedures; Grundlagen medizinischer Dokumentations- und Informationssysteme.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– grundlegende Prozesse eines Arztpraxissystems erläutern und anwenden.
Bereich Datensicherheit und Datenschutz
– typische Bedrohungssituationen bezüglich unbefugten Zugriffs auf Informationen erkennen;
– Sicherheitsrisiken erkennen, bewerten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen auswählen und umsetzen.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Medizinische Dokumentations- und Informationssysteme.
Bereich Datensicherheit und Datenschutz:
Bewertung von Sicherheitsrisiken; Security Policies; Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, Verschlüsselung von Daten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– grundlegende Prozesse eines Krankenhausinformationssystems erläutern und anwenden.
Bereich Datensicherheit und Datenschutz
– können die entsprechenden Datenschutzbestimmungen und Verordnungen im medizinischen Bereich wiedergeben und diese für den Umgang mit sensiblen Daten umsetzen.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Krankenhausinformationssysteme; verarbeiten von medizinischen Daten, wissensbasierte Systeme.
Bereich Datensicherheit und Datenschutz:
Umgang mit sensiblen Daten; Anwendung des Datenschutzgesetzes und anderer einschlägiger rechtlicher Bestimmungen im medizinischen und gesundheitlichen Umfeld.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– Datenbankmodelle entwerfen um medizinische Daten in einem Informationssystem zu verwalten;
– mit statistischen Methoden aus Daten Informationen gewinnen;
– E-Health Anwendungen und die diesbezüglich verwendeten Standards und Architekturkonzepte erklären.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Objektrelationale Datenmodellierung; Reporting, Auswertung und Darstellung statistischer Daten, Datenbanken aus dem medizinischen, biologischen, pharmazeutischen Umfeld; globale elektronische Patientenakte (Health Record) und deren Architektur.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme
– Datenbanksysteme konzipieren und betreiben;
– Informationen aus Datenbanken beurteilen und evaluieren.
Bereich Informations- und wissensbasierte Systeme:
Datenbank-System Architektur; Konzipierung und Betrieb eines Datenbanksystems. Datawarehousing, (Datamining).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– die Begriffe des Softwaredesigns und die Möglichkeiten der metasprachlichen Problembeschreibung korrekt zuordnen;
– die grundlegenden Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden und Module von Aufgaben umsetzen.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Metasprachliche Problembeschreibung; strukturierte Programmierung; objektorientierte Programmierung, Grundbegriffe zur Programmierung; Erstellen von Userinterfaces unter Berücksichtigung der Usability; skalare und zusammengesetzte Datentypen, Funktionen, einfache Collections; Anwendung von Klassenbibliotheken; Fehlerbehandlung; arbeiten mit integrierten Entwicklungsumgebungen, Codegenerierung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– die erweiterten Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden und Module von Aufgaben umsetzen.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte
– die grundlegenden Eigenschaften von Netzwerken und Netzwerktechnologien erklären;
– in einfachen Netzwerken entsprechend den Anforderungen geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Einfaches Databinding; Eventhandling; Hilfesystem; Softwareentwurf; metasprachliche Problembeschreibung; strukturierte Programmierung, zusammengesetzte Datentypen, Funktionen, Collections; objektorientierte Programmierung, objektorientiertes Design, Vererbung, Polymorphie.
Anwendung von Klassenbibliotheken, einfache Dateizugriffe, Exceptionhandling.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte:
Übertragungsmedien, Topologien, Netzwerkkomponenten, Protokolle; Adressierungsmodelle in Netzwerken.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– die verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden und Module von Aufgaben umsetzen.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte
– einfache Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
– die prinzipiellen Aufgaben und Funktionsweisen von Netzwerkdiensten erklären.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Einfache Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Softwareentwurf; strukturierte Programmierung, Funktionen, Collections; objektorientierte Programmierung, objektorientiertes Design, Einsatz von Klassenbibliotheken; Dateizugriffe, Serialisierung; Exceptionhandling.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte:
Switching, Routing; Funktionen von Netzwerkdiensten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– Programmieraufgaben mit verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung in einer weiteren Programmiersprache umsetzen und diese mit entsprechenden Werkzeugen dokumentieren;
– einfache Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen planen und realisieren.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte
– einfache Vernetzungen mobiler Geräte der Medizin- und Gesundheitsinformatik durchführen;
– hard- und softwarebedingte Schnittstellenprobleme erkennen und bewerten;
– Betriebssysteme installieren und konfigurieren und kennen ihre grundlegenden Eigenschaften.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Komplexe Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Softwareentwurf; komplexe Datentypen, Funktionen, Collections; Anwendung von Klassenbibliotheken, Dateizugriffe, Datenbankzugriffe, Exceptionhandling; Dokumentationstools.
Anwendungen der Informatik auf biologische, gesundheitstechnische und medizintechnische Aspekte.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte:
Vernetzung mobiler Geräte; Netzwerkbetrieb; Netzwerkschnittstellen, Netzwerkanbindung medizintechnischer Geräte; Übertragungsprotokolle, Netzwerkbetriebssysteme; Aufgaben von Betriebssystemen; Prozesse und Threads, Interrupts, Synchronisation, Deadlocks, Scheduler, Speicherverwaltung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– Programmieraufgaben mit verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung in einer weiteren Programmiersprache umsetzen und diese mit entsprechenden Werkzeugen dokumentieren;
– komplexe Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen planen und realisieren;
– Teststrategien entwickeln und durchführen.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten evaluieren und im Umfeld der Medizin- und Gesundheitsinformatik implementieren;
– die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit erkennen;
– die Installation unterschiedlicher Betriebssysteme vergleichen und bewerten und in ein Netzwerk einbinden.
Bereich Webapplikationen
– die grundlegenden Eigenschaften von medizinischen Webservices erklären.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Komplexe Elemente von graphischen Benutzeroberflächen; Eventhandling; Softwareentwurf; Funktionen, Collections; Einsatz von Klassenbibliotheken, Dateizugriffe, Serialisierung, Datenbankzugriffe; Exceptionhandling.
Anwendungen der Informatik auf biologische, gesundheitstechnische und medizintechnische Aspekte; Softwaretests, Unittests, Performancetests.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte:
Netzwerkdienste im medizintechnischen Umfeld; Anwendungen der Telemedizin; Sicherheitsrisiken, Sicherheitslösungen, Security Policies; Betriebssysteme im Vergleich; Installation, Netzwerkeinbindung.
Bereich Webapplikationen:
Medizinische Webservices.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– die softwaretechnischen Anforderungen des Fachgebietes analysieren und geeignete Lösungsstrategien auswählen;
– einfache Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen planen und realisieren.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte
– Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen in eine Netzwerkumgebung integrieren.
Bereich Webapplikationen
– dynamische Webapplikationen planen und entwickeln und dafür die geeigneten Techniken bewerten und auswählen.
Bereich Softwaredesign- und Programmierung:
Analyse, Design und technische Spezifikation; Anwendungen der Informatik auf biologische, gesundheitstechnische und medizintechnische Aspekte; Einsatz von Versionierungstools.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte:
Integration von verteilten Systemen in der Medizin und Gesundheitsinformatik.
Bereich Webapplikationen:
Planung und Entwicklung von Webinterfaces zu Datenbanken und von dynamischen Webseiten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– komplexe Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen planen und realisieren;
– Software-QS-Richtlinien wiedergeben und diese bei der SW-Entwicklung anwenden;
– Kryptisierungswerkzeuge auswählen und entsprechende Bibliotheken zum Schutz der Daten anwenden, Authentifizierungswerkzeuge auswählen und entsprechende Bibliotheken anwenden.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte
– Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen in eine Netzwerkumgebung integrieren.
Bereich Webapplikationen
– dynamische Webapplikationen planen und entwickeln und dafür die geeigneten Techniken bewerten und auswählen.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Anwendungen der Informatik auf biologische, gesundheitstechnische und medizintechnische Aspekte; Einsatz von Versionierungstools; Kryptisierung, Authentifizierung, Zertifikate.
Bereich Netzwerke, Betriebssysteme und mobile Geräte:
Integration von verteilten Systemen in der Medizin und Gesundheitsinformatik.
Bereich Webapplikationen:
Planung und Entwicklung von Webinterfaces zu Datenbanken und von dynamischen Webseiten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– unter Einsatz von geeigneten Bibliotheken und Entwicklungswerkzeugen Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und entwickeln;
– komplexe Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen planen und realisieren;
– vernetzte Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen realisieren.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Anwendung von facheinschlägigen externen Bibliotheken; Anwendungen der Informatik auf biologische, gesundheitstechnische und medizintechnische Aspekte; Realisation von verteilten Systemen in der Medizin und Gesundheitsinformatik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwaredesign und Programmierung
– unter Einsatz von geeigneten Bibliotheken und Entwicklungswerkzeugen Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen in realitätsnahen Umgebungen entwerfen und entwickeln;
– komplexe Anwendungen zu biologischen, gesundheitstechnischen und medizintechnischen Aufgabestellungen in verteilten Umgebungen planen und realisieren.
Bereich Softwaredesign und Programmierung:
Anwendung von facheinschlägigen externen Bibliotheken; Anwendungen der Informatik auf biologische, gesundheitstechnische und medizintechnische Aspekte; Realisation von verteilten Systemen in der Medizin und Gesundheitsinformatik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– die Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements theoriebasiert anwenden.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen
– Modelle und Methoden der Softwareentwicklung anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie
– ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten Projektplanungen entwickeln und einfache Projekte angeleitet durchführen.
Bereich Projektmanagement:
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle; Projekt-, Programm- und Projektportfoliomanagement, Projektteams und Projektorganisation, Prozesse und Kompetenzen im Projektmanagement.
Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagement-Prozess; Projektplanung, Projektstart, Durchführung, Controlling.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:
Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:
Durchführung einfacher Projekte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– eine vorliegende Projektaufgabe analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software-Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten die für ein Softwareentwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software-Engineerings sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden;
– das Medizinproduktegesetz, die internationalen Richtlinien und Normen zur Entwicklung von medizinischer Software anwenden;
– bestehende IKT-Systeme und Geschäftsprozesse analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Softwareentwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie
– ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten Projektplanungen entwickeln und einfache Projekte angeleitet durchführen.
Bereich Projektmanagement:
Rollen in Softwareentwicklungsprojekten; Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:
Software-Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software-Engineering; Medizinproduktegesetz, einschlägige Verordnungen sowie internationale Richtlinien und Normen; Dokumentation und Abschluss von Projekten, Projektevaluation; Qualitätsmanagement und Produktdokumentation, Wartung.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:
Durchführung einfacher Projekte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Dienstleistungen erläutern;
– Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT-Architekturen anwenden.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:
IT-Architekturen, Strategien und Rahmenbedingungen zur Entwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Beschreibung von Architekturmodellen, Architektur-Frameworks; Methoden des Projektmanagements und Software-Engineerings, Software-Ergonomie, Teambildung und Teamkommunikation, Requirements Engineering und Requirements Management, Test Management, Change Management.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:
Durchführung einfacher Projekte.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen
– ausgehend von einer konkreten Unternehmenssituation eine geeignete IT-Organisation sowohl ableiten als auch bewerten;
– betriebliche Prozesse im Gesundheitswesen mittels geeigneter Methoden darstellen sowie deren Unterstützung und Optimierung durch den geeigneten Einsatz von IKT ableiten.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:
Strategische Ausrichtung der IKT, Governance, organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen, insbesondere im Gesundheitsbereich; strategische, operative und technische Prozessmodelle, Rollen in Prozessen, Methoden und Werkzeuge zur Prozessbeschreibung und -gestaltung, Referenzmodelle.
Organisation von IKT-Abteilungen, IT-Services und IT-Service-Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services unter spezieller Berücksichtigung des Einsatzes im Gesundheitswesen.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:
Durchführung einfacher Projekte.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen
– ausgehend von konkreten Problemstellungen und Fallbeschreibungen IKT-Systemkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT
– die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren;
– personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren, vertraglich vorbereiten und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt; Methoden zur Entwicklung, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von IKT-Systemkonzepten.
Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit von IKT-Systemen, IT-Controlling, IT-Compliance.
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kostenvergleich, Business Case, Evaluierung und Systemauswahl, Methoden des Projektmanagements und Software-Engineerings.
Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT:
Rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen; IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:
Vertragsmanagement in Projekten; Durchführung komplexer Projekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– die aktuellen Ansätze im Projekt-, Programm- und Multiprojektmanagement anwenden und die Rahmenbedingungen für Projekte in einem internationalen Umfeld beschreiben.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen
– aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Informationstechnologie und Medizinprodukte geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT
– den Aufbau und Ablauf inner- und zwischenbetrieblicher Informationsverarbeitung sowie deren zugrunde liegende Systeme modellhaft aus verschiedenen Sichtweisen darstellen und nach den Kriterien Kosten, Verfügbarkeit, Sicherheit und Umweltgerechtheit beurteilen.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Projektmanagement:
Methoden des Projektmanagements und Software Engineerings.
Bereich Entwicklung von Softwaresystemen:
Medizinproduktegesetz und einschlägige Verordnungen, nationale und internationale Normen, Compliance; rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen.
Bereich Beschaffungsprozesse und Betrieb von IKT:
Rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen; IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Bereich Projekte der Medizininformatik und Gesundheitsökonomie:
Durchführung komplexer Projekte.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung angeben und beachten;
– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen;
– Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen.
Bereich Computertechnik
– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen von erweiterten Firmware-Schnittstellen erklären;
– einen Desktopcomputer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten;
– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren, technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
– verschiedene Applikationen installieren und testen;
– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.
Bereich Digitaltechnik
– einfache digitale Grundschaltungen aufbauen;
– einfache Programme in hardwarenaher Programmierung umsetzen.
Bereich Mechanische Grundlagen
– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen Pläne lesen;
– mechanischen Arbeiten ausführen.
Bereich Elektronik und Elektrotechnik:
Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung; elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente; Grundschaltungen der Elektrotechnik.
Bereich Computertechnik:
HW-Komponenten; Applikations-SW; Betriebssysteme; Virtualisierung.
Bereich Digitaltechnik:
Logikelemente; digitale Grundschaltungen.
Bereich Mechanische Grundlagen:
Unfallverhütung; grundlegende mechanische Arbeiten; Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik und Elektrotechnik
– elektronische Schaltungen aufbauen;
– Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen.
Bereich Netzwerktechnik
– einschlägige Normen für Verlegerichtlinien von Netzwerkverkabelungen angeben;
– eine einfache strukturierte LAN-Verkabelung inkl. Kabelmessungen durchführen;
– die für die Installation von IT-Infrastruktursystemen notwendigen Arbeitsschritte beschreiben, Pläne lesen und eine entsprechende Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung durchführen;
– ein einfaches PC-Netzwerk konfigurieren und in Betrieb nehmen sowie Fehler im Netzwerk suchen und beheben;
– ein Netzwerkbetriebssystem installieren und konfigurieren.
Bereich Elektronik und Elektrotechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen; elektronische Messtechnik.
Bereich Netzwerktechnik:
Ausführung normgerechter und strukturierter Verkabelungsarbeiten; Installation und Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerk- und Serverkomponenten, Fehlersuche und –behebung; planen und entwerfen von einfachen Netzwerken; Installation und Konfiguration von Betriebssystemen im Netzwerk; Userverwaltung; Kabelprüfung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik und Elektrotechnik
– elektronische Schaltungen aufbauen;
– Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen.
Bereich Elektronik und Elektrotechnik
Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen; elektronische Messtechnik.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände des alternativen Ausbildungsschwerpunktes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | ||||||||||
| 8. | Angewandte Physik 4 | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | II | ||||||||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | (I) | ||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||
| 1. | Allgemeine und anorganische Chemie 5 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 2. | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 3. | Organische Chemie 6 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 4. | Biochemie und Mikrobiologie 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 5. | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 6. | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 7. | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 8. | Angewandte Technologien | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 9. | Umweltanalytik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 10. | Umweltschutzmanagement | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 11. | Laboratorium für Angewandte Technologien | – | – | – | v | 14 | 14 | I | ||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 38 | 37 | 38 | 36 | 185 | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| B.1 | Biochemie und Molekulare Biotechnologie | |||||||||||||||||
| 1.1 | Allgemeine und anorganische Chemie 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 1.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 1.3 | Organische Chemie 5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 1.4 | Biochemie und Mikrobiologie 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 1.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 1.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 1.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 1.8 | Angewandte Mikrobiologie und Gentechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.9 | Biochemie und Bioanalytik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.10 | Biotechnologie und Fermentationstechnik | – | – | – | 2 | – | 2 | I | ||||||||||
| 1.11 | Laboratorium für Molekulare Biotechnologie | – | – | – | – | 5 | 5 | I | ||||||||||
| 1.12 | Laboratorium für Biochemische Technologie und Bioanalytik | – | – | – | – | 9 | 9 | I | ||||||||||
| B.2 | Chemiebetriebsmanagement | |||||||||||||||||
| 2.1 | Allgemeine und anorganische Chemie 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 2.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 2.3 | Organische Chemie 5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 2.4 | Biochemie und Mikrobiologie 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 2.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 2.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 2.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 2.8 | Unternehmensführung | – | – | – | 3 | – | 3 | II | ||||||||||
| 2.9 | Betriebstechnik | – | – | – | 3 | – | 3 | I | ||||||||||
| 2.10 | Laboratorium für Betriebstechnik und chemische Technologie | – | – | – | – | 9 | 9 | I | ||||||||||
| 2.11 | Laboratorium für angewandtes Projektmanagement | – | – | – | – | 5 | 5 | I | ||||||||||
| B.3 | Chemische Betriebstechnik | |||||||||||||||||
| 3.1 | Allgemeine und anorganische Chemie 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 3.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 3.3 | Organische Chemie 5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 3.4 | Biochemie und Mikrobiologie 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 3.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 3.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 3.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 3.8 | Betriebstechnik | – | – | – | 2 | 3 | 5 | I | ||||||||||
| 3.9 | Qualitätsmanagement und betriebliche Analytik | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| 3.10 | Anorganische Technologie | – | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| 3.11 | Mess- und Steuerungstechnik 9 | – | – | – | 2(2) | – | 2 | I | ||||||||||
| 3.12 | Betriebstechnisches Laboratorium | – | – | – | 2 | 7 | 9 | I | ||||||||||
| B.4 | Chemische Betriebs- und Umwelttechnik | |||||||||||||||||
| 4.1 | Allgemeine und anorganische Chemie 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 4.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 4.3 | Organische Chemie 5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 4.4 | Biochemie und Mikrobiologie 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 4.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 4.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 4.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 4.8 | Chemische Betriebs- und Umwelttechnik | – | – | – | 3 | 8 | 11 | I | ||||||||||
| 4.9 | Betriebs- und umwelttechnisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 6 | 9 | I | ||||||||||
| B.5 | Textilchemie | |||||||||||||||||
| 5.1 | Allgemeine und anorganische Chemie 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | – | 11 | I | ||||||||||
| 5.2 | Analytische Chemie und Qualitätsmanagement | 4 | 3 | 3 | 2 | – | 12 | I | ||||||||||
| 5.3 | Organische Chemie 5 | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||||||
| 5.4 | Biochemie und Mikrobiologie 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||||||
| 5.5 | Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik | – | 3 | 3 | 3 | 4 | 13 | I | ||||||||||
| 5.6 | Analytisches Laboratorium | 7 | 6 | 5 | – | – | 18 | I | ||||||||||
| 5.7 | Technologisches Laboratorium | – | – | 5 | 7 | 5 | 17 | I | ||||||||||
| 5.8 | Textilchemie | – | – | – | 3 | 5 | 8 | I | ||||||||||
| 5.9 | Textilchemisches Laboratorium | – | – | – | 3 | 6 | 9 | I | ||||||||||
| 5.10 | Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 3 | 3 | IV | ||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||||
| G. | Förderunterricht 11 | |||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftliche Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Einschließlich Grundlagen der Elektrotechnik.
5 Einschließlich anorganischer Technologien.
6 Einschließlich organischer Technologien.
7 Einschließlich der Biotechnologien.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Übungen im Laboratorium der in Klammern angeführten Wochenstunden.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der anorganischen und organischen Chemie und deren Technologien, der Biochemie und Biotechnologie, der analytischen Chemie und des Qualitätsmanagements, der physikalischen Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik und in den entsprechenden Schwerpunktbereichen ausführen. Dies umfasst auch die eigenständige Planung, Entwicklung und Realisierung facheinschlägiger Projekte.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure im Besonderen
– ein fundiertes Verständnis der Grundlagen der Chemie und der chemischen Technologien, das sie im Theorieunterricht und begleitenden Laborübungen in den Unterrichtsgegenständen „Allgemeine und Anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“ sowie „Physikalische Chemie, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik“ erworben haben;
– ein solides Verständnis der Vernetzung der verschiedenen Disziplinen der Chemie in fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichen;
– ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in Werkstätten und Laboratorien sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben;
– ein vertieftes Verständnis der mathematischen, physikalischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Physik“ und „Angewandte Informatik“ vermittelt werden;
– eine kommunikative Kompetenz, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließt und in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ vermittelt wird;
– eine unternehmerische Kompetenz, die betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie Wissen und Erfahrungen im Projektmanagement einschließt und in den projektorientierten Fachgegenständen „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, projektorientierten Laboratorien sowie dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaft und Recht“ und einzelnen Gegenständen der Ausbildungsschwerpunkte vermittelt wird.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Chemieingenieure können
– die für das Berufsleben und den Alltag erforderlichen ingenieurmäßigen Sachkenntnisse nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung gültiger Normen und Rechtsvorschriften anwenden;
– chemiebezogene Problemstellungen erkennen und beschreiben sowie fachgerechte Lösungen herbeiführen;
– die im Fachbereich üblichen Geräte und Apparate sicher bedienen und einsetzen;
– Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte verantwortungsvoll handhaben;
– Vorgänge, Sachverhalte und Prozesse beobachten, bewerten und in Deutsch und in einer Fremdsprache ausdrücken und dokumentieren;
– technologisch bedeutende Produkte sowie deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung bezüglich ihrer Auswirkung auf die Umwelt einschätzen;
– ihre Kenntnisse auch in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bio-, Energie- und Umwelttechnik anwenden und dafür relevante Prozesse beurteilen und optimieren;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte umsetzen, durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für das Chemieingenieurwesen relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, betriebsintern und mit Kunden in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Im Bereich Angewandte Physik kennen die Absolventinnen und Absolventen die in den Naturwissenschaften häufig gebrauchten physikalischen Größen, Formelzeichen, Definitionen, Maßeinheiten und Gesetze. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, die zur Beschreibung notwendigen Größen erkennen, ihre Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen. Dies umfasst die Grundgrößen und Grundgesetze der Kinematik, Statik und Dynamik. Sie können optische und akustische Vorgänge unter Verwendung der entsprechenden Größen und Einheiten beschreiben. Ferner kennen sie die Gesetze der Wellenoptik und können elektromagnetische Wellenphänomene interpretieren. Sie können Ergebnisse und Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen beschäftigen sich mit aktuellen Themen der Physik, wie Strahlung, Quantentheorie, Quantenoptik, Möglichkeiten und Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel und Nanotechnologie.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze und die Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechniksowie der elektrischen Messtechnik. Die Absolventinnen und Absolventen kennen elektrotechnische Normen und Vorschriften, besonders im Hinblick auf die Sicherheit und die elektrischen Schutzmaßnahmen und können Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.
Der Fachrichtungslehrplan deckt den Bereich Angewandte Technologien und Umweltschutzmanagement ab. Hier erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur für Angewandte Umwelttechnologien oder für Technologien zur Oberflächenbeschichtung oder der Ledertechnologie. Diese technologische Komponente ist verbunden mit einer Ausbildung in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Gewässerschutzes und des Umweltrechtes. Die Absolventinnen und Absolventen können in der Industrie, im Gewerbe, bei Ziviltechnikern und bei Behörden in den Bereichen der Umweltanalytik, der Abfallwirtschaft, des Qualitätsmanagements und der Entwicklung, Optimierung und Bewertung technischer Prozesse unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, der Oberflächentechnologie und der Ledertechnologie eingesetzt werden.
Im Bereich Allgemeine Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie und des Periodensystems. Sie kennen die Bindungstheorien und können die Eigenschaften und die Struktur chemischer Verbindungen ableiten. Sie können die Regeln der Nomenklatur anorganischer Verbindungen auf konkrete Beispiele übertragen. Ferner kennen sie den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen und können deren räumliche Struktur skizzieren. Sie kennen grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des chemischen Gleichgewichts und können diese auf einfache Reaktionen, Säuren und Basen sowie die Löslichkeit anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Begriffe Oxidation/Reduktion und können Redoxgleichungen erstellen. Sie kennen die Grundlagen der Elektrochemie, des Energieumsatzes bei chemischen Reaktionen und die Grundlagen der Radioaktivität.
Im Bereich Anorganische Elemente und Verbindungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verbindungen und Eigenschaften der wesentlichen anorganischen Elemente und können deren Reaktivität einschätzen. Sie kennen radioaktive Elemente und deren Verwendung und können Umwelteinflüsse aufgrund der Verwendung radioaktiver Stoffe beurteilen. Außerdem kennen sie den Aufbau von Reinstoffen, anorganischen Verbindungen und deren Mischungen sowie deren Phasenumwandlungen und können damit die Eigenschaften abschätzen.
Im Bereich Anorganische Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte, wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren und Verwendung und können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt beurteilen. Dazu zählen Düngemittel, anorganische Bindemittel, anorganische Werkstoffe sowie Trink- und Abwasser. Sie kennen die Grundlagen der Elektrochemie sowie technische Anwendungen galvanischer Zellen und der Elektrolyse. Sie können die Korrosion anorganischer Produkte anhand ihrer Materialeigenschaften abschätzen.
Im Bereich Stöchiometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Gehaltsangaben, können Umrechnungen durchführen und können die für die Herstellung von Maß-, und Reagenzlösungen und Kalibrationsstandards durch Einwägen, Verdünnen und Mischen notwendigen Berechnungen durchführen. Sie können Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen sowie Umsatz- und Ausbeuteberechnungen und alle für die praktische Laboratoriumsarbeit benötigten Berechnungen durchführen. Außerdem können sie das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden, den pH-Wert von starken und schwachen Säuren oder Basen und Puffersystemen angeben, das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen.
Im Bereich Nasschemische Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung und können geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen. Sie kennen chemische und toxikologische Eigenschaften ausgewählter Salze, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise dieser Ionen und können spezifische Nachweise für bestimmte Ionen in einem Gemisch auswählen. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen und können für die Quantifizierung spezieller anorganischer Ionen geeignete Analysenmethoden und Indikationsverfahren anwenden. Ferner können sie für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren auswählen.
Im Bereich Instrumentelle Analytik verstehen die Absolventinnen und Absolventen das Prinzip ausgewählter elektrochemischer, chromatographischer und spektroskopischer Analysenverfahren, kennen Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden und können diese zur qualitativen und quantitativen Charakterisierung anwenden. Sie können einen Probenahme- und Untersuchungsplan aufstellen sowie geeignete Normmethoden und Arbeitsvorschriften auswählen und für die jeweilige Problemstellung adaptieren.
Im Bereich Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Messergebnisse nachvollziehbar auswerten, dokumentieren, mit Literatur-, Richt- und Grenzwerten vergleichen und sachgerecht interpretieren. Sie können für Analysenverfahren geeignete Kalibrationsmethoden auswählen, verstehen das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren und können auf Grundlage statistischer Tests Messergebnisse und Analysenverfahren vergleichen und bewerten. Sie kennen die Grundlagen des Qualitätsmanagements, dafür geeignete Werkzeuge, unterschiedliche Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete sowie die Anforderungen an eine Akkreditierung.
Im Bereich Grundlagen der organischen Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale. Sie kennen die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise, die Grundbegriffe der Nomenklatur und können diese anwenden. Außerdem kennen sie die Grundlagen der Stereochemie, die entsprechende Nomenklatur sowie Projektionsarten zur Darstellung von chiralen Molekülen und können deren Konfiguration bestimmen sowie auf konkrete Beispiele übertragen.
Im Bereich Substanzklassen kennen die Absolventinnen und Absolventen typische Reaktionen der wichtigsten Stoffklassen, ihre Herstellung, ihr Vorkommen, ihre Verwendung sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt und können bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden. Sie kennen die wichtigsten Synthesestrategien und können diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor umsetzen.
Im Bereich Organischer Technologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und die Umweltrelevanz dieser Stoffe. Dazu zählen Naturstoffe, Erdöl, Polymere und spezielle organische Verbindungen.
Im Bereich Biologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Zellstrukturen sowie die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen und begreifen die Mechanismen, die zur Vielfalt des Lebens geführt haben. Sie kennen unterschiedliche biologische Systeme. Sie kennen die Prinzipien der Vererbung und können diese auf Beispiele anwenden. Sie können Verfahren und Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.
Im Bereich Mikrobiologie können die Absolventinnen und Absolventen Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen abschätzen und können Zellen an Hand morphologischer Kriterien unterscheiden. Sie kennen mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung, Identifikation und Quantifizierung von Mikroorganismen und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen Maßnahmen zur Gewährleistung steriler Arbeitsbedingungen sowie sicherheitstechnische Maßnahmen in einem mikrobiologischen Labor. Sie kennen die Wirkungsweise von Krankheitserregern.
Im Bereich Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Struktur und chemische Eigenschaften von biologischen Makromolekülen. Sie kennen die Grundlagen der Replikation sowie der Proteinbiosynthese und können die Prinzipien auf Beispiele anwenden. Sie kennen Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen. Außerdem können sie aufgrund der Kenntnis der Struktur und der Eigenschaften von Makromolekülen Methoden zur Isolierung, Anreicherung und Charakterisierung von biologischen Makromolekülen entwickeln und die Anreicherung dokumentieren und interpretieren. Sie kennen Nachweismethoden biologisch aktiver Makromoleküle und können je nach Problemstellung Teststrategien entwickeln. Sie kennen grundlegende Strategien und Abläufe von Stoffwechselwegen mit Fokus auf biotechnologische Prozesse.
Im Bereich Molekularbiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen gentechnische Basismethoden und können diese je nach Problemstellung auswählen. Sie kennen die Prinzipien der Vererbung auf molekularbiologischer Ebene und können Verfahren sowie Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.
Im Bereich Biotechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Fermentationsprozesse planen und die dafür notwendigen apparativen Einrichtungen sinnvoll kombinieren. Sie können Methoden zur analytischen Verfolgung von Fermentationen auswählen und die Kinetik anhand vorgegebener Messdaten bestimmen. Sie kennen klassische und etablierte biotechnologische Produktionsverfahren und können Gärungsprozesse planen sowie deren Realisierung abschätzen.
Im Bereich Verfahrenstechnik und Anlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Schemata technischer Anlagen und können einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern. Mit Hilfe von Kenntnissen über den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen können sie konkrete Aufgabenstellungen bearbeiten und sind in der Lage, Stoff- und Energiebilanzen zu erstellen. Sie kennen die Sicherheitsmaßnahmen bei der technischen Umsetzung und im Anlagenbau sowie die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen und können diese anwenden.
Im Bereich Mess- und Regeltechnik kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und Einsatz von elektronischen Mess und Regelanlagen in der Prozessautomatisierung.
Im Bereich Grundlagen der physikalische Chemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Zustandsformen, Phasengleichgewichte von Reinstoffen und Mehrstoffsystemen, der Elektrochemie sowie der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen inklusive deren zeitlichem Verlauf und können diese mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben, anwenden und Zusammenhänge in Diagrammen darstellen.
In Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung sowie zur Rohstoffrückgewinnung und verstehen deren Arbeits- und Wirkungsweise. Sie kennen den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien und können diese anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte fachgerecht handhaben. Sie kennen die chemischen Eigenschaften ausgewählter anorganischer Elemente und Verbindungen und können bestimmte Ionen in einem Gemisch spezifisch nachweisen. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen und kennen in der beruflichen Praxis übliche nasschemische Analysen- und Probenvorbereitungsverfahren. Dazu zählen gravimetrische und volumetrische Methoden einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren sowie Aufschlussmethoden. Sie können chromatographische und spektroskopische Analysengeräte fachgerecht handhaben und kennen Einsatzbereiche und Grenzen instrumenteller Analysenmethoden. Sie können ihre Arbeit nachvollziehbar dokumentieren und die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Der Gegenstand umfasst chemisch-technologische, verfahrenstechnische, biochemisch-mikrobiologische, organisch-präparative und physikalisch-chemische Arbeitstechniken. In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen die verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte fachgerecht handhaben und die Untersuchungsergebnisse sachlich richtig dokumentieren. Sie können die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen, kennen die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen sowie Umwelt- und Gesundheitsschäden und sind mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut. Sie können eine dem Problem angemessene Literaturstudie erstellen und umfassende schriftliche Projektdokumentationen verfassen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte zusammengefasst sind. Die Absolventinnen und Absolventen lernen durch projektorientierte Teamarbeit, wie eine Diplomarbeit geplant, praktisch umgesetzt und dokumentiert wird.
Im Chemisch-technologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und können technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Im Verfahrenstechnischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab lösen und können Bilanzierungen dieser Grundverfahren durchführen. Sie können einfache Aufgaben der Mess- und Regeltechnik durchführen und die Untersuchungsergebnisse protokollieren.
Im Biochemisch-mikrobiologischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen für eine gegebene Problemstellung geeignete mikrobiologische, biochemische und molekularbiologische Methoden auswählen und unter Einsatz von Qualitätsmanagement-Elementen durchführen.
Im Organischen Laboratorium sind die Absolventinnen und Absolventen mit der Fachliteratur der organischen Chemie vertraut, können daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden.
Im Physikalisch-chemischen Laboratorium können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Prüfmethoden für physikalisch-chemische Problemstellungen auswählen, die Messergebnisse auswerten und die Berechnung und graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen auch durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen vornehmen.
Im Bereich Spezielle Umwelttechnologien können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und die Verarbeitung nachwachsender organischer Rohstoffe, die daraus gewonnenen Zwischen- und Endprodukte, sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt darstellen und erklären. Sie können die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Im alternativ dazu angebotenen Bereich Technologie der Oberflächenbeschichtung kennen die Absolventinnen und Absolventen mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen, können Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen. Sie können außerdem ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Im zweiten alternativ dazu angebotenen Bereich Angewandte Technologie Leder können die Absolventinnen und Absolventen Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredelung beurteilen und kennen die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese. Sie kennen einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden und können den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen. Sie können bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten und können die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen. Sie können kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen, sowie kleinräumige von globalen Umweltproblemen unterscheiden. Außerdem können sie die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.
Die Absolventinnen und Absolventen können chemisch-technologische Problemstellungen, die die Herstellung und Bearbeitung anorganischer und organischer Rohstoffe und Endprodukte betreffen, in selbstorganisierter Teamarbeit lösen. Sie können technisch-analytische Methoden zur Charakterisierung dieser Stoffe anwenden. Sie können die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereitstellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und interpretieren.
Im Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Molekulare Biotechnologie erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur in den Kernbereichen der Biowissenschaften. Durch die intensive Basisausbildung gepaart mit der Spezialisierung in den Bereichen Biochemie, Biotechnologie, Mikrobiologie und Gentechnik besitzen die Absolventinnen und Absolventen breite Einsetzbarkeit und Problemlösungskapazität auf dem Gebiet moderner Biotechnologie und Bioanalytik. Die anwendungsbezogene, fächerübergreifende Spezialisierung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für den Einsatz in Produktions-, Forschungs- und Entwicklungsprozessen der Biotech-Industrie. Sie können in den Berufsfeldern der Biopharmazeutischen Industrie, der Industriellen Biotechnologie, der Lebensmitteltechnologie und Umwelttechnologie, in Forschungseinrichtungen, in der klinischen Chemie und bei Behörden eingesetzt werden.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Methoden zur mikrobiologischen Charakterisierung, Anreicherung und Selektion von Mikroorganismen. Sie kennen die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik. Insbesondere kennen sie Vor- und Nachteile verschiedener Expressionssysteme und können geeignete Expressionssysteme auswählen und ihre Auswahl argumentieren. Sie können einzelne Schritte einer Klonierung planen. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten, kennen gentechnische Verfahrensweisen für eukaryotische Zellen und Mikroorganismen und können ihre Kenntnisse zur Kontrolle von Wachstumsbedingungen für die selektive Zellzucht anwenden. Außerdem kennen sie Methoden zur Mutagenese und können einfache Mutagenesen planen. Sie kennen Methoden zur DNA-Synthese und Methoden der Expressions-Analytik und grundlegende bioinformatische Operationen zur Analyse von Genen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen auf der Ebene von Zellen und Organen. Aufgrund ihrer Kenntnisse der Prozesse der Immunantwort können sie die Schritte von der Gewinnung bis zur diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Immunglobulinen planen. Sie kennen wesentliche Methoden zur Strukturaufklärung und Identifizierung von Biomolekülen. Im lebensmittelchemischen Bereich kennen sie Vorgänge bei der Lebensmittelherstellung und Bearbeitung.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die verfahrens- und apparatetechnischen Grundlagen biotechnologischer Verfahren und können mikrobiologische Prozesse vom Labormaßstab in den technischen Maßstab up scalen. Sie können gärungstechnische Verfahren analysieren und alternative bzw. optimierte Varianten implementieren. Sie kennen die wichtigsten Zielrichtungen und Aufgaben moderner biotechnologischer Verfahren, kennen Funktionsabläufe biotechnologischer Produktionen und können Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können mikrobiologische Techniken zur Planung neuer Aufgabenstellungen einsetzen und miteinander kombinieren. Sie können Methoden zur DNA-Charakterisierung entwickeln und durchführen. Sie können Arbeiten mit rekombinanter DNA zur Konstruktion spezieller Stämme und höherer Zellen in der Sicherheitsstufe eins planen und selbstständig durchführen und die manipulierten Zellen kultivieren und fermentativ darstellen. Sie können Methoden zum Nachweis von gentechnischen Unterschieden bzw. genetischen Veränderungen in biologischen Produkten entwickeln und durchführen.
Die Absolventinnen und Absolventen können spezifische Methoden zum Nachweis und Studium von prokaryotischen und eukaryotischen Biomolekülen auswählen und einsetzen. Ferner können sie Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen aus verschiedensten Zellen, Zellkulturen bzw. Zelllinien entwickeln, umsetzen und dokumentieren. Sie können Fermentationen analytisch verfolgen, steuern und Produkte aufarbeiten. Sie können Produkte mit biologischen Inhaltsstoffen nach einer Gesamtanalyse aufgrund gesetzlicher Richtlinien beurteilen.
Im Ausbildungsschwerpunkt Chemiebetriebsmanagement erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur mit interdisziplinärem Zugang zu den Fachgebieten der chemischen Technologien und Umwelttechnik sowie wirtschaftlichen Kernbereichen. Ergänzend zur Ausbildung in den chemischen Bereichen erfolgt die Vermittlung wirtschaftlicher Grundkenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik, Unternehmensführung und Projektmanagement. Ganzheitlichem Denken, Verhandlungssicherheit und sozialer Kompetenz wird besondere Bedeutung beigemessen. Die Absolventinnen und Absolventen können in der Industrie und im Gewerbe im Laborbereich und Produktion, aber auch im Projektmanagement, Vertrieb, technischen Einkauf und mittleren Management oder bei Behörden eingesetzt werden.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Die Absolventinnen und Absolventen können einen Jahresabschluss analysieren und daraus Kennzahlen ermitteln und interpretieren. Sie können einfache Bilanzanalysen durchführen und einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren. Außerdem können die Absolventinnen und Absolventen den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden, sie kennen wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung und können deren Vor- und Nachteile erklären.
Die Absolventinnen und Absolventen können Organisationsformen und Prozessbeschreibungen grafisch darstellen und charakterisieren. Sie kennen die betriebsanlagenrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Vorschriften und können diese im chemischen Betrieb umsetzen sowie Arbeitsplätze und Funktionsbereiche in Hinblick auf Arbeitnehmerschutz und Sicherheitstechnik beurteilen. Ferner kennen sie die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Deckungsbeitragsberechnungen durchführen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die wichtigsten Beschaffungs-, Lagerhaltungs- und Lieferantenauswahlstrategien und können Bestandskennzahlen ermitteln. Sie kennen Instrumente der Bedarfsermittlung und betriebswirtschaftliche Analyseverfahren und können diese anwenden. Außerdem können sie die Grundlagen der Kostenrechnungen anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Charakterisierung anorganischer und organischer Stoffe in selbstorganisierter Teamarbeit lösen. Sie können die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereit stellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und sowohl in chemischer als auch betriebstechnischer Hinsicht interpretieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können chemisch-technologische Problemstellungen mit den in der Praxis üblichen Methoden lösen und Methodenvergleiche aus analytischer und betriebswirtschaftlicher Sicht erstellen. Sie können chemische Syntheseprozesse und Analysemethoden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte durchführen und bewerten. Die Absolventinnen und Absolventen können ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse auswerten und ganzheitlich aus betriebstechnischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beurteilen.
Im Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebstechnik erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur mit einem betriebstechnischen und -wirtschaftlichen Fokus. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der chemischen und verwandten Industrien für die Lösung verfahrenstechnischer und analytischer Probleme ausgebildet und können vor dem Hintergrund qualitätssichernder Maßnahmen mess- und regeltechnisch eingreifen, Maßnahmen betriebswirtschaftlich beurteilen und personal- und produktionsplanend wirken. Weiters können sie für den Betrieb und die Überwachung von Produktionsanlagen in der chemischen und verwandten Industrie sowie für die Leitung von chemischen Laboratorien eingesetzt werden.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundbegriffe der Betriebsorganisation, der Organisationstechnik, des Projektmanagements, der Produktionsplanung, der Personalwirtschaft und der Arbeitswissenschaften und können Berechnungen der Produktionsplanung durchführen. Sie kennen die Grundzüge der Organisationsentwicklung, der Investition, der Finanzierung und der Kostenrechnung, sowie können diese bei Berechnungen anwenden. Somit sind sie in der Lage Lösungen für komplexe Betriebsentscheidungen zu finden. Weiteres kennen sie die wichtigen Marketinginstrumente und können diese anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen praxisnahe Analysenmethoden und können diese auf konkrete Problemstellungen anwenden. Sie kennen die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden und haben die grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential, sowie können die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen. Sie können ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die für das Fachgebiet bedeutsamen Zusammenhänge, Komponenten und Geräte der elektrischen Mess- und Regelungstechnik. Sie können die elektrische Messtechnik, auch im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, gezielt anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten. Sie können die in der Laborpraxis auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Arbeitsverfahren, sowie technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von Materialien selbst auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren. Die Schülerinnen und Schüler können Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren selbstständig durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Im Ausbildungsschwerpunkt Chemische Betriebs- und Umwelttechnik erfolgt eine Spezialisierung als Chemieingenieurin und Chemieingenieur im Bereich umwelt- und verfahrenstechnischer sowie analytischer Fragestellungen. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der Abfall- und Energiewirtschaft, in der Entwicklung umweltschonender Prozesse und der Erstellung von Ökobilanzen qualifiziert. Weiters können sie für den Betrieb und die Überwachung von Produktionsanlagen in der chemischen Industrie und in der Lebensmittelverarbeitung sowie für die Leitung von Analysenlaboratorien eingesetzt werden.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Ökologie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Zusammenhänge ökologischer Systeme und können die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit umweltbewussten Verhaltens und des Einsatzes nachhaltiger umwelttechnischer Verfahren erkennen. Sie kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie und Umweltschutz.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren und können den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen unter Verwendung rechnergestützter Methoden in Verbindung mit modernen Datenverarbeitungsanlagen berechnen. Sie können Maßnahmen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen bewerten und sind in der Lage, die besten verfügbaren Techniken auszuwählen und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben zu planen und umzusetzen. Sie können unterschiedliche Energieumwandlungsprozesse bewerten und diese energietechnisch und umwelttechnisch einander gegenüber stellen.
Im Bereich Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsformen, können diese hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren und können Werkzeuge des Projektmanagements und des Projektcontrollings anwenden. Sie kennen die wichtigsten Kostenbegriffe und können mit vorgegebenen Daten Produktkosten kalkulieren. Außerdem können sie Arbeitsplätze und Betriebsstätten nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen.
Im Bereich Umweltanalytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Prinzipien, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen umweltanalytischer Bewertungs- und Untersuchungsverfahren und können diese anwendungsorientiert auswählen, eine geeignete Analysenplanung erstellen und Analysenergebnisse interpretieren.
Im Bereich Sicherheitstechnik können sie die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen.
Betriebs- und umwelttechnologisches Laboratorium:
Die Absolventinnen und Absolventen können Versuchsreihen für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labor- und Technikumsmaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren sowie den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen berechnen. Sie sind in der Lage, Analysenmethoden für die Untersuchung von Material- und Umweltproben auszuwählen, eine Analysenplanung zu erstellen und die Analysen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchzuführen, die Ergebnisse zu bewerten und interpretieren.
Im Ausbildungsschwerpunkt Textilchemie erfolgt eine Spezialisierung als Betriebsingenieur für die Veredlung und Farbgebung von Garnen und Stoffen. Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine Tätigkeit in der Textil- und Kunststoffproduktion sowie in der Chemieindustrie für Textilfarbstoffe und hilfsmittel qualifiziert. Sie können auch für chemische und technische Prüfungen und Untersuchungen von Textilien und Kunststoffen eingesetzt werden.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Faser- und Materialtechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen Grundbegriffe und Grundgrößen der Textiltechnik und Textilveredlung und können Berechnungen zur Beschreibung von Textilprodukten und Herstellungsverfahren durchführen. Sie kennen den Aufbau und die Eigenschaften von Polymeren, aus denen Fasern hergestellt werden und können Einsatzgebiete von Fasern und Fasermischungen für textile Produkte beschreiben.
Im Bereich Textile Fertigungstechnik kennen sie die wichtigsten Herstellungsverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde und können die wesentlichen Anforderungen für textile Produkte (Bekleidung, Heimtextilien, technische Textilien) beschreiben.
Im Bereich Textilveredlung kennen die Absolventinnen und Absolventen die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie der Farbmittel. Sie kennen die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen, die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren und können die entsprechenden Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen. Sie sind in der Lage, für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auszuwählen und entsprechende Warenläufe zu konzipieren und kostenmäßig zu kalkulieren.
Im Bereich Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen kennen die Absolventinnen und Absolventen qualitative und quantitative Bestimmungen für Faserstoffe, Farbstoffe, Textilhilfsmittel und Textilprodukte, wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde und können diese einsetzen. Sie können mittels analytischer und textiltechnischer Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Textilchemischen Laboratorium:
Die Schülerinnen und Schüler können die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu textilchemischen Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten. Sie können die in der Praxis auftretenden textilveredlungstechnischen Aufgaben lösen und die erforderlichen Behandlungsmethoden selbst auswählen. Außerdem können sie chemische und physikalisch-technische Untersuchungsmethoden auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Werkstätte und Produktionstechnik:
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Einsatzbereiche der verwendeten Einrichtungen, Apparate und Maschinen und können diese fachgerecht handhaben. Sie können für gegebene Warenanforderungen Arbeitsgänge planen, durchführen, dokumentieren und bewerten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrischen Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden.
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fehlerrechnung
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Fläche im Raum interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Zahlen und Funktionen
– Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen.
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren.
Bereich Fehlerrechnung
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Bereich Zahlen und Funktionen
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien.
Bereich Differential- und Integralrechnung
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.
Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Differentialgleichungen erster Ordnung modellieren, lösen und interpretieren.
Differentialgleichungen:
Differentialgleichungen erster Ordnung Trennen der Variablen, Variation der Konstanten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– Entscheidungsalternativen und das Prinzip von Alternativtests wiedergeben, Abweichungen eines Mittelwerts von einem vorgegebenen Wert feststellen und signifikante bzw. nichtsignifikante Testergebnisse interpretieren;
– Mittelwerte und Standardabweichungen zweier unabhängiger, normalverteilter Stichproben vergleichen und hinsichtlich signifikanter Unterschiede interpretieren.
Beurteilende Statistik:
Prinzip des Alternativtests, Einstichproben u-Test und t-Test, Zweistichproben F-Test und t-Test.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung, Integralrechnung, Differentialgleichungen erster Ordnung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in den Naturwissenschaften häufig gebrauchten physikalischen Größen, Formelzeichen, Definitionen und Maßeinheiten und Gesetze wiedergeben und die Bedeutung und Möglichkeit ihrer Messung verstehen;
– Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, die zur Beschreibung notwendigen Größen erkennen, ihre Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen.
Grundlagen:
Arbeitsgebiete der Physik, Basisgrößen und –einheiten (SI-System).
Grundgrößen der Kinematik:
Geschwindigkeit, Beschleunigung, Bewegungsdiagramme, zusammengesetzte Bewegungen, Rotationsbewegungen.
Grundgrößen und Grundgesetze der Statik und Dynamik:
Kraft, Drehmoment, mechanische Gleichgewichte. Impuls, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad.
Aufbau der Materie:
Atombau, Elementarteilchen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 – Akustik und Optik:
Die Schülerinnen und Schüler können
– optische und akustische Vorgänge unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
– Ergebnisse und Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen.
Schwingungen:
Freie und erzwungene Schwingung, Resonanz.
Akustik:
Schwingungen in Trägermedien. Schalldruck und Schallpegel.
Strahlenoptik:
Brechung und Reflexion, Linsen, optische Geräte (Auge, Mikroskop).
4. Semester – Kompetenzmodul 4 – elektromagnetische Wellen:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Größen, Einheiten und Gesetze der Wellenoptik verstehen und elektromagnetische Wellenphänomene beschreiben und interpretieren;
– zu aktuellen Themen aus unterschiedlichen Medien physikalische Informationen beschaffen, in sachliche Richtigkeit hinterfragen und in geeigneter Form darstellen.
Wellen:
Kenngrößen von Wellen, Dispersion und Reflexion, Überlagerung von Wellen (Interferenz), stehende Wellen, Dopplereffekt, Beugung (Spalt, Gitter), Auflösungsvermögen optischer Geräte.
Elektromagnetische Wellen:
Entstehung von Licht, Spektren, inkohärente und kohärente Strahlung (Laser).
Aktuelle Themen:
Strahlung. Quantentheorie, Quantenoptik. Möglichkeiten und Nutzung erneuerbarer Energien. Klimawandel; Nanotechnologie.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 – Grundgesetze der Elektrotechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze wiedergeben und verstehen;
– Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik sowie der elektrischen Messtechnik verstehen und anwenden.
Elektrisches und magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, Kräfte und Energie im elektrischen und magnetischen Feld.
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen und Gesetze; Elemente des Gleich- und Wechselstromkreises (Widerstand, Induktivität, Kapazität); Grundlagen der Drehstromtechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6 – Vorschriften und Messtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können
– elektrotechnische Normen und Vorschriften erkennen, besonders im Hinblick auf die Sicherheit und die elektrischen Schutzmaßnahmen;
– Schaltungs- und Messaufgaben der Laborpraxis im Fachgebiet selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.
Normen und Vorschriften:
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen. Grundtypen elektrischer Maschinen. Betriebsumfeld elektrischer Maschinen (Isolierung, Schutzarten, Ex-Schutz).
Messung elektrischer Größen:
Widerstand, Impedanz. Strom, Spannung, Leistung, Arbeit. Messaufgaben in der chemischen Laborpraxis.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie verstehen und diese anwenden, sowie die Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen;
– die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien verstehen und diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;
– grundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des chemischen Gleichgewichts verstehen und diese auf einfache Reaktionen, Säuren und Basen sowie die Löslichkeit anwenden;
– die Begriffe Oxidation und Reduktion verstehen und diese zum Erstellen und Lösen von Redoxgleichungen anwenden;
– die Verbindungen und Eigenschaften des Wasserstoffs und der Elemente der VI – VIII Hauptgruppe erkennen.
Stoffsysteme:
Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter, Grundlagen der Komplexverbindung.
Aggregatzustände und Phasen:
Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen.
Atombau und Periodensystem:
Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale.
Chemische Bindungen:
Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen.
Nomenklatur:
Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.
Massenwirkungsgesetz:
Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier.
Lösungen und Löslichkeit:
Polarität, Solvatation, Löslichkeit.
Säuren und Basen, pH-Wert:
Definitionen nach Brønsted, Säure- und Basenkonstante, Dissoziationsgrad, Ionenprodukt von Wasser, Definition des pH-Werts, Neutralisationsreaktion.
Redoxreaktionen:
Oxidation, Reduktion, Oxidationszahlen, Ausgleichen von Redoxgleichungen. Radikalreaktionen.
Elemente und anorganische Stoffe:
Eigenschaften und Verbindungen von Wasserstoff, Edelgasen, Halogenen und Chalkogenen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Elektrochemie verstehen und anwenden;
– die Grundlagen des Energieumsatzes bei chemischen Reaktionen verstehen und anwenden;
– die Verbindungen und Eigenschaften der Elemente der I. – V. Hauptgruppe verstehen und deren Reaktivität abschätzen;
– ausgewählte, wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte benennen, deren Herstellungsverfahren und Verwendung verstehen und die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen.
Elektrochemische Grundlagen:
Elektrochemische Spannungsreihe, Oxidationspotential, galvanische Zelle, elektrochemische Energiespeicher, Elektrolyse, konzentrationsabhängiges elektrisches Potential, Faraday'sche Gesetze.
Energieumsatz:
Reaktionsenthalpie (qualitativ), Entropie (qualitativ), freie Reaktionsenthalpie (qualitativ).
Elemente und anorganische Stoffe:
Eigenschaften und Verbindungen der Elemente der I-V. Hauptgruppe mit Schwerpunkt auf der 2. und 3. Periode.
Technologie anorganischer Stoffe:
Herstellung und Verwendung wirtschaftlich bedeutender anorganisch-chemischer Stoffe und Produkte; technisch bedeutende Säuren und Basen, Salze unter Berücksichtigung der Düngemittel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen;
– die Grundlagen der Radioaktivität verstehen und diese anwenden, kennen radioaktive Elemente, deren Verwendung und können Umwelteinflüsse aufgrund der Verwendung radioaktiver Stoffe abschätzen;
– die Verbindungen und Eigenschaften ausgewählter Nebengruppenelemente benennen und können deren Reaktivität abschätzen.
Chemische Bindungen:
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.
Radioaktivität:
Radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, Massendefekt, Kernspaltung, Kernfusion, technische Anwendung der Kernspaltung und radioaktiver Isotope.
Elemente und anorganische Stoffe:
Eigenschaften und Verbindungen ausgewählter Elemente der Nebengruppen und seltene Erden.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung benennen;
– die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen.
Technologie anorganischer Stoffe:
Herstellung und Verwendung wirtschaftlich bedeutender anorganisch-chemischer Stoffe und Produkte; Trinkwasser, Nutzwasser und Abwasser, anorganische Bindemittel.
Berücksichtigung von Umweltaspekten:
Energie- und CO2-Bilanz der Herstellung ausgewählter anorganischer Produkte, Aufarbeitung, Deponierung und Recycling ausgewählter anorganischer Produkte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau von Reinstoffen, anorganischen Verbindungen und deren Mischungen sowie deren Phasenumwandlungen verstehen und damit die Eigenschaften abschätzen;
– wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung verstehen, und die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen.
Stoffsysteme:
Kristallgitter, Gefüge, Phasendiagramme.
Technologie anorganischer Stoffe:
Herstellung und Verwendung wirtschaftlich bedeutender anorganisch-chemischer Stoffe und Produkte; Keramische Werkstoffe, Glas, Silikone.
Berücksichtigung von Umweltaspekten:
Energie- und CO2-Bilanz der Herstellung ausgewählter anorganischer Produkte, Aufarbeitung, Deponierung und Recycling ausgewählter anorganischer Produkte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung anführen;
– die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen.
Technologie anorganischer Stoffe:
Herstellung und Verwendung wirtschaftlich bedeutender anorganisch-chemischer Stoffe und Produkte (Pyro- und Hydrometallurgie, Eisen und Stahl, Leicht- und Buntmetalle und deren Legierungen, Pulvermetallurgie).
Berücksichtigung von Umweltaspekten:
Energie- und CO2-Bilanz der Herstellung ausgewählter anorganischer Produkte, Aufarbeitung, Deponierung und Recycling ausgewählter anorganischer Produkte.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wirtschaftlich und technologisch bedeutende anorganische Produkte, deren Herstellungsverfahren, Eigenschaften und Verwendung anführen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen; die Grundlagen der Elektrochemie auf die Elektrolyse;
– galvanische Zellen und Korrosion anwenden und die Korrosion anorganischer Produkte anhand deren Eigenschaften abschätzen.
Technologie anorganischer Stoffe:
Herstellung und Verwendung wirtschaftlich bedeutender anorganisch-chemischer Stoffe und Produkte (Halbleiter, Katalysatoren).
Angewandte Elektrochemie:
Elektrolytische Herstellung anorganischer Produkte, elektrochemische Energiespeicher, Galvanik, Korrosion.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– unterschiedliche Gehaltsangaben benennen, sie ineinander umrechnen und können die Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwägen, Verdünnen und Mischen berechnen;
– Formeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
– die Grundbegriffe der chemischen Laboratoriumstechnik, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Arbeiten sowie die Chemikalienkennzeichnung verstehen und geeignete Trennverfahren für Stoffgemische auswählen;
– chemische und toxikologische Eigenschaften ausgewählter Salze, Gruppenreaktionen und Einzelnachweise dieser Ionen verstehen und spezifische Nachweise für bestimmte Ionen in einem Gemisch auswählen;
– das Prinzip gravimetrischer und volumetrischer Bestimmungen verstehen.
Stöchiometrie:
SI-Einheiten, Masse, Volumen, Dichte, Molare Masse, Stoffmenge, Gehaltsangaben, Umrechnen von Gehalts- und Konzentrationsangaben, chemische Formelschreibweise, Bilanzieren von Reaktionsgleichungen, Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen. Berechnung gravimetrischer Analysen, Grundlagen der volumetrischen Analyse.
Nasschemische Analytik:
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Systematik ausgewählter Trennverfahren, Führen eines Laborjournales und Protokollierung.
Qualitative Analyse:
Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen.
Quantitative Analyse:
Prinzip der Gravimetrie und Volumetrie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die praktische Laboratoriumsarbeit benötigten Berechnungen durchführen und volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
– das Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden und den pH-Wert von starken und schwachen Säuren oder Basen und Puffersystemen angeben;
– das Löslichkeitsprodukt für Fällungsreaktionen formulieren und die Löslichkeit eines Salzes aus dem Löslichkeitsprodukt berechnen;
– für die Quantifizierung spezieller anorganischer Ionen gravimetrische oder volumetrische Analysenmethoden und Indikationsverfahren auswählen und verstehen das Prinzip ausgewählter elektrochemischer Methoden.
Stöchiometrie:
Berechnung volumetrischer Analysen, Massenwirkungsgesetz, pH-Wert-Berechnungen, Puffersysteme, Löslichkeitsprodukt.
Nasschemische Analytik:
Quantitative Analyse, gravimetrische Analysenmethoden.
Volumetrie einschließlich elektrochemischer Indikationsverfahren:
Maßlösungen, Säure/Basen-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Instrumentelle Analytik:
Grundgesetze der Elektrochemie, Elektrogravimetrie, Konduktometrie.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Berechnung von Kalibrationsstandards verstehen und Messergebnisse nachvollziehbar auswerten und dokumentieren;
– das Prinzip ausgewählter instrumentell-analytischer Methoden verstehen.
Stöchiometrie und Messdatenauswertung:
Berechnung von Verdünnungsreihen zur Herstellung von Kalibrationsstandards, Aufstellen von Kalibrierfunktionen, Auswertung von Analysenergebnissen.
Instrumentelle Analytik:
Potentiometrie, ionensensitive Elektroden, Nernstgleichung, Refraktometrie, Polarimetrie, Photometrie, Grundlagen der Chromatographie.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip chromatographischer und spektroskopischer Analysenverfahren und Vorteile und Grenzen der einzelnen Methoden verstehen;
– für praxisorientierte Problemstellungen geeignete Probenvorbereitungsverfahren, Trennverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– einen Probenahme- und Untersuchungsplan aufstellen sowie geeignete Normmethoden und Arbeitsvorschriften auswählen und für die jeweilige Problemstellung adaptieren;
– die Messergebnisse nachvollziehbar auswerten, dokumentieren, mit Literatur-, Richt- und Grenzwerten vergleichen und sachgerecht interpretieren.
Instrumentelle Analytik:
Grundlagen der instrumentellen Analytik, Chromatographie, Grundlagen spektroskopischer Analysenverfahren, enzymatische Analyse, Probenahme und Probenvorbereitung.
Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement:
Statistische Auswertung und Interpretation von Messergebnissen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip ausgewählter instrumentell-analytischer Methoden verstehen und diese zur qualitativen und quantitativen Charakterisierung anwenden;
– für Analysenverfahren geeignete Kalibrationsmethoden auswählen, das Prinzip der Validierung von Analysenverfahren verstehen und auf Grundlage statistischer Tests Messergebnisse und Analyseverfahren vergleichen und bewerten.
Instrumentelle Analytik:
Fluoreszenzspektroskopie, Infrarot- und Ramanspektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, Atomemissionsspektroskopie, Massenspektroskopie, elektrochemische Methoden.
Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement:
Wichtige Parameter der Methodenvalidierung, Regelkarten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip und die Grenzen ausgewählter instrumentell-analytischer Methoden verstehen;
– diese zur qualitativen und quantitativen Charakterisierung anwenden;
– für praxisorientierte Problemstellungen die geeigneten Analysenverfahren und passende Detektionsmethoden auswählen;
– die Grundlagen des Qualitätsmanagements und dafür geeignete Werkzeuge anwenden.
Instrumentelle Analytik:
Röntgenfluoreszenzanalyse, Kernresonanzspektroskopie, Kopplungsmethoden.
Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement:
Grundlagen des Qualitätsmanagements, Werkzeuge, Dokumentation, Prozessorientierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Prinzip und die Grenzen ausgewählter instrumentell-analytischer Methoden verstehen;
– die Anforderungen an eine Akkreditierung, die unterschiedlichen Qualitätsmanagementsysteme und ihre Einsatzgebiete benennen.
Instrumentelle Analytik:
Radiochemie, Elektronenmikroskopie, thermische Analysenmethoden.
Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement:
Ausgewählte Qualitätsmanagementsysteme und Normen, Ressourcenmanagement, Zertifizierung, Akkreditierung, Audit.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegende Bedeutung der Hybridisierung und der Hybridorbitale in der organischen Chemie verstehen;
– die Systematik organischer Verbindungen, die Einteilung nach funktionellen Gruppen, die Formelschreibweise und die Grundbegriffe der Nomenklatur verstehen und diese anwenden;
– die Grundlagen der Stereochemie verstehen und deren Nomenklatur anwenden;
– typische Reaktionen dieser Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt wiedergeben und verstehen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Grundlagen der Organischen Chemie:
Hybridisierung und Bindungstypen; Systematik funktioneller Gruppen, Grundlagen der Stereochemie, Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen, induktive und mesomere Effekte.
Kohlenwasserstoffe und deren Halogenide:
Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, Eigenschaften.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Umweltrelevanz benennen und verstehen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Alkohole, Ether, Amine, Aldehyde und Ketone:
Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen, ausgewählte Mechanismen und Eigenschaften.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Umweltrelevanz benennen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Carbonsäuren und -derivate:
Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen und Eigenschaften. Aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwefelverbindungen.
Ausgewählte Metallorganische Verbindungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Umweltrelevanz benennen und Verstehen;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Substituierte Aromaten:
Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen und Eigenschaften.
Aminosäuren und andere bifunktionelle Verbindungen:
Nomenklatur, ausgewählte Vertreter, Darstellung, typische Reaktionen und Eigenschaften.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projektionsarten zur Darstellung von chiralen Molekülen benennen und können deren Konfiguration bestimmen sowie auf konkrete Beispiele anwenden;
– die wichtigsten Synthesestrategien benennen und diese im Hinblick auf das organisch präparative Labor anwenden und umsetzen;
– typische Reaktionen der in diesem Semester besprochenen Stoffklassen, ihre Herstellung, Vorkommen, Verwendung und ihre Umweltrelevanz verstehen und anwenden;
– bestimmte Reaktionsmechanismen auf konkrete Beispiele anwenden.
Grundlagen der Organischen Chemie:
Grundlagen der präparativen Labortechnik, Synthesestrategien, Literaturrecherche, Ansatz- und Ausbeuteberechnungen, Charakterisierung organischer Verbindungen. Sicherheitsmaßnahmen im Laboratorium, Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln. Optische Aktivität und Chiralität, Projektionsarten.
Kohlenhydrate:
Einteilung, Reaktionen, Benennung, Charakterisierung ausgewählter Vertreter dieser Stoffklasse.
Heterocyclische Verbindungen:
Herstellung, typische Reaktionen, Nomenklatur, Charakterisierung ausgewählter Vertreter dieser Stoffklasse.
Terpene einschließlich Steroide.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte verstehen;
– die Umweltrelevanz dieser Stoffe erkennen.
Technologie von Fetten und Ölen:
Struktur, typische Reaktionen und Eigenschaften.
Technologie der Tenside:
Einteilung, Herstellung, Eigenschaften.
Technologie der Farbstoffe:
Einteilung, Herstellung, Eigenschaften.
Polymere:
Einteilung nach verschiedenen Eigenschaften, Reaktionsmechanismen bei der Herstellung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte verstehen;
– die Umweltrelevanz dieser Stoffe erkennen.
Technologie von Erdöl und Erdgas:
Exploration, Förderung, Transport, Raffinerie, Verarbeitungsprodukte, Eigenschaften, Verwendung.
Polymere:
Rohstoffe, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung, Charakterisierung ausgewählter Vertreter dieser Stoffklasse, Recycling.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter organischer Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte erkennen und benennen;
– die Umweltrelevanz dieser Stoffe erkennen.
Technologie spezieller organischer Verbindungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zellstrukturen und die Funktion von Zellorganellen verschiedener Lebensformen benennen;
– die Mechanismen, die zur Vielfalt des Lebens geführt haben, begreifen;
– unterschiedliche biologische Systeme benennen und Nutzen und Gefahren von Mikroorganismen abschätzen;
– Zellen an Hand morphologischer Kriterien unterscheiden.
Grundlagen der Zellbiologie:
Zellaufbau; Struktur, Funktion und Dynamik von Zellorganellen; Unterschiede zwischen Archaea, Bakterien und Eukaryoten; Mechanismen der Evolution, Phänotyp/Genotyp, Entstehung der Eukaryoten, Entwicklung der Vielzelligkeit und Zelldifferenzierung.
Grundlegende Systematik:
Klassifizierung, Artbegriff; Überblick über den Bau und die Funktion pflanzlicher und tierischer Gewebe.
Grundlagen der Mikrobiologie:
Bedeutung von Mikroorganismen für Stoffkreisläufe, Umwelt/Mensch und technische Prozesse; Morphologie, Eigenschaften und Vermehrung von Mikroorganismen, Viren und Bacteriophagen.
Lichtmikroskopie:
Grundlagen, Präparations- und Färbetechniken.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien der Vererbung erkennen und diese auf Beispiele anwenden;
– Verfahren und Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.
Grundlagen der Vererbung und Genetik:
Mitose, Meiose, Rekombination, Mendelsche Genetik, Mutation, Selektion, Erbkrankheiten.
Fortpflanzungsbiologie:
Moderne Reproduktionstechnologien, ethische Fragestellungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikrobiologische Arbeitstechniken zur Kultivierung, Identifikation und Quantifizierung von Mikroorganismen erkennen und diese je nach Problemstellung auswählen;
– Maßnahmen zur Gewährleistung steriler Arbeitsbedingungen sowie sicherheitstechnische Maßnahmen in einem mikrobiologischen Labor erkennen;
– die Wirkungsweise von Krankheitserregern erkennen.
Arbeitsmethoden der Mikrobiologie:
Sterile Arbeitstechniken, Kultivierungsmethoden, Isolierung und Anreicherung von Mikroorganismen, Reinzuchtverfahren, mikrobielles Wachstum, Keimzahlbestimmung;
Angewandte Mikrobiologie:
Krankheitserreger, Infektion, Pathogenität, Toxine; Wirkungsweise von Antibiotika, Nachweis von Bakterien, Pilzen mit klassischen Methoden, Grundlagen der Zellkulturtechnik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau, die Struktur und chemische Eigenschaften von biologischen Makromolekülen benennen;
– die Grundlagen der Replikation und der Proteinbiosynthese erkennen und die Prinzipien auf Beispiele anwenden.
Molekularbiologie:
Aufbau, Struktur von biologischen Makromolekülen: Proteine, Nukleinsäuren; Dynamik des Genoms – Replikation, Transkription, Translation, Regulation der Genexpression.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gentechnische Basismethoden verstehen und diese je nach Problemstellung auswählen;
– Prinzipien der Vererbung auf molekularbiologischer Ebene erkennen und Verfahren und Ereignisse, die zu Veränderungen des Erbmaterials führen, kritisch hinterfragen und Auswirkungen beurteilen.
Molekularbiologie:
Plasmide, Grundlagen der DNA – Rekombinationstechnik, PCR, Prinzipien des Gentransfers; genetische Veränderungen von tierischen und pflanzlichen Zellen. Stammzellen und ihr therapeutischer Einsatz; Richtlinien zur Qualitätssicherung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Funktion, Eigenschaften und praxisrelevante Anwendungen von wichtigen Proteingruppen erkennen;
– grundlegende Strategien und Abläufe von Stoffwechselwegen mit Fokus auf biotechnologische Prozesse erkennen; Fermentationsprozesse planen und die dafür notwendigen apparativen Einrichtungen sinnvoll kombinieren;
– Methoden zur analytischen Verfolgung von Fermentationen auswählen und die Kinetik anhand vorgegebener Messdaten bestimmen.
Eigenschaften und Funktionen von biologischen Makromolekülen:
Enzyme, Katalyse, Enzymkinetik, Bestimmung von Enzymaktivitäten; Antikörper, Aufbau und Wirkungsweise; Transportproteine, Strukturproteine.
Biomembranen:
Aufbau, Transportmechanismen.
Stoffwechselprozesse und Energieumsatz:
Prinzipien des Stoffwechsels, Energetik biochemischer Reaktionen, Energiezustand der Zelle.
Stoffwechselüberblick:
Ausgewählte katabole und anabole Stoffwechselwege in Zusammenhang mit biotechnologischen Prozessen.
Fermentationstechnik:
Funktion und Design von Bioreaktoren, Reinigung und Sterilisation, Nährmedien, Auswahl und Anzucht geeigneter Mikroorganismen, Prozessführung bei Fermentationsmethoden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aufgrund der Kenntnis der Struktur und Eigenschaften von Makromolekülen Methoden zur Isolierung, Anreicherung und Charakterisierung von biologischen Makromolekülen entwickeln und die Anreicherung dokumentieren und interpretieren;
– Nachweismethoden biologisch aktiver Makromoleküle benennen und je nach Problemstellung Teststrategien entwickeln;
– klassische und etablierte biotechnologische Produktionsverfahren anwenden;
– Gärungsprozesse planen und deren Realisierung abschätzen.
Bioanalytik:
Gewinnung und Anreicherung von biologischen Makromolekülen; Zellaufschluss, Probenvorbereitung und –konzentrierung; Elektrophoretische Trenn- und Detektionsverfahren, biochromatographische Methoden, Zentrifugationstechniken, immunologische Testverfahren.
Biotechnologische Verfahren:
Alkoholische Gärung, Citronensäuregärung und Essigsäuregärung;
Biotechnologische Anwendungen in der Lebensmitteltechnik, Umwelttechnik, Medizin und Landwirtschaft; Biotechnologische Methoden zur Herstellung neuer Werkstoffe und erneuerbarer Energie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Schemata technischer Anlagen verstehen, einfache Schemata selbst erstellen und diese erläutern;
– die Grundlagen der Fördertechnik verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden.
Darstellungen in der Verfahrenstechnik:
Technische Zeichnungen, Verfahrensschemata; Rohrleitungs- und Instrumenten-Schemata.
Fördertechnik:
Strömungslehre, Elemente zur Fortleitung/Dosierung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen, Rohrleitungen/Verbindungselemente, Armaturen, Sicherheitsarmaturen, Förderung von Flüssigkeiten und Gasen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen zur Stoffvereinigung, Zerkleinerung und Stofftrennung verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– die Sicherheitsmaßnahmen bei der technischen Umsetzung und im Anlagenbau verstehen und diese anwenden.
Chemische Verfahrenstechnik und Anlagen:
Mechanische Verfahrenstechnik; Stoffvereinigung, Zerkleinerung, Stofftrennung.
Sicherheitstechnik:
Maßnahmen im chemischen Technikum und Anlagenbau, beim Explosions- und Brandschutz.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und Einsatz von elektronischen Mess- und Regelanlagen in der Prozessautomatisierung verstehen und anwenden;
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Zustandsformen und Phasengleichgewichte von Reinstoffen verstehen und mit Hilfe mathematischer Formulierungen diese beschreiben und anwenden, sowie in Diagrammen darstellen.
Mess- und Regeltechnik:
Grundelemente der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, Prozessleitsysteme.
Grundlagen der physikalischen Chemie:
Zustandsgleichungen idealer und realer Gase, Kritische Größen, Kinetische Theorie des idealen Gases, Zustandsgrößen flüssiger und fester Stoffe, Grenzflächenerscheinungen, Oberflächenspannung, Adsorption.
Phasengleichgewichte:
Phasenumwandlungen von Reinstoffen, Dampfdruck, Siedepunkt, Gefrierpunkt, Phasendiagramme, Clausius-Clapeyron’sche Gleichung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen Extraktion, Trocknung und Kristallisation verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden und einfache Stoffbilanzen dieser Anlagen erstellen;
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Elektrochemie und Phasengleichgewichte von Mehrstoffsystemen verstehen und mit Hilfe mathematischer Formulierungen diese beschreiben und anwenden, sowie in Diagrammen darstellen.
Thermische Verfahrenstechnik:
Extraktion, Trocknung, Kristallisation.
Phasengleichgewichte:
Phasengleichgewichte von Mehrstoffsystemen, Phasengesetz, ideale Gasmischungen. Lösungen, kolligative Eigenschaften, Dampfdruckdiagramme, Siedediagramme, Schmelzdiagramme.
Elektrochemie:
Elektrolytische Dissoziation, Elektroden, elektrochemisches Potential.
IV. Jahrgang:
7.Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen zur Bilanzierung von verfahrenstechnischen Anlagen verstehen und diese anwenden;
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen und mit Hilfe mathematischer Formulierungen diese beschreiben und anwenden, sowie in Diagrammen darstellen.
Thermische Verfahrenstechnik:
Technische Wärmelehre, Kreisprozesse.
Chemische Thermodynamik:
Molwärme, innere Energie und Enthalpie, Reaktions- und Bildungsenthalpien, Kalorimetrie und Thermoanalyse, Entropie, freie Energie und Enthalpie, chemisches Potential, Anwendung thermodynamischer Gesetze zur Berechnung chemischer Gleichgewichte.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen zur Bilanzierung von verfahrenstechnischen Anlagen verstehen und diese anwenden;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und Grundoperationen der Wärmeübertragung und Reaktionstechnik verstehen und diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– die grundlegenden Begriffe und Gesetzmäßigkeiten der Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen inklusive deren zeitlichem Verlauf beschreiben und mit Hilfe mathematischer Formulierungen diese beschreiben und anwenden, sowie in Diagrammen darstellen.
Thermische Verfahrenstechnik:
Wärmeübertragung, Reaktoren.
Reaktionskinetik:
Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismus chemischer Reaktionen, Kinetische Messmethoden, Folge- und Simultanreaktion, Temperaturabhängigkeit der Reaktionsgeschwindigkeit, homogene und heterogene Katalyse, Anwendung der empirischen Reaktionskinetik.
Transportvorgänge.
Diffusion.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen zur Bilanzierung von verfahrenstechnischen Anlagen verstehen und anwenden;
– den Aufbau und die Funktionsweise der in der Praxis häufig verwendeten Apparate, Maschinen und die Grundoperationen der Destillation, Rektifikation, Adsorption sowie Absorption benennen und verstehen und können diese Kenntnisse für konkrete Aufgabenstellungen anwenden;
– verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung und zur Rohstoffrückgewinnung, und den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien erkennen und anwenden.
Thermische Verfahrenstechnik:
Verdampfung, Destillation, Rektifikation, Adsorption, Absorption.
Energie- und Umwelttechnik:
Energiewirtschaft, Bilanzen und Stoffstromanalysen, Kreislaufwirtschaft, Cleaner Production.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verfahrenstechnische Anlagen zur Emissionsminderung und zur Rohstoffrückgewinnung sowie den Unterschied zwischen vorsorgenden Umweltschutzmaßnahmen und End-of–Pipe Technologien verstehen und anwenden;
– die Sicherheitsmaßnahmen, die einschlägigen Normen und Vorschriften für chemisch-technische Anlagen benennen und anwenden.
Sicherheitstechnik:
Grundlegende Rechtsvorschriften, apparative sicherheitstechnische Vorkehrungen, Sicherheitsanalyse.
Energie- und Umwelttechnik:
Kosten-Nutzenanalyse, Abfallwirtschaft, Abgasreinigung, Abwasserbehandlung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in chemischen Laboratorien verwendeten Chemikalien, Geräte und Apparate unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der toxikologischen und ökologischen Aspekte gewandt handhaben;
– die chemischen Eigenschaften ausgewählter anorganischer Elemente und Verbindungen erkennen und einfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Laboratoriumstechnik:
Grundoperationen der chemischen Laboratoriumstechnik, Handhabung von Laboratoriumsgeräten, Unfallvermeidung, Erste Hilfe und Verhalten in Notfällen, Chemikalienkennzeichnung und -handhabung, Herstellung von Reagenzlösungen, Entsorgung und Recycling, Untersuchungen zum Ablauf chemischer Reaktionen. Grundlagen der Glasbearbeitung.
Qualitative Analyse:
Prinzip eines Trennungsganges, wichtige Gruppenreaktionen und Einzelnachweisreaktionen.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. Semester und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– in der beruflichen Praxis übliche nasschemische und einfache instrumentelle Analysenmethoden benennen und verstehen;
– die Untersuchungsergebnisse – angepasst an den theoretischen Informationsstand – grafisch, rechnerisch und EDV-gestützt auswerten und interpretieren.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen von Einzelstoffen und Stoffgemischen.
Analysemethoden und Datenauswertung:
Elektrochemische Messverfahren, Photometrie und weitere optische Methoden, Ionentausch, einfache chromatographische Methoden, EDV-gestützte Datenauswertung.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– in der beruflichen Praxis übliche instrumentelle Analysenmethoden, ihre Einsatzbereiche und Grenzen verstehen und anwenden;
– die Untersuchungsergebnisse auch EDV-gestützt sachgerecht auswerten und interpretieren.
Elektrochemische Methoden, Verfahren für Probenvorbereitung und Probenaufschluss, Chromatographie, Atom- und Molekülspektrometrie, einfache statistische Prüfverfahren, Qualitätskontrolle und Kalibrierung von Messmitteln.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6.Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in den Laboratorien verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und der Umweltaspekte fachgerecht handhaben und die Untersuchungsergebnisse sachlich richtig dokumentieren und berichten;
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigsten Methoden lösen und technologische Produkte herstellen oder modifizieren;
– mikrobiologische und molekularbiologische Arbeitstechniken einsetzen.
Chemisch-technologisches Laboratorium und verfahrenstechnisches Laboratorium:
Ausgewählte Verfahren aus dem Bereich der anorganischen, organischen bzw. Bio- und Umwelttechnologie.
Biochemisch-mikrobiologisches Laboratorium:
Einschulung in die grundlegenden biochemischen und mikrobiologischen Arbeitstechniken, Nachweis- und Testverfahren.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Problemstellung geeignete mikrobiologische und molekularbiologische Methoden auswählen und unter Einsatz von Qualitätsmanagement-Elementen durchführen;
– die Fachliteratur der organischen Chemie nutzen, daraus Arbeitsvorschriften adaptieren, Synthesen von organischen Stoffen durchführen und die Methoden zur Charakterisierung der Produkte anwenden;
– die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen, kennen die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen sowie Umwelt- und Gesundheitsschäden und sind mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen und Lösungsmitteln vertraut;
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der beruflichen Praxis unterschiedlicher Fachbereiche mit den zweckmäßigen Methoden lösen und können technologische Produkte herstellen oder modifizieren.
Organisch-chemisches Laboratorium:
Aufbau von Apparaturen, Arbeitstechniken, Ansatzberechnung und Dokumentation der Arbeit; Herstellung von Ein- und Mehrstufenpräparaten unter Anwendung der wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie, Isolierung aus Naturstoffen, Reinheits- und Identitätsuntersuchungen.
Biochemisch-mikrobiologisches Laboratorium, chemisch-technologisches Laboratorium und verfahrens-technisches Laboratorium:
Grundoperationen der mechanischen und thermischen Verfahrenstechnik; Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte aus dem Umfeld der anorganischen, organischen oder biochemischen-mikrobiologischen Technologie; Entsorgung und Recycling von Laborabfällen; Herstellung, Modifizierung und Untersuchung von technologischen Produkten und Naturstoffen, Werkstoffprüfungen.
Zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit werden geeignete Aufgabenstellungen als projektorientierte Arbeiten durchgeführt.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technische Aufgaben aus der beruflichen Praxis des Fachbereichs chemische Verfahrenstechnik mit chemischen Grundverfahren (Unit Operations) im Pilotmaßstab lösen und Bilanzierungen dieser Grundverfahren durchführen;
– einfache Aufgaben der Mess- und Regeltechnik durchführen und die Untersuchungsergebnisse protokollieren;
– geeignete Prüfmethoden für physikalisch-chemische Problemstellungen auswählen, die Messergebnisse auswerten und die Berechnung und graphische Darstellung physikalisch-chemischer Größen auch durch Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen vornehmen;
– eine dem Problem angemessene Literaturstudie erstellen und umfassende schriftliche Projektdokumentationen verfassen, in denen die Ergebnisse aller Teilschritte zusammengefasst sind.
Chemisch-technologisches Laboratorium und verfahrenstechnisches Laboratorium:
Erstellung und Interpretation von Verfahrensfließbildern; komplexere verfahrenstechnische Aufgabenstellungen; Validierung und Modifizierung von Untersuchungsmethoden, Qualitätsprüfung und Charakterisierung industrieller Roh-, Halb- und Fertigprodukte; mess- und regeltechnische Aufgabenstellungen.
Physikalisch-chemisches Laboratorium:
Untersuchung von Gleichgewichten, Phasen- und Löslichkeitsdiagramme, Untersuchung von elektrischen und optischen Eigenschaften, Eigenschaften von Flüssigkeiten (Oberflächenspannung, Viskosität), thermische und kalorische Eigenschaften, reaktionskinetische Messungen.
Bereich Spezielle Umwelttechnologien*):
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften und die Verarbeitung nachwachsender organischer Rohstoffe, die daraus gewonnenen Zwischen- und Endprodukte, sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt darstellen und erklären.
– die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Vertiefend zu den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Organische Chemie“ werden die folgenden nachwachsenden Rohstoffe (NAWARO) sowie deren technologisch relevante Produkte vorgestellt und teilweise experimentell im „Laboratorium für angewandte Technologien“ erprobt.
Zucker:
Rohstoffe, Gewinnung, Ersatzstoffe, technologische Anwendungen.
Stärke und Stärkederivate:
Rohstoffe, Verarbeitung, Eigenschaften und technische Verwendung sowohl der nativen als auch der modifizierten Stärken sowie der Derivate daraus, Berücksichtigung von umwelttechnischen Aspekten.
Pflanzliche Öle, Fette und Wachse:
Rohstoffe, Gewinnung und Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung speziell am technischen Sektor unter besonderer Berücksichtigung von umwelttechnischen Gesichtspunkten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften und die Verarbeitung nachwachsender organischer Rohstoffe, die daraus gewonnenen Zwischen- und Endprodukte, sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt darstellen und erklären;
– die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Zusammensetzung von Waschmittelformulierungen und deren Wirkungsweise sowie Verarbeitung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Eigenschaften.
Holz- und Zellstoffverarbeitungsprodukte:
Rohstoffe, Verarbeitung und Gewinnung insbesondere von Zellulose, Produkte, Eigenschaften, Verwendung wie etwa Papierherstellung oder Chemiefaserproduktion unter Berücksichtigung umwelttechnischer Aspekte.
oder
Bereich Technologie der Oberflächenbeschichtung*):
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen benennen, Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen;
– ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Korrosion:
Korrosionsmechanismen und Korrosionsschutz, Werkstoffauswahl, Holzschutz.
Mechanische Verfahren:
Vorbehandlung von metallischen, mineralischen, thermoplastischen und duroplastischen Oberflächen sowie von Holz durch Schleifen, Bürsten, Sandstrahlen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mechanische und chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Beschichtung von Werkstoffoberflächen benennen, Vor- und Nachteile dieser Werkstoffe nennen und geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergreifen;
– ökonomische und ökologische Kriterien zur Auswahl der verschiedenen Beschichtungssysteme nennen und die Bedeutung aktueller Gesetze und Verordnungen für das Fachgebiet einschätzen.
Chemische Verfahren zur Vorbehandlung und Reinigung von Metallen und Kunststoffen:
Entfetten, Beizen, Phosphatieren, Passivieren.
Beschichtungssysteme:
Lacke und Anstrichmittel auf Lösungsmittelbasis und auf Wasserbasis, Pulverlacke, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Email, Eloxieren, Galvanisieren, Auswahlkriterien.
Beschichtungsverfahren organischer Systeme:
Manuelle, maschinelle und elektrische Verfahren, neue Technologien.
oder
Bereich Angewandte Technologie Leder*):
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredlung beurteilen und kennen die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese;
– einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung benennen und beschreiben.
Vorbereitung der Lederverarbeitung:
Histologie der Haut, Eiweißarten, Quellungsverhalten von Kollagenen, Eiweißreaktionen; Hautarten, Rohhautfehler und -merkmale, Hauthandel, Qualitätsbeurteilung der Rohhaut; flächenmäßige Einteilung der Haut; Konservierungsverfahren; Gerbmittel – Gerbstoffe, Reaktionen mit Eiweiß; Maschinelle Einrichtungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Rohwaren nach deren Eigenschaften, Einarbeitung und Veredlung beurteilen und die chemischen Vorgänge und Abläufe bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese benennen;
– einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien und die wirtschaftlichen Aspekte der Leder- und Rauwarenherstellung anwenden.
Lederherstellung:
Prozessschritte der Lederherstellung, Nasswerkstätte, Gerbung, Nasszurichtung, Finish, mechanische Prozesse; Chemische Hilfsmittel; Abwasserbilanz; Vermeidungstechnologien, Verwertungsstrategien für Nebenprodukte, Teilstrombehandlungen; einschlägige aktuelle Gesetz- und Regelwerke. Lederarten und Eigenschaften. Lederfehler sowie deren Ursachen; Gegenüberstellung von Leder – Pelz – Pergament- Lederersatzstoffen.
*) Aus den Bereichen „Spezielle Umwelttechnologien“, „Technologie der Oberflächenbeschichtung“ bzw. „Angewandte Technologie Leder“ ist ein Bereich zu wählen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden beschreiben und den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen;
– bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse verschiedener Analysen eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Analytische Problemlösungsstrategien:
Probenahme, Konservierung, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl. Umweltrelevante Summenparameter. Emissions- und Immissionsmessung von Schadgasen und Stäuben, Fernerkundungsmethoden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Probenahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenverfahren zur Lösung umweltanalytischer Aufgaben sowie Grenzen und Fehlerquellen der jeweiligen Methoden beschreiben und den weiteren Entwicklungen des Spezialgebietes folgen;
– bei der Begutachtung der Untersuchungsergebnisse verschiedener Analysen eine Gefährdungsabschätzung und Bewertung im Sinne der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung durchführen.
Spurenanalytik:
Qualitative und quantitative Erfassung von umweltrelevanten Einzelstoffen oder gemeinsam erfassbaren Stoffgruppen. Umweltrelevante gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte.
Auswertung von Messergebnissen:
Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Messdaten. Statistische Auswertungen zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von Messmethoden.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten beschreiben und die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen;
– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen, sowie kleinräumige von globalen Umweltproblemen unterscheiden;
– die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.
Abfallwirtschaft:
Begriffsdefinitionen, Sicherung und Sanierung von Altlasten und Altstandorten an Hand von Fallbeispielen.
Luft und Luftreinhaltung:
Luftschadstoffe und ihre Auswirkung auf Mensch, Fauna, Flora und Sachgüter, meteorologische Einflüsse auf die Ausbreitung von Luftschadstoffen, Luftgütemessnetz und Grenzwerte, Treibhausgase und Klimaveränderung.
Umweltrecht:
Prinzip der österreichischen Rechtsordnung und des EU-Rechtes; aktuelle Gesetze und Regelwerke auf dem Sektor Abfallwirtschaft.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die ökonomischen Vorteile eines durchdachten Abfallmanagementsystems, Konzepte zur Sanierung von Altlasten beschreiben und die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen bedeutsamen Managementkonzepte anwenden und verantwortlich aufbauen;
– kausale Zusammenhänge von Ursachen, Wirkungen und Folgen von Umweltbelastungen erkennen, sowie kleinräumige von globalen Umweltproblemen unterscheiden;
– die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften in der geltenden Fassung auswählen und kennen die Behördenzuständigkeit und die gebräuchliche Vollzugspraxis.
Recycling:
Sammelsysteme, innerbetriebliche und externe Recyclingmaßnahmen, Rückgewinnung von Rohstoffen; Umweltmanagementsysteme und integrierte Managementsysteme.
Wasser- und Wasserreinhaltung:
Wasservorräte, Wasserqualität, Erhebung der Gewässergüte, hydrologische und limnologische Grundlagen, Hydrologie, Limnologie, Gewässerverschmutzung und –sanierung.
Umweltrecht:
Aktuelle Gesetze und Regelwerke auf den Sektoren Luft, Wasser, Chemikalien, Anlagengenehmigung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Herstellung, Bearbeitung und zu den Eigenschaften anorganischer und organischer Rohstoffe und Endprodukte in selbstorganisierter Teamarbeit lösen;
– die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereit stellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und interpretieren;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse statistisch absichern und auswertenund mit den in Normen oder Verordnungen enthaltenen Grenzwerten vergleichen.
Durchführung von gegenstandsübergreifenden Übungen und Projekten aus den Gegenständen „Umweltanalytik“, „Umweltschutzmanagement“ und „Angewandte Technologien“.
Identifizierung und Charakterisierung anorganischer und organischer Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte.
Anwendungstechnologien.
Isolierung, Veredelung und Untersuchung von Naturstoffen für verschiedene Einsatzzwecke.
Bestimmung von Umweltschadstoffen in Wasser-, Boden- Luft-und Lebensmittelproben.
Bestimmung von Summenparametern, Validierung von Analysenverfahren.
Siehe Anlage 1.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
III. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden zur mikrobiologischen Charakterisierung, Anreicherung und Selektion von Mikroorganismen benennen;
– die Grundlagen der DNA-Rekombinationstechnik und der DNA-Analytik verstehen;
– die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnisches Arbeiten verstehen;
– Vor- und Nachteile verschiedener Expressionssysteme umsetzen und geeignete Expressionssysteme auswählen und ihre Auswahl argumentieren;
– einzelne Schritte einer Klonierung planen.
Angewandte Mikrobiologie:
Zellzuchtmethoden, Stammhaltung und Screeningverfahren zur Stammverbesserung.
Gentechnik:
Rechtliche Grundlagen für gentechnisches Arbeiten gemäß dem GTG´94 idgF. und der aktuellen EU-Rechtsvorschriften;
Rekombinations- und Klonierungstechniken, Expressionssysteme, Restriktionsverdau, Konstruktion von Expressionsvektoren, Primer-Design.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gentechnische Verfahrensweisen berschreiben und ihre Kenntnisse zur Kontrolle von Wachstumsbedingungen für die selektive Zellzucht anwenden;
– Methoden zur Mutagenese erkennen und einfache Mutagenesen planen;
– Methoden zur DNA-Synthese und Methoden der Expressions – Analytik beschreiben;
– grundlegende bioinformatische Operationen zur Analyse von Genen beschreiben.
Gentechnik:
Transformation und Transfektion, Nachweis der Genexpression in Mikroorganismen und höheren Zellen, DNA-RNA-Analytik, High Throughput Screening Verfahren; Mutagenesemethoden; Einsatz von Fachliteratur für Nachweisverfahren und zur Methodenentwicklung.
Bioinformatik:
Datenbanken, Sequenzvergleich und Strukturvorhersage.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Strategien und Mechanismen zur Vernetzung und Regulation von Stoffwechselwegen auf der Ebene von Zellen und Organen verstehen;
– Vorgänge bei der Lebensmittelherstellung und Bearbeitung beschreiben.
Stoffwechselprozesse und Regulation:
Kohlenhydratstoffwechsel, Fettstoffwechsel, Biosynthese, Reifung, Transport und Abbau von Proteinen, Koordination und hormonelle Steuerung des Metabolismus, Mechanismen der Stoffwechselregulation; Mechanismen der Signaltransduktion.
Lebensmittelchemie:
Lebensmittelinhaltstoffe, Zusatzstoffe, lebensmittelrechtliche Beurteilung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prozesse der Immunantwort beschreiben;
– die Schritte von der Gewinnung bis zur diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Immunglobulinen planen;
– wesentliche Methoden zur Strukturaufklärung und Identifizierung von Biomolekülen beschreiben.
Molekulare Zellwechselwirkungen:
Funktionsweise des Immunsystems, Fehlverhalten des Immunsystems, molekulare Kontrolle und Fehlfunktion des Zellwachstums (Krebs, Apoptose).
Bioanalytik:
Herstellung, Reinigung und Charakterisierung poly- und monoklonaler Antikörper und deren labortechnische und therapeutische Anwendung; chemische Modifikation und Strukturaufklärung von Biopolymeren, DNA-Sequenzierung, Proteinsequenzierung, relevante molekülspektroskopische Methoden.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die verfahrens– und apparatetechnischen Grundlagen biotechnologischer Verfahren beschreiben;
– mikrobiologische Prozesse vom Labormaßstab in den technischen Maßstab upscalen;
– gärungstechnische Verfahren analysieren und alternative bzw. optimierte Varianten implementieren.
Fermentationstechnik:
Bioprozesstechnik, Up- und Downstreamprocessing, Scale up und Modellierung biotechnologischer Verfahren.
Biotechnologische Verfahren:
Aufbereitungs-, Reinigungs- und Recyclingverfahren, Methoden der aeroben und anaeroben Abwasserreinigung; Enzymtechnologie, Biokatalyse und Biotransformation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Zielrichtungen und Aufgaben moderner biotechnologischer Verfahren benennen;
– Funktionsabläufe biotechnologischer Produktionen beschreiben und Daten und Messergebnisse sinngemäß interpretieren.
Biotechnologische Verfahren:
Ausgewählte fermentative Produkte des Primär- und Sekundärstoffwechsels.
Zellkulturtechnik:
Gewinnung und Kultivierung tierischer Zellen; Herstellung von Impfstoffen, Antikörpern und therapeutischen Proteinen; Biotechnologie pflanzlicher Zellen sowie Methoden und Anwendungen der pflanzlichen Zellkultur.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikrobiologische Techniken zur Planung neuer Aufgabenstellungen einsetzen und miteinander kombinieren;
– Methoden zur DNA-Charakterisierung entwickeln und durchführen;
– Arbeiten mit rekombinanter DNA zur Konstruktion spezieller Stämme in der Sicherheitsstufe eins planen und selbstständig durchführen und die manipulierten Zellen fermentativ darstellen;
– Methoden zum Nachweis von gentechnischen Unterschieden bzw. genetischen Veränderungen in biologischen Produkten entwickeln und durchführen.
Praxisrelevante mikrobiologische und molekularbiologische Verfahren:
Vermehrung und Wachstumsverhalten von Mikroorganismen – Zellzuchtmethoden, Ermittlung von Wachstumsparametern, Einfluss von Antibiotika und Desinfektionsmitteln; Identifikation von Mikroorganismen und Untersuchung von biologischen Produkten mittels mikrobiologischer und molekularbiologischer Methoden.
Isolierung und Nachweis von Nukleinsäuren aus verschiedenen Organismen.
DNA-Rekombinationsmethoden, Transformation und Transfektion von Mikroorganismen und höheren Zellen, DNA-Analytik; Fermentationsverfahren mit Hilfe klassischer Mikroorganismen und gentechnisch veränderter Mikroorganismen; Bioinformatik, Umgang mit Datenbanken.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spezifische Methoden zum Nachweis und Studium von Biomolekülen auswählen und einsetzen;
– Produkte mit biologischen Inhaltsstoffen nach einer Gesamtanalyse aufgrund gesetzlicher Richtlinien beurteilen;
– Strategien zur Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen entwickeln, umsetzen und dokumentieren;
– Fermentationen analytisch verfolgen, steuern und Produkte aufarbeiten.
Praxisrelevante biochemisch technologische und bioanalytische Verfahren:
Kinetik enzymatischer Reaktionen, Ermittlung von Kenngrößen und Wirkungsoptima; Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten, Isolierung, Anreicherung und Charakterisierung von Biomolekülen und Aufreinigung rekombinanter Proteine unter Anwendung biochromatographischer Methoden, Membran- und Zentrifugationstechniken und selektiver Extraktions- und Konzentrierungsmethoden; Nachweis und Identifizierung von Biomolekülen mittels immunologischer, elektrophoretischer und molekülspektroskopischer Methoden.
Analyse von Inhalts- und Zusatzstoffen biologischer Produkte, Gesamtanalyse und Beurteilung nach gesetzlichen Richtlinien; Analytische Verfolgung und Kinetik von Fermentationsprozessen, Anwendung von Enzymen für Stoffumsetzungen, Immobilisierung, Aufarbeitung von Fermentationsprodukten.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Jahresabschluss verstehen und interpretieren und daraus Kennzahlen ermitteln und interpretieren;
– einfache Bilanzanalysen durchführen;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Grundlagen:
Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, rechtliche Vorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgabenrechnung.
Bilanzanalyse:
Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse.
Liquiditätsplan:
Aufbau und Einsatzmöglichkeiten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden;
– wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung beschreiben und können deren Vor- und Nachteile erklären.
Grundlagen:
Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings anhand konkreter Anwendungsbeispiele.
Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung:
Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung.
Unternehmensfinanzierung:
Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Organisationsformen und Prozessbeschreibungen grafisch darstellen und charakterisieren;
– die betriebsanlagenrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Vorschriften benennen und diese im chemischen Betrieb umsetzen sowie Arbeitsplätze und Funktionsbereiche arbeitnehmerschutzrechtlich bzw. sicherheitstechnisch beurteilen;
– die wichtigsten Kostenbegriffe verstehen und mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Deckungsbeitragsberechnungen durchführen.
Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung inklusive Aufbau- und Ablauforganisation.
Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche:
Arbeitsumgebung, Arbeitssicherheit, Betriebsstättenplanung, Instandhaltung, Chemikalienhandhabung inkl. Abfallwirtschaft, Betriebsanlagenrecht.
Grundlagen der Kostenrechnung:
Aufgaben und Ziele der Kostenrechnung, Kostenartenrechnung, Betriebsüberleitung, Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnung, Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze), Kostenträgerrechnung, Produktkalkulation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Beschaffungs-, Lagerhaltungs- und Lieferantenauswahlstrategien beschreiben und Bestandskennzahlen ermitteln;
– Instrumente der Bedarfsermittlung und betriebswirtschaftliche Analyseverfahren beschreiben und anwenden;
– die Grundlagen der Kostenrechnungen anhand konkreter Aufgabenstellungen anwenden.
Grundlagen der Materialwirtschaft:
Aufgaben und Ziele, Bedarfsermittlung, Bereiche der Logistik, Beschaffungsarten und -strategien, Lagerung und Transport, Lagerhaltungsstrategien und Lagerkennzahlen.
Angewandte Kostenrechnung:
Teilkostenrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen, Betriebsergebnisrechnung, Kostenrechnungssysteme.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9 und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben zur Charakterisierung anorganischer und organischer Stoffe in selbstorganisierter Teamarbeit lösen;
– die benötigten Unterlagen durch eine gezielte Literaturrecherche bereitstellen, einen Projektplan aufstellen und die Ergebnisse fachgerecht dokumentieren und sowohl in chemischer als auch betriebstechnischer Hinsicht interpretieren.
Gegenstandsübergreifende chemisch – technologische Projekte:
Planung, Auswahl und Durchführung konkreter Projekte in selbstorganisierter Teamarbeit unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und betriebstechnische Aspekte.
Dokumentation und Interpretation:
Dokumentation und Interpretation von Projektabläufen und Untersuchungsergebnissen, Präsentation von Analysen und Schlussfolgerungen in praxisgerechter Form.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9.und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– chemisch-technologische Problemstellungen mit den in der Praxis üblichen Methoden lösen und Methodenvergleiche aus analytischer und betriebswirtschaftlicher Sicht erstellen;
– chemische Syntheseprozesse und Analysemethoden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte durchführen und bewerten;
– ihre Arbeit sachgerecht dokumentieren, die Untersuchungsergebnisse auswerten und ganzheitlich aus betriebstechnischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beurteilen.
Chemisch-technologische Aufgabenstellungen:
Bearbeitung, Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse mit den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Instrumentarien.
Bearbeitung, Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse mit den Instrumentarien aus den Gegenständen Unternehmensführung und Betriebstechnik.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe der Betriebsorganisation benennen;
– Grundbegriffe der Organisationstechnik inklusive des Projektmanagements beschreiben.
Betriebsorganisation:
Unternehmensziele, Organisationsziele, Organisationsgrad. Aufbau- und Ablauforganisation.
Projektmanagement:
computerunterstützte Projektplanung, Projektanalyse, Projektentwicklung, Projekteinführung, Wertanalyse.
Organisationstechnik:
Planung, Erhebung, Bewertung, Durchführung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe der Produktionsplanung beschreiben und Berechnungen der Produktionsplanung durchführen;
– Grundbegriffe der Personalwirtschaft und der Arbeitswissenschaften beschreiben.
Produktionsplanung und -steuerung:
Datenerfassung, Materialwirtschaft und Logistik, Kapazitätsplanung, Auftragsveranlassung, Auftragsüberwachung, Betriebsdatenerfassung, Kennzahlen.
Arbeitswissenschaften:
Ergonomie und Arbeitsgestaltung. Zeitwirtschaft. Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten. Formen der innerbetrieblichen Kommunikation und der Entscheidungsfindung.
Personalwirtschaft:
Anforderungsermittlung und Arbeitsbewertung, Entgeltdifferenzierung, Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Personalbeurteilung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundzüge der Kostenrechnung beschreiben und diese bei Berechnungen anwenden;
– die Grundzüge der Organisationsentwicklung, der Investition und Finanzierung beschreiben;
– ihre Kenntnisse zur Lösung komplexer Betriebsentscheidungen anwenden.
Kostenrechnung:
Betriebliches Rechnungswesen, Kalkulationsverfahren, Kostenträgererfolgsrechnung. Spezielle Kostenmodelle. Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung. Plankostenrechnung.
Investition und Finanzierung:
Begriff und Arten, Abschreibung, Finanzierungskosten.
Organisationsentwicklung:
Zielsetzung, Ansätze, Methoden, Modelle.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wichtige Marketinginstrumente benennen und anwenden;
– ihre Kenntnisse zur Lösung komplexer Betriebsentscheidungen anwenden.
Marketing:
Ziele. Marktforschung. Marketinginstrumente (Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik).
Komplexe Betriebsentscheidungen:
Bereichsübergreifende Probleme, Fallbeispiele und Planspiele.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– praxisnahe Analysenmethoden beschreiben und diese auf konkrete Problemstellungen anwenden;
– die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden benennen und grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb umsetzen.
Automatisierte Analytik:
Inprozesskontrollen, multivariate Auswertemethoden, Verfahrensoptimierung, Validierung von Analysenmethoden.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien der Verfahrensoptimierung, die Anforderungen an die Validierung von Analysenmethoden benennen und grundlegenden Kenntnisse des Probenmanagements im chemischen Betrieb umsetzen.
Probenmanagement im qualitätsgesicherten Umfeld.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential erkennen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen;
– ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Materialtechnologie:
Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe. Aktuelle und neue Entwicklungen unter Anderem auf den Gebieten der Metallurgie, Hochleistungskeramik, Halbleitertechnologie und faserverstärkten Verbundwerkstoffen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Entwicklungen im Bereich der Materialtechnologie anorganischer Werkstoffe und deren wirtschaftliches und technologisches Potential erkennen sowie die Auswirkung der Herstellung und Verwendung dieser Produkte auf die Umwelt abschätzen;
– ihre Kenntnisse im Bereich der Gefüge, Kristallographie und Phasenzusammensetzungen auf die zu erwartenden Eigenschaften von Werkstoffen anwenden.
Vertiefung der Kenntnisse im Bereich der Werkstoffzusammensetzung (Gefüge, Kristallographie, Phasen).
Einfluss der Werkstoffzusammensetzung auf Materialeigenschaften.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für das Fachgebiet bedeutsamen Zusammenhänge, Komponenten und Geräte der elektrischen Mess- und Regelungstechnik verstehen;
– die elektrische Messtechnik, auch im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, gezielt anwenden.
Messtechnik:
Elektrische und elektronische Messgeräte. Messung nichtelektrischer physikalischer und chemischer Größen. Messung von Strom, Spannung, Widerstand und Leistung im Gleich- und Wechselstrombereich.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Komponenten digitaler Steuerungen verstehen und diese kombinieren;
– die Grundlagen des geschlossenen Regelkreises verstehen.
Regelungstechnik:
Digitale Steuerungstechnik, Elemente und Aufbau von Regelkreisen, Übungen zur Steuerungs- und Regeltechnik.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten;
– die in der Laborpraxis auftretenden Aufgaben lösen und die erforderlichen Arbeitsverfahren selbst auswählen;
– Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zu den facheinschlägigen Bereichen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9 und 10. Semester*):
Die Schülerinnen und Schüler können
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von Materialien auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren;
– Experimente zu chemisch-technologischen Grundoperationen und Verfahren selbstständig durchführen, dokumentieren und interpretieren.
Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zu den facheinschlägigen Bereichen.
*) Die Zuordnung des oben genannten Laboratoriums zum 7. und 8. bzw.9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Zusammenhänge ökologischer Systeme verstehen und die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit umweltbewussten Verhaltens und des Einsatzes nachhaltiger umwelttechnischer Verfahren erkennen;
– den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen unter Verwendung rechnergestützter Methoden in Verbindung mit modernen Datenverarbeitungsanlagen berechnen.
Ökologie:
Aut-, Populations- und Synökologie (intra- und interspezifische Wechselwirkungen – ökologische Nische, biogeochemische Stoffkreisläufe, Energiefluss, limitierende Faktoren).
Energietechnik:
Energiewirtschaft, alternative Energiesysteme, Elemente der Energieübertragung und Antriebssysteme, angewandte Wärmelehre, Kälte- und Klimatechnik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maßnahmen zur Verringerung schädlicher Umweltauswirkungen bewerten und sind in der Lage, die besten verfügbaren Techniken auszuwählen;
– betriebliche Organisationsformen beschreiben, sie hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren und können Werkzeuge des Projektmanagements und des Projektcontrollings anwenden;
– unterschiedliche Energieumwandlungsprozesse bewerten und einander energietechnisch und umwelttechnisch gegenüber stellen.
Ökologie:
Ausgewählte limnische und terrestrische Ökosysteme, Umweltfaktoren Boden, Klima und ökologische Arbeitsmethoden.
Energietechnik:
Schnelle Oxidationsvorgänge, Verbrennung, Verschwelung, Pyrolyse, Wärmerückgewinnungssysteme und Energiebilanzen und Stoffstromanalysen in ausgesuchten Grundverfahren, ökologische Auswirkungen der Energienutzung.
Betriebstechnik:
Betrieblicher Wirtschaftsprozess im Überblick, Aufbau- und Ablauforganisation, Projektmanagement.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das für ihre Tätigkeit in der Praxis relevante Spektrum an Bewertungs- und Analysemaßnahmen im Bereich Umweltschutz einsetzen und kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie und Umweltschutz;
– Aufbau und Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren beschreiben und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben planen und umsetzen;
– die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen;
– die wichtigsten Kostenbegriffe benennen und mit vorgegebenen Daten Produktkosten kalkulieren.
Ökologie:
Prinzipien des Umweltschutzes, Treibhauseffekt, Schadstoffe in der Troposphäre (Ozon, Smog, Feinstaub), Atmosphärenchemie, Ausbreitung von Schadstoffen, Ökobilanzen und ökologische Bewertungsmethoden, Lebenszyklusanalysen.
Umwelttechnik:
Abwasser (Inhaltsstoffe, Reinigung), Bodenschadstoffe und Altlasten, Kompostierung, Vergärungstechnik.
Sicherheitstechnik:
Einstufung und Kennzeichnung, Lagerung, Transport und Sammlung von Stoffen, Risikoanalyse und Grenzwerte gesundheitsschädlicher, ökotoxischer und physikalisch gefährlicher Stoffe, Brand- und Explosionsschutz, Strahlenschutz, Aufgaben und Leistungen der Einrichtungen für Unfallverhütung, Sicherheitsbegutachtungen.
Umweltanalytik:
Probenahme und Probenvorbereitung, Screening- und halbquantitative Methoden, Quantitative Methoden in den Bereichen Boden-, Abfall-, Luft- und Wasseranalytik.
Betriebstechnik:
Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung, Arbeitsplatzgestaltung und Betriebsstättenplanung im Chemiebereich.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Umwelttechnik verwendeten Apparate, Maschinen, Anlagen und Verfahren beschreiben und geeignete Verfahren zur Lösung umweltrelevanter Probleme in Betrieben planen und umsetzen;
– die Gefahrenpotenziale im Bereich der Chemietechnik bewerten und, ausgehend von den rechtlichen Bestimmungen, Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit von Mensch und Umwelt planen;
– die Prinzipien, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen umweltanalytischer Untersuchungsverfahren verstehen und können diese anwendungsorientiert auswählen, eine geeignete Analysenplanung erstellen und Analysenergebnisse interpretieren;
– Arbeitsplätze und Betriebsstätten nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen.
Ökologie:
Naturschutzrecht, Waldökosysteme (Neuartige Waldschäden, Hemerobie), Gewässerschutz (Eutrophierung, Gewässergüte), Biodiversität, Bodendegradation, ausgewählte Beispiele der Nachhaltigkeit.
Umwelttechnik:
Recycling und Wertstoffe, Deponietechnik, Abfallverbrennung und Luftreinhaltung.
Umweltrecht:
Umweltinformation, Ökoaudit, Umwelthaftung, Umweltstrafrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Störfallverordnung, Umgang mit Behörden und mit der Öffentlichkeit, Luftemissionen, Wasserrecht, Betriebsanlagen, Klimaschutz.
Umweltanalytik:
Analysenplanung an Hand von ausgewählten Beispielen aus der Umwelttechnik- und -analytik, Interpretation von Analysenergebnissen und Vergleich mit gesetzlichen/normativen Vorgaben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Versuchsreihen für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labormaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren sowie den Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen;
– analytische Einzelbestimmungen von Material- und Umweltproben unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Ökologie und Umweltschutz“, „Umwelttechnik“, „Energietechnik“, „Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement“, „Umweltanalytik“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Versuchsaufbauten für umwelt- und energietechnische Verfahren im Labor- und Technikumsmaßstab konzipieren, die zugehörige Mess- und Regeltechnik installieren und den Materialdurchsatz, den Energiebedarf und die Auslegung von Anlagen berechnen;
– Analysenmethoden für die Untersuchung von Material- und Umweltproben auswählen, eine Analysenplanung erstellen, die Einzelbestimmungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Ökologie und Umweltschutz“, „Umwelttechnik Energietechnik“, „Messdatenauswertung und Qualitätsmanagement“, „Umweltanalytik“ und „Betriebstechnik“.
„Allgemeine und anorganische Chemie“, „Analytische Chemie und Qualitätsmanagement“, „Organische Chemie“, „Biochemie und Mikrobiologie“, „Physikalische Chemie, Verfahrens, Energie- und Umwelttechnik“, „Analytisches Laboratorium“ und „Technologisches Laboratorium“:
Siehe Abschnitt B.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe und Grundgrößen der Textiltechnik und Textilveredlung benennen und Berechnungen zur Beschreibung von Textilprodukten und Herstellungsverfahren durchführen;
– die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe benennen, die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen beschreiben, die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren beschreiben und die dazu eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen.
Faser- und Materialtechnologie:
Textile Grundgrößen (Fasern, Garne, Flächengebilde), Berechnungen von Behandlungsflotten, Kenngrößen für Polymere und Farbstoffe.
Textilveredlung:
Vorbehandlung von Cellulose-, Eiweiß- und Synthesefasern.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau und die Eigenschaften von Polymeren erkennen, aus denen Fasern hergestellt werden und Einsatzgebiete von Fasern und Fasermischungen für textile Produkte beschreiben;
– die chemisch-technologischen Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfs- und Farbstoffe benennen, die zu Grunde liegenden chemischen Reaktionen und die technischen Abläufe der Textilveredlungsverfahren beschreiben und die entsprechenden Geräte, Apparate und Maschinen einsetzen;
– qualitative und quantitative Bestimmungen für Faserstoffe, Farbstoffe, Textilhilfsmittel und Textilprodukte beschreiben und einsetzen.
Faser- und Materialtechnologie:
Aufbau, Eigenschaften, Gewinnung/Herstellung von Natur- und Chemiefasern, Maschinen und Apparate für die Textilveredlung.
Textilveredlung:
Färbemechanismen und Färbeverfahren für Cellulose-, Eiweiß- und Synthesefasern (Chemikalien und Einrichtungen).
Textilchemische Untersuchungen:
Qualitative Untersuchungen von Faserstoffen mit Schnellmethoden und instrumenteller Analytik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auswählen und entsprechende Warenläufe konzipieren und kostenmäßig kalkulieren;
– die wichtigsten Herstellungsverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben;
– wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben und einsetzen;
– durch analytische und textiltechnische Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Textilveredlung:
Färben von Fasermischungen, Farbechtheiten, Farbmetrik, Textildruck (Druckereichemikalien, Einrichtungen, Nachbehandlung), Ausrüstung/Appretur (chemische und mechanische Verfahren).
Textile Fertigungstechnik:
Herstellungsverfahren (Spinnerei, Weberei, Wirkerei und Strickerei, Stickerei).
Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen:
Qualitative und quantitative Untersuchungen von Faserstoffen, Hilfsmitteln, Farbstoffen und Textilprodukten; textilmechanische Prüfungen von Fasern, Garnen und Flächengebilden.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für eine gegebene Aufgabenstellung geeignete Verfahren und Abläufe unter den Gesichtspunkten Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit auswählen und entsprechende Warenläufe konzipieren und kostenmäßig kalkulieren;
– die wesentlichen Anforderungen für textile Produkte (Bekleidung, Heimtextilien, technische Textilien) beschreiben;
– wichtige textilmechanische Prüfverfahren für Fasern, Garne und Flächengebilde beschreiben und einsetzen;
– durch analytische und textiltechnische Prüfungen die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen, Qualitäts- und Umweltvorschriften feststellen.
Textilveredlung:
Beschichtungsverfahren, spezielle Ausrüstungstechniken (Nano- und biotechnologische Verfahren), Textilreinigung und -pflege, Aufbau und Organisation eines Textilveredlungsbetriebes, Warenläufe der Textilveredlung (Projekt- und Prozessmanagement, Kostenkalkulation).
Textile Fertigungstechnik:
Spezielle Techniken (Vliesstoffe, Verbundmaterialien, Teppiche), Elektronik-Integration in Textilien (Smart textiles), Bekleidungsphysiologie.
Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen:
Farbechtheitsbestimmungen, farbmetrische Untersuchungen, Prüfungen für Qualitäts- und Umweltanforderungen, Untersuchung von Schadensfällen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Laboratorium verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien handhaben und Versuchsreihen zu textilchemischen Fragestellungen konzipieren, durchführen, dokumentieren und bewerten;
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von textilen Materialien auswählen, die Einzelprüfungen durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die in der Praxis auftretenden textilveredlungstechnischen Aufgaben lösen und die erforderlichen Behandlungsmethoden selbst auswählen;
– technische und chemische Prüfmethoden für die Untersuchung von textilen Materialien auswählen, eine Prüfplanung erstellen, die Einzelprüfungen unter Beachtung der Prinzipien des Qualitätsmanagements durchführen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren.
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textile Fertigungstechnik“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einsatzbereiche der verwendeten Einrichtungen, Apparate und Maschinen beschreiben und diese fachgerecht handhaben;
– für gegebene Warenanforderungen Arbeitsgänge planen, durchführen, dokumentieren und bewerten.
Übungen und Projekte (gegenstandsübergreifend) zu den Bereichen „Faser- und Materialtechnologie“, „Textile Fertigungstechnik“, „Textilchemische und textiltechnische Untersuchungen“ und „Textilveredlung“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.5 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | 15 | (I) | ||||||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Hardwareentwicklung 4 | 7(2) | 7(2) | 2 | 3 | 4 | 23 | I | ||||||||
| 2. | Messtechnik und Regelungssysteme | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | I | ||||||||
| 3. | Digitale Systeme und Computersysteme 5 | – | – | 3(2) | 4(2) | 4(2) | 11 | I | ||||||||
| 4. | Kommunikationssysteme und -netze 5 | – | – | 2 | 2(1) | 5(2) | 9 | I | ||||||||
| 5. | Fachspezifische Softwaretechnik 4 | 3(2) | 4(2) | 2(2) | 2(2) | 2(1) | 13 | I | ||||||||
| 6. | Laboratorium | – | – | 3 | 4 | 8 | 15 | I | ||||||||
| 7. | Prototypenbau elektronischer Systeme 6 | 7 | 7 | 8 | 4 | – | 26 | III bzw. IV | ||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | |||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 185 | ||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von je vier Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Hardwaretechnik, der Mess- und Regelungstechnik, der Kommunikationssysteme und Kommunikationsnetze, der Computersysteme und der Softwaretechnik ausführen. Dabei steht die Planung, Entwicklung und Realisierung elektronischer Geräte, der Entwurf angepasster Softwarelösungen, die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Im Bereich Grundlagen der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente. Sie können die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren und elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern messtechnisch analysieren sowie einfache und komplexe Bauelemente auswählen, einbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Grundschaltungen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete. Sie können einfache elektronische Schaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen entwerfen und dimensionieren, elektronische Schaltungen rechnerisch und messtechnisch im Zeit- und Frequenzbereich analysieren sowie Bauelementgruppen auswählen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Schaltungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen eine Schaltungsspezifikation erklären und einfache elektronische Schaltungsstrukturen erkennen. Sie können Schaltungsmodule entsprechend der Spezifikation systematisch zu einer komplexeren Einheit zusammenfügen, komplexe Schaltungen analysieren und in Bezug auf ihre spezifizierte Funktion hin bewerten sowie elektronische Schaltungen nach gegebener Spezifikation entwickeln, fertigen, testen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Schaltungsanalyse und –simulation kennen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden zur Beschreibung von Schaltungen, die typischen Strukturen einer Hardwarebeschreibungssprache und Werkzeuge zur Schaltungssimulation und können diese bedienen. Sie können weiters das Verhalten elektronischer Schaltungen beschreiben, simulieren und die Ergebnisse entsprechend darstellen sowie Methoden der Hardwarebeschreibung zur Analyse elektronischer Schaltungen anwenden und aus den Ergebnissen die nötigen Schlussfolgerungen ziehen. Die Absolventinnen und Absolventen können verschiedene Methoden zur Analyse elektronischer Schaltungen auswählen und anwenden sowie die Schaltung unter Zuhilfenahme der Ergebnisse redesignen.
Im Bereich PCB-Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Erfordernisse bei der Erstellung eines Platinenlayouts und können mit geeigneten Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein Schaltungslayout erstellen. Sie können Layouts in Hinblick auf Konstruktionsrichtlinien und EMV-Kriterien beurteilen sowie für komplexe elektronische Schaltungen die Fertigungsunterlagen erstellen.
Im Bereich Werkstoffe der Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen gängige Werkstoffe, die in der Elektronik Anwendung finden, können ihre Eigenschaften beurteilen, kennen Werkzeuge und Verfahren zu ihrer Bearbeitung und können geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten. Sie können systemrelevante mechanische Komponenten normgerecht konstruieren und fertigen.
Im Bereich Fertigen von elektronischen Schaltungen kennen die Absolventinnen und Absolventen Möglichkeiten, aus gegebenen Schaltplänen Schaltungen zu fertigen und können Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden. Sie können die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und beurteilen sowie elektronische Schaltungen fertigungsgerecht entwickeln, produzieren, messtechnisch überprüfen, in Betrieb nehmen und dokumentieren.
Im Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements und können Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten. Sie können darüber hinaus Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen Sensoren, Aktoren sowie deren Ansteuerprinzipien und können für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen, Sensoren, Aktoren und Stellverfahren mathematisch bzw. anhand von Kennlinien analysieren und diese gemeinsam mit Antrieben und Stellgliedern zur Realisierung von Mess-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben einsetzen.
Im Bereich Messverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Messverfahren für elektrische Größen, Zeit und Frequenz, deren Kenngrößen und Messfehler und können für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren sowie Messergebnisse kommentieren und dokumentieren, Messfehler abschätzen und geeignete Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen.
Im Bereich Signalaufbereitung und –darstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen Verfahren zur Signaldarstellung und -aufbereitung sowie die entsprechenden Funktionseinheiten einer Messkette. Sie können für die jeweilige Anwendung geeignete A/D- und D/A-Wandler, Messverstärker und Filter auswählen, Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben einsetzen, die Auswirkung von A/D- und D/A-Wandlung bewerten, das Verhalten von Messverstärkern und Filtern berechnen bzw. simulieren sowie komplette Signalverarbeitungsketten konfigurieren und für Messaufgaben einsetzen.
Im Bereich Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Architekturen von Regelungssystemen sowie deren Beschreibungsformen und Simulationswerkzeuge. Sie können Analog- und Digitalregler dimensionieren und realisieren sowie Regelkreise durch Simulation, Berechnung und Messung analysieren bzw. aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Schnittstellen und Bussysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Schnittstellenstandards sowie branchenübliche Feldbussysteme und können Geräte mit Hilfe von Standardschnittstellen und Feldbussystemen verbinden und in Betrieb setzen. Sie können Signalverläufe und Protokolle an Schnittstellen und Bussen analysieren, Fehlerzustände erklären sowie Feldbussysteme konzipieren und implementieren.
Im Bereich Testen und Fehlersuche in Komponenten, Modulen und Systemen kennen die Absolventinnen und Absolventen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten. Sie können gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test und Fehlersuche in elektronischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren.
Im Bereich Betrieb von Geräten und Systemen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen und können mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme in Betrieb nehmen, einfache Servicearbeiten durchführen sowie technische Dokumentationen erstellen.
Im Bereich Entwurf digitaler Systeme können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Verfahren des digitalen Systementwurfs anwenden, Digitalbausteine auswählen und den Entwurf dokumentieren. Sie können digitale Systeme durch Simulation verifizieren und bewerten, unter Verwendung von Entwicklungsplattformen implementieren sowie in Betrieb nehmen und testen.
Im Bereich Computerarchitekturen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Basisarchitekturen und Kenngrößen moderner Computer und können eine für die jeweilige Anwendung geeignete Computerarchitektur auswählen. Sie können Computerarchitekturen analysieren sowie deren Eignung für spezielle Anwendungsfälle bewerten und vergleichen.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren sowie für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen, mit Hilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Im Bereich Signalverarbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Methoden der digitalen Signalverarbeitung und die Architekturen moderner Signalprozessoren. Sie können für die jeweilige Anwendung geeignete Signalverarbeitungsalgorithmen auswählen und parametrieren, Methoden der Signalverarbeitung durch Simulation analysieren und bewerten sowie Algorithmen der Signalverarbeitung implementieren, testen und optimieren.
Im Bereich Realisierung und Test von Systemen können die Absolventinnen und Absolventen Prototypen digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben.
Im Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Beschreibungen von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich, verstehen die grundlegenden Theoreme der Informationstheorie und Übertragungstechnik und können die wesentlichen Verfahren der Codierung, Modulation und Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen erklären. Sie können übertragungstechnische Grundschaltungen dimensionieren, simulieren und messtechnisch überprüfen.
Im Bereich Hochfrequenztechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Frequenzverhalten von aktiven und passiven Bauelementen sowie die Prinzipien der elektromagnetischen Wellenausbreitung und können für die jeweilige Anwendung geeignete übertragungstechnische Komponenten auswählen sowie das Hochfrequenzverhalten messtechnisch erfassen.
Im Bereich Optische Nachrichtentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von optoelektronischen Bauelementen und können optoelektronische Signale messtechnisch erfassen sowie für die jeweilige Anwendung geeignete Komponenten auswählen.
Im Bereich Netzwerke kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Netzwerkkomponenten und können das Prinzip eines Netzwerkprotokolls erklären. Sie können die Signale bzw. Protokolle an den Schnittstellen der in Wechselwirkung stehenden Netzwerkkomponenten hinsichtlich Funktionalität prüfen sowie Anforderungen an Netze definieren, geeignete Komponenten und Protokolle auswählen und die Realisierung planen.
Im Bereich Netzwerkdienste kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Netzwerkdienste zur Übertragung von Daten-, Audio- und Videoinformationen. Sie können Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen sowie die Konfigurationsparameter festlegen und die Funktionalität nachweisen.
Im Bereich Vermittlungssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Verkehrstheorie und können die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.
Im Bereich Consumer-Electronics kennen die Absolventinnen und Absolventen Verfahren zur Bearbeitung von analogen und digitalen Audio-, Bild- und Videosignalen sowie Methoden der Datenkompression und Speicherung und können Algorithmen der Audio-, Bild- und Videoverarbeitung mit Software-Werkzeugen analysieren. Sie können ausgewählte Komponenten einer Signalverarbeitungskette zusammenfügen und anwendungsspezifisch konfigurieren.
Im Bereich Aufbau und Test von Kommunikationsverbindungen können die Absolventinnen und Absolventen die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend realisieren sowie die praktische Realisierbarkeit von Projekten der Kommunikationstechnik bewerten und die physikalische Vernetzung von Kommunikationssystemen und Netzen standardgerecht planen und projektieren.
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware und können sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Betriebssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems, verstehen deren Aufgaben und können ein vorgegebenes Betriebssystem nützen, elementare Betriebssystemkomponenten auf ihre Ressourceneffizienz hin evaluieren und elementare Funktionen eines Betriebssystems erstellen.
Im Bereich Programmiersprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vor- und Nachteile gängiger Programmiersprachen und können die für eine spezifische Aufgabe geeignete wählen. Sie können Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen, die Funktionalität von Softwaremodulen anhand des Quellcodes nachvollziehen sowie die Regeln von vorgegebenen Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden.
Im Bereich Datenbanken können die Absolventinnen und Absolventen in gängigen Notationsformen erstellte Modelle des Datenbankentwurfs interpretieren, eine Abfragesprache auf Datenbanken anwenden, Datenbankstrukturen hinsichtlich ihrer Integrität bewerten sowie Datenbanklösungen planen und realisieren.
Im Bereich Softwareentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Standardalgorithmen und Datenstrukturen sowie deren Anwendungsbereiche und können relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentation entnehmen. Sie können Sprachmittel der Objektorientierung einer Programmiersprache auf eine Aufgabenstellung anwenden, fachspezifische Algorithmen auswählen und einsetzen, Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf abschätzen sowie Software nach modernen Vorgehensmodellen entwickeln.
Im Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen von Mikrocontrollerprogrammen sowie ihr Zusammenwirken innerhalb eines Systems und können Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren sowie hardwarenahe Programmteile hinsichtlich Code- und Laufzeiteffizienz evaluieren.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen client- und serverseitigen Technologien und kennen aktuelle Vertreter beider Bereiche. Sie können den Aufbau und das ergonomische Design von Webseiten gestalten, unterschiedliche Authentifizierungsmechanismen hinsichtlich ihrer Eignung für konkrete Aufgabenstellungen bewerten, Teilfunktionalitäten auf geeignete Knoten eines verteilten Systems anordnen, Server einrichten und diese innerhalb eines vorgegebenen Netzwerkes zur Verfügung stellen.
Im Bereich Datensicherheit kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen sowie für die Verwendung von personenbezogenen Daten und können Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten planen und implementieren. Sie können bestehende Systeme auf Schwachstellen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz analysieren sowie Methoden der Datensicherung technisch und organisatorisch umsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen, Zahlensysteme.
Reelle Zahlen:
Dualzahlen, Hexadezimalzahlen; Konversion.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich komplexe Zahlen und Geometrie
die elementaren Rechenoperationen mit komplexen Zahlen durchführen und deren unterschiedliche Darstellungen zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden.
Komplexe Zahlen:
Komponentenform, Polarform, Exponentialform; elementare Operationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen.
Addition von trigonometrischen Funktionen, Zeigerdarstellung.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Integralrechnung für die Berechnung von Kenngrößen periodischer Funktionen anwenden.
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen.
Bereich Analysis
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen.
Bereich Analysis
Lineare Differential- und Differenzengleichungen:
Lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Bereich Analysis
Funktionenreihen:
Taylorreihen; Fourierreihen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden.
Integraltransformationen:
Original- und Bildbereich (Transformation und inverse Transformation).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären, einfache Schaltungen beschreiben und einfache Gleichstromnetzwerke dimensionieren;
– die grundlegenden Gesetze der kombinatorischen Logik anwenden, das Verhalten digitaler Schaltungen analysieren und einfache Digitalschaltungen entwerfen.
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Werkstoffe der Elektronik
– die gängigen Werkstoffe der Elektronik nennen und deren Eigenschaften beurteilen;
– mechanische Komponenten der Elektronik normgerecht darstellen.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Gleichstromtechnik, Grundbegriffe des elektrischen Feldes; Grundelemente der kombinatorischen Logik.
Bereich Bauelemente:
Elektromechanische Bauelemente, passive Bauelemente, Datenblätter.
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Werkstoffe, Materialeigenschaften, Bearbeitungsverfahren; technische Zeichnungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Grundgrößen und Gesetze des stationären Magnetfeldes erklären und Kenngrößen berechnen;
– das Verhalten von Grundelementen der sequentiellen Logik erklären.
Bereich Bauelemente
– das Verhalten von aktiven Bauelementen beschreiben.
Bereich Grundschaltungen
– einfache Grundschaltungen der kombinatorischen und sequentiellen Logik angeben und deren Verhalten analysieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– Grenz- und Kennwerte in Datenblättern interpretieren und im Schaltungsdesign anwenden.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Gleichstromnetzwerke unter der Verwendung von Software-Tools analysieren;
– digitale Grundelemente funktional simulieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– mit geeigneten Software-Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein PCB-Layout unter Verwendung von Standard-Bibliotheken erstellen.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Magnetisches Feld, Schaltverhalten von Induktivitäten und Kapazitäten; Grundelemente der sequenziellen Logik.
Bereich Bauelemente:
Grundfunktion von Transistoren.
Bereich Grundschaltungen:
Digitale Grundschaltungen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Grundlagen der elektrischen und thermischen Dimensionierung.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
DC-Analyse; Gatter, Speicherelemente.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
PCB-Tools.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden und das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen;
– die Grundgesetze der Digitaltechnik zur Untersuchung von einfachen Schaltungen anwenden.
Bereich Bauelemente
– die wichtigsten Kenngrößen und Grenzwerte von Logikfamilien erklären.
Bereich Grundschaltungen
– einfache Grundschaltungen der kombinatorischen und sequentiellen Logik angeben und deren Verhalten analysieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Funktionsweise von OPV-Schaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– lineare und passive Wechselstromnetzwerke unter Verwendung von Software-Tools analysieren;
– digitale Grundschaltungen funktional simulieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– mit geeigneten Software-Werkzeugen für gegebene Schaltungen ein PCB-Layout unter Verwendung von selbst erstellten Elementen entwickeln.
Bereich Werkstoffe der Elektronik
– Technologien zur Fertigung elektronischer Bauelemente beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Wechselstromtechnik, Bodediagramm; Beschreibung von Schaltwerken.
Bereich Bauelemente:
Logikfamilien.
Bereich Grundschaltungen:
Digitale Grundschaltungen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
OPV-Grundschaltungen.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
AC-Analyse; Logische Schaltkreise.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Erstellung von Bibliothekselementen für PCB-Tools.
Bereich Werkstoffe der Elektronik:
Fertigungsverfahren der Elektronik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die prinzipielle Funktionsweise und Eigenschaften von Transistoren und spezieller elektromechanischer Bauelemente erklären.
Bereich Grundschaltungen
– einfache elektronische Grundschaltungen nach vorgegebenen Spezifikationen dimensionieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– für eine vorgegebene Aufgabenstellung geeignete Bauelemente anhand von Datenblättern auswählen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– analoge Grundschaltungen simulieren und Ergebnisse interpretieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– mit geeigneten Software-Werkzeugen für selbst entwickelte Schaltungen ein PCB-Layout entwickeln.
Bereich Bauelemente:
Bipolare Transistoren, Feldeffekttransistoren, optoelektronische Bauelemente.
Bereich Grundschaltungen:
Elektronische Schalter, Kippschaltungen, Verstärkergrundschaltungen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Auswahl von Bauelementen.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
Arbeitspunktanalyse und Zeitbereichssimulation von Grundschaltungen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Entwurf von Layouts.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die Funktionsweise von grundlegenden integrierten Bauelementen erklären und deren reale Eigenschaften mit Kenngrößen und Grenzwerten beschreiben.
Bereich Grundschaltungen
– Zeit- und Frequenzverhalten von Grundschaltungen analysieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Funktionsweise von OPV-Schaltungen erklären und einfache Anwendungen dimensionieren;
– Baugruppen durch Verknüpfung von Grundschaltungen entwerfen.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– analoge Baugruppen simulieren und Ergebnisse interpretieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Layouts planen und realisieren.
Bereich Bauelemente:
Spannungsregler, realer Operationsverstärker, elektroakustische Wandler, Übertrager, Quarze.
Bereich Grundschaltungen:
Spezialverstärker, Spannungs- und Stromquellen.
Bereich Schaltungsentwicklung:
OPV-Grundschaltungen, elektronische Baugruppen.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
Frequenzbereichs- und Toleranzanalyse von Grundschaltungen, Simulation von Baugruppen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Optimieren von Layouts.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– die grundsätzliche Funktionsweise und die Eigenschaften von leistungselektronischen Bauelementen erklären.
Bereich Grundschaltungen
– die Funktionsprinzipien von Schaltwandlern und Leistungselektronik-Interfaces erklären;
– für eine spezifische Anwendung eine geeignete Schaltung auswählen und dimensionieren.
Bereich Schaltungsentwicklung
– leistungselektronische Schaltungsmodule einer Spezifikation entsprechend zu einer komplexeren Einheit zusammenführen und hinsichtlich ihrer spezifizierten Funktion bewerten.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– Schaltungsmodule simulieren und hinsichtlich ihrer realen Eigenschaften bewerten.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Konstruktionsrichtlinien anwenden und Layouts optimieren.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben;
– Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen.
Bereich Bauelemente:
Leistungshalbleiter, thermische Dimensionierung.
Bereich Grundschaltungen:
H-Brücke, Schaltwandler.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Dimensionierung von leistungselektronischen Baugruppen.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
Analyse und Simulation von leistungselektronischen Baugruppen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Signalintegrität.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Projektmanagementkonzepte, Phasenmodell und Methoden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– anwendungsspezifische integrierte Schaltungen konfigurieren.
Bereich Grundschaltungen
– die grundsätzlichen Eigenschaften, Funktionsprinzipien und Einsatzgebiete von Oszillatoren erklären.
Bereich Schaltungsentwicklung
– die Wechselwirkung von Schaltungsmodulen analysieren und bewerten.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– die Spezifikationen von HF-Schaltungsmodulen interpretieren.
Bereich Printed-Circuit Board Design
– Layouts in Hinblick auf EMV-Kriterien beurteilen und optimieren.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Projektabwicklung mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten.
Bereich Bauelemente:
Integrierte Schaltungen.
Bereich Grundschaltungen:
Filter, Oszillatoren, Phase-Locked Loop.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Dimensionierung von Oszillatoren.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
Analyse und Simulation von HF-Baugruppen.
Bereich Printed-Circuit Board Design:
Elektromagnetische Verträglichkeit.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Werkzeuge und Dokumente im PM-Prozess, Projektplanung, -durchführung und –dokumentation.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungsentwicklung
– elektronische Systeme nach gegebenen Spezifikationen entwickeln.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– verschiedene Methoden zur Analyse elektronischer Systeme auswählen und anwenden.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsstandards organisieren.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Dimensionierung und Interfacing elektronischer Systeme.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
Schaltungsbeschreibungen, Analyseverfahren und Simulationswerkzeuge für elektronische Systeme.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Verfahren und Standards der Qualitätssicherung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungsentwicklung
– elektronische Systeme nach gegebenen Spezifikationen entwickeln.
Bereich Schaltungsanalyse und -simulation
– verschiedene Methoden zur Analyse elektronischer Systeme anwenden und deren Ergebnisse bewerten.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung bestimmter Qualitätsstandards organisieren.
Bereich Schaltungsentwicklung:
Technische Dokumentation elektronischer Systeme.
Bereich Schaltungsanalyse und –simulation:
Interpretation der Systemsimulationen.
Bereich Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Qualitätssicherung anhand ausgewählter Beispiele.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– für die jeweilige Anwendung geeignete Sensoren und deren Ansteuerprinzipien auswählen.
Bereich Messverfahren
– geeignete Messverfahren für elektrische Größen beschreiben.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Messung nichtelektrischer Größen.
Bereich Messverfahren:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messverfahren
– für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– wichtige Signalkennwerte interpretieren sowie die Funktionseinheiten einer Messkette auswählen.
Bereich Messverfahren:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Signalkennwerte.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– geeignete Aktoren für die jeweilige Anwendung auswählen.
Bereich Messverfahren
– geeignete Messverfahren für Zeit und Frequenz auswählen sowie deren Kenngrößen und Messfehler beurteilen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Betriebsverhalten von Elektromotoren.
Bereich Messverfahren:
Frequenz- und Zeitmessung; Messfehler, statistische Kenngrößen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messverfahren
– für das jeweilige Einsatzgebiet geeignete Messverfahren auswählen und die erforderlichen Messschaltungen dimensionieren.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– für die jeweilige Anwendung geeignete Konverter und Messverstärker auswählen sowie Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben konzipieren.
Bereich Messverfahren:
Frequenz- und Zeitmessung.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
A/D- und D/A-Umsetzer, Messverstärker.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– Aktoren und deren Ansteuerprinzipien auswählen.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– Verfahren zur Signaldarstellung und –aufbereitung anwenden.
Bereich Schnittstellen und Bussysteme
– gebräuchliche Schnittstellenstandards und branchenübliche Feldbussysteme anhand ihrer Eigenschaften bewerten.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Ansteuermechanismen, Stellglieder.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Signal- und Systembeschreibungen.
Bereich Schnittstellen und Bussysteme:
Standardschnittstellen, Feldbusse.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– ausgewählte Filter für Signalverarbeitungsketten in Verbindung mit Messaufgaben dimensionieren.
Bereich Regelungstechnik
– Methoden zur Modellierung von Regelstrecken anwenden.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Filter.
Bereich Regelungstechnik:
Modellierung von Regelstrecken.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Regelungstechnik
– Simulationswerkzeuge zur Analyse von Regelkreisen einsetzen;
– Analog- und Digitalregler dimensionieren.
Bereich Regelungstechnik:
Simulation, Reglertypen, Regelkreis.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung
– den Leistungsumfang von computergestützten Messsystemen bewerten und diese konzipieren.
Bereich Signalaufbereitung und -darstellung:
Computerunterstützte Messsysteme.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– die verschiedenen Kategorien von Schaltwerken erklären und in Form von Diagrammen spezifizieren.
Bereich Computerarchitekturen
– das Prinzip einer Mikrocontrollerarchitektur und die wesentlichen Schritte der Befehlsausführung erklären.
Bereich Embedded Systems
– kombinatorische Systeme mit Hilfe einer Hardwarebeschreibungssprache spezifizieren und simulieren.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Synchrone und asynchrone Schaltwerke.
Bereich Computerarchitekturen:
Aufbau und Arbeitsweise eines Mikrocontrollers.
Bereich Embedded Systems:
Grundbegriffe von Hardwarebeschreibungssprachen und Simulationstools.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– Schaltwerke entwerfen und in programmierbaren Logikbausteinen implementieren.
Bereich Computerarchitekturen
– das Programmiermodell eines Mikrocontrollers erklären und einfache Programme entwickeln.
Bereich Embedded Systems
– die Vor- und Nachteile der verschiedenen Zahlendarstellungen im Dualsystem und die Basisalgorithmen der Dualarithmetik erklären.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Architekturen von digitalen Logikbausteinen.
Bereich Computerarchitekturen:
Befehlsarchitektur und Software-Tools.
Bereich Embedded Systems:
Kombinatorische Rechenschaltungen und Spezifikation mittels einer Hardwarebeschreibungssprache.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– den Unterschied zwischen einer Struktur- und einer Verhaltensbeschreibungssprache erklären.
Bereich Computerarchitekturen
– die Funktionsweise von I/O-Komponenten erklären.
Bereich Embedded Systems
– Programme für einen Mikrocontroller in einer höheren Programmiersprache entwickeln, testen und dokumentieren.
Bereich Signalverarbeitung
– digitale Signale analysieren und Basisoperationen der digitalen Signalverarbeitung anwenden.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Spezifikation und Darstellung von digitalen Systemen.
Bereich Computerarchitekturen:
Peripheriekomponenten.
Bereich Embedded Systems:
Entwicklung von Mikrocontrollerprogrammen, Interrupt-Service-Routinen.
Bereich Signalverarbeitung:
Digitale Signale im Zeit- und Frequenzbereich, Grundoperatoren der digitalen Signalverarbeitung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– das Prinzip des hierarchischen Systementwurfs anwenden.
Bereich Computerarchitekturen
– das Hardware-Software-Interface von Standardschnittstellen erklären.
Bereich Embedded Systems
– Interface-Programme für einen Mikrocontroller erstellen und testen.
Bereich Signalverarbeitung
– digitale Systeme zur Signalerzeugung und Filterung beschreiben sowie deren Funktionsweise erklären.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Partitionierung digitaler Systeme, Anwendung von Komponenten und Bibliotheksmodulen.
Bereich Computerarchitekturen:
Prozessorschnittstellen.
Bereich Embedded Systems:
Entwicklung von Mikrocontroller-Programmen mit Peripheriefunktionen.
Bereich Signalverarbeitung
Linear-zeitinvariante zeitdiskrete Systeme und deren Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– komplexe digitale Systeme in Form eines Top-Down-Designs entwickeln.
Bereich Computerarchitekturen
– Architekturen zur Optimierung der Leistungsfähigkeit spezieller Anwendungen beschreiben und deren Funktionsweise erklären.
Bereich Embedded Systems
– die Aufgaben und Funktionsweise von Echtzeitbetriebssystemen erklären.
Bereich Signalverarbeitung
– Signalprozessor-Architekturen erklären und Basisalgorithmen der digitalen Signalverarbeitung implementieren.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Realisierung eines digitalen Systems ausgehend von einer Verhaltensbeschreibung.
Bereich Computerarchitekturen:
Anwendungsspezifische Prozessorarchitekturen.
Bereich Embedded Systems:
Betriebssysteme für Embedded Systems, Echtzeitverarbeitung.
Bereich Signalverarbeitung:
Ausgewählte Beispiele der digitalen Signalverarbeitung und deren Realisierung mittels Signalprozessoren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf digitaler Systeme
– komplexe digitale Systeme mit Hilfe von Softwaretools optimieren.
Bereich Computerarchitekturen
– Architekturen für spezielle Anwendungen anhand einer Spezifikation auswählen.
Bereich Embedded Systems
– ein Echtzeitbetriebssystem für spezielle Anwendungen konfigurieren.
Bereich Signalverarbeitung
– Implementierungen von Algorithmen analysieren und testen.
Bereich Entwurf digitaler Systeme:
Analysetools.
Bereich Computerarchitekturen:
Anwendungsspezifische Prozessorarchitekturen.
Bereich Embedded Systems:
Echtzeitbetriebssysteme.
Bereich Signalverarbeitung:
Analyse- und Testverfahren.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerke
– die wesentlichen Netzwerkkomponenten unterscheiden und deren Funktion erklären.
Bereich Netzwerkdienste
– verschiedene Netzwerkdienste zur Übertragung von Daten-, Audio- und Videoinformationen benennen.
Bereich Consumer-Electronics
– Verfahren zur Bearbeitung von analogen und digitalen Audio-, Bild- und Videosignalen und Methoden der Datenkompression und –speicherung auswählen.
Bereich Netzwerke:
Grundlagen und Aufgaben von Protokollen und Netzwerkkomponenten.
Bereich Netzwerkdienste:
Funktion von Netzwerkdiensten.
Bereich Consumer-Electronics:
Grundlagen und Verfahren der Audio- und Videotechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Optische Nachrichtentechnik
– die Funktionsweise und Kennwerte von optischen Übertragungsstrecken beschreiben.
Bereich Netzwerke
– das Prinzip der wichtigsten Netzwerkprotokolle erklären.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen.
Bereich Vermittlungssysteme
– die verschiedenen Vermittlungsprinzipien unterscheiden.
Bereich Optische Nachrichtentechnik:
Sende- und Empfangselemente, Lichtwellenleiter, aktive und passive optische Elemente.
Bereich Netzwerke:
Netzwerkprotokolle.
Bereich Netzwerkdienste:
Ausgewählte Netzwerkdienste.
Bereich Vermittlungssysteme:
Vermittlungsprinzipien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– die Grundlagen der Informationstheorie erklären und in der Quellcodierung anwenden;
– die Beschreibungen von Signalen im Zeit- und Frequenzbereich erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– die Grundlagen der HF-Technik und deren Anwendungen erklären.
Bereich Netzwerke
– die Signale bzw. Protokolle an den Schnittstellen der in Wechselwirkung stehenden Netzwerkkomponenten hinsichtlich Funktionalität prüfen.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkkomponenten für Netzwerkdienste nach anwendungsspezifischen Kriterien auswählen.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Grundbegriffe der Informationstheorie, Quellcodierung; Zeit- und Frequenzdarstellung von zeitkontinuierlichen und zeitdiskreten Signalen.
Bereich Hochfrequenztechnik:
HF-Bauelemente, Leitungen; Sende- und Empfangskonzepte.
Bereich Netzwerke:
Protokollanalyse.
Bereich Netzwerkdienste:
Kommunikationstechnische Dienste.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– Verfahren zur Fehlererkennung und –korrektur benennen;
– die wesentlichen Eigenschaften der Modulationsverfahren und deren Vor- und Nachteile erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– die Prinzipien der elektromagnetischen Wellenausbreitung benennen.
Bereich Netzwerke
– Anforderungen an Netze definieren, geeignete Komponenten und Protokolle auswählen und die Realisierung planen.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Kanalcodierung; Modulationsverfahren.
Bereich Hochfrequenztechnik:
Antennen und Freiraumausbreitung.
Bereich Netzwerke:
Konfiguration von Netzwerkkomponenten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik
– die wesentlichen Verfahren der Codierung, Modulation und Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen erklären.
Bereich Hochfrequenztechnik
– für die jeweilige Anwendung geeignete übertragungstechnische Komponenten auswählen sowie das Hochfrequenzverhalten messtechnisch erfassen.
Bereich Optische Nachrichtentechnik
– optoelektronische Signale messtechnisch erfassen, die Ergebnisse interpretieren und entsprechend der Anwendung bewerten.
Bereich Netzwerkdienste
– Netzwerkkomponenten für die Anwendung der Netzwerkdienste konfigurieren.
Bereich Vermittlungssysteme
– ein Anforderungsprofil für ein Vermittlungssystem erstellen.
Bereich Consumer-Electronics
– ausgewählte Komponenten einer Signalverarbeitungskette zusammenfügen und anwendungsspezifisch konfigurieren.
Bereich Grundlagen der Informationstheorie und Übertragungstechnik:
Quell- und Kanalcodierungs-Verfahren, Übertragungskanäle, Modulations- und Demodulations-Verfahren, Multiplexverfahren.
Bereich Hochfrequenztechnik:
Messtechnik, elektromagnetische Verträglichkeit.
Bereich Optische Nachrichtentechnik:
Optische Messtechnik.
Bereich Netzwerkdienste:
Implementierung und Anwendung von Netzwerkdiensten.
Bereich Vermittlungssysteme:
Architektur eines Vermittlungssystems.
Bereich Consumer-Electronics:
Systeme der Unterhaltungselektronik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vermittlungssysteme
– ein Vermittlungssystem nach Verbindungsaufbauzeit, Sicherheit und Kosten beurteilen.
Bereich Vermittlungssysteme:
Aktuelle Vermittlungssysteme.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen
– die Aufgaben und Prinzipien von Programmiersprachen erklären und deren Anwendungsbereiche nennen;
– die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– Standardfunktionen aus Bibliotheken und Standardfunktionen in Anwendungen integrieren und relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentationen entnehmen.
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Standardalgorithmen, Softwaredokumentation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmiersprachen
– vorgegebene Funktionalitäten strukturieren bzw. anhand eines Quellcodes nachvollziehen und analysieren.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– Basisfunktionen implementieren und testen;
– Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Bereich Programmiersprachen:
Programm- und Datenstrukturen.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Basisalgorithmen, Systemdokumentation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– vorgegebene systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Programmiersprachen
– Datenstrukturen definieren, anwenden und speichern.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– strukturierte Mikrocontrollerprogramme erstellen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten.
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Bereich Programmiersprachen:
Datenstrukturen, Dateiverwaltung.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Mikrocontroller Programmierung, wiederverwendbare Module.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Statische HTML-Seiten, Grafikformate, CSS.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– die wesentlichen Komponenten eines modernen Betriebssystems nutzen;
– für Client und Server ein Betriebssystem sowie die wesentlichen Dienste installieren und konfigurieren.
Bereich Programmiersprachen
– die Grundprinzipien der objektorientierten Programmierung erklären und verstehen.
Bereich Softwareentwicklung
– eine objektorientierte Programmiersprache zur Lösung einer konkreten Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– modular aufgebaute Mikrocontrollerprogramme zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten erstellen.
Bereich Betriebssysteme:
Architektur von Betriebssystemen.
Bereich Programmiersprachen:
Grundzüge einer objektorientierten Programmiersprache.
Bereich Softwareentwicklung:
Objektorientierte Programmentwicklung, graphisches User-Interface.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Software zur Ansteuerung von Peripheriekomponenten; Ereignissteuerung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmiersprachen
– Klassen bilden, definieren und vererben.
Bereich Softwareentwicklung
– fachspezifische Algorithmen auswählen und einsetzen sowie Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf abschätzen.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren.
Bereich Programmiersprachen:
Weiterführende Grundlagen einer objektorientierten Programmiersprache.
Bereich Softwareentwicklung:
Fachspezifische Algorithmen.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Schnittstellenkommunikation zwischen Systemen, Datenerfassung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– Betriebssysteme und Dienste für spezielle Aufgabenbereiche auswählen, installieren und konfigurieren.
Bereich Softwareentwicklung
– Methoden des Softwareengineering anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung
– Programmierung für echtzeitnahe Steuerungen einsetzen;
– hardwarenahe Programmteile hinsichtlich Code- und Laufzeiteffizienz testen und evaluieren.
Bereich Betriebssysteme:
Betriebssystemkomponenten.
Bereich Softwareentwicklung:
Vorgehensmodelle; Konfigurationsmanagement; Validierung.
Bereich Hardwarenahe Programmentwicklung:
Programmierung von Echtzeitsystemen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– Benutzer, deren Rechte und die Peripherie verwalten sowie Client bzw. Server in einem Netz konfigurieren.
Bereich Softwareentwicklung
– Programmiersprachen für die Lösung fachspezifischer Aufgaben anwenden.
Bereich Datenbanken
– Modelle des Datenbankentwurfs interpretieren sowie Datenbanken abfragen, planen und realisieren.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– client- und serverseitige Technologien einsetzen.
Bereich Betriebssysteme:
Betriebssystemdienste.
Bereich Softwareentwicklung:
Einsatz adäquater Programmiersprachen für fachspezifische Aufgabenstellungen.
Bereich Datenbanken:
Gängige Notationsformen, Strukturen, Entwurf, Implementierung, Abfragesprachen.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Client-Server-Architektur.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– Betriebssystemkomponenten programmieren und bedienen;
Bereich Softwareentwicklung
– Programmiersprachen für die Lösung komplexer Aufgaben anwenden;
– fachspezifische Algorithmen in Embedded Systems implementieren;
– Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf bewerten.
Bereich Betriebssysteme:
Entwicklung von Prozessen und Threads; Systemprogrammierung.
Bereich Softwareentwicklung:
Komplexe fachspezifische Aufgabenstellungen, Software für Embedded Systems, Software-Entwicklungsprozesse, konstruktive Qualitätssicherungsmaßnahmen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– unterschiedliche Sicherheitsmechanismen bewerten und deren Funktionalitäten einrichten.
Bereich Datensicherheit
– die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen und für die Verwendung von personenbezogenen Daten einhalten;
– Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten planen und implementieren;
– bestehende Systeme auf Schwachstellen untersuchen sowie Daten sichern.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Authentifizierungsverfahren; Security.
Bereich Datensicherheit:
Datenschutz, Rechtsgrundlagen, Sicherungsmethoden, Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwareentwicklung
– die prinzipielle Funktionsweise elektronischer Bauelemente erklären und deren Eigenschaften nutzen;
– die Bauteile einfacher Schaltungen unter Beachtung relevanter Kriterien dimensionieren sowie elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Betrieb nehmen und messtechnisch analysieren;
– das Verhalten elektronischer Grundschaltungen und ihre typischen Anwendungsgebiete bewerten.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen sowie Test- und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen einfache elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwareentwicklung
– die Funktionsweise elektronischer Baugruppen erklären und deren Eigenschaften nutzen und Schaltungen dimensionieren und messtechnisch verifizieren.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– Messgeräte und Messmethoden für Test- und Fehlersuche in elektronischen Geräten auswählen;
– komplexere Mess- und Laborgeräte bedienen;
– Analyse, Test- und Fehlersuche in elektronischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren;
– die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen anwenden;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme bedienen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme entwickeln, unter Verwendung von Software-Tools und Messgeräten testen bzw. Fehler lokalisieren und beheben;
– Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co Design realisieren;
– für die jeweilige Anwendung geeignete programmierbare Logikbausteine auswählen sowie mit Hilfe von Hardwarebeschreibungen konfigurieren und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und Netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten, Netzwerksystemen und Netzen den geläufigen Standards entsprechend planen und realisieren.
Übungen und Projekte in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau elektronischer Systeme“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die erworbenen Kompetenzen aus den Pflichtgegenständen Hardwareentwicklung, Messtechnik und Regelungssysteme, Digitale Systeme und Computersysteme sowie Kommunikationssysteme und –netze bzw. Fachspezifische Softwaretechnik nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (III. und IV. Jahrgang).
I. Jahrgang (1. und 2 Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwareentwicklung
– geeignete Werkstoffe für die Fertigung von elektronischen Komponenten auswählen und bearbeiten sowie mechanische Komponenten fertigen;
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– Grundschaltungen der Elektrotechnik und Elektronik als Prototyp aufbauen;
– einfache Elektroinstallationen durchführen und in Betrieb nehmen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik und Elektronik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln).
Werkstätte „Leiterplattenfertigung 1“ (prototypische mechanische und chemische Fertigung von Leiterplatten).
Werkstätte „Baugruppenfertigung 1“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen Bauelementen, Aufbau und Messung von Grundschaltungen).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwareentwicklung
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Anlagen unter Verwendung von facheinschlägigen Normen und Vorschriften in Betrieb nehmen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Baugruppen anwenden;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Baugruppen fertigen und in Betrieb nehmen;
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Verbindungstechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
Werkstätte „Leiterplattenfertigung 2“ (computerunterstützte Fertigung von Leiterplatten; visuelle und elektrische Prüfung).
Werkstätte „SMD-Technik“ (kennenlernen von SMD-Bauteilen und SMD-Baugruppen; Verarbeitungs- und Reparaturtechniken).
Werkstätte „Baugruppenfertigung 2“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstätte „Computertechnik 1“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
Werkstätte „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen und in einfachen Logikschaltungen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwareentwicklung
– elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– komplexe Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren;
– Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstätte „Gerätebau“ (Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von Geräten und Systemen; Frontplattenfertigung).
Werkstättenlaboratorium „Gerätebau“ (Fertigung, Zusammenbau und Inbetriebnahme von Geräten und Systemen; Frontplattenfertigung; Protokollierung).
Werkstätte „Consumer-Electronics“ (Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Reparatur von elektronischen Baugruppen).
Werkstättenlaboratorium “Messtechnik 1“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstätte „Computertechnik 2“ (Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehleranalyse).
Werkstättenlaboratorium „Computertechnik“ (Schnittstellen; Datenübertragungseinrichtungen; Fehleranalyse; Protokollierung).
Werkstätte „Digitaltechnik 2“ (Messung und Fehlersuche in Logikschaltungen).
Werkstättenlaboratorium „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche in Logikschaltungen; Protokollierung).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstätte „Netzwerkinstallation“ (verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen).
Werkstättenlaboratorium „Netzwerkinstallation 1“ (verlegen, zurichten und prüfen von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen; Protokollierung).
Werkstätte „Kommunikationssysteme“ (Applikation der gängigsten Verkabelungssysteme; Aufbau, Konfiguration von und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen).
Werkstättenlaboratorium „Kommunikationssysteme 1“ (Applikation der gängigsten Verkabelungssysteme; Aufbau, Konfiguration von und Messungen an stationären Kommunikationseinrichtungen; Protokollierung).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hardwareentwicklung
– komplexe elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Fertigungstechniken zur Herstellung elektronischer Geräte anwenden sowie die Qualität der Fertigung von elektronischen Geräten überprüfen und dokumentieren.
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme
– die erforderlichen Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in elektronischen Geräten bedienen;
– die üblichen Darstellungsformen in technischen Dokumentationen und Serviceanleitungen anwenden;
– mit Hilfe technischer Dokumentationen elektronische Geräte und Systeme in Betrieb nehmen sowie einfache Servicearbeiten durchführen.
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme
– Prototypen komplexer digitaler Systeme fertigen, in Betrieb nehmen und testen sowie entsprechende Prüfprotokolle erstellen.
Bereich Kommunikationssysteme und -netze
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und komplexen Systemen realisieren.
Bereich Hardwareentwicklung:
Werkstättenlaboratorium „Consumer-Electronics“ (Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Reparatur von Geräten der Consumer-Electronics, Sende- und Empfangsanlagen).
Bereich Messtechnik und Regelungssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Messtechnik 2“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte; systematische Fehlersuche).
Werkstättenlaboratorium „Steuerungs- und Regelungstechnik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren/Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen; Aufbau und Inbetriebnahme von Regelungssystemen; Programmierung von Prozessleitsystemen).
Bereich Digitale Systeme und Computersysteme:
Werkstättenlaboratorium „Digitaltechnik 2“ (testen von Algorithmen und Fehlersuche in Algorithmen für Mikrocontroller sowie programmierbaren Logikbausteinen).
Bereich Kommunikationssysteme und -netze:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerkinstallation 2“ (Netzwerkkomponenten).
Werkstättenlaboratorium „Kommunikationssysteme 2“ (Aufbau, Konfiguration von und Messungen an mobilen Kommunikationseinrichtungen).
Siehe Anlage 1 mit dem Zusatz, dass alle Bereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflichtungs-gruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 4 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Energiesysteme 5 | 3(1) | 3(1) | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |
| 2. | Automatisierungstechnik 5 | 2 | 2 | 2(0,5) | 2 | 2 | 10 | I | |
| 3. | Antriebstechnik | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |
| 4. | Industrieelektronik | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| 5. | Fachspezifische Informationstechnik 5 | 2(2) | 2(2) | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 10 | I | |
| 6. | Computergestützte Projektentwicklung 5 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 3(3) | 4(4) | 13 | I | |
| 7. | Laboratorium | – | – | 3 | 4 | 6 | 13 | I | |
| 8. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 8 | 8 | 7 | 4 | 2 | 29 | III bzw. IV | |
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung B.1 | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 39 | 35 | 185 | |||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung 8 | Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs-gruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| 1.1 | Energiesysteme – Vertiefung | – | – | – | 2 | - | 2 | I | |
| 1.2 | Erneuerbare Energien | – | – | – | 2 | - | 2 | I | |
| 1.3 | Elektromobilität | – | – | – | 2 | - | 2 | I | |
| 1.4 | Robotik | – | – | – | 2 | - | 2 | I | |
| 1.5 | Smart Systems | – | – | – | - | 2 | 2 | I | |
| 1.6 | System Connectivity | – | – | – | - | 2 | 2 | I | |
| 1.7 | Netzwerktechnik | – | – | – | - | 2 | 2 | I | |
| 1.8 | Leistungselektronik | – | – | – | - | 2 | 2 | I | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs-gruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| G. | Förderunterricht 10 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 11 | x 12 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der schulautonomen Vertiefung, Verbindliche Übung |
| 4. | Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung 11 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 13 | ||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von vier Wochenstunden im IV. Jahrgang und zwei Wochenstunden im V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.
8 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung sind bis zu zwei Pflichtgegenstände aus B1 zu wählen, wobei das Höchstausmaß von insgesamt vier Wochenstunden nicht überschritten werden darf.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
11 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung erfolgt durch die Schulleitung.
12 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
13 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik.
14 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Kompetenzfeldern „Energiesysteme“, „Automatisierungstechnik“, „Antriebstechnik“, „Industrieelektronik“ und „Fachspezifische Informationstechnik“ ausführen. Dabei stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Inbetriebnahme und Wartung von elektrotechnischen Anlagen, Antrieben und Geräten der Industrieelektronik sowie deren Automatisierung, Programmierung und Visualisierung im Vordergrund.
Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleich-, Wechsel- und Drehstromkreisen untersuchen und begründen. Sie können die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden und zeitlich rasch veränderliche Vorgänge sowie deren Auswirkung auf elektrische Kreise interpretieren.
Im Bereich Niederspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische Anlagen unter Einhaltung der Normen und Vorschriften auslegen, geeignete Methoden des Personen- und Anlagenschutzes auswählen und einsetzen, Installationsbusse planen und konfigurieren, die technischen Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit, der Netzrückwirkung und der Kompensation analysieren und bewerten und die Netzqualität beurteilen.
Im Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen in Netzen durchführen und auswerten. Sie können die Komponenten der Verteilung elektrischer Energie und den entsprechenden Schutz von Netzen auswählen und einsetzen, die verschiedenen Betriebszustände beurteilen und Betriebsmittel auswählen.
Im Bereich Lichttechnik können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung der lichttechnischen Grundgrößen die Berechnungsmethoden für lichttechnische Anlagen anwenden und Lichtquellen auswählen.
Im Bereich Erneuerbare Energie können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie auswählen und einsetzen sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie vergleichen und hinsichtlich ihres energiewirtschaftlichen Einsatzes und deren Anteil am Primärenergieeinsatz bewerten.
Im Bereich Energieerzeugung können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden zur Energieerzeugung mit Wasserkraftwerken und thermischen Kraftwerken beschreiben, die Kraftwerksleistungen abschätzen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Kraftwerkstypen sowie deren Einsatz in Energieversorgungsnetzen darstellen.
Im Bereich Elektrische Energiesysteme können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten und Systeme der Netzleit- und Netzschutztechnik benennen, analysieren und bewerten, die physikalischen und chemischen Methoden zur Speicherung elektrischer Energie vergleichen, die Systeme und Komponenten für Transport, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie und die Prinzipien des Netzbetriebes und der Netzstabilität anwenden sowie die Aufgaben und Ziele von Regelzonen in überregionalen Verbundnetzen beschreiben.
Im Bereich Energiewirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im nationalen und internationalen Umfeld sowie die Grundlagen der Tarifgestaltung erklären, die Möglichkeiten zur Steuerung der Energieflüsse benennen und die gültigen Einspeise- bzw. Bezugsbedingungen sowie Tarife bei der Projektierung und Planung von Anlagen und Verbrauchern berücksichtigen.
Im Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit können die Absolventinnen und Absolventen den ökologischen Fußabdruck bestimmen, den Energieeinsatz in Haushalt und Verkehr untersuchen, geeignete Energiespeicher erklären und deren Lade- und Entladeverhalten beurteilen, Ladestationen für E-Fahrzeuge auswählen und analysieren, die Grundprinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens bewerten und den Ressourceneinsatz für die E-Mobilität abschätzen.
Im Bereich Grundlagen der Mechatronik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben sowie die grundlegenden Maschinenelemente angeben. Sie können normgerechte Werkzeichnungen einfacher mechatronischer Komponenten erstellen, Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben und geeignete Förder- und Handhabungssysteme sowie Systeme der Elektromobilität für einfache Anwendungen auswählen und einsetzen.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Prinzipien und Einsatzbereiche der Messtechnik beschreiben. Sie können Sensoren beschreiben, auswählen und einsetzen sowie Funktion und Einsatzbereiche geeigneter Messgeräte für elektrische Größen erklären. Sie können die Methoden der Signalumwandlung beschreiben, Messschaltungen mit geeigneten Messgeräten planen und Messergebnisse analysieren sowie die Einflussgrößen und Kopplungsarten der EMV beschreiben.
Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik erklären und deren Funktionen beschreiben. Sie können die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben, das Verhalten von Logikschaltungen analysieren, Fehler erkennen und beheben sowie Lösungskonzepte für konkrete digitale Aufgabenstellungen erarbeiten.
Im Bereich Steuerungs- und Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen Aktoren beschreiben, auswählen und einsetzen, die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären, Automatisierungssysteme sowie die Grundelemente einer pneumatischen Steuerung beschreiben. Sie können die Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Anlage anhand eines Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemas (R I) auswählen und zuordnen sowie Fehler in steuerungstechnischen Komponenten und Systemen suchen und beheben. Sie können Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen, Steuerungskonzepte für konkrete Aufgabenstellungen erarbeiten, die grundlegenden Normen und Richtlinien für die Maschinensicherheit angeben und Bussysteme der Automatisierungstechnik einsetzen.
Im Bereich Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen das dynamische Verhalten von Regelkreisen analysieren, Simulationsmodelle für Regelkreise aus Grundelementen erarbeiten und Verfahren zur Streckenidentifikation einsetzen. Sie können die Arbeitsweise analoger, digitaler und unstetiger Regler erklären, Regelkreise für unterschiedliche Aufgaben entwerfen und parametrieren sowie die Komponenten eines Regelkreises im Zeit- und Frequenzbereich beschreiben.
Im Bereich Elektromagnetismus kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Größen und Gesetze des magnetischen Feldes. Sie kennen den Aufbau und die Eigenschaften magnetischer Werkstoffe und verstehen die Anwendung und Ausnutzung magnetischer Felder in elektrischen Maschinen und Geräten sowie die Induktionsvorgänge und die Kraftwirkung in Magnetfeldern.
Im Bereich Betriebsumfeld von elektrischen Maschinen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren. Sie können einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren und das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren.
Im Bereich Grundlagen des Maschinenbaus kennen und verstehen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Grundlagen der Statik und Dynamik und können Berechnungen der Mechanik durchführen. Sie kennen die gebräuchlichen Arbeits- und Kraftmaschinen und können die Kennlinien von Arbeits- und Kraftmaschinen interpretieren.
Im Bereich Transformator verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Transformatoren und können mit Hilfe des Ersatzschaltbildes und des Zeigerdiagramms das Betriebsverhalten beschreiben.
Im Bereich Motoren und Generatoren verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Funktionsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen und können die Ersatzschaltbilder von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen anwenden. Sie können die Kennlinien von Gleichstrom-, Asynchron- und Synchronmaschinen bewerten und interpretieren, verstehen die Methoden zur Steuerung und kennen die Vor- und Nachteile. Sie können für verschiedene Einsatzfälle die geeignete Asynchronmaschine oder Synchronmaschine auswählen.
Im Bereich Angewandte Leistungselektronik verstehen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von netzgeführten und selbstgeführten Umrichtern. Sie kennen die Arten und verstehen die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von leistungselektronischen Schaltungen. Sie kennen die einschlägigen Vorschriften und Normen, können leistungselektronische Komponenten auswählen und anwenden sowie Spannungs- und Stromverläufe von leistungselektronischen Schaltungen analysieren.
Im Bereich Elektrische Antriebssysteme verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten von elektrischen Antriebssystemen. Sie können die Antriebssysteme erklären und die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen. Sie können Komponenten zu elektrischen Antrieben kombinieren und einsetzen sowie den stationären Betrieb von elektrischen Antriebssystemen analysieren.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Kennlinien von Bauelementen der industriellen Elektronik beschreiben sowie die Funktionsweise von Bauelementen und deren Kennwerte erklären. Sie können Bauelemente sowohl anhand von Datenblättern auswählen als auch für elektronische Schaltungen dimensionieren.
Im Bereich elektronische Grundschaltungen können die Absolventinnen und Absolventen Schaltungen zur Stabilisierung bzw. Anpassung der Spannung für digitale Systeme auswählen, dimensionieren und in Bezug auf Energieeffizienz bewerten, sowie digitale Interfaceschaltungen beschreiben, auswählen und anwenden.
Im Bereich Komponenten der Leistungselektronik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen beschreiben. Sie können anhand von Datenblättern Leistungshalbleiter auswählen und transiente Vorgänge analysieren sowie Schaltungen der Leistungselektronik simulieren und deren Ergebnisse interpretieren.
Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Operationsverstärkerschaltungen dimensionieren, sowie die Eigenschaften von Operationsverstärkern beschreiben. Sie können verschiedene Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten, elektronischen Baugruppen und Geräten anwenden.
Im Bereich EMV leistungselektronischer Systeme können die Absolventinnen und Absolventen nichtsinusförmige Signale beschreiben und deren Entstehung erklären, sowie die Kopplungsmechanismen zwischen Systemen benennen und erklären, dazu passende Entstörmaßnahmen und Entwurfsregeln benennen und diese anwenden.
Im Bereich für energieeffiziente Systeme können die Absolventinnen und Absolventen die Prinzipien von Netzteilen erklären und diese entsprechend ihrer Einsatzbereiche auswählen. Sie können digitale Leistungsverstärkerschaltungen erklären und dimensionieren. Sie können Managementschaltungen für elektrische Energiespeicher erklären und dimensionieren. Sie können Verfahren zur Energieumwandlung in Solaranlagen erklären und dimensioniere, sowie unterschiedliche Topologien in Solaranlagen bewerten.
Im Bereich Angewandte Informatik können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten. Sie können Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren. Sie können Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen. Sie können die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten. Sie können Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren. Sie können in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten. Sie können einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten. Sie können Ablaufalgorithmen entwerfen und sprachunabhängig darstellen. Sie können Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen und Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden. Sie können Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen.
Im Bereich Bussysteme können die Absolventinnen und Absolventen Übertragungsmedien beschreiben, analysieren und auswählen, die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme und deren Protokolle erklären sowie Komponenten mit Hilfe von Standardschnittstellen und Bussystemen in Betrieb nehmen.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen mikrocontrollerbasierte Systeme und deren Peripheriekomponenten beschreiben, konfigurieren und einsetzen, Hard- und Software für Embedded Systems anwenden und anpassen sowie Echtzeitbetriebssysteme beschreiben und einsetzen.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen strukturierte Netzwerke beschreiben, sichere Datenverbindungen beschreiben und einrichten, Methoden zur Datensicherung anwenden sowie Internetdienste einsetzen.
Im Bereich Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der prozessornahen Programmierung anwenden, Programme und objektorientierte Strukturen für technische Anwendungen entwickeln, debuggen und programmbegleitende Dokumentationen sowie webbasierte Applikationen erstellen.
Im Bereich Prozessdatentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen von Datenbanken beschreiben, in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen und ändern, Aufgabenstellungen analysieren und für eine Datenbank aufbereiten sowie Prozessdaten verarbeiten und visualisieren.
Im Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen in mehrfach gespeisten und vermaschten Netzen durchführen und auswerten.
Im Bereich Erneuerbare Energie können die Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie beschreiben und planen.
Im Bereich Energieerzeugung können die Absolventinnen und Absolventen Wirkungsweise, Einsatzbereiche und Regelverhalten von Energieerzeugungsanlagen bewerten, Kraftwerksleistungen ermitteln sowie für elektrotechnische Details von Kraftwerken Lösungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Elektrische Energiesysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Aufgabenbereiche lokaler, regionaler und überregionaler Netze, die Bedeutung und Methoden der Leistungsbereitstellung, des Energie- und Leistungsmanagements und der Energiespeicherung für die verschiedenen Netzebenen erklären.
Im Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit können die Absolventinnen und Absolventen die Errichtung von Ladestationen anhand der gültigen Normen analysieren und anwenden.
Im Bereich Photovoltaik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen projektieren und die Wirtschaftlichkeit unter Einbeziehung der möglichen Förderungen bewerten.
Im Bereich Windkraftanlagen können die Absolventinnen und Absolventen Anlagenkonzepte vergleichen, die Anbindung an das elektrische Netz und den Betrieb beschreiben.
Im Bereich Elektrische Energiesysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Methoden der Energiespeicherung erklären.
Im Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit können die Absolventinnen und Absolventen die Errichtung von Ladestationen anhand der gültigen Normen analysieren und anwenden.
Im Bereich Erneuerbare Energien können die Absolventinnen und Absolventen das Betriebsverhalten von Anlagen zu Nutzung erneuerbarer Energien beschreiben, Methoden zur Erreichung von Energie- und Leistungsautarkie entwickeln und die Einbindung in bestehende Verteilnetze erklären.
Im Bereich Elektromobilität können die Absolventinnen und Absolventen die Technologien elektrischer Antriebe und deren Anwendung beschreiben. Sie verstehen das Zusammenspiel der Komponenten in einem elektrifizierten Antriebsstrang eines Elektrofahrzeuges und können die gängigen Antriebskonzepte für Elektrofahrzeuge erklären. Sie können zu einem zu einer Maschine den passenden Stromrichter auswählen, konfigurieren und parametrisieren und das Zusammenwirken analysieren. Sie können die unterschiedlichen Energiespeicher, Batterietechnologien und Batteriemanagementsysteme für die handelsüblichen Elektrofahrzeuge beschreiben. Sie können den Energiebedarf von batterieelektrischen Fahrzeugen und Hybridfahrzeugen ermitteln und die unterschiedlichen Ladesysteme, normgerechten Lademodi und Ladesteckersysteme beschreiben. Sie können die Schutzmaßnahmen und gesetzlichen Grundlagen für das Arbeiten an Hochvoltbordnetzen anwenden.
Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Sensoren für konkrete Aufgabenstellungen auswählen und dimensionieren. Sie können geeignete Aktoren und Effektoren für konkrete Aufgabenstellungen auswählen und einsetzen. Sie können optische Sensorik für die Objekterkennung auswählen.
Im Bereich Autonome/Industrielle Robotik können die Absolventinnen und Absolventen Energiequellen für mobile Roboter benennen und für eine konkrete Anwendung auswählen. Sie können Antriebe für mobile Roboter anwendungsorientiert dimensionieren und einsetzen. Sie können einfache automatisierte Abläufe simulieren und programmieren. Sie können einfache Algorithmen für die Orientierung im Raum erstellen. Sie können Algorithmen für die Klassifizierung von Objekten und Farben benennen und anwenden. Sie können Verfahren des maschinellen Lernens benennen und anwenden. Sie können Vernetzung mit Robotersteuerung umsetzen.
Im Bereich Automatisierte Fertigungszellen können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Komponenten für Fertigungszellen auswählen und zu Systemen kombinieren. Sie können die wichtigsten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen für automatisierte Fertigungen erklären. Sie können einfache automatisierte Fertigungsabläufe simulieren und programmieren. Sie können umfangreiche Automatisierungsaufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen. Sie können Fertigungszellen normgerecht (Maschinensicherheitsverordnung) auslegen, programmieren, optimieren und warten.
Im Bereich Rapid Prototyping können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Verfahren benennen und für einen Anwendungsfall auswählen und Netzwerkdienste konfigurieren und anwenden. Sie können geeignete Verfahren zum Herstellen von Komponenten auswählen und einsetzen.
Im Bereich Künstliche Intelligenz können die Absolventinnen und Absolventen Begriffe wie „Machine Learning“ und „Deep Learning“ erklären und dazu praktische Beispiele aufführen.
Im Bereich Autonome Systeme, Virtual Reality (VR) können die Absolventinnen und Absolventen Systeme mit Sensorik am Stand der Technik zur Abstands-, Lage- oder Gestenerfassung parametrieren und Videosignale zur Betrachtung mit VR-Brillen verarbeiten.
Im Bereich Augmented Reality (AR) können die Absolventinnen und Absolventen Einsatzgebiete der AR nennen und beurteilen sowie eine einfache Merker- oder Bildbasierte AR-Anwendung realisieren.
Im Bereich Bussysteme können die Absolventinnen und Absolventen Bussysteme konzipieren und implementieren.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerkdienste konfigurieren und anwenden. Sie können Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Betriebssysteme installieren und konfigurieren.
Im Bereich Verteilte Systeme können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen zur Ausfallsicherheit setzen. Sie können virtualisierte Systeme einrichten. Sie können Methoden zum Datenaustausch zwischen Applikationen anwenden.
Im Bereich Prozessdatentechnik können die Absolventinnen und Absolventen bestehende Datenbankapplikationen analysieren und erweitern. Sie können Datenbankapplikationen entwickeln und anwenden. Sie können dynamische Webapplikationen entwickeln.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Interprozesskommunikation beschreiben.
Im Bereich Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen anwenderspezifische Applikationen entwickeln. Sie können Aufgabenstellungen objektorientiert umsetzen.
Im Bereich Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Vorgänge der Informationsübertragung in Netzwerken beschreiben. Sie können grundlegende Dienste in Netzwerken erläutern, konfigurieren und einsetzen. Sie können strukturierte Netzwerke projektieren. Sie können aktive Komponenten eines Netzwerkes in Betrieb nehmen, konfigurieren und warten. Sie können die sicherheitsrelevanten Aspekte in einem Netzwerk erläutern. Sie können sichere Datenverbindungen beschreiben und einrichten. Sie können Fehler in Netzwerksystemen diagnostizieren und beheben. Sie können Maßnahmen gegen Schadprogramme und unberechtigte Zugriffe setzen.
Im Bereich Verteilte Systeme können die Absolventinnen und Absolventen Client-Server Systeme und deren Eigenschaften erläutern.
Im Bereich energieeffiziente Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schaltungen der Leistungselektronik sowie zur Stromversorgung entwerfen und Schutzbeschaltungen für elektronische Bauelemente erklären.
Im Bereich E-Mobilität können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktion der elektronischen Komponenten eines Elektrofahrzeuges erklären.
Im Bereich Übertragungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Einsatz optoelektronischer Systeme in der Leistungselektronik beschreiben und anwenden sowie die Ausbreitung von Impulsen an Leitungen erklären.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und Ethik.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren.
Grundlagen der Mathematik (Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen, Zahlensysteme); Reelle Zahlen (Dualzahlen, Hexadezimalzahlen, Konversion).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich komplexe Zahlen und Geometrie
– die elementaren Rechenoperationen mit komplexen Zahlen durchführen und deren unterschiedliche Darstellungen zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden.
Komplexe Zahlen (Komponentenform, Polarform, Exponentialform, elementare Operationen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen.
Addition von trigonometrischen Funktionen, Zeigerdarstellung; Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierung).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Integralrechnung für die Berechnung von Kenngrößen periodischer Funktionen anwenden.
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen.
Bereich Analysis
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionen mehrerer Variablen (Darstellung von Funktionen von zwei Variablen).
Bereich Analysis:
Lineare Differential- und Differenzengleichungen (lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, elementare Lösungsmethoden).
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Bereich Analysis:
Funktionenreihen (Taylorreihen, Fourierreihen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden.
Bereich Analysis
– die kontinuierliche Fourier-Transformation auf aperiodische Zeitfunktionen anwenden und die Fourier-Transformierte interpretieren.
Bereich Integralrechnung:
Integraltransformationen (Original- und Bildbereich, Transformation und inverse Transformation).
Bereich Analysis:
Funktionenreihen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Gleichstromkreisen untersuchen und begründen;
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Größen und Gesetze, Leistung, Arbeit, Wirkungsgrad, Anpassung, Berechnung von linearen Netzwerken, Stromleitung, temperaturabhängige Widerstände); Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld), Kondensator.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Wechselstromkreisen untersuchen;
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Wechselstromtechnik (Größen und Gesetze, passive Elemente des Wechselstromkreises, Wechselstromnetzwerke, Zeigerdiagramme, Leistungsbegriffe).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen im eingeschwungenen Zustand untersuchen und begründen.
Bereich Lichttechnik
– Lichtquellen benennen und auswählen;
– die lichttechnischen Grundgrößen und die Berechnungsmethoden für lichttechnische Anlagen anwenden.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Wechselstromtechnik (Resonanz, Filter, Frequenzgang).
Bereich Lichttechnik:
Lichttechnische Größen und Gesetze (Grundgrößen, Berechnungsmethoden); Lichtquellen (Arten der Lichterzeugung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– das Verhalten elektrischer Schaltungen in Drehstromkreisen untersuchen und begründen.
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Methoden des Personenschutzes auswählen und einsetzen;
– die Einhaltung der Normen und Vorschriften überprüfen, das Verhalten der Schutzeinrichtungen analysieren.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit
– den ökologischen Fußabdruck bestimmen;
– den Energieeinsatz in Haushalt und Verkehr untersuchen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Drehstromtechnik (Drei- und Vierleiternetze, Leistungen, Lastzustände).
Bereich Niederspannungstechnik:
Normen und Vorschriften (ETG, TAEV, Stand und Regeln der Technik); Schutztechnik (Personenschutz).
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
Energiebedarf und Tarifgestaltung; Energieinhalte von fossilen Brenn- und Treibstoffen; Normverbrauchswerte und Reichweiten; Wirkungsgrad und Verluste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnische Grundlagen
– Prinzipien von Schalt- und Ausgleichsvorgängen und deren Auswirkung auf elektrische Kreise benennen und anwenden.
Bereich Niederspannungstechnik
– geeignete Methoden des Anlagenschutzes in der Haus- uns Gewerbeinstallation auswählen;
– Leitungen auf Strombelastbarkeit und Spannungsabfall entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften bemessen und beurteilen.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
– geeignete Energiespeicher erklären;
– Lade- und Entladeverhalten von Akkumulatoren beurteilen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen:
Gleichstromtechnik (Schaltvorgänge im Gleichstromkreis).
Bereich Niederspannungstechnik:
Schutztechnik (Leitungsschutz, Erdung, Überspannungs- und Blitzschutz); Ortsnetze (Niederspannungsverteilnetze, Gebäudeversorgung).
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
Lade- und Entladekurven modellieren und grafisch darstellen; Arten und Charakteristika von Energiespeichern.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Niederspannungstechnik
– die technischen Grundlagen der Kompensation anwenden.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik
– die Komponenten der Verteilung der elektrischen Energie und die Funktionsweise und den Aufbau von Schaltanlagen und Schaltgeräten benennen;
– Betriebsmittel von Mittel- und Hochspannungsanlagen auswählen;
– Lastflussberechnungen in Netzen durchführen und auswerten.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
– Ladestationen für E-Autos (Konzepte und Ladeleistung) analysieren.
Bereich Niederspannungstechnik:
Messung und Verrechnung elektrischer Energie (Blindleistung); Kompensation (Arten, Ziele).
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Kabel und Freileitungen (Aufbau, Einsatzbereiche, Kennwerte); Lastfluss (einfach gespeiste Leitung); Schaltanlagen, Schaltgeräte und Schaltvorgänge (Prinzipien, Kennwerte, Bauformen).
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
Ladestationen für E-Autos (Prinzipien, Kennwerte und Bauformen); die Komponenten und der Aufbau von Ladestationen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Niederspannungstechnik
– die Anforderungen an die Spannungsqualität gemäß der Normen und Vorschriften analysieren und anwenden;
– die technischen Grundlagen der EMV hinsichtlich der Netzrückwirkungen bewerten.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik
– Kurzschlussstromberechnungen in Netzen durchführen und auswerten.
Bereich Energieerzeugung
– die Möglichkeiten zur Energieerzeugung mit Wasserkraftwerken und thermischen Kraftwerken sowie deren Funktion beschreiben;
– Kraftwerksleistungen abschätzen;
– die Vor- und Nachteile der einzelnen Kraftwerkstypen sowie deren Einsatz in Energieversorgungsnetzen darstellen.
Bereich Niederspannungstechnik:
Spannungsqualität, EMV–Netzrückwirkungen (Ursachen und Wirkungen von Oberschwingungen).
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Kurzschlussstromberechnung.
Bereich Energieerzeugung:
Energieerzeugungsanlagen (Arten, Charakteristika).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Erneuerbare Energie
– die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energie und deren Anteil am Primärenergieeinsatz benennen;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie auswählen und einsetzen;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie vergleichen und hinsichtlich ihres energiewirtschaftlichen Einsatzes bewerten.
Bereich Elektrische Energiesysteme
– Komponenten und Systeme der Netzleit- und Netzschutztechnik auch unter Berücksichtigung des bidirektionalen Energietransports benennen, analysieren und bewerten;
– die Systeme und Komponenten für Transport, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie benennen und bewerten;
– die Prinzipien des Netzbetriebes mit Frequenz-/Wirkleistungsregelung und Spannungs-/Blindleistungsregelung sowie die Aufgaben und Ziele von Regelzonen in überregionalen Verbundnetzen benennen, analysieren und bewerten.
Bereich Erneuerbare Energie:
Primärenergieträger (Arten, Charakteristika); Anlagen mit erneuerbaren Energien (Prinzipien, Eigenschaften); Stromerzeugung (Gegenüberstellung von Großkraftwerken und dezentralen Anlagen; hybride Energietransportnetze).
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Verbund- und Inselbetrieb (Netzregelung, ungestörter und gestörter Betrieb, dezentrale Energieeinspeisung); Komponenten der Netzleit- und Netzschutztechnik (Arten, Schutzziele); intelligente Stromnetze (Laststeuerung, Smart Grids).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiewirtschaft
– die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Marktregeln der Elektrizitätswirtschaft im europäischen und österreichischen Umfeld erklären;
– die Grundlagen der Tarifgestaltung und die Möglichkeiten zur Steuerung der Energieflüsse erklären;
– die gültigen Einspeise- bzw. Bezugsbedingungen und Tarife bei der Projektierung und Planung von Anlagen und Verbrauchern berücksichtigen.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
– die Grundprinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens bewerten und den Ressourceneinsatz für die E-Mobilität abschätzen.
Bereich Energiewirtschaft:
Energieflüsse (Verbundnetze, regionaler und überregionaler Energieausgleich); Strommärkte, Tarifgestaltung, Einspeisebedingungen (Entwicklung, Marktliberalisierung, Strom als Ware).
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
Begriffsdefinition (Nachhaltigkeit, Earth Overshoot Day); Ökologischer Fußabdruck von Mobilitätskonzepten (Individualverkehr versus öffentlichen Verkehr).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Mechatronik
– geeignete Förder- und Handhabungssysteme für einfache Anwendungen auswählen und einsetzen;
– die grundlegenden Werkstoffe der Mechatronik auswählen und beschreiben;
– die grundlegenden Maschinenelemente angeben;
– normgerechte Werkzeichnungen einfacher mechatronischer Komponenten erstellen;
– Fertigungsverfahren für die Mechatronik beschreiben.
Bereich Grundlagen der Mechatronik:
Fertigungstechnik (spanende und spanlose Fertigung); Förder- und Handhabungstechnik (Fördersysteme, Roboter, Greifersysteme); Maschinenelemente und Verbindungstechnik (Wellen, Lager, Kupplungen, Normen und Vorschriften, lösbare und nichtlösbare Verbindungen); Werkstoffe der Elektrotechnik (Metalle, Nichtmetalle, Isolierstoffe).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen Logik erklären sowie deren Funktionen beschreiben;
– die Prinzipien von Zahlensystemen und Codes wiedergeben.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die Prinzipien von speicherprogrammierbaren Steuerungen und deren Komponenten erklären;
– Software für einfache steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Bereich Digitaltechnik:
Kombinatorische Logik (Schaltnetze); Zahlensysteme (Codierung, fehlererkennende, fehlerkorrigierende, einschrittige Codes).
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
SPS-Hardware (I/O-Beschaltung mit Dokumentation, Aufbau und Arbeitsweise); SPS-Software (SPS-Programmiersprachen nach IEC).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– die Prinzipien und Einsatzbereiche der Messtechnik beschreiben;
– Funktion und Einsatzbereiche geeigneter Messgeräte für elektrische Größen erklären.
Bereich Digitaltechnik
– die grundlegenden Elemente der sequentiellen Logik erklären sowie deren Funktionen beschreiben.
Bereich Messtechnik:
Grundbegriffe (Messprinzipien, Messabweichung, Auflösung, Empfindlichkeit, Messbereichserweiterung, Statistik, Kennwerte von Wechselgrößen); Messung elektrischer Größen (Strom, Spannung, Frequenz, Phasenwinkel, Leistung, Arbeit, Widerstand, Impedanz); digitale Messgeräte (Multimeter, Aufbau und Kenngrößen, Oszilloskop, Aufbau und Kenngrößen, Funktionsweise, Trigger, Tastteiler).
Bereich Digitaltechnik:
Sequentielle Logik (Schaltungsanalyse und Schaltungssynthese, Schaltwerke).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– Automatisierungssysteme visualisieren;
– Software für steuerungstechnische Aufgabenstellungen erstellen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
SPS-Software (Programmierung und Visualisierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– Sensoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– Messschaltungen planen und simulieren.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– Aktoren beschreiben, auswählen und einsetzen;
– die Grundelemente einer elektro-pneumatischen Steuerung beschreiben.
Bereich Messtechnik:
Sensorik (Messkette, Normsignale, Messung nichtelektrischer Größen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Aktorik (Grundlagen der Elektro-Pneumatik, Aktoren).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– die Methoden der Signalumwandlung beschreiben;
– Elemente der computerunterstützten Messtechnik beschreiben und auswählen.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die MSRT-Komponenten einer Anlage anhand eines R I-Fließbildes zuordnen;
– Bussysteme der Automatisierungstechnik beschreiben.
Bereich Messtechnik:
ADC/DAC (Aliasing, verschiedene Verfahren, Kenngrößen); Messverstärker (Messwandler, Grundschaltungen und Anwendungen mit idealem OPV, Kenngrößen); Computerunterstützte Messtechnik (Hard- und Software).
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Automatisierungsebenen und eingesetzte Bussysteme (verschiedene Bussysteme der Automatisierungstechnik); Entwurfsprinzipien von Steuerungen (R I-Fließbild, Ablaufketten, Zustandsübergangsdiagramm).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Leittechnik
– die grundlegenden Normen und Richtlinien für die Maschinensicherheit angeben.
Bereich Regelungstechnik
– die Arbeitsweise stetiger Regler erklären;
– die Komponenten eines Regelkreises im Zeit- und Frequenzbereich beschreiben;
– Simulationsmodelle für Regelkreise aus Grundelementen erarbeiten.
Bereich Steuerungs- und Leittechnik:
Maschinensicherheit (Not-Halt, Verriegelungen, Anlagendokumentation, Normen, Vorschriften, Maschinenrichtlinie).
Bereich Regelungstechnik:
Stetige Regler (Aufgabe und Arbeitsweise); Grundbegriffe (Regelkreis, Sprungantwort, Größen, Blockschaltbild); Regelkreiselemente (Beschreibung im Zeit- und Frequenzbereich, Identifikation von Regelstrecken).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Regelungstechnik
– das dynamische Verhalten von Regelkreisen analysieren;
– Regelkreise für industrielle Anwendungen entwerfen und parametrieren;
– Verfahren zur Streckenidentifikation einsetzen;
– die Arbeitsweise stetiger, digitaler und unstetiger Regler erklären.
Bereich Regelungstechnik:
Reglerentwurf (Stabilität, Regelstrecken analysieren, Regler entwerfen und parametrieren); stetige Regler (Prinzipien und Realisierung); digitale Regler (Algorithmen, Parametrierung); unstetige Regler.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– die Einflussgrößen und Kopplungsarten der EMV beschreiben.
Bereich Regelungstechnik
– Regelkreise für industrielle Anwendungen entwerfen und parametrieren.
Bereich Messtechnik:
EMV-Grundlagen (Kopplungsarten, Störungen, Störungsunterdrückung).
Bereich Regelungstechnik:
Reglerentwurf (Analyse und Realisierung industrieller Regelkreise).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektromagnetismus
– die Größen und Gesetze des magnetischen Feldes erklären;
– den Aufbau und die Eigenschaften magnetischer Werkstoffe beschreiben;
– die Anwendung und Ausnutzung magnetischer Felder in elektrischen Maschinen und Geräten erklären;
– die Induktionsvorgänge und die Kraftwirkungen in Magnetfeldern erklären.
Bereich Elektromagnetismus:
Magnetische Felder, Feldverteilungen; magnetische Größen; magnetische Werkstoffe (dia-, para-, ferromagnetische Stoffe, Weicheisen, Dauermagnete); magnetischer Kreis (Ersatzschaltung, Analogie zum elektrischen Kreis); Kräfte und Energie im Magnetfeld (Kräfte zwischen Leitern, Kräfte an Grenzflächen); Induktionsvorgänge (zeitlich veränderliche Magnetfelder, Bewegungsspannung, Induktivitäten, Selbstinduktion, Gegeninduktion).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen
– die Bauformen, die Betriebsarten, die Schutzarten und die Kühlarten elektrischer Maschinen und Transformatoren auswählen;
– die einschlägigen Vorschriften und Normen von elektrischen Maschinen und Transformatoren anwenden;
– einfache Erwärmungs- und Abkühlvorgänge analysieren;
– das Leistungsschild elektrischer Maschinen und Transformatoren interpretieren.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus
– die relevanten Grundlagen der Statik und Dynamik und Festigkeitslehre erklären;
– Berechnungen der Mechanik durchführen.
Bereich Motoren und Generatoren
– einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten elektrischen Maschinen geben.
Bereich Betriebsumfeld elektrischer Maschinen:
Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Motorschutz; Leistungsschildangaben; nationale und internationale Normen und Vorschriften (Betriebsarten, Schutzarten, Wärmeklassen, Kühlarten, Bauformen und Baugrößen); Verluste, Kühlung.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus:
Einfache Berechnungen der Mechanik; Grundlagen der Statik und Dynamik.
Bereich Motoren und Generatoren:
Überblick über die elektrischen Maschinen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Motoren und Generatoren
– den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Gleichstrommaschinen beschreiben;
– die Ersatzschaltbilder von Gleichstrommaschinen anwenden;
– die Kennlinien von Gleichstrommaschinen bewerten und interpretieren;
– die Methoden zur Steuerung von Gleichstrommaschinen und deren Vor- und Nachteile erklären.
Bereich Transformator
– das Ersatzschaltbild und das Zeigerdiagramm des Transformators anwenden;
– die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Transformatoren erklären.
Bereich Motoren und Generatoren:
Gleichstrommaschine (Aufbau und Schaltungen, Drehzahlstellung, Anlassen, Bremsen, Betriebsverhalten von Motor und Generator).
Bereich Transformator:
Aufbau und Wirkungsweise; Bauformen; Betriebsverhalten von Transformatoren (Ersatzschaltbilder und Zeigerdiagramme, Belastung, Leerlauf, Kurzschluss).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Transformator
– den Aufbau eines Drehstromtransformators beschreiben;
– die gebräuchlichsten Schaltgruppen eines Drehstromtransformators beschreiben und anwenden;
– die Funktionsweise und Anwendung von Kleintransformatoren, Spartransformatoren und Messwandlern erklären.
Bereich Motoren und Generatoren
– den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen beschreiben;
– die Ersatzschaltbilder von Asynchronmaschinen anwenden;
– die Methoden zur Steuerung von Asynchronmaschinen und deren Vor- und Nachteile erklären.
Bereich Transformator:
Drehstromtransformatoren (gebräuchlichste Schaltgruppen, Anwendungen); Sonderformen von Transformatoren (Kleintransformatoren, Spartransformator, Messwandler).
Bereich Motoren und Generatoren:
Grundlage von Drehstrommaschinen; Asynchronmaschine (Drehfeld, Raumzeiger, Drehstromwicklungen, Aufbau von Ständer, Läufer und Wicklungen, Betriebsverhalten, Ersatzschaltbild, Betriebsbereiche).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Motoren und Generatoren
– die Kennlinien von Asynchron- und Synchronmaschinen bewerten und interpretieren;
– den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Synchronmaschinen erklären;
– das Ersatzschaltbild der Synchronmaschine anwenden;
– die Methoden zur Steuerung von Synchronmaschinen und deren Vor- und Nachteile erklären;
– das Betriebsverhalten der Asynchron- und Synchronmaschine im Bereich der Elektromobilität erklären.
Bereich Motoren und Generatoren:
Asynchronmaschine (Stromortskurve, Drehzahlstellung, Anlassen und Bremsen); Synchronmaschine (Aufbau, Vollpol- und Schenkelpolmaschine, Erregersysteme, Betriebsverhalten der Vollpolmaschine im Insel- und Netzbetrieb, Synchronisation, Drehzahlstellung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Motoren und Generatoren
– den Aufbau und die Funktion von Schrittmotor, Bürstenloser Gleichstrommaschine (BLDC) und Reluktanzmotor erklären.
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– den Aufbau von Gleichrichter, Gleichstromsteller sowie deren Wirkungsweise und Betriebsverhalten erklären;
– die grundlegenden Spannungs- und Stromverläufe von Gleichstromsteller und Gleichrichter analysieren.
Bereich Motoren und Generatoren:
Aufbau und Funktionsweise von Schrittmotoren, Bürstenlosen Gleichstrommaschinen (BLDC) und Reluktanzmotoren.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Grundfunktionen von netzgeführten Stromrichtern (Gleichrichter, Wechselrichter, Gleichstromsteller); einfache Mittelpunktschaltungen und Brückenschaltungen (H-Brücke).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Leistungselektronik
– den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise von Wechsel- und Drehstromsteller sowie Pulswechselrichter erklären;
– den Aufbau und die Funktionsweise von selbstgeführten Stromrichtern erklären.
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus
– die gebräuchlichen Arbeits- und Kraftmaschinen beschreiben;
– die Kennlinien von Arbeits- und Kraftmaschinen interpretieren;
– die Fahrprofile berechnen und interpretieren und Fahrwiderstände richtig einfließen lassen.
Bereich Elektrische Antriebssysteme
– die Kenngrößen für eine Antriebsauslegung bestimmen;
– Komponenten zu elektrischen Antrieben kombinieren und einsetzen;
– für verschiedene Einsatzfälle die geeignete Gleichstrommaschine, Asynchronmaschine oder Synchronmaschine auswählen.
Bereich Angewandte Leistungselektronik:
Grundfunktionen von Wechselstrom-, Drehstromsteller und Pulswechselrichter; Selbstgeführte Stromrichter (Gleichstromsteller, Wechselrichter); Frequenzumrichter (Zwischenkreisumrichter, Pulsumrichter).
Bereich Grundlagen des Maschinenbaus:
Arbeits- und Kraftmaschinen (Übersicht); Fahrprofil, Fahrwiderstände.
Bereich Elektrische Antriebssysteme:
Komponenten eines Antriebssystems; typische Antriebskonfigurationen (Industrieantriebe und Antriebe für die Elektromobilität).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrische Antriebssysteme
– den stationären Betrieb elektrischer Antriebssysteme analysieren;
– die Antriebssysteme im Bereich der Elektromobilität erklären.
Bereich Elektrische Antriebssysteme:
Zusammenwirken von Antriebs- und Arbeitsmaschinen (Arbeitspunkt, Stabilität); Elektromobilität (Hybridantriebe, Elektrofahrzeuge, Bahnantriebe).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauelemente
– den Aufbau und die Kennlinien von Bauelementen der industriellen Elektronik beschreiben sowie die Funktionsweise von Bauelementen und deren Kennwerte erklären;
– anhand von Datenblättern Bauelemente auswählen;
– Bauelemente für elektronische Schaltungen dimensionieren;
– den Aufbau und die Wirkungsweise einer Solarzelle erklären und das Ersatzschaltbild sowie die Kennlinien darstellen.
Bereich Schaltungstechnik
– Verfahren und Vorschriften zur Herstellung von Leiterplatten, elektronischen Baugruppen und Geräten erklären.
Bereich Bauelemente:
Bauelemente (passive und aktive Bauelemente); Halbleitergrundlagen (Leitungsmechanismen, Aufbau von Halbleitern); Solarzelle.
Bereich Schaltungstechnik:
Leiterplattenentwurf und Fertigungsverfahren, Entwurf von Baugruppen und Geräten mit besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungselektronik (Spannungen, Ströme, thermisches Verhalten).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich elektronische Grundschaltungen
– Schaltungen zur Stabilisierung bzw. Anpassung der Spannung für digitale Systeme auswählen, dimensionieren und in Bezug auf Energieeffizienz bewerten;
– digitale Interfaceschaltungen beschreiben, auswählen und anwenden.
Bereich elektronische Grundschaltungen:
Analoge Netzgeräte, Stabilisierungsschaltungen (Parallel- und Serienstabilisierung), Festspannungsregler; Thermische Auslegung; Interfaceschaltungen zu mikroelektronischen Systemen; einfache Filter zur Erzeugung analoger Signale aus digital modulierten Signalen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komponenten der Leistungselektronik
– den Aufbau, die Kennlinien und die Funktionsweise von leistungselektronischen Bauelementen beschreiben und diese anhand von Datenblättern auswählen;
– Schaltungen der Leistungselektronik erklären und analysieren.
Bereich Schaltungstechnik
– die Eigenschaften und Funktion von Operationsverstärkern beschreiben;
– Operationsverstärkerschaltungen erklären, entwerfen und dimensionieren.
Bereich Komponenten der Leistungselektronik:
Bauteile der Leistungselektronik; Konzeption von Treiberstufen; Analyse des transienten Schaltverhaltens.
Bereich Schaltungstechnik:
Differenzverstärker; Operationsverstärkerschaltungen (lineare Operationsverstärkerschaltungen, nichtlineare Operationsverstärkerschaltungen); Quellen (Spannungsquellen, Stromquellen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich EMV leistungselektronischer Systeme
– nichtsinusförmige Signale beschreiben und deren Entstehung erklären;
– Kopplungsmechanismen zwischen Systemen benennen und erklären;
– Entstörmaßnahmen und Entwurfsregeln benennen und diese anwenden.
Bereich EMV leistungselektronischer Systeme:
Nichtsinusförmige Größen, Ursachen und Auswirkungen; Transiente Schaltvorgänge; Kopplungsmechanismen (leitungsgebunden, leitungsungebunden); Vorschriften der Elektromagentischen Verträglichkeit; Entstörmaßnahmen (Netzfilter, Schirmung) EMV-gerechter Leiterplattenentwurf, Gehäuse-, Anschluss- und Abschirmtechniken.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leistungselektronik für energieeffiziente Systeme
– die Prinzipien von Netzteilen erklären und diese entsprechend ihrer Einsatzbereiche auswählen;
– Leistungsverstärkerschaltungen erklären und dimensionieren;
– Managementschaltungen für elektrische Energiespeicher erklären und dimensionieren.
Bereich Leistungselektronik für energieeffiziente Systeme:
Getaktete Netzteile, digitale Leistungsverstärker, Batteriemanagementsysteme zur nachhaltigen Energiespeicherung in der Antriebstechnik und Energieversorgung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leistungselektronik für energieeffiziente Systeme
– Verfahren zur Energieumwandlung in Solaranlagen erklären und dimensionieren;
– unterschiedliche Topologien in Solaranlagen bewerten.
Bereich Leistungselektronik für energieeffiziente Systeme:
Freilaufdioden (Abschattungseffekte); String- und Modulwechselrichter; Anbindung an Speicher und Netze.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Anwendersoftware für konkrete Aufgabenstellungen einsetzen;
– Webbasierte Tools für teamorientierte Prozesse anwenden;
– Anwenderdaten sichern und gezielt wiederherstellen.
Bereich Programmierung
– die grundlegende Sprachsyntax fachspezifischer Programmiersprachen einsetzen;
– Konstanten, Variablen, Kontrollstrukturen in einer fachspezifischen Programmiersprache anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Grundlagen von aktuellen Betriebssystemen; Anwendersoftware, Internetdienste; sicherheitsrelevante Netzwerkeinstellungen; Sicherungsprozesse (Backup, Restore, Recovery).
Bereich Programmierung:
Sprachkonzepte, Syntaxregeln; einfache Programmierbeispiele; Softwaredokumentation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– komplexe Datenstrukturen erklären und anwenden;
– komplexe Kontrollstrukturen erklären und anwenden;
– Funktionen erstellen und im Programm verwenden.
Bereich Programmierung:
Komplexe Kontroll- und Datenstrukturen, Funktionen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– Ablaufalgorithmen entwerfen und Berechnungsschritte systematisch angeben;
– Strukturen, Pointer und Zeichenketten in einer fachspezifischen Programmiersprache einsetzen;
– die Grundstrukturen objektorientierter Programmierung kennen.
Bereich Programmierung:
Programm- und Datenstrukturen; Klassen und Objekte; Softwareengineering.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller und einfache Peripheriekomponenten beschreiben, konfigurieren und einsetzen.
Bereich Embedded Systems:
Grundlagen der Mikroprozessoren und Mikrocontroller, Datenspeicher, Mikrocontroller Hardware-Funktionsblöcke.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller und deren Peripheriekomponenten beschreiben, konfigurieren und einsetzen;
– Hard- und Software für Embedded Systems anwenden und anpassen.
Bereich Programmierung
– die Grundlagen der prozessornahen Programmierung erklären und anwenden sowie Programme für technische Anwendungen entwickeln;
– programmbegleitende Dokumentationen erstellen;
– erstellte Software in Entwicklungsumgebungen debuggen.
Bereich Embedded Systems:
Grundlagen der Mikroprozessoren und Mikrocontroller, Datenspeicher; Mikrocontroller Hardware– Funktionsblöcke.
Bereich Programmierung:
Mikrocontroller Programmierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– Komponenten mit Hilfe von Standardschnittstellen verbinden und in Betrieb nehmen.
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller und erweiterte Peripheriekomponenten beschreiben, konfigurieren und einsetzen;
– Echtzeitbetriebssysteme beschreiben.
Bereich Programmierung:
Schnittstellen zu externen Komponenten entwickeln.
Bereich Embedded Systems:
Erweiterte Peripheriekomponenten von Mikrocontrollern; echtzeitfähige Systeme (Realtime).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bussysteme
– Übertragungsmedien beschreiben, analysieren und auswählen;
– die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme und deren Protokolle erklären.
Bereich Netzwerktechnik
– strukturierte Netzwerke beschreiben;
– sichere Datenverbindungen beschreiben und einrichten.
Bereich Programmierung
– webbasierte Applikationen erstellen.
Bereich Bussysteme:
Leitungscodes (elektrische Eigenschaften, Fehlertoleranz); Übertragungsmedien für Netzwerke; Busprotokolle; Feldbussysteme (Arten, Eigenschaften, Anwendungen); Industrial Ethernet; Schnittstellen (Eigenschaften, Standards); Zugriffsverfahren.
Bereich Netzwerktechnik:
Firewalls; Netzwerkdienste (Namensauflösung, Dateiserver); Übertragungsprotokolle (gesicherte und ungesicherte Protokolle).
Bereich Programmierung:
Komponenten für Bussysteme; Erstellung fachspezifischer Applikationen; Peripherieanbindung und Datenaustausch; dynamische Webseiten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– komplexe Applikationen erstellen;
– objektorientierte Strukturen entwickeln.
Bereich Prozessdatentechnik
– die Grundlagen von Datenbanken beschreiben;
– Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen und ändern;
– Prozessdaten verteilter Systeme aufbereiten und visualisieren.
Bereich Programmierung:
Grundlagen objektorientierte Programmierung (Klassen, Objekte, Methoden).
Bereich Prozessdatentechnik:
Grundlagen Datenbanken (Arten, Zugriffe); Visualisierung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Betriebsmittel an das Internet anbinden.
Bereich Netzwerktechnik
– Internetdienste einsetzen.
Bereich Embedded Systems:
IoT (Internet of Things), Smart Devices mit Internetanbindung, IoT-Plattform; echtzeitfähige Systeme (Anwendung von Echtzeitsystemen).
Bereich Netzwerktechnik:
Authentifizierung, Digitale Signatur, Verschlüsselung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– grundlegende Methoden der technischen Kommunikation anwenden;
– grundlegende Funktionen industrieller Standardsoftware nutzen.
Bereich Projektentwicklung:
Handskizzen; Hilfsmittel zur Erstellung von Skizzen; Einführung in das CAD-unterstützte Zeichnen und Konstruieren mit industrieller Standardsoftware.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Einfache Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände; Vertiefung des CAD unterstützten Zeichnens und Konstruierens mit industrieller Standardsoftware.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– industrielle Standardsoftware über die Grundfunktionalität hinaus nutzen;
– die Methoden der technischen Kommunikation des Fachgebietes anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Einfache Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände; Vertiefung des CAD-unterstützten Zeichnens und Konstruierens mit industrieller Standardsoftware.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände realisieren;
– unter Verwendung geeigneter fachspezifischer Software einfache elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht und EMV-gerecht planen und konstruieren.
Bereich Projektentwicklung:
Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände realisieren;
– unter Verwendung geeigneter fachspezifischer Software einfache elektrische Schaltungen und Anlagen normgerecht und EMV-gerecht planen und konstruieren.
Bereich Projektentwicklung:
Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen.
Bereich Projektmanagement
– die Grundbegriffe des Qualitäts- und Projektmanagements erklären.
Bereich Projektentwicklung:
Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Planung, Ablauf, Dokumentation).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– Aufgabenstellungen in einzelne, verschiedenen Bereichen zuzuordnende Arbeitspakete aufteilen und Einzellösungen zu einem Gesamtergebnis zusammenführen.
Bereich Projektmanagement
– die Grundlagen des Qualitäts- und Projektmanagements an einfachen Projekten anwenden.
Bereich Projektentwicklung:
Gegenstandsübergreifende Projekte zu den Lehrinhalten der fachtheoretischen Gegenstände.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Planung, Ablauf, Dokumentation, Building Information Modeling).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– komplexe gegenstandsübergreifende Projekte mit der Notwendigkeit zu intensiver Recherche realisieren.
Bereich Projektmanagement
– eigene Projekte nach den Methoden des Projektmanagements abwickeln.
Bereich Projektentwicklung:
Komplexe elektrotechnische Projekte.
Bereich Projektmanagement:
Teammanagement.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektentwicklung
– komplexe gegenstandsübergreifende Projekte mit der Notwendigkeit zu intensiver Recherche realisieren.
Bereich Projektmanagement
– eigene Projekte nach den Methoden des Projektmanagements abwickeln.
Bereich Projektentwicklung:
Komplexe elektrotechnische Projekte.
Bereich Projektmanagement:
Teammanagement.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
III., IV. und V. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. bis 10. Semester (Kompetenzmodule 5 bis 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. bis 10. Semester – Kompetenzmodule 5 bis 9:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Laborbetrieb
– Messungen auswerten und Protokolle verfassen;
– Gefahren beim Umgang mit rotierenden Maschinen einschätzen sowie potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit wie möglich vermeiden;
– Messungen händisch und mit Computerunterstützung durchführen sowie die Messwerte protokollieren;
– Messungen effizient und sicherheitsbewusst durchführen;
– Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Spannungen und Strömen einschätzen sowie solche potentielle Gefahrensituationen sicher erkennen und soweit wie möglich vermeiden;
– geeignete Messgeräte auswählen und bedienen;
– normgerechte Diagramme anfertigen;
– Messschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Laborbetrieb:
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) zu Lehrinhalten der fachtheoretischen Pflichtgegenstände in Abstimmung mit dem Gegenstand Werkstätte und Produktionstechnik unter Berücksichtigung der in der Praxis auftretenden Spannungen und Ströme.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Dokumentation, Sicherheitsunterweisung; Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren.
Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (IV. und V. Jahrgang).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik
– PC-Systeme konfektionieren und in Betrieb nehmen;
- grundlegende Komponenten der Netzwerktechnik in Betrieb nehmen;
- Netzwerkverkabelungen herstellen und prüfen.
Bereich Werkstättenbetrieb
– die facheinschlägigen Sicherheits- und Unfallvorschriften beachten und anwenden;
– team- und projektorientiert sowie ressourcenschonend handeln und arbeiten;
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und facheinschlägige Werkstoffe bearbeiten.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Werkstätte „Computertechnik“ (Hardware und Software von Rechnersystemen, Grundlagen Netzwerktechnik, Netzwerkverkabelung und Netzwerkverbindungen herstellen).
Bereich Werkstättenbetrieb:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung für Elektrotechnik“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung, grundlegende maschinelle Bearbeitung facheinschlägiger Werkstoffe, Umsetzung einfacher Werkzeichnungen, Messen).
Werkstätte „Elektroinstallation“ (elektrische Standardkomponenten, ein- und mehrdrähtige Leitungen, Klemm- und Pressverbindungstechniken, Grundschaltungen der Elektroinstallation).
Werkstätte „Elektronik“ (Bauteilerkennung und Bestimmung, Löten, Aufbau und Inbetriebnahme einfacher elektronischer Schaltungen, Messung elektrischer Größen, Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung).
II. Jahrgang:
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik
– einfache Leiterplatten herstellen;
– Komponenten von Gehäusesystemen herstellen und Gehäusesysteme zusammenbauen;
– thermische Verbindungen unter Anwendung verschiedener Verfahrenstechniken und unterschiedlicher Materialien herstellen;
– unterschiedliche Kunststoffe manuell und maschinell verarbeiten;
– einfache digitale Systeme programmieren;
– einfache elektronische Schaltungen mit aktiven und passiven Bauteilen aufbauen und testen.
Bereich Antriebstechnik
– einfache elektrische Maschinen und Geräte reparieren, warten und in Betrieb nehmen.
Bereich Automatisierungstechnik
– Schütz- und Relaissteuerungen nach Schaltplänen aufbauen, verdrahten und auf Funktion überprüfen, sowie einfache SPS programmieren.
Bereich Energiesysteme
– einfache Schaltungen der Elektrotechnik aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Elektroinstallationen durchführen;
– Haupt- und Steuerstromkreise aufbauen;
– Elektroverteiler nach Schaltplänen bestücken, verdrahten und auf Funktion prüfen;
– Smart Building Systeme aufbauen, programmieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Werkstätte „Produktions- und Kunststofftechnik“ (thermische Verbindungs- und Verfahrenstechnik, Geräte- und Gehäusebau, Bearbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Digitalisierung 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme von elektronischen Schaltungen, Leiterplattenfertigung, Fehlersuche und -behebung, Programmierung und Entwicklung von einfachen digitalen Systemen).
Bereich Antriebstechnik:
Werkstätte „Elektrische Maschinen und Geräte“ (Arbeiten an elektrischen Maschinen und Geräten, Prüfen und Instandsetzung, Wartung von elektrischen Maschinen und Geräten).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstätte „Steuerungstechnik 1“ (verbindungsprogrammierte Steuerungen, Anschluss von Gleich-, Wechsel- und Drehstromverbrauchern).
Bereich Energiesysteme:
Werkstätte „Smart Building 1“ (Elektroverteilerbau, Arbeiten mit Smart Home Komponenten).
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik
– Prototypen mit elektronischen und elektrischen Komponenten herstellen und programmieren;
– fachspezifische Prototypen fertigen und in Betrieb nehmen;
– Funktionen und Anwendungen einfacher elektrotechnischer und elektronischer Standardkomponenten bestimmen und anwenden.
Bereich Automatisierungstechnik
– mechatronische Systeme aufbauen, in Betrieb nehmen und Fehler analysieren sowie beheben;
– speicherprogrammierbare Steuerungssysteme in Betrieb nehmen und testen;
– mit pneumatischen Komponenten Schalt- und Steuerkreise aufbauen und auf Funktion überprüfen.
Bereich Energiesysteme
– Niederspannungsanlagen und Komponenten der erneuerbaren Energie unter Beachtung der gültigen Normen und Vorschriften installieren und in Betrieb nehmen;
– elektrische Betriebsmittel fachgerecht einsetzen und überprüfen;
– Fehlersuche und Instandsetzung, Schalt- und Installationspläne lesen und umsetzen.
Bereich Werkstättenbetrieb
– produktspezifische Kalkulationen durchführen;
– Arbeitsberichte und technische Dokumentationen erstellen;
– Arbeitsabläufe und Ressourcen planen und organisieren.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Werkstätte „Smart Building 2“ (Installationsbus anschließen und konfigurieren, Aufbau und Inbetriebnahme von Komponenten von elektrischen Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystemen, Aufbau und Inbetriebnahme von Gebäudeautomatisierungssystemen).
Werkstätte „Digitalisierung 2“ (Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Baugruppen der Prozessautomatisierung (Antriebs- und Messtechnik), komplexe digitale Komponenten zu Systemen verbinden und programmieren).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstätte „Mechatronik“ (Aufbau und Inbetriebnahme von mechatronischen Systemen, Fehleranalyse und Behebung, Sensoren und Aktoren anschließen und überprüfen, elektropneumatische Schaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen).
Werkstätte „Steuerungstechnik 2“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von Steuerungen).
Bereich Energiesysteme:
Werkstätte „Elektroinstallation und erneuerbare Energie“ (Installation und Inbetriebnahme von Niederspannungsanlagen und Komponenten der erneuerbaren Energie unter Beachtung der gültigen Normen und Vorschriften, elektrische Betriebsmittel fachgerecht einsetzen und überprüfen, Fehlersuche und Instandsetzung, Schalt- und Installationspläne lesen und umsetzen).
Bereich Werkstättenbetrieb:
Werkstätte „Produktplanung und Prüfung“ (Auftrags- und Bestellwesen, Herstellen von Fertigungsunterlagen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, Produkt- und Prozessorientierung).
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik
– Fehler in elektronischen Schaltungen suchen und beheben;
– strukturierte Verkabelungen herstellen und auf ihre Funktion überprüfen.
Bereich Antriebstechnik
– elektrische Antriebe überprüfen;
– Antriebssteuerungen der Anwendung entsprechend einsetzen.
Bereich Automatisierungstechnik
– automatisierte Anlagen unter Berücksichtigung der Maschinensicherheit aufbauen, in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Energiesysteme und Infrastruktur der Elektromobilität
– Anlagen für erneuerbare Energie errichten, in Betrieb nehmen und in bestehende Systeme integrieren;
– Netzrückwirkungen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen messen und analysieren;
– Schutzmaßnahmen anwenden und überprüfen;
– Prüfprotokolle anfertigen und das Anlagenbuch führen.
Bereich Industrieelektronik und Fachspezifische Informationstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Smart Building 3“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Protokollierung von heterogenen Netzwerken, Bussysteme, audiovisuelle Informationsanlagen, Lichttechnik).
Bereich Antriebstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrische Antriebstechnik 1 und Robotik“ (Parametrierung elektrischer Antriebe, Störungssuche und Fehlerbehebung, Prüf- und Messaufgaben an elektrischen Antrieben, Inbetriebnahme von Stromrichtern).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Automatisierungstechnik 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von automatisierten Anlagen unter Berücksichtigung der Maschinensicherheit).
Bereich Energiesysteme und Infrastruktur der Elektromobilität:
Werkstättenlaboratorium „Erneuerbare Energien 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von alternativen Energiesystemen, Messungen an Netzschnittstellen durchführen, Energiezählsysteme einsetzen, Energiemanagement).
Werkstättenlaboratorium „Niederspannungsanlagen“ (Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen Niederspannungsanlagen, Infrastruktur der Elektromobilität, Anwendung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen, Erstellung anlagenspezifischer Prüfprotokolle und Anlagenbuch, Messen und Prüfen elektrischer Anlagen, Blitz- und Überspannungsschutz sowie Erdungsanlagen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Antriebstechnik
– elektrische Antriebe gemäß Aufgabenstellung optimieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Automatisierungstechnik
– Visualisierungen systembezogen einsetzen;
– Industrieroboter anwendungsbezogen programmieren;
– Messwerte aus Systemen auslesen, verarbeiten und übertragen;
– Prozessdaten im laufenden Betrieb ermitteln, speichern und visualisieren.
Bereich Energiesysteme
– mit der Gefahr von hohen Spannungen und großen Strömen bewusst und sicher umgehen;
– Funktion und Anwendung autarker Energiesysteme und der entsprechenden Standardkomponenten umsetzen;
– Infrastruktur der Elektromobilität in Betrieb nehmen.
Bereich Antriebstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrische Antriebstechnik 2 und Robotik 2“ (Konfiguration, Parametrierung, Inbetriebnahme, Optimierung und Prüfung von Antriebssystemen).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Automatisierungstechnik“ (Aufbau, Programmierung und Inbetriebnahme von Automatisierungs- und Regelungsanlagen, Anbindung elektrotechnischer Systeme über LAN, WAN und Feldbusse).
Werkstättenlaboratorium „Prozessleittechnik“ (Inbetriebnahme von vernetzten Systemen, Prozessautomation, Visualisierung von Prozessabläufen, Integration von IoT Komponenten).
Bereich Energiesysteme:
Werkstättenlaboratorium „Erneuerbare Energien 2“ (autarke Energiesysteme und Anlagen, Planung, Inbetriebnahme, Fehleranalyse, Auswertung und Dokumentation, Infrastruktur der Elektromobilität).
Siehe Anlage 1.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik
– Lastflussberechnungen in Netzen durchführen und auswerten;
– Kurzschlussstromberechnungen in Netzen durchführen und auswerten.
Bereich Erneuerbare Energie
– das Betriebsverhalten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie beschreiben;
– Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie planen und beurteilen.
Bereich Energieerzeugung
– für elektrotechnische Details von Kraftwerken Lösungskonzepte erarbeiten;
– Wirkungsweise, Einsatzbereiche und Regelverhalten von Energieerzeugungsanlagen bewerten.
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die Aufgabenbereiche lokaler, regionaler und überregionaler Netze angeben.
Bereich Mittel- und Hochspannungstechnik:
Lastfluss (zweifach gespeiste Leitung, Prinzipien für Behandlung von vermaschten Netzen), Grundlagen der Kurzschlussfestigkeit.
Bereich Erneuerbare Energie:
Anlagen mit erneuerbaren Energien solarthermische Anlagen, Kleinwasserkraftwerke, Biomasseanlagen, geothermische Anlagen, Eigenschaften und Betrieb).
Bereich Energieerzeugung:
Ausgewählte Schutzsysteme und Synchronisiereinrichtungen in Erzeugungsanlagen, Regelverhalten bei Laständerungen (Wirkleistungs-, Blindleistungsänderungen).
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Übertragungs- und Verteilnetze auf Gleichstrombasis.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die Regelungsmöglichkeiten der Energieflüsse der verschiedenen Netzebenen erklären;
– die Bedeutung und Methoden der Leistungsbereitstellung, des Energie- und Leistungsmanagements und der Energiespeicherung erklären.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit
– Ladestationen normgerecht auswählen.
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Energiespeicher (Leistungsvermögen, Verfügbarkeit); Energie- und Leistungsmanagement (Spitzenlastmanagement, Lastausgleich, Wirk- und Blindleistungsregelung).
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
Ladestationen (Netzanschluss, gültige Normen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Photovoltaik
– Photovoltaikprojekte technisch projektieren und die Wirtschaftlichkeit bewerten;
– die Fördermöglichkeiten erklären;
– geeignete Montagearten auswählen.
Bereich Windkraftanlage
– Anlagenkonzepte vergleichen;
– die für die Netzanbindung bestimmenden Parameter bewerten.
Bereich Elektrische Energiesysteme
– die Bedeutung und Methoden der Energiespeicherung erklären.
Bereich Photovoltaik:
Autarke und netzgekoppelte Photovoltaikanlagen (Anlagenkonzepte, Betriebsverhalten, technisch-wirtschaftliche Kennzahlen); Anlagenplanung (Kosten, Fördermöglichkeiten, Montage).
Bereich Windkraftanlagen:
Anlagenkonzepte; Anschluss an das elektrische Netz; Windkraftanlagen im Netzbetrieb.
Bereich Elektrische Energiesysteme:
Energiespeicher (Leistungsvermögen, Verfügbarkeit).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Erneuerbare Energie
– das Betriebsverhalten von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie beschreiben;
– Methoden zur Errichtung von Energie- und Leistungsautarkie entwickeln;
– die Einbindung erneuerbarer Energien in bestehende Verteilnetze planen.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit
– Ladestationen normgerecht auswählen.
Bereich Erneuerbare Energie:
Anlagen mit erneuerbaren Energien (solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Eigenschaften und Betrieb); Netzanbindung; intelligente Laststeuerung.
Bereich E-Mobilität und Nachhaltigkeit:
Ladestationen (Netzanschluss, gültige Normen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektromobilität
– die Technologien elektrischer Antriebe und deren Anwendungen beschreiben;
– die Antriebskonzepte für Elektrofahrzeuge und das Zusammenspiel der Komponenten im elektrifizierten Antriebsstrang erklären;
– die passenden Stromrichter auswählen und parametrieren und das Zusammenwirken mit dem Antriebsstrang analysieren;
– die unterschiedlichen Energiespeicher, Batterietechnologien und Batteriemanagementsysteme beschreiben.
Bereich Elektromobilität:
Elektromotoren (Funktion, Aufbau, Einsatzbereiche und Anwendungen in der Elektromobilität); Frequenzumrichter (Servoumrichter, Pulsungsarten, Modulationsverfahren); Komponenten für Antriebssysteme (Antriebsstrang, Steuereinheit, Motor und Getriebe), Hybridfahrzeuge; Struktur von Energiespeichern für die Elektromobilität, Batterie- bzw. Akkumulator-Technologien (Kennwerte), Redox-Flow Technik, Brennstoffzelle; Batteriemanagement (Cell-Balancing, Klimatisierung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektromobilität
– den Energiebedarf von batterieelektrischen Fahrzeugen und Hybridfahrzeuge analysieren;
– die unterschiedlichen Ladesysteme, die normgerechten Lademodi und Ladesteckersysteme beschreiben;
– die Rahmenbedingungen und Anforderungen der Energieversorgung für das Laden von E-Fahrzeugen erklären;
– die Schutzmaßnahmen und gesetzlichen Grundlagen anwenden.
Bereich Elektromobilität:
Wirkungsgradbetrachtungen (Motor, Getriebe, Energiespeicher, Leistungselektronik, Einflüsse zusätzlicher Verbraucher); Ladesysteme (Aufbau Komponenten und Kennwerte von Ladestationen), Ladeverfahren, Drahtlose Ladetechnik, Anforderung an Ladekabel, Wirkungsgrad des Stromnetzes (Primärenergie, Energieeinsatz, Energieumwandlung, regenerative Energieträger, Rekuperationsenergie, Anschluss Ladestation), Anforderungen bezüglich des Arbeitens an Hochvoltbordnetzen., Schutz gegen direktes und indirektes Berühren, Schutzausrüstung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handhabungstechnik
– geeignete Sensoren für konkrete Aufgabenstellungen auswählen und dimensionieren;
– geeignete Aktoren und Effektoren für konkrete Aufgabenstellungen auswählen und einsetzen.
Bereich Autonome/Industrielle Robotik
– Energiequellen für mobile Roboter benennen und für eine konkrete Anwendung auswählen;
– Antriebe für mobile Roboter anwendungsorientiert dimensionieren und einsetzen;
– einfache automatisierte Abläufe simulieren und programmieren.
Bereich Automatisierte Fertigungszellen
– geeignete Komponenten für Fertigungszellen auswählen und zu Systemen kombinieren;
– die wichtigsten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen für automatisierte Fertigungen erklären;
– einfache automatisierte Fertigungsabläufe simulieren und programmieren.
Bereich Rapid Prototyping
– aktuelle Verfahren benennen und für einen Anwendungsfall auswählen, Netzwerkdienste konfigurieren und anwenden;
– geeignete Verfahren zum Herstellen von Komponenten auswählen und einsetzen.
Bereich Handhabungstechnik:
Greiftechnik, Handlingmodule, Koordinatensysteme in der Handhabung (TCP); Simulations- und Programmiertechniken; Sensoren für autonome Roboter (LIDAR, Radar, Magnetometer, GPS); Aktoren für autonome/industrielle Roboter (Greifer, Handlingmodule, Servos); Effektoren für mobile autonome Roboter (Räder, Ketten und Beine); Spezialantriebe.
Bereich Autonome/Industrielle Robotik:
Akkus für mobile Anwendungen, Ladetechnik für Akkus; Motoren und Getriebe, Antriebe für mobile/industrielle Roboter; vektorielle Kinematik, Koordinatensystemtransformationen, Kinetik; Simulations- und Programmiertechniken; Betriebssysteme von Robotersteuerungen.
Bereich Automatisierte Fertigungszellen:
Industriesensorik, Genauigkeit, Taktzeit, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik; Einzelachssteuerung; Simulations- und Programmiertechniken.
Bereich Rapid Prototyping:
Laser Cutting, 3D Druckverfahren; 3D Fräsen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handhabungstechnik
– optische Sensorik für die Objekterkennung auswählen.
Bereich Autonome/Industrielle Robotik
– Einfache Algorithmen für die Orientierung im Raum erstellen;
– Algorithmen für die Klassifizierung von Objekten und Farben benennen und anwenden;
– Verfahren des maschinellen Lernens benennen und anwenden;
– Vernetzung mit Robotersteuerung umsetzen.
Bereich Automatisierte Fertigungszellen
– umfangreiche Automatisierungsaufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen;
– Fertigungszellen normgerecht (Maschinensicherheitsverordnung) auslegen, programmieren, optimieren und warten.
Bereich Handhabungstechnik:
Optische Sensoren für Objekt- und Farberkennung, Module, Sonderbauformen.
Bereich Autonome/Industrielle Robotik:
Algorithmen für Orientierung im Raum, Koordinatensysteme; Algorithmen für Objektklassifizierung und Farberkennung; Algorithmen der künstlichen Intelligenz.
Bereich Automatisierte Fertigungszellen:
Kooperation mehrerer programmierbarer Systeme, Taktzeitoptimierung, Sicherheitstechnik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Künstliche Intelligenz (KI)
– Begriffe wie „Machine Learning“ und „Deep Learning“ anhand von Beispielen aus der Praxis erklären;
– Die Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz und deren Möglichkeiten verstehen.
Bereich Autonome Systeme, Virtual Reality (VR)
– Systeme mit Sensorik am Stand der Technik (zur Abstands-, Lage- oder Gestenerfassung) parametrieren und Life-Videos handhaben.
Bereich Augmented Reality (AR)
– Einsatzgebiete der AR nennen und beurteilen sowie eine einfache Marker- oder bildbasierte AR-Anwendung realisieren.
Bereich Künstliche Intelligenz (KI):
Aktuelle Beispiele für den Einsatz selbstlernender Systeme in Produktionsabläufen oder beim autonomen Fahren / Fliegen.
Bereich Autonome Systeme, Virtual Reality (VR):
Parametrieren und Testen autonomer Systeme anhand von (Modell-)Robotern, autonomen Fahr- oder Flugsystemen; Verarbeitung von Videosignalen zur Betrachtung mit VR-Brillen.
Bereich Augmented Reality (AR):
Anwendungsfelder der AR und VR, Unterschiede zwischen AR und VR; technische Grundlagen (Geräte, Sensoren, Displays, Betriebssysteme, Bedienkonzepte, Koordinatensysteme, Rendering).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Autonome Systeme, Virtual Reality (VR)
– Systeme mit Sensorik am Stand der Technik (zur Abstands-, Lage- oder Gestenerfassung) parametrieren und mit Einbindung von Life-Videos handhaben.
Bereich Autonome Systeme, Virtual Reality (VR):
Parametrieren und Testen autonomer Systeme anhand von Modell-) Roboter, autonomen Fahr- und Flugsystemen; Verarbeitung von Videosignalen zur Betrachtung mit VR-Brillen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bussysteme
– Bussysteme konzipieren und implementieren.
Bereich Netzwerktechnik
– Netzwerkdienste konfigurieren und anwenden;
– Netzwerkkomponenten konfigurieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Betriebssysteme
– Betriebssysteme implementieren und konfigurieren.
Bereich Verteilte Systeme
– Maßnahmen zur Ausfallsicherheit setzen.
Bereich Prozessdatentechnik
– bestehenden Datenbankapplikationen analysieren und erweitern;
– Datenbankapplikationen entwickeln und anwenden.
Bereich Bussysteme:
Zugriffsverfahren, Busprotokolle (Signalverläufe, Analyse).
Bereich Netzwerktechnik:
Konfigurieren von Netzwerkkomponente (Switch, Router); Netzwerkdienste (Konfiguration, Sicherheit).
Bereich Betriebssysteme:
Rechte und Benutzerverwaltung; Sicherheit; Optimierung.
Bereich Verteilte Systeme:
Ausfallsicherheit, Verfügbarkeit (Redundanz, Fehlertoleranz).
Bereich Prozessdatentechnik:
Datenbankprogrammierung (Relationen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Methoden der Interprozesskommunikation beschreiben.
Bereich Programmierung
– anwenderspezifische Applikationen entwickeln;
– Aufgabenstellungen objektorientiert umsetzen.
Bereich Verteilte Systeme
– virtualisierte Systeme einrichten;
– Methoden zum Datenaustausch zwischen Applikationen anwenden.
Bereich Prozessdatentechnik
– dynamische Webapplikationen entwickeln.
Bereich Embedded Systems:
Interprozesskommunikation (Synchronisierung, Datenaustausch, Datenkonsistenz).
Bereich Programmierung:
Anwendung objektorientierter Programmierung; Entwicklung anwenderspezifischer Applikationen.
Bereich Verteilte Systeme:
Client-Server-Systeme (Implementierung, Konfigurierung, Anwendung); Datenaustausch zwischen Applikationen (Protokolle, Konfiguration, Einsatz); Virtualisierung.
Bereich Prozessdatentechnik:
Webbasierte Programmierung (dynamische Webseiten, Skriptsprache).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– die Vorgänge der Informationsübertragung in Netzwerken beschreiben;
– grundlegende Dienste in Netzwerken erläutern, konfigurieren und einsetzen;
– strukturierte Netzwerke projektieren;
– aktive Komponenten eines Netzwerkes in Betrieb nehmen und konfigurieren;
– aktive Komponenten eines Netzwerkes warten.
Bereich Verteilte Systeme
– Client-Server Systeme und deren Eigenschaften erläutern.
Bereich Netzwerktechnik:
Grundlagen der Netzwerktechnik; Schichtenmodelle, Aufgaben der Schichten; aktive Komponenten der Netzwerkinfrastruktur.
Bereich Verteilte Systeme:
Client-Server Prinzip.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– die sicherheitsrelevanten Aspekte in einem Netzwerk erläutern;
– sichere Datenverbindungen beschreiben und einrichten;
– Fehler in Netzwerksystemen diagnostizieren und beheben;
– Maßnahmen gegen Schadprogramme und unberechtigten Zugriff setzen.
Bereich Netzwerktechnik:
Schichtenmodelle: OSI Network Layer, Internet Protokoll (IPv4, IPv6); Firewalls; Security in Netzwerken; Arten und Eigenschaften von Schadprogrammen; Planung, Dokumentation und Verkabelung von Netzwerken; Fehlersuche und Monitoring von Netzwerken.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich energieeffiziente Schaltungstechnik
– Schaltungen der Leistungselektronik zur Stromversorgung und Motorsteuerung entwerfen;
– Schutzbeschaltungen für elektronische Bauelemente erklären;
– transiente Schaltvorgänge analysieren und berechnen.
Bereich Übertragungstechnik
– Eigenschaften und Anwendungen von Übertragungsmedien beschreiben.
Bereich energieeffiziente Schaltungstechnik:
Leistungselektronische Schutz- und Ansteuerschaltungen; resonant entlastete Schaltungen.
Bereich Übertragungstechnik:
Leitungsgebundene Übertragungstechniken, Übertragungsmedien und deren charakteristische Eigenschaften; leitungsungebundene Übertragungstechniken.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich E-Mobilität
– den Aufbau und die Funktion der elektronischen Komponenten (BMS, Inverter) eines Elektrofahrzeuges (BEV und REEV) erklären.
Bereich Übertragungstechnik
– den Einsatz optoelektronischer Systeme in der Leistungselektronik beschreiben und anwenden;
– die Ausbreitung von Impulsen an Leitungen erklären.
Bereich E-Mobilität:
Bauteile und Komponenten eines Elektrofahrzeuges.
Bereich Übertragungstechnik:
Leitungstheorie (Anwendungen); optische Signalübertragung (Sendeschaltungen, Empfangsschaltungen, Potentialtrennung); Impulsausbreitung (Wellenwiderstand, Reflexionen, Leitungsabschluss).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungs-gruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 12 | (I) | |||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | |||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Konstruktion und Fertigung 4 | 5(3) | 8(4) | 9(3) | 3(3) | 4(4) | 29 | I | |||||
| 2. | Mechanik und Leichtbau 4 | 2 | 2(2) | 2(1) | 2 | 2 | 10 | I | |||||
| 3. | Aerodynamik und Luftfahrzeugbau | – | – | 3 | 3 | 4 | 10 | I | |||||
| 4. | Flugtriebwerke | – | – | – | 3 | 5 | 8 | I | |||||
| 5. | Elektrotechnik und Elektronik | – | 2 | 3 | 2 | – | 7 | I | |||||
| 6. | Radionavigation, Flugregelung und Flugmesstechnik | – | – | – | 2 | 5 | 7 | I | |||||
| 7. | Laboratorium | – | – | – | 3 | 4 | 7 | I | |||||
| 8. | Werkstätte und Produktionstechnik 5 | 7 | 8 | 7 | 3 | – | 25 | III bzw. IV | |||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 6 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 39 | 38 | 36 | 185 | |||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | 2 | 2 | – | – | III | ||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 6. | Segelflug Theorieausbildung | – | – | 2 | – | – | I | ||||||
| 7. | Allgemeines Flugfunkzeugnis | – | – | 2 | – | – | I | ||||||
| 8. | Flugzeugrestauration | – | – | 2 | – | – | IV | ||||||
| 9. | Aviation Legislation – Luftfahrtgesetzgebung | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 10. | Luftfahrtmedizin | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 11. | Human Factors – Menschliches Leistungsvermögen | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht 8 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||
| 5. | Angewandte Informatik | ||||||||||||
| 6. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftliche Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der im Abschnitt A. und B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Flugtechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Flugtechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Flugtechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventeninnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Flugtechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Aerodynamik, der Festigkeitslehre und des Leichtbaus, der Triebwerksentwicklung und der Avionik durchführen. Dabei stehen die Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Realisierung flugtechnischer Konstruktionen, die messtechnische Überprüfung sowie Instandhaltung der Komponenten im Vordergrund.
Auch die Leitung von Projekten, die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die betriebswirtschaftliche und umweltrelevante Betrachtung der Projekte zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Konstruktion und Fertigung:
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.
Im Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile und Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren sowie montagegerecht und 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Im Bereich Konstruktionssystematik und Kosten verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie Projekt- und Produktionsdokumentationen und ein Pflichtenheft erstellen.
Im Bereich Flugtechnische Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Konstruktionsregeln und Methoden, um Baugruppen eines Luftfahrzeuges bzw. von Triebwerken konstruieren zu können. Sie können Baugruppen von Luftfahrzeugen einschließlich der Triebwerke hinsichtlich Nutzen, Verwendbarkeit und Herstellbarkeit beurteilen und sind in der Lage, an der Entwicklung von wesentlichen Baugruppen eines Luftfahrzeuges einschließlich der Triebwerke mitzuwirken.
Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren und Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Qualitätssicherung können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden sowie Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Im Bereich Werkstoff- und Produktprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung für metallische und nichtmetallische Werkstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Mechanik und Leichtbau:
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung der Kräfte und Momente auf einen Körper sowie die Auflagerreaktionen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile ermitteln.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmt und statisch unbestimmt gelagerten Systemen anwenden sowie Bauteile betreffend Grenzspannungen und Grenzverformungen dimensionieren und optimieren.
Im Bereich Kinematik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze für Translation und Rotation anwenden sowie die Bewegung eines Körpers analysieren.
Im Bereich Kinetik können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren und Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Im Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen können die Absolventinnen und Absolventen die Probleme der Aeroelastizität und der Instabilität von Bauteilen beschreiben und die Bauvorschriften für Kleinflugzeuge sowie die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden.
Aerodynamik und Luftfahrzeugbau:
Im Bereich Leichtbauwerkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die Klassifizierung, die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitbarkeit der in der Luftfahrt verwendeten metallischen und nichtmetallischen Werkstoffe verstehen.
Im Bereich Luftfahrzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen die besonderen Bauweisen und die Ausführung von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkung mit dem umgebenden Fluid verstehen, die generelle Berechnung und Abschätzungen unter den Gesichtspunkten Aerodynamik, Flugleistung und Flugstabilität durchführen und so an der Entwicklung von Luftfahrzeugen mitwirken.
Im Bereich Aerodynamik können die Absolventinnen und Absolventen die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen und Gru. dgl.ichungen der Fluidmechanik verstehen und selbstständig einfache Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen.
Im Bereich Verarbeitung und Berechnungsverfahren von nichtmetallischen Leichtbauwerkstoffen können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Verarbeitungsverfahren für Leichtbauwerkstoffe, Berechnungsverfahren sowie die Verstärkungswirkung von Leichtbaustrukturen und die Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe erklären sowie das geeignete Berechnungsverfahren anwenden.
Flugtriebwerke:
Im Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Thermodynamik anwenden, die unterschiedlichen Arten von Zustandsänderungen, Kreisprozessen und Wärmeübertragungen berechnen und Optimierungen durchführen.
Im Bereich Kolbentriebwerke können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die Arbeitsweise der verschiedenen Kolbentriebwerke und Bauteile beschreiben, Kolbentriebwerke sowie deren Baugruppen und Bauteile konzipieren und auslegen und die Zusammenhänge zwischen Kolbentriebwerk und Propeller anwenden.
Im Bereich Strahltriebwerke können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die Arbeitsweise der verschiedenen Strahltriebwerke und deren Komponenten beschreiben, Strahltriebwerke sowie deren Baugruppen konzipieren und abschätzen und die Zusammenhänge zwischen Aufbau und Einsatzgebiet der Strahltriebwerke anwenden.
Im Bereich Triebwerkssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben und verstehen einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von flugtechnischen Systemen notwendig sind.
Elektrotechnik, Elektronik und Avionik:
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Bauteile der Elektrotechnik verstehen und anwenden sowie Gefahren der Elektrotechnik erkennen und Schutzmaßnahmen verstehen.
Im Bereich Elektrische Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktion der wichtigsten elektrischen Maschinen wiedergeben. Sie verstehen die grundlegenden Wechselwirkungen zwischen Strom, Spannung und magnetischem Feld und können die Parameter der Kennlinien bei der Auswahl einer elektrischen Maschine interpretieren und anwenden.
Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktion von Halbleiterbauelementen verstehen, elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente zur Erfüllung einer Funktion anwenden und einfache elektronische Schaltungen lesen, interpretieren und berechnen.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Messgeräte auf Grund der Kenntnis ihrer Funktion für Messungen auswählen sowie Strom-, Spannungs- und Leistungsmessungen durchführen. Sie können Messfehler abschätzen und Messdaten beurteilen.
Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Regeln für logische Verknüpfungen wiedergeben. Sie können für eine Logikaufgabe die Wahrheitstabelle erstellen, die Gleichung aufstellen, vereinfachen und eine logische Schaltung mit handelsüblichen Bauteilen zeichnen.
Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren nach ihrem Einsatzgebiet und ihrem physikalischen Funktionsprinzip einteilen. Sie können Sensoren anhand ihrer Kennlinien für die Erfassung von nichtelektrischen Größen auswählen und einsetzen.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen die einfachen und zusammengesetzten Steuerungs- und Regelglieder wiedergeben. Sie können Regelglieder und Regelstrecken nach ihrem Zeit- und Frequenzverhalten beurteilen sowie deren Einsatzmöglichkeiten in Regelkreisen abschätzen.
Im Bereich Avionik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Navigations- und Kommunikationssysteme beschreiben.
Im Bereich Flugbetrieb und Meteorologie können die Absolventinnen und Absolventen die Vorschriften für die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes anwenden und die meteorologischen Gefahren in der Luftfahrt beurteilen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass im Bereich der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes insbesondere auf Themen und Anforderungen der Flugtechnik und des Flugverkehrs einzugehen ist.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Polarform; Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Bereich Analysis:
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Bereich Analysis:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen, Fourierreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Inverse Matrix).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– einfache Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen und Werkzeuge erklären;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften verstehen und normgerecht bezeichnen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Grundbegriffe der Geometrie (Abbildungsverfahren, Grundelemente, ebene Figuren und Kongruenzabbildungen, räumliches Koordinatensystem, Hauptrisse); Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte (axonometrische Darstellung einfacher Objekte, Skizzieren technisch zugeordneter Normalrisse); elementare Konstruktionen, Lösung von Raumproblemen (Konstruktion von Körpern mit ebenen Figuren in Hauptlagen und projizierenden Lagen, Schnittaufgaben, Kreisdarstellung, wahre Größe von Flächen in besonderen Lagen).
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD:
Erstellen und Lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).
Bereich Fertigungsverfahren:
Eigenschaften der Werkstoffe (statische Beanspruchung, Zugversuch, Werkstoffeigenschaften); spanabhebende Fertigung (Trennen, Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen); spanlose Fertigung (Umformen, Strangpressen, Urformen, Sintern); Fügen (Schweißen, Löten, Kleben);
Bereich Werkstofftechnik:
Eisenwerkstoffe (Stahl, elektrische Stahlherstellungsverfahren, Gusseisen, Einteilung der Eisenwerkstoffe, Stähle, Stahlguss und Gusseisen); Nichteisenmetalle (Schwermetalle, Leichtmetalle, Edelmetalle); nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Kunststoffverarbeitung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– ebene Schnitte und elementare Durchdringungen mit CAD konstruieren;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD
– Maschinenelemente, Normteile, Werkstoffe und Baugruppen auswählen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen und mit CAD darstellen;
– Passungen, Niet- und Schraubverbindungen auswählen und berechnen.
Bereich Werkstoff- und Produktprüfung
– die wichtigsten Werkstoffprüfverfahren für metallische Werkstoffe auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften bezeichnen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Dreidimensionales Erfassen einfacher technischer Körper mit CAD; Grundprinzipien ebener Schnitte und elementare Durchdringungen mit CAD.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD:
Normgerechte Darstellung von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen in technischen Zeichnungen; CAD-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen; normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen; Niet- und Schraubverbindungen; Dauerfestigkeitsschaubilder; Kerbwirkung.
Bereich Werkstoff- und Produktprüfung:
Werkstoffprüfung (Mess- und Prüfmethoden; mechanische Prüfverfahren; technologische Prüfverfahren; Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung).
Bereich Werkstofftechnik:
Werkstoffkunde (Metallkunde, Raumgitter, Gefüge, Einstoffsysteme, Zweistoffsysteme, Gefügebestandteile, Eisen-Kohlenstoff-Diagramm, Gefügeausbildung und mechanische Eigenschaften).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen;
– komplexe Körper mit CAD entwickeln.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und darstellen sowie deren Berechnung dokumentieren;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Bauteile und einfache Baugruppen funktions- und CAD-gerecht konstruieren und technische Zeichnungen erstellen.
Bereich Werkstofftechnik
– Diagramme der Wärmebehandlung und dazugehörige Verfahren beurteilen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Dreidimensionales Erfassen komplexer technischer Körper mit CAD; Grundprinzipien der Schnitte und Durchdringungen mit CAD; Durchdringungen zusammengesetzter Körper.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD:
Normgerechte Darstellung lösbarer und nichtlösbarer Verbindungen; Schweißverbindungen; Lötverbindungen; Bolzenverbindungen; Rohrverbindungen und Armaturen; Dokumentation von Berechnungen.
Bereich Werkstofftechnik:
Wärmebehandlung (Härteverfahren, ZTU-Diagramme,), Korrosionsarten, Oberflächentechnik und Oberflächenbehandlung, Beschichtungsverfahren, Kunststoffverarbeitung, -werkzeuge und -maschinen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD
– gebräuchliche Maschinenelemente auswählen und dimensionieren;
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– die Methoden des Innovationsprozesses verstehen.
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen erklären;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD:
Achsen und Wellen (Festigkeitsberechnung statisch und dynamisch belasteter Bauteile, Gestaltungsgrundsätze); Wälzlager (Bauformen, Lageranordnung, Dichtungen, Berechnung); Welle-Nabe-Verbindung.
Einzelteile und Baugruppen (Wellen, Wälzlager, Welle-Nabe-Verbindungen) normgerecht und fertigungsgerecht im 3D-CAD-System darstellen, Berechnungsdokumentation.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Konstruktionssystematik (Konstruktionstabellen, Wiederholteile, Teilefamilien, Bibliotheken).
Bereich Fertigungsverfahren:
Umformen (Umformgrad, Umformkräfte und Formänderungsarbeit Walzen, Schmieden Durchdrücken, Strangpressen, Fließpressen, Stanzen, Tiefziehen, Schneidverfahren);
Thermisches Schneiden (Wasserstrahlschneiden, Funkenerosion, Ätzen); Gießen (Druckgießen, Kunststoffverarbeitung, Spritzgießen); Schweißen (Pressschweißen, Reibschweißen, Punktschweißen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– die Methoden des Innovationsprozesses verstehen;
– technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen.
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen erklären;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Konstruktion, Berechnung und CAD:
Gleitlager (Werkstoffe, Gestaltung und Berechnung); Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen); Zahnräder und Getriebe (Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung, Getriebearten, Getriebewirkungsgrad, Geometrie der gerad- und schrägverzahnten Stirnräder mit Evolventenverzahnung, Entwurfsberechnung).
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Konstruktionssystematik und Dokumentation (Variantenkonstruktion, Erstellung von technischen Dokumentationen).
Bereich Fertigungsverfahren:
Schweißen (Schmelzschweißen, Strahlschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen, Schutzgasschmelzschweißen, Plasmastrahlschweißen); Werkzeugmaschinen (Grundlagen, Computer Integrated Manufacturing, Handhabungstechnik).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugtechnische Konstruktion
– Bauteile von Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren.
Bereich Projektmanagement
– die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Bereich Flugtechnische Konstruktion:
Dimensionierung und Konstruktion von Bauteilen des Kurbeltriebs in 3D-CAD.
Bereich Projektmanagement:
Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugtechnische Konstruktion
– Bauteile von Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren.
Bereich Flugtechnische Konstruktion:
Dimensionierung und Konstruktion der Kurbelwelle mit Gehäuse in 3D-CAD.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugtechnische Konstruktion
– Baugruppen von Luftfahrzeugen oder Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren sowie hinsichtlich Nutzen, Verwendbarkeit und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– unterschiedliche Projektorganisationen erklären.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– ein Pflichtenheft erstellen.
Bereich Flugtechnische Konstruktion:
Entwicklung von Grundkonzepten, einschließlich Berechnung von komplexen Baugruppen mit Detailkonstruktionen von Luftfahrzeugen oder Kolbentriebwerken oder Strahltriebwerken.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling; Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung).
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Kostenabschätzung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugtechnische Konstruktion
– Baugruppen von Luftfahrzeugen oder Triebwerken unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke berechnen und konstruieren sowie hinsichtlich Nutzen, Verwendbarkeit und Herstellbarkeit beurteilen.
Bereich Projektmanagement
– Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihre wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen;
– ein Pflichtenheft erstellen.
Bereich Flugtechnische Konstruktion:
Entwicklung von Grundkonzepten, einschließlich Berechnung von komplexen Baugruppen mit Detailkonstruktionen von Luftfahrzeugen oder Kolbentriebwerken oder Strahltriebwerken.
Bereich Projektmanagement:
Maßnahmen der Personalentwicklung.
Bereich Konstruktionssystematik und Kosten:
Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Kostenabschätzung).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die physikalischen Größen Kraft und Moment sowie deren Wirkung auf einen Bauteil berechnen und können Auflagerreaktionen ermitteln;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen analysieren.
Bereich Statik:
Kraft und Moment (Kraftbegriff; Freimachen von Körpern; Wechselwirkungsprinzip; Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften; Gleichgewicht von Kräften; Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften; Hebelgesetz; Momentengleichgewicht); Ebene zentrale und allgemeine Kraftsysteme (graphische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem); Schwerpunkt und Standsicherheit (Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Guldinsche Regeln); Fachwerke.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– Schnittgrößen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Schnittgrößen analysieren.
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmten Systemen mit unterschiedlichen Querschnitten anwenden;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Beanspruchung und Verformung analysieren.
Bereich Statik:
Coulombsche Reibung; Schnittgrößen (Längskraft- und Querkraftverlauf sowie Biege- und Torsionsmomentenverlauf).
Bereich Festigkeitslehre:
Spannungsermittlung aufgrund von Längs- und Querkräften (Definition der Begriffe Spannung und Dehnung; Hookesches Gesetz; Normalkraft- und Querkraftverläufe; thermische Beanspruchung, Festigkeitswerte für statische Beanspruchung; Zug- und Druckbeanspruchung; Abscherung und Lochleibung; Pressung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmten Systemen mit unterschiedlichen Querschnitten anwenden;
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Beanspruchung und Verformung analysieren.
Bereich Festigkeitslehre:
Spannungsermittlung aufgrund von Biege- und Torsionsmomenten (Biegegru. dgl.ichung; Flächenmomente zweiter Ordnung; Torsionsgru. dgl.ichung; Torsion bei dünnwandigen geschlossenen Querschnitten); Überlagerung von gleichartigen und ungleichartigen Spannungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Beanspruchung und Verformung optimieren.
Bereich Kinematik
– die Grundgesetze der Kinematik verstehen und anwenden;
– die Gesetze für Translation und Rotation anwenden;
– ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren.
Bereich Kinetik
– die Grundgesetze der Kinetik beschreiben.
Bereich Festigkeitslehre:
Knickung (nach Euler und Tetmajer); räumliche Kraftsysteme.
Bereich Kinematik:
Punktkinematik (gleichförmige und gleichförmig beschleunigte Bewegungen; freier Fall; schiefer Wurf), Körperkinematik sowie Kinematik der Relativbewegung.
Bereich Kinetik:
Grundgesetze der Kinetik; Massenträgheitsmomente.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kinetik
– die Auswirkungen von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren;
– die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Kinetik:
Arbeit, Energie, Leistung und Wirkungsgrad; Schwerpunktsatz, Momentensatz, Arbeitssatz, Energieerhaltungssatz, Impulssatz und Drallsatz.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen
– die Bauvorschriften für Kleinflugzeuge sowie die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen analytisch bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden;
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen an Leichtbaustrukturen anwenden.
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen:
Bauweisen und Leichtbauregeln; Einführung in Bauvorschriften für Luftfahrzeuge (Berechnung und Konstruktion eines v-n-Diagramms); Biegung von Verbundwerkstoffen; Spannungen und Verformungen bei Torsion, Bredtsche Formeln; Mohrscher Spannungskreis.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen
– die Probleme der Aeroelastizität der im Luftfahrzeugbau angewandten Strukturen beschreiben;
– die an Luftfahrzeugstrukturen auftretenden Stabilitätsversagen verstehen;
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen an Leichtbaustrukturen anwenden.
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen:
Arbeitssätze (Satz von Menabrea und Satz von Castigliano); Zusammenhang zwischen Belastung, Schnittgrößen und Verformungen (Berechnung von Biegemomentenverläufen sowie Steigungen und Durchbiegungen von Leichtbaustrukturen); Biegung und Torsion am Tragflügel; Stabilitätsverlust (Knicken, Kippen, Beulen, Flattern), Gegenmaßnahmen und Berechnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen;
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Schnittgrößen analysieren.
Bereich Kinetik
– die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Statik:
Ermittlung der Auflagerreaktionen an statisch unbestimmten Systemen.
Bereich Kinetik:
Ungedämpfte und gedämpfte sowie freie und erzwungene Schwingungen; Resonanz.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch unbestimmten Systemen mit unterschiedlichen Querschnitten anwenden.
Bereich Festigkeitslehre:
Ermittlung der Biegelinie an statisch unbestimmten Systemen (Lösung der Differentialgleichung der Biegelinie; einfache statisch unbestimmte Systeme).
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten
3. bis 6. Semester: Ein bis zwei einstündige Schularbeiten je Semester
7. bis 10. Semester: Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, davon höchstens eine mehrstündig.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leichtbauwerkstoffe
– die im Luftfahrzeugbau üblichen Werkstoffe klassifizieren;
– die Verwendung und Bearbeitbarkeit der in der Luftfahrt verwendeten metallischen Werkstoffe verstehen.
Bereich Luftfahrzeugbau
– den Aufbau und die Bauweisen von Luftfahrzeugen wiedergeben;
– die besonderen Bauweisen und Ausführungen von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkungen mit dem umgebenden Fluid verstehen.
Bereich Leichtbauwerkstoffe:
Auswahlkriterien sowie Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe (Kenngrößen der Leichtbauwerkstoffe; Stahl und Stahlguss; Aluminium-Knetlegierungen sowie Aluminium-Gusslegierungen; Magnesiumlegierungen).
Bereich Luftfahrzeugbau:
Bauweisen (Baugruppen, Antriebsarten, Bauweisen); Kräfte und Momente am Tragflügel (physikalische Gru. dgl.ichungen; Reibung der Strömung; Grenzschicht und Widerstandsgesetz).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leichtbauwerkstoffe
– die Verwendung und die Bearbeitbarkeit der in der Luftfahrt verwendeten metallischen und nichtmetallischen Werkstoffe verstehen.
Bereich Luftfahrzeugbau
– die besonderen Bauweisen und Ausführungen von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkung mit dem umgebenden Fluid verstehen;
– mit Hilfe aerodynamischer Beiwerte generelle Berechnungen und Abschätzungen durchführen.
Bereich Leichtbauwerkstoffe:
Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe (Titanlegierungen, Kunststoffe, Superleichtlegierungen und faserverstärkte Werkstoffe).
Bereich Luftfahrzeugbau:
Kräfte und Momente am Tragflügel (Auftrieb, Geschwindigkeits- und Druckverteilung; Impulssatz; Normalpunkt und Druckpunkt; Kräfte und Momente am Profil); Profilform und Polare (Tragflügelprofile und Profilfamilien; Profilgeometrie; Polardiagramm; Auftriebs- und Widerstandsberechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aerodynamik
– die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen der Strömungsmechanik wiedergeben;
– die Gru. dgl.ichungen der Fluidmechanik eindimensionaler, inkompressibler Strömungen verstehen.
Bereich Aerodynamik:
Grundlagen der Strömungsmechanik (Klassifikation und Beschreibung von Strömungen); Unterschallströmung (Bernoulligleichung für inkompressible und kompressible Strömungen); innere Strömungen (Bernoulligleichung mit Energiezufuhr und Energieabfuhr; Rohrströmungen); Druck und Geschwindigkeit (Druck- und Geschwindigkeitsmessung; Fluggeschwindigkeiten); Ähnlichkeitstheorie und Dimensionsanalyse.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aerodynamik
– die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen der Strömungsmechanik und die Potentialtheorie zweidimensionaler, inkompressibler Strömungen wiedergeben;
– die Gru. dgl.ichungen der Fluidmechanik eindimensionaler, inkompressibler und kompressibler Strömungen sowie die wesentlichen Eigenschaften von Unter- und Überschallströmungen und der Strömungsgrenzschicht verstehen;
– selbstständig einfache fluidmechanische Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen.
Bereich Aerodynamik:
Grenzschichtströmung; Kräfte und Momente auf umströmte Körper; Überschallströmung; Aerodynamik des unendlich langen Tragflügels; Tragflügel endlicher Streckung; Aerodynamik sonstiger Flugzeugteile; Anwendung der Aerodynamik beim Entwurf eines Luftfahrzeuges.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aerodynamik
– selbstständig einfache fluidmechanische Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen;
– bestehende Flugzeugkonfigurationen unter dem Gesichtspunkt Flugleistung beurteilen;
– an der Entwicklung von Luftfahrzeugen mitwirken.
Bereich Verarbeitung und Berechnungsverfahren von nichtmetallischen Leichtbauwerkstoffen
– die wichtigsten Verarbeitungsverfahren für Leichtbauwerkstoffe beschreiben;
– die Eigenschaften der Leichtbauwerkstoffe sowie die Verstärkungswirkung von Leichtbaustrukturen beschreiben.
Bereich Aerodynamik:
Grundlagen der Flugmechanik (Auftrieb, Widerstand, Fluggeschwindigkeiten, benötigter Schub bzw. Leistung von Luftfahrzeugen); Flugmechanik (Steigflug, Horizontalflug, Sinkflug; Reichweite und Flugdauer; Take Off and Landing).
Bereich Verarbeitung und Berechnungsverfahren von nichtmetallischen Leichtbauwerkstoffen:
Grundlagen von Polymeren (Werkstoffkennwerte; Monomere und Polymere; Polymerisation; rheologische Eigenschaften; Relaxation und Retardation); Herstellung von Kunst- und Verbundstoffen (Matrixwerkstoffe, Verstärkungsfasern, Werkstoffverbunde, Herstellungsverfahren).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftfahrzeugbau
– bestehende Flugzeugkonfigurationen unter den Gesichtspunkten Flugleistung und Flugstabilität beurteilen;
– an der Entwicklung von Flächenflugzeugen und Drehflüglern mitwirken.
Bereich Verarbeitung und Berechnungsverfahren von nichtmetallischen Leichtbauwerkstoffen
– die Berechnungsverfahren für isotrope, quasiisotrope und anisotrope Werkstoffe wiedergeben;
– die Verstärkungswirkung von Leichtbaustrukturen verstehen;
– das für den jeweiligen Bauteil geeignete Berechnungsverfahren auswählen und anwenden.
Bereich Luftfahrzeugbau:
Flugstabilität (statische und dynamische Stabilität; Koppelungen und Instabilitätsformen); Drehflügler (Aerodynamik der Drehflügler; Aufbau und Steuerung der Hubschrauber); Zulassungskriterien für Luftfahrzeuge.
Bereich Verarbeitung und Berechnungsverfahren von nichtmetallischen Leichtbauwerkstoffen:
Herstellung von Kunst- und Verbundstoffen (Verarbeitung von Duromeren; Härten, Autoklavenzyklus, Verstärken, Versteifen); Berechnung von Faserkunststoffverbunden (Berechnungsverfahren für isotrope, quasiisotrope und anisotrope Werkstoffe; Bruchhypothesen; Sandwichkonstruktionen).
IV Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik
– die Grundgesetze der Thermodynamik, Hauptsätze und Systemmodellierungen anwenden;
– die in der Wärmelehre gebräuchlichen Zustandsgrößen, Prozessgrößen und Zustandsänderungen anwenden.
Bereich Kolbentriebwerke
– den Aufbau und die Arbeitsweise von Kolbentriebwerken beschreiben;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente erklären, und die Zusammenhänge von Energieeinsatz und Wirkungsgrad anwenden.
Bereich Strahltriebwerke
– die verschiedenen Bauarten, den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz der Stahltriebwerke erklären.
Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik:
Grundbegriffe, thermodynamisches System, thermische und kalorische Zustandsgrößen; Zustandsgleichungen der Gase, Wärmegleichungen; Änderung des Aggregatszustandes; Prozessgrößen; Hauptsätze der Thermodynamik; Zustandsänderungen.
Bereich Kolbentriebwerke:
Arbeitsverfahren und deren Berechnung; Verbrennung und Luftbedarf; Berechnung der Hauptabmessungen und Dimensionierung der mechanischen Bauelemente.
Bereich Strahltriebwerke:
Aufbau und Arbeitsweise, Klassifizierung, Schub.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik
– die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung berechnen;
– ideale und reale Kreisprozesse sowie Leistungen, Mitteldrücke und Wirkungsgrade berechnen sowie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Bereich Kolbentriebwerke
– das Betriebsverhalten und die Anwendung der Kolbentriebwerke beschreiben und anwenden;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente erklären, und die Zusammenhänge von Energieeinsatz und Wirkungsgrad anwenden.
Bereich Strahltriebwerke
– die verschiedenen Bauarten, den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz der Strahltriebwerke anwenden.
Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik:
Reale Gase und Dämpfe; ideale Kreisprozesse (rechts- und linksläufige).
Wirkungsgrade und Energieumsatz; reale Kreisprozesse.
Konvektion, Wärmeübergang, Wärmedurchgang.
Bereich Kolbentriebwerke:
Dimensionierung der mechanischen Bauelemente; Massenkräfte und deren Ausgleich; Gaswechsel; Betriebsverhalten; Kennfelder.
Bereich Strahltriebwerke:
Zulassung und Vorschriften; Parameter und Betriebsverhalten; Technologieentwicklungen, Typenkunde.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kolbentriebwerke
– die Gemischaufbereitung von Otto- und Dieselmotoren beschreiben;
– Komponenten der Kolbentriebwerke und Propeller in grundlegenden Dimensionen auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Kolbentriebwerken mitwirken.
Bereich Strahltriebwerke
– Strahltriebwerke in der Gesamtheit auslegen und konzipieren;
– Strahltriebwerke auf ihre Einsetzbarkeit sowie auf ihre Effizienz im Flugbetrieb beurteilen;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente und Baugruppen beschreiben;
– Komponenten auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Strahltriebwerken mitwirken.
Bereich Triebwerkssysteme
– die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben;
– einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von Systemen notwendig sind, beschreiben.
Bereich Kolbentriebwerke:
Gemischaufbereitung; Treibstoffe und Abgasproblematik; Auslegung von Propellern und deren Zusammenwirken mit dem Motor; Aufladung.
Bereich Strahltriebwerke:
Konzipieren von Triebwerken für Unter- und Überschallbereich; Berechnung der realen Kreisprozesse und der Verbrennung; Ausführung und Zusammenwirken von Triebwerkseinlauf und Schubdüse; Ausführung und Auslegung der Baugruppen Fan und Verdichter.
Bereich Triebwerkssysteme:
Systeme zur Regelung, Überwachung und Bedienung von Triebwerken; Propellerverstellsysteme; Zündsysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kolbentriebwerke
– Komponenten der Kolbentriebwerke und Propeller in grundlegenden Dimensionen auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Kolbentriebwerken mitwirken.
Bereich Strahltriebwerke
– die Funktion und die Beanspruchung wichtiger Bauelemente und Baugruppen beschreiben;
– Triebwerkskomponenten auslegen und konzipieren;
– an der Entwicklung von Strahltriebwerken mitwirken.
Bereich Triebwerkssysteme
– die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben;
– einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von Systemen notwendig sind, beschreiben.
Bereich Kolbentriebwerke:
Auslegung von Propellern und deren Zusammenwirken mit dem Motor; dynamische Probleme am Kurbeltrieb; Kühlung.
Bereich Strahltriebwerke:
Ausführung und Auslegung der Brennkammer und der Turbine; Abgasproblematik.
Bereich Triebwerkssysteme:
Treibstoffsysteme und deren Komponenten; Hilfsturbine und dazugehörige Steuereinheit; Brandschutz.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Grundbegriffe, Einheiten und Bauteile der Elektrotechnik wiedergeben;
– die Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern verstehen;
– einfache Schaltungen berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Grundlagen (Grundbegriffe: Strom, Spannung, Widerstand, Leistung, Arbeit, elektrischer Stromkreis, Reihen- und Parallelschaltung); elektrisches Feld (elektrisches Feld, Energie, Bauarten von Kondensatoren, Schaltung von Kondensatoren); magnetisches Feld (magnetisches Feld, Erzeugung und Wirkung, Ruheinduktion, Bewegungsinduktion).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Grundbegriffe, Einheiten und Bauteile der Elektrotechnik wiedergeben;
– die Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern verstehen;
– einfache Schaltungen berechnen;
– Gefahren der Elektrotechnik erkennen und Schutzmaßnahmen verstehen.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstrom (Kenngrößen, Spule im Wechselstromkreis, Kondensator im Wechselstromkreis, Schwingkreise, Schein-, Blind- und Wirkleistung, Leistungsfaktor, Kompensation); Installationstechnik (Normen, Schaltpläne); elektrische Schutzmaßnahmen (Wirkungen des elektrischen Stromes, Berührungsschutz, Verbraucherschutz).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrische Maschinen
– den Aufbau und die Funktion der wichtigsten elektrischen Maschinen wiedergeben;
– die Parameter der Kennlinien bei der Auswahl einer elektrischen Maschine interpretieren und anwenden.
Bereich Elektrische Maschinen:
Drehstrom (Erzeugung von Drehstrom, Stern- und Dreieckschaltung, Leistungen); Transformatoren (Aufbau und Wirkungsweise, Übersetzung und Wirkungsgrad, Leerlauf und Belastung, Transformatorarten), elektrische Maschinen: (Drehfeld, Leistung und Drehmoment, Asynchronmaschinen, Synchronmaschinen, Gleichstrommaschinen, Kondensatormotor, Schrittmotor, Servomotor, Universalmotor, Bürstenloser Gleichstrommotor).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– den Aufbau und die Funktion von Halbleiterbauelementen verstehen;
– elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente zur Erfüllung einer Funktion anwenden;
– einfache elektronische Schaltungen lesen und interpretieren;
– einfache elektronische Schaltungen berechnen und aufbauen.
Bereich Elektronik:
Halbleiterwerkstoffe, Halbleiterbauelemente (Dioden, Transistoren-Emitterschaltung und Thyristoren); Operationsverstärker; Leistungselektronik (Gleichrichter, Umrichter, Wechselrichter, Netzgeräte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– die elektrischen Messgrößen und Einheiten zuordnen und verstehen;
– die Funktion von Messwerken und den Aufbau von Messgeräten beschreiben;
– Messgeräte nach Anforderung auswählen;
– elektrische Messwerte beurteilen.
Bereich Digitaltechnik
– logische Verknüpfungen verstehen und anwenden;
– die Gesetze der Schaltalgebra verstehen und anwenden;
– mit logischen Schaltungen Aufgaben lösen;
– Schaltungen entwickeln.
Bereich Messtechnik:
Analoge Messtechnik (analoge Messwerke und Messgeräte); digitale Messtechnik (Logik und Bausteine); Messwertübertragung (Bussysteme, Datenprotokolle, Netzwerke).
Bereich Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen, Wahrheitstabelle, Vereinfachung von logischen Gleichungen mit den Gesetzen der Schaltalgebra (Anwendung der De Morganschen Regel), rechnerische Lösung von Beispielen, Auswahl von handelsüblichen Bauelementen und Konstruktion einer Schaltung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik
– die physikalischen Funktionsprinzipien der wichtigsten Sensoren erklären;
– die Wechselwirkung zwischen den physikalischen und elektrischen Größen beschreiben;
– die Wirkung von Sensoren anhand ihrer Kennlinien auswählen und beurteilen.
Bereich Steuern und Regeln
– die wichtigsten Steuerungsglieder erklären.
Bereich Sensorik:
Aktive und passive Sensoren; analoge, digitale und binäre Sensoren.
Bereich Steuern und Regeln:
Funktionsweise von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Steuerungen erklären.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Avionik
– die in der Luftfahrt gängigen Navigationsverfahren beschreiben;
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen beschreiben.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie
– die Flugsicherung der nationalen und internationalen Institutionen beschreiben sowie die grundlegenden Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen nennen;
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme beschreiben.
Bereich Avionik:
Grundlagen der Navigation, Erde als Bezugskörper, Karten, Kursarten und Peilungen.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:
Grundlagen der Meteorologie, meteorologische Gefahren im Flugbetrieb, meteorologische Navigation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die wichtigsten Steuerungsglieder erklären.
Bereich Avionik
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen beschreiben und anwenden.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie
– die Flugsicherung der nationalen und internationalen Institutionen beschreiben sowie die grundlegenden Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen nennen;
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme beschreiben.
Bereich Steuern und Regeln:
Funktionsweise von mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Steuerungen erklären.
Bereich Avionik:
Standortfestlegung, Zeitdefinitionen, Bordausrüstung und Instrumentierung von Luftfahrzeugen für unterschiedliche Einsatzgebiete, Vorschriften im Bereich der Kommunikationstechnik.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:
Organisation des Flugbetriebes, Flugsicherung, Lizenzwesen, Einteilung des Luftraumes, nationale und internationale Organisationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die wichtigsten Steuerungsglieder erklären;
– das Zeit- und Frequenzverhalten von einfachen Regelkreisgliedern beschreiben;
– Steuerungen bzw. Regelungen mit Sensoren und Aktoren konzipieren.
Bereich Avionik
– die in der Luftfahrt gängigen Kommunikationssysteme und Radartechniken beschreiben;
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikationssysteme überprüfen und die auf diese Systeme einwirkenden atmosphärischen und terrestrischen Einflüsse beschreiben;
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden;
– die im Flugbetrieb verwendeten Radaranlagen hinsichtlich ihrer technischen Einsatzmöglichkeiten bewerten.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme erklären;
– die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes bewerten.
Bereich Steuern und Regeln:
Mathematische Grundlagen der Regelungstechnik (Zeit- und Frequenzverhalten, Ortskurven, Bodediagramm); Regelstrecken und Regler (P-, I- und D-Regler, Übertragungsfunktionen).
Bereich Avionik:
Kommunikationstechnik, Antennentechnik, Sende- und Empfangstechnik, Radartechnik.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:
Erdmagnetfeld, Sonnenphysik, Ionosphäre mit ihrem Einfluss auf Navigations- und Kommunikationsanlagen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Regelungsglieder erklären;
– das Zeit- und Frequenzverhalten von zusammengesetzten Regelkreisen erklären;
– Regelkreise von Luftfahrzeugen analysieren.
Bereich Digitaltechnik
– Parameter für die digitale Verarbeitung von Größen (Integration, Differentiation) bestimmen;
– digitale Regelungen (Fuzzy-Logic) verstehen.
Bereich Avionik
– die in der Luftfahrt gängigen Navigationsverfahren und Systeme beschreiben;
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme überprüfen;
– die technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden;
– die im Flugbetrieb verwendeten Navigationsanlagen hinsichtlich ihrer technischen Einsatzmöglichkeiten bewerten.
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie
– die Gefahren und Einflüsse der Atmosphäre auf die Kommunikations- und Navigationssysteme erklären;
– die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes und die Durchführbarkeit eines Fluges unter unterschiedlichen Bedingungen bewerten.
Bereich Steuern und Regeln:
Fuzzy-Logic (Fuzzy-Regelungen) und neuronale Netzwerke.
Bereich Digitaltechnik:
Abtastregelung, digitale Regelalgorithmen, Bestimmung der Abtastzeit.
Bereich Avionik:
Gerichtete und ungerichtete Funkfeuer (VOR, NDB), Entfernungsmessung (DME), Trägheitsnavigation (INS), Satellitennavigation (GPS).
Bereich Flugbetrieb und Meteorologie:
Wetterradar, sichtunterstützende Systeme, Landesysteme (ILS, MLS).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Fertigungstechnik
– geeignete Werkstoffprüfverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe auswählen sowie an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visualisieren und entsprechende Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten.
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik
– einfache elektronische Schaltungen berechnen und aufbauen;
– die in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen;
– elektrische Messwerte erfassen und beurteilen;
– mit logischen Schaltungen Aufgaben lösen.
Laboratorium Mechanik und Leichtbau
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen, Verformungen und Eigenfrequenzen mit Finite-Elemente-Methoden bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und analysieren.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau
– druckbasierte Strömungsmessungen in einem Windkanal durchführen;
– die Ergebnisse einer Strömungsmessung analysieren und auswerten.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Zerstörende Werkstoffprüfung an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen (Zugversuch, Härteprüfung, Kerbschlagbiegeversuch, Biegeversuch).
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik:
Messen der elektrischen Grundgrößen (digital und analog); Grundschaltungen mit Halbleiterbauteilen; logische Schaltungen (Relais- und Digitaltechnik); Handhabung von Navigationssystemen (ADF, VOR, ILS); Messungen an barometrischen Systemen von Luftfahrzeugen; Messungen an elektrischen Systemen von Luftfahrzeugen.
Laboratorium Mechanik und Leichtbau:
Berechnung und Analyse von Spannungen, Verformungen und Eigenfrequenzen an Luftfahrzeugbauteilen.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau:
Druck- und Volumenstrommessung, Anwendung der Kontinuitäts- und der Bernoulligleichung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Fertigungstechnik
– geeignete Werkstoffprüfverfahren für Werkstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen.
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik
– Sensoren auswählen und anwenden;
– Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen;
– mit logischen Schaltungen komplexe flugtechnische Aufgaben lösen.
Laboratorium Mechanik und Leichtbau
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und analysieren;
– einen passenden Versuchsaufbau für Leichtbauteile entwerfen sowie Spannungs- und Verformungsmessungen durchführen und die errechneten Werte analysieren.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau
– einen Windkanal für eine Messung adaptieren und Strömungsmessungen in einem Windkanal durchführen und analysieren;
– die Ergebnisse numerischer Strömungsberechnungen interpretieren und nach aerodynamischen Gesichtspunkten analysieren.
Laboratorium Triebwerke
– den Messaufbau und die Messsysteme am Triebwerksprüfstand verstehen;
– die geforderten Messungen mit Hilfe der Messsysteme am Triebwerksprüfstand durchführen;
– die Messergebnisse bewerten und analysieren.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Gängige Prüfverfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik:
Logische Schaltungen (Relais- und Digitaltechnik); Handhabung von Navigationssystemen (Flight Management System, Flight Guidance System); Messungen an elektrischen Systemen von Luftfahrzeugen.
Laboratorium Mechanik und Leichtbau:
Spannungs- und Verformungsmessungen sowie Spannungs- und Verformungsberechnungen an Luftfahrzeugbauteilen.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau:
Grenzschichtdickenmessung, Auftriebs- und Widerstandsmessung an umströmten Körpern; Anwendung numerischer Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Auftriebs- und Widerstandskennwerten.
Laboratorium Triebwerke:
Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien sowie Erstellung von Kennfeldern an Flugtriebwerken.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe beschreiben;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ und „Luftfahrzeug-Hangar“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen des Luftfahrtbaus; Oberflächenschutzverfahren, einfacher Umgang mit Luftfahrzeugen, grundlegende sicherheitstechnische und wartungstechnische Arbeiten an Luftfahrzeugen).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen sowie unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen sowie deren Funktion und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache elektrische Grundschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie Messungen durchführen;
– einfache Computersysteme aufbauen, in Betrieb setzen und warten;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Wartung von Luftfahrzeugen
– Kolbenflugtriebwerke den Wartungsvorschriften entsprechend montieren, demontieren und prüfen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitung von Holz und Kunststoffen; Schweißverbindungen im Kunststoffbereich).
Werkstätte „Schweißtechnik “ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik :
Werkstätte „Elektrotechnik“ und „Elektronik 1“: (Inbetriebnahme von Schaltungen, Messmethoden, Konfigurieren und Aufsetzen von Computersystemen, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen).
Bereich Wartung von Luftfahrzeugen:
Werkstätte „Luftfahrzeug-Hangar“ und „Motorenwerkstätte“: (Umgang mit Wartungspublikationen und Workorders, Übungen mit IPC, ATA-100 Spezifikation, einfache Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen, Montage und Demontage sowie Prüfung von Triebwerken und Triebwerksteilen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionsmanagement
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die dafür notwendigen Fertigungsdaten ermitteln.
Bereich Wartung von Luftfahrzeugen
– grundlegende Wartungsphilosophien und facheinschlägige Bezeichnungen der Hauptbaugruppen eines Luftfahrzeuges beschreiben;
– die Inbetriebnahme und Wartung von Luftfahrzeugen unter Beachtung der einschlägigen Betriebs- und Wartungsvorschriften durchführen;
– luftfahrttechnische Dokumentationen und Publikationen in der Luftfahrzeugwartung anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– Gefahren der Elektrotechnik erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten;
– elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente zur Erfüllung einer Funktion anwenden;
– einfache elektronische Schaltungen aufbauen;
– die Einsatzgebiete von Messgeräten beschreiben und sie in ihrer vorgesehenen Funktion einsetzen;
– elektrische Messwerte erfassen und beurteilen.
Bereich Avionik
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme erkennen und die prinzipielle Funktionsweise überprüfen;
– die grundlegenden technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „CNC-Technik“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen im Bereich Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Auftragserstellung).
Bereich Wartung von Luftfahrzeugen:
Werkstätte „Luftfahrzeug-Hangar“ (Umgang mit Wartungspublikationen, Wartungstätigkeiten an Luftfahrzeugen, Aktivierung von Bordsystemen).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Werkstätte „Elektrotechnik“ und „Elektronik 2“ (Aufbau elektrischer Schaltungen; Printfertigung, Funktionsprüfungen und Messungen an elektrischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Avionik:
Werkstätte „Elektrotechnik 2“ und „Luftfahrzeug-Hangar“ (Bordnetz eines Luftfahrzeuges aktivieren, Überprüfen der Bordspannung, Test der barometrischen und elektrischen Systeme; einfache Navigationsausrüstung eines Luftfahrzeuges, Ausrüstung für Instrumentenflug).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren.
Bereich Produktionsmanagement
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln.
Bereich Wartung von Luftfahrzeugen
– grundlegende Wartungsphilosophien und facheinschlägige Bezeichnungen der Hauptbaugruppen eines Luftfahrzeuges beschreiben und anwenden;
– die Inbetriebnahme und Wartung von Luftfahrzeugen unter Beachtung der einschlägigen Betriebs- und Wartungsvorschriften durchführen;
– luftfahrttechnische Dokumentationen und Publikationen in der Luftfahrzeugwartung anwenden.
Bereich Qualitätssicherung
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erläutern;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren.
Bereich Avionik
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme erkennen und die prinzipielle Funktionsweise überprüfen;
– die grundlegenden technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CNC/CAD/CAM“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung“ (Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen im Bereich Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen).
Bereich Wartung von Luftfahrzeugen:
Werkstättenlaboratorium „Luftfahrzeug-Hangar“ (Umgang mit Wartungspublikationen, Wartungstätigkeiten an Luftfahrzeugen, Aktivierung von elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bordsystemen, Fehlersuche).
Werkstättenlaboratorium „Hydraulik und Pneumatik“ (Aufbau, Dokumentation und Prüfung hydraulischer und pneumatischer Steuerungen).
Bereich Qualitätssicherung:
Werkstättenlaboratorium „Messtechnik und Qualitätssicherung“ (Anwendung von Mess- und Prüfmethoden, Dokumentation von Prüfabläufen sowie Qualitätsdaten).
Bereich Avionik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“, „Elektronik 3“ und „Luftfahrzeug-Hangar“ (Test der barometrischen und elektrischen Systeme; Funktionsprüfung der Bordausrüstung und von Avioniksystemen).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftrecht
– die das Segelfliegen betreffenden Gesetze und Verordnungen einhalten.
Bereich Luftfahrzeugkenntnisse und Aerodynamik
– die Bauweisen, die Funktionsflächen und die Instrumente eines Segelflugzeuges sowie die an ein Segelflugzeug im Flug wirkenden Belastungen beschreiben.
Bereich Meteorologie
– die für den Segelflug relevanten Wettersituationen und Wetterphänomene beschreiben.
Bereich Flugbetriebliche Verfahren
– flugbetrieblichen Verfahren für normale und kritische Flugsituationen beschreiben.
Bereich Luftrecht:
Luftfahrtgesetz; Zivilluftfahrtpersonalverordnung; Einteilung des Luftraumes.
Bereich Luftfahrzeugkenntnisse und Aerodynamik:
Einteilung und Bauweisen von Segelflugzeugen; Segelflugzeugkunde; Instrumentenkunde, Aerodynamik.
Bereich Meteorologie:
Druck, Temperatur und Feuchte; Wetterlagen und Frontsysteme; Föhn; Aufwinde und Gefahren; Instrumente zur Messung von Wetterfaktoren.
Bereich Flugbetriebliche Verfahren:
Platzrunde; Sprechfunkverfahren; Seitengleitflug; Verhalten in besonderen Fällen; Crew-Ressource-Management.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugleistung und Flugplanung
– die Betriebsgrenzen eines Segelflugzeuges aufgrund des Betriebshandbuches verstehen.
Bereich Menschliches Leistungsvermögen
– die Grenzen des menschlichen Leistungsvermögens während des Fluges und in besonderen Situationen verstehen.
Bereich Navigation
– die gültigen ICAO-Karten lesen und kennen die Topologie Österreichs.
Bereich Flugleistung und Flugplanung:
Gewichtslimits und Schwerpunkt; Flugleistungen und Betriebsgrenzen.
Bereich Menschliches Leistungsvermögen:
Erste Hilfe; Verhalten am Unfallort; physiologische und psychologische Faktoren; Fliegen und Gesundheit.
Bereich Navigation:
Kartenkunde; Geographie Österreichs; Navigationsinstrumente.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich NOTAM-Übersetzungen
– die englischen NOTAMs ins Deutsche übersetzen.
Bereich Rechtliche Grundlagen
– das relevanten Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Funkerzeugnisgesetzes erläutern;
Bereich Technische Grundlagen
– die physikalischen Grundlagen der Nachrichtentechnik erläutern.
Bereich NOTAM-Übersetzungen:
NOTAM-Übersetzungen.
Bereich Rechtliche Grundlagen:
Telekommunikationsgesetz; Funkerzeugnisgesetz; internationaler Fernmeldevertrag; Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Bereich Technische Grundlagen:
Grundlagen der Fernmeldetechnik; Aussendungen; Sende- und Empfangsanlagen; Funknavigation und Navigationsanlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phraseologie
– die theoretischen Grundlagen der weltweit gültigen ICAO-Phraseologie für den Flugfunkdienst von Sichtflügen und Instrumentenflügen in englischer und deutscher Sprache verstehen;
– die weltweit gültige ICAO-Phraseologie für den Flugfunkdienst von Sichtflügen und Instrumentenflügen in englischer und deutscher Sprache in Luftfahrzeugfunkstellen und Bodenfunkstellen durchführen.
Bereich Phraseologie:
Sprechfunkübungen für Sicht- und Instrumentenflüge in englischer und deutscher Sprache.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strukturierung
– den Sinn von koordinierter Teileerfassung und daraus resultierender Zuordnung zu einer Struktur verstehen.
Bereich Konstruktion
– die konstruktiven Elemente des historischen Flugzeuges verstehen;
– dargelegte Konstruktionspläne erklären und deren Inhalt wiedergeben;
– konkrete Bauteildimensionen erstellen und Werkzeichnungen zur Herstellung von Einzelteilen entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Strukturierung:
Komponentenerfassung; Bestandsaufnahme; Deklaration; Zuordnung; Sortierung.
Bereich Konstruktion:
Recherche und Übertragung konstruktiver Merkmale gemäß historischen Dokumenten; konstruktionsbezogene Planerstellung; konkrete Bauteildimensionierung; Erarbeitung fertigungstechnischer Maßnahmen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aufbau
– die Richtlinien und Vorgangsweisen im Umgang mit historischen Materialien und Dokumenten verstehen;
– wesentliche Funktionsmerkmale und Elemente des Aufbaues eines Luftfahrzeuges wiedergeben;
– Maßnahmen zur Erhaltung von Flugzeugteilen anwenden.
Bereich Restauration
– die Zustandserfassung und -beurteilung sowie restaurative Grundprinzipien verstehen;
– die Arbeitsweisen der Restauration wiedergeben;
– aufgrund vorgegebener Werkzeichnungen bestimmte Bauteile anfertigen;
– aus der erarbeiteten Struktur fertigungstechnische Erfordernisse analysieren;
– Ablaufpläne entwickeln und die schulbetriebliche Fertigung in Hinsicht auf die Flugzeugrestauration organisieren.
Bereich Aufbau:
Zelle und Tragflügel; Triebwerk; Ausrüstung und Instrumentierung; Betätigungs- und Übertragungselemente; Flugsteuerungselemente.
Bereich Restauration:
Zustandserfassung, Neuerstellung, Restauration und Einbau eines Einzelbauteiles.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können sich im
Bereich Aviation Legislation
– in den Rechtsvorschriften der zivilen Luftfahrt orientieren und kennen die dafür zuständigen Behörden.
Bereich Aviation Legislation:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften: Teil 66 freigabeberechtigtes Personal – Instandhaltung; Teil 145 – genehmigter Instandhaltungsbetrieb.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können sich im
Bereich Aviation Legislation
– in den Rechtsvorschriften der zivilen Luftfahrt orientieren und kennen die dafür zuständigen Behörden.
Bereich Aviation Legislation:
Geltende nationale und internationale Anforderungen hinsichtlich JAR-OPS – gewerbsmäßige Beförderung im Luftverkehr, Luftfahrzeugzulassung, Teil M – Lufttüchtigkeit.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugphysiologie
– die physiologischen und physikalischen Grundbegriffe erklären;
– aufgrund von Berechnungen und Begriffsdefinitionen Situationen abschätzen und Gefahren für den Körper abwenden.
Bereich Anatomie
– die Zusammenhänge einzelner Organsysteme verstehen;
– die anatomischen Grundkenntnisse anhand von Krankheitsbildern anwenden.
Bereich Erste Hilfe
– die Grundbegriffe der Ersten Hilfe anwenden;
– lebensbedrohliche Situationen erkennen und dementsprechende Aktionen einleiten.
Bereich Flugphysiologie:
Flugphysiologie und Physik; Atmung und Blutkreislauf; Wirkungen von Luftdruckänderungen.
Bereich Anatomie:
Atmung und Blutkreislauf.
Bereich Erste Hilfe:
Übungen in Erste Hilfe.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugphysiologie
– die physiologischen und physikalischen Grundbegriffe erklären;
– aufgrund von Berechnungen und Begriffsdefinitionen Situationen abschätzen und Gefahren für den Körper abwenden.
Bereich Anatomie
– die Zusammenhänge einzelner Organsysteme verstehen;
– die anatomischen Grundkenntnisse anhand von Krankheitsbildern anwenden.
Bereich Erste Hilfe
– die Grundbegriffe der Ersten Hilfe anwenden;
– lebensbedrohliche Situationen erkennen und dementsprechende Aktionen einleiten.
Bereich Flugphysiologie:
Beschleunigungen; Luftkrankheit.
Bereich Anatomie:
Sehsinn und Gleichgewichtsorgan.
Bereich Erste Hilfe:
Übungen in Erste Hilfe; Gefahren der Selbstmedikation; mangelnde Ernährung – Hypoglykämie.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Human Factors
– den Begriff Human Factors und die Auswirkungen menschlichen Handelns in einem flugtechnischen Unternehmen verstehen;
– Human Factor-Wissen zur erhöhten Wahrnehmung von Risiken anwenden;
– Human Factor-Wissen zur Wahrnehmung von Fehlerquellen an einem Fluggerät analysieren.
Bereich Physische und psychische Belastungssituationen
– die Auswirkungen von gefährlichen Grundhaltungen verstehen;
– präventive Maßnahmen üben, um keine gefährlichen Situationen auszulösen;
– Arbeitsvorgänge analysieren, um gefährliche Grundhaltungen zu minimieren;
– Abläufe optimieren, um riskante Verhaltensweisen aus technischen Abläufen auszuschließen.
Bereich Grundbegriffe der Human Factors:
Allgemeine Grundlagen; Kommunikation; Zeitmanagement und Selbstmanagement.
Bereich Physische und psychische Belastungssituationen:
Biologische Grundlagen; physische und psychische Belastungssituationen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maintenance, Maintenance-Mistakes, Maintainability
– die Hauptbegriffe der Maintenance verstehen;
– durch gezielte Schulung das Anwenden von Manuals üben;
– aus Fachliteratur die häufigsten Maintenance-Fehler analysieren;
– Maintenance-Lösungen vorschlagen.
Bereich Stress, Burnout
– die physischen und psychischen Auswirkungen von Stress verstehen;
– Präventivmaßnahmen gegen Stress im beruflichen Alltag entwickeln;
– Schlussfolgerungen im Umgang mit Stress ziehen;
– Lösungsstrategien gegen Stress für den beruflichen Alltag entwickeln.
Bereich Maintenance, Maintenance-Mistakes, Maintainability:
Slips, Mistake, Violations; Wartung und Wartungsfehler; Wartungsfreundlichkeit; Einsatz von Arbeitsunterlagen.
Bereich Stress, Burnout:
Eustress und Distress; Stressprävention, Burnout; fliegerische Entscheidungsprozesse.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | ||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Planung und Projektierung 4 | 6(4) | 6(2) | 4(2) | 3(3) | 3(3) | 22 | I | ||
| 2. | Heizungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||
| 3. | Lüftungs- und Klimatechnik | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||
| 4. | Kältetechnik | – | – | 2 | 2 | 3 | 7 | I | ||
| 5. | Sanitärtechnik | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||
| 6. | Energie- und Projektmanagement 5 | – | – | 2 | 3 | 3 | 8 | I | ||
| 7. | Elektro-, Regelungs- und Leittechnik | – | – | 2 | 3 | 3 | 8 | I | ||
| 8. | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 6 | 8 | 8 | 3 | 3 | 28 | III bzw. IV | ||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 39 | 39 | 35 | 185 | ||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||
| G . | Förderunterricht 9 | |||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Darstellender Geometrie und mit Konstruktionsübungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Einschließlich Betriebstechnik.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Gebäudetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung, Abwicklung von Bewilligungsverfahren, in der Bauleitung gebäudetechnischer Anlagen und im Facility Management tätig zu werden. Sie können in Zusammenarbeit mit Planern aus anderen Gewerken, mit Bauherren und mit den Gebietskörperschaften die speziellen Belange der gebäudetechnischen Teilbereiche in einer integrierten Betrachtung zusammenfassen, um zu einer die spezifischen Erfordernisse von Gebäuden und Anlagen berücksichtigenden Gesamtplanung sowie zu optimierten Betriebsmöglichkeiten zu gelangen.
Die Schwerpunkte der Gebäudetechnik liegen in der Versorgung von Gebäuden mit den erforderlichen Energien zum Zwecke des Heizens, Lüftens und Klimatisierens sowie in der Ver- und Entsorgung der Gebäude mit bzw. von Fluiden und Gasen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Regelungs-, Leit- und Sicherheitstechnik, die sich mit der elektronischen Vernetzung der verschiedenen Teilanlagen auseinandersetzt. Alle aufgeführten Aspekte sind vom Konzept, von der Planung und Errichtung, vom Betrieb, von der Umwidmung bis zur Entsorgung von Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen zu verstehen. Der Fokus liegt generell auf einer technischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen.
Im Bereich Fertigungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken. Sie können Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen und die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, Dynamik und Festigkeitslehre. Sie können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Im Bereich Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Maschinenelemente. Sie können lösbare Verbindungen, Achsen und Wellen, Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Im Bereich Darstellende Geometrie kennen die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden. Sie können in zugeordneten Normalrissen konstruieren und einfache Durchdringungen skizzieren.
Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken sowie händische Zeichentechniken und können einfache Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen sowie Baupläne lesen und interpretieren.
Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionen eines CAD-Programms und können ein CAD-Programm bedienen. Sie können systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen, Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Im Bereich Wärmelehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes. Sie können U-Werte von Wänden und Rohren berechnen und den Wärmedurchgang hinsichtlich Temperaturverlauf und Taupunkt untersuchen sowie die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Im Bereich Strömungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände ermitteln, hydraulische Netze analysieren und in Betrieb setzen sowie eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen.
Im Bereich Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik von Heizungsanlagen. Sie können ein passendes Heizungssystem und die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auswählen und berechnen.
Im Bereich Wärmebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen alle gängigen Energieformen. Sie können eine Verbrennungsrechnung durchführen sowie den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung berechnen und beurteilen. Sie können Energieerzeuger für bestimmte Aufgabenstellungen berechnen und auswählen sowie Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen. Die Absolventinnen und Absolventen können das Luftreinhaltegesetz anwenden sowie den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen.
Im Bereich Wärmeverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Energieverteilsysteme, die hydraulischen Schaltungen und deren Komponenten. Sie können die gängigen hydraulischen Grundschaltungen dimensionieren und den Einfluss der hydraulischen Schaltung auf die Funktionalität des Gesamtsystems analysieren.
Im Bereich Wärmeabgabesysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik und Eigenschaften von Wärmeabgabesystemen. Sie können Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren und richtig anordnen.
Im Bereich Gasversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die technischen Brenngase und Kennwerte. Sie können Gasleitungen dimensionieren und eine Gasanlage planen. Sie können weiters Heizkörper und Flächenheizungen dimensionieren, die Einflüsse eines Energieabgabesystems auf das Raumklima beurteilen, einfache Leistungsverzeichnisse erstellen sowie Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Berechnung kennen die Absolventinnen und Absolventen die inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes. Sie können die Kühllastberechnung durchführen, Luftmengen ermitteln, den Einfluss der Kühllast auf die Systemwahl und die Investitions- und Betriebskosten beurteilen sowie die thermischen Luftbehandlungen berechnen, messen und bewerten.
Im Bereich Lüftungs- und Klimatechniksysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik der Lüftungs- und Klimaanlagen. Sie können die notwendigen thermischen und mechanischen Luftbehandlungen entsprechend der Aufgabenstellung auswählen sowie den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen.
Im Bereich Lüftungsgeräte kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale. Sie können Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen, eine Klimazentrale dimensionieren, eine Funktionsbeschreibung erstellen sowie eine Ventilatorkennlinie aufnehmen.
Im Bereich Luftverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Elemente und Bauarten der Luftverteilung. Sie können Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen, Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten sowie Kanäle computerunterstützt planen.
Im Bereich Luftauslässe kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Luftauslässe. Sie können Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren, die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen. Weiters können sie Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen sowie Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Im Bereich Sicherheitssysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen. Sie können Brandschutzklappen bemessen.
Im Bereich Thermodynamik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Vergleichsprozesse und verstehen die Zustandsänderungen. Sie können den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln sowie einen Realprozess messen und bewerten.
Im Bereich Kälteanlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung. Sie können Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren sowie die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen. Sie können Kälteanlagen planen sowie einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Bauelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage. Sie können die Bauteile einer Kälteanlage berechnen und aus technischen Unterlagen auswählen.
Im Bereich Kälteverteilung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken. Sie können Kaltwassernetze bemessen sowie die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren. Sie können Kühler für Klimaanlagen dimensionieren und in die Gesamtplanung integrieren.
Im Bereich Wärmepumpe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmequellen und ihre Eigenschaften. Sie können eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen, die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren sowie Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme hydraulisch einbinden.
Im Bereich Wasseraufbereitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren. Sie können Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen sowie die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Im Bereich Wasserversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser. Sie können Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren, in Betrieb setzen und hydraulisch einregulieren. Sie können zentrale Warmwasserbereitungsanlagen nach hygienisch relevanten Aspekten planen, ausführen, betreiben, überwachen und sanieren, eine Trinkwasseranalyse erstellen sowie daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen.
Im Bereich Abwasserentsorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung. Sie können die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren sowie verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Im Bereich Warmwasserversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme. Sie können das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Im Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Brandschutzanlagen und die gängigen Sanitärkomponenten. Sie können die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen, eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen, Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten beurteilen sowie das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen.
Im Bereich Bauphysik und Bauökologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Inhalte der fachspezifischen Verordnungen, Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz. Sie können thermische Sanierungen von Gebäudehüllen unter dem Aspekt der Raumluftqualität berechnen, Gebäudehüllen bezüglich ihrer Tauglichkeit als Niedrigenergie- oder Passivhaus beurteilen, U-Werte von Gebäudehüllen messen, den Taupunkt ermitteln sowie ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen.
Im Bereich Energiewirtschaft kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten nationalen und internationalen statistischen Energiedaten. Sie können Ökopotenziale der gängigen Energieträger auf Basis internationaler Standards berechnen, den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten und Energieflussdiagramme erstellen.
Im Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Projektstrukturen, -rollen und –aufgaben. Sie können eine Projektdokumentation erstellen, ein energetisches System hinsichtlich seiner Beurteilungskriterien analysieren sowie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellen.
Im Bereich Regenerative Energiesysteme kennen die Absolventinnen und Absolventen die anerkannten Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte. Sie können den Energiebedarf eines Objektes ermitteln und einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen.
Im Bereich Energy Engineering kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme gebäudetechnischer Anlagen. Sie können Bestandsaufnahmen durchführen, Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten sowie ein Gesamtenergiekonzept erstellen und optimieren.
Im Bereich Grundlagen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Bauelemente. Sie können Stromkreise berechnen, elektrische Kenngrößen messtechnisch erfassen und analysieren.
Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären sowie Stellantriebe auslegen und auswählen. Sie können Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten.
Im Bereich Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären, deren Einsatzgebiete angeben, Sensoren auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von Steuerungen und Regelungen erklären, die Komponenten einer Steuerung und einer Regelung auswählen, Regelstrecken beurteilen, Regler konfigurieren sowie einfache Steuerungen und Regelungen realisieren.
Im Bereich Leittechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären sowie Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen. Sie können die Bereiche Visualisierung, Bedienung, Alarmierung und Bestätigung von GLT-Systemen beurteilen und interpretieren sowie ein einfaches Bussystem erstellen und visualisieren.
Im Bereich Installationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation und einer Brandschutzanlage sowie die Elektroschutzkonzepte. Sie können elektrische Schaltpläne lesen, elektrische Schaltpläne erstellen, elektrische Anlagen messen und beurteilen sowie Photovoltaikanlagen planen und messtechnisch untersuchen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, „Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
– Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Potenzreihen, Taylorreihen, Fourierreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– die wichtigsten Werkstoffe, Fertigungsverfahren und Fügetechniken beschreiben;
– Fertigungsverfahren nach der Wirtschaftlichkeit auswählen.
Bereich Darstellende Geometrie
– die räumlichen Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden beschreiben;
– in zugeordneten Normalrissen konstruieren und einfache Durchdringungen skizzieren.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken beschreiben;
– einfache Entwurfszeichnungen (Freihandskizzen) und Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen.
Bereich Fertigungstechnik:
Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, normgerechte Bezeichnungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.
Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Installationspraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axionometrie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundlagen der Statik erklären;
– statische Aufgabenstellungen lösen.
Bereich Maschinenelemente
– die wichtigsten Maschinenelemente beschreiben.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– Entwurfszeichnungen und Konstruktionszeichnungen von Körpern erstellen.
Bereich CAD
– die Funktionen eines CAD-Programmes erklären;
– ein CAD-Programm bedienen sowie systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen erstellen.
Bereich Mechanik:
Ebene Kräftesysteme (Gleichgewicht von Kräften, Freimachen von Bauteilen, Schwerpunkt, Standsicherheit).
Bereich Maschinenelemente:
Konstruktionsablauf; Normungswesen; Toleranzen und Passungen.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Isometrie von Leitungsteilen, bautechnisches Zeichnen.
Bereich CAD:
Einführung in ein CAD-Programm (Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau, Isometrie, Erstellen von Blöcken, Attribute, dynamische Blöcke, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– die Verwendung von Werkstoffkombinationen beurteilen;
– die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen.
Bereich Mechanik
– die Grundlagen der Festigkeitslehre erklären.
Bereich Maschinenelemente
– lösbare Verbindungen einer Anwendung zuordnen.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen
– Baupläne lesen und interpretieren.
Bereich CAD
– Architektenpläne auf ihre Funktionalität prüfen und einfache Projekte mit Branchensoftware planen.
Bereich Fertigungstechnik:
Vertiefende Fügetechnik, Kunststoffverarbeitung.
Bereich Mechanik:
Festigkeit von Werkstoffen (elastischer fester Körper; Beanspruchungsarten, Spannungsarten, dynamische Belastungsfälle); Festigkeit und zulässige Spannung.
Bereich Maschinenelemente:
Lösbare Verbindungen (Bolzen, Stifte, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente); Schraubenberechnung.
Bereich Zeichentechnische Grundlagen:
Pläne der Gebäudetechnik.
Bereich CAD:
Branchensoftware.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundlagen der Dynamik erklären;
– ausgewählte statische Aufgabenstellungen lösen.
Bereich Maschinenelemente
– Achsen und Wellen einer Anwendung zuordnen.
Bereich Projekt Heizungstechnik
– die Darstellungsformen einer Heizungsanlage erklären.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– die Darstellungsformen für Lüftungs- und Klimaanlagen erklären;
– Luftverteilsysteme darstellen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen erklären.
Bereich Mechanik:
Reibung (Haft- und Gleitreibung; Zapfen- und Gewindereibung, Lager-, Roll- und Seilreibung), Anwendungen; Dauerfestigkeit.
Bereich Maschinenelemente:
Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Erstellen von Plänen in der Heizungstechnik (Grundrisse, Schemata).
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Erstellen von Plänen in der Lüftungs- und Klimatechnik (Grundrisse, Schemata).
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Darstellung von Einrichtungsgegenständen mit Anschlüssen und Accessoires; zeichnerische Darstellung einer Sanitärgruppe im Grundriss.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– dynamische Aufgabenstellungen lösen.
Bereich Maschinenelemente
– Lager, Kupplungen und Getriebe einer Anwendung zuordnen.
Bereich Projekt Heizungstechnik
– die Darstellungsformen einer Heizungsanlage erklären.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimazentralen darstellen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– die Darstellungsformen für sanitäre Anlagen erklären.
Bereich Mechanik:
Kraftwirkungen hervorgerufen durch Bewegungsvorgänge, Fliehkräfte, Massenträgheit.
Bereich Maschinenelemente:
Auswahl und einfache Dimensionierung von Wälzlager, Kupplungen, Grundlagen von Riementrieben und Zahnrädern.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Erstellen von Plänen in der Heizungstechnik (Details, Zentralen).
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Erstellen von Plänen in der Lüftungs- und Klimatechnik (Details, Zentralen, Schnittstellen).
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Zeichnen von Strangschemen, isometrische Darstellung der Sanitärgruppe.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren sowie hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Raum- und Gebäudekühllast berechnen;
– Einzelkomponenten einer Klimazentrale auslegen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– Druckleitungs- und Abwassersysteme dimensionieren.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Heizlast- und Heizflächenermittlung.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Kühllastrechnung und Klimageräte projektieren.
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Projektierung einer Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage für eine einfache Aufgabenstellung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– Anlagenteile und Rohrnetze dimensionieren sowie hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und analysieren.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Klimazentralen dimensionieren;
– Luftverteilsysteme berechnen.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– Warmwasser- und Zirkulationssysteme planen sowie Variantenuntersuchungen hinsichtlich der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unter nutzerbedingten Vorgaben durchführen;
– Druckerhöhungsanlagen auslegen.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Projektierung von Rohrnetzen und Anlagenteilen, hydraulischer Abgleich.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Projektierung einer Klima- und Lüftungsanlage.
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Projektierung einer Warmwasserversorgungs- und Zirkulationsanlage unter Berücksichtigung hygienerelevanter Aspekte, Dimensionieren einer Druckerhöhungsanlage.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– Heizungsanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimaanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– Sanitäranlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Projektierung einer Heizungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Projektierung einer Lüftungs- und Klimaanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Projektierung einer Sanitäranlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projekt Heizungstechnik
– Heizungsanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimaanlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Bereich Projekt Sanitärtechnik
– Sanitäranlagen planen und mit anderen Gewerken verbinden.
Bereich Projekt Heizungstechnik:
Projektierung einer Heizungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Bereich Projekt Lüftungs- und Klimatechnik:
Projektierung einer Lüftungs- und Klimaanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
Bereich Projekt Sanitärtechnik:
Projektierung einer Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage für eine komplexe Aufgabenstellung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmelehre (in Verbindung mit dem Bereich Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die Grundbegriffe der Wärmelehre in der Heizungstechnik erläutern;
– einfache wärmetechnische Berechnungen durchführen.
Bereich Systeme
– enzyklopädisch die Bereiche der Gebäudetechnik nennen und ihre Aufgaben erklären;
– Bestandsaufnahmen von einfachen gebäudetechnischen Systemen erstellen.
Bereich Wärmeverteilung
– die Rohrarten, Armaturen und Verbindungselemente nennen.
Bereich Wärmelehre:
Einheitensysteme, Wärmeinhalt, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Massenbilanz, Mischwassertemperatur, Brennstoffwärmeleistung, Wirkungsgrad, Nutzungsgrad, meteorologische Grundlagen, Behaglichkeit.
Bereich Systeme:
Einführung in die Gebäudetechnik.
Bereich Wärmeverteilung:
Rohre, Armaturen, Verbindungselemente.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmelehre (in Verbindung mit dem Bereich Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die Grundgesetze der Wärmeübertragung und des Wärmetransportes erläutern;
– U-Werte von Wänden und Rohren berechnen;
– die Heizlast eines Gebäudes normgerecht ermitteln.
Bereich Wärmelehre:
Wärmeübertragung, U-Wertberechnung, Heizlastberechnung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systeme
– die Systematik von Heizungsanlagen erläutern und Pläne der Heizungstechnik lesen.
Bereich Wärmeverteilung
– hydraulische Systeme einteilen.
Bereich Wärmeabgabe
– die Bauformen von Radiatoren und Heizkörpern beschreiben und dimensionieren.
Bereich Systeme:
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.
Bereich Wärmeverteilung:
Grundschaltungen, Verteilerarten, Speicher.
Bereich Wärmeabgabe:
Radiatoren und Heizkörper: Bauformen, Wärmeleistung, Dimensionierung, Anordnung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strömungslehre
– die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.
Bereich Systeme
– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände von Heizungsanlagen beschreiben;
– die sicherheitstechnischen Ausrüstungsgegenstände berechnen und auswählen.
Bereich Wärmeabgabe:
– die Eigenschaften von Flächenheizungssystemen erläutern und dimensionieren.
Bereich Strömungslehre:
Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik; Grundgesetze der Hydrodynamik, Druckverlustermittlung, Rohrnennweitenermittlung.
Bereich Systeme:
Einteilung der Heizungssysteme, Einzelheizungen, zentrale Gebäudeheizungen; Pläne in der Heizungstechnik, Symbole.
Bereich Wärmeabgabe:
Flächenheizungen (Systeme, Einsatzgebiete, Auslegung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmebereitstellung
– die Brennstoffe und deren Eigenschaften erläutern sowie eine Verbrennungsrechnung inklusive Taupunktsermittlung durchführen;
– den Verbrennungsvorgang und die Verbrennungsprodukte beschreiben;
– Energie- und Leistungsbilanzen an einer Feuerung analysieren sowie Wirkungs- und Nutzungsgrade ermitteln.
Bereich Wärmeverteilung
– die Anforderungen an hydraulische Stellglieder und die hydraulischen Grundschaltungen beschreiben;
– die hydraulischen Grundschaltungen anwenden.
Bereich Wärmebereitstellung:
Fossile und erneuerbare Brennstoffe, Verbrennungsrechnung, Taupunkt der Rauchgase, Schadstoffemissionen, Energie- und Leistungsbilanz an einer Feuerung, Wirkungs- und Nutzungsgrade.
Bereich Wärmeverteilung:
Hydraulische Stellglieder, Kennwerte, Regelung von Raumheizflächen, hydraulische Grundschaltungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strömungslehre
– Arten und Funktion von Heizungspumpen erläutern;
– Heizungssysteme hydraulisch dimensionieren.
Bereich Wärmeverteilung
– hydraulische Grundschaltungen dimensionieren und analysieren.
Bereich Strömungslehre:
Hydraulische Dimensionierung von Heizungssystemen (Anlagenkennlinie, Funktionsweise und Kennlinie der Kreiselpumpe, Auslegung von Heizungspumpen, Teillastverhalten von Pumpe und Anlage, Pumpenanpassung an den Heizleistungsbedarf, hydraulische Einregulierung von Heizungssystemen).
Bereich Wärmeverteilung:
Auslegen von Regelventilen, Entwurf von hydraulischen Systemen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systeme
– die Anlagenkomponenten und deren Funktion erläutern;
– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen.
Bereich Wärmebereitstellung
– die Anforderungen und Bauarten von Warmwasserkesseln und Wärmetauschern ermitteln;
– Abgasanlagen auswählen und dimensionieren.
Bereich Wärmeabgabe
– ein Leistungsverzeichnis erstellen.
Bereich Systeme:
Ölfeuerungsanlagen, Biomassefeuerungen, Fernwärmeanlagen.
Bereich Wärmebereitstellung:
Anforderungen und Bauarten von Warmwasser-Kesseln, Abgasanlagen, Wärmetauscher.
Bereich Wärmeabgabe:
Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systeme
– die Einreichunterlagen für eine Heizungsanlage erstellen;
– ein passendes Heizungssystem für eine bestimme Aufgabenstellung auswählen.
Bereich Gasversorgung
– die technischen Brenngase und deren Kennwerte nennen;
– Gasleitungen dimensionieren;
– die Komponenten einer Gasfeuerungsanlage nennen.
Bereich Systeme:
Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Dampfkesselanlagen, Wasserqualität in Heizungs- und Solaranlagen.
Bereich Gasversorgung:
Technische Brenngase, gastechnische Grundbegriffe, öffentliche Gasversorgung, Flüssiggasanlagen, Regel-Sicherheitseinrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasgebläsebrenner, Abgasanlage, Dimensionierung, Richtlinien und technische Regelwerke, Behördenverfahren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmeverteilung
– hydraulische Anwendungskonzepte erstellen und beurteilen.
Bereich Wärmeverteilung:
Komplexe hydraulische Schaltungen für bi- und multivalente Systeme.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systeme
– Behaglichkeitskriterien und die Luftqualität beurteilen;
– die Systematik und Bauteile der Lüftungs- und Klimaanlagen erläutern.
Bereich Luftverteilung
– die Elemente und Bauarten der Luftverteilung erläutern.
Bereich Luftauslässe
– die gängigen Luftauslässe beschreiben.
Bereich Systeme:
Thermische Behaglichkeit und Luftqualität, grundlegende Normen, Einteilung der Lüftungs- und Klimasysteme, Übersicht über Bauelemente von Lüftungs- und Klimasystemen.
Bereich Luftverteilung:
Luftleitungen inklusive Formstücke, Klappen, Gitter.
Bereich Luftauslässe:
Grundlagen der Raumluftströmung, Zu- und Abluftelemente.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Berechnung
– die thermischen Zustandsgrößen von feuchter Luft nennen;
– einen Luftzustand im h,x-Diagramm definieren;
– die inneren und äußeren Kühllasten eines Gebäudes berechnen.
Bereich Berechnung:
Meteorologische Grundlagen, Grundlagen der feuchten Luft, Kühllastanteile, Einflussgrößen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Berechnung
– die Kühllastberechnung durchführen und Luftmengen ermitteln.
Bereich Systeme
– die Auswirkungen der Kühllast auf die Systemwahl beurteilen.
Bereich Berechnung:
Kühllastberechnung, Berechnung der Luftmengen.
Bereich Systeme:
Auswirkungen der Lasten auf den Raumzustand; Entwurf von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Berechnung
– die thermischen Luftbehandlungen berechnen und Zustandsvorgänge darstellen;
– Zustandsänderungen einer Klimaanlage entwickeln und analysieren;
– die verschiedenen Komponenten einer Klimazentrale nennen.
Bereich Lüftungsgeräte
– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen.
Bereich Berechnung:
Thermodynamik der feuchten Luft (Lufterwärmung, Luftkühlung, Luftbe- und -entfeuchtung, Luftmischung, Feuchtkugeltemperatur, Rückwärmezahl, Rückfeuchtezahl); Zustandsänderungen einer Klimaanlage entwerfen und berechnen.
Bereich Lüftungsgeräte:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmetauscher, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Berechnung
– raumlufttechnische Anlagen berechnen.
Bereich Systeme
– raumlufttechnische Anlagen konzeptionieren.
Bereich Lüftungsgeräte
– Komponenten für den Anwendungsfall richtig auswählen, eine Klimazentrale dimensionieren und eine Funktionsbeschreibung erstellen.
Bereich Berechnung:
Berechnung von Anlagensystemen (Nur-Luft- und Wasser-Luft-Anlagen, stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen (stille Kühlung, Raumklimageräte).
Bereich Lüftungsgeräte:
Bauelemente von raumlufttechnischen Anlagen (Wärmerückgewinnung, Ventilatoren, Filter, Schalldämpfer).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftverteilung
– Luftverteilsysteme auswählen, dimensionieren und abgleichen.
Bereich Luftauslässe
– Luftauslässe und Absaughauben dimensionieren.
Bereich Sicherheitssysteme
– die Grundlagen der Brandschutztechnik und die zugehörigen Brandschutzmaßnahmen erläutern;
– Brandschutzklappen bemessen.
Bereich Luftverteilung:
Auswahl des Luftverteilsystems, Berechnung eines Luftkanalnetzes, Abgleich der Stränge.
Bereich Luftauslässe:
Dimensionierung von Luftauslässen und Absaughauben.
Bereich Sicherheitssysteme:
Grundlagen der Brandschutztechnik, Vorschriften und Normen, Lösungsansätze; Bemessung, Einbau und Prüfung von Brandschutzklappen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Berechnung
– die Investitions- und Betriebskosten ermitteln und analysieren.
Bereich Systeme
– den Einfluss des Lüftungs- und Klimasystems bezüglich des Energieverbrauchs abschätzen;
– kontrollierte Wohnraumlüftungen konzeptionieren;
– VRV–Systeme entwerfen.
Bereich Lüftungsgeräte
– Klimazentralen dimensionieren und eine Funktionsbeschreibung erstellen.
Bereich Luftverteilung
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten und lufttechnische Anlagen einregulieren.
Bereich Berechnung:
Berechnung von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung); Anlagenkonzeption und Garantiewerte; Ermittlung von Investitions- und Betriebskosten.
Bereich Systeme:
Entwurf von Anlagensystemen (VRV-Systeme, kontrollierte Wohnraumlüftung).
Bereich Lüftungsgeräte:
Entwurf und Berechnung von Zentralgeräten, Erstellung einer Funktionsbeschreibung.
Bereich Luftverteilung:
Grundlagen der Schalltechnik, Geräuschentstehung, Schalldämpfung, Schallpegelermittlung, Schalldämmung, Berechnung und Messung von Schallimmissionen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftauslässe
– die Raumluftströmung bewerten und Raumströmungskonzepte umsetzen.
Bereich Luftauslässe:
Entwurf eines Raumströmungskonzeptes, Messung und Beurteilung von Raumluftströmungen hinsichtlich der Behaglichkeit.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik (in Verbindung mit dem Bereich Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die thermodynamischen Grundlagen erläutern;
– Zustandsänderungen darstellen und berechnen.
Bereich Bauelemente
– die wichtigsten Bauteile einer Kälteanlage nennen.
Bereich Thermodynamik:
Thermodynamisches System, thermodynamischer Zustand und Zustandsänderungen, 1. Hauptsatz für ein geschlossenes und offenes System, 2. Hauptsatz.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Hauptkomponenten einer Kälteanlage; Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik (in Verbindung mit dem Bereich Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– thermodynamische Kreisprozesse berechnen;
– den Kompressionskälteprozess darstellen und die Kennzahlen ermitteln.
Bereich Bauelemente
– die Sicherheitseinrichtungen einer Kältemaschine nennen.
Bereich Thermodynamik:
Kreisprozesse, Realprozess, Diagramme.
Bereich Bauelemente:
Sicherheitsventile, Überdruckeinrichtungen, Schutzeinrichtungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik (in Verbindung mit dem Bereich Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die verschiedenen Kältekreisprozesse erläutern;
– einen Realprozess bewerten.
Bereich Bauelemente
– den konstruktiven Aufbau der wichtigsten Bauteile einer Kältemaschine erläutern.
Bereich Thermodynamik:
Übersicht Kälteprozesse, Kaltdampfkompressionsprozess.
Bereich Bauelemente:
Bauelemente von Kälteanlagen (Kältemittelverdichter, Verflüssiger- und Verdampferbauarten, Armaturen und Einbauten).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kälteanlagen
– die diversen Kältemittel hinsichtlich der rechtlichen, ökologischen und technischen Anforderungen bewerten und auswählen;
– Kompressionskälteanlagen berechnen und in den Kältemitteldiagrammen darstellen.
Bereich Kälteverteilung
– die Systematik der Kälteverteilung und Wärmesenken erläutern.
Bereich Kälteanlagen:
Bezeichnung, Auswahlkriterien, Verwendungsbeschränkungen, Klassifikation, physikalische und chemische Eigenschaften und Toxizität von Kältemitteln; Kaltdampfkompressionsanlagen, Verbundanlagen, Kaskadenschaltungen.
Bereich Kälteverteilung:
Rohrleitungen, Speicher, Rückkühleinrichtungen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kälteanlagen
– die gängigen Verfahren zur Kälteerzeugung erläutern;
– Kälteanlagen planen.
Bereich Bauelemente
– Bauelemente von Kälteanlagen auslegen.
Bereich Kälteverteilung
– Kaltwassernetze und Kältemittelleitungen dimensionieren.
Bereich Kälteanlagen:
Absorptions- und Adsorptionskälteanlagen, Kälteanwendungen, Kaltwassersatz, Planung von Kälteanlagen.
Bereich Bauelemente:
Interpretation von Datenblättern, Berechnungssoftware, Transportkühlung, Verkaufskühlmöbel.
Bereich Kälteverteilung:
Entwurf eines Hydraulikschemas, Rohrleitungsdimensionierung, Pumpenauslegung, Dämmung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik
– die thermodynamischen Kennzahlen für verschieden Wärmepumpenanwendungen ermitteln.
Bereich Wärmepumpe
– die Wärmequellen und ihre Eigenschaften erläutern;
– eine Wärmepumpenanlage auslegen und auswählen;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren;
– Wärmepumpenanlagen in Heizungssysteme integrieren und ausführen.
Bereich Thermodynamik:
Spezielle Anwendungsfälle für Wärmepumpenanlagen.
Bereich Wärmepumpe:
Wärmequellen und Wärmesenken, Betrieb und Wechselwirkung, Bauarten und Auslegung von Wärmepumpen, Kennzahlen, Anlagenhydraulik.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wasseraufbereitung (in Verbindung mit dem Bereich Chemische Technologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die wichtigsten Wasseraufbereitungsverfahren erläutern;
– Wasseraufbereitungsanlagen dimensionieren und auswählen.
Bereich Wasserversorgung
– die relevanten Normen und Richtlinien für Trink- und Nutzwasser nennen.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen
– die gängigen Sanitärkomponenten nennen;
– die Sanitärgegenstände bedarfsgerecht auswählen.
Bereich Wasseraufbereitung:
Eigenschaften und Kennwerte des Wassers, allgemeine und chemische Anforderungen an das Trinkwasser, Wasseranalyse, Wasseraufbereitungsverfahren, Berechnung und Auswahl von Wasseraufbereitungsanlagen für Trink-, Nutz- und Heizungswasser.
Bereich Wasserversorgung:
Gesetze, Normen, Begriffsbestimmungen, Symbole in der Sanitärtechnik, Pläne in der Sanitärtechnik.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich, Sanitärgegenstände und deren Anschluss, Abstände, Stell- und Bewegungsflächen, barrierefreie Sanitäranlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wasserversorgung
– die Bestandteile von Trinkwasserversorgungsanlagen nennen;
– Wasserversorgungsanlagen im Gebäude planen;
– Rohrleitungssysteme nach hygienischen Aspekten beurteilen.
Bereich Wasserversorgung:
Arten der Trinkwassergewinnung und Verteilung im öffentlichen Bereich, Rohreinbauteile in Wasserversorgungsanlagen, Planung, Bauen, Inbetriebnahme und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen für Objekte.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wasserversorgung
– Druckleitungen normgerecht dimensionieren.
Bereich Abwasserentsorgung
– die relevanten Normen und Richtlinien der Abwasserentsorgung erläutern.
Bereich Wasserversorgung:
Hydraulische Grundlagen, Druckleitungsdimensionierung nach den gültigen Normen.
Bereich Abwasserentsorgung:
Entwässerungsanlagen in Objekten, Systeme, Ausführungsrichtlinien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abwasserentsorgung
– die Entwässerungsleitungen und Hebeanlagen – auch Freispiegelleitungen – normgerecht dimensionieren;
– Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Bereich Warmwasserversorgung
– die Warmwasserbereitungs- und Verteilungssysteme erläutern;
– eine Warmwasserbereitungsanlage auslegen.
Bereich Abwasserentsorgung:
Hydraulische Grundlagen für Entwässerungsleitungen, Auslegung, Rückstauschutz, Hebeanlagen.
Bereich Warmwasserversorgung:
Zentrale und dezentrale Systeme, Beheizungsarten, Speicher- und Durchflusssysteme, Dimensionierung von Speicher- und Durchflusssystemen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Warmwasserversorgung
– Warmwasserversorgungsanlagen nach hygienischen Gesichtspunkten planen, ausführen, betreiben, überwachen und sanieren;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen beurteilen und Zirkulationssysteme hydraulisch einregulieren.
Bereich Wasserversorgung
– die unterschiedlichen Pumpenbauarten beschreiben;
– die Betriebsarten und den Einsatz von Kreiselpumpen erläutern.
Bereich Warmwasserversorgung:
Hygienekriterien einschließlich Normen und Gesundheitsgefährdungen, Zirkulationssysteme und Begleitheizung, Wärmeverluste von Rohrleitungen.
Bereich Wasserversorgung:
Pumpen in der Sanitärtechnik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wasserversorgung
– Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen normgerecht dimensionieren.
Bereich Wasserversorgung:
Eigenwasserversorgung für Trink- und Nutzwasser, Druckerhöhungsanlagen mit Berechnung, Druckminderer, Schutz des Trinkwassers.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wasserversorgung
– Trinkwasserversorgungsanlagen im öffentlichen Bereich dimensionieren.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen
– die relevanten Brandschutzanlagen beschreiben.
Bereich Wasserversorgung:
Regenwassernutzung, öffentliche Wasserversorgung, Wassergewinnung, Speicherung und Verteilung.
Bereich Sanitäre Bauelemente und Feuerlöscheinrichtungen:
Feuerlöscheinrichtungen in Objekten (Hydrantenanlagen, Sprinkleranlagen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abwasserentsorgung
– öffentliche Entwässerungssysteme, deren Bestandteile und deren Pläne erläutern.
Bereich Wasseraufbereitung
– die Wasseraufbereitungsanlagen planen und ausschreiben.
Bereich Abwasserentsorgung:
Öffentliche Abwasserentsorgung (Entwässerungssysteme, Schächte, Kläranlagen).
Bereich Wasseraufbereitung:
Integration von Wasseraufbereitungsanlagen in die Sanitär- und Heizungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die wesentlichen Baustoffe und deren Einsatz im Hochbau erläutern.
Bereich Energiewirtschaft
– die Energiebegriffe richtig verwenden und die Energieträger dem jeweiligen Anforderungsfall entsprechend einsetzen;
– für einfache Fallbeispiele Energieflussdiagramme erstellen;
– die Besonderheiten der österreichischen Energiesituation erläutern.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Baustoffe, Bauteile, Bauformen, Teile der Gebäudehülle.
Bereich Energiewirtschaft:
Energieträger, Energiebegriffe, Nutzungsgrade, Emissionsbewertung des Energieeinsatzes, Energiesituation National, Europäisch und International, Entwicklung der Energiesituation, Energieflussdiagramm.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die relevanten Inhalte der Bauordnung und Bautechnikverordnung erläutern;
– U-Werte richtig ermitteln;
– die thermische Behaglichkeit aus gebäudetechnischer Sicht beurteilen;
– das Ergebnis einer Wasserdampfdiffusionberechnung (Glaser-Diagramm) richtig interpretieren.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Bauordnungen, Bautechnikverordnungen und relevante Richtlinien, U-Wert Ermittlung, Oberflächen- und Schichttemperaturen, Wasserdampfdiffussion und Behaglichkeitskriterien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die wesentlichen Kriterien der Niedrigenergie- und Passivhaustechnik erläutern;
– die Gebäudehülle ökologisch und ökonomisch beurteilen undSanierungsvorschläge abgeben.
Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik
– Projektstrukturen, -rollen und –aufgaben erläutern;
– eine Projektdokumentation erstellen;
– ein energetisches System hinsichtlich seiner Beurteilungskriterien analysieren;
– eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellen.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Thermische Sanierung von Gebäudehüllen, Niedrigenergie- und Passivhaustechnik.
Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik:
Grundlagen des Projektmanagements, Projektsteuerung, Projektdokumentation, Grundzüge des Personal- und Ressourcenmanagements, Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Investitionsrechnung, Grundlagen der Finanzierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiekennzahlen
– die wesentlichen Energiekennzahlen von Gebäuden und deren Richtwerte erläutern;
– den Energieausweis für ein Gebäude erstellen.
Bereich Regenerative Energiesysteme
– die regenerativen Energiesysteme und deren Anwendungsgebiete erläutern;
– die wesentlichen regenerativen Energiesysteme dimensionieren.
Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik
– Wirtschaftlichkeitsanalysen für gebäudetechnische Projekte erstellen.
Bereich Energiekennzahlen:
Energiekennzahlen, Richtwerte für Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieausweis.
Bereich Regenerative Energiesysteme:
Richtlinien und Normen, Aufbau, Anwendungsgebiete und Dimensionierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik:
Fallbeispiele.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiewirtschaft
– CO2-Emissionen gängiger Energieträger berechnen;
– den Energieeinsatz wirtschaftlich bewerten.
Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik
– Fallbeispiele auf Basis eines Projektmanagment Modells lösen;
– die Kosten- und Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Regenerative Energiesystem
– die wesentlichen regenerativen Energiesysteme dimensionieren und praxisgerecht integrieren.
Bereich Energiewirtschaft:
Ökopotentiale gemäß internationaler Richtlinien erstellen.
Bereich Projektmanagement und Betriebstechnik:
Fallbeispiele.
Bereich Regenerative Energiesysteme:
Bewertung und Systemintegrierung von regenerativen Energiesystemen in der Gebäudetechnik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energy Engineering
– Bestandsaufnahmen von Gebäuden und deren gebäudetechnischen Anlagen durchführen;
– Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und ökologisch bewerten;
– Gesamtenergiekonzepte erstellen.
Bereich Energy Engineering:
Arbeitsmethoden zur Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Analyse und Bewertungsverfahren zur energetischen und ökologischen Beurteilung von Gebäuden und deren Anlagen, Sanierungsmaßnahmen, Erstellung von Gesamtenergiekonzepten unter Einbindung erneuerbarer Energieformen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern;
– Gleichstromkreise berechnen.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die Grundgesetze des elektrischen und magnetischen Feldes und das Verhalten von Kondensatoren und Spulen erläutern;
– Wechselstromkreise berechnen.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen); Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik (in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die Grundgesetze und Funktionsweise von Dreiphasennetzen und –verbrauchern erläutern;
– einfache Dreiphasenwechselstromkreise berechnen.
Bereich Aktorik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären.
Bereich Installationstechnik
– die Gefahren der Elektrizität und die grundlegenden Schutzmaßnahmen erklären.
Bereich Grundlagen der Elektrotechnik:
Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport; Messung der elektrischen Grundgrößen).
Bereich Aktorik:
Aufbau und Betriebsverhalten der wichtigsten Motortypen, Drehzahlsteuerung; Schütze.
Bereich Installationstechnik:
Elektroschutz (Schutzmaßnahmen, Konzepte, Schutzklassen, Vorschriften).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Installationstechnik
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation und einer Brandschutzanlage nennen;
– elektrische Schaltpläne lesen und einfache elektrische Schaltpläne erstellen;
– den Aufbau und die Funktionsweise von Photovoltaikanlagen erläutern sowie eine Ertragsabschätzung durchführen.
Bereich Steuern und Regeln
– die Funktionsprinzipien von Steuerungen erklären und Komponenten auswählen;
– einfache Steuerungen realisieren.
Bereich Sensorik
– die Funktionen von elektrischen Messgeräten und Messschaltungen erklären sowie deren Einsatzgebiete angeben;
– Sensoren auswählen, Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Installationstechnik:
Elektroinstallationen (Hausanschluss, Grundschaltungen, Leitungsauslegung und Leitungsschutz, Photovoltaikanlagen); Brandmeldeanlagen (Grundkonzepte).
Bereich Steuern und Regeln:
Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik, speicherprogrammierbare Steuerung.
Bereich Sensorik:
Messung elektrischer Größen, Methoden und Messgeräte, Messung nichtelektrischer Größen in der Gebäudetechnik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Leittechnik
– die Architektur und die Bustechnologie von Leittechniksystemen erklären sowie Elemente der Gebäudeleittechnik auswählen;
– die Bereiche Visualisierung, Bedienung, Alarmierung und Bestätigung von GLT-Systemen beurteilen und interpretieren;
– ein einfaches Bussystem erstellen und Anlagenzustände visualisieren.
Bereich Steuern und Regeln
– die Funktionsprinzipien von Regelungen erklären und Komponenten auswählen;
– Regelstrecken beurteilen.
Bereich Leittechnik:
Gebäudeleittechnik: Architektur, Strukturen, Anwendungsbeispiele, Projektierungsansätze.
Bereich Steuern und Regeln:
Grundlagen und Begriffe der Regelungstechnik, Regelstrecken, Heizkurven.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– Regler konfigurieren.
Bereich Aktorik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Betriebsmittel erklären und Stellantriebe auswählen.
Bereich Steuern und Regeln:
Reglerarten und Parametrierung, Entwurf und Auslegung von Regelkreisen.
Bereich Aktorik:
Magnetventile, Stellantriebe und Ventilkennlinien in hydraulischen Kreisen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Projektierung und Planung
– einfache Projekte mit Branchensoftware planen;
– Ausschreibungsunterlagen mit Hilfe von Branchensoftware erstellen.
Laboratorium Heizungstechnik
– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
– Emissionen von Energiebereitstellungssystemen messen und das Luftreinhaltegesetz anwenden, den Wirkungsgrad einer Energieumwandlung messen und beurteilen.
Laboratorium Lüftungs- und Klimatechnik
– Zustandsänderungen messtechnisch erfassen und bewerten;
– Ventilatorkennlinien aufnehmen.
Laboratorium Sanitärtechnik
– eine Trinkwasseranalyse erstellen und daraufhin entsprechende Wasseraufbereitungsverfahren auswählen;
– Rohrleitungssysteme inklusive Druckerhöhungsanlagen und Pumpen in Betrieb setzen, Rohrleitungssysteme hydraulisch einregulieren;
– das Betriebsverhalten von Warmwasserbereitungsanlagen aufnehmen und beurteilen.
Laboratorium Energie- und Projektmanagement
– U-Werte von Gebäudehüllen messen und den Taupunkt ermitteln;
– ein Gebäude mit Hilfe von Messverfahren (Thermografie) energetisch beurteilen.
Laboratorium Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– Messgeräte und Messmethoden elektrischer Größen beschreiben;
– Aktoren fachgerecht anschließen und das Betriebsverhalten erfassen und bewerten;
– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– einfache Steuerungen realisieren.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Heizungstechnik
– hydraulische Netze analysieren (parallele und serielle Widerstände, dynamische Widerstände) und Widerstände messen;
– eine Pumpenkennlinie aufnehmen und den Wirkungsgrad bestimmen;
– hydraulische Netze in Betrieb setzen;
– Gasanlagen warten und in Betrieb nehmen.
Laboratorium Lüftungs- und Klimatechnik
– Luftverteilsysteme hinsichtlich der akustischen Raumbelastung bewerten (Schalldämmung, Schalldämpfung) und messen, lufttechnische Anlagen einregulieren;
– Raumluftströmungen messen und hinsichtlich der Behaglichkeit beurteilen, Raumströmungskonzepte abnehmen und überprüfen.
Laboratorium Kältetechnik
– Realprozesse messen und bewerten;
– einen einfachen Kältemittelkreislauf aufbauen und in Betrieb nehmen;
– die Verteilsysteme hinsichtlich Korrosion und Wirtschaftlichkeit beurteilen und einregulieren;
– die Einflüsse eines Heizsystems und der Wärmequelle auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe analysieren.
Laboratorium Sanitärtechnik
– verschiedene Entwässerungsanlagen bezüglich Schall-, Brandschutz und Fließverhalten beurteilen.
Laboratorium Energie- und Projektmanagement
– einen Energieausweis für ein Gebäude normgerecht erstellen;
– Bestandsaufnahmen durchführen, dokumentieren und analysieren.
Laboratorium Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– elektrische Anlagen beurteilen und interpretieren, Regelstrecken beurteilen und Regler konfigurieren;
– Regelungen realisieren und ein einfaches Bussystem visualisieren;
– Photovoltaikanlagen bemessen und Zelltypen messtechnisch untersuchen.
Laboratorium Projektbezogene Mess- und Prüfaufgaben
– Mess- und Prüfaufgaben projektbezogen selbstständig durchführen, bewerten und dokumentieren.
Übungen und Projekte (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe erläutern;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
– form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung 1“ (Spanabhebende, trennende, verbindende und spanlose Bearbeitung von Blechen, Herstellung von Formteilen).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage erläutern;
– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation erläutern;
– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen;
– einfache Computersysteme aufsetzen und konfigurieren.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung 1“ (manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von fachspezifischen Werkstoffen der Gebäudetechnik, Installations- und Befestigungstechniken).
Werkstätte „Blechbearbeitung 2“ (Fertigung und Montage von gebäudetechnischen Formteilen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (thermische Bearbeitung von Werkstoffen, Löt- und Schweißverfahren, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen).
Bereich Heizungstechnik:
Werkstätte „Dämmtechnik 1“ (Wärmedämmung von Rohrleitungen und Komponenten in gebäudetechnischen Anlagen, Schalldämmung, Brandschutz).
Werkstätte „Heizungstechnik 1“ (Wärmeerzeugungsanlagen, Komponenten der Wärmeverteilung, Regel- und Sicherheitseinrichtungen).
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik 1“ (elektrische Schaltungen, Messen elektrischer Größen, Installation und Wartung von Computer- und Gebäudeleitsystemen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Planung und Projektierung
– die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.
Bereich Heizungstechnik
– die wichtigsten Verbindungstechniken und Bauteile einer Heizungsanlage beschreiben;
– Baugruppen von Heizungsanlagen herstellen;
– heizungstechnische Anlagen errichten, in Betrieb setzen und dokumentieren.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– die Verfahren zur Herstellung von Bauteilen einer Lüftungsanlage erläutern;
– Form- und Bauteile für Lüftungsanlagen herstellen.
Bereich Kältetechnik
– einen Kältekreislauf aufbauen;
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen und interpretieren.
Bereich Sanitärtechnik
– die gängigen Installationstechniken und Bauteile der Sanitärtechnik erläutern;
– Ver- und Entsorgungsanlagen herstellen.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– die wichtigsten Komponenten einer elektrischen Gebäudeinstallation beschreiben;
– elektrische Installationsarbeiten durchführen;
– Elektroinstallationen und Regelungen überprüfen.
Bereich Planung und Projektierung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Kalkulation, Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
Bereich Heizungstechnik:
Werkstätte „Heizungstechnik 2“ (Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeabgabesysteme, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme von heizungstechnischen Anlagen, Solaranlagen und Anlagen für biogene Brennstoffe).
Werkstätte „Gastechnik 1“ (Gasversorgung und Gasgeräte, Regel- und Sicherheitseinrichtungen).
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstätte „Lüftungsbau 1“ (Aufbau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Montage und Inbetriebnahme von Lüftungskomponenten).
Bereich Kältetechnik:
Werkstätte „Kältetechnik 1 “ (Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung von kältetechnischen Anlagen).
Bereich Sanitärtechnik:
Werkstätte „Sanitärtechnik 1“ (Aufbau von sanitärtechnischen Anlagen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, In- und Außerbetriebnahme).
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik 2“ (regelungstechnische Grundlagen, regel- und leittechnische Anlagen, Wartung und Vernetzung von Computer- und Gebäudeleitsystemen, Installationstechnik, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Planung und Projektierung
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen und durchführen.
Bereich Heizungstechnik
– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
– heizungstechnische Anlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Kältetechnik
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen;
– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Sanitärtechnik
– eine Nassgruppe in Betrieb setzen und protokollieren.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– Installationen und Regelungen in Betrieb nehmen und überprüfen.
Bereich Planung und Projektierung:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (praktische Umsetzung der Arbeitsvorbereitung bei einer gebäudetechnischen Projektabwicklung und Projektdokumentation).
Bereich Heizungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik 3“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik 2“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau 2“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, In- und Außerbetriebnahme, Protokollierung).
Bereich Kältetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik 2“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Sanitärtechnik:
Werkstättenlaboratorium „Sanitärtechnik 2“ (Einstellen und Überprüfen von sanitären Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 3“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Planung und Projektierung
– Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen, umsetzen und analysieren.
Bereich Heizungstechnik
– die Betriebswerte einer Heizungsanlage einstellen und messen;
– heizungstechnische Anlagen dokumentieren und analysieren.
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik
– Lüftungs- und Klimaanlagen in Betrieb setzen und dokumentieren.
Bereich Kältetechnik
– die Kennzahlen eines Kältekreislaufes messen und interpretieren;
– einen Kältekreislauf in Betrieb setzen und dokumentieren.
Bereich Sanitärtechnik
– Trinkwassersysteme und Abwassersysteme analysieren;
– eine Sanitäranlage in Betrieb setzen und dokumentieren.
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik
– die Komponenten von regelungstechnischen Anlagen der Gebäudetechnik anforderungsgerecht auswählen;
– erweiterte Regelungen parametrieren und dokumentieren.
Bereich Planung und Projektierung:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 3“ (praktische Umsetzung der Arbeitsvorbereitung bei einer gebäudetechnischen Projektabwicklung, Analyse von Arbeitsabläufen. Projektdokumentation).
Bereich Heizungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik 4“ (Überprüfen, Einstellen und Messen von heizungstechnischen Anlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Werkstättenlaboratorium „Gastechnik 3“ (Messen und überprüfen, In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Lüftungs- und Klimatechnik:
Werkstättenlaboratorium „Lüftungsbau 3“ (Einstellen, Messen und Überprüfen von Lüftungskomponenten, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Kältetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik 3“ (In- und Außerbetriebnahme von Kälteanlagen, Protokollierung und Dokumentation).
Bereich Sanitärtechnik:
Werkstättenlaboratorium „Sanitärtechnik 2“ (Einstellen und Überprüfen von sanitären Anlagen; Analyse und Dokumentation).
Bereich Elektro-, Regelungs- und Leittechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 4“ (Analysieren und Interpretieren von Schaltplänen, Messmethoden, Steuerungen und Regelungen, Protokollierung und Dokumentation).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | ||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
| 1. | Entwurf 4 | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | 45 | I | ||||
| 2. | Darstellung und Komposition 5 | 4 | 4 | 3 | 3 | – | 14 | II | ||||
| 3. | Medientechnologie und angewandte Informatik 6 | 5(3) | 5(4) | 5(4) | 5(4) | 6(5) | 26 | I | ||||
| 4. | Typografie 7 | – | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | II | ||||
| 5. | Kommunikationsdesign 8 | 1 | 2(1) | 2(1) | 4(2) | 4(2) | 13 | II | ||||
| 6. | Kunstgeschichte und Kulturphilosophie | – | – | 2 | 1 | 3 | 6 | III | ||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 39 | 35 | 185 | ||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||
| G. | Förderunterricht 11 | |||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.
5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.
6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und III. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden, im II. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im II. Jahrgang zwei Wochenstunden, im III. Jahrgang eine Wochenstunde, im IV. Jahrgang vier Wochenstunden und im V. Jahrgang mit fünf Wochenstunden.
7 Mit Übungen.
8 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign können als Spezialistinnen und Spezialisten für visuelle Gestaltung und Kommunikation gestalterische Tätigkeiten eigenständig durchführen und diese in den Bereichen der Planung, der Konstruktion, des Projektmanagements, in Konzepten, Entwürfen und integrierten Designs eigenständig umsetzen.
Auf Grundlage einer gestalterischen Eignung erwerben sie ein technisches und handwerkliches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion technisch richtig in unterschiedlichen Medien vorzubereiten bzw. Prototypen zu entwickeln. Die Vermittlung eines fundierten Wissens um die Wirkung von Design befähigt sie, bei der Planung, Beratung und Umsetzung integrierter Kommunikationsaufgaben selbstständig tätig zu werden. Die Absolventinnen und Absolventen werden in Werbeagenturen, grafischen Agenturen, Agenturen für Public Relations, Internetagenturen, Marketing und Kommunikationsdesign, Agenturen für multimediales Design, Unternehmen der Drucktechnik, Medienunternehmen wie zB Verlagen, Zeitungen, Fernsehanstalten, Unternehmen der Telekommunikationsbranche, Softwarehäusern eingesetzt bzw. arbeiten als Artdirektorinnen und Artdirektoren, Grafik- und Mediendesignerinnen und Grafik- und Mediendesigner, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im privaten bzw. öffentlichen Sektor, im Bereich der Forschung und Entwicklung oder als Selbstständige bzw. freiberuflich Tätige. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den typischen Aufgaben.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung von Kommunikation mit sich bringt.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign im Besonderen:
– ein fundiertes theoretisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit, um Recherchen, Konzepte, Vorentwürfe, Entwürfe und Designs für komplexe Kommunikationsaufgaben in den Bereichen der Informationsgestaltung (Editorial Design und Publishing), der Schaffung von visuellen Identitäten für Firmen und Institutionen (Corporate Design) sowie der Kreation kommerziell-visueller Botschaften (Werbung) durch- und ausführen zu können. Zudem werden insbesondere die Bereiche Print-, Screen- und Informationsdesign, räumliche bzw. elektronische Leitsysteme, Ausstellungsdesign, Produktdesign und Packaging Design in die berufliche Ausbildung integriert;
– eine fundierte praxisorientierte Anwendungssicherheit auf allen Gebieten der visuellen Gestaltung hinsichtlich der dafür bedeutsamen technischen und handwerklichen Methoden, Materialien, technischen Abläufe und Fertigungsverfahren;
– eine gute Kenntnis praxisrelevanter Arbeitsabläufe, um Projekte organisieren und abwickeln zu können sowie diese kompetent bis zur tatsächlichen Fertigstellung zu begleiten, aber auch um flexibel und sachgerecht auf Veränderungen im Ablauf eines Projektes zu reagieren;
– ein umfassendes Verständnis, um Kommunikationsaufgaben kontextuell zu verstehen und dafür wirkungsvolle Konzepte zu entwickeln, Kunden in konzeptioneller Hinsicht zu beraten und Designentscheidungen sachlich richtig zu begründen;
– die Fähigkeit, sich beruflich in relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowieRecherchen, Dokumentationen und Fachreferate zu erstellen und zu präsentieren.
Dabei reichen die Kompetenzen von Kenntnissen über die grundlegenden Funktionen typischer Kommunikationsaufgaben über ein Wissen um mediale Vermittlung, ästhetische Strömungen, Recherchetools im Aufgabenfeld, wirkungstechnische Gestaltungsprinzipien und -kontexte, kommunikative und technische Abläufe eines Projektes bis zur grafischen und technischen Anwendungssicherheit, um Vorentwürfe, Entwürfe, Präsentationen, Korrekturen, integrierte Designs, die technische Vorbereitung der Produktion bzw. von Prototypen und Produktionen selbstständig entwickeln zu können.
Fundierte berufsbezogene wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen Fähigkeiten zu erwerben, um im Berufsumfeld wirtschaftlich selbstständig tätig zu werden bzw. die Planung und Kalkulation eines einschlägigen Projektes kompetent durchzuführen. Dabei sind eine umweltbewusste Produktion und die nachhaltige Planung von Mitteln ein Lehrziel.
Die angewandten Kompetenzen beziehen sich dabei auf die Gestaltung analoger wie elektronischer Medien, berücksichtigen Besonderheiten des Print- und Screendesigns und beziehen die Gestaltung von realen wie medialen Räumen mit ein. Zudem verstehen die Absolventinnen und Absolventen ihre Arbeit professionell zu präsentieren und zu dokumentieren. Dabei entwickeln sie Sensibilität im Einsatz zeitgemäßer Technologien als Werkzeug zur Umsetzung im Wechselspiel von Machbarkeit und Sinnhaftigkeit.
Im Bereich Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwurfsarbeiten eigenständig erarbeiten und in Bezug auf wirtschaftliche, mediale und sozio-kulturelle Kontexte sinnvoll umsetzen. Sie können die unterschiedlichen Herangehensweisen an Entwurfsprozesse beschreiben und individuell Entwurfsstrategien auf Basis qualitativer und quantitativer Zielformulierungen entwickeln sowie diese problemlösungsorientiert in den einzelnen Entwurfsphasen umsetzen. Sie können für Entwurfsarbeiten die richtigen Arbeitsschritte, die geeigneten Materialen sowie das adäquate Ausgabemedium definieren und durch die Wahl der geeigneten Präsentationsmethode praxisgerecht sichtbar machen.
Im Bereich Editorial Design und Publishing erarbeiten die Absolventinnen und Absolventen durch geistig eigenschöpferische Leistung Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, visuellen, medienübergreifenden Kommunikation liegen. Die Einsatzgebiete betreffen Bereiche zwischen kultureller, wirtschaftlicher und technischer Wertschöpfung und pragmatischen Anforderungen, die sich aus zielgerichteten Kommunikationsaufgaben ergeben und umgesetzt werden. Sie erwerben Lösungskompetenzen für komplexe Aufgabenstellungen, die in Form funktionierender Kommunikationskonzepte und Verknüpfung von Print-Medien mit den jeweils aktuellen und adäquaten elektronischen Medien erstellt und angewendet werden. Sie erwerben Schnittstellenkompetenz durch Erweiterung des Blickes auf Techniken und können die Produktionsabläufe entsprechend den Produktionsbedingungen des thematischen Editierens in unterschiedlichen Medien anwenden und ausführen. Sie erwerben die Kompetenz zur Findung eigenständig-innovativer Lösungen und können die Transformation narrativer Strukturen in Bezug auf den Umgang mit Sprache, Schrift und Bild durchführen.
Im Bereich Corporate Design verstehen die Absolventinnen und Absolventen Corporate Design (CD) als imagebildenden Teil der Corporate Identity (CI) und können Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate-Design-Aufgaben inklusive Recherche anwenden und ausführen. Sie können die geeigneten Instrumente bzw. Methoden um die Kernwerte von Unternehmen/Institutionen zu analysieren, beschreiben, diese mit der Unternehmensrealität vergleichen und auf Basis dieser Ergebnisse Kommunikationslösungen unter Einsatz der theoretischen sowie formalen Gestaltungsentscheidungen entwickeln. Sie konzipieren und realisieren medienübergreifende, imagebildende Gesamtaufgaben auf Basis eines kompletten, professionellen Work-Flows (von der Zielformulierung bis zur Dokumentation).
Im Bereich Werbung verstehen die Absolventinnen und Absolventen Werbung als integralen Bestandteil unternehmerischer Kommunikation und können die definierten Ziele in der Entwicklung von Entwürfen für Werbemittel, vernetzte Werbeaufgaben, integrierte Kampagnen, Präsentationen und Kommunikationslösungen in unterschiedlichen Medien umsetzen. Sie können die Abläufe eines arbeitsteiligen Briefingprozesses beschreiben und sich in den Ablauf integrieren. Darüber hinaus sind sie in der Lage, eigene Konzepte/Ideen nachvollziehbar und strukturiert herzuleiten und in weiterer Folge daraus geeignete Kommunikationslösungen bzw. Entwürfe zu entwickeln. Sie können in Gestaltungsentscheidungen beratende Funktion übernehmen, Rebriefings in ihre Entwürfe einarbeiten und ihre Arbeit für eine nachfolgende Präsentation aufbereiten. Sie haben einen profunden Überblick über Spielformen visueller Kommunikation und zeitgenössischer Werbeformen und können ihr Wissen um den richtigen Einsatz sowie um die Wirkung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anwenden.
Im Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen grafische und malerische Techniken in bildnerischen Darstellungen analysieren und themenspezifisch anwenden. Sie können für spezifische Arbeitsaufgaben unterschiedliche Verfahren einbinden bzw. vernetzen und kennen Phänomene der Wahrnehmung.
Im Bereich Visuelle Codierung und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen Relationen zwischen Darstellungsintention und Wahl der bildnerischen Mittel herstellen sowie visuelle Konzeptionen und Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion, Komposition, Präsentation und visuellen Codes unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien einsetzen und entwickeln.
Im Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen Abbildungsverfahren anwenden und dreidimensionale Objekte in räumlichen Koordinatensystemen konstruieren und visualisieren.
Die Absolventinnen und Absolventen besitzen ein hohes technisches Wissen und praktische Anwendungssicherheit in analogen, digitalen und im Berufsumfeld aktuell zum Einsatz kommenden Technologien, um Entwürfe, Präsentationen, produktionsvorbereitende Tätigkeiten, Prototypen und Produktionen adäquat umsetzen zu können; zudem haben sie fundierte technische wie ästhetisch-theoretische Kenntnisse an den Schnittstellen zu unterschiedlichen Medienberufen und Produktionsabläufen sowie einen sicheren Umgang mit einschlägigen anwendungsbezogenen technischen Fachbegriffen.
Im Bereich Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Werkzeuge der angewandten Informatik sowie der Bild- und Layoutbearbeitung zielgerichtet anwenden.
Im Bereich Printbasierte Technologien können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren printbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.
Im Bereich Screenbasierte Technologien können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe zeitgemäßer computergestützter Verfahren screenbasierte Medienprodukte analysieren und entwickeln.
Im Bereich Bilderfassung können die Absolventinnen und Absolventen technische und kommunikative Aspekte von bildgebenden Verfahren in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage stellen sowie Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.
Im Bereich Drucktechnik können die Absolventinnen und Absolventen drucktechnisch relevante Endverarbeitungsprozesse beschreiben, sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.
Die Absolventinnen und Absolventen haben eine hohe theoretisch-konzeptionelle, handwerklich-gestalterische sowie technische Kompetenz. Ihr typografisches Wissen befähigt sie zur semantisch optimalen Schriftwahl und die Kommunikation verbessernden typografischen Gestaltung sowohl im makro- als auch mikrotypographischen Bereich. Zudem verfügen sie über historische, psychologische und wirkungstechnische Kenntnisse, um Information im Kontext von Design optimal lesbar zu gestalten.
Im Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung können sie in der Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten und semantischen Bedeutung Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis im Arbeitsablauf von Print und Screen selbstständig einsetzen.
Im Bereich Typografische Konzeption können sie komplexe Gestaltungsaufgaben adäquat mit typografischen Mitteln folgerichtig analysieren, vorgegebene Lösungen richtig umsetzen und eigenständige Ansätze entwickeln.
Im Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Mechanismen von Kommunikation und ihrer medialen Vermittlung in den Bereichen von Bild, Print sowie zeitgenössischen Medien. Sie können für Kommunikationsaufgaben Recherchen durchführen und sind in der Lage den semantischen Aspekt von Design zu benennen.
Im Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Kommunikationsaufgaben und -prozesse, ihren sozio-kulturellen Kontext, die emotionale und kognitive Wirkung visuellen Designs sowie mediale Prozesse der Vermittlung verstehen, um damit das Verhältnis von visuellem und medialem Ausdruck und intendierter Botschaft analysieren und adaptieren zu können, dafür Designs und Kommunikationskonzepte zu entwickeln bzw. beratend tätig zu werden.
Im Bereich Marketing und Werbung haben die Absolventinnen und Absolventen ein fundiertes Verständnis für wirtschaftliche Prozesse, insbesondere der Methoden des Marketings und der Werbung. Sie können Kommunikationsaufgaben und Markenentwicklungen im Marktumfeld analysieren und Konzepte dafür entwerfen.
Die Kenntnisse signifikanter Merkmale ausgewählter Epochen der Kunstgeschichte und ihrer kulturellen Zusammenhänge ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen die Ästhetik der Bildsprachen von grafischem Design historisch-kulturell und kritisch einordnen zu können und aus einem Repertoire ästhetischer Ausdrucksformen auf unterschiedliche stilistische Mittel im Designprozess zurückgreifen zu können.
Im Bereich Analyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Werkzeuge der Analyse von Kunst und Design sinnvoll anwenden, kunstgeschichtliche und kulturelle Zusammenhänge von ausgewählten Kunstepochen und kulturellen Besonderheiten erkennen sowie Kontexte der Entstehungsbedingungen von Design erläutern.
Im Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Zusammenhänge zwischen historischen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen wie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen bzw. für die Kunstproduktion erkennen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Die Schülerinnen und Schüler können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße CAS-fähige Technologie einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet unter Verwendung CAS-fähiger Technologie.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
– den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
– Zahlen auf der Zahlengerade veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
– absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
– Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
– Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
– lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
– die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.
Reelle Zahlen:
Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;
absoluter und relativer Fehler.
Terme und Gleichungen:
Rechnen mit Termen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden).
Elementare Geometrie:
Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.
Trigonometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Funktionen:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Interpolation:
Lineare Interpolation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Funktionen
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
– Eigenschaften der elementaren Funktionen (quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen) erkennen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Polynomfunktionen aufstellen und zur Interpolation verwenden;
– die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären;
– quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen lösen;
– die Rechengesetze für Potenzen begründen und anwenden.
Funktionen und entsprechende Gleichungen:
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen, Schnittpunkte.
Eigenschaften von Funktionen:
Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Potenzen mit rationalen Hochzahlen.
Interpolation und Extrapolation:
Quadratische Interpolation und Extrapolation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geometrie
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren, Winkel zwischen Vektoren berechnen;
– Problemstellungen in allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte).
Bereich Algebra und Funktionen
– Eigenschaften der Exponentialfunktionen und Logarithmusfunktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Gleichungen mit Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– die Rechengesetze für Logarithmen begründen und anwenden.
Vektoren:
Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Ortsvektor, Betrag, Einheitsvektor, Normalvektor, Gegenvektor, Orthogonalität.
Trigonometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.
Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:
Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, Rechengesetze für Logarithmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differentialrechnung
– Grenzwerte von Funktionen intuitiv erfassen;
– die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
– mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen und die Differentialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Grenzwert und Stetigkeit:
Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.
Differentialrechnung:
Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen; Extremwerte, Wendepunkte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Differential- und Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln.
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistik
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Differential- und Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
– die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Baumdiagramm;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung;
Normalverteilung, Zufallsstreubereich, Verteilung von Stichprobenmittelwerten, Zusammenhang von Dichte- und Verteilungsfunktion.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Ausgleichsrechnung:
Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren ( I. bis V. Jahrgang)
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren (I. bis V. Jahrgang)
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
II. bis IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.
V. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– das Umfeld des Berufsfeldes und grundlegende Fachausdrücke beschreiben;
– grundlegende bereichsübergreifende Anwendungen, die Abgrenzung des Begriffsumfelds Design/Layout/Gestaltung/Entwurf und deren mediale Vermittlung beschreiben und anwenden;
– Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum und Form sowie Rhythmus, Größenordnung, Balance anwenden;
– die Grundlagen der gestalterischen Methoden und Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen beschreiben;
– analoge Methoden des Vorentwurfs und den Umgang mit handwerklichen analogen Entwurfsmaterialien benennen.
Bereich Grundlagen:
Abgrenzung des Begriffsumfelds Design/Layout/Gestaltung/Entwurf/mediale Vermittlung; Anwendungsfelder und -spielarten; Fachrhetorik; Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum und Form sowie Rhythmus, Größenordnung, Balance; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen; analoge Methoden des Vorentwurfs; Umgang mit analogen handwerklichen Entwurfsmaterialien; Übungen als Grundlage von Entwurfsprozessen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– die Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses sowie die Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen beschreiben und sowohl problemlösungsorientierte Entwurfsaufgaben sowie strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben nach Vorgabe anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– die Grundlagen der Wechselwirkung von Text und Bild erkennen.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung grafischer Zeichen auf Basis vorgegebener Richtlinien anwenden.
Bereich Werbung
– Beispiele aus der Praxis der Werbekommunikation nennen und beschreiben.
Bereich Grundlagen:
Mittel und Methoden des Entwurfsprozesses; strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben; Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen und problemlösungsorientierten Entwurfsaufgaben.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Kennenlernen und Sensibilisierung für die Wechselwirkung von Text und Bild.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung grafischer Zeichen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke).
Bereich Werbung:
Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Praxis der Werbekommunikation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– ihr Wissen um die Sensibilisierung für adäquate Materialien und Verarbeitungstechniken und um den Einsatz dieser sowie um die Anfertigung geeigneter Vorlagen beschreiben und diese Fähigkeiten anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing
– kommunikative Anforderungen erkennen sowie adäquate Lösungen und die Grundlagen in den Bereichen und Ebenen des Editorial Designs und Publishings anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Richtlinien anwenden.
Bereich Werbung
– Lösungen auf Grund von Kommunikationsaufgabe, Bild- und Textästhetik für einfache Entwurfsübungen zu Werbekommunikation anwenden.
Bereich Grundlagen:
Sensibilisierung für und Anwendung von adäquaten Materialien und Verarbeitungstechniken und deren Einsatz; Anfertigung geeigneter Vorlagen.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Erkennen der kommunikativen Anforderung und Erarbeitung adäquater Umsetzungen; Einführung in die Bereiche und Ebenen von Editorial Design und Publishing.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung von Zeichensystemen auf Basis vorgegebener Gestaltungsrichtlinien.
Bereich Werbung:
Ästhetik und Kommunikationsaufgabe – Bildästhetik, Textästhetik; einfache Entwurfsübungen zur Werbekommunikation.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– die Kriterien zur Auswahl für die Umsetzung der geeigneten entsprechenden Medien beschreiben;
– die Grundlagen des Entwurfs für screenbasierte Medien beschreiben und erklären.
Bereich Editorial Design und Publishing
– typografische Ordnungen, Informationsvisualisierungen und Informationssysteme anwenden.
Bereich Corporate Design
– geeignete Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution erkennen und diese anwenden.
Bereich Werbung
– die Grundlagen der Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern der Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien beschreiben.
Bereich Grundlagen:
Wahl des Mediums und entsprechende Umsetzung; Einführung und Grundlagen des Entwurfs für screenbasierte Medien.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Typografische Ordnung und Informationsvisualisierung; Informationssysteme; Infografik; Diskursrelationen Text-Bild und Informationsdesign.
Bereich Corporate Design:
Anwendung geeigneter Analyse- und Recherchemethoden für das Marktumfeld eines Unternehmens bzw. einer Institution.
Bereich Werbung:
Einführung in die Analyse von Zielgruppen und Mitbewerbern; Werbekommunikation in unterschiedlichen Medien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– fertige Layouts methodisch analysieren und eigene Entwürfe entwickeln;
– Rebriefingprozesse beschreiben.
Bereich Editorial Design und Publishing
– Fallbeispiele und Entwurfsübungen ausführen und einfache Informationsgrafiken anwenden.
Bereich Corporate Design
– die Entwicklung einfacher Gestaltobjekte der Imagebildung und die Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in einfachen Corporate Design Projekten sowie die Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklungen beschreiben und diese anwenden.
Bereich Werbung
– Entwurfsübungen zu vernetzten Werbeaufgaben ausführen und einfache präsentationsreife Kommunikationslösungen erstellen.
Bereich Grundlagen:
Wahl des entsprechenden Mediums und unterschiedlicher Methoden der Präsentation fertiger Layouts; Rebriefingprozess und Überarbeitung; aufgabenbezogener Einsatz und exemplarische Übungen des gestalterischen Workflows in praxisbezogener Abwicklung.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Fallbeispiele und Entwurfsübungen; Erstellen einfacher Informationsgrafiken.
Bereich Corporate Design:
Entwicklung einfacher Gestaltobjekte der Imagebildung und Umsetzung konsistenter Gestaltungsansätze in einfachen Corporate Design Projekten; Auseinandersetzung mit Marken und Markenentwicklung.
Bereich Werbung:
Entwurfsübungen zu vernetzten Werbeaufgaben; Erstellung einfacher präsentationsreifer Kommunikationslösungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– die Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen in Erfahrung bringen sowie diese analysieren und ausführen.
Bereich Corporate Design
– die Gestaltung komplexer multifunktioneller Corporate Design Projekte beschreiben sowie Re Design und Relaunch anwenden, analysieren und medienübergreifend ausführen.
Bereich Werbung
– den Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten sowie den Umgang mit der Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben erkennen und beschreiben.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen.
Bereich Corporate Design:
Gestaltung komplexer multifunktioneller, medienübergreifender Corporate Design Projekte.
Bereich Werbung:
Umgang mit Markenbotschaften und Werbetexten; Gestaltung vernetzter, medienkonvergenter Werbeaufgaben.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– zwischen Form und Inhalt unterscheiden, dies in die erforderliche Semantik übertragen, gestalterisch und technisch umsetzen sowie Gestaltungs- und Interpretationsphänomene (objekt- und metasprachliche Kodierungen) in unterschiedlichen Feldern analysieren und gezielt einsetzen.
– die Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen im Bezug auf die Kommunikationsleistung bzw. die Entwicklung komplexer Informationsgrafiken erkennen sowie diese analysieren und ausführen.
Bereich Corporate Design
– Designstrategien der Markenkommunikation und die Gestaltung von CD-Lösungen (auch im dreidimensionalen Raum) im Rahmen der Corporate Identity beschreiben sowie diese anwenden, analysieren und ausführen.
Bereich Werbung
– Entwürfe im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien analysieren, konzipieren und realisieren.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Unterscheidung zwischen ästhetischem, semiologischem und technologischem Urteil; Gestaltungs- und Interpretationsphänomene (Objektsprache – Metasprache); Diskursrelationen an den Systemgrenzen; exemplarische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben mit steigender Komplexität und Heterogenität; Bedeutung, Relevanz und Beziehung unterschiedlicher Informationen in Bezug auf die Kommunikationsleistung; Entwicklung komplexer Informationsgrafiken.
Bereich Corporate Design:
Exemplarische Entwurfsaufgaben für Neugestaltung und Re-Design; Designstrategien der Markenkommunikation; Gestaltung von CD-Lösungen (auch im dreidimensionalen Raum) im Rahmen der Corporate Identity.
Bereich Werbung:
Konzeption und Realisierung von Entwürfen im Bereich der Markenkommunikation in und mit unterschiedlichen Medien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechte und -konvergente Umsetzung) beschreiben sowie diese anwenden, analysieren und ausführen.
Bereich Corporate Design
– die Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben, die Planung sowie die Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design Aufgaben inklusive Recherche beschreiben und diese anwenden und ausführen.
Bereich Werbung
– Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) beschreiben und exemplarisch anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Projektorientierte, auf die Kommunikationslösung ausgerichtete Entwurfsprozesse (mit Zielformulierung, Recherche und mediengerechter und -konvergenter Umsetzung); Entwicklung eigenständiger Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden quantitativer und qualitativer Zielformulierungen.
Bereich Corporate Design:
Analyse von Leitbildern bzw. der gegebenen Kommunikationsaufgaben; Planung, Konzeption und Realisierung von komplexen Corporate Design Aufgaben inklusive Recherche.
Bereich Werbung:
Entwicklung marktgerechter Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Editorial Design und Publishing
– die Anwendungen der Phänomene von Semiotik und Ästhetik im praktischen Kontext beschreiben.
Bereich Corporate Design
– die Notwendigkeit eines Soll-Ist-Vergleichs, geeigneter Präsentation und Dokumentation, der Verdichtung konzeptioneller Ideen sowie der Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens und der Umsetzung detaillierter CD-Manuals beschreiben und diese anwenden und ausführen.
Bereich Werbung
– marktgerechte Kampagnen (von der Marktanalyse, Zielformulierung, Konzeption und Gestaltung bis zur adäquaten Präsentation und Dokumentation) unter Einbeziehung und Intensivierung medialer bzw. werblicher Kanäle für Kampagnen zielgerichtet anwenden.
Bereich Editorial Design und Publishing:
Anwendung der Erkenntnisse von Semiotik und Ästhetik im praktischen Kontext.
Bereich Corporate Design:
Soll-Ist-Vergleich, geeignete Präsentation und Dokumentation; Verdichtung konzeptioneller Ideen, Markenentwicklung auf Basis der Formulierung eines Kerngedankens; Umsetzung detaillierter CD Manuals; Grundlagen des Projektmanagements; Entwicklung von Entwurfskriterien; Projektkalkulation.
Bereich Werbung:
Zielgerichtete Einbeziehung aller medialen bzw. werblichen Kanäle in Kampagnen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Grundlagen grafischer und malerischer Techniken sowie bildnerischer Darstellungen anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– grundlegende Kompositionsschemata verwenden.
Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie
– Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren und räumliche zusammengesetzte Objekte anhand ihrer Risse erkennen und in Normal- und Parallelrissen darstellen sowie elementare Transformationen auf einfache geometrische Objekte anwenden.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Grundlagen grafischer und malerischer Techniken; unterschiedliche Darstellungsweisen; räumliche bildliche Darstellung; Farbe in verschiedenen Darstellungsweisen; Verwendungszusammenhang unterschiedlicher Materialien, Techniken und Bildträger; Hell-Dunkelwerte; Textur, Struktur, Kontur; narrative Schilderungen; Zeichnen aus der Beobachtung und Vorstellung; Wahrnehmung und Darstellungsformen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Bedeutung und Einsatz von Farbe und Form; Gestalten aus der Beobachtung und aus der Vorstellung; visuelle Codierungen und deren Bedeutung.
Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie:
Räumliche Koordinatensysteme; Maßstab und proportionale Veränderungen; kontur- und texturbezogene Darstellung von Objekt und Raum; geometrische Grundformen in Darstellung und Wirkung; Raumvorstellung; Lesen von Rissen räumlicher Objekte und Darstellung in geeigneter Form.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– erweiterte Grundlagen grafischer und malerischer Techniken sowie bildnerischer Darstellungen anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– visuelle Codierungen selektieren und in Kompositionssystemen anwenden.
Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie
– verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; erweiterte Grundlagen der bildnerischen Verfahren und Techniken; erweiterte Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Relation zwischen Darstellungsintention und Wahl der ästhetischen Mittel; kompositorische und gestalterische Wertzugänge und bildhafte Verdeutlichung; visuelle Konzeption, Präsentation; unterschiedliche visuelle Codes.
Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie:
Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Grundlagen räumlicher Visualisierungstechniken; räumliche Phänomene von Flächen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– visuelle Codierungen einsetzen und durch Kompositionssysteme erweitern.
Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie
– Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in Abbildungsmethoden visualisieren.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken; Erweiterung zeichnerischer und malerischer Natur- und Objektdarstellung; Maße, Größenverhältnisse, Proportionen; räumliche Phänomene und Abstraktionsgrad; skizzenhafte Schilderung von Bildkonzepten.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Relation zwischen Darstellungsintention und Wahl der ästhetischen Mittel; kompositorische und gestalterische Wertzugänge und bildhafte Verdeutlichung; visuelle Konzeption, Präsentation; unterschiedliche visuelle Codes.
Bereich Räumliche Darstellung und Darstellende Geometrie:
Anwendung der perspektivischen Abbildung und räumlicher Visualisierungstechniken; Umsetzung räumlicher Phänomene von Flächen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– visuelle Codierungen für Kommunikationsziele einsetzen.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Komplexe Objekt-, Körper- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken sowie der bildnerischen Ausdrucksweisen; Farbe und deren Ausdrucksmöglichkeiten in bildnerischen Verfahren und Techniken; Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion; Erweiterung des Repertoires an visuellen Codes und deren Anwendung; visuelle Konzeption und Präsentation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– für Kommunikationsziele visuelle Codes entwickeln, anwenden und präsentieren.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; erweiterte Auseinandersetzung mit Farbe und deren Ausdrucksmöglichkeiten; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Visualisierungsformen zwischen Konkretisierung und Abstraktion; Entwicklung visueller Codes; Vertiefung der visuellen Konzeption und Präsentation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– Darstellungsformen sowie Darstellungsmittel analysieren und entwickeln sowie erweiterte Objekt- und Naturstudien einsetzen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– Aufgabenstellungen unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien konzeptionell und prozessorientiert umsetzen.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Analyse bildnerischer Techniken und Ausdrucksweisen; reflektierte Auseinandersetzung mit Farbe; reflektierter und anwendungsbezogener Einsatz von Darstellungsweisen von Objekten in ihrer Umgebung; sachlich beschreibende und poetisch umschreibende Darstellungsweisen.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Anwendungsbezogene Aufgabenstellungen unter Einbeziehung von Kompositionssystemen und Berücksichtigung medialer Verfahren; konzeptionelle und prozessorientierte Arbeitsmethoden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren
– grafische und malerische Techniken in bildnerischen Darstellungen analysieren, entwickeln und themenspezifisch anwenden.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition
– komplexe Aufgaben unter Einbeziehung unterschiedlicher Medien kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.
Bereich Studien, Darstellungsformen, bildnerische Verfahren:
Gezielter Einsatz von Natur- und Objektdarstellungen; Inszenierung mittels narrativer Elemente; räumliche Sequenzen und Abläufe; Prozessschilderung; Zeitspuren.
Bereich Visuelle Codierung und Komposition:
Projektbezogene Aufgabenstellungen mittels medialer Verfahren; Anwendung und Analyse erweiterter konzeptioneller und prozessorientierter Arbeitsmethoden.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualtitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen
– die typische Beschaffenheit von Betriebssystemen in einer vernetzten Produktionsumgebung und die entsprechenden Methoden beschreiben und diese an die verschiedenen Aufgaben anpassen;
– Werkzeuge zur Pixelbild-, Vektorgrafik- und Layouterstellung grundlegend anwenden;
– mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.
Betriebssysteme, Datei- und Fontmanagement; Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixelbild-, Vektorgrafik-, Layout- und Präsentationserstellung; Grundlagen von Farbsystemen und deren Anwendung; Grundlagen von Tabellenkalkulation und Datenbanken; Einführung in die Papierkunde.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printbasierte Technologien
– Bilddaten für die Druckvorstufe erzeugen sowie Layouts nach standardisierten Verfahren erstellen, einrichten und mit Objekten bestücken;
– Methoden beschreiben, um Printprodukte technisch korrekt einzurichten und Illustrationen als eigenständige sowie als Layoutobjekte erstellen und handhaben.
Bereich Drucktechnik
– Regeln zum sicheren Umgang mit Arbeitsmaterialien und gefährlichen Stoffen benennen sowie Farbsysteme adäquat einsetzen;
– ein drucktechnisches Konzept erstellen sowie einen einfachen Druckvorgang planen und anwenden.
Bereich Bilderfassung
– grundlegende Techniken der Bilderfassung wiedergeben und Bilddaten für den weiteren Workflow aufbereiten;
– die Bedeutung des Bildes im technischen Kontext erläutern sowie ein Konzept für ein einfaches Projekt planen und umsetzen.
Bereich Printbasierte Technologien:
Eigenschaften und Bearbeitung unterschiedlicher Bilddaten; Definieren von Layoutdateien; Eigenschaften von Layoutobjekten und -daten, Formate und Vorlagen; Ausgabeüberprüfung.
Bereich Drucktechnik:
Drucktechniken, Farbsysteme und deren Phänomene; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen: Rohstoffe und Produkte (wichtige Säuren und Basen); Ökologie und Nachhaltigkeit.
Wechselbeziehungen zwischen Entwurf und Ausführung; Gerätehandhabung und Materialkunde; technische Aspekte von Druckprozessen.
Bereich Bilderfassung:
Grundlagen der Bilderfassung; Grundlagen der Kameratechnik und -führung; Grundlagen der Optik.
Grundlagen der Lichttechnik und -führung; Wirkung und Verwendung von Kamera- und Aufnahmetechniken.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printbasierte Technologien
– unterschiedliche Arten von Daten für verschiedene Druckverfahren aufbereiten;
– unterschiedliche Datenbestände analysieren und zu einem Layout zusammenführen sowie mikro- und makrotypografische Funktionen anwenden.
Bereich Screenbasierte Technologien
– grundlegende Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien benennen und verschiedene Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden;
– Fachbegriffe und Werkzeuge zur Erstellung von interaktiven screenbasierten Medien benennen und exemplarische Aufgaben lösen.
Bereich Bilderfassung
– gemäß des jeweiligen Kommunikationsauftrags Technik, Bildgestaltung bzw. Bildregie planen und einsetzen;
– spezielle Kommunikationsaufträge inhaltlich, technisch und organisatorisch umsetzen.
Bereich Printbasierte Technologien:
Abwicklung der Druckvorstufe für Druckprojekte inklusive Sonderfarben; Eigenschaften und Bearbeitung von vektorbasierten Daten; erweiterte Funktionen für die Bearbeitung von pixelbasierten Daten; erweiterte makrotypografische Funktionen.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Grundlagen der Layout- und Interaktionstechniken für screenbasierte Medien.
Bereich Bilderfassung:
Technische und kommunikative Aspekte der Bilderfassung in Wechselbeziehung zu Bildgestaltung und Bildaussage.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Screenbasierte Technologien
– erweiterte Layout- und Interaktionstechniken zur Erstellung von screenbasierten Medien erläutern und verschiedene Werkzeuge zur medienübergreifenden Umsetzung anwenden;
– umfassende screenbasierte Anwendungen erstellen und geeignete Werkzeuge zu deren anforderungsgerechten Bearbeitung anwenden.
Bereich Drucktechnik
– Entwürfe für eine Drucksorte der entsprechenden Drucktechnik zuordnen und deren Druckformen herstellen;
– spezifische Eigenschaften von Druckfarben und Bedruckstoffen beschreiben sowie Kleinstauflagen in der entsprechenden Drucktechnik herstellen.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Vertiefung der Layout- und Interaktionstechniken für screenbasierte Medien.
Bereich Drucktechnik:
Grundlagen der Bildtechnologie; historische und medientheoretische Aspekte von Druckprozessen; Techniken der Druckformenherstellung; Einsatz von Farb- und Bedruckstoffen; Herstellung von Kleinstauflagen; Druckvorbereitung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Printbasierte Technologien
– die Problematik der farbverbindlichen Produktion analysieren und Methoden einsetzen, um Druckverfahren zu beschicken.
Bereich Screenbasierte Technologien
– screenbasierte Projekte gemäß des Kommunikationsauftrags analysieren und mit Hilfe geeigneter Werkzeuge umsetzen.
Bereich Drucktechnik
– relevante Endverarbeitungsprozesse benennen, Print-Technologien sicher anwenden und die für den Druck notwendige Logistik entwickeln.
Bereich Printbasierte Technologien:
Workflow vom Entwurf bis zur digitalen Reinzeichnung für unterschiedliche Druckprozesse; produktionssichere Definition von Aufträgen für die Druckvorstufe.
Bereich Screenbasierte Technologien:
Darstellungsformen und Funktionsanalysen screenbasierter Medien; Finishing von Projekten screenbasierter Medien.
Bereich Drucktechnik:
Fortgeschrittene Bildtechnologie; Auflagenherstellung, End- und Weiterverarbeitung, Veredelung; Qualitätsmanagement und Drucküberwachung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Grundlagen typografischen Gestaltens beschreiben und diese anwenden.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Fachterminologie; Umgang mit Schrift in analogen und digitalen Medien; Lesevorgang als physiologischer und kognitiver Prozess; kulturelle Felder (Schrift und Lesen) und ihr Einfluss auf Kommunikationsprozesse; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer kommunikativen Aufgaben.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– das Regelwerk typografischen Gestaltens in Bezug auf kommunikative Erfordernisse anwenden.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Erweiterte Fachterminologie; Erstellung kommunikativer Textsorten; Analyse von Textsorten hinsichtlich ihrer Beziehung zwischen Gestaltung und Wirkung; Verbesserung fehlerhaft kommunizierender Textsorten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– Typografie als Ordnungssystem für Inhalte erkennen und als Schnittstelle zwischen Information und Verständnis anwenden.
Bereich Typografische Konzeption
– für Kommunikationsaufgaben Textsorten zielgerichtet und nutzbringend anwenden.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten und ihre Wirkung auf die Rezeption eines Inhalts.
Bereich Typografische Konzeption:
Schriftgeschichte; Medialität und Materialität von Kommunikation; Anwendung unterschiedlicher Schriftstile mit üblicher und unüblicher Wirkung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung
– den Arbeitsablauf digitaler Produktion für Print und Screen anwenden sowie deren unterschiedliche Rezeptionskontexte einbeziehen.
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel benennen und diese auf Inhalte anwenden, um unterschiedliche Wirkungen zu erzeugen.
Bereich Typografische Grundlagen und Gestaltung:
Workflows digitaler Produktion; Schnittstelle Print/Screen.
Bereich Typografische Konzeption:
Schrift als ästhetische Form; Schrift zwischen Information und Emotion; avantgardistische und experimentelle Typografie; regelkonforme Anwendungen und bewusste Regelverstöße in komplexen typografischen Kommunikationsaufgaben.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift in Kombination mit Bildsprache und Informationsgrafik als wesentliches Medium visueller Kommunikation anwenden.
Bereich Typografische Konzeption:
Typografische Gestaltungen; Schriften mischen; semantisch entsprechende Schriftwahl; Kommunikationsaufgaben in allen Dimensionen und Medien; typografische Aspekte der Infografik; zeitgebundene typografische Stile; Schriftgeschichte und ihre gesellschaftlichen Folgen in Bezug auf Technik, Politik und Weltbild.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– mikro- und makrotypografische Gesetzmäßigkeiten im Kommunikationsdesign anwenden;
– Schriftformate als an Codierung und Software gebundenes Material beschreiben.
Bereich Typografische Konzeption:
Mikro- und Makrotypografie; Verständnis von Schrift als historisches Kulturgut; aktuelle Phänomene in ihrem technischen Umfeld; Fontformate; technische Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– typografische Ausdrucksmittel für unterschiedliche soziokulturelle Bereiche entwickeln und durch Kenntnis typografischer Wirkungsgeschichte Typografie als Dispositiv analysieren;
– für Kommunikationsaufgaben das Regelwerk brechen und innovative Formen zweckorientiert entwickeln.
Bereich Typografische Konzeption:
Typografie zwischen intendierter Wirkung und zielgruppengemäßer Konzeption; Erweiterung typografischer Ausdrucksformen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Typografische Konzeption
– Schrift als Mittel zur Schaffung von Identität analysieren und folgerichtig anwenden.
Bereich Typografische Konzeption:
Wertschöpfung durch Typografie und deren Positionierung am Markt; Auseinandersetzung mit Gestaltungsstilen; Stilgeschichte als Ausdruck von Weltbildern; Argumentation von Schriftwahl und Gestaltung; Schriftlizenzen, Schriftmarkt.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel, Recherchetools und Konzepterstellung erläutern und Ergebnisse von Recherchen präsentieren;
– Printmedien hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und im Rückbezug zu ihrem medialen und diskursiven Kontext visuell/narrative Gestaltungsmuster erkennen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen von Kommunikationsaufgaben; Methoden der Recherche; Erforschung von Kommunikations- und Medienräumen im Rückbezug zur visuellen Gestaltung; grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung; Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Printverfahren und -medien.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien benennen;
– in Recherchen Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben zusammenstellen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Analyse von fotografischen Stilen, Verfahren und Kontexten hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung und Verwendung; Grundlagen der Recherche und des Fotobriefings; Copyright.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– in der ästhetisch-technischen Analyse von Bildmedien deren bedeutungsrelevanten Aspekt erkennen;
– in Recherchen die Qualität von Bildmaterial für Kommunikationsaufgaben und visuelle Designs einschätzen und dieses exemplarisch zusammenstellen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild- und Textverhältnissen; Kommunikationstechnik (Argumentation, Präsentation, Präsentationstechniken); Grundlagen und Methoden der Konzepterstellung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien und deren mediale Grundsettings unterscheiden sowie aktuelle Entwicklungen in elektronischen Medien einschätzen.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Untersuchung elektronischer Kanäle hinsichtlich ihrer kommunikativen Wirkung; Rückbezug einer Botschaft zum verwendeten Kanal; medientheoretische Grundlagen; soziale Funktion und kommerzieller Gebrauch von elektronischen Medien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung
– unterschiedliche Kanäle elektronischer und audiovisueller Medien auf ihren Gebrauch bzw. ihre visuelle Gestaltung beziehen;
– aus der kommunikativen Wirkung elektronischer Medien einfache konzeptionelle Designentscheidungen ableiten.
Bereich Phänomenologie der medialen Vermittlung:
Grundlagen der visuellen Gestaltung bzw. Gestaltungsphänomene von Screendesigns in den verschiedenen medialen Endformaten; Diskursrelationen von Ton, Schrift, Bild, Bewegung, Interaktion, Immersion und Raum in elektronischen Medien; Grundlagen der audiovisuellen Rhetorik und Dramaturgie.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– zentrale Begriffe der Semiotik, im Besonderen der Bild- und Mediensemiotik erläutern;
– Zeichenprozesse in Rückbezug zur individuellen wie kulturellen Wirkung visueller Kommunikation einschätzen.
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen, Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation verstehen;
– grundlegende Begriffe des Marketings benennen, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen und Organisationen sowie die Terminologie eines Marketingkonzepts.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlagen und Grundbegriffe der Semiotik; Zeichen und Zeichenprozesse im visuellen Gestaltungsprozess.
Codierung, Decodierung, Analyse von Codierungsverfahren; Eingriff in die Bedeutung durch Verschiebung und Verdichtung.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen und Trends im Marketing, Marketingplanung: Marktanalyse, Marktsegmentierung, Marketingziele; Marktbearbeitungsstrategien, Produkt- und Sortimentspolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Modelle der Kommunikations- und Wahrnehmungstheorie erläutern;
– Kommunikationsdesigns auf ihre Wirkung hin beurteilen und Designentscheidungen erläutern.
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen werblicher Kommunikation und Erfolgskriterien für effizientes werbliches Kommunizieren verstehen sowie Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen;
– die Wirkung von Werbe- und Markenbotschaften erkennen.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Grundlegende Kommunikationsmodelle und die Funktionen von Kommunikation; kommunikationstheoretische Aspekte von Gestaltung; Grundlagen kognitiver, sensitiver und emotionaler Wahrnehmung und Bedeutungserzeugung; narrative Kommunikationsfiguren und diskursgebundene Zeichenprozesse.
Funktion sprachlicher Ordnung; semiotische Aspekte von Gestaltung; Differenz von sprachlicher und bildlicher Vermittlung.
Bereich Marketing und Werbung:
Grundlagen der Werbung; Werbeformen: Klassische Werbung, Bedeutung der Kampagne, neue Werbeformen; Beispiele aus Print, TV- und Onlinewerbung; Grundlagen von Öffentlichkeitsarbeit und Public Realtions; praxisbezogener Überblick über die Kreativbranche.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– grundlegende Theorien der Wirkung von Kommunikation benennen;
– die Transformation der Bedeutung einer Botschaft in medienübergreifenden Prozessen erkennen und anwenden.
Bereich Marketing und Werbung
– den Markt, die Zielgruppen und den Mitbewerb eines potenziellen Auftraggebers analysieren und daraus Schlüsse für eine Strategie ableiten;
– unterschiedliche Medienkanäle sowie deren Besonderheiten, Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf ihre werbliche Wirkung benennen.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Psychoanalytische Modelle zur Konstruktion von Körper, Begehren, Identität, Wahrnehmung und Bedeutung; Analyse von Transferprozessen von Kommunikation zur Gestaltung.
Grundlagen medial vermittelter Kommunikation; mediendispositive und mediale Transferverfahren.
Bedeutungsstiftung, kulturelle Zeichenanalyse, mythische und narrative Zeichenprozesse.
Bereich Marketing und Werbung:
Werbeplanung: Erfolgskriterien von Werbung, Werbeziele, Werbestrategie, Werbemittel und Werbeträger; Werbebudget, Medien und Mediaplanung; Maßnahmen abseits klassischer Medien.
Marktforschung: Methoden, Werbewirkungsforschung, Werbeträgerforschung.
Ethische und rechtliche Grenzen der Werbung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation
– Kommunikationsaufgaben analysieren, Konzepte entwickeln und Designentscheidungen argumentieren.
Bereich Marketing und Werbung
– die Grundlagen von Kommunikationskonzepten, Mediaplanung und Kreativitätstechniken anwenden.
Bereich Theorie und Praxis von Design und Kommunikation:
Design als Ausdruck kultureller und kulturell unbewusster Prozesse; Diskursanalyse und strukturalistischer Zugang zu Kommunikation und Design; Gestaltung und Wahrnehmung als diskursiver Prozess; Wechselwirkung von Design zu ökonomischen, soziokulturellen und technischen Entwicklungen, Bedingungen und Interessen.
Bereich Marketing und Werbung:
Werbepsychologie; Wahrnehmung und Werbewirkung; Kreativtechniken; Grundlagen von Marketing- und Werbekonzepten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– signifikante Merkmale ausgewählter Epochen erkennen und unterscheiden.
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Europäische Epochen; Methoden der Betrachtung und Aneignung wesentlicher Fachtermini.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analyse und Interpretation
– die Unterschiede zwischen Design und Kunst formulieren und anhand verschiedener formaltechnischer Ausdrucksformen erläutern.
Bereich Analyse und Interpretation:
Modelle der Analyse; Form- und Stilmerkmale; formale Entwicklungen in Abhängigkeit von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft; Funktionen der Kunst, Funktionen von Design und ihre Konsequenzen für die Erscheinungsformen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– Merkmale ausgewählter stilistischer Richtungen erkennen und beschreiben.
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Ausgewählte Beispiele von Kunst bzw. Design (im europäischen bzw. außereuropäischen Kontext); programmatische und kulturspezifische Bedingungen, Verknüpfungen, Bildsprachen und Stile.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analyse und Interpretation
– Werkzeuge und Termini der Analyse von Design und Kunst sinngemäß anwenden sowie Bedingungen aktueller Kunstproduktionen benennen.
Bereich Analyse und Interpretation:
Stilpluralismen; aktuelle Interdependenz von Design, Kunst und Grafikdesign; Design und Kunst als System(e) im gegenwärtigen gesellschaftlichen Kontext; Thematisierung divergierender Rezeptionsmodelle.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– kulturspezifische Regeln und Hintergründe, die die Grundlage der Gestaltung einer Kultur definieren, erkennen.
Bereich Analyse und Interpretation
– Werkzeuge der Analyse auf Beispiele aus Design und Kunst anwenden.
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Grundlagen der Kulturphilosophie; ausgewählte Beispiele europäischer und außereuropäischer Kulturen im Kontext.
Bereich Analyse und Interpretation:
Zielgerichtete Analyse diverser Beispiele aus Design und Kunst.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte
– Zusammenhänge zwischen historischen, philosophischen, religiösen, sozialen, politischen wie ökonomischen Entwicklungen herstellen und diese als relevante Bedingungsfelder für Designentwicklungen bzw. Kunstproduktion erkennen.
Bereich Kulturphilosophie, Kunst- und Designgeschichte:
Vergleich der gegenwärtigen Marktsituation von Design und Kunst; Inhalte und Werte in der bildenden und angewandten Kunst und ihre Vermittelbarkeit; Rollen- und Funktionsverständnis in Design und Kunst.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflichtungs-gruppe | |||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | ||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
| 1. | Computerarchitektur und Betriebssysteme 4 | 3(2) | 2 | - | – | – | 5 | I bzw. IVa | ||||
| 2. | Programmieren und Software Engineering 5 | 5(3) | 5(3) | 5(2) | 5(2) | 4 | 24 | I | ||||
| 3. | Datenbanken und Informationssysteme 6 | 2(2) | 2(2) | 3(2) | 3(2) | 3 | 13 | I bzw. II | ||||
| 4. | Netzwerksysteme und Cyber Security 7 | – | 2(1) | 3(1) | 2(1) | 2 | 9 | I | ||||
| 5. | Webprogrammierung und Mobile Computing | - | 2(1) | 2(2) | 2(1) | 2 | 8 | I | ||||
| 6. | Data Science und Artificial Intelligence | - | - | - | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 7. | Betriebswirtschaft und Management 8 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 18 | I, II bzw. III | ||||
| 8. | Systemplanung und Projektentwicklung 5 | – | – | 3 | 6(3) | 7(5) | 16 | I | ||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 34 | 35 | 36 | 32 | 170 | ||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs-gruppe | ||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||
| G. | Förderunterricht 11 | |||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 12 | x 13 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 14 | ||
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 15 | |||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
4 Mit Computerpraktikum im I. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden und mit Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppe IVa.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf den I. und II. Jahrgang, die Lehrverpflichtungsgruppe I auf den III., IV. und V. Jahrgang.
7 Mit Übungen im Laboratorium im II. Jahrgang und mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im III. und IV. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
8 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß einer Wochenstunde im III. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf jeweils zwei Wochenstunden im I., III. und IV. Jahrgang sowie jeweils eine Wochenstunde im II. und V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf jeweils eine Wochenstunde im II., IV. und V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe II bezieht sich auf alle übrigen Wochenstunden.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Informatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
13 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
14 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Informatik.
15 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Informatik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informatik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Applikations- und Softwareentwicklung, der Informationssystemorganisation, der System- und Anforderungsanalytik, des Applikationsdesigns, des Datenbankdesigns und der Datenbankprogrammierung, der Anwendungs- und Systemprogrammierung, des Software Engineerings, der Systemberatung, des Projektmanagements, der Datenschutz- und Datensicherheitstechnik, der Systemadministration, des Systemmanagements sowie des Informatik-Trainings ausführen. Sie sind auch besonders zur Aufnahme einer adäquaten selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit ausgebildet.
Im Bereich Hardwarearchitektur können die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Funktionsweise von Rechnern erklären, Komponenten für bestimmte Funktionen auswählen und die Eignung von Computersystemen für gegebene Anforderungen beurteilen.
Im Bereich Computerpraktikum können die Absolventinnen und Absolventen Computersysteme assemblieren und erweitern, Betriebssysteme und Anwendungssoftware installieren und konfigurieren, fehlerhafte Komponenten identifizieren und ersetzen sowie einfache Netzwerkstrukturen erstellen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten von Betriebssystemen erklären, Betriebssystemumgebungen einrichten und administrieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken und zur Performanceoptimierung treffen, Kommandosprachen anwenden und Software zur Automatisierung von Systemabläufen entwickeln.
Im Bereich Theoretische Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Aussagenlogik und Prädikatenlogik auf praktische Problemstellungen anwenden, Grundlagen der formalen Sprachen verdeutlichen, Grammatiken erstellen und Konzepte von Programmiersprachen darlegen.
Im Bereich Algorithmen und Datenstrukturen können die Absolventinnen und Absolventen Algorithmen selber entwerfen, Algorithmen metasprachlich beschreiben und in Programmen umsetzen, dynamische Datenstrukturen charakterisieren und anwenden, rekursive Algorithmen auf rekursive Datenstrukturen formulieren und implementieren. Sie können Algorithmen nach Kriterien der Komplexität und Effizienz auswählen.
Im Bereich Softwarearchitektur und Softwareentwurf können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Softwarearchitekturen beschreiben und für konkrete, in der Praxis auftretende, Problemstellungen entsprechende Architekturen erstellen. Sie können Zusammenhänge von Problemstellungen erfassen und dafür einen umfassenden Entwurf der Struktur der Software erstellen sowie Systeme unter Berücksichtigung ihrer Dynamik analysieren und dafür einen umfassenden Entwurf des Verhaltens der Software erstellen.
Im Bereich Benutzeroberflächen und graphisches Design können die Absolventinnen und Absolventen Programme für Anwendungen mit grafischen Userinterfaces erstellen. Sie können komplexe Benutzerschnittstellen unter dem Aspekt der Usability entwerfen und implementieren sowie entsprechende Hilfesysteme zur Verfügung stellen.
Im Bereich Programmiertechniken und Softwaretechnologie können die Absolventinnen und Absolventen komplexe, objektorientierte Programme unter Einbindung verschiedener fertiger Softwarekomponenten erstellen sowie komplexe, plattformübergreifende Softwaresysteme für den Produktivbetrieb erstellen. Sie können die unterschiedlichen Methoden der Datenspeicherung darstellen und externe Datenzugriffe realisieren. Sie können parallele Programmierung anwenden sowie Kommunikation zwischen heterogenen Systemen realisieren.
Im Bereich Entwicklungssysteme und Testverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Entwicklungstechniken für unterschiedliche Plattformen anwenden und Entwicklungstechniken für zuverlässige Systeme nutzen. Sie können fortgeschrittene Testverfahren, wie Integrationstest, Systemtest und Performance-Test, einsetzen und eine entsprechende Softwarequalität sicherstellen.
Im Bereich Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftware können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Endbenutzerwerkzeuge und Standardsoftwareprodukte, wie Textverarbeitungssysteme, Tabellenkalkulationssysteme, Präsentationsprogramme, Bildbearbeitungsprogramme, Desktop-Datenbanken, Systeme zur Bearbeitung von Multimedia-Objekten und Content Management Systeme, zur Softwareentwicklung einsetzen.
Im Bereich Daten- und Informationsmodellierung können die Absolventinnen und Absolventen konzeptuelle Datenmodelle für komplexe Informationsstrukturen entwickeln und diese in Datenmodelle entsprechend transformieren.
Im Bereich Relationales Datenmodell können die Absolventinnen und Absolventen Definitionen, Anfragen und Manipulationen in Relationalen Datenbanken vornehmen sowie relationale Datenbanken unter Verwendung prozeduraler Erweiterung implementieren sowie relationale Datenbanken unter Beachtung der Normalisierung analysieren und entwerfen.
Im Bereich Datensicherheit und Datenschutz können die Absolventinnen und Absolventen Datenbankanwendungen so entwickeln, dass Datenkonsistenz und Datensicherheit optimal gewährleistet sind sowie bei der Entwicklung von Datenbankanwendungen Probleme des Mehrbenutzerbetriebs erkennen und Lösungsstrategien einsetzen sowie bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung des Datenschutzes treffen.
Im Bereich Datenbanksystemarchitektur und Betrieb von Informationssystemen können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Elemente der internen Architektur konkreter Datenbankprodukte erläutern und damit optimale Konfigurationen verwirklichen sowie die Strukturen der physischen Datenorganisation für entsprechende Optimierungen beim Datenzugriff einsetzen. Sie können individuelle Installationen von Informationssystemen vornehmen und fortgeschrittene Betriebsformen realisieren sowie kritische Performancesituationen in Informationssystemen beurteilen und Maßnahmen zur Leistungsoptimierung setzen.
Im Bereich Datenmodelle und Betriebliche Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Datenmodelle und Datenbanktechnologien darlegen, diese entsprechend anwenden und solche Systeme für konkrete Aufgabenstellungen auch einsetzen.
Im Bereich Netzwerktechnologie und Netzwerkdienste können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren und hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten. Sie können die Funktionalität von Netzwerkdiensten evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren.
Im Bereich Netzwerkplanung und Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Netzwerke definieren, die Implementierung planen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance umsetzen und testen. Sie können, unter Einsatz von Verwaltungs- und Managementsystemen, komplexe Netzwerke und Systeme analysieren und realisieren, auf ihre Eignung für spezifische Anwendungsfälle bewerten und Fehler strukturiert suchen.
Im Bereich Netzwerk- und Systemsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit beschreiben sowie umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und Systemen organisatorisch und technisch umsetzen.
Im Bereich Webentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen realisieren, dynamische Elemente in Webseiten einbinden und Gestaltungsvorlagen für Webseiten erstellen. Sie können Webapplikationen nach vorgegebenen Spezifikationen unter Einbindung von Datenbanken entwickeln.
Im Bereich Architektur und Entwicklung verteilter Systeme können die Absolventinnen und Absolventen die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben. Sie können komplexe verteilte Systeme, auch mobile und serverbasierte, entwerfen, auf aktuellen Entwicklungsplattformen implementieren, in Betrieb nehmen und strukturiert testen.
Im Bereich Mobile Computing haben die Absolventinnen und Absolventen eine umfassende Programmierkompetenz mit der sie auf die vielfältigen Aufgaben im Informatikbereich nicht nur bestens vorbereitet sind, sondern darüber hinaus ein tiefgehendes Verständnis für die Besonderheiten der App-Entwicklung mit ihren unterschiedlichen Anwendungsdomänen (zB Games, Sports, Internet of Things) aufweisen.
Im Bereich Big Data können die Absolventinnen und Absolventen Daten aus komplexen Datenquellen einlesen, transformieren und statistische Verarbeitungsschritte durchführen, sowie die Ergebnisse der Auswertungen professionell visualisieren.
Im Bereich Konzepte und Modelle des maschinellen Lernens können die Absolventinnen und Absolventen Modelle unter Findung von geeigneten Modellklassen für verschiedene Problemstellungen auswählen und diese Modelle mit unterschiedlichen Modelarchitekturen trainieren.
Im Bereich ethische Grundsätze diskutieren die Absolventinnen und Absolventen die Vorteile, Gefahren und Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die analoge Gesellschaft.
Im Bereich Externe Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens und der doppelten Buchhaltung darlegen, laufende Buchungen erfassen und deren Erfolgswirksamkeit bestimmen. Sie können Bestands-, Kapital- und Vermögenskonten richtig bewerten und Erfolgskonten richtigstellen sowie die Auswirkung auf den Erfolg eines Unternehmens klarmachen sowie Zusammenhänge zwischen einzelnen Themen des Jahresabschlusses herstellen. Sie können einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und interpretieren, außerdem aus gegebenen Daten die gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben sowie die Jahrespersonalkosten ermitteln. Sie können einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen, den Jahresabschluss von Unternehmen vornehmen und bewerten sowie erforderliche Vorarbeiten durchführen. Sie können einfache Kennzahlen des Rechnungswesens ermitteln, interpretieren und sinnvolle Maßnahmen entwickeln.
Im Bereich Interne Unternehmensrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die Kostenrechnung im betrieblichen Umfeld einordnen, die Abgrenzung zum externen Rechnungswesen erläutern und Beispiele aus der Vollkostenrechnung lösen und interpretieren. Sie können auf Basis der Vollkostenrechnung Aufgaben zur Teilkostenrechnung lösen und interpretieren. Sie können unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung beschreiben, Investitionen planen und deren Ergebnisse interpretieren.
Im Bereich Betriebliche Funktionen können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben betrieblicher Funktionsbereiche – auch in ausgewählten Branchen – analysieren, bewerten und erforderliche Maßnahmen entwickeln sowie Querverbindungen zu anderen Funktionsbereichen herstellen.
Im Bereich Unternehmen-Rechtsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Kaufverträge von der Anbahnung bis zur Erfüllung abwickeln, rechtliche Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen, analysieren und sinnvolle Handlungen daraus ableiten. Sie können wesentliche Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen angeben sowie deren Vor- und Nachteile analysieren. Sie können die für die Erfüllung der Aufgaben in den betrieblichen Funktionsbereichen erforderlichen Vollmachten im Unternehmen beurteilen sowie Informationen aus dem Firmenbuch nutzen. Sie können Grundbegriffe des Steuerrechts in den Bereichen Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftsteuer erklären.
Im Bereich Organisation können die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Organisationsmodelle als Grundlagen des betrieblichen Aufbaus und der betrieblichen Prozesse analysieren und entwickeln. Sie können in Organisationen Strukturen und Prozesse unter Beachtung sozialer Einflüsse reorganisieren.
Im Bereich Management können die Absolventinnen und Absolventen die für den beruflichen Start erforderlichen Maßnahmen setzen und Methoden des Personalmanagements einsetzen sowie Kernbereiche in ihrem sozialen Umfeld gestalten. Sie können Methoden des Managements einsetzen und Mitarbeiter in ihrem eigenen Bereich führen. Sie können die wesentlichen Schritte bei der Unternehmensgründung und Unternehmensauflösung deutlich machen sowie diese beispielhaft anwenden. Sie können unternehmerische Strategien in ihrem Handlungsbereich entwickeln.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des österreichischen Rechts charakterisieren und einen Überblick über das Zivilrecht geben. Sie können die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes angeben, ein Gewerbe anmelden und die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes wiedergeben.
In den Bereichen Projektmanagement und Entwicklung von Softwaresystemen können die Absolventinnen und Absolventen die theoretischen Grundlagen, Prozesse, Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements erklären und diese für die Entwicklung von Projektplanungen theoriebasiert anwenden. Sie können selbständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und diese vertraglich, personell und organisatorisch gestalten. Sie können dabei – unter Einsatz aktueller Vorgehensmodelle, Methoden und Werkzeuge des Software-Engineerings – Anforderungen erheben und beschreiben, diese erfolgreich umsetzen und qualitätsgesichert in den Betrieb überleiten, ihr Projekt abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Im Bereich Modellierung betrieblicher Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Prozesse mittels geeigneter Methoden darstellen sowie deren Unterstützung und Optimierung durch den geeigneten Einsatz von IKT ableiten. Sie können Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT- Architekturen anwenden.
Im Bereich Betrieb von IKT-Systemen können die Absolventinnen und Absolventen für eine gegebene Situation und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, ausgehend von Referenzmodellen, eine geeignete IT-Organisation und geeignete IT-Service und -Managementprozesse sowohl ableiten als auch bewerten.
Im Bereich Systemkonzeption und Beschaffungsprozesse können die Absolventinnen und Absolventen IKT-Systemkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren. Sie können die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren.
Im Bereich Sicherheit, IT-Recht und Gesellschaft können die Absolventinnen und Absolventen den Sicherheitsbedarf in IKT- Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln. Sie können aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie und des Informationseinsatzes geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren. Sie können die personal- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“:
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie mit Dualzahlen rechnen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und die Zielfunktion minimieren respektive maximieren.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.
Reelle Zahlen:
Zahlensysteme, Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.
Boolesche Algebra:
Schaltfunktionen und Boolesche Ausdrücke.
Lineare Optimierung:
Ungleichungssysteme.
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrische Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden;
– logarithmische Skalierungen interpretieren und anwenden.
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebiets, logarithmische Skalierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren;
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.
Bereich Fehlerrechnung
– grundlegende Problemstellungen der Computernumerik darlegen und mathematische Lösungsmöglichkeiten einsetzen.
Bereich Analysis:
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Lineare Differentialgleichungen:
Trennung der Variablen, lineare Differentialgleichungen erster Ordnung mit konstanten Koeffizienten, elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen, totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Taylorreihen, Konvergenzradius.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionen mehrerer Variablen; Darstellung von Funktionen von zwei Variablen.
Interpolation:
Interpolationspolynome.
Bereich Fehlerrechnung:
Computernumerik:
Numerische Verfahren, Fehlerabschätzung bei computerinterner Zahlendarstellung, Vorgangsweisen zur Fehlerminimierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– die Begriffe „Gruppe“ und „Körper“ interpretieren und mit Restklassen rechnen;
– die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von fachrelevanten Beispielen der symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden anwenden.
Bereich Matrizen
– Matrizen als Operatoren von Abbildungen im zwei- und dreidimensionalen Raum interpretieren, mit diesen anwendungsbezogen modellieren und operieren.
Bereich Stochastik
– die Anzahl möglicher Anordnungen von unterscheidbaren und nicht unterscheidbaren Objekten mit und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge bestimmen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen in algebraischen Strukturen:
Menge, Gruppe, Ring, Körper, Restklassen.
Codierung und Chiffrierung:
Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung, symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.
Bereich Matrizen:
Inverse Matrix, Matrizen als Operatoren von Abbildungen, homogene Koordinaten, Anwendungen aus der Fachtheorie.
Bereich Stochastik:
Kombinatorik:
Permutationen, Kombinationen, Variationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– die Entscheidungsalternativen und das Prinzip des Alternativtests wiedergeben, signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren und eine signifikante Abweichung eines Mittelwertes von einem vorgegebenen Wert feststellen.
Bereich Analysis sowie Algebra und Geometrie
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung, Prinzip des Alternativtests, Einstichproben t-Test.
Bereich Analysis sowie Algebra und Geometrie:
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Aufbau und Funktionsweise von Rechnern erklären, Komponenten für bestimmte Funktionen auswählen und die Eignung von Computersystemen für gegebene Anforderungen beurteilen;
– Computersysteme assemblieren und erweitern, Betriebssysteme und Anwendungssoftware installieren und konfigurieren, fehlerhafte Komponenten identifizieren und ersetzen sowie einfache Netzwerkstrukturen erstellen;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Hardwarearchitekturen, computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, aktuelle Entwicklungen.
Technische Dokumentation, elektrotechnische Grundlagen, Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen, Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Assemblierung von Computerkomponenten, Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware, Vernetzung, Fehlersuche und Reparatur; Recycling.
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Sicherheitsunterweisung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Komponenten von Betriebssystemen angeben sowie deren Aufgaben, Funktionsweisen und Zusammenwirken erklären;
– Betriebssystemumgebungen einrichten und an der Verwaltungsschnittstelle Administrationstätigkeiten durchführen.
Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung und -synchronisation, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung, Virtualisierung. Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Verwaltungsschnittstelle, Administration.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– potenzielle Sicherheitsrisiken in Betriebssystemen beurteilen und Maßnahmen zu deren Vermeidung treffen;
– die Performance konkreter Konfigurationen optimieren und die Effizienz verschiedener Betriebssysteme für konkrete Anwendungsbereiche beurteilen;
– Kommandosprachen anwenden und Skripte für die Automatisierung von Systemabläufen unter Verwendung von Systemfunktionen entwickeln.
Typische Sicherheitsrisiken, Schutzmaßnahmen, Bewertung unterschiedlicher Sicherheitskonzepte.
Monitoring, Tuning, Optimierung, Effizienzmerkmale unterschiedlicher Betriebssysteme.
Kommandosprachen, Skriptsprachen in Betriebssystemen, Shell Programmierung, System Calls.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Problemstellungen metasprachlich beschreiben;
– Basisalgorithmen in Programmen umsetzen;
– einfache Programme entwickeln.
Pseudocode und graphische Darstellung der Ablauflogik.
Begriff des Algorithmus, Basisalgorithmen, Suchen, Sortieren.
Syntax, Anweisungen, Operatoren, Ausdrücke, Datentypen, Kontrollstrukturen, Prozeduren und Funktionen, Zugriffe auf Textdateien, Tests und Fehlersuche, einfache integrierte Entwicklungsumgebungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die formalen Grundlagen der Aussagenlogik erklären und diese auf adäquate Problemstellungen anwenden;
– einfache rekursive Algorithmen formulieren und diese in Programmen umsetzen;
– die grundlegenden dynamischen Datenstrukturen darlegen und diese in Programmen umsetzen;
– einfache, klassenbasierte Programme in objektorientierten Programmiersprachen umsetzen.
Syntax und Semantik der Aussagenlogik, aussagenlogische Formeln, Wahrheitstabellen, Normalformen, Äquivalenzumformungen.
Umsetzung von Problemstellungen in rekursive Algorithmen, Umwandlung in iterative Lösungen.
Einfach- und doppeltverkettete Listen, Stack, Queue.
Grundzüge der Objektorientierung, Verwendung einfacher Container-Datentypen, rekursive Funktionen, einfache Fehlerbehandlung, Verarbeitung von Kommandozeilenparameter.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundzüge der Prädikatenlogik erläutern und geeignete Sachverhalte in prädikatenlogischer Form darstellen;
– rekursive Algorithmen auf rekursiven Datenstrukturen formulieren und implementieren;
– einfache, objektorientierte Entwürfe erstellen und diese in geeigneten Programmiersprachen umsetzen;
– die unterschiedlichen Methoden der Datenspeicherung darstellen und externe Datenzugriffe realisieren.
Syntax und Grundlagen der Semantik der Prädikatenlogik, prädikatenlogische Formeln, Äquivalenzen und Schlüsse.
Bäume, binäre Suchbäume, balancierte Bäume.
Objektdiagramme, einfache Klassendiagramme, Klassen, Schnittstellen und Vererbung, Fehlerbehandlung mit Exceptions, Verwendung von Klassenbibliotheken, einfache Benutzerschnittstellen.
Text- und Binärdateien, Zugriffsmöglichkeiten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der formalen Sprachen verdeutlichen und Grammatiken für gegebene Sprachen erstellen;
– fortgeschrittene, objektorientierte Programmiertechniken aufzeigen und diese in entsprechenden Programmiersprachen umsetzen;
– Programme für Anwendungen mit grafischen Userinterfaces erstellen.
Begriffe der formalen Sprachen, Grammatik, Darstellungsformen, reguläre Ausdrücke.
Polymorphie, generische Datentypen und Programmiertechniken, Serialisierung von Objekten, Versionsverwaltung, Teststrategien, Unit-Tests.
Elemente von graphischen Benutzeroberflächen, Design, Layout, Usability, Eventhandling.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe, objektorientierte Programme unter Einbindung verschiedener fertiger Softwarekomponenten erstellen;
– grundlegende nebenläufige Programmiertechniken anwende;
– einfache, standardisierte Strukturen der Software anwenden.
Algorithmen für verschiedene Anwendungen.
Graphische Benutzerschnittstellen mit Validierung der Benutzereingaben und Fehlerbehandlung, Zugriffe auf Datenbanken.
Threads, Lebenszyklus, Race Conditions.
Design Patterns.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge von Problemstellungen erfassen und dafür einen umfassenden Entwurf der Struktur der Software erstellen;
– Software für unterschiedliche Plattformen erstellen.
Entwurfsrichtlinien, Entwurfsdiagramme, komplexe Design Patterns.
Entwicklungstechniken für unterschiedliche Plattformen, Thread-Synchronisation, Zugriff auf semi-strukturierte Daten, Build-Management, Dokumentationsgenerierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Algorithmen nach Kriterien der Komplexität und Effizienz auswählen;
– Systeme unter Berücksichtigung ihrer Dynamik analysieren und dafür einen umfassenden Entwurf des Verhaltens der Software erstellen;
– mit Hilfe von fortgeschrittenen Programmiertechniken Software für den Produktivbetrieb erstellen.
Komplexität von Algorithmen, Optimierung.
Erweiterte Entwurfsrichtlinien und –diagramme, vertiefende Design Patterns.
Entwicklungstechniken für zuverlässige Systeme.
Nebenläufige Programmierung, Reflection, objektorientierter Zugriff auf Massendaten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Softwarearchitekturen beschreiben und für konkrete, in der Praxis auftretende, Problemstellungen entsprechende Architekturen erstellen;
– plattformübergreifende Softwaresysteme erstellen.
Softwarearchitekturen, Architekturmuster.
Einsatz aktueller Programmiertechniken, Kommunikation zwischen heterogenen Systemen, Internationalisierung, Optimierung, Systemtests, Deployment.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Anwendungssoftware unter dem Aspekt der Usability entwerfen und implementieren;
– komplexe, plattformübergreifende Softwaresysteme für den Produktivbetrieb erstellen.
Full Stack Development.
Anwendung aktueller Softwaretechnologien, Erstellung von Frameworks, Softwarequalität, Performance-Tests.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Dokumente mit Textverarbeitungssystemen erstellen, formatieren und bearbeiten;
– Tabellen mit Tabellenkalkulationssystemen erstellen, Berechnungen durchführen und für eine professionelle Darstellung aufbereiten;
– Präsentationen mit Präsentationsprogrammen erstellen und Verknüpfungen zu verschiedenen Datenformaten herstellen.
Textdokumente, Formatierungsfunktionen, Layoutfunktionen, praxisübliche Dokumente.
Tabellenblätter, Formatierungen, Formeln und Funktionen, Diagramme.
Präsentationsfolien, Texte, Bilder, Graphiken, Animationen, Einbinden von Audio- und Videodaten.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einsatzmöglichkeiten von Bildbearbeitungsprogrammen erläutern und die angebotenen Bearbeitungsfunktionen sinnvoll einsetzen;
– die Struktur von Desktop-Datenbanken erklären und für die Lösung entsprechender Problemstellungen geeignete Datenbanken entwickeln.
Bilddatenformate, Techniken der Bildbearbeitung, Bearbeitungsfunktionen.
Tabellen, Verknüpfungen, Abfragen, Formulare, Berichte.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wichtigsten Multimedia-Objekte charakterisieren und sie gemäß ihrer Einsatzmöglichkeiten erstellen, bearbeiten und verwenden;
– den Aufbau und die wesentlichen Funktionen von Content-Management-Systemen beschreiben sowie Applikationen unter Verwendung solcher Systeme entwickeln.
Arten von Multimedia-Objekten, Formate, Erstellung und Bearbeitung, Verwendungsmöglichkeiten.
Komponenten, Aufbau und Funktionen, Verwaltung und Darstellung von Inhalten, Berechtigungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Datei- und Datenbankkonzepte darstellen wie auch prinzipielle Eigenschaften von Datenbanksystemen erklären;
– konzeptuelle Datenmodelle für Infrastrukturen entwickeln und diese in Datenmodelle entsprechend transformieren;
– Definitionen, Anfragen und Manipulationen in relationalen Datenbanken vornehmen.
Eigenschaften von Dateien und Datenbanksystemen, Drei-Ebenen-Architektur, Datenunabhängigkeit.
Struktur und Semantik einfacher konzeptueller Modelle, Darstellungsarten, Transformationsregeln, Relationale Entwurfstheorie.
Datendefinitionssprache, Constraints, Datenmanipulations- und -anfragesprache, Datensichten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen des Datenbankentwurfs darlegen und diese an einfachen Beispielen anwenden;
– Datenbank-Metadaten bei der Entwicklung von Informationssystemen fachgerecht verarbeiten;
– relationale Datenbanken unter Verwendung prozeduraler Erweiterung implementieren;
– Datenmodelle mit semistrukturierten Daten bei konkreten Aufgabenstellungen anwenden.
Entwurfsmethodik, Objekte, Attribute, Beziehungen, Implementierungsmöglichkeiten, Redundanz.
Systemtabellen, Information Schema Views.
Einfache Stored Routines, Triggers, Datenintegrität.
Aufbau semistrukturierter Dokumente, Grammatik, Bearbeitung und Verarbeitung semistrukturierter Daten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Datenbankanwendungen unter Verwendung geeigneter Datenbanktechnologien realisieren;
– konzeptuelle Datenmodelle für komplexe Informationsstrukturen entwickeln und diese in Datenmodelle entsprechend transformieren;
– relationale Datenbanken unter Beachtung der Normalisierung analysieren und entwerfen.
Anwendungssysteme, Entwicklungsumgebungen, Stored Routines, Packages, Triggers.
Struktur und Semantik konzeptueller Modelle, Business Rules, Transformationsregeln für die Ableitung in Datenmodelle.
Relationale Entwurfstheorie, funktionale Abhängigkeit, Normalformen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Konsistente, datensichere Datenbanksysteme einrichten und betreiben;
– bei der Entwicklung von Datenbankanwendungen Probleme des Mehrbenutzerbetriebs erkennen und Lösungsstrategien einsetzen;
– bei der Realisierung von Informationssystemen passende Vorkehrungen zur Einhaltung des Datenschutzes treffen.
Installation, Konfiguration, DBA Tätigkeiten.
Fehler bei unkontrolliertem Mehrbenutzerbetrieb, Serialisierbarkeit, Concurrency-Control-Techniken.
Modelle für die Zugriffskontrolle, Ressourcen, Benutzer, Rechte, Rollen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Strukturen der physischen Datenorganisation erklären und diese für entsprechende Optimierungen beim Datenzugriff einsetzen;
– die wesentlichen Elemente der internen Architektur konkreter Datenbankprodukte erläutern und damit optimale, performante Konfigurationen verwirklichen;
– aktuelle Datenmodelle und Datenbanktechnologien darlegen sowie diese auch entsprechend anwenden.
Organisations- und Zugriffsformen, Anfragebearbeitung und -optimierung.
Aufbau von Datenbank-Management-Systemen, Prozessmanagement, Speichermanagement, DB-Tuning.
Aktuelle Datenmodelle samt Strukturen und Operationen, Datenbanktechnologie in aktuellen Datenmodellen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Datenmodelle und Datenbanktechnologien darlegen, sowie diese auch entsprechend anwenden;
– die Prinzipien von analytischen Systemen und betrieblichen Informationssystemen beschreiben und solche Systeme für konkrete Aufgabenstellungen auch einsetzen.
Data Warehouse, Anwendungsspezifische Informationssysteme.
Aktuelle Datenmodelle samt Strukturen und Operationen, Datenbanktechnologie in aktuellen Datenmodellen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären sowie Netzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten;
– in einfachen Netzwerken entsprechend den Anforderungen geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Übertragungsmedien, Topologien, Netzwerkkomponenten, Protokolle.
Adressierungsmodelle in Netzwerken.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
– die prinzipiellen Aufgaben und Funktionsweisen von Netzwerkdiensten erläutern.
Switching, Routing.
Funktionen von Netzwerkdiensten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren und hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten bewerten;
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten evaluieren und nach anwendungsspezifischen Kriterien implementieren.
Auswahl, Konfiguration und Betrieb von aktiven Netzwerkkomponenten, Übertragungsprotokolle.
Adressierungsdienste, Verzeichnisdienste, Authentifizierungsdienste, weitere Netzwerkdienste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– beim Entwurf von Netzwerken geeignete Vorgangsweisen einsetzen sowie die Aufgaben des Netzwerkmanagements erklären;
– die wesentlichen Aspekte und Bedrohungen der Netzwerksicherheit beschreiben und Authentifizierungsdienste anwenden.
Netzwerkmodelle, Netzwerkentwurf, Aufgaben des Netzwerkmanagements.
Sicherheitsrisiken, Bedrohungsarten, sicherheitsrelevante Maßnahmen, Authentifizierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verwaltungssysteme von Netzwerken konfigurieren und in Betrieb nehmen;
– Maßnahmen zum Schutz von Netzwerken und Systemen entwickeln und umsetzen.
Verwaltungssysteme, Komponenten von Sicherheitslösungen, Security Policies.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Sicherheitsanforderungen an Netzwerke definieren und kryptographische Verfahren anwenden und implementieren;
– Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance umsetzen und testen.
Sicherheitsverwaltung und Kryptologie.
Verfügbarkeit, Lastverteilung, Performanceanalyse, Tuning.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Netzwerke und Systeme analysieren und realisieren, sowie Fehler strukturiert suchen;
– Sicherheitslösungen kennen, sowie spezifische Anwendungsfälle bewerten.
Evaluierung und Vergleich komplexer Netzwerksysteme.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Fehleranalyse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– umfassende Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und Systemen organisatorisch und technisch umsetzen;
– Sicherheitslösungen definieren, anwenden und testen.
Sicherheitskonzepte, Sicherheitslösungen.
Penetration Test.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Aufbau von Webseiten erläutern und die Sprachelemente zu deren Gestaltung anwenden;
– Webseiten unter Einsatz von Skriptsprachen realisieren, dynamische Elemente in Webseiten einbinden und Gestaltungsvorlagen für Webseiten erstellen.
Kommunikation zwischen Browser und Server, Komponenten von Webseiten, Auszeichnungssprachen, Formatierungstechniken.
Einfache Elemente von Skriptsprachen, dynamische Elemente, Gestaltungsvorlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Webseiten auf Basis konkreter Vorgaben unter Verwendung von Skriptsprachen erstellen;
– Webapplikationen nach vorgegebenen Spezifikationen entwickeln.
Aktuelle Webtechniken, Skriptsprachen.
Webapplikationen clientseitig entwickeln.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Backends implementieren;
– einfache Webbenutzerschnittstellen entwickeln;
– den Einsatz von Protokollen für Webapplikationen verstehen.
Kommunikation zwischen Frontend und Backend.
Dynamisch Frontends, Funktionen Backend.
Komplexe Elemente Auszeichnungssprachen, Formatierungstechniken.
Komplexe Elemente von Skriptsprachen, dynamische Elemente, Gestaltungsvorlagen.
HTTP(S)-Protokoll.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Backends mit Anbindung einer Datenbank entwickeln;
– Webbenutzerschnittstellen entwerfen und mit Hilfe eines Webframeworks entwickeln.
Aktuelle Webtechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.
Webapplikationen clientseitig entwickeln, Usability.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Architektur verteilter Systeme erklären sowie die Aufgaben und die Funktionsweisen der verschiedenen Komponenten von verteilten Systemen beschreiben;
– verteilte Systeme entwerfen und implementieren, implementierte Systeme analysieren sowie vorgegebene Algorithmen auf ihre Korrektheit überprüfen und testen.
Software-Architektur verteilter Systeme.
Web Development Stack, Sockets Internet of Things.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sichere Applikationen für mobile Systeme entwerfen, implementieren, analysieren und testen;
– Synchronisationsmethoden zwischen sicheren Applikationen verwenden.
Mobile Applications, Entwicklungsumgebungen, Einbindung in das Anwendungssystem.
Authentifizierung, Webservices, REST.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– serviceorientierte Webapplikationen entwickeln;
– serverbasierte verteilte Systeme entwerfen, implementieren und testen.
Serviceorientierte Architektur.
Enterprise Application Architecture, Server Applications, Middle Ware.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe verteilte Systeme entwerfen, implementieren und strukturiert testen mit aktuellen Technologien entwickeln.
Komplexe verteilte Systeme, Multi-Tier-Systeme.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Daten aus Datenquellen in Datenstrukturen einlesen und grundlegende Verarbeitungsschritte durchführen;
– die Daten mit einfachen Diagrammen visualisieren;
– die grundlegenden Konzepte des maschinellen Lernens verstehen.
Einlesen, Vorbehandeln und Aggregieren von Datensätzen.
Datenvisualisierung in Standard-Diagrammen.
Generalisierung, Regularisierung, Unterscheiden von verschiedenen Zugängen im maschinellen Lernen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfachste Modelle des maschinellen Lernens verstehen und mit Daten trainieren;
– eine geeignete DB in Betrieb nehmen und eine Datenbank-basierte Applikation für die Anwendung im maschinellen Lernen entwickeln.
Trainieren einfacher, vorgegebener Modelle mit vorgegebenen Daten, Konfiguration und Verwendung von geeigneten Datenbanken.
Datenbanken für die Anwendung im Bereich Machine Learning konzipieren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Modelle trainieren;
– die geeignete Modellklasse für eine bestimmte Problemstellung auswählen und darauf basierend Modelle trainieren.
Trainieren von unterschiedlichen Modell-Architekturen Over-/Underfitting.
Kennzahlen während des Trainingsprozesses interpretieren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ethische Grundsätze und Handlungsweise im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz verstehen;
– einfache Applikationen für maschinelles Lernen selbst erstellen und trainierte Modelle persistent abspeichern und in Applikationen integrieren.
Ethische Leitlinien für künstliche Intelligenz und „vertrauenswürdige“ KI-Systeme.
Applikationsentwicklung mit Schwerpunkt maschinelles Lernen.
Integration von geeigneten Datenbanken und Modellen für maschinelles Lernen in eigene Applikationen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Strukturen und Abläufe in der Wirtschaft erkennen und die Wechselwirkungen zwischen Betrieb und Umfeld sowie die Einflüsse auf die Gesellschaft erkennen und bewerten;
– Kaufverträge von der Anbahnung bis zur Erfüllung abwickeln, rechtliche Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen, analysieren und sinnvolle Handlungen daraus ableiten;
– rechtliche Grundlagen des Rechnungswesens und der doppelten Buchhaltung darlegen, laufende Buchungen erfassen und deren Erfolgswirksamkeit bestimmen sowie einfache Jahresabschlüsse durchführen.
Grundwissen über Wirtschaftssysteme und deren Umfeld, Unternehmen und unternehmerisches Umfeld, Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Umfeld, Vertragstypen.
Kaufvertrag, Anbahnung, Abwicklung, Erfüllung, vertragswidrige Erfüllung.
Doppelte Buchhaltung, erforderliche steuerliche Grundlagen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wesentliche Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen angeben sowie deren Vor- und Nachteile analysieren;
– Aufgaben ausgewählter betrieblicher Funktionsbereiche analysieren, bewerten und erforderliche Maßnahmen entwickeln sowie Querverbindungen zu anderen Funktionsbereichen herstellen;
– Belegbeispiele richtig bearbeiten und verbuchen sowie deren Auswirkung auf den Erfolg des Unternehmens darstellen;
– die Grundlagen des Jahresabschlusses von Unternehmen darstellen, Vermögenspositionen richtig bewerten, notwendige Buchungen durchführen und die Auswirkung auf den Erfolg eines Unternehmens klarlegen.
Grundlagen Unternehmensrecht(UGB), Rechtsformen.
Beschaffung, Lagerung, Absatz.
Belegbearbeitung, laufende Buchungen.
Aufgaben Jahresabschluss und Bewertungsgrundlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die Erfüllung der Aufgaben in den betrieblichen Funktionsbereichen erforderlichen Vollmachten im Unternehmen beurteilen sowie Informationen aus dem Firmenbuch nutzen;
– Aufgaben spezieller betrieblicher Funktionsbereiche in produzierenden Unternehmen analysieren, bewerten und erforderliche Maßnahmen entwickeln sowie Querverbindungen zu anderen Funktionsbereichen herstellen;
– Bestands-, Kapital- und Vermögenskonten richtig bewerten und Erfolgskonten richtigstellen sowie notwendige Buchungen durchführen und deren Auswirkung auf den Erfolg eines Unternehmens klarmachen und Zusammenhänge zwischen einzelnen Themen des Jahresabschlusses herstellen.
Vollmachten, Firmenbuch.
Produktion, betriebliche Funktionen in produzierenden Unternehmen.
Bewerten von Vermögen und Kapital, Richtigstellen von Erfolgskonten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– besondere Aufgaben in Funktionsbereichen ausgewählter Branchen veranschaulichen, diese analysieren und bewerten sowie entsprechende Maßnahmen setzen;
– die unterschiedlichen Organisationsmodelle als Grundlagen des betrieblichen Aufbaus und der betrieblichen Prozesse analysieren und entwickeln;
– die Kostenrechnung im betrieblichen Umfeld einordnen, die Abgrenzung zum externen Rechnungswesen erläutern und Beispiele aus der Vollkostenrechnung lösen und interpretieren.
Betriebliche Funktionen ausgewählter Branchen.
Aufbau-, Ablauf- und Prozessorganisation.
Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Bezugs- und Absatzkalkulation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– in Organisationen Strukturen und Prozesse unter Beachtung sozialer Einflüsse reorganisieren;
– auf Basis der Vollkostenrechnung Aufgaben zur Teilkostenrechnung lösen und interpretieren;
– einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und interpretieren, aus gegebenen Daten die gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben ermitteln.
Organisationsmodelle, Reorganisationsmethoden und -instrumente, Business Rules, Einflussfaktoren auf betriebliche Organisationen.
Teilkostenrechnung, Anwendungsbereiche, Deckungsbeitrag, Break-Even-Point.
Abrechnung von Löhnen und Gehältern, gesetzliche Abgaben, arbeitsrechtliche Grundlagen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundzüge des österreichischen und EU Rechts charakterisieren und einen Überblick über das Zivilrecht geben;
– die für den beruflichen Start erforderlichen Maßnahmen setzen soweit diese nicht bereits aus der Situation heraus früher gesetzt wurden und Methoden des Personalmanagements einsetzen sowie Kernbereiche in ihrem sozialen Umfeld gestalten;
– die Grundlagen des Jahresabschlusses von Unternehmen darstellen und einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Bilanzierung erklären.
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen und EU-Rechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens.
Bewerbung, Abschluss und Auflösung von Dienstverhältnissen, Karriereplanung, Human Resources, Personalentwicklung.
Ein-Ausgaben-Rechnung, steuerliche Pauschalierung, Grundlagen der Bilanzierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– nach Prinzipien des Entrepreneurships unternehmerische Ideen formulieren, deren Umsetzung planen und Auswirkungen von Investitionen verstehen;
– den Jahresabschluss von Unternehmen vornehmen, bewerten und interpretieren sowie erforderliche Vorarbeiten durchführen;
– Unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung beschreiben, Investitionen planen und deren Ergebnisse interpretieren.
Gewerberecht, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, Unternehmungsgründung.
Managementmethoden und -techniken, Mitarbeiterführung.
Vorbereitung, Interpretation, steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung, Abschluss von Gesellschaften.
Methoden der Investitionsrechnung und Finanzierung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden des Managements einsetzen und Mitarbeiter in ihrem Bereich führen;
– einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen in der Informatik gebe, sowie E-Business Lösungen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen konzipieren;
– einfache Kennzahlen des Rechnungswesens ermitteln, interpretieren und sinnvolle Maßnahmen entwickeln.
Managementmethoden und –techniken, Prinzipien der Mitarbeiterführung.
Internet Recht, Methoden und deren rechtliche Grundlagen für Digital Business, DSGVO, Medienrecht, Lizenzierungen.
Berechnung, Interpretation und Analyse von Kennzahlen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundbegriffe des Steuerrechts in den Bereichen Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erklären;
– unternehmerische Strategien in ihrem Handlungsbereich entwickeln;
– den Jahresabschluss auswerten und die Teilbereiche des Rechnungswesens verknüpfen.
Grundbegriffe der Steuerlehre, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Überblick über Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer.
Unternehmenskrisen und Krisenmanagement, Unternehmensbewertung, Firmenzusammenschlüsse.
Erweiterte Methoden zur Auswertung des Jahresabschlusses, Verknüpfung der Teilbereiche des Rechnungswesens.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die aktuellen Ansätze und theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Prozessmodelle und Kompetenzen im Projektmanagement sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– die Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements theoriebasiert anwenden;
– Projektplanungen – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – entwickeln.
Projektbegriff, Projektmanagementansätze und Phasenmodelle, Projekt-, Programm- und Projektportfolio-Management, Projektteams und Projektorganisation, Prozesse und Kompetenzen im Projektmanagement.
Methoden, Werkzeuge und Dokumente im Projektmanagement-Prozess.
Projektplanung, Projektstart, Durchführung, Controlling, Dokumentation und Abschluss von Projekten, Projektevaluation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die theoretischen Grundlagen, Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering sowohl erklären als auch kontextbezogen interpretieren;
– die für ein Software-Entwicklungsprojekt geeigneten Methoden und Werkzeuge des Software Engineerings – ausgehend von Beispielen, Fallstudien oder Praxisprojekten – sowohl erklären als auch auswählen und theoriebasiert anwenden;
– bestehende IKT-Systeme und Geschäftsprozesse analysieren und darstellen um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Software Engineering, Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopementprozess.
Methoden für Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software Engineering.
Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung, Qualitätsmanagement und Produktdokumentation, Wartung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die aktuellen Technologien und Produkte in den Bereichen Hardware und Software sowie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der IT-Dienstleistungen erläutern;
– betriebliche Prozesse mittels geeigneter Methoden darstellen sowie deren Unterstützung und Optimierung durch den geeigneten Einsatz von IKT ableiten;
– Methoden zur Modellierung betrieblicher Informationssysteme sowie zur Planung und Beschreibung von IT-Architekturen anwenden;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt, betriebliche IKT-Systeme.
Strategische, operative und technische Prozessmodelle, Rollen in Prozessen, Methoden und Werkzeuge zur Prozessbeschreibung und -gestaltung, Referenzmodelle.
IT-Architekturen, Strategien und Rahmenbedingungen zur Entwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Beschreibung von Architekturmodellen, Architektur-Frameworks.
Methoden des Projektmanagements und Software Engineerings, Software-Ergonomie, Teambildung und Teamkommunikation, Requirements-Engineering und -Management, Testmanagement, Change Management.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– eine geeignete IT-Organisation – ausgehend von einer konkreten Unternehmenssituation – sowohl ableiten als auch bewerten;
– geeignete IT-Service- und IT-Managementprozesse – ausgehend von Referenzprozessen im IT Management – für eine gegebene Situation sowohl ableiten als auch beschreiben;
– die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen ordnungsgemäßen IT Betrieb in einem konkreten Umfeld sowohl ableiten als auch beschreiben;
– personal- und gesellschaftspolitische Auswirkungen des IKT-Einsatzes reflektieren;
– für einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– einfache, angeleitete Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Strategische Ausrichtung der IKT, Governance, organisatorische und technologische Implementierung von IKT für Unternehmungen.
Organisation von IKT-Abteilungen, IT-Services und IT-Service Management, Referenzmodelle für Gestaltung und Qualität von IT-Services.
Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit von IKT-Systemen, IT-Controlling, IT-Compliance.
IT-Arbeitsplätze, IT-Akzeptanz, Auswirkungen der IKT im gesellschaftspolitischen Umfeld.
Methoden des Projektmanagements und Software Engineerings, Abnahme und Rollout.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– IKT-Systemkonzepte – ausgehend von konkreten Problemstellungen und Fallbeschreibungen – unter Berücksichtigung aktueller Technologien entwickeln und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtheit evaluieren;
– die Beschaffung und Einführung von IKT-Systemen im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich sowohl planen, vorbereiten und dokumentieren als auch argumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren, vertraglich vorbereiten und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Aktueller Hardware-, Software- und IT-Dienstleistungsmarkt; Methoden zur Entwicklung, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von IKT-Systemkonzepten.
Beschaffungsvorgang, Pflichtenheft, Ausschreibung, Angebot, Wirtschaftlichkeit, Leistungs- und Kosten-vergleich, Business Case, Evaluierung und Systemauswahl, rechtskonforme Vergabe, Einführung von IKT-Systemen.
Methoden des Projektmanagements und Software Engineerings, Vertragsmanagement in Projekten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln;
– aus den vielfältigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Informationstechnologie und des Informationseinsatzes geeignete Schritte für konkrete Situationen sowohl ableiten als auch argumentieren;
– selbstständig für komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren;
– selbstständig komplexe Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen, Datenschutzgesetz.
Rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software, rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
Methoden des Projektmanagements und Software Engineerings.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 4 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||||||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||||||||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | ||||||||||||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||||||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||||||||
| 1. | Softwareentwicklung 5 | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 14 | I | ||||||||||||||
| 2. | Informationstechnische Projekte 6 | – | 2 | 5(1) | 6(4) | 6(4) | 19 | II | ||||||||||||||
| 3. | Informationssysteme 5 | – | – | 3(1) | 5(2) | 4(2) | 12 | I | ||||||||||||||
| 4. | Systemtechnik 7 | 3 | 5(1) | 4(3) | 3(2) | 5(2) | 20 | I | ||||||||||||||
| 5.1. | Cloud Computing und industrielle Technologien 8 | – | – | – | 3(2) | 5(4) | 8 | I | ||||||||||||||
| 5.2. | Data Science 8 | – | – | – | 3(2) | 5(4) | 8 | I | ||||||||||||||
| 5.3. | IT-Security 8 | – | – | – | 3(2) | 5(4) | 8 | I | ||||||||||||||
| 6. | Medientechnik 5 | 2(2) | 2(1) | 2(2) | – | – | 6 | I | ||||||||||||||
| 7. | Netzwerktechnik 5 | 2 | 2(1) | 3(1) | – | – | 7 | I | ||||||||||||||
| 8. | IT-Sicherheit 5 | 1 | 1(1) | 2(1) | – | – | 4 | I | ||||||||||||||
| 9. | Computerpraktikum | 4 | 4 | – | – | – | 8 | IVa | ||||||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 34 | 35 | 37 | 36 | 33 | 175 | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||||||
| B.1 | Netzwerktechnik und IT-Sicherheit | |||||||||||||||||||||
| 1.1 | Softwareentwicklung 5 | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 14 | I | ||||||||||||||
| 1.2 | Informationstechnische Projekte 6 | – | 2 | 5(1) | 6(4) | 6(4) | 19 | II | ||||||||||||||
| 1.3 | Informationssysteme 5 | – | – | 3(1) | 3(2) | 2 | 8 | I | ||||||||||||||
| 1.4 | Systemtechnik 5 | 3 | 5(1) | 4(3) | – | – | 12 | I | ||||||||||||||
| 1.5 | Medientechnik 5 | 2(2) | 2(1) | 2(2) | – | – | 6 | I | ||||||||||||||
| 1.6 | Netzwerktechnik 7 | 2 | 2(1) | 3(1) | 5(2) | 8(4) | 20 | I | ||||||||||||||
| 1.7 | IT-Sicherheit 5 | 1 | 1(1) | 2(1) | 3(2) | 4(2) | 11 | I | ||||||||||||||
| 1.8 | Computerpraktikum | 4 | 4 | – | – | – | 8 | IVa | ||||||||||||||
| B.2 | Medientechnik | |||||||||||||||||||||
| 2.1 | Softwareentwicklung 5 | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 14 | I | ||||||||||||||
| 2.2 | Informationstechnische Projekte 6 | – | 2 | 5(1) | 6(4) | 6(4) | 19 | II | ||||||||||||||
| 2.3 | Informationssysteme 5 | – | – | 3(1) | 3(2) | 2 | 8 | I | ||||||||||||||
| 2.4 | Systemtechnik 5 | 3 | 5(1) | 4(3) | – | – | 12 | I | ||||||||||||||
| 2.5 | Medientechnik 5 | 2(2) | 2(1) | 2(2) | 4(2) | 6(3) | 16 | I | ||||||||||||||
| 2.6.1 | Web- und App-Entwicklung 10 | – | – | – | 4(3) | 6(4) | 10 | I | ||||||||||||||
| 2.6.2 | Virtuelle Welten und Spieleentwicklung 10 | – | – | – | 4(3) | 6(4) | 10 | I | ||||||||||||||
| 2.6.3 | Mediendesign und Medienproduktionen 10 | – | – | – | 4(3) | 6(4) | 10 | I | ||||||||||||||
| 2.7 | Netzwerktechnik 5 | 2 | 2(1) | 3(1) | – | – | 7 | I | ||||||||||||||
| 2.8 | IT-Sicherheit 5 | 1 | 1(1) | 2(1) | – | – | 4 | I | ||||||||||||||
| 2.9 | Computerpraktikum | 4 | 4 | – | – | – | 8 | IVa | ||||||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||||||||
| G. | Förderunterricht 12 | |||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||
____________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Im III. Jahrgang mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung und im IV. und V. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang; die darüber hinausgehenden in Klammern angeführten Wochenstunden mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung.
8 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus 5.1. 5.2 oder 5.3 zu wählen. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B., B.1 bis B.2 angeführten Pflichtgegenständen.
10 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung ist ein Pflichtgegenstand aus 2.6.1, 2.6.2, oder 2.6.3 zu wählen. Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von je drei Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang; die darüber hinausgehenden in Klammern angeführten Wochenstunden mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung.
11 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der alternativen Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
__________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie sind befähigt, ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit sowie der Softwareentwicklung und in anderen informationstechnologischen Fachbereichen selbstständig ausführen.
Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und diese unter Anwendung von Projektmanagementmethoden und Sicherheitsaspekten umzusetzen. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge zu definieren, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team mit anderen Fachleuten, auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.
Im Bereich Strukturierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Algorithmen grafisch darstellen, mit Hilfe von Unterprogrammen strukturieren und in einer höheren Programmiersprache umsetzen. Dazu können sie grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen einsetzen.
Im Bereich Algorithmen und Datenstrukturen können die Absolventinnen und Absolventen das Konzept der Rekursion und ihre Anwendungsgebiete erklären, statische und dynamische Datenstrukturen einsetzen und den Ablauf der wichtigsten Operationen für dynamische Datenstrukturen erklären. Sie können geeignete Such- und Sortieralgorithmen auswählen und in ihren Programmen einsetzen.
Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen eine gegebene Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen sowie unter Berücksichtigung der Vererbung und des Polymorphismus erweiterbare und wartbare Programme entwickeln.
Im Bereich Softwareentwicklungsprozess können die Absolventinnen und Absolventen mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung umgehen. Sie können aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung einsetzen und im Rahmen der Programmentwicklung Programme systematisch testen.
Im Bereich Anwendungsentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Anwendungen für unterschiedliche Medien mit graphischer Benutzeroberfläche unter Verwendung von Nebenläufigkeit sowie Frameworks und Middleware entwickeln. Sie können einfache Schnittstellen zur Kommunikation zwischen Anwendungen entwerfen und implementieren. Bei der Entwicklung können sie Softwareentwicklungsmethoden sowie Teststrategien zur Qualitätssicherung einsetzen.
Im Bereich Grundlagen des Betriebes kennen die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes und verstehen die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche.
Im Bereich Organisation können die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsstrukturen gegenüberstellen und beurteilen. Weiters kennen sie wichtige Methoden zur Durchführung von Organisationsuntersuchungen.
Im Bereich Betriebliche Ziele können die Absolventinnen und Absolventen in einer gegebenen Situation betriebliche Zielvorstellungen begründen und entwickeln. Sie kennen Methoden, um eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und eine Humanisierung der menschlichen Arbeit zu erreichen.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung und können diese entsprechend auswählen, kombinieren und anwenden sowie ein Projektmanagementhandbuch selbstständig erstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können für ein konkretes Projekt selbstständig „smarte“ Ziele definieren, das Projekt gegenüber der Umwelt abgrenzen und ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen. Sie kennen die unterschiedlichen Aufgaben, die mit den Rollen innerhalb eines Projektteams verbunden sind und können verschiedene Kreativitätstechniken adäquat zu den gestellten Aufgaben einsetzen. Weiters können sie Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und bewältigen.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Methoden des Qualitätsmanagements sowie Grundlagen der Qualitätsnormen und Qualitätsmanagement-Systeme angeben, ein Qualitätsmanagement-Handbuch richtig anwenden und Methoden des Qualitätsmanagements gezielt einsetzen. Sie können Produktanforderungen und Prozesse beschreiben und bewerten, Einflussfaktoren analysieren, Qualitätsmanagement-Systeme beurteilen und sind befähigt, ein Qualitätsmanagement-Handbuch zu erstellen.
Im Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte können die Absolventinnen und Absolventen die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fachübergreifenden technischen Projekten anwenden und die für die Durchführung von Projekten notwendigen Planungs- und Integrationsstrategien entwickeln. Sie können eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung komplexer informationstechnischer Projekte sowie Modelle zur Bewältigung von Krisen, Chancen und Konflikten entwickeln und auf deren Durchführbarkeit hin analysieren.
Im Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen können die Absolventinnen und Absolventen die Motivationen für den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und die Problematiken bei Nichtverwendung aufzeigen sowie typische Realisierungen von Datenbanksystemen vergleichen. Sie kennen die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen und können die Konzepte von analytischen Datenbanken erklären und umsetzen.
Im Bereich Datenmodelle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente gängiger Datenmodellierungstechniken und ihre Bedeutung erklären, ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen. Sie können für relationale Daten Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen.
Im Bereich Abfragesprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Abfragesprachen und können Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln und optimieren.
Im Bereich Datenbankanwendungen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Datenbankschnittstellen, um aus gängigen Anwendungen mit einem Datenbanksystem kommunizieren zu können. Sie können Schnittstellen installieren und konfigurieren, die Einsatzgebiete von serverseitiger Programmierung evaluieren und Programme entwickeln, die Daten eines Informationssystems verwenden.
Im Bereich Administration von Datenbanksystemen kennen die Absolventinnen und Absolventen marktgängige Datenbanksysteme und können ein den Anforderungen entsprechendes auswählen. Sie können ein Datenbanksystem installieren, die Notwendigkeiten von Accountingsystemen erläutern, Benutzer und Rollen anlegen, Rechte vergeben sowie Backups erstellen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen und Klassifizierungen von Informationssystemen skizzieren sowie installieren und konfigurieren.
Im Bereich Integration von Informationssystemen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Dokumentenformate beschreiben, valide semistrukturierte Dokumente erzeugen sowie Daten aus Informationssystemen darstellen und interpretieren.
Im Bereich Informationsmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Architektur betriebswirtschaftlicher Informationssysteme und können Informationsschnittstellen implementieren. Sie kennen Vorgehensweisen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung betrieblicher Informationssysteme und können die Nutzung von E-Technologien beurteilen sowie Produktionsplanungssysteme einsetzen und optimieren.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Bauelemente, Grundschaltungen, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung verschiedenster Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme auch unter Verwendung von Virtualisierung installieren und konfigurieren. Sie können grundlegende Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten sowie Grundkonzepte von Überwachungssoftware erklären.
Im Bereich Industrielle Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Funktionsweise von netzwerk- und echtzeitfähigen Mikrocontrollersystemen sowie von technischen Bussystemen beschreiben und damit für typischen Problemstellungen der industriellen Informationstechnik und der Prozessdatenverarbeitung Lösungen entwickeln.
Im Bereich Systemintegration und Infrastruktur können die Absolventinnen und Absolventen in Unternehmensnetzwerken Sicherheitskonzepte umsetzen sowie ausfallsichere und auch heterogene Systemarchitekturen realisieren. Sie können Netzwerkmanagement einsetzen und die dabei gewonnenen Daten analysieren.
Im Bereich Dezentrale Systeme können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Architekturen dezentraler Systeme beschreiben, solche Systeme realisieren und Transaktionen darin durchführen. Sie können ferner Programmiertechniken in diesen Systemen anwenden sowie verschiedene Dienste darin implementieren, einen verteilten Datenbankentwurf durchführen sowie Sicherheitskonzepte entwickeln und umsetzen.
Im Bereich Industrielle Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Funktionsweise von netzwerk- und echtzeitfähigen Embedded Systems sowie von gängigen industriellen Kommunikationssystemen beschreiben und damit für typische Problemstellungen der industriellen Informationstechnik und der Prozessdatenverarbeitung Lösungen entwickeln und umsetzen.
Im Bereich Systemintegration und Infrastruktur können die Absolventinnen und Absolventen in Unternehmensnetzwerken und Cloud-Computing Umgebungen Sicherheitskonzepte umsetzen sowie skalierbare, ausfallsichere und heterogene Systemarchitekturen zur Daten- und Sprachübertragung realisieren. Sie können Software für die Automatisierung von wiederkehrenden Wartungsoperationen entwickeln.
Im Bereich Dezentrale Systeme können die Absolventinnen und Absolventen dezentrale Systeme realisieren und verteilte Transaktionen darin durchführen. Sie können Programmiertechniken für verteilte Systeme anwenden und damit parallele und synchronisierte Anwendungen realisieren.
Im Bereich Machine Learning können die Absolventinnen und Absolventen Datenanalyse- und Visualisierungssoftware anwenden, Daten durch Regression modellieren und grundlegende Konzepte des Supervised Learnings anhand von Modellen und Methoden erklären und anwenden. Sie können Neuronale Netzwerke in gängigen Frameworks modellieren.
Im Bereich Data Science kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Algorithmen zur Visualisierung, Modellierung und Simulation von niedrig- und hoch-dimensionalen Daten. Sie können den zugrundeliegenden Aufbau von Daten unterschiedlicher Struktur erfassen, Entscheidung über die Auswahl von geeigneten Methoden zur Analyse und Weiterverarbeitung der Daten treffen. Sie können den Ablauf eines Datenanalyseprozesses zur Exploration, die Anpassung eines Algorithmus auf Trainingsdaten, die Validierung mittels Testdaten und Prädiktion und Fehlerevaluation innerhalb und außerhalb der originalen Daten erklären und durchführen.
Im Bereich Dezentrale Systeme können die Absolventinnen und Absolventen Software und Algorithmen für heterogene Prozessoren und Multiprozessorsysteme entwerfen und implementieren.
Im Bereich IT-Security kennen die Absolventinnen und Absolventen Angriffsvektoren auf System- und Netzwerkebene und können auf dieser Basis Penetrationstests durchführen sowie entsprechende Absicherungsmaßnahmen treffen. Sie können Werkzeuge zur automatisierten Sicherheitsüberprüfung verwenden und angegriffene Systeme systematisch analysieren. Sie kennen Grundbegriffe des Risikomanagements und können standardisierte Sicherheitsprozesse benennen.
Im Bereich Kryptographie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen kryptographischer Systeme erklären, geeignete Systeme für Anwendungsfälle auswählen und die Entscheidung argumentieren. Sie können Algorithmen in Kryptosystemen gezielt einsetzen, sowie bekannte Schwachstellen erklären.
Im Bereich Systemintegration und Infrastruktur können die Absolventinnen und Absolventen in Unternehmensnetzwerken ausfallsichere informationstechnische Systemarchitekturen realisieren und überwachen. Sie können unterschiedliche Zugriffskontrollmechanismen vergleichen und Systeme damit geeignet absichern.
Im Bereich Industrielle Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Embedded Systems für netzwerkfähige Echtzeitsysteme einsetzen und geeignet absichern.
Im Bereich Webentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Webauftritte unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung realisieren. Sie können geeignete Frameworks zur Frontendgestaltung einsetzen und interaktive Webseiten mit Hilfe von Skriptsprachen implementieren.
Im Bereich Medienproduktionen kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Kommunikationskanäle und typische Phasen, Abläufe und Rollen bei Medienproduktionen. Sie können Web- und multimediale Projekte umsetzen und einzelne Teilbereiche einer Medienproduktion realisieren. Sie können audiovisuelle Aufnahmen durchführen, vorgabenorientiert bearbeiten und in geeigneten Formaten bereitstellen.
Im Bereich Grafik und Gestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Wahrnehmung, der Gestaltung und des Storytellings. Sie können grafische Elemente für verschiedene Anwendungen entwerfen und in eigene Layouts integrieren. Sie können User Interfaces für unterschiedliche Endgeräte gestalten und die Grundlagen der Benutzererfahrung, der Bedienbarkeit und Zugänglichkeit erklären.
Im Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien können die Absolventinnen und Absolventen Computernetze charakterisieren und vergleichen sowie eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen. Sie können eine Raumverkabelung installieren, dazu notwendige Verkabelungen messtechnisch überprüfen und klassifizieren sowie die dazu notwendigen mechanischen Arbeiten durchführen. Sie können eine bedarfsgerechte WLAN-basierende Infrastruktur bereitstellen.
Im Bereich Schichtenmodelle und Protokolle können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren, Anforderungen an das TCP/IP-Modell sowie das OSI-Modell beschreiben und diese Modelle gegeneinander abgrenzen. Sie können aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten.
Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen den Einsatz von Netzwerkplanungs- und Netzwerkmanagementkomponenten erklären und Kostenabschätzungen durchführen. Sie können Investitionen wirtschaftlich und technisch argumentieren, die Funktionalität eines Netzwerkes mit Netzwerktools überprüfen und die Ergebnisse interpretieren sowie für ein Netzwerk Betriebsführungs- und Netzwerkmanagementkonzepte erstellen.
Im Bereich Switching und Routing kennen die Absolventinnen und Absolventen die theoretischen Grundlagen von Routing- und Switchingverfahren und können diese hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren sowie deren Einsatz in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen. Sie können die unterschiedlichen Anforderungen an Switching- und Routingkonzepte beurteilen.
Im Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen, gesicherte Informationsquellen für aktuelle Sicherheitsbedrohungen finden und benutzen und die grundlegenden rechtlichen Begriffe erklären. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen und Strategien zur Verbesserung der Sicherheit formulieren sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären. Sie können Anwendungen absichern und Strategien zur Erhöhung der Privatsphäre im Internet entwickeln.
Im Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären, Strategien zur Erhöhung der Zugriffsicherheit entwickeln und die Auswirkungen auf die Privatsphäre erklären. Sie kennen grundlegende Berechtigungskonzepte für Multi-User Umgebungen und können Zugriffe durch die Auswertung von Systemprotokollen überwachen. Sie kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie kennen grundlegende kryptographische Verfahren und können diese mit Hilfe von Werkzeugen anwenden.
Im Bereich Netzwerksicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die Notwendigkeit für den Einsatz von Netzwerksicherheitssystemen begründen und grundlegende Funktionsprinzipien einer Firewall erklären. Sie können Netzwerksicherheitssysteme installieren, den Output von Netzwerksicherheitssystemen bewerten, Entscheidungen über geeignete Abwehrmaßnahmen treffen und Strategien zur Realisierung eines Sicherheitskonzeptes für Midrange-Netzwerke erarbeiten.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen können die Absolventinnen und Absolventen die Motivationen für den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und die Problematiken bei Nichtverwendung aufzeigen sowie typische Realisierungen von Datenbanksystemen vergleichen. Sie kennen die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen und können die Konzepte von analytischen Datenbanken erklären und umsetzen.
Im Bereich Datenmodelle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente gängiger Datenmodellierungstechniken und ihre Bedeutung erklären, ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen. Sie können für relationale Daten Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen.
Im Bereich Abfragesprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Abfragesprachen und können Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln und optimieren.
Im Bereich Datenbankanwendungen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Datenbankschnittstellen, um aus gängigen Anwendungen mit einem Datenbanksystem kommunizieren zu können. Sie können Schnittstellen installieren und konfigurieren, die Einsatzgebiete von serverseitiger Programmierung evaluieren und Programme entwickeln, die Daten eines Informationssystems verwenden.
Im Bereich Administration von Datenbanksystemen kennen die Absolventinnen und Absolventen marktgängige Datenbanksysteme und können ein den Anforderungen entsprechendes auswählen. Sie können ein Datenbanksystem installieren, die Notwendigkeiten von Accountingsystemen erläutern, Benutzer und Rollen anlegen, Rechte vergeben sowie Backups erstellen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen und Klassifizierungen von Informationssystemen skizzieren sowie installieren und konfigurieren.
Im Bereich Integration von Informationssystemen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Dokumentenformate beschreiben, valide semistrukturierte Dokumente erzeugen sowie Daten aus Informationssystemen darstellen und interpretieren.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Bauelemente, Grundschaltungen, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen. Sie können die typischen Funktionalitäten von Bürosoftware beschreiben und diese zur Erstellung verschiedenster Dokumente anwenden sowie Internetdienste nützen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten automatisieren. Sie können grundlegende Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten sowie Grundkonzepte von Überwachungssoftware erklären.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Server- und Clientsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an Server- und Clientsysteme bezüglich technischer Dimensionierung und Funktionsumfang charakterisieren, Verzeichnisdienste installieren und automatisierte Benutzerverwaltung umsetzen. Sie können die Eigenschaften unterschiedlicher Server- und Clientimplementierungen evaluieren, daraus Lösungsszenarien ableiten sowie Lösungskonzepte zur Dimensionierung und Implementierung von Serversystemen in Midrangenetzen erarbeiten.
Im Bereich Storagenetworks können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an Storagesysteme charakterisieren, Storagesysteme in Bezug auf deren technischen Aufbau vergleichen, administrative Aufgaben auf Storagesystemen planen und umsetzen sowie Anforderungsszenarien an Storagesysteme analysieren und daraus Implementierungsvorschläge ableiten.
Im Bereich Heterogenität können die Absolventinnen und Absolventen plattformspezifische Installationen von Serverdiensten vergleichen, Anforderungen an automatisierte Softwareverteilungssysteme erklären sowie ein automatisiertes Softwareverteilungssystem in heterogenen Systemen installieren. Weiters können sie Probleme, die bei der Zusammenwirkung unterschiedlicher Betriebssysteme auftreten, analysieren und Lösungskonzepte für plattformübergreifende Verzeichnisdienste erarbeiten.
Im Bereich Kommunikationsnetze können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Telekommunikationsdienste für die Datenübertragung angeben und Anforderungen an diese Dienste charakterisieren. Die Absolventinnen und Absolventen können exemplarisch ein Kommunikationsnetz implementieren, unterschiedliche Kommunikationsnetze in Bezug auf deren technische Implementierung bewerten und dem Anforderungsprofil gegenüberstellen sowie Anforderungen an „Next Generation Networks“ definieren.
Im Bereich Internetserviceproviderkonzepte können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Trägernetze angeben und deren Anwendungsrelevanz für Internetserviceprovider begründen. Sie können ein WAN-Trägernetz exemplarisch implementieren und Lösungsansätze einer redundanten Anbindung bewerten.
Im Bereich Standards und Normen der Netzwerksicherheit kennen die Absolventinnen und Absolventen die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes sowie der Datensicherheit und können Sicherheitsanalysen gemäß aktueller Standards durchführen.
Im Bereich Netzwerkplanung können die Absolventinnen und Absolventen Kostenfaktoren bei der Planung und Implementierung von Netzen klassifizieren sowie eine Ausschreibung für die Implementierung eines Netzes und einer Client- und Serverlandschaft durchführen. Sie können Anforderungen an Netzwerke interpretieren und bewerten sowie Lösungskonzepte für neue Netzwerke erarbeiten.
Im Bereich Netzwerkbetrieb können die Absolventinnen und Absolventen die organisatorischen Grundlagen für den Betrieb von Netzwerken angeben, Abläufe aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes anhand von vorgegebenen Checklisten umsetzen und vorhandene Planungsunterlagen aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes analysieren. Sie können typische Vorgänge aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes analysieren und darauf aufbauend entsprechende Planungsunterlagen erstellen.
Im Bereich Netzwerküberwachung können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Systemüberwachungsdiensten beschreiben und einen Systemüberwachungsdienst einrichten. Sie können den Output von Systemüberwachungsdiensten interpretieren und analysieren sowie aufgrund der Analyse von Netzwerküberwachungsprotokollen Lösungsszenarien für entsprechende Probleme entwickeln.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die mathematischen Grundlagen für Verschlüsselungs- und Hashfunktionen sowie typische aktuelle Implementierungsverfahren. Sie kennen die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes sowie der Datensicherheit und können Sicherheitsanalysen gemäß aktueller Standards durchführen.
Im Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Public Key Infrastruktursystemen (PKI) und deren Funktionselemente erklären. Sie können ein PKI-System implementieren und verschlüsselte Tunnelverbindungen implementieren. Sie können zeitgemäße Bedrohungsszenarien für Netzwerke angeben und die Notwendigkeit für Abwehrmaßnahmen begründen. Sie können Server-, Client- und Netzwerkkomponenten software- und hardwaremäßig absichern, Sicherheits- und Bedrohungsanalysen an Netzwerken durchführen sowie die Ergebnisse interpretieren, Risikoanalysen durchführen und Lösungsszenarien erarbeiten.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Im Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen können die Absolventinnen und Absolventen die Motivationen für den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und die Problematiken bei Nichtverwendung aufzeigen sowie typische Realisierungen von Datenbanksystemen vergleichen. Sie kennen die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen und können die Konzepte von analytischen Datenbanken erklären und umsetzen.
Im Bereich Datenmodelle können die Absolventinnen und Absolventen die Elemente gängiger Datenmodellierungstechniken und ihre Bedeutung erklären, ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen. Sie können für relationale Daten Normalformen definieren, die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern und analysieren sowie für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen.
Im Bereich Abfragesprachen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Abfragesprachen und können Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln und optimieren.
Im Bereich Datenbankanwendungen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Datenbankschnittstellen, um aus gängigen Anwendungen mit einem Datenbanksystem kommunizieren zu können. Sie können Schnittstellen installieren und konfigurieren, die Einsatzgebiete von serverseitiger Programmierung evaluieren und Programme entwickeln, die Daten eines Informationssystems verwenden.
Im Bereich Administration von Datenbanksystemen kennen die Absolventinnen und Absolventen marktgängige Datenbanksysteme und können ein den Anforderungen entsprechendes auswählen. Sie können ein Datenbanksystem installieren, die Notwendigkeiten von Accountingsystemen erläutern, Benutzer und Rollen anlegen, Rechte vergeben sowie Backups erstellen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen und Klassifizierungen von Informationssystemen skizzieren sowie installieren und konfigurieren.
Im Bereich Integration von Informationssystemen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Dokumentenformate beschreiben, valide semistrukturierte Dokumente erzeugen sowie Daten aus Informationssystemen darstellen und interpretieren.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Bauelemente, Grundschaltungen, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären und diese Kenntnisse bei Montage- und Umbauarbeiten sowie im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen. Sie können die typischen Funktionalitäten von Bürosoftware beschreiben, diese zur Erstellung verschiedenster Dokumente anwenden sowie Internetdienste nützen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten automatisieren. Sie können grundlegende Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten sowie Grundkonzepte von Überwachungssoftware erklären.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Medienproduktionen können die Absolventinnen und Absolventen Medienassets erstellen und mit Mediensoftware unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und ethischer Aspekte zielgruppenorientiert aufbereiten. Sie können alle wesentlichen Teile einer Medienproduktion erläutern. Sie kennen den Aufbau und die Arbeitsweisen typischer Betriebe der Medienwirtschaft und die Grundzüge des Marketings. Sie kennen unterschiedliche Datenformate und Ausgabemedien.
Im Bereich Grafik und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Medienassets nach gestalterischen Vorgaben entwickeln, typische Drucksorten gestalten, produzieren und für ein Ausgabemedium aufbereiten sowie den Aufbau und die Gestaltung von Standarddruckprodukten erklären. Sie können Gestaltungskonzepte in Medienprojekten umsetzen.
Im Bereich Webentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Webauftritte auf Basis von Backend-Systemen unter Berücksichtigung von Suchmaschinenoptimierung konzeptionieren und realisieren. Sie können Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks entwickeln.
Im Bereich Entwicklung virtueller Welten können die Absolventinnen und Absolventen einfache virtuelle Welten gestalten und für die Ausgabe optimieren. Sie können Elemente animieren und als Sequenzen bereitstellen. Sie können Assets und visuelle Effekte gestalten und in audiovisuelle Medien integrieren.
Im Bereich Webentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Webanwendungen für Desktop und mobile Endgeräte unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung konzeptionieren und realisieren. Sie können Webauftritte auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung von Suchmaschinen-Optimierung gestalten und umsetzen. Sie können unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit sowohl Webanwendungen veröffentlichen als auch Serverumgebungen einrichten und damit die Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Webanwendungen sicherstellen. Sie können Webanwendungen und Webauftritte auf Basis von Backend-Systemen realisieren und modular erweitern.
Im Bereich Appentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungen mit Standardschnittstellen samt zugehörigen Frontends implementieren. Sie können Services von Drittanbietern verwenden, sowie Komponenten in eigene Anwendungen integrieren. Sie können komplexe Anwendungen unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten konzeptionieren und realisieren. Sie können Anwendungen paketieren und in Produktivumgebungen installieren.
Im Bereich Entwicklung virtueller Welten können die Absolventinnen und Absolventen umfangreiche virtuelle Welten mit fortgeschrittenen Modellierungstechniken realisieren und Simulationen für verschiedene Anwendungsbereiche entwickeln. Sie können verschiedene Animationstechniken und deren Kombination anwenden und Charaktere gestalten sowie bewegen. Sie können Methoden der additiven Fertigung anwenden und virtuelle Welten für Virtual Reality und Augmented Reality entwickeln.
Im Bereich Game Development können die Absolventinnen und Absolventen Spiele für unterschiedliche Einsatzbereiche gestalten und in einer Game Engine umsetzen. Sie können den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Spielen erklären, Game Assets gestalten sowie Spiele für unterschiedliche Endgeräte unter Berücksichtigung technischer Eigenschaften und Echtzeit-Anforderungen optimieren.
Im Bereich Visual Effects können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Visual Effects gestalten und in audiovisuelle Medien integrieren. Sie können unter Berücksichtigung unterschiedlicher Eigenschaften von Kameras und Lichtquellen realitätsnahe Kompositionen erstellen und rendern.
Im Bereich Medienproduktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe multimediale Projekte unter Berücksichtigung vielfältiger Anforderungen, Zielgruppen, Kommunikationskanäle, rechtlicher Rahmenbedingungen sowie ethischer Aspekte planen, kalkulieren und entwickeln. Sie können dafür notwendige Geschichten und Charaktere entwickeln und kennen die dazu benötigten Produktionsplanungssysteme. Sie können multimediale Werke unter Anwendung des Farbmanagements für unterschiedliche Ausgabemedien optimieren. Sie kennen den Aufbau und die Arbeitsweisen typischer Betriebe der Medienwirtschaft.
Im Bereich Multimediahardware können die Absolventinnen und Absolventen professionelle audiovisuelle Aufnahmegeräte mit unterschiedlichen Lichtquellen situationsbezogen für Veranstaltungen und Medienproduktionen eigenständig einsetzen. Sie können die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen herstellen und Fehlerquellen in Bezug auf medientechnisches Equipment analysieren. Sie können audiovisuelle Effekte gestalten und mit Multimediahardware umsetzen.
Im Bereich Medienbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen anspruchsvolle audiovisuelle Aufnahmen von mehreren Quellen in ihrer Qualität beurteilen, diese vorgabenorientiert schneiden, optimieren, stilmäßig bearbeiten und für ein Ausgabemedium aufbereiten. Sie können anspruchsvolle audiovisuelle Effekte und Animationen gestalten und in eigene Aufnahmen integrieren. Sie können die Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen und Fehlerquellen analysieren. Sie können multimediale Manipulationen erkennen und Dokumente entsprechend absichern.
Im Bereich Grafik und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen unter Beachtung der Farbmodelle und Farbräume, komplexe grafische Elemente nach gestalterischen Vorgaben entwickeln und umsetzen. Sie können anspruchsvolle Drucksorten gestalten, produzieren und für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnologischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit stellt in allen fachlichen Gegenständen einen wesentlichen Teil dar und ergänzt sowie erweitert das Bildungsziel des Pflichtgegenstandes IT-Sicherheit.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren sowie mit Dualzahlen rechnen.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen.
Reelle Zahlen:
Zahlensysteme; Konversion von Zahlen unterschiedlicher Zahlensysteme.
Boolesche Algebra:
Schaltfunktionen und Boolesche Ausdrücke.
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrische Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden;
– logarithmische Skalierungen interpretieren und anwenden.
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebiets, logarithmische Skalierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen sowie facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren;
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren;
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren;
– zu vorgegebenen Stützstellen und Stützwerten Interpolationspolynome n-ten Grades berechnen.
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
Lineare Differentialgleichungen:
Trennung der Variablen; lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Taylorreihen, Konvergenzradius; Approximation von Funktionen durch trigonometrische Polynome; Fourierreihen.
Interpolation:
Interpolationspolynome.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– die Begriffe „Gruppe“ und „Körper“ interpretieren sowie mit Restklassen rechnen;
– die algebraischen und zahlentheoretischen Grundlagen der Codierung und Chiffrierung zur Lösung von fachrelevanten Beispielen der symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungsmethoden anwenden.
Bereich Matrizen und Stochastik
– Matrizen als Operatoren von Abbildungen im zwei- und dreidimensionalen Raum interpretieren sowie mit diesen anwendungsbezogen modellieren und operieren;
– die Anzahl möglicher Anordnungen von unterscheidbaren und nicht unterscheidbaren Objekten mit und ohne Berücksichtigung der Reihenfolge bestimmen.
Bereich Algebra und Geometrie
Rechnen in algebraischen Strukturen: Menge, Gruppe, Ring, Körper, Restklassen.
Codierung und Chiffrierung: Algebraische und zahlentheoretische Grundlagen der Codierung und Chiffrierung; symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung.
Bereich Matrizen und Stochastik
Matrizen: Inverse Matrix, Matrizen als Operatoren von Abbildungen, homogene Koordinaten, Anwendungen aus der Fachtheorie.
Kombinatorik: Permutationen, Kombinationen, Variationen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– die Entscheidungsalternativen und das Prinzip des Alternativtests wiedergeben, signifikante und nicht signifikante Testergebnisse interpretieren und eine signifikante Abweichung eines Mittelwertes von einem vorgegebenen Wert feststellen;
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Beurteilende Statistik:
Verteilung des Stichprobenmittels, zentraler Grenzwertsatz, Intervallschätzung; Prinzip des Alternativtests, Einstichproben t-Test.
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Fachbezogene Anwendungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strukturierte Programmierung
– Programme mit Hilfe von Methoden oder Funktionen strukturieren und in einer höheren Programmiersprache umsetzen;
– elementare Datentypen und Kontrollstrukturen erläutern sowie geeignete Datentypen für ihre Programme auswählen;
– einfache API-Dokumentationen auf Methodenebene lesen und verstehen;
– einfache Programmbibliotheken für gängige Aufgaben verwenden.
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen
– einfache Datenstrukturen einsetzen;
– einfache Datenstrukturen sortieren und darin ein Element suchen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung umgehen;
– im Rahmen der Programmentwicklung Fehler finden und beheben;
– einfache Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Anweisungen und Kontrollstrukturen, elementare Datentypen und Operatoren, prozedurale Programmierung, Benennungskonventionen, API-Dokumentation, Einsatz von Bibliotheken.
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen:
Einfache Datenstrukturen, Such- und Sortieralgorithmen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Entwicklungsumgebungen, Testen und Fehlersuche, Debugging.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen
– komplexere Datenstrukturen einsetzen;
– Such- und Sortieralgorithmen bezüglich Zeit und Speicherbedarf analysieren.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Objekte definieren, anlegen und einsetzen;
– die grafische Notation einer Problembeschreibung in einer Programmiersprache umsetzen;
– API-Dokumentationen auf Methodenebene für ihre eigenen Programme erstellen;
– geeignete Programmbibliotheken für gängige Aufgaben einsetzen.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– im Rahmen der objektorientierten Programmentwicklung Fehler finden und beheben;
– einfache Testfälle definieren und damit objektorientierte Programme systematisch testen.
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen:
Komplexere Datenstrukturen, Such- und Sortieralgorithmen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Klassen, Objekte, Datenkapselung, grafische Notationen, Statik-Modellierung, API-Dokumentation, Auswahl und Einsatz von Bibliotheken.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Testen und Fehlersuche, Debugging.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsentwicklung
– externe Programmbausteine in eigene Programme integrieren und eigene Programmbausteine zur Verfügung stellen;
– den Computer als Werkzeug für fachspezifische Anwendungen einsetzen und mit Hilfe höherer Programmiersprachen Aufgaben ihres Fachgebietes methodisch lösen;
– Programme für unterschiedliche Medien mit grafischer Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Anwendungsentwicklung:
Programmentwicklung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen, GUI Entwicklung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen
– das Konzept der Rekursion und ihre Anwendungsgebiete erklären.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Konzepte der Vererbung und des Polymorphismus erläutern;
– mit Hilfe objektorientierter Konzepte erweiterbare und wartbare Programme entwickeln.
Bereich Softwareentwicklungsprozess
– im Rahmen der Programmentwicklung unter Berücksichtigung von Vererbung und Polymorphismus Fehler finden und beheben;
– einfache Testfälle unter Berücksichtigung von Vererbung und Polymorphismus definieren sowie damit Programme systematisch testen;
– die Konzepte der Versionsverwaltung erläutern und Werkzeuge zur Versionsverwaltung einsetzen.
Bereich Anwendungsentwicklung
– externe Programmbausteine unter Berücksichtigung von Vererbung und Polymorphismus in eigene Programme integrieren sowie eigene Programmbausteine zur Verfügung stellen;
– geeignete Werkzeuge und umfangreiche Programmbibliotheken für gängige Aufgaben einsetzen;
– Programme mit einer umfangreichen grafischen Benutzeroberfläche für unterschiedliche Medien entwickeln.
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen:
Rekursion, reguläre Ausdrücke.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Vererbung und Polymorphismus, Interfaces.
Bereich Softwareentwicklungsprozess:
Testen und Fehlersuche, Debugging, Versionsverwaltung.
Bereich Anwendungsentwicklung:
Programmentwicklung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen, GUI Entwicklung für Desktop oder mobile Geräte oder Webentwicklung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Struktur gegebener Problemstellungen analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen;
– den Ablauf einer gegebenen Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen.
Bereich Anwendungsentwicklung
– umfangreiche Programme für unterschiedliche Medien mit graphischer Benutzeroberfläche entwickeln und Eingabefehler abfangen;
– mit Hilfe einfacher Bibliotheken auf Datenquellen zugreifen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Statik- und Dynamik-Modellierung.
Bereich Anwendungsentwicklung:
GUI-Entwicklung für Desktop oder mobile Geräte oder Webentwicklung und/oder hardwarespezifische Programmierung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen, Exception-Handling, Daten-Schnittstellen und Bibliotheken.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsentwicklung
– Anwendungssysteme unter Verwendung von Nebenläufigkeit entwickeln;
– einfache Schnittstellen zur Kommunikation zwischen Anwendungen entwerfen und implementieren.
Bereich Anwendungsentwicklung:
Definition und Implementierung von Schnittstellen, Threading.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsentwicklung
– umfangreiche Client-Server Anwendungen entwickeln;
– unter Verwendung von Frameworks und Middleware komplexe Anwendungssysteme entwickeln;
– Daten mit Hilfe von strukturierten Datenformaten zwischen Anwendungen austauschen.
Bereich Anwendungsentwicklung:
Mehrschichtarchitektur, Protokolle, strukturierte Datenformate, Zugriff auf strukturierte Daten, Umsetzen von Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Gegenständen.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsentwicklung
– Methoden der Softwareentwicklung im jeweiligen Fachgebiet eigenständig einsetzen;
– Anwendungen unter Berücksichtigung von Softwareentwicklungsvorgehensmodellen entwickeln;
– Teststrategien für Anwendungen unter Berücksichtigung der eingesetzten Bibliotheken und Frameworks entwickeln sowie zur Qualitätssicherung in der Entwicklung einsetzen;
– die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung erläutern.
Bereich Anwendungsentwicklung:
Fachspezifische Entwicklungsmethoden, Softwareentwicklungsvorgehensmodelle, Entwurfsmuster, Teststrategien entwickeln und umsetzen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anwendungsentwicklung
– komplexe Anwendungssysteme im jeweiligen Fachgebiet entwickeln;
– geeignete Schnittstellen und Bibliotheken auswählen und eigenständig anwenden.
Bereich Anwendungsentwicklung:
Umsetzen von Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Gegenständen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Betriebes
– die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes verstehen und die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche erklären;
– die Bedeutung wirtschaftlichen Handelns erklären und die Funktionsweise des Marktes erläutern.
Bereich Grundlagen des Betriebes:
Wirtschaft, Markt, Betrieb, Unternehmen, Firma, Organigramm.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebliche Ziele
– in einer gegebenen Situation betriebliche Zielvorstellungen begründen und entwickeln;
– typische Zielkonflikte, wie sie in Unternehmen vorkommen, beschreiben und analysieren.
Bereich Betriebliche Ziele:
Monetäre und nichtmonetäre Ziele, Zielformulierung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Organisation
– betriebliche Organisationsstrukturen gegenüberstellen und beurteilen;
– wichtige Methoden zur Analyse von Organisationsprozessen erklären.
Bereich Projektmanagement
– ein Projekt einem Vorhaben gegenüberstellen und zu einem Projekt den Projektkontext darstellen;
– für ein konkretes Projekt selbstständig „smarte“ Ziele definieren und das Projekt gegenüber der Umwelt abgrenzen;
– die unterschiedlichen Aufgaben, die mit den Rollen innerhalb eines Projektteams verbunden sind, beschreiben und verschiedene Kreativitätstechniken einsetzen.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte
– theoretische Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von einfachen fachübergreifenden technischen Projekten anwenden.
Bereich Organisation:
Bewertung von Organisationsstrukturen, Projektorganisation, Untersuchungsmethoden.
Bereich Projektmanagement:
Kontextabgrenzung, Zieldefinitionen, Kreativitätstechniken.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
Realisierung einfacher informationstechnischer Projekte unter Vorgabe des Projektauftrages und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebliche Ziele
– die Methoden zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erklären;
– Ansätze der Humanisierung der menschlichen Arbeit erläutern.
Bereich Projektmanagement
– ein bestehendes Projektmanagementhandbuch interpretieren;
– Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung interpretieren sowie den Projektfortschritt beurteilen;
– wesentliche Projektrisiken erkennen und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte
– theoretische Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fachübergreifenden technischen Projekten anwenden;
– Modelle zur Bewältigung von Krisen, Chancen und Konflikten einsetzen.
Bereich Betriebliche Ziele:
Wirtschaftlichkeitsanalyse, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Entlohnungssysteme.
Bereich Projektmanagement:
Kontextabgrenzung, Zieldefinitionen, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsformen.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
Realisierung informationstechnischer Projekte unter Vorgabe des Projektauftrages und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
Planung und Umsetzung der Phasen im Projektmanagement verbunden mit der entsprechenden Dokumentation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenpläne erstellen sowie deren Einfluss auf den Projektfortschritt verstehen;
– Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren sowie geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig verwenden;
– die für die Durchführung von Projekten notwendigen Planungs- und Integrationsstrategien entwickeln;
– eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung einfacher informationstechnischer Projekte entwickeln;
– Modelle zur Bewältigung von Konflikten anwenden.
Bereich Projektmanagement:
Dokumentenmanagement, Ressourcenmanagement, Konfliktmanagement.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
Planung und Realisierung einfacher informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– ein Projektmanagementhandbuch selbstständig erstellen;
– verschiedene Kreativitätstechniken adäquat zu den gestellten Aufgaben einsetzen.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte
– Modelle zur Bewältigung von Krisen und Wahrnehmung von Chancen anwenden;
– eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung informationstechnischer Projekte entwickeln.
Bereich Projektmanagement:
Dokumentenmanagement, Changemanagement, Projektmarketing, Teamkultur.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
Planung und Realisierung informationstechnischer Projekte unter Wahrnehmung typischer Rollenbilder und unter Berücksichtigung von Themenbereichen der technischen Pflichtgegenstände.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Projektdiskontinuitäten erkennen, daraus entsprechende Lösungsmodelle entwickeln sowie diese auf deren Realisierbarkeit hin bewerten und schließlich umsetzen.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte
– Modelle zur Bewältigung von Krisen, Chancen und Konflikten entwickeln sowie auf deren Durchführbarkeit hin analysieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– Methoden des Qualitätsmanagements sowie Grundlagen der Qualitätsnormen und Qualitätsmanagement-Systeme angeben, ein Qualitätsmanagement-Handbuch richtig anwenden und Methoden des Qualitätsmanagements gezielt einsetzen;
– Produktanforderungen und Prozesse beschreiben und bewerten, Einflussfaktoren analysieren und Qualitätsmanagement-Systeme beurteilen.
Bereich Projektmanagement:
Projektcontrolling, Projektbeurteilung, Investitionsanalyse.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
Planung und Realisierung fachübergreifender informationstechnischer Projekte.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsmanagementhandbuch, Standards, Normen, Systeme, Begriffe und Werkzeuge.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
– eigenständig Lösungskonzepte auf Basis der technischen Pflichtgegenstände zur Realisierung komplexer informationstechnischer Projekte entwickeln.
Bereich Qualitätsmanagement
– ein Qualitätsmanagement-Handbuch erstellen.
Bereich Projektmanagement:
Diskontinuitätenmanagement.
Bereich Durchführung informationstechnischer Projekte:
Planung und Realisierung fachübergreifender informationstechnischer Projekte.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsmanagement-Systeme.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen
– die Motivationen für den Einsatz von Datenbanksystemen als Informationssysteme begründen und die Problematiken bei Nichtverwendung aufzeigen;
– die zugrunde liegenden Konzepte von Ebenenmodellen erklären.
Bereich Datenmodelle
– die Elemente gängiger Datenmodellierungstechniken benennen und ihre Bedeutung erklären;
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen bzw. bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen.
Bereich Datenbankanwendungen
– die Architekturen interaktiver Datenbankanwendungen skizzieren;
– einfache Datenbankanwendungen entwickeln.
Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen:
Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Kategorisierung von Datenbanksystemen, Phasen des Datenbankentwurfs.
Bereich Datenmodelle:
Wohlgeformtheit, Validität, Konsistenz und Integrität von Daten; Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation; Relationenschemas, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln.
Bereich Datenbankanwendungen:
Einfache Datenbankanwendungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abfragesprachen
– standardisierte Abfragesprachen anwenden, um auf Daten zugreifen zu können;
– Daten einfügen, verändern und löschen;
– einfache Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln.
Bereich Datenmodelle
– Normalformen definieren und die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern;
– ein Datenmodell implementieren und analysieren.
Bereich Abfragesprachen:
Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktionen, Unterabfragen; Abfragesprachen für nicht relationale Datenmodelle.
Bereich Datenmodelle:
Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, Normalformen, referentielle Integrität; Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abfragesprachen
– komplexe Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln und optimieren;
– den Aufbau von Sichten erklären sowie deren Vor- und Nachteile nennen.
Bereich Administration von Datenbanksystemen
– marktgängige Datenbanksysteme nennen und ein den Anforderungen entsprechendes auswählen;
– die Notwendigkeiten von Accountingsystemen erläutern, Benutzer und Rollen anlegen sowie Rechte vergeben;
– inkrementelle und vollständige Backups erstellen bzw. eine Wiederherstellung initiieren.
Bereich Informationsmanagement
– die Architektur betriebswirtschaftlicher Informationssysteme skizzieren und deren unternehmensstrategische Bedeutung erläutern;
– die Gestaltungsmöglichkeiten eines Informationssystems für unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse angeben sowie Geschäftsfelder hierzu beschreiben.
Bereich Abfragesprachen:
Aufbau, Einsatzgebiete und Einschränkungen von Sichten; logische und physische Optimierung von Abfragen, Indizes.
Bereich Administration von Datenbanksystemen:
Marktgängige Systeme, Open Source versus kommerzielle Datenbanksysteme, Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation; Benutzer, Gruppen, Rechte, Rollen, Profile von Accountingsystemen; Archivierung, Datenimport und Export, Backup und Wiederherstellung.
Bereich Informationsmanagement:
Aufgaben und Ziele von betrieblichen Informationssystemen, Gestaltung auf der Basis von Geschäftsprozessen, Geschäftsfelder.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbankanwendungen
– standardisierte Datenbankschnittstellen installieren und konfigurieren, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem kommunizieren zu können;
– die Einsatzgebiete von datenbankseitiger Programmierung evaluieren und solche Anwendungen entwickeln;
– Anwendungen mit Datenanbindung entwickeln.
Bereich Informationssysteme
– die Anforderungen und Klassifizierungen von Informationssystemen angeben;
– Informationssysteme installieren und konfigurieren.
Bereich Informationsmanagement
– Informationsschnittstellen implementieren;
– die wichtigsten Aspekte in Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, Anbietern und Endverbrauchern beschreiben.
Bereich Datenbankanwendungen:
Aufbau, genormte Datenbank-Schnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich von Schnittstellen; Einsatzgebiete Stored Procedures, Trigger, Functions; Zugriff auf Daten aus gängigen Skript- und Programmiersprachen.
Bereich Informationssysteme:
Installation und Konfiguration, Beurteilung marktgängiger Systeme.
Bereich Informationsmanagement:
Betriebliche Informationssysteme: Informationsschnittstellen; Geschäftsprozesse: Beziehungen zwischen Anbietern und Endverbrauchern, Beziehungen zwischen Unternehmen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9.Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen
– typische Realisierungen von Datenbanksystemen vergleichen;
– den Begriff „Transaktion“ erklären, die Voraussetzungen für eine korrekte Abarbeitung nennen sowie die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen aufzeigen und diese in Fehlerklassen kategorisieren;
– die Konzepte von analytischen und von nichtrelationalen Datenbanken erklären und umsetzen.
Bereich Datenmodelle
– verschiedene Datenmodelle vergleichen;
– für eine nicht normalformgerechte Relation eine korrekte Zerlegung durchführen;
– funktionale Abhängigkeiten erklären und deren Bedeutung für die Integrität der Daten aufzeigen.
Bereich Informationsmanagement
– praxisrelevante Vorgehensweisen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung eines betrieblichen Informationssystems erläutern und bewerten;
– die Funktionen von Produktionsplanungssystemen erläutern.
Bereich Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen:
Architekturen; Transaktionskonzepte; OLAP; Datawarehousing; strukturierte Datenspeicher, NoSQL.
Bereich Datenmodelle:
Funktionale Abhängigkeiten, Normalformen, Anomalien; Alternativen zu relationalen Datenmodellen.
Bereich Informationsmanagement:
Funktionen von Produktionsplanungssystemen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integration von Informationssystemen
– die gebräuchlichsten Dokumentenformate angeben und valide semistrukturierte Dokumente erzeugen;
– Daten aus Informationssystemen darstellen und interpretieren.
Bereich Informationsmanagement
– die Nutzung von E-Technologien beurteilen;
– geeignete Systeme auswählen und einsetzen sowie implementierte Systeme optimieren.
Bereich Integration von Informationssystemen:
Datenimport und -export, -konvertierung, -darstellung; Dokumentenformate (portable Datenformate, semistrukturierte Daten, Abfragekonzepte); fachbezogene Anwendungsbeispiele.
Bereich Informationsmanagement:
Verfahren der Entscheidungsfindung und Optimierung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und in Verbindung mit dem Bereich Systemtechnik des Pflichtgegenstandes Computerpraktikum)
– die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze sowie die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
– einfache Gleichstromschaltungen erklären, berechnen, messen und die Messergebnisse bewerten;
– die wesentlichen Eigenschaften der passiven Bauelemente beschreiben und elektronische Grundschaltungen erklären.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme beschreiben und einsetzen;
– die Grundlagen der Aussagenlogik beschreiben und einsetzen;
– Dokumente mit gängiger Anwendungssoftware erstellen, bearbeiten und lokale Dateisysteme sowie Netzwerkspeicher zur Ablage nutzen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; passive Bauelemente der Elektronik, einfache elektronische Grundschaltungen, Schaltungssimulation.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Kodierung und Zahlensysteme; Aussagenlogik; Dateisysteme; Netzwerkspeicher; Anwendungssoftware.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und in Verbindung mit dem Bereich Systemtechnik des Pflichtgegenstandes Computerpraktikum)
– sequentielle Schaltungen der Digitaltechnik erklären und analysieren;
– Wechselstromschaltungen erklären, messen und die Messergebnisse bewerten.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben sowie die unterschiedlichen Anforderungen an Computersysteme erläutern und begründen sowie anforderungsgerechte Workstationhardware auswählen.
Bereich Betriebssysteme
– Architekturen von Betriebssystemen und zugehörige Schichtenmodelle verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Sequentielle Digitaltechnik, Wechselstromtechnik, Wechselstrommesstechnik, einfache Filterschaltungen.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Aufbau, Wirkungsweise und Zusammenwirken von Computersystemen verschiedener Größe und Komplexität, Workstationhardware.
Bereich Betriebssysteme:
Konzepte moderner Betriebssysteme, Dateisysteme, einführende Übungen zur Installation und Konfiguration unterschiedlicher Betriebssysteme.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– Grundlagen der Halbleitertechnik erläutern und deren Einsatz in Systemkomponenten analysieren;
– elektronische Grundschaltungen bewerten und analysieren.
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
– Technologie und Arbeitsweise von Bussystemen und Standardschnittstellen von Systemkomponenten beschreiben;
– Auswahlkriterien für Serverhardware erklären;
– den Aufbau und den Einsatz eines Mikroprozessors erläutern.
Bereich Betriebssysteme
– systemübergreifenden Dateizugriff zwischen unterschiedlichen Betriebssystemen konfigurieren;
– Virtualisierungstechnologien einrichten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Halbleiterbauelemente, Verwendung elektronischer Grundschaltungen in Komponenten.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Bussysteme und Schnittstellen, Mikroprozessor, Serverhardware.
Bereich Betriebssysteme:
Zusammenwirken verschiedener Betriebssysteme, Virtualisierung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– die Eigenschaften elektrischer und magnetischer Felder erläutern sowie diese Kenntnisse im Zusammenhang mit EMV-Problemen in der Informationstechnik anwenden;
– die wichtigsten elektrischen Schutzmaßnahmen beschreiben;
– die Grundlagen optoelektronischer Bauteile und der optischen Signalübertragung erklären.
Bereich Betriebssysteme
– die in modernen Betriebssystemen implementierten Konzepte anwenden sowie aktuelle Betriebssysteme bedienen und warten;
– grundlegende Abläufe bei Wartungsarbeiten in modernen Betriebssystemen automatisieren;
– anforderungsgerechte Serverhardware auswählen;
– grundlegende Serverdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Elektrisches und magnetisches Feld, elektrische Schutzmaßnahmen, Optoelektronik, EMV.
Bereich Betriebssysteme:
Einführende Übungen zur Konfiguration, Bedienung und Wartung unterschiedlicher Serversysteme und Serverdienste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)
– das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
– Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen erklären.
Bereich Betriebssysteme
– die in modernen Server-Betriebssystemen implementierten Konzepte anwenden sowie aktuelle Server-Betriebssysteme bedienen und warten;
– wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten in Server-Betriebssystemen automatisieren;
– Grundkonzepte von Server-Überwachungssoftware erklären;
– Grundkonzepte von Verzeichnisdiensten und Virtualisierungstechniken erklären.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Optoelektronik.
Bereich Betriebssysteme:
Erweiterte Übungen zur Installation, Konfiguration, Bedienung und Wartung unterschiedlicher Serversysteme und Serverdienste; Virtualisierung; Verzeichnisdienste.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise von Mikrocontrollersystemen beschreiben sowie diese zur Lösung technischer Aufgaben in typischen Anwendungen der industriellen Informationstechnik einsetzen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– in Unternehmensnetzwerken ausfallsichere und redundante informationstechnische Systemarchitekturen mit unterschiedlichen Betriebssystemen realisieren;
– die für Netzwerkmanagement eingesetzten Dienste und Protokolle erläutern, Netzwerkmanagementsoftware installieren, konfigurieren und einsetzen und die dabei gewonnenen Daten auswerten und analysieren;
– den Aufbau von Verzeichnisdiensten erklären sowie verschiedene Einsatzzwecke beschreiben.
Bereich Dezentrale Systeme
– Eigenschaften und Architekturen dezentraler Systeme sowie die Anforderungen an solche Systeme beschreiben und durch Verkoppeln dezentraler Systeme realisieren sowie Transaktionen in solchen Systemen durchführen.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Aufbau und Funktionsweise von Systemen der Mikrocontrollertechnik, Entwicklung typischer Anwendungen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Errichtung bedarfsgerechter System- und Netzwerkarchitekturen; Integration verschiedener Betriebssysteme; Infrastrukturmanagement.
Bereich Dezentrale Systeme:
Grundlagen dezentraler, dokumentenbasierter und nachrichtenorientierter Systeme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise von Systemen der Prozessdatenverarbeitung und Prozessvisualisierung beschreiben sowie diese zur Lösung technischer Aufgaben in typischen Anwendungen der industriellen Informationstechnik einsetzen;
– den Aufbau typischer industrieller Bussysteme beschreiben sowie die darin eingesetzten Technologien und Übertragungsverfahren einsetzen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– in Unternehmensnetzwerken Verzeichnisdienste planen und implementieren sowie Software für die Automatisierung von wiederkehrenden Operationen in Verzeichnisdiensten entwickeln;
– unterschiedliche Kommunikationstechnologien erläutern sowie geeignete Informations- und Kommunikationsdienste installieren, konfigurieren und warten.
Bereich Dezentrale Systeme
– Programmiertechniken in verteilten Systemen zur Realisierung von entfernten Prozeduren und Methoden anwenden sowie webbasierte und mobile Dienste, Namensdienste und Messaging-Dienste in solchen Systemen implementieren;
– den Datenbankentwurf in verteilten Systemen durchführen und zur dynamischen Generierung von Inhalten einsetzten;
– ausfallsichere replizierte Datenbanksysteme installieren und warten.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Aufbau und Funktionsweise von Systemen der Prozessdatenerfassung und -verarbeitung, Entwicklung typischer Anwendungen; Prozessdatenverarbeitung; Prozessvisualisierung, Prozesskommunikation; industrielle Feldbussysteme.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Implementierung und Betreuung von Verzeichnisdiensten; Einrichten von Informations- und Kommunikationsdiensten.
Bereich Dezentrale Systeme:
Implementierung dokumentenbasierter und nachrichtenorientierter Systeme, Middleware für webbasierte Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– ihre Kenntnisse der Mikrocontrollertechnik erfolgreich zur Realisierung auch netzwerk- und echtzeitfähiger Systeme im industriellen Umfeld einsetzen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– Sicherheitskonzepte für die unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Kommunikation umsetzen.
Bereich Dezentrale Systeme
– Sicherheitskonzepte für verteilte Systeme entwickeln und unter Einsatz verteilter und redundanter Dateisysteme umsetzen.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Vertiefung der Mikrocontrollertechnik, Entwicklung und Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Firewall-Architekturen, Implementierung von Firewalls; Backupstrategien und deren Handhabung.
Bereich Dezentrale Systeme:
Nebenläufigkeit, Synchronisation, verteilte Dateisysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– ihre Kenntnisse über Systeme der Prozessdatenerfassung und -verarbeitung erfolgreich im industriellen Umfeld einsetzen sowie Mechanismen zur Prozesskommunikation in solchen Systemen implementieren.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– Virtualisierungstechniken beschreiben und diese im Unternehmen geeignet einsetzen.
Bereich Dezentrale Systeme
– ausfallsichere replizierte Datenbanksysteme entwerfen.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Vertiefung der Prozessdatenerfassungstechnik, Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Virtualisierung.
Bereich Dezentrale Systeme:
Replikation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– hardwarenahe Programmiersprachen für typische Anwendungen von Embedded Systems einsetzen sowie die Grundstrukturen und Schnittstellen von Embedded Systems erläutern und einfache Anwendungen damit erstellen;
– notwendige Sicherheitsvorschriften erläutern und befolgen sowie Anwendungen, Komponenten und Funktionen von industriellen Systemen beschreiben.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– die verschiedenen Ausfallsicherheitsklassen beschreiben und in konkreten Szenarien bestimmen sowie den Unterschied zwischen Ausfallsicherheit und Lastverteilung charakterisieren; einfache Ausfallsicherheit realisieren;
– einen Verzeichnisdienst installieren, darin Daten anlegen und verwalten sowie Berechtigungen setzen und den Verzeichnisdienst zur Authentifikation einsetzen;
– lokales und verteiltes Containermanagement erklären und umsetzen;
– automatisch Software auf mehreren vergleichbaren Systemen installieren.
Bereich Dezentrale Systeme
– die Eigenschaften und Architekturen dezentraler Systeme sowie die Anforderungen an solche Systeme beschreiben und Ansätze zur Integration von dezentralen Systemen erläutern;
– ein nachrichtenorientiertes Middleware System erklären und umsetzen.
Bereich Machine Learning
– Datenanalyse- und Visualisierungssoftware anwenden;
– Daten durch Regression modellieren.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Aufbau und Funktionsweise von Systemen der Mikrocontrollertechnik; Entwicklungstools und Bibliotheken; Hardwarekomponenten, Hardwareschnittstellen, Interrupts.
Sicherheitsvorschriften; Robotertypen, Bewegungsbereiche, Betriebsparameter.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Ausfallsicherheitsklassen, Lastverteilung, Container, Provisionierung; Verzeichnisdienste.
Bereich Dezentrale Systeme:
Grundlagen dezentraler, dokumentenbasierter und nachrichtenorientierter Systeme.
Bereich Machine Learning:
Datenanalyse- und Visualisierungssoftware; Methoden der Regression; explorative Datenanalyse mithilfe von Visualisierungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– Sensordaten aufnehmen, aufarbeiten und über gängige industrielle Kommunikationssysteme zur Verfügung stellen;
– externe Signale in Roboterprogrammen oder Embedded Systems verarbeiten und Signale an externe Systeme weitergeben sowie geeignete Kommunikations-Schnittstellen auswählen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– geeignete unternehmensweite Kommunikationsmittel beschreiben, vergleichen, installieren und betreiben und die für Voice over IP benötigten Standards und Protokolle beschreiben sowie geeignete Implementierungen installieren und betreiben;
– unterschiedliche Zugriffskontrollmechanismen für Systeme vergleichen und Systeme damit geeignet absichern sowie verschiedene Firewall-Typen beschreiben und geeignete Systeme in einer Topologie an geeigneter Stelle einsetzen, konfigurieren und betreiben.
Bereich Dezentrale Systeme
– in dokumentenbasierten dezentralen Systemen eingesetzte offene Dokumentenformate und Auszeichnungssprachen zur Realisierung solcher Systeme einsetzen und ein dokumentorientiertes Middleware Systemen konzipieren und implementieren.
Bereich Machine Learning
– Problemstellungen des Supervised Learning erklären;
– Grundlegende Konzepte anhand von Modellen erklären und anwenden.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Prozessdatenverarbeitung; Prozessvisualisierung, Prozesskommunikation; Netzwerktechnologien und Übertragungsverfahren für Embedded Systems, Sensoren und Aktoren.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Einrichten von Informations- und Kommunikationsdiensten; Voice over IP; Firewall.
Bereich Dezentrale Systeme:
Implementierung dokumentenbasierter und nachrichtenorientierter Systeme, Middleware für webbasierte Anwendungen.
Bereich Data-Science:
Problemstellungen des Supervised Learning; Methoden der Klassifikation; Machine Learning Modelle.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– Prozessdaten in heterogenen Systemen informationstechnisch aufbereiten sowie Visualisierungen für Prozessdaten erstellen und diese zur Anlagensteuerung einsetzen;
– Unterschiede zwischen Hochsprachenprogrammierung und industrieller Programmierung erklären sowie industrielle Programmiermethoden für einfache Aufgaben einsetzen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– Fernwartungstechniken beschreiben und diese im Unternehmen geeignet einsetzen;
– verschiedene Ansätze für Cloud Computing erklären und konkrete Implementierungen vergleichen sowie in einer Cloud-Umgebung eigene Dienste anbieten und betreiben;
– die Unterschiede von netzwerkbasierten Speicherlösungen charakterisieren sowie die verschiedenen Technologien erklären und entsprechende Systeme in Betriebssysteme einbinden.
Bereich Dezentrale Systeme
– Grundlagen der serviceorientierten Architektur erläutern und anhand von bestimmten Anforderungen ein Webservice umsetzen;
– zentrale und verteilte Speicherkonzepte erläutern und einsetzen;
– in dezentralen Systemen die Prinzipien der Transaktionsverwaltung zur Konsistenzwahrung anwenden;
– Methoden zur Lastverteilung auf Applikationsebene implementieren.
Bereich Machine Learning
– Neuronale Netzwerke in gängigen Frameworks modellieren.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Vertiefung der Mikrocontrollertechnik, Entwicklung und Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen; Signale in industriellen Steuerungen logisch verknüpfen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
VPN-Realisierungen; Cloud-Computing; Network Storage, verteilte Dateisysteme; Backupstrategien.
Bereich Dezentrale Systeme:
serviceorientierte Architekturen, Microservices; Partitionierung und Allokation in verteilten Datastores; zentrale und cloudbasierte Storagekonzepte; Transaktionsprotokolle und -konflikte; Load-Balancing-Methoden.
Bereich Machine Learning:
Neuronale Netze.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– Anforderungsanalysen für zeitkritische Systeme;
– Mechanismen zur Prozesskommunikation und -visualisierung in industriellen Systemen implementieren;
– mehrere Handhabungssysteme oder Embedded Systems zu automatisierten Prozessen kombinieren und mit Hilfe von gegebenen Informationssystemen steuern.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– in einer Cloud Dienste automatisch deployen, skalieren und überwachen;
– für konkrete Szenarien geeignete Volumenmanagement Konzepte vorschlagen und diese implementieren.
Bereich Dezentrale Systeme
– ausfallsichere replizierte Datenmanagementsysteme und dezentrale Systeme entwerfen, installieren und warten.
Bereich Machine Learning
– Methoden des maschinellen Lernens und der statistischen Datenanalyse im Rahmen aktueller Anwendungsgebiete umsetzen.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
Vertiefung der Prozessdatenerfassungstechnik, Implementierung von Systemen für spezifische Anforderungen; Echtzeitsysteme; Sicherheitslevel in der Hardwareprogrammierung; Industriebusse; Übergeordnete Steuerungen.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Cloud-Computing, Container, Volumenmanagement.
Bereich Dezentrale Systeme:
Replikation; ausfallsichere dezentrale Systeme mit hoher Skalierbarkeit; Offline-Szenarien; asynchrone Datenhaltung; Konsistenzprotokolle.
Bereich Machine Learning:
Grundlagen des unsupervised Learning, statistische Datenanalyse.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dezentrale Systeme
– die Anforderungen der Programmierung von heterogenen Prozessoren beschreiben und einfache Algorithmen für generische Prozessoren entwickeln.
Bereich Data Science
– Anwendungen von maschinellem Lernen und statistischen Methoden zur Datenanalyse identifizieren und erläutern;
– explorative Datenanalyse durchführen;
– Daten durch Regression modellieren.
Bereich Dezentrale Systeme
GPGPU, OpenCL.
Bereich Data Science:
Einführung in Datenanalyse- und Visualisierungssoftware.
Datentypen und passende Schätzer; explorative Datenanalyse mithilfe von Visualisierungen.
Methoden der Regression; Qualitätsmaße für Modelle, graphisch basierte Methoden des maschinellen Lernens.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dezentrale Systeme
– die Anforderungen der Programmierung von verteilten Systemen beschreiben und einfache Algorithmen für generische Prozessoren und Multiprozessorsysteme entwickeln.
Bereich Data Science
– Qualitätsüberprüfung und Prozessteuerung anwenden sowie Visualisierungen als Werkzeug zur quantitativen und qualitativen Fehlerdarstellung verwenden;
– Probleme der Modellanpassung erklären und erkennen;
– Klassifikationsalgorithmen erklären und anwenden;
– Methoden zur Dimensionsreduktion erläutern und anwenden.
Bereich Dezentrale Systeme
Verteilte Systeme, GPGPU, OpenCL.
Bereich Data Science:
Schätzer und Fehlerintervalle; Datenanalyse oder maschinelle Lernprozesse; Trainings- und Testdatensätze, Schätzungen und Prädiktionen, Qualitätsprüfung von Algorithmen, Probleme der Modellanpassung; Konzept von supervised und unsupervised Learning; Konzepte von Distanzmaßen; Methoden der Klassifikation.
Fluch der Dimensionalität; Hauptkomponentenanalyse, Faktorenanalyse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dezentrale Systeme
– komplexe Algorithmen für generische Prozessoren und Multiprozessorsysteme entwickeln.
Bereich Data Science
– Hierarchische und Nicht-hierarchische Modelle anpassen;
– Graphenbasierte Modelle und Netzwerke visualisieren.
Bereich Dezentrale Systeme
Verteilte Systeme, GPGPU, OpenCL.
Bereich Data Science:
struktureller Aufbau von hierarchischen Modellen.
Neuronale Netze.
Visualisierung von graphenbasierten Netzwerken und Modellen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dezentrale Systeme
– komplexe Algorithmen für generische Prozessoren und Multiprozessorsysteme entwickeln.
Bereich Data Science
– die Abläufe von Methoden des maschinellen Lernens und der statistischen Datenanalyse im Rahmen aktueller Anwendungsgebiete umsetzen.
Bereich Dezentrale Systeme
Verteilte Systeme, GPGPU, OpenCL.
Bereich Data Science:
Verteilungsbasierte Schätzung, Mischmodelle und Mischverteilungen, Zeitreihen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– in Unternehmensnetzwerken ausfallsichere informationstechnische Systemarchitekturen realisieren;
– einfache Ausfallsicherheit realisieren und überwachen.
Bereich IT-Security
– Angriffsvektoren auf verbreitete Hardware-, Software- und Netzwerkebene identifizieren;
– die typischen verschiedenen Phasen zielgerichteter Angriffe sowie die grundlegenden Verteidigungsmaßnahmen dagegen benennen und erklären.
Bereich Kryptographie
– die Grundlagen von gängigen Kryptosystemen erklären;
– gängige Verschlüsselungsmethoden zur Absicherung von Kommunikations- und Datenservices anwenden.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Ausfallsicherheit.
Bereich IT-Security:
Memory Corruptions, OWASP Top Ten.
Persistent Threats, Cyber Kill Chain, Defense in Depth.
Bereich Kryptographie:
X.509-Zertifikate, Transport Layer Security
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– Verzeichnisdienste implementieren und zur Authentifikation einsetzen;
– unterschiedliche Zugriffskontrollmechanismen vergleichen und Systeme damit geeignet absichern.
Bereich IT-Security
– Prinzipien von Penetrationstests erläutern und im rechtlichen Rahmen entsprechende Angriffe durchführen;
– Systeme und deren Schnittstellen gegen Angriffe schützen und härten.
Bereich Kryptographie
– die Grundlagen kryptographischer Systeme erklären, geeignete Systeme für Anwendungsfälle auswählen und die Entscheidung argumentieren sowie bekannte Schwachstellen in Kryptosystemen erklären.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Single Sign On, Kerberos.
Bereich IT-Security:
Permission-to-Attack, Responsible Disclosure, Data-Privacy, Exploit Frameworks.
Mandatory-Access-Control, Trusted-Platform; IDS, IPS; Datenintegrität; Fuzzing.
Bereich Kryptographie
Layer-Security, Einsatz von Kryptographie-Libraries.
Zufallszahlen, Public/Private Kryptographie, Block-Cipher-Modes, Forward-Security, Diffie-Hellman-Schlüsseltausch, Key Derivation Functions.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
– Embedded Systems für netzwerkfähige Systeme einsetzen und geeignet absichern.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
– Sicherheitskonzepte für die unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Kommunikation umsetzen;
– Fernwartungstechniken beschreiben und diese im Unternehmen geeignet einsetzen.
Bereich IT-Security
– Angriffe erkennen und aktiv abwehren sowie angegriffene Systeme systematisch analysieren;
– Werkzeuge zur automatisierten Sicherheitsüberprüfung und Angriffsanalyse von Hard- und Softwaresystemen einsetzen.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
IoT.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Fernwartung.
Bereich IT-Security:
automatische Logfile-Analyse, Forensik, Incident-Response, Reverse-Engineering; Speicheranalyse; Analyse von Festplattenabbildern.
Vulnerability-Scanner.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Informationstechnik
Embedded Systems für netzwerk- und echtzeitfähige Systeme einsetzen und geeignet absichern.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur
Virtualisierungstechniken geeignet absichern;
Cloud-Dienste automatisch deployen und absichern.
Bereich IT-Security
mit Frameworks Sicherheitskonzepte in dezentralen Systemen umsetzen und entsprechende Lösungen implementieren;
Sicherheitsmanagement und Sicherheitsprozesse erklären und einsetzen.
Bereich Industrielle Informationstechnik:
IoT.
Bereich Systemintegration und Infrastruktur:
Virtualisierung; Cloud-Computing.
Bereich IT-Security:
Informationssicherheitsmanagement, Sicherheitsprozesse, Risikomanagement. CIS Controls.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– Webseiten nach semantischen Grundlagen erstellen und Medienassets einbinden;
– bei Webseiten zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden.
Bereich Grafik und Gestaltung
– Gestaltungsregeln für Webauftritte anwenden;
– grafische Inhalte erstellen und mediengerecht anpassen.
Bereich Webentwicklung:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Gestaltungsgrundregeln für Webauftritte, grundlegende Methoden der Bildbearbeitung, Bildschirmtypographie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– ereignisgesteuerte Webseiten mit einer Skriptsprache erstellen;
– Frameworks zur Frontendgestaltung verwenden.
Bereich Medienproduktionen
– Geräte für visuelle Aufzeichnungen bedienen und Aufnahmen bearbeiten;
– geeignete Bildformate anwendungsbezogen einsetzen.
Bereich Grafik und Gestaltung
– die Grundlagen der visuellen Wahrnehmung und der Dramaturgie erklären;
– gestalterische Grundregeln erklären und in Skizzen umsetzen;
– die Grundlagen der Benutzererfahrung, Bedienbarkeit und Zugänglichkeit erklären.
Bereich Webentwicklung:
Clientseitige Skriptsprachen, Frontend-Frameworks.
Bereich Medienproduktionen:
Visuelle Aufnahmegeräte, nicht manipulative Bildbearbeitung, Bildformate.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Licht- und visuelle Wahrnehmung, Dramaturgie, Gestalterische Grundregeln, Skizzen, User Interface Design.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– kleine Webauftritte mit Hilfe einfacher Backend-Systeme erstellen;
– Frameworks zur Frontendgestaltung auswählen und einsetzen.
Bereich Medienproduktionen
– Audio- und Videoaufnahmen durchführen und mit einfachen Hilfsmitteln bearbeiten;
– Web- und multimediale Projekte umsetzen.
Bereich Grafik und Gestaltung
– die Grundlagen der akustischen Wahrnehmung und des Storytellings erklären;
– gestalterische Grundregeln in Skizzen und Illustrationen umsetzen;
– User Interfaces für unterschiedliche Endgeräte gestalten.
Bereich Webentwicklung:
Content Management Systeme, Backend-Systeme, Frontend-Frameworks.
Bereich Medienproduktionen:
Audio- und Video Equipment, Filmschnitt, Audio- und Videoformate, Aufbereitung und projektmäßige Umsetzung eines Themas.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Schall, Storytelling, Skizzen, Illustrationen, Grafikformate, Responsive Webdesign.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– multimediale Webauftritte realisieren.
Bereich Medienproduktionen
– Methoden des Storytellings anwenden;
– den Aufbau und die Funktionsweise von audiovisuellen Aufnahmegeräten erklären;
– audiovisuelle Aufnahmen durchführen und vorgabenorientiert bearbeiten.
Bereich Grafik und Gestaltung
– die grundlegenden Eigenschaften von Farbmodellen, Farbräumen und Ausgabeformaten beschreiben;
– grafische Elemente für verschiedene Anwendungen entwerfen und in eigene Layouts integrieren.
Bereich Webentwicklung:
Webauftritte.
Bereich Medienproduktionen:
Dramaturgie, Bild- und Tontechnik, Kalibrierung von Ein- und Ausgabegeräten, Video-, Audio- und Fotobearbeitung
Bereich Grafik und Gestaltung:
Farbmodelle, Farbräume, Ausgabeformate
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– multimediale Webauftritte unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung realisieren.
Bereich Medienproduktionen
– typische Phasen, Abläufe und Rollen bei Medienproduktionen beschreiben und eigene Produktionen strukturieren;
– einzelne Teilbereiche einer Medienproduktion realisieren.
Bereich Grafik und Gestaltung
– Farbmanagement einsetzen und unterschiedliche Ausgabeverfahren erklären;
– Layouts für verschiedene Anwendungen umsetzen.
Bereich Webentwicklung:
Content Management Systeme, Backend-Systeme, UI/UX Design.
Bereich Medienproduktionen:
Medienplanung- und Konzeption, Phasen, Abläufe und Rollen von Medienproduktionen, audiovisuelle Medienproduktionen.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Farbmanagement, Ausgabeverfahren, Druckverfahren, Layout-Entwurf, Desktop Publishing.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– Computernetze nach Umfang, Dienstangebot, Topologie und Mediennutzung charakterisieren;
– Computernetze vergleichen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle
– Modelle zur Rechnerkommunikation beschreiben;
– Anforderungen an Modelle zur Rechnerkommunikation allgemein charakterisieren.
Bereich Switching und Routing
– den Unterschied zwischen Switching und Routing charakterisieren;
– die Notwendigkeit der selbstständigen Wegewahl eines Datenpaketes durch ein lokales Netzwerk begründen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Netze zur Sprach-, Text- und Bildkommunikation; Fest- und Funknetze; Übertragungsmedien und Kopplungselemente; Standards und Zugriffsverfahren; Topologien und Komponenten.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:
Grundlagen von Kommunikationsmodellen; grundlegende Adresskonzepte und Protokolle zur Adressvergabe.
Bereich Switching und Routing:
Einführende Übungen zu Switching und einfachem Routing (einfache Fehlererkennung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle
– Anforderungen an das TCP/IP-Modell sowie das OSI-Modell beschreiben;
– Normen von Standardisierungsgremien für Rechnerkommunikation heraussuchen;
– erweiterte Adresskonzepte anwenden.
Bereich Switching und Routing
– die Grundlagen von Switching und Routing erklären;
– grundlegende Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:
Nicht triviale Adressierungskonzepte; Anwendungsprotokolle; Transportprotokolle; Datenkapselung; TCP/IP-Modell; OSI-Modell; Normungsgremien.
Bereich Switching und Routing:
Grundlegende Router- und Switchkonfiguration; Erkennen und Verhindern von Schleifen; einfaches dynamisches Routing.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– im Bezug auf spezifizierte Anforderungen ein geeignetes Übertragungsmedium und eine geeignete Topologie bewerten;
– die Grundlagen der Signalausbreitung in kabelgebundenen Medien charakterisieren.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle
– eine Einordnung von Anwendungs- und Transportprotokollen auf das OSI-Modell umsetzen;
– den Enkapsulierungsprozess in einem Kommunikationsmodell erklären.
Bereich Switching und Routing
– den Unterschied zwischen Switching und Routing charakterisieren sowie die Notwendigkeit der Wegewahl durch das Internet begründen und dazu unterschiedliche Verfahren vorstellen;
– die Verfahren „Switching“ und „Routing“ hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysieren;
– den Einsatz von VLANs in Midrange-Netzwerken modellhaft entwerfen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Zertifizierungsnormen; Signalausbreitung in kabelgebundenen Medien; Kabelmessung und Kabelzertifizierung.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:
Positionierung diverser Protokolle im OSI- und TCP/IP-Modell.
Bereich Switching und Routing:
Erstellung, Verteilung und Routing zwischen VLANs; Adressumsetzung am Übertritt zwischen LAN/WAN; komplexe Switchingtechnologien.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– die Grundlagen der Signalausbreitung in kabellosen Medien charakterisieren;
– bei gegebenen Anforderungen an Netzwerke Lösungskonzepte zur Realisierung von Topologien erarbeiten;
– eine WLAN basierende Infrastruktur erstellen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle
– das TCP/IP-Modell und das OSI-Modell gegeneinander abgrenzen;
– aufgrund von Anforderungsspezifikationen an lokale Netze Kommunikationsmodelle für Weitverkehrsnetze erarbeiten.
Bereich Switching und Routing
– verschiedene Switchingverfahren unterscheiden;
– die Qualität von Routingverfahren analysieren und bewerten.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
Grundlagen und Einsatz von WLAN-Systemen.
Bereich Schichtenmodelle und Protokolle:
Gegenüberstellung OSI- und TCP/IP-Modell mit Einordnung von Protokollen und Diensten.
Bereich Switching und Routing:
Vertiefende Übungen zu Switching und Routing.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien
– eine Kaufentscheidung für aktive Netzwerkkomponenten treffen;
– eine WLAN basierende Infrastruktur erstellen.
Bereich Switching und Routing
– ein SOHO-Netzwerk installieren;
– Switching- und Routingkonzepte in SOHO-Netzwerken umsetzen.
Bereich Übertragungsmedien und Netztopologien:
WLAN-Implementierungen in SOHO-Netzen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten.
Bereich Switching und Routing:
Weiterführende Übungen zu Switching und Routing.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit
– Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
– grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen erklären;
– die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit
– grundlegende Schutzmechanismen erklären;
– die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
– Strategien zur Erhöhung der Daten- und Zugriffsicherheit entwickeln;
– das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:
Bedrohungen, Angriffsvektoren, Auswirkungen und Eskalationsszenarien, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe und Strategien der Datensicherheit, Social Engineering.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:
Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz, Erkennung von Schadsoftware, digitale Signatur, Sicherung und Wiederherstellung, Multi-User-Konzepte, Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit
– gesicherte Informationsquellen für aktuelle Sicherheitsbedrohungen finden und benutzen;
– Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;
– Strategien zur Erhöhung der Privatsphäre im Internet entwickeln.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit
– grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und einrichten;
– eine Multi-User Umgebung einrichten;
– einfache Werkzeuge der Netzwerksicherheit nennen und bedienen.
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:
Ausgewählte Beispiele für gesicherte Informationsquellen, Datenspuren, Privatsphäre im Internet, digitale Identität.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:
Benutzerverwaltung, grundlegende Berechtigungskonzepte, sichere Authentifizierung, sichere Verbindungen, Werkzeuge der Netzwerksicherheit.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit
– die grundlegenden Begriffe der Kryptographie erklären;
– die Funktionsweise kryptographischer Verfahren erklären und anforderungsgerechte Verfahren auswählen.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit
– Grundprinzipien der Absicherung von Anwendungen benennen und beschreiben;
– ein Zugriffsprotokoll lesen und interpretieren;
– Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;
– einen Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;
– Werkzeuge der Netzwerksicherheit nennen und bedienen.
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:
Begriffe der Kryptographie, Grundlagen der Verschlüsselung und des Hashing.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:
Anwendungen härten, Zugriffsprotokolle, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, Werkzeuge der Netzwerksicherheit.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit
– rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit erklären;
– Strategien zur Vermeidung von Datenlecks entwickeln.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit
– Benutzerverwaltung einrichten, Zugriffsmechanismen konfigurieren;
– Datenspeicherung einrichten.
Bereich Netzwerksicherheit
– einfache Angriffsvektoren in Netzwerken erkennen.
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:
Rechtliche Grundlagen im nationalen Recht, Datenschutzgrundverordnung.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:
User Management und Gruppen, Zugriffsschutz und Berechtigungen.
Bereich Netzwerksicherheit:
Erkennen einfacher Angriffe im Netzwerk.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit
– Technische und rechtliche Grundlagen der IT-Sicherheit interpretieren;
– Verschiedene Angriffsmethoden und Maßnahmen zur Absicherung benennen und erklären.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit
– die Sicherheit eines Systems erhöhen.
Bereich Netzwerksicherheit
– auf Netzwerkgeräte zielende Angriffe abwehren;
– Firewalls einrichten und absichern.
Bereich Grundlagen der IT-Sicherheit:
Dokumentation, Vulnerability, Security Audits.
Bereich Methoden und Verfahren der IT-Sicherheit:
Gerätehärtung; Backups.
Bereich Netzwerksicherheit:
Abwehr von Angriffen auf IT-Infrastruktur; Firewalls.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling; technische Dokumentation.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemtechnik
– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und Widerstandsmessungen sowie spannungs- und stromrichtige Messungen durchführen;
– die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen von erweiterten Firmwareschnittstellen erklären;
– einen Desktopcomputer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten;
– die mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren sowie technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
– ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
– Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;
– Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.
Bereich Systemtechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur).
Werkstätte „Elektrotechnik“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben; Aufbau von Grund- und Installationsschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
– eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung ausführen;
– Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
– die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverinfrastrukturräumen erläutern;
– grundlegende Konfigurationen von Netzwerkkomponenten durchführen.
Bereich Systemtechnik
– eine bedarfsgerechte und vorschriftsmäßige Energieversorgung von IT-Systemen planen und entsprechende Arbeitsvorbereitungen und Montagearbeiten durchführen;
– die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen beurteilen;
– die Funktion einfacher elektronischer Digitalschaltungen erklären und messtechnisch überprüfen;
– den Energiebedarf von Serversystemen ermitteln und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung dimensionieren und herstellen;
– in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;
– die Wiederherstellung von Betriebssystemen erklären und durchführen;
– ein Betriebssystem bedarfsgerecht konfigurieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten, Kabelprüfung, Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Kabelmanagementsysteme, Grundlagen der Gerätekonfiguration in Netzen, Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Dokumentation).
Bereich Systemtechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik“ (elektronische Messtechnik, Digitaltechnik, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, IT-relevante Gebäudeinstallationen, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen).
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (einführende und vertiefende Übungen zur Konfiguration von Betriebssystemen).
Siehe Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe alle Bereiche im 5. und 6. Semester, im 7. Semester die Bereiche „Abfragesprachen“ und „Administration von Datenbanksystemen“, im 8. Semester die Bereiche „Datenbankanwendungen“ und „Informationssysteme“, im 9. Semester die Bereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“ und „Datenmodelle“ und im 10. Semester den Bereich „Integration von Informationssystemen“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Bereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte
– die theoretischen Grundlagen von Switching- und Routingkonzepten anhand von Graphen erklären;
– theoretische Aussagen über Graphen auf Netzwerktopologien anwenden.
Bereich Kommunikationsnetze
– gebräuchliche Telekommunikationsdienste für die Datenübertragung angeben und Anforderungen an diese Dienste charakterisieren;
– ein Fallbeispiel eines Telekommunikationsnetzes implementieren und Qualitäts- und Latenzprobleme bei konvergenten Netzen und Diensten interpretieren.
Bereich Server- und Clientsysteme
– Konzepte von Verzeichnisdiensten anwenden;
– eine automatisierte Benutzerverwaltung umsetzen.
Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte:
Aufbau und Funktionsüberprüfung von Unternehmensnetzwerken; weiterführende graphentheoretische Grundlagen.
Bereich Kommunikationsnetze:
Kommunikationsnetze zur Übertragung von Sprache, Daten und Bildern; Konvergenz; isochrone Dienste; Bandbreitenmanagement.
Bereich Server- und Clientsysteme:
Erweiterte Konzepte und Anwendung der Benutzerverwaltung und Zugriffssteuerung; Fernwartungskonzepte; Verzeichnisdienste.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte
– die unterschiedlichen Anforderungen an Switching- und Routingkonzepte zwischen SOHO–Netzen und Enterprisenetzen beurteilen;
– für Switching- und Routingprobleme in Enterprisenetzen Lösungskonzepte erarbeiten und modellhaft umsetzen.
Bereich Kommunikationsnetze
– Lösungsszenarien für Qualitäts- und Latenzprobleme bei konvergenten Netzen und Diensten entwerfen und Anforderungen an Kommunikationsnetze erklären sowie die entsprechenden Funktionsabläufe darstellen;
– exemplarisch ein Kommunikationsnetz implementieren sowie unterschiedliche Kommunikationsnetze in Bezug auf deren technische Implementierung bewerten und dem Anforderungsprofil gegenüberstellen;
– Eigenschaften von Mobilfunknetzen charakterisieren;
– aufgrund der Eigenschaften derzeit eingesetzter Kommunikationsnetze Anforderungen an „Next Generation Networks“ konstruieren.
Bereich Server- und Clientsysteme
– Anforderungen an Server- und Clientsysteme bezüglich technischer Dimensionierung und Funktionsumfang charakterisieren;
– von Kunden formulierte Anforderungen an Netzwerke und Client-Serversysteme ausschreiben, interpretieren und bewerten sowie darauf aufbauend Lösungskonzepte für neue Netzwerke erarbeiten.
Bereich Vertiefende Switching- und Routingkonzepte:
Vertiefende Konzepte von Switching und Routing in Weitverkehrsnetzen.
Bereich Kommunikationsnetze:
Realisierung von Quality of Servicemaßnahmen in Netzwerken; Systemaufbau, Funktionsweise und Funktionsabläufe von Mobilfunk- und Voice over IP-Systemen (VOIP).
Bereich Server- und Clientsysteme:
Vertiefende Übungen zu Verzeichnisdiensten; Funktionsaufbau und Handhabung von Serversystemen und Remote-Boot-Systemen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Internetserviceproviderkonzepte
– ein WAN-Trägernetz exemplarisch implementieren und Lösungsansätze, die bei einer redundanten Anbindung eines Kunden an einen Internetserviceprovider notwendig sind, bewerten;
– Adresskonzepte für Internetserviceprovider charakterisieren.
Bereich Server- und Clientsysteme
– die Eigenschaften unterschiedlicher Server- und Clientimplementierungen evaluieren und daraus Lösungsszenarien ableiten.
Bereich Storagenetworks
– Anforderungen an Storagesysteme charakterisieren;
– Storagesysteme in Bezug auf deren technischen Aufbau vergleichen.
Bereich Heterogenität
– plattformspezifische Installationen von Serverdiensten vergleichen und Anforderungen an automatisierte Softwareverteilungssysteme erklären;
– ein automatisiertes Softwareverteilungssystem in heterogenen Systemen installieren.
Bereich Netzwerkmanagement
– Kostenfaktoren bei der Planung und Implementierung von Netzen klassifizieren;
– die organisatorischen Grundlagen für den Betrieb von Netzwerken angeben;
– Abläufe aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes anhand von vorgegebenen Checklisten umsetzen und vorhandene Planungsunterlagen aus dem Bereich des Netzwerkbetriebes auf Plausibilität und Schwachstellen analysieren.
Bereich Internetserviceproviderkonzepte:
Netzaufbau und Anforderungen an ISP-Backbones; Redundanz; erweiterte Adresskonzepte; rechtliche Aspekte und Routingkonzepte für Internetserviceprovider.
Bereich Server- und Clientsysteme:
Handhabung von client- und serverseitigen Virtualisierungslösungen.
Bereich Storagenetworks:
Replikationsmechanismen in Speichernetzen; Bussysteme und Protokolle für Speichernetze.
Bereich Heterogenität:
Implementierung von Serversystemen und Diensten auf unterschiedlichen Plattformen; Verteilung von Betriebssystem- und Anwendersoftware.
Bereich Netzwerkmanagement:
Investitions- und Betriebskosten, Kostenoptimierung; Ausfallskosten; Lifecyclemanagement; Total cost of ownership.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Internetserviceproviderkonzepte
– verschiedene Trägernetze angeben;
– deren Anwendungsrelevanz für Internetserviceprovider begründen.
Bereich Server- und Clientsysteme
– Lösungskonzepte zur Dimensionierung und Implementierung von Serversystemen in Midrange-Netzwerken und virtualisierten Umgebungen erarbeiten.
Bereich Storagenetworks
– administrative Aufgaben auf Storagesystemen planen und umsetzen sowie Anforderungsszenarien an Storagesysteme analysieren und daraus Implementierungsvorschläge ableiten.
Bereich Heterogenität
– Probleme, die bei der Zusammenwirkung unterschiedlicher Betriebssysteme auftreten, analysieren und Lösungskonzepte für plattformübergreifende Verzeichnisdienste erarbeiten.
Bereich Netzwerkmanagement
– die Funktionsweise von Systemüberwachungsdiensten beschreiben und einen Systemüberwachungsdienst einrichten;
– den Output von Systemüberwachungsdiensten interpretieren und analysieren sowie aufgrund der Analyse von Netzwerküberwachungsprotokollen Lösungsszenarien für entsprechende Probleme entwickeln.
Bereich Internetserviceproviderkonzepte:
Rechtliche Aspekte und Routingkonzepte für Internetserviceprovider; Implementierung von Fallbeispielen.
Bereich Server- und Clientsysteme:
Konzepte und Sicherheitskonzepte verschiedener client- und serverseitiger Virtualisierungslösungen.
Bereich Storagenetworks:
Zugriffstechniken auf Storagenetzwerke.
Bereich Heterogenität:
Zusammenwirken von verschiedenen Betriebssystemen und Verzeichnisdiensten im heterogenen Verbund.
Bereich Netzwerkmanagement:
Ausschreibungsmanagement; Monitoring; Systembelastbarkeit; Schwachstellenanalyse; Betriebsführung; Notfallpläne; Inventarisierung; Festlegung von Zuständigkeiten; Dokumentation; Aktualisierung; Plattformspezifische Netzwerküberwachungssysteme; Syslogging; Problematik der Auswertung von Syslogging.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement
– mathematischen Grundlagen für Verschlüsselungs- und Hashfunktionen darstellen und Implementierungsverfahren dazu angeben;
– Standards und Normen erklären.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen
– Server und Client absichern;
– Aufbau und Ablauf von Penetration Tests erklären;
– Aktive Komponenten absichern;
– verschlüsselte Tunnelverbindungen implementieren.
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:
Standards Normen, Verschlüsselungsverfahren und Hashfunktionen.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:
Penetration Tests, Sichere Kommunikation von Diensten; Konzepte, Aufbau, Implementierungsformen von VPN-Verbindungen; Firewallsysteme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement
– Fachübergreifende Sicherheitskonzepte erkennen;
– Risikobewertungen durchführen.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen
– Sicherheitsanalysen gemäß aktuellen Standards durchführen;
– Schwachstellenanalysen durchführen und Schwachstellen beheben.
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:
Sicherheitsrisiken von verteilten Anwendungen.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:
Datenschutz- und Datensicherheitshandbücher; praktische Sicherheitsanalysen; verteilte Angriffe; Absicherung von Diensten; Intrusion Prevention Systeme; Next Generation Firewallsysteme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement
– Public Key Infrastruktursysteme implementieren;
– Authentifizierung, Autorisierung und Accounting (AAA) umsetzen;
– den Ablauf einer forensischen Analyse erklären.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen
– die einzelnen Schritte eines Incident Response Prozesses erklären.
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:
Handhabung von Authentifizierungs-, Autorisierungs- und Accountingsysteme; Anbindung aktiver Netzwerkkomponenten an Verzeichnisdienste; forensische Analysen.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:
Incident Response Strategien.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement
– Ausgewählte Themen der IT-Sicherheit umsetzen.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen
– Probleme bei der plattformübergreifenden Implementierung von VPN-Systemen analysieren.
Bereich Sicherheitstechnologien und Sicherheitsmanagement:
Ausgewählte Themen der IT-Sicherheit.
Bereich Angriffsvektoren und Abwehrmaßnahmen:
plattformübergreifende VPN-Systeme; Aufgaben zur Ermittlung der Sicherheit von IT-Systemen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe alle Bereiche im 5. und 6. Semester, im 7. Semester die Bereiche „Abfragesprachen“ und „Administration von Datenbanksystemen“, im 8. Semester die Bereiche „Datenbankanwendungen“ und „Informationssysteme“, im 9. Semester die Bereiche „Eigenschaften und Architekturen von Datenbanksystemen“ und „Datenmodelle“ und im 10. Semester den Bereich „Integration von Informationssystemen“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Bereiche „Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie“, „Grundlagen der Informatik“ und „Betriebssysteme“ im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– verschiedene Medienproduktionen strukturieren und notwendige Vorgänge planen und realisieren;
– unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle für Medienproduktionen beschreiben und analysieren;
– unterschiedliche Mediengeräte und Mediensoftware bedienen.
Bereich Grafik und Gestaltung
– grafische Elemente nach gestalterischen Vorgaben umsetzen;
– typische Drucksorten gestalten, produzieren und für ein Ausgabemedium aufbereiten.
– den Aufbau und die Gestaltung von Standarddruckprodukten unter Einbeziehung typographischer Grundlagen erklären.
Bereich Webentwicklung
– Enterprise Content Management Systemen oder Backend-Systeme installieren, konfigurieren und administrieren.
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– einfache Modellierungstechniken anwenden und die Eigenschaften von Materialien erklären;
– unterschiedliche Beleuchtungstechniken und deren Einsatz in Zusammenhang mit Materialen erklären;
– einfache Modelle mit Material und Beleuchtung entwickeln und für die Ausgabe vorbereiten;
– einfache virtuelle Welten gestalten und für die Ausgabe optimieren.
Bereich Medienproduktionen:
Medienhardware und -software, Zielgruppen und Kommunikationskanäle, Farbmanagement-Workflow, Streaming.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Wahrnehmungs- und Gestaltungslehre, Druckvorstufe, Drucksorten, Graphic Design, Desktop-Publishing, Typographie und Satztechnik.
Bereich Webentwicklung:
Enterprise Content Management Systeme, Backend-Systeme.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Material-, Texturierung- und Mapping-Techniken, Beleuchtungen und Schattierungen, Renderings und Render-Engines, Datenexport.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– Produktionsplanungssysteme für Medienproduktionen erklären;
– rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Aspekte in Bezug auf Medienproduktionen anwenden;
– Medienassets mit Mediengeräten erstellen und mit Mediensoftware aufbereiten.
Bereich Grafik und Gestaltung
– Gestaltungskonzepte in Medienprojekten umsetzen;
– Medienassets nach gestalterischen Vorgaben entwickeln.
Bereich Webentwicklung
– Interaktive Komponenten mit Hilfe von Standardschnittstellen in eigene Webentwicklungen integrieren.
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– Elemente mit einfachen Techniken animieren und als Sequenzen bereitstellen.
Bereich Medienproduktionen:
Medienhardware und -software, Produktionsnormen, Produktionsstandards, rechtliche und ethische Aspekte.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Gestaltungskonzepte, Umsetzung von Medienprojekten, Gestaltung von Medienassets.
Bereich Entwicklung von Webanwendungen:
Standardschnittstellen, Frameworks.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Animationstechniken.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– alle wesentlichen Teile einer Medienproduktion erläutern;
– den Aufbau und die Arbeitsweisen typischer Betriebe der Medienwirtschaft erklären;
– Marketingkonzepte erklären und anwenden;
– typisches Equipment für Medienproduktionen vorbereiten und einsetzen.
Bereich Webentwicklung
– aktuelle Enterprise Content Management Systeme oder Backend-Systeme analysieren und anforderungsgerecht einsetzen;
– Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks konzeptionieren.
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– Assets gestalten;
– visuelle Effekte gestalten.
Bereich Medienproduktionen:
Produktionsplanung, Produktionskalkulation, Zielgruppen, Kommunikationsmodelle, Medienwirtschaft, Marketing, technische Eigenschaften von professionellem Medienequipment.
Bereich Webentwicklung:
Redaktionsgruppen, Templates, Datenschutz, Bewertung unterschiedlicher CMS, mobile Webauftritte, Konzeptionierung von Anwendungen.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Gestaltung von Assets, visuelle Effekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– Medienprojekte für unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle entwickeln;
– Marketingstrategien für eigene Projekte entwickeln;
– Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen.
Bereich Webentwicklung
– Webauftritte auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung von Suchmaschinenoptimierung konzeptionieren und realisieren.
– Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks realisieren.
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– Assets animieren;
– visuelle Effekte in audiovisuelle Medien integrieren.
Bereich Medienproduktionen:
Umsetzung und Veröffentlichung von Medienproduktionen, Marketingstrategien, Interoperabilität, Datenformate und -bereitstellung.
Bereich Webentwicklung:
Redaktionsgruppen, Templates, Datenschutz, Bewertung unterschiedlicher CMS, mobile Webauftritte, Suchmaschinenoptimierung, Realisierung von Anwendungen.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Animation, visuelle Effekte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– Webanwendungen gegen einfache Angriffsvektoren und Risiken absichern;
– Serverumgebungen zur Veröffentlichung von Webauftritten unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit einrichten und betreiben.
Bereich Appentwicklung
– Webservices mit Datenbankschnittstelle implementieren;
– Frontends für Webservices auf Basis aktueller Frameworks implementieren.
Bereich Webentwicklung:
Webhosting, IT-Sicherheit.
Bereich Appentwicklung:
Webservices, Datenbankschnittstellen, Frontend-Frameworks.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– Erweiterungen in Enterprise Content Management Systeme einbinden und konfigurieren;
– größere Webauftritte mit Hilfe von Enterprise Content Management Systemen realisieren.
Bereich Appentwicklung
– Anforderungen an die Benutzerergonomie und Benutzererfahrung erläutern und anwenden;
– Anwendungen unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit gestalten und realisieren.
Bereich Webentwicklung:
Enterprise Content Management Systeme, CMS Extensions, Umsetzung von Webauftritten.
Bereich Appentwicklung:
Webservices, Datenbankschnittstellen, Frontend-Frameworks, Benutzerergonomie, Benutzererfahrung, IT-Sicherheit.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– Erweiterungen für Enterprise Content Management Systeme oder Backend-Systeme adaptieren und weiterentwickeln;
– Komponenten auswählen, installieren, konfigurieren und in Webanwendungen integrieren;
– sichere Webanwendungen auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung konzeptionieren und realisieren.
Bereich Appentwicklung
– Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks konzeptionieren und realisieren;
– Services von Drittanbietern auf Basis standardisierter Schnittstellen auswählen und verwenden sowie Komponenten in eigene Anwendungen integrieren.
Bereich Webentwicklung:
Redaktionsgruppen, Module mit CMS-spezifischen Skriptsprachen, Templates, Datenschutz, mobile Webauftritte, Suchmaschinenoptimierung, UI/UX-Design, Anwendungssicherheit.
Bereich Appentwicklung:
Realisierung umfangreicher Anwendungen, Vertiefung Frontend-Frameworks, Deployment, Einbindung von Drittanbieter-Komponenten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webentwicklung
– komplexe Webanwendungen auf Basis aktueller Frameworks unter Berücksichtigung der Benutzererfahrung konzeptionieren und realisieren;
– die Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Webanwendungen sicherstellen.
Bereich Appentwicklung
– komplexe Anwendungen für den Einsatz auf Desktop und mobilen Endgeräten auf Basis aktueller Frameworks konzeptionieren und realisieren;
– realisierte Anwendungen paketieren und in Produktivumgebungen installieren.
Bereich Webentwicklung:
Komplexe Webanwendungen, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit, Anwendungssicherheit, Logging, Monitoring, Webanwendungs-Firewalls.
Bereich Appentwicklung:
Realisierung umfangreicher Anwendungen, Vertiefung Frameworks, Deployment.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– virtuelle Welten mit fortgeschrittenen Modellierungstechniken realisieren;
– verschiedene Animationstechniken und deren Kombination erklären;
– ausgewählte Anwendungsbereiche erklären und Methoden der additiven Fertigung anwenden.
Bereich Game Development
– grundlegende Konzepte von Game Engines erklären;
– grundlegende Spielkonzepte erklären und vorgabenorientiert entwickeln;
– Grundlagen der Entwicklung von Game Assets erklären.
Bereich Visual Effects
– unterschiedliche Eigenschaften von Kameras und Lichtquellen erklären und in Kompositionen anwenden.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Realisierung umfangreicher 3D-Projekte, Animationstechniken, prozedurale Modellierung und Simulation, Anwendungsgebiete, additive Fertigung.
Bereich Game Development:
Game Engine Frameworks, Spielkonzepte, Asset Development.
Bereich Visual Effects:
Lichtquellen und Kameras, Compositing.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– umfangreiche virtuelle Welten mit fortgeschrittenen Modellierungstechniken realisieren;
– verschiedene Animationstechniken und deren Kombination anwenden.
Bereich Game Development
– grundlegende Spielkonzepte auf eigenen Entwicklungen anwenden;
– verschiedene Game Assets gestalten und für eine Game Engine bereitstellen;
– einfache Spiele mit Hilfe einer Game Engine entwickeln.
Bereich Visual Effects
– einfache Visual Effects gestalten und realitätsnahe Kompositionen rendern.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Realisierung umfangreicher 3D-Projekte, Animationstechniken.
Bereich Game Development:
Game Engine Frameworks, Spielkonzepte, Asset Development.
Bereich Visual Effects:
Motion Graphics, Animationen, Partikeleffekte, Compositing.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– Charaktere gestalten und bewegen;
– virtuelle Welten für Virtual Reality und Augmented Reality gestalten.
Bereich Game Development
– Spiele für unterschiedliche Einsatzbereiche gestalten und in einer Game Engine umsetzen;
– den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Spielen erklären.
Bereich Visual Effects
– Visual Effects gestalten und in audiovisuelle Medien integrieren.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Character Animation, Rigging, Motion Tracking, Virtual Reality, Augmented Reality.
Bereich Game Development:
Vertiefung Game Design und Game Development, Vertiefung Spielkonzepte, Game AI, Game Mechanics.
Bereich Visual Effects:
Simulationen, Physik-Engines.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwicklung virtueller Welten
– virtuelle Welten für Virtual Reality und Augmented Reality entwickeln;
– Simulationen für verschiedene Anwendungsbereiche entwickeln.
Bereich Game Development
– Spiele in einer Game Engine unter Berücksichtigung von Echtzeit-Anforderungen umsetzen;
– Spiele für unterschiedliche Endgeräte unter Berücksichtigung technischer Eigenschaften optimieren.
Bereich Visual Effects
– komplexe Visual Effects gestalten und in audiovisuelle Medien integrieren.
Bereich Entwicklung virtueller Welten:
Virtual Reality, Augmented Reality, komplexe Simulationen.
Bereich Game Development:
Vertiefung Game Design und Game Development, Echtzeit-Anforderungen, Endgeräte.
Bereich Visual Effects:
Komplexe Simulationen, Echtzeiteffekte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– verschiedene Medienproduktionen strukturieren und notwendige Vorgänge planen;
– Farbmanagement einsetzen und unterschiedliche Druckverfahren erklären;
– Geschichten und Charaktere für Medienproduktionen entwickeln.
Bereich Multimediahardware
– professionelle audiovisuelle Aufnahmegeräte mit unterschiedlichen Lichtquellen situationsbezogen einsetzen;
– Medienequipment für Veranstaltungen auswählen und einsetzen.
Bereich Medienbearbeitung
– audiovisuelle Aufnahmen von mehreren Quellen vorgabenorientiert schneiden;
– audiovisuelle Aufnahmen stilmäßig bearbeiten und für ein Ausgabemedium aufbereiten;
– die Qualität von audiovisuellen Aufnahmen beurteilen und optimieren.
Bereich Grafik und Gestaltung
– grafische Elemente nach gestalterischen Vorgaben umsetzen;
– Farbmodelle bei der grafischen Gestaltung berücksichtigen;
– typische Drucksorten gestalten, produzieren und für ein Ausgabemedium aufbereiten.
Bereich Medienproduktionen:
Planung von Medienproduktionen, einfache Produktionsplanung, Plotentwicklung, Charakterentwicklung, Drehbuch, Storyboard, Farbmanagement, Druckverfahren.
Bereich Multimediahardware:
Professionelle Kameratechnik, Tontechnik, Lichttechnik, Lichtquellen, Live-Techniken.
Bereich Medienbearbeitung:
Erweiterte Schnitttechniken mit mehreren Quellen, Video-, Audio- und Fotobearbeitung, Color-Correction, Synchronisation von Ton und Bild, Qualitätskriterien.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Farbmodelle, Layout-Entwurf, Desktop Publishing.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– Produktionsplanungssysteme für Medienproduktionen erklären;
– rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Aspekte in Bezug auf Medienproduktionen anwenden;
– unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle für Medienproduktionen beschreiben und analysieren.
Bereich Multimediahardware
– professionelle audiovisuelle Aufnahmegeräte in unterschiedlichen Situationen eigenständig einsetzen;
– audiovisuelle Effekte gestalten und mit geeigneten Mitteln umsetzen.
Bereich Medienbearbeitung
– anspruchsvolle audiovisuelle Aufnahmen stilmäßig bearbeiten und für unterschiedliche Ausgabemedien aufbereiten;
– anspruchsvolle audiovisuelle Effekte und Animationen gestalten und in eigene Aufnahmen integrieren.
Bereich Grafik und Gestaltung
– komplexe grafische Elemente entwickeln;
– anspruchsvolle Drucksorten gestalten, produzieren und für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten.
Bereich Medienproduktionen:
Produktionsplanungssysteme, einschlägige Normen und Gesetzte, ethische Aspekte, Zielgruppenanalyse, Kommunikationskanäle.
Bereich Multimediahardware:
Professionelle Kameratechnik, Tontechnik, Lichttechnik, Aufnahmetechnik, Lichtquellen, Foley-Aufnahme, SFX.
Bereich Medienbearbeitung:
Vertiefung Video-, Audio- und Fotobearbeitung, Color-Grading, audiovisuelle Effekte, Compositing, Animationen, Datenaustausch.
Bereich Grafik und Gestaltung:
Farbmanagement-Workflow, Druckvorstufe, Drucksorten, Vertiefung Graphic Design, Vertiefung Desktop Publishing, Typographie und Satztechnik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– alle wesentlichen Teile einer Medienproduktion erläutern und umsetzen;
– komplexe multimediale Projekte unter Berücksichtigung vielfältiger Randbedingungen planen, kalkulieren und entwickeln.
Bereich Multimediahardware
– typisches Equipment für Medienproduktionen vorbereiten und einsetzen;
– Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen herstellen.
Bereich Medienbearbeitung
– anspruchsvolle Medienproduktionen bearbeiten und veröffentlichen;
– Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen.
Bereich Medienproduktionen:
Produktionsplanung, Produktionskalkulation.
Bereich Multimediahardware:
Professionelles Medienequipment, Schnittstellen, Interoperabilität.
Bereich Medienbearbeitung:
Umsetzung und Veröffentlichung von Medienproduktionen, Authoring, Mastering, Datenformate, Interoperabilität.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medienproduktionen
– den Aufbau und die Arbeitsweisen typischer Betriebe der Medienwirtschaft erklären;
– Medienprojekte für unterschiedliche Zielgruppen und Kommunikationskanäle entwickeln.
Bereich Multimediahardware
– typisches Equipment für Medienproduktionen für vielfältige Situationen vorbereiten und eigenständig einsetzen;
– Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen herstellen und Fehlerquellen in Bezug auf Equipment für Medienproduktionen analysieren.
Bereich Medienbearbeitung
– anspruchsvolle Medienproduktionen entwickeln und optimieren;
– multimediale Manipulationen erkennen und Dokumente entsprechend absichern;
– Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwareprodukten und Datenformaten herstellen und Fehlerquellen analysieren.
Bereich Medienproduktionen:
Produktionsplanung, Produktionskalkulation, Zielgruppen, Kommunikationsmodelle, Medienwirtschaft.
Bereich Multimediahardware:
Professionelles Medienequipment, Schnittstellen, Interoperabilität.
Bereich Medienbearbeitung:
Umsetzung und Veröffentlichung von Medienproduktionen, Authoring, Mastering, Datenformate, Interoperabilität.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||
| 1. | Religion/Ethik 11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||
| 1. | Konstruktion 4 | 5(2) | 5(2) | 5(2) | 6(3) | 7(3) | 28 | I | |
| 2. | Darstellungstechniken 1 | 4(2) | 4(2) | 3(1) | – | – | 11 | I bzw. III | |
| 3. | Gestaltung 4 | 1 | 1 | 4(2) | 4(4) | 6(5) | 16 | I | |
| 4. | Materialien und Prozesse 6 | 2 | 2 | 4 | 4(2) | 7(2) | 19 | I | |
| 5. | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 5 | 3 | 3 | 22 | IV | |
| 6. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
| 7. | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 36 | 39 | 37 | 36 | 185 | |||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| B.1 | Holztechnik | ||||||||
| 1.1 | Konstruktion 4 | 4(2) | 5(2) | 5 | 6(3) | 7(3) | 27 | I | |
| 1.2 | Darstellungstechniken 5 | 4(2) | 4(2) | 3 | – | – | 11 | I bzw. III | |
| 1.3 | Gestaltung | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 7 | I | |
| 1.4 | Materialien und Prozesse 6 | 2 | 2 | 6(3) | 8(4) | 11(4) | 29 | I | |
| 1.5 | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 5 | 3 | 3 | 22 | IV | |
| 1.6 | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
| 1.7 | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| B.2 | Raum- und Objektgestaltung | ||||||||
| 2.1 | Konstruktion 4 | 4(2) | 5(2) | 5(2) | 6(3) | 6(3) | 26 | I | |
| 2.2 | Darstellungstechniken 5 | 4(2) | 4(3) | 5(3) | – | – | 13 | I bzw. III | |
| 2.3 | Gestaltung 4 | 1 | 1 | 4(2) | 6(5) | 10(7) | 22 | I | |
| 2.4 | Materialien und Prozesse 6 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3(1) | 13 | I | |
| 2.5 | Fertigung und Produktion | 5 | 6 | 4 | 4 | 3 | 22 | IV | |
| 2.6 | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik 7 | – | – | 2(2) | 2(2) | – | 4 | I | |
| 2.7 | Betriebswirtschaft und Projektmanagement | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | |||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||
| G. | Förderunterricht 10 | ||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Der Pflichtgegenstand Darstellungstechniken umfasst Lehrinhalte der Darstellenden Geometrie im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden. Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Übungen im I. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Modellbau“, auf eine Theoriestunde im II. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Modellbau“ und auf zwei Theoriestunden im III. Jahrgang aus den Bereichen „Freihanddarstellung“ und „Visuelle Präsentation“.
6 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.2 angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der alternativen Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien führen ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten des Entwurfs, der Gestaltung, Planung, Konstruktion und Umsetzung von Raum- und Objektkonzepten sowie ingenieurmäßigem Holzbau aus. Sie planen und überwachen die Fertigung von Holzwerkstoffen und prüfen Holz und Holzwerkstoffe. Sie leiten Projekte und führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie sind in der Möbel- und Einrichtungsindustrie, Holzindustrie und –wirtschaft, in Tischlermeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in Architektur-, Design- und Ingenieurbüros, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes tätig.
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien im Besonderen
– Räume und Objekte mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen entwerfen und darstellen;
– Räume und Objekte aus gestalterischer, konstruktiver und fertigungstechnischer, wirtschaftlicher, materialtechnologischer und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
– statische Systeme einschätzen sowie Tragwerkselemente aus Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
– in entscheidender Funktion Ausschreibungen, Kalkulationen und Auftragsvergaben durchführen;
– Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
– sich in den für die Innenarchitektur und Holztechnologien relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Statik und verstehen die statischen Zusammenhänge. Sie kennen die einschlägigen Gesetze und Normen und können Konstruktionsvorschläge in Übereinstimmung mit diesen erarbeiten und beurteilen. Sie verstehen die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktionsweise und können wirtschaftliche Aspekte von Konstruktionen berücksichtigen und beurteilen. Sie kennen und verstehen Leistungsbeschreibungen und können Leistungsverzeichnisse erstellen. Sie können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen und bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden. Sie können Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität beurteilen und ganzheitliche Konzepte erstellen.
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues sowie des Objektbaues. Sie können grundlegende Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und -regeln des Rohbaues und Ausbaues sowie die Herstellungsabläufe und die Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Im Bereich Freihanddarstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundvoraussetzungen der Bildgestaltung. Sie können eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen sowie computerunterstützt visualisieren. Sie kennen die Gesetzmäßigkeiten und die ihnen zugrundeliegenden Parameter von den für die Fachrichtung wichtigen Kurven, Flächen und Körpern und können räumliche Objekte in Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen zerlegen, analysieren und modellieren. Sie können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation kennen die Absolventinnen und Absolventen Kriterien der Schriftgestaltung und können eine Skizze, eine technische Zeichnung und eine Visualisierung händisch und computerunterstützt beschriften. Sie können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen sowie für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden. Sie können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen nach planerischen Vorgaben Arbeits- und Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Im Bereich Kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum sowie sensorische Dimensionen. Sie können funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben auswählen und einsetzen sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen intuitiv Materialien auswählen sowie damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten. Sie können Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen sowie einsetzen und kennen die Kriterien der Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie.
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und analysieren.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen. Sie können Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten, deren Einsatz prozessbezogen beurteilen und Fertigungskonzepte ableiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden sowie präventive Maßnahmen ergreifen.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung können die Absolventinnen und Absolventen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzen sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Im Bereich Praktische Baudurchführung können die Absolventinnen und Absolventen diverse Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden sowie Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen, bewerten und evaluieren.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren, alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen sowie um Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für die Beschaffung, Produktion und den Absatz anwenden, Führungsstile und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen, grundlegende Methoden des Personalmanagements anwenden, einfache Fallbeispiele zur Ermittlung des Unternehmenserfolges lösen und branchenspezifische Methoden des Rechnungswesens einsetzen.
Im Bereich Management kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können grundlegende Managementtechniken anwenden.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten. Sie können aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln. Sie können im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Grundlagen der Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen statische Berechnungen durchführen, Tragwerke berechnen sowie Einzelelemente bemessen und planlich (auch computerunterstützt) darstellen.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Konstruktionsaufgaben des Rohbaues lösen, die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend konzipieren sowie bauphysikalische Berechnungen und Messungen durchführen und interpretieren.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Materialtechnologie verstehen die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können sie den Anwendungsbereichen zuordnen sowie ihren Einsatz beurteilen, optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Sie verstehen die Entstehung, Herstellung (chemisch und physikalisch) und Verarbeitungsmethoden der marktüblichen Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie der Hilfsstoffe und deren Eigenschaften. Sie können die richtigen Kombinationen aus Werk- und Hilfsstoff anwenden und durch Modifikationen der Herstellung und Verarbeitung Verbesserungsmöglichkeiten erzielen.
Im Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Arbeitsstoffen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die ökologischen Eigenschaften und Bewertungskriterien der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie ihre Anwendung und Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage, Ökobilanzen zu erstellen.
Im Bereich Werkzeuge und Maschinen kennen die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifischen Werkzeuge und Maschinen und verstehen ihre Anwendung und Funktionsweisen. Sie können den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen prozessbezogen beurteilen sowie flexible Fertigungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination verstehen die Absolventinnen und Absolventen die einschlägigen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung. Sie können präventive Maßnahmen ergreifen sowie getroffene Maßnahmen analysieren, bewerten und verbessern.
Im Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung verstehen die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen, Regelwerke, Verordnungen und Gesetze und können sie anwenden, analysieren und bewerten. Sie verstehen Qualitätssicherungssysteme und können Methoden zur Qualitätsbestimmung und Sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Im Bereich Bauwerkskonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Konstruktionsaufgaben des Ausbaues lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Freihanddarstellung können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze von komplexen Räumen und Objekten proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können ihre Vorstellungen und ihre Entwurfsgedanken darstellen sowie die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Im Bereich Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Visuelle Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Im Bereich Kulturelle Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen kulturgeschichtliche Zusammenhänge miteinander vergleichen und bewerten.
Im Bereich Gestalterische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden interpretieren und vergleichen sowie Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum aufgabenspezifisch anwenden.
Im Bereich Entwurf und Umsetzung können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant bewerten sowie Gestaltungsaufgaben hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit unter den Aspekten Funktionalität, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bearbeiten. Sie können auf Grund eines Anforderungsprofils Gestaltungskonzepte entwerfen sowie aus funktionellen, konstruktiven, ergonomischen und widmungsrelevanten Zusammenhängen Entwurfskonzepte entwickeln.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe die berufsbezogenen Lernergebnisse in Abschnitt B.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern in den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Fertigung und Produktion“ mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch eine schulautonome Lehrplanbestimmung bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Bereiche abgedeckt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;
– die Nullstellen von Polynomfunktionen mittels Technologie berechnen;
– Schnittpunkte berechnen.
Nullstellen von Polynomfunktionen; Aufgabenstellungen des Fachgebiets.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie
– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären.
Trigonometrie:
Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;
– das Volumen um die x-Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung; Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen; Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz).
Anwendung der Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung; Volumen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung; Integralrechnung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– die Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben;
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– die Elemente von Bauwerkskonstruktionen beschreiben.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
– Konstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues, Möbelteile und ihre Beschläge); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau-Korpusbau).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Fachbegriffe und Definitionen.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Objektkonstruktionen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Ausbaues verstehen;
– Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektteile sowie ihre Beschläge (zB formgebende Bauteile).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Ausbaues (Zwischenwände).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik erfassen und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (zB Wandoberflächen und Wandverkleidungen, Innentüren).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– die Grundbegriffe der Statik erfassen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Statische Grundlagen; Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (abgehängte Decken und Deckenverkleidungen, Fußböden).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauweisen; Bauelemente des Ausbaues (Treppen).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge verstehen;
– einschlägige Gesetze und Normen der Bauphysik anwenden und Konstruktionselemente hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Qualität ganzheitlich beurteilen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen der Bauphysik den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Wärmeschutz, Dampfdiffusion, Brandschutz und Schallschutz der Bauelemente; anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: tragende Wände, Stützen); Bauelemente des Ausbaues (Fenster und Außentüren, Einbruch- und Sonnenschutz).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues verstehen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Bau- und verfahrensrechtliche Grundlagen.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Bauelemente des Innenausbaues (Trennwandsysteme).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Ausbaues (Grundlagen der Haustechnik); Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Fassaden, Portale).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus den Bereichen „Innenraum- und Objektkonstruktionen“ sowie „Bauwerkskonstruktionen“.
8 .Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge verstehen;
– die Bedingungen für eine wirtschaftliche Konstruktion verstehen, diese berücksichtigen und beurteilen, Leistungsbeschreibungen verstehen und Leistungsverzeichnisse erstellen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Anwendungsbezogene statische Zusammenhänge von Bauelementen; wirtschaftliche Grundlagen, Bauorganisation; Kostenfaktoren; Leistungsverzeichnisse.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (lastabtragende Systeme: Decken, Abdichtungen, Fänge).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– einschlägige Gesetze und Normen anwenden.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen und beurteilen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Raumakustik.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Rohbaues und der Gebäudehülle (Dächer).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Ausbau- und Umbaukonzepte (Bau, Raum, Objekt).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen mit geeigneten Materialien in Übereinstimmung mit Gesetzen und Normen den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Sanierungskonzepte (Bau, Raum, Objekt).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung darstellen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, händische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden sowie diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Bereich Modellbau
– nach planerischen Vorgaben Arbeitsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Bereich Freihanddarstellung:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (zeichnerisches Studium von Objekten).
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren; Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig begrenzter Objekte in geeigneten Rissen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Händische Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; Schrift; händische Beschriftung und Bemaßung.
Bereich Modellbau:
Arbeitsmodelle.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumliche Objekte anhand deren Risse erkennen und diese in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und computerunterstützt darstellen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Freihanddarstellung:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Eigenschaften, Darstellung und konstruktive Behandlung krummflächig begrenzter Objekte; Modellierung räumlicher Objekte mit Hilfe von CAD.
Bereich Visuelle Präsentation:
Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
II. Jahrgang:
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– eine geeignete Bildannahme wählen und damit eine aussagekräftige Handzeichnung für Entwürfe und Präsentationen erstellen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen.
Bereich Visuelle Präsentation
– Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Modellbau
– nach planerischen Vorgaben Präsentationsmodelle in geeigneten Maßstäben und Materialien anfertigen.
Bereich Freihanddarstellung:
Freihanddarstellung von Objekten und Räumen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Modellierung räumlicher Flächen und Objekte (zB Drehflächen, Schiebflächen, Schraubflächen, Regelflächen) mit Hilfe von CAD; Grundlagen der Perspektive.
Bereich Visuelle Präsentation:
Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation sowie der Baukonstruktion; computerunterstützte Beschriftung und Bemaßung.
Bereich Modellbau:
Präsentationsmodelle.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen.
Bereich Visuelle Präsentation
– geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren.
Bereich Visuelle Präsentation:
Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellen und Konstruieren
– das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Bereich Visuelle Präsentation
– Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Abbildungsverfahren, Darstellungstechniken.
Bereich Visuelle Präsentation:
Präsentationsmittel (zB Folder, Plakate, Portfolios, digitale Präsentationen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– Proportionsmethoden, Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum und die sensorischen Dimensionen erfassen;
– intuitiv die funktionellen, konstruktiven, ergonomischen und widmungsrelevanten Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben aus dem persönlichen Umfeld erkennen.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– intuitiv Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Flächen und Körper, Maße und Proportionen); Funktionen (intuitives Erfassen der Zusammenhänge zwischen Mensch und Umfeld).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Intuitive Raum- und Objektgestaltung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– Proportionsmethoden sowie Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum erklären und die sensorischen Dimensionen vergleichen;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben beschreiben.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– intuitiv Materialien auswählen und damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre; Entwurfslehre für Räume und Objekte des persönlichen Umfelds.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Intuitive Raum- und Objektgestaltung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Materialien auswählen und damit Räume und Objekte in experimentierender Weise gestalten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Wohnbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Wohnbereich).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren und dabei die Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Wohn- und Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohn- und Objektbereich).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– projektbezogene Regeln der Gestaltungs- und Entwurfslehre anwenden und bewerten;
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion unter gestaltungsrelevantem Materialeinsatz konzipieren, interpretieren und bewerten.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Entwurfslehre (Objektbereich); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Objektbereich).
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen und einsetzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion und Konstruktion konzipieren, interpretieren und bewerten;
– Materialien und Oberflächen gestaltungsrelevant auswählen, einsetzen und bewerten.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
10.Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe entwickeln und präsentieren;
– die Realisierbarkeit von Projekten ganzheitlich einschätzen.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raumgestaltung (Entwürfe und Präsentationen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
– die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen sowie die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Grundlagen der Halbfertig- und Fertigprodukte (Träger- und Oberflächenmaterialien) sowie deren Hilfsstoffe (Leime und Klebstoffe); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen).
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Eigenschaften von Halbfertig- und Fertigprodukten; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend ua.).
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– die Herstellungsverfahren beschreiben und Verarbeitungsmethoden sowie die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten von Materialien und Produkten ableiten;
– Hilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Arbeitsstoffe in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten; Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Arbeitsstoffen aus dem Bereich „Werkzeuge und Maschinen“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Stationäre Maschinen (Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.).
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und verstehen Methoden der Qualitätssicherung.
Bereich Materialtechnologie:
Grundlagen nicht holzbasierender Werkstoffe (Kunststoffe, Metalle, Natur- und Kunststeine, Glas ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Fertigungsanlagen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– unter Kenntnis der Eigenschaften der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden die richtigen Kombinationen aus Werk- und Hilfsstoff den Anwendungsbereichen zuordnen.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke sowie Methoden der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Hilfsstoffe (Dichtstoffe, Befestigungsmaterialien ua.); Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Auswirkungen von Materialien aus dem Bereich „Materialtechnologie“; Produktkennzeichnung.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen).
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Arbeitsstoffen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und –entwicklung:
Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Werkzeuge und Maschinen“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); einfache Methoden der Qualitätssicherung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden und kennen Qualitätssicherungssysteme.
Bereich Materialtechnologie:
Anorganisch basierende Werkstoffe; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft ua.).
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Gestaltung von Arbeitsstätten; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug auf den Bereich „Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination“, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf den Bereich „Materialtechnologie“); Prüfnormen; Qualitätssicherungssysteme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen und kennen deren Verarbeitungsmethoden.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen sowie in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen.
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination
– Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zur Gefahrenverhütung und Bauüberwachung anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– facheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Organisch basierende Werkstoffe; Beschichtungen und Oberflächenmaterialien; Baustoffe und Materialien aus dem Bereich „Bauwerkskonstruktionen“ und deren Eigenschaften.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökologische Bewertung (Kennzahlen).
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Betriebsanlagen und -ausstattung (Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.).
Bereich Gefahrenverhütung, Planungs- und Baustellenkoordination:
Gestaltung von Baustellen; sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Aspekte von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen; Melde- und Aufzeichnungspflichten.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Normen und Regelwerke; Qualitätssicherungssysteme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen beurteilen und gewerbliche Fertigungskonzepte erstellen.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften (projektbezogen).
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökobilanz.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Gewerbliche Anlagen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte analysieren und bewerten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien in einem ökologischen Zusammenhang bewerten.
Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften (prozessbezogen).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Ökologische Bewertung von projektbezogenem Materialeinsatz.
Bereich Normen und Regelwerke; Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Projektbezogene Qualitätsprüfungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– alle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Werkstättenordnung; händische Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte:
Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung:
Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
Möbelbauwerkstätte:
Fertigung einfacher Werkstücke.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte:
Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten.
Zuschnittwerkstätte:
Bedienung von analogen Maschinen und Geräten.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
– Produktionsabläufe nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die grundlegenden Produktionsverfahren in der anlagenorientierten Teile- und Serienfertigung beschreiben.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte:
Fertigung von Einzelobjekten.
Werkstätte für Oberflächenbehandlung:
Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte:
Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen (spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua.).
Zuschnittwerkstätte:
Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen.
Furnier- und Beschichtungswerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
CNC-Werkstätte:
Grundlagen der CNC-Technik.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte planen und umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte für Oberflächenbehandlung:
Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken.
Möbelbauwerkstätte:
Fertigung von Objekten.
Bautischlerwerkstätte:
Innentüren.
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe:
Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung von Einzelobjekten.
Werkstätte für Innenausbau:
Nichttragende Trennelemente.
Holzbauwerkstätte:
Grundlegende und komplexe Holzverbindungen im statischen Bereich; Einsatz von Verbindungsmitteln.
Elektrowerkstätte:
Sicherheitsregeln; Standardkomponenten und Leitungen; Grundschaltungen der Installations-, Gebäude- und Hausleittechnik; grundlegende Installationsbussysteme; grundlegende elektrische Anschlüsse, Antriebe und steuerungstechnische Schaltungen stationärer Maschinen; Aufbau, Inbetriebnahme und Überprüfung von alternativen Energiesystemen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte:
Bedienung, Wartung und Instandhaltung von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen.
Furnier- und Beschichtungswerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende und nicht holzbasierende Werkstoffe. Holzbauwerkstätte:
Bedienung von Maschinen und Geräten zur Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen.
Elektrowerkstätte:
Handhabung der grundlegenden Werkzeuge und Arbeitsbehelfe.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnittwerkstätte:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigungstechnik und Produktionsinformatik zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
– die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Programmierung zur anlagenorientierten Fertigung produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Praktische Baudurchführung
– Abschnitte eines Bauablaufes abgrenzen und Montagetechniken entsprechend der Vorschriften und Normen der Baudurchführung anwenden;
– Baudurchführungspläne entsprechend der Vorschriften und Normen der Fachrichtungen entwickeln.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Bautischlerwerkstätte:
Bautischlerarbeiten (zB Außentüren und Fenster).
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe:
Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung.
Holzbauwerkstätte:
Fertigung von Holzbauwerken mit mehrschnittigen Verbindungen.
Werkstätte für Innenausbau:
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Sägewerk:
Bedienung von Maschinen und Geräten des Sägebetriebes; technische Anlagen in der Sägeindustrie.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
CNC-Werkstätte:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich.
Sägewerk:
Einschnittsoptimierung von Rundholz; Ausbeuteoptimierung; Sortierung und Vermessung.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien einschließlich Fertigungsüberleitung.
Bereich Praktische Baudurchführung:
Möbelbauwerkstätte, Bautischlerwerkstätte, Werkstätte für Innenausbau, Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte, Holzbauwerkstätte:
Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
– ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten des Fachgebietes richtig einsetzten sowie alternative Lösungen erarbeiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen und bewerten.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Zusammenführung, Interpretation und Bewertung von erfassten Datenstrukturen; Datentransfer zur kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Nutzung; projektbezogener Einsatz.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe:
Fertigung von Objekten unter spezieller Verwendung unterschiedlicher Materialien und Materialkombinationen.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
CNC-Werkstätte:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich.
Prototypenbau-, Mess- und Prüfwerkstätte:
Experimenteller Prototypenbau unter Berücksichtigung geforderter Qualitätskriterien; Fertigungsüberleitung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen verstehen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– anlagenspezifische Programmiersprachen und deren Befehlsstrukturen verstehen.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Computerunterstützte Erfassung, Verarbeitung und Verwertung von Daten zur Auftragsabwicklung mittels branchenspezifischer Soft- und Hardware.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen anwenden.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Branchenspezifische Software; Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung; branchenspezifische Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– zur produktionstechnischen Umsetzung projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Branchenspezifische Software; Datentransfer; Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Fertigung und Produktion zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
– computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
– die Auswahl serieller Fertigungsverfahren sowie deren Verfahrensparameter analysieren und Varianten erarbeiten.
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Projektbezogener Einsatz branchenspezifischer Software und Vernetzung unterschiedlicher Datenstrukturen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Programmieren unter Anwendung branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– den Ablauf einer Unternehmensgründung erfassen;
– die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz erfassen und Organisationsformen situationsbezogen zuordnen.
Bereich Management
– Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle erfassen.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden anwenden.
Bereich Betriebswirtschaft:
Grundlagen der Unternehmensgründung; Überblick über die Unternehmensbereiche und Organisationsformen.
Bereich Management:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement bei der Unternehmensgründung und der Unternehmensorganisation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz verstehen und Methoden für Produktionsplanung anwenden;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens erfassen.
Bereich Management
– den Managementzyklus verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden anwenden, analysieren und bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Betriebswirtschaft:
Produktionsplanung und Schnittstellen zur Beschaffung und dem Absatz; Grundlagen des Rechnungswesens.
Bereich Management:
Grundlagen des Managements und der Steuerung von Problemlösungsprozessen.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in Produktionsplanung und Rechnungswesen; Dokumentation von Projekten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– die Zusammenhänge zwischen Beschaffung, Produktion und Absatz verstehen und Methoden im Supply-Chain-Management anwenden;
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
Bereich Management
– Managementtechniken verstehen.
Bereich Projektmanagement
– Projektmanagementmethoden anwenden, analysieren und bewerten.
Bereich Betriebswirtschaft:
Supply-Chain-Management; Kostenrechnung in Gewerbe.
Bereich Management:
Methoden und Techniken des Managements; Dokumentationsmethoden von Managementprozessen (zB Organigramme, Flussdiagramme, Netzplan ua.).
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis; Dokumentation von Projekten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden.
Bereich Management
– Managementtechniken anwenden, analysieren und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– aus Analysen und Bewertungen Lösungen entwickeln;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Bereich Betriebswirtschaft:
Kostenrechnung in der Industrie; Grundlagen der Budgetierung.
Bereich Management:
Qualitäts- und Umweltmanagement.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
– Methoden des betrieblichen Rechnungswesens anwenden;
– Methoden des Personalmanagements anwenden;
– Zusammenhänge zwischen Betriebswirtschaft, Gesellschaft und Ökologie verstehen.
Bereich Management
– Managementtechniken anwenden, analysieren und bewerten.
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Bereich Betriebswirtschaft:
Integrierte Systeme des Rechnungswesens; Personalmanagement; Nachhaltigkeit.
Bereich Management:
Integrierte Managementsysteme; Dokumentation ua. mit Standardsoftware; Funktionsweise von Teams; Konfliktlösungsstrategien.
Bereich Projektmanagement:
Projektmanagement in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Fachtheorie und Fachpraxis.
10. Semester:
Alle Bereiche sind in Verbindung mit dem Pflichtgegenstand Wirtschaft und Recht zu unterrichten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Managementmethoden projektbezogen anwenden sowie ihre Wirkung analysieren und bewerten;
– im Team arbeiten, Koordinationsaufgaben wahrnehmen und Projekte leiten.
Lehrstoff:
Bereich Projektmanagement:
Koordination und Leitung von Projekten.
Siehe Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Bauweisen und Regeln für die Errichtung von Bauwerkskonstruktionen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– einfache Konstruktionsaufgaben durchführen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Grundlagen und Nachhaltigkeit des Bauens; erdberührende Konstruktionselemente.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Übungen aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Bauweisen und Konstruktionsregeln verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsaufgaben durchführen und die Konstruktionselemente aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend einsetzen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente des Holzbaues.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Bauelemente des Holzbaues.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge an Tragwerken erfassen und Einzelelemente berechnen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen
– Konstruktionsweisen und -regeln des Roh- und Ausbaues sowie Herstellungsabläufe und Zusammenhänge zwischen Materialeigenschaften und Konstruktion verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Tragsysteme im Bauwesen – Holzbau (Träger, Stützen, Fachwerke).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauweisen und Bauelemente von Baukonstruktionen (Dächer).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich Bauwerkskonstruktionen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– statische Zusammenhänge erkennen und an Einzelelementen von Tragwerken statische Berechnungen durchführen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen unter Berücksichtigung statischer Bemessung anwenden und Konstruktionsvorschläge auf Grund bemessungsrelevanter Vorgaben erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Tragwerksysteme des Holzbaues und Ingenieurholzbaues; Schnittgrößen (Träger und Fachwerke).
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Bauelemente Gebäudehülle (Dachdeckungen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– bauphysikalische Zusammenhänge verstehen;
– Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Ökologische Bauweisen; bauphysikalische Berechnungen und Prüfverfahren; Holzbau und Ingenieurholzbau; Festigkeitsklassen.
Bereich Bauwerkskonstruktionen:
Elemente des Holzbaues und Ingenieurholzbaues.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Konstruktion
– Konstruktionselemente aufgrund bauphysikalischer Anforderungen berechnen;
– komplexe Tragwerke berechnen und Einzelelemente bemessen.
Bereich konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Grundlagen der Konstruktion:
Holzbau und Ingenieurholzbau.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen anwenden und Konstruktionsvorschläge unter Berücksichtigung der statischen Notwendigkeiten sowie der Materialeigenschaften erarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus den Bereichen Holzbau und Ingenieurholzbau.
5. bis 10. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Massivholz aufgrund seines anatomischen Aufbaues und der daraus resultierenden physikalischen Eigenschaften Funktionen zuordnen.
Bereich Materialtechnologie:
Holzbiologie; Holzanatomie (Makro-, Mikro- und Nanostruktur).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Dichte, Feuchtigkeit, thermische Eigenschaften).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Vergütung); Materialschädigung (konstruktiver und chemischer Holzschutz).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Sorption, Anisotropie, Zellulose, Hemizellulose).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Bereich Materialtechnologie
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (Festigkeiten; Zellulose, Lignin, Extraktstoffe).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften ligno-zellulosebasierender Materialien (technische Trocknung, Pyrolyse).
Bereich ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Prozessbezogene Grenzwerte und Bemessungsverfahren.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Gewerbliche Fertigungskonzepte; Grundlagen der Elektrotechnik, numerisch gesteuerter Maschinen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren.
Bereich Materialtechnologie:
Physikalische und chemische Eigenschaften von ligno-zellulosebasierender Materialien (Trocknung Pyrolyse, Verklebung); holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Kleber, Holzschutzmittel).
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Werkzeuge und Maschinen (spanabhebende, zerspanende); Bearbeitungszentren.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen
– Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Bereich Materialtechnologie:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte (Zellstoff, Papier, Kunststoffe).
Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen:
Energiekennzahlen, Ökokennzahlen.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Industrielle Anlagen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Qualitätsprüfungen, Qualitätssicherungssysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
– Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.
Bereich Werkzeuge und Maschinen
– Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung
– Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.
Bereich Materialtechnologie:
Holzbasierende Halbfertig- und Fertigprodukte; Biochemie.
Bereich Werkzeuge und Maschinen:
Industrielle Anlagen.
Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung:
Projektbezogene Qualitätsentwicklung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten:
Arbeitsvorbereitung
Bautischlerwerkstätte
CNC-Werkstätte
Elektrowerkstätte
Handwerkstätte
Holzbauwerkstätte
Maschinenwerkstätte
Möbelbauwerkstätte
Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte
Sägewerk
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe
Zuschnittwerkstätte
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des schwerpunktbezogenen Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen des schwerpunktbezogenen Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge des schwerpunktbezogenen Objektbaues auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektteile sowie ihre Beschläge (Einzelmöbel, starre und bewegliche Bauteile).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des schwerpunktbezogenen Objektbaues verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionen des schwerpunktbezogenen Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und Konstruktionsvorschläge des schwerpunktbezogenen Objektbaues auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektteile sowie ihre Beschläge (Möbelkombinationen, starre und bewegliche Bauteile).
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Konstruktionselemente aus dem Bereich „Innenraum- und Objektkonstruktionen“.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 4 und 5.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten und bewerten.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Objektkonstruktionen und Objektbauweisen sowie deren Kombinationen – auch aus nicht holzbasierenden Materialien; komplexe Möbelteile, Möbelkombinationen und deren Beschläge.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 5 und 6.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 6 und 7.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 7 und 8.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 7 und 8.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen
– Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen, und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen:
Konstruktive Detailausformung zu gestalterischen Konzepten aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 8 und 9.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodule 8 und 9.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Umsetzung
– Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln.
Bereich Konstruktive Umsetzung:
Projekte aus dem Pflichtgegenstand Gestaltung – Kompetenzmodul 9.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen.
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Freiformkurven.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Darstellen und Konstruieren
– räumlich komplexe konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Bereich Visuelle Präsentation
– die gebräuchlichen Grundtechniken für die farbliche Darstellung erkennen und sie für verschiedene Inhalte und Anforderungen anwenden.
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen; figurales Darstellen.
Bereich Darstellen und Konstruieren:
Freiformflächen.
Bereich Visuelle Präsentation:
Gebräuchliche Grundtechniken für die farbliche Darstellung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Visuelle Präsentation
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Visuelle Präsentation:
Visualisierungstechniken; Formen visueller Präsentationen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihanddarstellung
– Vorstellungen und Entwurfsgedanken darstellen und die Handzeichnung als Mittel des gestalterischen Entwicklungsprozesses nutzen.
Bereich Visuelle Präsentation
– für eine Aufgabe entsprechende Visualisierungen mit malerischen Mitteln und entsprechenden Computerprogrammen erstellen.
Bereich Freihanddarstellung:
Intuitives Zeichnen; Freihanderfassung und -darstellung von Räumen (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung).
Bereich Visuelle Präsentation:
Perspektivische Darstellung und Visualisierung von Innenräumen und Objekten der Raumgestaltung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien von Fläche, Körper und Raum anwenden.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre; Entwurfslehre für Räume und Objekte des persönlichen Umfelds.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen;
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Funktionen (Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohnbereichs); gesetzliche Vorschriften und Regeln (Wohnbereich).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick: vorindustrielles Zeitalter.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Farbe und Licht); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Wohn- und Objektbereichs).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben erfassen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Stilrepräsentierende Räume und Objekte im kulturhistorischen Überblick ab dem industriellen Zeitalter; Designgeschichte.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Gestaltungslehre (Belichtung und Beleuchtung); Funktionen (zB Zuordnung und Orientierung, Raum- und Einrichtungserfordernisse des Objektbereichs).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen projektbezogen analysieren und Planungsparameter festlegen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturhistorische Sachverhalte und Informationen bearbeiten und darstellen sowie Zusammenhänge erkennen.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen projektbezogen analysieren und Planungsparameter festlegen.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Projektbezogen ausgewählte, stilrepräsentierende Räume und Objekte fokussiert auf Design.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektgestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturgeschichtliche Zusammenhänge analysieren.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie entwickeln und präsentieren.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Räume und Objekte aus dem Wohnbereich im kulturgeschichtlichen Kontext.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektegestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Wohnbereich).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kulturelle Grundlagen
– kulturgeschichtliche Zusammenhänge analysieren.
Bereich Gestalterische Grundlagen
– die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Räumen und Objekten anwenden;
– funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge bei Gestaltungsaufgaben berücksichtigen und dabei die Grundlagen der Sensorik anwenden.
Bereich Entwurf und Umsetzung
– Entwürfe für Räume und Objekte unter den Aspekten Form, Funktion, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie entwickeln und präsentieren.
Bereich Kulturelle Grundlagen:
Räume und Objekte aus dem Objektbereich im kulturgeschichtlichen Kontext.
Bereich Gestalterische Grundlagen:
Projektbezogene Gestaltungs- und Entwurfslehre.
Bereich Entwurf und Umsetzung:
Raum- und Objektegestaltung (Entwürfe und Präsentationen aus dem Objektbereich).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B unter Führung folgender Werkstätten:
Arbeitsvorbereitung
Bautischlerwerkstätte
CNC-Werkstätte
Furnier- und Beschichtungswerkstätte
Handwerkstätte
Maschinenwerkstätte
Möbelbauwerkstätte
Prototypen-, Mess- und Prüfwerkstätte
Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe
Werkstätte für Innenausbau
Werkstätte zur Oberflächenbehandlung
Zuschnittwerkstätte
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 und B.2 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 11 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II bzw. III | |||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||
| 8. | Naturwissenschaften | 4 | 2 | 1 | 2 | – | 9 | II | |||||
| 9. | Angewandte Informatik | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||
| 2. | Kunststoffverarbeitung und Automatisierungstechnik | – | – | 4 | 4 | 6 | 14 | I | |||||
| 3. | Technische Mechanik und Maschinenelemente | 2 | 4 | 2 | 2 | 2 | 12 | I | |||||
| 4. | Konstruktion und Produktentwicklung 4 | 4(2) | 4(3) | 3(3) | 4(4) | 3(3) | 18 | I | |||||
| 5. | Chemie und Umwelttechnik 5 | – | 4(4) | 5(3) | 2 | 4 | 15 | I | |||||
| 6. | Laboratorium | – | – | – | 5 | 8 | 13 | I | |||||
| 7. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 7 | 6 | 6 | 4 | – | 23 | III bzw. IV | |||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 6. | Moderne Produktentwicklung 9 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | I | ||||||
| 7. | Technisches Laboratorium | – | – | – | – | 1 | I | ||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht 10 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
________________________
1 Durch Schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. und B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der Wochenstundenzahlen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunststofftechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Lehrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunststofftechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunststofftechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunststofftechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kunststoffverarbeitung, des Formen- und Werkzeugbaus, der Werkstoff- und Fertigungstechnik sowie der Automatisierungstechnik ausführen. Dabei stehen die Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Realisierung von kunststofftechnischen Verfahren und von Werkzeugen, die messtechnische Überprüfung, Testung sowie Werkstoffprüfung im Vordergrund. Nach einigen Jahren Praxis sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen, betriebliche Prozesse zu gestalten und bestehende Systeme zu optimieren.
Im Bereich Grundlagen der Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau der Werkstoffe erläutern und sie normgerecht bezeichnen. Sie können die Auswirkungen von Wärmebehandlungen auf das Gefüge und die daraus resultierenden Eigenschaftsänderungen des Werkstoffes erkennen, werkstoffbezogene Diagramme interpretieren und die Eigenschaften ableiten. Sie können Werkstoffe in der Produktentwicklung so einsetzen, dass sich optimale Bauteileigenschaften bei hoher Wirtschaftlichkeit ergeben und können verschiedene Werkstoffe zu Verbundwerkstoffen mit optimierten Eigenschaften kombinieren.
Im Bereich Polymere Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Eigenschaften der polymeren Werkstoffe erläutern, den geeigneten polymeren Werkstoff anhand von Datenblättern auswählen, Werkstoffe anforderungsgerecht entwickeln und bestimmte Werkstoffeigenschaften optimieren sowie den Einfluss von Kunststoffen auf das Produkt und auf die Umwelt einschätzen.
Im Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen, die geeigneten Werkstoffprüfverfahren auswählen und entsprechende Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen, produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visualisieren und Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten sowie bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren adaptieren, entwickeln und anwenden.
Im Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern und beschreiben, Fertigungsverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beurteilen sowie Fertigungsverfahren ökonomisch und ökologisch effizient verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Verarbeitungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Thermoplast-, Duromer- und Elastomerverarbeitungsverfahren erläutern und spanabhebende, spanlose, umformende sowie veredelnde Kunststoffverfahren auswählen und durchführen. Sie können Verarbeitungsfehler identifizieren und analysieren sowie Verarbeitungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion optimieren.
Im Bereich Werkzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Vorrichtungen der Kunststoffverarbeitung beschreiben, Maschinenelemente und Normalien im Werkzeugbau anwenden, Werkzeuge für Kunststoffverarbeitung auslegen und auswählen, Wartungs- und Instandhaltungspläne erstellen sowie das Werkzeug im Gesamtprozess optimieren.
Im Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die Funktion und die Elemente von Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären, eine Kunststoffverarbeitungsmaschine spezifizieren und auswählen sowie Kunststoffverarbeitungsmaschinen in Betrieb nehmen. Sie können Produkte fachgerecht herstellen, Prozessgrößen hinsichtlich der Produktqualität optimieren, Anlagenkonzepte für die Kunststoffverarbeitung entwickeln sowie Wartungs- und Instandhaltungspläne erstellen.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Mess- und Prüfverfahren erläutern und Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen. Sie können die Ergebnisse von Messungen interpretieren, Fehlerquellen erkennen und Prüfpläne, Konzepte zur Fehlerbeseitigung und Fehlervermeidung sowie Qualitätsberichte erstellen.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik und die Eigenschaften elementarer elektronischer Bauteile erläutern, elektrische Größen messtechnisch erfassen und in den korrekten Einheiten angeben, elektrische Antriebe für die Anwendungen der Kunststofftechnik auswählen sowie einfache elektrische Schaltungen entwickeln.
Im Bereich Mess-, Steuerungs-, und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise einfacher Sensoren erläutern, einfache Regelkreise aufbauen, in Betrieb nehmen und beurteilen, Programme für steuerungstechnische Aufgaben entwickeln sowie Pflichtenhefte erstellen.
Im Bereich Automatisierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien der elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauelemente erklären, Bauelemente der Automatisierungstechnik auswählen, Fehler in elektromechanischen Systemen finden und beheben sowie elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen simulieren und herstellen.
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe „Kraft“ und „Moment“ und die Wirkung dieser Größen sowie Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen erläutern, können Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen erläutern, können Bauteile dimensionieren, rechnergestützte Methoden anwenden, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Dynamik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Kinetik und Kinematik erläutern, können die Gesetze für Translation und Rotation anwenden und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes berechnen sowie ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren und Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Normteile anwenden und Maschinenteile auslegen.
Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Hydrostatik und Hydrodynamik erläutern sowie die durch den hydrostatischen Druck verursachten Kraftwirkungen und die Energiebilanz berechnen.
Im Bereich Wärmelehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erläutern, können Kreisprozesse und deren Wirkungsgrad berechnen und die Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung thermisch analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre und Rheologie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Rheologie erläutern, können die rheologischen Kenngrößen interpretieren und eine Konstruktion dahingehend auslegen. Sie können Konstruktionsdetails mit Hilfe von Software analysieren sowie Werkzeugdetails hinsichtlich rheologischer Erfordernisse abändern und entwickeln.
Im Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen und Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen. Sie können technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen, im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren sowie Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Im Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen können die Absolventinnen und Absolventen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben abschätzen, Maschinenelemente, Normteile, Normalien und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile normgerecht mit rechnergestützten Methoden dimensionieren und darstellen. Sie können eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen sowie Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Im Bereich Simulation können die Absolventinnen und Absolventen gängige Simulationsverfahren des Fachgebietes auswählen und anwenden, Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren und aus Ergebnissen der Simulationsrechnung Optimierungen ableiten.
Im Bereich Rapid Prototyping können die Absolventinnen und Absolventen die geeigneten Verfahren für eine Anforderung auswählen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen erläutern, auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen, Projektplanungen durchführen, entsprechende technische Produktdokumentationen erstellen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Bereich Polymerchemie können die Absolventinnen und Absolventen die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben. Sie können aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen und können Polymere gezielt analysieren sowie Optimierungschancen erkennen.
Im Bereich Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung der wichtigsten Umweltschadstoffe, deren Entstehung und Möglichkeiten zu ihrer Verminderung erläutern. Sie können Möglichkeiten der fachgerechten Entsorgung oder des Recyclings von Altstoffen, Reststoffen und gefährlichen Abfällen beschreiben und Ergebnisse von Umweltuntersuchungen interpretieren und bewerten.
Im Bereich Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen mechanische, thermische, chemische und biologische Verfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten beschreiben, einfache Energie- und Stoffbilanzen erstellen und für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten ableiten.
Im Bereich Analytik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden für Wasser-, Luft- und Bodenproben erläutern, analytische Methoden auf Umweltproben und Werkstoffe anwenden sowie Messergebnisse auswerten, interpretieren und im Hinblick auf nationale und internationale Standards vergleichen.
Im Bereich Toxikologie und Umweltchemie können die Absolventinnen und Absolventen die Basiskonzepte der Ökologie, Toxikologie und der wichtigsten toxischen Stoffe erläutern. Sie können sich in den wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetzen orientieren, aus vorhandenen Sicherheitsdatenblättern und gesetzlichen Normen die für die Herstellung und Anwendung chemischer Stoffe wesentlichen Informationen erkennen und berücksichtigen sowie einen chemischen Stoff hinsichtlich seiner Anwendbarkeit für einen konkreten Gebrauchszweck beurteilen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, “Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Potenzreihen, Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– lineare Gleichungssysteme mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix).
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Polymere Werkstoffe
– den Aufbau und die daraus resultierenden Eigenschaften polymerer Werkstoffe erläutern;
– die grundlegenden Kunststoffarten und deren Eigenschaften erläutern.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik
– grundlegende Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Grundlagen der Werkstoffe
– den Aufbau und die normgerechten Bezeichnungen der Werkstoffe erläutern;
– die Auswirkungen von Wärmebehandlungen auf das Gefüge erläutern;
– die aus der Wärmebehandlung entstehenden Eigenschaftsänderungen des Werkstoffs erkennen und erläutern.
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung beschreiben.
Bereich Polymere Werkstoffe:
Überblick und Einführung.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik:
Grundlagen spanloser und spanender Bearbeitungsverfahren sowie der Formgebungsverfahren, kreislauforientierte Fertigungstechnik, Aufbereitung und Recycling von Metallen.
Bereich Grundlagen der Werkstoffe:
Metallische Werkstoffe (Erzeugung, Aufbereitung, Verarbeitung, Wärmebehandlung, Oberflächenschutz).
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung:
Einführung in die zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Werkstoffe
– den Aufbau der Werkstoffe erläutern und sie normgerecht bezeichnen.
Bereich Polymere Werkstoffe
– den Aufbau polymerer Werkstoffe erläutern und ihre Eigenschaften bezeichnen.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern.
Bereich Grundlagen der Werkstoffe:
Anorganisch und organische nichtmetallische Werkstoffe (Keramik, Glas, Email, Holz- und Naturstoffe, Ingenieurkeramiken).
Bereich Polymere Werkstoffe:
Kunststoffkreislauf (Bezeichnung, Erzeugung, Aufbereitung, Anwendung, Eigenschaften, Konstruktionsrichtlinien, Auswahlkriterien, Recycling).
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik:
Grundlagen Kunststoffverarbeitung (Extrudieren).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik:
Grundlagen Kunststoffverarbeitung (sonstige Verarbeitungsverfahren), Halbzeugverarbeitung, Nachbehandlung von Kunststoffen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Polymere Werkstoffe
– den Einfluss von Hilfsstoffen auf die Eigenschaften polymerer Werkstoffe erläutern.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erläutern;
– Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Polymere Werkstoffe:
Additive; Hilfsstoffe.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik:
Veredeln von Werkstoffoberflächen, Reaktionsharzverarbeitung, Verbundwerkstoffe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik
– Fertigungsverfahren erläutern und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe beschreiben;
– Fertigungsverfahren auswählen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beurteilen.
Bereich Fertigungs-, Recycling- und Entsorgungstechnik:
Ur- und Umformen von Metallen, Verbindungstechniken, Trennverfahren, Werkstück-, und Materialtransport, Berücksichtigung prinzipieller wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen und Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse graphisch darstellen sowie Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung:
Mechanisch-technologische Prüfverfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse graphisch darstellen sowie Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung:
Thermische und spezielle Prüfverfahren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse graphisch darstellen sowie Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung:
Morphologie der Werkstoffe und deren Einfluss auf die Eigenschaften.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung
– bauteil- und werkstoffbezogene Prüfverfahren durchführen, adaptieren und entwickeln.
Bereich Werkstoffe und Bauteilprüfung:
Spezielle Werkstoffprüfverfahren.
III. Jahrgang:
5.Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verarbeitungsverfahren
– Thermoplast-, Duromer- und Elastomerverarbeitungsverfahren erläutern;
– spanende, umformende, fügende und veredelnde Kunststoffverfahren erklären.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Grundgesetze der Elektrotechnik und die Charakteristik elektrischer Antriebe erklären.
Bereich Verarbeitungsverfahren:
Grundlagen der Verfahren der Kunststoffverarbeitung.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Grundbegriffe, Gleichstromtechnik, Wechselstromtechnik, Arten von elektrischen Antriebssystemen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– Werkzeuge und Vorrichtungen der Kunststoffverarbeitung erklären;
– Normalien im Werkzeugbau anwenden.
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
– die Funktionsweise von Sensoren erklären;
– elektrische und nichtelektrische Größen messtechnisch erfassen und auswerten.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
– die Funktion und die Eigenschaften der wichtigsten Bauelemente der Elektronik erklären.
Bereich Werkzeugbau:
Grundlagen der Werkzeugkonstruktion.
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Grundlagen auf den Gebieten Sensorik, analoge und digitale Messverfahren, Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Grundlagen der Elektronik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen
– die Funktion und die Elemente von diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären;
– Werkzeuge für Kunststoffverarbeitung auslegen und auswählen.
Bereich Qualitätsmanagement
– die gängigen Mess- und Prüfverfahren sowie die dazu notwendigen Messgeräte erklären.
Bereich Automatisierungstechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Bauelemente der Automatisierungstechnik erklären;
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen zur Automatisierung mit entsprechenden Bauelementen erstellen, dimensionieren und simulieren.
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen:
Werkzeuge der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, diskontinuierliche Verfahren der Kunststoffverarbeitung.
Bereich Qualitätsmanagement:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, statistische Verfahren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Arten und Funktion der wichtigsten Bauelemente für elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungen, einfache Schaltungsentwicklung, Funktionskontrolle und systematische Fehlersuche in kombinierten Systemen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen
– Prozessgrößen auf die Produktqualität optimieren;
– Verarbeitungsverfahren auswählen;
– Verarbeitungsfehler identifizieren und analysieren.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– einfache Regelungen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen:
Maschinen der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, Anlagenkonzepte, Aufbereitung und Compoundierung von Kunststoffformmassen, kunststoffgerechte Formteilgestaltung.
Bereich Mess-, Steuer und Regelungstechnik:
Komponenten einer Regelstrecke und Arten und Funktion von Reglern.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen
– die Funktion und die Elemente von kontinuierlichen Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären.
Bereich Qualitätsmanagement
– mögliche Fehlerquellen erkennen und Prüfpläne erstellen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und die für Fehlerursachen verantwortlichen Maschinen und Anlagen erkennen;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
– einfache Regelungen beurteilen.
Bereich Automatisierungstechnik
– Fehler in elektromechanischen Systemen systematisch analysieren und beheben.
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen:
Kontinuierliche Verfahren der Kunststoffverarbeitung, Verfahren und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung, Nachbehandlung, Werkzeuge und Maschinen der kontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, Maschinen zur Kunststoffbearbeitung, Anlagenkonzepte.
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Regelstrecken und speicherprogrammierbare Steuerungen für Kunststoffverarbeitungsmaschinen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Systemtische Fehlersuche.
Bereich Qualitätsmanagement:
QM–Systeme, Prüfplantechnik, standardisierte Qualitätsberichte, Dokumentation und computerunterstützte Qualitätssicherung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen
– Anlagenkonzepte für die Kunststoffverarbeitung entwickeln;
– Verarbeitungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion optimieren.
Bereich Werkzeugbau
– das Werkzeug im Gesamtprozess optimieren.
Bereich Automatisierungstechnik
– Konzepte für die Lösung von Automatisierungsaufgaben in der Kunststoffverarbeitung erstellen.
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen:
Sonderverfahren der Kunststoffverarbeitung, Qualitätsmanagement, Prozessdatenerfassung, Mess- und Prüfwesen, Versuchsplanung, Auswertung.
Bereich Werkzeugbau:
Komplexe Werkzeuge der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung.
Bereich Automatisierungstechnik:
Pflichtenhefterstellung für Automatisierungslösungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen erklären;
– Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen erläutern.
Bereich Statik (in Verbindung mit dem Bereich Grundlagen der Physik des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung.
Grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D), Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern, Standsicherheit.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen.
Bereich Maschinenelemente
– einfache Maschinenelemente nennen und beschreiben.
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen anwenden.
Bereich Statik:
Coulombsches Gesetz, Bestimmung der Stabkräfte bei ebenen Fachwerken, Schnittufer und Schnittgrößen.
Bereich Maschinenelemente:
Überblick und Einführung.
Bereich Festigkeitslehre:
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Hookesches Gesetz, thermische Beanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Zug- und Druckbeanspruchung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren.
Bereich Maschinenelemente
– Normteile auswählen und Maschinenteile auslegen.
Bereich Festigkeitslehre:
Spannungsberechnungen (Normalkraftverläufe, Abscheren und Lochleibung, Pressung, Torsion von Wellen, Berechnung von Verformungen und Spannungen).
Bereich Maschinenelemente:
Maschinenelemente (lösbare und nichtlösbare Verbindungen, Drehbewegungselemente, Zahnräder, Hülltriebe, Federelemente).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren;
– einfache Stabilitätsprobleme erkennen und berechnen.
Bereich Dynamik
– die Grundgesetze der Kinetik und Kinematik erklären;
– die Gesetze für Translation und Rotation anwenden;
– ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Festigkeitslehre:
Gestaltänderungsenergiehypothese, Berechnung der Formänderungen, Knickung.
Bereich Dynamik (in Verbindung mit dem Bereich Ausgewählte Kapitel der klassischen Physik des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Kinematik, Kinetik, Erhaltungssätze.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrostatik und Hydrodynamik erklären;
– durch hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen;
– durch den hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Druck auf Wände, Kontinuitätsgleichung, Bernoulli – Gleichung, Anwendung bei Rohrleitungen und Werkzeugen, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung Kraftwirkungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmelehre
– die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erläutern;
– Kreisprozesse und deren Wirkungsgrade berechnen.
Bereich Wärmelehre:
Thermodynamik, Kreisprozesse, thermodynamische Kennwerte der Kunststoffverarbeitung, Wärmeübertragung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmelehre
– Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung thermisch analysieren.
Bereich Wärmelehre:
Wärmeübertragung, thermische Auslegung von Werkzeugen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dynamik
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Festigkeitslehre und Rheologie
– die Grundbegriffe der Rheologie erklären;
– die rheologischen Kenngrößen interpretieren und eine Konstruktion dahingehend auslegen;
– Konstruktionsdetails mit Hilfe von Software analysieren;
– Werkzeugdetails hinsichtlich rheologischer Erfordernisse abändern und entwickeln.
Bereich Dynamik:
Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung.
Bereich Festigkeitslehre und Rheologie:
Rheologie von Flüssigkeiten, rheologische Auslegung von Maschinen und Werkzeugen, Vertiefung im Fachgebiet.
10 Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre und Rheologie
– Bauteile dimensionieren und hiefür rechnergestützte Methoden anwenden.
Bereich Festigkeitslehre und Rheologie:
Finite Elemente Methoden, Vertiefung im Fachgebiet.
Im I. Jahrgang: Bis zu zwei einstündige Schularbeiten.
Im 3. bis 6. Semester: Ein bis zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Im 7. bis 10. Semester: Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, davon höchstens eine mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– normgerechte Zeichnungen lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
Räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden, normgerechte Zeichnungen und Stücklisten.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
Darstellen und Konstruieren technischer Objekte, 3D-Modellieren von Bauteilen und Baugruppen, Erstellen und Lesen normgerechter Zeichnungen und Stücklisten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Erstellen von Zusammenstellungs- und Fertigungszeichnungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in Baugruppen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen.
Bereich Simulation
– gängige Simulationsverfahren des Fachgebiets erläutern;
– ein entsprechendes Simulationsverfahren auswählen und anwenden.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von einfachen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Bereich Simulation:
Modellbildung, Berechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen.
Bereich Simulation
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– aus Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von einfachen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Bereich Simulation:
Interpretation, Optimierung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Simulation
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– aus Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
Bereich Rapid Prototyping
– die grundlegenden Schritte des Rapid Prototyping erklären.
Bereich Projektmanagement
– unterschiedliche Projektorganisationen erklären;
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von komplexen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Bereich Simulation:
Interpretation, Optimierung.
Bereich Rapid Prototyping:
Methoden des Rapid Prototyping und deren Anwendung.
Bereich Projektmanagement:
Definition, Projektorganisation, Ablauf und Struktur.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Simulation
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– aus Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
Bereich Rapid Prototyping
– für eine gegebene Aufgabenstellung die geeigneten Verfahren auswählen.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
3D-CAD-gerechte Konstruktion.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Verwendung von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen; Berechnung, Kalkulation und Konstruktion von komplexen Kunststoffverarbeitungswerkzeugen.
Bereich Simulation:
Interpretation. Optimierung.
Bereich Rapid Prototyping:
Methoden des Rapid Prototyping und deren Anwendung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analytik
– die in der einschlägigen Betriebspraxis gebräuchlichen chemisch-technologischen Laborverfahren beschreiben;
– die grundlegende Methoden der Analytik erläutern.
Bereich Analytik:
Grundausbildung (Laborordnung, Unfallverhütung, Umgang mit analytischen Arbeitsgeräten, grundlegende Labortechniken, Laborberichte).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analytik
– die wechselnden Eigenschaften der Roh- und Hilfsstoffe sowie der Fertigprodukte beurteilen und anhand von Protokollen dokumentieren;
– grundlegende Methoden der Analytik von Wasser-, Luft- und Bodenproben erläutern.
Bereich Analytik:
Qualitative Analysen und Reaktionen der (überwiegend) anorganischen Chemie.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analytik
– die Methoden der Analytik auf Umweltproben und Werkstoffe anwenden.
Bereich Polymerchemie
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie
– die Basiskonzepte der Ökologie und Toxikologie verstehen;
– die wichtigsten toxischen Stoffe beschreiben.
Bereich Analytik:
Quantitative Analytik (Einführung in die Methoden der (Umwelt-)Analytik wie der Spektroskopie, Gravimetrie, Volumetrie).
Bereich Polymerchemie:
Naturstoffe und Biopolymere, exemplarische Synthesereaktionen.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie:
Begriffe und Grundlagen der Ökologie (Ökosysteme, Kreisläufe).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analytik
– die Methoden der Analytik auf Umweltproben und auf Werkstoffe anwenden;
– Messergebnisse auswerten, interpretieren und im Hinblick auf nationale und internationale Standards vergleichen.
Bereich Polymerchemie
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben;
– Polymere mit geeigneten Methoden gezielt analysieren.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie
– sich in den wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetzen orientieren;
– die wesentlichen Informationen für die Herstellung, Anwendung und Zubereitung chemischer Stoffe aus Sicherheitsdatenblättern und Rechtsnormen herauslesen und anwenden;
– die Eignung eines chemischen Stoffs oder einer Zubereitung für einen konkreten Gebrauchszweck beurteilen.
Bereich Analytik:
Anwendungen der Umweltanalytik, Nachweisreaktionen und Identifikation ausgesuchter organischer funktioneller Gruppen, Charakterisierung stofflicher Eigenschaften.
Bereich Polymerchemie:
Grundlagen der Polymerchemie (Begriffe, Strukturen), Nachweisreaktionen funktioneller Gruppen und Identifikation der wichtigsten Polymere.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie:
Toxikologie (Wirkungsweisen, Kenngrößen und Grenzwerte, Einführung in die wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetze).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– mechanische Verfahren, deren Maschinen und Apparate sowie deren Anlagen und Anwendungsmöglichkeiten erläutern;
– für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern verstehen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
Bereich Polymerchemie
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben;
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Darstellung von Prozessen in Verfahrensfließbildern, mechanische Verfahrenstechnik (Oberflächenvergrößerung, mechanische Stofftrennung und –vereinigung).
Bereich Polymerchemie:
Herstellung von künstlichen Polymeren (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– thermische Verfahren, deren Maschinen und Apparate sowie deren Anlagen und Anwendungsmöglichkeiten beschreiben;
– einfache Energie- und Stoffbilanzen erstellen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern erläutern, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
Bereich Polymerchemie
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Thermische Verfahrenstechnik (Wärmeaustausch, Trocknen, Destillation und Rektifikation, Sorption).
Bereich Polymerchemie:
Analyse von Polymeren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Polymerchemie
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen zuordnen;
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
Bereich Verfahrenstechnik
– chemische Verfahren, deren Maschinen und Apparate sowie deren Anlagen und Anwendungsmöglichkeiten beschreiben;
– für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern verstehen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie
– die wesentlichen Informationen für die Herstellung, Anwendung und Zubereitung chemischer Stoffe aus Sicherheitsdatenblättern und Rechtsnormen herauslesen und anwenden;
– die Eignung eines chemischen Stoffs oder einer Zubereitung für einen konkreten Gebrauchszweck beurteilen.
Bereich Umwelttechnik
– die wichtigsten Schadstoffe im Wasser und in der Luft, ihre Entstehung und die Möglichkeiten zu ihrer Verminderung erläutern;
– Ergebnisse von Umweltuntersuchungen interpretieren und bewerten.
Bereich Polymerchemie:
Chemische Technologie der Polymere, deren Hilfsstoffe und Vorprodukte.
Bereich Verfahrenstechnik:
Chemische Verfahrenstechnik (Reaktionssysteme, Reaktionsapparate).
Bereich Toxikologie und Umweltchemie:
Auswirkung und Einfluss der Kunststoffe und Additive in der Umwelt.
Bereich Umwelttechnik:
Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung, Bodensanierung, Abgasreinigung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– einfache Energie- und Stoffbilanzen erstellen;
– für die praktische Anwendung geeignete Verfahren auswählen;
– einfache Verfahren und deren Darstellung in Fließbildern verstehen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten erkennen.
Bereich Polymerchemie
– die natürlichen polymeren Stoffe sowie die wichtigsten Kunststoffe aus Alltag und Technik mit ihren chemischen Strukturen und Synthesen beschreiben;
– aufgrund des strukturellen Aufbaus der Kunststoffe auf ihre Anwendung und deren Bedeutung schließen;
– Optimierungsmöglichkeiten erkennen und umsetzen.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie
– sich in den wichtigsten nationalen und internationalen Umweltgesetzen orientieren.
Bereich Umwelttechnik
– die Wirkung von Schadstoffen sowie die Möglichkeiten der fachgerechten Entsorgung von Reststoffen und gefährlichen Abfällen sowie des Recyclings von Altstoffen erläutern.
Bereich Verfahrenstechnik:
Energie- und Stoffbilanzen verfahrenstechnischer Prozesse und Fließbilder.
Bereich Polymerchemie:
Chemische Technologie der Polymere, deren Hilfsstoffe und Vorprodukte.
Bereich Toxikologie und Umweltchemie:
Wesentliche Bestimmungen der nationalen und internationalen Umweltgesetze und zugehörigen Regelungen.
Bereich Umwelttechnik:
Abfallwirtschaft (Aufkommen, Vermeidung, Verwertung und Recycling, Entsorgung).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Kunststoffverarbeitungsmaschinen und Verarbeitungsverfahren
– Verarbeitungsverfahren im Hinblick auf eine effiziente Produktion optimieren;
– Verarbeitungsfehler identifizieren und analysieren;
– Kunststoffverarbeitungsmaschinen in Betrieb nehmen und Produkte fachgerecht herstellen.
Laboratorium Werkstoffprüfung, Qualitätsmanagement und Umwelttechnik
– die geeigneten Werkstoffprüfverfahren auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visuell darstellen und entsprechende Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen mit entsprechenden Bauelementen simulieren und realisieren sowie speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren.
Übungen und Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen und Verarbeitungsverfahren:
Werkzeuge, Untersuchungsmethoden, Laborübungen mit Maschinen aus den Stoffgebieten des fachtheoretischen Unterrichts, Grundlagen und Anwendung von Simulationstechniken (Strukturanalyse und Fertigungssimulation).
Einbau eines Werkzeugs in die Spritzgussmaschine und einstellen aller Grundparameter (Wege, Füllstudie, Siegelkurve), Optimierung des Spritzgussprozess (Senkung der Zykluszeit bei gleichbleibender Formteilqualität), Einfluss der Prozessparameter auf die Produktqualität und die Wirtschaftlichkeit der Maschine.
Montage und Demontage von Spritzgießwerkzeugen mit verschiedenen Entformungssystemen.
Bereich Werkstoffprüfung, Qualitätsmanagement und Umwelttechnik:
Prozessdatenerfassung, Mess- und Prüfwesen, wissenschaftliche Versuchsplanung, statistische Auswertung und Dokumentation.
Chemisch-Technologische Verfahren (Synthese und Analyse).
Bereich Automatisierungstechnik:
Hydraulische und pneumatische Steuerungen, Programmierung von Handlingsystemen und SPS.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Kunststoffverarbeitungsmaschinen und Verarbeitungsverfahren
– Prozessgrößen analysieren und interpretieren sowie Auswirkungen von Maschinenparametern auf die Produktqualität analysieren und optimieren;
– Kunststoffverarbeitungsmaschinen in Betrieb nehmen und Produkte fachgerecht herstellen.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Laboratorium Simulation
– ein Simulationsverfahren auswählen und anwenden;
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– Simulationsberechnungen durchführen und die Ergebnisse optimieren.
Übungen und Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Bereich Kunststoffverarbeitungsmaschinen und Verarbeitungsverfahren:
Computergestützte Prozessdatenerfassung, Prozessvisualisierung, Versuchsauswertung, Simulation, Mess- und Prüfwesen, instrumentelle Untersuchungsmethoden, vertiefende Laborübungen zu Themen aus den Stoffgebieten des fachtheoretischen Unterrichts.
Chemisch-Technologische Verfahren und Recycling.
Projektarbeit (ein komplexes Projekt der Verarbeitung, Prüfung oder Rezyklierung von Werkstoffen), computerunterstütztes Qualitäts- und Projektmanagement (Arbeitsvorbereitung, Kontrolle, Präsentation).
Wissenschaftliche Versuchsplanung, statistische Auswertung und Dokumentation mittels Faktorenversuchsplänen.
Inbetriebnahme von Kunststoffverarbeitungsmaschinen (Einstellen aller Parameter für eine Produktfertigung, Einfluss der Prozessparameter auf die Produktqualität und die Wirtschaftlichkeit der Fertigung).
Inbetriebnahme kunststofftechnischer Bearbeitungsmaschinen.
Bereich Simulation:
Branchentypische Simulationsverfahren, Interpretation, Flowanalyse mit Verzugsberechnung.
Bereich Automatisierungstechnik:
Regelungen und Regelungstechnische Laboraufbauten.
Die Schülerinnen und Schüler können:
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (IV. und V. Jahrgang).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren für metallische, nichtmetallische und polymere Werkstoffe erläutern;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und spanlosen Verfahren, Werkzeugen und Maschinen erzeugen, prüfen und dokumentieren;
– die Grundlagen des Modellbaues erläutern und einfache Modelle herstellen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und grundlegende mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen mit konventionellen Werkzeugmaschinen, Messen und Dokumentieren der Erzeugnisse).
Werkstätte „Holzbearbeitung und Modellbau“ (Herstellung von Modellen und Prototypen).
Werkstätte „Kunststoffbearbeitung 1“ (manuelle Bearbeitung von Kunststoffen).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– Bauteile spanlos und spanend aufgrund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen herstellen;
– Schnittparameter bestimmen und die Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten;
– grundlegende Verarbeitungs- und Bearbeitungstechniken von Kunststoffen anwenden;
– Verbindungstechniken für Kunststoffbauteile erläutern und diese anwenden;
– die Verfahren der Blechbearbeitung anwenden.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau
– Vorrichtungen und Werkzeuge zur Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung erstellen;
– die für den Werkzeug- und Vorrichtungsbau relevanten Maschinenelemente und Normalien erläutern.
Bereich Wartung, Instandhaltung und Montage
– Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen und Maschinen der Kunststoffverarbeitung durchführen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (Herstellung von Werkstücken und Bauteilen unter Verwendung konventioneller und gesteuerter Werkzeugmaschinen anhand von normgerechten Zeichnungen).
Werkstätte „Kunststoffbearbeitung 2“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Kunststoffen mit den dafür relevanten Verfahren. Klebetechnik).
Werkstätte „Kunststoffverarbeitung 1“ (manuelle und maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen mit den dafür relevanten Verfahren).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (grundlegende Techniken der Blechbearbeitung. Anfertigen von Bauteilen auf Blechbearbeitungsmaschinen; Korrosions- und Oberflächenschutz).
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau 1“ (Herstellung von Vorrichtungen und Werkzeugen unter Verwendung von konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Bereich Wartung, Instandhaltung und Montage:
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung“ (Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Werkzeugen und Maschinen der Kunststoffverarbeitung).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– erworbene Kenntnisse der Fertigungsverfahren zur Herstellung von Bauteilen und Baugruppen aufgrund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen und Anlagen anwenden und beachten die entsprechenden Sicherheitsvorschriften;
– die Funktionsweise von Baugruppen bewerten sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren;
– Baugruppen, Maschinen und Geräte demontieren, montieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau
– Maschinenelemente und Normalien im Werkzeugbau anwenden und Werkzeuge für die Kunststoffverarbeitung herstellen.
Bereich Prototypenbau
– die relevanten Verfahren zur Herstellung von Prototypen erläutern und Prototypen für unterschiedliche Aufgabestellungen bauen.
Bereich Produktionsmanagement
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse erläutern;
– aus Fertigungszeichnungen Arbeitspläne erstellen und Fertigungsdaten ermitteln;
– Fertigungsabläufe bewerten und wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– die Herstellkosten von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen ermitteln.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– elektrische Größen messtechnisch erfassen und in den korrekten Einheiten angeben;
– unterschiedliche elektrische Antriebskonzepte erläutern und elektrische Antriebe für die Anwendungen der Kunststofftechnik auswählen;
– einfache elektrische Schaltungen herstellen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Kunststoffverarbeitung 2“ (Gießen und Verarbeiten von Reaktionsharzen nach unterschiedlichen Techniken und Verfahren, Grundlagen der Verbundtechnologie von Kunststoffen).
Werkstätte „Inbetriebnahme“ (Inbetriebnahme von Baugruppen, Maschinen und Geräten. Einfahren von Werkzeugen für Maschinen der Kunststoffverarbeitung).
Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau 2“ (Optimierung und Überarbeitung von Werkzeugen und Vorrichtungen mit konventionellen und computergesteuerten Werkzeugmaschinen, Wärmebehandlung).
Bereich Prototypenbau:
Werkstätte „Prototypenbau 1“ (Bau von Prototypen mit den gängigen Verfahren und Verwendung von konventionellen und computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Ermittlung der Herstellkosten von Bauteilen und Baugruppen).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Verwendung von Standardkomponenten der Elektrotechnik und Elektronik, Planung und Erstellung von Grundschaltungen, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von Computersystemen, Inbetriebnahme und Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeug- und Formenbau
– Normalien im Formenbau auswählen und auf gesteuerten Werkzeugmaschinen bearbeiten;
– Werkzeuge und Formen von kunststoffverarbeitenden Maschinen einfahren und optimieren.
Bereich Prototypenbau
– Verfahren des Rapid Prototyping erläutern und projektbezogene Bauteile mit dem geeigneten Verfahren erstellen;
– grundlegende Oberflächenveredelungsverfahren erläutern und können diese anwenden.
Bereich Produktionsmanagement
– Produktions- und Prüfabläufe optimieren und deren Wirksamkeit überprüfen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren;
– die verantwortlichen Fehlerursachen erkennen und auf diese einwirken.
Bereich Automatisierungstechnik
– die Bauelemente der Fluidtechnik erläutern;
– elektrische und fluidtechnische Grundschaltungen aufbauen;
– Sensoren und Aktuatoren in Schaltungen integrieren;
– Steuerungen erstellen und programmieren.
Bereich Werkzeug- und Formenbau:
Werkstättenlaboratorium „Werkzeug- und Formenbau 1“ (Verwendung und Bearbeitung von Normalien unter Verwendung der CAM-Technik auf rechnergestützten Werkzeugmaschinen, Einfahren von Werkzeugen für Maschinen der Kunststoffverarbeitung, Generierung und Programmierung von CNC-Programmen aus CAD-Files Erzeugen von Formteilen mit numerisch gesteuerten Maschinen, Einfahren und optimieren von Formen für die Kunststoffverarbeitung).
Bereich Prototypenbau:
Werkstättenlaboratorium „Prototypenbau 2“ (Aufbringen funktioneller und dekorativer Schichten auf unterschiedliche Basiswerkstoffe, Planung, Herstellung und Prüfung funktioneller Bauteile mit den Rapid Prototyping Verfahren).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (Erstellen von Wartungs- und Prüfplänen, Lagerhaltung und Beschaffungswesen, projektbezogene Umsetzung von Projekten nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Automatisierungstechnik“ (Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen, Planung, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und fluidtechnischen Schaltungen und Steuerungen unter Einsatz von Sensoren und Aktuatoren, Automatisierung von Fertigungsabläufen).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, normgerechte Zeichnungsableitung, Explosionszeichnungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen, CAD-Schnittstellen nutzen und Berechnungen in das CAD-Modell integrieren;
– Bauteile fotorealistisch darstellen und einfache Bewegungsabläufe simulieren.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, Integration von Berechnungen in die CAD-Konstruktion, CAD-Schnittstellen, Rendering, Bewegungsabläufe.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– Baugruppen fotorealistisch darstellen sowie komplexe Bewegungsabläufe simulieren.
Bereich Innovationsmethoden
– Grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, Toleranzanalysen, Rendering von Baugruppen, normgerechte Zeichnungsableitung, Bewegungsabläufe.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (klassische Kreativitätstechniken, Variantenauswahl).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– CAD Daten an die Fertigung über verschiedene Schnittstellen weitergeben;
– Baugruppen und Umgebungen fotorealistisch darstellen sowie Bewegungsabläufe im zeitlichen Zusammenhang simulieren.
Bereich Innovationsmethoden
– Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, CAD-Schnittstellen für die Fertigung, Rendering, Bewegungsabläufe.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Wertanalyse, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Bionik, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Risk-Management).
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Simulationsmethoden:
Fertigungssimulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler
– können Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– können Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– sind durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen befähigt, an Diskussionen auf Industrieniveau teilzunehmen.
Laborordnung und Sicherheit in Entwicklungslaboratorien; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten und Maschinen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen eines vertiefenden Fachbereichs.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II bzw. III | ||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | ||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||
| 9. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | II | ||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Anorganische und organische Chemie | 2 | 3 | – | – | – | 5 | I | ||
| 2. | Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie | 3 | 2 | 4 | 4 | 4 | 17 | I | ||
| 3. | Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 15 | I | ||
| 4. | Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung 4 | – | – | 4 | 4 | 4 | 12 | I bzw. II | ||
| 5. | Lebensmittelrecht | – | – | – | 2 | 2 | 4 | III | ||
| 6. | Angewandte Betriebswirtschaft | – | – | – | – | 2 | 2 | II | ||
| 7. | Chemisch technologisches Laboratorium | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 18 | I | ||
| 8. | Mikrobiologisches und lebensmittelhygienisches Laboratorium | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | ||
| 9. | Getreide- und biotechnologische Verfahrenstechnik | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik 5 | 5 | 5 | 4 | 2 | 2 | 18 | III bzw. IV | ||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 37 | 38 | 37 | 185 | ||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||
| 6. | Betriebswirtschaftliches Laboratorium | – | – | – | – | 2 | I | |||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||
| G. | Förderunterricht 7 | |||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
____________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die Bereiche „Allgemeine Mikrobiologie“, „Lebensmittelmikrobiologie, Haltbarmachung und Verderb“, „Mikrobiologische Lebensmittelbeurteilung und Betriebshygiene“, „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmitteltechnologie“ bzw. „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmittel- und Biotechnologie“. Alle anderen Bereiche haben die Lehrverpflichtungsgruppe II.
5 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im III., IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Forschung und Entwicklung, in der Produktion, im Qualitäts- und Hygienemanagement, in der amtlichen und betrieblichen Kontrolle und im technischen Verkauf lebensmittel- und biotechnologischer Produkte tätig zu werden. Sie können theoretische und praktische Kenntnisse in allen Bereichen der Chemie, der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene, der Verfahrenstechnik sowie der Lebensmittel- und Biotechnologie einschließlich Ökologie und Umwelttechnik fachbezogen anwenden. Aufgrund betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse sind sie in der Lage, ökonomische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die erworbene Sozial- und Personalkompetenz befähigt sie, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und in betriebliche Prozesse zu integrieren.
Die Schwerpunkte der Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie liegen in der Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle sowie im technischen Verkauf lebensmittel- und biotechnologischer Erzeugnisse. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Implementierung von Qualitäts- und Hygienemanagementsystemen zur Erzielung eines höchstmöglichen Maßes an Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln und biotechnologischen Produkten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Alle Aspekte der Umwelt und der Wechselwirkung zwischen Ernährung und Gesundheit sind dabei eingeschlossen. Der Fokus liegt generell auf einer technologischen, wirtschaftlichen und besonders ökologischen Betrachtung der Rohstoffe, der Zwischen- und Endprodukte sowie aller mit deren Herstellung verbundenen Prozesse und Anlagen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Aufbau der Atome und können aus der Stellung eines Elements im Periodensystem Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen. Sie können Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können Gefahren beim Umgang mit Chemikalien abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen sowie die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen. Sie können Eigenschaften und Herstellungsverfahren anorganischer Verbindungen darstellen und kennen Aufbau, Eigenschaften und Reaktionen organischer Verbindungen.
In der Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen chemische Grundoperationen, können entsprechende Messdaten auswerten und verstehen das analytische Konzept. Sie können das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen sowie mit abgeleiteten Größen rechnen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundlagen und Anwendungen der spektroskopischen, optischen, chromatographischen und elektrochemischen Methoden. Sie kennen Verfahren zur Bestimmung der Wasseraktivität und Radioaktivität. Sie kennen Grundlagen und Anwendungen rheologischer Methoden. Weiter können sie analytische Methoden auf lebensmittel- und biochemische Problemstellungen anwenden sowie Fehlerquellen bei der Signalerfassung erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktionalität der menschlichen Sinne und können sensorische Prüfverfahren aufgabenbezogen anwenden und problemorientiert modifizieren.
In der Lebensmittelchemie kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Eigenschaften von Lebensmittelinhalts- und Lebensmittelzusatzstoffen sowie deren Bedeutung, technologische Wirkung und Qualitätskriterien. Sie können einzelne Stoffe nach ihrer Funktionalität den Stoffgruppen zuordnen und einen Bezug zum Stoffwechsel herstellen. Weiters kennen sie Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten und können deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln.
In der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Stoffwechselvorgänge. Sie kennen den Aufbau der DNA und den genetischen Code sowie die Prinzipien der Zellteilung und der Proteinbiosynthese. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Bedeutung und Funktionen von Enzymen und können deren kinetische Kennwerte berechnen und graphisch darstellen. Sie kennen die Bedeutung und Funktion von Hormonen sowie von Membranen in biochemischen Regelmechanismen.
In der Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Wirkungsweise der Maschinen und Apparate in der Lebensmittelverarbeitung sowie Werkstoffe und Herstellungsmethoden für relevante Maschinenteile. Sie können Antriebstechnik sowie Energieträger und Energiebedarf den verfahrenstechnischen Einrichtungen zuordnen. Die Absolventinnen und Absolventen können mit Hilfe wichtiger Zustandsdiagramme thermodynamische Prozesse beschreiben und Möglichkeiten zur thermischen Trennung von Stoffgemischen auswählen.
In ausgewählten Kapiteln der Lebensmitteltechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie Möglichkeiten zur Qualitätsbestimmung. Sie können Maßnahmen in der Qualitätssicherung, Arbeitsplatzsicherheit und Optimierung in der Lagerung und Verarbeitung setzen. Weiter können sie ein HACCP-Konzept auf ausgewählte Produktionsabläufe anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können anhand ausgewählter Kapitel der Lebensmitteltechnologie die Zusammensetzung der Lebensmittel beschreiben sowie Verfahrensabläufe darstellen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten. Sie kennen die Gewinnungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten von Trinkwasser und Prozesse der Abwasserreinigung.
In der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene kennen die Absolventinnen und Absolventen relevante Mikroorganismen, deren Einflussfaktoren auf das Wachstum und Untersuchungsmöglichkeiten sowie mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen und deren Vermeidungs- und Verminderungsstrategien. Sie wenden Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln unter Einbeziehung der jeweils relevanten Hygienevorschriften an. Sie können Verfahren zur Herstellung von lebensmittel- und biotechnologischen Produkten mit Hilfe von Mikroorganismen beschreiben. Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die Werkzeuge und Methoden der Gentechnik und können diese auswählen, anwenden und Ergebnisse interpretieren.
In der Ernährungslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die anatomischen Gegebenheiten des menschlichen Verdauungstraktes, die ernährungsphysiologische Bedeutung der Lebensmittelinhaltsstoffe und den Zusammenhang mit dem Energie- und Nährstoffbedarf. Ausgehend vom Aufbau und der Funktion der Zelle können sie den Weg vom genetischen Code bis zum Protein beschreiben und die Auswirkungen von genetischen Veränderungen auf nachfolgende Generationen deuten. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Funktion des menschlichen Immun- und Barrieresystems, Ursachen und Verlauf von durch Lebensmittel übertragene Krankheiten und Vermeidungsstrategien. Sie können Empfehlungen zu Sonderformen der Ernährung und bei Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien geben.
Die Absolventinnen und Absolventen können grundlegende Rechtsdokumente der EU und Österreichs zum Lebensmittelrecht auf praktische Beispiele aus der Lebensmittelwirtschaft anwenden. Auf Grundlage der wichtigsten Durchführungsverordnungen bewerten sie Fragen der Lebensmittelsicherheit und erstellen Konzepte zur Umsetzung der Lebensmittelhygiene und HACCP. Sie formulieren anhand der Kennzeichnungsvorschriften Etikettentexte und Nährwertkennzeichnungen sowie gesundheits- und nährwertbezogene Angaben. Weiter wenden sie Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches auf einzelne Lebensmittelgruppen an.
Die Absolventinnen und Absolventen entwerfen anhand der Ziele und Instrumente des Marketings einen Marketing-Mix. Sie können Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden der Marktforschung erläutern sowie deren Bedeutung in unserer Gesellschaft analysieren. Sie setzen Argumente für den erfolgreichen Abschluss eines Verkaufsgesprächs ein. Die Absolventinnen und Absolventen analysieren im Rahmen des Controllings Kennzahlen und erkennen Ursachen der Abweichung. Sie erstellen und erläutern Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen sicherheitstechnisch relevante Vorschriften und können Abfallentsorgungskonzepte umsetzen. Sie können Laborgeräte bedienen, Analysen- und Trennmethoden durchführen sowie Messergebnisse auswerten, interpretieren und bewerten.
Sie kennen Standardmethoden zur Bestimmung von Lebensmittelinhaltsstoffen und können sie auf die Lebensmittelanalytik übertragen sowie Arbeitspläne für den gesamten Arbeitsablauf erstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können den Einsatz von Messgeräten bedarfsorientiert planen, qualitätssichernde Maßnahmen durch Validierung von Methoden setzen und Prüfberichte erstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Methoden zur mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln und können diese bewerten. Sie können die Betriebshygiene mikrobiologisch beurteilen und Handlungsempfehlungen für Produktionsbetriebe daraus ableiten. Sie kennen molekularbiologische Analysenmethoden. Sie können verschiedene fermentierte Lebensmittel und mikrobiologische Produkte herstellen.
In der getreidetechnologischen Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Rohstoffe und die Backerzeugnisse ernährungsphysiologisch und technologisch bewerten. Sie können aufgrund von Zielvorgaben Rezepte errechnen und das entsprechende Herstellungsverfahren festlegen. Die Absolventinnen und Absolventen beurteilen aufgrund der Qualitätskriterien Backerzeugnissen und leiten daraus Vermeidungsstrategien für Fehler ab.
In der biotechnologischen Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Stoffwechselprozesse und Stoffkreisläufe und können Mikroorganismen mikrobiell hergestellten Produkten zuordnen. Sie kennen technische Möglichkeiten zur Kultivierung von Mikroorganismen, ihrer Prozessführung und Regelung und können diese mit mathematischen Modellen beschreiben. Sie können Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und ihrer Aufarbeitung auswählen, darstellen sowie diese nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten.
Die Absolventinnen und Absolventen können unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Lebensmittelhygiene Geräte und Maschinen in der Lebensmittelherstellung bedienen und in projektartigen Aufgabenstellungen einsetzen sowie Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten vornehmen. Sie können Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen und Zusammenhänge zwischen Rohstoffqualität und Eignung in Verarbeitungsprozessen herstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen können lebensmittel- und biotechnologische Prozesse planen und die dazu erforderlichen Anlagenteile auswählen. Sie steuern und regeln mit gängigen Messungen Verfahrensparameter zur Anpassung an die geforderten Qualitätsstandards. Die Absolventinnen und Absolventen können Fragen der Energieökonomie und Umwelttechnik in lebensmittel- und biotechnologischen Prozessen kritisch analysieren und Verbesserungsmaßnahmen implementieren. Sie können Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, der Dokumentation und der Präsentation im Rahmen der Projekte umsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrischen Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden.
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fehlerrechnung
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Fläche im Raum interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Zahlen und Funktionen
– Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen.
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren.
Bereich Fehlerrechnung
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Bereich Zahlen und Funktionen
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien.
Bereich Differential- und Integralrechnung
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.
Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Differentialgleichungen erster Ordnung modellieren, lösen und interpretieren.
Lehrstoff:
Differentialgleichungen:
Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennen der Variablen, Variation der Konstanten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– Entscheidungsalternativen und das Prinzip von Alternativtests wiedergeben, Abweichungen eines Mittelwerts von einem vorgegebenen Wert feststellen und signifikante bzw. nichtsignifikante Testergebnisse interpretieren;
– Mittelwerte und Standardabweichungen zweier unabhängiger, normalverteilter Stichproben vergleichen und hinsichtlich signifikanter Unterschiede interpretieren.
Beurteilende Statistik:
Prinzip des Alternativtests, Einstichproben u-Test und t-Test, Zweistichproben F-Test und t-Test.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung, Integralrechnung, Differentialgleichungen erster Ordnung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalische Größen, Einheiten und formelmäßige Zusammenhänge darstellen;
– die Ergebnisse von Berechnungen durch Einheitenkontrolle auf Plausibilität prüfen;
– thermodynamische Grundgesetze wiedergeben;
– aus dem Bereich der Mechanik die für die Fachrichtung typischen Anwendungen (Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase) beschreiben;
– aus dem Bereich der Mechanik für die Fachrichtung typische Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen.
Physikalische Größen und Grundgesetze:
SI-Einheiten, Energieerhaltung und Thermodynamik.
Mechanik:
Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Phänomene der Strahlen- und Wellenoptik verstehen und anwenden;
– aus dem Bereich der Optik die für die Fachrichtung typischen Anwendungen beschreiben;
– aus dem Bereich der Optik Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Mikroskop, Refraktometer, Photometer, Polarimeter).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Definitionen, Größen, Einheiten und Gesetze der Elektrizität beschreiben und erklären;
– aus dem Bereich der Elektrizität für die Fachrichtung typische Anwendungen beschreiben;
– aus dem Bereich der Elektrizität Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen;
– Ergebnisse von Berechnungen durch Einheitenkontrolle auf Plausibilität prüfen.
Elektrizität:
Grundgrößen und Gesetze, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Magnetismus, Elektromotor, Leitfähigkeitsmessung, Galvanische Elemente, Elektrolyse).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Erscheinungsformen der Materie benennen;
– den Aufbau der Atome beschreiben und aus der Stellung eines Elements im Periodensystem die Elektronenkonfiguration interpretieren sowie Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen;
– die Grundbegriffe und die Formelsprache der anorganischen Chemie anwenden und zugehörige Reaktionsgleichungen formulieren;
– Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen;
– Gefahren beim Umgang mit Chemikalien anhand der Kennzeichnung abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen;
– Eigenschaften und Herstellungsverfahren einfacher anorganischer Verbindungen, wie Säuren, Basen, Oxidations- und Reduktionsmittel, darstellen.
Aufbau der Materie:
Stoffsysteme, Atommodelle, Periodensystem, chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionstypen, Energiebilanz, Gleichgewichtslage, Massenwirkungskonstante.
Sicherheitsvorschriften:
Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Anorganische Verbindungen:
Säuren, Basen, Salze, für die Fachrichtung wichtige Stoffe und Verfahren.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Eigenschaften und Herstellungsverfahren für die Fachrichtung spezifischer anorganischer Verbindungen erläutern;
– komplexere Reaktionstypen anorganischer Verbindungen darstellen und in Reaktionsgleichungen abbilden;
– den Aufbau organischer Verbindungen erklären und normgerecht benennen;
– grundlegende Reaktionstypen von organischen Verbindungsklassen erkennen;
– funktionelle Gruppen der organischen Chemie und zugehörige Reaktionen darstellen.
Vertiefende Kenntnisse und Anwendung von Reaktionen anorganischer Verbindungen:
Oxidation, Reduktion, Komplexbildung, Dissoziation (zB pH-Wert, Puffer, Löslichkeit).
Aufbau und Nomenklatur organischer Verbindungen:
Bindungsart, Orbitaltheorie, Hybridisierung, Isomerie, IUPAC-System.
Spezifische Reaktionstypen organischer Verbindungen:
Substitution, Addition, Polymerisation, spezielle Reaktionen (zB Veresterung, Hydrolyse, Acetalbildung, Aldolreaktion).
Funktionelle Gruppen und Stoffklassen einfacher organischer Verbindungen und deren Eigenschaften.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Reaktionstypen organischer Verbindungsklassen beschreiben und zuordnen;
– resultierende Eigenschaften funktioneller Gruppen und zugehöriger Reaktionen darstellen;
– die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen;
– Qualitätsparameter von Luft, Wasser und Boden interpretieren und ihre Auswirkungen auf die Umwelt beurteilen.
Funktionelle Gruppen und Stoffklassen komplexer organischer Verbindungen und deren Eigenschaften und technologische Anwendungen.
Gefährdungspotential arbeitsplatz- und umweltrelevanter anorganischer und organischer Verbindungen.
Umweltchemie:
Luft, Wasser, Boden, Stoffkreisläufe.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die chemischen Grundgrößen, ihre Einheiten sowie Definitionen darlegen und damit rechnen;
– theoretische Grundlagen einfacher chemischer Grundoperationen sowie zugehörige Auswerteprinzipien beschreiben und entsprechende Messdaten auswerten;
– die Prinzipien einfacher volumetrischer und gravimetrischer Bestimmungen anwenden;
– die Prinzipien und Anwendungen einfacher Trennmethoden und Nachweisreaktionen anorganischer Verbindungen zuordnen;
– die Prinzipien und Anwendungen einfacher Redoxtitrationen wiedergeben.
Chemische Grundgrößen:
Masse, Volumen, Dichten, Stoffmenge, Gehaltsgrößen.
Einfache chemische Grundoperationen:
Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie (Säuren-Basen-Titration).
Trennmethoden und Nachweisreaktionen:
Trennung nach Teilchengröße, Dichte, Flüchtigkeit und Löslichkeit, Nachweisreaktionen ausgewählter Verbindungen und Ionen.
Weiterführende Volumetrie:
Redoxtitrationen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– theoretische Grundlagen chemischer Grundoperationen sowie zugehörige Auswerteprinzipien anwenden und Messdaten auswerten;
– das analytische Konzept überblicken;
– das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen.
Einführung in das analytische Konzept:
Probenahme, Probenvorbereitung, Fehlerarten.
Weiterführende chemische Grundoperationen:
Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie.
Grundlagen des chemischen Gleichgewichts und der Dissoziation:
Massenwirkungsgesetz, pK-Wert.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Prinzipien und theoretische Grundlagen ausgewählter Trennmethoden und volumetrischer Bestimmungen beschreiben;
– aus Messdaten Gehaltsgrößen der Analyten rechnerisch oder graphisch ermitteln;
– mit Größen rechnen, die sich vom chemischen Gleichgewicht ableiten;
– das analytische Konzept probenbezogen anwenden.
Spezielle chemische Grundoperationen:
Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, lebensmittelrelevante titrimetrische Methoden, Anwendung des Massenwirkungsgesetzes.
Berechnungen auf Basis des chemischen Gleichgewichts:
pH-Wert, Puffer.
Analytisches Konzept:
Bestimmung, Auswertung und Fehlerarten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Hilfe der theoretischen Grundlagen der spektroskopischen Methoden sowie der zugehörigen Auswerteprinzipien Messdaten auswerten;
– den Zusammenhang zwischen Analytkonzentrationen und spektroskopischen Signalen darstellen;
– verschiedene Standards in Kalibrierverfahren anwenden;
– Aufbau und Eigenschaften grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien erklären;
– die grundlegenden Stoffwechselvorgänge beschreiben.
Spektroskopische Methoden:
Refraktometrie, Polarimetrie, Photometrie, Atomabsorption, Farbmessung; Kalibrierung, externer und interner Standard, Standardaddition.
Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln:
Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen, Lipiden, Wasser und deren grundlegende Bedeutung für den Stoffwechsel.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Hilfe der theoretischen Grundlagen der chromatographischen und der elektrochemischen Methoden sowie die zugehörigen Auswerteprinzipien Messdaten auswerten;
– die qualitativen und quantitativen Zusammenhänge zwischen Analyteigenschaften (Art und Menge) und den chromatographischen bzw. elektrischen Signalen darstellen;
– Aufbau und Eigenschaften spezieller Lebensmittelinhaltsstoffe sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien erklären;
– einzelne Stoffe nach ihrer Funktionalität den Stoffgruppen zuordnen und einen Bezug zum Stoffwechsel herstellen.
Chromatographische Methoden:
Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Hochdruck-Flüssig-Chromatographie, Elektrophorese.
Elektrochemische Methoden:
Potentiometrie, Konduktometrie.
Ausgewählte Lebensmittelinhaltsstoffe:
Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Mineralstoffen und Spurenelementen, Vitaminen, Enzymen, färbenden Inhaltsstoffen, Aromastoffen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– spektroskopische Methoden auf lebensmittel- und biochemische Problemstellungen anwenden sowie Fehlerquellen bei der Signalerfassung erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen;
– Grundlagen und Anwendungen rheologischer Methoden und die Funktionsweise der Geräte erklären;
– die Einteilung und technologische Wirkung ausgewählter Lebensmittelzusatzstoffe und deren Abgrenzung zu Verarbeitungshilfsstoffen erläutern;
– den Aufbau der DNA und den genetischen Code sowie die Prinzipien der Zellteilung und der Proteinbiosynthese darstellen;
– die Bedeutung und die Funktionen von Enzymen interpretieren.
Spezielle Anwendungen spektroskopischer Methoden in der Lebensmittel- und Biochemie.
Rheologische Methoden:
Viskosimetrie, Texturmessung.
Lebensmittelzusatzstoffe:
Aufbau und Eigenschaften von Substanzen, wie Farbstoffen, Konservierungsmitteln, Antioxidationsmitteln, Verdickungs- und Geliermitteln, Emulgatoren, Säuerungsmitteln und Säureregulatoren, Süßstoffen, Geschmacksverstärkern.
Grundlagen der Zell- und Molekularbiologie:
DNA und genetischer Code, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese.
Enzyme:
Aufbau, Bedeutung und Funktionen von Enzymen, Coenzymen und Cofaktoren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung der Wasseraktivität erfassen, Methoden zu deren Bestimmung anwenden und die Messergebnisse entsprechend interpretieren;
– die Bedeutung der Radioaktivität und Methoden zu deren Bestimmung erklären und die Messergebnisse entsprechend interpretieren;
– beispielhaft Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten benennen und deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln;
– die Bedeutung und Funktion von Hormonen sowie von Membranen in biochemischen Regelmechanismen darlegen;
– enzymkinetische Kennwerte berechnen und graphisch darstellen.
Spezielle lebensmittelanalytisch relevante Methoden:
Wasseraktivitätsmessung, Radiometrie.
Kontaminanten:
Vorkommen, Eigenschaften, Vermeidungsstrategien.
Regelmechanismen in biologischen Systemen:
Biokybernetik, Enzymregulation, Hormone, Membrane, Stofftransport.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Funktionalität der menschlichen Sinne und deren analytische Bedeutung erklären;
– Grundlagen und Versuchsaufbau sensorischer Methoden anwenden;
– die Grundlagen und Mechanismen von Stoffwechselwegen darstellen sowie Einzelreaktionen zuordnen.
Sinnesphysiologie:
Sinnesorgane, chemische Reize, visuelle, auditive, haptische und taktile Empfindungen, Anwendung in sensorischen Methoden.
Stoffwechsel:
Katabolismus, Anabolismus, Fotosynthese, Energieumsetzungen und -übertragungen bei Reaktionen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– sensorische Prüfverfahren aufgabenbezogen anwenden und problemorientiert modifizieren;
– biochemische Regelmechanismen mit Anwendungen in der Bioverfahrenstechnik verknüpfen.
Sensorische Prüfmethoden:
Durchführung und Auswertung sensorischer Prüfverfahren, wie Schwellenwertprüfung, Unterschiedsprüfungen, Rangordnungsprüfungen, deskriptive Prüfungen.
Ausgewählte Stoffwechselwege:
Zucker, Fettsäuren, Aminosäuren, Intermediärprodukte, praktische Beispiele aus der Bioverfahrenstechnik.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Werkstoffe und Herstellungsmethoden für verfahrenstechnisch relevante Maschinenteile begreifen;
– Aufbau und Wirkungsweise der verwendeten Maschinen und Apparate erklären;
– den Aufbau und die Entwicklungsstufen verschiedener Getreidepflanzen darstellen;
– Möglichkeiten zur Qualitätsbestimmung von Getreide, Zwischen- und Fertigprodukten zuordnen;
– die grundlegende Personalhygiene, Tätigkeiten und Gefahren im Bereich Silo und Mühle erläutern;
– Maßnahmen im Rahmen der Lebensmittelhygiene umsetzen.
Verfahrenstechnisch relevante Maschinenteile:
Werkstoffe, Fertigungsmethoden, Maschinenelemente, Konstruktionszeichnungen.
Maschinen und Apparate in der Lebensmitteltechnologie:
Aufbau und Wirkungsweise von Einrichtungen zum Lagern, Trennen, Fördern, Zerkleinern und für vergleichbare Verfahren.
Getreidekunde:
Zellaufbau, Pflanzenwachstum, Getreidearten.
Getreideanalytik:
Äußere Qualitätsmerkmale, routinemäßige Eingangskontrolle.
Verfahren zur Getreideverarbeitung:
Reinigung, Konditionierung, Maschinen und Prozessdaten.
Hygiene:
Produkthygiene, Personalhygiene, Betriebshygiene.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Antriebstechnik sowie Energieträger und Energiebedarf den verfahrenstechnischen Einrichtungen zuordnen;
– die qualitativen Vorgaben zur Lagerung von Getreide, Zwischen- und Fertigprodukten sowie zur Vorbereitung und Vermahlung von Getreide erklären;
– die verfahrenstechnischen Diagrammsymbole der Müllereitechnologie benennen.
Maschinen und Apparate in der Lebensmitteltechnologie:
Berechnung von Maschinenkapazitäten.
Antriebstechnik, Energieträger und Energiebedarf:
Wasserkraftturbinen, Elektromotoren, Übersetzungen und Getriebe, herkömmliche und alternative Energieträger, alternative Antriebstechniken.
Getreideanalytik:
Innere Qualitätsmerkmale, spezielle Mehlanalytik.
Verfahren zur Getreideverarbeitung:
Diagrammtechnik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammenhänge zwischen Verfahrensparametern, Messgrößen und Betriebszustandsgrößen herstellen;
– qualitative Abweichungen erkennen und Maßnahmen zur Optimierung der Verarbeitung setzen;
– spezielle Schäl- und Vermahlungsanlagen benennen;
– Verarbeitungsdiagramme erklären und berechnen.
Mess- und Regeltechnik:
Messgrößen, Umsetzung in Regelgrößen, mess- und regeltechnische Einrichtungen, programmierbare Steuerungen, Umsetzung von Regelgrößen.
Verfahren zur Getreideverarbeitung:
Vermahlungsprozesse, Sondermüllerei.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Hilfe wichtiger Zustandsdiagramme thermodynamische Prozesse beschreiben;
– die Zusammensetzung und Gewinnungsmöglichkeiten von Milch und Milchprodukten darstellen;
– ein HACCP-Konzept auf ausgewählte Produktionsabläufe anwenden und qualitätssichernde Maßnahmen setzen.
Wärmelehre:
Temperatur und deren Messung, Wärmeeinheiten, Wärmeübertragung, thermische Zustandsgrößen und zugehörige Diagramme, Wärmetauscher.
Kühl- und Kältetechnik:
Apparate und Anlagen zum Kühlen, kalorische Zustandsgrößen, kalorische Zustandsdiagramme, Kältemaschinen.
Milchverarbeitung:
Zusammensetzung sowie Bedeutung von Inhaltsstoffen, Technologien und Prozesse zur Haltbarmachung sowie der Weiterverarbeitung, Fermentations- und Reifungskulturen, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Gefahrenanalyse und HACCP-Konzept.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Möglichkeiten zur thermischen Trennung von Stoffgemischen auswählen;
– Zusammensetzung und Gewinnungsmöglichkeiten von Fetten erklären.
Thermische Trennverfahren:
Trocknung (physikalische Grundlagen, Trocknerbauarten, Mollier-Diagramm).
Thermische Trennung von Flüssigkeitsgemischen (physikalische Grundlagen, Destillation, Rektifikation).
Gewinnung von Speisefetten und –ölen:
Tierische und pflanzliche Rohstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe, Prozesse und Prozessparameter.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammensetzung und Gewinnungsmöglichkeiten von ausgewählten Gewürzen und Genussmitteln erklären;
– die Anlagen und Prozesse der Zuckergewinnung und Getreidefermentation darstellen.
Gewürze und Genussmittel:
Systematik, Dekontaminationsmöglichkeiten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Verarbeitungsprozesse und deren Parameter.
Verfahren zur Zuckergewinnung und Getreidefermentation:
Prozesse und deren Parameter, Roh- und Verarbeitungshilfsstoffe, Maschinen, Prozessdaten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Gewinnungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten von Trinkwasser erklären;
– den Aufbau und Einsatzmöglichkeiten von Deionisierungsverfahren darstellen;
– die Verfahrensstufen und Prozesse der Abwasserreinigung interpretieren.
Trinkwasseraufbereitung und Deionisierungsverfahren:
Gewinnungs- und Reinigungsverfahren, Ionentauscher, Umkehrosmose.
Abwasser:
Vorreinigung, Hauptklärung, biologische Verfahren, Prozessdaten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Zusammensetzung und Produktionsmöglichkeiten von Stärke und Stärkeprodukten erklären;
– aus verfahrenstechnischen Grundoperationen einen Verfahrensablauf erstellen.
Stärkegewinnung und Stärkeprodukte:
Stärkeaufbau, Modifikationsmöglichkeiten, Produkteigenschaften, Maschinen, Verfahrensschemata, Verfahrensparameter.
Planung von Produktionsanlagen:
Planungsschritte, Umfeld- und Rahmenbedingungen, Realisierungserfordernisse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundoperationen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten;
– Verfahren zur Weiterverarbeitung unter Berücksichtigung der produktspezifischen Faktoren gezielt auswählen und dafür geeignete Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe einsetzen.
Wirtschaftlichkeitsbewertungen:
Aspekte zur Beurteilung, Kennzahlen und deren Aussagekraft, Produktionsfaktoren, Ressourcen.
Brand- und Explosionsschutz:
Erfordernisse, Risikoparameter, Gefahrenbewertung, Risikominimierung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Morphologie und Systematik lebensmittelrelevanter Mikroorganismen darlegen;
– die Einflussfaktoren auf das Wachstum der Mikroorganismen in Lebensmitteln erklären;
– Arbeitsmethoden der Mikrobiologie und Probenahme anwenden;
– anatomische Gegebenheiten des Verdauungstraktes des Menschen und die Auswirkungen auf die aufgenommenen Lebensmittel darstellen;
– den Energiebedarf und Nährstoffbedarf des Menschen berechnen sowie den in Lebensmitteln enthaltenen Energie- und Nährstoffgehalt gegenüberstellen.
Zytologie der Prokaryoten und Eukaryoten:
Bakterien, Hefen, Schimmelpilze.
Viren:
Einteilung, Vermehrung, Kontaminationswege.
Wachstumsfaktoren und Wachstumskinetik:
Chemische und physikalische Faktoren.
Arbeitsmethoden der Mikrobiologie:
Steriles Arbeiten, Nährmedien, Mikroskopie und Probenahme.
Verdauungstrakt:
Anatomie, Verdauungsvorgänge, Wechselwirkungen mit Lebensmitteln.
Nährwert:
Energie, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ursachen, Gefahren und Auswirkungen mikrobiell assoziierter Gesundheitsschädigungen und die Vektoren der Übertragung darlegen sowie deren Vermeidungs- und Verminderungsstrategien empfehlen;
– die Grundlagen der lebensmittelübertragbaren Krankheiten erklären;
– die ernährungsphysiologische Bedeutung von Lebensmittelinhaltstoffen erläutern;
– die Futtermittelinhaltstoffe und deren Auswirkungen auf die Tiergesundheit sowie auf die Qualität tierischer Lebensmittel beschreiben.
Mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen:
Bakterien, Pilze, Viren, Parasiten, Einzeller, Prionen.
Ursachen, Gesundheitsschädigungen, Gefahren.
Auswirkungen von Kontaminationen, Gegenmaßnahmen, Vermeidungs- und Verminderungsstrategien.
Nährwert:
Essenzielle Nährstoffe, Referenzwerte.
Futtermittel und Ernährung der Nutztiere:
Bestandteile, Analysenmethoden, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Futtermittelrationen, Tiergesundheit und Qualität der tierischen Lebensmittel.
Tierische Lebensmittel:
Ernährungsphysiologisch relevante Inhaltsstoffe, Futtermittelinhaltsstoffe und Lebensmittelsicherheit.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einflussfaktoren für die Haltbarkeit beschreiben und Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln zuordnen;
– aufgrund von mikroorganismenspezifischen Eigenschaften gezielte Maßnahmen für die Haltbarmachung von Lebensmitteln entwickeln;
– den Aufbau und die Funktion der Zelle, der Zellorganellen und der genetischen Erbinformation interpretieren;
– den Weg vom genetischen Code bis zum Protein oder Merkmal beschreiben;
– Auswirkungen von genetischen Veränderungen oder Merkmalen aufgrund der Vererbungsgesetze in nachfolgende Generationen deuten.
Haltbarmachung und Verderb:
Einflussfaktoren, Methoden, produktspezifischer Verderb (zB Verderbsflora, Methoden und Fehler der Haltbarmachung, Methodenoptimierung).
Zellanatomie und Zellorganellen:
Aufbau pflanzlicher und tierischer bzw. menschlicher Zellen, Zellorganellen, biochemische Abläufe.
Genetische Erbinformation und Proteinbiosynthese:
Nukleinsäuren (DNA, m-RNA, t-RNA, r-RNA), Transkription, Translation, genetischer Code, Aminosäuresequenz.
Zellerneuerung und Mutationen:
Zellerneuerung in Körperzellen, Pflanzenzellen und Keimzellen, Mitose, Meiose, mutagene Einflüsse, Vermeidungsmaßnahmen.
Vererbungslehre:
Gesetzmäßigkeiten der Vererbung, vererbte Merkmale in verschiedenen Generationen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grenzwerte aus Verordnungen und Normen auf mikrobiologische Analysenergebnisse anwenden sowie Entscheidungen über die Verzehrstauglichkeit eines Lebensmittels treffen;
– Konzepte der Personal- und Betriebshygiene sowie Lebensmittelhygienekonzepte für die Produktion erstellen;
– HACCP-Konzepte erstellen und qualitätssichernde Maßnahmen setzen;
– Ursachen und Verlauf von durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten erklären;
– den Aufbau und die Funktion des menschlichen Immun- und Barrieresystems beschreiben.
Probenahme:
Pläne und Vorgangsweisen.
Lebensmittelbeurteilung:
Mikrobiologische Kriterien, rechtliche Grundlagen.
Mikrobiologische Analysenergebnisse:
Analysenergebnisse, Berechnung, Fehlerquellen, Bewertung, Plausibilität.
Reinigung, Desinfektion, Sterilisation:
Verfahren, Anwendungen.
Betriebs- und Personalhygiene:
Betriebshygiene, Personalhygiene, Lebensmitteltransport.
Qualitätssicherung:
Maßnahmen der Qualitätssicherung, Risikoanalyse, HACCP.
Krankheiten:
Krankheitslehre, Parasiten, Zoonosen.
Immun- und Abwehrsystem:
Bestandteile, Wirksamkeit, Zusammenspiel mit Nerven- und Hormonsystem.
Epidemiologie:
Begriffe, rechtliche Bestimmungen, betriebliche Umsetzung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundlagen der Herstellung von tierischen Lebensmitteln mit Hilfe von Mikroorganismen und Produktionsabläufe darstellen;
– ausgewählte mikrobiologische Umweltsysteme erklären, Parameter zu deren Beeinflussung auswählen und Auswirkungen beurteilen;
– Werkzeuge und Methoden der Gentechnik auswählen und anwenden sowie Ergebnisse interpretieren;
– Empfehlungen zu Sonderformen der Ernährung geben.
Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:
Tierische Lebensmittel.
Umweltmikrobiologie:
Boden, Wasser und Abwasser, elementare Substratkreisläufe, Abbau von Schadstoffen.
Gentechnik:
Werkzeuge und Methoden der Gentechnik.
Ernährungsformen:
Ernährung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, unterschiedliche Stoffwechsellagen des Menschen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundlagen der Herstellung von pflanzlichen Lebensmitteln mit Hilfe von Mikroorganismen beschreiben und Produktionsabläufe darstellen;
– die Wirkungsweise und Herkunft verschiedener Antibiotika und deren Einflüsse auf Mikroorganismen darstellen;
– Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien unterscheiden.
Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:
Pflanzliche Lebensmittel.
Antibiotika:
Einteilung, Wirkungsmechanismen, Gewinnung.
Besondere Ernährungsformen:
Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Rechtsordnung der EU und Österreichs unterscheiden;
– die grundlegenden Rechtsdokumente der EU und Österreichs zum Lebensmittelrecht benennen;
– ausgewählte Kapitel der EU-Grundsatzverordnung („General Food Law“) und des österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes auf praktische Beispiele aus der Lebensmittelwirtschaft anwenden;
– die wichtigsten Bestimmungen der EU-Bioverordnung erklären und anwenden.
Rechtsordnung der EU und Österreichs:
Rangordnung der Rechtsdokumente, EU-Recht, Verfassungsgesetze, einfache Bundesgesetze, Verordnungen, Bescheide, Erlässe, Codex.
Grundlegende Rechtsvorschriften:
EU „General Food Law“, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Bio-Verordnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Überblick über die wichtigsten Durchführungsverordnungen zum Lebensmittelrecht geben;
– die wichtigsten Bestimmungen der EU-Hygieneverordnungen, der allgemeinen Hygieneverordnung und der Hygieneverordnung über tierische Lebensmittel anwenden;
– anhand der Hygieneverordnung Hygienepläne und HACCP-Systeme aufbauen;
– Lebensmittel anhand der Verordnung über mikrobiologische Grenzkennzahlen bewerten.
Durchführungsverordnungen:
Überblick, EU-Verordnungen, österreichische Verordnungen.
Hygienerecht:
EU-Verordnungen über allgemeine Hygienevorschriften, Hygienerecht tierischer Lebensmittel, mikrobiologische Bewertungskriterien, Rückverfolgbarkeit, Trinkwasserverordnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– anhand der Kennzeichnungsvorschriften Etikettentexte und Nährwertkennzeichnungen erstellen;
– die Vorschriften über gesundheits- und nährwertbezogene Angaben umsetzen;
– die Aufgaben und Zusammensetzung der Codexkommission sowie den Aufbau des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) darstellen;
– die Regelungen des Österreichischen Lebensmittelbuches auf einzelne Lebensmittelgruppen anwenden.
Kennzeichnungsrecht:
Verbraucherinformation, Allergene, Nährwertkennzeichnung, gesundheits- und nährwertbezogene Angaben.
Österreichisches Lebensmittelbuch:
Codexkommission, Aufbau des Codex, ausgewählte Kapitel.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– weitere Durchführungsverordnungen und einzelne Bestimmungen daraus auf praktische Beispiele anwenden.
Weitere Durchführungsverordnungen:
Aromen, Farbstoffe, Süßungsmittel, Trans-Fettsäuren, Zusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel-Rückstände.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Ziele und Instrumente des Marketings erläutern und einen Marketing-Mix entwerfen;
– Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden der Marktforschung erläutern sowie deren Bedeutung in unserer Gesellschaft analysieren;
– wichtige Aspekte für den erfolgreichen Abschluss eines Verkaufsgesprächs nennen und erläutern.
Grundlagen des Marketings:
Ziele, Instrumente, Marketingplan.
Marktforschung:
Ziele, Bereiche, Methoden, Qualitätskriterien, Fehlerquellen.
Marketing-Mix:
Produkt- und Sortimentspolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Werbung und Verkaufsförderung, Verkaufsgespräch.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Aufgaben des Controllings nennen und seine Stellung in der hierarchischen Struktur eines Betriebes einordnen;
– Kennzahlen anhand von Ist- und Soll-Werten analysieren und Ursachen der Abweichung erkennen;
– Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen analysieren und deren Grenzen erläutern.
Grundlagen des Controllings:
Aufgaben, Stellung im Betrieb, betriebswirtschaftliche Ziele, Planung und Kontrolle.
Kennzahlen:
Rentabilitätskennzahlen, Kennzahlen zur Kapitalstruktur (Bilanzkennzahlen), Cash Flow, Liquiditätskennzahlen, Produktivitätskennzahlen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die sicherheitstechnisch relevanten Vorschriften anwenden;
– Chemikalien sicher handhaben und Abfallentsorgungskonzepte umsetzen;
– einfache Laborgeräte der Nasschemie handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
– einfache Analysen- und Trennmethoden durchführen und dokumentieren.
Laborsicherheit:
Sicherheitsvorschriften, Gefahrenpiktogramme, Abfallentsorgungskonzept, Risikoabschätzung.
Laborgerätetechnik:
Handhabung.
Chemische Grundoperationen:
Wägen, Herstellung von Lösungen, Verdünnen, nasschemische Trennverfahren.
Dokumentation:
Protokollierung, Berechnung und Interpretation von Messergebnissen.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Messinstrumente bedienen, warten und Fehlfunktionen erkennen;
– elementare, quantitative Analysenmethoden eigenständig durchführen;
– einen Arbeitsplan unter Verwendung vorhandener Arbeitsvorschriften erstellen;
– Messergebnisse auswerten, interpretieren und bewerten;
– Standardmethoden zur Bestimmung grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe auswählen und auf die Lebensmittelanalytik übertragen.
Gravimetrie:
Fällung, thermische Behandlung und Auswertung vorbereiteter Proben.
Volumetrie:
Analytik vorbereiteter Proben, Herstellung von Standardlösungen, Titerbestimmung.
pH-Messung:
Handhabung, Wartung und Kalibrierung.
Grundlegende Analytik von Lebensmittelinhaltsstoffen:
Aufschlussverfahren, spezielle gravimetrische und volumetrische Methoden, zB Wassergehalt, Trockensubstanz, Fett-, Asche- und Eiweißgehalt.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Proben normativen Erfordernissen entsprechend aufbereiten, analysieren und bewerten;
– spektrometrische Messgeräte und deren Zubehör warten;
– spektrometrische Mess- und Analysenergebnisse auswerten und interpretieren;
– einfache Synthesen durchführen;
– grundlegende elektrochemische Methoden anwenden;
– einfache chromatografische Analysenmethoden anwendungsorientiert einsetzen;
– die verwendeten Messgeräte kalibrieren und deren Zubehör problemorientiert auswählen.
Laborgerätetechnik:
Probenaufbereitung entsprechend den Anforderungen für die Spektroskopie.
Wartung, Instandhaltung und Auswahl einfachen spektroskopischen Zubehörs.
Kalibrierung der verwendeten Messgeräte.
Dokumentation:
Berechnung und Interpretation von Messergebnissen und Analysenergebnissen.
Präparative Methoden:
Einfache organische Verbindungen.
Normen für die Lebensmittelanalytik:
Auswahl und Anwendung.
Elektrochemische Methoden:
Auswahl der Geräte, Kalibrierung, Anwendung in der Lebensmittelanalytik.
Chromatografische Methoden:
Dünnschichtchromatografie, Säulenchromatografie; Auswahl der Geräte, Mitführen von Standards, Anwendung in der Lebensmittelanalytik.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Proben den gas- bzw. flüssigkeitschromatographischen Erfordernissen entsprechend aufbereiten;
– gas- und flüssigkeitschromatographische Messgeräte sowie deren Zubehör warten;
– gas- und flüssigkeitschromatographische Mess- und Analysenergebnisse auswerten und interpretieren;
– verschiedene Standards in Kalibrierverfahren einsetzen;
– rheologische Methoden problemorientiert anwenden;
– Analysengänge und den Einsatz von Messgeräten planen;
– Mess- und Analysenergebnisse statistisch bewerten.
Laborgerätetechnik:
Probenaufbereitung entsprechend den gas- und flüssigkeitschromatographischen Anforderungen. Wartung, Instandhaltung und Auswahl des gas- und flüssigchromatograpischen und photometrischen Zubehörs.
Anwendung von Standards:
Interne und externe Standards, Standardaddition.
Rheologie:
Viskosimetrie, Texturmessung.
Spektrometrische Methoden:
Atomabsorptionsspektroskopie.
Arbeitsplanung und Dokumentation:
Aufbau eines Prüfberichts, Berechnung, Interpretation und statistische Bewertung von Mess- und Analysenergebnissen.
Fallspezifische Methoden der Lebensmittelanalytik:
Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Zusatzstoffe, Kennzahlen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Mess- und Analysenergebnisse vergleichend bewerten und validieren;
– qualitätssichernde Maßnahmen durch Validierung von Methoden setzen;
– einen Prüfbericht aufgrund der erhaltenen Messergebnisse erstellen;
– für eine komplexe Problemstellung Methoden auswählen und eine Vorgehensweise entwickeln.
Projekt:
Versuchsplanung, Methodenwahl, Analysengang, Auswertung, Dokumentation.
Eigenständiges Projekt.
Qualitätssicherung:
Qualitätssicherungsmaßnahmen, Validierung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Aufbau, Funktion und Bedienung von Lichtmikroskopen erklären und Präparate für die mikroskopische Untersuchung herstellen;
– morphologische Formen erkennen und das mikroskopische Bild bewerten;
– den sicheren Umgang mit biologischem Material anwenden sowie Medien und Probenmaterial steril manipulieren;
– Methoden zur Anreicherung, Reinzucht und Kultivierung ausführen;
– Quantifizierungs- und Differenzierungsmethoden ausführen;
– Ergebnisse von Keimzahlbestimmungen auf Plausibilität prüfen;
– Planung und Analysen dokumentieren sowie Ergebnisse berechnen, bewerten und darstellen.
Mikroskop:
Aufbau, Funktion und Bedienung von Lichtmikroskopen.
Mikroskopische Präparate:
Reagenzien, Färbemethoden, Präparate.
Mikrobiologische Arbeitstechniken:
Medienbereitung, steriles Arbeiten, Anreicherung, Reinzucht, Kultivierung.
Methoden der Keimzahlbestimmung:
Quantifizierung, Differenzierung, Plausibilitätskontrollen.
Dokumentation von Planungen und Analysen:
Aufbau einer Dokumentation, Arbeitsplan, Ergebnisberechnung, Ergebnisdarstellung und Interpretation, Prüfbericht.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden und Normen der mikrobiologischen Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchung auswählen sowie Richt- und Warnwerte anwenden;
– mikrobiologische Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchungen durchführen und dafür qualitätssichernde Maßnahmen setzen und bewerten;
– Methoden zur Ermittlung der Keimzahlen und zur Reinigungs- und Desinfektionskontrolle gezielt anwenden sowie Abweichungen von Hygienestandards erkennen;
– Methoden zur Identifizierung von Mikroorganismen ausführen;
– Untersuchungsergebnisse mit Handlungsempfehlungen für Produktionsbetriebe verknüpfen.
Untersuchung von Rohstoffen und Lebensmitteln:
Methoden zur Differenzierung und Identifizierung, Normen, Richt- und Warnwerte, Hemmstoffe.
Verknüpfung der erlernten Methoden, Zusammenhänge zwischen Keimgruppen und Produktionsbedingungen, Qualitätssicherung im Labor.
Hygienekontrolle:
Keimzahlbestimmung von Oberflächen, Luft, Personal, Betriebsanlagen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodule 9 und 10) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– molekularbiologische Analysenmethoden anwenden sowie deren Ergebnisse dokumentieren und interpretieren;
– Methoden zur Anreicherung, Reinzucht, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen problemorientiert anwenden;
– mikrobiologische Produkte gewinnen und aufreinigen;
– fermentierte Lebensmittel herstellen.
Molekularbiologische Analysenmethoden:
Isolierung von DNA, Restriktionsverdau, Polymerase-Kettenreaktion (PCR), Elektrophorese.
Angewandte mikrobiologische Methoden:
Anreicherung, Reinzucht, Identifizierung und Kultivierung.
Gewinnung und Reinigung mikrobiologischer Produkte, Herstellung fermentierter Lebensmittel.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bestandteile der Backerzeugnisse benennen sowie die ernährungsphysiologische und technologische Bedeutung von Zutaten in der Rezeptur bewerten;
– aus Kennzahlen der Getreide- und Mehlanalytik die Eigenschaften der Rohstoffe beurteilen;
– die Einteilung der Teige und Massen sowie deren Herstellungsverfahren systematisch darstellen;
– aufgrund von Zielvorgaben Rezepte errechnen und das entsprechende Herstellungsverfahren festlegen.
Inhaltsstoffe der Backerzeugnisse:
Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett.
Qualität der Rohstoffe:
Weizenmehl, Roggenmehl, Wasser.
Verfahren zur Backwarenherstellung:
Weizenteige, Weizenvorteige, Roggenteige, Sauerteig, Knetung, Massenherstellung, Grundrezepturen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Bedeutung und technologische Wirkung weiterer Zutaten von Backerzeugnissen erklären;
– einzelne Verfahrensschritte bei der Erzeugung von Backwaren technologisch bewerten;
– die Qualitätskriterien bei der Beurteilung von Backerzeugnissen sowie die verschiedenen Arten von Brotfehlern und Brotkrankheiten beschreiben;
– qualitative Abweichungen erkennen sowie Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Brotfehlern und Brotkrankheiten setzen.
Qualität der Rohstoffe:
Salz, Hefe, sonstige Zutaten, Backmittel.
Verfahren zur Backwarenherstellung:
Teiglockerung, Backprozess, kältetechnische Verfahren.
Qualitätssicherung:
Brotfehler, Altbackenwerden, Retrogradation, Brotkrankheiten, Brotbewertung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Stoffwechselprozesse und deren Regulation in Mikroorganismen erklären;
– Mikroorganismen natürlichen Stoffkreisläufen und mikrobiologisch hergestellten Produkten zuordnen;
– anhand der Wachstumsansprüche von Mikroorganismen entsprechende Fermentationsmedien auswählen;
– Zusammenhänge zwischen Wachstumskinetik und Prozessführung herstellen.
Grundprozesse des Stoffwechsels:
Katabole Stoffwechselprozesse, anabole Stoffwechselprozesse, Ernährungsweisen, Nährstoffaufnahme, Regulation der Enzymsynthese (Grobkontrolle) und der Enzymaktivität (Feinkontrolle).
Natürliche Stoffkreisläufe:
Kohlenstoff-, Stickstoff-, Schwefel- und Phosphorkreislauf.
Kultivierung:
Ernährungsweisen, Nährstoffbedarf, Fermentationsrohstoffe, Medienbestandteile.
Produktionskinetik:
Wachstumskurve, Kultivierungsverfahren (Batch-Prozess, kontinuierliche Kultur, weitere Verfahren), Produktbildung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– technische Möglichkeiten zur Kultivierung von Mikroorgansimen im technischen Maßstab darstellen;
– Möglichkeiten zur Kontrolle und Regelung von Kulturansätzen sowie dafür eingesetzte Messtechnik auswählen.
Reaktortechnik:
Aufbau und Einteilung von Bioreaktoren; Pump-, Rührtechnik, Einteilung von Mischvorrichtungen, Rührertypen; Belüftung, Sauerstofftransport.
Messtechnik:
Messung wichtiger physikalischer und chemischer Parameter (zB Temperatur, pH-Wert, Sauerstoffkonzentration), Aufbau der eingesetzten Messsonden.
Ermittlung der biologischen Aktivität (zB Biomassekonzentration, Sauerstoffaufnahmerate).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Elemente der Prozessanalytik zur Beschreibung des Prozesszustandes anwenden;
– wichtige Regler und Regelstrategien zur Steuerung einsetzen;
– Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und Stoffumwandlung gekoppelt an den Primärstoffwechsel auswählen;
– die zugrundeliegenden Prinzipien der Biosynthese erläutern.
Verfahrensentwicklung:
Physikalische, chemische und biologische Prozessgrößen, Analysenmethoden, Maßstabsvergrößerung.
Regelungstechnik:
Elemente der Regeleinrichtung, Darstellung und Bezeichnung von Meß- und Regelstellen, Regler (Arbeitsweise, Zeitverhalten), Regelstrategien.
Typ I – Fermentationen:
Mikrobielle Biomasse, Produkte anaeroben Stoffwechsels, Enzymtechnologie (Pharmazeutika).
Typ II – Fermentationen:
Deregulierte Produktbildung (organische Säuren).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und Stoffumwandlung gekoppelt an den Sekundärstoffwechsel auswählen;
– geeignete Reaktorbauformen und benötigte periphere Einrichtungen einem Fermentationsverfahren zuordnen;
– wichtige Arbeitsschritte zur Etablierung eines Fermentationsverfahrens entwickeln.
Typ II – Fermentationen:
Deregulierte Produktbildung (Aminosäuren).
Typ III – Fermentationen:
Sekundärstoffwechselprodukte (Antibiotika).
Reaktortechnik:
Spezielle Reaktorsysteme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Hilfe von mathematischen Modellen erfasste Modellparameter eines Fermentationsprozesses beurteilen;
– technische Einrichtungen zur Durchführung von Transportvorgängen in Biosuspensionen beurteilen;
– technische Möglichkeiten für eine sterile Prozessführung einsetzen;
– Verfahren mit verfahrenstechnischen Grundoperationen beschreiben und zeichnerisch darstellen.
Modellparameter:
Biomasse, Substrat, Produkt, Wachstumsrate, Fermentergröße, Zeitbedarf.
Transportprozesse:
Mischen durch Rührtechnik, Sauerstoffeintrag, Wärmeübergang.
Steriltechnik:
Kinetik der Inaktivierung, Sterildesign.
Grundfließbild, Verfahrensfließbild:
Ausgewählte grafische Symbole.
10.Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– geeignete Möglichkeiten zur Aufarbeitung von Fermentationsprodukten auswählen sowie nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewerten;
– Verfahren zur technischen Nutzbarmachung mikrobieller Stoffproduktion und Stoffumwandlung unter Berücksichtigung von Rekombinationstechnik auswählen.
Aufarbeitung von Fermentationsprodukten:
Phasentrennung, Zellaufschluss, Produktanreicherung, Feinreinigung.
Andere biotechnologische Verfahren:
Umweltbiotechnologie, rekombinante Produkte.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Mühle, der Bäckerei und des teigrheologischen Labors benennen;
– die Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Mühle, der Bäckerei und des teigrheologischen Labors unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften in Standardanwendungen bedienen;
– Vorschriften zur Lebensmittelhygiene in die Praxis umsetzen;
– grundlegende Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen;
– Rohstoffe in der Mühle und in der Bäckerei zu Zwischen- und Endprodukten verarbeiten;
– Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten an Betriebsanlagen durchführen.
Maschinen und Sicherheitsvorschriften:
Unfallverhütung, Maschinensicherheit, Sicherheitsunterweisung, Bedienelemente, Gebrauchsanweisungen, Wartungsarbeiten, einfache Reparaturen.
Rohstoffanalytik:
Äußere Qualitätsmerkmale, routinemäßige Eingangskontrolle, grundlegende teigrheologische Untersuchungen.
Verfahren zur Rohstoffverarbeitung:
Mühle (Reinigung, Konditionierung, Zerkleinern, Trennen, Herstellung von Lebensmitteln, Bewertung von Prozessdaten).
Bäckerei (Rohstoffe, Grundrezepte, Knetung, Teigführung, Formgebung, Gärprozess, Backprozess).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Mühle, der Bäckerei, der Konditorei und des teigrheologischen Labors in projektartigen Aufgabenstellungen weitgehend selbstständig anwenden;
– spezifische Qualitätsmerkmale von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten prüfen sowie die Ergebnisse interpretieren;
– ein erweitertes Sortiment an Rohstoffen in der Mühle, in der Bäckerei und Konditorei zu Zwischen- und Endprodukten verarbeiten;
– Zusammenhänge zwischen Rohstoffqualität und Eignung in Verarbeitungsprozessen herstellen.
Rohstoffanalytik:
Getreide- und Mehlkennzahlen, Analytik, Vergleich und Bewertung internationaler Analysenstandards.
Verfahren zur Rohstoffverarbeitung:
Mühle (spezielle Reinigungsverfahren, Herstellungsprozesse, spezielle Verarbeitungstechniken, Diagrammtechnik, Mischtechniken, Übertragung von Labor- und Pilotergebnissen auf Produktionsanlagen).
Bäckerei (Vorteigführungen, Kältetechnik, Vergleich von Verfahren der kältetechnischen Anwendungen).
Konditorei (Massen, Cremen, Fruchtverarbeitung, Füllungen, einfache Dekormaterialien).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene in der Theorie gelernte Arbeitstechniken zur Gestaltung eines biotechnologischen und lebensmitteltechnologischen Prozesses anwenden;
– grundlegende Methoden zur Herstellung fermentierter Lebensmittel in die Praxis umsetzen;
– lebensmitteltechnologische Prozesse anwenden und die Verfahrensparameter an die geforderten Qualitätsstandards anpassen;
– gängige Messungen für eine verfahrenstechnische Auslegung von Bioreaktoren durchführen;
– Analysen von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten durchführen;
– Analysenergebnisse aus lebensmittel- und biotechnologischen Verfahren auswerten, interpretieren sowie Verbesserungsmaßnahmen darauf aufbauen.
Fermentationen in Bioreaktoren (Fermenter):
Aufbereiten der Nährsubstrate (upstream-processing), Fermentation, steriles Arbeiten, Aufarbeitung und Reinigung der Endprodukte (downstream-processing).
Nachweise von mikrobiellen Produkten aus angereicherten Mikroorgansimen.
Herstellung fermentierter Lebensmittel und biotechnologischer Erzeugnisse, Prozessüberwachung durch Begleitanalytik, Dokumentation.
Lebensmittelherstellung:
Anwendung von back- und getreidetechnologischen Arbeitstechniken im Rahmen eines ausgewählten Projekts, Versuchsplanung, Arbeitsorganisation, Dokumentation.
Durchführung von mechanischen und thermischen Grundoperationen im Hinblick auf lebensmitteltechnologische Fragestellungen.
Lebensmittel- und biotechnologische Prozesse:
Analytik von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten nach vorgegebenen Qualitätskennzahlen und Prozessparametern.
Verfahrenstechnische Messungen in biotechnologischen Verfahren (zB Mischzeit, Leistungseintrag, Dispergierung Gasphase/Flüssigphase, Koaleszenzverhalten).
Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– lebensmittel- und biotechnologische Prozesse auslegen und planen;
– Maschinenteile, Komponenten und Bauteile zur Realisierung einfacher lebensmittel- und biotechnologischer Anlagen aufbauen;
– gängige Messungen für eine verfahrenstechnische Auslegung von Bioreaktoren und anderen Anlagen durchführen;
– Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens, der Literaturrecherche und der Quellendokumentation in die Praxis umsetzen;
– qualitätssichernde und hygienerelevante Maßnahmen in lebensmittel- und biotechnologische Prozesse integrieren;
– die Immobilisierung von Mikroorganismen und Enzymen in biotechnologischen Prozessen einsetzen;
– biotechnologische Prozesse im Rahmen der Umwelttechnik anwenden;
– Fragen der Energieökonomie in lebensmittel- und biotechnologischen Prozessen kritisch betrachten und rechnerisch analysieren.
Problemanalyse und Prozessplanung anhand einer lebensmittel- und biotechnologischen Aufgabenstellung.
Umsetzung des Prozessplanes, Anlagenauswahl, Anlagenkombination, Einsatz von Komponenten und Bauteilen.
Messtechnische Verifizierung des Anlagenkonzepts.
Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens:
Literaturrecherche und Quellendokumentation, Planung, Fortschrittsverfolgung, Abschlussdokumentation, Zusammenfassung, Präsentation.
Qualitätsmangement und HACCP:
Konzepterstellung, Anwendung der Konzepte auf gegebene Aufgabenstellungen und Verfahren, Regelkreise, Analysenauswertung, kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
Immobilisierung von Biomasse:
Mikroorganismen, Enzyme, Auswahl geeigneter Matrices.
Aufbau von diskontinuierlichen und kontinuierlichen Reaktorsystemen.
Umwelttechnik:
Abwasserreinigung.
Energieökonomie:
Energiebilanz technologischer Prozesse, Analyse ökologischer Fragestellungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– lebensmittel- und biotechnologische Arbeitstechniken im Rahmen von ausgewählten Projekten selbstständig anwenden;
– qualitätssichernde und hygienerelevante Maßnahmen in lebensmittel- und biotechnologische Prozesse integrieren sowie Regelkreise des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses implementieren;
– Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens, der Dokumentation und der Präsentation im Rahmen der Projekte umsetzen.
Projekt:
Aufgabenstellung, Fragestellungen und mögliche Lösungswege technologisch bewerten, Arbeitsplanung, Methodenwahl lebensmittel- und biotechnologischer Verfahren, Analysenkonzepte zu den Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten, Versuchsdurchführung, Messungen, Analysen und deren Bewertung im Rahmen des Projekts.
Dokumentation und Berichterstellung; Diskussion und Präsentation erzielter Ergebnisse.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Verfahren der Investitionsrechnung anwenden und konkrete Investitionsentscheidungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin analysieren;
– die Ziele, den Aufbau und die Instrumente der Finanzplanung erläutern;
– anhand von Fallbeispielen Plan-, Gewinn- und Verlustrechnungen, Plan-Bilanzen und Liquiditätsplanungen erstellen bzw. analysieren;
– die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung erläutern und in Bezug auf unterschiedliche Unternehmenstypen anwenden.
Investitionsrechnung:
Break-Even-Point, Amortisationsrechnung, Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung, Return on Investment (ROI), statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung, Opportunitätskosten.
Finanzplanung:
Plan-Gewinn und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung, Plan-Bilanz, Plan-Kennzahlen.
Finanzierung:
Eigenfinanzierung – junge Aktien, Venture Capital, Fremdfinanzierung – Bankkredit, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit, Leasing, sale-and-lease-back, factoring.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | |||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II bzw. III | |||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | |||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | (I) | |||
| 8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |||
| 9. | Angewandte Physik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | II | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Anorganische und organische Chemie | 2 | 3 | – | – | – | 5 | I | |||
| 2. | Lebensmittelchemie, Analytik und Biochemie | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 13 | I | |||
| 3. | Verfahrenstechnik und Lebensmitteltechnologie | 2 | 2 | 5 | 5 | 4 | 18 | I | |||
| 4. | Mikrobiologie, Lebensmittelhygiene und Ernährung 4 | 2 | 3 | 4 | 4 | 3 | 16 | I bzw. II | |||
| 5. | Lebensmittelsicherheit 5 | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I bzw. III | |||
| 6. | Angewandte Betriebswirtschaft | – | – | – | – | 2 | 2 | II | |||
| 7. | Laboratorium für Analytik und Lebensmittelsicherheit | 4 | 4 | 5 | 5 | 5 | 23 | I | |||
| 8. | Mikrobiologisches und lebensmittelhygienisches Laboratorium | – | – | – | 6 | 6 | 12 | I | |||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik | 5 | 5 | 5 | – | – | 15 | IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 6 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 37 | 38 | 37 | 185 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Jahrgang | |||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||
| 6. | Betriebswirtschaftliches Laboratorium | – | – | – | – | 2 | I | ||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||
| G. | Förderunterricht 8 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die Bereiche „Allgemeine Mikrobiologie“, „Lebensmittelmikrobiologie, Haltbarmachung und Verderb“, „Mikrobiologische Lebensmittelbeurteilung und Betriebshygiene“, „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmitteltechnologie“ bzw. „Angewandte Mikrobiologie in der Lebensmittel- und Biotechnologie“. Alle anderen Bereiche haben die Lehrverpflichtungsgruppe II.
5 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Lebensmittelsicherheit; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Lebensmittelsicherheit.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Lebensmittelsicherheit.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie-Lebensmittelsicherheit sind befähigt, eigenverantwortlich in der Lebensmittelverarbeitung und in der Produktion, im Qualitäts- und Hygienemanagement, in der amtlichen und betrieblichen Kontrolle, in der fachkundigen Beratung bei der Herstellung von Lebensmitteln, Roh- und Zusatzstoffen und in der betriebswirtschaftlichen Führung von Betrieben tätig zu werden. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld besteht in der Implementierung von Qualitäts- und Hygienemanagementsystemen zur Erzielung eines höchstmöglichen Maßes an Produktsicherheit und Qualität für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Fokus aller Tätigkeiten liegt dabei auf einer technologischen, wirtschaftlichen und ökologischen Betrachtung der Rohstoffe, der Zwischen- und Endprodukte sowie aller mit der Herstellung verbundenen Prozesse und Anlagen, mit dem obersten Ziel der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus fördert die Ausbildung an der Höheren technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie-Lebensmittelsicherheit die Persönlichkeitsbildung sowie die Aneignung berufsübergreifender Fähigkeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen können theoretische und praktische Kenntnisse in allen Bereichen der Chemie, der Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene, der Verfahrenstechnik, der Lebensmitteltechnologie und dem Qualitätsmanagement zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit fachbezogen umsetzen. Aufgrund der stark praxisorientierten Ausbildung können sie in der jeweiligen Lebensmittelklasse Produkte herstellen sowie Roh- und Zusatzstoffe fachgerecht einsetzen. Sie können aufgrund ihrer Kenntnisse im Bereich Entrepreneurship betriebswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. Durch die erworbene Sozial- und Personalkompetenz können sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen und in betriebliche Prozesse integrieren. Die Implementierung und Anwendung zukunftsorientierter Methoden des Qualitätsmanagements zur Gewährleistung der Produktsicherheit und Lebensmittelqualität stellt dabei eine zentrale Fähigkeit der Absolventinnen und Absolventen dar.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Aufbau der Atome und können aus der Stellung eines Elements im Periodensystem Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen. Sie können Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen. Die Absolventinnen und Absolventen können Gefahren beim Umgang mit Chemikalien abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen sowie die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen. Sie können Eigenschaften und Herstellungsverfahren anorganischer Verbindungen darstellen und kennen Aufbau, Eigenschaften und Reaktionen organischer Verbindungen.
In der Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen chemische Grundoperationen, können entsprechende Messdaten auswerten und verstehen das analytische Konzept. Sie können das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen sowie mit abgeleiteten Größen rechnen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen theoretische Grundlagen apparativer analytischer Methoden und können aus Messdaten Ergebnisse graphisch und rechnerisch ermitteln und bewerten. Sie können für ein Lebensmittel geeignete Analysenmethoden auswählen.
In der Lebensmittelchemie kennen die Absolventinnen und Absolventen Aufbau und Eigenschaften von Lebensmittelinhalts- und Lebensmittelzusatzstoffen sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien. Sie kennen Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten und können deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln.
In der Biochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau der DNA, den genetischen Code sowie die Proteinbiosynthese. Sie kennen Bedeutung und Funktion von Enzymen, Hormonen und Membranen in biochemischen Regelmechanismen sowie die Grundlagen und Mechanismen von Stoffwechselwegen.
In der Lebensmitteltechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die schlachtbaren Haustiere, Geflügel und Wild sowie Schlachtmethoden und Qualitätsbeurteilung der Schlachttierkörper, deren Fleischteile sie benennen können. Sie kennen unterschiedliche Fleischreifungsmethoden und Fleischinhaltsstoffe sowie deren technologische Wirkung. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Herstellungsverfahren für Würste und Pökelwaren und können die dabei ablaufenden Vorgänge erklären. Sie können die Herstellung unterschiedlicher Milchprodukte und weiterer tierischer Lebensmittel sowie die dabei verwendeten Apparate und Geräte beschreiben. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Qualitätskriterien und Einsatzbereiche von Fetten, Ölen, Zucker, Stärke und Getreide. Sie verstehen physikalische und chemische Methoden der Haltbarmachung von Fleischwaren und anderen Lebensmitteln. Im Bereich der Qualitätskontrolle können sie Analysenergebnisse interpretieren, bewerten und in entsprechenden HACCP-Systemen umsetzen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Voraussetzungen und Methoden sensorischer Prüfungen, können passende sensorische Prüfmethoden auswählen sowie die Prüfungen planen, durchführen und auswerten.
In der Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen lebensmitteltechnologisch relevante Werkstoffe und können Wechselwirkungen zwischen Lebensmitteln und Werkstoffen bewerten. Sie kennen die Wirkungsweise von Komponenten, Maschinen und Anlagen und können hygienegerechte Anlagen planen. Sie können erforderliche Wärmemengen zum Erhitzen bzw. Kühlen verschiedener Lebensmittel berechnen, Kühlanlagen auslegen und verschiedene verfahrensspezifische Berechnungen durchführen.
In der Biologie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionen von Zellen, Geweben und Organen. Sie kennen wichtige Gewürzpflanzen und deren Anwendung. Sie kennen die Grundlagen der Seuchenlehre sowie Ursachen, Verlauf und Vermeidungsstrategien lebensmittelrelevanter Erkrankungen. Sie können den Aufbau und die Funktion des Immun- und Barrieresystems erläutern. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundlagen der Gentechnik sowie deren Anwendungen und Risiken.
In der Mikrobiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Arbeitsmethoden der Mikrobiologie und können sicherheitsrelevante Maßnahmen setzen. Sie kennen die Morphologie, Systematik und Wachstumsfaktoren lebensmittelrelevanter Bakterien sowie Ursachen, Auswirkungen und Übertragungsmechanismen mikrobiell assoziierter Gesundheitsschädigungen. Sie kennen die Herstellung von Lebensmitteln mit Hilfe von Mikroorganismen und können Produktions- und Hygienekonzepte dafür entwickeln. Sie können HACCP-Konzepte entwerfen und qualitätssichernde Maßnahmen setzen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Hauptvertreter der Verderbsflora, Strategien zur Kontaminationsvermeidung und entsprechende Haltbarmachungsverfahren. Sie können entsprechende Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationssysteme auswählen. Die Absolventinnen und Absolventen können Lebensmittel mikrobiologisch analysieren und die Ergebnisse bewerten.
In der Ernährung kennen die Absolventinnen und Absolventen die physiologische Bedeutung von Lebensmittelinhaltsstoffen sowie die Charakteristika von Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien.
In Managementsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Modelle des Qualitätsmanagements und Werkzeuge des Prozessmanagements anwenden und ihre Vorteile erkennen sowie an geänderte rechtliche Vorgaben anpassen. Sie können betriebliche Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit anwenden und in der Produktion geeignete Überwachungsprozesse für die Sicherheit von Lebensmitteln festlegen.
In Lebensmittelrecht kennen die Absolventinnen und Absolventen die nationalen und europäischen rechtlichen Voraussetzungen für die Inverkehrbringung von sicheren Lebensmitteln und können in Übereinstimmung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften Produktionsabläufe organisieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können chemische und mikrobiologische Kriterien auf Lebensmittel anwenden und kennen aktuelle Richtlinien für Risk-Management.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden des Marketings und der Marktforschung und können einen Marketing-Mix entwerfen. Sie können Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen analysieren sowie deren Grenzen erläutern. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Aufgaben des Controllings und können Kennzahlen anhand von Ist- und Sollwerten ermitteln und analysieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können beim Umgang mit Chemikalien die mit der Kennzeichnung verbundenen Vorschriften berücksichtigen und Abfallentsorgungskonzepte umsetzen. Sie kennen Gefahrenquellen, umweltrelevante Vorschriften sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften bei den verwendeten Prozessen der Lebensmittelherstellung und untersuchung. Sie können analytische Aufgabenstellungen selbstständig planen und dokumentieren sowie die Ergebnisse hinsichtlich Richtigkeit, Präzision, Glaubwürdigkeit und gesetzlicher Konformität bewerten und zu verschiedenen Analysen qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen können das Spektrum klassischer sowie gängiger apparativer Analysenmethoden anwenden, einzelne Parameter optimieren und die Ergebnisse eigenständig auswerten. Sie können die dazu nötigen Geräte bedienen, warten und kalibrieren. Die Absolventinnen und Absolventen können für eine komplexe Problemstellung Methoden auswählen und eine Vorgehensweise entwickeln sowie Standardmethoden zur Bestimmung grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe auf andere Anwendungsgebiete übertragen.
In der Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchung können die Absolventinnen und Absolventen mikrobiologische Analysen nachvollziehbar planen, analysieren, auswerten, bewerten und dokumentieren. Sie kennen Methoden und Normen der mikrobiologischen Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchung sowie Richt- und Warnwerte und können qualitätssichernde Maßnahmen setzen und bewerten.
Die Absolventinnen und Absolventen können fermentierte Lebensmittel unter Berücksichtigung der Kriterien der Lebensmittelsicherheit im Labormaßstab produzieren und diese auf Einhaltung der festgelegten Produktions- und Qualitätsparameter prüfen. Sie können Fermentationen steuern und optimieren. Sie können Verfahrensanweisungen und Prüfpläne für Produktionen im Labormaßstab erstellen.
In der Hygiene kennen die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen der kontinuierlichen Reinigungs- und Desinfektionskontrolle und können diese umsetzen. Sie kennen Methoden der Überwachung und Kontrolle der Betriebshygiene und können diese anwenden sowie resultierende Messergebnisse interpretieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können Lebensmittel unter Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygieneanforderungen herstellen, bewerten und rechtskonform kennzeichnen. Sie können mögliche Gefahren bei der Herstellung von Lebensmitteln erkennen und beherrschen. Die Absolventinnen und Absolventen können Schlachttierkörper zerlegen und für die weitere Verarbeitung und den Verkauf herrichten, verpacken, beurteilen und etikettieren. Sie können aus dem Rohstoff Fleisch das gesamte Spektrum an Fleischwaren erzeugen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen ihre persönlichen sinnesphysiologischen Fähigkeiten, ein Fachvokabular zur Beschreibung von Lebensmitteln sowie sensorische Prüfmethoden. Die Absolventinnen und Absolventen können aseptisch arbeiten sowie Dampf- und Heißluftsterilisationen durchführen. Sie kennen Fachbegriffe der Mikroskopie und können mikroskopische Präparate anfertigen und interpretieren. In Hinblick auf die Haltbarkeit von Lebensmitteln verstehen sie die Bedeutung der Produktionsparameter sowie die Bedeutung der Zusammensetzung der Lebensmittel. Sie können die Qualität milchsäurekonservierter Lebensmittel mikrobiologisch beurteilen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen und trigonometrischen Funktionen auf Aufgabenstellungen des Fachgebietes anwenden.
Funktionen:
Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fehlerrechnung
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Fläche im Raum interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Zahlen und Funktionen
– Exponential-, Logarithmus- und trigonometrische Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen.
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Begriffe der Differential- und Integralrechnung benennen und facheinschlägige Anwendungen berechnen und interpretieren.
Bereich Fehlerrechnung
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen; partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Bereich Zahlen und Funktionen
Funktionenreihen:
Taylorpolynome, Potenzreihen, Konvergenzkriterien.
Bereich Differential- und Integralrechnung
Differentialrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung.
Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Differentialgleichungen erster Ordnung modellieren, lösen und interpretieren.
Differentialgleichungen:
Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennen der Variablen, Variation der Konstanten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– Entscheidungsalternativen und das Prinzip von Alternativtests wiedergeben, Abweichungen eines Mittelwerts von einem vorgegebenen Wert feststellen und signifikante bzw. nichtsignifikante Testergebnisse interpretieren;
– Mittelwerte und Standardabweichungen zweier unabhängiger, normalverteilter Stichproben vergleichen und hinsichtlich signifikanter Unterschiede interpretieren.
Beurteilende Statistik:
Prinzip des Alternativtests, Einstichproben u-Test und t-Test, Zweistichproben F-Test und t-Test.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Relevante mathematische Methoden:
Differentialrechnung, Integralrechnung, Differentialgleichungen erster Ordnung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– physikalische Größen, Einheiten und formelmäßige Zusammenhänge darstellen;
– die Ergebnisse von Berechnungen durch Einheitenkontrolle auf Plausibilität prüfen;
– thermodynamische Grundgesetze wiedergeben;
– aus dem Bereich der Mechanik die für die Fachrichtung typischen Anwendungen (Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase) beschreiben;
– aus dem Bereich der Mechanik für die Fachrichtung typische Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen.
Physikalische Größen und Grundgesetze:
SI-Einheiten, Energieerhaltung und Thermodynamik.
Mechanik:
Kinematik, Statik, Dynamik, Mechanik der Flüssigkeiten und Gase.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Phänomene der Strahlen- und Wellenoptik verstehen und anwenden;
– aus dem Bereich der Optik die für die Fachrichtung typischen Anwendungen beschreiben;
– aus dem Bereich der Optik Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Mikroskop, Refraktometer, Photometer, Polarimeter).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Definitionen, Größen, Einheiten und Gesetze der Elektrizität beschreiben und erklären;
– aus dem Bereich der Elektrizität für die Fachrichtung typische Anwendungen beschreiben;
– aus dem Bereich der Elektrizität Berechnungen durchführen und Zusammenhänge graphisch darstellen;
– Ergebnisse von Berechnungen durch Einheitenkontrolle auf Plausibilität prüfen.
Elektrizität:
Grundgrößen und Gesetze, für die Fachrichtung wichtige Anwendungen (zB Magnetismus, Elektromotor, Leitfähigkeitsmessung, Galvanische Elemente, Elektrolyse).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Erscheinungsformen der Materie benennen;
– den Aufbau der Atome beschreiben, aus der Stellung eines Elements im Periodensystem die Elektronenkonfiguration interpretieren und Zusammenhänge zwischen chemischer Bindung und stofflichen Eigenschaften herstellen;
– die Grundbegriffe und die Formelsprache der anorganischen Chemie anwenden und zugehörige Reaktionsgleichungen formulieren;
– Ablauf, Gleichgewichtslage und Energieumsatz chemischer Reaktionen darstellen;
– Gefahren beim Umgang mit Chemikalien anhand der Kennzeichnung abschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen;
– Eigenschaften und Herstellungsverfahren einfacher anorganischer Verbindungen, wie Säuren, Basen, Oxidations- und Reduktionsmittel, darstellen.
Aufbau der Materie:
Stoffsysteme, Atommodelle, Periodensystem, chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionstypen, Energiebilanz, Gleichgewichtslage, Massenwirkungskonstante.
Sicherheitsvorschriften:
Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Anorganische Verbindungen:
Säuren, Basen, Salze, für die Fachrichtung wichtige Stoffe und Verfahren.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Eigenschaften und Herstellungsverfahren für die Fachrichtung spezifischer anorganischer Verbindungen erläutern;
– komplexere Reaktionstypen anorganischer Verbindungen darstellen und in Reaktionsgleichungen abbilden;
– den Aufbau organischer Verbindungen darstellen und sie normgerecht benennen;
– grundlegende Reaktionstypen von organischen Verbindungsklassen erkennen und wiedergeben;
– funktionelle Gruppen der organischen Chemie und zugehörige Reaktionen darstellen.
Vertiefende Kenntnisse und Anwendung von Reaktionen anorganischer Verbindungen:
Oxidation, Reduktion, Komplexbildung, Dissoziation (zB pH-Wert, Puffer, Löslichkeit).
Aufbau und Nomenklatur organischer Verbindungen:
Bindungsart, Orbitaltheorie, Hybridisierung, Isomerie, IUPAC-System.
Spezifische Reaktionstypen organischer Verbindungen:
Substitution, Addition, Polymerisation, spezielle Reaktionen (zB Veresterung, Hydrolyse, Acetalbildung, Aldolreaktion).
Funktionelle Gruppen und Stoffklassen einfacher organischer Verbindungen und deren Eigenschaften.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Reaktionstypen organischer Verbindungsklassen beschreiben und zuordnen;
– resultierende Eigenschaften funktioneller Gruppen und zugehöriger Reaktionen darstellen;
– die Umweltrelevanz anorganischer und organischer Verbindungen beurteilen;
– Qualitätsparameter von Luft, Wasser und Boden interpretieren und ihre Auswirkungen auf die Umwelt beurteilen.
Funktionelle Gruppen und Stoffklassen komplexer organischer Verbindungen und deren Eigenschaften und technologische Anwendungen.
Umweltchemie:
Luft, Wasser, Boden, Stoffkreisläufe.
Gefährdungspotential arbeitsplatz- und umweltrelevanter anorganischer und organischer Verbindungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die chemischen Grundgrößen, ihre Einheiten sowie Definitionen darlegen und damit rechnen;
– theoretische Grundlagen einfacher chemischer Grundoperationen sowie zugehörige Auswerteprinzipien beschreiben und entsprechende Messdaten auswerten;
– die Prinzipien und Anwendungen einfacher volumetrischer und gravimetrischer Bestimmungen wiedergeben.
Chemische Grundgrößen:
Masse, Volumen, Dichten, Stoffmenge, Gehaltsgrößen.
Einfache chemische Grundoperationen:
Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie (Säuren-Basen-Titration).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– theoretische Grundlagen chemischer Grundoperationen sowie zugehörige Auswerteprinzipien anwenden und Messdaten auswerten;
– das analytische Konzept verstehen;
– theoretische Grundlagen grundlegender photometrischer Methoden darstellen und aus photometrischen Messdaten Ergebnisse graphisch und rechnerisch ermitteln.
Einführung in das analytische Konzept:
Probenahme, Probenvorbereitung, Fehlerarten.
Weiterführende chemische Grundoperationen:
Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, Volumetrie.
Grundlegende spektroskopische Methoden:
Photometrie.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Prinzipien und theoretische Grundlagen ausgewählter Trennmethoden und volumetrischer Bestimmungen beschreiben;
– aus Messdaten Gehaltsgrößen der Analyten rechnerisch oder graphisch ermitteln;
– jeweils geeignete volumetrische Verfahren sowie geeignete Endpunkterkennungsmethoden auswählen;
– das chemische Gleichgewicht qualitativ und quantitativ darstellen und mit abgeleiteten Größen rechnen.
Spezielle chemische Grundoperationen:
Lösungen, Verdünnungen und Mischungen, Gravimetrie, lebensmittelrelevante titrimetrische Methoden, Anwendung des Massenwirkungsgesetzes.
Chemisches Gleichgewicht und Dissoziation:
Massenwirkungsgesetz, pH-Berechnungen.
Spezielle chemische Grundoperationen:
Prinzipien und Endpunktbestimmungsmethoden.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Darstellung des chemischen Gleichgewichts verstehen und mit abgeleiteten Größen rechnen;
– die theoretischen Grundlagen von Trennmethoden darstellen sowie deren Anwendung und Auswertung verstehen;
– Aufbau und Eigenschaften grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe darstellen sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien erklären.
Chemisches Gleichgewicht und Dissoziation:
Massenwirkungsgesetz, Löslichkeitsprodukt.
Lebensmittelchemisch relevante nasschemische Verfahren:
Analyse und Bewertung ausgewählter Lebensmittelinhaltsstoffe.
Lebensmittelinhaltsstoffe:
Aufbau, Eigenschaften und Bedeutung der Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– abgeleitete Größen des chemischen Gleichgewichts verstehen und damit rechnen;
– die theoretischen Grundlagen elektrochemischer Methoden sowie die Aufbauprinzipien von Messzellen zugehöriger Messgeräte erklären;
– die theoretischen Grundlagen komplexer Titrationsarten sowie deren Anwendung und Endpunkterkennung erklären;
– die theoretischen Grundlagen einfacher spektroskopischer Analysenmethoden sowie das Aufbauprinzip der Messgeräte darstellen;
– Aufbau und Eigenschaften spezieller Lebensmittelinhaltsstoffe sowie deren Bedeutung und Qualitätskriterien darlegen.
Chemisches Gleichgewicht und Dissoziation:
Massenwirkungsgesetz, pK-Wert, pH-Wert.
Grundlagen elektrochemischer Methoden:
Elektroden, Kalibrierung, Messung.
Lebensmittelchemisch relevante nasschemische und einfache apparative Verfahren:
Analyse und Bewertung ausgewählter Lebensmittelinhaltsstoffe.
Lebensmittelinhaltsstoffe:
Aufbau, Eigenschaften und Bedeutung ausgewählter Lebensmitteinhaltsstoffe.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die theoretischen Grundlagen grundlegender spektroskopischer Analysenmethoden sowie das Aufbauprinzip der Messgeräte beschreiben;
– aus spektroskopischen Messdaten Ergebnisse ermitteln;
– theoretische Grundlagen chromatographischer Methoden erläutern;
– Aufbau, Eigenschaften und Bedeutung von Lebensmittelzusatzstoffen erklären.
Spektroskopische Methoden.
Chromatographische Methoden:
Grundlagen.
Lebensmittelzusatzstoffe:
Aufbau und Eigenschaften von Substanzen wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Verdickungs- und Geliermittel, Emulgatoren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die theoretischen Grundlagen chromatographischer sowie komplexer spektroskopischer Analysenmethoden beschreiben;
– aus chromatographischen Messdaten qualitative und quantitative Ergebnisse ermitteln und diese bewerten;
– spektroskopische Messergebnisse interpretieren und bewerten;
– Aufbau, Eigenschaften und Bedeutung von Lebensmittelzusatzstoffen erläutern;
– Gruppen und Vorkommen von Kontaminanten definieren und deren Gefährdungspotential abschätzen sowie zugehörige Vermeidungsstrategien entwickeln.
Weiterführende spektroskopische Methoden.
Chromatographische Methoden:
Spezielle Methoden.
Lebensmittelzusatzstoffe:
Aufbau und Eigenschaften von Substanzen wie Säuerungsmittel und Säuerungsregulatoren, Süßstoffe, Geschmacksverstärker.
Kontaminanten:
Vorkommen und Eigenschaften organischer und anorganischer Kontaminanten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Genauigkeit ihrer Analysendaten kritisch bewerten und Ausreißer in Messreihen erkennen;
– die theoretischen Grundlagen komplexer apparativer Analysenmethoden erläutern, Analysenmethoden miteinander vergleichen und daraus das für ein Lebensmittel optimale Verfahren zuordnen;
– den Aufbau der DNA und den genetischen Code sowie die Proteinbiosynthese beschreiben;
– Bedeutung und Funktion von Enzymen, Hormonen und Membranen in biochemischen Regelmechanismen erläutern;
– die Grundlagen und Mechanismen von Stoffwechselwegen wiedergeben und Stoffwechselwege darstellen sowie Einzelreaktionen zuordnen.
Überprüfung der Arbeitsmittel und Ergebnisse:
Kalibrierung, externer und interner Standard, Standardaddition, statistische Kenngrößen.
Apparative Analytik:
Aktuelle Analyseverfahren.
Biochemische Grundlagen der Zelle und Molekularbiologie:
DNA und genetischer Code, Replikation, Transkription, Translation.
Biochemische Regelmechanismen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die theoretischen Grundlagen komplexer apparativer Analysenmethoden erläutern, Analysenmethoden miteinander vergleichen und daraus das für ein Lebensmittel optimale Verfahren zuordnen;
– Bedeutung und Funktion von Enzymen, Hormonen und Membranen in biochemischen Regelmechanismen erläutern;
– die Grundlagen und Mechanismen von Stoffwechselwegen wiedergeben und Stoffwechselwege darstellen sowie Einzelreaktionen zuordnen.
Apparative Analytik:
Aktuelle Analyseverfahren, Auswahlkriterien.
Stoffwechsel:
Katabolismus, Anabolismus, ausgewählte Stoffwechselwege wie Zucker, Fettsäuren und Aminosäuren, energieliefernde Reaktionen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Inhaltsstoffe und die Arten der Haltbarmachung von Lebensmitteln erklären;
– die Grundlagen der Lebensmittelhygiene und des HACCP-Systems wiedergeben und verstehen;
– die Grundlagen der Sinnesphysiologie erklären;
– die schlachtbaren Haustiere, Geflügel und Wild benennen sowie Haltungsformen und unterschiedliche Schlachtmethoden sowie die Qualitätsbeurteilung der Schlachttierkörper erläutern.
Lebensmitteltechnologische Grundlagen:
Einteilung der Lebensmittel, Lebensmittelinhaltsstoffe, Hygiene – HACCP, Haltbarmachung.
Sinnesphysiologie und sensorische Prüfverfahren:
Sinnesphysiologie.
Urproduktion:
Schlachtbare Haustiere, Tierhaltung, Züchtung, Rassen, Tiertransport.
Fleischgewinnung:
Schlachtung, Handelsklassen, Zerlegung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fleischteile benennen und deren küchenmäßige Verwendung erklären;
– aufgrund postmortaler Vorgänge die Fleischqualität beurteilen;
– Fleischinhaltsstoffe und deren technologische Wirkung erklären;
– unterschiedliche Fleischreifungsmethoden wiedergeben.
Fleischgewinnung:
Fleischaufbereitung, Fleischteile und küchenmäßige Verwendung, Bestimmungen Kapitel B14 des Österreichischen Lebensmittelbuches, Fleischinhaltsstoffe, Fleischreifung, Qualitätsbestimmung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Herstellungsverfahren für Würste erläutern sowie die dabei ablaufenden Vorgänge erklären;
– Analysenergebnisse interpretieren und auf Codex-Konformität prüfen;
– physikalische und chemische Methoden der Haltbarmachung von Würsten verstehen;
- Voraussetzungen und Methoden beschreibender sensorischer Prüfungen darstellen.
Fleischerzeugnisse – Würste:
Herstellungsverfahren, Kapitel B14 des Österreichischen Lebensmittelbuches, Zusatzstoffe, Methoden der Haltbarmachung.
Sensorische Prüfverfahren:
Beschreibende Prüfungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Herstellungsverfahren für Pökelwaren erläutern sowie die dabei ablaufenden Vorgänge erklären;
– Analysenergebnisse interpretieren und auf Codex-Konformität prüfen;
– physikalische und chemische Methoden der Haltbarmachung von Pökelwaren verstehen;
– lebensmitteltechnologisch relevante Werkstoffe benennen.
Fleischerzeugnisse – Pökelwaren:
Herstellungsverfahren, Kapitel B14 des Österreichischen Lebensmittelbuches, Zusatzstoffe, Methoden der Haltbarmachung.
Werkstoffe:
Stähle, Kupfer- und Kupferlegierungen, Aluminium- und Aluminiumlegierungen, Edelmetalle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Herstellung unterschiedlicher Milchprodukte sowie die dabei verwendeten Apparate und Geräte beschreiben;
– Voraussetzungen und Methoden sensorischer Unterschiedsprüfungen darlegen;
– Wechselwirkungen zwischen Lebensmitteln und Werkstoffen bewerten;
– in der Planung neuer Anlagen hinsichtlich hygienegerechter Konstruktion eingreifen sowie Wirkungsweise von Komponenten, Maschinen und Anlagen beschreiben und zuordnen.
Milch und Milchprodukte:
Milchinhaltsstoffe, Trinkmilch, Milchprodukte.
Sensorische Prüfverfahren:
Unterschiedsprüfungen.
Hygienegerechte Konstruktionen:
Kunststoffe, Korrosion, Werkstoffauswahl, konstruktive Hygienerisiken und deren Vermeidung.
Unterstützende Maschinen, Komponenten und Anlagen:
Hydraulik und Pneumatik, Förderanlagen, Verpackungsmaschinen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Entstehung, Verwendung, Verarbeitung und Qualitätsmerkmale weiterer tierischer Lebensmittel beschreiben und aufgrund von Analysenergebnissen auf die Qualität tierischer Lebensmittel schließen;
– Inhaltsstoffe, Gewinnung, Reinigung und Modifikation von Fetten und Ölen beschreiben sowie Verwendungszwecke angeben;
– aufgrund von Kennzahlen Fette und Öle identifizieren;
– Voraussetzungen und Methoden bewertender sensorischer Prüfungen darlegen;
– erforderliche Wärmemengen zum Erhitzen bzw. Kühlen verschiedener Lebensmittel berechnen.
Weitere tierische Lebensmittel:
Honig, Eier.
Fette und Öle:
Arten, Gewinnung, Raffination und Modifikation, Verwendung.
Sensorische Prüfverfahren:
Bewertende Prüfungen.
Grundlagen der Thermodynamik:
Zustandsgrößen, Gasgesetze, Hauptsätze der Thermodynamik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Zucker und Stärke wiedergeben;
– verfahrenstechnische Abläufe der Zucker- und der Stärkegewinnung darstellen;
– Getreidearten und Inhaltsstoffe benennen sowie Verarbeitungstechnologien von Getreide beschreiben;
– Kühlanlagen aufgrund ihres Leistungsbedarfes auslegen;
– Wirkungen von Kältemitteln auf die Umwelt beurteilen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Technologie des Zuckers:
Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung.
Technologie der Stärke:
Rohstoffe, Verarbeitung.
Technologie des Getreides:
Getreidearten, Inhaltsstoffe, Verarbeitung, Brotherstellung.
Verdampfung, Kühl- und Gefriertechnik:
Energiebilanz und Umwelt, Bauteile und Anlagen, Berechnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für die Getränkeherstellung wichtige Rohstoffe, Zusatzstoffe und ihre Eigenschaften benennen und erklären;
– Verfahrensabläufe sowie die Funktionsweise typischer Apparate und Geräte für die Getränkeherstellung beschreiben;
– Siedediagramme idealer Zweistoffgemische darstellen und interpretieren;
– verfahrensspezifische Berechnungen durchführen.
Technologie alkoholischer Getränke:
Bier, Wein, Destillate.
Technologie alkoholfreier Getränke:
Fruchtsaft.
Feuchte Luft und Trocknung:
Luftfeuchtigkeit, Enthalpie feuchter Luft, h-x-Diagramm.
Grundlegende Verfahren und Prozesse:
Destillation.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aufgrund chemisch-physikalischer und sensorischer Parameter die Qualität ausgewählter Getränke beurteilen;
– entsprechend vorgegebener Aufgabenstellungen passende sensorische Prüfmethoden auswählen sowie die Prüfungen planen, durchführen und auswerten;
– Siedediagramme idealer Zweistoffgemische darstellen und interpretieren;
– verfahrensspezifische Berechnungen durchführen.
Sinnesphysiologie und sensorische Prüfverfahren:
Prüferschulung, Planung, Durchführung und Auswertung.
Grundlegende Verfahren und Prozesse:
Zerkleinerungs- und Trennverfahren.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Grundaufbau der Bakterienzelle und der tierischen Zelle darstellen;
– im Umgang mit Mikroorganismen sicherheitsrelevante Maßnahmen setzen;
– wichtige lebensmittelrelevante Bakterien benennen und die Einflussfaktoren auf deren Wachstum verstehen;
– Aufbau und Funktionen tierischer Zellen und Gewebe erklären;
– tierische Zellen und Gewebe laut histologischer Klassifizierung beschreiben.
Zytologie der Prokaryoten und der Eukaryoten:
Bakterien, tierische Zellen, Struktur und Funktion der Zellorganelle.
Arbeitsplatzhygiene:
Schutz vor mikrobiologischer Kontamination und Infektion.
Lebensmittelmikrobiologie:
Keimgruppen, Wachstumskinetik.
Gewebelehre:
Grundgewebe, Bildungsgewebe, Abschlussgewebe.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Arbeitsmethoden der Mikrobiologie erklären und sie den Anwendungen zuordnen;
– lebensmittelrelevante Bakterien benennen und die Einflussfaktoren auf deren Wachstum verstehen;
– die Histologie von Organsystemen wiedergeben sowie deren physiologisches Zusammenwirken beschreiben.
Arbeitsmethoden der Mikrobiologie:
Steriles Arbeiten, Mikroskopie.
Lebensmittelmikrobiologie:
Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen, Infektionswege, Infektionsdosis, wichtige Vertreter lebensmittelassoziierter Erkrankungen, Toxinbildung von Bakterien in Lebensmitteln.
Organe:
Tierische und menschliche Organe und Organsysteme.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Morphologie und Systematik lebensmittelrelevanter Bakterien darstellen;
– die Grundlagen der Seuchenlehre sowie deren rechtliche Bestimmungen wiedergeben;
– Ursachen und Verlauf von lebensmittelrelevanten Zoonosen erklären und Vermeidungsstrategien entwickeln.
Keimgruppen:
Milchsäurebakterien, Enterobacteriaceen, Mikrococcaceen.
Epidemiologie:
Begriffe, rechtliche Bestimmungen, betriebliche Umsetzung.
Zoonosen:
Anzeigepflichtige Erkrankungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ursachen, Gefahren und Auswirkungen mikrobiell assoziierter Gesundheitsschädigungen und die Vektoren der Übertragung erklären;
– Grundlagen der Herstellung von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln mit Hilfe von Mikroorganismen wiedergeben;
– Verfahren der Haltbarmachung erklären;
– Grundprinzipien und Prozessverlauf der Fermentation darstellen;
– die Grundzüge der Virologie, lebensmittelrelevante Virusgruppen und zugehörige lebensmittelübertragene Krankheiten beschreiben;
– Mechanismen des Immun- und Barrieresystems erläutern.
Mikrobiell assoziierte Gesundheitsschädigungen:
Bakterien, Pilze und Mykotoxine, Viren, Einzeller, Prionen.
Lebensmittelherstellung mit Hilfe von Mikroorganismen:
Tierische Lebensmittel, pflanzliche Lebensmittel.
Wachstumsfaktoren und Wachstumskinetik:
Chemische und physikalische Faktoren.
Haltbarmachung und Verderb:
Grundlegende Methoden und Einflussfaktoren.
Verfahren und Methoden der Fermentation:
Verfahrenstechniken, Verlauf, Reaktorführung.
Virologie:
Aufbau und Wirkungsweise von Viren, Infektionswege, Krankheitsverlauf, Symptome, Übertragung durch Lebensmittel.
Immun- und Abwehrsystem:
Bestandteile, Wirksamkeit.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationssysteme anwenden und bewerten;
– Grundlagen der Probenahme erläutern;
– die Hauptvertreter der Verderbsflora benennen und Strategien zur Kontaminationsvermeidung darstellen;
– Aufbau und Funktion des Immun- und Barrieresystems verstehen;
– Ursachen und Verlauf von Erkrankungen durch Parasiten erklären und Vermeidungsstrategien entwickeln.
Reinigung, Desinfektion, Sterilisation:
Verfahren, Anwendungen.
Probenahme:
Pläne und Vorgangsweisen, sterile Entnahme, Transportbedingungen, Probenaufbereitung.
Verderbsmikroorganismen:
Lipolytische, saccharolytische und proteolytische Verderbsmikroorganismen; Kreuzkontaminationen, Kontaminationsvermeidung und Dekontamination.
Food borne diseases:
Charakterisierung, Übertragungswege, Verbreitung, Identifizierung, water borne diseases, Toxinfektionen.
Immun- und Abwehrsystem:
Wirksamkeit, Zusammenspiel mit Nerven- und Hormonsystem.
Parasitologie:
Systematik der Parasiten, Infektionswege, Krankheitsverlauf, Symptome, Übertragung durch Lebensmittel.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikrobiologische Analysenergebnisse berechnen, auf Plausibilität prüfen und bewerten;
– aufgrund von mikroorganismenspezifischen Eigenschaften gezielte Maßnahmen für die Haltbarmachung von Lebensmitteln entwickeln;
– die Grundlagen von HACCP-Systemen wiedergeben;
– Aufbau und Funktion von pflanzlichen Zellen und Zellorganellen sowie Besonderheiten verschiedener pflanzlicher Gewebe und Organe erläutern.
Mikrobiologische Analysenergebnisse:
Analysenergebnisse, Berechnung, Fehlerquellen, Bewertung, Plausibilität.
Haltbarmachung und Verderb:
Spezielle Methoden und Methodenoptimierung, Fehler der Haltbarmachung, produktspezifischer Verderb.
Qualitätssicherung:
Maßnahmen der Qualitätssicherung, Risikoanalyse, HACCP.
Cytologie und Histologie der Pflanzen:
Zellen und Zellorganellen, gentechnisch veränderte Pflanzen, Vererbung, Pflanzeninhaltsstoffe.
Systematik des Pflanzenreichs:
Morphologie, histologische Merkmale.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Produktionsabläufe zur Herstellung der Lebensmittel mit Mikroorganismen darstellen und Produktions- und Hygienekonzepte dafür entwickeln;
– die Inhalte von Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygienekonzepten wiedergeben;
– Grenzwerte aus Verordnungen und Normen anwenden;
– wichtige Familien und Arten der Gewürzpflanzen benennen;
– Gewürze anwendungsorientiert auswählen.
Betriebshygiene und Personalhygiene:
Leitlinien, Betriebshygiene, Personalhygiene, Lebensmitteltransport.
Lebensmittelbeurteilung:
Mikrobiologische Kriterien, rechtliche Grundlagen.
Pflanzliche Gewürze:
Samen-, Rinden-, Blatt- und Rhizomgewürze, Auswahl, Anwendung, technologische, physiologische und sensorische Wirkung.
Hygienedesign von Prozessen der Lebensmittelproduktion:
Bewertung und Überwachung kritischer Punkte.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grenzwerte aus Verordnungen und Normen anwenden sowie Entscheidungen über die Verkehrstauglichkeit treffen;
– Verfahren der Haltbarmachung unter Berücksichtigung produktspezifischer Faktoren gezielt auswählen;
– Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygienekonzepte für die Produktion erstellen sowie HACCP-Konzepte entwerfen und qualitätssichernde Maßnahmen setzen;
– Methoden zur Ermittlung des Energiewertes von Lebensmitteln anwenden sowie die physiologische Bedeutung von Lebensmittelinhaltsstoffen beschreiben.
Hygienedesign von Prozessen der Lebensmittelproduktion:
Anwendung gesetzlicher und Festlegung betriebseigener Warn- und Grenzwerte, Abschätzung und Überprüfung von Haltbarkeitsfristen, Auswahl von Konservierungsmethoden, integrierte Personal-, Betriebs- und Produkthygienepläne.
Nährwert:
Energie, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß, essentielle Nährstoffe, Referenzwerte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grenzwerte aus Verordnungen und Normen anwenden sowie Entscheidungen über die Verkehrstauglichkeit treffen;
– Verfahren der Haltbarmachung unter Berücksichtigung produktspezifischer Faktoren gezielt auswählen;
– Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygienekonzepte für die Produktion erstellen sowie HACCP-Konzepte entwerfen und qualitätssichernde Maßnahmen setzen;
– Lebensmittelunverträglichkeiten und Lebensmittelallergien unterscheiden.
Hygienedesign von Prozessen der Lebensmittelproduktion:
Validierung und Optimierung von sicherheitsrelevanten Produktionsparametern, Stufenkontrolle von Herstellungsprozessen.
Besondere Ernährungsformen:
Lebensmittelallergien und unverträglichkeiten, unterschiedliche Stoffwechsellagen des Menschen, Ernährungsformen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Modelle des Qualitätsmanagements anwenden und interpretieren;
– die nationalen und europäischen rechtlichen Voraussetzungen für die Inverkehrbringung von sicheren Lebensmitteln wiedergeben.
Grundlagen des Qualitätsmanagements:
Qualitätsdreieck, Fehler, Interessensgruppen, KANO-Modell.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
Europäische und innerstaatliche Grundlagen des Lebensmittelrechts.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Werkzeuge des Prozessmanagements anwenden;
– in Übereinstimmung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften Produktionsabläufe organisieren.
Methoden und Werkzeuge des Prozessmanagements:
Managementsysteme, Leitbild, Prozessorientierung, Prozess-Lifecycle.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Codex, General Food Law, Rückverfolgbarkeit.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die Lebensmittelbranche wesentlichen Normforderungen aus der ISO 9001 interpretieren;
– neue gesetzliche Rahmenbedingungen auffinden und in ihre lebensmittelsicherheitsrelevanten Konzepte umfassend einbauen.
Normen im Qualitätsmanagement:
ISO 9000-Normenfamilie, Dokumentation, Prozessmodell.
Hygienebestimmungen:
Europäische Verordnungen, Interpretationsmöglichkeiten für Produktionsabläufe, Umsetzung der Bestimmungen in Managementsystemen.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
Zusatzstoffe, Gebrauchsgegenstände, kosmetische Mittel, Wasser.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die Lebensmittelbranche wesentlichen Normforderungen aus der ISO 9001 beispielhaft umsetzen;
– Prozessmanagementsysteme auf geänderte rechtliche Vorgaben anpassen, um ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit für die erzeugten Produkte zu gewährleisten.
Normen im Qualitätsmanagement:
ISO 9000-Normenfamilie, Audits und Zertifizierung.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften:
Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertkennzeichnung einschließlich Health-Claims, Grundpreisauszeichnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die Lebensmittelbranche wesentlichen Normforderungen beispielhaft umsetzen;
– chemische und mikrobiologische Kriterien auf Lebensmittel anwenden;
– die Vorteile der Integration von unterschiedlichen Managementsystemen erkennen;
– betriebliche Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit anwenden und in der Produktion geeignete Überwachungsprozesse für die Sicherheit von Lebensmitteln festlegen.
Managementsysteme:
ISO 14000-Normenfamilie, EMAS, Dokumentation, Analysen, Audits und Zertifizierung.
Aktuelle Normen:
Chemische Kriterien, mikrobiologische Kriterien, Analysenverfahren, Qualifikationsprozess.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die Lebensmittelbranche wesentlichen Normforderungen beispielhaft umsetzen;
– chemische und mikrobiologische Kriterien auf Lebensmittel anwenden;
– die Vorteile der Integration von unterschiedlichen Managementsystemen erkennen;
– betriebliche Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit anwenden und in der Produktion geeignete Überwachungsprozesse für die Sicherheit von Lebensmitteln festlegen;
– aktuelle Richtlinien für Risk-Management darstellen.
Managementsysteme:
ISO 22000-Normenfamilie, integrierte Managementsysteme.
Risk-Management:
Konzepte, Methoden, Risk-Assessment.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Ziele und Instrumente des Marketings erläutern und einen Marketing-Mix entwerfen;
– Ziele, Bereiche, Begriffe und Methoden der Marktforschung erläutern sowie deren Bedeutung in unserer Gesellschaft analysieren;
– wichtige Aspekte für den erfolgreichen Abschluss eines Verkaufsgesprächs nennen und erläutern;
– Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen analysieren sowie deren Grenzen erläutern.
Grundlagen des Marketings:
Ziele, Instrumente, Marketingplan.
Marktforschung:
Ziele, Bereiche, Methoden, Qualitätskriterien, Fehlerquellen.
Marketing-Mix:
Produkt- und Sortimentspolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Werbung und Verkaufsförderung, Verkaufsgespräch.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Aufgaben des Controllings nennen und seine Stellung in der hierarchischen Struktur eines Betriebes einordnen;
– Kennzahlen anhand von Ist- und Sollwerten ermitteln sowie analysieren und Ursachen einer Abweichung erkennen;
– Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen analysieren und deren Grenzen erläutern.
Grundlagen des Controllings:
Aufgaben, Stellung im Betrieb, betriebswirtschaftliche Ziele, Planung und Kontrolle.
Kennzahlen:
Rentabilitätskennzahlen, Kennzahlen zur Kapitalstruktur (Bilanzkennzahlen), Cash Flow, Liquiditätskennzahlen, Produktivitätskennzahlen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die sicherheitstechnisch relevanten Vorschriften wiedergeben und anwenden;
– Chemikalien sicher handhaben und Abfallentsorgungskonzepte umsetzen;
– einfache Laborgeräte handhaben, warten und Fehlfunktionen erkennen;
– einfache Analysen- und Trennmethoden durchführen;
– die Prinzipien korrekter Urschriftführung anwenden und die durchgeführten Arbeiten, ihre Grundlagen, Auswertung und einfache Bewertung klar strukturiert darstellen.
Laborsicherheit:
Sicherheitsvorschriften, Abfallentsorgungskonzept.
Laborgerätetechnik:
Bedienung einfacher Messgeräte, Handhabung und Pflege chemischen Grundinventars.
Chemische Grundoperationen:
Wägen, Herstellung von Lösungen, Verdünnen, nasschemische Trenn- und Analyseverfahren.
Dokumentation:
Protokollierung, Berechnung und einfache Bewertung von Messergebnissen.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– elementare quantitative Analysenmethoden eigenständig durchführen, auswerten und dokumentieren;
– beim Umgang mit Chemikalien die mit der Kennzeichnung verbundenen Vorschriften berücksichtigen;
– nasschemische quantitative Analysenmethoden eigenständig durchführen und auswerten;
– bewerten, mit welcher Zahlengenauigkeit ihr Analysenergebnis angegeben werden kann.
Laborsicherheit:
Gefahrenpiktogramme, Sicherheitsdatenblätter.
Laborgerätetechnik:
Photometrie, Polarimetrie, pH-Messung.
Chemische Grundoperationen und Standardmethoden klassischer Lebensmittelanalytik:
Volumetrische und gravimetrische Analysen. Schichtchromatographie.
Dokumentation:
Protokollierung und Berechnung sowie Bewertung der Zahlengenauigkeit und der Glaubwürdigkeit von Messergebnissen.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einen Arbeitsplan unter Verwendung vorhandener Arbeitsvorschriften erstellen;
– gängige Analysengeräte bedienen und gegebenenfalls kalibrieren;
– grundlegende Analysenmethoden eigenständig durchführen;
– bei mehrtägigen Aufgabenstellungen einen sinnvollen Ablauf planen;
– apparative Analysenmethoden unter Anleitung durchführen und eigenständig auswerten und dokumentieren;
– die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse von Lebensmittelanalysen bewerten.
Standardmethoden klassischer Lebensmittelanalytik:
Wasser, Fett, Asche, Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Zusatzstoffe, Kennzahlen.
Laborgerätetechnik:
Elektrochemische und photometrische Methoden.
Dokumentation:
Protokollierung, Berechnung und Bewertung.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Standardmethoden zur Bestimmung grundlegender Lebensmittelinhaltsstoffe auf andere Anwendungsgebiete übertragen;
– aufwendige spektrometrische Analysengeräte bedienen und die Messergebnisse auswerten und bewerten;
– spektrometrische Methoden optimieren und die Geräte überprüfen;
– für apparative chromatographische Analysenmethoden die Proben aufbereiten, die Geräte unter Anleitung bedienen sowie die Messergebnisse auswerten.
Standardmethoden klassischer Lebensmittelanalytik:
Wiederfindungkontrollproben, Bewertung, Methodenvergleiche.
Laborgerätetechnik:
Spektrometrische und apparative chromatographische Methoden.
Dokumentation:
Protokollierung, Berechnung und Bewertung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Parameter ausgewählter Analysenmethoden optimieren;
– für eine komplexe Problemstellung Methoden auswählen und eine Vorgehensweise entwickeln;
– zu verschiedenen Analysenmethoden auch eigenständige, nicht dokumentierte Auswertewege entwickeln;
– auf die Ergebnisse der von ihnen durchgeführten Analysen selbstständig geeignete statistische Verfahren anwenden, deren Ergebnisse bewerten sowie die Richtigkeit der Ergebnisse überprüfen;
– eigenständig zu verschiedenen Analysen qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und anwenden.
Planung, Strukturierung und Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten:
Versuchsplanung, Methodenwahl, Analysengang, Auswertung, Dokumentation und Bewertung.
Qualitätssichernde Maßnahmen:
Überprüfung von Arbeitsmitteln, Methodenvergleich, Methodenoptimierung, Validierung, Planung, Durchführung und Bewertung von Wiederfindungskontrollproben.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– fachspezifische Präparate herstellen, mikroskopisch untersuchen und beurteilen;
– Quantifizierungsmethoden und Differenzierungsmedien anwenden;
– Ergebnisse von Keimzahlbestimmungen auf Plausibilität prüfen;
– Methoden und Normen der mikrobiologischen Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchung anwenden sowie Richt- und Warnwerte berücksichtigen;
– Biomasse und Zellzahl aus einem dynamischen Fermentationsvorgang bestimmen sowie Fermentationen steuern und optimieren;
– Grundlagen der kontinuierlichen Reinigungs- und Desinfektionskontrolle in Lebensmittel produzierenden Betrieben verstehen und umsetzen;
– Methoden der Hygienekontrolle anwenden und resultierende Messergebnisse interpretieren;
– Planung und Analysen dokumentieren sowie Ergebnisse berechnen, bewerten und darstellen.
Mikroskopie:
Aufbau, Funktion und Bedienung des Lichtmikroskops, Reagenzien, Färbemethoden, Präparate.
Mikrobiologische Arbeitstechniken:
Medienbereitung, steriles Arbeiten.
Methoden der Keimzahlbestimmung:
Quantifizierung, Differenzierung, Plausibilitätskontrolle.
Untersuchung von Rohstoffen und Lebensmitteln:
Methoden, Differenzierungsmedien, Normen, Richt- und Warnwerte, Zusammenhänge zwischen Keimgruppen und Produktionsbedingungen, qualitätssichernde Maßnahmen.
Fermentationstechniken:
Schnellmethoden zur Zellzahlbestimmung, fed batch Kulturen, Belüftungstechniken im Bioreaktor.
Methoden der Hygienekontrolle:
Visuelle Raumkontrolle, Hemmstoffnachweise von Oberflächen, Agrarkontaktverfahren, Tupferverfahren, Impaktionsverfahren, Sedimentationsplattenverfahren.
Dokumentation von Planung und Analyse:
Aufbau einer Dokumentation, Arbeitsplan, Ergebnisberechnung, -darstellung und –interpretation, Prüfbericht.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mikrobiologische Rohstoff- und Lebensmitteluntersuchungen durchführen und dafür qualitätssichernde Maßnahmen setzen und bewerten;
– Verfahrensanweisungen und Prüfpläne für Produktionen im Labormaßstab erstellen;
– Prozessparameter zur Verbesserung der Produktionshygiene entwickeln;
– fermentierte Lebensmittel im Labormaßstab produzieren und diese auf Einhaltung der festgelegten Produktions- und Qualitätsparameter prüfen;
– mikrobiologische Arbeiten auswerten, bewerten, darstellen und interpretieren.
Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln:
Qualitative und quantitative Bestimmung des Keimgehalts von Lebensmitteln, Bestätigung nichtpathogener Keime bis auf Artebene.
Produktion und Qualitätskontrolle fermentierter Lebensmittel:
Produktionsplanung, Lebensmittelproduktion mit begleitender Prozesskontrolle, Überwachung kritischer Punkte, Festlegung der Haltbarkeit und Kontrolle mit mikrobiologischen und sensorischen Prüfungen.
Dokumentation von Planung und Analyse:
Aufbau einer Dokumentation, Verfahrensanweisungen, Prozessdatenblätter, Prüfanweisungen. Arbeitsplan, Berechnung, Darstellung und Interpretation von Ergebnissen, Prüfbericht.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Herstellungsverfahren, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Lebensmittel unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygieneanforderungen nach vorgegebenen Rezepturen herstellen;
– Gefahrenquellen erkennen, sicherheits- und umweltrelevante Vorschriften wiedergeben und sich entsprechend verhalten;
– Schlachttierkörper, Schlachttierhälften und Schlachttierviertel zerlegen, herrichten und benennen;
– die Notwendigkeit zum aseptischen Arbeiten verstehen und Dampf- und Heißluftsterilisationen durchführen;
– ihre persönlichen sinnesphysiologischen Fähigkeiten beurteilen.
Lebensmittel und Zusatzstoffe:
Verarbeitung von Obst, Gemüse, Zucker, Mahlerzeugnissen.
Technologie und Haltbarmachung:
Misch-, Erhitzungs- und Backprozesse.
Lebensmittelsicherheit, Verhalten und Schutzeinrichtungen:
Personalhygiene, Reinigung, Desinfektion. Training zum sicherheits- und umweltrelevanten Verhalten. Sicherheitsmaßnahmen im Betriebslabor.
Fleischzerlegung:
Zerteilen des Fleisches von Rindern und Schweinen, Kenntnisse der Fleischteile.
Mikrobiologisches Arbeiten:
Aseptisches Arbeiten.
Desinfektion und Entsorgung:
Aufbau, Funktion und Betrieb von Dampf- und Heißluftsterilisator.
Sensorische Prüfverfahren:
Schulung der Sinne, Prüferschulung. Einfach beschreibende Prüfungen.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Lebensmittel unter Einsatz von Lebensmittelzusatzstoffen nach vorgegebenen Rezepturen herstellen sowie mögliche Gefahren bei der Herstellung von Lebensmittel erkennen und beherrschen;
– Fleisch für den Verkauf und die Weiterverarbeitung zurichten, Fleischteile und Nebenprodukte in Hinblick auf Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten beurteilen sowie Brühwürste herstellen;
– Nährmedien für den jeweiligen Verwendungszweck auswählen, herstellen und verwenden;
– die Wirkung von intrinsischen und extrinsischen Faktoren auf Mikroorganismen verstehen und anwenden;
– fermentierte Lebensmittel im Labormaßstab herstellen, die Qualität milchsäurekonservierter Lebensmittel mikrobiologisch beurteilen sowie mit Mikroorganismen verbundene Risiken abschätzen;
– ein Fachvokabular zur Beschreibung von Lebensmitteln einsetzen.
Lebensmittel und Zusatzstoffe:
Verarbeitung von Obst, Gemüse, Zucker, Mahlerzeugnissen, Milch. Haltbarmachung. Einsatz von Zusatzstoffen.
Fleisch und Fleischwaren:
Zuschneiden, Ausschneiden, Entsehnen sowie ladenfertiges Herrichten zum Verkauf. Brühwürste. Verpacken, Kühlen, Tiefkühlen. Räuchern, Brühen, Braten.
Lebensmittelsicherheit:
Gefahrenanalyse, kritische Kontrollpunkte.
Mikrobiologisches Arbeiten:
Kultivierung. Wechselwirkung zwischen Mikroflora und intrinsischen/extrinsischen Faktoren.
Fermentierte Lebensmittel:
Starterkulturen, Überwachung einer Fermentation, mikrobiologische Beurteilung.
Sensorische Prüfverfahren:
Beschreibende und bewertende Prüfungen.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeitsanleitungen für die Herstellung von Lebensmitteln erstellen, danach produzieren und die Erzeugnisse rechtskonform kennzeichnen;
– die aufgrund der Verarbeitung auftretenden Veränderungen in Lebensmitteln verstehen, interpretieren, sensorisch differenzieren sowie für selbst erzeugte Produkte Etiketten entwickeln;
– Fachbegriffe der Mikroskopie sowie Verfahren zur Erzeugung mikrobiologischer Präparate anwenden;
– Eigenschaften der Rohware und Zusatzstoffe erklären und deren Einsatz für die Fleischwarenerzeugung zuordnen sowie Koch-, Rohwürste und Pökelwaren herstellen;
– aus Rohwaren und Hilfsstoffen Fleischerzeugnisse und Gerichte zusammenstellen;
– Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse der Haltbarmachung in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren;
– Lichtmikroskope bedienen, mikroskopische Standardpräparate anfertigen und interpretieren;
– sensorische Prüfmethoden beschreiben und sensorische Prüfungen planen, durchführen und auswerten.
Technologie, Haltbarmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln:
Fermentierte Lebensmittel, Alkoholische Gärung, Milchsäuregärung, Destillation, Klärung. Etikettenerstellung, Etikettieren und Verpacken.
Fleischwarentechnologie:
Koch-, Rohwürste und Pökelwaren. Halbfertiggerichte, Fertiggerichte, Buffet.
Pökeln, Salzen, Kochen, Sterilisieren, Trocknen, Fermentieren.
Grillen:
Grillmethoden.
Produktions- und lagerbedingte Veränderungen in Lebensmitteln:
Farbe, Geruch, Textur, Geschmack, Veränderung von Inhaltsstoffen.
Mikroskopie:
Bedienung eines Lichtmikroskops, Verfahren zur Herstellung mikroskopischer Präparate, Interpretation mikroskopischer Bilder.
Sensorische Prüfverfahren:
Unterschiedsprüfungen und Rangordnungsprüfungen; Planung, Durchführung und Auswertung diverser sensorischer Versuche.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Verfahren der Investitionsrechnung anwenden und konkrete Investitionsentscheidungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin analysieren;
– die Ziele, den Aufbau und die Instrumente der Finanzplanung erläutern;
– anhand von Fallbeispielen Plan-, Gewinn- und Verlustrechnungen, Plan-Bilanzen und Liquiditätsplanungen erstellen bzw. analysieren;
– die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung erläutern und in Bezug auf unterschiedliche Unternehmenstypen anwenden.
Investitionsrechnung:
Break-Even-Point, Amortisationsrechnung, Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung, Return on Investment (ROI), statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung, Opportunitätskosten.
Finanzplanung:
Plan-Gewinn und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung, Plan-Bilanz, Plan-Kennzahlen.
Finanzierung:
Eigenfinanzierung – junge Aktien, Venture Capital, Fremdfinanzierung – Bankkredit, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit, Leasing, sale-and-lease-back, factoring.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 13 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||
| 1. | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 7(4) | 6(3) | 4(4) | 4(4) | 25 | I | ||||||
| 2. | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 3. | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 11 | I | ||||||
| 4. | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 4 | 5 | 11 | I | ||||||
| 5. | Automatisierungstechnik | – | – | 3 | 3 | 5 | 11 | I | ||||||
| 6. | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 7. | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | |||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 39 | 38 | 35 | 185 | ||||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||
| B.1 | Anlagentechnik | |||||||||||||
| 1.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 7(4) | 7(3) | 4(4) | 4(4) | 26 | I | ||||||
| 1.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 1.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||||
| 1.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 1.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 2 | 4 | 8 | I | ||||||
| 1.6 | Strömungsmaschinen | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 1.7 | Kolbenmaschinen | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 1.8 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 1.9 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| B.2 | Fertigungstechnik | |||||||||||||
| 2.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 7(4) | 6(3) | 4(4) | 4(4) | 25 | I | ||||||
| 2.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 2.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | ||||||
| 2.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 2.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 2 | 4 | 8 | I | ||||||
| 2.6 | Werkzeugbau | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 2.7 | Vorrichtungsbau und Handhabungstechnik | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 2.8 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 2.9 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| B.3 | Automatisierungstechnik | |||||||||||||
| 3.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 7(3) | 5(3) | 4(4) | 4(4) | 24 | I | ||||||
| 3.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 3.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||
| 3.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 3.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 2 | 3 | 7 | I | ||||||
| 3.6 | Elektrotechnik und Elektronik | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 3.7 | Robotik und Prozessdatenverarbeitung 5 | – | – | – | 2(1) | 5(2) | 7 | I | ||||||
| 3.8 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 3.9 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| B.4 | Fahrzeugtechnik | |||||||||||||
| 4.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 7(4) | 5(3) | 4(4) | 4(4) | 24 | I | ||||||
| 4.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 4.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||||
| 4.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 4.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 3 | 4 | 9 | I | ||||||
| 4.6 | Fahrzeug- und Motorentechnik | – | – | 2 | 3 | 4 | 9 | I | ||||||
| 4.7 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 4.8 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| B.5 | Industriedesign | |||||||||||||
| 5.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 6(3) | 7(5) | 4(4) | 4(4) | 25 | I | ||||||
| 5.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 5.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||
| 5.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 5.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 5.6 | Industriedesign 5 | – | 2(1) | 4(1) | 4(3) | 6(3) | 16 | II | ||||||
| 5.7 | Laboratorium | – | – | – | 2 | 4 | 6 | I | ||||||
| 5.8 | Werkstätte und Produktionstechnik 9 | 7 | 7 | 4 | 4 | 4 | 26 | IV | ||||||
| B.6 | Umwelt- und Verfahrenstechnik | |||||||||||||
| 6.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 7(4) | 7(3) | 3(3) | 3(3) | 24 | I | ||||||
| 6.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 6.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | – | – | 6 | I | ||||||
| 6.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 6.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 2 | 4 | 8 | I | ||||||
| 6.6 | Energie- und Verfahrenstechnik | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 6.7 | Umwelttechnik 5 | – | – | – | 4(2) | 4 | 8 | I | ||||||
| 6.8 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 6.9 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| B.7 | Waffen- und Sicherheitstechnik | |||||||||||||
| 7.1 | Konstruktion und Projektmanagement 4,5 | 4(3) | 5(4) | 5(3) | 4(3) | 5(5) | 23 | I | ||||||
| 7.2 | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||
| 7.3 | Fertigungstechnik 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | I | ||||||
| 7.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 7.5 | Automatisierungstechnik | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 7.6 | Ballistik, Waffenoptik und Munitionslehre | – | – | – | 2 | 3 | 5 | I | ||||||
| 7.7 | Waffen- und Sicherheitstechnik | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | ||||||
| 7.8 | Laboratorium | – | – | – | 3 | 3 | 6 | I | ||||||
| 7.9 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| B.8 | Robotik und Smart Engineering | |||||||||||||
| 8.1 | Konstruktion, Prototyping und Projektmanagement 4,5 | 4(4) | 7(4) | 5(3) | 3(3) | 3(3) | 22 | I | ||||||
| 8.2 | Mechanik und Simulation | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 12 | I | ||||||
| 8.3 | Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik 5,6 | 2 | 2 | 2 | 2(2) | 2 | 10 | I | ||||||
| 8.4 | Maschinen und Anlagen | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | |||||||
| 8.5 | Elektro- und Automatisierungstechnik | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| 8.6 | Informationstechnologie, Virtual- und Augmented Reality | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 8.7 | Robotik, Aktorik und Sensorik | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 8.8 | Smart Engineering 5 | – | – | – | 2(2) | 2 | 4 | I | ||||||
| 8.9 | Laboratorium | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||||
| 8.10 | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 7 | 8 | 8 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||
| 6. | Moderne Produktentwicklung 11 | – | 2 | 2 | 2 | 2 | I | |||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht 12 | |||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||
| 5. | Angewandte Informatik | |||||||||||||
| 6. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||
________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von 3 Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Einschließlich Darstellende Geometrie.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Einschließlich Betriebstechnik.
7 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.7 angeführten Pflichtgegenständen.
9 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im IV. und V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der angeführten Wochenstunden.
12 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
13 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der alternativen Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
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1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Maschinenbau sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fertigungstechnik, der Maschinen- und Anlagentechnik sowie der Automatisierungstechnik auszuführen. Die Einsatzgebiete reichen von der Entwicklung, Berechnung und Konstruktion über die Realisierung maschinenbautechnischer Anlagen, die messtechnische Überprüfung, die Testung und Validierung bis zur Qualitätssicherung und Instandhaltung der Komponenten.
Nach entsprechender Praxis können Sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen, Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen, anhand von Aufgabenstellungen Baugruppen norm-, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, Projektunterlagen erstellen sowie die Ergebnisse präsentieren.
Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt und einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Dynamik können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren sowie Gleichungssysteme/Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.
Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen hydraulische Kräfte sowie die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen, die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden sowie thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Im Bereich Wärmeübertragung können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln sowie Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Im Bereich Qualitätssicherung können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Im Bereich Komponenten können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenkomponenten hinsichtlich ihrer Kapazität, der Funktion und der Bau- und Sicherheitsvorschriften beurteilen.
Im Bereich Energie und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren sowie Lösungskonzepte für Anlagen der Energieumwandlung erarbeiten.
Im Bereich Kraft und Arbeit kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen und können die Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen beurteilen sowie Lösungskonzepte für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Im Bereich Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik und können Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen elektrische Antriebe auslegen und auswählen sowie die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen.
Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen, einfache Schaltungen mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auslegen und auswählen sowie Messdaten beurteilen und interpretieren.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen einfache Regelungen beurteilen und interpretieren sowie Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen und auslegen sowie geeignete Produktionsverfahren entwickeln und zu flexiblen Fertigungssystemen verknüpfen.
Im Bereich Fördertechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Fördertechnik auslegen, Tragkonstruktionen bemessen und analysieren, logische Vorgänge analysieren sowie Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Einsatzgebiete für Messgeräte und Messschaltungen definieren.
Im Bereich Kraft und Arbeit können die Absolventinnen und Absolventen Strömungsmaschinen auslegen und auswählen, das Betriebsverhalten und die Regelung von Strömungsmaschinen analysieren sowie Lösungskonzepte für Strömungsmaschinen erarbeiten.
Im Bereich Kraft und Arbeit können die Absolventinnen und Absolventen Triebwerksteile, Kolbenpumpen und Kolbenverdichter auslegen und auswählen sowie das Betriebsverhalten und die Regelung von Kolbenmaschinen analysieren.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Fertigungstechnik über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen, auslegen und in Pflichtenheften dokumentieren und Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion entwickeln, verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Qualitätsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätssicherungsmaßnahmen anwenden und die Qualitätssicherung von Produktionsabläufen beurteilen.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Einsatzgebiete für Messgeräte und Messschaltungen definieren.
Im Bereich Werkzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären und Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen und den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.
Im Bereich Vorrichtungsbau können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden und Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.
Im Bereich Handhabungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Elemente, Komponenten und Baugruppen von Handhabungsgeräten erklären, auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären und Gesamtanlagen bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten und Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und einfache Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Vorrichtungen und Handhabungsgeräte entwickeln.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen pneumatische und hydraulische Antriebe auslegen und auswählen sowie für steuerungstechnische Aufgaben pneumatische und hydraulische Schaltungen entwickeln.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen das dynamische Verhalten von Sensoren erklären, geeignete Sensoren für die Prozesstechnik auswählen sowie die Auswirkung der Geräteklasse beurteilen und die Bestimmung der Messunsicherheiten durchführen.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen die Hauptfunktionen und den Aufbau der Prozessleittechnik erklären und das dynamische Verhalten von Regelstrecken analysieren und dazu geeignete Regelungen entwerfen.
Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheitsrisiken analysieren und erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Im Bereich Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen und elektronische Grundschaltungen erklären.
Im Bereich Effektoren können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Effektoren analysieren und geeignete Effektoren auswählen.
Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter (inklusive Steuerung und Programmiersysteme) auswählen.
Im Bereich Industrieroboter Sensoren können die Absolventinnen und Absolventen Sensoren für Industrieroboter auswählen.
Im Bereich Identifikationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsmöglichkeiten von Identifikationssystemen im industriellen Umfeld erklären und deren Daten verarbeiten.
Im Bereich Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen Kommunikationssysteme für die Fernwartung von Prozessen konfigurieren.
Im Bereich Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Schnittstellen für eine Maschinendatenerfassung programmieren/parametrieren und Ergebnisse visualisieren und eingebettete Systeme programmieren.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Werkstoffen der Fahrzeugtechnik und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären und normgerecht bezeichnen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen die speziellen Fertigungsverfahren der Fahrzeugtechnik erklären und auswählen.
Im Bereich Kraft und Arbeit können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Arbeitsweise von Strömungsmaschinen sowie von Verbrennungsmotoren erklären, deren Energieeffizienz beurteilen und Lösungskonzepte erarbeiten.
Im Bereich Fahrzeugelektrik und –elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Sensoren, Steuerungen und Regelungen sowie den Aufbau und die Funktionsweise verschiedener Formen der Elektromobilität auswählen und erklären.
Im Bereich Fahrzeugtechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fahrzeugmechanik anwenden, den Aufbau und die Funktion des Antriebsstrangs sowie von Fahrwerkskomponenten und Fahrwerkregelsystemen erklären, deren Einfluss auf das Fahrverhalten beurteilen und kennen die Gestaltungsprinzipien von Karosserien sowie die relevanten Sicherheitsvorschriften.
Im Bereich Motorentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten sowie die Wirkungsweise von Verbrennungsmotoren und deren Energieeffizienz beurteilen, Ladungswechselsteuerungen und deren Einfluss auf das Betriebsverhalten sowie die für den Betrieb eines Motors erforderlichen Systeme erklären und Antriebsaggregate auslegen.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Darstellungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gestaltungsprinzipien, Darstellungstechniken und Medien im Design anwenden sowie Darstellungsverfahren auswählen.
Im Bereich Kultur- und Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Zusammenhänge der Kulturepochen, der Kunst und Designgeschichte und deren Einfluss auf Kunst und Kultur erklären. Sie können Stile, Designströmungen und Produkte hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen sowie Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.
Im Bereich Industriedesign können die Absolventinnen und Absolventen Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Zielgruppenorientierung beurteilen, Sie können Visionen entwickeln, Problemlösungen für Produkte erarbeiten, Designprojekte abwickeln und hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Zielgruppenorientierung beurteilen.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Umwelt- und Verfahrenstechnik über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Einsatzgebiete für Messgeräte und Messschaltungen definieren.
Im Bereich Mechanische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.
Im Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Komponenten auswählen und kombinieren sowie den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.
Im Bereich Hausanlagen können die Absolventinnen und Absolventen Rohrleitungen inklusive Einbauten und Messtechnik konzipieren, Schwachstellen, Gefahren und Optimierungspotentiale bei bestehenden Anlagenkomponenten erkennen sowie eine Grobplanung von Hausanlagen durchführen.
Im Bereich Heizungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an Heizungsanlagen definieren und Komponenten auswählen, Heizungsanlagen analysieren und beurteilen sowie eine Grobplanung von Heizungsanlagen durchführen.
Im Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen können die Absolventinnen und Absolventen Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen in Abfällen, im Boden, im Wasser und in der Luft sowie Berechnungen im Bereich Schallemissionen durchführen, als auch Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Im Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen können die Absolventinnen und Absolventen abwasser- und verfahrenstechnische Berechnungen sowie Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen, Vorgänge in der Abwassertechnik und bei der Abfallentsorgung sowie Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen als auch technische Konzepte zur Behandlung von Abfall und Abwasser erstellen.
Im Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen, Plausibilitätsprüfungen bei Analysenergebnissen durchführen, Stoffströme analysieren und damit Betriebszustände bei Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen und Biogasanlagen beurteilen sowie Optimierungsansätze für umwelttechnische Anlagen erstellen.
Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Umsetzung der Abfallwirtschaft und der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren sowie ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Waffentechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten verstehen, Waffensysteme konstruieren und berechnen, die Funktion von Waffensystemen analysieren und vergleichen, sowie bewerten und die Funktion von Waffensystemen und Schießgeräten optimieren.
Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheitsmechanismen, Schutzeinrichtungen sowie Verwahrungs- und Alarmtechniken verstehen und den verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen- und Munition umsetzen sowie Prüfungen entsprechend einem Regelwerk durchführen und die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen bewerten und entwickeln.
Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen Vorgänge und Modelle der Innen , Außen- und Zielballistik verstehen, ballistische Vorgänge messtechnisch erfassen, diese mit Hilfe von Modellen beschreiben und unter Verwendung technischer Hilfsmittel berechnen sowie ballistische Modelle lösen und die Ergebnisse interpretieren und unter Verwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten ballistische Modelle entwickeln.
Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten und den Aufbau von Beobachtungs- und Zielgeräten verifizieren und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen, deren Funktionsweise nachvollziehen, analysieren, vergleichen und dem Verwendungszweck gemäß bewerten sowie Zielgeräte auswählen, kombinieren und Optimierungsrechnungen durchführen.
Im Bereich Munitionslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten und den Aufbau von Munition identifizieren, die Funktion und die Aufgabe unterschiedlicher Munitionstypen verstehen und diese den Anwendungsbereichen zuordnen sowie die Funktionsweise der Munitionskomponenten interpretieren, vergleichen und bewerten sowie Munition anwendungsorientiert entwickeln.
In Ergänzung zu den im Abschnitt B dargestellten Lernergebnissen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Ausbildungsschwerpunkt Robotik und Smart Engineering über folgende Kompetenzen:
Im Bereich Konstruktion und Prototyping verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Innovationsprozesses und können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen, anhand von Aufgabenstellungen Baugruppen norm-, werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, Projektunterlagen erstellen sowie die Ergebnisse präsentieren und können PDM- und PLM-Systeme einsetzen und anwenden, Konstruktionen mittels VR/AR bewerten und einbinden sowie Anwendungen in VR/AR im maschinenbaulichen Umfeld erstellen.
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen, technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen sowie komplexe Körper mit CAD entwickeln.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen, Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren, Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
Im Bereich Projektmanagement verstehen die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen und können auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmt und einfach statisch unbestimmt gelagerte Bauteile berechnen sowie die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflagerreaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren, die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren sowie Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Dynamik können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren sowie Gleichungssysteme/Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.
Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen hydraulische Kräfte sowie die Energiebilanz in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen sowie den Wirkungsgrad von Kreisprozessen berechnen, die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden sowie thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Im Bereich Wärmeübertragung können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren, Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen und auslegen sowie geeignete Produktionsverfahren entwickeln und zu flexiblen Fertigungssystemen verknüpfen.
Im Bereich Simulation und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Abläufe der Anlagenplanung und -konzeption erklären, Layouts für die Anlagenkonzeption analysieren, beurteilen und entwickeln, fachspezifische Simulationsstudien erstellen und auswerten sowie Datenoptimierung und Datenvisualisierung durchführen.
Im Bereich New Technologies können die Absolventinnen und Absolventen neue Technologien erklären und beurteilen, diese in bestehende Systeme implementieren und Neues entwickeln sowie Informationsvisualisierungen entwickeln und gestalten.
Im Bereich Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln sowie Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Im Bereich Qualitätsmanagement und Prozessmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren und gängige Mess- und Prüfmethoden erklären und auswählen sowie Instrumente des Qualitätsmanagements anwenden, Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Im Bereich Fördertechnik können die Absolventinnen und Absolventen Anlagen der Fördertechnik auslegen, Tragkonstruktionen bemessen und analysieren, logische Vorgänge analysieren sowie Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Im Bereich Kraft und Arbeit können die Absolventinnen und Absolventen Strömungsmaschinen auswählen, das Betriebsverhalten und die Regelung von Strömungsmaschinen analysieren sowie Lösungskonzepte für Strömungsmaschinen erarbeiten und Triebwerksteile, Kolbenpumpen und Kolbenverdichter auswählen sowie das Betriebsverhalten und die Regelung von Kolbenmaschinen analysieren.
Im Bereich Elektrotechnik können die Absolventinnen und Absolventen Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.
Im Bereich Embedded Systems und Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl Algorithmen mithilfe einer Hochsprache umsetzen, als auch mit Hilfe von Mikrocontrollern Sensoren auslesen und Aktoren ansteuern.
Im Bereich Pneumatik und Hydraulik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen, einfache Schaltungen mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Im Bereich Steuern und Regeln können die Absolventinnen und Absolventen einfache Regelungen beurteilen und interpretieren sowie Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Im Bereich Planung können die Absolventinnen und Absolventen elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen sowie sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Programme in einer objektorientierten Programmiersprache erstellen, objektorientierte Konzepte verstehen und anwenden, UML Diagramme zur Modellierung von objektorientierten Problemstellungen anwenden, Programme testen und debuggen, eigene Bibliotheken erstellen sowie objektorientierte Programmierung zur Manipulation von VR/AR-Objekten anwenden.
Im Bereich Internet of Things können die Absolventinnen und Absolventen ein Thing und das Internet of Things verstehen und erklären, Daten eines Things an eine Cloud übertragen, übertragene Daten visualisieren und diese in einer Cloud weiterverarbeiten sowie einen digitalen Zwilling erstellen.
Im Bereich Messdatenverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Filter anwenden und programmieren, als auch komplexe Filter unter Verwendung von Bibliotheken anwenden.
Im Bereich VR/AR können die Absolventinnen und Absolventen technische Grundlagen von VR/AR erklären, Wahrnehmungsaspekte erklären und differenzieren, Komponenten und Werkzeuge für VR/AR erklären und anwenden und Objekte mittels VR/AR darstellen.
Im Bereich Digitaler Zwilling kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenführung physikalischer und virtueller Objekte und können eigenständig Projekt planen, umsetzen und testen.
Im Bereich Robotik können die Absolventinnen und Absolventen sowohl den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern erklären, die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren, als auch die Sicherheitseinrichtungen auswählen.
Im Bereich Effektoren und Manipulatoren können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Effektoren und Manipulatoren erklären, die Anforderungen daran analysieren und Auswahlkriterien erarbeiten sowie den Zusammenhang zwischen Arbeitsraum und Kollisionsraum definieren.
Im Bereich industrielle Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen nichtelektrische Größen mittels verschiedener Verfahren messen (Messwertumformer, Sensoren für mechanische, fluidmechanische, optische,… Größen), sowie Positionssensoren für Industrieroboter auswählen, als auch Sensoren für Kraft, Moment, Weg, Geschwindigkeit und Beschleunigung auswählen und auslegen.
Im Bereich Messtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Einsatzgebiete und Funktionen für Messgeräte und Messschaltungen definieren, Geräte und Abläufe der Kommunikationstechnik erklären, sowie die Messdaten beurteilen und interpretieren.
Im Bereich Aktorik können die Absolventinnen und Absolventen für Aufgaben der Automatisierung sowohl passende Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen, als auch geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren, die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen sowie die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen bei der Automatisierung verstehen.
Im Bereich Handhabungs- und Manipulationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Elemente der Handhabungstechnik beschreiben, kinematische und kinetische Aspekte der Bewegung im Raum erklären, Produktionsprozesse durch Auslegung und Programmierung automatisierter Fertigungszellen unter Einhaltung sicherheitstechnischer Aspekte optimieren und vernetzte Systeme analysieren und entwerfen.
Im Bereich vernetzte Systeme können die Absolventinnen und Absolventen Aufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.
Im Bereich Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der industriellen Kommunikationstechnik erklären, Netzwerktechnologien, Komponenten und Netzwerkdienste beschreiben sowie die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme erklären.
Im Bereich Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an eine strukturierte Programmierung erklären, Funktionsbausteine in speicherprogrammierbare Steuerungen implementieren, als auch Mensch-Maschine-Anwendungen (Human-Machine-Interface) inkl. mobile Anwendungen entwickeln.
Im Bereich Identifikationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsmöglichkeiten von Identifikationssystemen im industriellen Umfeld erklären und deren Daten verarbeiten, als auch Augmented Reality Anwendungen im industriellen Umfeld einsetzen und Lösungen entwickeln.
Im Bereich Prototyping können die Absolventinnen und Absolventen Projekte im Rahmen des Smart Engineerings umsetzen (vernetzte Smart Connected Products).
Im Bereich Connected Product/Production Lifecycle Management können die Absolventinnen und Absolventen Assisted Living Dashboards in verteilten Teams gestalten und optimieren, industrielle Daten erfassen, analysieren und interpretieren sowie Smart Connected Services gestalten und optimieren.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Um eine auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmte sprachliche Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, kann das Stundenausmaß der im Abschnitt B „Fachtheorie und Fachpraxis“ lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände insgesamt um bis zu 10 Wochenstunden unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl reduziert werden um im Ausmaß der Reduktionen das Stundenausmaß für eine zweite lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festzulegen.
In diesem Fall kommen die gem. nachfolgender Ziffer 2 angeführte Abweichung von der Stundentafel nicht in Betracht. Durch eine allfällige Kombination der angeführten Maßnahmen darf das Stundenausmaß der im Abschnitt B „Fachtheorie und Fachpraxis“ lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände um nicht mehr als 10 Wochenstunden reduziert werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, “Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Polarform; Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Bereich Analysis:
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen und periodische Funktionen in Fourierreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Bereich Analysis:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen; lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen, Fourierreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung; lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– einfache Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren.
Bereich Konstruktion
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Grundbegriffe der Geometrie (Abbildungsverfahren, Grundelemente, ebene Figuren und Kongruenzabbildungen, räumliches Koordinatensystem, Hauptrisse); Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte (axonometrische Darstellung einfacher Objekte, skizzieren technisch zugeordneter Normalrisse); elementare Konstruktionen, Lösung von Raumproblemen (Konstruktion von Körpern mit ebenen Figuren in Hauptlagen und projizierenden Lagen, Schnittaufgaben, Kreisdarstellung, wahre Größe von Flächen in besonderen Lagen).
Bereich Konstruktion:
Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– ebene Schnitte und elementare Durchdringungen mit CAD konstruieren;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen.
Bereich Konstruktion
– grundlegende wirtschaftliche Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben;
– lösbare Verbindungen und Werkstoffe auswählen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und mit CAD darstellen;
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen.
Bereich Maschinenelemente
– Passungen, Niet-, Schrauben- und Bolzenverbindungen auswählen und berechnen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Dreidimensionales Erfassen einfacher technischer Körper mit CAD (Einführung in ein 3D-CAD-System, Modellierung von Extrusionskörpern und Rotationskörpern, Transformationen; Drehflächen); Grundprinzipien ebener Schnitte und elementare Durchdringungen mit CAD (Schnitt Gerade-Ebene und Ebene-Ebene, Kugel, Kugelschnitte, Zylinderschnitte, Kegelschnitte, Durchdringung von Zylinderflächen).
Bereich Konstruktion:
Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); 3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken); normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen);
Bereich Maschinenelemente:
Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Normen, Normzahlen, Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit); Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung, Berechnung); Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz, Kräfte im Gewinde, Anziehdrehmomente, Wirkungsgrade von Bewegungsschrauben, Kraft- und Verformungsverhältnisse bei vorgespannten Schraubenverbindungen, Berechnung von Schraubenverbindungen); Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen und Berechnung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD darstellen;
– komplexe Körper mit CAD entwickeln.
Bereich Konstruktion
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und darstellen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Bauteile und einfache Baugruppen funktions- und CAD-gerecht konstruieren und technische Zeichnungen erstellen.
Bereich Maschinenelemente
– Federelemente, Schweiß- und Welle-Nabe-Verbindungen auswählen, berechnen und dimensionieren.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Dreidimensionales Erfassen komplexer technischer Körper mit CAD (Vertiefung 3D-CAD-System, Modellierung komplexer Körper); Grundprinzipien Schnitte und Durchdringungen mit CAD (Schnitte, Durchdringungen, zusammengesetzte Körper); erweiterter Formenschatz mit CAD (Regelflächen).
Bereich Konstruktion:
Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schweißverbindung (Darstellung und Bemaßung von Schweißnähten, schweißgerechte Konstruktion); Konstruktionssystematik (Modellstruktur, Modellverknüpfungen, Kanten-, Volumen- und Flächenmodelle, Parametrik).
Bereich Maschinenelemente:
Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe); Welle-Nabe Verbindung (Form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen sowie deren Berechnung); Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Berechnungen dokumentieren;
– Schraub- und Schweißkonstruktionen berechnen und normgerecht darstellen;
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Bereich Maschinenelemente
– sowohl statisch als auch dynamisch belastete Achsen und Wellen berechnen;
– Wälzlager auswählen und dimensionieren.
Bereich Konstruktion:
Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen, Berechnung und Dokumentation); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion, Berechnung und Dokumentation); Konstruktionssystematik (Konstruktionstabellen, Wiederholteile, Teilefamilien, Bibliotheken, Dokumentation einer Berechnung).
Bereich Maschinenelemente:
Achsen und Wellen (Belastungsgrößen, Modellbildung, Festigkeitsberechnung, Zeitfestigkeitsberechnung, Gestaltungsgrundsätze); Wälzlager (Funktion und Wirkung, Bauformen, Lageranordnung, Dichtungen, Berechnung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und einfache technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– einfache Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Maschinenelemente
– die Funktion und Gestaltung von Gleitlagern, Kupplungen und Getrieben beschreiben;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren;
– Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
Bereich Konstruktion:
Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, Variantenvergleich, Berechnung, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung); Konstruktionssystematik und Dokumentation (Variantenkonstruktion, Erstellung von technischen Dokumentationen).
Bereich Maschinenelemente:
Gleitlager (Funktion und Wirkung, Werkstoffe, Gestaltung der Lagerung); Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen); Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung, Getriebewirkungsgrad, Geometrie der gerad- und schrägverzahnten Stirnräder mit Evolventenverzahnung, Entwurfsberechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Methoden des Innovationsprozesses anwenden und berücksichtigen die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit;
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– aus Aufgabenstellungen Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Projektmanagement
– die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen; Erstellung technischer Produktdokumentationen); Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit).
Bereich Projektmanagement:
Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Methoden des Innovationsprozesses und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– können Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– können aus Aufgabenstellungen Pflichtenhefte erstellen und Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen; Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen berechneter und konstruierter Baugruppen und Systeme); Konstruktionssystematik (methodische Konstruktion); Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Pflichtenheft, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Dokumentationen erstellen und Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Projektmanagement
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– unterschiedliche Projektorganisationen erklären.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Präsentation und Variantenauswahl von Projekten).
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling; Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– anhand von Aufgabenstellungen Projektunterlagen erstellen, Ergebnisse präsentieren und Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Projektmanagement
– Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Bereich Konstruktion:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Präsentation und Variantenauswahl von Projekten).
Bereich Projektmanagement:
Maßnahmen der Personalentwicklung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– den Begriff Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären und können Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben;
– Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Statik:
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung; grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D); Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern, Standsicherheit.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflager-reaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen erklären.
Bereich Statik:
Coulombsche Reibung, Bestimmung der Stabkräfte bei ebenen Fachwerken, Schnittufer und Schnittgrößen.
Bereich Festigkeitslehre:
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Hookesches Gesetz, thermische Beanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Zug- und Druckbeanspruchung, Normalkraftverläufe, Abscheren und Lochleibung, Pressung, Berechnung von Verformungen und Spannungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren.
Bereich Festigkeitslehre:
Torsion von Wellen, Schubmittelpunkt, Biegehauptgleichung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmoment, Satz von Steiner, Biegemomenten- und Querkraftverläufe; Torsion bei dünnwandigen geschlossenen Querschnitten, Überlagerung von gleichartigen Spannungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung von Bauteilen analysieren.
Bereich Bewegungslehre
– die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären;
– die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen.
Bereich Festigkeitslehre:
Überlagerung ungleichartiger Spannungen bei statisch und dynamisch belasteten Bauteilen, Anstrengungshypothesen, Knickung nach Euler und Tetmajer, räumliche Kraftsysteme.
Bereich Bewegungslehre:
Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, schiefer Wurf, Schwerpunktsatz, Momentensatz.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegungslehre
– die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrostatik erklären;
– hydraulische Kräfte berechnen.
Bereich Bewegungslehre:
Impulssatz, Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
– die Energiebilanz und die Kräfte in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Bereich Thermodynamik
– die Grundgesetze der Thermodynamik und die auftretenden Energieumsätze erklären;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Kontinuitätsgleichung, Bernoulli–Gleichung, Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.
Bereich Thermodynamik:
Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, ideales Gas, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, erster und zweiter Hauptsatz, Prozessdarstellung in Diagrammen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik
– die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden;
– thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Bereich Thermodynamik:
Rechtsläufige und linksläufige Kreisprozesse, thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer, Wasserdampf in Maschinen und Anlagen, Clausius-Rankine-Prozess, Mischungen idealer Gase, feuchte Luft.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmeübertragung
– die Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, erklären;
– unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Bereich Festigkeitslehre
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen statisch unbestimmt gelagerter Bauteile berechnen;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Bereich Wärmeübertragung:
Wärmeleitung, Konvektion, Wärmeübertragung, Wärmeübertragung durch ein- und mehrschichtige ebene und gekrümmte Wände.
Bereich Festigkeitslehre:
Lösung der Differenzialgleichung der Biegelinie, Superposition, einfache statisch unbestimmte Systeme, rechnergestützte Methoden des Fachgebietes.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegungslehre
– Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.
Bereich Bewegungslehre:
Freie, erzwungene, ungedämpfte und gedämpfte Schwingungen, Resonanz.
Im I. Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten, im Übrigen ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren beschreiben;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– die metallischen Werkstoffe normgerecht bezeichnen und deren Eigenschaften beschreiben;
– eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Urformen (Gießen, Pulvermetallurgie); Umformen (Walzen, Schmieden, Durchziehen); Trennen – geometrisch bestimmte und unbestimmte Schneiden (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen); Fügen (Schweißen, Löten, Kleben, Fügen durch Umformen).
Bereich Werkstofftechnik:
Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle und nichtmetallische Werkstoffe (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren erklären;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– Diagramme der Wärmebehandlung anwenden;
– Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Schweißen; Abtragen.
Bereich Werkstofftechnik:
Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm; Wärmebehandlung; Umwandlungsdiagramme.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren erklären;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Qualitätsmanagement
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung, die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären;
– Prüfverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Blechbearbeitung (Biegen, Schneiden, Tiefziehen).
Bereich Qualitätsmanagement:
Werkstoffprüfung (mechanische und technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren erklären;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Kunststoffverarbeitung; Oberflächenbehandlung; Schneidwerkstoffe, Schnittkraftberechnung, Standzeit und Verschleiß.
Bereich Werkstofftechnik:
Kunst- und Verbundstoffe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen erklären;
– unterschiedliche Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Bauformen der Werkzeugmaschinen; Grundlagen Vorrichtungsbau; Werkzeug- und Formenbau; Auswahl und Verknüpfung geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitätsmanagement
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären;
– Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Produktionsmanagement
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungssysteme.
Bereich Produktionsmanagement:
Statische und dynamische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komponenten
– Aufbau und Funktion der Komponenten der Förderanlagen erklären;
– beurteilen, ob Maschinenkomponenten bezüglich ihrer Kapazität, der Funktion und den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Bereich Komponenten:
Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik erklären;
– ein Förderband, einen Aufzug und eine Seilwinde auslegen;
– Lösungsansätze für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Bereich Fördertechnik:
Hubwerke, Aufzüge; Brücken-, Portal- und Drehkrane; Schwingförderer, Förderbänder.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen erklären;
– Kreiselpumpen für Anlagen auslegen und auswählen;
– die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen;
– Lösungsansätze für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Bereich Kraft und Arbeit:
Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Gru. dgl.ichungen, Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder); Kreiselpumpen (Aufbau, Regelung, Auslegung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Wasserkraftmaschinen, Turboverdichtern, Kolbenpumpen und Kolbenverdichtern sowie von Verbrennungsmotoren erklären;
– die Energieeffizienz von Wasserkraftmaschinen und Verbrennungsmotoren beurteilen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Wasserkraftmaschinen und Turboverdichter (Aufbau, Funktion und Kennfelder); Kolbenpumpen und Kolbenverdichter (Aufbau, Funktion); Verbrennungsmotor (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente, Kennfelder).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion der Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären;
– bei Kraftwerken die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren;
– Lösungsansätze für Aufgaben der Energieumwandlung erarbeiten.
Bereich Energie und Umwelt:
Anlagen der Energieumwandlung; Kraftwerke (Arten, Funktionsweise, Einsatzkriterien, Schadstoffemissionsminderung, Kraft-Wärmekopplung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion von Haustechnikanlagen erklären;
– bei Haustechnikanlagen die Auswirkungen von technischen Verfahren und Prozessen auf die Umwelt interpretieren;
– Haustechnikanlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz beurteilen.
Bereich Energie und Umwelt:
Haustechnik (Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, Wärmepumpen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären;
– die Funktionsprinzipien elektrischer Bauteile erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (elektrische Größen und Grundgesetze, Grundschaltungen, Messung elektrischer Grundgrößen); Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Wechselstromkreisen untersuchen;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen.
Bereich Elektrotechnik:
Magnetisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte); Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Elemente des Wechselstromkreises, Leistungsbegriffe, Wechselstromschaltungen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Antriebe erklären;
– elektrische Antriebe auswählen;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Drehstromkreisen untersuchen.
Bereich Pneumatik und Hydraulik
– die Funktionsprinzipien der hydraulischen und pneumatischen Bauelemente erklären;
– die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Bereich Elektrotechnik:
Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport); elektrische Maschinen (Transformator, Gleichstrommotor, Wechselstrommotor, Drehstrommotor und Generator).
Bereich Pneumatik und Hydraulik:
Hydraulische und pneumatische Bauelemente (Ventile, Antriebe; Energieumsetzung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Antriebe auslegen.
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären.
Bereich Planung
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (anwendungsorientierte Maschinen).
Bereich Steuern und Regeln:
Digitaltechnik (Grundlagen, logische Verknüpfungen; Flip Flop); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, pneumatische und hydraulische Steuerungen).
Bereich Planung:
Schutzmaßnahmen (Personenschutz, Maschinenschutz, Sicherheitsklassen, Sicherheitsschaltungen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel; ausgewählte Messverfahren).
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Regelungstechnik (Grundlagen, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Fertigungstechnik
– geeignete Prüfverfahren für die Beurteilung von Werk- und Hilfsstoffen auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– theoretisch erstellte Modelle mit gemessenen Größen vergleichen und eventuelle Abweichungen interpretieren;
– die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
– Kennlinien einfacher elektrischer Bauteile aufnehmen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen und mit entsprechenden Bauteilen realisieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von elektrischen und nicht elektrischen Größen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung
– die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:
Gegenüberstellung von klassischen und computergestützten Berechnungsmethoden; Messen von Verformungen und Spannungen.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Fertigung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Projekte) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten Werkstoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen; Oberflächenschutzverfahren).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen und deren Funktion erklären und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache elektrische Grundschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und Messungen durchführen;
– einfache Computersysteme aufbauen, in Betrieb setzen und warten;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Modelltischlerei“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holz; Anfertigen von Modellen für den Formenbau).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen; Schweißverbindungen).
Werkstätte „Schweißtechnik“ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Formenbau“ (Herstellung von Formen, Gießen und Abformen mit unterschiedlichen Werkstoffen und Verfahren).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik 1“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben; Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen; Inbetriebnahme von Schaltungen, Messmethoden; Konfigurieren und Aufsetzen von Computersystemen; Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionsmanagement
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln;
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– Produktionsabläufe optimieren und die dafür notwendigen Lösungskonzepte erarbeiten.
Bereich Inbetriebnahme
– den Zusammenbau, die Inbetriebnahme und Wartung von Baugruppen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen durchführen;
– die für Mess- und Prüfaufgaben geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen und sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;
– Lösungskonzepte zur Optimierung von Bauteilen, Stahlbaukonstruktionen, Anlagen und Komponenten entwickeln und dokumentieren.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Anlagen erklären und deren Funktion erklären und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen, sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– einfache Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren, sowie Steuerungen programmieren;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „CNC-Technik“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken und Baugruppen mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien und Einsatz verschiedener Normalien, Oberflächenveredelungsverfahren).
Werkstätte „Stahlbau“ (Herstellung von einfachen Stahlbau- und Blechkonstruktionen unter Anwendung von relevanten Schweiß- und Umformverfahren. Herstellung von Stahlbaukonstruktionen, Portalbau, Oberflächenschutzverfahren).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Kalkulation; Materialwirtschaft und Lagerhaltung).
Bereich Inbetriebnahme:
Werkstätte „Montage, Installationstechnik“ (Zusammenbau, Wartung und Reparatur von Maschinen, Baugruppen und Geräten; Dokumentation).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Installationstechnik und elektrische Schaltungen; Ansteuerung und Beschaltung von Aktuatoren und Sensoren. Elektrische Schaltungen, Diagnose und Fehlerbehebung).
Werkstätte „Steuerungstechnik 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme pneumatischer Steuerungen. Grundfunktionen, Bauelemente, Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an analogen und digitalen Steuerungen).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodul 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Bauteilen und Baugruppen aus projektorientierten Aufgabenstellungen, an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen oder Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Bereich Produktionsmanagement
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– Produktionsabläufe optimieren und die dafür notwendigen Lösungskonzepte erarbeiten.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen, sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren, sowie Steuerungen programmieren.
Bereich Qualitätssicherung
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles anwenden;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen und Kennzahlen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren.
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (computerunterstützte Arbeitsvorbereitung mit ERP-Systemen; projektbezogene Umsetzung von Auftrags- und Materialplanung sowie Kalkulation nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 1“ (rechnerunterstützte Programmierung; Generierung von CNC-Programmen aus CAD-Files; Herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (projektorientierte Anwendungen aus dem Bereich Elektrotechnik und Elektronik).
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 2“ (Grundfunktionen, Bausteine, Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an Steuerungen; Aufbau und Programmierung von Steuerungen; Schaltplanentwurf, Aufbau und Inbetriebnahme von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen, Inbetriebnahme, Einstellen und Optimierung von fluidtechnischen Systemen).
Bereich Qualitätssicherung:
Werkstättenlaboratorium „Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung 1“ (Messen und Prüfen von Bauteilen; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten; Ermittlung von Qualitätskennzahlen; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Bauteilen, Baugruppen und Geräten aus projektorientierten Aufgabenstellungen, an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen oder Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen und Baugruppen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Bereich Produktionsmanagement
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– Produktionsabläufe optimieren und die dafür notwendigen Lösungskonzepte erarbeiten.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen, sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren, sowie Steuerungen programmieren.
Bereich Qualitätssicherung
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und die für Fehlerursachen verantwortlichen Maschinen und Anlagen erkennen;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und die dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 2“ (projektorientierte Programmierung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 3“ (computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 3“ (Automation von Fertigungsabläufen; Signalaufnahme und Signalverarbeitung; industrielle Steuerungsaufgaben).
Bereich Qualitätssicherung:
Werkstättenlaboratorium „Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung 2“ (Anwendung von Mess- und Prüfmethoden; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten).
Siehe Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Kompetenzmodule 1 bis 6 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren der Anlagentechnik erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren der Anlagentechnik auswählen;
– die Verfahren der Oberflächenbehandlung erklären;
– geeignete Oberflächenbehandlungen auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Verfahren der Fertigungstechnik und der Oberflächenbehandlung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen erklären;
– Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen und auslegen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Werkzeugmaschinen (Bauelemente, Einsatzbereiche, Verkettung, Steuerung und Programmierung; Berechnung der Zerspanungsleistung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren;
– geeignete Produktionsverfahren entwickeln und zu flexiblen Fertigungssystemen verknüpfen.
Bereich Produktionsmanagement
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Bereich Fertigungsverfahren:
Kombinierte und integrierte Fertigungsverfahren, Handhabungstechnik, flexible Fertigungssysteme, CAD-CAM.
Bereich Produktionsmanagement:
Statische und dynamische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Einsatzbereiche und Vorteile des Rapid Prototyping beurteilen.
Bereich Qualitätsmanagement
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären;
– Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Fertigungsverfahren:
Rapid Prototyping; Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und Lösungskonzepte optimieren.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungssysteme.
Siehe die Kompetenzmodule 5, 6 und 9 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik
– die Funktionsweise von Hebezeugen und Stetigförderern ohne Zugmittel erklären;
– Fahr-, Dreh- und Wippwerke sowie Stetigförderer ohne Zugmittel auslegen;
– Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Bereich Fördertechnik
Serienhebezeuge, Fahr-, Dreh- Wippwerke, mechanische Stetigförderer ohne Zugmittel.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik
– die Funktionsweise der mechanischen Stetigförderer mit Zugmittel erklären;
– Stetigförderer mit Zugmittel auslegen;
– Tragkonstruktionen bemessen und analysieren sowie logische Vorgänge analysieren;
– Lösungskonzepte für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Bereich Fördertechnik:
Mechanische Stetigförderer mit Zugmittel; Strömungsförderer; Tragkonstruktionen; technische Logistik.
Siehe die Kompetenzmodule 5 bis 7 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären.
Bereich Planung
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Steuern und Regeln:
Digitaltechnik (Grundlagen, logische Verknüpfungen; Flip Flop); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, pneumatische und hydraulische Steuerungen).
Bereich Planung:
Schutzmaßnahmen (Personenschutz, Maschinenschutz, Sicherheitsklassen, Sicherheitsschaltungen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien von Generatoren und Komponenten der Elektromobilität erklären;
– Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.
Bereich Messtechnik
– die Geräte und die Abläufe der Kommunikationstechnik erklären;
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen;
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (anwendungsorientierte Maschinen; drehzahlabhängige Auslegung inklusive Leistungselektronik); Generatoren; Elektromobilität.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); Kommunikationstechnik (Bussysteme, Schnittstellen); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel; ausgewählte Messverfahren).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen); Regelungstechnik (Grundlagen, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler, Regleroptimierung, Stabilität von Regelkreisen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen sowie die auslegungsrelevanten Parameter von Strömungsmaschinen erklären;
– die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Hydraulische Strömungsmaschinen (Aufbau, konstruktive Ausführung); Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Gru. dgl.ichungen, Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kennzahlen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– hydraulische Strömungsmaschinen auslegen und auswählen;
– das Betriebsverhalten und Regelung von Wasserturbinen und Kreiselpumpen analysieren.
Bereich Kraft und Arbeit:
Hydraulische Strömungsmaschinen (Kennlinien, Kennfelder, Auslegungsberechnung, Betriebsverhalten und Regelung von Kreiselpumpen und Wasserturbinen, Kavitation).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Dampfturbinen und Verdichtern erklären;
– Dampfturbinen und Verdichter auslegen und auswählen;
– Auslegungsberechnungen für thermische Strömungsmaschinen durchführen;
– das Betriebsverhalten von thermischen Turbomaschinen analysieren.
Bereich Kraft und Arbeit:
Thermische Strömungsmaschinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Auslegungsberechnung, Betriebsverhalten und Regelung von Dampfturbinen und Verdichtern).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Gasturbinen erklären;
– das Betriebsverhalten und die Regelung von Gasturbinen analysieren;
– Lösungskonzepte für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Bereich Kraft und Arbeit:
Thermische Strömungsmaschinen (Aufbau, Betriebsverhalten und Regelung von Gasturbinen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Hauptabmessungen von Verbrennungsmotoren auslegen;
– den Massenausgleich von Kurbeltrieben ermitteln;
– die Energieeffizienz von Verbrennungsmotoren beurteilen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Aufbau und Komponenten, Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich; Hauptabmessungen, Leistung und Wirkungsgrade, Einsatzkriterien, Kraftstoffe).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Systemen zur Gemischaufbereitung sowie das Motormanagement erklären;
– das Betriebsverhalten und die Regelung von Verbrennungsmotoren analysieren.
Bereich Kraft und Arbeit:
Verbrennungsmotoren (Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Gemischaufbereitung, Motormanagement, Ladungswechsel, Betriebsverhalten und Regelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau der Aufladung und der Systeme zur Abgasnachbehandlung von Verbrennungsmotoren erklären;
– die Triebwerksteile auslegen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Diesel- und Ottomotor (Aufladung, Zündung und Abgase, Verbrennungsabläufe, Kühlung und Schmierung, Schadstoffminimierung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– Kolbenpumpen und –verdichter auslegen und auswählen;
– das Betriebsverhalten und die Regelung von Kolbenpumpen analysieren.
Bereich Kraft und Arbeit:
Kolbenpumpen und Kolbenverdichter (Bauarten, Einsatz, Auslegungsberechnung, Betriebsverhalten und Regelung).
IV. Jahrgang:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung
– die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Fertigungstechnik
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und die für Fehlerursachen verantwortlichen Maschinen und Anlagen erkennen;
– die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten;
– geeignete Prüfverfahren für Werk- und Hilfsstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– theoretisch erstellte Modelle mit gemessenen Größen vergleichen und eventuelle Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren, sowie die entsprechende Hardware programmieren.
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:
Gegenüberstellung von klassischen und computergestützten Berechnungsmethoden; Messen von Verformungen und Spannungen.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Strömungsmaschinen und Verbrennungsmotoren.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von elektrischen Größen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– einfache Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien an Strömungsmaschinen, Verbrennungsmotoren, Apparate der Wärme- und Energieübertragung.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von elektrischen Größen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Kompetenzmodule 1 bis 5 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen erklären;
– unterschiedliche Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären;
– Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Fertigungsverfahren:
Bauformen der Werkzeugmaschinen; Grundlagen Vorrichtungsbau; Werkzeug- und Formenbau; Auswahl und Verknüpfung geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätssysteme und –management (Instrumente des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung; Planung, Lenkung, Prüfung, Total Quality Management).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren erklären und auswählen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Verfahren der Fertigungstechnik und Oberflächenbehandlung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen erklären;
– Werkzeugmaschinen hinsichtlich Kapazität und geforderter Qualität auswählen, auslegen und in Pflichtenheften dokumentieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Werkzeugmaschinen (Bauelemente, Einsatzbereiche, Verkettung, Steuerung und Programmierung, Berechnung der Zerspanungsleistung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion entwickeln, verknüpfen und optimieren;
– Produktionsabläufe zu Fertigungssystemen verknüpfen.
Bereich Produktionsmanagement
– Systeme der Produktionsplanung und –steuerung erklären;
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Bereich Fertigungsverfahren:
Kombinierte und integrierte Fertigungsverfahren; Handhabungstechnik; flexible Fertigungssysteme; CAD-CAM; Rapid Prototyping.
Bereich Produktionsmanagement:
Produktionsplanung und –steuerung; statische und dynamische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Produktionsabläufe entwickeln und zu Fertigungssystemen verknüpfen und optimieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– Prüfpläne erstellen und bewerten;
– Qualitätssicherungsmaßnahmen anwenden;
– die Qualitätssicherung von Produktionsabläufen beurteilen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Produktionsabläufe bewerten, beurteilen und Lösungskonzepte optimieren.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsregelkarten, Wahrscheinlichkeitsnetz, Prüfpläne, Aufbau und Anwendung.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Kompetenzmodule 5 bis 8 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen;
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
– die Verfahren und Geräte der Steuer- und Regeltechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel); ausgewählte Messverfahren.
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen); Regelungstechnik (Grundlagen, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Antriebe auslegen und auswählen;
– die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuer- und Regeltechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren;
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Bereich Elektrotechnik:
Bauformen, Kenngrößen und Anwendungen von elektrischen Antrieben.
Bereich Steuern und Regeln:
Regelungstechnik (stetige Regler, Regelalgorithmen, Stabilität von Regelkreisen); Stelltechnik (Übersicht, Stellantriebe, Stellglieder); Kommunikationstechnik (Bussysteme, Schnittstellen, Messdatenerfassung und –auswertung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
– Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen;
– den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.
Bereich Werkzeugbau
Werkzeuge der Blechbearbeitung (Bauteile, Systeme, Auslegung); Werkzeuge der Metallumformtechnik (Press-, Schmiede- und Gießwerkzeuge).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
– Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen;
– den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.
Bereich Werkzeugbau:
Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung (Materialien der Kunststoffverarbeitung und deren Eigenschaften, Press- und Gießwerkzeuge, Bauteile und konstruktive Gestaltung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
– Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen;
– den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.
Bereich Werkzeugbau:
Werkzeuge der Kunststoffverarbeitung (Spritzgieß-, Extrusions- und Blasformwerkzeuge, Bauteile und konstruktive Gestaltung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeugbau
– Werkzeuge hinsichtlich Aufbau, Funktion und Herstellung erklären;
– Standardkomponenten des Werkzeugbaus entsprechend den Anforderungen an das Werkzeug auswählen und berechnen;
– den Einsatz von Werkzeugen, ihrer Werkstoffe und Komponenten, hinsichtlich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit analysieren und bewerten.
Bereich Werkzeugbau:
Werkzeuge für Sonderbearbeitungsverfahren.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vorrichtungsbau
– Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären.
Bereich Vorrichtungsbau:
Lagebestimmung und Spannen von Bauteilen unter Berücksichtigung der Prozesskräfte; Bauelemente von Vorrichtungen; Vorrichtungsarten und Vorrichtungssysteme; Pneumatik und Hydraulik im Vorrichtungsbau.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vorrichtungsbau
– Elemente von Vorrichtungen hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen und die Gesamtanlage bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten;
– Elemente, Komponenten und Baugruppen von Vorrichtungen sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden.
Bereich Vorrichtungsbau:
Gestaltungskriterien; Dimensionierung und Bewertung von Vorrichtungen; Vorrichtungen für die spanende und spanlose Bearbeitung; Montage- und Prüfvorrichtungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handhabungstechnik
– Elemente, Komponenten und Baugruppen von Handhabungsgeräten sowie deren Steuerungen in Aufbau und Funktion erklären;
– Elemente, Komponenten und Baugruppen von Handhabungsgeräten auswählen und in einen Gesamtprozess einbinden;
– Elemente von Handhabungsgeräten hinsichtlich ihrer Festigkeit beurteilen.
Bereich Handhabungstechnik:
Grundprinzipien der Werkstück- und Werkzeughandhabung; Werkzeugsysteme und Werkzeugspeichersysteme; Aufbau, Auslegung und Funktionselemente von Handhabungseinrichtungen, Verkettung; Roboter–Aufbau, Antriebe, Steuerung und Programmierung; bauteilspezifische Behandlungskriterien von Wirr-, Schütt- und Stückgut.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handhabungstechnik
– einfache Produktionsabläufe unter Einbeziehung flexibler Fertigungssysteme und der dafür notwendigen Vorrichtungen und Handhabungsgeräte entwickeln;
– Gesamtanlagen bezüglich Funktion, Kapazität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bewerten.
Bereich Handhabungstechnik:
Einbindung von Vorrichtungen in CNC-gesteuerte Anlagen und flexible Fertigungssysteme.
Siehe die Kompetenzmodule 7 bis 9 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Fertigungstechnik
– Fertigungsprozesse analysieren und optimieren.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Anwendungsorientierte Fertigungsprozesse.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, ausgenommen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der zugehörige Lehrstoff des 9. bis 10. Semesters.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pneumatik und Hydraulik
– die Funktionsprinzipien pneumatischer und hydraulischer Bauelemente erklären;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Bereich Pneumatik und Hydraulik:
Anwendung, Bauteile pneumatischer/hydraulischer Systeme, Symbole und Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– elektrische Schaltpläne lesen, deren Funktion erklären und Steuerungen entwerfen;
– das Verhalten von Logikschaltungen analysieren und vorhandene Fehler erkennen;
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
– Logikschaltungen für steuerungstechnische Aufgaben entwickeln.
Bereich Steuern und Regeln:
Digitaltechnik (Grundverknüpfungen, Rechenregeln, Minimierung, Flip-Flop und Anwendungen A/D- und D/A-Umsetzer); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, Grundschaltungen von Steuerungen, speicherprogrammierbare Steuerungen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– das dynamische Verhalten von Sensoren erklären;
– geeignete Sensoren für die Prozesstechnik auswählen;
– die Auswirkung der Geräteklasse und die Bestimmung von Messunsicherheiten durchführen;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Messtechnik:
Messgeräte, Messkette, Messverfahren, Messfehler, Innenwiderstand, Messschaltungen, Messunsicherheit, Fehlervermeidung, Verhalten von Messsystemen, Messung nicht elektrischer Größen (Sensoren für Temperatur, Durchfluss und Füllstand).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pneumatik und Hydraulik
– die Funktionsprinzipien von stufenlos verstellbaren pneumatischen und hydraulischen Bauelementen erklären;
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären;
– pneumatische und hydraulische Antriebe auswählen und auslegen;
– für steuerungstechnische Aufgaben pneumatische und hydraulische Schaltungen erstellen.
Bereich Planung
– sicherheitstechnische Anforderungen erkennen;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen;
– den Grundgedanken der Maschinensicherheitsverordnung mit Beiziehung von Experten umsetzen;
– Sicherheitsrisiken analysieren und erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Bereich Pneumatik und Hydraulik:
Pneumatische und hydraulische Schaltungen mit mehreren Aktoren, Antriebstechnik (stufenlos verstellbare Ventile, Anwendungen).
Bereich Planung:
Sicherheit (Steuerungssicherheit, Sicherheitsanforderungen, Risikoanalyse, Schutzeinrichtungen, Sicherheitsschaltungen); Maschinensicherheitsrichtlinie.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Regeltechnik (Begriffe, Übertragungsfunktion, Arten und Zeitverhalten von Regelkreiselementen, Frequenzgang, Ortskurve, Ausführung von Reglern, Stabilität).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Hauptfunktionen und den Aufbau der Prozessleittechnik erklären;
– Komponenten der MSR-Technik einer Anlage anhand eines Rohrleitungs- Instrumenten- Fließbildes auswählen;
– das dynamische Verhalten von Regelstrecken analysieren und dazu geeignete Regelungen entwerfen.
Bereich Steuern und Regeln:
Regeltechnik (stetige und unstetige Regelungen, Einstellverfahren; erweiterte Regelstrukturen); Leittechnik (Prozessautomatisierungsstruktur, R I-Fließbild, Hauptfunktionen, Aufbau, Dienste der Prozessleittechnik).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– das Funktionsprinzip des elektrischen Stromkreises erklären;
– Berechnungen in linearen Netzen durchführen.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (elektrische Größen und Grundgesetze; Leitungsmechanismus; Schaltungen von Widerständen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Wirkungen im elektrischen Feld erklären;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen.
Bereich Elektrotechnik:
Grundschaltungen (gemischte Schaltungen, Kirchhoff, Quellenersatzschaltungen, Spannungsteiler); Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld, Kondensator, Bauformen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer Bauelemente erklären;
– die Wechselwirkungen im elektrischen und magnetischen Feld erklären;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben.
Bereich Elektronik
– Grundschaltungen zur Signalaufbereitung einsetzen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrisches Feld (Schaltung von Kondensatoren); magnetisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte; Induktionsgesetz, transformatorische und rotatorische Spannungserzeugung, Wirbelströme); Wechselstrom (Begriffe, Kennwerte).
Bereich Elektronik:
Elektronik (OPV-Schaltungen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Lösungsmethoden und komplexe Betrachtungen für Wechselstromnetze und für Dreiphasen-Wechselstromnetze anwenden.
Bereich Planung
– sicherheitstechnische Anforderungen erkennen;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen;
– Maßnahmen zum Personen-, Geräte- und Leitungsschutz anwenden.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstrom (Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Schaltungen mit Widerständen, Spulen und Kondensatoren; Schwingkreise); Dreiphasen-Wechselstrom (Begriffe, Sternschaltung, Dreieckschaltung).
Bereich Planung:
Elektrische Schutzmaßnahmen (Schutz gegen Berühren, elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, Überstrom- und Kurzschlussschutz)-.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien von elektrischen Antrieben erklären;
– elektrischen Antriebe auswählen und auslegen.
Bereich Elektronik
– die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (Gleichstrommaschine, Drehstrommaschine, Frequenzumrichter, Servoantriebe, Bauformen, Kenngrößen und Anwendungen).
Bereich Elektronik:
Elektronik (Halbleiter, Aufbau, Dotieren, PN-Übergang, Dioden, Gleichrichterschaltungen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektronik
– die Funktionsprinzipien von elektronischen Bauteilen erklären;
– elektronische Grundschaltungen erklären.
Bereich Elektronik:
Transistor, Thyristor, Triac, IGBT, OPV-Schaltungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikation
– die Grundlagen der industriellen Kommunikationstechnik erklären;
– die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme erklären;
– Kommunikationssysteme für die Fernwartung von Prozessen konfigurieren.
Bereich Programmierung
– die Anforderungen an eine strukturierte Programmierung erklären;
– Funktionsbausteine in speicherprogrammierbare Steuerungen implementieren.
Bereich Kommunikation:
Datenübertragung (Grundlagen, Kenngrößen und Anwendung, Feldbussysteme, Industrial Ethernet).
Bereich Programmierung:
SPS-Programmierung (Software-, Programmier- und Kommunikationsmodell, Verknüpfungssteuerungen, Standard-Funktionsbausteine).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieroboter Sensoren
– Positionssensoren für Industrieroboter auswählen;
– Sensoren für Kraft, Moment, Weg, Geschwindigkeit und Beschleunigung auswählen und auslegen.
Bereich Programmierung
– Programmieranforderungen analysieren;
– SPS-Programme für steuerungstechnische Anwendungen entwickeln.
Bereich Industrieroboter Sensoren:
Sensoren (Messung von geometrischen, bewegungs- und kraftbezogenen Größen).
Bereich Programmierung:
Anwendungsprogrammierung (strukturierte Programmierung, Ablaufsteuerungen, Funktionsbausteine).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Effektoren
– den Aufbau und die Funktionsweise von Greifern erklären;
– die Anforderungen an Effektoren analysieren und geeignete Effektoren auswählen.
Bereich Robotik
– den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern erklären.
Bereich Identifikationssysteme
– die Anwendungsmöglichkeiten von Identifikationssystemen im industriellen Umfeld erklären und deren Daten verarbeiten.
Bereich Programmierung
– die Anforderungen an eine strukturierte Programmierung erklären;
– Programmieranforderungen analysieren und grafisch darstellen.
Bereich Effektoren:
Greiferbauarten (mechanische, pneumatische und magnetische Greifer); Greiferkinematik, Greiferflexibilität, Fügemechanismen, Greifersensorik und Sicherheitssysteme.
Bereich Robotik:
Industrieroboter (Kinematik, Koordinatensysteme und Koordinatentransformation).
Bereich Identifikationssysteme:
Identifikation, Lesesysteme (optische Codierung, RFID, Bildverarbeitung).
Bereich Programmierung:
Hochsprachenprogrammierung (Datentypen, Kontrollstrukturen, Methoden); Programmdokumentation.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Robotik
– Sicherheitseinrichtungen für Industrieroboter auswählen;
– Projekte zur Ergänzung und Vertiefung des Bereiches durchführen;
– die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren und geeignete Industrieroboter (inklusive Steuerung und Programmiersysteme) auswählen.
Bereich Programmierung
– Schnittstellen für eine Maschinendatenerfassung programmieren/parametrieren und Ergebnisse visualisieren;
– eingebettete Systeme programmieren.
Bereich Robotik:
Baugruppen (Gestelle, Arme, Führungen, Lager, Antriebe); Handhabungsgeräte (Manipulator, fernbediente und mobile Geräte); Einsatzgebiete (Roboter und ihre speziellen Anforderungen; Sicherheitseinrichtungen).
Bereich Programmierung:
Dateizugriff, Prozessvisualisierung, Eingebettete Systeme (Architektur, Programmiertechniken, Speicherorganisation, Realzeit-Anforderungen).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B. und weiters:
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Automatisierungstechnik
– pneumatische und hydraulische Schaltungen erstellen und mit entsprechenden Bauteilen realisieren;
– Automatisierungsgeräte programmieren.
Laboratorium Robotik und Prozessdatenverarbeitung
– Kommunikationssysteme konfigurieren und Prozessdaten verarbeiten.
Laboratorium Elektrotechnik und Elektronik
– elektrische Schaltungen erstellen und mit entsprechenden Bauteilen realisieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen, Programmierung von Automatisierungsgeräten.
Laboratorium Robotik und Prozessdatenverarbeitung:
Aufbau und Konfiguration von Feldbussystemen, Prozessdaten verarbeiten und grafisch aufbereiten.
Laboratorium Elektrotechnik und Elektronik:
Aufbau von elektrischen Schaltungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Automatisierungstechnik
– elektronische Schaltungen erstellen und mit entsprechenden Bauteilen realisieren;
– einfache Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Automatisierungsgeräte programmieren.
Laboratorium Robotik und Prozessdatenverarbeitung
– Roboter programmieren.
Laboratorium Elektrotechnik und Elektronik
– elektronische Schaltungen erstellen und mit entsprechenden Bauteilen realisieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektronischen Schaltungen und einfachen Regelkreisen, Programmierung von Automatisierungsgeräten.
Laboratorium Robotik und Prozessdatenverarbeitung:
Programmierung von Robotern, Aufbau von Systemen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Aspekte.
Laboratorium Elektrotechnik und Elektronik:
Aufbau von elektronischen Schaltungen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Kompetenzmodule 1 bis 8 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären und können sie normgerecht bezeichnen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches.
Bereich Werkstofftechnik:
Leichtbauwerkstoffe, spezifische Eigenschaften.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches.
Siehe die Kompetenzmodule 5, 6 und 9 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Wasserkraftmaschinen, Turboverdichtern, Kolbenpumpen und –verdichtern sowie von Verbrennungsmotoren erklären;
– die Energieeffizienz von Wasserkraftmaschinen und Verbrennungsmotoren beurteilen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Wasserkraftmaschinen und Turboverdichter (Aufbau, Funktion und Kennfelder); Kolbenpumpen und –verdichter (Aufbau, Funktion); Verbrennungsmotor (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen erklären;
– Kreiselpumpen für Anlagen auslegen und auswählen;
– die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen;
– Lösungsansätze für Aufgaben des Anlagenbaus erarbeiten.
Bereich Kraft und Arbeit:
Grundlagen der hydraulischen Strömungsmaschinen (Gru. dgl.ichungen, Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder); Kreiselpumpen (Aufbau, Regelung, Auslegung).
Siehe die Kompetenzmodule 5 bis 7 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Antriebe auslegen.
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären.
Bereich Planung
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Fahrzeugelektrik und -elektronik
– die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Sensoren, Steuerungen und Regelungen auswählen und erklären;
– den Aufbau und die Funktionsweise verschiedener Formen der Elektromobilität erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (anwendungsorientierte Maschinen).
Bereich Steuern und Regeln:
Digitaltechnik (Grundlagen, logische Verknüpfungen; Flip Flop); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, pneumatische und hydraulische Steuerungen).
Bereich Planung:
Schutzmaßnahmen (Personenschutz, Maschinenschutz, Sicherheitsklassen, Sicherheitsschaltungen).
Bereich Fahrzeugelektrik und –elektronik:
Elemente, Systeme, Bordnetze, passive Fahrsicherheit, Elektromobilität.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen;
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen.
Bereich Fahrzeugelektrik und -elektronik
– die für die Motor- und Fahrzeugsteuerung notwendigen Sensoren, Steuerungen und Regelungen auswählen und erklären.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel; ausgewählte Messverfahren).
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen).
Bereich Fahrzeugelektrik und –elektronik:
Aktive Fahrsicherheit, Motormanagement, Steuergeräte, Mikrocontroller.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln:
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Regelungstechnik (Grundlagen, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrzeugtechnik
– die Grundlagen der Fahrzeugmechanik sowie die Bauarten, den Aufbau von Reifen und Rädern von Fahrzeugen und deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären;
– beurteilen, ob Reifen und Räder funktionsgerecht gestaltet sind und den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Bereich Fahrzeugtechnik:
Fahrzeugmechanik; Reifen, Räder.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrzeugtechnik
– die Bauarten und den Aufbau von Kupplung, Getriebe, Wandler sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären;
– Hauptabmessungen von Kupplung und Getriebe ermitteln und optimieren;
– beurteilen, ob Kupplung und Getriebe funktionsgerecht gestaltet sind.
Bereich Fahrzeugtechnik:
Kupplung, Getriebe, Wandler.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrzeugtechnik
– die Bauarten, den Aufbau des Antriebsstranges und dessen Einfluss auf das Fahrverhalten erklären;
– Hauptabmessungen von Teilen des Antriebsstranges ermitteln und optimieren;
– beurteilen, ob Komponenten des Antriebsstranges funktionsgerecht gestaltet sind;
– die neuesten Entwicklungen erklären und können geeignete Komponenten auswählen und kombinieren;
– die Achsgeometrie und deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären.
Bereich Motorentechnik
– Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von Verbrennungsmotoren erklären;
– die neuesten Entwicklungen von Antriebsaggregaten erklären;
– Bauteile von Antriebsaggregaten auslegen.
Bereich Fahrzeugtechnik:
Gelenk- und Antriebswellen, Differentiale, Achsgetriebe, Allradantrieb, Achsgeometrie.
Bereich Motorentechnik:
Bauprinzipien von Verbrennungsmotoren, Kurbeltrieb, Drehschwingungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrzeugtechnik
– die Bauarten und den Aufbau von Radaufhängung, Federung, Dämpfung und Bremsen und deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären;
– beurteilen, ob Radaufhängung, Federung, Dämpfung sowie Bremsen funktionsgerecht gestaltet sind und den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen;
– die neuesten Entwicklungen erklären und können geeignete Komponenten auswählen und kombinieren.
Bereich Motorentechnik
– Bauarten der Ladungswechselsteuerungen sowie deren Wirkungsweise und Einfluss auf das Betriebsverhalten erklären;
– ein Antriebsaggregat auslegen;
– die neuesten Entwicklungen erklären und können die Energieeffizienz von Antriebsaggregaten beurteilen.
Bereich Fahrzeugtechnik:
Radaufhängung, Federung, Dämpfung, Bremsen.
Bereich Motorentechnik:
Steuerung, Auslegungsberechnung, Wirkungsgrad, Verlustminimierung, Kennfelder.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrzeugtechnik
– die Bauarten, den Aufbau und die Baugruppen von Karosserien, Lenkung und Fahrwerkregelsystemen sowie deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären;
– die Gestaltungsprinzipien von Karosserien unter Berücksichtigung des Leichtbaus erklären;
– beurteilen, ob Fahrzeugkomponenten funktionsgerecht gestaltet sind und den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen;
– die neuesten Entwicklungen erklären und können geeignete Komponenten auswählen und kombinieren.
Bereich Motorentechnik
– Massenkräfte eines Hubkolbenmotors berechnen und können die Maßnahmen zum Massenausgleich erklären;
– Bauarten und die Wirkungsweise von Schmierung, Kühlung, Aufladung und Gemischaufbereitung sowie den Verbrennungsablauf erklären,
– die neuesten Entwicklungen erklären und können die Energieeffizienz beurteilen.
Bereich Fahrzeugtechnik:
Lenkung, Fahrwerkregelsysteme, Karosseriebauarten, aktuelle Fahrzeugkomponenten.
Bereich Motorentechnik:
Massenkräfte und Massenausgleich, Schmierung, Kühlung, Aufladung, Gemischaufbereitung, Verbrennungsablauf.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fahrzeugtechnik
– die Bauarten, den Aufbau und die Baugruppen von Fahrzeugen und deren Einfluss auf das Fahrverhalten erklären;
– beurteilen, ob Fahrzeugkomponenten funktionsgerecht gestaltet sind und den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen;
– die neuesten Entwicklungen erklären und können geeignete Komponenten auswählen und kombinieren.
Bereich Motorentechnik
– Bauarten und Wirkungsweise der Abgastechnik sowie deren Einfluss auf das Betriebsverhalten erklären;
– die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Abgastechnik und die Rechtsvorschriften beurteilen.
Bereich Fahrzeugtechnik:
Alternative Antriebsarten.
Bereich Motorentechnik:
Abgastechnik, einschlägige Rechtsvorschriften.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
In den im Abschnitt B vorgesehenen Werkstätten und Werkstättenlaboratorien ist die Bildungs- und Lehraufgabe vornehmlich durch Aufgabenstellungen aus den Bereichen Motorentechnik, Fahrwerkstechnik, Karosserietechnik sowie Fahrzeugelektrik und -elektronik zu vermitteln.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, ausgenommen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der zugehörige Lehrstoff des Kompetenzmoduls 9.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellungstechnik
– Gestaltungsprinzipien und Medien im Design erklären.
Bereich Darstellungstechnik:
Grundlegende Darstellungstechniken und Anwendung verschiedener Materialien, Übungen zu unterschiedlichen Darstellungsmotiven; Grundlagen des geometrischen Skizzierens.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellungstechnik
– Gestaltungsprinzipien und Medien im Design erklären.
Bereich Darstellungstechnik:
Mal- und Zeichentechniken der Produktdarstellung; Darstellung verschiedener Designobjekte; Grundprinzipien der Kompositionslehre; Darstellung der Objekte im Raum und Grundprinzipien der dreidimensionalen Projektion.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industriedesign
– grundlegende Methoden der Designentwicklung erklären;
– den grundlegenden Ablauf von Designprojekten erklären.
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Darstellungsverfahren erklären;
– einfache Darstellungsverfahren auswählen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– grundlegende Zusammenhänge der Geschichte und deren Einfluss auf Kunst und Kultur erklären.
Bereich Industriedesign:
Konzepterstellung und Projektarbeit im Industriedesign; Grundbegriffe des Industriedesigns und wesentliche Qualitäten für den Produktentwurf; exemplarische Kurzprojekte (von der Recherche über die Idee zum Entwurf).
Bereich Darstellungstechnik:
Grafische Darstellung mit unterschiedlichen Mal- bzw. Zeichenwerkzeugen; zeichnerische Darstellung verschiedener dreidimensionaler Projektionen; Übung von Skizzen- und Darstellungstechniken.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Überblick über die wichtigsten Erfindungen der Weltgeschichte und deren Einfluss auf Kunst und Kultur.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industriedesign
– den Ablauf von Designprojekten und die Methoden der Designentwicklung erklären.
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Darstellungstechniken erklären;
– einfache Darstellungsverfahren auswählen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Zusammenhänge der Kulturepochen sowie der Kunst und Designgeschichte erklären.
Bereich Industriedesign:
Kurzprojekte im Industriedesign von der Idee hin zum Produkt (Recherche, Idee, Konzepterstellung, Moodboard); Scribbles, Zeichnungen und Visualisierungen, bis hin zu einfachen Arbeitsmodellen; erste Produktentwürfe für einfache Gebrauchsgegenstände.
Bereich Darstellungstechnik:
Übungen zur grafischen Darstellung, Vertiefung der zeichnerischen Darstellung dreidimensionaler Projektionen, erweiterte Skizzen- und Darstellungstechniken, EDV-gestützte Darstellungstechniken.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Überblick über die wesentlichen Kultur- und Kunstepochen, Merkmale der grundlegenden Stile und Strömungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industriedesign
– einfache Designprojekte abwickeln;
– einfache Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Zielgruppenorientierung beurteilen.
Bereich Darstellungstechnik
– verschiedene Darstellungstechniken anwenden und kombinieren;
– Darstellungsverfahren auswählen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Stile, Designströmungen und Produkte erkennen, beschreiben und zuordnen.
Bereich Industriedesign:
Produktorientierte Problemanalyse und Erarbeitung von Lösungsansätzen; Grundlagen der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung eines Entwurfs, Industriedesignprojekte (Produktentwurf für komplexere Gebrauchsgegenstände).
Bereich Darstellungstechnik:
Fortgeschrittene analoge und digitale Skizzen- und Entwurfstechniken, zeichnerische und grafische Darstellung von Ideen, Konzepten und Entwicklungen, individuelle Entwurfsarbeit mit Anwendung verschiedener Darstellungstechniken, Grundlagen zur Erstellung von multimedialen Präsentationen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Überblick über die Designgeschichte von der Industriellen Revolution bis zum 21. Jahrhundert, Vertiefung der Vorgeschichte(n) bis zur Industriellen Revolution, der Reformbewegungen und dem Weg zur Moderne im 20. Jahrhundert.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industriedesign
– Designprojekte abwickeln;
– Designprojekte hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaftlichkeit und der Zielgruppenorientierung beurteilen.
Bereich Darstellungstechnik
– geeignete Darstellungstechniken auswählen, kombinieren und anwenden.
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Stile, Designströmungen und Produkte erkennen, beschreiben und zuordnen.
Bereich Industriedesign:
Produktorientierte Problemanalysen und Erarbeitung von Lösungsansätzen, projektorientierte Analyse der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung eines Entwurfs, Projekte aus Industriedesign (Produktentwurf für komplexere Gebrauchsgegenstände).
Bereich Darstellungstechnik:
Projektorientierte analoge und digitale Skizzen- und Entwurfstechniken, zeichnerische und grafische Darstellung von Produktentwicklungen, Erstellung individueller Präsentationen mit geeigneten Darstellungstechniken; erweiterte Übungen zur Erstellung von multimedialen Präsentationen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Revolution und Avantgarde im 20. Jahrhundert, Luxus und Macht bis zum Wirtschaftswunder und zum Wiederaufbau.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industriedesign
– Konzepte für Designprojekte erstellen;
– Visionen entwickeln und Problemlösungen für Produkte erarbeiten.
Bereich Darstellungstechnik
– ein Designobjekt mit analogen und digitalen Medien entwickeln und darstellen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Kunst- und Designobjekte analysieren und hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen;
– können Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.
Bereich Industriedesign:
Designprinzipien für erfolgreiche Gestaltung; Recherche soziokultureller und designgeschichtlicher Hintergründe eines Produktes; fächerübergreifende Arbeit aus Industriedesign und Kultur- und Designgeschichte; produktorientierte Problemanalyse und Entwicklung nachhaltiger Lösungsansätze; technische und wirtschaftliche Umsetzung und Dokumentation eines Designprojektes; Projektarbeit im Team, erweiterte Produktentwicklung als Gruppenarbeit oder Gruppenmosaik; fächerübergreifende Arbeit aus Industriedesign und Darstellungstechnik.
Bereich Darstellungstechnik:
Fächerübergreifende Arbeit aus Industriedesign, Darstellungstechnik und Laboratorium; individuelle Entwurfs- und Entwicklungsarbeit mit analogen und digitalen Medien; Projektarbeit im Team, erweiterte Darstellungstechniken als Gruppenarbeit oder Gruppenmosaik; zeichnerische und grafische Dokumentation der Projektarbeit; Erstellung fortgeschrittener multimedialer Präsentationen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Schwerpunkte und Zusammenhänge aus der Designgeschichte bis zum heutigen Design (Form und Design, Experimente und Gegendesign im 20. Jahrhundert, von der Moderne zur Postmoderne, Design am Beginn des 21. Jahrhunderts); fächerübergreifende Projektarbeit aus Industriedesign und Kultur- und Designgeschichte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industriedesign
– Konzepte für Designprojekte erstellen, Visionen entwickeln und Problemlösungen für Produkte erarbeiten.
Bereich Darstellungstechnik
– ein Designobjekt mit analogen und digitalen Medien entwickeln, darstellen und präsentieren.
Bereich Kultur- und Designgeschichte
– Kunst- und Designobjekte analysieren und hinsichtlich ihrer soziokulturellen Geschichte zuordnen;
– Präsentationen im designgeschichtlichen Kontext entwickeln.
Bereich Industriedesign:
Projektarbeit im Team; fächerübergreifende Arbeit aus Industriedesign, Darstellungstechnik und Kultur- und Designgeschichte; technische und wirtschaftliche Umsetzung und Präsentation eines Entwurfs.
Bereich Darstellungstechnik:
Fächerübergreifende Arbeit aus Industriedesign, Darstellungstechnik und Laboratorium; Projektarbeit im Team, erweiterte Darstellungstechniken als Gruppenarbeit oder Gruppenmosaik; zeichnerische und grafische Dokumentation der Projektarbeit; Erstellung fortgeschrittener multimedialer Präsentationen.
Bereich Kultur- und Designgeschichte:
Vertiefen der Schwerpunkte aus der Designgeschichte bis zum heutigen Design.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodul 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Industriedesign
– Recherchen durchführen, Visionen entwickeln und einfache Projekte umsetzen.
Bereich Industriedesign:
Präsentationstechniken, Erstellen von einfachen Prototypen mit unterschiedlichen Materialien, Fertigungsverfahren und Werkzeugmaschinen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Industriedesign
– Designprojekte durchführen.
Bereich Industriedesign:
Vertiefte Präsentationstechniken, Erstellen von komplexen Prototypen mit unterschiedlichen Materialien, Fertigungsverfahren und Werkzeugmaschinen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit nachstehend angeführten Änderungen und Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6:
Die Bildungs- und Lehraufgabe und der zugehörige Lehrstoff für den Bereich „Schaltungs- und Steuerungstechnik“ entfallen.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodul 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Bauteilen und Baugruppen aus projektorientierten Aufgabenstellungen, an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen oder Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Fehlerquellen in der Fertigung erfassen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Anlagen erklären und deren Funktion erklären und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen, sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– einfache Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren, sowie Steuerungen programmieren;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Modell- und Prototypenbau
– vorhandene Modelle und Prototypen nachbearbeiten;
– geeignete Werkstoffe für Modelle und Prototypen auswählen;
– einfache Prototypen mit verschiedenen Fertigungstechnologien herstellen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CNC-Technik“ (rechnerunterstützte Programmierung; Herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik“ (Installationstechnik und elektrische Schaltungen; Ansteuerung und Beschaltung von Aktuatoren und Sensoren. Elektrische Schaltungen, Diagnose und Fehlerbehebung).
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik“ (Aufbau und Inbetriebnahme pneumatischer Steuerungen. Grundfunktionen, Bauelemente, Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an analogen und digitalen Steuerungen).
Bereich Modell- und Prototypenbau:
Werkstätte „Atelier“ (Oberflächentechnik für die Gestaltung von Prototypen, Prototypenbau mit verschiedenen Werkstoffen und Fertigungstechnologien).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– moderne Fertigungsmethoden anwenden.
Bereich Produktionsmanagement
– Fertigungsverfahren vergleichen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen.
Bereich Modell- und Prototypenbau
– maßstabsgetreue und materialgerechte Volumen-, Funktions- und Präsentationsmodelle herstellen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (moderne Blechbearbeitungsmethoden verschiedener Werkstoffe).
Werkstättelaboratorium „CAM–Technik“ (Datenübernahme von CAD-Files für die CNC-Programmierung von Freiformflächen, rechnerunterstützte Programmierung; Herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung“ (computerunterstütze Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Bereich Modell- und Prototypenbau:
Werkstätte „Atelier“ (Funktions- und Präsentationsmodelle erstellen, werkstättenübergreifende Projekte).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Kompetenzmodule 1 bis 5 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen erklären;
– unterschiedliche Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Bereich Qualitätsmanagement
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären;
– Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Bereich Fertigungsverfahren:
Bauformen der Werkzeugmaschinen; Grundlagen Vorrichtungsbau, Werkzeug- und Formenbau; Auswahl und Verknüpfung geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungssysteme.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe die Kompetenzmodule 5 bis 7 im gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären.
Bereich Planung
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Steuern und Regeln:
Digitaltechnik (Grundlagen, logische Verknüpfungen; Flip Flop); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, pneumatische und hydraulische Steuerungen).
Bereich Planung:
Schutzmaßnahmen (Personenschutz, Maschinenschutz, Sicherheitsklassen, Sicherheitsschaltungen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien von Generatoren und Komponenten der Elektromobilität erklären;
– Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.
Bereich Messtechnik
– die Geräte und die Abläufe der Kommunikationstechnik erklären;
– Sensoren für Kräfte, Wege und Grenzwertgeber auswählen und auslegen;
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (anwendungsorientierte Maschinen, drehzahlabhängige Auslegung inklusive Leistungselektronik), Generatoren, Elektromobilität.
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); Kommunikationstechnik (Bussysteme, Schnittstellen); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel; ausgewählte Messverfahren).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– Programme für steuerungstechnische Aufgaben erstellen;
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen); Regelungstechnik (Grundlagen, Regler, Regelstrecke, Regelkreis, schaltende Regler, Regleroptimierung, Stabilität von Regelkreisen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanische Verfahrenstechnik
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf mechanischer Grundoperationen erklären und können mechanische Grundoperationen auslegen;
– das Zusammenwirken von verfahrenstechnischen Grundoperationen und Verfahrenskombinationen erklären und können Komponenten auswählen und kombinieren;
– ein Grobkonzept einer verfahrenstechnischen Anlage entwickeln.
Bereich Mechanische Verfahrenstechnik:
Grundoperationen der mechanischen Verfahrenstechnik (Brechen, Mahlen; Sieben, Sichten, Sortieren, Flotieren); Partikelabscheidung aus Flüssigkeiten und Gasen (Sedimentieren, Zentrifugieren, Zyklonieren, Filtrieren, Elektroabscheiden, Nassabscheiden); Verfahren und Anlagen zur mechanischen Abgasreinigung im Bereich der Energie- und Umwelttechnik sowie der Grundstoffindustrie; Recyclingverfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf der thermischen Trennverfahren und der Verbrennungsprozesse erklären und thermische Trennverfahren auslegen;
– Komponenten auswählen und kombinieren;
– den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.
Bereich Thermische und chemische Verfahrenstechnik:
Grundoperationen der thermischen Verfahrenstechnik (Verdampfen, Destillieren, Rektifizieren); Brennstoffe und Verbrennungsrechnung; Grundzüge der chemischen Thermodynamik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hausanlagen
– die wesentlichen Anlagen der Haustechnik und deren Komponenten erklären;
– Rohrleitungen inklusive Einbauten und Messtechnik konzipieren;
– eine Grobplanung von Hausanlagen durchführen.
Bereich Heizungstechnik
– die wesentlichen Heizungsanlagen und deren Komponenten sowie die relevanten Rechtsvorschriften erklären;
– Anforderungen an Heizungsanlagen definieren und Komponenten auswählen;
– Heizungsanlagen analysieren und beurteilen.
Bereich Hausanlagen:
Rohrleitungsmaterialien, Rohrleitungskomponenten, Sicherheitselemente, messtechnische Einrichtungen in Rohrleitungen; Fördertechnik der Flüssigkeiten.
Bereich Heizungstechnik:
Heizungstechnische Grundbegriffe, Rechtsvorschriften, Heizlast von Gebäuden, Jahresenergiebedarf, Komponenten der Heizungsanlagen inkl. Heizflächen und Rohrsysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hausanlagen
– Schwachstellen, Gefahren und Optimierungspotentiale bei bestehenden Anlagenkomponenten erkennen.
Bereich Heizungstechnik
– eine Grobplanung von Heizungsanlagen durchführen.
Bereich Hausanlagen:
Optimierung von Hausanlagen.
Bereich Heizungstechnik:
Konventionelle und alternative Heizungssysteme, Kesseltechnik, Wärmetauscher, Brennstoffe, Speichertechnik für Wärme und Brennstoffe.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen
– Stoffkreisläufe bei Abfall und Boden sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen erklären;
– Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen in Abfällen und im Boden durchführen;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen
– Verfahren zur Behandlung von Abfall erklären und sind mit grundlegenden Fragestellungen der Abfallwirtschaft vertraut;
– Vorgänge bei der Abfallentsorgung beurteilen;
– einfache technische Konzepte zur Behandlung von Abfall erstellen.
Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik
– chemische und mikrobiologische Grundlagen umwelttechnologischer Verfahren erklären;
– stöchiometrische Berechnungen für umwelttechnische Prozesse durchführen und den umwelttechnischen Einsatz von Mikroorganismen planen.
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:
In Verbindung und Abstimmung mit dem Bereich „Chemische Technologie“ und „Umwelt und Gesellschaft“ des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.
Schadstoffe aus Herstellungsprozessen, in Abfällen und im Boden (Emissionen, Immissionen, Abfall, Bodenschadstoffe, Anlagen und Maßnahmen zur Schadstoffreduktion, rechtliche Grundlagen).
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:
Grundlagen, Verfahren und Funktionsweisen zur Behandlung von Abfall (kommunale und betriebliche Abfallwirtschaft, gefährliche Arbeitsstoffe, Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Recycling, Abfallbehandlungsanlagen, Deponierung, Ein- und Ausstufungen von Abfällen, Bundesabfallwirtschaftsplan, Abfallwirtschaftskonzept, Abfallbeauftragter, Nachhaltigkeit, rechtliche Grundlagen).
Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik:
Verfahrenstechnisch eingesetzte Mikroorganismen, Reinkulturen, Mischkulturen, Dynamik von Wachstum und Absterben von Biomasse in Bioreaktoren und umwelttechnischen Anlagen; mathematische Beschreibung des Biomasseverhaltens, Monod-Kinetik.
Stöchiometrie für chemische Verfahren und Bioprozesstechnik.
Chemische und mikrobiologische Abläufe in Verfahren bzw. Anlagen (Fermentation, Abwasserreinigung, Biogasanlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlung, Deponierung, Bodensanierung kontaminierter Böden oder Wasserkörper, biologische Abluftreinigung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen
– Stoffkreisläufe bei Wasser und Abwasser sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen erklären;
– Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen im Wasser durchführen;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen
– Verfahren zur Behandlung von Abwasser erklären und sind mit den Grundlagen der Abwasserwirtschaft vertraut;
– einfache abwassertechnische und verfahrenstechnische Berechnungen durchführen;
– Vorgänge in der Abwassertechnik beurteilen;
– einfache technische Konzepte zur Behandlung von Abwasser erstellen.
Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik
– Plausibilitätsprüfungen bei Analysenergebnissen durchführen, Stoffströme analysieren und damit Betriebszustände bei Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen- und Biogasanlagen beurteilen;
– Optimierungsansätze für umwelttechnische Anlagen erstellen.
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:
Schadstoffe im Wasser (Emissionen, Immissionen, Anfall und Zusammensetzung von Abwasser, Schadstoffe im Grund- und im Oberflächenwasser, im Trinkwasser, im kommunalen Abwasser und im Industrieabwasser, chemische, biologische und hygienische Wasserqualität, Stoffkreisläufe für Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor in Gewässern, Eutrophierung, Anlagen und Maßnahmen zur Schadstoffreduktion, rechtliche Grundlagen).
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:
Grundlagen, Verfahren und Funktionsweisen von Anlagen zur Behandlung von Abwasser und organischen Abfällen in Biogasanlagen (Grundlagen der Abwasserreinigungsverfahren, abwassertechnische Berechnungen, Verfahrenswahl, Funktionsweise der Behandlungsverfahren für kommunale und industrielle Abwässer und Funktionsweise von Biogasanlagen).
Bereich Chemische und mikrobiologische Prozesse in der Umwelttechnik:
Plausibilitätsprüfung von Analysenergebnissen; Stoffströme in Anlagen und Anlagenteilen (Abwasserreinigungsanlagen, Biogasanlagen, Massenbilanzen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen
– Stoffkreisläufe bei Luft und Abluft sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen erklären;
– Berechnungen von Schadstoffkonzentrationen in der Luft durchführen;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen
– Verfahren zur Behandlung von Abwasser und Abluft erklären und sind mit den Grundlagen der Abfallwirtschaft vertraut;
– abwasser- und verfahrenstechnische Berechnungen durchführen;
– Vorgänge in der Abwassertechnik und bei der Abfallentsorgung beurteilen;
– technische Konzepte zur Behandlung von Abfall und Abwasser erstellen.
Bereich Produktionsmanagement
– die Handhabung von Gefahrstoffen und die Grundlagen der Abfallwirtschaft erklären;
– ein Abfallwirtschaftskonzept für einen Betrieb entwickeln.
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:
Schadstoffe in der Luft und Atmosphäre (Emissionen, Immissionen, gasförmige, flüssige, staubförmige Luftschadstoffe und deren Wirkungen, Geruchsstoffe, Treibhausgase, Feinstaub, stratosphärischer Ozonabbau, bodennahe Ozonbildung, Luftreinhalte- und Reduktionsmaßnahmen, rechtliche Grundlagen).
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:
Abwassertechnische Anlagen (Bilanzierung und einfache Dimensionierung von Abwasserreinigungsanlagen zur Nährstoffentfernung und Schlammbehandlung, Optimierungspotentiale); Maßnahmen zur Abluftreinigung (Rauchgasreinigung, Biogasentschwefelung, Rauchgasentstickung und Rauchgasentschwefelung, Aktivkohlefilterung).
Bereich Produktionsmanagement:
Integrierte Managementsysteme (Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheits- und Risikomanagement); Abfallwirtschaft (rechtliche Grundlagen, Abfallwirtschaftsgesetz).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen
– die Auswirkungen von Lärm erklären;
– Berechnungen im Bereich Schallemissionen durchführen;
– Emissionen nach Ausmaß und Schadwirkung beurteilen und Reduktionsmaßnahmen ausarbeiten.
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen
– Berechnungen für Lärmarbeitsplätze durchführen;
– Maßnahmen zum Schallschutz beurteilen.
Bereich Produktionsmanagement
– Systeme der Produktionsplanung und –steuerung erklären;
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern;
– die Umsetzung der Abfallwirtschaft und der Sicherheitstechnik eines Betriebes analysieren.
Bereich Umweltrelevante Emissionen und Immissionen:
Schallemissionen (Emissionen, Immissionen, Auswirkungen von Lärm auf den Menschen, Reduktionsmaßnahmen, rechtliche Grundlagen).
Bereich Umwelttechnische Verfahren und Maßnahmen:
Maßnahmen zur Reduktion von Lärmbelastungen (Gehörschutz, Lärmarbeitsplatz, schalltechnische Berechnungen, Schallschutzmaßnahmen).
Bereich Produktionsmanagement:
Betriebliche Wasserwirtschaft (Wasserrechtsgesetz); Sicherheitstechnik (Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes, Maschinen- und Gerätesicherheit, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsschutz, psychische und physische Belastungen und deren Bekämpfung, Evaluierung); Investitionsrechnung (statische und dynamische Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen).
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. Semester und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung
– die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Fertigungstechnik
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und die für Fehlerursachen verantwortlichen Maschinen und Anlagen erkennen;
– die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten;
– geeignete Prüfverfahren für Werk- und Hilfsstoffe auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– theoretisch erstellte Modelle mit gemessenen Größen vergleichen und eventuelle Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
– einfache Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren, sowie die entsprechende Hardware programmieren.
Laboratorium Umwelttechnik
– mit Chemikalien, einfachen chemischen Analysenvorschriften, Versuchsapparaturen, Sonden und Messgeräten vorschriftengemäß und sicher umgehen und dies dokumentieren;
– Beurteilungsparameter von Flüssigkeiten, Feststoffen und Gasen bestimmen und die Ergebnisse beurteilen;
– Messergebnisse auf Plausibilität prüfen und anhand von Messergebnissen umwelttechnische und biotechnologische Prozesse und Anlagen beurteilen.
Laboratorium Technische Mechanik und Berechnung:
Gegenüberstellung von klassischen und computergestützten Berechnungsmethoden; Messen von Verformungen und Spannungen.
Laboratorium Fertigungstechnik:
Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien an Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Schaltungen; Messen von elektrischen Größen.
Laboratorium Umwelttechnik:
Physikalische, chemische und mikrobiologische Messungen und Versuche von Flüssigkeiten (Trinkwasser, Abwasser), Feststoffen (Boden- und Abfallproben, Suspensionen mit organischen und anorganischen Feststoffen) und Gasen (Abgase, Prozessabluft) einschließlich der Dokumentation, die dem Verständnis umwelttechnischer und biotechnologischer Anlagen dienen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Energie- und Verfahrenstechnik
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Umwelttechnik
– Mess- und Versuchspläne anhand von umwelttechnischen und biotechnologischen Aufgabenstellungen erstellen und diese unter Anleitung durchführen;
- Messergebnisse über umwelttechnische und biotechnologische Prozesse und Anlagen auf Plausibilität prüfen und Beurteilungen daraus ableiten.
Laboratorium Energie- und Verfahrenstechnik:
Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien an Einrichtungen der Verfahrenstechnik und der Energieerzeugung.
Laboratorium Umwelttechnik:
Versuchsplanung, Durchführung, Protokollierung und Interpretation physikalischer, chemischer und mikrobiologischer Messungen und Versuche, die dem Verständnis umwelttechnischer und biotechnologischer Anlagen dienen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B, ausgenommen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der zugehörige Lehrstoff des 9. Kompetenzmoduls.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten.
Bereich Sicherheitstechnik
– Sicherheitsmechanismen, Schutzeinrichtungen, Verwahrungs- und Alarmtechniken und die diesbezüglichen Vorschriften beschreiben und erläutern;
– mit Waffen und Munition verantwortungsvoll umgehen sowie Prüfungen regelkonform durchführen.
Bereich Waffentechnik:
Begriffsbestimmungen, Waffenarten, gesetzliche Zuordnung.
Bereich Sicherheitstechnik:
Verhalten am Schießstand, sicherheitsrelevante Manipulation mit der Waffe, gesetzliche Bestimmungen für den Umgang mit Lang- und Kurzwaffen, Transportbestimmungen für Waffen und Munition, allgemeines Schießwesen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten.
Bereich Waffentechnik:
Baugruppen von Handfeuerwaffen (insbesondere solche mit feststehendem Lauf).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten.
Bereich Waffentechnik:
Geschichtliche Entwicklung von Handfeuerwaffen und Munition, Beschusswesen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten.
Bereich Waffentechnik:
Bauarten und Baugruppen von Kipplaufwaffen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– Waffensysteme konstruieren und berechnen;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten.
Bereich Sicherheitstechnik
– Sicherheitsmechanismen, Schutzeinrichtungen, Verwahrungs- und Alarmtechniken und die relevanten Vorschriften erklären;
– mit Waffen und Munition verantwortungsvoll umgehen und können Prüfungen regelkonform durchführen;
– die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen bewerten.
Bereich Waffentechnik:
Langwaffen (Einzellader und Mehrlader), Sportwaffen.
Bereich Sicherheitstechnik:
Schusssichere Materialien, Schutzklassen nach Normen und Prüfrichtlinien.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– Waffensysteme konstruieren und berechnen;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten.
Bereich Waffentechnik:
Kurzwaffen (Revolver), Schießgeräte.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– Waffensysteme konstruieren und berechnen;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten;
– die Funktion von Waffensystemen und Schießgeräten optimieren.
Bereich Sicherheitstechnik
– Sicherheitsmechanismen, Schutzeinrichtungen, Verwahrungs- und Alarmtechniken und die diesbezüglichen Vorschriften erklären;
– mit Waffen und Munition verantwortungsvoll umgehen und können Prüfungen regelkonform durchführen;
– die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen bewerten;
– Lösungskonzepte für Schutzeinrichtungen erarbeiten.
Bereich Waffentechnik:
Halbautomatische Lang- und Kurzwaffen, vollautomatische Schusswaffen mit und ohne Eigenantrieb.
Bereich Sicherheitstechnik:
Personen- und Objektschutz (Schutzbekleidung als weichballistischer und hartballistischer Schutz, sondergeschützte Fahrzeuge), Verwahrungs- und Alarmtechniken.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Waffentechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– Waffensysteme konstruieren und berechnen;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten;
– die Funktion von Waffensystemen und Schießgeräten optimieren.
Bereich Waffentechnik:
Vollautomatische Schusswaffen mit und ohne Fremdantrieb.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Munitionslehre
– die Komponenten und Aufbau von Munition sowie die Funktion und Aufgabe unterschiedlicher Munitionstypen erklären;
– Munitionstypen den Anwendungsbereichen zuordnen;
– die Funktionsweise der Munitionskomponenten interpretieren, vergleichen und bewerten;
– Munition anwendungsorientiert entwickeln.
Bereich Munitionslehre:
Jagdmunition (Munitionsarten wie Büchsenpatronen und Schrotpatronen, Anforderungen, Konstruktionsprinzipien und Wirkungsweise); Behördenmunition (Munitionsarten, Anforderungen und Wirkung); Explosivstoffe (Sprengstoffe, Pulver, Initialsprengstoffe, Aufbau, Kennzahlen, Testverfahren und Wirkung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
– Vorgänge und Modelle der Innenballistik erklären;
– ballistische Vorgänge messtechnisch erfassen, diese mit Hilfe von Modellen beschreiben und unter Verwendung technischer Hilfsmittel berechnen;
– die Ergebnisse ballistischer Messungen und Berechnungen interpretieren;
– unter Verwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten ballistische Modelle entwickeln.
Bereich Ballistik:
Innenballistik (thermodynamische Konzepte, Abbrandverhalten von Pulvern, Energiebilanz beim
Schuss, Entwicklung von Modellen mithilfe des Energiebegriffs nach Heydenreich und Résal).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
– Vorgänge und Modelle der Innen- und Außenballistik erklären;
– ballistische Vorgänge messtechnisch erfassen, diese mit Hilfe von Modellen beschreiben und unter Verwendung technischer Hilfsmittel berechnen;
– die Ergebnisse ballistischer Messungen und Berechnungen interpretieren;
– unter Verwendung physikalischer Gesetze ballistische Modelle entwickeln.
Bereich Ballistik:
Außenballistik (parabolisches Bahnmodell für die Flugbahn ohne Berücksichtigung des Luftwiderstandes, Flugbahnen unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse; Einfluss der Geschossrotation auf das Flugverhalten).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ballistik
– Vorgänge und Modelle der Innen-, Außen- und Zielballistik erklären;
– ballistische Vorgänge messtechnisch erfassen, diese mit Hilfe von Modellen beschreiben und unter Verwendung technischer Hilfsmittel berechnen;
– die Ergebnisse ballistischer Messungen und Berechnungen interpretieren;
– unter Verwendung physikalischer Gesetze ballistische Modelle entwickeln.
Bereich Waffenoptik
– die Komponenten und den Aufbau von Beobachtungs- und Zielgeräten sowie deren Funktionsweise erklären;
– Beobachtungs- und Zielgeräte den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– Beobachtungs- und Zielgeräte analysieren, vergleichen und dem Verwendungszweck gemäß bewerten;
– Komponenten für Zielgeräte auswählen, kombinieren und Optimierungsrechnungen durchführen.
Bereich Ballistik:
Zielballistik (Verhalten des Geschosses im Ziel nach dem Stanzmodell und dem Verdrängungsmodell, Messverfahren zur Beschreibung der Wirkung von Geschossen; Kennzahlen für die Wirkung von Geschossen).
Bereich Waffenoptik:
Optische Zielgeräte (Aufbau, Bauarten und Kennzahlen von Zielfernrohren), Absehen (Abseharten, ballistisches Absehen für das Schießen auf große Entfernungen), Beobachtungs- und Messgeräte auf optischer und elektronischer Basis, Aufbau von Ferngläsern (Kenndaten und Bildqualität), Sichtgeräte mit Lichtverstärkern, Entfernungsmesser.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B und weiters:
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodul 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Waffen- und Sicherheitstechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– mit Waffen verantwortungsvoll umgehen und können sicherheitstechnische Erfordernisse erkennen und umsetzen;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten;
– alternative Ausführungen für die Funktion von Waffensystemen entwickeln.
Laboratorium Ballistik, Waffenoptik und Munitionslehre
– mit Waffen und Munition verantwortungsvoll umgehen und können Prüfungen regelkonform durchführen;
– die Ergebnisse ballistischer Messungen und Berechnungen vergleichen, eventuelle Abweichungen interpretieren und Korrekturen vornehmen;
– Munition analysieren, vergleichen und dem Verwendungszweck gemäß bewerten;
– Munition anwendungsorientiert und richtlinienkonform optimieren.
Laboratorium Waffen- und Sicherheitstechnik:
Waffenmesstechnik.
Laboratorium Ballistik, Waffenoptik und Munitionslehre:
Aufbau von ballistischen Versuchsaufbauten; Messen von ballistischen Größen (inklusive statistischer Auswertung); Umgang mit Zieleinrichtungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Waffen- und Sicherheitstechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Wirkungsweise von Waffensystemen und Schießgeräten erklären;
– mit Waffen verantwortungsvoll umgehen und können sicherheitstechnische Erfordernisse erkennen und umsetzen;
– die Funktion von Waffensystemen analysieren, vergleichen und bewerten;
– alternative Ausführungen für die Funktion von Waffensystemen entwickeln.
Laboratorium Ballistik, Waffenoptik und Munitionslehre
– mit Waffen und Munition verantwortungsvoll umgehen und können Prüfungen regelkonform durchführen;
– die Ergebnisse ballistischer Messungen und Berechnungen vergleichen, eventuelle Abweichungen interpretieren und Korrekturen vornehmen;
– Munition analysieren, vergleichen und dem Verwendungszweck gemäß bewerten;
– Munition anwendungsorientiert und richtlinienkonform optimieren.
Laboratorium Waffen- und Sicherheitstechnik:
Waffenanalyse.
Laboratorium Ballistik, Waffenoptik und Munitionslehre:
Aufbau von ballistischen Versuchsaufbauten; Munitionsaufbau, -bestimmung und -herstellung (Wiederladen); Messen von ballistischen Größen (inklusive statistischer Auswertung).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
In den im Abschnitt B vorgesehenen Werkstätten und Werkstättenlaboratorien ist die Bildungs- und Lehraufgabe vornehmlich durch Aufgabenstellungen aus den Bereichen der Waffen- und Sicherheitstechnik zu vermitteln.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping
– technische Handskizzen erstellen;
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache Bauteile und Baugruppen mit 3D-CAD entwickeln;
– einfache Bauteile additiv fertigen.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Handskizzen, Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten, Maßtoleranzen); Einführung in ein 3D-CAD-System (Modellierung von Extrusionskörpern und Rotationskörpern, Transformationen; Drehflächen); Erstellen einfacher Bauteile mittels additiver Fertigung (3D-Druck).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– einfache Darstellungsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und konstruieren;
– einfache technische Bauteile mit Hilfe von 3D-CAD erstellen.
Bereich Konstruktion
– grundlegende wirtschaftliche Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben;
– lösbare Verbindungen und Werkstoffe auswählen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und mit 3D-CAD darstellen;
– einfache normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen;
– einfache Baugruppen additiv erstellen und in Hinblick auf ihre Funktion analysieren.
Bereich Maschinenelemente
– Passungen, Schrauben-, Niet-, und Bolzenverbindungen auswählen und berechnen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Skizzieren (Handskizze) und Darstellen einfacher technischer Objekte (axonometrische Darstellung einfacher Objekte, skizzieren technisch zugeordneter Normalrisse); elementare Konstruktionen, dreidimensionales Erfassen technischer Körper mit 3D-CAD (Modellaufnahme); Grundprinzipien ebener Schnitte und elementare Durchdringungen mit 3D-CAD (Kugelschnitte, Zylinderschnitte, Kegelschnitte, Durchdringung von Zylinderflächen).
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); 3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken); normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen); additive Fertigung einfacher Baugruppen.
Bereich Maschinenelemente:
Normen, Oberflächen, Form- und Lagetoleranzen, Passungen (Normen, Normzahlen, Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit); Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung, Berechnung); Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz, Kräfte im Gewinde, Anziehdrehmomente, Wirkungsgrade von Bewegungsschrauben, Kraft- und Verformungsverhältnisse bei vorgespannten Schraubenverbindungen, Berechnung von Schraubenverbindungen); Bolzen- und Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen und Berechnung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren;
– komplexe Körper und Flächen mit 3D-CAD entwickeln.
Bereich Konstruktion und Prototyping
– lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und darstellen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Bauteile und einfache Baugruppen funktions- und 3D-CAD-gerecht konstruieren und technische Zeichnungen erstellen;
– einfache Baugruppen mittels Rapid Prototyping erstellen.
Bereich Maschinenelemente
– Federelemente, Schweiß- und Welle-Nabe-Verbindungen auswählen, berechnen und dimensionieren.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Dreidimensionales Erfassen komplexer technischer Bauteile mit 3D-CAD; erweiterter Formenschatz mit 3D-CAD (Splines, Flächenmodellierung)
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schweißverbindung (Darstellung und Bemaßung von Schweißnähten, schweißgerechte Konstruktion); Konstruktionssystematik (Modellstruktur, Modellverknüpfungen, Kanten-, Volumen- und Flächenmodelle, Parametrik); Rapid Prototyping.
Bereich Maschinenelemente:
Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe); Welle-Nabe Verbindung (Form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen sowie deren Berechnung); Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping
– Berechnungen dokumentieren;
– Schraub- und Schweißkonstruktionen berechnen und normgerecht darstellen;
– Bauteile und Baugruppen mittels Rapid Prototyping aufbauen und analysieren;
– PDM-Systeme einsetzen.
Bereich Maschinenelemente
– sowohl statisch als auch dynamisch belastete Achsen und Wellen berechnen;
– Wälzlager auswählen und dimensionieren.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen, Berechnung und Dokumentation); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion, Berechnung und Dokumentation); Konstruktionssystematik (Konstruktionstabellen, Wiederholteile, Teilefamilien, Bibliotheken, Dokumentation einer Berechnung); PDM (Product Data Management); Rapid Prototyping.
Bereich Maschinenelemente:
Achsen und Wellen (Belastungsgrößen, Modellbildung, Festigkeitsberechnung, Zeitfestigkeitsberechnung, Gestaltungsgrundsätze); Wälzlager (Funktion und Wirkung, Bauformen, Lageranordnung, Dichtungen, Berechnung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping
– technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und einfache technische Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– einfache Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs-, sicherheits- und montagegerecht konstruieren;
– einfache Animationen erstellen;
– PDM-Systeme anwenden.
Bereich Maschinenelemente
– die Funktion und Gestaltung von Gleitlagern, Kupplungen und Getrieben beschreiben;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Baugruppen, auch mit facheinschlägiger Berechnungssoftware, normgerecht dimensionieren;
– Produktanforderungen analysieren und die wirtschaftliche Verwendung von Maschinenelementen planen.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, Variantenvergleich, Berechnung, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung); Konstruktionssystematik und Dokumentation (Variantenkonstruktion, Erstellung von technischen Dokumentationen); Bauteilanimation; Design for additive Manufacturing; PDM (Product Data Management).
Bereich Maschinenelemente:
Gleitlager (Funktion und Wirkung, Werkstoffe, Gestaltung der Lagerung); Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen); Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung, Getriebewirkungsgrad, Geometrie der gerad- und schrägverzahnten Stirnräder mit Evolventenverzahnung, Entwurfsberechnung); Maschinensicherheit.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping
– die Methoden des Innovationsprozesses anwenden und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– die Bionik zur Ideenfindung heranziehen;
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen und additive Modelle erstellen;
– aus Aufgabenstellungen Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs-, connectivity-, sicherheits- und montagegerecht konstruieren;
– fortgeschrittenere Animationen erstellen;
– Product Lifecycle Management - Systeme im Konstruktionsbereich anwenden;
– Konstruktionen mittels VR/AR bewerten.
Bereich Projektmanagement
– die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten;
– exemplarische Arbeitspläne erstellen.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen; Erstellung technischer Produktdokumentationen); Innovationsprozess (Bionik, Kreativitätsmethoden, Variantenerstellung, Arbeitspläne, Kostenabschätzung auf Basis der Arbeitspläne, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit); Bauteilanimation; Product Lifecycle Management; Augmented Reality.
Bereich Projektmanagement:
Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping
– die Methoden des Innovationsprozesses und die Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen;
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– aus Aufgabenstellungen Pflichtenhefte erstellen und Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs-, sicherheits- und montagegerecht konstruieren und additive Modelle erstellen;
– Product Lifecycle Management - Systeme im Konstruktionsbereich vernetzt anwenden;
– Konstruktionen in VR/AR einbinden.
Bereich Projektmanagement
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen;
– den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren;
– unterschiedliche Projektorganisationen erklären.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung, additive Fertigung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen; Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen berechneter und konstruierter Baugruppen und Systeme); Konstruktionssystematik (methodische Konstruktion); Innovationsprozess (Kreativitätsmethoden, Pflichtenheft, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit); vernetztes PLM; Virtual and Augmented Reality.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisation (Definition, Ablauf und Struktur, Controlling; Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping:
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– technische Dokumentationen erstellen und Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs-, sicherheits- und montagegerecht konstruieren;
– Anwendungen in AR/VR im maschinenbaulichen Umfeld erstellen.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung, additive Fertigung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Präsentation und Variantenauswahl von Projekten); Bauteil-Montageanimation; VR/AR im Servicebereich.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Prototyping
– Konstruktionen aus Aufgabenstellungen hinsichtlich der Funktion, Prüfbarkeit und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– anhand von Aufgabenstellungen Projektunterlagen erstellen, Ergebnisse präsentieren und Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs-, sicherheits- und montagegerecht konstruieren;
– Anwendungen in VR/AR im maschinenbaulichen Umfeld erstellen.
Bereich Konstruktion und Prototyping:
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Berechnung, additive Fertigung und Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Variantenerstellung, Kostenabschätzung, Präsentation und Variantenauswahl von Projekten); komplexe Animationen; VR/AR.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– den Begriff Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären und können Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben;
– Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.
Bereich Statik:
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Bestimmung des resultierenden Drehmomentes bei mehreren angreifenden Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung; grafische und rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D); Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern, Standsicherheit.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die Auswirkung der Größe der Belastung und der Position des Lastangriffs auf Auflager-reaktionen und Schnittgrößen analysieren.
Bereich Festigkeitslehre
– die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen erklären.
Bereich Statik:
Coulombsche Reibung, Bestimmung der Stabkräfte bei ebenen Fachwerken, Schnittufer und Schnittgrößen.
Bereich Festigkeitslehre:
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Hookesches Gesetz, thermische Beanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Zug- und Druckbeanspruchung, Normalkraftverläufe, Abscheren und Lochleibung, Pressung, Berechnung von Verformungen und Spannungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren.
Bereich Festigkeitslehre:
Torsion von Wellen, Schubmittelpunkt, Biegehauptgleichung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmoment, Satz von Steiner, Biegemomenten- und Querkraftverlauf; Torsion bei dünnwandigen geschlossenen Querschnitten, Überlagerung von gleichartigen Spannungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile hinsichtlich Grenzspannung und Grenzverformung dimensionieren;
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung von Bauteilen analysieren.
Bereich Bewegungslehre
– die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären;
– die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen.
Bereich Festigkeitslehre:
Überlagerung ungleichartiger Spannungen bei statisch und dynamisch belasteten Bauteilen, Anstrengungshypothesen, Knickung nach Euler und Tetmajer, räumliche Kraftsysteme.
Bereich Bewegungslehre:
Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, schiefer Wurf, Schwerpunktsatz, Momentensatz.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegungslehre
– die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern und damit verbundene Fragen des Energieumsatzes analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrostatik erklären;
– hydraulische Kräfte berechnen.
Bereich Bewegungslehre:
Impulssatz, Drehimpulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeitssatz.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände, Druckmittelpunkt.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
– die Energiebilanz und die Kräfte in Rohrleitungen und hydraulischen Strömungsmaschinen berechnen.
Bereich Thermodynamik
– die Grundgesetze der Thermodynamik und die auftretenden Energieumsätze erklären;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Kontinuitätsgleichung, Bernoulli-Gleichung, Anwendung bei Rohrleitungen und Strömungsmaschinen, Prandtl-Colebrook-Diagramm, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung dynamischer Kraftwirkungen.
Bereich Thermodynamik:
Thermische und kalorische Zustandsgrößen, Prozessgrößen, offene und geschlossene Systeme, ideales Gas, Zustandsänderungen, Volumenänderungsarbeit, erster und zweiter Hauptsatz, Prozessdarstellung in Diagrammen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik
– die in realen Prozessen auftretenden Zustandsänderungen analysieren und entsprechend im Rahmen eines thermodynamischen Modells abbilden;
– thermische Prozesse hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimieren.
Bereich Thermodynamik:
Rechtsläufige und linksläufige Kreisprozesse, thermischer Wirkungsgrad und Leistungsziffer, Wasserdampf in, Clausius-Rankine-Prozess, Mischungen idealer Gase, feuchte Luft.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmeübertragung
– die Grundgesetze, die die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung beschreiben, erklären;
– unterschiedliche Arten der Wärmeübertragung berechnen.
Bereich Festigkeitslehre
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen statisch unbestimmt gelagerter Bauteile berechnen;
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Bereich Wärmeübertragung:
Wärmeleitung, Konvektion, Wärmeübertragung, Wärmeübertragung durch ein- und mehrschichtige ebene und gekrümmte Wände.
Bereich Festigkeitslehre:
Lösung der Differenzialgleichung der Biegelinie, Superposition, einfache statisch unbestimmte Systeme, rechnergestützte Methoden des Fachgebietes.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegungslehre
– Differenzialgleichungen zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen und lösen.
Bereich Bewegungslehre:
Freie, erzwungene, ungedämpfte und gedämpfte Schwingungen, Resonanz.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren beschreiben;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– die metallischen Werkstoffe normgerecht bezeichnen und deren Eigenschaften beschreiben;
– eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Urformen (Gießen, Pulvermetallurgie); Umformen (Walzen, Schmieden, Durchziehen); Trennen – geometrisch bestimmte und unbestimmte Schneiden (Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen); Fügen (Schweißen, Löten, Kleben, Fügen durch Umformen).
Bereich Werkstofftechnik:
Werkstoffe (Einteilung, Eigenschaften und Auswahl); Metalle und nichtmetallische Werkstoffe (Aufbau, Struktur); Stahl (Stahlherstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung); Gusseisen (Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung); Nichteisenmetalle (Leichtmetalle, Schwermetalle; Eigenschaften, normgerechte Bezeichnung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren erklären;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– Diagramme der Wärmebehandlung anwenden;
– Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Schweißen; Abtragen.
Bereich Werkstofftechnik:
Legierungen; Eisen-Kohlenstoff-Diagramm; Wärmebehandlung; Umwandlungsdiagramme.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren erklären;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Qualitätsmanagement
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung, die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären;
– Prüfverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Blechbearbeitung (Biegen, Schneiden, Tiefziehen).
Bereich Qualitätsmanagement:
Werkstoffprüfung (mechanische und technologische Prüfverfahren, zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung); Werkstückprüfung (Mess- und Prüfmethoden).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren erklären;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten.
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Oberflächenbehandlung; Schneidwerkstoffe, Schnittkraftberechnung, Standzeit und Verschleiß; Kunststoffverarbeitung.
Bereich Werkstofftechnik:
Kunst- und Verbundstoffe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsmaschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen erklären;
– unterschiedliche Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Bauformen der Werkzeugmaschinen; Grundlagen Vorrichtungsbau; Werkzeug- und Formenbau; Auswahl und Verknüpfung geeigneter Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulation und Produktionstechnik
– Abläufe der Anlagenplanung und -konzeption erklären;
– Layout für die Anlagenkonzeption analysieren, beurteilen und entwickeln.
Bereich Simulation und Produktionstechnik:
Methoden und Instrumente zur Planung einer Anlage/einer Produktion; Product- and Plant Development, Life Cycle Management, Plant- and Building Information Management.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich New Technologies
– neue Technologien erklären und beurteilen;
– neue Technologien in bestehende Systeme implementieren und Neues entwickeln;
– Informationsvisualisierungen entwickeln und gestalten.
Bereich New Technologies:
Additive Fertigungsverfahren; New Technologies; Active Shell Technologies.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulation und Produktionstechnik
– Fachspezifische Simulationsstudien erstellen und auswerten;
– Datenoptimierung und -visualisierung durchführen.
Bereich Simulation und Produktionstechnik:
Fachspezifische Simulationswerkzeuge; Tools zur Datenerfassung- und Auswertungsoptimierung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitätsmanagement und Prozessmanagement
– Instrumente des Qualitätsmanagements erklären und anwenden;
– Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Bereich Qualitätsmanagement und Prozessmanagement:
Qualitätsmanagement und -systeme, Investitionsrechnung, Bewertung von Investitionen .
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komponenten
– Aufbau und Funktion der Komponenten der Förderanlagen erklären;
– beurteilen, ob Maschinenkomponenten bezüglich ihrer Kapazität, der Funktion und den Bau- und Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Bereich Komponenten:
Seiltrieb, Kettentrieb, Bremsen, Lastaufnahmemittel sowie deren Bau- und Sicherheitsvorschriften.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik
– die Funktionsweise der wichtigsten Anlagen der Fördertechnik erklären;
– die Funktionsweise von Stetigförderern erklären;
– Lösungsansätze für Aufgaben der Fördertechnik erarbeiten.
Bereich Fördertechnik:
Hubwerke, Aufzüge, Krane; Stetigförderer.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von hydraulischen Strömungsmaschinen sowie die auslegungsrelevanten Parameter von Strömungsmaschinen erklären;
– die Energieeffizienz von hydraulischen Strömungsmaschinen beurteilen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Hydraulische Strömungsmaschinen (Bauformen, Grundgleichungen, Hauptbetriebsdaten, Energieumsetzung, Modellgesetze, Kavitation, Kennzahlen, Kennfelder, Aufbau, Auswahl).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kraft und Arbeit
– die Arbeitsweise und den Aufbau von Kolbenpumpen und Kolbenverdichtern sowie von Verbrennungsmotoren erklären;
– Kolbenpumpen und -verdichter auswählen.
Bereich Kraft und Arbeit:
Kolbenpumpen und Kolbenverdichter (Aufbau, Funktion, Einsatz); Verbrennungsmotor (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente, Kennfelder).
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energie und Umwelt
– Aufbau und Funktion von Anlagen zur Energieumwandlung und deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären;
– Lösungsansätze für Aufgaben der Energieumwandlung erarbeiten;
– Lösungsansätze für Aufgaben der anlagen- und gebäudetechnischen Sicherheit erarbeiten.
Bereich Energie und Umwelt:
Anlagen der Energieumwandlung; Erneuerbare Energien; Wärme-, Schall-, Feuchte-, Brandschutz.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energie und Umwelt
– den Aufbau und die Funktion von gebäudetechnischen Anlagen erklären;
– deren Auswirkungen auf die Umwelt interpretieren;
– Gebäudetechnische Anlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz beurteilen.
Bereich Energie und Umwelt:
Fassadentechnik, Gebäudetechnik (Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erklären;
– die Funktionsprinzipien elektrischer Bauteile erklären;
– einfache elektrische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (elektrische Größen und Grundgesetze, Grundschaltungen, Messung elektrischer Grundgrößen); Elektrisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte im elektrostatischen Feld).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik anwenden;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Wechselstromkreisen untersuchen;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen;
– elektrische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären.
Bereich Elektrotechnik:
Magnetisches Feld (Größen und Gesetze, Energie und Kräfte); Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Elemente des Wechselstromkreises, Leistungsbegriffe, Wechselstromschaltungen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien der elektrischen Antriebe erklären;
– elektrische Antriebe auswählen;
– das grundlegende Verhalten elektrischer Schaltungen in Drehstromkreisen untersuchen.
Bereich Elektrotechnik:
Dreiphasenwechselstrom (Schaltungen, Leistung, Energietransport); elektrische Maschinen (Transformator, Gleichstrommotor, Wechselstrommotor, Drehstrommotor und Generator).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien von Generatoren und Komponenten der Elektromobilität erklären;
– Antriebe in Abhängigkeit ihrer Drehzahl auslegen und die zugehörige Leistungselektronik auswählen.
Bereich Elektrotechnik:
Elektrische Maschinen (anwendungsorientierte Maschinen, drehzahlabhängige Auslegung inklusive Leistungselektronik), Generatoren; Elektromobilität.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Pneumatik und Hydraulik
– die Funktionsprinzipien der hydraulischen und pneumatischen Bauelemente erklären;
– die Eigenschaften von Antrieben bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen, analysieren und beheben;
– pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen und deren Funktion erklären.
Bereich Embedded Systems und Programmierung
– Algorithmen mit Hilfe einer Hochsprache umsetzen;
– mit Hilfe von Mikrocontrollern Sensoren auslesen und Aktoren ansteuern.
Bereich Pneumatik und Hydraulik:
Hydraulische und pneumatische Bauelemente (Ventile, Antriebe; Energieumsetzung).
Bereich Embedded Systems und Programmierung:
Graphische/textuelle Programmierung, Kontrollstrukturen, Fehlersuche und Debugging, Mikrocontrolleransteuerung, Kommunikation zwischen Controllern.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Steuerungstechnik, sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären.
Bereich Steuern und Regeln:
Digitaltechnik (Grundlagen, logische Verknüpfungen; Flipflop); Steuerungstechnik (Grundlagen, Bauelemente, Anwendungen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– die Verfahren und Geräte der Regeltechnik sowie deren Bauarten und Wirkungsweisen erkennen und erklären;
– einfache Regelungen beurteilen und interpretieren.
Bereich Steuern und Regeln:
Regelungstechnik (Grundlagen, Regleroptimierung, Stabilität von Regelkreisen, Anwendungen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuern und Regeln
– Programme für steuerungs- und regelungstechnische Aufgaben erstellen.
Bereich Planung
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Steuern und Regeln:
Steuerungstechnik (speicherprogrammierbare Steuerungen, Mikrocontroller).
Bereich Planung:
Schutzmaßnahmen (Personenschutz, Maschinenschutz, Sicherheitsklassen, Sicherheitsschaltungen).
III. Jahrgang
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Einfache Programme in einer objektorientierten Programmiersprache erstellen;
– Objektorientierte Konzepte (Kapselung, Klasse vs. Objekt) verstehen und anwenden;
– Standard UML (Unified Modelling Language) Diagramme zur Modellierung von objektorientierten Problemstellungen anwenden;
– Programme testen und debuggen.
Bereich Internet of Things
– ein Thing und das Internet of Things verstehen und erklären;
– Daten eines Things an eine Cloud übertragen;
– übertragende Daten visualisieren.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Objektorientierte Programmierung; Kapselung, Klasse vs. Objekt; Objektorientierte Modellierung mittels UML (Klassen- und Aktivitätsdiagramm); Testen und Debugging.
Bereich Internet of Things:
Things (Erstellung, Eigenschaften); Schnittstellen und Protokolle zur Datenübertragung (REST - Representational State Transfer, MQTT - Message Queuing Telemetry Transport); Erstellung von Mashup.
6. Semester - Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Programme in einer objektorientierten Programmiersprache erstellen;
– Erweiterte objektorientierte Konzepte verstehen und anwenden;
– Erweiterte UML Diagramme zur Modellierung von objektorientierten Problemstellungen anwenden;
– Eigene Bibliotheken erstellen;
– Programme testen und debuggen.
Bereich Internet of Things
– übertragene Daten in einer Cloud weiterverarbeiten;
– einen digitalen Zwilling erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Objektorientierte Programmierung; Vererbung, Polymorphismus; Objektorientierte Modellierung mittels UML; Testen und Debugging.
Bereich Internet of Things:
Things (Erstellung, Eigenschaften); Schnittstellen und Protokolle zur Datenübertragung (REST - Representational State Transfer, MQTT - Message Queuing Telemetry Transport); Erstellung von Mashup.
IV. Jahrgang
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Komplexe Programme in einer objektorientierten Programmiersprache erstellen.
Bereich Messdatenverarbeitung
– Einfache Filter anwenden und programmieren.
Bereich Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR)
– Technische Grundlagen von VR/AR erklären;
– Wahrnehmungsaspekte erklären und differenzieren;
– Komponenten und Werkzeuge für VR/AR erklären und anwenden;
– Objekte mittels VR/AR darstellen.
Bereich objektorientierte Programmierung:
Programmierung von Anwendungen im maschinenbaulichen Umfeld.
Bereich Messdatenverarbeitung:
einfache Filteralgorithmen, Messdatenanalyse und -optimierung.
Bereich Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR):
Visuelle und multisensorische Wahrnehmung, visuelle Phänomene, Virtual and Augmented Reality Anwendungen im maschinenbaulichen Umfeld.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Objektorientierte Programmierung zur Manipulation von Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR)-Objekten anwenden.
Bereich Messdatenverarbeitung
– Komplexe Filter unter Verwendung von Bibliotheken anwenden.
Bereich Digitaler Zwilling
– die Datenbasis zur Abbildungphysikalischer Objekte in cloudbasierten Systemen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Skripte für Virtual Reality (VR)/Augmented Reality (AR) Anwendungen.
Bereich Messdatenverarbeitung:
Komplexe Filteralgorithmen, Filterbibliotheken.
Bereich Digitaler Zwilling:
Zusammenführung der physikalischen und virtuellen Objekte.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaler Zwilling
– eigenständig Projekte planen und umsetzen.
Bereich Digitaler Zwilling:
Entwicklung eines IoT Projektes.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaler Zwilling
– eigenständig Projekte testen.
Bereich Digitaler Zwilling:
IoT Projekt (Optimierung), Wissenstransfer.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Robotik
– den Aufbau und die Funktionsweise von Industrierobotern erklären;
– die Anforderungen an einen Industrieroboter-Arbeitsplatz analysieren;
– Sicherheitseinrichtungen auswählen.
Bereich Effektoren und Manipulatoren
– den Aufbau und die Funktionsweise von Effektoren (Greifern u.a.) und Manipulatoren erklären;
– die Anforderungen an Effektoren und Manipulatoren analysieren und Auswahlkriterien erarbeiten;
– den Zusammenhang zwischen Arbeitsraum und Kollisionsraum definieren.
Bereich Robotik:
Varianten (mobil, stationär), Komponenten (Basisplattformen, Armglieder, Gelenke, Führungen, Lager, Antriebe), Kinematik (Vorwärts-, Rückwärtskinematik, Singularitäten); Einsatzgebiete (Roboter und ihre speziellen Anforderungen); Sicherheitseinrichtungen.
Bereich Effektoren und Manipulatoren:
Manipulator- und Effektorbauarten (mechanische, adhäsive, elektrische, pneumatische und magnetische Greifer); Arbeitsraum/Kollisionsraum.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrielle Sensorik
– nichtelektrischer Größen messen;
– Positionssensoren für Industrieroboter auswählen;
– Sensoren für Kraft, Moment, Weg, Geschwindigkeit und Beschleunigung auswählen und auslegen.
Bereich Messtechnik
– die Geräte und die Abläufe der Kommunikationstechnik erklären;
– die Funktion von Messgeräten und Messschaltungen erklären und deren Einsatzgebiete angeben;
– Messdaten beurteilen und interpretieren.
Bereich Industrielle Sensorik:
Sensoren (Messung von geometrischen, bewegungs- und kraftbezogenen Größen).
Bereich Messtechnik:
Grundlagen (Messkette, Messverfahren, statische und dynamische Messung, Messabweichungen, Signalarten); Kommunikationstechnik (Bussysteme, Schnittstellen); elektrisches Messen nichtelektrischer Größen (Temperatur, Dehnung, Weg, Länge, Winkel; ausgewählte Messverfahren).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aktorik
– für Aufgaben der Automatisierung Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen;
– für vorgegebene Aufgaben geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren;
– die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen;
– die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen bei der Automatisierung verstehen.
Bereich Aktorik:
Mechatronische und elektromechanische Antriebe; Arten, Auswahlkriterien, Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit und Getriebeübersetzung; Ähnlichkeiten von mechanischen und elektrischen Systemen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handhabungs- und Manipulationstechnik
– einfache Abläufe dimensionieren, simulieren, programmieren und testen.
Bereich Vernetzte Systeme
– Aufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.
Bereich Handhabungs- und Manipulationstechnik:
Simulations- und Programmiertechniken des Fachbereichs, Prototyping.
Bereich Vernetzte Systeme:
Mensch-Maschine-Interaktion (MMI), Maschine-Maschine-Kommunikation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kommunikation
– die Grundlagen der industriellen Kommunikationstechnik erklären;
– Netzwerktechnologien, Komponenten und Netzwerkdienste beschreiben;
– die technischen Eigenschaften industrieller Bussysteme erklären.
Bereich Programmierung
– die Anforderungen an eine strukturierte Programmierung erklären;
– Funktionsbausteine in speicherprogrammierbare Steuerungen implementieren;
– Entwicklung von Mensch-Maschine-Anwendungen (Human-Machine-Interfaces) inkl. mobiler Anwendungen.
Bereich Kommunikation:
Datenübertragung (Grundlagen, Kenngrößen und Anwendung, Switching, Routing, Adressierung, Feldbussysteme, Industrial Ethernet).
Bereich Programmierung:
SPS-Programmierung (Software-, Programmier- und Kommunikationsmodell, Verknüpfungssteuerungen, Standard-Funktionsbausteine), Mensch-Maschine-Anwendungen (Human-Machine-Interfaces).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Identifikationssysteme
– die Anwendungsmöglichkeiten von Identifikationssystemen im industriellen Umfeld erklären und deren Daten verarbeiten.
Bereich Identifikationssysteme:
Identifikation, Lesesysteme (optische Codierung, RFID, Bildverarbeitung), Augmented Reality.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Identifikationssysteme
– Identifikationssysteme im industriellen Umfeld einsetzen und Lösungen entwickeln.
Bereich Prototyping:
– Projekte im Rahmen des Smart Engineerings umsetzen, vernetzte Smart Connected Products.
Bereich Identifikationssysteme:
Augmented Reality im maschinenbaulichen Umfeld; Smart Connected Products.
Bereich Prototyping:
Modellierung, Kennzeichnung, Identifikation, Assembling, Monitoring, Testing, End of Life.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Connected Product/Production Management (CPM)
– Assisted Living Dashboards in verteilten Teams gestalten und optimieren;
– industrielle Daten erfassen, analysieren und interpretieren;
– Smart Connected Services gestalten und optimieren.
Bereich Connected Product/Production Management (CPM):
Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes durch Projektabwicklung unter Einbeziehung von Connected Production Management - Tools (Parametric Design and Modelling, Product-, Application-, Service Lifecycle Management), Engineering Dashboard (für PC, Tablet, Mobile Geräte).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Technische Mechanik und Simulation
– die Ergebnisse von Berechnungen mit Messungen vergleichen und Abweichungen interpretieren.
Laboratorium Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik
– geeignete Prüfverfahren für die Beurteilung von Werk- und Hilfsstoffe auswählen und Analysen an Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– Messergebnisse aufnehmen, theoretisch erstellte Modelle mit gemessenen Größen vergleichen und Abweichungen interpretieren sowie Gründe für Fehlerquellen erkennen;
– Modelle, Prototypen unter Anwendung additiver Fertigungsverfahren erstellen;
– die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten.
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß erkennen und umsetzen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktoren realisieren, sowie die entsprechende Hardware programmieren.
Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung
– Applikationen für Industrieroboter programmieren.
Laboratorium Smart Engineering
– Projekte im Rahmen des Smart Engineerings umsetzen.
Laboratorium Technische Mechanik und Simulation:
Gegenüberstellung von klassischen und computergestützten Berechnungsmethoden; Messen von Verformungen und Spannungen (Finite Elemente Methoden).
Laboratorium Neue Technologien, Fertigungs- und Produktionstechnik:
Zerstörungsfreie und zerstörende Werkstoffprüfungen; Additive Fertigung.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten bzw. Kennlinien im Windkanal, an Strömungsmaschinen und Verbrennungsmotoren.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von elektrischen Größen.
Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung:
Programmierung von Industrierobotern, Aufbau von Systemen unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte, Fahrerlose Transportsysteme (FTS).
Laboratorium Smart Engineering:
PLM (IoT, Augmented Reality, u.a.) im maschinenbaulichen Umfeld .
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Maschinen und Anlagen
– anhand von Messungen Kennfelder aufnehmen und die Effizienz beurteilen;
– Abweichungen zwischen Messung und Berechnung analysieren.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– einfache Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen;
– Smart Mobility.
Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung
– Applikationen für Industrieroboter programmieren;
Laboratorium Smart Engineering
– industrielle Daten aufnehmen und darstellen;
Laboratorium Arbeitssicherheit
– Fehlerquellen erkennen, sicherheitstechnische Vorschriften anwenden und Schadensfälle durch deren zielgerichteten Einsatz vermeiden, Risikobewertung.
Laboratorium Virtual Factory
– Lösungskompetenz zu praktischen betrieblichen Problemen entwickeln.
Laboratorium Maschinen und Anlagen:
Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien im Windkanal.
Laboratorium Automatisierungstechnik:
Aufbau von elektrischen, pneumatischen bzw. hydraulischen Schaltungen; Messen von mechanischen, elektrischen Größen¸ Fahrerlose Transportsysteme (FTS).
Laboratorium Robotik, Aktorik, Sensorik und Prozessdatenverarbeitung:
Programmierung von Industrierobotern, Aufbau von Systemen unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte.
Laboratorium Smart Engineering:
Industrielle Daten erfassen, analysieren und interpretieren sowie Assisted Living Dashboards gestalten und optimieren.
Laboratorium Arbeitssicherheit:
Lessons learned: Fehlervermeidung durch Lernen aus Schadensfällen; fachspezifische Normen und Regelwerke.
Laboratorium Virtual Factory:
Unternehmensplanspiele.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Fertigung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Projekte) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik 1“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen; Schweißverbindungen).
Werkstätte „Modelltischlerei 1“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holz; Anfertigen von Modellen für den Formenbau).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen; Oberflächenschutzverfahren).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen und deren Funktion erklären und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache elektrische Grundschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und Messungen durchführen;
– einfache Computersysteme aufbauen, in Betrieb setzen und warten;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Modelltischlerei 2“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holz; Anfertigen von Funktionsprototypen).
Werkstätte „Kunststofftechnik 2“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen; Laser).
Werkstätte „Schweißtechnik“ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Formenbau“ (Herstellung von Formen, Gießen und Abformen mit unterschiedlichen Werkstoffen und Verfahren).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik 1“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben; Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen; Inbetriebnahme von Schaltungen, Messmethoden; Konfigurieren und Aufsetzen von Computersystemen; Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionsmanagement
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln;
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– Produktionsabläufe optimieren und die dafür notwendigen Lösungskonzepte erarbeiten.
Bereich Inbetriebnahme
– den Zusammenbau, die Inbetriebnahme und Wartung von Baugruppen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen durchführen;
– die für Mess- und Prüfaufgaben geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen und sicherheitstechnische Anforderungen berücksichtigen;
– Lösungskonzepte zur Optimierung von Bauteilen, Stahlbaukonstruktionen, Anlagen und Komponenten entwickeln und dokumentieren.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Anlagen erklären und deren Funktion erklären und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen, sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– einfache Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– einfache elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren, sowie Steuerungen programmieren;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „CNC-Technik“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken und Baugruppen mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Werkzeug- und Vorrichtungsbau“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien und Einsatz verschiedener Normalien, Oberflächenveredelungsverfahren).
Werkstätte „Stahlbau“ (Herstellung von einfachen Stahlbau- und Blechkonstruktionen unter Anwendung von relevanten Schweiß- und Umformverfahren. Herstellung von Stahlbaukonstruktionen, Portalbau, Oberflächenschutzverfahren).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Kalkulation; Materialwirtschaft und Lagerhaltung).
Bereich Inbetriebnahme:
Werkstätte „Montage, Installationstechnik“ (Zusammenbau, Wartung und Reparatur von Maschinen, Baugruppen und Geräten; Dokumentation).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Installationstechnik und elektrische Schaltungen; Ansteuerung und Beschaltung von Aktuatoren und Sensoren. Elektrische Schaltungen, Diagnose und Fehlerbehebung).
Werkstätte „Steuerungstechnik 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme pneumatischer Steuerungen. Grundfunktionen, Bauelemente, Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an analogen und digitalen Steuerungen).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodul 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Bauteilen und Baugruppen aus projektorientierten Aufgabenstellungen, an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen oder Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Bereich Produktionsmanagement
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– Produktionsabläufe optimieren und die dafür notwendigen Lösungskonzepte erarbeiten.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen, sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren, sowie Steuerungen programmieren.
Bereich Qualitätssicherung
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles anwenden;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen und Kennzahlen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren.
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten, interpretieren und die für Fehlerursachen verantwortlichen Maschinen und Anlagen erkennen;
– Konzepte zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung erstellen, Qualitätsberichte dokumentieren und dafür notwendigen Präsentationen erstellen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 1“ (rechnerunterstützte Programmierung; Generierung von CNC-Programmen aus 3D-CAD-Files; Herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (computerunterstützte Arbeitsvorbereitung mit ERP-Systemen; projektbezogene Umsetzung von Auftrags- und Materialplanung sowie Kalkulation nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (projektorientierte Anwendungen aus dem Bereich Elektrotechnik und Elektronik).
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 2“ (Schaltplanentwurf und Darstellung von Bewegungsabläufen an Steuerungen; Aufbau und Programmierung von Steuerungen; Aufbau und Inbetriebnahme von pneumatischen und/oder hydraulischen Systemen, Inbetriebnahme, Einstellen und Optimierung von fluidtechnischen Systemen; Robotik).
Bereich Qualitätssicherung:
Werkstättenlaboratorium „Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung“ (Messen und Prüfen von Bauteilen; Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten; Ermittlung von Qualitätskennzahlen; Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten).
V. Jahrgang
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester – Kompetenzmodul 9
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Bauteilen, Baugruppen, Werkzeugen und Geräten aus projektorientierten Aufgabenstellungen, an konventionellen und programmgesteuerten Maschinen oder Anlagen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– die Funktionsweise von Bauteilen und Baugruppen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Bereich Produktionsmanagement
– Fertigungsabläufe bewerten, beurteilen und das wirtschaftlichste Herstellungsverfahren auswählen;
– Produktionsabläufe optimieren und die dafür notwendigen Lösungskonzepte erarbeiten.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– Schaltungen und Bussysteme aufbauen, in Betrieb nehmen sowie Kenngrößen der Digitaltechnik und Grundstrukturen der Steuerungstechnik umsetzen;
– Steuerungen aufbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische, pneumatische und/oder hydraulische Schaltungen erstellen, mit entsprechenden Sensoren und Aktuatoren realisieren sowie Steuerungen programmieren.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 2“ (projektorientierte Programmierung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Werkstättenlaboratorium „Zerspanungstechnik 3“ (Bearbeitung und Fertigung von komplexen Bauteilen und Baugruppen an Werkzeugmaschinen).
Bereich Produktionsmanagement:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 3“ (computerunterstützte Arbeitsvorbereitung und projektbezogene Umsetzung nach Maßgabe des Ausbildungsschwerpunktes).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 3“ (Automation von Fertigungsabläufen; Signalaufnahme und Signalverarbeitung; industrielle Steuerungsaufgaben; Robotik; Sensorik).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen.
Bereich CAD:
3D-CAD systemgerechte Konstruktion, normgerechte Zeichnungsableitung, Explosionszeichnungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen, CAD-Schnittstellen nutzen und Berechnungen in das CAD-Modell integrieren;
– Bauteile fotorealistisch darstellen und einfache Bewegungsabläufe simulieren.
Bereich CAD:
3D-CAD systemgerechte Konstruktion, Integration von Berechnungen in die CAD-Konstruktion, CAD-Schnittstellen, Rendering, Bewegungsabläufe.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– Baugruppen fotorealistisch darstellen sowie komplexe Bewegungsabläufe simulieren.
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich CAD:
3D-CAD systemgerechte Konstruktion, Toleranzanalysen, Rendering von Baugruppen, normgerechte Zeichnungsableitung, Bewegungsabläufe.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (klassische Kreativitätstechniken, Variantenauswahl).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– CAD-Daten an die Fertigung über verschiedene Schnittstellen weitergeben;
– Baugruppen und Umgebungen fotorealistisch darstellen sowie Bewegungsabläufe im zeitlichen Zusammenhang simulieren.
Bereich Innovationsmethoden
– Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich CAD:
3D-CAD systemgerechte Konstruktion, CAD-Schnittstellen für die Fertigung, Rendering, Bewegungsabläufe.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Wertanalyse, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Bionik, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik – Simulation, Digital Mock-Up, Fertigungs – Simulation, Finite Elemente.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Risk-Management).
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Simulationsmethoden:
Fertigungs – Simulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.7 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 4 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | ||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 2 | 2 | 14 | (I) | ||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
| 1. | Mechanik und Elemente des Maschinenbaus | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | I | ||||
| 2. | Elektrotechnik und Elektronik 5 | – | 3(1) | 4 | 3 | 2 | 12 | I | ||||
| 3. | Mechatronische Systeme und Automatisierung | – | – | 2 | 3 | 3 | 8 | I | ||||
| 4. | Fertigungs- und Betriebstechnik | 2 | 2 | – | 2 | 2 | 8 | I | ||||
| 5. | Angewandte Informatik und fachspezifische Informationstechnik 5 | 2(2) | 2(2) | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 10 | I | ||||
| 6. | Konstruktion und Projektmanagement 6 | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 4(4) | 16 | I | ||||
| 7. | Laboratorium | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | ||||
| 8. | Werkstätte und Produktionstechnik 7 | 8 | 8 | 7 | 3 | 3 | 29 | III bzw. IV | ||||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung B.1 8 | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | |||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 39 | 39 | 34 | 185 | ||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung 8 | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| 1.1 | Optische Systeme | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.2 | Robotik und Handhabung | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.3 | Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.4 | Feinwerktechnik | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.5 | Fachspezifische Informationstechnik | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.6 | Dynamische Systeme | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.7 | Elektronik | – | – | – | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| 1.8 | Digitale Case Studies | - | - | - | 2(1) | 2(1) | 4 | I | ||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||
| 6. | Darstellende Geometrie | 2 | – | – | – | – | I | |||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||
| G. | Förderunterricht 11 | |||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Konstruktionsübungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
8 Im Rahmen der schulautonomen Vertiefung sind bis zu zwei Pflichtgegenstände auszuwählen, wobei das Höchstausmaß von vier Stunden nicht überschritten werden darf. Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B.1 angeführten Pflichtgegenständen.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der schulautonomen Vertiefung, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mechatronik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mechatronik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mechatronik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mechatronik können ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Kompetenzfeldern „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“ und „Angewandte Informatik und fachspezifische Informationstechnik“ ausführen. Dabei stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Inbetriebnahme und Wartung von mechatronischen Anlagen, Antrieben und Geräten der Feinwerk- und Automatisierungstechnik sowie deren Programmierung und Visualisierung im Vordergrund. Innovatives und vernetztes Denken soll durch fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung sowie Einsatz moderner Unterrichtsmaterialien und Methoden ermöglicht und gefördert werden. Die Vernetzung mit der umliegenden Industrie und Wirtschaftsbetrieben steht nach Möglichkeit im Vordergrund.
Im Bereich Grundlagen der Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der technischen Mechanik und können statische sowie dynamische Beanspruchungen an mechatronischen Komponenten beurteilen, analysieren und in der Konstruktion berücksichtigen. Sie können mechanische Bauteile für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen. Sie können anhand computergestützter Methoden Baugruppen der Mechanik und der Fluidtechnik entwerfen und dimensionieren.
Im Bereich Elemente des Maschinenbaus kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Maschinenelementen sowie hydraulischen und pneumatischen Systemen. Sie kennen die Beanspruchungen an den Maschinenelementen und fluidtechnischen Baugruppen und können daher Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten. Sie können Komponenten für Anwendungen im Fachgebiet auswählen.
Im Bereich Antriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktionsweise von Getrieben, Antriebs-, Positionier-, Transfer- und Handhabungsystemen sowie Industrierobotern erklären und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten. Sie können Getriebe berechnen und die oben genannten mechanischen Funktionsgruppen den Anforderungen entsprechend auswählen.
Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Gesetze der Elektrotechnik und von elektrischen Netzwerken erklären. Sie können Berechnungen in elektrischen Netzwerken durchführen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Bauelemente der Analog- und Digitaltechnik sowie der Leistungselektronik beschreiben und deren Wirkungsweise erklären. Sie können Fehler an den Bauteilen erkennen und Rückschlüsse auf deren Entstehung ableiten. Sie können für eine vorgegebene Aufgabe die geeigneten Bauelemente auswählen.
Im Bereich Schaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundschaltungen der Analog-, Digital- und Leistungselektronik aufzeichnen, deren Eigenschaften erklären sowie Fehler in den elektronischen Schaltungen feststellen und beheben. Sie können Schaltungen auf der Basis von technischen Vorgaben entwickeln.
Im Bereich Antriebe und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten von elektrischen Antrieben und Anlagen bezüglich ihrer Wirkungsweise erklären. Sie können Fehler in elektrischen Antriebssystemen und Anlagen feststellen und beheben. Sie können Antriebe auslegen und die Antriebskomponenten dimensionieren.
Im Bereich Messtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik und können Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und beschreiben. Sie können für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückumwandlung auswählen und anwenden. Sie können Messergebnisse beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen. Sie können Messketten entwerfen, um Messgrößen bestmöglich zu erfassen und aufzubereiten.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen das Verhalten und die zu Grunde liegenden physikalischen Effekte von Sensoren und Aktoren. Sie verstehen die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen. Sie können Sensoren und Aktoren auswählen sowie deren Umfeld auslegen. Sie können die Wechselwirkungen zwischen Messung und Messobjekt erkennen. Sie können für industrielle Aufgaben der Automatisierung Sensoren und Aktoren auswählen sowie die entsprechenden Ansteuerungen und Messketten auslegen.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen sowie die zugehörigen Grundlagen der Sicherheitstechnik. Sie können sicherheitstechnische Komponenten auswählen sowie Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben. Sie können steuerungstechnische Aufgaben nach Vorgaben lösen sowie Regler auswählen und einstellen.
Im Bereich Fertigungs- und Montagetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Verfahren, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung und Montage von mechatronischen Bauteilen und Geräten. Sie können mechatronische Bauteile, Baugruppen und Geräte herstellen und montieren. Im Bereich Mess- und Prüftechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Mess- und Prüfverfahren zur Beurteilung von mechatronischen Bauteilen und Geräten und können Prüfverfahren sowie Vorschriften produktspezifisch festlegen.
Im Bereich Managementmethoden in der Produktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Methoden des Produktmanagements und der Qualitätssicherung, die Gesetze der Produkthaftung und Normen der Kennzeichnung. Sie können die Zusammenhänge zwischen erreichbarer Fertigungsqualität und dem Fertigungsverfahren abschätzen, Arbeitsabläufe planen und Arbeitsunterlagen erstellen. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Fertigungsabläufe hinsichtlich der Automatisierung optimieren.
Im Bereich Projektbezogene Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen Entscheidungsgrundlagen für wirtschaftliche Investitionen aufbereiten sowie die bei der Herstellung von mechatronischen Systemen anfallenden Kosten ermitteln und zu einer Gesamtkalkulation verarbeiten.
Im Bereich Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die Werkstoffe der Mechatronik, ihre normgerechte Bezeichnung und die Einsatzbereiche sowie das Zusammenwirken verschiedener Werkstoffe und Komponenten in einer Konstruktion. Sie können normgerechte Zeichnungen und Schaltpläne sowie technische Dokumentationen lesen und interpretieren. Sie können Fertigungszeichnungen von Bauteilen und Baugruppen anfertigen, Lage- und Maßaufgaben lösen sowie Entwürfe und Auslegungen von einfachen Baugruppen erstellen. Sie können mit Normen, Herstellerblättern und Katalogen arbeiten.
Sie können Konstruktionsaufgaben durchführen, einfache technische Dokumentationen unter Einhaltung der gültigen Vorschriften erstellen, Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten sowie Methoden zur qualitätssichernden Produktentwicklung anwenden. Sie können selbstständig mechatronische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren. Sie können computergestützte Rechenverfahren anwenden und mechatronische Abläufe simulieren. Sie können Projekte planen und steuern sowie bei der Konstruktion von Baugruppen und Anlagen systematische Abläufe umsetzen.
Im Bereich Produktion kennen die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Verfahren, Werkzeuge und Maschinen für die Herstellung und Montage von Bauelementen, kennen Mess- und Prüfverfahren und die Methoden des Qualitätsmanagements. Sie können Werkstoff- und Güteprüfungen durchführen, auswerten und dokumentieren und Fehlerquellen erkennen. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Fertigungsabläufe für die Herstellung mechatronischer Baugruppen, Geräte und Anlagen entwickeln sowie Arbeitsabläufe optimieren. Sie können die Fertigungsqualität beurteilen und Rückschlüsse auf die verwendeten Verfahren ziehen sowie Werkstoff- und Güteprüfungen durchführen, auswerten und dokumentieren.
Im Bereich Hard- und Software können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktion benennen sowie Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme vergleichen. Sie können Betriebssysteme konfigurieren, Daten verwalten sowie Software installieren und deinstallieren. Sie können Netzwerkressourcen nutzen und mit Standardsoftware Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und präsentieren. Sie können Daten sichern und sind über gesetzliche Rahmenbedingungen in der Informatik informiert. Sie können eine PC-Konfiguration bewerten, einfache Hardwarefehler beheben, technische Aufgabenstellungen aufbereiten, die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung beziehen.
Im Bereich Programmentwicklung sind graphische Darstellungen für Abläufe zu beschreiben und ihre Symbolik zu erklären. Die Absolventinnen und Absolventen können die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären sowie Objekte und Methoden in ihrer Anwendung darstellen. Sie können systematisch Programme entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen. Sie können Algorithmen und Datenstrukturen aufeinander abstimmen, Klassen, Objekte und Methoden anwenden sowie aussagekräftige Programmdokumentationen erstellen. Sie analysieren Programme für Mikrocontroller und können systematisch Testläufe und Fehlersuchmethoden anwenden. Sie können Ablaufalgorithmen entwerfen und grafisch darstellen. Sie können Programme strukturiert oder objektorientiert entwickeln und anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren.
Im Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen, Netzwerkkomponenten in Betrieb nehmen, Netzwerkprotokolle beschreiben und Eigenschaften von Feldbussystemen angeben. Sie nutzen das Internet, publizieren im Web und warten verschiedene Netzwerksysteme. Sie können im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und Entscheidungen über den Einsatz von Feldbussystemen treffen.
Im Bereich Datenerfassung und –verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben sowie marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Mechatronik nennen und die Unterschiede im Vergleich darstellen. Sie können mechatronische Geräte im Betrieb nehmen und warten, Messdaten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren sowie integrierte Anlagen der Mechatronik in Betrieb nehmen und warten. Sie können analoge und digitale Signale als Prozessdaten deuten und die Kenngrößen von Prozesssystemen angeben. Sie können informationsverarbeitende Anlagen planen, programmieren, in Betrieb nehmen und warten sowie Daten analysieren und informatische Problemlösungen ableiten.
Optische Systeme:
Die Absolventinnen und Absolventen können die Grundlagen der Wellenoptik und Geometrischen Optik erläutern, Abbildungsfehler analysieren und Korrekturmaßnahmen vorschlagen sowie die Funktion Optischer Geräte erklären und Methoden der technischen Optik, Feinwerk- und Mikrostrukturtechnik auf ihre Fertigung anwenden.
Robotik und Handhabung:
Die Absolventinnen und Absolventen können Elemente der Handhabungstechnik beschreiben, in Robotik kinematische und kinetische Aspekte der Bewegung im Raum erklären, Produktionsprozesse durch Auslegung und Programmierung Automatisierter Fertigungszellen unter Einhaltung sicherheitstechnischer Aspekte optimieren und Vernetzte Systeme analysieren und entwerfen.
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich der Messtechnik spezielle Messverfahren zur Signalwandlung und Objekterkennung erklären, Probleme der Elektromagnetischen Verträglichkeit bearbeiten und Aufgaben der Steuerungstechnik und Regelungstechnik nach Vorgaben mathematisch beschreiben und lösen, sicherheitstechnische Komponenten auswählen und Regler einstellen.
Feinwerktechnik:
Die Absolventinnen und Absolventen können Feinwerktechnische Konstruktionselemente aufzählen und auswählen, im Bereich Gerätekonstruktion Geräte systematisch und produktionsfreundlich konstruieren sowie Projetabläufe planen und durchführen. Sie können Geräte der Feinwerktechnik für Bearbeitungen nutzen und Methoden der Mikrostrukturtechnik anwenden.
Fachspezifische Informationstechnik:
Die Absolventinnen und Absolventen können Mikrocontroller auch unter Verwendung von Interrupts programmieren, geeignete Mikrocontrollerperipherie auswählen sowie Mikrocontrollersysteme entwerfen, bauen, in Betrieb nehmen, testen und vernetzen. Im Bereich Webprogrammierung können sie Webseiten erstellen sowie Prozessdaten verarbeiten und visualisieren. Im Bereich Realisierung komplexer Projekte können sie mit Mikrocontrollern, Mikrocontrollersystemen und Hostrechnern Leitsysteme bzw. Client-Server-Systeme realisieren.
Dynamische Systeme:
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Modellbildung mathematische Modelle für einfache Beispiele entwerfen. Im Bereich Dynamische Modelle können sie Modelle für mechatronische Systeme entwickeln, diese validieren, Simulationen durchführen und analysieren. Im Bereich Numerische Methoden und Simulation können sie Differential- und Differenzengleichungen aufstellen und mit numerischen Methoden lösen. Im Rahmen der Validierung können sie Ergebnisse analysieren sowie Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten und Systeme optimieren.
Elektronik:
Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schaltungstechnik elektronische Schaltungen mit speziellen Eigenschaften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie im Bereich Digitale Systeme elektronische Zähler realisieren. Im Bereich Übertragungstechnik können sie gängige Verfahren zur Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen erklären und nutzen sowie die Grundlagen der Wellenausbreitung erläutern. Im Bereich Leistungssteuerung können sie geeignete Komponenten zur Leistungssteuerung im Wechsel- und Drehstromkreis anwendungsorientiert auswählen, konzipieren und einsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen, Zahlensysteme.
Reelle Zahlen:
Dualzahlen, Hexadezimalzahlen. Konversion.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie
– die elementaren Rechenoperationen mit komplexen Zahlen durchführen und deren unterschiedliche Darstellungen zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden.
Komplexe Zahlen:
Komponentenform, Polarform, Exponentialform; elementare Operationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen.
Addition von trigonometrischen Funktionen, Zeigerdarstellung.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Integralrechnung für die Berechnung von Kenngrößen periodischer Funktionen anwenden.
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fehlerrechnung
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Differentialrechnung
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen und linearisierten Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren.
Bereich Fehlerrechnung
Funktionen mehrerer Variablen: Darstellung von Funktionen von zwei Variablen, partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
Bereich Differentialrechnung
Lineare Differential- und Differenzengleichungen: Lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; elementare Lösungsmethoden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Funktionenreihen:
Taylorreihen; Fourierreihen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden.
Integraltransformationen:
Original- und Bildbereich (Transformation und inverse Transformation).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
In Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Naturwissenschaften“ zu unterrichten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen und Gesetze der technischen Mechanik verstehen;
– Berechnungsverfahren der Statik verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Statik:
Kräfte und Momente, Kräfte zusammensetzen und zerlegen, freimachen von Bauteilen, Auflagerarten, ebene Kräftesysteme, statisch bestimmte Systeme, Kräfte- und Momentengleichgewicht, Auflagerreaktionen, Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen und Gesetze der technischen Mechanik verstehen;
– Berechnungsverfahren der Festigkeitslehre verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– mechanische Komponenten für Anwendungen des Fachgebietes auslegen;
– Lagerungen und Führungen sowie form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen wiedergeben und verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Statik:
Räumliche Kräftesysteme.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Schnittgrößen, Beanspruchungsarten, Flächenmomente erster und zweiter Ordnung, Satz von Steiner, Normal- und Schubspannungen, Ermittlung der Spannungen (Hauptgleichungen).
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:
Lagerungen und Führungen; form-, reib- und stoffschlüssige Verbindungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erweiterten Berechnungsverfahren der Festigkeitslehre verstehen und diese anwenden;
– statische und dynamische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen und analysieren sowie Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– mechanische Komponenten für Anwendungen des Fachgebietes auslegen;
– den Aufbau von Führungs-, Verbindungs- und Federkomponenten verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Zusammengesetzte Beanspruchung, Überlagerung von Spannungen, Formänderung, Gestaltfestigkeit, Dauerfestigkeit, Anstrengungs-, Festigkeits- und Versagenshypothesen, Knickung.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:
Wellen und Achsen, Federn.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Verformung von Achsen und Wellen ermitteln;
– Bewegungsformen der Kinematik verstehen sowie Bewegungsvorgänge berechnen und analysieren;
– mechanische Komponenten für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Verformung von Achsen und Wellen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Dynamik:
Kinematik des Massepunkts und starrer Körper; zusammengesetzte Bewegung, Relativbewegung, Geschwindigkeits- und Beschleunigungssatz von Euler.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Maschinenelemente:
Kupplungen, Bremsen, Zahnräder.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Berechnungsverfahren der Kinetik verstehen, diese anwenden und die Ergebnisse analysieren;
– mechanische Komponenten für Anwendungen des Fachgebietes auswählen und auslegen;
– Getriebe berechnen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Dynamik:
Kinetik: Dynamisches Grundgesetz, Prinzip von d’Alembert, Massenträgheit, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, Energieerhaltungs- und Arbeitssatz, Impuls- und Drallsatz, Stoß.
Bereich Antriebstechnik – Getriebe:
Ketten- und Riementriebe, Zahnradgetriebe, Schraubengetriebe.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundprinzipien der Hydromechanik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– den Aufbau von Fluidkomponenten verstehen und hydraulische Systeme beschreiben;
– fluidtechnische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen und analysieren sowie Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Positioniersystemen und Transfersystemen verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Hydromechanik:
Hydrostatik: Druck in Flüssigkeiten, Seitenkräfte und Druckmittelpunkt, Auftrieb und Schwimmen; Hydrodynamik: Strömungsarten, Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung, Fluidreibung, Kraftwirkung strömender Fluide, Ähnlichkeitsgesetze.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Hydraulik:
Hydraulikflüssigkeiten, Leitungen, Pumpen, Motoren, Zylinder, Ventile, Auslegung hydraulischer Anlagen und Netzwerke, funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.
Bereich Antriebstechnik – Getriebe:
Hydraulische Getriebe.
Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:
Linearachsen, Positioniersysteme, Teilezubringung, Transfersysteme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der Thermodynamik verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– die Elemente pneumatischer Systeme verstehen sowie die Unterschiede zwischen hydraulischen und pneumatischen Systemen herausarbeiten;
– fluidtechnische Beanspruchungen an Komponenten der Mechatronik beurteilen und analysieren sowie Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– den Aufbau und das Betriebsverhalten von Antriebs- und Handhabungssystemen verstehen.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Thermodynamik:
Verhalten von Gasen, ideales/reales Gas, Zustandsgleichung idealer Gase, Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme, Hauptsätze, Kreisprozesse, feuchte Luft.
Bereich Elemente des Maschinenbaus – Pneumatik:
Verdichter, Druckluftaufbereitung, Leitungen, Druckluftzylinder, Auslegung pneumatischer Anlagen, funktionale Sicherheit und Risikobeurteilung.
Bereich Antriebstechnik – Mechanische Funktionsgruppen:
Mechanische Antriebssysteme, Balancer, Manipulatoren, Industrieroboter, Auswahl und Dimensionierung mechanischer Antriebssysteme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Biegeverformung ermitteln;
– mechanische Komponenten für Anwendungen des Fachgebietes auslegen;
– das Verhalten von schwingenden Systemen analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– das Verhalten von statisch unbestimmten Systemen verstehen, beurteilen und analysieren sowie Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– Berechnungsverfahren zur Lösung von statisch unbestimmten Systemen verstehen und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Schwingungen:
Freie/erzwungene und ungedämpfte/gedämpfte Schwingung, Biege- und Torsionsschwingung, Resonanz und kritische Drehzahl.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Festigkeitslehre:
Biegelinie, Superposition, statisch unbestimmte Systeme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Arten der Wärmeübertragung verstehen und entsprechende Berechnungen durchführen;
– Berechnungsverfahren zur Lösung von statisch unbestimmten Systemen verstehen und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten;
– rechnergestützte Methoden der technischen Mechanik anwenden.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Wärmeübertragung:
Wärmeleitung (innerhalb eines Mediums und Konvektion), Wärmeübergang, Strahlung, zusammengesetzte Wärmeübertragung, Analogie hydraulischer, elektrischer und thermischer Netzwerke.
Bereich Grundlagen der Mechanik – Rechnergestützte Methoden:
Numerische Methoden, Finite-Elemente Methode, Modalanalyse, Roboterkinematik.
In Verbindung mit dem Pflichtgegenstand „Naturwissenschaften“ zu unterrichten.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Elektrotechnik wiedergeben und verstehen;
– Berechnungen in linearen Netzwerken durchführen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Gleichstromtechnik:
Leiterwiderstand, Temperaturverhalten von Widerständen, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Überlagerungsprinzip, Ersatzschaltbilder, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad.
Bereich Schaltungstechnik – Grundschaltungen mit Widerständen:
Schaltungen von Widerständen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Größen und Gesetze im elektrischen und magnetischen Feld wiedergeben und verstehen;
– Berechnungen im elektrischen und magnetischen Feld durchführen;
– das Zeitverhalten von Schaltvorgängen im Gleichstromkreis berechnen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Elektrisches Feld:
Größen, Gesetze, Energie und Kräfte, Kapazität, Kondensator als Bauelement.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Magnetisches Feld:
Größen, Gesetze, Magnetischer Kreis, Energie und Kräfte, Induktivität, Spule als Bauelement.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Schaltvorgänge:
RL- und RC-Glieder im Gleichstromkreis.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik wiedergeben und verstehen;
– die verschiedenen Darstellungsformen von Wechselstromgrößen anwenden;
– Berechnungen in Wechselstromkreisen durchführen;
– grundlegende Bauelemente der Elektronik wiedergeben und deren Wirkungsweise verstehen;
– einfache elektronische Grundschaltungen dimensionieren.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Wechselstromtechnik:
Analytische und graphische Darstellung sinusförmiger Größen. Zeigerdiagramm, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung.
Bereich Schaltungstechnik – RLC-Schaltungen:
Schwingkreis, Frequenzgang (Bodediagramm, Ortskurve).
Bereich Bauelemente – Halbleiter:
Leitungsmechanismen, PN-Übergang. Dioden, Kennlinien, Kenndaten, Temperatureinfluss.
Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:
Gleichrichtung, Siebung, Stabilisierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Drehstromtechnik wiedergeben und verstehen;
– Kleintransformatoren auswählen und berechnen;
– einfache Berechnungen im Drehstromkreis durchführen;
– die Kühlung von Halbleitern dimensionieren;
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen und sequentiellen Logik wiedergeben und verstehen;
– logische Schaltungen entwerfen und vereinfachen;
– Transistoren für einfache Schaltaufgaben einsetzen.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Drehstromtechnik:
Drehfeld, Dreileiter- und Vierleitersysteme, Drehstromleistung.
Bereich Bauelemente – Transformator:
Übersetzung von Strom, Spannung und Impedanz, Ersatzschaltbild.
Bereich Bauelemente – Transistoren:
Transistorarten, Funktion, Kennlinien, Schaltverhalten.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Kühlung:
Wärmetransport, thermischer Widerstand, Kühlkörperdimensionierung.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Digitaltechnik:
Boolesche Algebra, Entwurfsmethoden für Schaltwerke, Schaltungsanalyse; Speicherglieder, Zähler.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Maßnahmen zum Leitungs-, Geräte- und Personenschutz anwenden;
– lineare und nichtlineare Operationsverstärkerschaltungen dimensionieren;
– die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen.
Bereich Antriebe und Anlagen – Gleichstrommaschine:
Wirkungsweise, Kennlinie, Motor und Generatorbetrieb.
Bereich Antriebe und Anlagen – Wechselstrom- und Drehfeldmaschine:
Arten, Wirkungsweise, Kennlinie, Motor und Generatorbetrieb.
Bereich Antriebe und Anlagen – Schutzmaßnahmen:
Leitungsschutz, Geräteschutz, Personenschutz; Grundzüge der relevanten Normen.
Bereich Bauelemente – Operationsverstärker:
Operationsverstärker, Kenndaten, lineare und nichtlineare Grundschaltungen. Frequenzabhängigkeit, Bode-Diagramm.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– elektromotorische Antriebe auswählen und dimensionieren;
– geeignete Schaltungen zur Stromversorgung von Geräten dimensionieren;
– aktive Filter für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren.
Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:
Linearer Regler; primär und sekundär getaktete Schaltnetzteile, Netzfilter.
Bereich Antriebe und Anlagen – Eigenschaften elektrischer Antriebe:
Betriebsbereiche, Motortypenschild, Stabilitätskriterien, Betriebssicherheit.
Bereich Schaltungstechnik – Aktive Filter:
Analogfilter. Frequenz- und Impulsverhalten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Leistungshalbleiter für gegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren;
– elektrische Stromversorgungen für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren;
– Stromrichtergeräte für vorgegebene Anwendungen auswählen und programmieren;
– den Einfluss getakteter Systeme auf ihr Umfeld beurteilen.
Bereich Bauelemente – Leistungshalbleiter:
Leistungshalbleiter für Gleich- und Wechselstrom, Halbleiterrelais.
Bereich Schaltungstechnik – Elektronische Stromversorgungen:
Schaltbrücke für Gleichstrom und Wechselstrom.
Bereich Antriebe und Anlagen – Stromrichter:
Betriebsarten, Umkehrstromrichter, Frequenzumrichter, Störstrahlung, Netzrückwirkung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– optoelektronische Bauelemente und Übertragungsstecken einsetzen;
– Bausteine der digitalen Signalverarbeitung auswählen, dimensionieren und programmieren.
Bereich Bauelemente – Optoelektronik:
Physikalische Grundlagen, Lichtsender, Lichtempfänger, Lichtwellenleiter, Koppler, Anzeigeelemente.
Bereich Elektrotechnische Grundlagen – Digitaltechnik:
Programmierbare Logik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Begriffe, Verfahren und Geräte der Messtechnik wiedergeben;
– den Wahrheitsgehalt von Messwerten beurteilen und Rückschlüsse auf die Messsystematik ziehen;
– die Auswirkungen einer Messwertumformung erklären und die Fehlerfortpflanzung beschreiben;
– Messmöglichkeiten für elektrische Größen erläutern.
Bereich Messtechnik – Grundbegriffe der Messtechnik:
Maßeinheiten, Messfehler, Messgenauigkeit. Messabweichungen. Empfindlichkeit. Analoges und digitales Messprinzip. Fortpflanzung von Messfehlern.
Bereich Messtechnik – Messverfahren und –geräte:
Direkte und indirekte Messung. Kompensation. Arten und Anwendung von Messgeräten.
Bereich Sensorik und Aktorik – Messen elektrischer Größen:
Spannung, Strom, Widerstand. Vielfachmessgerät, Oszilloskop.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– das Verhalten von Sensoren beschreiben;
– Sensoren auswählen, um statische und dynamische, elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen mit geeigneten Messmethoden erfassen zu können und deren Umfeld auslegen;
– geeignete Messverfahren auswählen und einsetzen.
Bereich Sensorik und Aktorik – Messen nichtelektrischer Größen:
Verfahren. Messwertumformer, Sensoren für elektrische, mechanische, fluidmechanische und optische Größen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für Aufgaben der Automatisierung Aktoren auswählen und die entsprechende Ansteuerung auslegen;
– für vorgegebene Aufgaben geeignete Antriebskomponenten auswählen und dimensionieren;
– die wesentlichen Antriebe für Positionieraufgaben angeben und verstehen;
– die Ähnlichkeit von mechanischen und elektrischen Systemen bei der Automatisierung verstehen.
Bereich Sensorik und Aktorik – Mechatronische Antriebe:
Arten, Auswahlkriterien. Dimensionierung, Einfluss von Massenträgheit und Getriebeübersetzung. Ansteuergeräte.
Bereich Sensorik und Aktorik – Elektromechanische Analogie:
Ähnlichkeiten von mechanischen und elektrischen Systemen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für gegebene Anwendungen Verfahren für die Digitalisierung analoger Signale und deren Rückwandlung auswählen und anwenden;
– die Arten und Realisierungen von Steuerungen verstehen;
– steuerungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– das unterschiedliche Betriebsverhalten von gesteuerten und geregelten Systemen verstehen.
Bereich Messtechnik – Signalumwandlung:
Analog-Digitalumsetzung und Digital-Analogumsetzung; Verfahren, Fehler, Funktionsgrenzen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Steuerungstechnik:
Begriffe und Blockschaltbild. Arten von Steuerungen. Entwurfsprinzipien für Steuerungen. Realisierungsformen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Sicherheitsaspekte:
Sicherheitsaspekte beim Messen, Steuern und Regeln. Maschinensicherheit.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Grundbegriffe der Regelungstechnik:
Begriffe und Blockschaltbild. Regelkreis, Arten von Regelungen. Regelkreisglieder, Blockschaltbildalgebra. Einstellfehler, Schleifenverstärkung, Stabilität.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– Regelstrecken identifizieren und mathematisch beschreiben;
– passende Regler auswählen und einstellen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Verhalten von Regelstrecken:
Regelstrecke, Übertragungsverhalten, Identifikation. Regler – Strecken – Zuordnung. Stetige und unstetige Regelung, Reglerbausteine.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Entwurf von Reglern:
Entwurf von Reglern, vermaschte Regelkreise.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren;
– die Arten und Realisierungen von Regelungen wiedergeben und verstehen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik – Optimierung von Regelungen:
Einschwingvorgang. Optimierung. Hydraulische Regelung. Rotierende und lineare Antriebe im Regelkreis.
I. Jahrgang (1. und. 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fertigungsverfahren, Fertigungsmaschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe angeben;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bewerten;
– für die Herstellung von mechatronischen Komponenten geeignete Bearbeitungsverfahren auswählen;
– den Aufbau der Werkstoffe sowie die daraus resultierenden Eigenschaften angeben und sie normgerecht bezeichnen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Fertigungsverfahren:
Urformen, Umformen, Trennen, Fügen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Verbindungs- und Aufbausysteme:
Form- und kraftschlüssige, lösbare und nichtlösbare Verbindungen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Eigenschaften, Verarbeitbarkeit, Einsatzbereiche, Normbezeichnungen, Werkstoffnummern. Verwendung der Werkstoffe. Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle, Legierungen. Prüfverfahren.
Nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Gläser, Keramik, Halbleiterwerkstoffe); Sinterwerkstoffe; Verbundwerkstoffe.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– für gegebene Anforderungen geeignete Werkstoffe auswählen;
– die Verfahren für die Blechbearbeitung angeben und verstehen;
– aus Normbaukästen für den Gerätebau Komponenten auswählen;
– die Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten und deren Bestückung anführen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Verbindungs- und Aufbausysteme:
Form- und kraftschlüssige, lösbare und nichtlösbare Verbindungen.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Kunststoffe, Bleche; Bearbeitung, Verarbeitung.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Montagetechnik:
Steckverbinder, Kabelbaumtechnik, 19-Zoll System.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Fertigungsverfahren:
Leiterplattenfertigung, Bestückungsverfahren, verdrahtete und oberflächenmontierte Bauelemente.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren und die zugehörigen Prüfmethoden anführen und verstehen;
– geeignete Verfahren zur Wärmebehandlung und Oberflächenveredelung auswählen;
– Verfahren zur Werkstoffprüfung anwenden.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Wärme und Oberflächenbehandlung:
Wärmebehandlung.
Oberflächenbehandlung und -veredelung.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Werkstückprüfung:
Werkstückprüfung und Prüfverfahren.
Bereich Fertigungs- und Montagetechnik – Montagetechnik:
Werkzeug- und Vorrichtungsbau. Gerätebau. Montagesystematik Baugruppen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Werkzeuge des Qualitätsmanagements angeben und verstehen;
– Methoden des Projektmanagements anwenden und die Ergebnisse darstellen;
– Auswirkungen eines Produktes auf sein Umfeld beurteilen.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Lastenheft – Pflichtenheft. Projektplanung, Projektdokumentation, Ressourcenplanung.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätsmanagement:
Statistische Parameter und Methoden, Normen und Werkzeuge. Maschinen- und Anlagensicherheit.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Formen der Produkthaftung und entsprechende Produktkennzeichnungen angeben;
– geeignete Methoden im Produktentstehungs- und -umsetzungsprozess einsetzen;
– die Tauglichkeit von Fertigungsverfahren hinsichtlich ihrer betriebstechnischen Eignung analysieren und beurteilen;
– die Werkzeuge des Qualitätsmanagements anwenden und die Ergebnisse interpretieren.
Bereich Konstruktion – Produktsicherheit:
Gesetze, CE-Kennzeichnung, Konformität.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Prozessmanagement:
Produktentwicklung und Prozessfähigkeit; Methoden der Beurteilung und Risikoabschätzung von Fertigungsprozessen.
Werkzeuge der Produktionsplanung und Steuerung.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Qualitätsmanagement:
Qualitätskontrolle. Fertigungsqualität und Prüfmethodik, 6-Sigma-Prozessfähigkeit.
Prozesskontrolle, Dokumentation.
Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten;
– die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten anwenden.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Kostenmanagement an mechatronischen Geräten und Projekten:
Plankostenrechnung, Erfolgsrechnung, Lebenszykluskosten.
Berechnung von Rationalisierungspotentialen durch mechatronische Projekte.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Kalkulation mechatronischer Baugruppen:
Produktkalkulation, Kalkulation von mechatronischen Projekten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten anwenden;
– die Verfahren der Investitionsberechnung auswählen und diese anwenden.
Bereich Projektbezogene Kalkulation – Investitionsrechnung:
Berechnungsverfahren, Amortisation.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Energie- und Umweltmanagement:
Energie-, Stoffflüsse in betrieblichen Abläufen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hard- und Software – Hardwarekomponenten
– Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben.
Bereich Hard- und Software – Betriebssysteme
– Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme im Vergleich aufzählen;
– ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik
– Netzwerksressourcen nutzen.
Bereich Hard- und Software – Büro-Standardsoftware
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten.
Bereich Hard- und Software – Publikation und Kommunikation im Web
– das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Bereich Hard- und Software – Datensicherung
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.
Bereich Hard- und Software – Hardwarekomponenten:
Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang.
Zahlensysteme.
Bereich Hard- und Software – Betriebssysteme:
Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik:
Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser.
Bereich Hard- und Software – Büro-Standardsoftware:
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software. Erstellen und Bearbeiten von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.
Bereich Hard- und Software – Publikation und Kommunikation im Web:
LAN, WLAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, E Government und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; E-Mail, Webmail, Mailclient; einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.
Bereich Hard- und Software – Datensicherung:
Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Datensicherheit, Digitale Signatur.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Berei ch Hard- und Software – Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.
Bereich Hard- und Software – Büro-Standardsoftware
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung
– graphische Darstellungsmöglichkeiten für Abläufe beschreiben und ihre Symbole erklären;
– Ablaufalgorithmen entwerfen und graphisch darstellen.
Bereich Hard- und Software – Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:
Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.
Bereich Hard- und Software – Büro-Standardsoftware:
Grundlagen von Datenbanksystemen. Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.
Einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:
Grafische Entwurfswerkzeuge.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung
– Programme systematisch entwerfen und diese in eine höhere Programmiersprache umsetzen;
– Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen sowie die wichtigsten Datentypen unterscheiden und auf Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte Programmierung:
Algorithmen; Programmiersprachen; einfache Programme; Verzweigungen; Schleifen; Datentypen; Dateizugriff; Prozeduren und Funktionen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmentwicklung – Objektorientierte Programmierung
– die wesentlichen Begriffe der objektorientierten Programmierung erklären, Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen;
– Methoden und Klassen im Rahmen objektorientierter Programmierung anwenden.
Bereich Programmentwicklung – Objektorientierte Programmierung:
Konzept der Objektorientierung; Attribute, Methoden, Klassen und Objekte; einfache objektorientierte Programmierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können in den
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte und Objektorientierte Programmierung
– mit Methoden der strukturierten und der objektorientierten Programmierung Programme entwickeln;
– aussagekräftige Programmdokumentationen erstellen.
Bereich Programmentwicklung – Strukturierte und Objektorientierte Programmierung:
Anwendungen im Fachgebiet, Softwaredokumentation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Prozessdatentechnik
– die hierarchische Gliederung von Automatisierungssystemen angeben, marktübliche informationsverarbeitende Geräte der Automatisierung nennen und Unterschiede darstellen;
– Automatisierungsgeräte in Betrieb nehmen, parametrisieren oder programmieren und warten.
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Mikrocontroller und Mikrocomputer
– analoge und digitale Signale als Prozessdaten deuten und die Kenngrößen von Prozess-Systemen angeben.
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Prozessdatentechnik:
Prozesse und Automatisierungsstrukturen; Ebenen der Automatisierung. Analoge und digitale Signale; Signalverarbeitung. Erfassen und Verarbeiten von Binärwerten, Kenngrößen von Systemen der Prozessdatenverarbeitung (Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Wirtschaftlichkeit).
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Mikrocontroller und Mikrocomputer:
Aufbau, Register, Speicherarchitektur, Befehle, Peripherie.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenerfassung und -verarbeitung – Prozessdatentechnik und Visualisierung
– informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung planen, programmieren, in Betrieb nehmen und warten;
– die Grundbegriffe der Informationsübertragung darstellen;
– Daten erfassen, übertragen, verwalten, auswerten und visualisieren.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik
– Netzwerkprotokolle und ihre Verwendung beschreiben;
– Netzwerkkomponenten aufzählen, in Betrieb nehmen und warten;
– im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme
– Eigenschaften von Feldbussystemen angeben und Entscheidungen über den Einsatz treffen.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Netzwerktechnik:
Grundlagen, Protokolle, Topologien, Zugriffsverfahren, Netzwerk-Komponenten.
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Prozessdatentechnik und Visualisierung:
Mensch-Maschine-Schnittstellen, Ergonomie, Prozessleitsysteme.
Bereich Datenübertragung und Netzwerktechnik – Feldbussysteme:
Grundlagen. Arten, Eigenschaften und Einsatzgebiete unterschiedlicher Systeme. Software zum Betreiben von Netzen und Bussystemen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Informationssysteme und Embedded Systems
– integrierte informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung in Betrieb nehmen und warten;
– Daten analysieren und daraus Problemlösungen ableiten sowie die Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten planen und durchführen.
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Mikrocontroller und Mikrocomputer
– Programme für Mikrocontroller analysieren, erstellen, systematisch testen und Fehler beheben;
– vernetzte Kompetenzen und vertiefte Kenntnisse in den oben genannten Lehrstoffbereichen erwerben.
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Embedded Systems:
Betriebsarbeiten, Steuern und Regeln mit Prozessrechnern (Polling, Interrupts).
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Informationssysteme:
Kanalkapazität, Arten von Codes und Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme. Breitbandkommunikation.
Bereich Datenerfassung und –verarbeitung – Mikrocontroller und Mikrocomputer:
Hardwarenahe Programmierung, Verknüpfung mit Hochsprachen, Realisierung einfacher Steuerungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmentwicklung – Anwenderspezifische Programmierung
– integrierte informationsverarbeitende Anlagen der Automatisierung in Betrieb nehmen und warten;
– Programme für Mikrocontroller analysieren, erstellen, systematisch testen und Fehler beheben;
– anwenderspezifische Programme für marktübliche Automatisierungskomponenten entwickeln, testen und dokumentieren;
– vernetzte Kompetenzen und vertiefte Kenntnisse in den oben genannten Lehrstoffbereichen erwerben.
Bereich Programmentwicklung – Anwenderspezifische Programmierung:
Phasen der Softwareentwicklung. Anwendung auf strukturierte und objektorientierte Programmierung mit klassischen Algorithmen. Software mit Zugriff auf Schnittstellen und Prozessperipherie. Anwendungssoftware für Echtzeitaufgaben.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Werkstücke normgerecht darstellen;
– Parallelrisse und Axonometrien sowie Haupt- und Seitenrisse erstellen;
– geometrische Formen an technischen Objekten erkennen;
– einfache geometrische Formen mit geeigneten Abbildungsmethoden zeichnerisch eigenständig umzusetzen.
Bereich Konstruktion – Normgerechte Werkstückdarstellung:
Zeichengeräte, Zeichentechniken mit Hand und Rechnerunterstützung, Normen. Bemaßung und Beschriftung. Toleranzen. Bezeichnung technischer Oberflächen.
Bereich Konstruktion – Technische Dokumentation:
Darstellung, Schnitte, Maßstab, Bemaßung, Beschriftung. Herstellung von Skizzen und Werkzeichnungen mit der Hand und mit Rechnerunterstützung. Einführung in die Darstellung von Maschinenelementen.
Oberflächenkennzeichnung und Oberflächenangaben.
Bereich Konstruktion – Grundlagen der Darstellenden Geometrie:
Projektion-Raumbilder, Parallelrisse und Axonometrien, Haupt- und Seitenrisse. Lage- und Maßaufgaben. Raumkoordinaten und Raumtransformationen. Objekte des Raumes.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– normgerechte technische Zeichnungen und elektrische Schaltpläne von Bauteilen einfacher mechatronischer Baugruppen anfertigen;
– Schnittaufgaben bei Prismen und Pyramiden sowie Kegelschnitte behandeln;
– aus der Zusammenstellungszeichnung Einzelteilzeichnungen und Stücklisten ableiten;
– grundlegende Konstruktionen von Bauteilen durchführen.
Bereich Konstruktion – Normgerechte Werkstückdarstellung:
ISO-System für Grenzmaße und Passungen. Begriffe, Toleranzen, Allgemeintoleranzen, Grundtoleranzen, Form- und Lagetoleranzen, Grenzabmaße, Passungen, Passungssysteme, Wälzlagerpassungen, Unabhängigkeitsprinzip.
Bereich Konstruktion – Technische Dokumentation:
Fertigungszeichnungen von Bauteilen.
Detaillierte und vereinfachte Darstellung von Maschinenelementen.
Elektrische Schaltpläne in ein- und mehrliniger Darstellung.
Bereich Konstruktion – Grundlagen der Darstellenden Geometrie:
Schnittaufgaben bei Prismen und Pyramiden; Kegelschnitte.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Werkzeichnungen von einfachen mechatronischen Baugruppen anfertigen;
– Entwürfe und Auslegungen von einfachen Baugruppen unter Zuhilfenahme von Tabellenbüchern und Datenblättern erstellen.
Bereich Konstruktion – Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Entwerfen und Konstruieren von einfachen mechatronischen Baugruppen. Entwurf, Auslegung und Darstellung von Maschinenelementen (computergestützt).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Norm- und Herstellerdatenblättern sowie Katalogen von mechanischen, elektrischen bzw. elektronischen Komponenten arbeiten;
– einfache technische Dokumentationen unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen erstellen;
– einfache Konstruktionsaufgaben selbstständig sowie in Teams unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen ausführen;
– Anwendungen von einfachen Projekt- und Zeitmanagement Tools.
Bereich Konstruktion – Technische Dokumentation:
Dokumentation eines vorgegebenen mechatronischen Gerätes (Stücklisten, Funktionsbeschreibungen).
Bereich Konstruktion – Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Entwurf, Darstellung und Dokumentation von einfachen mechatronischen Baugruppen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Norm- und Herstellerdatenblättern sowie Katalogen von mechanischen, elektrischen bzw. elektronischen Komponenten arbeiten;
– technische Dokumentationen erstellen und interpretieren;
– Konstruktionsaufgaben selbstständig sowie in Gruppen unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen ausführen;
– einfache Zeitpläne zu den Projekten erstellen;
– Anwendungen von einfachen Projekt- und Zeitmanagement Tools in der Praxis anhand von Projekten.
Bereich Konstruktion – Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Entwurf von mechatronischen Baugruppen. Darstellung und Dokumentation durch computerunterstütztes Konstruieren.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Erstellung von einfachen Zeitplänen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– bei der Konstruktion von mechatronischen Baugruppen und Anlagen systematische Abläufe umsetzen;
– elektrische, elektronische, mechanische und fluidtechnische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren.
Bereich Konstruktion – Konstruktion mechatronischer Baugruppen:
Methodisches Konstruieren (Entwurf, Konstruktion und Dokumentation eines einfachen mechatronischen Systems).
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Methoden zur Produktplanung, Lösungssuche und Beurteilung. Zeitpläne.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter Anleitung „Baukastensysteme“ anwenden und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– die korrekte Verwendung von Materialien, Halbzeugen und Komponenten in Geräten beurteilen.
Bereich Konstruktion – Modellierung und Simulation:
Entwurf, Konstruktion und Dokumentation eines mechatronischen Systems.
Computerunterstützte Berechnung und Simulation.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Maschinensicherheit, sicherheitsgerechte Konstruktion. Projektdokumentation.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– selbstständig mechatronische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren, Baukastensysteme anwenden und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– Projekte planen und steuern.
Bereich Konstruktion – Modellierung und Simulation:
Methodisches Konstruieren. Konstruktion eines komplexen mechatronischen Systems, das alle wesentlichen Elemente der Konstruktion enthält.
Computerunterstützte Berechnungsverfahren.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Umfangreiche Projektdokumentation. Anwendung von Methoden zur qualitätssichernden Produktentwicklung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– selbstständig mechatronische Komponenten dimensionieren, optimieren und kombinieren, Baukastensysteme anwenden und im Konstruktionsprozess Schnittstellen erkennen, definieren und dokumentieren;
– Projekte planen und steuern.
Bereich Konstruktion – Modellierung und Simulation:
Methodisches Konstruieren. Konstruktion eines komplexen mechatronischen Systems, das alle wesentlichen Elemente der Konstruktion enthält.
Computerunterstützte Berechnungsverfahren.
Bereich Managementmethoden in der Produktion – Projektmanagement:
Umfangreiche Projektdokumentation. Anwendung von Methoden zur qualitätssichernden Produktentwicklung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
III., IV. und V. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 5. bis 10. Semester (Kompetenzmodule 5 bis 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. bis 10. Semester – Kompetenzmodule 5 bis 9:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Planungs-, Mess- und Prüfaufgaben der betrieblichen Praxis selbstständig und sorgfältig ausführen und auswerten;
– für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen;
– Messschaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und sicherheitsbewusst abwickeln;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren.
Methoden:
Führung eines Übungsprotokolls und Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes. Qualitätssichernde Methodik. Schutzmaßnahmen.
Übungen und Projekte zur Vertiefung von wirtschaftlichen, technischen und naturwissenschaftlichen Fachgegenständen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.
Übungen aus den Lehrstoffbereichen „Mechanik und Elemente des Maschinenbaus“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Mechatronische Systeme und Automatisierung“, „Fertigungs- und Betriebstechnik“, „Angewandte Informatik und fachspezifische Informationstechnik“ sowie den gewählten Pflichtgegenständen der Vertiefung (auch gegenstandsübergreifend) in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Gefahren beim Umgang mit Maschinen und Geräten bewusst und damit sicher umgehen;
– die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge und Maschinen richtig einsetzen;
– facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten technischen Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen.
Arbeitsmethoden:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen. Führung von Aufzeichnungen und Arbeitsprotokollen.
Mechanische Grundausbildung:
Manuelle und mechanische Bearbeitung von verschiedenen Werkstoffen.
Mechanische Werkstätte:
Drehen und Fräsen verschiedener Werkstoffe nach vorgegebenen Zeichnungen. Erstellen von Fertigungsschritten für die zu fertigenden Teile. Erstellen von Maßprotokollen der gefertigten Teile.
Blechbearbeitung:
Zuschneiden, Richten, Bohren, Stanzen, Biegen, Verschrauben und Vernieten von Blechteilen. Arbeiten mit Blechbearbeitungsmaschinen. Verformen und Herstellen von einfachen Blechteilen.
Kunststofftechnik:
Manuelle und maschinelle Bearbeitung und Verarbeitung von Kunststoffen. Oberflächenbearbeitung, Gießharz und Klebetechniken. Wiederverwertung von Kunststoffen.
Elektrotechnische Grundausbildung:
Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Kabelkonfektionierung und einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen von elektrischen und elektronischen Bauteilen.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge und Maschinen wirtschaftlich handhaben und instandhalten;
– facheinschlägige Erzeugnisse höheren Schwierigkeitsgrades herstellen;
– die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache beschreiben.
Mechanische Werkstätte:
Dreh- und Fräsarbeiten nach Zeichnung mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Arbeiten an programmgesteuerten Werkzeugmaschinen.
Geräte und Gehäusebau:
Fertigung von Gehäusen und Montagekomponenten für mechatronische Teilsysteme. Herstellen einfacher mechatronischer Baugruppen.
Oberflächentechnik:
Herstellen von metallischen und nichtmetallischen Überzügen. Sicherheitsvorschriften, fachgerechte Entsorgung der Abwässer.
Niederspannungsinstallation:
Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Reparatur von Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Prüf- und Messprotokoll.
Bereich Montage und Wartung:
Demontieren und Zusammenbau, Feststellen und Beheben von mechanischen und elektrischen Störungen an Baugruppen, Geräten und Maschinen. Justieren, Prüfen, Instandsetzen und Warten von mechatronischen Komponenten.
Schweißen:
Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz , Elektro- und Schutzgasschweißen. Hartlöten, Brennschneiden.
Computertechnik:
Assemblierung von Computerhardware, Softwareinstallation; Massenspeicher, elektrostatische Entladung; Netzwerktechnik, Schnittstellen.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Werkstücke an programmgesteuerten Werkzeugmaschinen herstellen;
– Speicher-programmierbare-Steuerungen auf verschiedene Arten programmieren;
– elektrische und elektronische Baugruppen herstellen, prüfen und reparieren;
– die typischen Aufgaben einer Arbeitsvorbereitung durchführen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor und Nachkalkulation. Beschaffungswesen. Berechnung von Produktionskosten.
Mechanische Werkstätte:
Herstellung von Werkzeugen, Vorrichtungen und mechatronischen Komponenten. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Wärmebehandlung des Stahls. Bearbeitung von wärmebehandeltem Stahl.
Leiterplattentechnik:
Erstellen von Layouts und Ätzmasken. Frontplattenherstellung. Aufbringen von Ätzmasken und Beschriftungen. Herstellen von gedruckten Schaltungen, Entsorgung. SMD-Technik.
Werkstätte für Elektronik:
Fertigung, Programmierung und Inbetriebnahme analoger und digitaler Baugruppen und Geräte. Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Werkstätte für Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik. Kombinatorische, weg und zeitabhängige Steuerungen. Aufbau, Programmierung, Inbetriebnahme, Prüfung und Fehlersuche.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im Fachgebiet verwendeten Messgeräte und Messsysteme wirtschaftlich handhaben und instandhalten;
– die Aufgaben einer Arbeitsvorbereitung wiedergeben und Planungssoftware einsetzen;
– den Aufbau, die Funktion sowie die Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten der in Montagesystemen eingesetzten Komponenten verstehen;
– Industrieroboter und in der Zerspanungstechnik eingesetzte Maschinen programmieren.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Erstellung von Wartungsplänen; Beschaffungswesen; Lagerhaltung. Vor- und Nachkalkulation.
Messtechnik und Qualitätsmanagement:
Elektromagnetische Verträglichkeit. Messen von mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Größen. Aufbereitung der Messdaten und Qualitätsberichterstattung.
Automatisierung:
Speicherprogrammierbare Steuerungen, Mikrocontroller, Bussysteme, Schnittstellen und Visualisierung.
Computerunterstützte Fertigungs- und Montagetechnik:
CNC in der Zerspanungstechnik. Programmieren von Industrierobotern für einfache Handlingaufgaben. Arbeiten mit flexiblen pneumatischen und hydraulischen Montagesystemen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratoriumsbereiche zum 9. und 10. Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Industrieroboter programmieren sowie in Fertigungs- und Montagesysteme integrieren;
– den Ablauf der CAD/CAM-Technik verstehen und Programme für die Fertigung komplexer Werkstücke an CNC-Maschinen erstellen;
– Mess- und Prüfverfahren auf die Fertigung von mechatronischen Produkten anwenden;
– den Zusammenhang zwischen Fertigungsqualität und Fertigungsverfahren analysieren.
Computerunterstütze Fertigungs- und Montagetechnik:
Fertigung komplexer Bauteile mit CAD/CAM-Technik. Anwendung rechnergestützter Messmittel. Programmieren von Industrierobotern.
Mess- und Prüftechnik:
Aufbau von Mess- und Prüfanordnungen für mechatronische Teilsysteme. Kalibrierung von Messgeräten und Messschaltungen.
Automatisierungstechnik:
Prüfung, Fehlersuche und Reparatur steuerungs- und regelungstechnischer Komponenten aus mechatronischen Anlagen.
Siehe Anlage 1.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– wellenoptische Phänomene erklären und diese für die entsprechende Aufgabe anwenden;
– die Entstehung von polarisiertem Licht und seine Bedeutung in der Technik verstehen;
– das Snellius'sche Brechungsgesetz als Basis für alle weiteren Anforderungen anwenden.
Bereich Wellenoptik:
Wellennatur des Lichts, Interferenzen, Snellius'sches Brechungsgesetz, Reflexion und Strahlungsdurchgang durch Medien, Polarisation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache (mindestens zweistufige) Systeme berechnen;
– die Bedeutung der Hauptpunkte eines optischen Systems verstehen;
– die Abhängigkeit der Linsenbrennweite von Radien, Brechzahl und Linsendicke erkennen;
– geeignete Materialien für optische Elemente auswählen.
Bereich Geometrische Optik:
Berechnung an Einzeloberflächen; einstufige Systeme; Linsen und Linsensysteme; mehrstufige Systeme.
Optische Materialien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Abweichung der realen von der idealen Abbildung aufgrund von Abbildungsfehlern verstehen;
– die Auswirkungen der Abbildungsfehler verstehen und Korrekturmaßnahmen ergreifen.
Bereich Abbildungsfehler und Korrekturmaßnahmen:
Asphärische Flächen.
Bereich Optische Geräte:
Bündelbegrenzung, Objektivauswahl.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Auswirkungen der Abbildungsfehler verstehen und Korrekturmaßnahmen ergreifen;
– die abbildenden Prinzipien der wichtigsten optischen Instrumente verstehen.
Bereich Optische Geräte:
Vergrößerung und Auflösungsvermögen eines optischen Instruments.
Funktionsweisen optischer Instrumente. Kenngrößen der Strahlung und Lichtquellen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können Abläufe automatisieren, indem sie geeignete Komponenten auswählen und zu Systemen kombinieren.
Bereich Handhabungstechnik:
Greiftechnik, Handlingmodule.
Bereich Robotik:
Vektorielle Kinematik, Koordinatensystemtransformationen, Kinetik.
Bereich Automatisierte Fertigungszellen:
Industriesensorik, Genauigkeit, Taktzeit, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können einfache automatisierte Abläufe simulieren und programmieren.
Bereich Handhabungstechnik:
Simulations- und Programmiertechniken.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fertigungszellen normgerecht auslegen, programmieren, optimieren und warten;
– umfangreiche Automatisierungsaufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.
Bereich Vernetzte Systeme:
Kooperation mehrerer programmierbarer Systeme, Taktzeitoptimierung, Sicherheitstechnik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Fertigungszellen normgerecht auslegen, programmieren, optimieren und warten;
– umfangreiche Automatisierungsaufgaben mit mehreren vernetzten Komponenten lösen.
Bereiche Robotik und Handhabungstechnik:
Module, Sonderbauformen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Messverfahren und Verfahren zur Signalwandlung vertiefend erklären;
– Verfahren zur Objekterkennung beschreiben;
– die Grundlagen der Elektromagnetischen Verträglichkeit beschreiben.
Bereich Messtechnik:
Optische Messtechnik, Messgeräte, Signalwandler. Objekterkennung, Bildverarbeitung. Sensoren für chemische Größen, biometrische Sensoren.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit:
Störstrahlung, Netzrückwirkung, elektrostatische Probleme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden zum Entwerfen von Programmen für Steuerungen anwenden;
– die Sicherheitstechnik bei Steuerungen bewerten und analysieren;
– Messtechniken der Elektromagnetischen Verträglichkeit verstehen und anwenden.
Bereich Steuerungstechnik:
Methoden zum Programmentwurf in der Steuerungstechnik, Sicherheit in gesteuerten Systemen.
Bereich Elektromagnetische Verträglichkeit:
Messverfahren, Messgeräte.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bausteine für digitale Regler entwerfen;
– Regelkreise optimieren;
– Modelle zur Beschreibung und Simulation von dynamischen Systemen entwickeln.
Bereich Regelungstechnik:
Algorithmen für Bausteine digitaler Regler, Stellgrößenbegrenzung, Wind-up-Effekt. Optimierung, Gütekriterien. Modellbildung und Simulation, Linearisierung.
Vermaschte Regelkreise (systematische Behandlung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Regelkreise optimieren;
– Modelle zur Beschreibung und Simulation von dynamischen Systemen entwickeln;
– fortgeschrittene Regelungskonzepte auslegen und einsetzen.
Bereich Regelungstechnik:
Fuzzy-Regler, Mehrgrößenregler.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für das Fachgebiet bedeutsamen Bauelemente, Baugruppen und Verfahren konzipieren;
– optische Geräte justieren.
Bereich Feinwerktechnische Konstruktionselemente – Schaltelemente:
Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke.
Bereich Feinwerktechnische Konstruktionselemente – Lagerelemente:
Spezielle Lagerungen der Feinwerktechnik.
Bereich Geräte der Feinwerktechnik – Optische Geräte:
Fassung und Justierung optischer Elemente und Systeme, Toleranzen optischer Einzelteile.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können die Prinzipien der Geräteentwicklung auf die Produktgestaltung anwenden.
Bereich Gerätekonstruktion:
Konstruktionsregeln, Konstruktionssystematik, Projektabläufe und -strukturen, automatisierungsgerechte Produktgestaltung.
Bereich Geräte der Feinwerktechnik – Ein- und Ausgabegeräte:
Bedienelemente, Lesegeräte, Anzeigeelemente, Drucker.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien von typischen feinwerktechnischen Verfahren und Geräten unter wirtschaftlichen Aspekten anwenden;
– die wichtigsten mikrotechnischen Bauelemente und Verfahren verstehen sowie diese für einen möglichen Einsatz auswählen.
Bereich Geräte der Feinwerktechnik – Medizinische Geräte:
Diagnose- und Therapiegeräte, Funktionsmessung.
Bereich Geräte der Feinwerktechnik – Geräte der Massenfertigung:
Unterhaltungs-, Büro- und Haushaltstechnik.
Bereich Mikrostrukturtechnik:
Werkstoffe und Kristallstrukturen, Fertigungsverfahren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die grundlegenden Materialien und Fertigungsverfahren der Mikrostrukturtechnik darstellen sowie ein geeignetes Verfahren zur Fertigung einer Struktur auswählen.
Bereich Mikrostrukturtechnik:
Mikrotechnische Bauelemente und Verfahren. Mechanische, optische, elektrotechnische, fluidtechnische und biochemische Funktionselemente.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Aufgabenstellungen mittels Mikrocontrollern realisieren;
– verschiedene Interrupt-Quellen nennen und ihre softwaremäßige Bearbeitung realisieren.
Bereich Mikrocontroller:
Typische Mikrocontrollerperipherie zur Ein- und Ausgabe, Timer, Zähler.
Interrupt, Interruptebenen, Interrupt-Programmierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– umfangreiche Projekte mittels Mikrocontrollern realisieren;
– Fehler in der Hardware eines Automatisierungssystems eingrenzen und beheben.
Bereich Mikrocontrollersysteme:
Entwurf, Aufbau und Inbetriebnahme eines Mikrocontrollersystems und dazugehöriger Peripherie.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Leitsysteme bzw. Client-Server-Systeme konfigurieren und programmieren;
– Prozessdaten – auch über das Web – verarbeiten und visualisieren.
Bereich Webprogrammierung:
Erstellung einfacher Webseiten.
Bereich Realisierung komplexer Projekte:
Realisierung eines komplexen Projektes zur Prozessdatenverarbeitung und Visualisierung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Leitsysteme bzw. Client-Server-Systeme konfigurieren und programmieren;
– Prozessdaten – auch über das Web – verarbeiten und visualisieren.
Bereich Realisierung komplexer Projekte:
Realisierung eines komplexen Projektes zur Prozessdatenverarbeitung und Visualisierung. Web Programmierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mathematische Modelle für einfache mechatronische Systeme entwickeln;
– diese Modelle anhand von einfachen realen Beispielen validieren.
Bereich Modellbildung:
Modellbildung. Aufstellung von Differentialgleichungen, Lösung mittels mathematischer Methoden; Validierung an einfachen realen Beispielen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Vor- und Nachteile numerischer Methoden verstehen;
– numerische Modelle für einfache mechatronische Systeme entwickeln;
– diese Modelle anhand von einfachen realen Beispielen validieren.
Bereich Numerische Methoden:
Numerische Modellbildung, Aufstellung von Differential- und Differenzengleichungen, Lösung mittels numerischer Methoden, Konvergenz, Validierung an einfachen realen Beispielen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mathematische Modelle für mechatronische Systeme entwickeln;
– diese Modelle anhand von realen Beispielen validieren.
Bereich Dynamische Modelle:
Modellbildung, Simulation und Analyse von mechatronischen Systemen mit Übungen anhand von Projekten in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Numerische Methoden:
Vertiefung numerischer Methoden, Mehrkörpermechanik, Finite Elemente, Modalanalyse, dynamische und fluidtechnische Simulation, Validierung an realen Beispielen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mathematische Modelle für mechatronische Systeme entwickeln;
– Ergebnisse von Simulationen analysieren und Rückschlüsse auf konstruktive Änderungen ableiten sowie Optimierungen durchführen.
Bereich Dynamische Modelle:
Modellbildung, Simulation und Analyse von mechatronischen Systemen mit Übungen anhand von Projekten in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Numerische Methoden:
Vertiefung numerischer Methoden, Mehrkörpermechanik, Finite Elemente, Modalanalyse, dynamische und fluidtechnische Simulation.
Bereich Validierung:
Validierung an realen Beispielen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Transistoren als Schalter für höhere Leistungen einsetzen;
– elektronische Zähler für verschiedene Aufgaben entwerfen;
– elektronische Schaltungen mit speziellen Eigenschaften entwerfen;
– analoge Leistungsverstärker entwerfen.
Bereich Schaltungstechnik – Transistor:
Ansteuerung, dynamisches Schaltverhalten, Verlustleistung, Schutz.
Bereich Digitale Systeme – Elektronische Zähler:
Vor- und Rückwärtszähler, Vorwahlzähler, Zähler für beliebige Zählcodes.
Bereich Schaltungstechnik – Signalaufbereitung:
Gegenkopplung, Schaltungen für analoge und digitale Signalaufbereitung.
Bereich Schaltungstechnik – Lineare Leistungsverstärker:
Gegentaktprinzip, Schutz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können mittels integrierter Schaltungen elektronische Funktionsgruppen entwerfen und aktive Filter höherer Ordnung für vorgegebene Anwendungen auswählen und dimensionieren.
Bereich Schaltungstechnik – Signalaufbereitung:
Anwendung integrierter Schaltungen zur Signalaufbereitung und Leistungssteuerung.
Bereich Schaltungstechnik – Aktive Filter:
Integrierte Bausteine für aktive Analog- und Switched-Capacitor-Filter höherer Ordnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Eigenschaften von Abtastsystemen erkennen;
– Oszillatoren entwerfen;
– Verfahren der Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen anwenden.
Bereich Schaltungstechnik – Schwingungserzeugung:
Oszillatoren für digitale und analoge Anwendungen; Schwingungsstabilisierung, Schwingungen beliebiger Kurvenform.
Bereich Übertragungstechnik:
Zeitmultiplex- und Frequenzmultiplexverfahren. Modulationsverfahren. Störeinflüsse. Abtastsysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundzüge der Wellenausbreitung verstehen;
– Verfahren der Mehrfachnutzung von Übertragungskanälen anwenden;
– die unterschiedlichen Möglichkeiten der Leistungssteuerung im Wechsel- und Drehstromkreis anwendungsorientiert auswählen und einsetzen.
Bereich Übertragungstechnik:
Wellenausbreitung.
Bereich Leistungssteuerung:
Wellenpaketsteuerung, Phasenanschnittsteuerung, Oberwellen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– individuelle und in Teamarbeit auszuführende Aufgabenstellungen der Digitalisierung realisieren;
– Projekt- und Zeitmanagement Tools anwenden und für ihre Aufgaben einsetzen („3-Ws“);
– einfache, industrie-nahe Aufgaben erfassen sowie einfache Prozesse erkennen und analysieren;
– Lösungsansätze mit Fokus auf Nachhaltigkeit erarbeiten und formulieren;
– Komponenten zur Messwerterfassung, -verarbeitung und der Datenkommunikation auswählen und anwenden;
– Prozessdaten verarbeiten.
Teamarbeit, Projekt- und Zeitmanagement; Applikationen zur Messwert-Erfassung oder/und Verarbeitung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache industrie-nahe gestellte Aufgaben miteinander vernetzen;
– Anwendungen erstellen, Datenanalysen durchführen und darstellen;
– Projekt- und Zeitmanagement Tools einsetzen.
Applikations-Entwurf und Implementierung; Datenanalyse; Projekt- und Zeitmanagement.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Komplexe industrienahe gestellte Aufgaben erfassen sowie komplexe Prozesse erkennen und analysieren;
– Digitalisierungs-Anwendungen unter Beachtung der Nachhaltigkeit erstellen;
– Mensch-Maschine-Interaktionen anwenden.
Interface Implementierung (Informationen strukturiert darstellen, Orientierung und Navigation, Interaktion); Spezielle Ein- und Ausgabemöglichkeiten (z. B., Sprache, Objekterkennung, Gesten, …), Anwendungsbereiche (Produktion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Systeme vernetzen;
– Cloud-Dienste anwenden;
– Methoden der Softwareentwicklung anwenden.
Realisierung eines Projektes mit den Inhalten: Netzwerke und Protokolle im Fertigungs- und Produktionsprozess, Clouds und Services, Software Engineering, Interfaces zwischen Komponenten und Systemen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Erzeugung und die geometrischen Gesetzmäßigkeiten von Kurven, Flächen und Körpern beschreiben und technische Objekte im Hinblick auf die enthaltenen geometrischen Formen analysieren;
– aus den Rissen eines technischen Objekts dessen Aufbau ablesen;
– technische Objekte mit Handskizzen und Konstruktionszeichnungen darstellen sowie mit Hilfe von CAD visualisieren;
– räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und in geeigneten Abbildungsverfahren sowie mit Hilfe von CAD lösen.
Eigenschaften geometrischer Objekte.
Darstellung und konstruktive Behandlung ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper aus der Technik in geeigneten Rissen.
Raumtransformationen, Boolesche Operationen, Modellierung technischer Objekte mit CAD.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E bis F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||
| Jahrgang | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III |
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) |
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) |
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III |
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III |
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa |
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I |
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II |
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||
| 1. | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 5(3) | 5(3) | 5(3) | 4(3) | 4(3) | 23 | I |
| 2. | Medientheorie und Kunstgeschichte | – | 2 | 3 | 2 | 3 | 10 | III |
| 3. | Mediengestaltung 4 | 5(3) | 5(3) | 5(3) | 4(3) | 4(3) | 23 | II |
| 4. | Medienproduktion 5 | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 40 | III |
| 5. | Medienprojekte 6 | – | – | 3(3) | 3(3) | 4(4) | 10 | I |
| 6. | Medienwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| C. | Verbindliche Übung | |||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 36 | 38 | 39 | 36 | 185 | ||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||
| Jahrgang | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||
| B.1 | Multimedia | |||||||
| 1.1 | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 4(2) | 4(2) | 4(2) | 4(3) | 4(3) | 20 | I |
| 1.2 | Medientheorie und Kunstgeschichte | – | 2 | 3 | 2 | 3 | 10 | III |
| 1.3 | Mediengestaltung 4 | 4(2) | 4(2) | 4(2) | 4(3) | 4(3) | 20 | II |
| 1.4 | Medienproduktion 5 | 10(10) | 10(10) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 44 | III |
| 1.5 | Medienprojekte 6 | – | – | 5(4) | 3(3) | 4(4) | 12 | I |
| 1.6 | Medienwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| B.2 | Fotografie | |||||||
| 2.1 | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 4(2) | 4(2) | 4(2) | 4(3) | 4(3) | 20 | I |
| 2.2 | Medientheorie und Kunstgeschichte | – | 2 | 3 | 2 | 3 | 10 | III |
| 2.3 | Mediengestaltung 4 | 4(2) | 4(2) | 4(2) | 4(3) | 4(3) | 20 | II |
| 2.4 | Medienproduktion 5 | 10(10) | 10(10) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 44 | III |
| 2.5 | Medienprojekte 6 | – | – | 5(4) | 3(3) | 4(4) | 12 | I |
| 2.6 | Medienwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| B.3 | Film | |||||||
| 3.1 | Medientechnologie und angewandte Informatik 4 | 5(2) | 5(3) | 5(3) | 4(3) | 4(3) | 23 | I |
| 3.2 | Medientheorie und Kunstgeschichte | – | 2 | 3 | 2 | 3 | 10 | III |
| 3.3 | Mediengestaltung 4 | 5(2) | 5(3) | 5(3) | 4(3) | 4(3) | 23 | II |
| 3.4 | Medienproduktion 5 | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 40 | III |
| 3.5 | Medienprojekte 6 | – | – | 3(3) | 3(3) | 4(4) | 10 | I |
| 3.6 | Medienwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| B.4 | Animation | |||||||
| 4.1 | Medientechnologie-Animation und angewandte Informatik | 6(5) | 6(5) | 6(5) | 4(4) | 4(4) | 26 | I |
| 4.2 | Medientheorie und Kunstgeschichte | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 4.3 | Mediengestaltung-Animation | 5(4) | 5(4) | 5(4) | 4(4) | 4(4) | 23 | II |
| 4.4 | Medienproduktion-Animation | 7(7) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 9(9) | 40 | III |
| 4.5 | Medienprojekte 6 | – | – | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 9 | I |
| 4.6 | Medienwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| B.5 | Gamedesign | |||||||
| 5.1 | Medientechnologie-Gamedesign und angewandte Informatik | 6(5) | 6(5) | 6(5) | 4(4) | 4(4) | 26 | I |
| 5.2 | Medientheorie und Kunstgeschichte | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III |
| 5.3 | Mediengestaltung-Gamedesign | 5(4) | 5(4) | 5(4) | 4(4) | 4(4) | 23 | II |
| 5.4 | Medienproduktion-Gamedesign | 7(7) | 8(8) | 8(8) | 8(8) | 9(9) | 40 | III |
| 5.5 | Medienprojekte 6 | – | – | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 9 | I |
| 5.6 | Medienwirtschaft | – | – | – | 2 | 2 | 4 | II |
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
| Jahrgang | ||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||
| E. | Freigegenstände | |||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | |
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||
| G. | Förderunterricht 9 | |||||||
| 1. | Deutsch | |||||||
| 2. | Englisch | |||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||
_____________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im I., II. und III. Jahrgang sowie mit Übungen im Laboratorium im IV. und V. Jahrgang jeweils im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes.
5 Als Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.5 angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der alternativen Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung |
| 4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte 1 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 |
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Medien; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Medien.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Medien.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Medien können auf Basis ihrer Ausbildung über die Wirkung von medialen Inhalten als Spezialistinnen und Spezialisten die Konzeption, Planung, Gestaltung und Herstellung von medialen Produkten bzw. Umsetzung von medialen Projekten, die der multimedialen Kommunikation bzw. Interaktion dienen, eigenständig durchführen. Zudem verfügen sie sowohl über handwerkliches, technisches und medientheoretisches Spezialwissen, das es ihnen ermöglicht, kreative Entwürfe und Präsentationen zu erstellen, diese für die Produktion in unterschiedlichen Medien zu entwickeln, vorzubereiten oder einzusetzen als auch über Kenntnisse der facheinschlägigen Normen, Gesetze und in der Kalkulation.
Sie werden in Kommunikationsbetrieben, Medienunternehmen, Werbeagenturen, Grafikstudios, Agenturen für Public Relations, Agenturen für multimediales Design wie zB Verlagen, Online-Verlagen, Fernsehanstalten, TV- und Filmstudios, Fotoateliers, Architekturbüros, Unternehmen der Telekommunikationsbranche und Softwarehäusern eingesetzt bzw. arbeiten als Fotografinnen und Fotografen, Filmgestalterinnen und Filmgestalter, Screendesignerinnen und Screendesigner, 3D-Artists, Kamerafrauen und Kameramänner (DOP), Videocutterinnen und Videocutter, Audiodesignerinnen und Audiodesigner, Illustratorinnen und Illustratoren, Mediendesignerinnen und Mediendesigner, Animationsdesignerinnen und Animationsdesigner, Gamedesignerinnen und Gamedesigner, Spieleentwicklerinnen und Spieleentwickler, Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des privaten bzw. öffentlichen Sektors, in musealen Einrichtungen, im Bereich der Forschung- und Entwicklung oder als Selbstständige bzw. in freiberuflicher Tätigkeit. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu typischen Aufgaben.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen dabei sowohl die wirtschaftlichen Implikationen ihrer Tätigkeit als auch die ethische und gesellschaftlich sensible Verantwortung, die die Gestaltung, Produktion und Distribution von Massenmedien mit sich bringt und sind sich der Bedeutung von Qualität und Professionalität bewusst.
In den Bereichen Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft, Publikation und Kommunikation, Tabellenkalkulation und Algorithmen siehe den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik“ in Anlage 1.
Im Bereich Medientechnologie analysieren und entwickeln die Absolventinnen und Absolventen mit Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs komplexe Anwendungen. Sie analysieren komplexe technisch-wissenschaftliche Inhalte des Fachgebiets, können aus umfassenden Medienproduktionen heraus komplexe fachspezifischen Terminologien und Vorgänge analysieren sowie für neue Produktionen anwenden, analysieren und entwickeln für das Fachgebiet Technologien, Strukturen und Regelbedingungen, komplexe Prozesse und Workflows, verstehen fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen und analysieren fachspezifische Prozesse sowie Workflows aus Medienproduktionen heraus. Sie verstehen die facheinschlägigen Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme und können die facheinschlägigen Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion anwenden und analysieren sowie unterschiedliche Distributionskanäle, Medien und Logistikwege des Fachgebiets erklären.
Alle oben genannten fachspezifischen Begriffe sowie verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich für den
Ausbildungsschwerpunkt B.1 Multimedia auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien.
Ausbildungsschwerpunkt B.2 Fotografie auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien.
Ausbildungsschwerpunkt B.3 Film auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Ausbildungsschwerpunkt B.4 Animation auf Ton- und Videomaterial mit komplex bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination. Die Absolventinnen und Absolventen können im Team komplexe analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden, Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen, in einer Studioumgebung arbeiten und diese projektbezogen anpassen sowie ein Event unter Berücksichtigung des Raumes und dessen Akustik audiovisuell bespielen.
Ausbildungsschwerpunkt B.5 Gamedesign auf multimediale Projekte im Rahmen von Gamedesign. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur Spieleprogrammierung, Gameengines, 2D- und 3D-Entwurfs- und Animationssoftware sowie Audio- und Videoanwendungen. Die Absolventinnen und Absolventen können eine Spielidee von der Konzeptionierung bis zum getesteten Produkt realisieren.
Im Bereich Kunstgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Phänomene der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie analysieren sowie Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und argumentieren (ikonographische und ikonologische Einordnung). Sie haben Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen, können diese in der Beschreibung anwenden, verstehen die Historizität von Bedeutungen und Werten der Kunst und können sie anhand ausgewählter fachrelevanter Kunstwerke beurteilen und diskutieren. Weiters haben sie Grundkenntnisse der Geschichte und der Kategorien der Ästhetik, verstehen Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik und sind in der Lage, Interdependenzen von Inhalt und Form sowie Bedeutungen von kulturellen Normen und Werten, die einen Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung haben, zu erkennen.
Im Bereich Medientheorie kennen sie aktuelle Paradigmen der Medientheorie und Semiotik und können mit Hilfe ausgewählter Theoriekonzepte fachspezifische Medienphänomene analysieren. Sie kennen die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie, können ihr eigenes Mediennutzungsverhalten reflektieren, sind in der Lage fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang zu beschreiben und aktuelle Entwicklungen zu analysieren und können sich über soziale, wirtschaftliche, ethische und künstlerische Aspekte im fachspezifischen Kunst- und Medienbereich artikulieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren sowie deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln. Sie können unterschiedliche Arten der Wahrnehmung umfassend analysieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und Konsequenzen für komplexe Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis entwickeln. Sie können komplexe Produktionen entwickeln, in denen kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind. Sie kennen bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze und können diese für das eigene Werk anwenden. Ebenso kennen sie medienübergreifende Probleme der Kommunikation und können dazu Lösungsvorschläge entwickeln, komplexe Entwurfsprozesse durchführen, umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung entwickeln und die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten einsetzen. Ergebnisse können sie in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv sowie ort- und zielgruppengerecht aufbereitet präsentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen verstehen komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe und können diese projektspezifisch weiterentwickeln, um fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu realisieren, analysieren und reflektieren. Sie können die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen sowie die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren. Sie können fachspezifische Kommunikationsformen hinsichtlich eines optimalen Arbeitsklimas wählen, um einen effizienten Ablauf im Team zu gewährleisten.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für komplexe inhaltliche Dimensionen anwenden. Sie können komplexe interdisziplinär Lösungen für redaktionelle, audiovisuelle und medienübergreifende Kommunikation entwickeln, die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren und unter Berücksichtigung der prozessualen, zeitlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen umsetzen, so dass sie den kulturellen, markt- und anwendungsorientierten Anforderungen entsprechen.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik und können sie in Bezug zueinander setzen. Sie kennen den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Medienwirtschaft. Sie wissen, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen, kennen die Terminologie eines Marketingkonzepts, verstehen die Kommunikationsziele von Unternehmen/Organisationen und können entsprechende kommunikative Werbe- und Markenbotschaften entwickeln. Sie können aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers eine effiziente Strategie entwickeln und auf dieser Basis ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht. Sie kennen Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings und können im Bereich Projektmanagement und Projektcontrolling tätig werden.
Sie kennen urheberrechtliche und datenschutzrechtliche berufsbezogene Materien sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen, das Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Persönlichkeitsschutz und können damit einhergehende Risiken erkennen.
Sie können selbstständig unter Einbeziehung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen eine Preiskalkulation vornehmen und kennen projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zugehörige Einreichungsformen und die branchenspezifischen Richtlinien für die Wettbewerbsteilnahme.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Die Schülerinnen und Schüler können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße CAS-fähige Technologie einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet unter Verwendung CAS-fähiger Technologie.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
– den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
– Zahlen auf der Zahlengerade veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
– absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
– Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
– Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
– lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
– die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.
Reelle Zahlen:
Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;
absoluter und relativer Fehler.
Terme und Gleichungen:
Rechnen mit Termen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden).
Elementare Geometrie:
Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.
Trigonometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Funktionen:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Interpolation:
Lineare Interpolation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Funktionen
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
– Eigenschaften der elementaren Funktionen (quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen) erkennen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Polynomfunktionen aufstellen und zur Interpolation verwenden;
– die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären;
– quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen lösen;
– die Rechengesetze für Potenzen begründen und anwenden.
Funktionen und entsprechende Gleichungen:
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen, Schnittpunkte.
Eigenschaften von Funktionen:
Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Potenzen mit rationalen Hochzahlen.
Interpolation und Extrapolation:
Quadratische Interpolation und Extrapolation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geometrie
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren, Winkel zwischen Vektoren berechnen;
– Problemstellungen in allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte).
Bereich Algebra und Funktionen
– Eigenschaften der Exponentialfunktionen und Logarithmusfunktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Gleichungen mit Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– die Rechengesetze für Logarithmen begründen und anwenden.
Vektoren:
Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Ortsvektor, Betrag, Einheitsvektor, Normalvektor, Gegenvektor, Orthogonalität.
Trigonometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.
Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:
Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, Rechengesetze für Logarithmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differentialrechnung
– Grenzwerte von Funktionen intuitiv erfassen;
– die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
– mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen und die Differentialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Grenzwert und Stetigkeit:
Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.
Differentialrechnung:
Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen; Extremwerte, Wendepunkte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Differential- und Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln.
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistik
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Differential- und Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
– die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Baumdiagramm;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung;
Normalverteilung, Zufallsstreubereich, Verteilung von Stichprobenmittelwerten, Zusammenhang von Dichte- und Verteilungsfunktion.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Ausgleichsrechnung:
Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren ( I. bis V. Jahrgang)
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren (I. bis V. Jahrgang)
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
II. bis IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.
V. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medientechnologie
– die Grundlagen der Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs benennen sowie erklären und kennen ihre wichtigsten Anwendungsparameter;
– die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets benennen und erklären;
– die für das Fachgebiet grundlegenden Technologien, Terminologien, Prozesse und Workflows benennen und erklären;
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären;
– die grundlegenden facheinschlägigen Materialien und Materialanwendungen wiedergeben.
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
– Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.
Bereich Publikation und Kommunikation
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen;
– das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.
Bereich Tabellenkalkulation
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten.
Bereich Algorithmen
– Ablaufalgorithmen entwerfen und Berechnungsschritte systematisch angeben.
Medientechnologie:
Grundlagen der medialen Ein- und Ausgabegeräte; Basiskompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Systeme und Verfahren; Physikalische und chemische Grundlagen von fachspezifischen Medien, grundlegende Effekte und Terminologien des Fachgebietes; Grundlagen medialer Technologien, Programme, Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; Fachspezifische Materialien; fachrelevanten Rohstoffe und Hilfsstoffe.
Hardwarekomponenten:
Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang.
Betriebssysteme:
Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.
Netzwerke:
Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser.
Datensicherung:
Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.
Textverarbeitung und Präsentationen:
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.
Publikation und Kommunikation im Web:
LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, E Government und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mailclient; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.
Tabellen und Diagramme:
Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.
Elemente der Programmierung:
Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge; einfache Programme;
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medientechnologie
– aus Ein- und Ausgabegeräten sowie Ver- und Bearbeitungssystemen eine geeignete Auswahl für eine gegebene Produktion oder Aufgabe treffen und diese begründen;
– die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen des Fachgebiets verstehen;
– die für das Fachgebiet grundlegenden Technologien, Terminologien, Strukturen, Prozesse und Workflows verstehen;
– grundlegende fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen benennen und erklären;
– den fachspezifischen Materialeinsatz benennen und erklären.
Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.
Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen
– Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen sowie Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden;
– Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen sowie einfache Befehlsstrukturen erstellen.
Medientechnologie:
Aufbau und Funktionen von medialen Ein- und Ausgabegeräten, sowie Ver- und Bearbeitungsgeräten; Basisfunktionen von medialen Geräten, Systemen und Verfahren; physikalische, technische und chemische Grundlagen von fachspezifischen Medien; Effekte und Terminologien des Fachgebiets; grundlegende Funktionen von physikalischen und chemischen Vorgängen; Grundlagen medialer Technologien, Programme, Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; fachspezifische Materialien; fachrelevanten Roh- und Hilfsstoffe; grundlegende Materialanwendungen.
Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:
Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.
Elemente der Programmierung:
Programme mit Verzweigungen, Schleifen und Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf einfache Algorithmen; einfache objektorientierte Programmierung; kommentieren und dokumentieren von Programmen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medientechnologie
– Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und aus dem Gerätepool sowie aus den Ver- und Bearbeitungssystemen des Fachbereichs eine geeignete Auswahl für gegebene Produktion oder Aufgaben treffen sowie diese begründen, benennen und erklären;
– technisch-wissenschaftliche Grundlagen des Fachgebiets, Prozesse und Workflows für Medienproduktionen erklären;
– die historische Entwicklung der in der Produktion eingesetzten Materialien beschreiben;
– die aufgabenbedingte Anwendung facheinschlägiger Materialien verstehen.
Bereich Datenbanken
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.
Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen
– die wichtigsten Datentypen unterscheiden und kennen ihre Einsatzbereiche;
– Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen.
Medientechnologie:
Komplexer Aufbau und Funktionen von medialen Ein- und Ausgabegeräten sowie Ver- und Bearbeitungsgeräten; erweiterte Funktionen von medialen Geräten, Systemen und Verfahren; physikalische, technische und chemische Grundlagen von fachspezifischen Medien; Effekte und Terminologien des Fachgebiets; grundlegende Funktionen von physikalischen und chemischen Vorgängen; Grundlagen medialer Technologien, Programme, Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; fachspezifische Materialien; fachrelevanten Rohstoffe und Hilfsstoffe; grundlegende Materialanwendungen; historische Materialentwicklung.
Datenmodelle:
Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.
Elemente der Programmierung:
Anwendungen auf komplexe Algorithmen; Methoden und Klassen, objektorientierte Programmierung; kommentieren und dokumentieren von Programmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Geräte, Systeme und Verfahren des Fachbereichs analysieren und aus dem Gerätepool sowie aus den Ver- und Bearbeitungssystemen des Fachbereichs eine geeignete Auswahl für gegebene Produktion oder Aufgaben treffen und diese begründen;
– physikalische, technische und chemische Grundlagen verstehen sowie deren Inhalte innerhalb des Fachgebietes anwenden;
– fachspezifische Prozesse und Workflows, Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen verstehen;
– die historische Entwicklung der in der Produktion eingesetzten Materialien nachvollziehen;
– die aufgabenbedingte Anwendung facheinschlägiger Materialien verstehen;
– die grundlegenden facheinschlägigen Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme, Mess- und Prüfverfahren benennen und erklären.
Komplexer Aufbau und Funktionen von medialen Ein- und Ausgabegeräten, sowie Ver- und Bearbeitungsgeräten; erweiterte Kompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Systeme und Verfahren; Basisfunktionen von Mess- und Prüfgeräten; erweiterte mediale Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; erweiterte Kenntnisse fachspezifischer Software; fachspezifische Materialien, Materialanwendungen, Materialprüfung; historische Materialentwicklung; Grundlegende Kenntnisse fachspezifischer Standardisierungen, Normen sowie des Qualitätsmanagements.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Anwendung von Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs beurteilen und aus dem Gerätepool sowie aus den umfassenden Ver- und Bearbeitungssystemen des Fachbereichs eine geeignete Auswahl für gegebene Produktion oder Aufgaben treffen und diese begründen;
– erweiterte technisch-wissenschaftliche Grundlagen des Fachgebiets anwenden;
– aus der Medienproduktion heraus erweiterte fachspezifische Vorgänge und deren Terminologien verstehen und erklären;
– fachspezifische Prozesse und Workflows, Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen verstehen;
– Materialanwendungen aus der Medienproduktion heraus strukturieren und analysieren;
– die facheinschlägigen Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme sowie die facheinschlägigen Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion benennen und erklären.
Komplexer Aufbau und Funktionen von medialen Ein- und Ausgabegeräten, sowie Ver- und Bearbeitungsgeräten; erweiterte Kompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Systeme und Verfahren; erweiterte Funktionen von fachspezifischen Mess- und Prüfgeräten; physikalische, technische und chemische Grundlagen von fachspezifischen Medien; Effekte und Terminologien des Fachgebiets, erweiterte, fachspezifische Funktionen von physikalischen und chemischen Vorgängen; erweiterte mediale Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; erweiterte Kenntnisse fachspezifischer Software; fachspezifische Materialien, Materialanwendungen, Materialprüfung; historische Materialentwicklung; grundlegende Kenntnisse und Anwendungen fachspezifischer Standardisierungen, Normen sowie des Qualitätsmanagements.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Anwendungen von Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs verstehen und aus dem komplexen Gerätepool sowie aus den umfassenden Ver- und Bearbeitungssystemen des Fachbereichs eine optimierte Auswahl für gegebene Produktion oder Aufgaben treffen, diese begründen und analysieren;
– technisch-wissenschaftliche Inhalte des Fachgebiets definieren sowie analysieren und verstehen die im Fachgebiet eingesetzten komplexen Technologien, Strukturen und Regelbedingungen;
– fachspezifische komplexe Prozesse und Workflows, Programme und deren erweiterte multimedialen Rahmenbedingungen verstehen;
– „Technik” als mediale Bedingung des Vollzugs, die an der Realisierung von Projekten als Instrument der Wertschöpfung maßgeblich beteiligt ist, benennen und erklären;
– fachspezifische Materialanwendungen analysieren und „Material” als mediale Bedingung des Vollzugs verstehen, die an der Realisierung von Projekten als Instrument der Wertschöpfung maßgeblich beteiligt ist, indem sie die „Sprache der Dinge” mit der „Sprache der Methoden” konfrontiert;
– facheinschlägige Standardisierungen benennen und erklären sowie fachspezifische Qualitätsmanagementsysteme, Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion anwenden;
– unterschiedliche Distributionskanäle, Medien und Logistikwege des Fachgebiets benennen und erklären.
Komplexer Aufbau und Funktionen von medialen Ein- und Ausgabegeräten, sowie Ver- und Bearbeitungsgeräten; erweiterte Kompetenzen in der Anwendung medialer Geräte, Systeme und Verfahren; Funktionen von speziellen fachspezifischen Mess- und Prüfgeräten; erweiterte physikalische, technische und chemische Kenntnisse der fachspezifischen Medien; komplexe Effekte und erweiterte Terminologien des Fachgebiets; erweiterte fachspezifische Funktionen von physikalischen und chemischen Vorgängen; erweiterte mediale Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; erweiterte Kenntnisse fachspezifischer Software; fachspezifische Materialien, Materialanwendungen, Materialprüfung; grundlegende Materialbedingungen; fachrelevante Distributionskanäle, Medien und Logistikwege; erweiterte Kenntnisse und Anwendungen fachspezifischer Standardisierungen, Normen sowie des Qualitätsmanagements; fachrelevante Distributionskanäle, Medien und Logistikwege.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Anwendungen von Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs analysieren und aus dem komplexen Gerätepool sowie aus umfassenden Verarbeitungs- und Bearbeitungssystemen des Fachbereichs eine optimierte Auswahl für gegebene Produktion oder Aufgaben treffen und diese begründen;
– aus der Medienproduktion heraus komplexe fachspezifischen Terminologien und Vorgänge definieren und analysieren;
– die im Fachgebiet eingesetzten komplexen Technologien, Strukturen und Regelbedingungen verstehen;
– fachspezifische komplexe Prozesse und Workflows aus Medienproduktionen heraus verstehen;
– fachspezifische Programme und deren erweiterte multimedialen Rahmenbedingungen verstehen;
– „Technik” als mediale Bedingung des Vollzugs, die an der Realisierung von Projekten als Instrument der Wertschöpfung maßgeblich beteiligt ist, benennen und erklären;
– fachspezifische Materialanwendungen aus der Medienproduktion heraus entwickeln und „Material” als mediale Bedingung des Vollzugs verstehen, die an der Realisierung von Projekten als Instrument der Wertschöpfung maßgeblich beteiligt ist, indem sie die „Sprache der Dinge” mit der „Sprache der Methoden” konfrontiert;
– einfache facheinschlägige Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme verstehen und die facheinschlägigen Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion anwenden und analysieren;
– unterschiedliche Distributionskanäle, Medien und Logistikwege des Fachgebiets erklären.
Komplexer Aufbau und Funktionen von medialen Ein- und Ausgabegeräten, sowie Ver- und Bearbeitungsgeräten; erweiterte Funktionen von medialen Geräten, Systemen und Verfahren; Funktionen von speziellen fachspezifischen Mess- und Prüfgeräten; erweiterte physikalische, technische und chemische Kenntnisse der fachspezifischen Medien; komplexe Effekte und erweiterte Terminologien des Fachgebiets; erweiterte fachspezifische Funktionen von physikalischen und chemischen Vorgängen; erweiterte mediale Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; erweiterte Kenntnisse fachspezifischer Software; fachspezifische Materialien, Materialanwendungen, Materialprüfung; erweiterte Materialbedingungen; erweiterte Kenntnisse und komplexe Anwendungen fachspezifischer Standardisierungen, Normen sowie des Qualitätsmanagements; fachrelevante Distributionskanäle, Medien und Logistikwege.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit Geräten, Systemen und Verfahren des Fachbereichs komplexe Anwendungsoptimierungen analysieren und entwickeln;
– den komplexen Gerätepool sowie die umfassenden Verarbeitungs- und Bearbeitungssysteme des Fachbereichs analysieren, entwickeln eine optimierte Auswahl für komplexe Produktion oder Aufgaben und begründen die Auswahl und den Einsatz;
– komplexe technisch-wissenschaftliche Inhalte des Fachgebiets analysieren;
– aus umfassenden Medienproduktionen heraus komplexe fachspezifischen Terminologien und Vorgänge analysieren und für neue Produktionen anwenden;
– für das Fachgebiet Technologien, Strukturen und Regelbedingungen sowie komplexe Prozesse und Workflows analysieren und entwickeln;
– fachspezifische Programme und deren multimediale Rahmenbedingungen verstehen;
– die fachspezifischen Prozesse und Workflows aus Medienproduktionen heraus analysieren;
– „Technik” als mediale Bedingung des Vollzugs, die an der Realisierung von Projekten als Instrument der Wertschöpfung maßgeblich beteiligt ist, verstehen;
– fachspezifische Materialanwendungen entwickeln und „Material” als mediale Bedingung des Vollzugs, die an der Realisierung von Projekten als Instrument der Wertschöpfung maßgeblich beteiligt ist, indem sie die „Sprache der Dinge” mit der „Sprache der Methoden” konfrontiert, analysieren;
– die facheinschlägigen Standardisierungen und Qualitätsmanagementsysteme verstehen sowie die facheinschlägigen Mess- und Prüfverfahren der Medienproduktion anwenden und analysieren.
9. Semester:
Optimierte Funktionen von medialen Geräten, Systemen und Verfahren; optimierte Funktionen von fachspezifischen Mess- und Prüfgeräten; Interpretation von Funktionsabläufen; komplexe physikalische, technische und chemische Kenntnisse der fachspezifischen Medien; komplexe Effekte und Terminologien des Fachgebiets; fachspezifische Funktionen von komplexen physikalischen und chemischen Vorgängen; wissenschaftlich-technische Tendenzen zeitgenössischer analoger und digitaler Medien; komplexe mediale Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; komplexe Kombinationen unterschiedlicher fachspezifischer Software; Tendenzen zeitgenössischer innovativer Medien und deren Prozesse; neu entwickelte fachspezifische Materialien; innovative Materialanwendungen; Materialprüfung; komplexe Materialbedingungen; erweiterte Kenntnisse und komplexe Anwendungen fachspezifischer Standardisierungen, Normen sowie des Qualitätsmanagements; Analyse der Werk- und Produktionsqualitäten; innovative Tendenzen im Qualitätsmanagement für zeitgenössische analoge und digitale Medien und deren Prozesse.
10. Semester:
Optimierte Funktionen von medialen Geräten, Systemen und Verfahren; optimierte Funktionen von fachspezifischen Mess- und Prüfgeräten; Analyse und Reflexion von Funktionsabläufen; komplexe physikalische, technische und chemische Kenntnisse der fachspezifischen Medien; komplexe Effekte und Terminologien des Fachgebiets; fachspezifische Funktionen von komplexen physikalischen und chemischen Vorgängen; wissenschaftlich-technische Tendenzen zeitgenössischer analoger und digitaler Medien; komplexe mediale Strukturen, Regelbedingungen, Prozesse und Workflows; komplexe Kombinationen unterschiedlicher fachspezifischer Software; Tendenzen zeitgenössischer innovativer Medien und deren Prozesse; neu entwickelte fachspezifische Materialien, innovative Materialanwendungen, Materialprüfung, komplexe Materialbedingungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Grundlagen ausgewählter Kunstepochen und die entsprechende einführende Terminologie der Kunstgeschichte benennen und erklären;
– historische Grundlagen und technische Bedingungen der Mediengeschichte bis zur Erfindung des Buchdrucks benennen und erklären;
– Basis-Modelle der Medien-Kommunikation sowie die wichtigsten fachspezifischen Begriffe benennen und erklären.
Allgemeine Geschichte der Kunst und der Medien; Grundlagen und Funktionen der Kommunikation; Aspekte der kulturellen Bedeutung von Mündlichkeit und Schriftlichkeit (orale/literale Kulturen); Frühformen der Massenmedien; grundlegende Fachtermini im Bereich der Kunstgeschichte.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende historische Zusammenhänge und Merkmale ausgewählter Kunstepochen sowie eine erweiterte Terminologie der Kunstgeschichte benennen und erklären;
– historische Grundlagen und technische Bedingungen der Mediengeschichte seit der Erfindung des Buchdrucks benennen und erklären;
– die Grundlagen akustischer, visueller und schriftlicher Kommunikationsformen benennen und erklären.
Historische Entwicklung der Kunst und der Medien; Massenmedien; wesentliche Fachtermini im Bereich der Kunstgeschichte.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kulturepochen und deren Kunstformen von den Anfängen der Kunst bis zur französischen Revolution benennen und erklären sowie ausgewählte Kunstwerke den entsprechenden Kunstepochen zuordnen;
– in Grundzügen Kunst als Teil einer umfassenden Kultur- und Geistesgeschichte benennen und erklären;
– die Bedeutung grundlegender Kommunikationsformen in medialen Produkten erkennen und analysieren sowie auf fachspezifische Themenstellungen anwenden;
– erweiterte Modelle der Medien-Kommunikation benennen und erklären.
Kunstgeschichte:
Merkmale aller Kunstepochen der europäischen Kunstgeschichte von den Anfängen der Kunst bis zur französischen Revolution.
Medientheorie:
Wahrnehmungstheorien; Theorien des Sehens und Hörens; Einführung in die Kommunikationstheorie, Grundlagen des primären Kommunikationsmodells, mediale Faktoren personaler Kommunikation; Frühgeschichte des „symbolischen“ (semiotischen) Ausdrucks (Graphismen, Bild- und Schriftformen, Theorien der Schriftgenese).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kulturepochen und deren Kunstformen von der französischen Revolution bis in die Gegenwart benennen und erklären sowie ausgewählte Kunstwerke den entsprechenden Kunstepochen zuordnen;
– in Grundzügen Kunst als Teil einer umfassenden Kultur- und Geistesgeschichte benennen und erklären;
– Grundlagen spezifischer Aspekte medialer Kommunikation benennen und erklären;
– erweiterte Modelle der Medien-Kommunikation benennen und erklären;
– die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie benennen und erklären.
Kunstgeschichte:
Merkmale aller Kunstepochen der europäischen Kunstgeschichte von der französischen Revolution bis zur Gegenwart.
Medientheorie:
Unterschiedliche medientheoretische Ansätze; Grundlagen der Medienpsychologie; Medienwirkungstheorie; grundlegende Funktionen medialer Systeme: Formen des Gedächtnisses/der Speicherung; Speicherung, Prozessierung und Transfer von Information; Wahrnehmungs- und Darstellungssysteme.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Methoden der Kunstbetrachtung und Modelle der Kunstbeschreibung benennen und erklären sowie sie in der Analyse von ausgewählten Kunstwerken einbringen;
– die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie anwenden;
– Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie Normen und Werte, die einen Einfluss auf die Gestaltung haben, benennen und erklären;
– die Grundbegriffe der Text- und Bildsemiotik sowie verschiedene Paradigmen der Medientheorie benennen und erklären sowie mit Hilfe ausgewählter Theoriekonzepte fachbezogene Medienphänomene analysieren;
– die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie benennen und erklären.
Kunstgeschichte:
Spezifische Themen der Kunstgeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; Analysemethoden; Modelle der Kunstbeschreibung; Kunstanalysen anhand ausgewählter Werke; Werkanalyse; Kunstreflexion; Funktion und Bedeutung von Kunstwerken; Wechselbeziehungen zu Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.
Medientheorie:
Grundlagen der Zeichentheorie und Bildtheorie(Semiotik); kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; unterschiedliche medientheoretische Ansätze; exemplarische medienpsychologische Phänomene.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die grundlegenden Kriterien und Zusammenhänge der Kulturepochen sowie deren Kunstformen von den Anfängen der Kunst bis in die Gegenwart verstehen und ausgewählte Kunstwerke entsprechend analysieren;
– ausgewählte Phänomene der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie analysieren;
– die Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik sowie die Interdependenz von Inhalt und Form sowie von kulturellen Normen und Werten, die einen Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung haben, verstehen;
– eine erweiterte Theorie der Text- und Bildsemiotik sowie verschiedene Paradigmen der Medientheorie benennen und erklären sowie mit Hilfe ausgewählter Theoriekonzepte Medienphänomene analysieren;
– die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie benennen und erklären sowie ihr eigenes Mediennutzungsverhalten reflektieren;
– fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen erkennen.
Kunstgeschichte:
Spezifische Themen der Kunstgeschichte; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; Kunstanalyse anwenden; Wahrnehmungsweisen, persönliches Reflektieren; Werkanalyse; Kunstreflexion; Funktion und Bedeutung von Kunstwerken; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.
Medientheorie:
Grundlagen der Zeichentheorie und Bildtheorie (Semiotik); Umwelt als semiotischer Raum; spezielle Aspekte der Bildsemiotik; grundlegende strukturalistische und poststrukturalistische Positionen; Medienreflexion; kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; exemplarische medienpsychologische Phänomene; Zusammenhänge und Unterschiede zwischen sprachlicher (schriftlicher) und bildlicher Repräsentation; Medien als technische Extensionen.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– ausgewählte Phänomene der Kunstgeschichte und der Kulturphilosophie analysieren sowie Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und argumentieren (ikonographische und ikonologische Einordnung);
– ausgewählte Kapitel außereuropäischer Kulturen beschreiben;
– die Historizität von Bedeutungen und Werten der Kunst verstehen sowie sie anhand ausgewählter fachrelevanter Kunstwerke beurteilen und diskutieren;
– Grundkenntnisse der Geschichte und der Kategorien der Ästhetik wiedergeben;
– Zusammenhänge von Form, Funktion, Material und Technik verstehen und sind in der Lage, Interdependenzen von Inhalt und Form sowie Bedeutungen von kulturellen Normen und Werten, die einen Einfluss auf die fachspezifische Gestaltung haben, zu erkennen;
– aktuelle Paradigmen der Medientheorie und Semiotik benennen und erklären sowie mit Hilfe ausgewählter Theoriekonzepte fachspezifische Medienphänomene analysieren;
– die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Medienpsychologie benennen und erklären sowie ihr eigenes Mediennutzungsverhalten reflektieren;
– fachspezifische mediale Phänomene aus ihrem historischen Zusammenhang beschreiben und aktuelle Entwicklungen analysieren;
– sich über soziale, wirtschaftliche, ethische und künstlerische Aspekte im fachspezifischen Kunst- und Medienbereich artikulieren.
9. Semester:
Kunstgeschichte:
Spezifische Themen der Kunstgeschichte; ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; „internationale“ Kunstgeschichte der letzten 100 Jahre; Kunstreflexion; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; soziale Funktion und wirtschaftliche Aspekte der Kunst; Kunst im Kontext; Vermittlungsebenen; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.
Medientheorie:
Umwelt als semiotischer Raum – persönliche Orientierung in diesem Umfeld; Analyse grundlegender strukturalistischer und poststrukturalistischer Positionen anhand konkreter Situationen; kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; Medienreflexion.
10. Semester:
Kunstgeschichte:
Spezifische Themen der Kunstgeschichte; ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; „internationale“ Kunstgeschichte der letzten 100 Jahre; Kunstreflexion; vertiefende, thematisch bezogene Fachtermini; soziale Funktion und wirtschaftliche Aspekte der Kunst; Kunst im Kontext; Vermittlungsebenen; Wechselbeziehungen mit Religion, Politik, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften anhand exemplarischer Beispiele.
Medientheorie:
Umwelt als semiotischer Raum – persönliche Orientierung in diesem Umfeld; Analyse grundlegender strukturalistischer und poststrukturalistischer Positionen anhand konkreter Situationen; kontextuelle Analyse exemplarischer medialer Beispiele; Medienreflexion.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die mediale Gestaltung notwendigen Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken benennen und erklären;
– Grundelemente der Bildgestaltung und gestaltungsorientierte Darstellungsmethoden benennen und erklären;
– Grundlagen des Designs und Gestaltungskonzepte benennen und erklären;
– einfache fachspezifische Projekte gestalten;
– kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden;
– Gestaltungsergebnisse in inhaltlicher Hinsicht visuell aufbereiten und können sie präsentieren.
Grundlagen der Darstellung, Raumvorstellung und Darstellung geometrischer Grundformen, geometrische Freihanddarstellung; Qualitative und quantitative Wertzugänge innerhalb fachspezifischer Gestaltung; Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen; Abgrenzung des Begriffsumfelds Entwurf/Gestaltung/mediale Vermittlung; Fachrhetorik; Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen; analoge Methoden des Vorentwurfs; Anwendungsfelder und -spielarten des Entwurfs; Gestaltungsaufgaben für grundlegende fachspezifische Technologien: Aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die mediale Gestaltung notwendigen Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken verstehen;
– Grundelemente der Bildgestaltung verstehen und können die gestaltungsorientierten Darstellungsmethoden anwenden;
– Grundlagen des Designs, Gestaltungskonzepte und funktionale Konzepte verstehen;
– unterschiedliche Arten der Wahrnehmung definieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und daraus Konsequenzen für Aufgabenstellungen der Praxis ziehen;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten;
– kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden;
– einfache Entwurfsprozesse in Bezug auf die Umsetzung durchführen und persönliche Entwurfsstrategien wiedergeben;
– Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.
Grundgesetze der Perspektive und der perspektivischen Darstellung; künstlerisch-konzeptionelle Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Wechselwirkung von Werkgestaltung und Werkaussage; einfache praktisch-reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; strategisch-assoziative Gestaltungsaufgaben; erweiterte Methoden des Vorentwurfs; Verbindung von spielerisch-experimentellen Umsetzungsformen und problemlösungsorientierten Entwurfsaufgaben; Sensibilisierung für adäquate Materialien und Kommunikationstechniken; Entwurf und Gestaltung von einfachen fachspezifischen Aufgabenstellungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die mediale Gestaltung notwendigen Abbildungsverfahren und Visualisierungstechniken verstehen;
– Grundelemente der Bildgestaltung verstehen und können die gestaltungsorientierten Darstellungsmethoden anwenden;
– Grundlagen des Designs, Gestaltungskonzepte und funktionale Konzepte verstehen;
– unterschiedliche Arten der Wahrnehmung definieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und daraus Konsequenzen für Aufgabenstellungen der Praxis ziehen;
– Projekte für einfache Verwendungszwecke planen und gestalten;
– kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbinden;
– Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell aufbereitet präsentieren.
Grundlagen räumlicher Visualisierung; technologisch-praktische Zugangsweisen zu Gestaltungsaufgaben; Funktionsweisen medialer Wahrnehmung in Relation zu Technologien und Sujet; Gestaltungsaufgaben für erweiterte fachspezifische Technologien; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen des gestalterischen Workflows in einfachen fachspezifischen Produktionen und deren Präsentation.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
– unterschiedliche Arten der Wahrnehmung definieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und daraus Konsequenzen für Aufgabenstellungen der Praxis anwenden;
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren;
– kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte in fachspezifischen Projekten analysieren;
– medientheoretische Ansätze benennen und erklären und wenden sie für das eigene Werk an;
– Probleme der Kommunikation in facheinschlägigen Produktionen analysieren;
– Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln einfache Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein;
– Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren.
Fachspezifische Analysemöglichkeiten in Hinblick auf eine quantitative und qualitative Sondierung unter Einbeziehung steigender Komplexität des Weltbildes; konzeptionelle Gestaltungsaufgaben; aufgabenbezogener Einsatz und exemplarische Übungen in Wechselwirkung von Kreativität und Technologie; Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufen und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gestalterische und funktionale Konzepte anwenden;
– unterschiedliche Arten der Wahrnehmung definieren, die bestimmenden Faktoren bewerten und daraus Konsequenzen für Aufgabenstellungen der Praxis ziehen;
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren;
– Produktionen, in denen kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln;
– Probleme der medialen Kommunikationsstrategien benennen und erklären;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln erweiterte Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein;
– Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht medial aufbereitet präsentieren.
Einführung in Funktionsweisen der medialen Wahrnehmung; Wechselwirkung zwischen Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; Relation von Technologie und Sujet; Künstlerisch-kreative konzeptionelle Gestaltungsaufgaben; Aufgabenbezogener Einsatz des gestalterischen Workflows; Erweiterter Einsatz und Anwendung unterschiedlicher Materialien, Produktionsabläufe und Kommunikationstechniken; Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung klassischer und experimenteller Verfahren im analogen und digitalen medialen Entwurfs- und Produktionsbereich.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
– unterschiedliche Arten der Wahrnehmung analysieren, bewerten die bestimmenden Faktoren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis;
– eigene und andere Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren;
– die Wirkung von Werken (Projekten) abhängig vom Verwendungszweck erkennen;
– Projekte für fachspezifisch komplexe Produktionen planen und gestalten.
Reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; konzeptorientierte Funktionsweisen der Wahrnehmung in Relation zu Technologie und Sujet; Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätsmaßnahmen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– erweiterte gestalterische und funktionale Konzepte analysieren und in Bezug auf die Umsetzung reflektieren;
– unterschiedliche Arten der Wahrnehmung analysieren, bewerten die bestimmenden Faktoren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis;
– komplexe Werke beschreiben, analysieren und deren Qualitäten argumentieren und entwickeln Konsequenzen für Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis;
– umfassende Produktionen, in denen kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln;
– medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese synthetisch für das eigene Werk an;
– Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– erweiterte Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein;
– Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet präsentieren.
Komplexe reflektierende Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf eine qualitative und quantitative Sondierung; erweiterte multimediale Wahrnehmungsanalyse und reflexion in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; Durchführung komplexer Gestaltungs- und Produktionsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätssicherung.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe gestalterische und funktionale Konzepte analysieren deren Qualitäten argumentieren und weiterentwickeln;
– umfassend unterschiedliche Arten der Wahrnehmung analysieren, bewerten die bestimmenden Faktoren und entwickeln Konsequenzen für komplexe Aufgabenstellungen der fachspezifischen Praxis;
– komplexe Produktionen, in denen kreativ-künstlerische, konzeptionelle und technische Aspekte verbunden sind, entwickeln;
– bildtheoretische, medientheoretische und mediendramaturgische Ansätze benennen und erklären und wenden diese für das eigene Werk an;
– medienübergreifende Probleme der Kommunikation benennen und erklären und entwickeln dazu Lösungsvorschläge;
– komplexe Entwurfsprozesse durchführen, entwickeln umfassende Entwurfsstrategien im Zusammenhang mit Methoden qualitativer und quantitativer Zielformulierung und setzen die persönlichen Ressourcen im Zusammenhang mit medialen Kontexten ein;
– Ergebnisse in inhaltlicher und rhetorischer Hinsicht visuell/audiovisuell/interaktiv aufbereitet ort- und zielgruppengerecht präsentieren.
9. Semester:
Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen multimedialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; Durchführung eines komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Präsentation und Qualitätsmaßnahmen.
10. Semester:
Marktorientierte Zugangsweisen zu fachspezifischen Gestaltungsaufgaben in Hinblick auf komplexe Lösungskompetenzen; komplexe Wahrnehmungsreflexionen multimedialer Projekte in Wechselwirkung von Werkgestaltung, Werkentstehung und Werkaussage; Verifizierung des komplexen multimedialen Entwurfs-, Gestaltungs- und Produktionsprozesses; Entwicklung geeigneter Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenüberprüfung; Präsentation und Qualitätssicherung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– mit einfachen Werkzeugen grundlegende Produktionstechniken anwenden und fachspezifische einfache Projekte herstellen;
– Konzepte im Rahmen der gegebenen einfachen medialen Bedingungen und der vorhandenen facheinschlägigen Möglichkeiten umsetzen;
– einfache Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe benennen und erklären und wenden diese an;
– die grundlegenden aktuellen technischen und gestalterischen Rahmenbedingungen einhalten.
Grundlegendes Zeit- und Ressourcenmanagement; Planung und Übernahme einfacher Aufgaben und Konzepterstellung; Grundlagen der technischen und gestalterischen Arbeitsabläufe innerhalb definierter Rahmenbedingungen; Grundlagen der Anwendung einfacher Werkzeuge und Prozesse; Definition aufgabenorientierter Schnittstellen; Umsetzung einfachster fachspezifischer Produktionen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Produktionstechniken verstehen, einfache facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel anwenden;
– fachspezifische Aspekte aus anderen Fächern anwenden;
– erweiterte Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe benennen und erklären und wenden diese an;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung gegebener technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer einfachen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
– mit den für die Medienproduktion grundlegend notwendigen Konventionen und aktuellen grundlegenden Qualitätsanforderungen umgehen.
Planung einfacher medialer Produktionen; Arbeitsvorbereitung; Zeit- und Ressourcenmanagement; erweiterte technische und gestalterische Arbeitsabläufe; Umsetzung einfacher fachspezifischer Produktionen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende Produktionstechniken analysieren, umfassendere facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel anwenden;
– fachspezifische Aspekte aus anderen Fächern erweitert anwenden;
– erweiterte Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe benennen und erklären und wenden diese an;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung einfacher technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
– mit den für die Medienproduktion notwendigen Konventionen und aktuellen Qualitätsanforderungen umgehen.
Auswahl projektadäquater Produktionstechniken und Medien; Erstellung von einfachen Medienkonzepten; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; einfache Workflowsysteme; fachspezifische Schnittstellenproblematiken; erweiterte Anwendung von Werkzeugen und Prozessen; erweiterte Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– umfassendere Produktionstechniken analysieren, erweiterte facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
– umfassendere Aspekte aus anderen Fächern in ihr Projekt zusammenführen;
– Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und wenden diese an;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und analysieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen verstehen und können diese anwenden.
Planung erweiterter Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; medienspezifische Projektentwicklungen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsformen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– erweiterte Produktionstechniken analysieren, vielschichtige facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an die gegebenen Anforderungen anpassen;
– umfassendere Aspekte aus anderen Fächern in Projekten zusammenführen;
– Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe analysieren und können diese anwenden;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen Bedingungen realisieren und analysieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen verstehen und können diese anwenden.
Erweiterte Planung medialer Produktionen innerhalb zeitlicher und technologischer Bedingungen; medienspezifische Projektentwicklungen; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Ästhetik und Kommunikationsleistung; Produktionen innerhalb umfassender technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen; Anwendung komplexer Werkzeuge und Prozesse und Qualitätsanforderungen; komplexe Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Präsentationsmedien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Produktionstechniken analysieren und können komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
– umfassende Aspekte aus anderen Fächern produktionsorientiert für Projekte analysieren;
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe benennen und erklären und können diese anwenden;
– fachspezifische Medienprojekte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen und ökonomischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
– Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Informationsformen und Informationsverarbeitung; Produktionsqualität; Gestaltungsmittel für Präsentationen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Produktionstechniken analysieren, komplexe facheinschlägige Produktionsideen entwickeln und die dafür passenden Mittel auswählen und an komplexe Anforderungen anpassen;
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und können diese anwenden;
– fachspezifische Medienprojekte unter Einhaltung erweiterter technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und analysieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen anwenden und können das Projekt diesen anpassen;
– Projekte angepasst an Ort und sonstigen Gegebenheiten präsentieren und geeignete Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
Erweiterte Zielplanung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition, Workflow und Präsentation; Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer Zielsetzung; Produktions- und Produktqualität; Präsentationsumfeld; Präsentationsargumentation; Präsentationspublikum.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– komplexe Workflow-Systeme bzw. Prozessabläufe verstehen und diese projektspezifisch weiterentwickeln;
– fachspezifische Medienprodukte unter Einhaltung komplexer technischer und gestalterischer Rahmenbedingungen innerhalb einer gesamtheitlichen Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren, analysieren und reflektieren;
– die für die Medienproduktion notwendigen Formalismen und Konventionen und die aktuellen Qualitätsanforderungen innerhalb eines Projektes analysieren und können das Projekt laufend diesen anpassen, als auch mögliche Produktionsrisiken erkennen und auf diese projektadäquat reagieren;
– fachspezifische Kommunikationsformen hinsichtlich eines optimalen Arbeitsklimas wählen um einen effizienten Ablauf im Team zu gewährleisten;
– komplexe Projekte angepasst an Ort, Zielgruppe und sonstigen Gegebenheiten analysieren und präsentieren und geeignete komplexe Kommunikationsformen- und mittel anwenden.
9. Semester:
Marktorientierte Produktionsentwicklung im Wechselspiel zwischen Entwurf, Darstellung, Komposition und Workflow; marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung; Qualitätskontrolle und Optimierung; komplexe Präsentationen und Präsentationsdramaturgie.
10.Semester:
Marktorientierte Produktionen im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung und Technologie; produktionsbezogene ausführliche Auseinandersetzung mit dem Medium in Zusammenhang mit Gestaltung und künstlerischer, marktorientierter Zielsetzung; Qualitätskontrolle und Risikomanagement.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon verstehen und sie aus diesem Verständnis heraus für einfache inhaltliche Dimensionen anwenden;
– einfache interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen erarbeiten;
– einfache gesamtheitliche durchgestaltete Projekte in Anwendung aller durchführungsrelevanter Bedingungen umsetzen;
– die einfachen ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen und prozessualen Rahmenbedingungen realisieren.
Mehrdimensionale Entwurfsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien; Ressourcen-, Zeit- und Kostenabschätzung; Zusammenführung von Mediensystemen; Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon verstehen und können sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– erweiterte interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen erarbeiten;
– erweiterte gesamtheitlich durchgestaltete Projekte in Anwendung aller durchführungsrelevanten Bedingungen umsetzen;
– die ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren;
– die Dialogfähigkeit der eingesetzten Medien analysieren;
– die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren.
Mehrdimensionale Entwurfsprozesse; Analyse und Einsatz der geeigneten Gestaltungsprinzipien und Produktionsbedingungen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenoptimierung; Präsentations- und Qualitätsstrategien; Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte; konzeptbasierende Auseinandersetzung mit fächerübergreifenden Medien; Ästhetik und Kommunikationsleistung; Projektanalyse; audiovisuelle Projektrhetorik und Projektdramaturgie; Diskursrelationen zwischen Ton, Bild, Bewegung, Raum; Argumentationsaufbau und Argumentationslogik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– interdisziplinär Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
– die umfassend ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren;
– die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
– umfassende, zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter anwendungsorientierten Anforderungen planen.
Transdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätsoptimierung; Transdisziplinäre Informationsformen; Produktion transdisziplinärer Medienprojekte; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Projektreflexion; Diskussionsführung; Zusammenfassen von Statements; Zeit- und Konfliktmanagement; mediale Argumentationsunterstützung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen anwenden;
– interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
– die umfassend ausgearbeiteten, konzeptbasierenden Projekte unter materiellen, prozessualen und zeitlichen Rahmenbedingungen realisieren;
– die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
– umfassende, zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter anwendungsorientierten Anforderungen planen.
Transdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätssicherheit; transdisziplinäre Informationsformen; Produktion transdisziplinärer Medienprojekte; Realisierungsproblematiken zwischen Technologie, Konzept und Kommunikationsleistung; Qualitätsstrategien und -optimierung; Projektreflexion; Diskussionsführung; Zusammenfassen von Statements; Zeit- und Konfliktmanagement; mediale Argumentationsunterstützung.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Phänomenologie von Standbildern, Bewegtbildern und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon analysieren und können sie aus diesem Verständnis heraus für komplexe inhaltliche Dimensionen anwenden;
– komplexe interdisziplinäre Lösungen, deren Gestaltung und Umsetzung im Bereich der redaktionellen, audiovisuellen und medienübergreifenden Kommunikation liegt, durch eigenständige konzeptionelle Leistungen entwickeln;
– die ausgearbeiteten, konzeptbasierenden komplexen Projekte unter materiellen, prozessualen, zeitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen realisieren;
– die Dialogfähigkeit und die Zielgerichtetheit der eingesetzten medialen Instrumente in Bezug auf die geplanten Kommunikationsstrategien analysieren;
– komplexe zielgerichtete Kommunikationsaufgaben innerhalb kultureller, wirtschaftlicher und technischer Rahmenbedingungen erarbeiten und können jene unter markt- und anwendungsorientierten Anforderungen planen;
– die Zielgerichtetheit möglicher medialer Instrumente in Bezug auf geplante Kommunikationsstrategien analysieren und reflektieren.
9. Semester:
Interdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätsmanagement; interdisziplinäre Informationsstrategien; Produktion interdisziplinärer Medienprojekte; Experiment im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung, Produktion und Informationsformen, Informationsverarbeitung, und Informationskanälen; Projektqualität; Realisierungsproblematik zwischen Kommunikationsleistung, Ästhetik und Technologie.
10. Semester:
Interdisziplinäre Entwurfsprozesse; Entwicklung geeigneter Gestaltungs- und Produktionsformen; Ressourcen-, Zeit- und Kostenmanagement; Präsentations- und Qualitätsmanagement; interdisziplinäre Informationsstrategien; Produktion interdisziplinärer Medienprojekte; Experiment im Wechselspiel zwischen Entwurf, Gestaltung, Produktion und Informationsformen, Informationsverarbeitung, und Informationskanälen; Projektqualität; Realisierungsproblematik zwischen Kommunikationsleistung, Ästhetik und Technologie.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Instrumente der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik benennen und erklären und sie in Bezug zueinander setzen;
– den Aufbau und die Arbeitsprozesse von Unternehmen der Medienwirtschaft benennen und erklären und diese analysieren;
– Mechanismen und Phänomene werblicher Kommunikation, sowie die unterschiedlichen PR- und Werbemedien verstehen, Erfolgskriterien für effizientes, werbliches Kommunizieren benennen und erklären und Kommunikationskonzepte in ihrer Bedeutung erfassen;
– den Markt und die Zielgruppen eines potenziellen Auftraggebers benennen und erklären;
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements benennen und erklären.
Grundlagen des Marketings: Marketingziele; Marketinginstrumente; Marktforschung; Werbemittel; Werbeträger Zielgruppenanalyse, Marktbearbeitung, Markenaufbau; Kommunikationspolitik: Grundlagen der Kommunikationspolitik; Medienanalyse und -einsatz: Werbemittel; Werbeträger; Grundlagen des Projektmanagements: Projektplanung; Arbeitsprozesse von Unternehmen: Ausbildungsspezifische Arbeitsprozesse; Aufbau- und Ablauforganisation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Kommunikationsziele von Unternehmen/Organisationen verstehen und entsprechende kommunikative Werbe- und Markenbotschaften entwickeln;
– wiedergeben, wie eine Marke/eine Organisation kommunizieren muss, um ihre Ziele zu erreichen und kennen die Terminologie eines Marketingkonzepts;
– aus Markt und Zielgruppen eines Auftraggebers fundierte und begründbare Schlüsse für eine effiziente Strategie ableiten und diese entwickeln;
– auf Basis der erarbeiteten Strategie ein Kommunikationskonzept erstellen, das von der kommunikativen Idee über die Definition der verschiedenen Maßnahmen bis hin zur Mediaplanung reicht;
– Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektcontrollings benennen und erklären.
Angewandte Kommunikationspolitik: Werbeformen; Öffentlichkeitsarbeit; PR; Kommunikationsplanung; Mediaplanung; Zielgruppenanalyse; Marktbearbeitung; Fallstudien; Analyse von Marketingkonzepten; vertiefendes Projektmanagement und Projektcontrollings: Soll-Ist-Vergleich, Projekthandbuch.
V. Jahrgang:
9. Semester und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– urheberrechtliche und datenschutzrechtliche berufsbezogene Materien sowie sonstige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen benennen und erklären;
– das Spannungsfeld zwischen Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Persönlichkeitsschutz benennen und erklären und können damit einhergehende Risiken erkennen;
– projektspezifische Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und zugehörige Einreichungsformen benennen und erklären;
– das Wissen über Projektmanagement und Projektcontrolling anwenden;
– selbstständig unter Einbeziehung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen eine Preiskalkulation vornehmen;
– die branchenspezifischen Richtlinien für die Wettbewerbsteilnahme benennen und erklären.
9. Semester:
Berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen: Werkbegriff; Werkarten; Urheberrechte; Lizenzen; freie Werknutzung; Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen; sonstige einschlägige berufsbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Spannungsfeld Informationsfreiheit und Persönlichkeitsrechte: Persönlichkeitsrechte; Bildnis Schutz; Förderstellen, Förderarten: Überblick über unterschiedliche Fördermöglichkeiten durch öffentliche und private Stellen; Angewandtes Projektmanagement.
10. Semester:
Preiskalkulation: Zuschlagskalkulation; Preisuntergrenze; Break-Even-Point; Teilnahme an Wettbewerben und Einreichverfahren: Wettbewerbsarten; Wettbewerbsausschreibungen; Angewandtes Projektmanagement und Evaluierung.
Siehe Anlage 1.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimediale Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zum Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in Multimedia und in multimedial relevanten Medien gebildet. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Multimedia, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf multimedial relevante Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf multimediale Projekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Produktion“ bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „facheinschlägige Software“ bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von multimedialen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf Multimediaprojekte und auf erweiterte multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf multimedial relevante Medien. Unter multimedial relevanten Medien sind solche zu verstehen, die Multimedia aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Programme“ bezieht sich auf professionelle Software zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Ergänzend zum Pflichtgegenstand in Abschnitt B werden Schwerpunkte in der Fotografie und in fotografisch relevanten Medien gebildet. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Die Inhalte des Bereichs Medientheorie und Kunstgeschichte orientieren sich an fachspezifischen Kriterien des Ausbildungszweiges Fotografie, sodass sich Begriffe, wie „fachspezifisch“, „fachbezogen“ bzw. „fachrelevant“ oder ähnliche, auf fotografisch bzw. fotografisch-medial relevante Aspekte beziehen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „fachspezifische Produktion“ bezieht sich auf die Erzeugung von medialen Inhalten. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „facheinschlägige Software“ bezieht sich auf professionelle Programme zur spezifischen Be-, Ver- und Nachbearbeitung von Medien. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten fachspezifischen Begriffe und verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich ausgehend von fotografischen Kommunikationsaufgaben auf komplexe mehrdimensionale, transdisziplinäre Medienprojekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Alle unter Abschnitt B genannten medienwirtschaftlichen Begriffe, Kommunikationsbegriffe und deren verwandte Hinweise und Erwähnungen allgemeiner Art beziehen sich auf fotografische Projekte und auf erweiterte fotografisch relevante multimediale Projekte. Der Begriff „Medien“ und verwandte Begriffe, wie „medial“ beziehen sich auf fotografisch relevante Medien. Unter fotografisch relevanten Medien sind solche zu verstehen, die die Fotografie aus ihren Kommunikationsaufgaben heraus bedeutsam ergänzen, erweitern und fortführen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundlagen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Grundlagen der Signaltechnik; Grundlagen digitaler und analoger Audiosysteme; technische Grundlagen und Terminologien des Bildes; Standbild als Basis für das Bewegtbild; Grundlagen digitaler Bildbearbeitung und dafür geeignete Programme.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Basisfunktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; chemische Grundlagen des Zelluloidfilms; technische Grundlagen und Terminologien des Bewegtbildes; grundlegende Funktionen digitaler Bildbearbeitung und dafür geeignete Programme; Audioaufnahme und Nachbearbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Komplexe Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; technische Grundlagen von Aufnahmeformaten und Codecs; erweiterte Funktionen analoger und digitaler Video- und Audiobearbeitung; Datenverwaltung und Datenwandlung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Komplexer Aufbau und Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; Grundlagen von TV-Studio- und Regietechnik; erweiterte Funktionen digitaler Video- und Audiobearbeitung; Effekte und Übergänge; Grundlagen der Lichttechnik; Grundlagen multimedialer Technologien; Grundlagen Webdesignprogramme.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Komplexer Aufbau und Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; erweiterte Grundlagen von TV-Studio- und Regietechnik; erweiterte Funktionen digitaler Video- und Audiobearbeitung; Effekte und Übergänge; erweiterte Grundlagen der Lichttechnik; Grundlagen multimedialer Technologien; Grundlagen CMS.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Komplexer Aufbau und Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; erweiterte Funktionen digitaler Video- und Audiobearbeitung; visuelle Effekte und Audioeffekte; erweiterte Grundlagen der Lichttechnik und Lichtsteuerung; Grundlagen Creativ Coding.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Komplexer Aufbau und Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; erweiterte Funktionen digitaler Video- und Audiobearbeitung; visuelle Effekte und Audioeffekte; erweiterte Grundlagen und Funktionen der Lichttechnik und Lichtsteuerung; erweiterte Grundlagen Creativ Coding; Grundlagen physical Computing.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
9. Semester:
Optimierte Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten sowie Mess- und Prüfgeräten audiovisueller Medien; optimierte Funktionen digitaler Video- und Audiobearbeitung; visuelle Effekte und Audioeffekte; optimierte Funktionen der Lichttechnik und Lichtsteuerung; optimierte Funktionen physical Computing creative Coding.
10. Semester:
Optimierte Funktionen von Aufnahme- und Wiedergabegeräten sowie Mess- und Prüfgeräten audiovisueller Medien; optimierte Funktionen digitaler Video- und Audiobearbeitung; visuelle Effekte und Audioeffekte; optimierte Funktionen der Lichttechnik und Lichtsteuerung; optimierte Funktionen physical Computing creative Coding.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Entwicklung des Medienbegriffs, Entwicklung der filmischen Sprache; Dimensionen des Medienbegriffs, Medialität, Wirklichkeit.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundbegriffe und Modelle, Kommunikation, Zeichen, Zeichenhaftigkeit; der filmische Prozess, der Film als Text, das Bild und seine Bildlichkeit.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Bild, Bildlichkeit; das Bild in den technisch apparativen Medien; Täuschungen und Simulationen; Text und Textualität; der Film als Text, elektronisch filmische Texte im Fernsehen; der Hypertext.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Filmische Inszenierung, Narration und Fiktion; Darstellung und Erzählung, Fiktionalität, Dramaturgie Stil; Serie Oeuvre Genre Programm; Filmwelten Medienwelten, die Welt der Serie, Gattung Genre Format; das Programm, Prinzipien der Programmgestaltung, Medienproduktion, Medienrezeption.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Mediendispositiv, das Kino/Fernsehen/Radio Dispositiv; Öffentlichkeit und Gegenöffentlichkeit, Pluralität der Kommunikationsräume, Unterhaltungsöffentlichkeiten, das Gemeinschaftserlebnis; Medienkultur, Medien als Kulturagenturen, regional vs. Global; Technik und Ästhetik des Films, das filmische als Aufgabe der Theorie des Films.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Mediendispositiv, das Kino/Fernsehen/Radio Dispositiv; Öffentlichkeit und Gegenöffentlichkeit, Pluralität der Kommunikationsräume, Unterhaltungsöffentlichkeiten, das Gemeinschaftserlebnis; Medienkultur, Medien als Kulturagenturen, regional vs. Global; Technik und Ästhetik des Films, das filmische als Aufgabe der Theorie des Films.
V. Jahrgang:
9. Semester:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Filmproduktion Medienkonzerne Studiokomplexe Filmförderung und Finanzierung; Filmverleih, Erlebnisort Kino, Fernsehsendung als öffentlicher Raum, die Medialität des akustischen und auditiven, radiokulturelle Formen; Computer/ Internet, Netze, das Netzmedium und seine Institutionen, die alten Medien online.
10. Semester:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Filmproduktion Medienkonzerne Studiokomplexe Filmförderung und Finanzierung; Filmverleih, Erlebnisort Kino, Fernsehsendung als öffentlicher Raum, die Medialität des akustischen und auditiven, radiokulturelle Formen; Computer/Internet, Netze, das Netzmedium und seine Institutionen, die alten Medien online.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundlagen der Bild- und Tongestaltung; erfassen aller formalen und inhaltlichen Parameter eines Bildes (Stand- und Bewegtbild) unter Bezugnahme zeitspezifischer und kultureller Aspekte; Aufbereitung eines prinzipiellen audiovisuellen Entwurfsprozesses; Umsetzung einfacher audiovisueller Übungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie – Einführung in das Phänomen „Bewegtbild“; Vorstufen zum Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung in allen audiovisuellen Bereichen; Einführung in die Mediengeschichte. Wesen und Gestaltung medienspezifischer Dramaturgie; Gestaltung einfacher audiovisueller Projekte in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; Erstellen von 2D- und 3D-Animationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie – Einführung in das Phänomen „Bewegtbild“; Vorstufen zum Drehbuch; Grundlagen der Gestaltung in allen audiovisuellen Bereichen; Einführung in die Mediengeschichte. Wesen und Gestaltung medienspezifischer Dramaturgie; Gestaltung einfacher audiovisueller Projekte in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; Erstellen von 2D- und 3D-Animationen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundlagen der Dramaturgie und des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung, dramaturgische Modelle; Filmanalyse; Grundlagen der Gestaltung im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Erstellung audiovisueller Projekte und Filme in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; bildmäßige Darstellung von Themen und Botschaften; Grundlagen Servertechnologien; Grundlagen Web; Grundlagen der Konzeption und Produktion von Webprojekten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Grundlagen der Dramaturgie und des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung, dramaturgische Modelle; Filmanalyse; Grundlagen der Gestaltung im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Erstellung audiovisueller Projekte und Filme in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; bildmäßige Darstellung von Themen und Botschaften; Grundlagen der Konzeption multimedialer Projekte; Grundlagen Servertechnologien; Grundlagen Web.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung; weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; fortgeschrittene Techniken der Gestaltung im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Erstellung komplexer audiovisueller Projekte und Filme in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; Grundlagen der Konzeption multimedialer Projekte.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Fortgeschrittene Techniken des Drehbuchschreibens, Drehbuchentwicklung; weiterführende Wahrnehmungspsychologie mit begleitender Analyse fremder und selbsterstellter Projekte und Filme; fortgeschrittene Techniken der Gestaltung im Konzept-, Regie-, Kamera-, Ton- und Postproduktionsbereich; Erstellung komplexer audiovisueller Projekte und Filme in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; fortgeschrittene Techniken der Gestaltung multimedialer Projekte.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
9. Semester:
Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten mit komplexer Interaktivität und dynamischen Elementen; Erstellung komplexer audiovisueller Kurzfilme in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen.
10. Semester:
Projektarbeit gehobenen und fachübergreifenden Umfanges, künstlerische Erstellung von Projekten mit komplexer Interaktivität und dynamischen Elementen; Erstellung komplexer audiovisueller Kurzfilme in narrativer, dokumentarischer und experimenteller Form; Präsentation audiovisueller Projekte mit anschließender Analyse des Feedbacks der entsprechenden Zielgruppen.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Arbeiten mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten für Video, Audio und Fotografie; Arbeiten mit digitalen und analogen Audiosystemen; analoge filmische Konzeption; Grundlagen digitaler Bildbearbeitungsprogramme.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Arbeiten mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; Bewegtbildübungen; digitale Bildbearbeitung auf dafür geeigneten Programmen; Audioaufnahme und Nachbearbeitung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Komplexe Übungen mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; Anwendung verschiedener Aufnahmeformate und Codecs; Übungen digitaler Video- und Audiobearbeitung; Projekte in Form von Dokumentationen und Reportagen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Aufbau und Inbetriebnahme von Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; Produktion TV-Studio- und Liveregietechnik sowie der Lichttechniksteuerung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Projekte mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; einfache narrative filmische Projekte; Projekte mit 2D und 3D Bewegtbildanimationen; Produktion von dynamischen Webinhalten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Projekte mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; dokumentarisch / narrative filmische Projekte; Kombinationen mit Projekten mit 2D und 3D Bewegtbildanimationen; Produktion von interaktiven Installationen; erweiterte Grundlagen CMS.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
Projekte mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; dokumentarisch/narrative filmische Projekte; Kombinationen mit Projekten mit 2D und 3D Bewegtbildanimationen CGI; Anwendung Visual Effekts und erweiterte Postproduktion; Produktion von interaktiven Installationen; erweiterte Grundlagen CMS.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Alle unter Abschnitt B genannten Begriffe wie fachspezifisch, facheinschlägig, Fachgebiet und Fachbereich beziehen sich auf Film, Video, Audio und interaktive Medien.
9. Semester:
Projekte mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; dokumentarisch/narrative/redaktionelle filmische Projekte; Kombinationen mit Projekten mit 2D und 3D Bewegtbildanimationen CGI; Anwendung Visual Effekts und erweiterte Postproduktion; Anwendung Kamerabewegungstechnik.
10. Semester:
Projekte mit Aufnahme- und Wiedergabegeräten audiovisueller Medien; dokumentarisch/narrative/redaktionelle filmische Projekte; Kombinationen mit Projekten mit 2D und 3D Bewegtbildanimationen CGI; Anwendung Visual Effekts und erweiterte Postproduktion; Anwendung Kamerabewegungstechnik.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie von auditiven und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon und wenden sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen an.
Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte aus den Bereichen Film, Video, Audio und interaktiven Medien.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie von auditiven und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon und wenden sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen an.
Produktion mehrdimensionaler Medienprojekte aus den Bereichen Film, Video, Audio und interaktiven Medien.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie von auditiven und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon und wenden sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen an.
Produktion transdisziplinärer Medienprojekte mit dem Schwerpunkt Film, Video, Audio und interaktiven Medien.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie von auditiven und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon und wenden sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen an.
Produktion transdisziplinärer Medienprojekte mit dem Schwerpunkt Film, Video, Audio und interaktiven Medien.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Phänomenologie von Standbildern und Bewegtbildern sowie von auditiven und interaktiven Medien aus dem Fächerkanon und wenden sie aus diesem Verständnis heraus für erweiterte inhaltliche Dimensionen an.
9. Semester:
Produktion interdisziplinärer Medienprojekte mit dem Schwerpunkt Film, Video, Audio und interaktiven Medien.
10. Semester:
Produktion interdisziplinärer Medienprojekte mit dem Schwerpunkt Film, Video, Audio und interaktiven Medien.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Filmproduktion – Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Listen, Auslandsdreharbeiten, Drehgenehmigungen, Motivrecherche und Motivbegehung; Verträge; Auftrags- und Coproduktion; Altersfreigabe FSK; Umgang mit Mitarbeitern – „Teampsychologie“.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Filmproduktion – Berufsbilder; Filmorganisation: Drehplan, Disposition, Listen, Auslandsdreharbeiten, Drehgenehmigungen, Motivrecherche und Motivbegehung; Verträge; Auftrags- und Coproduktion; Altersfreigabe FSK; Umgang mit Mitarbeitern – „Teampsychologie“.
Siehe den Pflichtgegenstand Medientechnologie und Angewandte Informatik in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– Bild-, Bewegtbild- und Tonmaterial in eine entsprechende Software importieren, editieren und durch Kenntnisse der verschiedenen Formate ausgeben;
– einfache Animationsprojekte vertonen;
– einfache Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken benennen und erklären und können diese anwenden;
– die Grundlagen der Beleuchtungstechnik benennen und erklären;
– die Grundlagen der Audiotechnik benennen und erklären;
– ihren Computer für Grafik-, Audio- und Videoanwendungen optimieren;
– einfache Back-Up Systeme und Datenaustausch-Technologien benennen und erklären.
Einfache 2D-Software Anwendungen:
Einfache Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Grundlagen: Schnitt, Compositing; einfache 3D-Software Anwendungen; Grundlagen: Modeling, Texturing, Lightning, Rendering; Audiosoftware; Grundlagen: Tonschnitt, Formate; einfache Videovertonung; einfacher 2D- und 3D-Workflow; Grundlagen der Pre- und Postproduktion; Grundlagen: analoge und digitale Animationstechniken; digitale Zeichenwerkzeuge; Scanner; einfache Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Grundlagen der Kamera; Stativ; Grundlagen der Audiotechnik.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Videomaterial mit Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte unter Berücksichtigung der verschiedenen Ebenen der Tonspur vertonen;
– Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken anwenden;
– mit unterschiedlichen Beleuchtungstechniken umgehen und können diese projektbezogen anwenden;
– die Funktionsweisen unterschiedlicher Typen gängiger Bild-, Bewegtbild- und Audioaufnahmegeräte benennen und erklären.
2D-Software Anwendungen:
Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: einfache Farbkorrektur, digitale Kameraführung, Tracking, Effekte; 3D-Software Anwendungen; Modeling, Texturing, Lightning, Rendering; 2D- und 3D-Workflow; einfacher Studioaufbau: Licht, Green/Bluescreen; Audiosoftware; Tonschnitt, Tonmischung, Formate, Effekte, Synchronisation; Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; einfaches Sound-Design; Pre- und Postproduktion; Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Kamera: Grundlagen der Optik; Grundlagen der Akustik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Videomaterial mit Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte unter Berücksichtigung der verschiedenen Ebenen der Tonspur vertonen;
– Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken anwenden;
– mit unterschiedlichen Beleuchtungstechniken umgehen und können diese projektbezogen anwenden;
– die Funktionsweisen unterschiedlicher Typen gängiger Bild-, Bewegtbild- und Audioaufnahmegeräte benennen und erklären;
– die physikalischen Grundlagen der Optik benennen und erklären und können sie hinsichtlich der Aufnahmetechnik anwenden;
– die Grundlagen der Studiotechnik sowie die Ausstattung und Anforderungen einer Audioproduktionsumgebung benennen und erklären.
2D-Software Anwendungen:
Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: Farbkorrektur, digitale Kameraführung, Tracking, Effekte; 3D-Software Anwendungen; erweitertes Modeling, Texturing, Lightning und Rendering; 2D- und 3D-Workflow; Studioaufbau und Studiotechnik: Licht, Green/Bluescreen; Audiosoftware; Tonschnitt, Tonmischung, Konvertierung, Effekte, Synchronisation; Akustik; Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; Sound-Design; Pre- und Postproduktion; Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; Optik; Akustik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Videomaterial für Compositing drehen und mit bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– erweiterte analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen;
– erweiterte Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken anwenden und die notwendigen Aufnahmegeräte projektbezogen auswählen;
– spezielle Beleuchtungstechniken projektbezogen anwenden;
– in einer einfachen Studioumgebung arbeiten;
– Bild-, Bewegtbild- und Tonmaterial für den Einsatz in vernetzen Medien sowie im Video- und Filmbereich aufbereiten und optimieren.
Erweiterte 2D-Software Anwendungen:
Erweiterte Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: Farbkorrektur, digitale Kameraführung, Tracking, Effekte, Partikelsyteme; erweiterte 3D-Software Anwendungen; Modeling, Texturing, Lightning, Rigging, Rendering; erweiterte 2D- und 3D-Workflow; Studiotechnik; erweitere Beleuchtungstechniken; erweiterte Audiosoftware; Tonschnitt, Tonmischung, Formate, Effekte, Synchronisation, Tonrestauration; erweiterter Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; Sound-Design; erweiterte Pre- und Postproduktion; erweiterte Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; SteadyCam.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Videomaterial für Compositing drehen und mit bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– erweiterte analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen;
– erweiterte Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken anwenden und die notwendigen Aufnahmegeräte projektbezogen auswählen;
– spezielle Beleuchtungstechniken projektbezogen anwenden;
– in einer einfachen Studioumgebung arbeiten;
– Bild-, Bewegtbild- und Tonmaterial für den Einsatz in vernetzen Medien sowie im Video- und Filmbereich aufbereiten und optimieren.
Erweiterte 2D-Software Anwendungen:
Erweiterte Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitt, Compositing: Farbkorrektur, digitale Kameraführung, Tracking, Effekte, Partikelsysteme; erweiterte 3D-Software Anwendungen; Modeling, Lightning, Rigging, Rendering; erweiterte 2D- und 3D-Workflow; erweiterte Studiotechnik; erweitere Beleuchtungstechniken; Motion Capture; erweiterte Audiosoftware; Tonschnitt, Tonmischung, Effekte, Tonrestauration; erweiterter Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; erweitertes Sound-Design; Film- und Fernsehton; erweiterte Pre- und Postproduktion; erweiterte Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; SteadyCam; Seilführung; Schienensysteme.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Videomaterial für Compositing drehen und mit komplex bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– komplexe analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen;
– komplexe Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken anwenden und die notwendigen Aufnahmegeräte projektbezogen auswählen;
– Beleuchtungstechniken bzgl. ihrer dramaturgischen Eigenschaften auswählen und anwenden;
– in einer Studioumgebung arbeiten;
– Bild-, Bewegtbild- und Tonmaterial für den Einsatz in vernetzen Medien sowie im Grafik ,Video- und Filmbereich aufbereiten und optimieren;
– ein Event audiovisuell bespielen.
Komplexe 2D-Software Anwendungen:
Komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitttechniken, Compositing: Farbkorrektur, digitale Kameraführung, Tracking, Effekte, Partikelsyteme; komplexe 3D-Software Anwendungen; Modeling, Texturing, Lightning, Rigging, Rendering; komplexer 2D- und 3D-Workflow; Motion Capture; erweiterte Studiotechnik; komplexe Beleuchtungstechniken; komplexe Audiosoftware-Anwendungen; komplexer Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; Sound-Design; Film- und Fernsehton; Grundlagen der Musikproduktion; Beschallung; komplexe Pre- und Postproduktion; komplexe Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; SteadyCam; Seilführung; Schienensysteme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Videomaterial für Compositing drehen und mit komplex bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– komplexe analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen;
– komplexe Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmetechniken anwenden und die notwendigen Aufnahmegeräte projektbezogen auswählen;
– Beleuchtungstechniken bzgl. ihrer dramaturgischen Eigenschaften auswählen und anwenden;
– Hilfsmittel zum Zwecke der Kameraführung hinsichtlich der Dramaturgie einsetzen;
– in einer Studioumgebung arbeiten;
– Bild-, Bewegtbild- und Tonmaterial für den Einsatz in vernetzen Medien sowie im Grafik ,Video- und Filmbereich aufbereiten und optimieren;
– ein Event audiovisuell bespielen.
Komplexe 2D-Software Anwendungen:
Komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitttechniken, Compositing: Farbkorrektur, digitale Kameraführung, Tracking, Effekte, Partikelsyteme; komplexe 3D-Software Anwendungen; Modeling, Texturing, Lightning, Rigging, Rendering; komplexer 2D- und 3D-Workflow; Motion Capture; komplexe Studiotechnik; komplexe Beleuchtungstechniken; Grundlagen Visuals; komplexe Audiosoftware-Anwendungen; Tonschnitt, Tonmischung, Formate, Effekte, Synchronisation, Tonrestauration; erweiterter Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; Sound-Design; Film- und Fernsehton; Musikproduktion; Beschallung; komplexe Pre- und Postproduktion; komplexe Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte; SteadyCam; Seilführung; Schienensysteme.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– bewegtes Videomaterial mit komplex bewegten Elementen der 2D- und 3D-Amination verbinden;
– im Team komplexe analoge wie digitale Animationstechniken anwenden und verbinden;
– Animationsprojekte hinsichtlich ihrer Dramaturgie vertonen;
– in einer Studioumgebung arbeiten und diese projektbezogen anpassen;
– ein Event unter Berücksichtigung des Raumes und dessen Akustik audiovisuell bespielen.
9. Semester:
Komplexe 2D-Software Anwendungen:
Komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitttechniken, Compositing; komplexe 3D-Software Anwendungen; komplexer 2D- und 3D-Workflow; Motion Capture; komplexe Studiotechnik; Visuals; komplexe Audiosoftware-Anwendungen; komplexer Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; Sound-Design; Film- und Fernsehton; Musikproduktion; Beschallung; komplexe Pre- und Postproduktion; komplexe Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild , Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte.
10. Semester:
Komplexe 2D-Software Anwendungen:
Komplexe Bild- und Bewegtbildbearbeitung; Schnitttechniken, Compositing; komplexe 3D-Software Anwendungen; komplexer 2D- und 3D-Workflow; Motion Capture; komplexe Studiotechnik; Visuals; komplexe Audiosoftware-Anwendungen; komplexer Sound-Postproduktionsworkflow; Studiogeräte; Sound-Design; Film- und Fernsehton; Musikproduktion; Beschallung; komplexe Pre- und Postproduktion; komplexe Kombination analoger und digitaler Animationstechniken; professionelle Bild , Bewegtbild- und Tonaufnahmegeräte.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Medientheorie:
Bildtheorien; Filmsemiotik; Interpretationsfähigkeit; Dramaturgie; Ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik (Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik); Technologie und Stilentwicklungen im Wechselspiel; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen; Filmgeschichte.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Medientheorie:
Bildtheorien; Filmsemiotik; Interpretationsfähigkeit; Dramaturgie; Ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik (Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik); Technologie und Stilentwicklungen im Wechselspiel; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen; Filmgeschichte.
V. Jahrgang:
9. Semester:
Medientheorie:
Vergleich unterschiedlicher Medientheoretischer Ansätze; Dramaturgie; Ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik (Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik); Technologie und Stilentwicklungen im Wechselspiel; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen; Filmgeschichte; internationale Strömungen.
10. Semester:
Medientheorie:
Vergleich unterschiedlicher Medientheoretischer Ansätze; Dramaturgie; Ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik (Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik); Technologie und Stilentwicklungen im Wechselspiel; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen; Filmgeschichte; internationale Strömungen.
Siehe den Pflichtgegenstand Mediengestaltung in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Techniken, Arbeitsweisen und Gestaltungsgrundlagen im Bereich Illustration, Conceptart, Character Design und der erzählenden Bildfolge.
Grundlagen der Gestaltung:
Materiallehre; Basiswissen – unterschiedliche Farbmittel, Stiftarten, Zeichenwerkzeuge, Papiersorten und Trägermedien; Objekt und Naturstudium; Naturalismus, Skizze, Stilisierung; zielgerichteter Farbeinsatz.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Handlungsvisualisierung.
Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Proportionen; Wiedererkennung.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; Figur und Bewegung; Dramaturgie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter definierten Rahmenbedingungen das erlernte Basiswissen im Bereich Illustration, Conceptart und Character Design zielgerichtet anwenden;
– grundlegende Stilmerkmale, Techniken und Strukturen im Bereich Sound Design, Motion Design und Motion Graphics benennen und erklären;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe und Gestaltungsgrundlagen im Bereich der erzählenden Bildfolge benennen und erklären und können Texte visualisieren und für Animation und Film aufbereiten.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; figurales Zeichnen; Posen; Skizze, Stilisierung, Abstraktion; zielgerichteter Farbeinsatz; Workshops in Spezialtechniken.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe; Handlungsvisualisierung.
Conceptart/Character Design:
Teilbereich Character Design: Konzeptentwicklung; Anatomie; Proportionen; Physiologie als Ausdruck – Wesenszüge – Emotion; Anwendungsbezug; Set Design.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; handlungsspezifisches Design; Figur und Bewegung; Sound; Schnittstellen zur Umsetzung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter definierten Rahmenbedingungen das erlernte Basiswissen im Bereich Illustration, Conceptart und Character Design zielgerichtet anwenden;
– grundlegende Stilmerkmale, Techniken und Strukturen im Bereich Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX benennen und erklären;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe und Gestaltungsgrundlagen im Bereich der erzählenden Bildfolge benennen und erklären und können Texte visualisieren und für Animation und Film aufbereiten.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; figurales Zeichnen; Posen; Skizze, Stilisierung, Abstraktion; zielgerichteter Farbeinsatz; Workshops in Spezialtechniken.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe; Handlungsvisualisierung.
Conceptart/Character Design:
Teilbereich Character Design: Konzeptentwicklung; Anatomie; Proportionen; Physiologie als Ausdruck – Wesenszüge – Emotion; Anwendungsbezug; Set Design.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; handlungsspezifisches Design; Figur und Bewegung; Sound; Schnittstellen zur Umsetzung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter definierten Rahmenbedingungen das erlernte Basiswissen im Bereich Illustration, Conceptart und Character Design zielgerichtet anwenden;
– verschiedene Ansätze im Bereich Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX vergleichend analysieren, deren Vorzüge ausarbeiten, sowie eigene Konzepte erstellen und umsetzen;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe und Gestaltungsgrundlagen im Bereich der erzählenden Bildfolge benennen und erklären, können diese anwendungsbezogen verarbeiten sowie Texte visualisieren und für Animation und Film aufbereiten.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; Aktzeichnen; Bewegungsstudien; Skizze; Digitale und/oder analoge Technikkombinationen; zielgerichteter Farbeinsatz; bewusster und zweckorientierter Einsatz der unterschiedlichen Techniken bezogen auf die jeweilige Aufgabenstellung und die Verstärkung persönlicher Stilmerkmale; Workshops in Spezialtechniken.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe; Handlungsvisualisierung; nutzungs- und prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Anatomie; Proportionen; Archetypen; Physiologie als Ausdruck – Wesenszüge – Emotion; Anwendungsbezug; Kundenkreis; Wiedererkennung; Art Work; Schnittstellen zur Umsetzung.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; handlungsspezifisches Design; Figur/Vehicle und Bewegung; Sound; Animation und Interpretation; Szenario; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung; Set Design; Moodpainting.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– unter definierten Rahmenbedingungen das erlernte Basiswissen im Bereich Illustration, Conceptart und Character Design zielgerichtet anwenden;
– verschiedene Ansätze im Bereich Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX vergleichend analysieren und deren Vorzüge ausarbeiten;
– eigene Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX – Konzepte konzeptionieren und umsetzen;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe und Gestaltungsgrundlagen im Bereich der erzählenden Bildfolge benennen und erklären, und diese anwendungsbezogen verarbeiten;
– Texte visualisieren und für Animation und Film aufbereiten.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; Aktzeichnen; Bewegungsstudien; Skizze; Digitale und/oder analoge Technikkombinationen; zielgerichteter Farbeinsatz; bewusster und zweckorientierter Einsatz der unterschiedlichen Techniken bezogen auf die jeweilige Aufgabenstellung und die Verstärkung persönlicher Stilmerkmale; Workshops in Spezialtechniken.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe; Handlungsvisualisierung; nutzungs- und prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Anatomie; Proportionen; Archetypen; Physiologie als Ausdruck – Wesenszüge – Emotion; Anwendungsbezug; Kundenkreis; Wiedererkennung; Art Work; Schnittstellen zur Umsetzung.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; handlungsspezifisches Design; Figur/Vehicle und Bewegung; Sound; Animation und Interpretation; Szenario; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung; Set Design; Moodpainting.
IV. Jahrgang:
7. Semester: – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erlernten Kenntnisse in den Bereichen Illustration, Conceptart, Character Design Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX anwendungsbezogen verarbeiten, sowie eigene Konzepte unter Berücksichtigung aktueller Trends konzeptionieren und umsetzen;
– im Zuge eigener Projekte das erlernte Fachwissen im Bereich der erzählenden Bildfolge sowohl zur Erfassung der Ausgangsbedingungen wie auch zur Realisation eigener Konzepte und Umsetzungsvorhaben einbringen.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Handlungsvisualisierung; Nutzungs- und Prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Anwendungsbezug; Kundenkreis; Art Work; Schnittstellen zur Umsetzung.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; Storyline; Figur und Bewegung; Sound; Animation; Szenario; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung; Set Design.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die erlernten Kenntnisse in den Bereichen Illustration, Conceptart, Character Design Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX anwendungsbezogen verarbeiten, sowie eigene Konzepte unter Berücksichtigung aktueller Trends konzeptionieren und umsetzen;
– im Zuge eigener Projekte das erlernte Fachwissen im Bereich der erzählenden Bildfolge sowohl zur Erfassung der Ausgangsbedingungen wie auch zur Realisation eigener Konzepte und Umsetzungsvorhaben einbringen.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Handlungsvisualisierung; Nutzungs- und Prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Anwendungsbezug; Kundenkreis; Art Work; Schnittstellen zur Umsetzung.
Story:
Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; Storyline; Figur und Bewegung; Sound; Animation; Szenario; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung; Set Design.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– in den Bereichen Illustration, Conceptart, Character Design, Sound Design, Synästhetik, Motion Design, Motion Graphics und VisualFX eigene Konzepte unter Berücksichtigung aktueller Trends konzeptionieren und umsetzen;
– im Zuge eigener Projekte das erlernte Fachwissen im Bereich der erzählenden Bildfolge sowohl zur Erfassung der Ausgangsbedingungen wie auch zur Realisation eigener Konzepte und Umsetzungsvorhaben einbringen.
9. Semester:
Anwendungsorientierte Gestaltung und Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Kundenkreis; Art Work; Schnittstellen zur Umsetzung; Story: Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; Storyline; Animation; Szenario; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung, Präsentationstechniken und Portfolio.
10. Semester:
Anwendungsorientierte Gestaltung und Conceptart/Character Design:
Konzeptentwicklung; Kundenkreis; Art Work; Schnittstellen zur Umsetzung; Story: Konzept; Recherche; Narratives Zeichnen; Story Line; Animation; Szenario; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung, Präsentationstechniken und Portfolio.
Siehe den Pflichtgegenstand Medienproduktion in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und. 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Arbeitsabläufe bei der Herstellung von Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und audiovisuellen Medien benennen und erklären und können diese umsetzen;
– für Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und audiovisuelle Medien relevante Werkzeuge und Arbeitsabläufe benennen und erklären;
– grundlegende Bild-, Bewegtbild- und Audiobearbeitungsprogramme benennen und erklären.
Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Ideen für Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und audiovisuelle Medien entwickeln und die dafür passenden Mittel anwenden;
– für Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und audiovisuelle Medien geeignete Werkzeuge, Mittel und Arbeitsabläufe auswählen.
Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ideen für Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und audiovisuelle Medien entwickeln und die dafür passenden Mittel anwenden;
– geplante Konzepte für Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und audiovisuelle Medien im Rahmen der gegebenen einfachen spezifischen Bedingungen und der vorhandenen medialen Möglichkeiten projektadäquat umsetzen;
– multimediale Medienprodukte unter Berücksichtigung einer erweiterten Produktionskette, sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
– Bild-, Bewegtbild- und Audiobearbeitungssoftware nach Problemstellung auswählen.
Fachspezifische Schnittstellenproblematiken; Umsetzung 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software nach Problemstellung auswählen und praktisch anwenden.
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler kennen aktuelle Qualitätsanforderungen und können das multimediale Projekt diesen anpassen.
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können umfassend Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software nach Problemstellung auswählen und praktisch einsetzen.
Multimediale Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können umfassend Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software nach Problemstellung auswählen und praktisch einsetzen.
Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– multimediale Medienprojekte und -produkte unter Berücksichtigung der gesamten Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren;
– umfassend Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software analysieren, wählen sie nach Problemstellung aus und setzen sie praktisch komplex ein.
9. Semester:
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team.
10. Semester:
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation und können diese situationsadäquat einsetzen.
Grundlagen wirtschaftlicher Kommunikation:
Aufbau von Präsentationen, Auftreten im wirtschaftlichen Umfeld, Rhetorik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Wirkungsweise unterschiedlichster Präsentationsmedien verstehen und können diese zielgruppengerecht nutzen;
– grundlegende Moderationstechniken im beruflichen Umfeld einsetzen.
Angewandte Öffentlichkeitsarbeit:
Einsatz, Wirkung und Anwendung von Präsentationsmedien; Bestimmung und Analyse von Zielgruppen.
Moderationstechnik:
Moderationstechniken, Konfliktmanagement, Gruppendynamik, Moderation bei Veranstaltungen.
V. Jahrgang:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– berufsbezogene Inhalte didaktisch aufbereiten;
– die wesentlichen Elemente des Qualitätsmanagements benennen und erklären und können diese im Unternehmensumfeld einsetzen.
Grundlagen der Didaktik:
Lernmethoden, didaktische Aufbereitung von Unterlagen, Lernkurve, Lernertragssicherung, Erstellen von Manuals und Hilfetexten.
Qualitätsmanagement:
Begriffe des Qualitätsmanagements, aktuelle Normen, Testverfahren, Aufgaben des Qualitätsmanagements, Implementierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Schlüsselfaktoren des Veranstaltungsmanagements benennen und erklären;
– Marketingmaßnahmen für Medienunternehmen adäquat einsetzen.
Veranstaltungsmanagement:
Veranstaltungsorganisation, Identifikation von Stakeholdern, Gestaltung von Messe- und Infoständen, Umfeldanalyse.
Vertiefendes Marketing:
Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien, Product Placement, Analyse spezifischer Zielgruppen.
Siehe den Pflichtgegenstand Medientechnologie und Angewandte Informatik in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– die für die Computerspielentwicklung erforderlichen grundlegenden Programmierkenntnisse benennen und erklären und können diese bei kleinen Beispielen anwenden;
– die unterschiedlichen Ein- und Ausgabegeräte und Funktionsweisen für das digitale Spiel benennen und erklären;
– die Produktionsverfahren für die analoge Spieleproduktion benennen und erklären;
– Bildmaterial in eine Editing–Software importieren, editieren und durch Kenntnisse der verschiedenen Formate ausgeben.
2D- und 3D-Software Anwendungen; Grundlagen der Programmierung, Compiler- oder Skriptsprachen; Print für Karten und Brettspiele, Grundlagen der Abformtechnik; Grundlagen der Produktionsverfahren im Bereich Toy Design.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die physikalischen Grundlagen der Akustik benennen und erklären und können sie hinsichtlich der Tonaufnahme berücksichtigen;
– die physikalischen Grundlagen von künstlichen und natürlichen Lichtquellen benennen und erklären;
– Bildmaterial zur weiteren Verwendung als 3D–Texturen vorbereiten;
– Medieninhalte zur Publikation in Web und anderen Medien aufbereiten und interaktiv gestalten.
2D- und 3D-Software Anwendungen; Spieleprogrammierung; Interaktion; grafische Benutzeroberflächen; Compiler- und Skriptsprachen; audiovisuelle Wahrnehmung; Akustik, Optik; Licht; Farbe; Webtechnologien.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die physikalischen Grundlagen von künstlichen und natürlichen Lichtquellen in Modellen berücksichtigen;
– Bildmaterial 3D–Texturen importieren;
– Medieninhalte zur Publikation in Web und anderen Medien aufbereiten und interaktiv gestalten.
2D- und 3D-Software Anwendungen; Spieleprogrammierung; Interaktion; grafische Benutzeroberflächen; Compiler- und Skriptsprachen; audiovisuelle Wahrnehmung; Optik; Licht; Farbe; Webtechnologien.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien von objektorientierter Programmierung anwenden;
– die Funktionsweisen aktueller Konsolen und anderer Spieleplattformen benennen und erklären;
– die für die Gameproduktion relevanten unterschiedlichen Engine–Typen und ihre Anbindungsmöglichkeiten benennen und erklären;
– Prototypen mit Assets zum Testen von Spiellogik erstellen;
– Audiomaterial für den Einsatz in vernetzten Medien aufbereiten.
2D- und 3D-Software Anwendungen; objektorientierte Spieleprogrammierung; Spieleprogrammierung; Interaktion; Compiler- und Skriptsprachen; Shader; Audio; Sprites; Kollisionsabfrage; GUI(Graphic User Interface); Game Engine; Schnittstellen; Interaktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Prinzipien der objektorientierten Programmierung anwenden;
– die Funktionsweisen aktueller Konsolen und anderer Spieleplattformen berücksichtigen;
– die für die Gameproduktion relevanten unterschiedlichen Engine–Typen und ihre Anbindungsmöglichkeiten nutzen;
– Prototypen mit Assets zum Testen von Spiellogik erstellen;
– Audiomaterial für den Einsatz in vernetzten Medien aufbereiten.
2D- und 3D-Software Anwendungen; objektorientierte Spieleprogrammierung; Spieleprogrammierung; Interaktion; Compiler- und Skriptsprachen; Shader; Audio; Sprites; Kollisionsabfrage; GUI(Graphic User Interface); Game Engine; Schnittstellen; Interaktion.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Grundlagen der TV-, Film- und Audiotechnik benennen und erklären;
– die naturwissenschaftlichen Grundlagen für Translations- und Rotationsbewegungen benennen und erklären;
– die unterschiedlichen analogen wie digitalen Animationstechniken benennen und erklären;
– die Integration von 3D-Modellen in eine Engine oder in Programmcode anwenden;
– den Workflow der Softwareentwicklung von Prototypenbau bis zur Testphase anwenden;
– mit den Besonderheiten der Entwicklung für unterschiedliche Plattformen umgehen;
– eine Spielidee von der Konzeptionierung bis zum Prototypen realisieren.
2D- und 3D-Software Anwendungen; objektorientierte Spieleprogrammierung; Spieleprogrammierung; Interaktion; Techniken mit dynamisch erzeugten Objekten; Compiler- und Skriptsprachen; Shader; Audio; Kollisionsabfrage; digitale Animationstechniken; Game Engine; Schnittstellen; Interaktion; Frameworks.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Formate der TV-, Film- und Audiotechnik für Medienpublikationen anwenden;
– Translations- und Rotationsbewegungen in Spielen gemäß der physikalischen Realität umsetzen;
– die unterschiedlichen analogen wie digitalen Animationstechniken nutzen;
– die Integration von 3D-Modellen in eine Engine oder in Programmcode nutzen;
– den Workflow der Softwareentwicklung von Prototypenbau bis zur Testphase in ihren Projekten anwenden;
– die beste Technologie für die Entwicklung einer bestimmten Plattform auswählen;
– eine Spielidee von der Konzeptionierung bis zum Prototypen realisieren.
2D- und 3D-Software Anwendungen; objektorientierte Spieleprogrammierung; Spieleprogrammierung; Interaktion; Techniken mit dynamisch erzeugten Objekten; Compiler- und Skriptsprachen; Shader; Audio; Kollisionsabfrage; digitale Animationstechniken; Game Engine; Schnittstellen; Interaktion; Frameworks.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die verschiedenen Kamerabewegungen und Einstellungsgrößen im virtuellen Raum benennen und erklären und können sie hinsichtlich dramaturgischer Notwendigkeit durchführen;
– software- und hardwarebasierende Mocap–Systeme benennen und erklären und können sie hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens einbinden;
– eine Spielidee von der Konzeptionierung bis zum getesteten Produkt realisieren.
9. Semester:
2D- und 3D-Software Anwendungen; objektorientierte Spieleprogrammierung; Spieleprogrammierung; Interaktion; Techniken mit dynamisch erzeugten Objekten; Kollisionsabfrage.
10. Semester:
2D- und 3D-Software Anwendungen; objektorientierte Spieleprogrammierung; Spieleprogrammierung; Interaktion; Techniken mit dynamisch erzeugten Objekten; Kollisionsabfrage.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Medientheorie:
Interpretationsfähigkeit; Bildtheorien; stilistische und technische Entwicklung; ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik; Verfremdung vs. Widerspiegelung; Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen.
Gametheorie:
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Strukturen; Studien; Risiken.
Gamehistory:
Rahmenbedingungen der Gameentwicklung; geschichtliche Meilensteine; technologische Entwicklungen; formale Entwicklungen; Trends.
8. Semester:
Medientheorie:
Interpretationsfähigkeit; Bildtheorien; stilistische und technische Entwicklung; ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik; Verfremdung vs. Widerspiegelung; Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen.
Gametheorie:
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Strukturen; Studien; Risiken.
Gamehistory:
Rahmenbedingungen der Gameentwicklung; geschichtliche Meilensteine; technologische Entwicklungen; formale Entwicklungen; Trends.
V. Jahrgang:
9. Semester:
Medientheorie:
Ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik; Verfremdung vs. Widerspiegelung; Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik; stilistische Entwicklung; technische Entwicklung; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen; internationale Strömungen.
Gametheorie:
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Strukturen; Studien; wissenschaftliche Ausrichtungen; Risiken; Wissenserwerb (Digital Game – Based Learning).
Gamehistory:
Rahmenbedingungen der Gameentwicklung; geschichtliche Meilensteine; technologische Entwicklungen; formale Entwicklungen; Trends.
10. Semester:
Medientheorie:
Ästhetische Qualitäten; Materialeigenschaften und Ästhetik; Verfremdung vs. Widerspiegelung; Formalästhetik vs. Inhaltsästhetik; stilistische Entwicklung; technische Entwicklung; soziologische Reflexion.
Mediengeschichte:
Ökonomie – Politik – Ästhetik; historische Entwicklungen; internationale Strömungen.
Gametheorie:
Spiel als kulturelles System; Spiel als soziales System; Strukturen; Studien; wissenschaftliche Ausrichtungen; Risiken; Wissenserwerb (Digital Game – Based Learning).
Gamehistory:
Rahmenbedingungen der Gameentwicklung; geschichtliche Meilensteine; technologische Entwicklungen; formale Entwicklungen; Trends.
Siehe den Pflichtgegenstand Mediengestaltung in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– grundlegende fachbezogene Spielprozesse und deren Vorzüge in der Anwendung benennen und erklären;
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen und Gestaltungsgrundlagen benennen und erklären.
Konzeption und Strategie:
Recherche und Analyse der menschlichen Spielemotivation; Analyse vorhandener Systeme und individuelle Adaption zur möglichen Verbesserung des Spielablaufs.
Grundlagen der Gestaltung:
Materiallehre; Basiswissen – unterschiedliche Farbmittel, Stiftarten; Grundlagen im Bereich Objekt und Naturstudium; Skizze, Stilisierung; zielgerichteter Farbeinsatz.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Stile.
Conceptart/Character Design:
Grundlagen – Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments.
Gamedesign:
Story; Character; Conceptart; Grundlagen im Bereich der unterschiedlichen Spieletypen und Arten; analoge/digitale Spiele; Puppen und Soft Toys.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projekte im Bereich Gamedesign vergleichen;
– grundlegende fachbezogene Spielprozesse und deren Vorzüge in der Anwendung benennen und erklären;
– verschiedene Techniken im Bereich Gamedesign anwendungsbezogen einsetzen;
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– das erlernte Grundlagenwissen in geeigneter Weise anwenden;
– grundlegende Stilmerkmale, Techniken und Strukturen im Bereich Conceptart/Character Design benennen und erklären und können erlernte Kenntnisse anwendungsbezogen verarbeiten;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe, Vernetzungen und Gestaltungsgrundlagen im Bereich Gamedesign benennen und erklären.
Konzeption und Strategie:
Handlung – Spannungsverlauf; Basiswissen im Bereich der Entwicklung von Konzepten basierend auf Story, Mechanics, Ziel und Technologie.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; figurales Zeichnen; Posen; Skizze, Stilisierung; zielgerichteter Farbeinsatz.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe.
Conceptart/Character Design:
Einfache Projekte in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments.
Gamedesign:
Story; Mechanics; Character; unterschiedliche Spieletypen und Arten; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; Level/Environment Design; Game Play.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projekte im Bereich Gamedesign vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– verschiedene Techniken im Bereich Gamedesign anwendungsbezogen einsetzen;
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– unterschiedliche Illustrationstechniken, Arbeitsweisen und Gestaltungsgrundlagen im Illustrationsbereich benennen und erklären und können diese zielgerichtet anwenden;
– grundlegende Stilmerkmale, Techniken und Strukturen im Bereich Conceptart /Character Design benennen und erklären und können erlernte Kenntnisse anwendungsbezogen verarbeiten;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe, Vernetzungen und Gestaltungsgrundlagen im Bereich Gamedesign benennen und erklären.
Konzeption und Strategie:
Handlung – Spannungsverlauf; Basiswissen im Bereich der Entwicklung von Konzepten basierend auf Story, Mechanics, Ziel und Technologie.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; figurales Zeichnen; Posen; Skizze, Stilisierung; zielgerichteter Farbeinsatz.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe.
Conceptart/Character Design:
Einfache Projekte in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments.
Gamedesign:
Story; Mechanics; Character; unterschiedliche Spieletypen und Arten; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; Level/Environment Design; Game Play.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Techniken im Bereich Gamedesign anwendungsbezogen einsetzen;
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– unterschiedliche Illustrationstechniken, Arbeitsweisen und Gestaltungsgrundlagen im Illustrationsbereich benennen und erklären und können diese zielgerichtet anwenden;
– grundlegende Stilmerkmale, Techniken und Strukturen im Bereich Conceptart/Character Design benennen und erklären und können erlernte Kenntnisse anwendungsbezogen verarbeiten;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe Vernetzungen und Gestaltungsgrundlagen im Bereich Gamedesign benennen und erklären und können diese anwendungsbezogen verarbeiten.
Konzeption und Strategie:
Handlung – Strategie, Dramaturgie; Entwicklung von komplexen Konzepten basierend auf Story, Mechanics, Ziel und Technologie.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; figurales Zeichnen; Bewegungsstudien; Skizze; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; Zielgerichteter Farbeinsatz; bewusster und zweckorientierter Einsatz der unterschiedlichen Techniken bezogen auf die jeweilige Aufgabenstellung und die Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe; nutzungs- und prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Vertiefende Projekte in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung.
Gamedesign:
Story (Szenario; Kundenkreis); Mechanics; Dynamics; Game Design Document; Character; unterschiedliche Spieletypen und Arten; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; Genreübergreifende 2D und 3D Spiele analog wie digital; Level/Environment Design; Blueprint; Moodpainting; Game Play; Sound und Musik; Interface Design; style guides; Sound/Geräusche.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– verschiedene Techniken im Bereich Gamedesign anwendungsbezogen einsetzen;
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– grundlegende Stilmerkmale, Techniken und Strukturen im Bereich Conceptart/Character Design benennen und erklären und können erlernte Kenntnisse anwendungsbezogen verarbeiten;
– signifikante Richtlinien, Techniken, Arbeitsweisen, Abläufe Vernetzungen und Gestaltungsgrundlagen im Bereich Gamedesign benennen und erklären und können diese anwendungsbezogen verarbeiten.
Konzeption und Strategie:
Handlung – Strategie, Dramaturgie; Entwicklung von komplexen Konzepten basierend auf Story, Mechanics, Ziel und Technologie.
Grundlagen der Gestaltung:
Objekt- und Naturstudium; figurales Zeichnen; Bewegungsstudien; Skizze; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; zielgerichteter Farbeinsatz; bewusster und zweckorientierter Einsatz der unterschiedlichen Techniken bezogen auf die jeweilige Aufgabenstellung und die Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Unterschiedliche Visualisierungstechniken und Medien; anwendungsbezogener Illustrationsstil; Interpretation; Zielgruppe; nutzungs- und prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Vertiefende Projekte in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung.
Gamedesign:
Story (Szenario; Kundenkreis); Mechanics; Dynamics; Game Design Document; Character; unterschiedliche Spieletypen und Arten; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; Genreübergreifende 2D und 3D Spiele analog wie digital; Level/Environment Design; Blueprint; Moodpainting; Game Play; Sound und Musik; Interface Design; style guides; Sound/Geräusche.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– eigene Projekte im Bereich Gamedesign praxisbezogen, innovativ sowie effizient konzeptionieren und entwickeln;
– Arbeiten analysieren und bewerten, welche Kriterien aus den unterschiedlichen Bereichen des Grundlagenwissens beim jeweiligen Projekt sinnvoll eingesetzt wurden;
– verschiedene Ansätze im Bereich Conceptart/Character Design vergleichend analysieren und deren Vorzüge ausarbeiten;
– eigene Konzepte unter Berücksichtigung aktueller Trends konzipieren und umsetzen;
– im Zuge eigener Projekte das erlernte Fachwissen im Bereich Gamedesign sowohl zur Erfassung der Ausgangsbedingungen wie auch zur Realisation eigener Konzepte und Umsetzungsvorhaben einbringen.
Konzeption und Strategie:
Medienstrategien; Gamestrategien; produktionsfähige Aufbereitung.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Nutzungs- und prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Gruppenprojekte (Schwerpunkt Ausschreibungen und Wettbewerbe) in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung.
Gamedesign:
Story (Story Line; Szenario; Kundenkreis); Mechanics; Game Design Document; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; Rollenspiele (analog und digital); Aufbausimulationen; User Interface, Game Controls; Dialoggestaltung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– eigene Projekte im Bereich Gamedesign praxisbezogen, innovativ sowie effizient konzeptionieren und entwickeln;
– Arbeiten analysieren und bewerten, welche Kriterien aus den unterschiedlichen Bereichen des Grundlagenwissens beim jeweiligen Projekt sinnvoll eingesetzt wurden;
– verschiedene Ansätze im Bereich Conceptart/Character Design vergleichend analysieren und deren Vorzüge ausarbeiten;
– eigene Konzepte unter Berücksichtigung aktueller Trends konzipieren und umsetzen;
– im Zuge eigener Projekte das erlernte Fachwissen im Bereich Gamedesign sowohl zur Erfassung der Ausgangsbedingungen wie auch zur Realisation eigener Konzepte und Umsetzungsvorhaben einbringen.
Konzeption und Strategie:
Medienstrategien; Gamestrategien; produktionsfähige Aufbereitung.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Nutzungs- und prozessorientierter Einsatz.
Conceptart/Character Design:
Gruppenprojekte (Schwerpunkt Ausschreibungen und Wettbewerbe) in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung.
Gamedesign:
Story (Story Line; Szenario; Kundenkreis); Mechanics; Game Design Document; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; Rollenspiele (analog und digital); Aufbausimulationen; User Interface, Game Controls; Dialoggestaltung.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Spiele vergleichen und auf ihre Eignung zur Lösung von bestimmten Problemstellungen beurteilen;
– Arbeiten analysieren und bewerten, welche Kriterien aus den unterschiedlichen Bereichen des Grundlagenwissens beim jeweiligen Projekt sinnvoll eingesetzt wurden;
– für eigene Projekte Lösungen unter Einsatz des jeweiligen Basiswissens und unter Berücksichtigung der Umsetzungsweise in den unterschiedlichen Techniken wie auch Technikkombinationen realisieren;
– innerhalb eigener Projekte eigene Stilmittel und technische Lösungsansätze für Problemstellungen im Bereich der Illustration entwickeln;
– eigene Konzepte unter Berücksichtigung aktueller Trends konzipieren und umsetzen;
– im Zuge eigener Projekte das erlernte Fachwissen im Bereich Gamedesign sowohl zur Erfassung der Ausgangsbedingungen wie auch zur Realisation eigener Konzepte und Umsetzungsvorhaben einbringen.
9. Semester:
Konzeption und Strategie:
Medienstrategien; Gamestrategien; produktionsfähige Aufbereitung.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Conceptart/Character Design: Gruppenprojekte (Schwerpunkt Ausschreibungen und Wettbewerbe) in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung.
Gamedesign:
Story (Story Line; Szenario; Kundenkreis); Mechanics; Game Design Document; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; User Interface; Dialoggestaltung.
10. Semester:
Konzeption und Strategie:
Medienstrategien; Gamestrategien; produktionsfähige Aufbereitung.
Anwendungsorientierte Gestaltung:
Conceptart/Character Design: Gruppenprojekte (Schwerpunkt Ausschreibungen und Wettbewerbe) in den Bereichen Konzeptentwicklung, Creatures, Proportionen; Anatomie; Animation; Props; Vehicles; Architecture; Environments; Kundenkreis; Schnittstellen zur Umsetzung.
Gamedesign:
Story (Story Line; Szenario; Kundenkreis); Mechanics; Game Design Document; analoge/digitale Spiele; Lernspiele; User Interface; Dialoggestaltung.
Siehe den Pflichtgegenstand Medienproduktion in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– einfache Werkzeuge und Arbeitsabläufe bei der Herstellung von Illustrationen, Grafiken und interaktiven Medien benennen und erklären und können diese umsetzen;
– grundlegende Bildbearbeitungsprogramme benennen und erklären.
Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Projekte, Illustrationen, Grafiken sowie interaktiver Projekte; Einführung Texturierung; Pen Paper Prototyping.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können einfache Ideen für Illustrationen, Grafiken und interaktiven Medien entwickeln, geeignete Werkzeuge, Mittel und Arbeitsabläufe auswählen und anwenden.
Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Projekte, Illustrationen, Grafiken, Fotografien sowie interaktiver Projekte; Basiswissen/Texturing.
4.Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Ideen für Illustrationen, Grafiken, Fotografien, Animationen und interaktive Medien entwickeln und die dafür passenden Mittel anwenden;
– geplante Konzepte für Illustrationen, Grafiken und interaktive Medien im Rahmen der gegebenen einfachen spezifischen Bedingungen und der vorhandenen medialen Möglichkeiten projektadäquat umsetzen;
– Medienprodukte unter Berücksichtigung einer erweiterten Produktionskette, sowie des Material- und Geräteeinsatzes realisieren;
– Bildbearbeitungssoftware nach Problemstellung auswählen.
Fachspezifische Schnittstellenproblematiken; Umsetzung von 2D- und 3D-Projekten, Illustrationen, Grafiken sowie interaktiver Projekte; Basiswissen/Texturing.
III. Jahrgang:
5.Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler kennen grundlegende Bild-, Bewegtbild- und Audiobearbeitungsprogramme und können diese nach Problemstellung auswählen und praktisch anwenden.
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Projekte, Illustrationen, Grafiken, interaktiver sowie einfacher audiovisueller Projekte; komplexe Texturierungen.
6.Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aktuelle Qualitätsanforderungen benennen und erklären und können das Projekt diesen anpassen;
– grundlegende Bild-, Bewegtbild- und Audiobearbeitungsprogramme benennen und erklären.
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Projekte, Illustrationen, Grafiken, interaktiver sowie audiovisuelle Projekte; komplexe Texturierungen.
IV. Jahrgang:
7.Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können umfassend Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software nach Problemstellung auswählen und praktisch einsetzen.
Multimediale Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team; Prototyping.
8.Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können umfassend Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software nach Problemstellung auswählen und praktisch einsetzen.
Produktionen innerhalb technischer und gestalterischer Konzeptbedingungen; Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team; Prototyping.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– multimediale Medienprojekte und -produkte unter Berücksichtigung der gesamten Produktionskette sowie des Material- und Geräteeinsatzes unter zeitlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten realisieren und bewerten;
– umfassend Bild-, Bewegtbild- und Audio-Software analysieren, wählen sie nach Problemstellung aus und setzen sie praktisch komplex ein.
9. Semester:
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team; Eigenpräsentation (Portfolio, Showreel, analoge digitale Werbemittel).
10.Semester:
Umsetzung komplexer 2D- und 3D-Animationen, Illustration, Grafik, Fotografie, audiovisuelle Projekte im Team; Eigenpräsentation (Portfolio, Showreel, analoge digitale Werbemittel).
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Elemente der professionellen wirtschaftlichen Kommunikation und können diese situationsadäquat einsetzen.
Grundlagen wirtschaftlicher Kommunikation:
Aufbau von Präsentationen, Auftreten im wirtschaftlichen Umfeld, Rhetorik; Kalkulation, Kalkulation, Budget/Finanzierung, Lizenzen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Wirkungsweise unterschiedlichster Präsentationsmedien verstehen und können diese zielgruppengerecht nutzen;
– grundlegende Moderationstechniken im beruflichen Umfeld einsetzen.
Angewandte Öffentlichkeitsarbeit:
Einsatz, Wirkung und Anwendung von Präsentationsmedien; Bestimmung und Analyse von Zielgruppen.
Moderationstechnik:
Moderationstechniken, Konfliktmanagement, Gruppendynamik, Moderation bei Veranstaltungen. Kalkulation, Budget/Finanzierung, Lizenzen.
V. Jahrgang:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– berufsbezogene Inhalte didaktisch aufbereiten;
– die wesentlichen Elemente des Qualitätsmanagements benennen und erklären und können diese im Unternehmensumfeld einsetzen;
– Schlüsselfaktoren des Veranstaltungsmanagements benennen und erklären;
– Marketingmaßnahmen für Medienunternehmen adäquat einsetzen.
9. Semester:
Grundlagen der Didaktik:
Lernmethoden, didaktische Aufbereitung von Unterlagen, Lernkurve, Lernertragssicherung, Gestaltung von Lernspielen, Erstellen von Manuals und Hilfetexten.
Qualitätsmanagement:
Begriffe des Qualitätsmanagements, aktuelle Normen, Testverfahren, Aufgaben des Qualitätsmanagements, Implementierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Pitching, Recruiting, Kalkulation, Budget/Finanzierung, Unternehmensgründung, Verträge, Distribution, Marktpräsenz, Verwertungsgesellschaften.
10. Semester:
Veranstaltungsmanagement:
Veranstaltungsorganisation, Identifikation von Stakeholdern, Gestaltung von Messe- und Infoständen, Umfeldanalyse.
Vertiefendes Marketing:
Implementierung von Marketingmaßnahmen in neuen Medien, Computerspiele als Werbeträger, Analyse spezifischer Zielgruppen.
Pitching, Recruiting, Kalkulation, Budget/Finanzierung (Publisher, Studios, Crowdfunding ua.), Unternehmensgründung, Verträge, Distribution, Marktpräsenz, Verwertungsgesellschaften.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 bis B.5 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||
| 1. | Religion/Ethik 12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | I | ||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||
| 1. | Medientechnologie und Qualitätssicherung 4 | 4 | 5(2) | 7(2) | 4(2) | 6(2) | 26 | I | ||
| 2. | Mediengestaltung 5 | 4(4) | 4(4) | 2(2) | – | – | 10 | II | ||
| 3. | Medieninformatik und Datentechniklabor 6 | – | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 4(4) | 12 | I | ||
| 4. | Medienproduktion 7 | 8(8) | 8(8) | 4(4) | 4(4) | 8(8) | 32 | III bzw. IVa | ||
| 5. | Medienprojekt 4 8 | – | – | 4(4) | 6(6) | 4(4) | 14 | I | ||
| 6. | Medienwirtschaft | – | – | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 9 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 37 | 38 | 37 | 185 | ||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | ||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||
| G. | Förderunterricht 11 | |||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Laboratorium im I. Jahrgang und Übungen in elektronischer Datenverarbeitung in den weiteren Jahrgängen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im I. und III. Jahrgang und Übungen im Laboratorium im IV. und V. Jahrgang im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Als Werkstätte im Ausmaß der im I. und II. Jahrgang in Klammern angeführten Wochenstunden, als Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der im III., IV. und V. Jahrgang in Klammern angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf das Werkstättenlaboratorium, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IVa.
8 Mit schülerautonomer Vertiefung im V. Jahrgang.
9 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Medieningenieure und Printmanagement; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Medieningenieure und Printmanagement.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Medieningenieure und Printmanagement.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen können ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der Printmedien und im Bereich der Medientechnik und Medienvernetzung ausführen. Sie sind in der Lage, technisch neuartige Aufgabenstellungen zu lösen und Ergebnisse umzusetzen. Sie können komplexe und nicht vorhersehbare Probleme im spezialisierten Arbeitsalltag lösen. Dabei stehen die Planung, Entwicklung, Realisierung, Integration, Programmierung, Inbetriebnahme und Wartung von Anlagen der Druck- und Medienbranche im Vordergrund. Sie sind weiters in der Lage, komplexe Projekte zu leiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen sowie für diese Verantwortung zu übernehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Medieningenieure und Printtechnologie beherrschen als Spezialistinnen und Spezialisten für Medienprodukte die Erstellung von Ausgabedaten für einen Medienmix aus verschiedenen Printmedien und elektronischen Medien. Sie weisen fortgeschrittene Kenntnis über die Zusammenhänge zwischen Technik, Gestaltung, Wirtschaft und Ökologie im Medienbereich auf.
Die Absolventinnen und Absolventen sind aufgrund ihrer breiten medientechnischen Ausbildung in der Lage, Innovationen und Entwicklungen im Medienbereich kompetent zu verfolgen und sich in neue mediale Bereiche rasch und kompetent einzuarbeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen arbeiten als Medieningenieurinnen und Medieningenieure in Verlagen, Druckereien, Medienhäusern, Agenturen, Druckvorstufenbetrieben, Verpackungsbetrieben sowie in der Zulieferindustrie, etc. in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Sie sind oft in Positionen des mittleren Managements der Medienbranche tätig.
Im Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen, Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendungen im Fachbereich erklären und bei Anwendungen analysieren,
Im Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches können die Absolventinnen und Absolventen die breiten Anwendungsmöglichkeiten des Farbmanagements auf konkrete Aufgaben und Problemfälle anwenden sowie (Farb-)Fehler analysieren und dokumentieren. Sie können die physikalischen, chemischen und mathematischen Modelle sowie technischen Phänomene und deren Anwendungen im Fachbereich erklären und analysieren, die Automatisierungstechnik im Bereich Print-, und Verpackungstechnik erklären sowie auf konkrete Ereignisse anwenden, Prozesse und die ökologischen Auswirkungen von Druck- und Medientechnologien erkennen sowie aktuelle Entwicklungen einschätzen und aufgrund der ökologischen Zusammenhänge facheinschlägige Berechnungen und Dokumentationen durchführen sowie Beziehungen und Geräte der Cross Media Publikation erklären.
Im Bereich Material und Materialanwendung können die Absolventinnen und Absolventen allgemeine (zellstoffbasierende) und spezielle Bedruckstoffe sowie innovative Verpackungsmaterialien auf Aufgabenstellungen auswählen, deren Qualität beurteilen und die Anwendung analysieren, den Aufbau, die Zusammensetzung und die Herstellung von branchenüblichen Bedruckstoffen analysieren und bei konkreten Fragestellungen erklären, die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung, deren Hilfsstoffe, die Bedruckstoffaufbereitung, Veredelungsprozesse sowie Recyclingprozesse erklären und deren Bedeutung bei Aufträgen berücksichtigen sowie Material- und Produktionsfehler analysieren, messtechnisch nachvollziehen und zugehörige Lösungen entwickeln.
Im Bereich Qualitätssicherung und -management können die Absolventinnen und Absolventen Labor, Mess- und Prüfgeräte zur Qualitätssicherung bedienen und anwenden, die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren sowie die Reglements von QM-Systeme, Normen, Fehleranalysen und QM-Techniken auf eine konkrete Betriebs- oder Prozesssituation anwenden.
Im Bereich Grafikdesign können die Absolventinnen und Absolventen unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen Produktdesigns des Print- und Screen-Bereiches analysieren und gestalten sowie zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien erarbeiten.
Im Bereich Gestaltungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches selbstständig erstellen, Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren und gestalten, Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen, nach Vorgaben (zB: Corporate Designs) gestalterische Designs im Verhältnis zu produktionstechnischen Möglichkeiten analysieren und umsetzen sowie Medienprodukte für die interaktive Nutzung konzipieren und aufbereiten.
Im Bereich Medienwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Software-Tools zielgerichtet einsetzen.
Im Bereich Medientheorie und -analyse können die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden, etc. verstehen und diese umsetzen, kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und gezielt einsetzen sowie die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und anwenden.
Im Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte können die Absolventinnen und Absolventen Web-to-Print-Systemtechniken verstehen, erklären und ansatzweise anwenden, auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen und medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.
Im Bereich Database Publishing können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenbereiche in CMS erkennen, strukturieren, definieren und anwenden, Layouts den Anforderungen anpassen und auf Usability prüfen sowie entwickelte Systeme und Strukturen warten und auf aktuelle Versionen anpassen.
Im Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit können die Absolventinnen und Absolventen einfache Netzwerke planen, Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten und einkaufen sowie bauliche Maßnahmen für den optimalen Netzwerkaufbau analysieren und vorgeben.
Im Bereich Onlinemedien können die Absolventinnen und Absolventen datenbanktechnische Aufgaben realisieren, in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen, Datentypen sowie Objekte erstellen und anwenden, Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen und anwenden, Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen anwenden, Datenbanksysteme und -tools für aktuelle Problemstellungen anwenden sowie Programmdokumentationen erfassen und erstellen.
Im Bereich Produktionsberatung können die Absolventinnen und Absolventen Kundinnen und Kunden bei der Erstellung von Medienprodukten produktionstechnisch professionell beraten, die Herstellungskosten für Medienprodukte kalkulieren und Offerte erstellen.
Im Bereich Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen die Produktion von unterschiedlichen Medienprodukten planen und steuern, verstehen deren Interaktion und können branchenübliche Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware professionell nutzen.
Im Bereich Produktionsumsetzung und -technik können die Absolventinnen und Absolventen interaktive Medienprodukte realisieren, Druckaufträge verfahrensspezifisch durchführen und automatisieren, Produktionsprozesse optimieren und standardisieren, die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie einsetzen, Verpackungsprodukte strukturell und grafisch designen sowie verfahrensspezifisch umsetzen und Datenbanken für die automatisierte Medienerstellung einsetzen.
Im Bereich Produktionskontrolle und -qualität können die Absolventinnen und Absolventen Mediendaten überprüfen, optimieren und zertifizieren.
Im Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr können die Absolventinnen und Absolventen den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit den Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen sowie allfällige Reklamationen entgegennehmen und zielorientiert lösen.
Im Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig Gestaltungsentwürfe für Medienprojekte erarbeiten und mit branchentypischen Anwendungsprogrammen umsetzen, Arbeitsabläufe entwickeln, automatisieren und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren sowie Projektmanagement-Methoden anwenden.
Im Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung können die Absolventinnen und Absolventen die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren sowie Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen, produzieren und mit Workflow automatisieren.
Im Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion können die Absolventinnen und Absolventen Verpackungsprojekte hinsichtlich Funktionalität, Materialien, Zusatznutzen und Veredelungen konzipieren sowie an Hand von Dummys und Mockups für Kundinnen und Kunden präsentieren und verfahrenstechnisch produzieren.
Im Bereich Rechnungswesen können die Absolventinnen und Absolventen eine auftragsbezogene Nachkalkulation im Vergleich zur Vorkalkulation analysieren und Kennzahlenanalysen sowohl hinsichtlich Leistungskatalog als auch bezüglich Nutzungs- und Beschäftigungsgrad interpretieren.
Im Bereich Investition und Finanzierung können die Absolventinnen und Absolventen das Monatsergebnis erstellen, analysieren und daraus Maßnahmen ableiten, den Jahresabschluss analysieren und interpretieren, statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden durchführen sowie auf Basis der Ergebnisse Entscheidungen treffen und grundlegende Formen der Finanzierung vergleichend beurteilen.
Im Bereich Marketing können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen und einen Marketingplan entwickeln.
Im Bereich Unternehmensführung können die Absolventinnen und Absolventen einen branchenspezifischen Businessplan erstellen, Simulationen berechnen, unternehmensrelevante Entscheidungen treffen und betriebswirtschaftliche Entscheidungen optimal an die Anforderungen des Marktes mit Hilfe eines Marketingplans ausrichten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Die Schülerinnen und Schüler können
– quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße CAS-fähige Technologie einsetzen;
– Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Anwendungen aus dem Fachgebiet unter Verwendung CAS-fähiger Technologie.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
– den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
– Zahlen auf der Zahlengerade veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
– Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
– absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
– Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Algebra und Geometrie
– die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
– Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
– lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
– den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
– Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
– die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.
Reelle Zahlen:
Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;
absoluter und relativer Fehler.
Terme und Gleichungen:
Rechnen mit Termen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden).
Elementare Geometrie:
Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.
Trigonometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Funktionen:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Interpolation:
Lineare Interpolation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Funktionen
– den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
– Eigenschaften der elementaren Funktionen (quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen) erkennen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Polynomfunktionen aufstellen und zur Interpolation verwenden;
– die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären;
– quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen lösen;
– die Rechengesetze für Potenzen begründen und anwenden.
Funktionen und entsprechende Gleichungen:
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen, Schnittpunkte.
Eigenschaften von Funktionen:
Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Potenzen mit rationalen Hochzahlen.
Interpolation und Extrapolation:
Quadratische Interpolation und Extrapolation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geometrie
– Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren, Winkel zwischen Vektoren berechnen;
– Problemstellungen in allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte).
Bereich Algebra und Funktionen
– Eigenschaften der Exponentialfunktionen und Logarithmusfunktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
– Gleichungen mit Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
– die Rechengesetze für Logarithmen begründen und anwenden.
Vektoren:
Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Ortsvektor, Betrag, Einheitsvektor, Normalvektor, Gegenvektor, Orthogonalität.
Trigonometrie:
Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.
Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:
Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, Rechengesetze für Logarithmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differentialrechnung
– Grenzwerte von Funktionen intuitiv erfassen;
– die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
– mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
– in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen und die Differentialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Grenzwert und Stetigkeit:
Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.
Differentialrechnung:
Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen; Extremwerte, Wendepunkte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Differential- und Integralrechnung
– Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Differential- und Integralrechnung:
Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln.
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistik
– aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.
Bereich Differential- und Integralrechnung
– die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.
Eindimensionale Datenbeschreibung:
Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.
Differential- und Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
– Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
– die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Baumdiagramm;
bedingte Wahrscheinlichkeit.
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Binomialverteilung;
Normalverteilung, Zufallsstreubereich, Verteilung von Stichprobenmittelwerten, Zusammenhang von Dichte- und Verteilungsfunktion.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
– die Methode der linearen Regression anwenden.
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Ausgleichsrechnung:
Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren ( I. bis V. Jahrgang)
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP
– ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.
Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren (I. bis V. Jahrgang)
I. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.
II. bis IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.
V. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– die Prinzipien der gängigen Druckverfahren samt zugehörigem Workflow benennen und erklären;
– die Anwendungsbereiche der unterschiedlichen Druckverfahren unterscheiden;
– einzelne technische Bauteile von Druckmaschinen und facheinschlägigen Geräten benennen;
– die facheinschlägig erforderlichen Labor- und Messgeräte benennen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– das Zusammenwirken von elektronischen Medien und Printmedien angeben;
– die physikalisch-chemischen Grundlagen der wesentlichen Druckverfahren verstehen;
– einfache technische Zeichnungen anfertigen sowie komplexe technische Zeichnungen lesen und interpretieren;
– Belastungsarten erkennen und einfache Bauteile nach technischen Kriterien dimensionieren;
– grundlegende fachgebietsbezogene physikalische Zusammenhänge rechnerisch abschätzen.
Bereich Material und Materialanwendung
– gängige Bedruckstoffe, Druckfarben und Materialien bzw. Hilfsmaterialien des druck- und medientechnischen Gewerbes differenzieren und anwenden;
– geeignete Werkstoffe, Bauteile sowie Fertigungs- und Bearbeitungsverfahren benennen und verstehen.
Bereich Darstellende Geometrie
– aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen sowie die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten;
– Geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen;
– technische Zeichnungen lesen und anfertigen;
– für das Fachgebiet bedeutsame geometrische Formen und Strukturen erfassen, analysieren und sprachlich angemessen beschreiben sowie räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen;
– die zur Festlegung eines Objekts notwendigen geometrischen Parameter erkennen und dessen Modellierung unter Verwendung von 3D-CAD-Software verstehen;
– abstrakte und angewandte Objekte aus der Umwelt modellieren.
Überblick Papierherstellung, Rohstoffe, Zellstoff, Papierdaten, Druckfarben.
Workflow einer Druckerei, Druckverfahren, Druckmaschinen, Messgeräte, Geräte der Medienerfassung und -verarbeitung, Überblick historische Entwicklung der Printtechnologie.
Festigkeitsberechnungen, Werkstoffe, Bearbeitungsverfahren.
Projektionen, Risse, Perspektiven, Technische Zeichnungen, Oberflächenzerlegungen für Verpackungsaufgaben, 3D-CAD-Software.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– einfache Mess- und Prüfgeräte bedienen und anwenden;
– die Basisfunktionen von digitalen Bebilderungsverfahren (CtP etc.) inklusive Rasterimageprozessoren verstehen;
– die häufigsten Geräte der Medientechnik in ihrer Funktion verstehen;
– Unterschiede zwischen Kleingeräten und industriellen Geräten angeben.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– die physikalisch-chemischen und die technischen Voraussetzungen für die Druckverfahren angeben;
– einfache Messverfahren, Messtechniken und Dokumentationstechniken benennen und anwenden;
– die Grundlagen der Farbverarbeitung im Druckprozess (inkl. Rastertechnologie etc.) verstehen;
– die Zusammenhänge von Kalkulation, Vorstufe, Produktion und Kontrolle erkennen;
– generelle Prozesse und Geräte des Cross-Media-Publishings verstehen;
– generelle fachgebietsbezogene physikalische Zusammenhänge rechnerisch abschätzen.
Bereich Material und Materialanwendung
– die Rohstoffe und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen;
– die Materialien und Verfahren der Druckplattentechnologie benennen und verstehen;
– die wesentlichen Eigenschaften von Materialien in der Druck- und Medientechnik benennen;
– die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung und -aufbereitung erklären;
– die Papierherstellung versuchsweise durchführen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– die optische Dichte- und Farbmessung an einfachen Beispielen anwenden;
– die generelle wissenschaftlich-technische Dokumentation erklären und anwenden;
– die Grundzüge der Papierprüfung verstehen und an einfachen Fällen anwenden;
– einfache Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden.
Druckmaschinen, Endfertigungsmaschinen, digitale Bebilderungssysteme, Raster Image Prozessor.
Rohstoffbeschaffung, Zellstoffherstellung, Papierproduktionsprozesse.
Papierveredelungsprozesse, Papierverbundstoffe, Plattentechnologien, Klebstoffe.
Rastertechnologie, Druckkennlinie, Farbräume.
Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess (Testformen etc.), Feuchtmittelprüfung, Wasserqualitätsprüfung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– Mess- und Prüfgeräte bedienen und anwenden;
– Funktionen von digitalen Bebilderungsverfahren und Rasterimageprozessoren verstehen;
– die Geräte der Medientechnik in ihrer Funktion sowie deren spezifische Einsatzgebiete verstehen;
– Unterschiede zwischen Kleingeräten und industriellen Geräten verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– die physikalisch-chemischen und die technischen Voraussetzungen für die Druckverfahren und deren Parameter verstehen;
– Messverfahren, Messtechniken und Dokumentationstechniken benennen und anwenden;
– die Grundlagen der Farbverarbeitung im Druckprozess (inkl. Rastertechnologie etc.) verstehen;
– das Zusammenwirken von Kalkulation, Vorstufe, Produktion und Kontrolle verstehen;
– spezielle Prozesse und Geräte des Cross-Media-Publishings benennen und verstehen;
– fachgebietsbezogene physikalische Zusammenhänge rechnerisch abschätzen.
Bereich Material und Materialanwendung
– die Rohstoffe, Halbzeuge, Zwischenmaterialien, Materialien und Hilfsstoffe der Druck- und Medientechnik benennen;
– die Materialien und Verfahren der Druckplattentechnologie sowie der Druckformenherstellung für Sonderarbeiten differenzieren und anwenden;
– die wesentlichen Eigenschaften von Materialien in der Druck- und Medientechnik benennen sowie Prüfverfahren angeben;
– die Grundprozesse der Bedruckstoffherstellung und -aufbereitung sowie Fehler und deren Ursachen erklären;
– die Papierherstellung und -veredelungen versuchsweise durchführen.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– die Grundzüge und Begriffe der optischen Dichte- und Farbmessung anwenden;
– die wissenschaftlich-technische Dokumentation an einfachen Beispielen anwenden;
– die Grundzüge der Papierprüfung verstehen und an Beispielen anwenden;
– die Kontrollmöglichkeiten im Druckprozess benennen, verstehen und anwenden.
Druckmaschinen, Endfertigungsmaschinen, digitale Bebilderungssysteme, Raster Image Prozessor.
Rohstoffbeschaffung, Zellstoffherstellung, Papierproduktionsprozesse.
Papierveredelungsprozesse, Papierverbundstoffe, Plattentechnologien, Klebstoffe.
Rastertechnologie, Druckkennlinie, Farbräume.
Protokollaufbau, Arbeitssicherheit, Laborprüfung im Bereich der Qualitätssicherung, chemische und physikalische Papierprüfung, Farbdichtemessung, Farbmessung, Kontrollmittel im Druckprozess (Testformen etc.), Feuchtmittelprüfung, Wasserqualitätsprüfung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– ausgewählte Labor-, Mess- und Prüfgeräte bedienen und anwenden;
– wichtige Bauteile der Elektronik benennen und verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– die generellen ökologischen Auswirkungen von Drucktechnologien erkennen und aktuelle Entwicklungen einschätzen;
– die Grundzüge und Anwendungen des Farbmanagements verstehen;
– generelle Vorgaben der Prozessstandards im Druckbereich verstehen;
– allgemeine Workflowsysteme verstehen;
– ausgewählte Dokumentationstechniken anwenden und verstehen;
– die grundlegende Technik und Logistik von Verpackungssystemen verstehen;
– grundlegende fachgebietsbezogene physikalische und chemische Zusammenhänge rechnerisch abschätzen.
Bereich Material und Materialanwendung
– generelle Bedruckstoffe benennen und anwenden;
– allgemeine Bedruckstoffe und ihre Herstellungsprozesse verstehen;
– einführende ökologische Beziehungen zu Herstellungsprozessen erklären;
– generelle Packmaterialen benennen und erklären.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– Grundzüge der QM-Systeme, Normen, Fehleranalyse- und QM-Techniken benennen;
– Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
– Beziehungen von QM zu Leistungsstörungen und Fehlern erklären sowie Lösungstechniken erkennen;
– die theoretischen und mathematischen Grundlagen der Densitometrie und Farbmetrik verstehen sowie an einfachen Fällen anwenden;
– generelle Prinzipien der Fehleranalyse erklären und anwenden;
– die Grundlagen der Messtheorie an Basisbeispielen anwenden.
Geräte: Foto-, Video- und Audiogeräte.
Materialien: Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Kunststofftechniken.
Prozesse: Workflowsteuerungssysteme, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie, RIP- und Rastertechnologie.
Tiefdruck/Flexodruck: Druckmaschinen, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte.
Qualitätsprüfung: Echtheitsprüfungen, Titrationen, Wasserhärte, Chromatographie, Druckkennlinien, angewandte farbmetrische Prüfungen, fortgeschrittene chemische und physikalische Papierprüfungen, Mikroskopie, einfache Prüfungen opto-elektronischer Bauteile.
Bedruckstofftechnik: Zellstoffproduktion, Zellstoffmahlung, Papiermaschine-Baugruppen, Deinking.
Verpackungssysteme: Verpackungsmaschinen, Verpackungsprozesstechnik, Verpackungsdrucktechnik, Logistik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– fortgeschrittene Labor-, Mess- und Prüfgeräte bedienen und anwenden;
– speziellere Bauteile der Elektronik benennen und verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– die ökologischen Auswirkungen von Drucktechnologien erkennen und aktuelle Entwicklungen einschätzen;
– die breiten Anwendungsmöglichkeiten des Farbmanagements bei Problemfällen verstehen;
– Prozessstandards im Druckbereich verstehen;
– Workflowsysteme und deren vernetzte Anwendung verstehen;
– spezielle Dokumentationstechniken anwenden und verstehen;
– die Technik und Logistik von Verpackungssystemen verstehen;
– fachgebietsbezogene physikalische und chemische Zusammenhänge rechnerisch darlegen und interpretieren.
Bereich Material und Materialanwendung
– spezielle Bedruckstoffe benennen und anwenden;
– ausgewählte Bedruckstoffe und ihre Herstellungsprozesse verstehen;
– weiterführende ökologische Beziehungen und Maßnahmen zu Herstellungsprozessen erklären;
– innovative Packmaterialen benennen und erklären.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– Reglements der QM-Systeme, Normen, Fehleranalyse- und QM-Techniken benennen und anwenden;
– Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– weiterführende Prinzipien der Prozesstheorie benennen;
– Beziehungen von QM zu Leistungsstörungen und Fehlern erklären sowie Lösungstechniken an ausgewählte Fallbeispiele entwickeln;
– die theoretischen und mathematischen Grundlagen der Densitometrie und Farbmetrik verstehen sowie an Praxisbeispielen anwenden;
– Prinzipien der Fehleranalyse erklären und anwenden;
– die Grundlagen der Messtheorie an weiterführenden Beispielen anwenden.
Geräte: Foto-, Video- und Audiogeräte.
Materialien: Kunststoffe – Rohstoffe, Einteilungen, Eigenschaften, Anwendungen, Kunststofftechniken.
Prozesse: Workflowsteuerungssysteme, Prozessstandard Offsetdruck und Digitaldruck, Farbmetrik, Densitometrie, RIP- und Rastertechnologie.
Tiefdruck/Flexodruck: Druckmaschinen, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte.
Qualitätsprüfung: Echtheitsprüfungen, Titrationen, Wasserhärte, Chromatographie, Druckkennlinien, angewandte farbmetrische Prüfungen, fortgeschrittene chemische und physikalische Papierprüfungen, Mikroskopie, einfache Prüfungen opto-elektronischer Bauteile.
Bedruckstofftechnik: Zellstoffproduktion, Zellstoffmahlung, Papiermaschine-Baugruppen, Deinking.
Verpackungssysteme: Verpackungsmaschinen, Verpackungsprozesstechnik, Verpackungsdrucktechnik, Logistik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– moderne Geräte für die Mess-, Prüf- und Analysenmethoden benennen und anwenden;
– Grundzüge der Automatisierungstechnik im Bereich der Druck- und Verpackungstechnik benennen;
– allgemeine Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– Medienein- und -ausgabegeräte in ihrer Funktion verstehen;
– die Erfordernisse für die Einbindung neuer Maschinen hinsichtlich Elektrotechnik, Pneumatik, etc. berücksichtigen und planen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– Farbmanagementsysteme verstehen und computerunterstützt an einfachen Beispielen anwenden;
– drucktechnische Workflowsteuerung sowie weitere generelle Automatisierungstools als auch die Anbindung neuer Geräte in den Workflowprozess verstehen;
– allgemeine ökologische Zusammenhänge verstehen sowie einfache ökologische Berechnungen und Dokumentationen aus dem Fachgebiet durchführen;
– grundlegende theoretische Zusammenhänge und Berechnungsmethoden des Fachgebietes verstehen.
Bereich Material und Materialanwendung
– angewandte Beispiele der Materialprüfung anwenden;
– einfache Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– Farbmetrik und Farbmanagement auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
– allgemeine Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Planung und Grundzüge des Qualitäts- und Projektmanagements erklären und anwenden;
– die theoretischen Grundlagen und mathematische Anwendungen der Qualitätskontrolle auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
– Messmethoden der Informations- und Kommunikationstechnik verstehen und anwenden.
Geräte: Multimediasysteme, Lasertechnik, mobile Endgeräte.
Materialien: Rohstoffe für Kunststoffe, Verarbeitungstechniken.
Bedruckstofftechnik: Kunststoffe und Farbe, Verarbeitungstechniken, Laminieren, Kleben.
Verpackungssysteme und -logistik: Verpackungsdrucktechnik, Automatisierungstechniken, Arbeitsplatzergonomie, Sicherheitsmerkmale, Robotertechnik.
Tiefdruck/Flexodruck: Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Weiterverarbeitung.
Qualitätsprüfung: ökologische Fragestellungen, Prüfungen und Zertifizierungen, ausgewählte und fortgeschrittene Materialprüfungen, Zertifizierungsprüfungen für Druckstandards (zB PSO), einfache opto-elektronische Messungen, angewandte farbmetrische Messungen, Farbprofilerstellung, messtechnische Farbraumanalyse.
Qualitätsmanagement: integrierte Management-Systeme, Methoden und Techniken zur Umsetzung, Kreativitätstechniken, Anwendungsbeispiele, Risikoanalyse, Vernetzung zu Rechts- und Wirtschaftsfragen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– moderne und weiterführende Geräte für die Mess-, Prüf- und Analysenmethoden benennen und anwenden;
– Spezialfälle der Automatisierungstechnik im Bereich der Druck- und Verpackungstechnik benennen;
– bedeutende Bauteile, Materialien, Phänomene und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– Medienein- und -ausgabegeräte in ihrer Funktion verstehen;
– weitergehende Erfordernisse für die Einbindung neuer Maschinen hinsichtlich Elektrotechnik, Pneumatik etc. berücksichtigen und planen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– Farbmanagementsysteme verstehen und computerunterstützt an weiterführenden Beispielen anwenden;
– drucktechnische Workflowsteuerung sowie weitere Automatisierungstools als auch die Anbindung neuer Geräte in den Workflowprozess verstehen;
– ökologische Zusammenhänge verstehen sowie weiterführende ökologische Berechnungen und Dokumentationen aus dem Fachgebiet durchführen;
– theoretische Zusammenhänge und Berechnungsmethoden des Fachgebietes verstehen.
Bereich Material und Materialanwendung
– weiterführende und angewandte Beispiele der Materialprüfung anwenden;
– Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– spezielle Farbmetrik und Farbmanagement auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
– komplexere Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Planung und Grundzüge des Qualitäts- und Projektmanagements erklären und anwenden;
– die theoretischen Grundlagen und mathematische Anwendungen der Qualitätskontrolle auf Problemstellungen der Praxis anwenden;
– spezielle Messmethoden der Informations- und Kommunikationstechnik verstehen und anwenden.
Geräte: Multimediasysteme, Lasertechnik, mobile Endgeräte.
Materialien: Rohstoffe für Kunststoffe, Verarbeitungstechniken.
Bedruckstofftechnik: Kunststoffe und Farbe, Verarbeitungstechniken, Laminieren, Kleben.
Verpackungssysteme und -logistik: Verpackungsdrucktechnik, Automatisierungstechniken, Arbeitsplatzergonomie, Sicherheitsmerkmale, Robotertechnik.
Tiefdruck/Flexodruck: Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Weiterverarbeitung.
Qualitätsprüfung: ökologische Fragestellungen, Prüfungen und Zertifizierungen, ausgewählte und fortgeschrittene Materialprüfungen, Zertifizierungsprüfungen für Druckstandards (zB PSO), einfache opto-elektronische Messungen, angewandte farbmetrische Messungen, Farbprofilerstellung, messtechnische Farbraumanalyse.
Qualitätsmanagement: integrierte Management-Systeme, Methoden und Techniken zur Umsetzung, Kreativitätstechniken, Anwendungsbeispiele, Risikoanalyse, Vernetzung zu Rechts- und Wirtschaftsfragen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– Spezialbauteile, Spezialmaterialien und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– generelle Funktionen und Anwendungen von multimedialen Systemen im Medientechnikbereich verstehen;
– Entwicklungen im Fachgebiet recherchieren und verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– ausgewählte physikalische, chemische und technische Phänomene benennen, erklären, analysieren und lösungsorientiert anwenden;
– beispielhafte mathematische Simulationen und Modelle nachvollziehen;
– generelle Logistikanwendungen im Bereich eines Medienbetriebes verstehen;
– Cross-Media Anwendungen und Verfahren verstehen;
– generelle Entwicklungen in der Medienbranche erkennen und fachlich kritisch hinterfragen.
Bereich Material und Materialanwendung
– angewandte Beispiele der Materialprüfung im Rahmen von Projekten entwickeln;
– im Rahmen von Projekten Materiallösungen entwickeln;
– Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– häufige Fehler im Produktionsprozess aus Produkten oder Hinweisen erkennen sowie messtechnisch nachvollziehen;
– Messungen an unterschiedlichen technischen Systemen durchführen sowie die Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Cross-Media Projekte hinsichtlich Qualität und Fehler analysieren;
– ein eigenständiges Projekt entwickeln und mittels QM–Techniken und -systemen unterstützen.
Geräte, Bauteile:
Holografie, Lasertechnik, Multimediasysteme, mobile Endgeräte.
Technische wissenschaftliche Grundlagen:
Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Simulationen.
Qualitätsprüfung:
Holografische Verfahren und Aufbauten, Farbstoff- und Pigmentprüfungen, Prüfung von funktionalen Drucken, Prüfung von Reklamationsfällen, Messungen von Multimedia- und IKT Systemen.
Qualitätsmanagement:
Projektplanung, Projektcontrolling, Projektmarketing, Projektpräsentation, Cross-Media-Projekte.
Verpackungssysteme und -logistik:
Verpackungsdrucktechnik, Praxisbeispiele, Sicherheitstechnik, Fälschungssicherheit, Logistiksysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte, Maschinen, Systeme und Verfahren
– weiterführende Spezialbauteile, Spezialmaterialien und deren Anwendung im Fachbereich erklären;
– spezielle Funktionen und Anwendungen von multimedialen Systemen im Medientechnikbereich verstehen;
– aktuelle und spezielle Entwicklungen im Fachgebiet recherchieren und verstehen.
Bereich Technisch-wissenschaftliche Prozesse und Kenntnisse des Fachbereiches
– spezielle physikalische, chemische und technische Phänomene benennen, erklären, analysieren und lösungsorientiert anwenden;
– beispielhafte mathematische Simulationen und Modelle nachvollziehen;
– ausgewählte Beispiele und Problemstellungen der Verpackungsdrucktechnologie verstehen;
– Logistikanwendungen im Bereich eines Medienbetriebes verstehen;
– moderne Cross-Media Anwendungen und Verfahren verstehen;
– moderne und aktuelle Entwicklungen in der Medienbranche erkennen und fachlich kritisch hinterfragen.
Bereich Material und Materialanwendung
– weiterführende und angewandte Beispiele der Materialprüfung im Rahmen von Projekten entwickeln;
– im Rahmen von Projekten optimierte Materiallösungen entwickeln;
– spezielle Material- und Produktionsfehler analysieren und Lösungen entwickeln.
Bereich Qualitätssicherung und -management
– spezielle Fehler im Produktionsprozess aus Produkten oder Hinweisen erkennen und messtechnisch nachvollziehen;
– Messungen an unterschiedlichen technischen Systemen aufbauen, durchführen sowie die Untersuchungsergebnisse dokumentieren, analysieren und interpretieren;
– Cross-Media Projekte hinsichtlich Qualität und Fehler analysieren;
– ein eigenständiges Projekt entwickeln und mittels QM–Techniken und -systemen unterstützen.
Geräte, Bauteile:
Holografie, Lasertechnik, Multimediasysteme, mobile Endgeräte.
Technische wissenschaftliche Grundlagen:
Funktionsdruckfarben, Druck von elektronischen Schaltungen, Sicherheitstechniken, ökologische Zusammenhänge und Emissionsberechnungen, Simulationen.
Qualitätsprüfung:
Holografische Verfahren und Aufbauten, Farbstoff- und Pigmentprüfungen, Prüfung von funktionalen Drucken, Prüfung von Reklamationsfällen, Messungen von Multimedia- und IKT-Systemen.
Qualitätsmanagement:
Projektplanung, Projektcontrolling, Projektmarketing, Projektpräsentation, Cross-Media-Projekte.
Verpackungssysteme und -logistik:
Verpackungsdrucktechnik, Praxisbeispiele, Sicherheitstechnik, Fälschungssicherheit, Logistiksysteme.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– die Grundlagen der Typografie (Text, Bild, Grafik, …) wiedergeben und verstehen deren Wirkung;
– vorgegebene und eigene Produkte reflektieren;
– vorgegebene Logos diskutieren.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches erstellen;
– mit unterschiedlicher Software einfache Designs realisieren und Vorgaben (zB Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
– gestalterische Vorgaben ins Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten setzen und diese auch anwenden.
Bereich Medienwerkzeuge
– anhand einfacher Aufgaben die Gestaltungs- und Layoutwerkzeuge (Software) anwenden;
– die Funktionsweise diverser Software-Tools bei gestalterischen Konzepten produktbezogen einsetzen.
Einseitige Produkte (Visitenkarten, Flyer, Plakate, etc.), Typografie (Text, Bild, Grafik etc.), Skribble, Layout, einfacher Produkte, Bildgestaltung, Corporate Design und Logos, Normen (graph. Korrekturzeichen, Drucksorten, etc.), Gestaltungs- und Layoutwerkzeuge (Software) für Text, Bild und Grafik.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen einfache Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– Basis-Techniken für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien einsetzen.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches nach einfachen Vorgaben erstellen;
– mit unterschiedlicher Software einseitige Designs realisieren und Vorgaben programmtechnisch umsetzen;
– einfache Video-, Akustik- und Animationsdaten konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz verstehen;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) erkennen;
– Templates, Formulare etc. erstellen;
– die Text-, Bild-, Grafik, Audio- und Video-Integration anwenden;
– Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen;
– die Wichtigkeit der Dramaturgie bei der Medienerstellung erkennen;
– Interesse an aktuellen Trends aufbauen;
– Arbeitsschritte unter Beachtung technischer Normen planen;
– die kunsthistorischen Grundlagen in Medien erkennen.
Mehrseitige Produkte, die Endfertigungsprozesse (Falzen, Binden etc.) erfordern, Erstellen von Designs für Print und Screen, Bild-, Text-, Grafik-Integration, Logo-Entwicklung, Analyse und Erstellung von Corporate Design inkl. Handbuch, Veredelungsmöglichkeiten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– Techniken für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien einsetzen.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches nach Vorgaben erstellen;
– mit unterschiedlicher Software Designs realisieren, Vorgaben (Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
– Video-, Akustik- und Animationsdaten konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz erklären;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) verstehen;
– Templates, interaktive Formulare etc. erstellen;
– die Text-, Bild-, Grafik, Audio- und Video-Integration auch im Hinblick auf das Gesamtprodukt anwenden;
– Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte integrieren.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen und diese umsetzen;
– die Wichtigkeit der Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen;
– Interesse an aktuellen Trends und zukünftigen Entwicklungen aufbauen;
– Arbeitsschritte unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte planen;
– kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und zuordnen.
Mehrseitige Produkte, die Endfertigungsprozesse (Falzen, Binden, etc.) erfordern, Erstellen von Designs für Print und Screen, Bild-, Text-, Grafik-Integration, Logo-Entwicklung, Analyse und Erstellung von Corporate Design inkl. Handbuch, Veredelungsmöglichkeiten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung von Print- und Screen-Medien erarbeiten;
– Produkt-Designs analysieren.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches erstellen;
– diverse Software-Tools für gestalterische Konzepte produktabhängig einsetzen;
– mit unterschiedlicher Software Designs nach Vorgaben programmtechnisch umsetzen;
– gestalterische Vorgaben im Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten umsetzen;
– einfache Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren und gestalten;
– vorhandene Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz verstehen;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) ausführen;
– Templates, Formulare etc. testen und validieren.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die komplexen fachspezifischen Vorgaben verstehen und diese umsetzen;
– die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und entwickeln;
– das Interesse an aktuellen Medien entwickeln und sind für zukünftige Technologien und Trends sensibilisiert;
– die kunsthistorischen Grundlagen in Medien erkennen.
Komplexe Print- und Medienprodukte, Veredelungsmöglichkeiten, Designtheorie, Screendesign, Usability (Web, mobile Endgeräte), Reflexion, Wahrnehmungstheorie
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grafikdesign
– unter Zuhilfenahme von manuellen und rechnergestützten Werkzeugen komplexe Produkte des Print- und Screen-Bereiches gestalten;
– zielgruppenspezifische Ideen für die Optimierung und Veredelung von Print- und Screen-Medien erarbeiten;
– Produkt-Designs analysieren und gestalten.
Bereich Gestaltungstechnik
– unter Zuhilfenahme von rechnergestützten Werkzeugen die Produkte des Print- und Screen-Bereiches selbstständig erstellen;
– diverse Software-Tools für gestalterische Konzepte produktabhängig selbstständig einsetzen;
– mit unterschiedlicher Software Designs nach Vorgaben (zB Corporate Designs) programmtechnisch umsetzen;
– gestalterische Vorgaben im Verhältnis zu den aktuellen produktionstechnischen Möglichkeiten analysieren und diese umsetzen;
– Video-, Akustik- und Animationsdaten eigenständig konzipieren, gestalten, erstellen und verarbeiten;
– Printdaten für die Nutzung im Web und auf mobilen Endgeräten umsetzen.
Bereich Medienwerkzeuge
– die Einbindung von Video- und Akustik-Daten für den multimedialen Einsatz aufbereiten;
– die Verknüpfung von Datenbanken mit Design (Database Publishing) selbstständig ausführen;
– Templates, interaktive Formulare, etc. testen und validieren.
Bereich Medientheorie und -analyse
– die komplexen fachspezifischen Vorgaben von Grafikerinnen und Grafikern, Fotografinnen und Fotografen, Kundinnen und Kunden etc. verstehen und diese umsetzen;
– die Dramaturgie bei der Medienerstellung verstehen und entwickeln;
– das Interesse an aktuellen Medien entwickeln und sind für zukünftige Technologien und Trends sensibilisiert;
– kunsthistorische Elemente in Medien erkennen und gezielt einsetzen.
Komplexe Print- und Medienprodukte, Veredelungsmöglichkeiten, Designtheorie, Screendesign, Usability (Web, mobile Endgeräte), Reflexion, Wahrnehmungstheorie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Onlinemedien
– Entwicklungssysteme und Technologien benennen;
– einfache Webtechniken verstehen und anwenden;
– Basis-Datentypen unterscheiden und Einsatzgebiete benennen;
– grundlegende Programmiertechniken des Internets unterscheiden.
Onlinemedien: Elemente und Strukturen von Auszeichnungssprachen, Elemente und Strukturen für Gestaltungsregeln, Entwicklungsumgebungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Onlinemedien
– Entwicklungssysteme und Technologien benennen und auswählen;
– grundlegende Webtechniken verstehen und anwenden;
– Datentypen unterscheiden und Einsatzgebiete benennen;
– Programmiertechniken des Internets unterscheiden.
Onlinemedien: Elemente und Strukturen von Auszeichnungssprachen, Elemente und Strukturen für Gestaltungsregeln, Entwicklungsumgebungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Database Publishing
– das Prinzip für die Datenzusammenführung mit variablen Informationen verstehen und einfache Übungen realisieren;
– Datensätze analysieren und strukturieren;
– einfache Datenformate unterscheiden und Einsatzgebiete nennen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Netzwerkprotokolle beschreiben;
– Netzwerkkomponenten benennen und unterscheiden;
– im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Übertragungsmedien und -verfahren benennen.
Bereich Onlinemedien
– Entwicklungssysteme und -technologien unterscheiden sowie für konkrete Problemstellungen geeignete Systeme vorschlagen;
– mit Skriptsprachen einfache Programmstrukturen erstellen und dazu geeignete Datentypen anwenden.
Database Publishing: Datenquellen, Variablen, bedingte Formatierungen und Inhalte, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit einschlägiger Software, Daten- und Dateiformate, Datenaufbereitung mit aktuellen Programmen.
Netzwerktechnik und Datensicherheit: Grundlagen, Protokolle, Topologien, aktive und passive Netzwerkkomponenten und -geräte, Netzwerk-Zugriffsverfahren, Übertragungsmedien, Normen und Modelle.
Onlinemedien: Entwicklungsumgebungen, Webserver, einfache Programmabläufe, Schleifen, Verzweigungen, einfache Datenstrukturen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Database Publishing
– Konzepte für die Datenzusammenführung mit variablen Informationen erstellen und realisieren;
– komplexere Datensätze analysieren, validieren und strukturieren;
– Datenformate unterscheiden und Einsatzgebiete nennen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Netzwerkprotokolle identifizieren und ihre Verwendung beschreiben;
– Netzwerkkomponenten und -geräte benennen und Einsatzgebiete festlegen;
– im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren und Lösungen vorschlagen;
– für vorgegebene Problemstellungen geeignete Übertragungsmedien und -verfahren auswählen und verstehen.
Bereich Onlinemedien
– komplexe Entwicklungssysteme und -technologien unterscheiden und für konkrete Problemstellungen geeignet Systeme vorschlagen und konfigurieren;
– mit Skriptsprachen Programmstrukturen erstellen und komplexere Datenstrukturen bilden.
Database Publishing: Datenquellen, Variablen, bedingte Formatierungen und Inhalte, Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit einschlägiger Software, Daten- und Dateiformate, Datenaufbereitung mit aktuellen Programmen.
Netzwerktechnik und Datensicherheit: Grundlagen, Protokolle, Topologien, aktive und passive Netzwerkkomponenten und -geräte, Netzwerk-Zugriffsverfahren, Übertragungsmedien, Normen und Modelle.
Onlinemedien: Entwicklungsumgebungen, Webserver, einfache Programmabläufe, Schleifen, Verzweigungen, einfache Datenstrukturen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte
– einfache Web-to-Print-Systemtechniken benennen und unterscheiden;
– medienübergreifende Inhalte und Funktionen erstellen;
– auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen und ausgeben.
Bereich Database Publishing
– Einsatzbereiche für Content Management-Systemen unterscheiden und analysieren;
– einfache CMS-Systeme installieren;
– Usability von CMS-Systemen gestalten und beurteilen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Netzwerktechnologien anwenden;
– Netzwerkkomponenten und -geräte in Betrieb nehmen;
– Netzwerke in Bezug auf Datensicherheit bewerten.
Bereich Onlinemedien
– in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen und Datentypen erstellen und anwenden;
– einfache Dateneingabemasken erstellen;
– Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen;
– Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen verstehen;
– Datenbanksysteme und -tools und deren Einsatzgebiete benennen;
– Programmdokumentationen erfassen.
Print, Screen, mobile Endgeräte: Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution.
Database Publishing: Grundlagen, Einsatzgebiete, Installation und Konfiguration, Templates, Content Management-Systeme, Redaktionssysteme, Database-Publishing.
Netzwerktechnik und Datensicherheit: Kryptografische Protokolle, Angriffs- und Verteidigungsverfahren, Schadsoftware und Antischadsoftware, Sicherheit in Netzwerken.
Onlinemedien: Elemente und Strukturen für die Dateneingabe, clientseitige Validierung mit geeigneter Software, Verwenden von Klassen und deren Methoden für Datenmanipulation, programmtechnische Lösungen für Datenvalidierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Tools zur Verwaltung von Datenbanken, Tabellen, Verknüpfungen, Client-Server-Interaktionen, Session-Technologien.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte
– aktuelle Web-to-Print-Systemtechniken benennen und unterscheiden;
– interaktive Inhalte und Funktionen erstellen;
– auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte analysieren und angepasst ausgeben.
Bereich Database Publishing
– Einsatzbereiche für Content Management-Systemen unterscheiden, analysieren und diese auswählen;
– aktuelle CMS-System installieren und einfache Anpassungen durchführen;
– Usability von CMS-Systemen gestalten und beurteilen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Netzwerktechnologien anwenden und umsetzen;
– Netzwerkkomponenten und -geräte in Betrieb nehmen und warten;
– Netzwerke auf ihre Integrität in Bezug auf Datensicherheit bewerten.
Bereich Onlinemedien
– in Skriptsprachen erweiterte Programmstrukturen, Datentypen und Objekte erstellen sowie anwenden;
– Dateneingabemasken erstellen;
– Möglichkeiten für Datenvalidierung benennen und anwenden;
– Lösungen für übergreifende Datenstrukturen in zustandslosen Client-Server-Interaktionen anwenden;
– Datenbanksysteme und -tools für aktuelle Problemstellungen anwenden;
– Programmdokumentationen erfassen und erstellen.
Print, Screen, mobile Endgeräte: Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution.
Database Publishing: Grundlagen, Einsatzgebiete, Installation und Konfiguration, Templates, Content Management-Systeme, Redaktionssysteme, Database-Publishing.
Netzwerktechnik und Datensicherheit: Kryptografische Protokolle, Angriffs- und Verteidigungsverfahren, Schadsoftware und Antischadsoftware, Sicherheit in Netzwerken.
Onlinemedien: Elemente und Strukturen für die Dateneingabe, clientseitige Validierung mit geeigneter Software, Verwenden von Klassen und deren Methoden für Datenmanipulation, programmtechnische Lösungen für Datenvalidierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Tools zur Verwaltung von Datenbanken, Tabellen, Verknüpfungen, Client-Server-Interaktionen, Session-Technologien.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte
– Web-to-Print-Systemtechniken verstehen, erklären und ansatzweise anwenden;
– auf aktuellen mobilen Endgeräten Inhalte erstellen;
– bisher erworbene Kompetenzen vertiefen;
– medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.
Bereich Database Publishing
– Aufgabenbereiche in CMS erkennen und strukturieren;
– Layouts den Anforderungen anpassen;
– Entwickelte Systeme und Strukturen warten.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– Grundstrukturen für Netzwerke planen;
– Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten;
– bauliche Strukturen für den optimalen Netzwerkaufbau überprüfen.
Bereich Onlinemedien
– einfache datenbanktechnische Aufgaben realisieren;
– bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
– Möglichkeiten für die Abwehr von Angriffen analysieren und unterscheiden.
Print, Screen, mobile Endgeräte: Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution, Digital Asset Management.
Database Publishing: Templateerstellung, Berechtigungen, Strukturen einbinden, Pflege von Strukturen und Inhalten, Webshop, Backupstrategien, Archivierungslösungen, Updatestrategien.
Netzwerktechnik und Datensicherheit: Firmennetzwerk aufbauen.
Onlinemedien: Verknüpfung verschiedener Webtechnologien, Einbindung von Datenbanken, projektorientierte Umsetzung, Analyse von Log-Files, Sicherung von Webseiten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Print, Screen, mobile Endgeräte
– aktuelle Web-to-Print-Systeme anwenden analysieren und konfigurieren;
– auf aktuellen mobilen Endgeräten komplexe Inhalte erstellen und validieren;
– bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
– medienneutrale Datenaufbereitung erstellen.
Bereich Database Publishing
– Aufgabenbereiche in CMS erkennen, strukturieren, neue definieren und diese anwenden;
– Layouts den Anforderungen anpassen und auf Usability prüfen;
– entwickelte Systeme und Strukturen warten sowie auf aktuellen Versionen anpassen.
Bereich Netzwerktechnik und Datensicherheit
– einfache Netzwerke planen;
– Netzwerkkomponenten wirtschaftlich bewerten und einkaufen;
– bauliche Maßnahmen für den optimalen Netzwerkaufbau analysieren und vorgeben.
Bereich Onlinemedien
– datenbanktechnische Aufgaben realisieren;
– bisher erworbene Kompetenzen vernetzen und vertiefen;
– Möglichkeiten für die Abwehr von Angriffen analysieren, unterscheiden und anwenden.
Print, Screen, mobile Endgeräte: Web-to-Print, aktuelle Betriebssysteme von mobilen Endgeräten, Entwicklungsumgebungen und -tools, Datenformate, Distribution, Digital Asset Management.
Database Publishing: Templateerstellung, Berechtigungen, Strukturen einbinden, Pflege von Strukturen und Inhalten, Webshop, Backupstrategien, Archivierungslösungen, Updatestrategien.
Netzwerktechnik und Datensicherheit: Firmennetzwerk aufbauen.
Onlinemedien: Verknüpfung verschiedener Webtechnologien, Einbindung von Datenbanken, projektorientierte Umsetzung, Analyse von Log-Files, Sicherung von Webseiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten:
– Medienoperating-Text/Bild/Grafik/Layout (Medienvorstufe)
– Packaging, Dummybau
– Druckformenherstellung Offsetdruck
– Offsetdruck
– Druckformenherstellung Hochdruck und Flexodruck
– Hochdruck
– Digitaldruck
– Siebdruck
– Druckformenherstellung Tiefdruck
– Tiefdruck
– Endfertigung
– Medienübergreifendes Publizieren, Multimedia
– Web-to-Print, Web-to-Media, Datenmanagement
– Produktionsautomatisierung, Arbeitsvorbereitung
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Materialien und Maschinen zur Medienproduktion benennen;
– branchenübliche Computerprogramme benennen;
– Strukturen und deren Aufgaben von Print- und Medienbetrieben benennen;
– das Produktportfolio von Print- und Medienbetrieben erklären.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– die ökologischen Aspekte der Produktion benennen;
– Sicherheitsaspekte und Normen benennen;
– die Arbeitsplatzergonomie verstehen;
– die gültigen Arbeitsschutzvorschriften einhalten.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die Basisfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– das Basiswissen der einfarbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken, Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden sowie notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden (inkl. Fremdsprache).
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– visuelle Qualitätskontrolle anhand der Grundlagen von Qualitätsstandards und mit Messgeräten durchführen;
– Gefahren, die bei der Verwendung von Chemikalien, Materialien und Maschinen entstehen können richtig einschätzen (Normblätter), um Unfälle zu vermeiden;
– Chemikalien und Materialien (Normdatenblätter) umweltgerecht lagern und entsorgen.
Medienoperating-Text Basis: Textverarbeitungs-Software, Schriftentwicklung, Schriftstile, DIN-Formate, Formate/Formatwirkung, Fontverwaltung, Goldener Schnitt, Ziffern und Zahlen.
Medienoperating-Bild Basis: Bildverarbeitungssoftware, Eingabe-, Verarbeitungs- Ausgabegeräte, Pixelbild, Farbabmusterung, Farbmischung/Farbsysteme, Einteilung der Vorlagen.
Medienoperating-Grafik Basis: Reinzeichnungserstellung, Illustration, Logoerstellung einfarbig, Objektattribute von Vektorgrafiken, Pfadtext, Rundsatz.
Medienoperating-Layout Basis: Typoelemente, Seitenlayout, Satzspiegel, Dateiformate, Absatzformate, Umbruch, Organisation der Mediendaten.
Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießen, Material- und Maschineneinsatz, manuelle Bogenmontage, Grundbedienung CtP, Erstellung von Druckplatten.
Offsetdruck: Grundbedienung, Qualitätssicherung (Passer, Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), 2 farbige Arbeiten, Farbmischen.
Hochdruck: Grundeinstellungen vornehmen, einfache Wartungsarbeiten, typographisches Maßsystem, Druckformen schließen und andrucken.
Digitaldruck: Grundbedienung, Qualitätssicherung (Passer, Papierlauf, optischer Farbabgleich, ...), High Frequent Services.
Endfertigung: manuelle Buchbindetechniken, Werkzeuge, Material/Anwendung, manuelles Schneiden, Rillen, Heften und Kleben, Falzen, Handmustererzeugung, Grundlagen Qualitätssicherung.
Siebdruck: Maschinen und Materialien, einfarbige Arbeiten, manuelles Farbmischen, manuelle Schablonenherstellung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Materialauswahl treffen und die produktionsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz disponieren;
– einfache Produktmuster erstellen;
– medienspezifische Gestaltungselemente einsetzen;
– einfache Kundengespräche planen und diese durchführen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– technische Produktionsschritte festlegen;
– einfache Skizzen, Blindmuster, Falzmuster und Stanzmuster erstellen;
– Potentiale der nachhaltigen Medienproduktion beschreiben.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen;
– das erweiterte Wissen der mehrfarbigen Produktionstechnik für primäre Druckformtechniken (inkl. digitale Bogenmontage), Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden sowie notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– beigestellte PDF-Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen;
– die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems verstehen;
– Einstellungsfehler erkennen.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen (Skizzen, Blindmuster, Falzmuster, Stanzmuster, …), Gestaltungstechniken.
Medienoperating-Text Erweiterung: Schrifttechnologie, Schriftgestaltung und -formatierung, Mikrotypografie.
Medienoperating-Bild Erweiterung: analoge und digitale Bilddaten, Bilderfassung, Bildaufbereitung, Grundzüge Colormanagement, Qualitätskriterien, Rasterverfahren.
Medienoperating-Grafik Erweiterung: mehrfarbige Logos, Abstraktion, Symbolik und Funktionalität, Effekt- und Filterfunktionen, Transparenz, 3D-Objekte, Diagramme.
Medienoperating-Layout Erweiterung: mehrspaltige Layoutvarianten, Proportionen, Grundlagen Scribbleerstellung, Gestaltungsgrundlagen Print, Gestaltungsgrundlagen Screen, Geschäftsdrucksorten, Schriftwahl.
Offsetdruck: Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Wartung/Justierung, mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.
Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießsoftware, einfache Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.
Druckformenherstellung Hochdruck: Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.
Digitaldruck: Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Stock- Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), High Frequent Services Advanced, Inlinefertigung.
Hochdruck: Sonderarbeiten, Grundlagen Stanzen, Perforieren, Nummerieren, einrichten und andrucken von einfachen Aufträgen.
Endfertigung: maschinelles Schneiden, Falzen und Sammeln von einfachen Aufträgen, Klebebindeanlagen, Prägen, Materialvorbereitung, Buchdeckenherstellung, Ausschießen, Planschneider.
Siebdruck: mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, Transferdruck, erweiterte Druckformenherstellung für Siebdruck, Computer-to-Film.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Materialauswahl treffen und die produktionsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen disponieren;
– Produktmuster erstellen;
– medienspezifischen Gestaltungselemente und Materialien einsetzen;
– Kundengespräche planen und diese durchführen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– ökonomisch und technisch richtige Produktionsschritte festlegen;
– Skizzen, Blindmuster, Falzmuster und Stanzmuster erstellen;
– nachhaltige Medienproduktion entwickeln.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die erweiterten Funktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– das erweiterte Wissen der mehrfarbigen Produktionstechnik für alle Druckformtechniken (inkl. digitale Bogenmontage), Druckverfahren und Endfertigung (Maschinen und Material) unter Berücksichtigung der Gefahren und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften anwenden; notwendige Dokumentationen und Protokolle erstellen;
– Fachtermini verwenden (inkl. Fremdsprache).
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– beigestellte PDF-Daten auf ihre Produktionsfähigkeit hin überprüfen und editieren;
– die Funktionalität des Renderers eines digitalen Drucksystems einsetzen;
– Einstellungsfehler erkennen und beheben.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Kundengespräch, Briefing, Entwicklung von Medienprodukten, Präsentationsunterlagen (Skizzen, Blindmuster, Falzmuster, Stanzmuster, …), Gestaltungstechniken.
Medienoperating-Text Erweiterung: Schrifttechnologie, Schriftgestaltung und -formatierung, Mikrotypografie.
Medienoperating-Bild Erweiterung: analoge und digitale Bilddaten, Bilderfassung, Bildaufbereitung, Grundzüge Colormanagement, Qualitätskriterien, Rasterverfahren.
Medienoperating-Grafik Erweiterung: mehrfarbige Logos, Abstraktion, Symbolik und Funktionalität, Effekt- und Filterfunktionen, Transparenz, 3D-Objekte, Diagramme.
Medienoperating-Layout Erweiterung: mehrspaltige Layoutvarianten, Proportionen, Grundlagen Scribbleerstellung, Gestaltungsgrundlagen Print, Gestaltungsgrundlagen Screen, Geschäftsdrucksorten, Schriftwahl.
Offsetdruck: Auflagenproduktion, Messmitteln und -methoden (Densitometrie), Optimierung von technischen Abläufen und Maschineneinstellungen, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Wartung/Justierung, mehrfarbige Arbeiten (CMYK), Farben aus mehreren Basisfarben mischen.
Druckformenherstellung Offsetdruck: Ausschießsoftware, einfache Workflowsysteme, Wartung/Linearisierung der CtP-Anlage, Messmitteln und -methoden, Erstellung von Druckplatten.
Druckformenherstellung Hochdruck: Kopiervorlagenerstellung, spezifische Materialien und deren Verarbeitung.
Digitaldruck: Auflagenproduktion, Messmittel/-methoden, Optimierung von technischen Abläufen, RIP-Technologie, Hotfolder, Umweltschutz Nachhaltigkeit, Stock- Media-Libary (Austesten von neuen Printsubstraten), High Frequent Services Advanced, Inlinefertigung.
Hochdruck: Sonderarbeiten, Grundlagen Stanzen, Perforieren, Nummerieren, einrichten und andrucken von einfachen Aufträgen.
Endfertigung: maschinelles Schneiden, Falzen und Sammeln von einfachen Aufträgen, Klebebindeanlagen, Prägen, Materialvorbereitung, Buchdeckenherstellung, Ausschießen, Planschneider.
Siebdruck: mehrfarbige Arbeiten, T-Shirt-Druck, Transferdruck, erweiterte Druckformenherstellung für Siebdruck, Computer-to-Film.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Funktionalität eines Produktes erkennen;
– Präsentationsmethoden und -techniken benennen;
– produktionstechnische Varianten berücksichtigen;
– einfache Kalkulationen manuell erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– verstehen, wie primäre Druckverfahren, Bedruckstoffarten, Druckveredelung und Weiterverarbeitung im Herstellungsprozess zu berücksichtigen sind;
– die Vorteile der „Datenhygiene“ bei der Auftragsdatenverwaltung auf Produktionsservern – durch strukturierte Benennung der Texte, Bilder, Logos und Layouts – erkennen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die Spezialfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen;
– die Text-, Bild-, Grafik-, Audio- und Video-Integration für die Ausgabe auf mobilen Endgeräten realisieren;
– Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten;
– die Abwicklung von Druckaufträgen über Workflows planen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Vorgangsweise beim Standardisieren der Produktion beachten und die Messergebnisse dokumentieren;
– Drucksysteme im Hinblick auf Qualität optimieren.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Grundlagen eines MIS, Kalkulation, Materialberechnung, Materialklassen, Normen/Vorschriften.
Medienoperating-Text Perfektionierung: umfangreiche Typografie.
Medienoperating-Bild Perfektionierung: Colormanagement, Softproof, Bildcomposing, Farbseparation, Prozess-Medienstandard, Bildsetup, Digitalproof, automatisierte Bildoptimierung.
Medienoperating-Grafik Perfektionierung: komplexe Vektorgrafiken für Web- und Print, themenbezogene Infografiken, Corporate Design, Veredelungstechniken, Sicherheitsmerkmale, Trapping.
Medienoperating-Layout Perfektionierung: Scribble, Seitengestaltung für Print und Screen, Werksatz, Formelsatz, Tageszeitung, Anzeigen, Titelseite, interaktive Formulare.
Datenmanagement: Datenhygiene, Datenübernahme und -prüfung, Datenaufbereitung, Datenzusammenführung, Metadaten (IPTC, XMP).
Druckformenherstellung: Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.
Bogenoffsetdruck: PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.
Rollenoffset: Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.
Digitaldruck: Versioning, PSO-konform, Hybriddruckverfahren, Sicherheitsdruck, Veredelung, Testreihen (Echtheiten), Digitaldruck und Packaging, Large Format Printing, Realaufträge.
Hochdruck: erweiterte Sonderarbeiten (Heißfolienprägung, Stanzen, Rillen).
Endfertigung: Einstell- und Justierarbeiten, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Planschneiderprogrammierung intern und extern, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion.
Siebdruck: alternative Bedruckstoffe (Kunststoffe, Folien, Glas), Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.), Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.
Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.
Tiefdruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck: Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.
Flexodruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– die Funktionalität eines Produktes überprüfen;
– Präsentationsmethoden und -techniken anwenden;
– produktionstechnische Varianten und gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen;
– einfache Kalkulationen rechnergestützt erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– verstehen, wie Druckverfahren, Bedruckstoffarten, Druckveredelung und Weiterverarbeitung im Herstellungsprozess zu berücksichtigen sind;
– die Vorteile der „Datenhygiene“ bei der Auftragsdatenverwaltung auf Produktionsservern – durch strukturierte Benennung der Texte, Bilder, Logos und Layouts – erkennen und umsetzen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– die Spezialfunktionen branchenüblicher Text-, Bild-, Grafik- und Layoutsoftware zur Erfassung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Ausgabe analoger und digitaler Information verstehen und nützen;
– die Text-, Bild-, Grafik-, Audio- und Video-Integration im Hinblick auf ein Gesamtprodukt auch für die Ausgabe auf mobilen Endgeräten realisieren;
– Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
– die Abwicklung von Druckaufträgen über Workflows planen und durchführen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Vorgangsweise beim Standardisieren der Produktion beherrschen sowie die Messergebnisse interpretieren und dokumentieren;
– Drucksysteme im Hinblick auf Qualität optimieren und Prozesse standardisieren.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Grundlagen eines MIS, Kalkulation, Materialberechnung, Materialklassen, Normen/Vorschriften.
Medienoperating-Text Perfektionierung: umfangreiche Typografie.
Medienoperating-Bild Perfektionierung: Colormanagement, Softproof, Bildcomposing, Farbseparation, Prozess-Medienstandard, Bildsetup, Digitalproof, automatisierte Bildoptimierung.
Medienoperating-Grafik Perfektionierung: komplexe Vektorgrafiken für Web- und Print, themenbezogene Infografiken, Corporate Design, Veredelungstechniken, Sicherheitsmerkmale, Trapping.
Medienoperating-Layout Perfektionierung: Scribble, Seitengestaltung für Print und Screen, Werksatz, Formelsatz, Tageszeitung, Anzeigen, Titelseite, interaktive Formulare.
Datenmanagement: Datenhygiene, Datenübernahme und -prüfung, Datenaufbereitung, Datenzusammenführung, Metadaten (IPTC, XMP).
Druckformenherstellung: Workflow, PSO, aktuelle Produktionsnormen, Testreihen CtP, prozesslose Druckplatten, Erstellung von Druckplatten.
Bogenoffsetdruck: PSO, Messmittel/Messmethoden (Farbmetrik Densitometrie), Sonderarbeiten und Veredelungen, Optimierung, Umweltschutz Nachhaltigkeit, neue Entwicklungen, Materialeinsatz, Testreihen (Qualitätskontrolle), Hybriddruckverfahren, Packaging.
Rollenoffset: Technologie und Besonderheiten des Rollenoffsets.
Digitaldruck: Versioning, PSO-konform, Hybriddruckverfahren, Sicherheitsdruck, Veredelung, Testreihen (Echtheiten), Digitaldruck und Packaging, Large Format Printing, Realaufträge.
Hochdruck: erweiterte Sonderarbeiten (Heißfolienprägung, Stanzen, Rillen).
Endfertigung: Einstell- und Justierarbeiten, Sonderarbeiten an Falzmaschinen, Planschneiderprogrammierung intern und extern, maschinelles Zusammentragen, Heft- und Lagenfalzen, Buchdeckenproduktion.
Siebdruck: alternative Bedruckstoffe (Kunststoffe, Folien, Glas), Sonderdruck-Formen (Lichtquellen, gedruckte Elektronik, etc.), Rastersiebdruck, UV-Lackierung und Lacksysteme.
Druckformentechnik Tiefdruck: künstlerische Verfahren, Aufbau Tiefdruckzylinder, Galvanik, Bildaufbau Tiefdruck, Laser- und Gravurbebilderung, Korrekturmöglichkeiten.
Tiefdruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
Druckformentechnik Hoch-/Flexodruck: Klischeematerialien, Lasern, thermische Herstellung, digitale und analoge Druckformenerstellung (Hochdruck), analoge und digitale Klischeeherstellung (Flexodruck), Dünnplatten- und Sleeve-Technologie, Zentralzylinderdruckmaschine.
Flexodruck: Druckmaschine, Druckprodukte, Spezialanwendungen, wirtschaftliche und technische Aspekte, Materialien und Weiterverarbeitung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Medienprodukte erarbeiten und kundenorientiert entwickeln;
– Beratungsgespräche für Print, CrossMedia, mobile Endgeräte etc. planen;
– automatisierte Softwarelösungen zur Abbildung technischer Geschäftsprozesse nennen;
– grundlegende Verkaufsstrategien einsetzen;
– erweiterte Kalkulationen erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– Medienprodukte erarbeiten, wobei dem Marketingmix und der Zielgruppe der Kundinnen und Kunden eine besondere Bedeutung zukommen;
– für verschiedene Medienprodukte die benötigte Materialmenge ermitteln und technisch richtige Produktionsschritte festlegen;
– die Materialauswahl beherrschen und die Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen umsetzen;
– Aufträge über einen implementierten Workflow abwickeln.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– Kundendaten für unterschiedliche On- und Offlineproduktionen – für nachfolgende kaufmännische und technische Produktionsschritte – von Print- und Screenprodukten vorbereiten;
– branchenspezifische Workflowsoftware technisch richtig bedienen;
– Austauschformate für Print und Screen mit multimedialen und multifunktionellen Inhalten produzieren;
– die Einsatzbereiche von Buch- und Flexodruck nennen;
– Qualitätsmerkmale sowie die Vor- und Nachteile von Buch- und Flexodruckverfahren benennen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Werkzeuge eines Workflows zur Linearisierung beherrschen und diese bei der Produktion einsetzen.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Kundenanfrage, Angebot, Schriftverkehr, Auftragsbestätigung, Auftragstasche, Kundenberatung/Alternativen, erweiterte Vor- und Nachkalkulation, Kalkulationssoftware, MIS.
Datenmanagement: Strukturierte Auftragsdatenverwaltung, MIS, Produktionsworkflowsysteme, Jobbeschreibung, Metadaten (IPTC, XMP, …).
Produktionsautomatisierung: Bildkorrektur, Datencheck, Layout, verfahrensspezifische Workflowmodule, Preflight, verfahrensspezifische Druckdatenaufbereitung, Ansteuerung Ausgabesysteme.
Medienübergreifendes Publizieren: Datenformate, Dateinamenskonventionen, Audio- und Videoformate, Aufnahme- und Mischtechniken, Screenmedien, Content Management Systeme, Standards, Datenmigration.
Digitaldruck: Automatisierung, Maschinenprofile, Inkjet, zukünftige Technologien, Trends (Nanopartikel-Toner, …), Bildpersonalisierung, Sonderfarben, Implementierung von digitalen Drucksystemen in Workflowlösungen (GenericDigitalPress).
Verpackungsdruck: Bedruckstoffe und Farbsysteme.
Druckformentechnik Offsetdruck: angewandte Formenherstellung anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Offsetdruck: angewandte Druckproduktion anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Rotationsdruck: Grundlagen, Praxisbeispiele.
Druckformenherstellung Tiefdruck: Galvanotechnik, angewandte Techniken für Tiefdruckformen (Ätzung, elektromechanische Gravur, Lasergravur, Auswaschverfahren).
Industrieller Tiefdruck: Einsatzgebiete, Offset- und Tiefdruckrotationsdruck/Rentabilität und Leistungsfähigkeit, Qualitätsmerkmale, konventionelle-, vollautotypische-, halbautotypische Druckform, Druckformzylinder, Illustrations-/Verpackungstiefdruckmaschine.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Medienprodukte erarbeiten und unter Berücksichtigung der Zielgruppe kundenorientiert entwickeln;
– analytische Beratungsgespräche für Print, CrossMedia, mobile Endgeräte etc. führen;
– automatisierte Softwarelösungen zur Abbildung kaufmännischer und technischer Geschäftsprozesse nennen;
– umfassende Verkaufsstrategien einsetzen;
– erweiterte Kalkulationen unter Berücksichtigung von Fremdleistungen erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– Medienprodukte erarbeiten und evaluieren, wobei dem Marketingmix und der Zielgruppe des Kunden eine besondere Bedeutung zukommen;
– für verschiedene Medienprodukte die benötigte Materialmenge ermitteln und die ökonomisch und technisch richtigen Produktionsschritte festlegen;
– die Materialauswahl beherrschen und die abteilungsübergreifende Disposition von Maschineneinsatz inklusive Zukauf von Fremdleistungen umsetzen;
– Aufträge über einen implementierten Workflow abwickeln und auftragsbezogene Adaptierungen durchführen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– Kundendaten für unterschiedliche On- und Offlineproduktionen – für nachfolgende kaufmännische und technische Produktionsschritte – von Print- und Screenprodukten selbst erstellen;
– branchenspezifische Workflowsoftware bedienen und Routineschritte zur Fehlervermeidung und Effizienzsteigerung anwenden;
– Austauschformate für Print und Screen mit multimedialen und multifunktionellen Inhalten in unterschiedlichen Austauschformaten produzieren;
– die Einsatzbereiche von Buch- und Flexodruck funktionell zuordnen;
– Qualitätsmerkmale und die Vor- und Nachteile von Buch- und Flexodruckverfahren bewerten.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Werkzeuge eines Workflows zur Linearisierung, Kalibration und Standardisierung beherrschen sowie diese bei der Produktion einsetzen.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Kundenanfrage, Angebot, Schriftverkehr, Auftragsbestätigung, Auftragstasche, erweiterte Vor- und Nachkalkulation, Kalkulationssoftware, MIS.
Datenmanagement: Strukturierte Auftragsdatenverwaltung, MIS, Produktionsworkflowsysteme, Jobbeschreibung, Metadaten (IPTC, XMP, …).
Produktionsautomatisierung: Bildkorrektur, Datencheck, Layout, verfahrensspezifische Workflowmodule, Preflight, verfahrensspezifische Druckdatenaufbereitung, Ansteuerung Ausgabesysteme.
Medienübergreifendes Publizieren: Datenformate, Dateinamenskonventionen, Audio- und Videoformate, Aufnahme- und Mischtechniken, Screenmedien, Content Management Systeme, Standards, Datenmigration.
Digitaldruck: Automatisierung, Maschinenprofile, Inkjet, zukünftige Technologien, Trends (Nanopartikel-Toner, …), Bildpersonalisierung, Sonderfarben, Implementierung von digitalen Drucksystemen in Workflowlösungen (GenericDigitalPress).
Verpackungsdruck: Bedruckstoffe und Farbsysteme.
Druckformentechnik Offsetdruck: angewandte Formenherstellung anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Offsetdruck: angewandte Druckproduktion anhand von auftragsbezogenen Übungsbeispielen.
Rotationsdruck: Grundlagen, Praxisbeispiele.
Druckformenherstellung Tiefdruck: Galvanotechnik, angewandte Techniken für Tiefdruckformen (Ätzung, elektromechanische Gravur, Lasergravur, Auswaschverfahren).
Industrieller Tiefdruck: Einsatzgebiete, Offset- und Tiefdruckrotationsdruck/Rentabilität und Leistungsfähigkeit, Qualitätsmerkmale, konventionelle-, vollautotypische-, halbautotypische Druckform, Druckformzylinder, Illustrations-/Verpackungstiefdruckmaschine.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– bei der kundenseitigen Erstellung von medienübergreifenden Produkten anleiten;
– zukunftsorientierte Marketingstrategien erstellen;
– rechnergestützte Management- und Informationssysteme (MIS) benennen;
– Teil-/Fremdleistungen für die Offert-Erstellung beschreiben;
– komplexe Kalkulationen erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie einsetzen;
– die Vielfalt der eingesetzten Bedruckstoffe im Tiefdruck benennen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– Verpackungen für Faltschachteln, flexible Verpackungen und Sleeves unter Berücksichtigung der Druckvorstufenparameter für Offset-, Flexo- und Tiefdruck erstellen sowie Bedruckstoffe, Skalenfarben, Schmuckfarben, Mehrfarbendruck, Rastertechniken, Trapping, Linienstärken, Veredelungen und Verformungen einsetzen;
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung von beigestellten bzw. selbst erstellten Druckdaten manuell durchführen;
– druckproduktabhängige, variable Workflowtickets (Module) für den Ausschuss von Magazinen und Akzidenzdrucksorten programmieren;
– Daten für die datenbankgestützte Medienerstellung organisieren, erstellen, strukturieren und manipulieren, um diese für eine Web-to-Print Lösung einzusetzen sowie Direktmarketings und Mailings unter Berücksichtigung von Kundenwünschen und Bedürfnissen konzipieren;
– aktuelle Screenmedien (Web, Video, Tablet, eBook, Animation …) organisieren, erstellen und verwalten, aktuelle Werkzeuge anwenden sowie die Produktion aller Herstellungsprozesse umsetzen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Implementierung eines Workflows entwickeln;
– die Automatisierung von Produktionsabläufen in digitalen Drucksystemen umsetzen (Web-to-Print);
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung manuell durchführen.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Kundenanfrage, komplexe Arbeitsvorbereitung und Kalkulation, Betriebsdatenerfassung, Marktanalyse, Kundenberatung – Aufzeigen von Alternativen.
Packaging: Software, Druckverfahren, Bedruckstoffe, Farben, Lacke, Folien, Prägungen, Formenherstellung, Rastertechnologie, Stanz- Rill- und Prägeformen, CAD, strukturelles Design, Funktionalität, virtuelle 3D-Dummies, Musterbau, virtuelle Veredelung, Sicherheitsmerkmale, Artikelkodierung (Barcode, …).
Zertifizierte Mediendaten – Datenmanagement: Metadaten (IPTC, XMP, …) Preflight, Fehleranalyse, Korrekturwerkzeuge, Farbraumtransformation, Medienstandard, Prozessstandard, PDF-Standards/Zertifizierung, Soft- und Remoteproof.
Druckformenherstellung Offset: Manipulation vorhandener Workflows (Integration von neuen Maschinen, InkDrive, Kommunikation (JMF), Hinterlegen von Farbtabellen, Trapping, Versioning, Sammelformen, Produktgruppen, …), Ausschießmöglichkeiten in Workflowsystemen, Workflow und Standardisierung, CIP4, JDF, PPF, 1-Bit-TIFF, Rastertechnologien, Taskprozessoren-Sequenzen-Gruppen, Simulatoren.
Produktionsautomatisierung: Spezialsoftware in der Medienvorstufe, Ausschuss, Einzelnutzen/Mehrfachnutzen, Workflowsysteme und Jobtickets, Online-Auftrags- und Kundenkommunikationssysteme (Online-Shops, …).
Medienübergreifendes Publizieren: variable Daten, Content und Database Publishing, One-to-One-Marketing, B-to-B-Marketing, Datenbanksysteme.
Direct Marketing: Directmailing, Versand, Response, SozialMedia Integration.
Screen-Medien: multimediale Gestaltungsrichtlinien, Programmiersprachen für Onlinemedien, dynamische Webseitenerstellung, Content Management-Systeme.
Multichannel-Medien: medienunabhängiges Datenoperating, Standards für Datenübergabe- und ausgabeprozesse, Standardsoftware für digitale Medienerstellung.
Web-to-Print (Web-to-Media): dynamische Erzeugung von Druck-/Medienvorlagen, Onlineservice Einbindung, Verknüpfung mit kaufmännischen Prozessen.
Offsetdruck: Automatisierung, Umsetzung PSO inkl. Validierung, Leitstandtechnik, JDF-CIP4.
Digitaldruck: Web-to-Print, Verknüpfung mit CrossMedia-Kampagnen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionsberatung
– Strategien für die kundenseitige Erstellung von medienübergreifenden Produkten entwickeln;
– zukunftsorientierte Marketingstrategien unter Berücksichtigung der Zielgruppen erstellen;
– rechnergestützte Management- und Informationssysteme (MIS) einsetzen;
– Angebote für den Zukauf von Teil-/Fremdleistungen für die Offert Erstellung einholen;
– komplexe Kalkulationen erstellen.
Bereich Produktionsplanung und -steuerung
– die fachspezifischen rechnergestützten Management- und Informationssysteme (MIS) zur Abbildung der kaufmännischen und technischen Geschäftsprozesse der grafischen Industrie sicher einsetzen;
– die Vielfalt der eingesetzten Bedruckstoffe im Tiefdruck nach Maßgabe ökonomisch einsetzen.
Bereich Produktionsumsetzung und -technik
– Verpackungen für Faltschachteln, flexible Verpackungen und Sleeves unter Berücksichtigung der Druckvorstufenparameter für Offset-, Flexo- und Tiefdruck erstellen sowie Bedruckstoffe, Skalenfarben, Schmuckfarben, Mehrfarbendruck, Rastertechniken, Trapping, Linienstärken, Veredelungen und Verformungen gezielt einsetzen;
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung von beigestellten bzw. selbst erstellten Druckdaten automatisiert durchführen;
– druckproduktabhängige, variable Workflowtickets (Module) für den Ausschuss von Magazinen und Akzidenzdrucksorten aber auch für die Bogenvernutzungen programmieren;
– Daten für die datenbankgestützte Medienerstellung organisieren, erstellen, strukturieren und manipulieren, um diese für eine Web-to-Print Lösung einzusetzen sowie Direktmarketings und Mailings unter Berücksichtigung von Kundenwünschen und Bedürfnissen konzipieren und erstellen;
– aktuelle Screenmedien (Web, Video, Tablet, eBook, Animation, …) organisieren, erstellen und verwalten, Multichannel-Medien planen, aktuelle Werkzeuge anwenden sowie die Produktion aller Herstellungsprozesse, bis zum fertigen Produkt, umsetzen.
Bereich Produktionskontrolle und -qualität
– die Implementierung eines Workflows steuern und Produktionsschritte automatisieren;
– die Automatisierung von Produktionsabläufen in digitalen Drucksysteme umsetzen (zB Customized Printing, Print-on-Demand, …);
– die Datenüberprüfung, Optimierung und Zertifizierung automatisiert durchführen.
Betriebsbüro: Arbeitsvorbereitung, Kundenanfrage, komplexe Arbeitsvorbereitung und Kalkulation, Betriebsdatenerfassung, Marktanalyse, Kundenberatung – Aufzeigen von Alternativen.
Packaging: Software, Druckverfahren, Bedruckstoffe, Farben, Lacke, Folien, Prägungen, Formenherstellung, Rastertechnologie, Stanz-, Rill- und Prägeformen, CAD, strukturelles Design, Funktionalität, virtuelle 3D-Dummies, Musterbau, virtuelle Veredelung, Sicherheitsmerkmale, Artikelkodierung (Barcode, …).
Zertifizierte Mediendaten – Datenmanagement: Metadaten (IPTC, XMP, …) Preflight, Fehleranalyse, Korrekturwerkzeuge, Farbraumtransformation, Medienstandard, Prozessstandard, PDF-Standards/Zertifizierung, Soft- und Remoteproof.
Druckformenherstellung Offset: Manipulation vorhandener Workflows (Integration von neuen Maschinen, InkDrive, Kommunikation (JMF), Hinterlegen von Farbtabellen, Trapping, Versioning, Sammelformen, Produktgruppen, …), Ausschießmöglichkeiten in Workflowsystemen, Workflow und Standardisierung, CIP4, JDF, PPF, 1-Bit-TIFF, Rastertechnologien, Taskprozessoren-Sequenzen-Gruppen, Simulatoren.
Produktionsautomatisierung: Spezialsoftware in der Medienvorstufe, Ausschuss, Einzelnutzen/Mehrfachnutzen, Workflowsysteme und Jobtickets, Online-Auftrags- und Kundenkommunikationssysteme (Online-Shops, …).
Medienübergreifendes Publizieren: variable Daten, Content und Database Publishing, One-to-One-Marketing, B-to-B-Marketing, Datenbanksysteme.
Direct Marketing: Directmailing, Versand, Response, SozialMedia Integration.
Screen-Medien: multimediale Gestaltungsrichtlinien, Programmiersprachen für Onlinemedien, dynamische Webseitenerstellung, Content Management-Systeme.
Multichannel-Medien: medienunabhängiges Datenoperating, Standards für Datenübergabe- und ausgabeprozesse, Standardsoftware für digitale Medienerstellung.
Web-to-Print (Web-to-Media): dynamische Erzeugung von Druck-/Medienvorlagen, Onlineservice Einbindung, Verknüpfung mit kaufmännischen Prozessen.
Offsetdruck: Automatisierung, Umsetzung PSO inkl. Validierung, Leitstandtechnik, JDF-CIP4.
Digitaldruck: Web-to-Print, Verknüpfung mit CrossMedia-Kampagnen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Gestaltungsentwürfe für einfache Medienprojekte erarbeiten;
– Geräte, Ressourcen und Materialien fachgerecht auswählen und disponieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– einfache Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen und produzieren;
– Daten für Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Farbverbindlichkeit aufbereiten und optimieren;
– Erfahrungen sammeln, die beim Importieren und Exportieren von Objekten sowie beim Datenaustausch mit anderen DTP-Programmen auftreten.
Medienvorstufe für Printprodukte, Bedruckstoffauswahl, Digitaldruck und mobile Endgeräte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Gestaltungsentwürfe für Medienprojekte erarbeiten;
– Geräte, Ressourcen und Materialien fachgerecht auswählen und disponieren;
– Softwareapplikationen zur Umsetzung von Medienprojekten via Colormanagement aufeinander abstimmen.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– Printmedienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen und produzieren;
– Daten für Projekte unter besonderer Berücksichtigung der Farbverbindlichkeit aufbereiten und optimieren sowie mit Workflowlösungen automatisieren;
– Fehler beim Importieren und Exportieren von Objekten sowie beim Datenaustausch mit anderen DTP-Programmen erkennen und auch unter Verwendung von Spezialtools zur Automatisierung korrigieren.
Medienvorstufe für Printprodukte, Bedruckstoffauswahl, Digitaldruck und mobile Endgeräte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr
– den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen.
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– einfache Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption umsetzen;
– mit branchentypischen Anwendungsprogrammen (MIS) Medienprojekte planen, kalkulieren, steuern und fertigen;
– die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die Produktionsfähigkeit beurteilen;
– Arbeitsabläufe entwickeln und unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– Auftragsarbeiten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Eigenheiten durchführen;
– Probleme beim Datenaustausch mit anderen Programmen analysieren;
– Datenverwaltung und Archivierung durchführen;
– geeignete Qualitätskontrollen an den Produkten festlegen und anwenden.
Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion
– einfache Medienprodukte präsentieren und analysieren, wobei die gestalterische und technische Qualität der Arbeit im Vordergrund stehen soll;
– branchenspezifisch korrekte Projektdokumentationen erstellen.
Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Dispo, Druck, Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Manipulation vorhandener Workflows, Medienproduktion, Daten- und Unterlagenarchivierung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr
– den auftragsbezogenen Schriftverkehr mit Kundinnen und Kunden fachgerecht umsetzen;
– Reklamationen entgegennehmen und zielorientiert lösen.
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Medienprodukte in ein bestehendes Medienkonzept integrieren;
– mit branchentypischen Anwendungsprogrammen (MIS) unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte Medienprojekte planen, kalkulieren, steuern und fertigen;
– die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die Produktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Arbeitsabläufe entwickeln und automatisieren sowie unter Einbeziehung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte optimieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– Auftragsarbeiten unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Eigenheiten durchführen und optimieren;
– Probleme beim Datenaustausch mit anderen Programmen analysieren und kennen Lösungsstrategien;
– Datenverwaltung und Archivierung durchführen und automatisieren;
– geeignete Qualitätskontrollen an den Produkten festlegen, anwenden und kritisch hinterfragen.
Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion
– Medienprodukte präsentieren und analysieren, wobei die gestalterische und technische Qualität der Arbeit im Vordergrund stehen soll.
Auftragsannahme, Bedruckstoffauswahl, Kalkulation, Arbeitsvorbereitung und Dispo, Druck, Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Manipulation vorhandener Workflows, Medienproduktion, Daten- und Unterlagenarchivierung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr
– mit Kundinnen und Kunden auf webbasierten Plattformen kommunizieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Gestaltungsentwürfe für Verpackungs- bzw. Medienprojekte erarbeiten;
– Projekte und Konzepte inklusive Szenarien hinsichtlich Wirtschaftlichkeit optimieren;
– Arbeitsschritte von Verpackungs- bzw. Medienprojekten unter Beachtung technischer Normen planen;
– Projektmanagement-Methoden anwenden.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– Verpackungs- und Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption durchführen;
– die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
– branchenspezifische Automatisierungslösungen anwenden;
– Multichannelausgaben auf Print, Web und mobile Endgeräte realisieren.
Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion
– Medienprodukte mit unterschiedlichen Methoden präsentieren;
– die gestalterische Qualität ihrer Arbeiten analysieren.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich alternativ in Bereichen wie zB: Verpackung, Automatisierung oder Cross-Media schülerautonom vertiefen.
Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Medienvorstufe von CrossMedia-Kampagnen, Datenbanken, Automatisierung und Standardisierung, Ausgabe auf mobilen Endgeräten, Web- und Printausgabe, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Synergie aus Internet, E-Mail, SocialMedia.
Verpackungskonzeption und -produktion, Musterfertigung, Qualitätssicherung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kundeninteraktion und auftragsbezogener Schriftverkehr
– mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten auf webbasierten Plattformen kommunizieren.
Bereich Eigenverantwortliche Projektentwicklung, -planung und -steuerung
– Gestaltungsentwürfe für anspruchsvolle Verpackungs- und Medienprojekte erarbeiten;
– Projekte und Konzepte inklusive Szenarien hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bearbeiten und beurteilen;
– Arbeitsschritte von Verpackungs- bzw. Medienprojekten unter Beachtung technischer Normen und wirtschaftlicher Aspekte planen und organisieren;
– Projektmanagement-Methoden anwenden.
Bereich Eigenverantwortliche Projektrealisierung
– komplexe Verpackungs- und Medienprodukte auf Grundlage einer Konzeption durchführen und validieren;
– die Daten für verschiedene Ausgabemedien aufbereiten und Teilprodukte in Multimediaprodukte integrieren;
– branchenspezifische Automatisierungslösungen anwenden, warten und implementieren;
– Multichannelausgaben auf Print, Web und mobile Endgeräte mit verschiedenen Betriebssystemen realisieren.
Bereich Individuelle Projektpräsentation und -reflexion
– den Projektverlauf umfassender Medienprodukte (auch experimentell) präsentieren;
– die gestalterische und technische Qualität ihrer Arbeiten analysieren und bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich alternativ in Bereichen wie zB: Verpackung, Automatisierung oder Cross-Media schülerautonom vertiefen.
Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Medienvorstufe von CrossMedia-Kampagnen, Datenbanken, Automatisierung und Standardisierung, Ausgabe auf mobilen Endgeräten, Web- und Printausgabe, Inline-Endfertigung, Nachkalkulation, kundenbezogener Schriftverkehr, Synergie aus Internet, E-Mail, SocialMedia.
Verpackungskonzeption und -produktion, Musterfertigung, Qualitätssicherung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die wesentlichen Begriffe der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der doppelten Buchhaltung erklären;
– Grundzüge der Kostenrechnung verstehen;
– Grundzüge Kosten- und Leistungsrechnung als Kalkulationsgrundlage verstehen;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen und anwenden.
Bereich Investition und Finanzierung
– Arten der Finanzierungsformen verstehen.
Bereich Marketing
– Grundzüge des Marketings verstehen.
Bereich Unternehmensführung
– die branchenspezifischen Rechtsvorschriften einschließlich der Vorschriften für Ausbilderinnen und Ausbilder im Lehrlingswesen angeben;
– betriebswirtschaftliche Grundbegriffe erklären sowie mikro- und makroökonomische Zusammenhänge angeben.
Rechnungswesen: Einnahmen-/Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung (Bilanz, GuV-Rechnung, Kapitalflussrechnung), Kostenrechnung, Grundzüge der Druckkalkulation (Materialberechnung, Workflow, Leistungskataloge).
Investition und Finanzierung: Finanzierungsformen.
Marketing: Grundzüge Marketing, Marktforschung, Marketinginstrumente, Werbepsychologie.
Unternehmensführung: Organisationsformen, Unternehmensarten.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– die Begriffe der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie der doppelten Buchhaltung erklären und im Fachbereich anwenden;
– Kostenrechnung verstehen;
– Kosten- und Leistungsrechnung als Kalkulationsgrundlage verstehen;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen und anwenden.
Bereich Investition und Finanzierung
– Finanzierungsformen verstehen und bewerten.
Bereich Marketing
– Anwendungen des Marketings verstehen.
Bereich Unternehmensführung
– die branchenspezifischen Rechtsvorschriften einschließlich der Vorschriften für Ausbilderinnen und Ausbilder im Lehrlingswesen verstehen;
– betriebswirtschaftliche Anwendungen erklären sowie makroökonomische Zusammenhänge analysieren.
Rechnungswesen: Einnahmen-/Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung (Bilanz, GuV-Rechnung, Kapitalflussrechnung), Kostenrechnung, Grundzüge der Druckkalkulation (Materialberechnung, Workflow, Leistungskataloge).
Investition und Finanzierung: Finanzierungsformen.
Marketing: Grundzüge Marketing, Marktforschung, Marketinginstrumente, Werbepsychologie.,
Unternehmensführung: Organisationsformen, Unternehmensarten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– Geschäftsfälle in der Buchhaltung abbilden, erklären und anwenden und Bilanzen sowie GuV-Rechnungen verstehen;
– Personalverrechnung verstehen inklusive der Anwendung für die Kalkulation;
– einfache Stundensatzberechnung verstehen inklusive der Anwendung für die Kalkulation;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Investition und Finanzierung
– ein einfaches Budget und einen Finanzplan aufstellen;
– Grundlagen der Finanzplanung verstehen;
– Cash flow berechnen;
– Finanzierungsformen verstehen.
Bereich Marketing
– die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen;
– Verkaufstechniken im Innen- und Außendienst verstehen und anwenden;
– ein Marketingkonzept entwickeln.
Bereich Unternehmensführung
– die wichtigsten Grundlagen des Themas Führung anhand von praktischen Beispielen anwenden und eine Meinung zum Thema „Motivation“ entwickeln;
– Grundlagen des Innovationsmanagement verstehen.
Rechnungswesen: Bilanzanalyse und Kennzahleninterpretation, Grundlagen der Personalverrechnung (Lohnsteuer, etc.), Auftragskalkulation manuell und mit MIS-System, Stundensatzberechnung in Form von Platzkostenrechnung, Nachkalkulation.
Marketing: Vertiefung Marketing, Social Media (B2B, B2C), Preis, Promotion, Placement, Product (4P) für Medienbetriebe, Kundengewinnung und -bindung, Reklamationsmanagement, CRM (Customer Relationship Management).
Unternehmensführung: Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Führungsstile, Innovationsmanagement, Businessplan, Medienrechtliche Grundlagen (Urheberrecht, Immaterialgüterrecht, Open Source, E-Commerce, etc.), Lehrlingsausbildung (rechtliche Aspekte, pädagogische Aspekte).
Investition und Finanzierung: Finanzplanung, Cashflow Rechnung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– spezielle Geschäftsfälle der Buchhaltung inkl. Bilanz abbilden und Bilanzen analysieren;
– Kennzahlen berechnen und analysieren;
– Stundensatzberechnung inklusive Szenarien sowie der Anwendung für die Kalkulation verstehen;
– manuelle und softwareunterstützte Auftragskalkulationen verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Investition und Finanzierung
– ein Budget und einen Finanzplan inklusive Szenarien aufstellen und interpretieren;
– Grundlagen der Finanzplanung verstehen;
– verschiedene Arten der Cash flow berechnen und interpretieren;
– Kombination von Finanzierungsformen (EK, FK) verstehen.
Bereich Marketing
– die wichtigsten aktuellen Trends in der graphischen Branche erkennen;
– integrierte externe und interne Kommunikation verstehen und anwenden;
– einen Marketingplan entwickeln.
Bereich Unternehmensführung
– die wichtigsten Grundlagen des Themas Führung anhand von praktischen Beispielen anwenden und eine Meinung zum Thema „Motivation“ entwickeln;
– Grundlagen des Change Management verstehen;
– Arbeitssituationen aus unterschiedlichen Perspektiven (AN, AG) betrachten.
Rechnungswesen: Bilanzanalyse und Kennzahleninterpretation, Grundlagen der Personalverrechnung (Lohnsteuer etc.), Auftragskalkulation manuell und mit MIS-System, Stundensatzberechnung in Form von Platzkostenrechnung, Nachkalkulation.
Marketing: Vertiefung Marketing, Social Media (B2B, B2C), Preis, Promotion, Placement, Product (4P) für Medienbetriebe, Kundengewinnung und -bindung, Reklamationsmanagement, CRM (Customer Relationship Management).
Unternehmensführung: Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Führungsstile, Innovationsmanagement, Businessplan, Medienrechtliche Grundlagen (Urheberrecht, Immaterialgüterrecht, Open Source, E-Commerce, etc.), Lehrlingsausbildung (rechtliche Aspekte, pädagogische Aspekte).
Investition und Finanzierung: Finanzplanung, Cashflow Rechnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– Zahlungsströme aus der Buchhaltung errechnen und Bilanzen analysieren;
– die Grundprinzipien des Controllings anwenden;
– MIS (Managementinformationssysteme) handhaben;
– Nachkalkulation aufbauen, interpretieren und anwenden.
Bereich Investition und Finanzierung
– Investitionsverfahren verstehen und anwenden;
– Methoden der Investitionsrechnung anwenden;
– Grundlagen für ein Finanzierungsgespräch aufbereiten.
Bereich Unternehmensführung
– einen fachspezifischen 5-Jahres Businessplan erstellen;
– Investorunterlagen erstellen und präsentieren;
– operatives und strategisches Controlling verstehen;
– Methoden der klassischen und modernen Budgetierung verstehen und anwenden;
– einen realistischen branchenspezifischen Jahresplan erstellen, Simulationen berechnen und unternehmensrelevante Entscheidungen treffen.
Rechnungswesen: Datenerfassung, Nachkalkulation manuell und mit MIS-System, Auftragsbezogener Soll-Ist-Vergleich, Kennzahleninterpretation, Quicktest als Grundlage für Bankgespräche.
Unternehmensführung: Strategie, Budgetierung, Businessplan, Unternehmenssimulationen, Übergreifender Branchen Case Study, AGB und Kollektivvertrag des graphischen Gewerbes, Controlling, Lehrlingsausbildung (rechtliche Aspekte, pädagogische Aspekte), Stakeholder- und Shareholdervalue Ansatz.
Investition und Finanzierung: Liquiditätsanalyse, Investitionsrechnungsverfahren (statische und dynamische), Finanzierungsformen (unterschiedliche Finanzierungsarten, Auswirkungen von Finanzierungsformen auf die Bilanz und damit auf entsprechende Kennzahlen), Finanzplan, Steuerungsmöglichkeiten des Zahlungsstroms (Cash-Conversion-Cycle).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rechnungswesen
– aus Bilanz und GuV Kennzahlencockpits erstellen;
– Controlling für einen Businessplan anwenden;
– MIS (Managementinformationssysteme) handhaben und implementieren;
– Nachkalkulation aufbauen, interpretieren und anwenden.
Bereich Investition und Finanzierung
– Investitionsarten kennen, interpretieren und anwenden;
– Inhalte für ein Finanzierungsgespräch aufbereiten.
Bereich Unternehmensführung
– einen fachspezifischen 5-Jahres Businessplan erstellen;
– Investorunterlagen erstellen und präsentieren;
– Risikoklassen der Budgetierung und deren Einfluss auf die Unternehmensführung verstehen und anwenden;
– einen realistischen branchenspezifischen Jahresplan erstellen, Simulationen berechnen und unternehmensrelevante Entscheidungen treffen.
Rechnungswesen: Datenerfassung, Nachkalkulation manuell und mit MIS-System, Auftragsbezogener Soll-Ist-Vergleich, Kennzahleninterpretation, Quicktest als Grundlage für Bankgespräche.
Unternehmensführung: Strategie, Budgetierung, Businessplan, Unternehmenssimulationen, Übergreifender Branchen Case Study, AGB und Kollektivvertrag des graphischen Gewerbes, Controlling, Lehrlingsausbildung (rechtliche Aspekte, pädagogische Aspekte), Stakeholder- und Shareholdervalue Ansatz.
Investition und Finanzierung: Liquiditätsanalyse, Investitionsrechnungsverfahren (statische und dynamische), Finanzierungsformen (unterschiedliche Finanzierungsarten, Auswirkungen von Finanzierungsformen auf die Bilanz und damit auf entsprechende Kennzahlen), Finanzplan, Steuerungsmöglichkeiten des Zahlungsstroms (Cash-Conversion-Cycle).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
| 3. | Englisch | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | (I) | |||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | II | |||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Konstruktion 4 | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 15 | I | |||||
| 2. | Mechanik und Werkstoffmechanik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | |||||
| 3. | Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung | 2 | 2 | 4 | 3 | 5 | 16 | I | |||||
| 4. | Metallurgie | – | – | 2 | 4 | – | 6 | I | |||||
| 5. | Projektmanagement und Betriebstechnik | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||||
| 6. | Oberflächentechnik und Korrosionsschutz | – | – | – | 2 | 6 | 8 | I | |||||
| 7. | Schweißtechnik | – | 2 | 2 | 2 | 4 | 10 | I | |||||
| 8. | Laboratorium | – | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I | |||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 5 | 3 | – | – | 16 | IV | |||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 5 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 6. | Schweißtechnik | – | – | 2 | – | – | IV | ||||||
| 7. | Logistikmanagement und Projektarbeit | – | – | – | 2 | – | II | ||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
___________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „ Recht“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Herstellung, Verarbeitung, Veredelung und Prüfung von Werkstoffen auszuführen. Die Ausbildungsrichtung vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen der werkstoffspezifischen Anforderungen einer Konstruktion sowie der Interaktion zwischen Werkstoffauswahl, Werkstoffprüfung und der Verwendung von Werkstoffen. Besonderes Augenmerk wird auf die Gebiete Oberflächentechnik, Korrosionsschutz und Schweißtechnik gelegt.
Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich einerseits auf die energieeffiziente Herstellung, Verarbeitung und die Prüfung von Materialien und andererseits auf jene Bereiche, in denen geringes Gewicht bei hoher Festigkeit, Korrosions- und Alterungsbeständigkeit, thermische Beständigkeit, leichte Verarbeitbarkeit der Materialien unter Beachtung ökonomischer Erfordernisse eine zentrale Rolle spielt.
Im Bereich Bauteilgestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Vorschriften und Normen zur Darstellung einfacher technischer Körper. Sie können fachbezogene Vorschriften und Normen verwenden, Datenblätter lesen und interpretieren, aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen sowie die in der Zeichnung enthaltenen Informationen erfassen und konstruktiv verwerten. Sie können technische Bauteile im Hinblick auf ihre geometrischen Grundkörper analysieren.
Im Bereich Baugruppengestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Konstruktionslehre, die als Basis für Berechnung, Dimensionierung, Entwurf und Konstruktion von grundlegenden Bauelementen und -gruppen des Maschinen- und Anlagenbaues im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung, Auswahl von Werkstoffen und ökologische Auswirkungen eingesetzt werden. Sie können dazu mit üblichen computergestützten Arbeitshilfen Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten von Anlagen darstellen, dokumentieren und präsentieren. Sie können eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit analysieren und ihre wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können Baugruppen hinsichtlich ihrer Festigkeit und Formänderung dimensionieren und gestalten sowie werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht entwickeln und konstruieren.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der technischen Mechanik und können diese auf technische Probleme hinsichtlich Analyse, Berechnung, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse von konkreten Fragestellungen aus den Gebieten Statik, Festigkeitslehre, Kinematik, Kinetik, Hydromechanik und Thermodynamik anwenden.
Im Bereich Werkstoffmechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Festigkeitslehre, Thermodynamik, Werkstoffmechanik und Bruchmechanik. Sie können die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Verformung eines Bauteils berechnen. Sie können ausgehend von einem vorgegebenen Belastungszustand die Veränderung eines Körpers analysieren und Bauteile ausgehend von Berechnungsmodellen hinsichtlich ihrer Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Metallkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Eigenschaften und die normgerechte Bezeichnung der metallischen Werkstoffe. Sie können die Eigenschaften der Werkstoffe durch geeignete Behandlungen verändern, die Eigenschaften und Auswirkungen von Wärmebehandlungen analysieren und anwendungsorientierte Lösungskonzepte für die Entwicklung metallischer Werkstoffe erstellen.
Im Bereich Werkstoffprüfung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfverfahren sowie die wichtigsten Methoden der Materialografie und der Werkstoffauswahl. Sie können geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen, fachgerecht durchführen, die Ergebnisse analysieren und interpretieren sowie Werkstoffprüfungen bei Werkstoffentwicklungsprojekten und Schadensfallanalysen durchführen.
Im Bereich Materialografie und Analytik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Methoden der Probenpräparation, Ätzverfahren und die wichtigsten Analysenmethoden von Werkstoffen.
Im Bereich Fertigungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Fertigungsverfahren, die zugehörigen Maschinen und Werkzeuge sowie wichtige Verfahren der Oberflächenbehandlung. Sie kennen die für Werkzeuge gängigen Mess- und Prüfmethoden.
Im Bereich Moderne Werkstoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, Anwendung und den Aufbau von hochlegierten Stählen, technischen Nichteisenmetalllegierungen, Kunststoffen, Formgedächtnislegierungen, technischen Keramikwerkstoffen, Halbleiter- und Supraleitern, Sonderwerkstoffen sowie hochfesten und hochumformbaren Werkstoffen.
Im Bereich Metallurgische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenhänge bei Oxidations- und Reduktionsprozessen der Eisen- und Stahlerzeugung. Sie können Diagramme für Oxidations- und Reduktionsprozesse sowie thermodynamische Berechnungsprogramme und auch Diagramme im Bereich der Herstellungsverfahren von Eisen und Stahl anwenden. Sie können Ergebnisse von Reduktions- und Oxidationsprozessen analysieren.
Im Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Aufbereitungstechnologien für primäre und sekundäre Rohstoffe. Sie können geeignete Aufbereitungsverfahren zur Behandlung von Materialien auswählen und Ergebnisse von Aufbereitungs- und Charakterisierungsprozessen analysieren sowie Lösungskonzepte und Lösungswege für die Aufbereitung von Materialien entwickeln.
Im Bereich Metallurgische Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Technologien bei der Herstellung von Metallen und können Diagramme im Bereich der Herstellungsverfahren von metallischen Werkstoffen anwenden sowie Lösungskonzepte und Lösungswege für die Herstellung von metallischen Werkstoffen mittels Verformungs- und Gießverfahren entwickeln.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau unterschiedlicher Projektorganisationen. Sie können Methoden der Projektplanung, der Projektkoordination und des Projektcontrollings erklären, auf aktuelle Anforderungen reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen.
Im Bereich Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Unternehmensfunktionen und die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Fertigungsprinzipien. Sie können die wichtigsten Produktionskennzahlen ermitteln und Methoden zur Produktivitätssteigerung anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Qualitätsmanagementsysteme und Werkzeuge des Qualitätsmanagements.
Im Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Korrosionsarten und die Grundlagen des Korrosionsschutzes. Sie können bestimmte Korrosionsschutzmaßnahmen anwenden sowie für jeden Anwendungsbereich Korrosionsschutzschichten auftragen und mittels Werkstoffprüfung und metallografischer Methoden analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen können die Verfahren zur Oberflächenveredelung anwenden und Lösungskonzepte zur Optimierung der Oberfläche und des Korrosionsschutzes von metallischen Werkstoffen entwickeln.
Im Bereich Pulvertechnik können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Pulverbeschichtungen durchführen und Pulvertechniken im Bereich metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe anwenden.
Im Bereich Korrosion von Nichteisenmetallen können die Absolventinnen und Absolventen Herstellungsverfahren von Nichteisenmetallen erklären und die Korrosionsvorgänge von Leicht-, Bunt- und Edelmetallen beschreiben.
Im Bereich Schweißtechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Schweißverfahren und können einfache Schweißverfahren anwenden. Sie können Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren sowie normgerechte Schweißanweisungen erstellen.
Im Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundelemente der Verbindungstechnik einsetzen sowie die erforderlichen Bauelemente für schweißgerechte Konstruktionen auswählen und auslegen. Sie können die erforderlichen Bauelemente zu Schweißkonstruktionen zusammenfügen sowie Stahlbaukonstruktionen entsprechend den gültigen Vorschriften berechnen und auslegen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Bewegung und Sport“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen.
Bereich Analysis:
Funktionen mit mehreren Variablen (Darstellung von Funktionen von zwei Variablen, partielle Ableitungen).
8.Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– partielle Ableitungen berechnen.
Bereich Analysis:
Erweiterung der Infinitesimalrechnung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und Biege- und Schwingungsdifferenzialgleichungen lösen.
Bereich Analysis:
Lineare Differential- und Differenzengleichungen (Elementare Lösungsmethoden, lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung, Ableitungen in Parameterdarstellung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln.
Bereich Analysis:
Anwendung der Differenzialgleichungen auf Problemstellungen aus der Technik (Taylorpolynome und deren Anwendung in der Technik).
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Chemie
– mit dem Periodensystem arbeiten;
– wichtige Säure-Basenreaktionen erklären.
Bereich Chemisches Rechnen
– Reaktionsgleichungen aufstellen.
Bereich Grundlagen der Chemie:
Periodensystem, Säure-Basen-Reaktionen.
Bereich Chemisches Rechnen:
Stöchiometrie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Chemisches Rechnen
– Energie- und Stoffbilanzen analysieren und berechnen.
Bereich Chemisches Rechnen:
Reaktionsgleichungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Chemisches Rechnen
– chemische Stoffkreisläufe entwickeln.
Bereich Chemisches Rechnen:
Chemisches Gleichgewicht.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Chemisches Rechnen
– Energie- und Stoffbilanzen analysieren und berechnen.
Bereich Grundlagen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen.
Bereich Chemisches Rechnen:
Stöchiometrische Berechnungen.
Bereich Grundlagen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Chemisches Rechnen
– chemische Stoffkreisläufe entwickeln.
Bereich Grundlagen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistung messen.
Bereich Chemisches Rechnen:
Berechnen von Energie- und Stoffbilanzen.
Bereich Grundlagen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Aktive und passive Sensoren, Dehnmessstreifen, PTC, NTC, Piezoelemente, optische Sensoren, EMK-Messungen, Thermoelemente.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biotechnologie
– molekulare und genetische Vorgänge sowie Stoffwechselprozesse beschreiben.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– die Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Biotechnologie:
Molekulare Grundlagen zu Zelle und Genetik, Stoffwechselprozesse.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Strategien zur Fehlersuche (Qualitätssicherung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Naturwissenschaft, Umwelt und Gesellschaft
– Energiebereitstellung aus alternativen Energieträgern erklären und bewerten.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
– die Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Naturwissenschaft, Umwelt und Gesellschaft:
Funktionsweise und Einsatzgebiete von alternativen Energiequellen.
Bereich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik:
Strategien zur Fehlersuche (Qualitätssicherung).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– normgerechte Zeichnungen erstellen;
– technische Bauteile mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Grundbegriffe der Konstruktion (Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte, Zeichennormen, dreidimensionales Erfassen einfacher technischer Körper).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– normgerechte Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen von Bauteilen erstellen;
– ein CAD-System bedienen und einfache Bauteile darstellen.
Bereich Baugruppengestaltung
– technische Baugruppen mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Funktion und Anwendungen von grundlegenden Maschinenelementen (lösbare und nichtlösbare Verbindungen, Einführung in ein CAD-Programm).
Bereich Baugruppengestaltung:
Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen sowie wirtschaftliche Auswirkungen von Fertigungsangaben.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– normgerechte Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen von Bauteilen erstellen;
– die Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben verstehen.
Bereich Baugruppengestaltung
– technische Baugruppen mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen;
– ein CAD-System bedienen und einfache Baugruppen darstellen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Funktion und Anwendungen von grundlegenden Maschinenelementen (lösbare und nichtlösbare Verbindungen).
Bereich Baugruppengestaltung:
Einführung in ein CAD-Programm.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– normgerechte Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen von Bauteilen erstellen.
Bereich Baugruppengestaltung
– technische Baugruppen mit den Verfahren der Raumgeometrie abbilden und normgerecht darstellen;
– ein 3D-CAD-System bedienen und Baugruppen darstellen.
Bereich Bauteilgestaltung:
3D Modellierungen (Elemente der drehenden Bewegung, Schweiß- und Gusskonstruktionen).
Bereich Baugruppengestaltung:
3D-CAD systemgerechte Konstruktion (mindestens ein Projekte inklusive Werkstoffwahl).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– verstehen die Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen.
Bereich Baugruppengestaltung
– ein 3D-CAD-System bedienen und Baugruppen darstellen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen und Baugruppen normgerecht dimensionieren und darstellen.
Bereich Bauteilgestaltung:
3D Modellierungen (Elemente der drehenden Bewegung, Schweiß- und Gusskonstruktionen).
Bereich Baugruppengestaltung:
Konstruktionssystematik in 3D-CADProgrammen (mindestens ein Projekt inklusive Werkstoffwahl).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre geometrischen Grundkörper analysieren;
– Bauteile berechnen und normgerecht darstellen.
Bereich Baugruppengestaltung
– eine Konstruktion hinsichtlich der Prüfbarkeit und ihrer wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen;
– Baugruppen hinsichtlich ihrer Festigkeit und Formänderung dimensionieren und gestalten und werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
– Baugruppen 3D-CAD gerecht aufbauen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Ein Projekt zur Vertiefung der fachlichen Kompetenz in Verbindung und Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen.
Bereich Baugruppengestaltung:
Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen von Maschinen und Anlagen (3D-CAD-Konstruktion, Modellierung der Bauteile, Erstellung der Baugruppen, Festigkeitsberechnungen und Dokumentation des Projekts).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung
– ein Projekt zur Vertiefung der fachlichen Kompetenz in Verbindung und Abstimmung mit den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen von Maschinen und Anlagen, 3D-Konstruktion, Modellierung der Bauteile, Erstellung der Baugruppen, Festigkeitsberechnungen und Dokumentation des Projekts.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– ein komplexes Projekt zur Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes in Anlehnung an die im Lehrplan vorgegebenen Pflichtgegenstände in Teamarbeit bearbeiten;
– technische Berechnungen, Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– komplexe Aufgabenstellungen analysieren und in Teamarbeit lösen.
Bereich Baugruppengestaltung
– Baugruppen hinsichtlich ihrer Festigkeit und Formänderung dimensionieren und werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Bauteilgestaltung:
Komplexes Projekt zur Vertiefung der fachtheoretischen Pflichtgegenstände im Team bearbeiten (Aufbau der Projektorganisation und –struktur, Analyse und Detaillierung der Aufgabenstellung, Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen der Bauteile und Baugruppen, 3D-Konstruktionsentwürfe der Bauteile und Baugruppen, Festigkeitsberechnungen).
Bereich Baugruppengestaltung:
Aufbau der Projektorganisation und –struktur (Analyse und Detaillierung der Aufgabenstellung, Konzept, Berechnung und Entwurfsskizzen der Bauteile und Baugruppen, 3D-Konstruktionsentwürfe der Bauteile und Baugruppen, Festigkeitsberechnungen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– Bauteile werkstoff-, funktions- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Baugruppengestaltung
– eine 3D-Konstruktion erstellen;
– technische Berechnungen, Projekt- und Produktdokumentationen erstellen;
– komplexe Aufgabenstellungen analysieren und in Teamarbeit lösen.
Bereich Bauteilgestaltung:
3D-Konstruktion (Modellierung der Bauteile, Dokumentation des Projekts, Überprüfung der Bauteile an Hand der Konstruktion hinsichtlich ihrer Kosten und Wirtschaftlichkeit).
Bereich Baugruppengestaltung:
Erstellen von Baugruppen und Dokumentation eines Projekts.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Statik erklären und einfache Grundaufgaben lösen;
– die Grundgesetze der Statik anwenden;
– die Schwerpunktslagen einfacher Geometrien bestimmen;
– die verschiedenen Reibarten wiedergeben.
Bereich Mechanik:
Statik (ebene Kraftsysteme, Freimachen der Bauteile, Schwerpunktsberechnung, Grundlagen der Reibung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundlagen der Festigkeitslehre wiedergeben.
Bereich Mechanik:
Berechnung von Auflagerreaktionen und Schnittgrößen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffmechanik
– die verschiedenen Beanspruchungsarten und zusammengesetzte Beanspruchungen erkennen sowie einfache Dimensionierungsaufgaben lösen.
Bereich Werkstoffmechanik:
Beanspruchungsarten, Festigkeit von Werkstoffen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären sowie den Bewegungszustand eines Körpers darstellen.
Bereich Mechanik:
Kinematik und Kinetik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Hydrostatik und Hydrodynamik erklären sowie grundlegende Berechnungen ausführen.
Bereich Mechanik:
Hydromechanik (Hydrostatik, Hydrodynamik).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Zustandsänderungen der Thermodynamik verstehen.
Bereich Mechanik:
Spezielle Zustandsänderungen der Thermodynamik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffmechanik
– elastische Formänderungen berechnen und Stabilitätsprobleme analysieren.
Bereich Werkstoffmechanik:
Elastische Formänderungen, Stabilitätsprobleme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffmechanik
– ausgehend von einem vorgegebenen Belastungszustand die Verformung eines Bauteils analysieren.
Bereich Werkstoffmechanik:
Bauteilverformungen bei statisch bestimmten und unbestimmten Systemen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– Bauteile ausgehend von vereinfachten Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren.
Bereich Mechanik:
Bauteilverformungen bei statisch bestimmten und unbestimmten Systemen.
Im I. Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten, im 3. bis 10. Semester je ein bis zwei Schularbeiten, bei Bedarf mehrstündig.
I. Jahrgang (1.und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Grundlagen, die Eigenschaften und den Aufbau der metallischen Werkstoffe verstehen.
Bereich Werkstoffprüfung
– die wichtigsten Werkstoffprüfverfahren verstehen.
Bereich Fertigungstechnik
– die gängigen Mess- und Prüfmethoden verstehen und anwenden.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Grundlagen der Kunststoffe und Kunststoffverarbeitung verstehen.
Bereich Metallkunde:
Eigenschaften, Aufbau, Einteilung und normgerechte Bezeichnung metallischer Werkstoffe.
Bereich Werkstoffprüfung:
Grundlagen allgemeiner Werkstoffprüfverfahren.
Bereich Fertigungstechnik:
Mess- und Prüfmethoden und Grundlagen der spanenden Fertigungsverfahren.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Grundlagen der Kunststoffe und Kunststoffverarbeitung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Erstarrungsmorphologie verstehen sowie die Zustandsdiagramme verstehen und anwenden.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Grundlagen der Keramischen Werkstoffe verstehen.
Bereich Metallkunde:
Erstarrungsmorphologie und Zustandsdiagramme.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Herstellung und Verwendung von keramischen Hochleistungswerkstoffen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– unterschiedliche Fertigungsverfahren verstehen und anwenden.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Grundlagen der magnetischen Werkstoffe verstehen.
Bereich Fertigungstechnik:
Grundlagen spanende und spanlose Fertigungsverfahren.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Hart- und weichmagnetische Materialien.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– das Eisen-Kohlenstoff-Diagramm verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Werkstoffprüfung
– die wichtigsten zerstörenden Werkstoffprüfverfahren verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Grundlagen der Halbleiterwerkstoffe verstehen.
Bereich Metallkunde:
Eisen-Kohlenstoff-Diagramm.
Bereich Werkstoffprüfung:
Zerstörende Werkstoffprüfung.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Elektrische Leitung (Halbleiterstrukturen, optische Eigenschaften von Halbleitern).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Wärmebehandlung von Eisenbasiswerkstoffen verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Materialografie und Analytik
– die Materialografie verstehen und anwenden.
Bereich Werkstoffprüfung
– die Schwingfestigkeitsprüfung verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Funktion von Formgedächtnislegierungen verstehen.
Bereich Metallkunde:
Wärmebehandlung von Eisenbasiswerkstoffen.
Bereich Materialografie und Analytik:
Materialografie.
Bereich Werkstoffprüfung:
Schwingfestigkeitsprüfung.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Formgedächtnislegierungen (Eigenschaften, Aufbau, Anwendung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Form- und Gießverfahren verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Materialografie und Analytik
– die Kristallografie verstehen.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Grundlagen der piezoelektrischen Materialien verstehen.
Bereich Metallkunde:
Form- und Gießverfahren.
Bereich Materialografie und Analytik:
Kristallografie.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Piezoelektrische Materialien (Eigenschaften, Aufbau, Anwendung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Eisen–Gusswerkstoffe verstehen und anwenden.
Bereich Werkstoffprüfung
– die wichtigsten zerstörungsfreien Werkstoffprüfverfahren verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Grundlagen der Supraleitung verstehen.
Bereich Metallkunde:
Eisen–Gusswerkstoffe.
Bereich Werkstoffprüfung:
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Theorie und Anwendung der Supraleitung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Bildsame Formgebung verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Werkstoffprüfung
– die Schadensanalytik verstehen und anwenden.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Nanowerkstoffen verstehen.
Bereich Metallkunde:
Bildsame Formgebung.
Bereich Werkstoffprüfung:
Schadensanalytik.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Anwendung der Nanowerkstoffe.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffprüfung
– die Grundlagen der Bruchmechanik verstehen.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Werkstoffen für die Luft- und Raumfahrt verstehen, anwenden und analysieren.
Bereich Werkstoffprüfung:
Grundlagen der Bruchmechanik.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Werkstoffe für die Luft- und Raumfahrt (Eigenschaften, Aufbau, Anwendung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik
– die Aufbereitungstechnologien für primäre und sekundäre Rohstoffe erklären;
– geeignete Aufbereitungsverfahren zur Behandlung von Materialien auswählen.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik:
Aufbereitungsverfahren für primäre und sekundäre Rohstoffe.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen
– Metalle nach verschiedenen Kriterien einteilen.
Bereich Metallurgische Verfahrenstechnik
– Verfahrensrouten der Stahlerzeugung erklären.
Bereich Metallurgische Grundlagen:
Metallstatistik.
Bereich Metallurgische Verfahrenstechnik:
Verfahrensrouten der Stahlerzeugung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Verfahrenstechnik
– elektrometallurgische Verfahren erklären und zuteilen.
Bereich Metallurgische Verfahrenstechnik:
Elektrolyseverfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen
– metallurgische Herstellungsverfahren erklären.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik
– verfahrenstechnische Fließbilder lesen und analysieren.
Bereich Metallurgische Grundlagen:
Metallgewinnung und Raffination mittels pyrometallurgischen Methoden.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik:
Anwendung von verschiedenen verfahrenstechnischen Fließbildern.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Projekte von Routineaufgaben unterscheiden sowie Aufgaben und Ziele des Projektmanagements beschreiben;
– den Aufbau unterschiedlicher Projektorganisationen erklären;
– die unterschiedlichen Aufgaben, die mit den Rollen innerhalb eines Projektteams verbunden sind, erklären;
– Projektmanagement als Geschäftsprozess verstehen.
Bereich Projektmanagement:
Aufgaben und Ziele des Projektmanagements, Projektorganisation, Projektrollen, Projektmanagement als Geschäftsprozess.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebstechnik
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen beurteilen;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen;
– die wesentlichen Aufgaben der Betriebsstättenplanung beschreiben;
– die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Fertigungsprinzipien erläutern;
– die Elemente des Arbeitssystems entsprechend der Arbeitsaufgabe beschreiben;
– die Aufgabenbereiche der einzelnen Unternehmensfunktionen benennen.
Bereich Betriebstechnik:
Aufbau- und Ablauforganisation, Elemente des Arbeitssystems; Unternehmensfunktionen, Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, IT-Management (ERP- und BDE-Systeme).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren;
– Leitungsaufgaben in einem Projekt übernehmen;
– Maßnahmen zur Projektsteuerung und zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Projekt treffen.
Bereich Projektmanagement:
Werkzeuge der Projektplanung, Methoden der Projektkoordination und des Projektcontrollings, Aufgaben der Projektleitung, Darstellung von Projektergebnissen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebstechnik
– die grundlegenden betriebswirtschaftlichen Analysen durchführen;
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems erläutern.
Bereich Betriebstechnik:
Betriebswirtschaftliche Analyse (ausgewählte Produktionskennzahlen, ABC-Analyse), Arbeitsplatzorganisation (5S-Methode), Methoden der Fehlervermeidung (Poka Yoke), Problemlösungsmethoden (Ursache-Wirkungs-Diagramm), kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Zeitwirtschaft, ausgewählte Qualitätsmanagementsysteme (Prozesse, Zertifizierung und Audits, Werkzeuge des Qualitätsmanagements).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik
– die verschiedenen Oberflächenbehandlungsarten auswählen und die Grundlagen des Korrosionsschutzes verstehen.
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik:
Verfahren der Oberflächenhärtung, Vorbehandeln der Oberfläche, Aufbringen von Korrosionsschutzschichten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik
– verschiedene Korrosionsarten verstehen und die Grundlagen der Korrosion anwenden.
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik:
Entstehung verschiedener Korrosionsarten (physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik
– verschiedene Korrosionsarten anwenden und Korrosionsschutzschichten analysieren.
Bereich Pulvertechnik
– verschiedene Pulverbeschichtungen durchführen.
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik:
Korrosion von unlegierten und chemisch beständigen Stählen, Anwendung und Auswirkung von Korrosionsschutzmaßnahmen.
Bereich Pulvertechnik:
Pulvermetallurgie (Anwendungen von Pulvertechniken im Bereich metallischer und nichtmetallischer Werkstoffe),
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik
– Lösungskonzepte zur Optimierung des Korrosionsschutzes von metallischen Werkstoffen entwickeln.
Bereich Korrosion von Nichteisenmetallen
– Herstellungsverfahren von Nichteisenmetallen erklären.
Bereich Korrosions- und Oberflächentechnik:
Korrosionsschutzmaßnahmen (Auswirkung von Legierungselementen auf metallische Werkstoffe, Normen und Vorschriften, Charakterisierung von Schadensfällen).
Bereich Korrosion von Nichteisenmetallen:
Herstellungsverfahren und Korrosion von Leicht-, Bunt- und Edelmetallen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik
– die wichtigsten Grundelemente der Verbindungstechnik einsetzen.
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
Toleranzen und Passungen, Schweißverbindungen, andere nicht lösbare Verbindungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik
– Schweißverbindungen mit anderen Verbindungsarten vergleichen.
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
Lösbare Verbindungen im Maschinen- und Stahlbau.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
– die erforderlichen Bauelemente für schweißgerechte Konstruktionen auswählen und auslegen.
Bereich Schweißtechnologie:
– die Schweißbarkeit von Werkstücken und Bauteilen beurteilen.
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
Bauelemente des Stahl- und Maschinenbaus.
Bereich Schweißtechnologie:
Schweißbarkeit, Schweißeignung, Schweißmöglichkeit, Schweißsicherheit, Schweißanweisungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik
– Bauelemente zu Schweißkonstruktionen zusammenfügen.
Bereich Schweißtechnologie
– einen elektrischen Lichtbogen charakterisieren;
– Schweißnahtverbindungen in Zeichnungen richtig darstellen.
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
Schweißgerechtes Konstruieren.
Bereich Schweißtechnologie:
Lichtbogen, Lichtbogenkennlinie, Statische und dynamische Kennlinien von Schweißstromquellen, Darstellung und Ausführung von Schweißverbindungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnologie:
– die am häufigsten angewendeten Schweißverfahren charakterisieren und über ihre sinnvolle Anwendung entscheiden.
Bereich Schweißtechnologie:
Elektrisches Lichtbogenschweißen, Autogentechnik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnologie
– die charakteristischen Merkmale und Anwendungsgebiete von Sonderschweiß- und Fügeverfahren auswählen.
Bereich Schweißtechnologie:
Elektrisches Widerstandsschweißen, Stumpf- und Reibschweißverfahren, Sonderschweißverfahren, Thermisches Spritzen, Kunststoffschweißen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik
– Stahlbaukonstruktionen entsprechend den gültigen Vorschriften auslegen.
Bereich Schweißtechnologie
– die Quellen für Fehler und Ungänzen beim Schweißen erkennen und vermeiden;
– die Schweißeignung unterschiedlicher Konstruktionswerkstoffe analysieren.
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
Berechnung von Schweißkonstruktionen im Stahlbau.
Bereich Schweißtechnologie:
Fehler, Risse und Ungänzen beim Schweißen, Schweißeignung unlegierter und legierter Stähle, Schweißeignung von Eisen-Gusswerkstoffen, Schweißen von Nichteisenmetallen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik
– Stahlbaukonstruktionen entsprechend den gültigen Vorschriften auslegen.
Bereich Schweißtechnologie
– Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung beurteilen;
– eine normgerechte Schweißanweisung erstellen.
Bereich Schweiß- und Verbindungstechnik:
Berechnung von Schweißverbindungen in Stahlbaukonstruktionen.
Bereich Schweißtechnologie:
Qualitätssicherung in der Schweißtechnik, Prüfung von Schweißverbindungen, Wahl der richtigen Schweißparameter, Normen und Vorschriften.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– Metallische und nichtmetallische Werkstoffe erkennen;
– physikalische Kennwerte an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen ermitteln;
– Werkstoffprüfungen aus dem Bereich der Qualitätssicherung durchführen.
Laboratorium Naturwissenschaften
– einfache Misch- und Trennmethoden anwenden sowie einfache qualitative Nachweise durchführen;
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– Methoden der maschinellen Schliffprobenpräparation und qualitative Gefügeauswertungen an metallografischen Schliffproben durchführen;
– mechanische Werkstoffprüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen;
– physikalische Kennwerte von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen bestimmen und interpretieren.
Laboratorium Naturwissenschaften
– quantitative Nachweise durchführen und verschiedene quantitative Analysemethoden anwenden.
Laboratorium Projektmanagement und Betriebstechnik
– Projekte mit Softwareunterstützung planen und durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– mechanische Werkstoffprüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen;
– spezielle zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchführen;
– spezielle physikalische Eigenschaften von Werkstoffen bestimmen;
– physikalische Kennwerte von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen bestimmen und interpretieren.
Laboratorium Oberflächentechnik und Korrosionsschutz
– physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge der Korrosion durchführen;
– verschiedene Korrosionsarten entwickeln.
Laboratorium Schweißtechnologie
– Prüfkonzepte für metallische Werkstoffe erstellen, durchführen und analysieren;
– Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren.
Laboratorium Konstruktion
– die Grundlagen der Finiten Elemente Methoden anwenden.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– spezielle zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchführen;
– Werkstoffprüfkonzepte für die Entwicklung und werkstofftechnische Untersuchung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kompetenz- und fachbereichsübergreifend durchführen;
– quantitative Gefügeauswertungen an metallischen Schliffproben durchführen;
– spezielle technologische Werkstoffprüfungen durchführen.
Laboratorium Oberflächentechnik und Korrosionsschutz
– Lösungskonzepte zur Optimierung des Korrosionsschutzes von metallischen Werkstoffen entwickeln;
– Legierungselemente hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit unter Berücksichtigung von Korrosionsnormen und Vorschriften prüfen;
– Schadensfälle mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren sowie charakterisieren.
Laboratorium Schweißtechnologie
– Prüfkonzepte für metallische Werkstoffe entwickeln;
– Schweißverbindungen mittels metallografischer Verfahren und Werkstoffprüfung analysieren und entwickeln.
Laboratorium Konstruktion
– Verformungs- und Beanspruchungsoptimierungen mittels Finite Elemente Methoden entwickeln.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Fertigung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Projekte) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Moderne Werkstoffe
– keramische Werkstoffe und deren Rohstoffe analysieren.
Bereich Kunststofftechnik
– Kunststoffe erkennen.
Bereich Produktionstechnik
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe für die entsprechenden Bearbeitungsverfahren an Werkstoffen beschreiben und zuordnen.
Bereich Holztechnik
– unterschiedliche Holzarten bearbeiten.
Bereich Verformungstechnik
– Werkstoffe mit einfachen Werkzeugen und Maschinen umformen.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Werkstätte „Silikatverarbeitung“ (Aufbereitung und Verarbeitung plastischer Massen).
Bereich Kunststofftechnik:
Werkstätte „Kunststoffbearbeitung“ (manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen).
Bereich Produktionstechnik:
Mechanische „Werkstätte“ (Grundausbildung durch manuelle und mechanische Bearbeitung von relevanten Werkstoffen).
Bereich Holztechnik:
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Holzeigenschaften, Holzverbindungen und Anwendungen im technischen Bereich).
Bereich Verformungstechnik:
Schmieden mit einfachen Werkzeugen und Maschinen.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die Fertigung von Werkstücken und Bauteilen auf Grund von erstellten Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen Maschinen durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.
Bereich Gießerei- und Umformtechnik
– einfache Gussstücke herstellen.
Bereich Fertigungstechnik
– Fertigungsverfahren auswählen, mögliche Fehlerquellen erkennen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen.
Bereich Schweißtechnik
– einfache Schweißverfahren anwenden.
Bereich Produktionstechnik:
„Mechanische Werkstätte“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen).
Bereich Gießerei- und Umformtechnik:
Werkstätte „Gießerei“ (Gießen nach unterschiedlichen Techniken und Verfahren).
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „Formenbau“ (Herstellen von Formen).
Bereich Schweißtechnik:
Werkstätte „Schweißerei“ (Schweiß- und Lötverfahren).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– einfache Arbeitsanweisungen durchführen.
Bereich Oberflächentechnik
– metallische und nichtmetallische Überzüge auftragen.
Bereich Fertigungstechnik
– computergesteuerte Werkzeugmaschinen bedienen.
Bereich Schweißtechnik
– Schweißverfahren anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Auftragserstellung. Kalkulation; Materialwirtschaft und Lagerhaltung).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Galvanik“ (Oberflächenbeschichtungen von metallischen und nichtmetallischen Überzügen).
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „CNC-Technik“ (Anwendung computergesteuerter Werkzeugmaschinen).
Bereich Schweißtechnik:
Werkstätte „Schweißerei“ (Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
III. Jahrgang:
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schweißtechnik
– ausgewählte Schweißverfahren durchführen.
Bereich Schweißtechnik:
Vorbereitung und Ablegung der Schweißerprüfung nach ÖNORM EN ISO 9606-1.
IV. Jahrgang:
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Logistikmanagement
– die unterschiedlichen Teilbereiche der Logistik unterscheiden;
– die Bedarfsermittlung für unterschiedliche Materialarten ermitteln;
– eine entsprechende Beschaffungsart vorschlagen;
– die Kapazitätsplanung und Bedarfsplanung erklären;
– Methoden zur Produktivitätssteigerung anwenden.
Bereich Projektarbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären;
– Projektarbeiten vorbereiten und durchführen;
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren;
– Projektergebnisse zusammenfassen und präsentieren.
Bereich Logistikmanagement:
ABC- und XYZ-Analyse, Bedarfs- und Kapazitätsplanung, 5A-Methode, Kanban, Lagerarten, Cross Docking, 7 Verschwendungsarten, KVP.
Bereich Projektarbeit:
Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit, formale Richtlinien, Quellennachweise und Zitierregeln; Projektplanung, Projektdurchführung, Projektabschluss und Visualisierung der Projektergebnisse.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||
| 3. | Englisch | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | (I) | |||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | II | |||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | |||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||
| 1. | Konstruktion und Mechanik 4 | 5(3) | 5(3) | 5(3) | – | – | 15 | I | |||||
| 2. | Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung | 2 | 2 | 4 | 5 | 5 | 18 | I | |||||
| 3. | Eisen- und Stahlmetallurgie 4 | – | 2 | 4 | 4(2) | 5 | 15 | I | |||||
| 4. | Energie- und Umwelttechnik, Projektmanagement | – | – | 5 | 4 | 5 | 14 | I | |||||
| 5. | Nichteisenmetallurgie und Recycling | – | – | – | 3 | 2 | 5 | I | |||||
| 6. | Gießerei- und Umformtechnik 4 | – | – | – | 2 | 3(2) | 5 | I | |||||
| 7. | Laboratorium | – | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 | I | |||||
| 8. | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 5 | – | – | – | 13 | IV | |||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 5 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 35 | 37 | 38 | 38 | 37 | 185 | |||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 6 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||
| G. | Förderunterricht 7 | ||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der primären und sekundären Erzeugung, Verarbeitung, Veredelung, Anwendung, Prüfung, Entwicklung und Auswahl von Werkstoffen ausführen. Die Tätigkeitsfelder erstrecken sich entlang des Wertschöpfungskreislaufs auf die umwelt- und ressourcenschonende Herstellung, Verarbeitung, Prüfung, Entsorgung und Wiederverwertung von Metallen und Wertstoffen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik können in den Bereichen Metallgewinnung, Metallverarbeitung, Materialprüfung, Analyse und Kontrolle von Werkstoffen, Werkstoffentwicklung, Produktmanagement, Schweiß-, Wärmebehandlungs- und Gießereibetriebe sowohl auf dem Gebiet der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements, der Feuerfestindustrie, des Recyclings und des Stahl- und Maschinenbaus sowie im technischen Vertrieb eingesetzt werden. Nach einigen Jahren Praxis sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen, betriebliche Prozesse zu gestalten und bestehende Systeme zu optimieren.
Im Bereich Stoffkreisläufe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Berechnungsvarianten von Energie- und Stoffbilanzen und können diese sowie Stoffkreisläufe analysieren.
Im Bereich Elektrochemie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion von Elektrolysezellen für die Gewinnungs- und Raffinationselektrolyse und können diese aufbauen sowie analysieren.
Im Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Schaltungen zur Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen und können diese aufbauen, die Ergebnisse dieser Messungen auswerten und analysieren sowie Strategien zur Fehlersuche und qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln.
Im Bereich Bauteilgestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Vorschriften und Normen zur Darstellung einfacher technischer Körper. Sie können fachbezogene Vorschriften und Normen verwenden, Datenblätter lesen und interpretieren sowie aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen erfassen und konstruktiv verwerten.
Im Bereich Baugruppengestaltung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Konstruktionslehre, die als Basis für Berechnung, Dimensionierung, Entwurf und Konstruktion von grundlegenden Bauelementen und -gruppen des Maschinen- und Anlagenbaues im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung, Auswahl von Werkstoffen und ökologische Auswirkungen eingesetzt werden. Sie können dazu mit üblichen computergestützten Arbeitshilfen (3D-CAD, Textverarbeitung, spezifische Berechnungssoftware) Sachverhalte und räumliche Gegebenheiten von Anlagen darstellen, dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der technischen Mechanik und können diese auf technische Probleme hinsichtlich Analyse, Berechnung, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse von konkreten Fragestellungen aus den Gebieten Statik, Festigkeitslehre, Kinematik, Kinetik, Hydromechanik und Thermodynamik anwenden.
Im Bereich Metallkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Eigenschaften und die normgerechte Bezeichnung der metallischen Werkstoffe. Sie können die Eigenschaften der Werkstoffe durch geeignete Behandlungen verändern sowie die Eigenschaften und Auswirkungen von Wärmebehandlungen analysieren und anwendungsorientierte Lösungskonzepte für die Entwicklung metallischer Werkstoffe erstellen.
Im Bereich Werkstoffprüfung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfverfahren sowie die wichtigsten Methoden der Materialographie und der Werkstoffauswahl. Sie können geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen, fachgerecht durchführen, die Ergebnisse analysieren und interpretieren sowie Werkstoffprüfungen bei Werkstoffentwicklungsprojekten und Schadensfallanalysen durchführen.
Im Bereich Fertigungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Fertigungsverfahren, die zugehörigen Maschinen und Werkzeuge sowie wichtige Verfahren der Oberflächenbehandlung. Sie kennen die für Werkzeuge gängigen Mess- und Prüfmethoden.
Im Bereich Moderne Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die Einteilung, Anwendung und den Aufbau von hoch legierten Stählen, technischen Nichteisenmetalllegierungen, Kunststoffen, Funktionswerkstoffen, technischen Keramikwerkstoffen, Sonderwerkstoffen, hochfesten und hochumformbaren Werkstoffen sowie die Einflussfaktoren im Bereich der Tribologie und Korrosion erklären.
Im Bereich Werkstofforientierte Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Festigkeitslehre, der Thermodynamik, der Werkstoffmechanik und der Bruchmechanik. Sie können die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Verformung eines Bauteils berechnen. Sie können ausgehend von einem vorgegebenen Belastungszustand die Veränderung eines Körpers analysieren und Bauteile ausgehend von Berechnungsmodellen hinsichtlich ihrer Verformung und Beanspruchung optimieren.
Im Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zusammenhänge bei Oxidations- und Reduktionsprozessen der Eisen- und Stahlerzeugung. Sie können Diagramme für Oxidations- und Reduktionsprozesse, thermodynamische Berechnungsprogramme sowie auch Diagramme im Bereich der Herstellungsverfahren von Eisen und Stahl anwenden. Sie können Ergebnisse von Reduktions- und Oxidationsprozessen analysieren.
Im Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Aufbereitungstechnologien für primäre und sekundäre Rohstoffe. Sie können geeignete Aufbereitungsverfahren zur Behandlung von Materialien auswählen und Ergebnisse von Aufbereitungs- und Charakterisierungsprozessen analysieren sowie Lösungskonzepte und Lösungswege für die Aufbereitung von Materialien entwickeln.
Im Bereich Reduktionsprozesse kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Stahlerzeugungsrouten, den Aufbau der zugehörigen Aggregate und deren Prozesskennwerte sowie die Anforderungen an Hochofeneinsatzstoffe und an die metallurgische Arbeitsweise. Sie können Zusammensetzungen von Produkten aus Sinteranlage und Hochofen berechnen. Sie können Rohstoffe für den Sinter- und Hochofenprozess beurteilen, auswählen und deren erforderliche Mengen für die Einhaltung der gewünschten Prozessbedingungen berechnen.
Im Bereich Stahlwerksmetallurgie kennen die Absolventinnen und Absolventen Anlagen, Prozesskennwerte, Einsatzstoffe und Produkte der Frischprozesse und Sekundärmetallurgie. Sie verstehen die Grundlagen der Frischprozesse, der sekundärmetallurgischen Prozesse sowie der Prozesse beim Vergießen und Umschmelzen von Stahl und können zugehörende Schaubilder interpretieren. Sie können Zusammensetzungen von Produkten aus Frischprozessen berechnen und die Auswirkungen sekundärmetallurgischer Behandlungen auf den Rohstahl abschätzen. Sie können Rohstoffe für den LD-Konverter beurteilen, auswählen und deren erforderliche Mengen für die Einhaltung der gewünschten Prozessbedingungen ermitteln sowie die geeigneten Behandlungen für die Herstellung spezifischer Stähle auswählen und die dafür erforderlichen Mengen an Einsatzstoffen berechnen.
Im Bereich Anlagen- und Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Funktion und die Arbeitsweise von Anlagen zur Fördertechnik. Sie können solche Anlagen auswählen und auslegen.
Im Bereich Wärmelehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Berechnung einfacher Zustandsänderungen sowie Energieumsatz und Wirkungsgrad. Sie verstehen chemische und physikalische Vorgänge bei der Verbrennung sowie die Prinzipien der Wärmeübertragung.
Im Bereich Betriebstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen und können die wichtigsten Werkzeuge anwenden. Sie können Arbeits- und insbesondere Produktionsprozesse unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozesse in der Planung, Entwicklung und Ausführung organisieren, steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Zielvorgaben erfassen und dokumentieren.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau unterschiedlicher Projektorganisationen. Sie können auf aktuelle Anforderungen reagieren, Leitungsaufgaben übernehmen und Maßnahmen zur eigenen Leistungsentwicklung und jener von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Projekt treffen.
Im Bereich Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten erneuerbaren Energien und die Möglichkeiten der Energiegewinnung. Sie verstehen die Verfahren der Entsorgung sowie die Maßnahmen und Messtechnik im Bereich Luftverschmutzung, Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz sowie bei Umweltschäden. Sie verstehen die wesentlichen Grundlagen der Entsorgung und Schadstoffbekämpfung und können die wichtigsten Diagramme anwenden sowie die Auswirkungen von Umweltschäden analysieren und entsprechende Maßnahmen treffen.
Im Bereich Verbrennungstechnik und Wärmeübertragung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Verbrennungstechnik und die wichtigsten Brennersysteme. Sie können Berechnungen bei der Verbrennung von Brennstoffen durchführen, Diagramme erstellen und analysieren sowie Maßnahmen einleiten. Sie können die Grundlagen der Wärmeübertragung verstehen sowie einfache Berechnungen durchführen und analysieren.
Im Bereich Feuerfeste Baustoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen die Herstellungstechnologie feuerfester Produkte sowie die Eigenschaften, den Aufbau und die Zusammensetzung von feuerfesten Rohstoffen und Produkten und können deren Anwendung erklären und beurteilen. Sie kennen die Untersuchungsmethoden und Kennwerte von feuerfesten Rohstoffen und Produkten und können Konzepte zur Untersuchung von feuerfesten Massen und keramischen Rohstoffen entwickeln. Sie können Feuerfestprodukte aufgrund unterschiedlicher Anforderungskriterien für Aggregate der Eisen/Stahl- und Nichteisenmetallurgie auswählen.
Im Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle kennen die Absolventinnen und Absolventen die metallurgischen Grundlagen bzw. Operationen der Pyro- und Hydrometallurgie. Auf diesen Grundlagen aufbauend und ergänzt durch Kenntnisse der in Verwendung stehenden Anlagentechniken ist es den Absolventinnen und Absolventen möglich, die primären Herstellungswege ausgewählter Nichteisenmetalle sowie alle Raffinationsmethoden darzustellen und den Produktionsprozess vom Rohstoff über die Zwischen- bis hin zu den Endprodukten zu verfolgen. Durch die Erstellung von Stoff- und Energiebilanzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen einen Überblick über die Verarbeitung von Roh- und Hilfsstoffen, den Anfall von Reststoffen sowie den Einsatz von Energie(trägern) bei der Herstellung von Metallen und können diesen für technische bzw. energetische Optimierungsmaßnahmen anwenden. Die Nachhaltigkeit spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Im Bereich Recyclingtechnologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden aufbereitungstechnologischen Verfahrensschritte relevanter, recyclierbarer Reststoffe und können diese zielorientiert zur Konditionierung der sekundären Rohstoffe individuell als Verfahrensabfolge zusammenstellen. Des Weiteren ist den Absolventinnen und Absolventen der Stand der Technik der Recyclingverfahren ausgewählter Sekundärrohstoffe (Metalle, Inert- und Kunststoffe, Baureststoffe, Papier sowie Flüssigkeiten) bekannt, wobei sie diese Technologien im Sinne der Wiedergewinnung der Wertstoffe anwenden können. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Vernetzungen zwischen der Aufbereitung, der Verwertungs- sowie der Werkstofftechnik im Sinne ökonomischer, ökologischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen. Durch die Erstellung von Stoff- und Energiebilanzen sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, verschiedene Recyclingtechnologien untereinander zu vergleichen und geeignete Verfahren zu bestimmen.
Im Bereich Gießtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Gusswerkstoffe inklusive den zugehörigen Legierungssystemen. Zusätzlich sind sie in der Lage, binäre Systeme zu lesen und Abkühlkurven daraus zu erstellen. Die Verfahren, welche zu den Hauptkategorien Halbzeugguss und Formguss zählen, sind ebenso bekannt. Sie können die verschiedenen Gießverfahren hinsichtlich einer gegebenen Aufgabenstellung evaluieren, um daraus den geeignetsten Verfahrensweg zur Fertigung einer neuen Gussgeometrie zu ermitteln und die dafür nötigen Berechnungen durchzuführen. Die Absolventinnen und Absolventen können allgemeine und verfahrensspezifische Gussteilfehler erkennen und beurteilen.
Im Bereich Verformungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen verfahrenstechnische Lösungskonzepte bei der Herstellung von Walz- und Schmiedeprodukten und können Stichplanberechnungen durchführen. Sie kennen die dafür notwendigen verformungstechnischen Grundlagen sowie den Aufbau verschiedenster Walz- und Schmiedestraßen. Die Vor- bzw. Nachteile unterschiedlicher Umformverfahren zählen ebenso zu den Kenntnisbereichen wie die Anwendung von Diagrammen zur Produktion von Walzprodukten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen erklären und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen erklären und anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte erklären und anwenden.
Bereich Analysis.
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Bereich Analysis.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Funktionenreihen (Taylorreihen); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix).
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrochemie
– die elektrochemische Spannungsreihe bei Elektrolyseprozessen anwenden;
– Abläufe bei der Gewinnungs- und Raffinationselektrolyse analysieren;
– Elektrolysezellen für die Gewinnung und Abscheidung von Metallen realisieren.
Bereich Elektrochemie:
Elektrochemische Grundlagen, Aufbau und Funktionsweise von Elektrolysezellen, Grundlagen der Laugung und hydrometallurgischen Anreicherung, Stöchiometrische Berechnungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
– einfache Schaltungen aufbauen und elektrische und nichtelektrische Größen messen;
– Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung, aktive und passive Sensoren, Dehnmessstreifen, Kaltleiter (PTC), Heißleiter (NTC), Piezoelemente, optische Sensoren, elektromotorische Kraft-Messungen (EMK-Messungen), Thermoelemente.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stoffkreisläufe
– Energie- und Stoffbilanzen analysieren und berechnen;
– Stoffkreisläufe entwickeln.
Bereich Elektrochemie
– die Prozessführung metallurgischer Prozesse umsetzen.
Bereich Stoffkreisläufe:
Energie- und Stoffbilanzen, Stoffkreisläufe.
Bereich Elektrochemie:
Reaktionskinetik und Prozessführung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess-; Steuerungs- und Regelungstechnik
– Strategien zur Fehlersuche bei der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen entwickeln;
– qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln.
Strategien zur Fehlersuche, Qualitätssicherung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– normgerechte Zeichnungen lesen und Abbildungsmethoden erklären;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Konstruktionsaufgaben lösen.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Statik auf einfache technische Anwendungsfälle anwenden;
– ebene Kraftsysteme hinsichtlich Ermittlung der Resultierenden sowie Berechnung von unbekannten Kräften analysieren;
– von technischen Strukturen den Schwerpunkt berechnen;
– die Grundgesetze der Reibung auf einfache technische Problemfälle anwenden;
– die Grundlagen der Festigkeit von Werkstoffen erklären sowie die Beanspruchungsarten erkennen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Grundbegriffe der Konstruktion, Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte, Zeichennormen, dreidimensionales Erfassen einfacher technischer Körper (CAD-System).
Bereich Mechanik:
Statik (ebene Kraftsysteme, Schwerpunkt, Grundlagen der Reibung), Festigkeitslehre (Grundlagen der Festigkeit von Werkstoffen, Beanspruchungsarten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden technische Bauteile und einfache Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik
– die Gesetze der Reibung erklären und auf Anwendungsfälle der Werkstofftechnik anwenden;
– die Festigkeit von Werkstoffen auf technische Bauteile anwenden;
– Schnittgrößen von Trägern und Balken ermitteln;
– Grundbeanspruchungsarten berechnen.
Bereich Baugruppengestaltung:
Zusammenstellungszeichnungen, Funktion, Anwendung, Berechnung und Dimensionierung von grundlegenden Maschinenelementen, Fertigungsunterlagen, CAD.
Bereich Mechanik:
Statik (Reibungsanwendungen), Festigkeitslehre (Festigkeit von Werkstoffen, Schnittgrößen, Grundbeanspruchungsarten).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung
– die Einsatzgebiete und Anwendungen von Maschinenelementen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erklären.
Bereich Mechanik
– Grundbeanspruchungsarten berechnen;
– zusammengesetzte Beanspruchungen erkennen, analysieren und auf komplexere technische Bauteile anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung:
3D-Modellieren von Baugruppen (3D-CAD), fächerübergreifendes Projekt.
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre (Berechnung der Grundbeanspruchungsarten, zusammengesetzte Beanspruchung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren und darstellen.
Bereich Mechanik
– kinematische und kinetische Grundbegriffe erklären und auf technische Bewegungsvorgänge anwenden;
– kinetische Grundbegriffe erklären.
Bereich Baugruppengestaltung:
Elemente der drehenden Bewegung, Schweiß- und Gusskonstruktionen.
Bereich Mechanik:
Kinematik und Einführung in die Kinetik.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Bereich „Mechanik“, bei Bedarf mehrstündig.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik
– die kinetischen Grundbegriffe auf technische Bewegungsvorgänge anwenden;
– die wesentlichen Gesetzmäßigkeiten der Hydrostatik und Hydrodynamik erklären und anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung:
3D-CAD systemgerechte Konstruktion (Projekte inklusive Werkstoffwahl).
Bereich Mechanik:
Technische Anwendungsfälle der Kinetik, Hydrostatik, Hydrodynamik.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Bereich „Mechanik“, bei Bedarf mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Eigenschaften und den Aufbau der metallischen Werkstoffe beschreiben;
– die Einteilung der metallischen Werkstoffe erklären und die metallischen Werkstoffe normgerecht bezeichnen.
Bereich Werkstoffprüfung
– die Grundlagen der Werkstoffprüfung von metallischen Werkstoffen erklären;
– die wichtigsten Methoden der Probenahme und Probenpräparation bei metallischen Werkstoffen erklären.
Bereich Fertigungstechnik
– die verschiedenen spanenden Fertigungsverfahren und die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben;
– die Grundbegriffe bei Mess- und Prüfaufgaben erklären.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Werkstoffeinteilung und Normungssysteme erklären;
– die verschiedenen Kunststoffe, deren Aufbau, ihre Eigenschaften und Anwendungsbereiche erklären.
Bereich Metallkunde:
Eigenschaften, Aufbau, Einteilung und normgerechte Bezeichnung metallischer Werkstoffe.
Bereich Werkstoffprüfung:
Einteilung der Werkstoffprüfung und Grundlagen der Gefügeanalyse.
Bereich Fertigungstechnik:
Grundlagen der spanenden Fertigungsverfahren, Mess- und Prüfaufgaben.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Eigenschaften, Aufbau und Anwendung von Kunststoffen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Grundtypen der Zustandsdiagramme erklären;
– die Keimbildung erklären.
Bereich Werkstoffprüfung
– die zerstörenden und physikalisch-technologischen Prüfverfahren erklären.
Bereich Metallkunde:
Zustandsdiagramme, Keimbildung.
Bereich Werkstoffprüfung:
Zerstörende Werkstoffprüfung, physikalisch-technologische Prüfverfahren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– die wichtigsten Ur- und Umformverfahren beschreiben;
– die Grundbegriffe der Gefügeanalyse und Materialanalytik erklären.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung der wichtigsten Nichteisenmetalllegierungen erklären;
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Sinterwerkstoffen und von technischen Keramiken erklären.
Bereich Fertigungstechnik:
Spanlose Fertigungsverfahren.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Eigenschaften, Aufbau und Anwendung von Sinterwerkstoffen, von technischen Keramikwerkstoffen und der wichtigsten Nichteisenmetalllegierungen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– das Eisen-Kohlenstoffdiagramm erklären;
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung der wichtigsten Eisenknetwerkstoffe und Eisengusswerkstoffe erklären;
– Zustandsdiagramme auswerten.
Bereich Werkstoffprüfung
– die zerstörungsfreien Prüfverfahren erklären;
– den Dauerschwingversuch, dessen Auswertung und die Werkstoffkennwerte bei schwingender Beanspruchung erklären;
– wichtige Gefügearten des Eisen-Kohlenstoffdiagramms identifizieren.
Bereich Metallkunde:
Eisen-Kohlenstoffdiagramm, Legierungstechnik.
Bereich Werkstoffprüfung:
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung und Gefügeanalyse, Dauerschwingprüfung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die thermisch aktivierten Prozesse beschreiben.
Bereich Fertigungstechnik
– die Oberflächenbehandlungsverfahren erklären.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Funktionswerkstoffen beschreiben;
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Hartmetallen beschreiben.
Bereich Metallkunde:
Thermisch aktivierte Prozesse.
Bereich Fertigungstechnik:
Oberflächenbehandlung.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Eigenschaften, Aufbau und Anwendung von Funktionswerkstoffen und von Hartmetallen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Eigenschaften und Auswirkungen von Wärmebehandlungen erklären;
– den Aufbau und die Anwendung von Zeit-Temperatur-Umwandlungsdiagrammen (ZTU-Diagrammen) und Zeit-Temperatur-Austenitisierungsdiagrammen (ZTA-Diagrammen) beschreiben.
Bereich Werkstoffprüfung
– die Funktionsweise und den Einsatz von Rastermikroskopietechniken beschreiben;
– die Methoden der Versuchsplanung, Versuchsdurchführung und Versuchsauswertung in der Werkstoffentwicklung anwenden;
– die wichtigsten Kenngrößen und Methoden der quantitativen Analytik erklären.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik
– die Einflussgrößen auf die Festigkeit von Werkstoffen und die Berechnungen hinsichtlich der Festigkeit durchführen.
Bereich Metallkunde:
Wärmebehandlung (Glühbehandlungen, ZTU- und ZTA-Diagramme).
Bereich Werkstoffprüfung:
Rastermikroskopietechniken, Versuchsplanung, Versuchsdurchführung und Versuchsauswertung in der Werkstoffentwicklung, Grundlagen der Materialanalytik.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik:
Festigkeit von Werkstoffen, Stabilität.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– die Eigenschaften und Auswirkungen von Wärmebehandlungen erklären.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von Sonderwerkstoffen und Nanowerkstoffen erklären.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik
– die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erklären sowie einfache Berechnungen durchführen.
Bereich Metallkunde:
Wärmebehandlung (Härten, Anlassen und Vergüten), Verfahren des Oberflächenhärtens.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Eigenschaften, Aufbau und Anwendung von Sonderwerkstoffen und Werkstoffen der Nanotechnologie.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik:
Thermodynamik und Wärmeübertragung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffprüfung
– die Vorgangsweise bei der Werkstoffauswahl und Schadensanalytik beschreiben;
– spezielle Methoden der Materialanalytik im Rahmen eines bereichsübergreifenden Projekts durchführen.
Bereich Metallkunde
– die Zusammenhänge der Tribologie erklären;
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von hochfesten und hochumformbaren Werkstoffen sowie die Korrosionsarten und den Korrosionsschutz erklären.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik
– die Grundgesetze der Werkstoffmechanik erklären und einfache Berechnungen durchführen;
– Formteilgestaltung hinsichtlich Verformungs- und Beanspruchung optimieren.
Bereich Werkstoffprüfung:
Spezielle Materialanalytik, Grundlagen der Werkstoffauswahl und Schadensanalytik, gegenstandsübergreifende Projektarbeit.
Bereich Metallkunde:
Tribologie, Korrosion und Korrosionsschutz von metallischen Werkstoffen.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik:
Werkstoffmechanik, Formteilgestaltung (auch mittels Finite-Elemente-Methode).
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Bereich „Werkstofforientierte Mechanik“, bei Bedarf mehrstündig.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffprüfung
– spezielle Werkstoffprüfaufgaben lösen.
Bereich Moderne Werkstoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Anwendung von hoch legierten Stählen und von speziellen Sonderwerkstoffen erklären.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik
– im Rahmen eines gegenstandsübergreifenden Projekts eine Bauteilauslegung durchführen;
– die Grundgesetze der Bruchmechanik erklären und einfache Berechnungen durchführen.
Bereich Werkstoffprüfung:
Spezielle Werkstoffprüfungen.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Eigenschaften, Aufbau und Anwendung von hoch-legierten Stählen; Eigenschaften, Aufbau und Anwendung von speziellen Sonderwerkstoffen.
Bereich Werkstofforientierte Mechanik:
Grundlagen der Bruchmechanik, gegenstandsübergreifende Projektarbeit.
Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Bereich „Werkstofforientierte Mechanik“, bei Bedarf mehrstündig.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– Verfahrensrouten der Stahlerzeugung erklären;
– die Grundlagen der Thermodynamik erklären.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik
– geeignete Aufbereitungsverfahren zur Behandlung von Materialien erklären.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Verfahrensrouten der Stahlerzeugung, thermodynamische Grundlagen.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik:
Aufbereitung primärer Rohstoffe.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– die Technologien bei der Herstellung von Eisen und Stahl nennen;
– Diagramme im Bereich der Herstellungsverfahren von Eisen und Stahl anwenden.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Hauptrouten der Eisen- und Stahlerzeugung, Anwendung von Diagrammen metallurgisch relevanter Gleichgewichte.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– die Zusammenhänge der Oxidations- und Reduktionsprozesse im Sinter- und Pelletierprozess erklären;
– die Auswirkungen von Änderungen der Einsatzstoffe im Sinter- und Pelletierprozess auf die Produktzusammensetzung und die Auswirkungen auf die Umwelt berechnen und analysieren.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik
– die Anlagen- und Verfahrenstechnik bei der thermischen Vorbehandlung von Eisenerzen beschreiben.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Schlackenmetallurgie, Sintermischungsrechnung.
Bereich Mechanische und thermische Verfahrenstechnik:
Aufbereitung sekundärer Rohstoffe, thermische Vorbereitung (Pelletieren, Sintern).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– die Funktionsweise und metallurgischen Vorgänge eines Hochofens erklären;
– die Zusammenhänge der Reduktionsprozesse im Hochofen erklären;
– Diagramme für Oxidations- und Reduktionsprozesse bei der Eisenherstellung im Hochofen anwenden;
– Roheisenzusammensetzungen in Abhängigkeit von den Einsatzstoffen berechnen.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Schlackenmetallurgie, Schlackendreieck, Hochofen, Grundlagen der Möllerrechnung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– grafisch und rechnerisch Roheisenmischungen und Zuschlagsmengen bestimmen;
– aus gegebenen Einsatzstoffen des Reduktionsaggregats die zu erwartenden Produktanalysen berechnen;
– die Grundlagen der Warmumformung erklären.
Bereich Reduktionsprozesse
– den Aufbau und die Anlagen eines Hochofenbetriebs erklären;
– Zusammensetzungen von Produkten aus Sinteranlage und Hochofen berechnen;
– die Arbeitsweise anhand von Kennzahlen beurteilen.
Bereich Stahlwerksmetallurgie
– den Aufbau und die Anlagen eines Konverterbetriebs beschreiben.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Möllerrechnung (Roheisenmischungen, Zuschlagsberechnung).
Bereich Reduktionsprozesse:
Hochofen (Anlagentechnik).
Bereich Stahlwerksmetallurgie:
Frischprozesse (Aufgaben, Entwicklung), Konverterprozess.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– Lösungswege für unterschiedliche Aufgabenstellungen der Möllerrechnung entwickeln;
– Mengen der erforderlichen Einsatzstoffmengen, Kennzahlen und Produktzusammensetzungen für Frischprozesse berechnen.
Bereich Reduktionsprozesse
– die Möglichkeiten der Hochofen-Automation und der -Schlackenverwertung erklären.
Bereich Stahlwerksmetallurgie
– metallurgische Vorgänge in Frischprozessen beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise der Anlagen in Elektrostahlwerken erklären.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Möllerrechnung (Roheisen- und Schlackenanalyse), Stahlwerkseinsatzrechnung.
Bereich Reduktionsprozesse:
Hochofen (Anlagentechnik), Roheisenvorbehandlung.
Bereich Stahlwerksmetallurgie:
Konvertermetallurgie, Elektrolichtbogenofen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stahlwerksmetallurgie
– neue Entwicklungen im Bereich der Elektrostahlerzeugung erklären;
– den Aufbau, die Funktionsweise und die Aufgaben sekundärmetallurgischer Anlagen erklären;
– den Aufbau und die Funktionsweise von Stranggießanlagen erklären;
– den Ablauf des Blockgießens beschreiben;
– Stoff- und Wärmebilanzen von Stahlwerken ermitteln.
Bereich Stahlwerksmetallurgie:
Elektrolichtbogenofen, Stranggießen, Blockgießen, Stahlwerksauslegung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik
– Verfahrenstechnische Fließbilder erklären;
– die Funktionsweise und den Aufbau von Umschmelzprozessen erklären.
Bereich Reduktionsprozesse
– den Aufbau und die Funktionsweise von Direkt- und Schmelzreduktionsverfahren erklären.
Bereich Stahlwerksmetallurgie
– ausgewählte Produktrouten der Stahlerzeugung erklären;
– Primärschmelzaggregate berechnen;
– sekundärmetallurgische Behandlungsrouten für ausgewählte Stahlsorten auswählen und berechnen.
Bereich Metallurgische Grundlagen und Verfahrenstechnik:
Verfahrenstechnische Fließbilder, Umschmelzverfahren.
Bereich Reduktionsprozesse:
Direktreduktionsverfahren, Schmelzreduktionsverfahren.
Bereich Stahlwerksmetallurgie:
Stahlerzeugungsroute (integrierte Hütte, Edelstahlherstellung), Stahlwerksauslegung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagen- und Fördertechnik
– den Aufbau, die Funktion und die Arbeitsweise von Anlagen zur Fördertechnik und von Maschinen zur Energieumwandlung sowie deren Auswirkung auf die Umwelt erklären;
– einfache Anlagen der Fördertechnik auslegen und auswählen.
Bereich Wärmelehre
– die in der Wärmelehre gebräuchlichen Zustandsgrößen und Prozessgrößen erklären;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen;
– chemische und physikalische Vorgänge der Verbrennung erklären.
Bereich Anlagen- und Fördertechnik:
Fördertechnik (Bauelemente, Stetigförderer und Unstetigförderer), Sicherheitseinrichtungen, Technik und Prozessgestaltung von Anlagen.
Bereich Wärmelehre:
Zustands- und Prozessgrößen der Wärmelehre; feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, Chemie und Physik der Verbrennung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmelehre
– die Grundgesetze und die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung erklären;
– den im Rahmen von Kreisprozessen auftretenden Energieumsatz und den Wirkungsgrad erklären.
Bereich Umwelttechnik
– die wichtigsten erneuerbaren Energien erklären;
– die Möglichkeiten der Energiegewinnung und deren Auswirkung auf die Umwelt erklären.
Bereich Projektmanagement
– den Aufbau unterschiedlicher Projektorganisationen erklären;
– auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen.
Bereich Wärmelehre:
Wärmeübertragung, Energiebilanz, Wirkungsgrad.
Bereich Umwelttechnik:
Formen alternativer Energien, Energietechnik.
Bereich Projektmanagement:
Projektorganisationen, Aufgaben der Projektleitung und Maßnahmen der Projektsteuerung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verbrennungstechnik und Wärmeübertragung
– die Grundlagen der Verbrennungstechnik und die wichtigsten Brennersysteme erklären;
– Berechnungen bei der Verbrennung von unterschiedlichen Brennstoffen durchführen, Diagramme erstellen und anwenden.
Bereich Projektmanagement
– Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Bereich Feuerfeste Baustoffe
– die Herstellungstechnologien feuerfester Produkte erklären;
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Zusammensetzung von nichtbasischen feuerfesten Rohstoffen und Produkten erklären und beurteilen.
Bereich Verbrennungstechnik und Wärmeübertragung:
Verbrennungsrechnung, Verbrennungsdreieck, Brennertechnologie.
Bereich Projektmanagement:
Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Bereich Feuerfeste Baustoffe:
Herstellung von Feuerfestprodukten; Verwendung, Eigenschaften und Bindesysteme nichtbasischer Feuerfestprodukte.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verbrennungstechnik und Wärmeübertragung
– die Grundlagen der Wärmeübertragung erklären und Berechnungen durchführen sowie Diagramme erstellen und anwenden;
– Ergebnisse aus wärmetechnischen Berechnungen sowie der Verbrennungsrechnung analysieren und Maßnahmen einleiten.
Bereich Feuerfeste Baustoffe
– die Eigenschaften, den Aufbau und die Zusammensetzung von basischen feuerfesten Rohstoffen und Produkten erklären und beurteilen.
Bereich Betriebstechnik
– die wesentlichen Elemente des Arbeitssystems als Regelkreis und deren Wechselwirkungen beschreiben;
– auf Basis von Zeichnungen und Stücklisten einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.
Bereich Verbrennungstechnik und Wärmeübertragung:
Wärmeübertragung und Wärmerückgewinnung, Ofenauskleidung und Schichtsysteme bei der Feuerfestzustellung.
Bereich Feuerfeste Baustoffe:
Verwendung, Eigenschaften und Bindesysteme basischer Feuerfestprodukte.
Bereich Betriebstechnik:
Grundlagen des Arbeitssystems, Regelkreis zur Steuerung von Arbeitsvorgängen; Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Zusammenarbeit; Fertigungsarten und Einflussfaktoren; Grundlagen der Arbeitsvorbereitung und Arbeitsplanung, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umwelttechnik
– die Verfahren der Entsorgung sowie die Maßnahmen und die Messtechnik im Bereich Luftverschmutzung, Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz sowie bei Umweltschäden erklären;
– die wesentlichen Grundlagen der Entsorgung und Schadstoffbekämpfung erklären sowie die wichtigsten Diagramme anwenden.
Bereich Feuerfeste Baustoffe
– Untersuchungsmethoden und Kennwerte von feuerfesten Rohstoffen und Produkten erklären;
– Konzepte zur Untersuchung von feuerfesten Massen und keramischen Rohstoffen entwickeln sowie Rezepte für einen feuerfesten Baustoff anhand vorgegebener chemischer Zusammensetzung und Siebkurve entwickeln.
Bereich Betriebstechnik
– die Abweichungen vom Sollzustand mittels BDE-Systemen festhalten und Gegenmaßnahmen einleiten;
– Belastungen am Arbeitsplatz und dessen Umgebung analysieren sowie Maßnahmen für die Arbeitsplatzgestaltung und die Gestaltung von Betriebsmitteln ableiten.
Bereich Umwelttechnik:
Müllverbrennung, Abfallbeseitigung, Deponien; messtechnische Erfassung und Überwachung von Schadstoffen und Umweltschäden.
Bereich Feuerfeste Baustoffe:
Anwendungsgebiete, Funktionalprodukte und Fertigbauteile, Standardformate, 2- und 3 Stoffsysteme, Untersuchungsmethoden.
Bereich Betriebstechnik:
BDE-Systeme und Kennzahlen, Arbeitsplatzanalyse und –gestaltung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umwelttechnik
– die Auswirkungen von Umweltschäden analysieren und entsprechende Maßnahmen treffen.
Bereich Feuerfeste Baustoffe
– Feuerfestprodukte aufgrund unterschiedlicher Anforderungskriterien für Aggregate der Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallurgie auswählen.
Bereich Betriebstechnik
– die wesentlichen Grundlagen von Qualitätsmanagementsystemen erklären und die wichtigsten Werkzeuge anwenden.
Bereich Umwelttechnik:
Abluft- und Abgasbehandlung, Abwasserbehandlung, Kreislaufwirtschaft.
Bereich Feuerfeste Baustoffe:
Zustell-, Reparatur- und Pflegekonzepte.
Bereich Betriebstechnik:
Qualitätsmanagement.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle
– die Grundlagen und Diagramme der hydro- und pyrometallurgischen Gewinnungs- und Raffinationsprozesse anwenden;
– die Technologie bei der primären Herstellung der wichtigsten Nichteisenmetalle abbilden und erklären.
Bereich Recyclingtechnologie
– Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren beim Recycling von Metallen und metallhaltigen Reststoffen bei den wichtigsten Nichteisenmetallen abbilden und erklären.
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Verfahrenstechnologien bei der Vorbereitung zur Reduktion, grundlegende Prozesse der Reduktions- und Raffinationsmetallurgie von Nichteisenmetallen, Technologie bei der primären Gewinnung von Aluminium.
Bereich Recyclingtechnologie:
Aufbereitung-, Verwertungs- und Raffinationsprozesse beim Recycling von Aluminium, Aufarbeitung der entstehenden Reststoffe beim Recycling von Aluminium.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle
– Verfahrenstechnologien bei der Herstellung der wichtigsten Nichteisenmetallen abbilden und erklären.
Bereich Recyclingtechnologie
– Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren beim Recycling von Metallen und metallhaltigen Reststoffen bei den wichtigsten Nichteisenmetallen abbilden und erklären;
– das Recycling von Inertstoffen erklären und darstellen.
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Technologien bei der primären Gewinnung von Kupfer, Zink und Blei.
Bereich Recyclingtechnologie:
Aufbereitung-, Verwertungs- und Raffinationsprozesse beim Recycling von kupfer-, zink- und bleihaltigen Sekundärmaterialien, Aufarbeitung der entstehenden Reststoffe beim Recycling von Kupfer, Zink und Blei, Recyclingtechnologien bei Glas und Papier.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle
– Verfahrenstechnologie bei der primären Herstellung von Edel- und Technologiemetallen abbilden und erklären.
Bereich Recyclingtechnologie
– die Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren beim Recycling von Edel- und Technologiemetallen abbilden und erklären;
– das Recycling von Kunststoffen erklären und die Prozessschritte abbilden.
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Aufbereitungs-, Reduktions- und Raffinationsprozesse bei der primären Gewinnung von Technologie- und Edelmetallen.
Bereich Recyclingtechnologie:
Aufbereitung-, Verwertungs- und Raffinationsprozesse beim Recycling von edel- und technologiemetallhaltigen Sekundärmaterialien, Recyclingtechnologien bei Kunststoffen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle
– eine Massen- und Energiebilanzierung auf Basis thermodynamischer und stöchiometrischer Berechnungen durchführen;
– ausgewählte Herstellungsprozesse hinsichtlich der Nachhaltigkeit beurteilen sowie die Gesamtprozesse abbilden und erklären.
Bereich Recyclingtechnologie
– Stoffstromanalysen beim Recycling von Nichteisenmetallen, Kunststoffen und Inertstoffen anhand von ausgewählten Reststoffen durchführen und diesbezügliche Verfahrenswege abbilden;
– die interdisziplinären Abhängigkeiten zwischen der Metallurgie, der Werkstofftechnik, den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Ökonomie und der Ökologie bei Recycling darstellen.
Bereich Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Massen- und Energiebilanzen in der Primärmetallurgie von ausgewählten Nichteisenmetallen und Prozessschritten, Nachhaltigkeit in der primären Nichteisenmetallurgie.
Bereich Recyclingtechnologie:
Entsorgungslogistik und Recyclingnetzwerke; relevante, gesetzliche Rahmenbedingungen für das Recycling, Nachhaltigkeit beim Recycling.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verformungstechnik
– die Grundlagen der Kalt- und Warmumformung erklären;
– die metallkundlichen und verformungstechnischen Grundlagen der Formänderung sowie die wesentlichen Anlagenteile bei Walz- und Schmiedestraßen erklären;
– die Vor- und Nachteile der Verformungsverfahren analysieren.
Bereich Verformungstechnik:
Werkstofftechnische Grundlagen im Bereich der Verformungstechnik, Grundlagen der Formänderung, Grundlagen des Walzens und des Schmiedens, Schmiedestraßen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gießtechnik
– die Form- und Gießtechnologien zur Herstellung von Gussstücken erklären;
– die Vor- und Nachteile der Gießtechnologien erklären;
– verfahrenstechnische Lösungskonzepte und -wege bei der Herstellung von Gussteilen realisieren.
Bereich Gießtechnik:
Gießereikunde, Ofenanlagen in der Gießereitechnik, Gießverfahren.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verformungstechnik
– verfahrenstechnische Lösungskonzepte bei der Herstellung von Walzprodukten entwickeln sowie Stichplanberechnungen durchführen;
– die Herstellungsrouten von den Standardwalzprodukten erklären.
Bereich Verformungstechnik:
Standardwalzstraßen, Stichplanberechnung im Bereich des Walzens.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gießtechnik
– die Grundlagen der Erstarrungsmechanismen von unterschiedlichen Legierungssystemen erklären;
– Anschnittsberechnungen von realen Gussteilen durchführen;
– die wesentlichen Gusswerkstoffe und die damit zusammenhängenden Gussfehler erklären;
– Gussfehler in Abhängigkeit des verwendeten Verfahrens analysieren.
Bereich Gießtechnik:
Gusswerkstoffe, Gießbarkeit und Gussfehler, Anschnittsberechnung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– metallographische Schliffproben präparieren;
– Werkstoffprüfungen aus dem Bereich der Qualitätssicherung durchführen.
Laboratorium Metallurgie
– elektrochemische Zusammenhänge erklären und entsprechende Versuche durchführen.
Laboratorium Naturwissenschaften
– einfache qualitative Analysen durchführen;
– einfache chemische Versuche aufbauen und durchführen;
– Versuche zur Bestimmung von physikalischen Kennwerten durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– Methoden der maschinellen Schliffprobenpräparation und qualitative Gefügeauswertungen an metallographischen Schliffproben durchführen;
– mechanische Werkstoffprüfungen an metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen durchführen.
Laboratorium Metallurgie
– modellhafte Untersuchungen metallurgischer Prozesse durchführen;
– Siebanalysen von körnigen Rohstoffen durchführen.
Laboratorium Naturwissenschaften
– einfache quantitative Analysen durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– mechanische Werkstoffprüfungen an keramischen Werkstoffen durchführen;
– spezielle zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchführen;
– spezielle physikalische Eigenschaften von Werkstoffen bestimmen.
Laboratorium Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
– geeignete Werkstoffprüfverfahren kompetenz- und fachbereichsübergreifend auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten durchführen.
Laboratorium Metallurgie
– eine Elektrolysezelle aufbauen und eine Elektrolyse in wässriger Lösung durchführen;
– eine Anreicherung und Reinigung schwachkonzentrierter, metallhaltiger Lösungen durchführen;
– aus Abkühlkurven von Reinmetallen und Legierungen deren Zusammensetzungen ermitteln.
Laboratorium Energie- und Umwelttechnik, Projektmanagement
– physikalische Kennwerte von Rohstoffen sowie von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen bestimmen und interpretieren;
– Prüfkonzepte für metallische und nichtmetallische Werkstoffe erstellen, durchführen und analysieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Werkstoffprüfung
– Werkstoffprüfkonzepte für die Entwicklung und werkstofftechnische Untersuchung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kompetenz- und fachbereichsübergreifend durchführen;
– quantitative Gefügeauswertungen an metallischen Schliffproben durchführen;
– Gefügeuntersuchungen an keramischen Schliffproben durchführen.
– spezielle technologische Werkstoffprüfungen durchführen.
Laboratorium Metallurgie
– Versuche zur Reduktionsmetallurgie aufbauen und durchführen;
– Versuche zu pyrometallurgischen und hydrometallurgischen Gewinnungs- und Raffinationsmethoden aufbauen sowie die Teilprozesse simulieren und praktisch ablaufen lassen;
– Analysenmethoden zur Beurteilung von Roh- und Reststoffen im Hinblick auf die erforderlichen Informationen selektieren, aufbauen, durchführen und die Ergebnisse interpretieren;
– Simulationen metallurgischer Prozesse mit Unterstützung thermodynamischer Programme durchführen.
Laboratorium Gießerei- und Umformtechnik
– Versuche zur Veredelung von Werkstoffen (Legieren, Feinen, Veredeln etc.) durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“; Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I . Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Moderne Werkstoffe
– keramische Werkstoffe und deren Rohstoffe analysieren.
Bereich Stoffkreisläufe
– einfache Verfahren und chemische Zusammenhänge zur Herstellung von Produkten der metallurgischen Industrie anwenden.
Bereich Verformungstechnik
– mit einfachen Werkzeugen und Maschinen schmieden.
Bereich Gießtechnik
– mit unterschiedlichen Techniken und Verfahren einfache Werkstücke gießen.
Bereich Produktionstechnik
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe für die entsprechenden Bearbeitungsverfahren an Werkstoffen beschreiben und zuordnen;
– die Fertigung von Werkstücken und Bauteilen auf Grund von erstellten Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen Maschinen durchführen.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Werkstätte „Silikatverarbeitung 1“ (Aufbereitung und Verarbeitung plastischer Massen).
Bereich Stoffkreisläufe:
Werkstätte „Chemisch-technologische Werkstätte 1“ (Triebkräfte der Natur, Kinetik und Katalyse, chemisches Gleichgewicht, pH-Wert, Redox-Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse und galvanische Elemente, Korrosion).
Bereich Verformungstechnik:
Werkstätte „Schmiedetechnik 1“ (Schmieden mit einfachen Werkzeugen und Maschinen).
Bereich Gießtechnik:
Werkstätte „Gießerei 1“ (Herstellung einfacher Gussstücke).
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Werkstätte 1“ (Grundausbildung durch manuelle und mechanische Bearbeitung von relevanten Werkstoffen).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Moderne Werkstoffe
– keramische Werkstoffe und deren Rohstoffe analysieren.
Bereich Stoffkreisläufe
– einfache Verfahren und chemische Zusammenhänge zur Herstellung von Produkten der metallurgischen Industrie anwenden.
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen;
– die Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Verformungstechnik
– mit Werkzeugen und Maschinen schmieden.
Bereich Gießtechnik
– mit unterschiedlichen Techniken und Verfahren Werkstücke gießen.
Bereich Produktionstechnik
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe für die entsprechenden Bearbeitungsverfahren an Werkstoffen beschreiben und zuordnen;
– die Fertigung von Werkstücken und Bauteilen auf Grund von erstellten Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen Maschinen durchführen.
Bereich Schweißtechnik
– einfache Schweißverfahren anwenden.
Bereich Moderne Werkstoffe:
Werkstätte „Silikatverarbeitung 2“ (Aufbereitung und Verarbeitung nichtplastischer Massen).
Bereich Stoffkreisläufe:
Werkstätte „Chemisch-technologische Werkstätte 2“ (Oxidations- und Reduktionsprozesse).
Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Installation und Aufbau elektrischer und elektronischer Grundschaltungen; Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte; Fehlersuche).
Bereich Verformungstechnik:
Werkstätte „Schmiedetechnik 2“ (Schmieden mit einfachen Werkzeugen und Maschinen).
Bereich Gießtechnik:
Werkstätte „Gießerei 2“ (Gießen nach unterschiedlichen Techniken und Verfahren).
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Werkstätte 2“ (Maschinelle Bearbeitung von relevanten Werkstoffen).
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Arbeitsplanung- und Steuerung, Auftragserstellung, Kalkulation, Materialwirtschaft).
Bereich Schweißtechnik:
Werkstätte „Schweißtechnik“ (Schweiß- und Lötverfahren).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
{
"type": "unterschrift",
"halign": "c",
"children": [
{
"type": "n",
"value": "(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)"
}
]
}{
"type": "unterschrift",
"value": "1. Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik",
"halign": "l"
}| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 14 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 6(1) | 14 | (I) bzw. II | |||||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | |||||||||
| 4. | Konstruktion und Mechanik 5 | 4(2) | 3(2) | 3 | 2 | – | 12 | I | |||||||||
| 5. | Geologie und Gewinnung von Rohstoffen | 2 | 2 | 2 | 2 | 4 | 12 | I | |||||||||
| 6. | Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen | – | 2 | 3 | 2 | 3 | 10 | I | |||||||||
| 7. | Energie- und Umwelttechnik | 3 | 3 | 3 | 3 | 4 | 16 | I | |||||||||
| 8. | Laboratorium | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||||||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 5 | 4 | 4 | 4 | – | 17 | III bzw. IV | |||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | ||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 10 | X 11 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 12 | |||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV. abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im III. und IV. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel in Z 1; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
11 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
12 Gemäß Stundentafel gemäß Z 1.
13 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel gemäß Z 1.
14 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Geologie, Exploration, Gewinnung, Förderung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Recycling von mineralischen Rohstoffen und im Bereich der Energietechnik ausführen. Hinsichtlich einer gesamtheitlichen Betrachtung stehen Ressourcenschonung durch gezielten Einsatz von Maßnahmen des Recyclings und Optimierung des Rohstoffeinsatzes im Einklang mit Mensch und Natur im Vordergrund. Die Absolventinnen und Absolventen können in den Bereichen Geologie, Rohstoffexploration, Gewinnung, Aufbereitung, Verarbeitung, Analytik von Rohstoffen, Qualitätssicherung- und Qualitätsmanagement, Energietechnik sowie in den vor- und nachgelagerten Sektoren eingesetzt werden. Die Ausbildung wird durch eine umfassende Betrachtung und Analyse von benötigten Energieträgern, deren Einsatz und Kreisläufe ergänzt. Aus der globalen Situation betreffend die nachhaltige Versorgung mit mineralischen Rohstoffen und Energie, welche den Wohlstand der heutigen Gesellschaft gewährleisten und die Basis für nachfolgende Sektoren darstellen, resultiert angesichts der ständig voranschreitenden technologischen Entwicklung ein enormer Bedarf an einschlägig qualifizierten technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse, können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen, einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern und ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, können die Voraussetzungen für eine Insolvenz und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen. Sie sind in der Lage die wesentlichen Bestandteile des Umweltrechts auf betriebliche Gegebenheiten anzuwenden und können Betriebsstätten der Rohstoffindustrie hinsichtlich Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen analysieren. Sie kennen das Mineralrohstoffgesetz und die bergrechtlichen Vorschriften und können die nach Betriebsart und Bergbauzweig in Betracht kommenden einschlägigen Vorschriften anwenden.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Werkstoffe- und Fertigungsverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau, ihre Eigenschaften, die normgerechte Bezeichnung sowie die wichtigsten Anwendungsbereiche und Fertigungsverfahren.
Im Bereich Konstruktion und CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken, händische Zeichentechniken und die Funktionen eines CAD-Programms und können einfache Entwurfszeichnungen sowie Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen und ein 3D-CAD-Programm bedienen, um damit systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen von einfachen technischen Bauteilen und Baugruppen normgerecht darzustellen.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der technischen Mechanik und können diese auf technische Probleme hinsichtlich Analyse, Berechnung, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse von konkreten Fragestellungen aus den Gebieten Statik, Festigkeitslehre, Kinematik, Kinetik, Hydromechanik und Thermodynamik anwenden.
Im Bereich Geologie und Lagerstättenlehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und Zusammensetzung der Gesteine und können die geologischen Vorgänge der Erde erfassen. Basierend darauf sind sie in der Lage regionale und strukturgeologische Prozesse zu verstehen und nachzuvollziehen. Für die Erkundung von Lagerstätten und Vorkommen können sie angepasste Explorationsverfahren auswählen und deren Ergebnisse interpretieren. Sie können die Bonität einer Lagerstätte beurteilen und verstehen die Zusammenhänge in der Mineralwirtschaft.
Im Bereich Abbauverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Abbauverfahren, sowohl Über- als auch Untertage, und können Wasserhaltungs- und Bewetterungsmaßnahmen festlegen. Sie können die unterschiedlichen Verfahren auf deren Einsetzbarkeit prüfen, die Auswirkung auf die Qualität der Produkte bestimmen und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchführen. Des Weiteren sind sie in der Lage, Sprenganlagen auszulegen und deren Umwelteinflüsse zu beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundprinzipien der Bergschadenkunde und können Konzepte zur Vermeidung von Bergschäden erstellen.
Im Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik können die Absolventinnen und Absolventen eine Beschreibung und Klassifizierung unterschiedlicher Böden durchführen. Sie kennen die Grundlagen der Gebirgs- und Felsmechanik und der geotechnischen Berechnungen und können Sicherungsmaßnahmen planen.
Im Bereich Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Funktion relevanter Komponenten der Fördertechnik, wie Seiltriebe, Kettentriebe, Lastaufnahmemittel. Sie können stetige und unstetige Fördersysteme für rohstofftechnische Aufgabenstellungen auswählen und auslegen und deren Energiebedarf und Energieeffizienz bestimmen und analysieren.
Im Bereich Markscheidekunde und Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen den Gegebenheiten entsprechende Methoden auswählen um Vermessungsaufgaben zu planen und durchzuführen. Sie können Bergbaukarten lesen, interpretieren und erstellen und kennen dazugehörige gesetzliche Bestimmungen.
Im Bereich Rohstoffverarbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Verfahren und Aggregate zur Zerkleinerung, Klassierung und Sortierung von Rohstoffen und können für unterschiedliche Aufgabenstellungen geeignete auswählen. Sie sind in der Lage, Rohgutarten zu klassifizieren und angepasste Aufbereitungsstammbäume zu erstellen. Die Anlagenkreisläufe der Aufbereitungsanlagen von Erzen, Bau- und Energierohstoffen und Industriemineralien sind bekannt und können wirtschaftlich bewertet werden.
Im Bereich Maschinen und Anlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Maschinenteile und ausgewählte Sonderkonstruktionen von Bergbaumaschinen aus dem Bereich Bohren, Lösen, Laden, Fördern und Absetzen. Sie sind in der Lage, eine vom Bergbauzuschnitt abhängige Auswahl und Auslegung von geeigneten Bergbauzubehör und -anlagen durchzuführen und können diese Systeme hinsichtlich Leistung und Energieeinsatz untersuchen.
Im Bereich Analytik und Prüftechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Prüftechniken und Analyseverfahren zur Bestimmung qualitätsrelevanter Kenngrößen, wie zum Beispiel chemische Analyse, Rein-, Roh- und Schüttdichte, Suszeptibilität, Korngrößenverteilung und Weißegrad. Basierend darauf können sie die Rohstoffe, Halbfabrikate und Produkte charakterisieren und Qualitätssicherungsmaßnahmen planen und durchführen.
Im Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling kennen die Absolventinnen und Absolventen die Aufbereitungs- und Veredelungsverfahren und können geeignete Anlagen identifizieren, auswählen und bewerten. Sie kennen die Richtlinien und Normen zur Lagerung und Verarbeitung von sekundären Rohstoffen. Für ausgewählte Sekundärrohstoffe sind die Verfahrensstammbäume bekannt und können bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Im Bereich Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente sowie typischer Kenndaten und Kennlinien und können einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen und auswerten.
Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Programmierbefehle, um Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen mit verschiedenen Anwendungen auswerten und hinsichtlich Rohstoff- und Energietechnikanwendungen analysieren zu können.
Im Bereich Energie- und Wärmetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die natürlichen Stoffkreisläufe und Energiesysteme unseres Planeten und können die Auswirkungen des Menschen auf diese beschreiben und quantifizieren. Sie können die Systeme zur primären Energiegewinnung, insbesondere aus regenerativen Energiequellen, sowie zur Energiespeicherung auswählen und entsprechend den Anforderungen auslegen. Die Absolventinnen und Absolventen können einfache Zustandsänderungen, Energieumsatz, Wirkungsgrade sowie thermodynamische Kreisprozesse berechnen und kennen Methoden der Wirkungsgradsteigerung (Kraft-Wärme-Kopplungen). Die Absolventinnen und Absolventen können moderne und ökologische Energiekonzepte in Verkehr und Rohstoffindustrie analysieren und beurteilen.
Im Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Stoffkreisläufe sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen beschreiben und identifizieren. Sie können die wesentlichen umweltschutzrelevanten Größen und die Messtechnik anwenden. Die Konzepte für den Betrieb den Aufbau und die Überwachung von Halden und Deponien sind den Absolventinnen und Absolventen bekannt. Sie können Verfahren und Anlagen zur Abluft-, Abgas- und Abwasserbehandlung erklären und deren Einsatzbereich beurteilen. Sie sind in der Lage die Auswirkungen einzelner Verfahren zur Rohstoffgewinnung auf die Umwelt zu erkennen, zu beurteilen und geeignete Reduktionsmaßnahmen zu ergreifen.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert und den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differenzials-Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix), Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen), Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung), Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation), Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse), Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation), Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung), Export und Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts (Verwaltungsorganisation und -verfahren), Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung), Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplanes), statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung), Dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes, E Commerce–Gesetz, Urheberrecht, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentationen über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten, Geschäftskennzahlen, allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen), Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess), Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im Unternehmensgesetzbuch, Rechtsformen von Unternehmen), Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und -präsentation, Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern sowie situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden;
– die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Recht
– die Bestimmungen des österreichischen Mineralrohstoffgesetzes, die auf dem Mineralrohstoffgesetz beruhenden Verordnungen und bergrechtlichen Nebenvorschriften erläutern;
– die Bestimmungen der verfahrensrechtlichen Vorschriften anwenden;
– die Betriebsstätten hinsichtlich landschaftlicher Auswirkungen für den jeweiligen Betriebszyklus unter Berücksichtigung relevanter Rechtsvorschriften analysieren und Methoden zur Minimierung, Nachnutzung, Rekultivierung und Renaturierung anwenden.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow’sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie), Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile), Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele), Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes.
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung), weitere Geschäftsprozesse.
Bereich Recht:
Österreichisches Mineralrohstoffgesetz, die auf dem auf dem Mineralrohstoffgesetz beruhenden Verordnungen und bergrechtlichen Nebenvorschriften; Bergbauberechtigungswesen; Bestimmungen der verfahrensrechtlichen Vorschriften; Betriebsanlagenrecht einschließlich der Genehmigungsverfahren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Recht
– die nach Betriebsart und Bergbauzweig in Betracht kommenden Vorschriften über durchzuführende Schutzmaßnahmen anwenden;
– die Bestimmungen des Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes auf betriebliche Problemstellungen anwenden;
– Arbeitsplätze hinsichtlich arbeitssicherheitstechnischer Aspekte analysieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business, Cross-Culture, Projektpräsentation.
Bereich Recht:
Vorschriften über durchzuführende Schutzmaßnahmen nach Betriebsart und Bergbauzweig, Sicherheitskonzepte für die jeweiligen Betriebsarten und -zweige der mineralischen Rohstoffe gewinnenden Industrie, spezielle Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in der Praxis, Grubenrettung, Übungen; Maschinensicherheit, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsschutz, Psychologie in der Arbeitswelt; Evaluierung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– die Prozesse und ihre Schnittstellen im Unternehmen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen), Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation), Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten), Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung), Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf sowie die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC–Analyse, XYZ–Analyse), Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme), Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA), Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variablen Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten), Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung), Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams), Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung), Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme), Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung), Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation), Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche), Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit), Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung), Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten), Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung), Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang), Betriebssysteme (marktübliche Betriebssysteme, Installation, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung, Datensicherung), Datensicherheit (Virenschutz, Firewalls, Updates, Service Packs, Digitale Signatur), Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web (LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, E-Commerce, E Government und E-Banking, einfache Webseitengestaltung, Webmail, Mailclient, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen), Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte (Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts, Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source, gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Betriebstechnische Anwendungen (erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation), objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit), Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports), Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang), Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe, elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau und ihre Eigenschaften erklären sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
– die verschiedenen Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben.
Bereich Konstruktion und CAD
– normgerechte Zeichnungen lesen und Abbildungsmethoden verstehen;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Konstruktionsaufgaben lösen.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Kraft, Moment, Druck, Energie, und Leistung, sowie die Wirkung dieser Größen für ausgewählte Anwendungen beschreiben.
Bereich Werkstoffe und Fertigungsverfahren:
Einteilung, Aufbau, Eigenschaften und Anwendung der Werkstoffe, Normung, Aufbau, Herstellung und Anwendung von metallischen Werkstoffen; Fertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten), Verfahrenstechnik (Änderung von Stoffeigenschaften, Vorrichtungen und Maschinen).
Bereich Konstruktion und CAD:
Grundbegriffe der Konstruktion; skizzieren und darstellen einfacher technischer Objekte, Zeichennormen, Erfassen einfacher technischer Körper (CAD-System).
Bereich Mechanik:
Statik (ebene Kraftsysteme).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und CAD
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden technische Bauteile und einfache Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik
– die Wirkung von Kraft, Moment, Druck, Energie und Leistung für ausgewählte Anwendungen berechnen;
– die Grundgesetze der Reibung erklären und anwenden.
Bereich Konstruktion und CAD:
Zusammenstellungszeichnungen; Fertigungsunterlagen; Funktion, Anwendung, Berechnung und Dimensionierung von grundlegenden Maschinenelementen.
Bereich Mechanik:
Anwendungen in der ebenen Statik; Grundlagen der Reibung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und CAD
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik
– Reibungsprobleme für Anwendungsfälle der Rohstofftechnik lösen.
Bereich Konstruktion und CAD:
3D-Modellieren von Bauteilen und Baugruppen (3D-CAD).
Bereich Mechanik:
Reibung auf der schiefen Ebene und an Maschinenteilen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– von technischen Geometrien den Schwerpunkt berechnen;
– das Festigkeitsverhalten von Werkstoffen zur Dimensionierung von technischen Bauteilen anwenden;
– die Grundbeanspruchungsarten in der Festigkeitslehre berechnen;
– Schnittgrößen von Trägern und Balken ermitteln;
– zusammengesetzte Beanspruchungen von Bauteilen erkennen und analysieren.
Bereich Mechanik:
Schwerpunktlehre; Festigkeit von Werkstoffen, Festigkeitslehre; Schnittgrößen, Grundbeanspruchungsarten; zusammengesetzte Beanspruchung, Mohr’scher Spannungskreis.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren;
– die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern für Translation und Rotation analysieren.
Bereich Mechanik:
Kinetik; Kinematik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Vorgänge in ruhenden und sich bewegenden Flüssigkeiten analysieren und darauf aufbauend einfache Systeme auslegen.
Bereich Mechanik:
Hydrostatik, Hydrodynamik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– die Vorgänge in ruhenden und sich bewegenden Gasen analysieren;
– Kreisprozesse berechnen und deren Wirkungsgrade ermitteln;
– die Phänomene der Wärmeübertragung verstehen.
Bereich Mechanik:
Thermodynamik; Kreisprozesse und deren Wirkungsgrade; Wärmeübertragung.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre
– die Grundlagen der Mineralogie, Petrologie und Geologie erklären;
– die Entstehung, Eigenschaften und Zusammensetzung von Gesteinen und Mineralien erklären;
– geologische Vorgänge auf der Erde erfassen und nachvollziehen.
Bereich Abbauverfahren
– die wichtigsten obertägigen Abbauverfahren und Zuschnitte aufzählen, erklären und wirtschaftlich betrachten;
– die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Obertageabbauverfahren und -techniken analysieren;
– die Umweltauswirkungen obertägiger Abbauverfahren aufzählen und Maßnahmen zur Reduktion beschreiben.
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre:
Grundlagen der Rohstoffgeologie; Mineralogie und Petrologie; überregionale Geologie.
Bereich Abbauverfahren:
Abbauverfahren im Tagebau wie Etagen-, Wand- Flächen- und Trichterbau auf Fest und Lockergestein, Grundlagen der Gewinnung, Wirtschaftliche Betrachtung; Infrastrukturelle Maßnahmen im Tagebau, Vor- und Nachteile obertägiger Abbauverfahren; Umweltauswirkungen der Abbauverfahren – Maßnahmen zur Reduktion (wie zB Staub, Lärm und Vibration).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre
– regionale geologische Prozesse verstehen;
– strukturgeologische Prozesse und deren Einflüsse nachvollziehen;
– die Grundlagen der Explorations- und Prospektionsverfahren anwenden.
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre:
Regionale Geologie (Entstehung der Alpen); Strukturgeologie; Grundlagen der Rohstoffexploration und -prospektion.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik
– die Klassifizierung und Beschreibung von Böden durchführen;
– die wichtigsten Methoden der Gebirgsklassifizierung anwenden.
Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik:
Bodenklassifizierung und -mechanik; Auswertung von Bohrprofilen, Grundlagen der Geotechnik und der Gebirgsmechanik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abbauverfahren
– die Vor- und Nachteile untertägiger Abbauverfahren und -techniken analysieren;
– die infrastrukturellen Maßnahmen im Untertagebau verstehen;
– die im Untertagebau eingesetzten Maschinen erklären;
– die Grundprinzipien der Bergschadenkunde anwenden und verstehen;
– die Grundsätze zur Vermeidung von Bergschäden anwenden.
Bereich Markscheidekunde und Vermessungswesen
– die wesentlichen Aufgaben, Instrumente und Methoden für Vermessungsaufgaben auswählen und verstehen;
– Bergbaukarten erstellen, lesen und interpretieren;
– grundlegende Vermessungsaufgaben durchführen und deren Ergebnisse auswerten, beurteilen und analysieren.
Bereich Abbauverfahren:
Abbauverfahren im Untertagebergbau, Aus- und Vorrichtungsmethoden, Versatztechniken; Ausbauverfahren sowie infrastrukturelle Maßnahmen im Untertagebau; Maschinen und Geräte für untertägige Gewinnung; Bergschadenkunde; Vermeidung von Bergschäden.
Bereich Markscheidekunde und Vermessungswesen:
Kataster, Koordinatensysteme, Lage- und Höhenvermessung; Bergbaukartenkunde, gesetzliche Bestimmungen; Vermessungsaufgaben bei der Rohstoffsuche und Gewinnung, Methoden der Vermessungstechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre
– die geologische Entstehung der wichtigsten Rohstoffe nachvollziehen;
– die Lagerstätten beschreiben und deren Parameter ableiten.
Bereich Fördertechnik
– die Aufgaben der Fördertechnik erklären und ihre Unterteilung beschreiben;
– den Aufbau, die Funktion und Arbeitsweise von Maschinen und Anlagen der Fördertechnik erklären;
– die Grundtypen von Bergbaumaschinen und Bergbauanlagen erklären.
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre:
Entstehung der wichtigsten Rohstoffe; Bestimmungsparameter einer Lagerstätte, Grundlagen der Lagerstättenkunde (wichtige Rohstoffprovinzen).
Bereich Fördertechnik:
Grundlagen der Fördertechnik, Aufbau und Funktion der Komponenten der Fördertechnik; Seil- und Kettentriebe, Lastaufnahmemittel; Gewinnungs- und Transportmaschinen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik
– Setzungsberechnungen durchführen;
– die Methoden der Böschungsstabilität im Festgestein auswerten und Sicherungsmaßnahmen auswählen;
– Anker- und Stützmittelsysteme auslegen;
– Maßnahmen gegen Grundbruch- und Erddruckversagen setzen.
Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik:
Setzungsberechnung; Berechnung der Böschungsstabilität im Festgestein und Sicherungsmaßnahmen; Anker- und Stützmittelsysteme; Grundbruch und Erddruckberechnungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abbauverfahren
– die Grundlagen der Sprengtechnik anwenden und Prognoserechnungen für Sprengerschütterungen durchführen;
– die Auswirkungen von Sprengarbeiten beurteilen.
Bereich Fördertechnik
– Stetig- und Unstetigförderer in der Rohstoffgewinnung beschreiben;
– Förderkonzepte für die Rohstofftechnik beurteilen und einfache Förderanlagen auslegen und auswählen.
Bereich Abbauverfahren:
Grundlagen der Sprengtechnik, Prognoserechnung für Sprengerschütterungen; Bestimmungsverfahren für die Ermittlung von Auswirkungen von Sprengarbeiten.
Bereich Fördertechnik:
Stetig- und Unstetigfördersysteme in der Rohstofftechnik; Beurteilung der Förderanlagen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Auslegung und Berechnung von einfachen Förderanlagen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Abbauverfahren
– die Bewetterung und Wasserhaltungssysteme im Untertagebau verstehen und für einfache Anwendungen auslegen.
Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik
– Maßnahmen der Geotechnik erklären und anwenden;
– geotechnische Erkundungen durchführen.
Bereich Abbauverfahren:
Bewetterung und Wasserhaltung.
Bereich Gebirgsmechanik, Geotechnik und Bodenmechanik:
Geotechnik; Grundwasser, geotechnische Erkundung.
10. Semester – Kompetenzmodul 10:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre
– die wirtschaftliche Beurteilung einer Lagerstätte durchführen;
– die Grundlagen der Mineralwirtschaft verstehen;
– in einer gegenstandsübergreifende Projektarbeit Verfahren der Lagerstättenbeurteilung anwenden.
Bereich Abbauverfahren
– Konzepte für die Abbauverfahren und -techniken entwickeln;
– die verschiedenen Einflussparameter im Rahmen eines Projekts miteinander verknüpfen.
Bereich Fördertechnik
– Förderkonzepte für die Rohstofftechnik mit Bezug auf Energieeffizienz entwickeln;
– Stammbäume und Stoffströme im Bereich der Fördertechnik entwickeln.
Bereich Markscheidekunde und Vermessungswesen
– in einer gegenstandsübergreifende Projektarbeit Verfahren des Markscheide- und Vermessungswesen einsetzen.
Bereich Geologie und Lagerstättenlehre:
Bonität der Lagerstätte, Bauwürdigkeit von Lagerstätten; Mineralwirtschaft; Gegenstandsübergreifende Projektarbeit.
Bereich Abbauverfahren:
Entwicklung von Abbaukonzepten; Gegenstandsübergreifende Projektarbeit.
Bereich Fördertechnik:
Erstellung von Förderkonzepten für die Rohstoffgewinnung; Energiebedarf und Energieeffizienz, Stammbäume und Stoffströme im Bereich der Fördertechnik; Sicherheitstechnische Aspekte.
Bereich Markscheidekunde und Vermessungswesen:
Gegenstandsübergreifende Projektarbeit (Übertragen der Planung in die Örtlichkeit).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rohstoffverarbeitung
– die Grundlagen der Zerkleinerungsmechanismen beschreiben;
– Hauptkomponenten von Zerkleinerungsmaschinen erklären und Anwendungen identifizieren.
Bereich Rohstoffverarbeitung:
Zerkleinerungsmechanismen; Aggregate der Primärzerkleinerung, Sekundärzerkleinerung und Mahlung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rohstoffverarbeitung
– die Grundlagen der Klassierung von primären und sekundären Rohstoffen erklären;
– Anwendungsbereiche und Wirkmechanismen der einzelnen Verfahren und Anlagen beschreiben und Berechnungen zur Aggregatsauswahl durchführen.
Bereich Rohstoffverarbeitung:
Physikalische und mechanische Grundlagen der Klassierung; Klassieren im Schwer- und Fliehkraftfeld, Nass- und Trockenverfahren zur Herstellung von Korngrößenklassen, Siebklassierer, Stromklassierer, Zuteiler für Klassiermaschinen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rohstoffverarbeitung
– die Grundverfahren der Sortierung von primären und sekundären Rohstoffen und deren physikalischen Grundlagen beschreiben;
– die Sortierverfahren nach ihrer Anwendbarkeit für ausgewählte Rohstoffe beurteilen;
– die Aufbereitungsprodukte der Sortierung und deren Veredelungstechnologien erklären.
Bereich Maschinen und Anlagen
– den Aufbau und die Funktion von Maschinenelementen verstehen und diese auf deren Vor- und Nachteile hin analysieren.
Bereich Rohstoffverarbeitung:
Sortierverfahren für Erze, Kohlen und Industrieminerale; Rohgutarten; Veredelungsprozesse, Anwendung von Qualitätsdiagrammen bei der Rohstoffverarbeitung.
Bereich Maschinen und Anlagen:
Gleit- und Wälzlagerungen, Wellen und Nabenverbindungen, Bremssysteme und deren Komponenten, Kupplungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rohstoffverarbeitung
– Kennzahlen von Aufbereitungstechnologien aufstellen und berechnen;
– Anlagenkreisläufe der Aufbereitung aufnehmen, beschreiben und analysieren.
Bereich Analytik und Prüftechnik
– die Prüftechniken und Analyseverfahren bei Rohstoffprodukten erklären;
– die Richtlinien bei der Lagerung und Verpackung von primären und sekundären Rohstoffen beschreiben;
– die Diagramme und Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Produktqualität anwenden.
Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling
– ausgewählte Aufbereitungs- und Veredelungstechnologien bei sekundären Rohstoffen erklären;
– die wesentlichen Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung und Lagerung von sekundären Rohstoffen und Produkten benennen.
Bereich Rohstoffverarbeitung:
Aufnahme von Leistungskenngrößen der Aufbereitung; Inhalte und Bilanzen von Aufbereitungsgütern, Anwendung von Qualitätsdiagrammen bei der Rohstoffverarbeitung.
Bereich Analytik und Prüftechnik :
Prüftechniken und Analyseverfahren für Erze, Kohlen, Industrieminerale; Richtlinien zur Lagerung und Verpackung von Rohstoffen; Charakterisierung der Produkte und Grundlagen der Qualitätssicherung.
Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling:
Aufbereitungs- und Veredelungsverfahren bei sekundären Rohstoffen; Umwelttechnische und rechtliche Rahmenbedingungen bei sekundären Rohstoffen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rohstoffverarbeitung
– die Agglomerationstechniken von primären und sekundären Rohstoffen beschreiben und anwenden;
– die Grundlagen der Entwässerung und Trocknung beschreiben, Aggregate erklären und die Prozessführung darstellen;
– ausgewählte Stammbäume von primären und sekundären Rohstoffen erklären und deren Aufbereitung und Veredelung beschreiben, analysieren und bewerten.
Bereich Maschinen und Anlagen
– den Aufbau, die Funktion und Arbeitsweise von pneumatischen und hydraulischen Antriebssystemen beschreiben und einfache Systeme auslegen;
– die Wichtigkeit von Sicherheitseinrichtungen im Bergbau verstehen und entsprechende Sicherheitseinrichtungen auswählen.
Bereich Rohstoffverarbeitung:
Grundlagen und Aggregate zum Agglomerieren (Brikettieren, Pelletieren und Sintern); Prozesse, Verfahren und Anlagen zur Trocknung; Klassierkreisläufe für Trocken- und Nassklassierung, Sortierstammbäume (Dichtesortierung, Magnetscheidung, Elektrosortierung, optische Sortierung und Flotation), Stammbäume von Erzen, Industriemineralien, Energierohstoffen und sekundären Rohstoffen.
Bereich Maschinen und Anlagen:
Funktionsprinzipien hydraulischer und pneumatischer Bauelemente, Antriebsarten und deren Vor- und Nachteile, Auslegung; Sicherheitseinrichtungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analytik und Prüftechnik
– die produktbegleitende Qualitätssicherung und Lösungskonzepte zur qualitativen Beurteilung von Rohstoffen realisieren.
Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling
– sekundäre Rohstoffe charakterisieren und deren Aufbereitbarkeit beurteilen;
– Aufbereitungsstammbäume von sekundären Rohstoffen erklären und analysieren.
Bereich Analytik und Prüftechnik :
Labortechnik, Diagramme und Berechnungsmethoden bei der Ermittlung der Rohstoffqualität, Qualität von Zwischenfabrikaten, Anwendung von Normen, chemische und physikalische Eigenschaften der Rohstoffprodukte.
Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling :
Qualitätskriterien bei sekundären Rohstoffen, Charakterisierung und Beurteilung von sekundären Rohstoffen; Anwendung von Prüftechniken sowie Analyseverfahren, bedarfsorientierte Aufbereitungs- und Veredelungstechniken bei sekundären Rohstoffen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Rohstoffverarbeitung
– aufbereitungstechnische Lösungskonzepte für primäre und sekundäre Rohstoffe entwickeln;
– die Grundlegenden Stoffsysteme für Baustoffe, Keramik, Glas und Feuerfestprodukte erklären und interpretieren;
– die Herstellung, Qualitätsmerkmale und Anwendungen von mineralischen Grundstoffen verstehen.
Bereich Maschinen und Anlagen
– den Aufbau, die Funktion und Arbeitsweise von Kraft- und Arbeitsmaschinen und deren Antriebskonzepte verstehen;
– Anlagen und Maschinen zur Energieumwandlung sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt beschreiben.
Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling
– Lösungskonzepte für die Verarbeitung von sekundären Rohstoffen entwickeln.
Bereich Rohstoffverarbeitung:
Entwicklung von Aufbereitungsstammbäumen für ausgewählte Rohstoffe, Gegenstandsübergreifende Projekte; Phasensysteme für Baustoffe, Keramik, Glas und Feuerfestprodukte; Herstellungsprozesse und Routen für mineralische Grundstoffe.
Bereich Maschinen und Anlagen:
Funktionsweise von Kraft- und Arbeitsmaschinen, Antriebskonzepte einfacher Kraft- und Arbeitsmaschinen; Anlagen zur Energieumwandlung, Technik und Prozessgestaltung von Anlagen.
Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling :
Ausgewählte Lösungskonzepte bei der Aufbereitung und Produktverarbeitung von sekundären Rohstoffen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analytik und Prüftechnik
– Beurteilungskriterien bei Rohstoffprodukten festlegen;
– Konzepte für produktbegleitende Qualitätssicherung erstellen.
Bereich Analytik und Prüftechnik :
Beurteilungskriterien bei Rohstoffprodukten; Konzepte zur produktbegleiteten Qualitätssicherung.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente beschreiben und typische Kenndaten und Kennlinien verstehen;
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen und elektrische und nichtelektrische Größen messen;
– Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Energie- und Wärmetechnik
– natürliche Stoffkreisläufe und Energiebilanzen der Erde und den Einfluss des Menschen auf diese beschreiben;
– primäre und sekundäre Energiequellen und Methoden zur Energiespeicherung erklären, sowie deren Vor- und Nachteile, insbesondere aus ökologischer Sicht, vergleichen.
Bereich Elektrotechnik:
Gleich- und Wechselstromtechnik; Elektronik; Digitaltechnik, Antriebstechnik, Schutzmaßnahmen.
Bereich Energie- und Wärmetechnik:
Stoff- und Energiebilanzen der Erde; nicht erneuerbare und erneuerbare Energieträger, sekundäre Energieträger, Konzepte zur Energiespeicherung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die grundlegenden Programmierbefehle in Verbindung mit rohstoff- und energietechnischen Anwendungen durchführen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensorik, Pneumatik, Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Programmierung verschiedener Module mit und ohne Analogwertverarbeitung realisieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Prozessleitsysteme, Programmierung und Datenauswertung einer SPS.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen auslesen.
Bereich Energie- und Wärmetechnik
– die in der Wärmelehre gebräuchlichen Zustandsgrößen und Prozessgrößen definieren und einsetzen;
– für vorgegebene Zustandsänderungen die Werte der Zustands- und Prozessgrößen berechnen;
– die Grundgesetze und die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung analysieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Robotik, Optische Codierung, RFID.
Bereich Energie- und Wärmetechnik :
Zustands- und Prozessgrößen der Wärmelehre; feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, Chemie und Physik der Verbrennung; Wärmeübertragung, Energiebilanz und Wirkungsgrad.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen mit verschiedenen Anwendungen auswerten und hinsichtlich Rohstofftechnikanwendungen analysieren.
Bereich Energie- und Wärmetechnik
– Anlagen zur primären Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen sowie ihre ökologischen Auswirkungen erklären und zur Auslegung relevante Parameter bestimmen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Bildverarbeitung, Regelungstechnik.
Bereich Energie- und Wärmetechnik:
Meteorologische und hydrologische Grundlagen, Anlagen zur Strom- und Wärmegewinnung aus regenerativen Energiequellen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik
– Stoffkreisläufe sowie die Ursachen und Auswirkungen von Umweltbelastungen beschreiben und identifizieren;
– die wesentlichen umweltschutzrelevanten Größen und die Messtechnik im Bereich des Umweltschutzes erklären und anwenden ;
– Maßnahmen im Bereich des technischen Umweltschutzes anwenden;
– Auswirkungen der Deponie- und Haldentechnik analysieren.
Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik:
Grundlagen des Umweltschutzes, Wirkungsweise von Anlagen im Bereich des Umweltschutzes; Umwelttechnische Auswirkungen von unterschiedlichen Verfahren der Rohstoffgewinnung; Maßnahmen des technischen Umweltschutzes; Deponie- und Haldentypen sowie Bergeteiche; Konzepte für den Aufbau, Betrieb und die Überwachung von Halden und Deponien.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
– einfache thermodynamische Zustandsänderungen und Kreisprozesse berechnen;
– Methoden zur Wirkungsgradsteigerung von industriellen Anlagen anwenden;
– einfache Anlagen zur Energieerzeugung aus primären Energiequellen auslegen;
– moderne und ökologische Methoden der Energiespeicherung auswählen.
Bereich Energie und Wärmetechnik:
Thermodynamische Zustandsänderungen und Kreisprozesse; Kraft-Wärme-Kopplung; Auslegung von Anlagen zur Energieerzeugung aus primären Energiequellen mit Schwerpunkt auf erneuerbare Energien; Energiespeicher.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik
– Verfahren und Anlagen zur Abluft-, Abgas- und Abwasserbehandlung erklären und Einsatzbereiche beurteilen.
Bereich Energie- und Wärmetechnik
– Systeme der Energieerzeugung und Übertragung benennen, erklären und bewerten;
– moderne und ökologische Energiekonzepte für Verkehr und Industrie entwickeln.
Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik:
Abluft-, Abgas- und Abwasserbehandlung sowie Kreislaufwirtschaft bei der Rohstoffgewinnung.
Bereich Energie- und Wärmetechnik:
Energieerzeugung und Energieübertragung; Formen alternativer Energien.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik
– Lösungskonzepte für den Umweltschutz bei der Rohstoffgewinnung entwickeln.
Bereich Energie- und Wärmetechnik
– energieeffiziente Konzepte für Rohstofftechnikunternehmen entwickeln.
Bereich Umweltschutz sowie Deponie- und Haldentechnik:
Lösungskonzepte für die Vermeidung und Reduktion von Umweltauswirkungen; Gegenstandsübergreifende Projektarbeit.
Bereich Energie- und Wärmetechnik:
Energieeffizienz und Energiemonitoring; Energieeinkauf.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Geologie und Gewinnung
– Gebirgsmechanische Versuche und Auswertungen durchführen;
– Planungs- und Simulationssoftware in der Geologie und Geotechnik einsetzen.
Laboratorium Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen
– Aufbereitungsverfahren und Prüftechniken für Produkte der Rohstofftechnik auswählen und an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten durchführen und die Ergebnisse analysieren.
Laboratorium Energie- und Umwelttechnik
– einfache Stoffflüsse und Stoffumwandlungen berechnen und nachverfolgen.
Laboratorium Informatik und Informationssysteme
– Anlagenmanagementtools im Lebenszyklusmanagement und zur Produktivitäts- und Qualitätssteigerung in der Produktion von Rohstoffen einsetzen;
– Methoden des Informationsmanagements, der Versuchsplanung und der Datenauswertung softwaregestützt anwenden.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Laborbetrieb und Laborordnung, Erstellung von Berichten, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
V. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester – Kompetenzmodul 9:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Geologie und Gewinnung
– Untersuchungsmethoden der Analyse- und Labortechnik in der Rohstofftechnik einsetzen;
– die mit Planungs- und Simulationssoftware in der Geologie und Geotechnik erhaltenen Ergebnisse interpretieren.
Laboratorium Energie- und Umwelttechnik
– Analysen und Techniken aus den Bereichen erneuerbare Energien, Schadstoffüberwachung, Umweltschäden und Ressourceneffizienz anwenden und auswerten.
Laboratorium Informatik und Informationssysteme
– durch Verknüpfung der Produktionsdaten und der Geschäftsdaten fundierte Entscheidungen hinsichtlich der Fertigungs-, Planungs- und Anlagenverwaltungsaktivitäten treffen;
– aus einer Prozessbeschreibung grafisch Geschäftsprozess-, Arbeits- und Dokumentenmodelle erstellen sowie Systeme der Entscheidungsunterstützung und des E-Commerce einsetzen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Laborbetrieb und Laborordnung, Erstellung von Berichten, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten und Werstättenlaboratorien.
I . Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstätten erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen
– Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe für die entsprechenden Bearbeitungsverfahren an Werkstoffen beschreiben und zuordnen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen, Rohrleitungen herstellen und einfache qualitative Analysen durchführen;
– einfache qualitative Analysen durchführen.
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung 1“ (Grundausbildung durch manuelle Bearbeitung von relevanten Werkstoffen).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik 1“ (Aufbau elektrischer Grundschaltungen, Umgang mit Messgeräten, Herstellen von Rohrverbindungen und Strömungskreisläufen).
Werkstätte „Umwelttechnik 1“ (Triebkräfte der Natur, pH-Wert, qualitative Analyse).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Gewinnung von Rohstoffen
– Gesteine und Rohstoffe charakterisieren, geologische Vermessungsaufgaben durchführen.
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen
– Aufbereitungstechniken und die Weiterverarbeitung bei Rohstoffen durchführen;
– die Fertigung von ausgewählten Werkstücken und Bauteilen manuell und maschinell durchführen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– Umweltanalytik.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– elektrische und nichtelektrische Größen messen sowie Messdatenauswertungen durchführen.
Bereich Geologie und Gewinnung:
Werkstätte „Geologie und Gewinnung 1“ (Charakterisierung von Rohstoffen, mineralogische Untersuchungen).
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen:
Werkstätte „Aufbereitungstechnik 1“ (Manuelle Durchführung von Zerkleinerungs- und Klassierprozessen von primären und sekundären Rohstoffen; Massenbilanzen).
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung 2“ (Maschinelle Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen; wesentliche Verbindungstechniken; Holzbearbeitung).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Werkstätte „Umwelttechnik 2“ (Trinkwasseranalyse, Lebenszyklusanalyse).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstätte „Betriebsprozesse 1“ (Messdatenerfassung und Messdatenauswertung; E-Installation).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Gewinnung von Rohstoffen
– Vermessungsaufgaben im Feld durchführen.
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen
– Sortierverfahren einsetzen um eine Konzentration der im Rohgut enthaltenen Wertstoffe zu erreichen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– einfache pneumatische und hydraulische Schaltungen aufbauen;
– einfache Steuerungen programmieren und anwenden;
– einfache Anlagen aus der mechanischen Verfahrenstechnik anwenden;
– quantitative Analysen durchführen.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– aus einer einfachen Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen;
– für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen.
Bereich Geologie und Gewinnung von Rohstoffen:
Werkstättenlaboratorium „Geologie und Gewinnung 2“ (Geologische Untersuchungen (Feldarbeit), Vermessungstechnik und Kartografierung (GIS)).
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen:
Werkstättenlaboratorium „Aufbereitungstechnik 2“ (Manuelle und maschinelle Sortierung von primären und sekundären Rohstoffen).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik 2“ (Bauteile, Aufbau und Inbetriebnahme pneumatischer und hydraulischer Steuerungen).
Werkstättenlaboratorium „Automatisierungstechnik 1“ (Steuerungen, Sensortechnik).
Werkstättenlaboratorium „Energie- und Umwelttechnik 1“ (mechanische Verfahrenstechnik, quantitative Analytik).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Betriebsprozesse 1“ (Auftragserstellung, Kalkulation, Arbeitsvorgänge, Zeitermittlung, Arbeitsplanerstellung, Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie, Qualitätsplanung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
Werkstättenlaboratorium „Modellierung und Simulation 1“ (betriebliche Datenbanken aufbauen und abfragen).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geologie und Gewinnung von Rohstoffen
– Vermessungsaufgaben im Feld durchführen und unter Zuhilfenahme einschlägiger Softwarepakete auswerten.
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen
– ausgewählte Verfahren im Rahmen der Rohstoffaufbereitung ausführen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– hydraulische Schaltungen aufbauen und eine Inbetriebnahme vornehmen;
– regelungstechnische Aufgabenstellung analysieren und Lösungen entwickeln;
– technische Maßnahmen zum Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz sowie zur Luftreinhaltung einsetzen.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– mit einer Produktionsmanagementsoftware einen Produktionsablauf planen und steuern;
– Betriebsdaten aufbereiten und Auswertesystemen zur Verfügung stellen.
Bereich Geologie und Gewinnung von Rohstoffen:
Werkstättenlaboratorium „Geologie und Gewinnung 3“ (Markscheidekunde, softwaregestützte Auswertung).
Bereich Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen:
Werkstättenlaboratorium „Aufbereitung 3“ (Agglomeration von Materialien, Durchführung von Entwässerungsprozessen, Aufbereitung von sekundären Rohstoffen).
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik 3“ (Inbetriebnahme und Einstellung von pneumatischen und hydraulischen Systemen; Hydraulische Regelungen).
Werkstättenlaboratorium „Automatisierungstechnik 2“ (Steuerungen, Regelungstechnik, Sensor- und Aktortechnik, Installation und Wartung).
Werkstättenlaboratorium „Energie- und Umwelttechnik 2“ (Schutzmaßnahmen in der Umwelttechnik).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Betriebsprozesse 2“ (Produktionsplanung und -steuerung (Manufacturing Execution System (MES)).
Werkstättenlaboratorium „Modellierung und Simulation 2“ (Erfassung, Aufbereitung und Monitoring von Betriebsdaten).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; Wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 in der geltenden Fassung.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Abschnitt VI.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt E bis F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||||||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | |||||||||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 3(3) | 2(2) | 2(2) | 6(4) | 15 | I | |||||||||||||
| 4. | Softwareentwicklung und Projektmanagement 4 | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 4(4) | 6(6) | 18 | I | |||||||||||||
| 5. | Netzwerke und Embedded Software 4 | – | 2(1) | 3(3) | 3 | 2 | 10 | I | |||||||||||||
| 6. | Angewandte Mechatronik 5 | – | 1 | 2 | 2 | 3(2) | 8 | I | |||||||||||||
| 7. | Mechanische Technologie 5 | 7(3) | 3(1) | 2(2) | – | – | 12 | I | |||||||||||||
| 8. | Laboratorium | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||||||||||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 5 | 5 | 4 | 4 | – | 18 | III bzw. IV | |||||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||||||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||||||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | ||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||
_________________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im III. und IV. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Religion | 2 | (III) |
| 2. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventeninnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure Betriebsinformatik sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Informatik unter Einbeziehung technischer und betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und können den Ressourceneinsatz in Unternehmen optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten auf den Gebieten der betrieblichen Informationssysteme, des Projektmanagements, des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Produktionsplanung und –steuerung, der Logistik, der Kostenrechnung und des Controllings sowie des Marketings durchzuführen.
Sie sind in der Entwicklung von Software- und Systemlösungen in einem wirtschaftlichen und einem technischen Umfeld, in dem sich eine zunehmende Verflechtung von Automation und Informationstechnik abzeichnet, tätig. Durch ihre mechatronische Kompetenz können sie technologienahe Aufgabenstellungen lösen.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen sowie Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile sowie Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern und ein Gewerbe anmelden. Sie kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern sowie die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe sowie für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Datenbanken können die Absolventinnen und Absolventen aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen. Sie können Datenbestände mit Hilfe von Abfragesprachen auswerten, die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren sowie eine Datenbankanwendung implementieren.
Im Bereich Strukturierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Problemstellungen systematisch analysieren, algorithmische Lösungswege entwickeln und diese in einer höheren Programmiersprache strukturiert umsetzen.
Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte der objektorientierten Programmierung anwenden. Sie können Problemlösungen in grafischer Notation darstellen sowie erweiterbare und wartbare Programme dazu entwickeln.
Im Bereich Webtechnologien beherrschen die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte und Programmiersprachen für die Webentwicklung und können Webanwendungen entwickeln.
Im Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Vorgehensmodelle, Entwicklungsmethoden und wichtige Entwurfsmuster der Softwareentwicklung anwenden sowie Programme systematisch testen. Sie können reale Problemstellungen analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen.
Im Bereich Digitaltechnik können die Absolventinnen und Absolventen Bauelemente der Digitaltechnik wie Flipflops, Schieberegister und Speicherbausteine beschreiben sowie Schaltnetze bzw. Schaltwerke für logische Aufgabenstellungen entwickeln.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten und die Funktionsweise von Mikroprozessorsystemen beschreiben. Sie können Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen in einer Multitasking-Umgebung erstellen.
Im Bereich Netzwerktechnik erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Kompetenz IT-Systeme im lokalen Netzwerk einzurichten, zu konfigurieren und zu warten sowie Dienste im Internet sicher zu nutzen. Sie können Switching- und Routingfunktionen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten im Unternehmensnetz implementieren und verstehen es, die IT-Infrastruktur eines Unternehmens zu spezifizieren und zu kalkulieren.
Im Bereich Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente und können sie für die Messwertverarbeitung einsetzen. Außerdem wissen sie um die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe Bescheid und können elektrische Antriebe auswählen und auslegen.
Im Bereich Automatisierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagrammen, Schalt- oder Stromlaufplänen ermitteln. Sie können Sensoren und Aktoren auswählen, Programme in technologienaher Sprache entwickeln und so Steuer- und Regelfunktionen implementieren. Darüber hinaus kennen sie die Komponenten eines Prozessleitsystems und wissen um ihre Vernetzungsmöglichkeiten Bescheid.
Im Bereich Diskrete Simulation können die Absolventinnen und Absolventen Prozesse aus dem Bereich Produktion und Logistik mit einem Simulationstool abbilden sowie Ergebnisdaten der Simulation darstellen und interpretieren.
Im Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe kennen die Absolventinnen und Absolventen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid. Sie können geeignete Fertigungseinrichtungen (Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen) für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen.
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD erhalten die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, Zeichnungen normgerecht anzufertigen. Sie können Bauteile und Baugruppen im CAD-System abbilden und Fertigungsangaben (zB Toleranzen, Passungen, Oberflächengüte) anwenden.
Im Bereich Konstruktion und Berechnung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auszuwählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen zu dimensionieren. Sie können Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit beurteilen sowie Baugruppen inklusive der notwendigen Dokumentationen erstellen.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erreicht werden.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert sowie den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Funktionenreihen (Taylorreihen); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (Lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (Inverse Matrix); Ungleichungssysteme (Lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung); Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen); Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung); Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung); Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation); Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse); Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation); Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung); Export/Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung); Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplans); statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung); dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentation über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten; Geschäftskennzahlen; allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen); Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess); Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und -präsentation; Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow'sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie); Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile); Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung); weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business, Cross-Culture, Projektpräsentation.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen); Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation); Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten); Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung); Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse); Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung); Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme); Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA); Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten); Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung); Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams); Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung); Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– den Aufbau und die Wirkungsweise von PPS-Systemen beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme); Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung); Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation); Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche); Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit); Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung); Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten); Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung); Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheit, Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web, Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnik.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– Aufgabenstellungen modellieren und in einem ER-Modell abbilden;
– ein ER-Modell in Relationen auflösen;
– Tabellen und Beziehungen in einem DB-System erstellen.
Bereich Datenbanken:
Datenmodellierung (konzeptioneller Datenbankentwurf, Notation, Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation); Datenbankentwurf (logischer Datenbankentwurf, Normalformen, Relationenschema, Schlüssel, Schlüsselkandidat, Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Indizes, referentielle Integrität); Data Definition Language (physischer Datenbankentwurf, Abfragegeneratoren, SQL).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– Abfragen in SQL erstellen und durchführen;
– eine einfache Datenbankanwendung erstellen.
Bereich Datenbanken:
Abfragesprachen (Projektion, Selektion, Gruppierung, Aggregatfunktionen, Verbund, Data Manipulation Language, Data Control Language); Entwurf von Formularen und Berichten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– komplexe Abfragen in SQL erstellen und durchführen.
Bereich Datenbanken:
Abfragesprachen (Unterabfragen, Datendefinitionssprache, Abfrageoptimierung, Benutzerverwaltung, Datenimport/-export, Archivierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– die Vorgehensweise zur Erstellung einer Datenbankanwendung für einen bestimmten Einsatzzweck erläutern;
– die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren.
Bereich Datenbanken:
Anwendungsfälle (Applikationsentwurf); praktische Datenbankanwendungen (Entwicklung von DB Programmen, Benutzerführung, Reportgenerierung, genormte DB-Schnittstellen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung beschreiben und wissen über ihre Einsatzbereiche Bescheid;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten;
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme anwenden und wissen über rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Datenbanken
– eine Datenbankanwendung implementieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Informationssysteme zur Entscheidungsunterstützung (Datawarehouse, Datamining, künstliche Intelligenz-Systeme, Einsatzbereiche); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete); Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Datenbanken:
Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Datenbanken
– eine Datenbankanwendung implementieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).
Bereich Datenbanken:
Praktische Datenbankanwendungen, Web- und GUI-Applikationen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webtechnologien
– grundlegende Konzepte und Auszeichnungssprachen für die Webentwicklung erläutern und statische Webseiten erstellen.
Bereich Strukturierte Programmierung
– grundlegende Datentypen und Kontrollstrukturen anwenden;
– einfache algorithmische Problemstellungen analysieren, Lösungswege finden sowie diese darstellen und umsetzen;
– eine Entwicklungsumgebung bedienen.
Bereich Webtechnologien:
Informationsdarstellung im Netz (Dokumentenbeschreibungssprachen, Informationstypen und Datenformate, Präsentation).
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmiersprachenelemente (Anweisungsfolge, Verzweigung, Wiederholung, Variable und Datentypen); Algorithmus (Programmierung, Codierung, schrittweise Verfeinerung, Entwurf und Darstellung von Algorithmen); Einstieg in die Programmierung und Systemprogramme (Einsatz einer visuellen Oberfläche, Systemprogramme, Interpreter, Compiler, Fehlerarten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strukturierte Programmierung
– grundlegende Algorithmen in einer höheren Programmiersprache umsetzen.
Bereich Webtechnologien
– Internetanwendungen gestalten.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Dateiverarbeitung (Ein-, Ausgabe); Modularisierung (Funktionen und Unterprogramme mit Übergabeparametern).
Bereich Webtechnologien:
Design und Inhalte (Kriterien, Methoden, Inhaltsformate).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strukturierte Programmierung
– grundlegende Algorithmen in einer höheren Programmiersprache umsetzen.
Bereich Webtechnologien
– clientseitige Internetanwendungen erstellen.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Zusammengesetzte Datentypen (Felder, Zeichenketten, Strukturen); Standardalgorithmen (Operationen auf Datenstrukturen).
Bereich Webtechnologien:
Erstellung von Internetanwendungen (Clientseitige Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Konzepte der objektorientierten Programmierung mit Vererbung und Polymorphismus anwenden.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Problemlösungen in grafischer Notation darstellen und erweiterbare Modelle dazu entwickeln.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Elemente und Konzepte (Klasse, Instanz, Methode, Attribut und Sichtbarkeit, grafische Darstellung, Vererbung, Polymorphismus).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Modellierung (Modellierungssprachen, Darstellungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– erweiterbare und wartbare Programme mit grafischer Oberfläche erstellen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Projektmanagement in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Programmierkonzepte (weitere OOP-Konzepte, parallele Abläufe); grafische Benutzeroberflächen (Frameworks, GUI-Elemente, Events).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Definition, Projektteam und Rollen, Planungselemente, Dokumente); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Frameworks für Standardaufgaben einsetzen;
– Standardalgorithmen objektorientiert implementieren.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung beschreiben;
– eine reale Problemstellung analysieren und die unterschiedlichen Methoden zu Leistungs-, Termin-, Ressourcen- und Kostenplanung einsetzen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Frameworks (Architektur, Einbindung, Auswahl); Algorithmen (Darstellungsformen, Qualitätsanalyse, Standardalgorithmen).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Softwareentwicklungsmodelle (Einführung und Vergleich von Methoden, Schätzverfahren, Anforderungsanalyse).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webtechnologien
– serverbasierende Internetanwendungen erstellen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen;
– aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Erstellung von serverbasierenden Internetanwendungen (Client-/Server Konzept, serverseitige Programmierung, Anbindung von Datenbanken, Vergleich unterschiedlicher Technologien).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Softwarequalitätsmanagement (Methoden, Testverfahren); Projektmanagement (Verträge, Softskills); Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Erstellung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webtechnologien
– Webservices nutzen und eigene erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Software-Pattern auswählen und einsetzen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Anwendungs-, Klassen- und Methodenrefactoring durchführen;
– Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Webservices (Sicherheitsaspekte, Schnittstellen, Informationstypen und Datenformate, Frameworks).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Software-Patterns (Objektorientierte Prinzipien, Entwurfsmuster).
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden); Refactoring (Refactoring in Softwareprojekten).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webtechnologien
– komplexe dynamische Webanwendungen erstellen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Klassenbibliotheken erstellen.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement
– Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden in der Softwareentwicklung anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Webanwendung (Gesamterstellungsprozess dynamischer Web-Anwendungen, Sicherheitsaspekte, Frameworks).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Arbeiten mit Klassenbibliotheken.
Bereich Softwareentwicklung und Projektmanagement:
Angewandte Softwareentwicklung und Projektmanagement (Durchführung eines Softwareprojekts im Team unter Einsatz von Projektmanagementmethoden).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Digitaltechnik
– die Funktion von Dioden und Transistoren beschreiben;
– logische Verknüpfungen beschreiben sowie logische Formeln als Wahrheitstabelle und Schaltung darstellen und vereinfachen;
– logische Zusammenhänge und Abläufe als Schaltnetze und -werke entwerfen;
– die wichtigsten Anwendungsschaltungen beschreiben.
Bereich Digitaltechnik:
Elektronik (Halbleiter, Diode, Transistor, Transistor als Schalter); Schaltalgebra (logische Verknüpfungen, Rechenregeln, logisch–physikalische Zusammenhänge, Minimierung von Schaltfunktionen); Schaltnetze und Schaltwerke (Synthese, Zustandsdiagramme, Flipflops); Anwendungsschaltungen (Auswahlschaltungen, Zählerschaltungen, Frequenzteiler).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– die Funktionsweise eines Mikroprozessorsystems beschreiben;
– die Funktionsweise von Peripheriekomponenten beschreiben und diese softwaremäßig ansteuern.
Bereich Embedded Systems:
Mikroprozessortechnik (Systemkomponenten, Aufbau und Arbeitsweise der Zentraleinheit); Peripheriekomponenten (Digitale Ports, Display und Tastatur, Interruptverarbeitung, Timer und Zähler, serielle Schnittstelle, Analogwerte).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen mit einer integrierten Entwicklungsumgebung (IDE) erstellen und testen;
– gängige Kommunikationsprotokolle analysieren und auswählen sowie einfache Protokolle definieren und programmieren.
Bereich Embedded Systems:
Programmierung (Entwicklungswerkzeuge, Ansteuerung von Peripherieelementen, Zahlendarstellungen); Kommunikation (Aufbau und Funktion, Protokolle, Programmierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– die wichtigsten Funktionen von Echtzeitbetriebssystemen beschreiben;
– Multitasking–Anwendungen erstellen.
Bereich Embedded Systems:
Echtzeitbetriebssysteme (Prozesse und Threads, Prozessverwaltung, Synchronisation und Kommunikation, Multitasking, Speicherverwaltung); Programmierprojekt (Peripheriekomponenten, Interruptverarbeitung und Kommunikation).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– die Komponenten und Dienste eines lokalen Netzwerks beschreiben, kennen wichtige Internetdienste und die Möglichkeiten diese im lokalen Netz sicher zu nutzen;
– die wichtigsten Protokolle beschreiben und konfigurieren;
– die grundlegenden Konzepte eines Server-Betriebssystems erklären.
Bereich Netzwerktechnik:
Grundlagen (Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten, Zugriffsverfahren, Topologien, Adressierung, Grundlagen von Kommunikationsmodellen); Schichtenmodelle (Protokolle, Troubleshooting); Betriebssysteme (Installation, Konfiguration, einfache Bedienungs- und Wartungsarbeiten eines Serverbetriebssystems).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– den Weg eines Datenpaketes von der Quelle zum Ziel analysieren;
– Switchingfunktionen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten implementieren;
– grundlegende Serverdienste einrichten, konfigurieren und warten sowie Virtualisierungstechniken erläutern.
Bereich Netzwerktechnik:
Routing (Statisches und dynamisches Routing, Routingprotokolle, Subnetting); Switching (Merkmale, Funktionen, Methoden, Sicherheitsaspekte von Switches); Betriebssysteme (Virtualisierung, Serverdienste, Verzeichnisdienste).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– sichere Kommunikation zwischen VLANs konfigurieren;
– private Netze an ein öffentliches Netz anbinden;
– die grundlegenden Funktionen einer Firewall erklären und Sicherheitsmaßnahmen implementieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Switching-Routing (Virtuelle LANs, Routing von virtuellen LANs); Internetanbindung (Anbindung von privaten Netzen); Netzwerksicherheit (Sicherheitskonzepte, Firewalls).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– kryptografische Verfahren erklären und anwenden;
– ein WLAN aufbauen und konfigurieren;
– die IT-Infrastruktur einer Firma spezifizieren und kalkulieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Kryptografie (Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden); WLAN (Standards, Sicherheit, Protokolle); Netzwerkplanung (Analyse und Planung einer IT-Infrastruktur, Dokumentation).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– Gleichstromnetzwerke berechnen;
– Lade- und Entladevorgänge von Kondensatoren berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen); Elektrische Feld (Kapazität, Kondensator, Parallel- und Reihenschaltung von Kondensatoren, Laden und Entladen von Kondensatoren).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die magnetischen Kenngrößen und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftengemäß umsetzen.
Bereich Elektrotechnik:
Magnetisches Feld, Schutzmaßnahmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Kenngrößen einfacher Wechselstromkreise berechnen;
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe beschreiben sowie elektrische Antriebe auswählen;
– typische Operationsverstärker-Schaltungen skizzieren und berechnen.
Bereich Elektrotechnik:
Wechselstromtechnik, Antriebstechnik (Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen), Operationsverstärker und Schaltungen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Pneumatik-Schaltungen entwerfen;
– Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Pneumatik (Drucklufterzeugung, Ventile und Zylinder, Symbole und Schaltpläne, Pneumatik–Schaltungen); Sensorik (Messkette, Genauigkeit, Analog-/Digitalwandler, Messverstärker, Störeinflüsse, Messverfahren und Sensoren).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Steuerungsbaugruppen auswählen;
– Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln.
Bereich Automatisierungstechnik:
Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge, Sonderbaugruppen), Programmierung (Programmiersprachen, Algorithmen der Steuerungstechnik).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Komponenten eines Prozessleitsystems und ihre Vernetzungsmöglichkeiten beschreiben;
– Roboter für typische Einsatzbereiche auswählen und programmieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Prozessleitsysteme (Struktur eines Leitsystems, Komponenten und Netzwerke, Verfügbarkeit und Sicherheit, Prozessdaten und Echtzeitdatenübertragung, Darstellung von Prozessen), Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Koordinatensysteme und Koordinatentransformation, Bewegungserzeugung, Betriebsarten und Interpolation, Sensorik, Sicherheitseinrichtungen, Steuerungen, Programmierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Dynamik eines Regelkreises messtechnisch erfassen und Regler entwerfen.
Bereich Diskrete Simulation
– Prozesse aus dem Bereich Produktion und Logistik mit einem Simulationstool abbilden.
Bereich Automatisierungstechnik:
Reglerentwurf (Strecke, Regler, Signale, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Entwurfsziele, Regelstreckenelemente, Reglertypen, Identifikation und Reglerdimensionierung, digitale Regelalgorithmen).
Bereich Diskrete Simulation:
Grundlagen der Simulation (Grundlagen der Modellierung, Tools und Einsatzbereiche, Modelle, Materialflussobjekte).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– ein System zur berührungslosen Identifikation für unterschiedliche Einsatzbereiche auswählen.
Bereich Diskrete Simulation
– die Ergebnisdaten der Simulation darstellen und interpretieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Unterscheidungsmerkmale, Einsatzbereiche).
Bereich Diskrete Simulation:
Arbeiten mit Werkzeugen (Modellverifikation und –validierung, Experimente und Auswertungen, Heuristiken, Verteilungsfunktionen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– die Abbildungsmethoden erläutern sowie norm- und fertigungsgerechte Zeichnungen erstellen;
– einfache Teile und Baugruppen im CAD-System erstellen;
– Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen und Zusammenstellungszeichnungen ableiten.
Bereich Konstruktion und Berechnung
– Aufgabenstellungen der Statik grafisch und mit einfachen rechnerischen Methoden lösen;
– Bauteile bezüglich Belastung und Beanspruchung dimensionieren.
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben und wissen um den Aufbau, die Eigenschaften und die Anwendungsbereiche der verschiedenen Werkstoffe Bescheid;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen;
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung von Werkstücken auswählen.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Zeichnungen (Darstellung von Körpern, Schnitte, Bemaßungsarten, Oberflächenangaben, Passungen, Darstellung von Blechen, Abwicklungen, Maßaufnahmen); CAD-Werkzeug (Methodik des CAD, Strukturierung von Baugruppen, Handhabung); Grundlagen der Konstruktion (Modellierung von Körpern, Zeichnungsableitung mit Fertigungsangaben, Erstellung von Baugruppen, Stücklisten).
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Statik (Kraft als Vektor, Moment, Kraftzerlegung, Freimachen von Körpern, Kräfte am Balken, Momentverlauf, Querkraft); Festigkeitslehre (Spannungsarten, zusammengesetzte Spannungen, Flächenträgheitsmomente, Widerstandsmomente, Biegefälle, Reibung).
Bereich Fertigungstechnik und Werkstoffe:
Spanende Fertigung (Einteilung und Anwendung der zerspanenden Fertigungsverfahren); Leicht- und Schwermetalle (Eisenmetalle, Stahl, Guss, Nichteisenmetalle, Aluminium, Messing, Kupfer, Legierungen, Sinterwerkstoffe); Kunststoffe und Verbundwerkstoffe (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Fertigungsverfahren); spanlose Formgebung (Schmieden, Biegen, Tiefziehen, Schneiden, Walzen, Gießen); Fügeverfahren (Schweißen, Löten, Kleben).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– einfache Baugruppen aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Maschinenelemente und Konstruktion (Dimensionierung von Normteilen, Verbindungen, Form- und Lagetoleranzen, Berechnung von Federn und Dämpfern, Berechnung von Schweißnähten, Auslegung von Lagern).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Dynamik (Massenkräfte und Linearbewegung, Massenkräfte und Drehbewegung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– umfangreichere Baugruppen strukturiert aufbauen, berechnen und fertigungsgerecht darstellen.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Maschinenelemente und Konstruktion (Auswählen von Zahnrädern, Riemen, Ketten, Kupplungen, Dimensionierung von Wellen-Naben-Verbindungen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Berechnung
– kleine Projekte planen, konstruieren und dokumentieren.
Bereich Konstruktion und Berechnung:
Maschinenelemente und Konstruktion (Motoren, Getriebe und Antriebselemente).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik 1
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Laboratorium Betriebstechnik 2
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– den Ablauf sowie die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten sowie einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Laboratorium Betriebssysteme
– Server installieren und Dienste konfigurieren und warten.
Laboratorium Datenbanken
– Datenbanken installieren, konfigurieren und warten.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“. Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Berichten; Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik 3
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Laboratorium Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– Prozessdaten erfassen, Programme in einer technologienahen Sprache erstellen sowie elektrische und pneumatische Aktoren ansteuern.
Laboratorium Netzwerktechnik
– eine IT Infrastruktur unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten implementieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“. Laborbetrieb und Laborordnung; Erstellung von Berichten; Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen, Oberflächenschutzverfahren).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Bereich Elektrotechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Messen von elektrischen Größen).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Werkstätte „Computerinfrastruktur 1“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration, Manuelle Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme, sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren anwenden;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen;
– Bauteile auf computerunterstützten Werkzeugmaschinen programmieren, rüsten und fertigen.
Bereich Elektrotechnik
– einfache elektrische und elektronische Schaltungen aufbauen, in Betrieb nehmen und messtechnisch erfassen.
Bereich Automatisierungstechnik
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen;
– die Grundbegriffe der Hardware, der Betriebssysteme, der Programminstallationen sowie der Netzwerktechnik verstehen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Kunststofftechnik 1“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen).
Bereich Elektrotechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Schaltungen, Messmethoden, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstätte „Pneumatik 1“ (pneumatischen Bauelemente und Grundschaltungen, Aufbau und Inbetriebnahme von einfachen Schaltungen).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Werkstätte „Computerinfrastruktur 2“ (Wartung von Computersystemen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung, Datensicherung, Datensicherheit, Netzwerkzugang, Installation und Konfiguration von verschiedenen Peripheriegeräten).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– ausgewählte Fertigungsverfahren anwenden;
– Bauteile auf computerunterstützten Werkzeugmaschinen programmieren, rüsten und fertigen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung
– Arbeitspläne erstellen und einzelne Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen;
– aus einer vorgegebenen Konstruktionsstückliste die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten.
Bereich Automatisierungstechnik
– Sensoren und Aktuatoren auswählen sowie Steuerfunktionen implementieren;
– die Funktionsweise technischer Anlagen anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln;
– Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln.
Bereich Elektrotechnik
– elektrische Antriebe und Baugruppen installieren und konfigurieren;
– Schaltungen der Messwertverarbeitung analysieren und dimensionieren.
Bereich Netzwerktechnik
– die Komponenten und Dienste eines lokalen Netzwerkes einsetzen und einfache Einstellungen vornehmen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CNC-Technik 1“ (Programmierung und Fertigung von Baugruppen mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen, rechnerunterstützte Programmierung, Generierung von CNC Programmen aus CAD-Files, Herstellen von Werkstücken auf CNC-Maschinen).
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 1“ (Planung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Qualitätsplanung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, Methoden der Zeitermittlung, Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Arbeitsplatzgestaltung, Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 1“ (Grundfunktionen von Steuerungen, Entwurf von Schaltplänen, Darstellung von Bewegungsabläufen, Aufbau und Programmierung von einfachen Steuerungen, Funktionen von umfangreicheren Steuerungen, Entwurf von Schaltplänen, Messmethoden, Darstellung von Bewegungsabläufen, Aufbau und Programmierung von Steuerungen).
Bereich Elektrotechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 3“ (Installationstechnik, regeltechnische Anlagen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung, Motoren, Leistungselektronik, Positionierung, Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen aus Stromlaufplänen, aus dem Bereich der Antriebstechnik).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerktechnik 1“ (Übertragungsmedien, Strukturierte Verkabelung, L2 Komponenten).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen;
– Programme aus CAD-Daten für computerunterstützte Werkzeugmaschinen generieren, die Maschine rüsten und Teile fertigen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden;
– einfache Projekte mit ERP-Systemen planen und durchführen.
Bereich Elektrotechnik
– Installationen und Regelungen überprüfen;
– Fertigungsabläufe automatisieren.
Bereich Automatisierungstechnik
– Sensoren und Aktuatoren auswählen sowie Steuer- und Regelfunktionen implementieren;
– Steuerungsprogramme in technologienaher Sprache entwickeln.
Bereich Netzwerktechnik
– lokale Netzwerke aufbauen und mittels Router ans Internet koppeln.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 1“ (Rechnerunterstützte Programmierung im 2D und 3D Bereich. Generierung von CNC-Programmen aus CAD-Files und Fertigung von Werkstücken auf CNC-Maschinen, Herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Auftragserstellung, Kalkulation, Ressourcenplanung, Maschinenstundenrechnung, stochastische Bedarfsermittlung, Arbeitsvorgänge, Zeitermittlung, Planung eines konkreten Fertigungsbeispiels unter Anwendung eines ERP-Systems).
Bereich Elektrotechnik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 4“ (Arbeitsweise und Architektur von Mikroprozessorsystemen, Programmierung von Mikroprozessoren, Funktion und Programmierung einfacher Peripherieeinheiten, einfache C-Programmierung von Mikrokontrollern, Aufbau und Überprüfen von Regelungs- und Steuerungssystemen, Wartung und Vernetzung von Computer- und Gebäudeleitsystemen).
Bereich Automatisierungstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Steuerungstechnik 2“ (Grundfunktionen von Steuerungen und Regelungen, Entwurf von Schaltplänen, Messmethoden, Darstellung von Bewegungsabläufen, Aufbau und Programmierung von Steuerungen, Automation von Fertigungsabläufen, Analyse und Interpretation von Schaltplänen).
Bereich Netzwerktechnik:
Werkstättenlaboratorium „Netzwerktechnik 2“ (Switch, Access Point, Anbindung ans Internet, Dienste im Internet).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis Wirtschaft | |||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | ||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 12 | I | ||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 3(3) | 2(2) | 3(3) | 12 | I | ||||||
| 4. | Holztechnologie und Holzwirtschaft | 4 | 2 | 3 | 3 | 2 | 14 | I | ||||||
| 5. | Holzbau | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||||
| 6. | Grundlagen und Konstruktion 5 | 2(2) | 4(2) | 4(4) | 2(2) | 2(2) | 14 | I | ||||||
| 7. | Holzbearbeitung und Holzverarbeitung | – | 2 | 2 | 3 | 2 | 9 | I | ||||||
| 8. | Automatisierung, Energie- und Umwelttechnik | – | – | – | 2 | 3 | 5 | I | ||||||
| 9. | Laboratorium | – | – | – | 4 | 6 | 10 | I | ||||||
| 10. | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 4 | 5 | – | – | 17 | IV | ||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 6 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | ||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||
| G. | Förderunterricht 8 | |||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||
__________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. und B. angeführten Pflichtgegenständen.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Holztechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Holztechnik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Holztechnik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Holztechnik sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Holztechnologie und der Holzverarbeitung unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Holztechnik sowie der Holzbe- und Holzverarbeitung auszuführen. Darüber hinaus sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, Aufgaben im Bereich der Holzkonstruktion und in den Gebieten des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Materialwirtschaft, der Arbeitsvorbereitung, der Produktionsplanung und –steuerung, der Kostenrechnung und des Controllings, des Marketings, der betrieblichen Informationssysteme und des Qualitätsmanagements durchzuführen.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile sowie Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern sowie die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe sowie für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Forstwirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären und die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern. Sie können forstliche Fachgespräche führen.
Im Bereich Materialkunde Holz können die Absolventinnen und Absolventen die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen und neue Einsatzgebiete für Holz erkennen. Sie können die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen und die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern.
Sie können die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären, die sortierrelevanten Merkmale erkennen und können deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen. Sie können die wichtigsten Holzschadorganismen und deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären.
Im Bereich Holztechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären, anwenden, analysieren und beurteilen. Sie können die Abläufe in der Holzbehandlung und -vergütung optimieren und weiterentwickeln. Sie können die wichtigsten Klebstoffe, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären und die wichtigsten Klebetechniken anwenden. Sie können die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen.
Sie können bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe auswählen und die wichtigsten Oberflächenbehandlungen wie für den Holzschutz, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären. Sie können die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden und die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen. Sie können bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Oberflächenbehandlungen auswählen und die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären.
Im Bereich Holzwerkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern und die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären. Sie können die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen, ihre Eigenschaften ermitteln und für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen. Sie können neue Einsatzgebiete für Massivholzwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Sie können den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären sowie die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären. Sie können die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen, ihre Eigenschaften ermitteln und für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen. Sie können neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Sie können den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbund- und Spezialwerkstoffen erklären sowie die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern. Sie können die wichtigsten Verbund- und Spezialwerkstoffe bestimmen, ihre Eigenschaften ermitteln und für bestimmte Verwendungen geeignete Verbund- und Spezialwerkstoffe auswählen. Sie können neue Einsatzgebiete für Verbund- und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Im Bereich Bauteile und Konstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Wandkonstruktionen und die Wände im Holzbau technisch vergleichen und bewerten sowie die wesentlichen Deckenkonstruktionen erklären. Sie können die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen erklären. Sie können das Sparren- und das Pfettendach technisch vergleichen und bewerten sowie die Grundarten von Ausbauteilen aus Holz und deren Einbaumöglichkeiten erklären.
Im Bereich Bauphysik und Bauökologie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Anforderungen des Wärmeschutzes erklären sowie den LEK-Wert und den HWB berechnen. Sie können die Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten sowie die Grundlagen und Anforderungen des Schallschutzes erklären. Sie können die Nachhallzeit berechnen, Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten sowie die Grundlagen und Anforderungen des Brandschutzes erklären. Sie können die Gebäudeklassen zuordnen sowie die Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten. Sie können die wichtigsten Gebäudebewertungssysteme für Bauökologie und Baubiologie erklären sowie die Grundlagen des Passivhauses erläutern. Sie können den OI3-Index berechnen sowie Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten.
Im Bereich Baustatik können die Absolventinnen und Absolventen den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk berechnen und den Eurocode 5 für die Bemessung eines Trägers und einer Stütze anwenden.
Im Bereich Industrieller Holzbau können die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Holzbausysteme erläutern und die Konstruktionen darstellen sowie diese vergleichen und bewerten. Sie können die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erklären und die Verbindungssysteme im vorgefertigten Holzbau erklären. Sie können den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen beurteilen sowie die Primärkonstruktionen im Hallen- und Brückenbau erläutern.
Im Bereich Baumanagement können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Instrumente der Raumordnung erläutern sowie ein Bauprojekt in seine Planungs- und Ausführungsabschnitte zerlegen und zeitlich einordnen.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden und einfache technische Handzeichnungen erstellen. Sie können einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen. Sie können einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen sowie einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen. Sie können einfache bauphysikalische Berechnungen durchführen. Sie können technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren. Sie können Grundlagen für die Einreichplanung anwenden und einen Energieausweis erstellen. Sie können einen Einreichplan erstellen, analysieren und interpretieren sowie eine statische Vorbemessung und Abbundplanung erstellen und analysieren. Sie können Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Mechanik und der Festigkeitslehre anwenden sowie äußere Kräfte und Schnittkräfte berechnen. Sie können Kraftsysteme berechnen sowie technische Bauteile und Maschinenelemente bemessen.
Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären sowie die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen. Sie können die Werkzeuge für Sägen nach ihrer Verwendung erklären und auswählen sowie die Grundlagen der Instandsetzung am Sägezahn von Werkzeugen erklären. Sie können die Grundlagen der Instandsetzung von Sägeblättern erklären. Sie können Aufbau und Funktion der Gattersäge, der Bandsäge und der Kreissäge beschreiben sowie den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können den Aufbau und die Funktion der Zerspanungsmaschinen im Sägewerk beschreiben und den Leistungsbedarf für die Zerspanung ermitteln. Sie können den Aufbau sowie die Funktion von CNC-Maschinen und Messermaschinen beschreiben. Sie können die Anwendung der jeweiligen Maschinen beschreiben und sie anhand ihrer Möglichkeiten vergleichen. Sie können den Aufbau und die Funktion von pneumatischen Förderanlagen beschreiben. Sie können die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.
Im Bereich Prozesse und Verfahren können die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägensägewerk erklären und analysieren sowie Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können die Funktion des Rundholz- und des Schnittholzplatzes sowie der dazugehörigen Prozesse, Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren. Sie können bestehende Produktionsverfahren verstehen, erläutern, analysieren und verbessern.
Im Bereich Elektrotechnik und Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Schaltkreise lesen und darstellen, elektrische Größen berechnen sowie Leistungs- und Energieberechnungen durchführen. Sie können die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern, ihren Einfluss auf Materialien, die Vorgänge beim Stromfluss in unterschiedlichen Materialien, die Prinzipien elektrochemischer Speicher sowie die Funktionsweise von analogen und digitalen elektronischen Komponenten verstehen. Sie können die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und zugehörigen Energieübertragungseinrichtungen verstehen sowie die Leistungen von Wechsel- und Drehstromverbrauchern berechnen. Sie können Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen erkennen sowie die Einsparungsmöglichkeiten bei elektrischen Energiekosten beurteilen.
Sie können elektrische und elektronische Antriebssysteme bewerten und dimensionieren sowie die Grundlagen von digitalen Steuerungs- und Regelungssystemen verstehen. Sie können Sensoren für die Erfassung unterschiedlicher Messgrößen vergleichen und auswählen sowie die unterschiedlichen Prinzipien der Messsignalübertragung verstehen und bewerten.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Energietechnik in Bezug auf Formen der Energie, Größen und Einheiten anwenden sowie die gängigen Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten. Sie können die Anlagen zur Energieumwandlung vergleichen und bewerten sowie die Einsparpotentiale aufzeigen.
Sie können die Grundlagen der Energietechnik in Bezug auf Formen der Energie, Größen und Einheiten anwenden und die gängigen Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten. Sie können die Anlagen zur Energieumwandlung vergleichen und bewerten und die Einsparpotentiale aufzeigen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Polynomfunktionen zur anwendungsbezogenen Modellierung verwenden und mittels Technologie berechnen, die Ergebnisse interpretieren und damit argumentieren;
– die Nullstellen von Polynomfunktionen und Schnittpunkte von Funktionen im Allgemeinen mittels Technologie berechnen;
– die logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Polynomfunktionen, Darstellung von Funktionen im Allgemeinen (Logarithmische Skalierungen).
Aufgabenstellungen des Fachgebiets.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– rechtwinkelige und schiefwinkelige Dreiecke im anwendungsbezogenen Kontext modellieren, lösen, interpretieren und erklären;
– Kräftezerlegungen darstellen, berechnen und interpretieren.
Bereich Algebra und Geometrie:
Fachbezogene Anwendungen der Trigonometrie (im allgemeinen Dreieck), Vektoren als Kräfte.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– die Differential– und Integralrechnung anwendungsbezogen verwenden;
– Kurvendiskussionen und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen anwendungsbezogen modellieren, berechnen und interpretieren;
– Aufgabenstellungen, die das Maximieren und Minimieren von Größen behandeln, aufstellen, berechnen und interpretieren;
– das Volumen um die x–Achse mit Funktionen in expliziter Darstellung anwenden.
Bereich Analysis:
Fachbezogene Anwendungen der Differentialrechnung, Kurvendiskussion und Umkehraufgaben von Polynomfunktionen, Extremwertaufgaben (Nebenbedingung: elementar, Strahlensatz, pythagoreischer Lehrsatz).
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung, Volumen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– aktuelle Methoden der Beschreibenden Statistik auf anwendungsorientierte Daten anwenden;
– Ausgleichsfunktionen allgemein modellieren, mit Technologie berechnen und die Ergebnisse interpretieren sowie die Methode der kleinsten Quadrate erklären;
– lineare Regression und Korrelation: Zusammenhangsanalysen für praxisbezogene Problemstellungen beschreiben und relevante Größen (Parameter der Funktionsgleichung, Korrelationskoeffizient nach Pearson) mit technischen Hilfsmitteln berechnen und interpretieren.
Bereich Stochastik:
Methoden der Beschreibenden Statistik, Korrelation, Regression.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen, inverse Matrix, Ungleichungssysteme; lineare Optimierung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich mathematische Methoden des Fachgebietes
– die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden;
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
9. und 10. Semester:
Bereich mathematische Methoden des Fachgebietes:
Angewandte Differential- und Integralrechnung, stochastische Methoden der Qualitätssicherung: Stichprobensysteme. Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens; Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung; rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung; Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren; Buchungsgrundsätze; Verbuchung von Geschäftsfällen); Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung); Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements- Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung); Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation); Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse); Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation); Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung); Export und Import (Grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung; Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung); Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplanes); statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung); dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten, Geschäftskennzahlen, allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship; Ziele und Inhalte eines Businessplans; Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen); Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement; Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess); Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens -TRIZ, Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Insolvenzverfahren, Konkursverfahren, Sanierungsverfahren, Schuldenregulierungsverfahren).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und –präsentation; Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow’sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie); Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile); Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch; Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung), weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben, sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
Projektpräsentationen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma; Beschaffung, Produktion, Vertrieb; Unternehmensumfeld; Unternehmensziele, Kennzahlen); Aufbauorganisation (Organisation; Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung; Unternehmensbereiche; Formen der Aufbauorganisation); Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung; Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Bereiche der Logistik; Materialarten); Materiallagerung (Lagerarten; Kommissionier Systeme; Lagerdimensionierung); Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel; Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf sowie die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC–Analyse, XYZ–Analyse); Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung; Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung); Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage; Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse; Bestellung, Materialeingang und -verwaltung).
4. Semester- Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten; Nummernsysteme); Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes; Auftragszeitermittlung nach REFA), Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variablen Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele; Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten; Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten; Betriebsüberleitung); Kostenstellenrechnung (Kostenstellen; Betriebsabrechnungsbogen, Gemeinkostenzuschlagsätze; Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten; Projektphasen; Projektrollen; Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams); Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag; Risikoanalyse, Umfeldanalyse; Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan; Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung); Projektcontrolling (Projektdokumentation; Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse; Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung; PPS-Systeme); Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung; Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung). Produktionssteuerung (Werkstattpapiere; Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation); Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kosten- und Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip; Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche); Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit); Betriebsstättenplanung (Standortwahl; Kapazitätsbedarfsplanung; Materialfluss- und Layoutplanung; Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten; Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements; CE-Kennzeichnung); Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung; Ermittlung der fixen und variablen Kosten); Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen; Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing; Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung); Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang); Betriebssysteme (marktübliche Betriebssysteme, Installation, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung, Datensicherung); Datensicherheit (Virenschutz, Firewalls, Updates, Service Packs, Digitale Signatur); Textverarbeitung und Präsentation; Publikation und Präsentation im Web (LAN, WLAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, E-Commerce, E Government und E-Banking, einfache Webseitengestaltung, Webmail, Mailclient, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen); Tabellen und Diagramme; rechtliche und gesellschaftliche Aspekte (Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts, Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source, gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
4. Semester- Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Betriebstechnische Anwendungen (erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation); Objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (Relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerkressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete)
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche; Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung; Bilanz und GuV-Rechnung; Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess; Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten: Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess; Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten; Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan; Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation; Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen; Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; Elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess; Kundenstammdaten (Debitoren), Preise und Konditionen; Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura (Ausgangsrechnung), Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse und eines Modells).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen; innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze; Produktkostenkalkulation; Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Kompetenzmodul 1 und 2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Forstwirtschaft
– die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
– die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
– forstliche Fachgespräche führen.
Bereich Materialkunde Holz
– die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
– die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.
Bereich Forstwirtschaft:
Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.
Bereich Materialkunde Holz:
Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde Holz
– die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern;
– die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.
Bereich Materialkunde Holz:
Chemischer Aufbau von Holz, Holzfeuchtigkeit, Quellen und Schwinden, Sorption, mechanische und thermische Eigenschaften von Holz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde Holz
– sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen;
– die wichtigsten Holzschadorganismen sowie deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären.
Bereich Materialkunde Holz:
Sortierrelevante Merkmale von Schnittholz und Rundholz, Holzschäden und Holzschadorganismen, Grundlagen der Rundholz- und Schnittholzsortierung und -vermessung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären;
– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden;
– die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung analysieren und beurteilen;
– Abläufe in der Holzbehandlung und -vergütung optimieren und weiterentwickeln.
Bereich Holztechnologie:
Holztrocknung, Kochen und Dämpfen von Holz, Modifikation.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die wichtigsten Klebstoffe, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären;
– die wichtigsten Klebetechniken anwenden;
– die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen;
– bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe auswählen.
Bereich Holztechnologie:
Klebstoffe und Klebstoffeverarbeitung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzwerkstoffe
– den Aufbau, die physikalischen und die chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern;
– die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
– die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Massivholzwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Bereich Holzwerkstoffe:
Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von stab- und plattenförmigen Massivholzwerkstoffen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzwerkstoffe
– den Aufbau, die physikalischen und die chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären;
– die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
– die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Bereich Holzwerkstoffe:
Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie
– die wichtigsten Oberflächenbehandlungen wie für den Holzschutz, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären;
– die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden;
– die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen;
– die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären.
Bereich Holztechnologie:
Holzschutz, Oberflächenbehandlung, Zellstoff und Papierherstellung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holzwerkstoffe
– den Aufbau, die physikalischen und die chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
– die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern;
– die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
– für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen;
– neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.
Bereich Holzwerkstoffe:
Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteile und Konstruktionen
– die wesentlichen Wandkonstruktionen erklären;
– die Wände im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
– die wesentlichen Deckenkonstruktionen erklären;
– die Decken im Holzbau technisch vergleichen und bewerten.
Bereich Bauteile und Konstruktionen:
Grundlegender Aufbau von Wandkonstruktionen im Massiv- und Holzbau.
Grundlegender Aufbau von Deckenkonstruktionen im Massiv- und Holzbau.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die Grundlagen und Anforderungen des Wärmeschutzes erklären;
– den LEK-Wert und den HWB berechnen;
– Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten;
– die Grundlagen und Anforderungen des Schallschutzes erklären;
– die Nachhallzeit berechnen sowie Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten.
Bereich Bauphysik und Bauökologie:
Winterlicher Wärmeschutz, Kondensatschutz, sommerlicher Wärmeschutz.
Luftschallschutz, Trittschallschutz und Akustik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteile und Konstruktionen
– die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen erklären;
– das Sparrendach und das Pfettendach technisch vergleichen und bewerten;
– die Grundarten von Ausbauteilen aus Holz und deren Einbaumöglichkeiten erklären.
Bereich Bauteile und Konstruktionen:
Pfettendach, Sparrendach, Sprengwerk und Hängewerk.
Türen, Fenster, Stiegen und Fassaden.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauphysik und Bauökologie
– die Grundlagen und Anforderungen des Brandschutzes erklären;
– Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten;
– die wichtigsten Gebäudebewertungssysteme für Bauökologie und Baubiologie erklären;
– die Grundlagen des Passivhauses erläutern;
– den OI3-Index berechnen;
– Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten.
Bereich Bauphysik und Bauökologie
Brandschutz, Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen, Brandverhalten.
Ökologie und Baubiologie, OI3-Index, nachhaltige Gebäudebewertungssysteme.
Grundlagen und Kennwerte von Passivhäusern.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustatik
– den Schnittkraftverlauf an einem einfachen statisch bestimmten Stabtragwerk berechnen;
– den Eurocode 5 für die Bemessung eines Trägers und einer Stütze anwenden.
Bereich Baustatik:
Eurocode 5 – Bemessungen im Holzbau, Bruchnachweis, Stabilitätsnachweis und Gebrauchstauglichkeitsnachweis.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieller Holzbau
– die verschiedenen Holzbausysteme erläutern;
– die Konstruktionen darstellen sowie diese vergleichen und bewerten.
Bereich Industrieller Holzbau:
Blockbau, Holzrippenbau, Brettsperrholzbau und firmengebundene Holzbausysteme.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Industrieller Holzbau
– die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erklären;
– die Verbindungssysteme im vorgefertigten Holzbau erklären;
– den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen beurteilen;
– die Primärkonstruktionen im Hallen- und Brückenbau erläutern.
Bereich Industrieller Holzbau:
Industrieller Holzbau, Fertighausbau, vorgefertigter Holzbau; ingenieurmäßiger Holzbau, Hallenbau und Brückenbau.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baumanagement
– die wichtigsten Instrumente der Raumordnungerläutern;
– ein Bauprojekt in seine Planungs- und Ausführungsabschnitte zerlegen und zeitlich einordnen.
Bereich Baumanagement:
Raumordnung, OIB-Richtlinien, rechtlicher und technischer Ablauf eines Bauvorhabens.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
– einfache technische Handzeichnungen erstellen.
Bereich Konstruktion:
Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Grundlagen der Mechanik und der Festigkeitslehre anwenden;
– äußere Kräfte und Schnittkräfte berechnen.
Bereich Konstruktion
– einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen sowie mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Ebene Kraftsysteme, Freimachen von Bauteilen, äußere Kräfte, Schnittkräfte.
Bereich Konstruktion:
CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– Kraftsysteme berechnen;
– technische Bauteile und Maschinenelemente bemessen.
Bereich Konstruktion
– einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen sowie mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Festigkeitslehre, Belastungsarten, Belastungsfälle, Dimensionierung.
Bereich Konstruktion:
CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
– einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
– einfache bauphysikalische Berechnungen durchführen.
Bereich Konstruktion:
Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Bauphysik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
– einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
– einfache bauphysikalische Berechnungen durchführen.
Bereich Konstruktion:
Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Bauphysik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren;
– Grundlagen für die Einreichplanung anwenden und einen Energieausweis erstellen.
Bereich Konstruktion:
Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung; Grundlagen für die Einreichplanung; Energieausweis.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren;
– Grundlagen für die Einreichplanung anwenden und einen Energieausweis erstellen.
Bereich Konstruktion:
Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung; Grundlagen für die Einreichplanung; Energieausweis.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einen Einreichplan erstellen, analysieren und interpretieren;
– eine statische Vorbemessung und Abbundplanung erstellen und analysieren;
– Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Bereich Konstruktion:
Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe; statische Vorbemessung und Abbundplanung; Einreichplanung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– einen Einreichplan erstellen, analysieren und interpretieren;
– eine statische Vorbemessung und Abbundplanung erstellen und analysieren;
– Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.
Bereich Konstruktion:
Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe; statische Vorbemessung und Abbundplanung; Einreichplanung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen;
– die Werkzeuge für Sägen nach ihrer Verwendung erklären und auswählen;
– die Grundlagen der Instandsetzung am Sägezahn von Werkzeugen erklären;
– die Grundlagen der Instandsetzung von Sägeblättern erklären.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
Werkstoffe und Werkzeugarten für die Holzbearbeitung, Zahngeometrie und Aufbau, Instandsetzung am Sägezahn, Grundlagen zum Härten und Glühen, Bestücken von Schneidwerkzeugen, Werkzeugherstellung, Behandlung des Grundkörpers, Rüsten von Holzbearbeitungsmaschinen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– Aufbau und Funktion der Gattersäge, Bandsäge und Kreissäge beschreiben;
– Gattersäge, Bandsäge und Kreissäge den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– den Aufbau und die Funktion der Zerspanungsmaschinen im Sägewerk beschreiben.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
Aufbau, Bauformen und Anwendungen von Gattersägen, Bandsägen und Kreissägen, Zerspanungsmaschinen (Hacker, Entrinder, Zerspaner).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Verfahren
– den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägensägewerk erklären und analysieren;
– Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
– die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen;
– die Funktion des Rundholz- und des Schnittholzplatzes sowie der dazugehörigen Prozesse, Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren.
Bereich Prozesse und Verfahren:
Arbeitsabläufe in einem Sägewerk (Gattersägewerk, Blockbandsägewerk, Bandsägewerk, Kreissägewerk), Rundholzplatz, Schnittholzholzplatz, Schnittholzmanipulation und Sortierung, mechanische Stetigförderer.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– den Leistungsbedarf für die Zerspanung ermitteln;
– den Aufbau und die Funktion von CNC-Maschinen beschreiben;
– den Aufbau und die Funktion von Messermaschinen beschreiben;
– die Anwendung der jeweiligen Maschinen beschreiben und sie anhand ihrer Möglichkeiten vergleichen.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
Berechnung der Kräfte am Schneidwerkzeug, Grundlagen der CNC-Technik, CNC-Maschinen, Maschinenaufbau und Verwendung, Werkzeugmanagementsysteme, Messermaschinen, Herstellung von Profilwerkzeugen, Aufbau und Bauformen von Durchlaufhobelmaschinen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
– den Aufbau und die Funktion von Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben;
– den Aufbau und die Funktion von pneumatischen Förderanlagen beschreiben;
– die Anwendung der jeweiligen Maschinen beschreiben;
– die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.
Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:
Maschinen und Anlagen für die Holzverarbeitung (Presstechnologie, Keilzinkenanlagen, Beleimtechnologie, Furniermaschinen, Zerspanungtechnologie, Zerfaserungstechnologie, Schleifmaschinen), pneumatische Förderanlagen, Anforderungen an die Maschinensicherheit bei der Auswahl von Maschinen und Anlagen (MSV/CE)
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Verfahren
– bestehende Produktionsverfahren verstehen und erläutern;
– Produktionsverfahren analysieren und verbessern.
Bereich Prozesse und Verfahren:
Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für die Herstellung von Massivholzwerkstoffen, Furnierwerkstoffen, Spanwerkstoffen und Faserwerkstoffen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Verfahren
– bestehende Produktionsverfahren verstehen und erläutern;
– Produktionsverfahren analysieren und verbessern.
Bereich Prozesse und Verfahren:
Produktionsanlagen und Produktionsverfahren von Holzbauteilen und für den Holzbau, Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für den Möbel- und Innenausbau.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– einfache Schaltkreise lesen und darstellen sowie elektrische Größen berechnen;
– Leistungs- und Energieberechnungen durchführen;
– die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern ihren Einfluss auf Materialien verstehen;
– den Stromfluss in unterschiedlichen Materialien und die Prinzipien elektrochemischer Speicher verstehen;
– die Funktionsweise von analogen und digitalen elektronischen Komponenten verstehen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Elektrische Stromkreise, Elektromagnetismus, Leitungsmechanismen, elektronische Komponenten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und zugehörigen Energieübertragungseinrichtungen verstehen;
– Leistungen von Wechsel- und Drehstromverbrauchern berechnen;
– Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen erkennen;
– Einsparungsmöglichkeiten bei elektrischen Energiekosten beurteilen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Wechsel- und Drehstromverbraucher, Stromversorgungsnetze, Schutztechnik, Stromkosten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– elektrische und elektronische Antriebssysteme bewerten und dimensionieren;
– die Grundlagen von digitalen Steuerungs- und Regelungssystemen verstehen;
– Sensoren für die Erfassung unterschiedlicher Messgrößen vergleichen und auswählen;
– die unterschiedlichen Prinzipien der Messsignalübertragung verstehen und bewerten.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Grundlagen der Energietechnik in Bezug auf Formen der Energie, Größen und Einheiten anwenden;
– die gängigen Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten;
– Anlagen zur Energieumwandlung vergleichen und bewerten;
– Einsparpotentiale aufzeigen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Antriebssysteme, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Verbrennungskraftmaschinen, Servoeinrichtungen, Verbrennungsanlagen, Strömungsmaschinen zur Energiegewinnung, alternative Energieformen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Grundlagen der Energietechnik in Bezug auf Formen der Energie, Größen und Einheiten anwenden;
– die gängigen Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten;
– Anlagen zur Energieumwandlung vergleichen und bewerten;
– Einsparpotentiale aufzeigen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Verbrennungskraftmaschinen, Servoeinrichtungen, Verbrennungsanlagen, Strömungsmaschinen zur Energiegewinnung, alternative Energieformen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik 1
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Laboratorium Betriebstechnik 2
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– den Ablauf sowie die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten sowie einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Laboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft 1
– die gängigsten Klebstoffe für die Verarbeitung vorbereiten und entsprechend anwenden;
– eine normgerechte Klebstoffprüfung durchführen und interpretieren;
– Fehler bei der Klebetechnik erkennen und Maßnahmen für deren Vermeidung ableiten;
– die gängigsten stab- und plattenförmigen Massivholzwerkstoffe herstellen;
– die selbst produzierten Massivholzwerkstoffe analysieren und bewerten sowie Verbesserungsmaßnahmen für die Produktion ableiten;
– die Grundfertigkeit zur Herstellung neuer Werkstoffe entwickeln.
Laboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft 2
– das System Holz – Wasser, die Festigkeitseigenschaften sowie die wesentlichen thermischen und elektrischen Eigenschaften des Holzes erklären;
– den anatomischen und chemischen Aufbau des Holzes erklären;
– die wesentlichen physikalischen Eigenschaften des Holzes untersuchen;
– die wesentlichen heimischen Nutzhölzer erkennen und aufgrund der Eigenschaften die Einsatzgebiete des jeweiligen Holzes festlegen;
– die Größenordnungen physikalischer Eigenschaften verschiedener Holzarten einschätzen und Vergleiche zwischen den Holzarten anstellen;
– Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen.
Laboratorium Naturwissenschaften
– wichtige chemische Analyse- und Prüfverfahren erläutern;
– ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzbe- und Verarbeitung sowie die Umwelttechnik anwenden;
– die Ergebnisse von ausgewählten Analyse- und Prüfverfahren interpretieren und Maßnahmen ableiten.
Laboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft 3
– die gängigsten Methoden der Holztrocknung und des Dämpfens erklären und anwenden;
– die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Vergütungsmethoden verstehen, begründen und miteinander vergleichen;
– Prozesse der Holzvergütung analysieren und verbessern.
Laboratorium Holzbe- und Holzverarbeitung
– den Ablauf, die Programmierungsmöglichkeiten und die Werkzeugverwaltung der CNC-Technik erläutern;
– CNC-Programme erstellen und abarbeiten;
– eine Ablaufoptimierung durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik 3
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Laboratorium Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Laboratorium Automatisierung
– mess- und steuerungstechnische Systeme entwerfen;
– die Funktion industrieller Regeleinrichtungen optimieren;
– Daten auf Basis industrieller Standards zwischen Automatisierungseinheiten übertragen.
Laboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft 4
– die gängigsten stab- und plattenförmigen Holzwerkstoffe erläutern;
– zu den gängigsten stab- und plattenförmigen Holzwerkstoffe Rezepturen erstellen und diese Werkstoffe herstellen;
– die selbst produzierten Holzwerkstoffe analysieren und bewerten sowie Verbesserungsmaßnahmen für die Produktion ableiten;
– die Grundfertigkeit zur Herstellung neuer Werkstoffe entwickeln.
Laboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft 5
– die gängigsten Oberflächenbeschichtungsmaterialien und formgebenden Oberflächenbehandlungsmethoden erläutern;
– die gängigsten Oberflächenbeschichtungen einsetzen;
– normgerechte Oberflächenprüfungen durchführen und interpretieren;
– Fehler bei der Oberflächentechnik erkennen und Maßnahmen für deren Vermeidung ableiten;
– die gängigsten Methoden der Holzmodifikation erklären und anwenden;
– die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Vergütungsmethoden verstehen, begründen und miteinander vergleichen.
Laboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft 6
– die wesentlichen physikalischen Eigenschaften von Holzwerkstoffen untersuchen;
– die wesentlichen Importhölzer erkennen und über deren Eigenschaften die Einsatzgebiete des jeweiligen Holzes festlegen;
– Größenordnungen physikalischer Eigenschaften verschiedener Holzwerkstoffe einschätzen und Vergleiche zwischen den Holzwerkstoffen anstellen;
– Untersuchungen und Prüfungen nach entsprechenden technischen Regelwerken durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
– Holz sowie Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
– ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen sowie Maschinen herstellen und dokumentieren.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.
Werkstätten (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft:
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz).
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC´s und Installation der Software).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
– die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
– die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
– Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
– die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
– den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern;
– die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
– die wichtigsten Arbeitsschritte zur Schnittholzproduktion im Sägewerk durchführen;
– mit den wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten;
– Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
– die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.
Werkstätten (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft:
Werkstätte „Mengenermittlung und Qualitätsbewertung in der Holzbe- und Verarbeitung“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern).
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Bandsäge).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester– Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft
– Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
– einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
– die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung sowie -sortierung anwenden.
Bereich Holzbau
– die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
– ausgewählte Konstruktionen herstellen.
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung
– Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk sowie mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
– die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
– komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.
Werkstätten (auch gegenstandsübergreifend) zu den angeführten Kompetenzfeldern in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft:
Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).
Bereich Holzbau:
Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen, insbesondere mittels CNC-Technik).
Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:
Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).
Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, insbesondere mittels CNC-Technik).
Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen insbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung, Interpretation und Schlussfolgerungen, Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | ||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | ||||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | ||||||||
| 4. | Konstruktion, Mechanik und Werkstoffe 5 | 5(2) | 5(2) | 3 | 2 | – | 15 | I | ||||||||
| 5. | Logistik 5 | 2 | 2 | 4(2) | 3(2) | 7(3) | 18 | I | ||||||||
| 6. | Elektrotechnik und Automatisierung 5 | 2(2) | 3 | 2 | – | – | 7 | I | ||||||||
| 7. | Recycling- und Energietechnik 5 | – | – | 2 | 4(2) | 6(3) | 12 | I | ||||||||
| 8. | Laboratorium | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | ||||||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 5 | 4 | 4 | 4 | – | 17 | III bzw. IV | ||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | ||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im III. und IV. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Logistik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Logistik.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Logistik.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure Logistik sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Logistik unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie können ingenieurmäßige Tätigkeiten interdisziplinär entlang der gesamten Wertschöpfungskette einschließlich der computergestützten ganzheitlichen Planung, Steuerung und Optimierung von Stoff-, Informations- und Energieströmen durchführen. Dies umfasst auch den technischen Einkauf und Vertrieb, die Kostenrechnung und das Controlling sowie das Marketing. Sie verfügen über eine hohe IT-Affinität hinsichtlich ERP-, Business-Intelligence- und Simulationsapplikationen und sind in der verfahrenstechnischen Vertiefung in der Lage, nachhaltige Lösungsalternativen auf vor- und nachgelagerte sowie parallel laufende Prozesse zu erarbeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure Logistik sind in Dienstleistungs- sowie produzierenden und produktionsnahen Unternehmen aller Branchen und Größen tätig. Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder liegen in der Planung, der Steuerung und dem Controlling der Bereiche Logistik, Beschaffung, Produktion, Distribution, Qualitäts- und Umweltmanagement, Projektmanagement, Recycling- und Entsorgungstechnik (Kreislaufwirtschaft), Supply-Chain-Management sowie Material- und Lagerwirtschaft. Nach einigen Jahren Praxis sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen, betriebliche Prozesse zu gestalten und bestehende Systeme zu optimieren.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben sowie beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Fertigungsverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen und können die geeigneten Fertigungsverfahren zur Herstellung eines Produktes auswählen und optimieren.
Im Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau, ihre Eigenschaften, die normgerechte Bezeichnung sowie die wichtigsten Anwendungsbereiche und Werkstoffprüfverfahren und können Werkstoffe nach gegebenen Anforderungen auswählen.
Im Bereich Konstruktion und CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken, händische Zeichentechniken und die Funktionen eines CAD-Programms und können einfache Entwurfszeichnungen sowie Konstruktionszeichnungen von einfachen Körpern erstellen und ein 3D-CAD-Programm bedienen, um damit systematisch aufgebaute und strukturierte Zeichnungen von einfachen technischen Bauteilen und Baugruppen normgerecht darzustellen.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, Festigkeitslehre, Dynamik, Thermodynamik, Hydromechanik und der Wärmelehre und können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen, die Spannungen und Verformungen von Bauteilen beurteilen sowie Berechnungen in der Hydromechanik und der Wärmelehre sowie Energieberechnungen in der Thermodynamik durchführen.
Im Bereich Fördertechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von fördertechnischen Einrichtungen und können einzelne fördertechnische Komponenten sowie Transportsysteme nach ihrer Funktion und Einsatzmöglichkeit zuordnen und dimensionieren.
Im Bereich Wirtschaftliches Rechnen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und die Funktionsweise der Logistik und können die Maßeinheiten, die Schätzmethoden, die Prozent- und Promillerechnung und die Zinsrechnung im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang anwenden sowie die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens für die Lösung grundlegender betriebswirtschaftlicher Aufgaben anwenden.
Im Bereich Prozesse und Technologie der Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen die verschiedenen Arten von Logistiknetzwerken und haben ein fundiertes Verständnis für die logistikspezifischen Bereiche von marktorientierten Unternehmen sowied deren Zusammenhang und Einfluss auf Effizienz und Effektivität (Beschaffungslogistik, Produktionslogistik, Distributionslogistik und die Schnittstellen zur Transportlogistik, Absatzlogistik, Entsorgungslogistik).
Insbesondere können die Absolventinnen und Absolventen in der praktischen Umsetzung die Auswahl bzw. Auslegung folgender Bereiche in der Logistik entsprechend den technischen, logistischen und wirtschaftlichen Anforderungen durchführen: Kommissioniersysteme, Verkehrsmittel in der Transportlogistik, moderne Konzepte des Supply Chain Management, Umsetzung eines Datenmodells in ein Datenbanksystem, Lagerhaltung, Layoutgestaltung, Logistikstrategien und E-Commerce.
Im Bereich Angewandte Logistik analysieren die Absolventinnen und Absolventen logistische Problemstellungen, um durch Modellierung Zusammenhänge ableiten und eine zielgerichtete Lösung finden zu können, die in der Entwicklung eines Logistikkonzeptes mündet.
Die Absolventinnen und Absolventen können Materialbedarfe ermitteln und einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen, Stoff- und Energieströme mittels Logistikkennzahlen analysieren und Kostensenkungspotenziale aufzeigen, einen Arbeitsplan erstellen und die Rüstzeit sowie die Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen, Arbeitsplätze und Funktionsbereiche nach ergonomischen und sicherheitstechnischen Vorgaben beurteilen sowie eine Grobplanung für die Funktionsbereiche unter Berücksichtigung der logistischen Anforderungen eines Betriebes erstellen.
Im Bereich Qualitäts- Prozess- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des Prozessmanagements und können den Zusammenhang zwischen Kundenzufriedenheit, Qualität, Umweltauswirkungen und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungskette erklären, eine Prozesslandkarte erstellen, bestehende Prozessabläufe analysieren und aufgrund von Logistikkennzahlen verbessern sowie neue Abläufe entwickeln. Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen Schlussfolgerungen aus den Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements ziehen und Maßnahmen für optimale Stoff- und Energieströme ableiten.
Im Bereich Logistikcontrolling können die Absolventinnen und Absolventen den typischen Logistikkostenarten direkte Bezugsgrößen zuordnen, Verrechnungspreise für logistische Leistungen ermitteln, Logistikleistungen im Unternehmen identifizieren und deren Kosten quantifizieren sowie Kennzahlen (Erfolgs-, Liquiditäts-, Rentabilitäts-, Kapitalstruktur- und Bestandskennzahlen) ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente sowie typischer Kenndaten und Kennlinien und können einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen und auswerten.
Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Programmierbefehle, um Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen mit verschiedenen Anwendungen auswerten und hinsichtlich Logistikanwendungen analysieren zu können.
Im Bereich Technisches Recycling kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Recyclingverfahren und haben ein grundlegendes Verständnis für die Verfahrensschritte bei der industriellen Herstellung von Produkten, um die entsprechenden Recyclingprozesse bei der Wiederverwertung unterschiedlicher Produkte auswählen zu können.
Im Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen besitzen die Absolventinnen und Absolventen ein grundlegendes Verständnis für verfahrenstechnische Grundoperationen aus den Bereichen der mechanischen, thermischen und chemischen Verfahrenstechnik und nutzen dieses zur Erstellung von Stoff- und Energiebilanzen sowie zur Darstellung der notwendigen Verfahrensschritte bei der Herstellung von Produkten in grafischer Form.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Energiegewinnung und die Bedeutung von Energieeffizienz sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt und können einfache Energiebilanzen aufstellen, Verfahren der Energiegewinnung auswählen und Bereiche des produktionsintegrierten Umweltschutzes einsetzen.
Im Bereich Umweltrecht und Zertifizierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Bereiche des speziellen Verwaltungsrechts sowie deren Regelungsziele und können Emissionen aus Emissionsquellen mittels Methoden und Berechnungen bestimmen, den normkonformen Aufbau und die Zertifizierung betrieblicher Managementsysteme begleiten sowie die rechtlichen Aufgaben des oder der betrieblichen Abfallbeauftragten und der Sicherheitsvertrauensperson erklären.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert und den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix), Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen), Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung), Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation), Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse), Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation), Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung), Export und Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung), Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplanes), statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung), Dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes, E Commerce–Gesetz, Urheberrecht, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentationen über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten, Geschäftskennzahlen, allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen), Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess), Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen), Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und –präsentation, Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern sowie situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow’sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie), Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile), Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung), weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business, Cross-Culture, Projektpräsentation.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– die Prozesse und ihre Schnittstellen im Unternehmen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen), Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation), Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten), Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung), Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf sowie die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC–Analyse, XYZ–Analyse), Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und -verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme), Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA), Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variablen Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten), Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung), Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams), Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung), Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme), Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung), Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation), Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche), Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit), Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung), Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten), Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung), Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang), Betriebssysteme (marktübliche Betriebssysteme, Installation, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung, Datensicherung), Datensicherheit (Virenschutz, Firewalls, Updates, Service Packs, Digitale Signatur), Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web (LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, E-Commerce, E Government und E-Banking, einfache Webseitengestaltung, Webmail, Mailclient, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen), Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte (Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts, Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source, gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Betriebstechnische Anwendungen (erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation), objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit), Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports), Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang), Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe, elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die verschiedenen Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau und ihre Eigenschaften erklären sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen.
Bereich Konstruktion und CAD
– normgerechte Zeichnungen lesen und Abbildungsmethoden verstehen;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Konstruktionsaufgaben lösen.
Bereich Mechanik
– die Begriffe Kraft, Moment, Druck, Energie und Leistung sowie die Wirkung dieser Größen für logistische Anwendungen beschreiben.
Bereich Fertigungsverfahren:
Fertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten), Verfahrenstechnik (Änderung von Stoffeigenschaften, Vorrichtungen und Maschinen).
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Einteilung, Aufbau, Eigenschaften und Anwendung der Werkstoffe, Normung, Aufbau, Herstellung und Anwendung von metallischen Werkstoffen.
Bereich Konstruktion und CAD:
Grundbegriffe der Konstruktion, skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte, Zeichennormen, Erfassen einfacher technischer Körper (CAD-System).
Bereich Mechanik:
Statik (ebene Kraftsysteme).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– geeignete Fertigungsverfahren zur Herstellung eines Produktes erklären.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die verschiedenen Werkstoffe, deren Aufbau, ihre Eigenschaften und ihre Anwendungsbereiche erklären.
Bereich Konstruktion und CAD
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden technische Bauteile und einfache Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmte Systeme berechnen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Vorrichtungen und Maschinen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Aufbau, Herstellung und Anwendung von metallischen Werkstoffen, von Kunst- und Verbundwerkstoffen, von keramischen Werkstoffen und Gläsern und von Werkstoffen der Elektronik.
Bereich Konstruktion und CAD:
Zusammenstellungszeichnungen; Funktion, Anwendung, Berechnung und Dimensionierung von grundlegenden Maschinenelementen, Fertigungsunterlagen.
Bereich Mechanik:
Statik (Freischneiden der Bauteile), Reibung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die Anwendungsbereiche verschiedener Werkstoffe erklären;
– die wichtigsten Werkstoffprüfverfahren der zerstörenden Werkstoffprüfung bezeichnen.
Bereich Konstruktion und CAD
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Festigkeitslehre erklären.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Aufbau, Herstellung und Anwendung von Werkstoffen der Nano- und Biotechnologie, zerstörende Werkstoffprüfverfahren.
Bereich Konstruktion und CAD:
3D-Modellieren von Bauteilen und Baugruppen (3D-CAD), fächerübergreifendes Projekt.
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre (Flächenträgheitsmomente, Widerstandsmomente, zusammengesetzte Beanspruchung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die wichtigsten Herstellprozesse im Bereich der industriellen Fertigung auswählen.
Bereich Mechanik
– einfache Berechnungen in der Kinematik und Kinetik durchführen.
Bereich Fördertechnik
– die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von fördertechnischen Einrichtungen beschreiben.
Bereich Fertigungsverfahren:
Industrielle Herstellungsverfahren von Grundstoffen.
Bereich Mechanik:
Kinematik und Kinetik.
Bereich Fördertechnik:
Bauelemente der Fördermittel.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die wichtigsten Werkstoffprüfverfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung beschreiben;
– Werkstoffe nach gegebenen Anforderungen auswählen.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Thermodynamik erklären und einfache Berechnungen durchführen.
Bereich Fördertechnik
– fördertechnische Komponenten nach ihrer Funktion und ihrer Einsatzmöglichkeit zuordnen und dimensionieren.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfverfahren, Werkstoffauswahl.
Bereich Mechanik:
Zustandsänderungen, ideale und reale Gase, Leistung, Energie.
Bereich Fördertechnik:
Dimensionierung von fördertechnischen Komponenten.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die wichtigsten Herstellprozesse im Bereich der industriellen Fertigung von Produkten optimieren.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Hydromechanik und der Wärmelehre erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Industrielle Herstellungsverfahren (Stoffströme, Optimierung von Fertigungsprozessen).
Bereich Mechanik:
Hydrostatik, Hydrodynamik, Wärmelehre.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– ein T,s-Diagramm anwenden und Energieberechnungen in der Thermodynamik durchführen.
Bereich Fördertechnik
– Transportsysteme dimensionieren.
Bereich Mechanik:
T,s-Diagramm, Energieberechnungen in der Thermodynamik.
Bereich Fördertechnik:
Dimensionierung von Transportsystemen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaftliches Rechnen in der Logistik
– die Grundlagen und Funktionsweise der Logistik beschreiben;
– die Maßeinheiten, die Schätzmethoden, die Prozent- und Promillerechnung und die Zinsrechnung im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang anwenden;
– die typischen Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens für die Lösung grundlegender betriebswirtschaftlicher Aufgaben anwenden.
Bereich Wirtschaftliches Rechnen in der Logistik:
Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens, Rechenfertigkeiten und Zahlenverständnis, Maßeinheiten, Rundungsarten, Prozent- und Zinsrechnung, Bezugs- und Absatzkalkulation, Anwendung des wirtschaftlichen Rechnens auf die Grundlagen und Funktionsweise der Logistik.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– die verschiedenen Arten von Logistiknetzwerken und ihre Schnittstellen beschreiben;
– die fachlichen Grundbegriffe der Logistik erklären und verwenden.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Wertschöpfungskette, Logistiknetzwerke und Allianzen, Beschaffungslogistik und Beschaffungsprozess, Lager- und Kommissioniersysteme, Produktionslogistik, Distributionslogistik, Fördertechnik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– die Abläufe der Produktionslogistik erklären.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Produktionslogistik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– die Abläufe der Distributionslogistik und die Schnittstellen zur Transportlogistik erklären sowie die wirtschaftlichen Aspekte in Teilbereichen beurteilen.
Bereich Angewandte Logistik
– logistische Problemstellungen darstellen und analysieren.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Distributionslogistik, Verpackung, Transportlogistik, Lagerhaltung.
Bereich Angewandte Logistik:
Logistikplanung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– die Planungsfelder der Betriebsstättenplanung erklären.
Bereich Angewandte Logistik
– einfache logistische Problemstellungen analysieren, modellieren und zielgerichtet lösen.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Betriebsstättenplanung, Layoutplanung.
Bereich Angewandte Logistik:
Simulation von einfachen Logistiksystemen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– logistische Anforderungen und Besonderheiten unterschiedlicher Branchen erklären.
Bereich Angewandte Logistik
– Logistiksysteme planen, analysieren und optimieren sowie Zusammenhänge ableiten.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Branchenlogistik.
Bereich Angewandte Logistik:
Einfache Betriebsstättenplanung, einfache Layoutplanung, Simulation von Logistiksystemen, Informationsprozesse.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– entsprechend der logistischen und wirtschaftlichen Anforderungen Kommissioniersysteme auswählen und auslegen;
– den Aufbau und die technische Funktionalität von gängigen Komponenten und Funktionselementen zur Identifikation von Stückgütern bzw. Produkten erklären sowie die wirtschaftlichen Aspekte beurteilen.
Bereich Angewandte Logistik
– Logistikkonzepte für definierte Anforderungen entwickeln.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Kommissioniersysteme, Logistikstrategien.
Bereich Angewandte Logistik:
Erweiterte Betriebsstättenplanung, erweiterte Layoutplanung, Simulation von Logistiksystemen, Projektmanagement.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– Vor- und Nachteile der einzelnen Verkehrsmittel für unterschiedliche Einsatzgebiete analysieren und anhand verschiedener Kriterien der Sendung eine geeignete Transportmöglichkeit auswählen.
Bereich Angewandte Logistik
– die Stoff- und Energieströme mittels Logistikkennzahlen analysieren und Kostensenkungspotenziale aufzeigen.
Bereich Qualitäts-, Prozess- und Umweltmanagement
– die Grundlagen des Prozessmanagements und den Zusammenhang zwischen Kundenzufriedenheit, Qualität, Umweltauswirkungen und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungskette erklären;
– eine Prozesslandkarte erstellen.
Bereich Logistikcontrolling
– den typischen Logistikkostenarten direkte Bezugsgrößen zuordnen;
– Verrechnungspreise für logistische Leistungen ermitteln.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Transportlogistik.
Bereich Angewandte Logistik:
Logistikstrategien, mindestens zwei fächerübergreifende Projekte.
Bereich Qualitäts-, Prozess- und Umweltmanagement:
Prozessmanagement, Kundenorientierung, Prozessparameter und Prozess lifecycle.
Bereich Logistikcontrolling:
Kosten- und Leistungsarten für Logistikleistungen, Kennzahlensystem in der Logistik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik
– moderne Konzepte des Supply Chain Management einsetzen.
Bereich Angewandte Logistik
– aufgrund von Logistikkennzahlen bestehende Prozessabläufe verbessern und neue Abläufe entwickeln.
Bereich Qualitäts-, Prozess- und Umweltmanagement
– bestehende Prozessabläufe analysieren und optimieren.
Bereich Logistikcontrolling
– Logistikleistungen im Unternehmen identifizieren und deren Kosten quantifizieren.
Bereich Prozesse und Technologie der Logistik:
Netzgestaltung für Transporte, E-Commerce.
Bereich Angewandte Logistik:
Prozessabläufe in der Logistik (mindestens zwei fächerübergreifende Projekte).
Bereich Qualitäts-, Prozess- und Umweltmanagement:
Integrierte Managementsysteme, internationale und nationale Normenreihe, Zertifizierung, prozessorientiertes QM nach ISO9001ff., QM-System und Werkzeuge, Monitoring- und Messmittelsysteme, Risikomanagement, QM-Handbuch, Umweltmanagement (Aufgaben, Methoden und Werkzeuge, Corporate Social Responsibility (CSR) nach ISO26000ff).
Bereich Logistikcontrolling:
Prozesskostenrechnung in der Logistik, Finanzplanung und Zahlungsströme in der Supply Chain.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente beschreiben und verstehen typische Kenndaten und Kennlinien;
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen;
– Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Elektrotechnik:
Gleich- und Wechselstromtechnik, Elektronik, Digitaltechnik, Antriebstechnik, Schutzmaßnahmen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die grundlegenden Programmierbefehle in Verbindung mit logistischen Anwendungen durchführen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensorik, Pneumatik, Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Programmierung verschiedener Module mit und ohne Analogwertverarbeitung realisieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Prozessleitsysteme, Programmierung und Datenauswertung einer SPS.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen auslesen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Robotik, optische Codierung, RFID.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen mit verschiedenen Anwendungen auswerten und hinsichtlich Logistikanwendungen analysieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Bildverarbeitung, Regelungstechnik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen
– die Grundoperationen der mechanischen, chemischen und thermischen Verfahrenstechnik erklären.
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen:
Grundlagen, Aufgaben und Verfahren der Verfahrenstechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen
– grundlegende Operationen der mechanischen Verfahrenstechnik anwenden.
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen:
Mechanische Verfahrenstechnik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen
– die notwendigen Verfahrensschritte bei der Herstellung von Produkten erklären.
Bereich Technisches Recycling
– die unterschiedlichen Recyclingverfahren erklären.
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen:
Wärmeübertragung, thermische Verfahren.
Bereich Technisches Recycling:
Technische Grundlagen des Werkstoffrecyclings.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen
– Vor- und Nachteile verfahrenstechnischer Grundoperationen bei der Herstellung von Produkten analysieren.
Bereich Technisches Recycling
– unterschiedliche Recyclingverfahren anwenden.
Bereich Verfahrenstechnische Grundlagen:
Chemische Reaktionsverfahren, Stoff- und Energiebilanzen, Darstellung der Verfahrensschritte in grafischer Form.
Bereich Technisches Recycling:
Recycling von metallischen Werkstoffen und metallhaltigen Abfällen, Recycling von Kunststoffen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technisches Recycling
– Recyclingprozesse bei der Wiederverwertung unterschiedlicher Produkte anwenden.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Verfahren der Energiegewinnung und die Bedeutung von Energieeffizienz sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt erklären.
Bereich Umweltrecht und Zertifizierung
– die Bereiche des speziellen Verwaltungsrechts und deren Regelungsziele sowie –instrumente erklären;
– den normkonformen Aufbau und die Zertifizierung betrieblicher Managementsysteme begleiten.
Bereich Technisches Recycling:
Recycling von Papier und Pappe, Inertstoffen, flüssigen und gasförmigen Stoffen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Energietechnik, Wärme- und Kraftwerkstechnik, regenerative Energietechnik, Energiemanagement.
Bereich Umweltrecht und Zertifizierung:
Umweltrecht, Umweltmanagementsysteme nach ISO 14000ff und EMAS, Energiemanagementsysteme nach ISO 50001ff.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Technisches Recycling
– die einzelnen Prozessschritte beim Recycling hinsichtlich der Vor- und Nachteile analysieren.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– eine einfache Energiebilanz aufstellen, Verfahren der Energiegewinnung auswählen und Bereiche des produktionsintegrierten Umweltschutzes einsetzen.
Bereich Umweltrecht und Zertifizierung
– Emissionen aus Emissionsquellen mittels Methoden und Berechnungen bestimmen;
– die rechtlichen Aufgaben des oder der betrieblichen Abfallbeauftragten und der Sicherheitsvertrauensperson erklären.
Bereich Technisches Recycling:
Verwertung und Recycling von Altfahrzeugen und Elektro- und Elektronikgeräten, energetische Verwertung von festen Abfällen und Einsatz von Ersatzbrennstoffen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Luft-, Wasser- und Bodenreinhaltung, Abfallbeseitigung- und Vermeidung, Aspekte und Implementierung des produktionsintegrierten Umweltschutzes, Nachhaltigkeit.
Bereich Umweltrecht und Zertifizierung:
Begriffe und rechtliche Rahmenbedingungen des innerbetrieblichen Abfallmanagements, Berechnung des „carbon footprint“, rechtliche Grundlagen der Sicherheitstechnik.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden;
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– die Programmierung verschiedener Module mit und ohne Analogwertverarbeitung realisieren.
Laboratorium Informationssysteme
– Systeme der Informationslogistik anwenden.
Laboratorium Logistik
– einfache Logistikkonzepte für definierte Anforderungen anwenden;
– aufgrund von Logistikkennzahlen bestehende Prozessabläufe verbessern und neue Abläufe entwickeln.
Laboratorium Recycling- und Energietechnik
– die Stoff- und Energieströme mittels Logistikkennzahlen analysieren und Kostensenkungspotenziale aufzeigen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Laboratorium Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen auslesen, mit verschiedenen Anwendungen auswerten und hinsichtlich Logistikanwendungen analysieren.
Laboratorium Informationssysteme
– elektronische Zahlungssysteme auswählen sowie die rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte beurteilen;
– aus einer Prozessbeschreibung grafisch Geschäftsprozess-, Arbeits- und Dokumentenmodelle erstellen und Auswertungen vornehmen.
Laboratorium Logistik
– bestehende Prozessabläufe analysieren und optimieren.
Laboratorium Recycling- und Energietechnik
– eine einfache Energiebilanz aufstellen, Verfahren der Energiegewinnung auswählen und Bereiche des produktionsintegrierten Umweltschutzes einsetzen;
– Emissionen aus Emissionsquellen mittels Methoden und Berechnungen bestimmen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“. Laborbetrieb und Laborordnung, Erstellung von Berichten, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären;
– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Logistik
– einfache Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe erläutern;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Erstellen grundlegender Schaltpläne, elektrische Installationsarbeiten, Aufbau von einfachen elektrischen Schaltungen, grundlegende elektrische Bauelemente und Schaltungen).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstätte „Computerwerkstätte 1“ (Aufbau und Inbetriebsetzung von Computersystemen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung).
Bereich Logistik:
Werkstätte „Qualitätssicherung und Logistik 1“ (Mess- und Prüfaufgaben).
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung 1“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln;
– einfache elektrische und elektronische Schaltungen entwerfen und in Betrieb nehmen.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– Softwareinstallationen vornehmen sowie Computersysteme in Betrieb nehmen, sichern und wiederherstellen;
– Peripheriegeräte installieren;
– Fehler in Hard- und Software analysieren.
Bereich Logistik
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und die erforderlichen Abläufe Wareneingang, Warenausgang, Bestandskontrolle, Lagerwirtschaft umsetzen.
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik
– die Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren benennen und erklären;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und entsprechende Werkstücke anfertigen;
– Werkstoffe normgerecht bezeichnen und nach gegebenen Anforderungen auswählen sowie geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstätte „Computerwerkstätte 2“ (Inbetriebsetzung von Geräten, Aufbau und Inbetriebsetzung von Applikationen, Datensicherung, Fehleranalyse, Wartungsaufgaben).
Bereich Logistik:
Werkstätte „Qualitätssicherung und Logistik 2“ (Methoden der Materialbewirtschaftung, Bestandskontrolle, Lagerwirtschaft, Qualitätsdaten).
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik:
Werkstätte „Mechanische Bearbeitung 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– pneumatische sowie elektropneumatische Schaltungen und Anlagen entwerfen und aufbauen sowie Fehler analysieren.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– aus einer einfachen Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen;
– Abfragen aus mehreren Tabellen erstellen.
Bereich Logistik
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm einen einfachen Fertigungsterminplan erstellen;
– für ein einfaches Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit sowie die Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen.
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik
– Verfahrensschritte bei der Herstellung von Produkten anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 3“ (Bauelemente, Grundschaltungen und Inbetriebnahme von Systemen der Pneumatik und Elektropneumatik).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Informationstechnologie 1“ (betriebliche Datenbanken aufbauen und abfragen, Aufbau einfacher Datennetzwerke).
Bereich Logistik:
Werkstättenlaboratorium „Logistik 1“ (Auftragserstellung, Kalkulation, Arbeitsvorgänge, Zeitermittlung, Arbeitsplanerstellung, Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie, Qualitätsplanung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik:
Werkstättenlaboratorium „Recycling- und Energietechnik 1“ (Inbetriebnahme und Datenerfassung von Komponenten und Anlagen der Verfahrenstechnik).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe angeben sowie elektrische Antriebe auswählen;
– die Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– Betriebsdaten aufbereiten und Auswertesystemen zur Verfügung stellen.
Bereich Logistik
– den Aufbau sowie die technische Funktionalität von gängigen Komponenten und Funktionselementen zur Identifikation von Stückgütern bzw. Produkten erklären und die wirtschaftlichen Aspekte beurteilen;
– aufgrund von Logistikkennzahlen bestehende Prozessabläufe verbessern und neue Abläufe entwickeln.
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik
– die Verfahrensschritte bei der Herstellung von Produkten anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 4“ (Motoren, Leistungselektronik, Positionierung, Verarbeitung von Messgrößen von elektrischen Antrieben und Sensoren).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstättenlaboratorium „Informationstechnologie 2“ (Erfassung, Aufbereitung und Monitoring von Betriebsdaten).
Bereich Logistik:
Werkstättenlaboratorium „Logistik 2“ (Bestandsrechnung, Auftragserstellung, Produktkalkulation, Ressourcenplanung, Beschaffung, Fertigungsterminpläne).
Bereich Produktionstechnik, Recycling- und Energietechnik:
Werkstättenlaboratorium „Recycling- und Energietechnik 2“ (Inbetriebnahme und Datenerfassung von Komponenten und Anlagen der Verfahrenstechnik).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | Summe | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | |||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | |||||||
| 4. | Konstruktion und Berechnung 5 | 7(4) | 7(4) | 5(3) | 5(3) | 3(3) | 27 | I | |||||||
| 5. | Werkstoff- und Fertigungstechnik | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 11 | I | |||||||
| 6. | Maschinen, Anlagen, Automatisierung | – | – | 3 | 2 | 4 | 9 | I | |||||||
| 7. | Laboratorium | – | – | – | 4 | 4 | 8 | I | |||||||
| 8. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 5 | 5 | 4 | 4 | 4 | 22 | III bzw. IV | |||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | ||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||
_________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen in im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. und V. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel für Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure Maschinenbau sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich des Maschinenbaus unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Bereichen der Konstruktion und der Fertigung sowie auf den Gebieten des technischen Einkaufs und Vertriebs, der Materialwirtschaft, der Arbeitsvorbereitung, der Produktionsplanung und –steuerung, der Kostenrechnung und des Controllings, des Marketings, der betrieblichen Informationssysteme und des Qualitätsmanagements durchzuführen.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Darstellende Geometrie und CAD können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen, verstehen Abbildungsmethoden sowie Transformationen und können technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie (Kurven, Flächen, Körper, Transformationen) darstellen. Sie können unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Baugruppen strukturgerecht aufbauen und im CAD abbilden.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Normen sowie die grundlegenden Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen anwenden. Sie können die wichtigsten lösbaren und unlösbaren Verbindungen, die unterschiedlichen Lagerarten sowie die wichtigsten technischen Federn, Federsysteme und Übertragungselemente auslegen und einsetzen. Sie können Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren.
Im Bereich Konstruktion und Projektabwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Vorschriften zur Erstellung einer normgerechten Zeichnung anwenden, normgerechte Zeichnungen lesen und Fertigungszeichnungen unter Anwendung von Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen erstellen. Sie können EDV-Systeme zur Bearbeitung der Aufgabenstellung auswählen und komplexere Baugruppen im 3D-CAD-System strukturgerecht aufbauen. Sie können unter Anwendung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse ein Projekt analysieren und hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Inhalte abwickeln. Sie können Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren, dimensionieren und dokumentieren sowie dafür erforderliche Projekt- und Produktdokumentationen erstellen.
Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, der Festigkeitslehre, der Dynamik, der Hydromechanik, der Wärmelehre und der Thermodynamik anwenden. Sie können statische und dynamische Aufgabenstellungen lösen sowie die Spannungen und Verformungen von Bauteilen berechnen und beurteilen. Sie können Berechnungen in der Hydromechanik, der Wärmelehre und in der Thermodynamik durchführen.
Im Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau der Werkstoffe erläutern, verstehen deren Eigenschaften und können eine grundlegende Werkstoffauswahl (Metalle und Kunststoffe) treffen sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen. Sie kennen die Wirkung von Legierungselementen und verstehen die daraus resultierenden Eigenschaften. Sie kennen die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen. Sie kennen die häufigsten Ursachen der Korrosion und können entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Sie können die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung anwenden und die Ergebnisse analysieren.
Im Bereich Fertigungsverfahren kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie können Fertigungsverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und die dazu geeigneten Werkzeuge festlegen. Sie kennen die wesentlichen automatisierten Fertigungsverfahren, Beschichtungsverfahren und Sonderbearbeitungsverfahren und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen. Sie kennen die grundlegenden Anwendungen der Handhabungstechnik und deren Einsatzgebiete. Sie wissen über die grundlegenden Verfahren der Kunststoffverarbeitung und deren Einsatzgebiete Bescheid.
Im Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Werkzeugmaschinen und können diese nach technisch wirtschaftlichen Kriterien analysieren und auswählen sowie in einem Produktionsprozess verknüpfen und optimieren. Sie kennen den Aufbau und die Einsatzgebiete von Werkzeugen und können diese nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen sowie einfache Werkzeuge entwickeln und entwerfen. Sie kennen die Grundlagen des Vorrichtungsbaus und können Vorrichtungen entsprechend technisch-wirtschaftlicher Anforderungen auswählen, analysieren, entwickeln und entwerfen. Sie kennen die wesentlichen Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Kunststoffen und Schmiedeerzeugnissen.
Im Bereich Elektrotechnik, Automatisierung können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Komponenten sowie typischer Kenndaten und Kennlinien anwenden. Sie können einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen und auswerten. Sie kennen die grundlegenden Anwendungen elektrischer Antriebe und Anlagen sowie deren Betriebsverhalten. Sie können Sensoren anwendungsgerecht auswählen sowie analoge und digitale Prozesssignale erfassen. Sie können technische Prozesse darstellen und die Funktionsweise von Anlagen anhand der technischen Dokumentation ermitteln. Sie können die wichtigsten Handhabungstechniken erklären und deren Komponenten auswählen.
Im Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Normen, Vorschriften, Richtlinien und Einflussgrößen für die Projektierung und Auslegung von Förderanlagen anwenden. Sie können Transport-, Förder- und Verkehrstechniken nach ihrer Funktion beurteilen und geeignete Antriebe auswählen. Sie können Funktionen und Wirkungsweisen der Kraft- und Arbeitsmaschinen erklären und diese aufgrund des Einsatzgebietes und der Bauart auswählen. Sie können die Arten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichtern und Druckluftanlagen erklären.
Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Bauarten und die Einsatzbereiche von herkömmlichen und alternativen Energieanlagen sowie von Luftreinhaltungsanlagen erklären. Sie können die Verfahren der Abwasserbehandlung erklären, Müllarten sowie grundlegende Recycling- und Entsorgungsverfahren unterscheiden.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 und mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erreicht werden.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren, dividieren und unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert und den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Funktionenreihen (Taylorreihen); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix); Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen); Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung); Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung); Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation); Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse); Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation); Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung); Export/Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung); Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplans); statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung); dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentation über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten; Geschäftskennzahlen; allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen); Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess); Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und -präsentation; Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow'sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie); Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile); Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung); weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business; Cross-Culture; Projektpräsentation.
I. Jahrgang (1. und 2.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen); Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation); Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten); Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung); Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse); Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung); Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme); Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA); Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten); Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung); Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams); Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung); Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme); Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung); Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation); Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche); Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit); Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung); Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten); Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung); Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheit, Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web, Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnologie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in einer Datenbank Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (Relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen;
– Netzwerkkomponenten einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse und eines Modells).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie und CAD
– normgerechte Zeichnungen lesen und verstehen Abbildungsmethoden und Transformationen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie darstellen;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Baugruppen strukturgerecht aufbauen und im CAD abbilden.
Bereich Maschinenelemente
– die wichtigsten Normen und Richtlinien anwenden;
– die grundlegenden Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Anwendungen auswählen und anwenden;
– die wichtigsten lösbaren und unlösbaren Verbindungen hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– die grundlegenden Vorschriften zur Erstellung einer normgerechten Zeichnung anwenden;
– normgerechte Zeichnungen lesen sowie Fertigungszeichnungen unter Anwendung von Toleranzen, Passungen und Oberflächenzeichen erstellen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Begriffe Kraft, Moment und die Wirkung dieser Größen sowie die Systeme des zentralen und allgemeinen Kraftsystems praktisch anwenden;
– den Zusammenhang zwischen Belastung und Beanspruchung sowie den Zusammenhang der Kennwerte aus dem σ-ε Diagramm herstellen;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmte Systeme ermitteln.
Bereich Darstellende Geometrie und CAD:
Grundlagen der Darstellung (Koordinatensysteme, Projektion und Bildebene, Grundregeln der Konstruktion, geometrische Primitive, Punkte, Linien, Flächen, Körper, Körper in den Hauptrissen, räumliche Transformationen, Darstellung von Körpern in allgemeiner Lage, Darstellung Normalprojektion, Freihand-Grundriss, Aufriss, Seitenriss), räumliche Darstellung (Durchdringungen, Verschneidungen, Axonometrie, 3D-CAD).
Bereich Maschinenelemente:
Normung (Normen), Toleranzen, Passungen, Oberflächenbeschaffenheit (Grundbegriffe Toleranzen, Maß- und Formtoleranzen, Passungen, ISO-Passsysteme, Passungsauswahl, Oberflächenbeschaffenheit), lösbare und unlösbare Verbindungen (Klebeverbindungen, Lötverbindungen, Gestaltung Schweißverbindungen, Nietverbindungen, Ausführung von Schraubenverbindungen).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Zeichnungsnormen (Zeichnungsformate, Maßstäbe, Strichstärken, Stricharten, Normschrift, Anordnung der Risse und Schnitte, Schnittführung, Bemaßung, Beschriftung), Skizzieren einfacher technischer Objekte (Freihandskizzen: Entwürfe, Maßskizzen, grafische Ausführung unter Einbeziehung einfacher Normteile, Fertigungszeichnungen einfacher Bauteile unter Hinweis auf die Fertigung, Toleranzen und Passungen, Oberflächenzeichen).
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Statik (Grundlagen, Größen und Einheiten, Kraft und Moment, Freimachen, Kraftzerlegung, Kräfte am Balken, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf), Festigkeitslehre (Beanspruchungsarten, σ-ε Diagramm).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinenelemente
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile hinsichtlich zulässiger Spannungen und Verformungen dimensionieren;
– die unterschiedlichen Wälzlagerarten hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen und dimensionieren.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– Fertigungsunterlagen einfacher Baugruppen in ihrem technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang erstellen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die grundlegenden Begriffe der Festigkeitslehre und deren Ermittlung anwenden;
– die Auswirkung von Kräften und Belastungen sowie die daraus resultierenden Beanspruchungen analysieren.
Bereich Maschinenelemente:
Festigkeit von Bauteilen (Grundbegriffe der Festigkeitslehre, Beanspruchungs- und Belastungsarten, Werkstoffverhalten, Festigkeitskenngrößen, Spannungsarten, Dimensionierung von Schraubenverbindungen); Übertragungselemente (Achsen, Wellen, Zapfen, Welle-Nabe-Verbindungen); Lagerungselemente (Wälzlager und Wälzlagerungen, Übersicht über Gleitlager).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Zusammenstellungszeichnungen, Fertigungsunterlagen (Freihandskizzen: Entwürfe, Maßskizzen, grafische Ausführung unter Einbeziehung von Normteilen und Zukaufteilen, Stücklisten, Fertigungszeichnungen unter Berücksichtigung von konventionellen Fertigungsverfahren aus der Fachpraxis vom I. Jahrgang, Materialauswahl).
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Festigkeitslehre (Flächenträgheitsmoment, Widerstandsmomente), Statik (Superposition, Reibung, Seilreibung, Rollwiderstand).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinenelemente
– die wichtigsten technischen Federn hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen;
– die wichtigsten Übertragungselemente hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer Anwendung auswählen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– unter Anwendung von Unterlagen die Dimensionierung von einfachen Bauteilen durchführen;
– mit CAD-Unterstützung einfache Modelle erstellen und Fertigungszeichnungen ableiten.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Zusammenhänge mehrerer Beanspruchungen auf einen Bauteil analysieren können diesen festigkeitstechnisch dimensionieren.
Bereich Maschinenelemente:
Federn (technische Federn und Federsysteme), Übertragungselemente (Übersicht über Riementriebe und Kettentriebe, Überblick über Zahnräder und Getriebebauarten, Überblick über Kupplungen).
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Dimensionierung (statische Dimensionierung einfacher Normteile unter Anwendungen von Normen, Tabellen, Fachbüchern und Firmendatenblättern), Konstruktionslehre, 3D-CAD (Aufgaben und Funktionsanalyse, Modellerstellung einfacher Bauteile und Baugruppen, Zeichnungsableitung, Schnittdarstellung und Detailansicht).
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Festigkeitslehre (zusammengesetzte Beanspruchung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– einfache Baugruppen im CAD-System unter vorhergehender Einbeziehung von Lösungsfindungsmethoden strukturgerecht aufbauen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Begriffe der Dynamik sowie deren Einfluss auf translatorische und rotatorische Bewegungsvorgänge anwenden.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Konstruktionslehre, 3D-CAD (Methoden zur Lösungsfindung, Lasten-, Pflichtenheft und Anforderungsliste.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Dynamik (Massenkräfte Linearbewegung, Massenkräfte Drehbewegung, v-t Diagramm).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion und Herstellbarkeit entwerfen und beurteilen.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Bergriffe Energie und Leistung sowie die Wirkung dieser Größen analysieren und anwenden.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (die die wesentlichen fächerübergreifenden Inhalte des bisher Erlernten aus dem fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht enthalten: Maschinenelemente, Mechanik, Werkstoff- und Fertigungstechnik, KOPA, Arbeitsvorbereitung).
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Dynamik (Leistung, Energie).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– komplexere Baugruppen im CAD-System strukturgerecht aufbauen;
– EDV-Systeme zur Bearbeitung der Aufgabenstellung auswählen und anwenden;
– die Aufgabenstellung hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Anwendungen analysieren und diese anwenden.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Grundbegriffe der Schwingungslehre anwenden;
– die Begriffe der Hydrostatik sowie die Wirkung dieser Größen anwenden;
– die bernoullische Energiegleichung (verlustfrei, verlustbehaftet) anwenden.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
3D-CAD, Konstruktion mit computerunterstützten Arbeitshilfen (zB Excel, Mathcad), Einbindung der Kenntnisse aus der Betriebstechnik (Projektmanagement, Kostenrechnung, Arbeitsvorbereitung, Prozesse mit ERP-Systemen).
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Dynamik (Schwingung, Dämpfung), Hydrostatik (Hydrostatik, Auftrieb), Hydrodynamik (Anwendung Hydraulik, Bernoulli).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– unter Anwendung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse ein Projekt analysieren sowie hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Inhalte abwickeln.
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre
– die Begriffe Wärmeübergang und Wärmeleitung sowie deren Abhängigkeit von den Parametern analysieren und daraus den Wärmedurchgang ermitteln;
– die grundlegenden thermodynamischen Zustandsänderungen im Diagramm darstellen;
– die grundlegenden Kreisprozesse im Diagramm darstellen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der Fachausbildung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht beinhalten).
Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:
Wärmelehre (Wärmeleitung, Wärmeübergang), Thermodynamik (Zustandsänderungen, Kreisprozesse, ideale und reale Gase).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung
– Bauteile, einfache Baugruppen und Produkte anhand eines Pflichtenheftes werkstoff-, funktions-, fertigungs-, montage- und sicherheitsgerecht konstruieren und dokumentieren sowie dafür erforderliche Projekt- und Produktdokumentation erstellen.
Bereich Konstruktion und Projektabwicklung:
Projekte (Komplexere Projekte, die wesentliche Inhalte der Fachausbildung (technisch und wirtschaftlich) beinhalten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– den Aufbau der Werkstoffe beschreiben, verstehen deren Eigenschaften und können eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen sowie Werkstoffe normgerecht bezeichnen;
– den Aufbau, die Eigenschaften, die Herstellung der Eisenwerkstoffe erklären und anwendungsgerecht auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren beschreiben;
– die wichtigsten Gießverfahren und deren Einsatzgebiete erläutern;
– die wichtigsten Umformverfahren und deren Einsatzgebiete erläutern.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Grundlagen Werkstoffe (Begriffsbestimmungen, Einteilung der Werkstoffe, Gewinnung, Aufbau, Verwendung, Eigenschaften der Metalle, Bezeichnung von Werkstoffen, Zugversuch und Materialkennwerte, Wärmebehandlung – Übersicht), Eisenwerkstoffe (Stahl, Gusseisen).
Bereich Fertigungsverfahren:
Grundlagen Fertigungsverfahren (Begriffsbestimmungen, Einteilung der Fertigungsverfahren), Urformen (verfahrenstechnische Grundlagen, Gießverfahren, Feinguss, Vollformguss, Druckguss, Formen), Umformen (verfahrenstechnische Grundlagen, Einteilung der Umformverfahren, Kaltumformen, Warmumformen, Schmieden, Walzen, Strangpressen, Innenhochdruckumformen).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die zerspanungstechnischen Verfahren erläutern und Zerspanungskräfte berechnen;
– Zerspanungsverfahren und die dazu geeigneten Werkzeuge auswählen;
– die bedeutendsten Fügeverfahren und deren Einsatzgebiete beschreiben sowie anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Trenntechniken beschreiben und anforderungsgerecht auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Zerspanungstechnik (Grundlagen, Werkzeuggeometrie, Zerspanungskräfte, Spanbildung, Schneidstoffe, Verschleiß, Drehen, Bohren, Fräsen), Fügeverfahren (technologische Grundlagen des Schweißens, Schweißverfahren, Löten, Kleben), Trenntechnik (Scherschneiden, Strahlschneiden).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– den Aufbau und Eigenschaften der Nichteisenwerkstoffe beschreiben und anforderungsgerecht auswählen;
– den Aufbau und die Eigenschaften der Sinterwerkstoffe beschreiben.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Nichteisenwerkstoffe (Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Keramik, Glas, Holz, Verbundwerkstoffe), Sinterwerkstoffe (Grundlagen der Sintertechnik, Eigenschaften und Anwendungen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– den Aufbau der Werkstoffe und die Wirkung von Legierungselementen erläutern;
– die wesentlichen Wärmebehandlungsverfahren erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– Verfahren der Fein- und Feinstbearbeitung erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Verfahren der Blechbearbeitung erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Legierungen und Eisen-Kohlenstoff Zustandsschaubild (Gefügebildung und -aufbau, Einfluss von Legierungselementen, Zustandsschaubilder, Eisen-Kohlenstoff Diagramm), Wärmebehandlung (Schaubilder, Härten und Vergüten, Glühen).
Bereich Fertigungsverfahren:
Zerspanungstechnik, Schleifen, Erodieren, Feinstbearbeitung, Blechbearbeitung (Einführung in die Blechbearbeitung, Biegeverfahren, Tiefziehverfahren).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung
– die häufigsten Ursachen der Korrosion erläutern und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen;
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung anwenden und die Ergebnisse analysieren.
Bereich Fertigungsverfahren
– die wesentlichsten Verfahren und Werkzeuge der Blechbearbeitung beschreiben und diese anforderungsgerecht auswählen.
Bereich Werkstoffe und Werkstoffprüfung:
Korrosion (Korrosionsursachen, Korrosionsschutz), zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Zugversuch, Dauerfestigkeitsprüfung, Zähigkeitsprüfung, Härteprüfung, Farbeindringverfahren, Magnetpulverprüfung, Wirbelstromprüfung, Ultraschallprüfung, Röntgenprüfung).
Bereich Fertigungsverfahren:
Blechbearbeitung (Tiefziehwerkzeuge, Tiefziehen mit Wirkmedien), Stanztechnik (Grundlagen, Werkzeuge, Verbundwerkzeuge, Trennverfahren).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen
– die Prinzipien des Vorrichtungsbaus anwenden und Vorrichtungen anforderungsgerecht auswählen;
– den Aufbau von Werkzeugmaschinen erläutern und Werkzeugmaschinen anforderungsgerecht auswählen;
– Werkzeugmaschinen in einem Produktionsprozess verknüpfen und optimieren.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen:
Vorrichtungen (Bestimmen, Spannen, Toleranzüberlegungen, Spannkräfte, Spannelemente, Vorrichtungskörper, Vorrichtungsbaukasten, systemtechnische Überlegungen, Werkzeug- und Werkstücktransport, Handhabungseinrichtungen).
Werkzeugmaschinen (Bauarten und Funktionseinheiten von Werkzeugmaschinen, Aufstellung und Montage, konventionelle Werkzeugmaschinen, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die wesentlichsten automatisierten Fertigungsverfahren und Sonderbearbeitungsverfahren erläutern und anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Beschichtungsverfahren erläutern und diese anforderungsgerecht auswählen;
– die wesentlichsten Verfahren und Anlagen zur Herstellung von Stahlrohren beschreiben.
Bereich Fertigungsverfahren:
CNC-Technik, Erodieren, Elysieren, Rapid Prototyping, Laserbearbeitung, Oberflächentechnik (Grundlagen, Beschichten mit Lack, Kunststoffen und Metallen), Stahlrohrherstellung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Anwendungen der Handhabungstechnik und deren Einsatzgebiete erläutern;
– die grundlegenden Verfahren der Kunststoffverarbeitung und deren Einsatzgebiete erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Handhabungstechnik (Grundlagen der Handhabungs- und Montageoperationen, manuelle und maschinelle Montage, Einführung in die Robotik), Kunststoffverarbeitung (Spritzgießen, Extrudieren, Blasen von Hohlkörpern, Laminieren, Recyclingverfahren).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen
– den Aufbau und die Einsatzgebiete von Werkzeugen erläutern und anforderungsgerecht auswählen;
– einfache Werkzeuge entwickeln und entwerfen;
– Vorrichtungen anforderungsgerecht entwickeln und entwerfen;
– die wesentlichen Anlagen und Maschinen zur Herstellung von Kunststoff-, Stahl- und Schmiedeerzeugnissen beschreiben.
Bereich Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen:
Werkzeuge (Normalien im Werkzeugbau, Zerspanungswerkzeuge, Spritz- und Druckgießwerkzeuge, Extrudierwerkzeuge, Schmiedewerkzeuge, Tiefziehwerkzeuge, Stanz- und Schneidwerkzeuge, Verbundwerkzeuge), Vorrichtungen (Vertiefung Vorrichtungen, Schweiß-, Bohr-, Fräsvorrichtungen, spezielle Vorrichtungen), Maschinen- und Produktionsanlagen (Kunststoffverarbeitungsmaschinen, Pressen- und Schmiedemaschinen, sonstige Maschinen und Produktionsanlagen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Gleichstromschaltungen berechnen;
– die magnetischen Kenngrößen und ihre funktionellen Zusammenhänge beschreiben;
– sicherheitstechnische Erfordernisse vorschriftsgemäß umsetzen.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– Förder- und Verkehrstechniken erläutern;
– die wichtigsten Normen, Vorschriften und Richtlinien für die Projektierung benennen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Gleichstromtechnik (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit, Reihen- und Parallelschaltung von Widerständen), elektrisches Feld und magnetisches Feld, Schutzmaßnahmen.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Überblick über die Methoden der Transporttechnik, Planungs- und Konstruktionsgrundsätze (Normen, Sicherheitsrichtlinien, Maschinenrichtlinie, CE-Konformität).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Kenngrößen der Wechselstromtechnik interpretieren;
– Pneumatik-Schaltungen entwerfen.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– die wichtigsten Bauelemente der Fördertechnik nach deren Funktionen und Einsatzgebieten auswählen und auslegen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Wechselspannung und -strom, Spitzenwert, Effektivwert, Leistung, Arbeit, Erzeugung von Drehstrom, Sternschaltung, Dreieckschaltung, Frequenzumformung, Leistung.
Pneumatik (Drucklufterzeugung, Ventile und Zylinder, Symbole und Schaltpläne).
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Bauelemente der Fördermittel.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Sensoren und Messsysteme für technische Prozesse auswählen.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– Stetig- und Unstetigförderer auslegen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Sensorik (Sensor, Messkette, Genauigkeit, Analog- und Digitalwandler, Messverstärker, Störeinflüsse, Messverfahren).
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Leistungsermittlung, Durchsatzermittlung, Umschlagermittlung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Steuerungsbaugruppen auswählen;
– Grundlagen der speicherprogrammierbaren Steuerung erläutern.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– geeignete Antriebe auswählen;
– die Einteilung und Funktion der Kraft- und Arbeitsmaschinen erklären.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge, Sonderbaugruppen), Programmstrukturen, Algorithmen der Steuerungstechnik.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Auswahl von elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Antrieben.
Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Verbrennungskraftmaschinen (Begriffsbestimmungen, Aufbau und Arbeitsweise, Kennlinien).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen
– die Arten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichtern und Druckluftanlagen erklären und auswählen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Energieerzeugungsanlagen erklären;
– die Bauarten und die Einsatzbereiche von Luftreinhaltungsanlagen unterscheiden;
– Müllarten und Entsorgungsverfahren unterscheiden.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektrischer Antriebe beschreiben und elektrische Antriebe auswählen;
– Roboter für typische Einsatzbereiche auswählen;
– die Elemente und die Funktionsweise eines Regelkreises beschreiben;
– Systeme zur berührungslosen Identifikation beschreiben.
Bereich Fördertechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen:
Bauarten und Einsatzgebiete von Pumpen, Turbinen, Verdichter und Druckluftanlagen.
Bereich Energie- und Umwelttechnik:
Solarenergie, Windenergie, Bioenergie, Brennstoffzelle, Wärmepumpe, Kraft-Wärmekopplung, Luftreinhaltung, Müll (Müllarten, Müllbehandlung).
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Antriebstechnik (Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen), Robotik (Einteilung, kinematischer Aufbau, Greifer, Sensorik, Sicherheitseinrichtungen), Regelungstechnik (Strecke, Regler, Signale, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Reglertypen), berührungslose Identifikation (Funktion, Bauformen, Einsatzbereiche).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und dokumentieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik 1
– einen Arbeitsplan erstellen und dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Laboratorium Betriebstechnik 2
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Laboratorium Werkstoffprüfung
– Prüfpläne erstellen und mögliche Fehlerquellen erkennen sowie Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen;
– Werkstoffprüfverfahren nach gegebenen Anforderungen auswählen und fachgerecht durchführen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren sowie die Fehlerursachen erkennen.
Laboratorium Mechanik
– Methoden zur Ermittlung von mechanischen Belastungen und Beanspruchungen auswählen und anwenden sowie Messungen durchführen und analysieren.
Laboratorium Maschinenbaulabor
– Messmethoden zur Leistungs- und Wirkungsgradermittlung von Antrieben auswählen und anwenden sowie Messungen durchführen;
– die Auswirkungen von Massenkräften messtechnisch erfassen und deren Einflüsse analysieren;
– Betriebsparameter von Maschinen- und Anlagen ermitteln, diese messtechnisch erfassen und deren Einflüsse analysieren.
Laboratorium Elektrotechnik
– anhand von Schaltplänen entsprechende Komponenten der Antriebstechnik anschließen;
– elektrische Antriebe in Betrieb nehmen und konfigurieren;
– Betriebsverhalten von elektrischen Anlagen ermitteln, messtechnisch erfassen und analysieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Betriebstechnik 3
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Laboratorium Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Laboratorium Automatisierungstechnik
– Sensoren auswählen und anschließen;
– analoge und digitale Prozesssignale erfassen;
– einfache Steuerungsprogramme realisieren;
– pneumatische und elektrische Aktoren ansteuern.
Laboratorium Mess- und Prüftechnik
– Messverfahren für Prüfaufgaben auswählen und fachgerecht durchführen;
– die Ergebnisse von Messungen verarbeiten und interpretieren sowie den Zusammenhang zu fertigungs- und produktionstechnischen Verfahren herstellen und Fehler analysieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe nennen;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Ur- und Umformtechnik“ (Umformen und thermische Behandlung von relevanten Werkstoffen).
Werkstätte „Blechbearbeitung“ (spanlose und trennende Bearbeitung von Blechen und Halbzeugen, Oberflächenschutzverfahren).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren;
– form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen entwerfen, berechnen, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Grundlagen der Informatik
– die IT-Infrastruktur nutzen sowie das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen und gesteuerten Werkzeugmaschinen).
Werkstätte „Schweißtechnik 1“ (Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische und abrassive Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Anwenden von Schweißverfahren zur Herstellung von Baugruppen).
Werkstätte „Kunststofftechnik 1“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen).
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen).
Bereich Grundlagen der Informatik:
Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Aufbau und Inbetriebsetzung von Computersystemen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für Fertigungsverfahren beschreiben;
– geeignete Fertigungseinrichtungen für das jeweilige Fertigungsverfahren auswählen und einfache Werkstücke anfertigen;
– computerunterstützte Werkzeugmaschinen programmieren und rüsten sowie Bauteile fertigen;
– Maschinen, Geräte und Anlagen montieren, in Betrieb nehmen und warten.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung
– für eine vorgegebene einfache Baugruppe den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und die Materialbeschaffung durchführen;
– einfache Arbeitspläne erstellen, einzelne Arbeitsvorgänge festlegen und Methoden der Zeitermittlung anwenden.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Schaltungen der Gleichstromtechnik mit einfachen Bauelementen entwerfen, berechnen, aufbauen und in Betrieb nehmen;
– auf Basis von Stromlaufplänen Schaltungen aus der Installations- und Antriebstechnik aufbauen und in Betrieb setzen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „CNC-Technik 1“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen).
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung:
Werkstätte „Arbeitsvorbereitung 1“ (Arbeitsplanung an einfachen Teilen, Planung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen einfacher Teile und Baugruppen, Materialbeschaffung).
Werkstätte „Werkzeugvorrichtungsbau, Montage 1“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien und Einsatz verschiedener Normalien, Oberflächenveredelungsverfahren, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von Geräten, Baugruppen und Maschinen).
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik, Entwerfen von Stromlaufplänen, Bussysteme aus der Installationstechnik, Dokumentation, Messmethoden und Messen elektrischer Größen).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– Bauteile und Baugruppen aus CAD Dateien auf computerunterstützten Werkzeugmaschinen programmieren, rüsten und fertigen;
– ausgewählte Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen für automatisierte Fertigungsverfahren einsetzen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung
– Fertigungseinrichtungen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen;
– Arbeitspläne für Baugruppen und Produkte erstellen sowie einzelne Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– für vorgegebene Baugruppen und Produkte den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und einen Fertigungsterminplan erstellen.
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung
– Sensoren, Aktuatoren und Steuerungen auswählen und an einfachen Automatisierungsaufgaben anwenden;
– die Funktionsweise technischer Komponenten anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „CAM-Technik 1“ (rechnerunterstützte Programmierung, herstellen von Bauteilen und Baugruppen auf CNC-Maschinen).
Werkstättenlaboratorium „Werkzeug- und Vorrichtungsbau 2“ (Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen, Verwendung verschiedener Normalien, Wärmebehandlungsverfahren, Oberflächenveredelungsverfahren).
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und Steuerung:
Werkstättenlaboratorium „Arbeitsvorbereitung 2“ (Planung und Steuerung anhand eines konkreten Fertigungsbeispiels).
Bereich Elektrotechnik, Automatisierung:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 3“ (planen und aufbauen von Schaltungen mit Sensoren und Aktuatoren unter Verwendung von Steuerungen, Darstellung von Bewegungsabläufen, Sensorik, Aufbau und Programmierung von Steuerungen, Automation von Fertigungsabläufen, Analyse und Interpretation von Schaltplänen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Elektrotechnik und Automatisierung
– den Beschaffungs- und Produktionsprozess für Baugruppen und Produkte planen und umsetzen;
– Teile und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien beurteilen und optimieren sowie technische Dokumentationen erstellen.
Bereich Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstättenlaboratorium „Teilefertigung“ (Herstellen von Teilen und Baugruppen mit verschiedenen Verfahren aus allen Bereichen der Fertigung).
Werkstättenlaboratorium „Montage und Inbetriebnahme“ (Assemblierung, Inbetriebnahme und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen).
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 4“ (Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen).
Werkstättenlaboratorium „Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung“ (Messen und Prüfen von Bauteilen, Geräten, Maschinen und Anlagen, Konzepterstellung zur Fehlerbeseitigung und -vermeidung, Dokumentation von Prüfabläufen und Qualitätsdaten).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung, Interpretation und Schlussfolgerungen, Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
| I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 10 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||||||||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||||||||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||||||||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||||||||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||||||||||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||||||||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | |||||||||||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||||||||||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | |||||||||||||||
| 4. | Maschinen- und Elektrotechnik | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | I | |||||||||||||||
| 5. | Prozessmanagement 5 | 2 | 2 | 2(1) | 4(1) | 4(2) | 14 | I | |||||||||||||||
| 6. | Produktmanagement 5 | 2 | 3 | 2(2) | 4(2) | 3(1) | 14 | I | |||||||||||||||
| 7. | Anlagen- und Prüftechnik | – | – | 3 | 3 | 6 | 12 | I | |||||||||||||||
| 8. | Laboratorium | – | – | 3 | 4 | 4 | 11 | I | |||||||||||||||
| 9. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 7 | 7 | 3 | – | – | 17 | III bzw. IV | |||||||||||||||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||||||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | |||||||||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||||||||||
| Jahrgang | |||||||||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||||||||||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||||||||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||||||||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||||||||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||||||||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||||||||||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||||||||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||||||||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | ||||||||||||||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||||||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||||||||||||||
___________________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung mit Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von je drei Wochenstunden im I. und II. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der im Abschnitt A. und B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
| 1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. Religion | 2 | (III) |
| 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 | x 2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 3 | |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übung 4 | ||
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management.
4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management.
Betreffend die allgemeinbildenden Pflichtgegenstände im Abschnitt A, siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Anlagen- und Prüftechnik unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit zur Planung, Umsetzung und Optimierung betrieblicher Prozesse im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion und Dienstleistung aus und sind in der Lage, den Ressourceneinsatz in Unternehmen zu optimieren. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten und Unternehmensbereiche führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie sind in der Lage, ingenieurmäßige Tätigkeiten in den Bereichen der Prozesstechnik, der betrieblichen Informationssysteme, des Prozess- und Produktmanagements, der Anlagen- und Prüftechnik, des Qualitätsmanagements, des Ressourcen- und Umweltmanagements, der Sicherheitstechnik, des Facility Managements und Produktentwicklung durchzuführen.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Maschinentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik, der Kinematik, der Dynamik sowie der Festigkeitslehre und können Schnittgrößen und Belastungen von Bauteilen berechnen. Sie können geeignete Maschinenelemente auswählen und diese grundlegend berechnen.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise grundlegender Bauelemente. Sie können damit Schaltungen berechnen und diese aufbauen. Sie kennen die Funktionsweise elektrischer Antriebe und Transformatoren und können deren Betriebsverhalten beschreiben.
Im Bereich Messtechnik und Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen messtechnische Verfahren elektrischer und nicht elektrischer Größen für die in der Industrie und Verfahrenstechnik gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren und Wirkungsweisen der in der Steuerungstechnik verwendeten Komponenten für eine Anwendung auswählen und Steuerstromkreise bzw. Programme zur Lösung einfacher steuerungstechnischer Probleme entwickeln. Sie kennen Aufbau bzw. Arbeitsweise einer SPS und deren Einsatzmöglichkeiten. Sie kennen die Eigenschaften von Regelstrecken und Reglern sowie deren Einfluss auf die Qualität von Regelsystemen.
Im Bereich Prozessmanagement können die Absolventinnen und Absolventen technische Prozesse analysieren und dokumentieren. Sie kennen integrierte Managementsysteme und damit zusammenhängende Regelwerke und Normen. Sie können an der Optimierung von Prozessen mitwirken, Risikoanalysen erstellen und daraus Maßnahmen ableiten.
Im Bereich Statistische Methoden können die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Verfahren statistischer Tests zur Analyse von Daten unterschiedlichster Quellen anwenden. Sie können geeignete Methoden zur statistischen Prozesslenkung auswählen und anwenden, Stichprobenprüfungen entwickeln und Zuverlässigkeitsberechnungen durchführen. Sie kennen die Grundlagen der industriellen Versuchsmethodik und der Prüfmittelüberwachung.
Im Bereich Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Stoffkreisläufe und können Stoffflussanalysen durchführen sowie einfache Bilanzen erstellen. Sie können umweltrelevante Einflüsse identifizieren und kennen die Anforderungen an ein betriebliches Umwelt-, Ressourcen-und Abfallmanagement.
Im Bereich Facility Management können die Absolventinnen und Absolventen Prozesse des Facility Managements gestalten, kennen Kernaufgaben der technischen Betriebsführung und können deren wesentliche Kennzahlen bilden und interpretieren. Sie können die Bereitstellung von Infrastruktur planen sowie deren Auslegung nach technischen, qualitätsrelevanten und kaufmännischen Gesichtspunkten bewerten. Sie kennen die Grundlagen des Energiemanagements.
Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den grundlegenden Aufbau und die Eigenschaften gebräuchlicher Werkstoffe erklären und diese für Anwendungsgebiete auswählen. Sie können diese normgerecht bezeichnen. Sie können Verfahren zur Werkstoffprüfung auswählen und anwenden sowie dabei gewonnene Daten statistisch auswerten. Sie kennen relevante Fertigungsverfahren zur Herstellung von Produkten sowie die zugehörigen Maschinen und Anlagen.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen technische Zeichnungen und Pläne unter Anwendung geltender Zeichnungsnormen und Vorschriften erstellen. Sie können Berechnungen zur Dimensionierung von einfachen technischen Objekten durchführen, diese entwerfen und mit CAD-Programmen Konstruktionszeichnungen erstellen.
Im Bereich Produktentwicklung und Design können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungsprofile für Produkte und Erzeugnisse entwerfen sowie Produktdokumentationen für die Fertigung erstellen. Sie kennen die Methoden der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Beurteilungskriterien von Prototypen und serienreifen Produkten unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten und können an entsprechenden Projekten mitwirken.
Im Bereich Anlagentechnik können die Absolventinnen und Absolventen fördertechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und deren betrieblichen Einsatz beurteilen. Sie können energietechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und planen sowie das Betriebsverhalten von Anlagen zur Energieerzeugung beurteilen.
Im Bereich Chemische Technologie können die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf chemischer Grundoperationen erklären und verstehen die Herstellung chemischer Grundprodukte. Sie verstehen Stoffkreisläufe und ihre Verknüpfung zwischen Natur und Technik und kennen Technologien zur Vermeidung ökologischer Belastungen. Sie kennen umweltrechtliche Anforderungen und Aspekte der Arbeitssicherheit in der Anwendung chemischer Technologien.
Im Bereich Umweltanalytik können die Absolventinnen und Absolventen qualitative und quantitative Analysemethoden beschreiben und anwenden. Sie können Messverfahren der instrumentellen Analytik auf ausgewählte Proben anwenden und die Ergebnisse beurteilen sowie einfache Analysegänge für Wasser-, Abwasser-, Luft-, Abluft- und Bodenuntersuchungen entwickeln.
Im Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik können die Absolventinnen und Absolventen rechtliche Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung in technischen und chemischen Laboratorien beurteilen und anwenden. Sie können Prüf- und Analysemethoden nach Regelwerken beurteilen, auswählen und anwenden. Sie können die Ergebnisse auswerten, interpretieren und dokumentieren.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert sowie den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (Partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Funktionenreihen (Taylorreihen); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix); Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung); Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen); Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung); Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung); Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation); Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse); Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation); Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung); Export/Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung); Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplans); statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung); dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes; E Commerce–Gesetz, Urheberrecht; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentation über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten; Geschäftskennzahlen; allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen); Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess); Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im UGB, Rechtsformen von Unternehmen); Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und -präsentation; Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow'sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie); Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile); Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung); weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer); Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business; Cross-Culture; Projektpräsentation.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen); Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation); Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten); Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung); Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse); Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung); Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme); Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA); Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten); Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung); Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams); Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung); Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und –steuerung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme); Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung); Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation); Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche); Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit); Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung); Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten); Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung); Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheit, Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web, Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnologie.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in einer Datenbank Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (Relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen;
– Netzwerkkomponenten einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit); Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports); Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und GuV-Rechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang); Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe; elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse und eines Modells).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– die Begriffe Kraft, Drehmoment, Druck, Energie, Leistung und Arbeit beschreiben sowie die Wirkung dieser Größen für Anwendungen der Mechanik und Maschinentechnik berechnen;
– grundlegende Berechnungen der Kinematik durchführen;
– die wesentlichen Elemente des Rohrleitungsbaues beschreiben.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Grundgesetze der Elektrotechnik anwenden und Schaltungen berechnen.
Bereich Maschinentechnik:
Mechanik (Kräfte addieren und zerlegen, Auflagerkräfte und Schnittgrößen, Schwerpunkt, Flächenträgheitsmoment und Widerstandsmoment).
Kinematik (Schiebung, Drehung, zusammengesetzte Bewegungen).
Rohrleitungen und Armaturen (Rohrverbindungen, Absperr- und Regelarmaturen).
Kraft- und Arbeitsmaschinen (Energieumwandlung, Wirkungsgrad).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Grundlegende Größen und Schaltungen (Grundlegende Größen und Gesetze, Berechnung und Anwendung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– Maschinenelemente auswählen und grundlegende Berechnungen durchführen.
Bereich Maschinentechnik:
Maschinenelemente (Achsen, Wellen, Verbindungselemente, Lager, Kupplungen, Getriebe).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Grundgesetze des elektrischen und magnetischen Feldes sowie der Wechsel- und Drehstromtechnik erklären;
– geeignete elektrische Maschinen für den betrieblichen Einsatz auswählen und deren Betriebsverhalten beschreiben;
– Schutzmaßnahmen anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Elektrisches und magnetisches Feld (Grundgrößen, Induktionsgesetz), Wechselstrom und Drehstrom (sinusförmige Größen, Spitzenwerte, Effektivwerte, Stern- und Dreieckschaltung).
Elektrische Maschinen (Antriebe, Generatoren und Transformatoren, Berührungs-, Überstrom- und Kurzschlussschutz).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Sensorik
– messtechnische Verfahren elektrischer Größen für die in der Industrie gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Grundlagen der Messtechnik (Grundbegriffe, Messprinzip, Messkette, Messschaltungen), Messen elektrischer Größen (Strom, Spannung, Widerstand, Messbrücken, Analog- und Digitalwandler, Messverstärker, Oszilloskop).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Messtechnik und Sensorik
– messtechnische Verfahren nicht elektrischer Größen für die in der Industrie gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Messen nicht elektrischer Größen (Temperaturmessung, Durchfluss- und Mengenmessung, Füllstandmessung, Druck- und Differenzdruckmessung, Positionsmessung, Wägung).
Condition monitoring (Grundlagen der Schwingungsmessung, Anwendungsgebiete).
Sensorik (kapazitive Sensoren, induktive Sensoren, optoelektronische Sensoren, elektrochemische Sensoren, RFID).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Verfahren und Wirkungsweisen der in der Steuerungstechnik verwendeten Komponenten für eine Anwendung auswählen und Steuerstromkreise bzw. Programme zur Lösung steuerungstechnischer Probleme entwickeln.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Grundlagen der Steuerungstechnik (Grundbegriffe, Steuerstrecke, Arten der Signalverarbeitung).
Verbindungsprogrammierte Steuerungen (Elektrische Schaltgeräte, Steuer- und Hauptstromkreis, Grundschaltungen und Anwendungen).
Speicherprogrammierbare Steuerungen (Komponenten und Funktionsweise, digitale und analoge Ein- und Ausgänge, Programmierung in Funktionsbausteinsprache, Standardbausteine).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– die Eigenschaften von Reglern und Regelstrecken beschreiben sowie die Auswirkungen auf Regelkreise einschätzen;
– die Anwendungsgebiete von Prozessleitsystemen darstellen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Regelungstechnik (Grundbegriffe, Regelkreis, dynamisches Verhalten von Regelstrecken und Reglern, Auswahl und Einstellung von Reglern).
Prozessleitsysteme (Systeme, Aufbau und Funktionen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozessmanagement
– die Grundsätze des technischen Prozessmanagements anwenden;
– technische Prozesse analysieren und dokumentieren;
– Qualitätsbegriffe und –merkmale in Bezug auf Anforderungen festlegen und beschreiben.
Bereich Prozessmanagement:
Prozessmanagement (Grundlagen technischer Prozesse, Qualitätsbegriffe und –merkmale, Definition von Prozessen, Prozessdarstellungen, Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozessmanagement
– Grundlagen von integrierten Managementsystemen beschreiben;
– Konzepte für ein integriertes Managementsystem erstellen.
Bereich Prozessmanagement:
Prozessmanagement (Prozessbeschreibung, Prozesslandkarte, Prozessketten).
Managementsysteme (Übersicht über Regelwerke; Struktur, Elemente und Dokumentation, Lean-Philosophie, TQM, Normenwesen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Prozessmanagement
– Prozesse den betrieblichen Anforderungen zuordnen;
– Risikoanalysen ausarbeiten und Schlussfolgerungen ableiten.
Bereich Prozessmanagement:
Prozessmanagement (Leistungsfähigkeit von Prozessen, Kennzahlensysteme).
Risikomanagement (Risikoevaluierung, Maßnahmenpläne, Abweichungsmanagement, Arbeits- und Maschinensicherheit).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistische Methoden
– die grundlegenden Funktionen, mit denen Wahrscheinlichkeiten durch statistische Verteilungen beschrieben werden, anwenden.
Bereich Statistische Methoden:
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung, Parameter statistischer Verteilungen und ihre Schätzwerte.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistische Methoden
– Methoden zur Auswertung und Darstellung von Prüfergebnissen anwenden.
Bereich Statistische Methoden:
Zufallsstreu- und Vertrauensbereiche, Auswertung und Darstellung von Prüfergebnissen, Lebensdauerverteilungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistische Methoden
– Daten mit statistischen Tests analysieren;
– geeignete Stichprobenprüfungen auswählen und anwenden.
Bereich Umweltmanagement
– die grundlegenden Anforderungen des betrieblichen Umweltmanagements erkennen sowie Stoffflussanalysen und Ökobilanzen erstellen.
Bereich Statistische Methoden:
Statistische Tests, Annahmestichprobenprüfung.
Bereich Umweltmanagement:
Grundlagen der betrieblichen Umweltprüfung, Stoffflussanalyse und Ökobilanzen, Anforderungen an Umwelt-, Ressourcen- und Abfallmanagement.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistische Methoden
– statistische Merkmalswerte von Produkten und Prozessen mit geeigneten Methoden analysieren sowie daraus betrieblich relevante Beurteilungen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Umweltmanagement
– betriebliche Problemstellungen mit Methoden des Umweltmanagements analysieren und bewerten.
Bereich Statistische Methoden:
Statistische Prozesslenkung, Prozessfähigkeit.
Bereich Umweltmanagement:
Umweltrecht, Werkzeuge und Methoden des Umweltmanagements.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistische Methoden
– industrielle Versuchsmethoden für spezifische Aufgabenstellungen entwickeln und Ergebnisse beurteilen.
Bereich Facility Management
– die grundlegenden Aufgaben des technischen Facility Managements festlegen und beurteilen;
– Instandhaltungstätigkeiten planen und dokumentieren.
Bereich Statistische Methoden:
Planung und Beurteilung industrieller Versuchsmethoden.
Bereich Facility Management:
Technische Betriebsführung (Bereitstellung und Betrieb von Infrastruktur, Instandhaltungsstrategien, Arbeitssicherheit).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statistische Methoden
– die Zuverlässigkeit von Systemen analysieren.
Bereich Facility Management
– Energiebilanzen erstellen und Schlussfolgerungen ableiten.
Bereich Statistische Methoden:
Zuverlässigkeit von Systemen.
Bereich Facility Management:
Managementsysteme (Facility Management, Energiemanagement).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– den grundlegenden Aufbau sowie die Eigenschaften gebräuchlicher Werkstoffe erklären und diese Anwendungsgebieten zuordnen;
– unterschiedliche Methoden der Werkstoffprüfung erklären;
– Beanspruchung von Werkstoffen in ihrer Auswirkung erklären.
Bereich Werkstoffe:
Metalle, Kunststoffe und textile Werkstoffe (Einteilung, Aufbau, Eigenschaften und Einsatzgebiete, Werkstoffbezeichnungen, Behandlung und Veredlung), Verbundwerkstoffe (Zweck von Verbundwerkstoffen und Einsatzgebiete).
Beanspruchung von Werkstoffen (Spannungsarten, Formänderung, Werkstofffestigkeiten).
Werkstoffprüfung (Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben.
Bereich Produktentwicklung und Design
– die Phasen des Produktlebenszyklus sowie die Teilprozesse der Produktentwicklung erklären und dokumentieren;
– Anforderungsprofile und Lastenhefte für einfache Erzeugnisse erstellen;
– die Aufgaben und Ziele von Marktanalyse und Zielkostenrechnung erklären.
Bereich Werkstoffe:
Verfahren und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen und Produkten (textile Herstellungsverfahren, Verfahren zum Urformen von Werkstoffen).
Bereich Produktentwicklung und Design:
Grundlagen der Produktentwicklung (Produktanforderungen, Produktmerkmale, Produktlebenszyklus).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe
– Fertigungsverfahren sowie die zugehörigen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen beschreiben.
Bereich Werkstoffe:
Verfahren und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen und Produkten (Umformen, spanende Verfahren, Trennen, Fügen und Beschichten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die grundlegenden Regeln zur Anfertigung von technischen Zeichnungen nach einschlägigen Normen und Vorschriften anwenden.
Bereich Konstruktion:
Grundlagen der darstellenden Geometrie (Darstellung von Körpern, Schnitten und Abwicklungen).
Technisches Zeichnen (Zeichnungsnormen, Darstellungs- und Bemaßungsregeln, Skizzieren und normgerechte Darstellung von einfachen Objekten).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– mit CAD-Programmen technische Bauteile und Objekte zeichnen und bemaßen.
Bereich Konstruktion:
CAD (Grundfunktionen von CAD-Programmen, Darstellung und Bemaßung einfacher technischer Bauteile und Objekte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– mit CAD-Programmen aufwendige technische Objekte und Bauteile zeichnen und bemaßen.
Bereich Produktentwicklung und Design
– Prozesse der Produktentwicklung sowie deren Aufgaben, Ziele und Werkzeuge erklären und dokumentieren;
– praxisübliche Werkzeuge für die Optimierung des Entwurfes auswählen und anwenden;
– die Entwicklung neuer Produkte planen.
Bereich Konstruktion:
CAD (erweiterte Funktionen von CAD-Programmen, Darstellung und Bemaßung aufwendiger technischer Objekte und Bauteile nach einschlägigen Normen und Vorschriften).
Bereich Produktentwicklung und Design:
Prozesse der Produktentwicklung (Projektorganisation, Ideenfindung, Analysemethoden und Entscheidungstechniken).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Normbauteile auswählen, Berechnungen zur Dimensionierung von technischen Objekten durchführen und mit CAD-Programmen Konstruktionszeichnungen erstellen.
Bereich Produktentwicklung und Design
– Produktdokumentationen für die Fertigung von einfachen Funktionsmodellen im Rahmen von Produktentwicklungsprojekten planen und erstellen;
– Methoden der Fehleranalyse und der Produktoptimierung auswählen und Produktdokumentationen für die Fertigung entwickeln.
Bereich Konstruktion:
Auswahl von Normbauteilen und Konstruktionsberechnungen; rechnergestützte Konstruktion und Bemaßung von technischen Objekten.
Bereich Produktentwicklung und Design:
Methoden der Produktoptimierung (Funktionsmodelle, Prototypen, Fehlerbereinigung, Entwicklung zur Serienreife).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktentwicklung und Design
– die Möglichkeiten des Designs und der Farbgebung erkennen und beurteilen;
– die Aufgaben des Designmanagements erklären;
– den Aufbau von Spezifikationen für die Ausschreibung einfacher Produkte planen und entwickeln.
Bereich Produktentwicklung und Design:
Designmanagement (Designressourcen und Designumsetzung).
Produktästhetik (Proportions- und Farbenlehre).
Ausschreibungsverfahren und Spezifikation.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Produktentwicklung und Design
– im Team ein Produkt entwickeln;
– Unterlagen für die Materialbeschaffung und für die Fertigung von Prototypen erstellen.
Lehrstoff: Bereich Produktentwicklung und Design:
Entwickeln eines Produktes von der Produktidee bis zur Prototypenplanung (Lastenheft, Materialbeschaffungs-, Fertigungs- und Prüfunterlagen, Produkt- und Fertigungsoptimierungen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– fördertechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und planen;
– das Betriebsverhalten von Förderanlagen beurteilen.
Bereich Chemische Technologie
– verschiedene Aspekte zur Arbeitssicherheit in der chemischen Technologie interpretieren und analysieren.
Bereich Anlagentechnik:
Fördertechnik (Grundlagen der Strömungsmechanik, hydraulische und pneumatische Fördersysteme, Fördereinrichtungen zur Stück- und Schüttgutförderung).
Bereich Chemische Technologie:
Grundbegriffe der Reaktionskinetik (Reaktionsgrößen und –gesetze, Reaktionsordnung, Katalysatoren), Chemische Grundoperationen (Bilanzierung, Trennverfahren, Trocknen, Zerkleinern, Mischen, Osmose).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Anlagentechnik
– energietechnische Anlagen auswählen, dimensionieren und planen;
– das Betriebsverhalten von Anlagen zur Energieerzeugung beurteilen.
Bereich Anlagentechnik:
Energietechnik (Grundlagen der Thermodynamik, Kreisprozesse, Energieträger, Energieerzeugungsanlagen, Energieverteilsysteme, erneuerbare Energien, Wärmetauscher, Dampferzeuger, Klimaanlagen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik
– die Grundprinzipien der physikalischen Prüftechnik anwenden;
– Prüfgeräte zur Durchführung von physikalischen Qualitätsprüfungen auswählen und deren Eignung bewerten;
– Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren;
– Mess- und Auswertefehler beurteilen.
Bereich Chemische Technologie
– grundlegende Begriffe der Reaktionskinetik verstehen und erklären;
– den Ablauf chemischer Grundoperationen erklären und auf ausgewählte Beispiele anwenden;
– Stoffkreisläufe und ihre Verknüpfung zwischen Natur und Technik verstehen und beschreiben;
– die Herstellung chemischer Grundprodukte erklären;
– umweltrechtliche Anforderungen in der chemischen Technologie anwenden.
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik:
Mess- und Prüftechnik (Grundlagen der Mess- und Prüftechnik, Messfehler und Messunsicherheit, analoge und digitale Messwertanzeige, Auswertung und Dokumentation, Zuverlässigkeit von Messsystemen).
Physikalische Prüftechnik (Prüfnormen, Sensoren und Messgeräte zur Bestimmung mechanischer, optischer und textiler Größen, Kalibrierung und Prüfmittelüberwachung).
Bereich Chemische Technologie:
Grundbegriffe der Reaktionskinetik (Reaktionsgrößen und Reaktionsgesetze, Reaktionsordnung, Katalysatoren), chemische Grundoperationen (Trennverfahren, Trocknen, Zerkleinern, Mischen, Osmose), Stoffkreisläufe (Kreisläufe und ihre Verknüpfung zwischen Natur und Technik).
Produktionsverfahren (Herstellung von chemischen Grundprodukten und Makromolekülen, umweltrechtliche Anforderungen in der chemischen Technologie).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik
– die Grundprinzipien der chemischen Prüftechnik anwenden;
– Prüf- und Analysegeräte zur Durchführung von chemischen Qualitätsprüfungen auswählen und deren Eignung bewerten;
– Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren;
– Mess- und Auswertefehler beurteilen.
Bereich Umweltanalytik
– die Unterschiede zwischen qualitativer und quantitativer Analyse beschreiben;
– die wichtigsten Methoden der Probenahme und Probenvorbereitung anwenden;
– verschiedene Messverfahren der instrumentellen Analytik auf ausgewählte Proben anwenden.
Physikalische und Chemische Prüftechnik:
Chemische Prüftechnik (Grundlagen der instrumentellen Analytik, Prüfnormen, Sensoren und Messgeräte, Prüfmittelüberwachung).
Bereich Umweltanalytik:
Vorortanalytik, Schnelltests, Grundlagen der qualitativen und quantitativen Analyse, Probenahme und Probenvorbereitung (Kriterien für feste, flüssige und gasförmige Proben, Probengröße, Rückstellproben, Aufbereitungsmöglichkeiten), instrumentelle Analytik (Überblick über die wichtigsten Analysegeräte).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik
– Methoden des Prüfmanagements anwenden und bewerten;
– Analyse- und Prüfgeräte zur Durchführung von Qualitätsprüfungen auswählen und deren Eignung bewerten.
Bereich Chemische Technologie
– Technologien zur Vermeidung ökologischer Belastungen anwenden;
– die Auswirkungen verschiedener Einflüsse auf die Umwelt beurteilen.
Bereich Umweltanalytik
– die verschiedenen Messverfahren der instrumentellen Analytik auf ausgewählte Proben anwenden;
– einfache Analysengänge für ausgewählte Problemstellungen bei Wasser-, Abwasser-, Luft-, Abluft- und Bodenuntersuchungen entwickeln.
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik:
Prüfmanagement (Prüfplanung; Prüfanweisung; Prüfbericht und Gutachten; Zertifizierung und Akkreditierung von Prüflaboratorien); Prüfverfahren und -methoden zur Bestimmung physikalischer und chemischer Größen.
Bereich Chemische Technologie:
Umwelttechnologie (Kläranlage, Sortier- und Recyclinganlage, Thermische Verwertung, Biogasanlage, Trinkwasseraufbereitung, Deponien); Umweltschutz (Anthropogene Einflüsse auf die Umwelt, Klimawandel, Ökobilanzen, ökologischer Fußabdruck).
Bereich Umweltanalytik:
Messverfahren und Grenzwerte (Bestimmungs- und Nachweisgrenzen), Instrumentelle Analytik (Vertiefung in ausgewählten Bereichen der instrumentellen Analyse).
Wasser-, Abwasser-, Luft-, Abluft- und Bodenuntersuchungen (Vorschriften, Normen und Bestimmungsmethoden), qualitative und quantitative Bestimmungsmethoden ausgewählter Elemente und Verbindungen, insbesondere Schwermetalle und organische Schadstoffe.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik
– normkonforme Prüfverfahren auswählen, an den Prüfprozess anpassen und durchführen sowie die Ergebnisse auswerten und dokumentieren.
Bereich Chemische Technologie
– Technologien zur Vermeidung ökologischer Belastungen anwenden;
– die Auswirkungen verschiedener Einflüsse auf die Umwelt beurteilen.
Bereich Umweltanalytik
– Messergebnisse der wichtigsten Analyseverfahren analysieren und interpretieren.
Bereich Physikalische und Chemische Prüftechnik 3:
Prüfverfahren und –prozesse anpassen; Prüfsoftware.
Bereich Chemische Technologie 3:
Moderne Technologien (Gentechnik, Nanotechnologie).
Bereich Umweltanalytik:
Prozesskontrolle (Einsatz analytischer Methoden zur Erfassung prozessrelevanter Daten anhand ausgewählter Beispiele).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und dokumentieren;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Mess- und Prüftechnik 1
– physikalische Messtechniken auswählen und anwenden;
– Methoden der Werkstoff- und Produktprüfung auswählen, anwenden und interpretieren;
– Methoden des Prüfmanagements durchführen und bewerten.
Laboratorium Chemie 1
– chemische Laborgeräte und Einrichtungen richtig verwenden;
– einfache maßanalytische Verfahren durchführen und auswerten;
– Methoden der Boden-, Wasser-, Abwasser- und Luftanalyse anwenden und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren.
Laboratorium Elektrotechnik und Pneumatik 1
– elektrische und elektropneumatische Schaltungen entwickeln;
– Schaltungen computerunterstützt entwerfen und dokumentieren;
– Fehler in Schaltungen auffinden und analysieren.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“. Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Mess- und Prüftechnik 2
– Produktaudits planen und geeignete Prüfmethoden zur Produktprüfung auswählen;
– Methoden der Werkstoff- und Produktprüfung auswählen, anwenden und interpretieren;
– Messtechniken des Facility Managements auswählen und durchführen.
Laboratorium Chemie 2
– einfache Methoden zur Herstellung, zur Reinigung und zum Nachweis von chemischen Stoffen anwenden;
– anhand eines ausgewählten Beispiels eine Prozesskontrolle mittels chemischer Analysenmethoden durchführen;
– verschiedene chemische Stoffe in unterschiedlichen Proben nachweisen;
– einfache Prüfungen nach Norm durchführen.
Laboratorium Automatisierung 1
– Aufgabenstellungen der Automatisierungstechnik analysieren und Lösungen entwickeln;
– speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren.
Laboratorium Betriebstechnik 1
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Laboratorium Betriebstechnik 2
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten sowie einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten;
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen durchführen.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mess- und Prüftechnik 3
– Methoden zum Nachweis der Prüfmittelfähigkeit anwenden;
– statistische Versuchsplanungen durchführen;
– elektronenmikroskopische Untersuchungen bewerten;
– unter Anwendung von Prüfsoftwareprogrammen Messungen und Auswertungen durchführen;
– Messmethoden der Prozesstechnik auswählen, anwenden und interpretieren.
Laboratorium Chemie 3
– die Methoden der instrumentellen Analyse an ausgewählten Beispielen anwenden;
– anhand ausgewählter Proben die Messergebnisse der angewandten Analyseverfahren analysieren und interpretieren;
– Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse fachlich interpretieren.
Laboratorium Automatisierung 2
– Produktionsabläufe analysieren und bewerten;
– technische Prozesse mit geeigneten Simulationsprogrammen analysieren und optimieren.
Laboratorium Betriebstechnik 3
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen;
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Laboratorium Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht
– für eine Unternehmensgründung einen Businessplan erstellen;
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren;
– einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Werkstätte und Produktionstechnik“, Auswertung, Interpretation und Analyse der Versuchsergebnisse.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten und Werkstättenlaboratorien.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– grundlegende Fertigungstechniken anwenden;
– Werkstücke fertigen und überprüfen.
Bereich Produktgestaltung
– aus Roh- und Zwischenprodukten Fertigprodukte herstellen;
– Produkte nach vorgegebenen Parametern bewerten und analysieren.
Bereich Verfahrungstechnik
– manuelle Fertigungsprozesse der Farbgebung und der Drucktechnik auswählen und anwenden.
Bereich Wartung und Instandhaltung
– grundlegende Prinzipien der Wartung und Instandhaltung nachvollziehen;
– Maschinenelemente und deren Funktionen benennen.
Bereich Mess- und Prüftechnik
– Prüfgeräte der physikalischen Prüftechnik auswählen und handhaben;
– Prüfmethoden der Werkstoff- und Produktprüfung anwenden.
Bereich Chemie
– die sicherheitstechnischen Einrichtungen im chemischen Laboratorium richtig handhaben;
– Laborgeräte und Einrichtungen sachgemäß verwenden;
– verschiedene einfache chemische Grundoperationen und Analysenmethoden anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Pneumatik
– elektrische Grundschaltungen der Gleichstromtechnik planen und aufbauen;
– Fehler in Schaltungen auffinden und analysieren.
Bereich Mechanik:
Werkstätte „Metalltechnik 1“ (grundlegende manuelle und maschinelle Bearbeitung von Metallen in Verbindung mit anderen Werkstoffen).
Bereich Produktgestaltung:
Werkstätte „Holz- und Kunststofftechnik 1“ (manuelle und maschinelle Bearbeitung von Holzwerkstoffen und Kunststoffen).
Bereich Verfahrungstechnik:
Werkstätte „Färbe-, Veredlungs- und Verfahrenstechnik 1“ (manuelle Färbeübungen), Werkstätte „Drucktechnik 1“ (manuelle Herstellung von Drucken).
Bereich Wartung und Instandhaltung:
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung 1“ (Wartung, Montage- und Demontage von Maschinenteilen).
Bereich Mess- und Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Prüftechnik 1“ (statistische Auswertung von Messergebnissen, Längenmessung mit manuellen Messgeräten, Mikroskopie, Härteprüfung und Dichtebestimmung von Metallen und Kunststoffen, Produktprüfung, Strukturanalysen von textilen Grundmaterialien und Flächengebilden).
Bereich Chemie:
Werkstättenlaboratorium „Chemie 1“ (Sicherheit im chemischen Laboratorium; Handhabung von Laborgeräten; einfache qualitative Analysen und Trennmethoden).
Bereich Elektrotechnik und Pneumatik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 1“ (Funktion und Kennwerte einfacher Bauelemente im Gleichstromkreis; Aufbau einfacher Schaltungen; Messungen im Gleichstromkreis).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– mechanische Fertigungstechniken mit steigendem Schwierigkeitsgrad durchführen;
– Fehleranalysen anhand vorgegebener Parameter durchführen.
Bereich Produktgestaltung
– textile Fertigungstechniken anwenden;
– Produkte mit steigendem Schwierigkeitsgrad fertigen.
Bereich Verfahrungstechnik
– Reinigungsprozesse auswählen, anwenden und beurteilen;
– maschinelle Fertigungsprozesse der Drucktechnik auswählen und durchführen.
Bereich Wartung und Instandhaltung
– Revisionsarbeiten an Maschinen durchführen;
– Arbeitsaufträge erstellen.
Bereich Mess- und Prüftechnik
– Prüfgeräte der physikalischen Prüftechnik auswählen und handhaben;
– Prüfmethoden der Werkstoff- und Produktprüfung anwenden;
– Materialkennwerte bewerten.
Bereich Chemie
– verschiedene einfache chemische Grundoperationen und Analysenmethoden anwenden;
– verschiedene quantitative Analysenmethoden auf ausgewählte Proben anwenden;
– anhand einer Arbeitsanleitung/Norm eine Prüfung durchführen;
– physikalische Kenndaten ermitteln.
Bereich Elektrotechnik und Pneumatik
– elektrische Grundschaltungen der Wechselstromtechnik planen und aufbauen;
– pneumatische Schaltungen planen und aufbauen;
– Fehler in Schaltungen auffinden und analysieren.
Bereich Mechanik:
Werkstätte „Metalltechnik 2“ (Umformen und spanende Bearbeitung von Halbzeugen, mechanische und thermische Verbindungstechniken).
Bereich Produktgestaltung:
Werkstätte „Textiltechnik 1“ (Gewebe- und Maschentechnik, manuelle und maschinelle Herstellung von textilen Produkten aus unterschiedlichsten Materialien).
Bereich Verfahrungstechnik:
Werkstätte „Reinigungs- und Facilitytechnik 1“ (Verfahren zur Nassreinigung und Trocknung, Energieversorgungssysteme).
Werkstätte „Drucktechnik 2“ (Druckmittelherstellung, Kopiervorlagenerstellung, industrielle Drucktechniken).
Bereich Wartung und Instandhaltung:
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung 2“ (Instandhaltungsarbeiten an ausgewählten Maschinenteilen und Produktionsmaschinen, Fehleranalyse und Fehlerbehebung).
Bereich Mess- und Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium „Mess- und Prüftechnik 2“ (Dickenprüfung, Analyse von Oberflächenstrukturen, Rauigkeits- und Festigkeitsprüfung von Metallen und Kunststoffen, Festigkeits- und Verschleißprüfungen an textilen Produkten, Lärmmessung).
Bereich Chemie:
Werkstättenlaboratorium „Chemie 2“ (Prozesskontrolle, Quantitative Analyse, Bestimmung chemisch-physikalischer Kenndaten).
Bereich Elektrotechnik und Pneumatik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik 2“ (Funktion und Kennwerte einfacher Bauelemente im Wechselstromkreis; Aufbau einfacher Schaltungen; Messungen im Wechselstromkreis).
Werkstättenlaboratorium „Pneumatik 1“ (Funktionsweise und Kennwerte pneumatischer Bauelemente; Aufbau einfacher Schaltungen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Mechanik
– Prototypen von Werkstücken nach Planungsvorgaben fertigen;
– automatisierte und spezielle Fertigungstechniken auswählen und durchführen.
Bereich Produktgestaltung
– fächerübergreifend Prototypen in mehreren Werkstätten fertigen;
– einfache Programme von speicherprogrammierbaren Steuerungen erstellen.
Bereich Verfahrungstechnik
– Prozesse der Facilitytechnik anwenden und beurteilen;
– industrielle und digitale Drucktechniken auswählen und durchführen;
– verfahrenstechnische Prozesssteuerungen anwenden.
Bereich Wartung und Instandhaltung
– Wartungs- und Instandhaltungspläne für Maschinen und Haustechnikanlagen erstellen;
– Reparaturarbeiten mit Hilfe moderner Fügetechniken durchführen.
Bereich Mechanik:
Werkstätte „Metalltechnik 3“ (Fertigung von Prototypen nach Planungsvorgaben, automatisierte und spezielle Fertigungstechniken).
Bereich Produktgestaltung:
Werkstätte „Textiltechnik 2“ (Programmieren und Fertigen auf CNC-gesteuerten Maschinen in Verbindung mitverschiedenen Materialien und Technologien).
Bereich Verfahrungstechnik:
Werkstätte „Reinigungs- und Facilitytechnik 2“ (Detachur, Trockenreinigung);
Werkstätte „Färbe-, Veredlungs- und Verfahrenstechnik 2“ (industrielle Färbetechnik und Veredlungstechniken; Prozesssteuerung verfahrenstechnischer Anlagen).
Werkstätte „Drucktechnik 3“ (industrielle und digitale Drucktechniken).
Bereich Wartung und Instandhaltung:
Werkstätte „Wartung und Instandhaltung 3“ (Sicherheitsüberprüfungen an Produktionsmaschinen und der Haustechnikanlage);
Werkstätte „Schweißtechnik 1“ (Elektrolichtbogen- und Schutzgasschweißen).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung, Interpretation und Schlussfolgerungen, Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
1. Stundentafel der höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Produktmanagement und FutureTecs
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | |||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 15 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | |||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | |||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | |||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | |||
| 4. | Maschinen- und Elektrotechnik 5 | 8(6) | 6(4) | 6(4) | 7(4) | 5(3) | 32 | I bzw.IV | |||
| 5. | Produktmanagement 6 | – | 2(1) | 2(1) | 3(2) | 3(2) | 10 | I | |||
| 6. | Werkstofftechnik 5 | 2 | 2 | 2(2) | 2(2) | 2(1) | 10 | I | |||
| 7. | Konstruktion und Verfahrenstechnik 7 | 6(3) | 5(3) | 5(3) | 5(3) | 4(3) | 25 | I | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | ||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 38 | 38 | 38 | 38 | 33 | 185 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Jahrgang | |||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | ||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | ||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | ||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||
| G. | Förderunterricht 10 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | ||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 11 | x 12 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 13 | |||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung mit Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Werkstätte und Produktionstechnik im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
7 Mit Konstruktionsübungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der im Abschnitt A. und B. angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
11 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel in Z 1; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
12 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
13 Gemäß Stundentafel gemäß Z 1.
14 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel gemäß Z 1.
15 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Produktmanagement und FutureTecs sind in der Lage, technische und betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zu lösen. Sie können für Produkte geeignete Werkstoffe bestimmen und diese mit adäquaten Verfahrenstechniken von der Konzeption bis zur Produktionsreife führen.
Sie beherrschen Kreativitätstechniken und haben die Fähigkeit zur Planung, Entwicklung und Umsetzung von innovativen sowie nachhaltigen Produkten unter Einbeziehung von betriebswirtschaftlichen Aspekten. Sie kennen und verstehen den gesamten Lebenszyklus eines Produktes.
Durch die breite ingenieurtechnische Ausbildung sind sie in der Lage, Problemstellungen durch die Verknüpfung unterschiedlicher Fachbereiche effizient und umfassend zu lösen und dabei nach neuen Gesichtspunkten und Lösungswegen zu streben.
Sie können Projektmanagementmethoden anwenden und verfügen über unternehmerisches Denken und soziale Schlüsselqualifikationen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen und daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten sowie deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Datenbanken können die Absolventinnen und Absolventen aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen. Sie können Datenbestände mit Hilfe von Abfragesprachen auswerten, die für eine Datenbankanwendung notwendigen Anwendungsfälle, Eingabemasken und Ausgabeformate identifizieren sowie eine Datenbankanwendung implementieren.
Im Bereich Strukturierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Problemstellungen systematisch analysieren, algorithmische Lösungswege entwickeln und diese in einer höheren Programmiersprache strukturiert umsetzen.
Im Bereich Objektorientierte Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Konzepte der objektorientierten Programmierung anwenden. Sie können Problemlösungen in grafischer Notation darstellen sowie erweiterbare und wartbare Programme dazu entwickeln.
Im Bereich Embedded Systems können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten und die Funktionsweise von Mikroprozessor-Systemen beschreiben. Sie können Programme zur Ansteuerung von Interfaces und zur Verarbeitung von Ereignissen in einer Multitasking-Umgebung erstellen.
Im Bereich Maschinentechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Statik und der Festigkeitslehre und können Schnittgrößen und Belastungen von Bauteilen berechnen. Sie können geeignete Maschinenelemente auswählen und diese grundlegend berechnen.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise grundlegender Bauelemente. Sie können Schaltungen berechnen und diese aufbauen. Sie kennen die Funktionsweise elektrischer Antriebe und Transformatoren und können deren Betriebsverhalten beschreiben.
Im Bereich Messtechnik und Sensorik können die Absolventinnen und Absolventen messtechnische Verfahren elektrischer und nicht elektrischer Größen für die in der Verfahrenstechnik gängigen Aufgabenstellungen auswählen und anwenden.
Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Verfahren und Wirkungsweisen der in der Steuerungstechnik verwendeten Komponenten für eine Anwendung auswählen und Steuerstromkreise bzw. Programme zur Lösung einfacher steuerungstechnischer Probleme entwickeln. Sie kennen die Eigenschaften von Regelstrecken und Reglern sowie deren Einfluss auf die Qualität von Regelsystemen.
Im Bereich Produktmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Instrumente und Methoden des Produktmanagements anwenden. Insbesondere steuern sie Einführungs- und Auslistungsprozesse der Produkte entlang des gesamten Lebenszyklus.
Im Bereich Produktentwicklung und Design können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungsprofile für Produkte und Erzeugnisse entwerfen sowie Produktdokumentationen für die Fertigung erstellen. Sie kennen die Methoden der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten sowie die Beurteilungskriterien von Prototypen und serienreifen Produkten unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten und können an entsprechenden Projekten mitwirken.
Im Bereich Innovationsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Kreativwerkzeuge zur Erlangung von Produktideen anwenden. Sie begleiten und kontrollieren den Innovationsprozess hinsichtlich funktionaler, terminlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Rohstoff- und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen den grundlegenden Aufbau und die Eigenschaften gebräuchlicher Werkstoffe erklären und diese für Anwendungsgebiete auswählen. Sie können diese normgerecht bezeichnen. Sie können Verfahren zur Werkstoffprüfung auswählen und anwenden sowie dabei gewonnene Daten statistisch auswerten. Sie kennen relevante Fertigungsverfahren zur Herstellung von Produkten sowie die zugehörigen Maschinen und Anlagen.
Im Bereich Textilwerkstoffe unterscheiden die Absolventinnen und Absolventen 1D, 2D und 3D Werkstoffe und deren Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten. Sie können gezielt Rohstoffe und Werkstoffe für Produktanforderungen nach Kundenvorgaben auswählen, deren Eigenschaften beurteilen und neue Produkte entwickeln.
Im Bereich Modifikation von Eigenschaften kennen die Absolventinnen und Absolventen Möglichkeiten die Eigenschaften der Werkstoffe zu verändern und entsprechend zu verbessern.
Im Bereich Verfahrenstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die unterschiedlichen Produktions- und Herstellungsverfahren für die diversen Werkstoffe und können diese grundlegend durchführen. Die Absolventen und Absolventinnen kennen textile Verarbeitungstechniken sowohl für klassische Flächenherstellung als auch generative Verfahren oder Verbundwerkstoffe. Sie besitzen außerdem grundlegende Kenntnisse in Fügetechniken und Metallverarbeitung.
Im Bereich Funktionalisieren von Werkstoffen kennen die Absolventinnen und Absolventen Verfahren um Funktionen in Werkstoffe einzubinden und Smart Textiles zu erstellen.
Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen technische Zeichnungen und Pläne unter Anwendung geltender Zeichnungsnormen und Vorschriften erstellen. Sie können Berechnungen zur Dimensionierung von einfachen technischen und textilen Objekten durchführen, diese entwerfen und mit entsprechenden CAD-Programmen Konstruktionszeichnungen erstellen.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert sowie den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differenzials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (Partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix), Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen), Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung), Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation), Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse), Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation), Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung), Export/Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung), Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplans), statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung), dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes, E Commerce–Gesetz, Urheberrecht, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentation über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten, Geschäftskennzahlen, allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen), Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess), Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im Unternehmensgesetzbuch, Rechtsformen von Unternehmen), Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und -präsentation, Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln und diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern und situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow'sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie), Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile), Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung), weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business, Cross-Culture, Projektpräsentation.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen), Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation), Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten), Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung), Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse), Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme), Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA), Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variable Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten), Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung), Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme), Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung), Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation), Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche), Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit), Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung), Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten), Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung), Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– Zahlensysteme verstehen und verwenden;
– Grundlagen der Mediengestaltung (Bildbearbeitung, Videobearbeitung) anwenden.
Bereich Strukturierte Programmierung
– einfache Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Datenbanken
– Tabellen anlegen und einfache SQL Abfragen erstellen.
Bereich Embedded Systems
– die Funktionsweise eines Mikroprozessorsystems beschreiben;
– die Funktionsweise von Peripheriekomponenten beschreiben und diese softwaremäßig ansteuern;
– ein einfaches Programm auf einem Mikroprozessorsystem ausführen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Textverarbeitung und Präsentation, Mediengestaltung.
Bereich Datenbanken:
Datenmodellierung (konzeptueller Entwurf, Entitäten, Attribute, Beziehungen), Datenstrukturen über ein Interface anlegen, einfache SQL Abfragen erstellen.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmiersprachenelemente (Anweisungen, Verzweigungen, Wiederholung, Variablen und Datentypen), Verwenden einer IDE zur Programmierung.
Bereich Embedded Systems:
Mikroprozessortechnik (Systemkomponenten, Aufbau und Arbeitsweise der Zentraleinheit),
Peripheriekomponenten (Digitale Ports, Analoge Ports).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Diagramme erstellen;
– Medien gestalten (Bildbearbeitung, Gestaltung);
– grundlegende Mechanismen von sozialen Medien verstehen und anwenden (Online Marketing).
Bereich Datenbanken
– Aufgabenstellungen modellieren und in einem ER-Modell abbilden;
– ein ER-Modell in Relationen auflösen.
Bereich Strukturierte Programmierung
– Einfache Programme mit Funktionen erstellen.
Bereich Embedded Systems
– die Pins eines Mikrocontrollers ansteuern und auslesen;
– einfache Programme kompilieren und auf den Mikrocontroller spielen.
Bereich Angewandte Informatik:
Tabellen und Diagramme erstellen, Formeln erstellen, Online Marketing.
Bereich Datenbanken:
Datenmodellierung (Kardinalitäten, Schlüssel, referentielle Integrität, physisches Modell), SQL Abfragen ausführen (Projektion, Selektion), DML Statements (Insert, Update).
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmierung (Funktionen, schrittweise Verfeinerung, Darstellung von Algorithmen), Verwenden einer IDE zur Programmierung.
Bereich Embedded Systems:
Programmierung (Ansteuerung von Ports, Einlesen von analogen Signalen), einfache Protokolle verstehen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Entscheidungsfunktionen einsetzen;
– Daten austauschen und Datenbestände auswerten.
Bereich Datenbanken
– ein komplexes Beispiel modellieren;
– einfache DDL Statements;
– Views erstellen und anwenden.
Bereich Strukturierte Programmierung
– komplexere Programme mit Funktionen erstellen;
– Eingaben über ein User-Interface verarbeiten;
– grundlegende Funktionen eines Source Code Management Systems anwenden.
Bereich Embedded Systems
– komplexere Programme mit Funktionen und Peripheriegeräten erstellen;
– Steuerungen für externe Elektronik erstellen.
Bereich Angewandte Informatik:
Tabellen erstellen und Formatieren, Auswertungen erstellen, grafische Aufbereitungen erstellen, Pivot-Tabellen verstehen und erstellen.
Bereich Datenbanken:
DDL Statements erstellen (Create Table, Drop Table, Create View).
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmiersprachenelemente vertiefen, Qualitätsmaßnahmen (Refactoring, Clean Code, SCM), Verwenden einer IDE zur Programmierung und Verwaltung des Codes.
Bereich Embedded Systems:
Vertiefende Programmierung (Ansteuerung von komplexeren Systemen), Einlesen von User-Eingaben.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen;
– Marketingkonzept im Bereich sozialer Medien entwickeln.
Bereich Datenbanken
– Joins erstellen;
– Joins in Views einfügen;
– Einfache Benutzerverwaltung.
Bereich Strukturierte Programmierung
– auf eine lokale Datenbank zugreifen;
– einfache Programme mit Zugriff auf eine Datenbank schreiben;
– in Teams programmieren und mit SCM Systemen grundlegend umgehen;
– klassische Vorgehensmodelle anwenden.
Bereich Embedded Systems
– ein Betriebssystem auf einem Mikrocontroller aufsetzen;
– Mikrocontroller über SSH verwalten.
Bereich Angewandte Informatik:
Wirtschaftliche und soziale Aspekte der modernen Informationswelt.
Bereich Datenbanken:
Komplexe DQL Statements erstellen (Joins), Userverwaltung, Berechtigungen.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmiersprachenelemente vertiefen, Programmieren in Teams, klassische Vorgehensmodelle (Wasserfallmodell).
Bereich Embedded Systems:
Mikrocontrollerverwaltung, Betriebssysteme, Daten über passende Protokolle transferieren, Remote-Zugriff.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Datenbanken
– Aggregatsfunktionen verwenden;
– Gruppierungen einschränken;
– Rechte vergeben.
Bereich Strukturierte Programmierung
– auf eine Datenbank im Netzwerk zugreifen;
– strukturierte Tests für Programme erstellen;
– agile Methoden anwenden.
Bereich Embedded Systems
– ein komplexes Projekt auf einem Mikrocontroller implementieren;
– eine Datenbank integrieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Wirtschaftliche und soziale Aspekte der modernen Informationswelt.
Bereich Datenbanken:
Komplexe DQL Statements erstellen (Aggregationen), Userverwaltung, Berechtigungen.
Bereich Strukturierte Programmierung:
Programmieren in Teams, agile Vorgehensmodelle, Testverfahren.
Bereich Embedded Systems:
Mikrocontrollerverwaltung, Datenbanken aufsetzen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– moderne NoSQL-Konzepte erklären.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– eine Klasse erstellen;
– Klassen in Beziehung setzen;
– einfache OO Programme entwickeln;
– agile Methoden anwenden.
Bereich Embedded Systems
– Daten über das Internet zur Verfügung stellen;
– Daten über das Internet speichern;
– das Konzept von “Internet of Things” wiedergeben;
– diverse Sensoren anwenden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Datenbanken:
NoSQL Datenbanken.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Klassen, Objekte, Beziehungen, Instanzvariablen, lokale Variablen.
Bereich Embedded Systems:
Sensoren, Internet, Übertragungsprotokolle.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports), Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– eine NoSQL Datenbank auf einem Mikrocontroller installieren;
– die NoSQL Datenbank remote warten.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– ein einfaches objektorientiertes Programm erstellen.
Bereich Embedded Systems
– das HTTP Protokoll erklären;
– ein OO Programm ausführen;
– Sensoren über das Programm steuern bzw. auslesen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Datenbanken:
NoSQL Datenbanken.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Klassen, Objekte, Beziehungen, Instanzvariablen, lokale Variablen.
Bereich Embedded Systems:
Sensoren, Internet, Übertragungsprotokolle.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang), Produktionsplanung und -steuerung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen;
– Netzwerkkomponenten einsetzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– agile Vorgehensmodelle anwenden;
– ein Softwaresystem mit einem Klassendiagramm entwerfen;
– die Anforderungen für eine Software über Use-Cases definieren;
– ein Projekt im Team umsetzen.
Bereich Embedded Systems
– Sensoren verwenden;
– Aktoren benennen und grundlegend verwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit), Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Agile Vorgehensmodelle, Teamarbeit, Modellierung von Softwaresystemen.
Bereich Embedded Systems:
Sensoren, Aktoren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– einfache dynamische Web-Applikationen erstellen;
– eine serverseitige Skriptsprache grundlegend anwenden.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Web-Anwendungen, Web-Technologien, Web-Stack.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– die Begriffe Kraft, Moment und die Wirkung dieser Größen sowie die Systeme des zentralen und allgemeinen Kraftsystems praktisch anwenden;
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für statisch bestimmte Systeme ermitteln;
– Grundlagen der Festigkeitslehre benennen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Gleichstromtechnik anwenden;
– elektrische Schaltungen der Gleichstromtechnik berechnen;
– die Funktion von Widerstand, Kondensator und Diode beschreiben und diese in Schaltungen einsetzen.
Bereich Messtechnik und Sensorik
– Strom, Spannung, Widerstand und Kapazität messen.
Bereich Maschinentechnik:
Statik (Grundlagen, Größen und Einheiten, Kraft und Moment, Freimachen, Kraftzerlegung, Kräfte am Balken, Moment-, Querkraft- und Normalkraftverlauf); einfache Zusammenhänge der Festigkeitslehre; Biegebeanspruchung.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Größen und Gesetze der Gleichstromtechnik, Berechnung von grundlegenden Schaltungen, Dimensionierung von Bauelementen, Größen und Gesetze des elektrostatischen Feldes.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Digitale Messgeräte für elektrische Größen der Gleichstromtechnik (Strom, Spannung, Widerstand).
Bereich Maschinentechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen), Grundlagen der Fügetechnik.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente anwenden).
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Messen von elektrischen Größen der Gleichstromtechnik.
II. Jahrgang:
3. Semester-Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– grundlegende Spannungsarten erklären und berechnen.
Bereich Maschinentechnik:
Bauteile auf Zug, Druck, Flächenpressung, Abscherung und Torsion dimensionieren oder entsprechende Materialien auswählen.
Das Spannungs-Dehnungsdiagramm anwenden.
Bereich Maschinentechnik:
Grundlagen der Werkstoffprüfung und generativen Fertigungstechnik (Schmelzschichtverfahren).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Funktion von Transistoren beschreiben und diese in Schaltungen einsetzen;
– die grundlegenden Elemente der kombinatorischen Logik benennen und deren Funktionen beschreiben;
– Bauelemente für elektronische Schaltungen auswählen.
Bereich Messtechnik und Sensorik
– Verfahren zur Messung elektrischer Größen auswählen und anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Leitungsmechanismen von Halbleitern, Transistor als Schalter, Grundlagen der Digitaltechnik, Schaltungsanalyse und Schaltungssynthese, Datenblätter und Kennlinien von Bauelementen.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Grundlagen der Messtechnik (Grundbegriffe, Messprinzip, Messkette, Messschaltungen).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Elektronik (Halbleiter, Diode, Transistor, Transistor als Schalter), Schaltalgebra (logische Verknüpfungen, Rechenregeln, logisch-physikalische Zusammenhänge, Minimierung von Schaltfunktionen), Schaltnetze und Schaltwerke (Synthese, Zustandsdiagramme, Flipflops), Anwendungsschaltungen (Auswahlschaltungen, Zählerschaltungen, Frequenzteiler).
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Messen elektrischer Größen (Analog- und Digitalwandler, Messverstärker).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– wichtige Maschinenelemente auswählen oder überschlagsmäßig berechnen;
– zusammengesetzte Spannungen analysieren;
– die Bereiche Reibung, Energie und Wirkungsgrad in Zusammenhang setzen; wichtige Maschinenelemente erklären und überschlagsmäßig berechnen;
– zusammengesetzte Spannungen erkennen in Elementarspannungen zerlegen und mittels Superposition berechnen;
– den Wirkungsgrad von einfachen Maschinen ermitteln.
Bereich Maschinentechnik:
Maschinenelemente (Schrauben, Lager, etc.), zusammengesetzte Spannungen, Wirkungsgrad von einfachen Maschinen.
Bereich Maschinentechnik:
Werkstätte „CNC-Technik“ (Programmierung und Fertigung von Bauteilen mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen, CAM Grundlagen).
Werkstätte „generative Fertigungsverfahren“ (Grundlagen der generativen Fertigungsverfahren (Selektives Lasersintern)).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die grundlegenden Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik anwenden;
– die Grundgesetze des magnetischen Feldes erklären;
– die Induktionsvorgänge und Kraftwirkungen in Magnetfeldern beschreiben.
Bereich Messtechnik und Sensorik
– zeitveränderliche Größen messtechnisch darstellen;
– messtechnische Verfahren nicht elektrischer Größen auswählen und anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Größen der Wechselstromtechnik (sinusförmige Größen, Spitzenwerte, Effektivwerte, Leistungsbegriffe), Elemente der Wechselstromtechnik (Widerstand, Induktivität, Kapazität), Grundgrößen magnetischer Felder, Induktionsvorgänge, Kräfte und Energie im Magnetfeld.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Messung zeitveränderlicher Größen (Oszilloskop).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Wechselstromtechnik.
Bereich Messtechnik und Sensorik:
Messung nicht elektrischer Größen (Sensorik, Normsignale, Messwertverarbeitung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– das Verfahren der finiten Elemente erklären und computergestützt anwenden;
– hydromechanische Grundbegriffe erklären und einfache Berechnungen durchführen.
Bereich Maschinentechnik:
Grundlagen der finite Elemente Methode und einfache Anwendungen, hydromechanische Grundlagen (Druck, Gesetz von Boyle-Mariotte, Strömung von Fluiden, Bernoulli-Gleichung, Viskosität, Strömungsformen).
Bereich Maschinentechnik:
Werkstätte „generative Fertigungsverfahren“ (Vertiefung der generativen Fertigungsverfahren (Selektives Lasersintern)).
Werkstätte „CNC-Technik“ (Vertiefung CAM).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– Verfahren und Wirkungsweisen der in der Steuerungstechnik verwendeten Komponenten für eine Anwendung auswählen und Steuerstromkreise bzw. Programme zur Lösung einfacher steuerungstechnischer Probleme entwickeln.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Grundlagen der Steuerungstechnik (Grundbegriffe, Steuerstrecke, Arten der Signalverarbeitung), Realisierungsmöglichkeiten für Steuerungen (verbindungsprogrammierte Steuerungen, speicherprogrammierbare Steuerungen, mikroprozessorbasierte Steuerungen).
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Realisierung von Steuerungen (verbindungsprogrammierte Steuerungen, speicherprogrammierbare Steuerungen, mikroprozessorbasierte Steuerungen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinentechnik
– thermodynamische Grundbegriffe aufzählen und anwenden.
Bereich Maschinentechnik:
Wärmeleitung, Wärmedurchgang, Entropie, 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.
Bereich Maschinentechnik:
Werkstätte „Thermodynamik“ (Simulation und Messung der Wärmeübertragung).
Werkstätte „Maschinendiagnose“ (Funktionsprüfung durch Schwingungsanalyse).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik
– die Eigenschaften von Reglern und Regelstrecken beschreiben sowie die Auswirkungen auf Regelkreise einschätzen.
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Regelungstechnik (Grundbegriffe, Regelkreis, dynamisches Verhalten von Regelstrecken und Reglern, Auswahl und Einstellung von Reglern).
Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:
Reglerentwurf (Strecke, Regler, Signale, Blockschaltbilder, Funktionsweise, Entwurfsziele, Regelstreckenelemente, Reglertypen, Identifikation und Reglerdimensionierung, digitale Regelalgorithmen).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– die Grundbegriffe des Produktmanagements benennen;
– die Aufgaben und sie Stellung des Produktmanagers im Unternehmen erklären.
Bereich Projektmanagement
– die Grundbegriffe des Projektmanagements benennen und anwenden.
Bereich Produktmanagement:
Grundbegriffe des Produktmanagement (Märkte, Zielgruppen, Marktanteile, Produktstückkosten, Lastenheft, Pflichtenheft etc.).
Bereich Projektmanagement:
Grundbegriffe des Projektmanagements (BigPicture, Aufgabenlisten etc.).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– den Produktentstehungsprozess erklären und auf Unternehmen übertragen und anwenden;
– für unterschiedliche Produkte den Produktlebenszyklus anwenden;
– Märkte Zielgruppen bestimmen und analysieren.
Bereich Projektmanagement
– vertiefende Themen des Projektmanagements anwenden.
Bereich Produktmanagement:
Produktentstehungsprozess, Schnittstellen zu weiteren Abteilungen und wirtschaftlichen Betrachtungen (Make or Buy Entscheidung), Phasen des Produktlebenszyklus, Methoden zur Markt- und Zielgruppenanalyse.
Bereich Projektmanagement:
Vertiefende Begriffe des Projektmanagement (Projektauftrag, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektumweltanalyse, Risikoanalyse etc.).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– Produktstrategien für Schlüsselprodukte aus der Unternehmensstrategie ableiten;
– die Werkzeuge des Projektmanagements im Produktmanagement anwenden;
– Grundbegriffe zur Besprechungskultur und Arbeit im Team benennen.
Begriffsklärung Strategie, Vision, Leitbild, Werte und Ziele, Strategie als Grundpfeiler der Unternehmensplanung, Anwenden von Projektzielen, Arbeitspaketplanung, Projektumweltanalysen, Terminpläne (Gant-Charts), effiziente Besprechungsführung, Besprechungsvor- und Nachbereitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– den Begriff Marketing-Mix erklären und anwenden;
– Markteinführungen planen und durchführen.
Bereich Produktmanagement:
Zusammenhang zwischen Produkt, Preis, Platzierung und Promotion (4P´s im Produktmanagement), Markteinführungen in Zusammenhang mit Marketing, Zulassungen und Dokumentationen.
IV. Jahrgang:
7. Semester- Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– den Produktentstehungsprozess begleiten und kommerziell prüfen;
– Produktentstehungskosten planen.
Bereich Produktmanagement:
Controlling des Produktentstehungsprozesses über „Stage Gate“-Verfahren, Definition der Grenzkriterien, Arten von Produktkosten und deren Kalkulation.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– wichtige Begriffe im Bereich Innovationsmanagement benennen und erklären;
– Werkzeuge im Bereich Kreativitätsmethoden anwenden.
Bereich Produktmanagement:
Innovationszyklen im historischen Kontext, disruptive Erfindungen, Kreativitätstechniken.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– spezifische Inhalte für das Produktmanagement im Bereich Dienstleistungen aufzählen und anwenden.
Bereich Produktmanagement:
Unterscheidung von Konsumgütern, Investitionsgüter, Dienstleistungen hinsichtlich der Produktmanagement-Methodik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktmanagement
– Präsentationstechniken anwenden;
– Grundbegriffe der Kommunikation erklären.
Bereich Produktmanagement:
Aufbau von Präsentationen, Stimme und Körperhaltung, visuelle Unterstützung, Grundbegriffe der Kommunikation (Sender, Empfänger, Repräsentationssysteme etc.).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– Materialien hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften, sowie in Bezug auf ihre Verwendungsmöglichkeiten, grundlegend einordnen;
– ausgehend von den Herstellungsverfahren und den Eigenschaften der Roh- und Werkstoffe weitere Verarbeitungsschritte ableiten.
Bereich Werkstofftechnik:
Grundlegende Begriffe der verwendeten Werkstoffe, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Werkstoffe, ausgewählte Themenbereiche (Fasertechnologie, Garne, Zwirn, Roving, Flächenmaterialien), Metalle, Verbundwerkstoffe, Farbgebung, Krafteinleitung, werkstofftechnische Daten (Festigkeit, E Modul), Oberflächengestaltung, Werkstoffalterung, Aspekte der Nachhaltigkeit.
II. Jahrgang:
3. Semester– Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– modernen Anwendungen Werkstoffe bezüglich Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
– grundlegende Begriffe der Arbeits-, Funktions- und Sicherheitsbekleidung erklären.
Bereich Werkstofftechnik:
Vertiefung des 1. Semesters, Bekleidungsphysiologie (Wärmehaushalt, Membrane), Aspekte der Arbeits- und Sicherheitsbekleidung, funktionale Textilien (Sport, Medizin, Architektur), chemische Modifikation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– unterschiedliche Fasern hinsichtlich Art und Eigenschaften unterscheiden;
– Prüftechniken im textilen Anwendungsbereich erklären und zuordnen.
Bereich Werkstofftechnik:
Synthese und Naturfasern, Hochleistungsfasern (Karbon, Aramide), textile Flächenerstellung (Weben, Wirken, Stricken, Nonwovens), Sticken, Gelegebildung, vertiefende Prüftechnik (wasserabweisend, antibakteriell, flammhemmend usw.).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen benennen und erklären;
– Anwendungsbereich des Leichtbaus aufzählen und vertiefende Kenntnisse anwenden.
Bereich Werkstofftechnik:
Composites, Modifikationen und Spezialwerkstoffe, vertiefende Eigenschaften von Werkstoffen, Methodik der Werkstoffauswahl, Überblick über textile Werkstoffe, Leistungsprofile und Anwendungsbereiche, generelle Aspekte des Leichtbaus.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– einfache elektronische Bauteile in Materialien integrieren;
– textile Anwendungen hinsichtlich spezieller Eigenschaften beurteilen.
Bereich Werkstofftechnik:
Integration elektronischer Strukturen (Solar, Energie, Sensorik, Aktuatoren, Licht, Kommunikation), Materialstrukturtests, Gebrauchsverhalten und Alterung, Leichtbauanwendungen, Isolation (thermisch, akustisch), Abschirmung, textile Anwendungen im Bereich Mobilität.
IV. Jahrgang:
7. Semester– Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– spezielle Verbundkombinationen beurteilen und analysieren;
– Fertigungskonzepte inklusive Schnittstellen in Unternehmen anwenden.
Bereich Werkstofftechnik:
Flexible und starre Werkstoffverbunde, Metall- und Kunststoffhybridstrukturen, Smart Textiles, Produktdesign, technisches Konzept und Funktionalität, Fertigungskonzept, Integrationsstrategien für elektronische Komponenten in Bezug auf das Gebrauchsverhalten (Waschbarkeit, Abrieb, Biegeverhalten, Hygiene etc.), Werkstoffübergänge und Schnittstellen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– spezielle Anwendungsbereiche von technischen Textilien benennen und erklären.
Bereich Werkstofftechnik:
Ausgewählte Kapitel der Anwendung technischer Textilien und Kunststoffe (Geotextilien, Verpackung, Transport, Aerospace, Bautechnik, Fahrzeugbau etc.), Anbinden von textilen Leitstrukturen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– Fertigungsanlagen planen und auslegen;
– unterschiedliche Fertigungskonzepte vergleichen und analysieren.
Bereich Werkstofftechnik:
Vertiefende theoretische Grundlagen, Modellrechnung, Planungsberechnungen, Auslegungsberechnung, Gegenüberstellung verschiedener Konzepte, Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen für Werkstoff- und Fertigungskonzepte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– Querverbindungen zu ausgewählten Themenbereichen erkennen und herstellen.
Bereich Werkstofftechnik:
Wiederholen, Festigen und Vertiefen bisheriger Lehrstoffe und Vernetzung sowie Querverbindungen zu ausgewählten Themen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Grundlagen des technischen Zeichnens erklären;
– Handskizzen in drei Ansichten erstellen;
– einfachste technische Zeichnungen auf CAD erstellen.
Bereich Verfahrenstechnik
– ausgewählte Verfahren der Kunststofftechnik benennen;
– die Grundlagen des Formenbaus und der Formengebung im Bereich der Kunststofftechnik anwenden;
– Verbindungstechniken im Bereich stoffschlüssiges Fügen anwenden;
– Grundlagen der textilen Fügetechniken und Verbindungen benennen.
Bereich Konstruktion:
Technisches Zeichnen als Kommunikationsmittel, ausgewählte Grundlagen von technischen Normen, Ansichten, Klappregel, Parallelprojektion, Grundlagen des CAD Zeichnens.
Bereich Verfahrenstechnik:
Grundlagen des Urformen (Spritzguss und Extrusion) und Umformen von Kunststoffen, Polymergießen, Tauchformen, Pressen, Kleben.
Bereich Verfahrenstechnik:
Erstellen von textilen Verbindungen, Formenbau, Laminieren und deren projektbezogene Umsetzung.
II. Jahrgang:
3. Semester– Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– textile Anwendungen im Bereich CAD erklären und durchführen;
– vertiefende technische Normzeichnungen in CAD erstellen.
Bereich Verfahrenstechnik
– Grundlagen des Beschichtens erklären;
– vertiefende Kenntnisse im Bereich textile Verbindungen anwenden.
Bereich Konstruktion:
Schnittkonstruktion mit CAD, Schnittdarstellungen, Erstellen erster Bauteile und Baugruppen in CAD 3D, Layout und Plott -Techniken.
Bereich Verfahrenstechnik:
Beschichtungstechniken aus flüssigem Zustand (Spritzen, Lackieren, Tauchen, Siebdruck).
Nähen von Metall-, Kunststoff-, Karbongeweben und deren projektbezogene Umsetzung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– die Hauptbereiche innerhalb des Konstruktionsprozess erklären und anwenden.
Bereich Verfahrenstechnik
– ausgewählte Methoden der textilen Verfahrenstechnik anwenden;
– Grundlagen der generativen Fertigungstechnik erklären.
Bereich Konstruktion:
Hauptbereiche im Konstruktionsprozess (Klärung des Konstruktionsauftrages, Konzeptphase, Entwurfsphase, Ausarbeitungsphase), Anwendung des morphologischen Kastens, Erstellung des Pflichtenhefts, Kostencontrolling im Entwicklungsprozess.
Bereich Verfahrenstechnik:
Vertiefung der textilen Verfahrenstechniken (Prozessvorbereitung, chemische Modifikation).
Gestaltungsregeln der generativen Fertigungstechniken, Prototypenarten, Rapid Prototyping.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– vertiefende CAD Kenntnisse im 3D-Bereich anwenden;
– CAM Anwendungen erklären und Konstruktionszeichnungen entsprechend erstellen.
Bereich Verfahrenstechnik
– vertiefende generative Fertigungsmethoden erklären und anwenden;
– Krafteinwirkungen in Gewebeflächen erklären und beurteilen.
Bereich Konstruktion:
CAD Kenntnisse und Konstruktionsmethodik vertiefen, fachspezifische CAD Systeme in der Textilgestaltung, Grundlagen der CNC Fertigung (Fräsen und Drehen), Grundlagen der CAM Programmierung.
Bereich Verfahrenstechnik:
Vertiefende Kenntnisse in der generativen Fertigung.
Lasersintern, Stereolithographie, Laminate-Verfahren, Extrusionsverfahren, 3D-Printing. Projektbezogene Umsetzung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
– Simulationen bezügliche Spannungen oder Strömungen erstellen;
– Gesamte Projekte in CAD-Systemen erstellen und verwalten.
Bereich Verfahrenstechnik
– Fügeverfahren einteilen und auswählen.
Bereich Konstruktion:
Erstellung von Spannungssimulationen auf Basis der Finite Elemente Methodik, Erweiterung der Simulationen auf dynamische Simulationen (Strömungssimulationen), Erstellung und Verwaltung von Konstruktionsprojekten (Dateien migrieren, Daten exportieren, Normkomponenten aktualisieren).
Bereich Verfahrenstechnik:
Grundlagen der Kunststofftechnik und Möglichkeiten der Verarbeitung, Gestaltungsrichtlinien von Kunststoffen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Stoffschlüssiges Fügen: unterschiedliche Schweißmethoden von Kunststoffen und Geweben anwenden.
IV. Jahrgang:
7. Semester– Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– vertiefende Verfahren der Fügeverfahren einteilen und auswählen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Formschlüssige und kraftschlüssige Verbindungen, stoffschlüssiges Fügen (insbesondere Schweißen und Kleben), Gestaltungsrichtlinien.
Bereich Verfahrenstechnik:
Kleben und Abdichten von Nähten und deren projektbezogene Umsetzung.
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Möglichkeiten der Beschichtungen benennen und erklären.
Bereich Verfahrenstechnik:
Beschichten aus flüssigen, festen und gasförmigen Zustand.
Bereich Verfahrenstechnik:
Spritzen, Pulverbeschichten, Beflocken, Wirbelsintern, Auftragschweißen, Beschichten aus ionisiertem Zustand.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Verfahren zur Werkstoffprüfung erklären und auswählen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Werkstoffprüfmethoden (zerstörende und zerstörungsfreie Prüfungen), Zugprüfungen, Härteprüfungen, Biegesteifigkeit, Kerbschlagfestigkeit, Röntgenprüfverfahren, Ultraschallprüfverfahren.
Bereich Verfahrenstechnik:
Praktische Anwendungen von Werkstoffprüfmethoden, Zugversuch, Härteprüfung, Ultraschallprüfverfahren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Querverbindungen zu ausgewählten Themenbereichen erkennen und herstellen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Wiederholung, Festigung und Vertiefung der Inhalte, fachübergreifende Querverbindungen zu ausgewählten Themen.
Projektbezogene Umsetzungen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit, wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung, Interpretation und Schlussfolgerungen, Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Abschnitt VI.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt E bis F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 14 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||||
| 5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||||||
| 6. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||||||
| 7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | ||||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||||
| 1. | Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht 3 | – | 2 | 2 | 4(1) | 4(1) | 12 | (I) bzw. II | ||||||||
| 2. | Betriebstechnik | 2 | 2 | 4 | 2 | 2 | 12 | I | ||||||||
| 3. | Informatik und Informationssysteme 4 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 4(4) | 12 | I | ||||||||
| 4. | Netzwerktechnik und Verteilte Systeme 5 | 2(2) | 3 | 2 | 2 | 4 | 13 | I | ||||||||
| 5. | Datenbanken und Multimedia 5 | 3(3) | 3 | 3 | 2(2) | 2(2) | 13 | I | ||||||||
| 6. | Systemplanung und Projektentwicklung | – | – | 2 | 3 | 4 | 9 | I | ||||||||
| 7. | Programmieren und Software Engineering 5 | 4(2) | 4(2) | 4(2) | 2(2) | 3(3) | 17 | I | ||||||||
| 8. | Smart Production Lab 6 | 5 | 4 | 4 | 8 | 4 | 17 | I bzw. IVa | ||||||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 1(1) | 1(1) | – | – | – | 2 | III | |||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 38 | 36 | 185 | ||||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||||||||
| Jahrgang | ||||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | ||||||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 8 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||||
| G. | Förderunterricht 9 | |||||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 10 | x 11 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 12 | |||
_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen in Business English im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden in der Lehrverpflichtungsgruppe I.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Laboratorium im Ausmaß von jeweils 4 Stunden im IV. und V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf Laboratorium, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IVa (wie Computerpraktikum).
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
10 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel in Z 1; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
11 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
12 Gemäß Stundentafel gemaß Z 1.
13 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel gemäß Z 1.
14 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Informationstechnologie und smart production sind in der Lage, technische Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Informationstechnologie unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Anforderungen zu lösen. Sie zeichnen sich durch die Fähigkeit zur Umsetzung von Projekten der Applikations- und Datenbankentwicklung aus, die auf Basis von Automation und Informationstechnik intelligente Lösungen für die flexible und vernetzte Produktion schaffen (Stichwort „Industrie 4.0“). Darüber hinaus besitzen die Absolventinnen und Absolventen die Kompetenz betriebliche Prozesse softwaretechnisch abzubilden und im Sinne einer wirtschaftlichen Produktion bzw. Dienstleistung zu gestalten. Nach entsprechender Praxis können sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Die vertiefende Sprachausbildung in Englisch bietet ihnen den Zugang zu internationaler Geschäftstätigkeit.
Sie können ingenieurmäßige Tätigkeiten interdisziplinär entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf dem Gebiet der Applikations- und Softwareentwicklung, der System- und Anforderungsanalytik, des Applikationsdesigns, der Datenbankprogrammierung, des Projektmanagements, der Datenschutz- und Datensicherheitstechnik und des Systemmanagements durchführen. Dies umfasst auch die Bereiche Beschaffung, Vertrieb, Marketing Kostenrechnung, Controlling, Qualitätsmanagement, Produktmanagement sowie die betriebliche Logistik unter hoher IT-Affinität hinsichtlich Enterprise Resource Planning (ERP)-, Manufacturing Execution Systems (MES)-, Business-Intelligence (BI)-Applikationen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Informationstechnologie und smart production sind in Dienstleistungs- sowie produzierenden und produktionsnahen Unternehmen aller Branchen und Größen tätig. Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder liegen in der Softwareentwicklung mit starkem Hardwarebezug für alle Bereiche im betrieblichen Umfeld. Die herausragende Kombination aus der Kernkompetenz Softwareentwicklung im wirtschaftlichen und technischen Bereich macht die Absolventinnen und Absolventen attraktiv für alle Bereiche der Wirtschaft. Nach einigen Jahren Praxis sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen, betriebliche Prozesse zu gestalten und bestehende Systeme zu optimieren.
Im Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, Bilanzkennzahlen ermitteln und diese interpretieren.
Im Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gesetzlichen Personalnebenkosten und können Personalstundensätze ermitteln. Sie kennen die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien und können sie situationsgerecht anwenden.
Im Bereich Marketing und Vertrieb kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse und können marketingpolitische Instrumente beschreiben sowie beurteilen. Sie können Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Im Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen sowie einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren. Sie können Verfahren der statischen und der dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Im Bereich Entrepreneurship und Innovation können die Absolventinnen und Absolventen einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen. Sie können grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Im Bereich Business English können die Absolventinnen und Absolventen technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht können die Absolventinnen und Absolventen die Strukturen des österreichischen Rechts erklären, die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern sowie ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes. Sie können die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben und dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden, Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen, die Voraussetzungen für eine Insolvenz und die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern. Sie können die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden, die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Im Bereich Unternehmensorganisation können die Absolventinnen und Absolventen Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren. Sie können Prozesse und ihre Schnittstellen grafisch darstellen.
Im Bereich Materialwirtschaft und Logistik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen. Sie können Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen, Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung können die Absolventinnen und Absolventen für ein Eigenfertigungsteil einen Arbeitsplan erstellen und ausgewählte Methoden der Zeitermittlung anwenden. Sie können für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne unter Einsatz eines Produktionsplanungssystems erstellen.
Im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen auf Grundlage einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten. Sie können Produktkostenkalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen. Sie können Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Im Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Enterprise Resource Planning (ERP) können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern, Stammdaten anlegen sowie Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden und Auswertungen erstellen.
Sie können auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Im Bereich Informationssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Workflows für firmeninterne Abläufe und für Kunden- und Lieferantenbeziehungen erstellen. Darüber hinaus können sie aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Im Bereich Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente sowie typischer Kenndaten und Kennlinien und können einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen und auswerten.
Im Bereich Automatisierungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Programmierbefehle, um Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen und embedded systems mit verschiedenen Anwendungen auswerten und hinsichtlich Anwendungen analysieren zu können.
Im Bereich Netzwerktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von IT-Netzwerken und verteilten Systemen sowie die Grundlagen der Netzwerksicherheit und können IT-Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren, verteilte Systeme, auch mobile und serverbasierte implementieren sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigen.
Im Bereich Industrie 4.0 kennen die Absolventinnen und Absolventen die systemübergreifenden Zusammenhänge der Automatisierungs- und Produktionstechnik und können Kennzahlen aus der Produktion und Prozesseffektivität mittels Manufacturing Execution Systeme (MES) und Business Intelligence (BI)-Systeme zur Entscheidungsfindung für alle Teilnehmer entlang der Wertschöpfungskette aggregieren.
Im Bereich IT-Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Virtualisierungstechnologien, können diese konfigurieren und Backupstrategien dafür auslegen und anwenden.
Im Bereich Verteilte Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die Aufgaben und Rollen im Rahmen von Client/Serverarchitekturen und können diese dazu einsetzen, um Clients und Server zu entwickeln, welche Daten über Serviceorientierte Architekturen (wie zB Webservices) zur Verfügung stellen oder konsumieren.
Im Bereich Embedded Systems kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Arten von Embedded Systems und können diese für industrielle Anwendungsfälle auswählen und mittels geeigneter Werkzeuge programmieren.
Im Bereich Multimediaanwendungen kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate, Software zur Erstellung von multimedialen Projekten und können Mediaformate erstellen sowie für den Einsatz in Internetanwendungen aufbereiten.
Im Bereich Webtechnologien kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Ansätze um webbasierte (auch mobile) Anwendungen zu entwerfen, die clientseitigen Code/Frameworks beinhalten und können Applikationen für mobile Anwendungen implementieren.
Im Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begründung des Einsatzes für Datenbanksysteme, die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen und die Datenmodellierungstechniken. Sie können Konzepte von analytischen Datenbanken umsetzen, ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen und bestehende Modelle auf Korrektheit untersuchen.
Im Bereich Datenbankanwendungen kennen die Absolventinnen und Absolventen standardisierte Abfragesprachen, Datenbankschnittstellen und marktgängige Datenbanksysteme. Sie können Abfragen für Anwendungen aus der betrieblichen Praxis entwickeln und optimieren, Schnittstellen zur Kommunikation mit einem Datenbanksystem einsetzen, Programme entwickeln die Daten eines Informationssystems verwenden und ein Datenbanksystem systemtechnisch betreuen.
Im Bereich Informationssysteme und Informationsmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Anforderungen an Informationssysteme und Dokumentenformate der betrieblichen Praxis und können Daten aus Informationssystemen auswerten und interpretieren, Informationsschnittstellen implementieren und betriebliche Informationssysteme zur Produktionssteuerung und Entscheidungsfindung einsetzen.
Im Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht kennen die Absolventinnen und Absolventen aktuelle Systemkonzepte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und können diese zur Entwicklung von Anwendungen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen und können unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben und technologischen Möglichkeiten Konzepte für die Systemsicherheit, die Datensicherheit und den Datenschutz anwenden.
Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen die Prozesse, Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements und können diese für die Entwicklung von Projektplanungen anwenden und selbstständig Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und diese personell und organisatorisch gestalten. Dabei können Sie Anforderungen erheben und beschreiben und diese erfolgreich in die betriebliche Praxis überleiten sowie das Projekt abschließen und dokumentieren.
Im Bereich Algorithmen und Datenstrukturen kennen die Absolventinnen und Absolventen das Konzept der Rekursion und deren Anwendungsgebiete und können die Rekursion, statische und dynamische Datenstrukturen einsetzen und den Ablauf der wichtigsten Operationen für dynamische Datenstrukturen erklären. Sie können geeignete Such- und Sortieralgorithmen auswählen und in Programmen einsetzen.
Im Bereich Objektorientierte Programmierung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Methoden und Anwendungsbereiche der Objektorientierung und können selbstständig Klassen und Interfaces planen und programmtechnisch umsetzen. Dabei können sie bestehende Bibliotheken auswählen und einsetzen.
Im Bereich Software- und Anwendungsentwicklung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Werkzeuge zur Unterstützung der Softwareentwicklung und die Anforderungen an die Erstellung komplexer Anwendungen. Sie können aktuelle Vorgehensmodelle und Entwicklungsmethoden sowie die wichtigsten Entwurfsmuster der Softwareentwicklung einsetzen und im Rahmen der Programmentwicklung Programme systematisch testen. Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Anwendungen für unterschiedliche Medien mit graphischer Benutzeroberfläche unter Verwendung von Multitasking und Multithreading sowie Frameworks und Middleware entwickeln. Sie können Schnittstellen zur Kommunikation zwischen Anwendungen entwerfen und implementieren. Bei der Entwicklung können sie Softwareentwicklungsmethoden sowie Teststrategien zur Qualitätssicherung einsetzen.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass die Bestimmungen über schulautonome Schwerpunktsetzungen nicht zum Tragen kommen.
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff im Bereich Business English sind so festgelegt, dass jedenfalls die Anforderungen des Niveaus B1+ im IV. Jahrgang (Kompetenzmodule 7 und 8) und B2 im V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER erfüllt sind.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 in der geltenden Fassung.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen verstehen und anwenden.
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– den Begriff der dynamischen Amortisationsdauer erklären;
– auf der Basis geplanter Einnahmen und Ausgaben den Kapitalwert und den internen Zinsfuß berechnen.
Wirtschaftsmathematik (Investitionsrechnung, Berechnung von internem Zinsfuß und dynamischer Amortisationsdauer).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differenzials Fehler abschätzen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen;
– durch Modellbildung die notwendigen Ungleichungen einer linearen Optimierungsaufgabe aufstellen und mit Technologieeinsatz die Zielfunktion minimieren/maximieren.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix), Ungleichungssysteme (lineare Optimierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stochastik
– statistische Methoden auf den Bereich der Qualitätssicherung anwenden.
Qualitätssicherung (Stichprobensysteme, Qualitätsregelkarten für Stichprobenmittelwert und Streuung).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden
anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens erläutern und die Gewinnermittlungsverfahren anwenden;
– einfache Geschäftsfälle verbuchen, die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten durchführen und einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) erstellen;
– einfache Einnahmen-Ausgabenrechnungen durchführen.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Aufgaben und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens, Buchhaltung und Bilanzierung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, Pauschalierung, rechtliche Vorschriften für die Buchhaltung und Bilanzierung, Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), Doppelte Buchhaltung (Kontenplan, Salden, Kreditoren, Debitoren, Buchungsgrundsätze, Verbuchung von Geschäftsfällen), Jahresabschlussarbeiten (buchhalterische Abschreibung, Inventur, Rückstellungen, Rücklagen, Rechnungsabgrenzung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Aufbau, Unterschied zur Buchhaltung und Bilanzierung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– Beschäftigungs- und Entgeltformen erläutern;
– die gesetzlichen Personalnebenkosten berechnen und Personalstundensätze ermitteln;
– den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erläutern.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Grundlagen der Personalwirtschaft (Aufgaben des Personalmanagements, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Arbeitsplatzbewertung), Personalkosten (Lohnnebenkosten, bezahlte Nichtanwesenheitszeiten, Personalstundensatzkalkulation), Lohn- und Gehaltsabrechnung (Bruttoentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Nettoentgelt, Lohn- und Gehaltszettel).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Marketing und Vertrieb
– Methoden der Markt-, Konkurrenz- und Unternehmensanalyse erläutern;
– marketingpolitische Instrumente beschreiben und beurteilen;
– Vertriebsprozesse beschreiben und Angebote erstellen.
Bereich Marketing und Vertrieb:
Markt- und Konkurrenzanalyse (Aufgaben und Ziele des Marketings, Marktgrößen, Marktveränderungen, primäre und sekundäre Marktforschung, Konkurrenzanalyse, Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse), Marketing Mix (Produkt, Preis, Distribution, Kommunikation), Vertriebsprozess (Ablauf des Vertriebsprozesses, Angebotserstellung), Export und Import (grenzüberschreitender Güterverkehr, Incoterms, Zahlungsabwicklung im Export).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Strukturen des österreichischen Rechts erklären;
– die Grundzüge eines Verwaltungsverfahrens erläutern;
– ein Gewerbe anmelden und kennen die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts, Grundzüge des öffentlichen Rechts, Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben, Grundzüge des Betriebsanlagenrechts).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung
– geeignete Arten der Unternehmensfinanzierung wählen;
– einen einfachen Finanzplan erstellen und interpretieren;
– Verfahren der statischen und dynamischen Investitionsrechnung anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die Voraussetzungen für Abschluss und Erfüllung eines Vertrages wiedergeben sowie dabei zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
– Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen und feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bereich Business English
– ein Unternehmen und seine Geschäftskennzahlen präsentieren;
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Finanzierung und Investitionsrechnung:
Finanzierungsarten (Aufgaben der Finanzierung, Gesellschaftereinlagen, Börsengang, Bankdarlehen, Unternehmensanleihen, Kontokorrentkredit, Leasing, Lieferantenkredit, Cash-Flow-Finanzierung), Finanzplan (Aufbau und Zweck eines Finanzplanes), statische Investitionsrechnung (Begriff Investition, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung), Dynamische Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interne Zinssatzmethode).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des Schadenersatzrechtes, E Commerce-Gesetz, Urheberrecht, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Insolvenzverfahrens.
Bereich Business English:
Kommunikation und Präsentationen über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten von Organisationseinheiten, Geschäftskennzahlen, allgemeine Geschäftskorrespondenz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entrepreneurship und Innovation
– einen Businessplan für eine Unternehmensgründung erstellen;
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organisation sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
– sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
– die Voraussetzungen für eine Insolvenz erläutern;
– die wesentlichen Verfahrensschritte erläutern.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Entrepreneurship und Innovation:
Businessplan und Unternehmensgründung (Begriffe Entrepreneur und Entrepreneurship, Ziele und Inhalte eines Businessplans, Schritte einer Unternehmensgründung, Förderungen), Innovationsmanagement (Begriff Innovation, Innovationsmanagement, Innovationsprozess, Produktentwicklungsprozess), Methoden und Werkzeuge des Innovationsmanagements (Theorie des erfinderischen Problemlösens (TRIZ), Wertanalyse, Portfolio-Techniken).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Stellvertretung im Unternehmensgesetzbuch, Rechtsformen von Unternehmen), Insolvenzrecht (Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Grundzüge der Insolvenzverfahren, Sonderbestimmungen für natürliche Personen).
Bereich Business English:
Produktbeschreibung und -präsentation, Executive Summary.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– Kennzahlen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln sowie diese interpretieren.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– die wichtigsten Führungsstile und Motivationstheorien erläutern sowie situationsgerecht anwenden.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechtes anwenden.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich und schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Bilanzanalyse (Analyse der Ertragskraft, Bilanzstrukturanalyse, Finanzflussanalyse, Rentabilitätsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Motivation (Maslow’sche Bedürfnispyramide, Herzberg 2-Faktoren-Theorie), Management und Führung (Unternehmenskultur, Unternehmensleitbild, Ziele, Aufgaben des Managements, Managementmodelle, Führungsstile), Führungsinstrumente (Mitarbeitergespräch, Persönlichkeitsanalyse, Konfliktmanagement, Zeitmanagement).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Arbeitnehmertypus, Arbeitsvertrag und Abgrenzung von anderen Vertragstypen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, Fallbeispiele).
Bereich Business English:
Verkaufsprozess (Vorbereitung von Verkaufsunterlagen, Verkaufsgespräch, Reklamationsbearbeitung), weitere Geschäftsprozesse.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling
– den Regelkreis des operativen Controllings skizzieren und beschreiben sowie mögliche Ursachen von Soll-Ist-Abweichungen erkennen.
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung
– zielgruppenorientierte und situationsgerechte Präsentationen durchführen.
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht
– die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.
Bereich Business English
– technische und wirtschaftliche Sachverhalte unter Verwendung fachspezifischer Begriffe mündlich wie schriftlich kommunizieren.
Bereich Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:
Strategisches und operatives Controlling (Aufgaben des strategischen und operativen Controllings, strategische Ziele, Unternehmensanalyse, Balanced Scorecard, Regelkreis des operativen Controllings, Unternehmensplanung, Soll-Ist-Vergleich, Berichtswesen, Abweichungsanalyse).
Bereich Personalmanagement und Mitarbeiterführung:
Kommunikation und Präsentation (Kommunikationsformen im beruflichen Kontext, Gestaltung von Präsentationsunterlagen, Durchführung von Präsentationen).
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht:
Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.
Bereich Business English:
E-Business, Cross-Culture, Projektpräsentation.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Unternehmensorganisation
– die Stufen des betrieblichen Wirtschaftsprozesses beschreiben und grundlegende Kennzahlen ermitteln;
– Organisationsformen hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen charakterisieren;
– die Prozesse und ihre Schnittstellen im Unternehmen grafisch darstellen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
– Lagerarten, Kommissioniersysteme und innerbetriebliche Fördermittel entsprechenden Anwendungsgebieten zuordnen.
Bereich Unternehmensorganisation:
Betriebliche Leistungserstellung (Betrieb, Unternehmen, Firma, Beschaffung, Produktion, Vertrieb, Unternehmensumfeld, Unternehmensziele, Kennzahlen), Aufbauorganisation (Organisation, Stelle, Abteilung, Organigramm, Stellenbeschreibung, Unternehmensbereiche, Formen der Aufbauorganisation), Ablauforganisation (Prozesse, Prozessmanagement, grafische Prozessdarstellung, Prozesslandschaft).
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Grundlagen der Materialwirtschaft (Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Materialarten), Materiallagerung (Lagerarten, Kommissioniersysteme, Lagerdimensionierung), Materialtransport (innerbetriebliche Fördermittel, Transportkapazitätsermittlung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialwirtschaft und Logistik
– aus vorgegebenen Daten eine ABC-Analyse durchführen und das Ergebnis interpretieren;
– Beschaffungsstrategien auswählen und Bestandskennzahlen ermitteln;
– den Ablauf sowie die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben und dabei mit Hilfe von Analysemethoden eine Lieferantenauswahl durchführen.
Bereich Materialwirtschaft und Logistik:
Materialklassifikation (ABC-Analyse, XYZ-Analyse), Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung, Lagerbestandskennzahlen, Losgrößenermittlung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Lieferantenauswahl, Nutzwertanalyse, Bestellung, Materialeingang und verwaltung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung
– aus einer vorgegebenen Erzeugnisgliederung die Mengen-, Struktur- und Baukastenstückliste ableiten;
– einen Arbeitsplan erstellen sowie dabei die Rüstzeit und Zeit je Einheit für die einzelnen Arbeitsvorgänge unter Verwendung ausgewählter Methoden der Zeitermittlung festlegen;
– unterschiedliche Methoden der Zeitermittlung unter vorgegebenen Rahmenbedingungen anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und -steuerung:
Grundlagen der Arbeitsvorbereitung (Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklistenarten, Nummernsysteme), Arbeitsplan (Inhalte eines Arbeitsplanes, Auftragszeitermittlung nach REFA), Methoden der Zeitermittlung (Schätzen und Vergleichen, Planzeiten, MTM-Verfahren, Zeitaufnahme, Rechnen von Prozesszeiten).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– betriebliche Kosten den Klassen Einzelkosten, Gemeinkosten, Fixkosten und variablen Kosten zuordnen;
– auf Grundlage vorgegebener Kosten und einer vorgegebenen Unternehmensstruktur einen Betriebsabrechnungsbogen erstellen sowie daraus die Gemeinkostenzuschlagsätze und Maschinenstundensätze ableiten.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Grundlagen der Kostenrechnung (Aufgaben und Ziele, Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten), Kostenartenrechnung (Kostenarten, kalkulatorische Kosten, Betriebsüberleitung), Kostenstellenrechnung (Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Gemeinkostenzuschlagsätze, Maschinenstundensätze).
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams), Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung), Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
– den Aufbau und die Wirkungsweise der wesentlichen PPS-Systeme beschreiben;
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und Fertigungsterminpläne erstellen.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– mit vorgegebenen Daten Produktkostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen.
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Grundlagen der Produktionsplanung und -steuerung (Aufgaben und Ziele, Produktionsprogrammplanung, PPS-Systeme), Produktionsplanung (Materialbedarfsplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Durchlaufzeitverkürzung), Produktionssteuerung (Werkstattpapiere, Regelkreis der Produktionssteuerung, Betriebsdatenerfassung).
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenträgerrechnung (Zuschlagskalkulation, Divisionskalkulation, Handelskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation), Wirtschaftlichkeitsanalysen (Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung
– Fertigungsprinzipien Anwendungsgebieten zuordnen;
– Arbeitsplätze und Funktionsbereiche unter Einbeziehung ergonomischer und sicherheitstechnischer Aspekte planen;
– Materialflussanalysen durchführen und ein Betriebsstättenlayout erstellen.
Bereich Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:
Grundlagen (Arbeitsteilung, Fertigungsart, Fertigungsprinzip, Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche), Arbeitsplatzgestaltung (Arbeitsumgebung, Ergonomie, Arbeitssicherheit), Betriebsstättenplanung (Standortwahl, Kapazitätsbedarfsplanung, Materialfluss- und Layoutplanung, Instandhaltung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung), Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Teilkostenrechnung – Deckungsbeitragsrechnung (Grundlagen und Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung, Ermittlung der fixen und variablen Kosten), Anwendung der Teilkostenrechnung (Produktionsprogrammentscheidungen, Break-Even-Analyse, mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Betriebsergebnisrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung
– Kostenrechnungssysteme in Hinblick auf vorgegebene Ziele auswählen und Kalkulationen mittels Target Costing durchführen.
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems erläutern.
Bereich Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenrechnungssysteme (Target Costing, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung).
Bereich Qualitäts- und Umweltmanagement:
Qualitätsmanagementsysteme (Normenreihe ISO 9000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung), Umweltmanagement (Umweltmanagementsysteme, Abfallwirtschaftskonzept, Stoffstromanalyse, Energiebilanz).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Hardware-Komponenten sowie deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
– die Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten (Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien, Monitore, Drucker, Scanner, Hardware für Internetzugang), Betriebssysteme (marktübliche Betriebssysteme, Installation, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung, Datensicherung), Datensicherheit (Virenschutz, Firewalls, Updates, Service Packs, Digitale Signatur), Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web (LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, E-Commerce, E Government und E-Banking, einfache Webseitengestaltung, Webmail, Mailclient, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen), Tabellen und Diagramme, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte (Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts, Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source, gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– das Konzept der objektorientierten Programmierung beschreiben und in einer objektorientierten Umgebung vordefinierte Klassen anwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Betriebstechnische Anwendungen (erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation), objektorientierte Programmierung (Klassen und Methoden, Objekte, einfache objektorientierte Programmierung).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit), Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– den Aufbau und die Einsatzgebiete gängiger ERP-Systeme in Unternehmen erläutern;
– einfache Geschäftsfälle im ERP-System verbuchen und entsprechende Reports erstellen.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
ERP-Systeme (Systeme und Anbieter, Module, Organisationseinheiten, Benutzeroberfläche, Reports), Finanzbuchhaltung (Konten, Kontenplan, Buchungen, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Auswertungen und Analysen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Materialwirtschaft (Beschaffungsprozess, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Bedarfsermittlung, Bestellung, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Zahlungsausgang), Produktionsplanung und -steuerung (Produktionsprozess, Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Dispositionsarten, Erzeugnisgliederung, Stücklisten, Arbeitsplatzstammdaten, Arbeitsplan, Terminierung, Strategien zur Durchlaufzeitreduzierung, Vorkalkulation, Planauftrag, Fertigungsauftrag, Betriebsdatenerfassung, Rückmeldungen, Nachkalkulation, Auswertungen und Analysen).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– Datenmodelle und Workflows für firmeninterne Abläufe, für Kundenbeziehungen und für Lieferantenbeziehungen erstellen;
– elektronische Zahlungssysteme beschreiben und wissen über rechtliche sowie sicherheitstechnische Aspekte Bescheid.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– Stammdaten in einem ERP-System anlegen sowie die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.
Bereich Informationssysteme:
Datenmodelle und Workflows für firmeninterne und externe Abläufe, elektronischer Zahlungsverkehr (Zahlungsmethoden, Anforderungen, Produkte).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Vertrieb (Vertriebsprozess, Kundenstammdaten, Preise und Konditionen, Kundenanfrage, Angebotsbearbeitung, Kundenauftrag, Kommissionierung und Auslieferung, Faktura, Zahlungseingang).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationssysteme
– aus einer Prozessbeschreibung Geschäftsprozessmodelle erstellen und simulieren.
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP)
– auf Basis einer im ERP-System durchgeführten Auftragssimulation Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Durchlaufzeit bzw. der kalkulierten Produktkosten treffen.
Bereich Informationssysteme:
Modellierungswerkzeuge zur Beschreibung und Modellbildung von Geschäftsprozessen (Aufbau, Simulation und Analyse eines Modells).
Bereich Enterprise Resource Planning (ERP):
Kostenrechnung und Controlling (Kostenarten, Kostenstellen, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Personal- und Maschinenstundensätze, Produktkostenkalkulation, Auswertungen und Analysen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente beschreiben und verstehen typische Kenndaten und Kennlinien;
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen sowie elektrische und nichtelektrische Größen messen;
– Ergebnisse der Messung von elektrischen und nichtelektrischen Größen auswerten und analysieren.
Bereich Elektrotechnik:
Gleich- und Wechselstromtechnik, Elektronik, Digitaltechnik, Antriebstechnik, Schutzmaßnahmen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die grundlegenden Programmierbefehle in Verbindung mit logistischen Anwendungen durchführen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Sensorik, Pneumatik, Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Programmierung verschiedener Module mit und ohne Analogwertverarbeitung realisieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Prozessleitsysteme, Programmierung und Datenauswertung einer SPS.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen auslesen.
Bereich Automatisierungstechnik:
Robotik, optische Codierung, RFID.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– Daten aus speicherprogrammierbaren Steuerungen mit verschiedenen Anwendungen auswerten und analysieren.
Bereich Automatisierungstechnik:
Bildverarbeitung, Regelungstechnik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– Netzwerke entsprechend den Anforderungen konfigurieren;
– die Funktionalität von Netzwerkdiensten bewerten.
Bereich IT-Systeme
– Virtualisierungsumgebungen konfigurieren;
– Backupstrategien auslegen und implementieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Auswahl, Konfiguration und Betrieb von aktiven Netzwerkkomponenten, Übertragungsprotokolle; Netzwerkdienste.
Bereich IT-Systeme:
Virtualisierungsumgebungen; Hochverfügbarkeit/Failover, Backup.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verteilte Systeme
– Server/Client-Anwendungen implementieren;
– serviceorientierte Umgebungen implementieren.
Bereich Verteilte Systeme:
Anwendungsserver, Clientanbindung; serviceorientierte Umgebungen (SOA), Webservices.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Embedded Systems für den industriellen Einsatz auswählen;
– Software für Embedded Systems entwickeln und implementieren.
Bereich Industrie 4.0
– die Zusammenhänge von Automation und Informationstechnik zur Schaffung von intelligenten Lösungen für die flexible und vernetzte Produktion erklären;
– Kennzahlen aus MES- und BI-Systemen auswerten.
Bereich Embedded Systems:
Auswahl von Embedded Systems; Programmierung und Kommunikation von Embedded Systems.
Bereich Industrie 4.0:
Internet der Dinge; Datendienste; MES- und BI-Systeme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken evaluieren und implementieren.
Bereich Industrie 4.0
– lernende Algorithmen zur Datenanalyse einsetzen;
– Kennzahlen zur Entscheidungsfindung aufbereiten.
Bereich Netzwerktechnik:
Sicherheitskonzepte, Sicherheitslösungen.
Bereich Industrie 4.0:
Machine Learning, deep neural networks; Aufbereitung eines Management-Cockpits.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimediaanwendungen
– Pixel- und Vektorgrafiken erstellen und bearbeiten und daraus Animationen erstellen;
– Grundlagen der 3D-Modellierung einsetzen.
Bereich Webtechnologien
– einfache HTML-Seiten erstellen;
– ereignisgesteuerte HTML-Seiten mit einer Skriptsprache erstellen;
– HTML-Formulare entwerfen und Methoden zur Übermittlung von Web-Formularen auswählen.
Bereich Multimediaanwendungen:
Text-, Bild-, Audio- und Videoformate in Web, Animationen; 3D-Modelle und Baugruppen.
Bereich Webtechnologien:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen; Clientseitige Skriptsprachen; HTML-Formularelemente.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimediaanwendungen
– geeignete Software zur Erstellung von Web- und multimedialen Projekten einsetzen.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle
– die Notwendigkeit des Einsatzes von Datenbanksystemen begründen;
– die zugrunde liegenden Konzepte von Ebenenmodellen erklären;
– die Elemente gängiger Datenmodellierungstechniken benennen und ihre Bedeutung erklären.
Bereich Datenbankanwendungen
– die Architekturen interaktiver Datenbankanwendungen skizzieren;
– einfache Datenbankanwendungen entwickeln.
Bereich Multimediaanwendungen:
Standardsoftware für Multimediaanwendungen.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle:
Vorteile des Einsatzes von Datenbanksystemen, Kategorisierung von Datenbanksystemen, Phasen des Datenbankentwurfs; Datenmodelle (Wohlgeformtheit, Validität, Konsistenz und Integrität von Daten); Entities, Attribute, Beziehungen, Kardinalitäten, Generalisierung, Aggregation.
Bereich Datenbankanwendungen:
Einfache Datenbankanwendungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Multimediaanwendungen
– ein Konzept zur multimedialen Aufbereitung eines Themas entwickeln.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle
– ein Datenmodell für eine Aufgabenstellung entwerfen.
Bereich Datenbankanwendungen
– standardisierte Abfragesprachen anwenden, um auf Daten zugreifen zu können;
– Daten einfügen, verändern und löschen;
– einfache Abfragen für betriebliche Problemstellungen entwickeln.
Bereich Multimediaanwendungen:
Multimediale Aufbereitung und Präsentation eines Themas.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle:
Entwurf eines Datenmodells (Relationschemata, Attribute, Domänen, Schlüssel, NULL-Werte, Transformationsregeln).
Bereich Datenbankanwendungen:
Abfragesprachen; Create, read, update and delete-Funktionen (CRUD); Projektion, Selektion, Gruppierung, Verbundarten, Aggregatfunktion, Unterabfragen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle
– Normalformen definieren und die Problematiken bei nicht normalisierten Daten erläutern.
Bereich Datenbankanwendungen
– komplexe Abfragen für konkrete Problemstellungen entwickeln und optimieren;
– den Aufbau von Sichten erklären sowie deren Vor- und Nachteile erklären.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle:
Relationen erzeugen, Datentypen, Schlüssel, Fremdschlüssel, Normalformen, referentielle Integrität.
Bereich Datenbankanwendungen:
Aufbau, Einsatzgebiete und Einschränkungen von Sichten; Logische und physische Optimierung von Abfragen, Indizes.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle
– ein Datenmodell implementieren und analysieren.
Bereich Datenbankanwendungen
– Auswahl eines den Anforderungen entsprechendes Datenbanksystem;
– ein Accountingsystem sowie ein Sicherungskonzept implementieren.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle:
Manipulation von Daten- und Datenbankstrukturen.
Bereich Datenbankanwendungen:
Open source und kommerzielle Datenbanksysteme, Hardwareanforderungen, Metadaten, physische Organisation; Benutzer, Gruppen, Rechte, Rollen, Profile von Accountingsystemen, Archivierung, Datenimport und -export, Backup und Wiederherstellung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbankanwendungen
– standardisierte Datenbankschnittstellen installieren und konfigurieren, um aus gängigen Programmiersprachen mit einem Datenbanksystem kommunizieren zu können;
– Objekt-Relationalmapper konfigurieren und anwenden.
Bereich Informationssysteme und Informationsmanagement
– die Architektur betrieblicher Informationssysteme skizzieren und deren unternehmensstrategische Bedeutung erläutern;
– die Gestaltungsmöglichkeiten eines Informationssystems für unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse angeben sowie Geschäftsfelder hierzu beschreiben.
Bereich Datenbankanwendungen:
Aufbau, genormte Datenbankschnittstellen, Installation, Konfiguration, Vergleich von Schnittstellen; Objekt-Relationalmapper (OR-Mapper).
Bereich Informationssysteme und Informationsmanagement:
Aufgaben und Ziele von betrieblichen Informationssystemen; Gestaltung auf der Basis von Geschäftsprozessen, Geschäftsfelder.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbankanwendungen
– die Einsatzgebiete von datenbankseitiger Programmierung evaluieren und solche Anwendungen entwickeln;
– Anwendungen mit Datenanbindung entwickeln.
Bereich Informationssysteme und Informationsmanagement
– ein betriebliches Informationssystem mit den wichtigsten Aspekten der Geschäftsbeziehungen implementieren und Daten auswerten und darstellen;
– geeignete Systeme auswählen und einsetzen.
Bereich Webtechnologien
– Applikationen für mobile Systeme entwerfen und implementieren.
Bereich Datenbankanwendungen:
Einsatzgebiete Stored Procedures, Trigger, Functions; Zugriff auf Daten aus gängigen Skript- und Programmiersprachen, Abfragesprachen für nicht relationale Datenmodelle, Export-, Transform- und Load-Szenarien.
Bereich Informationssysteme und Informationsmanagement:
Implementierung auf der Basis von Geschäftsprozessen; big data, smart data, data mining.
Bereich Webtechnologien:
Applikationen für mobile Anwendungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webtechnologien
– Content Management Systeme auswählen und konfigurieren;
– mehrschichtige Applikationen entwickeln.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle
– typische Realisierungen von Datenbanksystemen vergleichen;
– den Begriff „Transaktion“ erklären, die Voraussetzungen für eine korrekte Abarbeitung nennen sowie die Problematiken bei parallel auftretenden Transaktionen aufzeigen und diese Fehlerklassen kategorisieren;
– die Konzepte von analytischen und von nichtrelationalen Datenbanken umsetzen.
Bereich Webtechnologien:
Arbeitstechniken mit CMS; Datenbereitstellung mit Webservices, Full-Stack-Applikationen.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle:
Architekturen; Transaktionskonzepte; OLAP, Data Warehousing, NoSQL.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Webtechnologien
– Mehrschichtige Applikationen testen.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle
– Blockchain-Technologien erklären und anwenden.
Bereich Webtechnologien:
Entwicklungsumgebungen für mobile Applikationen, Hardware-Spezifikationen.
Bereich Datenbanksysteme und Datenmodelle:
Blockchain.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– Projektmanagementmethoden und -werkzeuge auf einfache Projekte anwenden;
– unterschiedliche Projektmanagementmethoden erklären.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht
– die für ein Projekt geeigneten Methoden und Werkzeuge ausgehend von Praxisprojekten erklären;
– bestehende IKT-Systeme und einfache Geschäftsprozesse analysieren und darstellen, um dafür Lösungskonzepte und Umsetzungsstrategien für Software- und Systementwicklungsprojekte zu erarbeiten.
Bereich Projektmanagement:
Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements; agiles vs. konventionelles Projektmanagement.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht:
Software Engineering; Vorgehens- und Prozessmodelle für die Softwareentwicklung, Rollen im Softwaredevelopmentprozess.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht
– Spezifikation, Konstruktion und Dokumentation von Softwareteilen verstehen und anwenden;
– die rechtlichen Grundlagen im IT-Bereich anwenden.
Bereich Projektmanagement
– einfache Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht:
UML-Diagramme, Use-Cases, Quellcodemanagementsysteme, Continous Integration; Fernabsatzgesetz, Datenschutzgrundverordnung, E-Commerce Gesetz.
Bereich Projektmanagement:
Methoden des Projektmanagements, Software Engineering, Software-Ergonomie, Teambildung und Teamkommunikation.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht
– Methoden zur Aufwandsschätzung von Softwareprojekten anwenden;
– betriebliche Prozesse mittels geeigneter Methoden darstellen sowie deren Unterstützung und Optimierung durch geeigneten Einsatz von Software und Systemen ableiten.
Bereich Projektmanagement
– die Rahmenbedingungen, Prozesse, Vorgehensmodelle, Kompetenzen und Rollen im Software Engineering erklären und kontextbezogen interpretieren;
– für einfache Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht:
Aktuelle Technologien und Produkte, betriebliche Informationssysteme; operative und technische Prozessmodelle, Rollen in Prozessen, Methoden und Werkzeuge zur Prozessbeschreibung und -gestaltung. Methoden für die Ist-Erhebung, Analyse, Entwurf, Entwicklung und Qualitätssicherung im Software-Engineering, Anforderungsanalyse und -beschreibung, Aufwandsschätzung, Qualitätsmanagement und Produktdokumentation, Wartung.
Bereich Projektmanagement:
Requirement-Engineering und -Management; Testmanagement, Change-Management, aktuelle Vorgehensweisen im Projektmanagement (zB: SCRUM).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht
– Systemkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Technologien ausarbeiten und nach den Gesichtspunkten Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit bewerten;
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen bestimmen.
Bereich Projektmanagement
– einfache Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht:
Evaluierung und Systemauswahl, Dimensionierung, Darstellung und Beschreibung von Systemkonzepten, Modul- und Integrationstests; Standards und Richtlinien für den sicheren Einsatz von IKT-Systemen.
Bereich Projektmanagement:
Anwendung des Projektmanagements und Software-Engineerings, Abnahme und Rollout.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln.
Bereich Projektmanagement
– Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung selbstständig initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen;
– für Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung Anforderungen erheben und beschreiben, benutzerorientierte Konzepte entwickeln, Teilziele planen, diese erfolgreich umsetzen, validieren und dokumentieren.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht:
Systemsicherheit, Datensicherheit (Kryptografie und Anwendungen), Datenschutz, rechtliche Bestimmungen für die Entwicklung und Nutzung von Software.
Bereich Projektmanagement:
Anwendung des Projektmanagements und Software-Engineerings.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht
– den Sicherheitsbedarf in IKT-Systemen sowohl bestimmen als auch unter Berücksichtigung anerkannter Standards, gesetzlicher Vorgaben und technologischer Möglichkeiten geeignete Konzepte für die Datensicherheit und den Datenschutz entwickeln.
Bereich Projektmanagement
– Projekte in den Bereichen Software- und Systementwicklung erfolgreich in den Betrieb überleiten, abschließen, evaluieren und dokumentieren.
Bereich Systemkonzeption, Sicherheit und IT-Recht:
Rechtliche Vorgaben für den betrieblichen Einsatz von IKT-Systemen, Compliance.
Bereich Projektmanagement:
Anwendung des Projektmanagements und Software-Engineerings.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen
– elementare Datentypen und Kontrollstrukturen erläutern sowie geeignete Datentypen für Programme auswählen;
– die grafische Notation einer Problembeschreibung in einer Programmiersprache umsetzen;
– einfache API-Dokumentationen auf Methodenebene lesen und verstehen;
– einfache Programmbibliotheken für gängige Aufgaben verwenden;
– einfache Datenstrukturen einsetzen, sortieren und darin Elemente suchen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– mit gängigen Werkzeugen zur Unterstützung der Softwareentwicklung umgehen;
– im Rahmen der Programmentwicklung Fehler finden und beheben;
– einfache Testfälle definieren und damit Programme systematisch testen.
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen:
Flowcharts, elementare Datentypen und Operatoren; Benennungskonventionen; API-Dokumentation; Einsatz von Bibliotheken; Einfache Datenstrukturen, Such- und Sortieralgorithmen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Entwicklungsumgebung; Testen und Fehlersuche; Ausnahmebehandlung, Debugging.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen
– komplexere Datenstrukturen einsetzen;
– Such- und Sortieralgorithmen bezüglich Zeit- und Speicherbedarf analysieren.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– Objekte und Interfaces definieren, anlegen und einsetzen;
– Collections anwenden;
– geeignete Programmbibliotheken für gängige Aufgaben einsetzen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– im Rahmen der objektorientierten Programmentwicklung Fehler finden und beheben;
– einfache Testfälle definieren und damit objektorientierte Programme systematisch testen.
Bereich Algorithmen und Datenstrukturen:
Komplexere Datenstrukturen; Such- und Sortieralgorithmen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Klassen, Objekte, Datenkapselung, grafische Notationen; Collections; Auswahl und Einsatz von Bibliotheken, API-Dokumentation.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Testen und Fehlersuche, Debugging.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– Datenmodelle zur Lösung einfacher Aufgabenstellungen entwickeln;
– Unit-Tests entwickeln um einzelne Klassen zu überprüfen.
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Konzepte der Vererbung und des Polymorphismus anwenden;
– Klassen und Methoden erweitern und anwenden.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Programmentwicklung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen; Unit-Tests.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Einfach- und Mehrfachvererbung, Vererbungshierarchien, Datenkapselung; Klassen, Methoden und deren Erweiterung, Sichtbarkeit (Polymorphismus).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– mit Hilfe objektorientierter Konzepte erweiterbare und wartbare Programme entwickeln.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– Anwendungssysteme unter Verwendung von Multitasking und Multithreading entwickeln;
– geeignete Werkzeuge und umfangreiche Programmbibliotheken für gängige Aufgaben einsetzen;
– Programme mit einer umfangreichen grafischen Benutzeroberfläche entwickeln.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Design patterns, mehrschichtige Anwendungsarchitekturen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Multitasking und Multithreading; Testen und Fehlersuche in mehrschichtigen Anwendungen (Debugging); GUI-Entwicklung für Desktopanwendungen, Programmentwicklung in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Objektorientierte Programmierung
– die Struktur und den Ablauf der gegebenen Problemstellung analysieren und mit Hilfe von grafischen Notationen darstellen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– umfangreiche Programme mit graphischen Benutzeroberflächen entwickeln und Eingabefehler abfangen.
Bereich Objektorientierte Programmierung:
Auswahl und Anwendung von Entwurfsmuster.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Entwicklung von grafischen Desktopanwendungen, Eingabeüberprüfung mittels regular expressions, Datenschnittstellen und Bibliotheken.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– Client-Server Anwendungen entwickeln;
– einfache Schnittstellen zur Kommunikation zwischen Anwendungen entwerfen und implementieren;
– mit Hilfe von Bibliotheken auf Datenquellen zugreifen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Server- und Clientanwendungsentwicklung; Definition und Implementierung von Schnittstellen und Protokollen; Zugriff auf Relationale Datenbanken.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– webbasierte Anwendungen und mobile Anwendungen planen und implementieren;
– Daten mit Hilfe von strukturierten Datenformaten zwischen Anwendungen austauschen.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Clientframeworks, MVC, single page applications, stateful und stateless frameworks, cross-platform Entwicklungsumgebungen für mobile Anwendungen; Protokolle, strukturierte Datenformate, Zugriff auf strukturierte Daten.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– unter Verwendung von Frameworks und Middleware komplexe und vernetzte Anwendungssysteme entwickeln;
– Softwareschutzmechanismen implementieren;
– cloud-basierte Softwarelösungen implementieren.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Fachspezifische Entwicklungsmethoden, Entwurfsmuster, Teststrategien, webservices und serviceorientierte Architektur, remote procedure call (RPC); hardware- und softwarebasierte Schutzmechanismen, Lizenzierung; Entwicklung und Deployment für cloud-basierte Systeme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung
– komplexe Anwendungssysteme für die betriebliche Praxis entwickeln.
Bereich Software- und Anwendungsentwicklung:
Betriebssystemnahe Programmierung, machine learning, constraint solver, Analyse großer Datenmengen (big data).
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 1. und 2. Semester (Kompetenzmodule 1 und 2) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktionsprinzipien elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären;
– einfache elektrische Installationsarbeiten durchführen.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– die IT-Infrastruktur nutzen, das Zusammenwirken von Hard- und Software verstehen, Leistungsmerkmale beurteilen sowie Hard- und Software auswählen.
Bereich Smart Production
– Embedded Systeme zur Datenaufnahme und Steuerung einsetzen.
Bereich Netzwerktechnik, Datenbanken und Programmierung
– einfache Webseiten und dazu passende Multimediaanwendungen erstellen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Erstellen grundlegender Schaltpläne, elektrische Installationsarbeiten, Aufbau von einfachen elektrischen Schaltungen, grundlegende elektrische Bauelemente und Schaltungen).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstätte „Computerpraktikum 1“ (Aufbau und Inbetriebsetzung von Computersystemen, Konfiguration, Diagnose und Fehlerbehebung).
Bereich smart production:
Werkstätte „Smart Production 1“ (Einplatinencomputer programmieren).
Bereich Netzwerktechnik, Datenbanken und Programmierung:
Werkstätte „Multimedia“ (Webseiten und Multimediaanwendungen erstellen).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– die Funktionsweise einfacher technischer Anlagenteile anhand von Dokumenten wie Ablaufdiagramm, Schalt- oder Stromlaufplan ermitteln;
– einfache elektrische und elektronische Schaltungen entwerfen und in Betrieb nehmen.
Bereich Informatik und Informationssysteme
– Softwareinstallationen vornehmen sowie Computersysteme in Betrieb nehmen, sichern und wiederherstellen;
– Peripheriegeräte installieren;
– Fehler in Hard- und Software analysieren.
Bereich Smart Production
– für ein vorgegebenes Produktionsprogramm den erforderlichen Materialbedarf ermitteln und die erforderlichen Abläufe Wareneingang, Warenausgang, Bestandskontrolle, Lagerwirtschaft umsetzen;
– Embedded Systeme zur Datenauswertung und Steuerung einsetzen.
Bereich Netzwerktechnik, Datenbanken und Programmierung
– Softwareanwendungen erstellen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik 2“ (elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen der Elektroinstallation, Messen elektrischer Größen, Hausautomatisierung).
Bereich Informatik und Informationssysteme:
Werkstätte „Computerpraktikum 2“ (Inbetriebsetzung von Geräten, Aufbau und Inbetriebsetzung von Applikationen, Datensicherung, Fehleranalyse, Wartungsaufgaben).
Bereich smart production:
Werkstätte „Smart Production 2“ (Methoden der Materialbewirtschaftung, Datenaufnahme mit Einplatinencomputern).
Bereich Netzwerktechnik, Datenbanken und Programmierung:
Werkstätte „Programmierung 1“ (Softwareanwendungen erstellen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung
– den Aufbau einer Speicherprogrammierbaren Steuerung sowie deren Anwendungsgebiete benennen;
– die grundlegenden Programmierparadigmen von Steuerungen anwenden und Aufgaben selbstständig durchführen.
Bereich Vernetzung von Systemen
– IoT Systeme hardwaretechnisch miteinander verschalten;
– Bibliotheken und Funktionen anwenden, um Daten von einem System zu einem anderen zu transportieren.
Bereich Smart Products – Sensorik und Aktorik
– die Einsatzfelder und Funktionsprinzipien von Sensoren konfigurieren;
– pneumatische, hydraulische und elektromechanische Aktoren einsetzen;
– Sensoren und Aktoren kalibrieren und testen.
Bereich Smart Products – IoT-Anwendungen
– IoT-spezifische Kommunikationsprotokolle und deren praktische Anwendung einsetzen;
– IoT Infrastrukturen in andere Netzwerktopologien einbinden.
Bereich Smart Services – Netzwerkprogrammierung
– Protokolle zum Austausch von Daten implementieren.
Bereich Smart Services – Schnittstellenentwicklung
– die Dokumentation von Application Programming Interfaces (API) bestehender Systeme verstehen;
– bestehende Programme mittels API-Programmierung um Funktionalitäten erweitern.
Bereich Smart Operations – Robotik und Handhabung
– in der Industrie eingesetzte Roboter zur Fortbewegung und Manipulation von Gütern verstehen;
– Simulationstechniken zum praktischen Einsatz von Robotern anwenden.
Bereich Smart Operations – Systemmanagement
– gängige Quellcodeversionskontrollsysteme aufsetzen und konfigurieren;
– Buildautomationswerkzeuge aufsetzen und konfigurieren.
Bereich Smart Factories– Logistiksimulation
– geeignete Simulations- u. Visualisierungssoftware zur Problemlösung auswählen und einsetzen;
– aus der Simulation geeignete Maßnahmen zur Optimierung einer Aufgabenstellung ableiten.
Bereich Smart Factories– Datenvisualisierung
– Anlagen- und Produktionsdaten visualisieren;
– Interaktionsparadigmen unterscheiden und diese hinsichtlich Web Usability und Barrierefreiheit einsetzen.
Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik und Elektronik 1“ (Speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS), Signalbaugruppen, Aufbau, Prozessabbild; Logikschaltungen, Timer, Flankenmerker, Schrittketten, Analogwertverarbeitung).
Bereich Vernetzung von Systemen:
Werkstättenlaboratorium „Systemvernetzung 1“ (Serielle und parallele Schnittstellen sowie deren Kenndaten und Parameter (Baudrate, Signalpegel); Entwurf einfacher Datenübertragungsprotokolle, Auswertung und Aggregation von Daten).
Bereich Smart Products:
Werkstättenlaboratorium Smart Products
„Sensorik und Aktorik 1“ (Sensoren zur Messung elektrischer und nichtelektrische Messgrößen, Einheitssignale, Signalübertragung; Aufbau, Genauigkeiten und Anwendungsgebiete von Zylindern, Motoren und Linearsystemen; Sensoren und Aktoren laut Herstelleranweisung in Betrieb nehmen und kalibrieren).
„IoT-Anwendungen 1“ (Ausgewählte, in der Industrie/Wirtschaft eingesetzte Protokolle; Kopplung von IoT Devices an das Internet mittels geeigneter Hard/Software).
Bereich Smart Services:
Werkstättenlaboratorium Smart Services
„Netzwerkprogrammierung“ (Netzwerk Sockets, Server/Client Architektur, Multithreaded Server).
„Schnittstellenentwicklung“ (Office automation (VBA), Plugin Architekturen, Interprozesskommunikation, Remote Procedure Calls).
Bereich Smart Operations:
Werkstättenlaboratorium Smart Operations
„Robotik und Handhabung“ (Aufbau, Manipulatoren, Kennzahlen, relatives/absolutes Koordinatensystem, Vorwärts-/Rückwärtskinematik; Simulation von Robotern mittels geeigneter Soft- und Hardware, Roboterprogrammierung).
„Systemmanagement“(Baselines, Labels, Tags, Trunks, Release/Feature Branches; Buildtools, Unit/Modultests, Continous Integration, DevOps, Deployment).
Bereich Smart Factories:
Werkstättenlaboratorium Smart Factories
„Logistiksimulation“ (Digitaler Zwilling; physikbasierte Simulationen, Materialflusssimulation, Lieferkettensimulation).
„Datenvisualisierung“ (Visualisierung von Daten unter Berücksichtigung anerkannter Standards und Frameworks; Daten statisch und interaktiv visualisieren, Visualisierungen für besondere Umgebungen/Zielgruppen).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Computer-Graphics und Computer-Vision
– programmtechnische Bildbearbeitung durchführen;
– grundlegende Algorithmen für die Bildverarbeitung und maschinelles Sehen anwenden.
Bereich IT Security und Datenschutz
– Grundbegriffe zur IT Sicherheit, Schutzziele, Bedrohungen, Schwachstellen, Angriffe und Schutzmechanismen erklären;
– den Ablauf ausgewählter Angriffsszenarien und diese gezielt verhindern;
– den Schutzbedarf von Daten erkennen und diese klassifizieren.
Bereich Mobile Development
– Besonderheiten von mobilen Anwendungen (Leistung, Interaktion, Architekturen) unterscheiden;
– Apps mit interaktiven User Interfaces einer aktuellen Plattform planen, erstellen und ausrollen.
Bereich Multimediale Assistenzsysteme
– die Einsatzmöglichkeiten und den technischen Aufbau von AR-, VR- und MR-Systemen erklären;
– einfache betriebliche Anwendungen mit multimedialer Unterstützung erstellen.
Laboratorium Smart Products – Elektronik und MSRT
– digitaltechnische Grundschaltungen und Embedded Systems einsetzen;
– regelungstechnische Aufgaben analysieren und realisieren, Regelstrecken identifizieren und deren Verhalten beschreiben.
Laboratorium Smart Products – Datenübertragungstechnik
– Verfahren der Codierung, Modulation und Mehrfachausnutzung von Übertragungskanälen einsetzen;
– Anforderungen an Echtzeit-Systeme implementieren.
Laboratorium Smart Services – IoT und M2M Communications
– M2M-spezifische Kommunikationsprotokolle und deren Anwendung verstehen sowie IoT-Geräte in bestehende Infrastrukturen einbinden;
– Computer und IT-Netzwerke über öffentliche Netzwerke sicher miteinander verbinden.
Laboratorium Smart Services – Secure Coding
– Bedrohungen der Applikationssicherheit erkennen und Applikationen auf Schwachstellen hin untersuchen;
– Plattform und Software as a Service-Dienste nutzen.
Laboratorium Smart Operations – Betriebliche Softwarelösungen
– Software zur Optimierung betrieblicher Abläufe installieren und konfigurieren;
– verteilte Systeme entwerfen und implementieren.
Laboratorium Smart Operations – Secure Infrastructure
– Maßnahmen zur Absicherung von Netzwerken und Systemen organisatorisch und technisch umsetzen;
– Plattformen und Infrastruktur as a Service für dritte partitionieren und bereitstellen.
Laboratorium Smart Factories – E-Commerce
– E-Commerce Shop Tools installieren und konfigurieren;
– Suchmaschinenmarketing und Social Media Kampagnen durchführen.
Laboratorium Smart Factories – Kollaborationssysteme
– Werkzeuge zur Teamzusammenarbeit konfiguieren und einsetzen;
– Daten aus Produktionssystemen aufbereiten und für definierte Benutzergruppen zur Verfügung stellen.
Für alle Bereiche:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Laborbetrieb und Laborordnung, Erstellung von Berichten, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
Bereich Computer-Graphics und Computer-Vision:
Werkstättenlaboratorium „Computer-Graphics und Computer-Vision“ (Farbräume, Format-Konvertierungen, Transformationen, Ausschnitte, Filter, Augmentierung; Segmentierung, Bildaufnahme, Mustererkennung, Tiefenbilder, 3D-Rekonstruktion).
Bereich IT Security und Datenschutz:
Werkstättenlaboratorium „IT Security und Datenschutz“ (Persönliche Sicherheit, Sicherheit für Dateien, Malware, Netzwerksicherheit, Zugriffskontrolle, Sichere Web Nutzung und Kommunikation; Safety vs. Security, Security- und Vulnerability-Datenbanken, IT-Grundschutzhandbuch, Computer Emergency Response Team, Incident Response Verfahren; Rechtliche Situation, Erstellen von Datenverarbeitungsverzeichnissen).
Bereich Mobile Development:
Werkstättenlaboratorium „Mobile Development“ (Ansprechen von Sensoren und Aktoren der mobilen Plattform; App mit interaktiven Userinterfaces).
Bereich Multimediale Assistenzsysteme:
Werkstättenlaboratorium „Multimediale Assistenzsysteme“ (Schulungsmethoden, Augmented Reality unterstütztes Arbeiten, Virtuelle Lernumgebung für die Montage; Methoden zur Erstellung von VR / AR Welten, Einbindung von betrieblichen Daten wie Arbeits-, und Verfahrensanweisungen, Dokumentation oder Live Daten).
Laboratorium Smart Products:
„Elektronik und MSRT“ (FlipFlops, Zähler, Frequenzteiler, Multi- und Demultiplexer, Rechenschaltungen; Mikrocontrollerprogramme, Peripheriebausteine, Interfacetechniken; Regelstrecke, Übertragungsverhalten, Identifikation. Regler – Strecken – Zuordnung. Stetige und unstetige Regelung, Reglerbausteine).
„Datenübertragungstechnik“ (Datenübertragungstechniken, Linkbudgetberechnungen, Modulations- und Demodulationsverfahren; Multitasking, Speicherverwaltung, Interrupts, Synchronisationsmechanismen).
Laboratorium Smart Services:
„IoT und M2M Communications“ (IoT und M2M-Protokolle; physische und logische Telekommunikationstechniken).
„Secure Coding“ (Eingabevalidierung, Offensive/Defensive Programmierung, Security by Design, Penetration Testing; Entwicklungsmodelle, Laufzeitumgebung, Persistenz).
Laboratorium Smart Operations:
„Betriebliche Softwarelösungen“ (Informations- und Managementsysteme entlang der Automatisierungspyramide, Codeful/Codeless Customization, Anforderungskataloge; Multi-Tier-Systeme, Load Balancing).
„Secure Infrastructure“ (Defense in Depth, Firewalls, Security Tokens, Public-Key Kryptografie; Public/Private Clouds, Applikationsserver).
Laboratorium Smart Factories:
„E-Commerce“ (Shopsysteme, Bezahlsysteme, Datenimport/-export; Search Engine Optimization (SEO), Webseitenstatistiken).
„Kollaborationssysteme“ (Groupware, CRM-, E-Learningsysteme, Unternehmensworkflows; Dashboards).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium dezentrale Cloud Services
– Blockchaintechnologien im betrieblichen Umfeld einsetzen.
Laboratorium Entrepreneurship und Innovation
– Geschäftsideen entwickeln, Modelle und Prototypen umsetzen und vermarkten.
Laboratorium Smart Products – Verteilte Systeme
– Verfahren der distributed systems anwenden.
Laboratorium Smart Services – Machine Learning
– eine Datenanalyse mit Methoden des maschinellen Lernens und der neuronalen Netze durchführen.
Laboratorium Smart Operations – Big Data und Data Analysis
– Dimensionen der Daten- und Informationsqualität und Werkzeuge für Business Analytics anwenden.
Laboratorium Smart Factories – Multimediale Produktdaten
– 2D- und 3D- Präsentation von Produktdaten.
Für alle Bereiche:
Übungen, Projekte und Fallbeispiele (auch gegenstandsübergreifend) in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Laborbetrieb und Laborordnung, Erstellung von Berichten, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsunterweisung.
Laboratorium dezentrale Cloud Services (SmartContracts, Kryptowährungen, Zahlungsnetzwerke).
Laboratorium Entrepreneurship und Innovation (Digitale Transformation, Produkttests, Produktmarketing).
Laboratorium Smart Products
„Verteilte Systeme“ (Algorithmen zur Nebenläufigkeitskontrolle, Broadcast und Auswahlgorithmen, Uhren-Synchronisation, Remote Procedure Calls, Verteilte Commit Protokolle, Recovery).
Laboratorium Smart Services
„Machine Learning“ (Perzeptron, Neuronale Netze, überwachtes sowie unbewachtes Lernen, Regression / Klassifikation, Deep Learning).
Laboratorium Smart Operations
„Big Data und Data Analysis“ (Semantik, Syntaktik und Pragmatik von Daten und Informationen, Heuristiken, Anomalien, Clustering, Datenanalyse und Datenqualität, predictive maintenance).
Laboratorium Smart Factories
„Multimediale Produktdaten“ (Neutralformate, AR/VR/MR Welten in Geschäftsplattformen einbetten).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Abschnitt VI.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt E bis F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||||
| Jahrgang | |||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | ||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 15 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | |||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | |||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | |||
| 5. | Wirtschaft und Recht 3 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | |||
| 6. | Bewegung und Sport | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 16 | (IVa) | |||
| 7. | Angewandte Mathematik | 4 | 4 | 3 | 2 | 2 | 15 | I | |||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | II | |||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | ||||||||||
| 1. | Biologie, Medizin und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 11 | II | |||
| 2. | Biomedizinische Signalverarbeitung 4 | 3(1) | 4(1) | 4(1) | 4(1) | 4(2) | 19 | I | |||
| 3. | Medizin- und Laborgerätetechnik 5 | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2 | 10 | I | |||
| 4. | Life Science Technologien 4 | - | 2(1) | 2(1) | 2(1) | 2 | 8 | I | |||
| 5. | Medizin- und Gesundheitsinformatik 4 | 3(2) | 3(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 12 | I | |||
| 6. | Laboratorium | – | – | 3 | 4 | 8 | 15 | I | |||
| 7. | Prototypenbau medizintechnischer Systeme 6 | 5 | 5 | 5 | 4 | 4 | 23 | III bzw. IV | |||
| C. | Verbindliche Übung | ||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 7 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | ||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 37 | 185 | |||||
| D. | Pflichtpraktikum 8 | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Wochenstunden | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
| Jahrgang | |||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
| E. | Freigegenstände | ||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | ||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | ||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | – | III | ||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | – | – | – | III | ||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | ||||
| 6. | Latein | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | I | ||||
| F. | Unverbindliche Übung | ||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | |||||
| G. | Förderunterricht 10 | ||||||||||
| 1. | Deutsch | ||||||||||
| 2. | Englisch | ||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | ||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 11 | x 12 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 13 | |||
______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes IV. abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im III. und IV. Jahrgang und drei Wochenstunden im V. Jahrgang. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 Aufgeteilt in ein technisches Pflichtpraktikum im Ausmaß von mindestens vier Wochen in der unterrichtsfreien Zeit und ein sportliches Pflichtpraktikum, in Verbindung mit einer Fit-Instruktorinnen- oder Fit-Instruktorenausbildung, im Ausmaß von höchstens vier Wochen in der unterrichtsfreien Zeit.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
11 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel in Z 1; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
12 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
13 Gemäß Stundentafel gemäß Z 1.
14 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel gemäß Z 1.
15 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Technik in Medizin, Life Science und Sport können ingenieurmäßige Tätigkeiten im Bereich der Lebenswissenschaften ausführen. Das Spektrum der Gebiete reicht dabei von der „Biomedizinischen Signalverarbeitung“ in der medizinischen Diagnostik über die „Medizin- und Laborgerätetechnik“ in Sport, Therapie und Rehabilitation bis zu „Life Science Technologien“ in der Mikrobiologie sowie der „Medizin- und Gesundheitsinformatik“ in der Automatisierung von Bioverfahrenstechniken. Dabei stehen die Planung, Entwicklung und Realisierung der Geräte, der Entwurf und Implementierung von Softwarelösungen und die Auswahl, Analyse, messtechnische Überprüfung bzw. der Test und die Validierung der Komponenten, Module und Systeme im Vordergrund.
Im Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Terminologie der Medizin, den Aufbau und die Funktionsweise des menschlichen Körpers, seiner Zellen, Gewebe und Organe, des Bewegungsapparates und seiner Kommunikationssysteme. Sie können physiologische Grundkenntnisse zur Erfassung von Biosignalen im technischen Umfeld anwenden. Sie kennen die wichtigsten Belastungsreaktionen und sind kompetente Gesprächspartner in klinischen Teams.
Im Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie kennen die Absolventinnen und Absolventen ernährungstechnische, gesundheitswissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse und Theorien zu einer gesunden Lebensführung. Sie verstehen die Prinzipien zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit und können diese für die Entwicklung von gesundheitstechnischen Systemen anwenden. Sie können weiters Krankheitsbilder zuordnen und erklären bzw. therapeutische Konzepte nachvollziehen.
Im Bereich Sport kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Trainingskonzepte, deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper, können diese den verschiedenen Sportarten zuordnen und können Teilaspekte von Sportorganisationen analysieren.
In den Bereichen Grundlagen der Elektronik, Elektronische Bauelemente und Schaltungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen.
Im Bereich Signale und Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Biosignalen, die Methoden zur Vermeidung von Störungseinflüssen und können mit analogen und digitalen Methoden Biosignale und deren Störungen messen und filtern. Sie können die komplexe Zusammensetzung von Biosignalen analysieren und bewerten sowie die notwendigen technischen Spezifikationen eines Auswertesystems aus medizinischen und messtheoretischen Vorgaben ermitteln und realisieren. Weiters kennen die Absolventinnen und Absolventen die relevanten Zeit-, Frequenz- und Amplituden-Parameter von Signalen, können medizinisch relevante Parameter in Biosignalen messen und die verschiedenen Methoden zur Parameterextraktion vergleichen und bewerten. Darüber hinaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Algorithmen zur Datenbearbeitung bei bildgebenden Verfahren beschreiben.
Im Bereich Embedded Systems kennen die Absolventinnen und Absolventen den grundsätzlichen Aufbau von Mikrocontrollersystemen, können diese gemeinsam mit Peripheriebausteinen betreiben und in konkreten Anwendungen einsetzen.
Im Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Gesetze der Digitaltechnik und können das Verhalten einfacher Schaltungen damit begründen. Sie können die Gesetze auf einfache digitale Schaltungen anwenden, damit das Verhalten von einfachen Schaltungen untersuchen und sie zur Lösung von technischen Aufgaben einsetzen. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen entsprechende Bauteile auswählen und digitale Schaltungen nach gegebenen Spezifikationen entwickeln, fertigen und in Betrieb nehmen. Die Absolventinnen und Absolventen können die grundlegenden Begriffe der Messtechnik beschreiben, passende Messeinrichtungen auswählen und für Entwicklung, Überprüfung und Fehlersuche anwenden. Darüber hinaus können sie Verstärker für Biosignale entwerfen.
Im Bereich Bildgebende Systeme kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise bildgebender Systeme in der Medizin, können medizinischen Aufgaben zuordnen, typische Fehlerquellen anhand von praktischen Beispielen unterscheiden und bewerten sowie das notwendige Umfeld für bildgebende Anlagen konzipieren.
Im Bereich Geräte der Diagnose und Therapie kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von diagnostischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Messergebnisse auswerten sowie technische und biologische Artefakte der verschiedenen diagnostischen Geräte messen, unterscheiden und beurteilen. Sie kennen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von therapeutischen Geräten, deren Einsatzgebiete und können deren Grundfunktion messen. Weiters können sie Gesamtsysteme entwerfen und deren Umfeld konzipieren.
Im Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der biomedizinischen Technik. Sie können auftretende Fehler hinsichtlich ihrer Ursache messtechnisch verifizieren, analysieren und dokumentieren.
Im Bereich Laborgerätetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von molekularbiologischen Geräten, deren Einsatzgebiete, Betrieb und Wartung.
Im Bereich Werkstoffe und Konstruktion kennen die Absolventinnen und Absolventen biokompatible Werkstoffe, können deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete nennen, für einen speziellen Anwendungsfall den geeigneten biokompatiblen Werkstoff auswählen und bearbeiten. Weiters können die Absolventinnen und Absolventen die Biokompatibilität von Werkstoffen prüfen sowie den Einsatz und die Fertigung von biokompatiblen Werkstücken planen und CAD und CAM Werkzeuge bedienen.
Im Bereich Grundlagen Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die mechanischen Grundgrößen beschreiben und deren Wirkung verstehen, Verfahren zur Bestimmung von Kräften und Momenten anwenden sowie die Begriffe der Festigkeitslehre nennen und in praktischen Beispielen anwenden. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundgesetze der Biomechanik sowie Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise von mechanischen Implantaten und Prothesen.
Im Bereich Molekularbiologie kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von tierischen und menschlichen Zellen sowie Techniken, sie in Kultur zu halten und das Wachstum zu überprüfen. Sie können die Hintergründe der molekularbiologischen Methoden beschreiben, erklären und anwenden.
Im Bereich Sensorik und Aktorik kennen die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Sensoren und Aktoren und können deren Eigenschaften, Funktionsweisen und Einsatzgebiete beschreiben. Sie können für eine spezifische Anwendung geeignete Sensoren und Aktoren auswählen, die Funktionsweise von Sensor –-Aktorensystemen messtechnisch verifizieren sowie Sensoren und Aktoren dimensionieren.
Im Bereich Simulation von biologischen Systemen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundprinzipien der Regelungstechnik und können ein Regelungssystem rechnerisch und messtechnisch analysieren. Die Absolventinnen und Absolventen kennen Simulationswerkzeuge und deren Einsatzgebiete, können einfache Simulationen mit Simulationswerkzeugen durchführen sowie Simulationsergebnisse interpretieren
Im Bereich wissenschaftlicher Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung kennen die Absolventinnen und Absolventen Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements, sie können Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten. Die Absolventinnen und Absolventen können Abläufe bzw. Prozesse unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards organisieren, Projektdokumentationen verfassen und Literatur richtig recherchieren und zitieren.
Im Bereich Fachrichtungsspezifische Software können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Im Bereich Hardwarenahe Programmierung können die Absolventinnen und Absolventen Software für Embedded Systems erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren.
Im Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache Webseiten erstellen unter Berücksichtigung der Benutzerfreundlichkeit und von Sicherheitsaspekten.
In den Bereichen Datenbanken und medizinische Informationstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die prinzipielle Funktionsweise und die Eigenschaften von Krankenhaus- und Arztpraxissystemen, können einfache Datenbankabfragen durchführen und deren Ergebnisse darstellen, Informationen aus Datenbanken beurteilen und evaluieren sowie Datenbankmodelle entwerfen.
Im Bereich Datensicherheit kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundsätzlichen Eigenschaften von Datenschutzbestimmungen, können Sicherheitsrisiken erkennen, rechtlichen Bestimmungen für den Umgang mit sensiblen Daten umsetzen und Sicherheitsrisiken bewerten.
In den Bereichen Betriebssysteme und Netzwerktechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Eigenschaften von Netzwerken und Betriebssystemen, können einfache Vernetzungen von Geräten durchführen sowie hard- und softwarebedingte Schnittstellenprobleme erkennen, bewerten und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Verbindungsproblemen entwerfen und umsetzen, Computerkomponenten und Netzwerksysteme konfektionieren, konfigurieren, prüfen und in Betrieb nehmen.
In den Bereichen Programmiersprachen und Softwareentwicklung kennen die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Funktionen des Softwareentwurfes und können die verschiedenen Methoden der strukturierten und objektorientierten Programmierung anwenden, können die softwaretechnischen Anforderungen des Fachgebietes analysieren, Lösungsstrategien auswählen und geeignete Softwarelösungen für medizin- und gesundheitstechnische Problemstellungen entwerfen und entwickeln.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Der Unterricht in Bewegung und Sport Mädchen und Bewegung und Sport Burschen erfolgt grundsätzlich regelmäßig verteilt vier Stunden pro Woche im I. – III. Jahrgang und zwei Stunden pro Woche im IV. und V. Jahrgang. Eine Abwicklung des Unterrichts in Blockform ist in geringem Ausmaß vorgesehen und kann auch im Teamteaching stattfinden. Ein Querbezug zu den Gegenständen „Biologie, Medizin und Sport“ und „Medizin- und Laborgerätetechnik“ ist herzustellen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und können Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Sportaktivitäten und-projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Rolle vorwärts, Rolle rückwärts, Kopfstand; Rad. Reck – Sprung in den Stütz, Hüftabschwung vorlings vorwärts, Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Unterschwung vorlings vorwärts).
Leichtathletik (Schlagball Mädchen: mind. 21 m, Burschen: mind. 32 m; Weitsprung: Mädchen mind. 2,80 m, Burschen mind. 3,40 m; 1000 m Mädchen: mind. 6:30 min, Burschen mind. 5:30 min).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Einführung und Erweitern der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und von Trendsportspielen wie zB Ultimate Frisbee, Wurfarten, Wurftechnik, Schussarten, Schusstechnik, Regelkunde, „kleine Spiele“, kooperative Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Kooperative (Abenteuer)Spiele im Freien und in der Halle, Wandern, Radfahren, Eislaufen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und können Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Sportaktivitäten und -projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Sprung mit 1/1 Drehung, Standwaage 2 sek., Radwende, Handstand; Balken (Mädchen): Schersprung gehockt (Pferdchensprung), ½ Drehung, Streck-, Hock- oder Grätschsprung als Abgang; Barren (Burschen): Sprung in den Stütz und Vorschwung, 4 Schwünge (in Verbindung 2x vor- und 2x rückschwingen), Außenquersitz, Kasten: Mutsprung, Hockwende, Flanke, Diebsprung, Grätsche, Hocke).
Schwimmen (Allroundschwimmer, Erlernen weiterer Schwimmtechniken).
Leichtathletik (Schlagball mind. Mädchen 25 m, Burschen 37 m; 100 m-Sprint Mädchen mind. 18,00 sek., Burschen 16,00 sek.; 2000 m Mädchen max. 12:30 min., Burschen 10:30 min.).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Einführung und Erweitern der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und von Trendsportspielen wie zB Ultimate Frisbee, Wurfarten, Wurftechnik, Schussarten, Schusstechnik, Regelkunde, „kleine Spiele“, kooperative Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Rhythmusschulung, Kür BGT, Formationsfahren beim Schifahren, Synchronschwimmen.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining, Dehntechniken, Funktionsgymnastik um muskuläre Dysbalancen ausgleichen zu können.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Wintersport (zB Eislaufen, Schifahren, Snowboarden, Langlaufen, Schneeschuhwandern), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage und einer Wintersportwoche.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Bewegungs- und Sportaktivitäten erfahren und erleben, die sich vom alltäglichen Bewegen abheben und mit besonderen Gefühlen verbunden sind, sowie etwas Neues und Unerwartetes bieten;
– Sportaktivitäten und-projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Sprung mit 1/1 Drehung, Standwaage 2 sek., Radwende, Handstand; Balken (Mädchen): Schersprung gehockt (Pferdchensprung), ½ Drehung, Streck-, Hock- oder Grätschsprung als Abgang; Barren (Burschen): Sprung in den Stütz und Vorschwung, 4 Schwünge (in Verbindung 2x vor- und 2x rückschwingen), Außenquersitz, Kasten: Mutsprung, Hockwende, Flanke, Diebsprung, Grätsche, Hocke).
Schwimmen (Allroundschwimmer, Erlernen weiterer Schwimmtechniken).
Leichtathletik (Schlagball mind. Mädchen 25 m, Burschen 37 m; 100 m-Sprint Mädchen mind. 18,00 sek., Burschen 16,00 sek.; 2000 m Mädchen max. 12:30 min., Burschen 10:30 min.).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Einführung und Erweitern der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und von Trendsportspielen wie zB Ultimate Frisbee, Wurfarten, Wurftechnik, Schussarten, Schusstechnik, Regelkunde, „kleine Spiele“, kooperative Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Rhythmusschulung, Kür BGT, Formationsfahren beim Schifahren, Synchronschwimmen.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining, Dehntechniken, Funktionsgymnastik um muskuläre Dysbalancen ausgleichen zu können.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Wintersport (zB Eislaufen, Schifahren, Snowboarden, Langlaufen, Schneeschuhwandern), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage und einer Wintersportwoche.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Bewegungs- und Sportaktivitäten erfahren und erleben, die sich vom alltäglichen Bewegen abheben und mit besonderen Gefühlen verbunden sind, sowie etwas Neues und Unerwartetes bieten;
– Sportaktivitäten und -projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Rolle rückwärts über den Handstand, Handstütz-Überschlag vorwärts; Balken (Mädchen): Schrittsprung, Standwaage 2 sek., Radwende als Abgang; Barren (Burschen): Kehre od. Wende, Vorschwung in den Grätschsitz, Grätschwinkelstütz od. Winkelstütz 2 sek., Reck: Kniehangab- und -aufschwung, Spreizumschwung (Mühle).
Schwimmen (Allroundschwimmer, Erlernen weiterer Schwimmtechniken).
Leichtathletik (Kugelstoß – Mädchen mind. 4,50 m, Burschen mind. 6,50 m. Hochsprung – Mädchen mind. 1 m, Burschen 1,20 m; 100 m: Mädchen max. 17,00 sek., Burschen max. 14,50 sek.; 2000 m: Mädchen max. 11:00 min., Burschen max. 9:00 min.).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Taktik, individuelles Angriffs- und Abwehrverhalten, Spielsysteme, kooperative Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung.
Bewegungsbeobachtung, Einzel- und Gruppenchoreographie, körperexpressive Sportarten (zB Yoga, Tai Chi, Selbstverteidigung).
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining. Muskelfunktionstest, Regenerationstechniken, Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und außerhalb.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Wintersport (zB Eislaufen, Schifahren, Snowboarden, Langlaufen, Schneeschuhwandern), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage. Wassersport und Trendsport (zB Segeln, Tauchen, Kajak, Klettern, Inlineskaten), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und können Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Bewegungs- und Sportaktivitäten erfahren und erleben, die sich vom alltäglichen Bewegen abheben und mit besonderen Gefühlen verbunden sind, sowie etwas Neues und Unerwartetes bieten;
– Sportaktivitäten und-projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Rolle rückwärts über den Handstand, Handstütz-Überschlag vorwärts; Balken (Mädchen): Schrittsprung, Standwaage 2 sek., Radwende als Abgang; Barren (Burschen): Kehre oder Wende, Vorschwung in den Grätschsitz, Grätschwinkelstütz oder Winkelstütz 2 sek., Reck: Kniehangab- und -aufschwung, Spreizumschwung (Mühle).
Schwimmen (Allroundschwimmer, Erlernen weiterer Schwimmtechniken).
Leichtathletik (Kugelstoß – Mädchen mind. 4,50 m, Burschen mind. 6,50 m. Hochsprung – Mädchen mind. 1 m, Burschen 1,20 m; 100 m: Mädchen max. 17,00 sek., Burschen max. 14,50 sek.; 2000 m: Mädchen max. 11:00 min., Burschen max. 9:00 min.).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Taktik, individuelles Angriffs- und Abwehrverhalten, Spielsysteme, kooperative Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Bewegungsbeobachtung, Einzel- und Gruppenchoreographie, körperexpressive Sportarten (zB Yoga, Tai Chi, Selbstverteidigung).
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining. Muskelfunktionstest, Regenerationstechniken, Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und außerhalb.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Wintersport (zB Eislaufen, Schifahren, Snowboarden, Langlaufen, Schneeschuhwandern), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage. Wassersport und Trendsport (zB Segeln, Tauchen, Kajak, Klettern, Inlineskaten), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.)
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Bewegungs- und Sportaktivitäten erfahren und erleben, die sich vom alltäglichen Bewegen abheben und mit besonderen Gefühlen verbunden sind, sowie etwas Neues und Unerwartetes bieten;
– Sportaktivitäten und -projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Rolle rückwärts über den Handstand, Handstütz-Überschlag vorwärts, Balken (Mädchen): Flüchtiger Handstand, Sprung mit ½ Drehung; Barren (Burschen): Oberarmstand 2 sek., Rolle vorwärts, Stemme rückwärts, Kippe in den Grätschsitz, Stemme vorwärts, Kasten lang: Hocke, Grätsche.
Schwimmen (Start, Wende; 100 m Brust Burschen 2:00 min, Mädchen 2:10 min, 100 m Kraul Burschen 1:50 min, Mädchen 2:00 min.).
Leichtathletik (Kugelstoß – Mädchen mind. 5,40 m, Burschen 7,50 m; Speerwurftechnik; 3000 m: Mädchen max. 16:30 min., Burschen max. 13:30 min.).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Organisation und Durchführung von Klassen- und Schulturnieren, Schiedsrichtertätigkeit.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Pantomime, Zirkuskünste, Partnerakrobatik, Balancierparcours.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining. Erkennen und Beheben von muskulären oder konditionellen Mängeln.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Wassersport und Trendsport (zB Segeln, Tauchen, Kajak, Klettern, Inlineskaten), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage und einer Sommersportwoche.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
– Bewegungs- und Sportaktivitäten erfahren und erleben, die sich vom alltäglichen Bewegen abheben und mit besonderen Gefühlen verbunden sind, sowie etwas Neues und Unerwartetes bieten;
– Sportaktivitäten und-projekte gemeinsam planen, gestalten und reflektieren;
– eine umweltgerechte Einstellung bei der Ausübung von Natur- und Trendsportarten entwickeln;
– sich Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten erwerben.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Boden – Rolle rückwärts über den Handstand, Handstütz-Überschlag vorwärts, Balken (Mädchen): Flüchtiger Handstand, Sprung mit ½ Drehung; Barren (Burschen): Oberarmstand 2 sek., Rolle vorwärts, Stemme rückwärts, Kippe in den Grätschsitz, Stemme vorwärts, Kasten lang: Hocke, Grätsche.
Schwimmen (Start, Wende; 100 m Brust Burschen 2:00 min, Mädchen 2:10 min, 100 m Kraul Burschen 1:50 min, Mädchen 2:00 min.).
Leichtathletik (Kugelstoß – Mädchen mind. 5,40 m, Burschen 7,50 m; Speer. Diskus – Technik; 3000 m: Mädchen max. 16:30 min., Burschen max. 13:30 min.).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Organisation und Durchführung von Klassen- und Schulturnieren, Schiedsrichtertätigkeit.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Pantomime, Zirkuskünste, Partnerakrobatik, Balancierparcours.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining. Erkennen und Beheben von muskulären oder konditionellen Mängeln.
Bereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Wassersport und Trendsport (zB Segeln, Tauchen, Kajak, Klettern, Inlineskaten), Planung, Gestaltung und Reflexion sportorientierter Projekttage und einer Sommersportwoche.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Übungsverbindungen, eigenständige Kür, Free-Running; Übungen am Hochreck).
Schwimmen (Start, Wende; 100 m Brust Burschen 2:00 min, Mädchen 2:10 min, 100m Kraul Burschen 1:50 min, Mädchen 2:00 min.).
Leichtathletik (Speer, Diskus Technik).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Regelanpassungen im Hinblick auf unterschiedlichen Materialien, Nachbesprechung zu Spielsituationen, Entwicklung neuer Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Pantomime, Zirkuskünste, Partnerakrobatik, Balancierparcours.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
– ihre konditionellen Fähigkeiten (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) sichern und weiterentwickeln;
– ihre Beweglichkeit verbessern;
– ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern und stabilisieren;
– sportbiologische Grundlagen erkennen und in das eigene sportliche Handeln einbeziehen.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
– ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren;
– ihre eigenen Leistungsgrenzen durch angeleitetes und eigenständiges Üben verschieben;
– Bewegungsverbindungen erarbeiten, erweitern und präsentieren.
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen
– ihre nicht regelgebundene Spielfähigkeit und ihr Spielkönnen erhalten und weiterentwickeln;
– vielfältige Sport- und Trendspiele kennenlernen (Ultimate Frisbee, American Football, Streetball, etc.);
– ihre Spielfähigkeit unter technikrelevanten Gesichtspunkten verbessern;
– ihr Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen;
– sportartspezifische Spielsysteme erkennen und anwenden;
– Regeln nennen und in verschiedenen Sportarten anwenden;
– situativ Regeln anpassen zB im Hinblick auf veränderte Gruppengrößen, gemischte Gruppen, alternative Materialien, usw.;
– Turniere, Wettkämpfe uä. im Klassenverband und im Schulbereich organisieren und leiten (Klassenturnier, Jahrgangsturnier, Abteilungsturnier).
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
– die Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ihres Körpers verbessern;
– Musik und Rhythmus in Bewegung umsetzen (Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Tanz, Kür BGT, etc.);
– die leibliche Erfahrung als Basis allen sinnlichen Wahrnehmens und Verstehens (Körpersprache, Körperhaltung, Bewegungsbeobachtung) erkennen;
– gefühlsmäßig ästhetische Prozesse und Produkte (Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, etc.) erfassen;
– Einzel- und Gruppenchoreographien entwickeln und vorführen (BGT, Tanz, Ski-Formationsfahren);
– akrobatische und gauklerische Bewegungsverbindungen erarbeiten und erweitern (Kür BGT, Parcour, Jonglieren, Partnerakrobatik, etc.);
– durch traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung ihre Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
– Bewegung und Sport gesundheitsgerecht ausüben;
– Möglichkeiten zur Verbesserung der Fitness in der Schule und in außerschulischen Einrichtungen erfahren und beurteilen;
– ihre Körperwahrnehmung verbessern und Reaktionen ihres Körpers deuten;
– gesundheitsgefährdende Phänomene nennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung treffen;
– haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen.
Bereich Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Krafttraining, Schnelligkeitstraining, Ausdauertraining; Aktivierung und Mobilisierung des Körpers, Methoden des Dehnens; Übungen zur Schulung der Koordination.
Bereich Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Boden- und Geräteturnen (Übungsverbindungen, eigenständige Kür, Free-Running; Übungen am Hochreck).
Schwimmen (Start, Wende; 100 m Brust, 100 m Kraul).
Leichtathletik (Speerwurf).
Bereich Spielerische Bewegungshandlungen:
Regelanpassungen im Hinblick auf unterschiedlichen Materialien, Nachbesprechung zu Spielsituationen, Entwicklung neuer Spiele.
Bereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Musikgymnastik, Funktionsgymnastik, Jonglieren und Equilibristik, Körpersprache, Körperhaltung. Pantomime, Zirkuskünste, Partnerakrobatik, Balancierparcours.
Bereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen:
Aufwärmen, funktionelle Gymnastik, Konditionstraining.
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– mathematische Sachverhalte durch Aussagen präzise formulieren und die Booleschen Verknüpfungen anwenden;
– Dezimalzahlen in Dualzahlen (und umgekehrt) konvertieren.
Grundlagen der Mathematik:
Aussagen, Verknüpfungen von Aussagen, Wahrheitstabellen, Zahlensysteme.
Reelle Zahlen:
Dualzahlen, Hexadezimalzahlen. Konversion.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich komplexe Zahlen und Geometrie
– die elementaren Rechenoperationen mit komplexen Zahlen durchführen und deren unterschiedliche Darstellungen zur Behandlung elektrischer Netzwerke anwenden.
Komplexe Zahlen:
Komponentenform, Polarform, Exponentialform; elementare Operationen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionen
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden;
– die Summe von Sinusfunktionen gleicher Frequenz durch eine allgemeine Sinusfunktion darstellen.
Addition von trigonometrischen Funktionen, Zeigerdarstellung.
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– die Integralrechnung für die Berechnung von Kenngrößen periodischer Funktionen anwenden.
Integralrechnung:
Integralmittelwerte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen.
Bereich Analysis
– Anfangswertprobleme mit linearen Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten lösen und im Besonderen die Lösungsfälle der linearen Schwingungsgleichung mit konstanten Koeffizienten interpretieren;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionen mehrerer Variablen:
Darstellung von Funktionen von zwei Variablen.
Bereich Analysis:
Lineare Differential- und Differenzengleichungen:
Lineare Differentialgleichungen erster und zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; elementare Lösungsmethoden.
Funktionen mehrerer Variablen:
Partielle Ableitungen; totales Differential, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln und damit näherungsweise Funktionswerte berechnen;
– periodische Funktionen durch trigonometrische Polynome approximieren und die Fourierkoeffizienten interpretieren.
Funktionenreihen:
Taylorreihen; Fourierreihen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Integralrechnung
– Integraltransformationen auf Aufgaben des Fachgebietes anwenden.
Integraltransformationen:
Original- und Bildbereich (Transformation und inverse Transformation).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die für das Fachgebiet relevanten mathematischen Methoden anwenden.
Fachbezogene Anwendungen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– die Grundbegriffe der medizinischen Terminologie mit Achsen und Orientierung am Körper beschreiben;
– das Herz-Kreislauf-System in seinen Grundzügen beschreiben;
– die Lunge und ihre Aufgaben darstellen;
– die Zelle als Grundbaustein des Lebens beschreiben.
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie
– die Prinzipien einer gesunden Lebensführung beschreiben;
– die Prinzipien der Ersten Hilfe und der Reanimation erklären.
Bereich Sport
– die verschiedenen Sportarten benennen und die körperlichen Belastungen zuordnen.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Grundlegende Terminologie der Medizin; topographische Anatomie; Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems; Anatomie und Physiologie der Lunge, Zellaufbau und Funktion.
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie:
Prävention und Gesundheit, Hygiene, lebensrettende Maßnahmen.
Bereich Sport:
Prävention, Bewegung und Gesundheit, Organisation von Sportarten, Bewegung, Belastung, Überlastung, Ausdauertraining.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– den Stütz- und Bewegungsapparat des Menschen beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionsweise von Blut und Blutzellen beschreiben.
Bereich Sport
– das Krafttraining und die Auswirkungen auf den Körper erklären.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Knochen, Bänder, Sehnen, Gelenke, Muskeln, Blut und Blutzellen.
Bereich Sport:
Muskelaufbau, Belastungsreaktionen des Körpers.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise der Nieren und ableitenden Harnwege erklären;
– den Aufbau und die Funktionsweise der Geschlechtsorgane erklären sowie Ablauf von Schwangerschaft und Geburt beschreiben;
– die grundlegenden Regeln der Vererbungslehre nachvollziehen und die Struktur des Zellkerns mit seinen Chromosomen darstellen.
Bereich Sport
– die Auswirkungen von Doping und leistungssteigernden Mitteln erklären.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Niere, Nebenniere, Harnblase, Harnröhre, Harnstoff; Empfängnis, fötale Entwicklung, Vererbung, Zellkern, Chromosomen, Desoxyribonukleinsäuren (DNS).
Bereich Sport:
Doping, Leistungssteigerung und Risikofaktoren.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des Nervensystems erklären;
– den Aufbau des Herzens und die Funktionsweise der Reizweiterleitung im Körpergewebe erklären.
Bereich Sport
– das Koordinationstraining und die Auswirkungen auf das Nervensystem erklären.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Zentralnervensystem, Rückenmark, peripheres Nervensystem; Reizweiterleitung im Herzen und im Skelettmuskel, Elektrophysiologie.
Bereich Sport:
Gehirn, Modularität in der Nervenbahn, Lernvorgänge, Körpergedächtnis.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie
– die physiologische Bedeutung von Nährstoffen und ihre Strukturen erklären.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise der Sinnesorgane erklären.
Bereich Sport
– die Grundlagen der Ernährungslehre erklären und diese bei sportlicher Betätigung anwenden.
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie:
Makro-, Mikronährstoffe, Gifte und Heilmittel.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Auge, Ohr, Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn, sensomotorisches Feedback.
Bereich Sport:
Ernährungslehre bei Belastung und Wachstum.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie
– die Grundlagen der Biochemie abbilden;
– das Zusammenwirken von biochemischen Bausteinen in lebenden Zellen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des Verdauungssystems beschreiben;
– die Grundlagen der Biomechanik erklären.
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie:
Kohlenhydrate, Lipide, Aminosäuren, Proteine, Nukleinsäuren, Adenosintriphosphat (ATP).
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Speiseröhre, Magen und Darm, Galle; Muskelfunktion und Kraftumsetzungsmechanismen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie
– die interzellulären Mechanismen und Prozesse in menschlichen Körper beschreiben;
– die Hintergründe zur molekularbiologischen Analytik erklären.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– die funktionellen Zusammenhänge des Stütz- und Bewegungsapparates erklären;
– den Stoffwechsel mit Versorgungswegen beschreiben.
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie:
Interaktion und Kommunikation zwischen Zellen; immunologische Prozesse, molekularbiologische Analytik (Polymerase Chain Reaktion).
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Muskelketten und Bewegungsmuster; Anabole und katabole Stoffwechselprozesse.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie
– die Grundlagen der Genetik und des menschlichen Erbgutes beschreiben;
– die grundlegenden Evolutionsmechanismen beschreiben;
– die Prinzipien der Ethik in der Biomedizin anwenden.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie
– den Aufbau und die Funktionsweise des endokrinen Systems erklären.
Bereich Biologie, Gesundheit und Pathologie:
Menschliches Genom, DNS, Vererbungsmechanismen, Mutationen; Evolutionslehre; Ethik, Leiden, Tod.
Bereich Grundlagen der Anatomie, Histologie und Physiologie:
Drüsen, Hormone und Auswirkungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sport
– die Organisation von Sport- und Gesundheitseinrichtungen beschreiben;
– die Organisation von nationalen und internationalen Sportvereinigungen beschreiben;
– ethische Bedenken im sportlichen Umfeld erkennen, beschreiben und diskutieren.
Bereich Sport:
Sportarten und Ausbildungen; Vereinigungen, nationale und internationale Sportveranstaltungen; Sportethik.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die elektrischen Grundgrößen für die Elektrizitätsleitung anwenden;
– die Grundgesetze der Gleichstromtechnik anwenden;
– lineare Gleichstromnetzwerke durch geeignete Verfahren analysieren und dimensionieren.
Bereich Elektronische Bauelemente
– die Gleichstromeigenschaften von passiven Bauelementen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektrotechnische Grundgrößen, Gleichstromtechnik.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Passive Bauelemente, Datenblätter.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die charakteristischen Größen des elektrischen und magnetischen Feldes verstehen;
– die Grundgesetze der Wechselstromtechnik erklären.
Bereich Signale und Systeme
– einfache Signale im Zeitbereich beschreiben.
Bereich Elektronische Bauelemente
– die Wechselstromeigenschaften von passiven Bauelementen beschreiben;
– Bauformen und Eigenschaften von passiven Halbleiterbauelementen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Grundbegriffe des elektrischen Feldes, Grundbegriffe des magnetischen Feldes, Wechselstromtechnik.
Bereich Signale und Systeme:
Signale im Zeitbereich.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Datenblätter, Ersatzschaltbilder.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die Grundgesetze der Wechselstromtechnik anwenden.
Bereich Schaltungstechnik
– Verstärker und Schalter mit idealisierten Komponenten beschreiben;
– einfache Stromversorgungsschaltungen dimensionieren.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Funktion, Aufbau und Anwendung von aktiven Halbleiterbauteilen beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Wechselstromtechnik.
Bereich Schaltungstechnik:
Grundschaltungen von Verstärkern, Schaltern und Stromversorgungen.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Aktive Halbleiterbauelemente, Datenblätter.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– die grundsätzlichen Architekturen von Mikrocontrollersystemen und –prozessoren beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– Verstärker und Schalter mit realen Komponenten analysieren und dimensionieren;
– Schaltungen mit passiven Bauelementen simulieren;
– Methoden der Signalumsetzung beschreiben.
Bereich Signale und Systeme
– Methoden zur Charakterisierung von Signalen beschreiben;
– die Grundlagen der Abtastung analoger Signale erklären.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Funktion, Aufbau und Anwendungen von Sonderformen aktiver Bauteile beschreiben;
– Bauformen von integrierten Bauelementen beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Mikrocontroller Blockschaltbilder.
Bereich Schaltungstechnik:
Transistor, Operationsverstärker, Analog-Digital- und Digital-Analogumsetzer.
Bereich Signale und Systeme:
Frequenzbereich, Zeitbereich, Amplitudenbereich.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Integrierte Bauelemente, Datenblätter.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– die Funktionen von Peripheriebausteinen beschreiben.
Bereich Schaltungstechnik
– geregelte Stromversorgungsschaltungen auswählen und dimensionieren;
– Schaltungen zur analogen Signalverarbeitung beschreiben;
– aktive Schaltungen simulieren.
Bereich Signale und Systeme
– Methoden zur Charakterisierung von Signalen anwenden;
– Eigenschaften von ausgewählten Biosignalen beschreiben;
– den Aufbau und die Funktionalität einer Signalverarbeitungskette erklären.
Bereich Elektronische Bauelemente
– Eigenschaften von integrierten Bauelementen beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Peripheriebausteine.
Bereich Schaltungstechnik:
Analoge Grundschaltungen.
Bereich Signale und Systeme:
Biosignale, Signalverarbeitungskette, Störsignale, Nutzsignale.
Bereich Elektronische Bauelemente:
Integrierte Bauelemente, Datenblätter.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Interfaces realisieren.
Bereich Schaltungstechnik
– Schaltungen der Signalsynthese erklären;
– komplexe Schaltungen simulieren.
Bereich Signale und Systeme
– biomedizinische Schnittstellen zwischen elektronischen Schaltungen und biologischen Systemen beschreiben;
– lineare Systeme beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Interfacetechniken.
Bereich Schaltungstechnik:
Signalgeneratoren.
Bereich Signale und Systeme:
Elektroden, lineare zeitinvariante Systeme, digitale Filter.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schaltungstechnik
– Stromversorgungen auswählen und dimensionieren.
Bereich Signale und Systeme
– Störungen von Biosignalen und die Gegenmaßnahmen beschreiben;
– Methoden der Beschreibung von linearen Systemen anwenden;
– Parameter für digitale Filter optimieren.
Bereich Schaltungstechnik:
Stromversorgungen.
Bereich Signale und Systeme:
Elektromagnetische Verträglichkeit, Signaloptimierung, LTI-Systeme.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Elektronik
– die Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit erklären.
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller und externe Baugruppen verbinden.
Bereich Signale und Systeme
– Verfahren zur Übertragung von Information beschreiben;
– aktuelle Zukunftstechnologien der biomedizinischen Signalverarbeitung beschreiben;
– die Algorithmen der Bildverarbeitung beschreiben.
Bereich Grundlagen der Elektronik:
Elektromagnetische Verträglichkeit.
Bereich Embedded Systems:
Bussysteme.
Bereich Signale und Systeme:
Signalübertragung, Bildverarbeitung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Embedded Systems
– Mikrocontroller in komplexen Aufgaben einsetzen.
Bereich Schaltungstechnik
– Stromversorgungssysteme für biomedizinische Systeme auswählen und dimensionieren.
Bereich Signale und Systeme
– aktuelle Methoden der Signalverarbeitung beschreiben.
Bereich Embedded Systems:
Systementwicklung.
Bereich Schaltungstechnik:
Stromversorgungen.
Bereich Signale und Systeme:
Signalverarbeitung.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– die Grundlagen der Gleichstrommesstechnik beschreiben;
– die Grundlagen der kombinatorischen Logik erklären und einfache kombinatorische Logikschaltungen entwerfen.
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie
– den Aufbau und die Funktion von einfachen Geräten des Patientenmonitorings erklären.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung; kombinatorische Logik.
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie:
Einfache Geräte des Patientenmonitorings (Blutdruckmessung, Pulsmessung).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– das Verhalten von Grundelemente der sequentiellen Logik erklären und einfache sequenzielle Logikschaltungen entwerfen.
Bereich Bildgebende Systeme
– die Arbeitsweise einfacher optischer Geräte beschreiben.
Bereich Laborgerätetechnik
– Aufbau und Funktion grundlegender Geräte der Zellkulturtechnik erklären.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Grundelemente der sequenziellen Logik, Beschreibung von Schaltwerken.
Bereich Bildgebende Systeme:
Einfache optische Geräte (Mikroskop, Endoskop).
Bereich Laborgerätetechnik:
Mechanische Geräte im Laborbereich (Vortex, Schüttler, Zentrifuge und Filter).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– die Grundlagen der Wechselstrommesstechnik beschreiben und die Funktion und Anwendung von Labormessgeräten erklären .
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie
– die Funktion und den Aufbau von einfachen Geräten der Diagnose und Therapie erklären.
Bereich Laborgerätetechnik
– Aufbau und Funktion spezieller Geräte eines Zellkulturlabors beschreiben.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Strom-, Spannungs-, Impedanz- und Leistungsmessung, Frequenz- und Zeitmessung, Messfehler, statistische und qualitätsrelevante Größen.
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie:
Einfache Geräte der Diagnose (Pulsoximetrie), einfache Geräte der Therapie (Infusionstherapie).
Bereich Laborgerätetechnik:
Sterile Werkbänke, Inkubatoren, aufrechte und inverse Mikroskopie.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie
– den Aufbau und die Funktion von komplexen Messgeräten und -systemen der Diagnose erklären.
Bereich Bildgebende Systeme
– den Aufbau und die Funktion von einfachen bildgebenden Systemen beschreiben.
Bereich Laborgerätetechnik
– die Einsatzgebiete, die prinzipielle Funktionsweise und Anwendungsbereiche von Geräten der Molekularbiologie nennen und beschreiben.
Bereich Geräte der Diagnose:
Komplexe Messgeräte und -systeme der Diagnose (Spirometrie, Labordiagnostik).
Bereich Bildgebende Systeme:
Einfache bildgebende Systeme (Thermographie, Sonographie).
Bereich Laborgerätetechnik:
Optische Messgeräte, Hellfeld- und Phasenkontrastmikroskopie, Fluoreszenzgeräte, Fluoreszenzmikroskopie, Mikrotiterplattenlesegeräte (plate reader).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik
– Verstärker für Biosignale entwerfen.
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie
– die Grundlagen von elektro- und neurophysiologischen Diagnosegeräten erklären.
Bereich Laborgerätetechnik
– die Einsatzgebiete und die prinzipielle Funktionsweise und Anwendungsbereiche von Geräten der Molekularbiologie im Detail erklären und deren Funktionalität darstellen.
Bereich Grundlagen der medizinischen Gerätetechnik:
Arbeitsweise, Eigenschaften, Aufbau, Besonderheiten und Entwurf von Biosignalverstärkern.
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie:
Elektro- und neurophysiologische Diagnosegeräte.
Bereich Laborgerätetechnik:
Polymerase-Ketten-Reaktionsgeräte (PCR-Geräte), Durchflusszytometrie (FACS), Rasterelektronenmikroskopie.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– die gängigen Grenzwerte, Normen und Vorschriften in der Medizintechnik anwenden.
Bereich Bildgebende Systeme
– Grundlagen, Funktion und Aufbau von auf ionisierender Strahlung basierenden bildgebenden Verfahren erklären.
Bereich Laborgerätetechnik
– die Grundlegenden Fitness- und Sportlaborgeräte beschreiben.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Normative Grundlagen zum Medizin Produkte Gesetz MPG.
Bereich Bildgebende Systeme:
Auf ionisierender Strahlung basierende bildgebende Verfahren.
Bereich Laborgerätetechnik:
Trainingsgeräte für Kraft, Ausdauer und Koordination.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– Methoden und Vorschriften des Strahlenschutzes anwenden.
Bereich Laborgerätetechnik
– Geräte für die Prävention und Rehabilitation beschreiben.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Strahlenschutz; Normative Grundlagen zu Sportstätten.
Bereich Laborgerätetechnik:
Ein- und mehrachsige, geführte Dynamometer für verschiedene Gelenke und Bewegungsrichtungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften
– die rechtlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Gerätetechnik nennen.
Bereich Bildgebende Systeme
– Grundlagen, Funktion und Aufbau von weiterführenden bildgebenden Verfahren erklären.
Bereich Laborgerätetechnik
– konstruktive Besonderheiten im Sportanwendungsbereich an ausgewählten Beispielen im Bereich Sportprothetik.
Bereich Sicherheit, Normen, Vorschriften:
Normen und Vorschriften.
Bereich Bildgebende Systeme:
Weiterführende bildgebende Verfahren (Magnetresonanztomographie).
Bereich Laborgerätetechnik:
Konstruktive Besonderheiten im Sportanwendungsbereich an ausgewählten Beispielen, Anwendung und physiologische Übungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie
– die Funktionsweise und Anwendungen von Systemen der Intensivmedizin beschreiben.
Bereich Laborgerätetechnik
– das Risiko bei der Verwendung von Sportgeräten abschätzen.
Bereich Geräte der Diagnose und Therapie:
Intensivbetreuung (Anästhesie und Beatmungssysteme, Blutreinigungssysteme).
Bereich Laborgerätetechnik:
Konstruktive Besonderheiten im Sportanwendungsbereich an ausgewählten Beispielen, Anwendung und physiologische Übungen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Konstruktion
– medizintechnisch wichtige Werkstoffe nennen, deren mechanische und elektrische Eigenschaften beschreiben;
– für einfache mechatronische Teile Handskizzen anfertigen und diese produktgerecht bemaßen;
– CAD-Werkzeuge bedienen.
Bereich wissenschaftliche Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung
- Entwicklungsprojekte unter Berücksichtigung entsprechender Qualitätsstandards dokumentieren.
Bereich Werkstoffe und Konstruktion:
Mechanische und elektrische Eigenschaften, Fertigungsverfahren; Grundlagen Maschinenelemente, technische Skizzen, Bemaßung. CAD.
Bereich wissenschaftliche Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Stückliste, technische Beschreibung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoffe und Konstruktion
– mit einem CAD-Werkzeug normgerechte Zeichnungen erstellen;
– für eine Anwendung geeignete mechatronische Komponenten aus vorgegebenen Unterlagen auswählen.
Bereich Grundlagen Mechanik
– die mechanischen Grundgrößen beschreiben und deren Wirkung verstehen;
– Verfahren zur Bestimmung von Kräften und Momenten anwenden;
– die Begriffe der Festigkeitslehre nennen und diese in praktischen Beispielen anwenden.
Bereich Werkstoffe und Konstruktion:
Mechanische und elektrische Eigenschaften; Grundlagen Maschinenelemente, technische Skizzen, Bemaßung, CAD.
Bereich Grundlagen Mechanik:
Kraft, Moment, Druck und Reibung; graphische und rechnerische Bestimmung von Kräften; mechanische Spannung, Hook'sches Gesetz, Elastizitätsmodul, Verformung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Molekularbiologie
– biokompatible Eigenschaften von Werkstoffen in der Medizintechnik nennen und beschreiben;
– das Wachstum der Zellen und die Grundlagen der Zellkulturtechnik erklären.
Simulation von biologischen Systemen
– Beschreibungsformen für biologische Systeme erklären und anwenden;
– Zellvorgänge simulieren.
Bereich Grundlagen Mechanik
– die Grundlagen der Biomechanik erklären und Modelle der Mechanik auf die Biomechanik anwenden.
Bereich Sensorik und Aktorik
– Eigenschaften, Funktionsweisen, Einsatzgebiete und Ansteuermechanismen von Sensoren erklären und diese auswählen.
Bereich Molekularbiologie:
Biokompatibilität, Haltbarkeit, Verschleißmechanismen; Zellarten, Nährmedien, Wachstumskurven, Zellfärbungen, Viabilitätstests.
Bereich Simulation von biologischen Systemen:
Übertragungsfunktionen, Bode-Diagramme und Ortskurven; Simulation von Zellvorgängen.
Bereich Grundlagen Mechanik:
Bewegungsapparat.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Messkette, Messung nichtelektrischer physiologischer Größen, Sensoren.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Molekularbiologie
– die Grundlagen von molekularbiologischen Methoden erklären.
Bereich Grundlagen Mechanik
– die Funktion und den Einsatz von Prothesen und mechanischen Implantaten erklären.
Bereich Sensorik und Aktorik
– statistische Methoden der Fehlerberechnung anwenden;
– Eigenschaften, Funktionsweisen, Einsatzgebiete und Ansteuermechanismen von Aktoren erklären und diese auswählen.
Bereich Molekularbiologie:
Gelelektrophorese, Western Blot (WB), Antikörperbasierte Nachweisverfahren (ELISA), Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR), Durchflusszytometrie (FACS).
Bereich Grundlagen Mechanik:
Künstliche Gelenke und Gliedmaßen.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Messfehler, Mittelwert, Standardabweichung, Fehlerfortpflanzung; elektromechanische und nichtelektrische Aktoren.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulation von biologischen Systemen
– Beschreibungsformen für biologische Systeme erklären und anwenden;
– Zellvorgänge simulieren.
Bereich wissenschaftliche Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben;
– wissenschaftliche Literaturquellen suchen und angeben;
– die Qualität eines wissenschaftlichen Textes einordnen.
Bereich Simulation von biologischen Systemen:
Übertragungsfunktionen, Bode-Diagramme und Ortskurven; Simulation von Zellvorgängen.
Bereich wissenschaftliche Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Projektplanung, Charakteristika eines wissenschaftlichen Textes, Recherche, Zitierweisen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulation von biologischen Systemen
– einfache dynamische biologische Systeme modellieren.
Bereich wissenschaftliche Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung
– Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen und mit geeigneten Methoden und Werkzeugen planen sowie eine geeignete Projektorganisationsform ableiten.
Bereich Simulation von biologischen Systemen:
Beschreibungen im Zeit- und Frequenzbereich.
Bereich wissenschaftliche Dokumentation, Projektmanagement und Qualitätssicherung:
Zertifizierung, Qualitätsmanagementsysteme, Werkzeuge.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– die verschiedenen Formen der Mensch-Maschine-Schnittstelle beschreiben und die Funktionsweisen und Anforderungen erklären.
Bereich Simulation von biologischen Systemen
– Regelkreise mathematisch beschreiben;
– ein Simulationswerkzeug zur Analyse von Regelkreisen anwenden.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Visuelle, taktile und auditive Schnittstellen.
Bereich Simulation von biologischen Systemen:
Stabilität, Entwurfs- und Einstellverfahren, Optimierung von Regelungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sensorik und Aktorik
– geeignete Schnittstellen auswählen.
Bereich Simulation von biologischen Systemen
– Komponenten von Robotik- und Fernwirksystemen erklären.
Bereich Sensorik und Aktorik:
Visuelle, taktile und auditive Schnittstellen.
Bereich Simulation von biologischen Systemen:
Echtzeitsysteme, Telemedizintechnik.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fachrichtungsspezifische Software
– die Funktionalität von Anwendersoftware verstehen und sie zur Lösung von konkreten Aufgabenstellungen einsetzen.
Bereich Programmiersprachen
– die Aufgaben und Prinzipien einer Programmiersprache erklären;
– die Grundstrukturen, Befehle, Syntaxregeln und Programmerzeugungsmechanismen einer vorgegebenen Programmiersprache einsetzen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– gängige Standardfunktionen aus Bibliotheken in Anwendungen integrieren und relevante Informationen aus Entwickler- und Benutzerdokumentationen entnehmen.
Bereich Fachrichtungsspezifische Software:
Office-Programme, fachspezifische Werkzeuge.
Bereich Programmiersprachen:
Syntaxregeln, Sprachkonzepte.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Entwicklungsumgebung, Bibliotheken, Softwaredokumentation.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmiersprachen
– vorgegebene Funktionalitäten strukturieren bzw. anhand eines Quellcodes nachvollziehen und analysieren.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Basisalgorithmen implementieren und testen;
– Entwickler- und Benutzerdokumentation erstellen.
Bereich Programmiersprachen:
Strukturen von Programmiersprachen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Basisalgorithmen, Systemdokumentation.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– vorgegebene systemnahe Befehle verwenden.
Bereich Programmiersprachen
– Datenstrukturen definieren, anwenden und speichern.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– strukturierte Mikrocontrollerprogramme erstellen und verwalten.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– einfache Webseiten erstellen und benutzerfreundlich gestalten.
Bereich Betriebssysteme:
Anwendung von Systemsoftware.
Bereich Programmiersprachen:
Datenstrukturen, Dateiverwaltung.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller Programmierung, wiederverwendbare Module, Source-Tree Verwaltung.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Web-Programmierung, Skripts.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– Protokolle und Verfahren zur Datenübermittlung nach dem OSI-Schichtenmodell erklären.
Bereich Programmiersprachen
– die Grundprinzipien der objektorientierten Programmierung erklären und verstehen.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Mikrocontrollerprogramme mit Kommunikation zu Peripherieeinheiten erstellen.
Bereich Netzwerktechnik:
OSI-Schichtenmodell, Protokolle.
Bereich Programmiersprachen:
Grundprinzipien einer objektorientierten Programmiersprache.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Mikrocontroller- und Peripherieprogrammierung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerktechnik
– den grundlegenden Aufbau von Computernetzwerken beschreiben und Methoden der Datenkommunikation in diesen Netzwerken erklären.
Bereich Softwareentwicklung
– eine objektorientierte Programmiersprache zur Lösung einer konkreten Aufgabenstellung anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– Software für Mikrocontroller bzw. -systeme erstellen, in Betrieb nehmen, testen und dokumentieren.
Bereich Netzwerktechnik:
Switching, Routing, Protokollarchitektur.
Bereich Softwareentwicklung:
Objektorientierte Programmentwicklung.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Schnittstellen, Datenerfassung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanken
– Datenbankmodelle entwerfen und implementieren.
Bereich Softwareentwicklung
– Methoden des Softwareengineering anwenden.
Bereich Hardwarenahe Programmierung
– hardwarenahe Programmteile hinsichtlich Code- und Laufzeiteffizienz testen und evaluieren.
Bereich Datenbanken:
Relationale Datenbanksysteme, Normalformen, Grundlagen SQL.
Bereich Softwareentwicklung:
Vorgehensmodelle; Validierung.
Bereich Hardwarenahe Programmierung:
Programmierung von Echtzeitsystemen, Testverfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
– für Client und Server ein Betriebssystem konfigurieren sowie die wesentlichen Dienste installieren.
Bereich Softwareentwicklung
– Programmiersprachen für die Lösung fachspezifischer Aufgaben anwenden.
Bereich Datenbanken
– Informationen aus Datenbanken strukturiert abfragen.
Bereich Betriebssysteme:
Client/Server-Architektur von Betriebssystemen.
Bereich Softwareentwicklung:
Fachspezifische Aufgabenstellungen.
Bereich Datenbanken:
Datenbankschnittstellen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Softwareentwicklung
– Programmiersprachen für die Lösung komplexer fachspezifischer Aufgaben anwenden;
– Algorithmen und Datenstrukturen hinsichtlich Laufzeit und Speicherbedarf bewerten.
Bereich Medizinische Informationstechnik
– Standardformate zur Kommunikation in der medizinischen Informationstechnik anwenden.
Bereich Softwareentwicklung:
Komplexe fachspezifische Aufgabenstellungen; konstruktive Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Bereich Medizinische Informationstechnik:
Medizinische Datenformate und Kommunikationstechnik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung
– unterschiedliche Sicherheitsmechanismen bewerten und deren Funktionalitäten einrichten.
Bereich Datensicherheit
– die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EDV-Anlagen und für die Verwendung von personenbezogenen Daten einhalten.
Bereich Web- und Netzwerkprogrammierung:
Authentifizierungsverfahren; Security.
Bereich Datensicherheit:
Datenschutz, Rechtsgrundlagen, Schutz vor Datenmissbrauch und Datenverlust.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. 5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Life Science Technologien
– einfache Sensor- und Aktorsysteme dimensionieren, aufbauen und messtechnisch analysieren;
– normgerechte Dokumentation von Laborarbeiten durchführen.
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik
– einfache digitale Schaltungen entwerfen, aufbauen und messtechnisch überprüfen;
– gebräuchliche Mess- und Laborgeräte bedienen, Test und Fehlersuche in einfachen elektronischen Schaltungen durchführen.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– Signale parametrisieren und grundlegende Signalverarbeitungssysteme auswählen, aufbauen und messtechnisch überprüfen.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– einfache Embedded Systeme in Betrieb nehmen und grundlegende Funktionen realisieren.
Übungen in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. 7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Life Science Technologien
– komplexere Sensor- und Aktorsysteme dimensionieren, aufbauen und messtechnisch analysieren.
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik
– Messgeräte und Messmethoden für Test und Fehlersuche in gesundheitstechnischen Geräten auswählen;
– komplexere Mess- und Laborgeräte bedienen;
– Analyse, Test und Fehlersuche in gesundheitstechnischen Systemen durchführen und normgerecht dokumentieren.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– komplexere Signale im Zeit- und Frequenzbereich analysieren, darstellen und verarbeiten.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– Embedded Systems unter Verwendung von Entwicklungsplattformen als Hardware Software Co-Design realisieren.
Übungen und Projekte in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen und dem Pflichtgegenstand „Prototypenbau medizintechnischer Systeme“.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. 9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können die erworbenen Kompetenzen aus den Gegenständen Life Science Technologien, Medizin- und Laborgerätetechnik, Biomedizinische Signalverarbeitung, Medizin- und Gesundheitsinformatik sowie Biologie-, Medizin- und Sport nutzen, um fächerübergreifende Aufgabestellungen mit komplexen Anforderungen zu lösen.
Übungen und Projekte auch gegenstandsübergreifend in Abstimmung mit den fachtheoretischen Pflichtgegenständen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme und Test von Baugruppen, Systemen und Kommunikationsverbindungen; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten (I. bis III. Jahrgang) und Werkstättenlaboratorien (III. bis V. Jahrgang).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Life Science Technologien
– für spezielle Anwendungsfälle geeignete Werkstoffe auswählen und bearbeiten, den Einsatz und die Fertigung von Werkstücken planen sowie diese Werkstücke fertigen.
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik
– geeignete Messgeräte für Grundschaltungen der Gleichstromtechnik auswählen und anwenden.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben;
– einfache Elektroinstallationen durchführen und in Betrieb nehmen.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– Computersysteme konfektionieren und in Betrieb nehmen.
Bereich Life Science Technologien:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung; maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Kunststofftechnik“ (manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von Kunststoffen).
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik:
Werkstätte „Elektronische Messtechnik 1“ (Auswahl und Anwendung geeigneter Messgeräte bei Grundschaltungen).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstätte „Baugruppenfertigung“ (Bauformen und Kennzeichnung von elektronischen und elektrotechnischen Bauelementen, Aufbau von Grundschaltungen).
Werkstätte „Verbindungstechnik 1“ (Verbindungstechniken der Elektrotechnik/Elektronik; Aufbau, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln).
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik:
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik 1“ (Konfektionierung und Inbetriebnahme von Computersystemen; Konfiguration von Computerkomponenten).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik
– Fehler in digitalen und analogen Schaltungen analysieren.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– elektronische Bauelemente unter Verwendung von Datenblättern auswählen, in Schaltungen einbauen und in Betrieb nehmen;
– elektrische Anlagen unter Verwendung von facheinschlägigen Normen und Vorschriften in Betrieb nehmen;
– die Qualität systemrelevanter Komponenten und Verbindungstechniken messen und bewerten;
– geeignete Elektroden für biomedizinische Aufgaben auswählen und anwenden.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und einfachen Systemen realisieren; Schnittstellen und Datenübertragungseinrichtungen anwenden und Fehleranalysen durchführen.
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik:
Werkstätte „Digitaltechnik 1“ (Messung und Fehlersuche an Logikbausteinen und in einfachen Logikschaltungen).
Werkstätte „Elektronische Messtechnik 2“ (Messung und Bewertung analoger und digitaler Signale).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstätte „Verbindungstechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen in Systemen; Sicherheit in elektrischen Anlagen).
Werkstätte „Elektrodentechnik“ (Übergänge von Leitern 1. und 2. Ordnung, Elektrolyte).
Werkstätte „Medizinische Elektronik 1“ (Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von analogen Schaltungen und Baugruppen der Medizintechnik).
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik:
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik 2“ (verlegen und zurichten von Datenleitungen und Kabeln (galvanisch und optisch); Konfektion von Verteilern und Anschlussdosen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Life Science Technologien
– mechatronische Systeme und Geräte der Medizintechnik in Betrieb nehmen und reparieren.
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik
– relevante Sicherheitsvorschriften für medizinische Geräte identifizieren.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– digitale elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik
– die physikalische Verbindung bzw. Vernetzung von elektronischen Komponenten und komplexen Systemen realisieren.
Bereich Life Science Technologien:
Werkstätte „Montage und Reparaturtechnik“ (Überprüfung, Montage und Demontage von mechatronischen Systemen).
Werkstättenlaboratorium „Montage und Reparaturtechnik 1“ (Inbetriebnahme von mechatronischen Systemen; Protokollierung).
Werkstätte „Medizinischer Gerätebau“ (Fertigung und Zusammenbau von Geräten und Systemen der Medizintechnik).
Werkstättenlaboratorium „Medizinischer Gerätebau 1“ (Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Geräten und Systemen der Medizintechnik; Protokollierung).
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik:
Werkstätte „Krankenhaustechnik“ (Sicherheit in elektrischen Anlagen; Aufbau und Anschluss von Stromverbrauchern).
Werkstättenlaboratorium „Krankenhaustechnik 1“ (Sicherheit in elektrischen Anlagen; Inbetriebnahme von Stromverbrauchern; Protokollierung).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstätte „Medizinische Elektronik 2“ (Fertigung digitaler elektronischer Schaltungen).
Werkstättenlaboratorium „Medizinische Elektronik 1“ (Inbetriebnahme und Reparatur digitaler elektronischer Schaltungen, Protokollierung).
Bereich Medizin- und Gesundheitsinformatik:
Werkstätte „Computer- und Netzwerktechnik 3“ (Installation von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerkkomponenten).
Werkstättenlaboratorium „Computer- und Netzwerktechnik“ (Konfiguration von kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerkkomponenten; Protokollierung).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Life Science Technologien
– CAD/CAM–Werkzeuge bedienen, nach vorgegebenen Spezifikationen ein mechatronisches Gerät für gesundheitstechnische Anwendungen als Prototyp realisieren;
– Steuerungs- und Regelungssysteme der Medizintechnik aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– Störquellen in biomedizinischen Signalen identifizieren und beseitigen.
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik
– relevante Sicherheitsvorschriften für medizinische Geräte identifizieren.
Bereich Life Science Technologien:
Werkstättenlaboratorium „Life Science Technologien 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Regelungssystemen; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Medizinischer Gerätebau 2“ (Computergestützte mechanische Fertigung CAD/CAM, CNC; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Montage und Reparaturtechnik 2“ (präventive Instandhaltung und Wartung, Mess- und Prüfverfahren; Protokollierung).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstättenlaboratorium „Elektronische Messtechnik 2“ (systematische Fehlersuche; Verarbeitung medizinisch relevanter Signale; Protokollierung).
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Prüf- und Sicherheitstechnik“ (identifizieren von Sicherheitsvorschriften von elektronischen Anlagen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Life Science Technologien
– Sensoren und Aktoren in programmierbare Steuerungen integrieren.
Bereich Medizin- und Sportgerätetechnik
– relevante Sicherheitsvorschriften für medizinische Geräte und Krankenhaustechnik anwenden.
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung
– Informationen aus biomedizinischen Signalen extrahieren und von Störungen unterscheiden;
– komplexe elektronische Schaltungen nach gegebenen Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Bereich Life Science Technologien:
Werkstättenlaboratorium „Life Science Technologien 2“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Sensoren und Aktoren an programmierbaren Steuerungen und Bussystemen).
Bereich Medizin- und Laborgerätetechnik:
Werkstättenlaboratorium „Krankenhaustechnik 2“ (Konfektionierung von Verbindungen von Systemen; ausfallsichere Stromverfahren. Klima- und Reinraumtechnik, Pneumatik, Zutrittskontrolle; Applikation der gängigsten Verkabelungs- und Datenübertragungssysteme; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Medizinischer Gerätebau 3“ (anwenden von Sicherheitsvorschriften nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) an medizinischen Geräten; Patientenschutz; Protokollierung).
Bereich Biomedizinische Signalverarbeitung:
Werkstättenlaboratorium „Elektronische Messtechnik 3“ (Verarbeitung medizinischer Signale; Systemsicherheit; Protokollierung).
Werkstättenlaboratorium „Medizinische Elektronik 2“ (Inbetriebnahme und Reparatur von elektronischen Schaltungen (digital und analog); Protokollierung).
Siehe Anlage 1 mit dem Zusatz, dass alle Bereiche im I. Jahrgang vorgesehen sind.
Siehe Anlage 1, mit folgender Ergänzung:
Das Pflichtpraktikum mit der Gesamtdauer von mindestens acht Wochen gliedert sich in zwei Teilabschnitte. Zum einen dient das Pflichtpraktikum der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des technischen Pflichtpraktikums beträgt mindestens acht Wochen in der unterrichtsfreien Zeit. Zum anderen dient das Pflichtpraktikum der Erlangung einer Fit-Instruktorinnen- bzw. Fit-Instruktorenausbildung in Zusammenarbeit mit einer Bundessportakademie. Die Fit-Instruktorinnen- bzw. FitInstruktorenausbildung besteht aus bis zu 4 Ausbildungswochen, die geblockt oder auf ein bis drei Schulsemester, in der unterrichtsfreien Zeit, aufgeteilt werden können. Die Durchführung der Ausbildung wird sich an den vereinbarten Inhalten (Sommer und/oder Winter Fitness Sport) orientieren.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Abschnitt VI.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt E bis F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Jahrgang | Summe | pflich- | |||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||||||||
| A . | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||||
| 3. | Englisch | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 12 | (I) | ||||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 4 | – | – | – | 3 | 2 | 5 | II bzw. III | ||||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||||
| 1. | Informatik, Projekt- und Qualitätsmanagement 5 | 2(2) | 2(2) | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||||
| 2. | Science | 6 | 4 | 2 | 2 | 4 | 18 | I | ||||||
| 3. | Technisches und Computational Design 5 | 2(2) | 4(2) | 4 | 2 | 3 | 15 | I | ||||||
| 4. | Umwelt- und Verfahrenstechnik | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||
| 5. | Energietechnik | – | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||
| 6. | Science Lab 5 | 5(5) | 4(4) | 4(4) | 4(4) | 4(4) | 21 | I | ||||||
| 7. | Seminar 5 | 2(1) | 3(1) | – | – | – | 5 | II | ||||||
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte B.1 | – | – | 9 | 10 | 10 | 29 | ||||||||
| C. | Verbindliche Übungen | |||||||||||||
| Soziale und personale Kompetenz 5 | 1(1) | 1(1) | 2 | III | ||||||||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 38 | 39 | 38 | 38 | 185 | ||||||||
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| B.1 | Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Jahrgang | Summe | pflich- | ||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||||||||
| 1.1. | Metallurgie | |||||||||||||
| 1. | Struktur- und Funktionswerkstoffe | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 2. | Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | ||||||
| 3. | Fertigungstechnik und Industriewirtschaft 6 | – | – | 3(2) | 4(2) | 3(1) | 10 | I/IV | ||||||
| 4. | Seminar 5 | 1(1) | 1(1) | 2(1) | 4 | II | ||||||||
| 1.2. | Umwelttechnik | |||||||||||||
| 1. | Nachhaltigkeit und Managementsysteme | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 2. | Ecological Engineering und Recycling | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | ||||||
| 3. | Umweltanalytik | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 4. | Seminar 5 | 2(1) | 3(1) | 3(1) | 8 | II | ||||||||
| 1.3. | Future Materials | |||||||||||||
| 1. | Funktionale Materialien und Smart Materials | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 2. | Strukturmaterialien | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | ||||||
| 3. | Materialcharakterisierung | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | ||||||
| 4. | Seminar 5 | 2(1) | 3(1) | 3(1) | 8 | II | ||||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||||
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Jahrgang | pflich- | ||||||||||||
| tungs- | ||||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||||
| 6. | Wissenschaftliches Arbeiten | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (IVa) | ||||||||
| G. | Förderunterricht 8 | |||||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||||
| 4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 9 | x 10 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
_______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstätte und Produktionstechnik im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstundenzahlen.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel in Z 1; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen erfolgt durch die Schulleitung.
10 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
11 Gemäß Stundentafel gemäß Z 1.
12 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel gemäß Z 1.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Material- und Umwelttechnologie sind in der Lage, auf Basis ihrer interdisziplinären naturwissenschaftlichen und technischen, insbesondere verfahrenstechnischen Ausbildung Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Aspekte zu lösen.
Aufgrund der starken Vernetzung von naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereichen ist es ihnen möglich, Problemstellungen hinsichtlich der Ressourcenschonung und dem Umweltschutz sowie dem Energieeinsatz betreffend dem gesamten Produktlebenszyklus (Kreislaufwirtschaft) in Abhängigkeit von der Zielsetzung zu optimieren und sind bestrebt, neue Lösungswege aufzuzeigen.
Sie sind für die Ausübung ingenieursmäßiger Tätigkeiten in der roh- und werkstoffverarbeitenden sowie chemischen Industrie aber auch ua. in den Bereichen Pharmazeutik, Umwelt und Recycling qualifiziert.
Im Bereich Angewandte Informatik Im Bereich Angewandte Informatik kennen die Absolventinnen und Absolventen Hardware-Komponenten und deren Funktion und können IT-Arbeitsumgebungen einrichten. Darüber hinaus können sie Office-Applikationen anwenden sowie Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit berücksichtigen.
Sie können Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen und kennen das Konzept der objektorientierten Programmierung. Darüber hinaus können sie erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation anwenden.
Sie können aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen sowie Betriebsdaten erfassen und auswerten. Darüber hinaus können sie Netzwerksressourcen nutzen und im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden.
Im Bereich Qualitätsmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf für eine Zertifizierung. Sie können Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen.
Im Bereich Zukunftstechnologien erfahren die Absolventinnen und Absolventen die jeweils aktuellen Zukunftstechnologien und können Trends abschätzen.
Im Bereich Grundlagen der Physik können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen und Abbildungsmethoden erklären, Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und unter Verwendung der physikalischen Größen mitsamt Formel, Definition und Maßeinheit beschreiben. Sie können einfache physikalische Experimente planen und durchführen, deren Ergebnisse protokollieren und fachgerecht festhalten sowie ihre Bedeutung und Möglichkeiten ihrer Messung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben werden. Die Absolventinnen und Absolventen können durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen physikalische Vorgänge und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und einfache Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen und interpretieren. Sie können einfache klimaphysikalische Erscheinungen und Vorgänge in der Himmelsmechanik verstehen sowie deren Verlässlichkeit und Grenzen anhand von einfachen Beispielen erläutern.
Im Bereich Grundlagen der Chemie können die Absolventinnen und Absolventen sich anhand verschiedener Versuche die Grundbegriffe der chemischen Arbeitstechnik, Gefahrenquellen, Sicherheitsmaßnahmen und die Chemikalienkennzeichnung aneignen und können mit den wichtigsten stöchiometrischen Begriffen umgehen. Sie können Aggregatszustände und Gemische kategorisieren und die passenden Trennmethoden anwenden. Weiters können sie durch die Kenntnis der verschiedenen Atommodelle die Tendenzen im Periodensystem erkennen und dadurch Stoffeigenschaften verstehen. Zudem können sie chemische Phänomene aus dem Alltag verstehen und an Versuchen nachvollziehen. Darüber hinaus sind sie in der Lage sich einen Überblick über die verschiedenen Typen von chemischen Reaktionen in der anorganischen Chemie zu verschaffen und diese einzuordnen. Sie können Grundlagen der nasschemischen anorganischen Analytik verstehen und anwenden. Darüber hinaus können sie wichtige, aktuelle Fragestellungen der Ökologie und Umwelt, eingeteilt nach den verschiedenen Ökosystemen, beschreiben und bewerten.
Im Bereich Biowissenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und die Technologie verstehen.
Im Bereich klassische Physik können die Absolventinnen und Absolventen Vorgänge und Erscheinungen in Flüssigkeiten und Gasen beobachten, unter Verwendung physikalischer Größen beschreiben und interpretieren und die notwendigen Gesetze anwenden. Im Bereich der Elektrostatik können sie die grundlegenden physikalischen Gesetze anwenden und interpretieren sowie die Funktionsweisen des elektrischen Stromkreises und den abgeleiteten Größen erklären. Sie können Experimente zu Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie zu physikalischen Feldern planen, durchführen, protokollieren und mit den zugehörigen Größen (mathematisch) beschreiben. Weiters kennen sie die Zusammenhänge zwischen elektrischem und magnetischem Feld sowie elektromagnetischen Feldern/Wellen erklären, können die Maxwell’sche Feldtheorie deuten und die auftretenden Phänomene (mathematisch) beschreiben. Grundlegende Schalt- und Messaufgaben und ähnliche Laborübungen können sie selbstständig und sorgfältig ausführen, kritisch auswerten und protokollieren. Zudem können sie die Phänomene der Optik mit gezielten Experimenten beobachten, anhand der Erkenntnisse Zusammenhänge ableiten und mathematisch beschreiben.
Im Bereich anorganische Technologien können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten anorganischen Stoffe mit ihren Eigenschaften und Anwendungen benennen und deren Herstellungsverfahren beschreiben. Darüber hinaus können sie Strategien zur positiven Beeinflussung chemischer Gleichgewichte an den Verfahren erkennen und aufzeigen.
Im Bereich Thermodynamik können die Absolventinnen und Absolventen thermodynamische Prozesse mit den dazugehörigen physikalischen Größen verbinden und mathematisch beschreiben. Darüber hinaus können sie physikalische Experimente zu thermodynamischen Phänomenen planen, durchführen und protokollieren sowie einen Bezug zu technischen Anwendungen herstellen. Sie können weiters die grundlegenden Energieformen, deren Umwandlungsprozesse und daraus folgende Wirkungen begreifen und technische Anwendungen erklären.
Im Bereich Festkörperphysik können die Absolventinnen und Absolventen den grundlegenden Aufbau von Materialien beschreiben sowie die zugehörigen Grundgesetze anwenden und verstehen.
Im Bereich organischen Chemie können die Absolventinnen und Absolventen organische Verbindungen anhand ihrer Nomenklatur, funktionellen Gruppen und Reaktionstypen erkennen sowie wichtige Eigenschaften und Reaktionen von organischen Verbindungen selbst überprüfen.
Im Bereich organische Technologie können die Absolventinnen und Absolventen organische Rohstoffe und Produkte erkennen und die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt verstehen. Darüber hinaus können sie wichtige organisch-technologische Verfahren beschreiben und die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen erkennen sowie organische Produkte selbst herstellen und die Einsatzgebiete, Eigenschaften und Herstellungsverfahren dieser beschreiben.
Im Bereich nachwachsende Rohstoffe und Ökologie können die Absolventinnen und Absolventen die Gewinnung, die Herstellung, Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter biogener Rohstoffe verstehen. Darüber hinaus können sie organische Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen sowie die Umweltrelevanz dieser Stoffe erkennen.
Im Bereich Biochemie können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur, die Funktion und den Energieinhalt von Biomolekülen verstehen. Darüber hinaus können sie einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen und die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen sowie den Aufbau der Zellen beschreiben und die Bedeutung der Zellorganellen nachvollziehen.
Im Bereich Halbleiterphysik kennen die Absolventinnen und Absolventen allgemeine Eigenschaften von Halbleitern und Halbleiterbauteilen und können verschiedene technische Anwendungen und deren Schaltungen erklären.
Im Bereich Biotechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge des Stoffwechsels verschiedener Organismen verstehen und den Stoff- und Energietransport in der Zelle erklären, die Grundlagen der mikrobiellen Arbeitstechnik verstehen und anwenden sowie die Möglichkeiten zur Gewinnung von Stoffen durch biotechnologische Verfahren nachvollziehen.
Im Bereich moderne Physik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge ausgewählter Kapitel der modernen Physik beschreiben und ihre Auswirkungen auf die Technik darstellen. Sie können weiters die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies darstellen und begründen.
Im Bereich Genetik und Gentechnik können die Absolventinnen und Absolventen den Bau und die Funktionen biochemisch relevanter Moleküle verstehen, den Nutzen und die Gefahren der Gentechnik kritisch hinterfragen und die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege anführen.
Im Bereich Grundlagen der Pharmachemie können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkungsweise von pharmazeutischen Produkten anhand ausgewählter Beispiele erklären und nachvollziehen sowie den Entwicklungsprozess von Medikamenten analysieren und bewerten.
Im Bereich Bauteilgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen und Abbildungsmethoden erklären. Mit Hilfe von Abbildungsmethoden und CAD-Systemen können sie einfache Konstruktionsaufgaben lösen.
Im Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe von CAD-Systemen Maschinenelemente, technische Bauteile und einfache Baugruppen normgerecht darstellen. Darüber hinaus können sie unter Anwendung von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung durchführen und grundlegende Maschinenelemente erklären.
Im Bereich Mechanik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der technischen Mechanik und können diese auf technische Probleme hinsichtlich Analyse, Berechnung, Darstellung und Interpretation der Ergebnisse von konkreten Fragestellungen aus den Gebieten Statik, Festigkeitslehre, Kinematik, Kinetik, Hydromechanik und Thermodynamik fachübergreifend anwenden.
Im Bereich Ökologie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Ökologie, des Klimaschutzes und des Klimawandels beschreiben. Darüber hinaus können sie die Entstehung, Toxizität und Wirkungsweisen von Umweltschadstoffen erklären.
Im Bereich verfahrenstechnische Grundlagen können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf mechanischer Grundoperationen erklären und mechanische Grundoperationen auslegen. Sie können den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf der thermischen und chemischen Trennverfahren erklären, auslegen sowie Komponenten auswählen und kombinieren. Weiters können sie den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen. Sie können den Aufbau, die Wirkungsweise und den Ablauf biotechnologischer Prozesse erklären und die wesentlichen aeroben und anaeroben Verfahren beschreiben, Komponenten auswählen und kombinieren. Sie sind befähigt, Produktionsprozesse anhand von Messgrößen zu kontrollieren, zu steuern und zu optimieren. Damit können sie den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf einer Abgas- und Abwasserreinigung erklären, Komponenten auswählen und kombinieren. Sie können den Aufbau, die Wirkungsweise und den Ablauf von biologischen Prozessen und Verfahren erklären. Sie können die Sicherheitstechnik für verfahrenstechnische Anwendungen im Bereich Umwelt, Recycling und Metallurgie sowie Werkstofftechnik und Rohstofftechnik auswählen und kombinieren zudem Schwachstellen, Gefahren und Optimierungspotenziale bei verfahrenstechnischen Anwendungen im Bereich Umwelt, Recycling und Metallurgie sowie Werkstofftechnik und Rohstofftechnik erkennen. Sie sind befähigt, eine Grobplanung verfahrenstechnischer Prozesse durchzuführen sowie Konzepte der Umwelttechnik- und Verfahrenstechnik anhand aktueller Fallbeispiele zu erstellen und anzuwenden.
Im Bereich technisches Recycling können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren des Wertstoffrecyclings allgemein beschreiben und die technischen Grundlagen des Wertstoffrecyclings erklären.
Im Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen zu Energieformen, Energienutzung und Umwandlung, die wichtigsten erneuerbaren Energien sowie die Möglichkeiten der Energiegewinnung und deren Auswirkung auf die Umwelt erklären. Darüber hinaus können sie Funktionsweisen der wesentlichen alternativen Speichersysteme beschreiben sowie moderne und ökologische Methoden der Energiespeicherung auswählen.
Im Bereich elektrische Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen der Elektrotechnik verstehen und elektrische Anlagen beschreiben. Zudem können sie den Aufbau und Funktionsweise von Batteriesystemen beschreiben. Sie können intelligente Stromnetze beschreiben und verstehen sowie Konzepte und ökologische Aspekte der E-Mobilität beschreiben.
Im Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften der wichtigsten Brennstoffe, sowie chemische und physikalische Vorgänge der Verbrennung erklären und die Grundlagen der Verbrennungstechnik und die wichtigsten Brennersysteme erläutern. Sie können die Grundgesetze und die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung erklären und anwenden, sowie einfache thermodynamische Zustandsänderungen berechnen. Sie können einfache Kreisprozesse berechnen und analysieren sowie Stoff- und Energiebilanzen für unterschiedliche Prozesse berechnen. Weiters können sie Konzepte der Energietechnik anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Im Bereich Energiemanagement können die Absolventinnen und Absolventen die ökologischen und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge der Energiewirtschaft verstehen. Sie können den Aufbau, Abläufe und Prozesse im Rahmen eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 verstehen. Darüber hinaus können sie Systeme der erneuerbaren Energieerzeugung und Übertragung benennen, erklären und bewerten. Zudem können sie moderne und ökologische Energiekonzepte für Verkehr und Industrie entwickeln sowie Konzepte für ein Energiemanagementsystem anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Im Bereich Metallkunde können die Absolventinnen und Absolventen metallische Werkstoffe einteilen und deren Anwendungsgebiete erklären und analysieren sowie grundlegende Eigenschaften von Struktur- und Funktionswerkstoffen beschreiben. Sie können Metallanwendungen in ausgewählten Bereichen (High-Tech Werkstoffe für Mobilität, Leichtbau, Urbanisierung mit Stahl) definieren und beschreiben. Sie können grundlegende metallurgische Diagramme und Schaubilder lesen, anwenden und analysieren sowie ausgewählte Arten zur Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe beschreiben und differenzieren. Darüber hinaus können sie den Einfluss verschiedener Legierungselemente auf Eigenschaften der Stähle beschreiben.
Im Bereich Herstellungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Herstellungswege zur Erzeugung von Stählen im Gebäudebau (zB Baustählen) beschreiben.
Im Bereich Stähle können die Absolventinnen und Absolventen festigkeitssteigernde Mechanismen als Grundlage zur Herstellung hochfester Stähle für den Leichtbau erklären und analysieren. Sie können hochfeste Stähle beschreiben und analysieren. Damit sind sie befähigt, Stähle im Werkzeugbau, der Lebensmittel- und chemischen Industrie sowie Medizintechnik (Werkzeugstähle und korrosionsbeständige Stähle) erklären und analysieren.
Im Bereich Nichteisenlegierungen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkstofftechnik von Nichteisenmetallen (Guss- und Knetlegierungen) und deren Einsatzgebiete beschreiben und erklären.
Im Bereich Sonderwerkstoffe und Beschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die Werkstofftechnik und Pulvermetallurgie von Hartmetallen und deren Anwendungen beschreiben sowie Verfahren zur Herstellung spezieller Beschichtungen metallischer Werkstoffe beschreiben und deren Anwendungsgebiete definieren und analysieren.
Im Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und Diagramme der hydro-, elektro- und pyrometallurgischen Gewinnungs- und Raffinationsprozesse anwenden sowie die Technologie bei der primären Erzeugung und dem Recycling von Stahl und den wichtigsten Nichteisenmetallen und den daraus erzeugten Produkten beschreiben, erklären, kombinieren und analysieren.
Im Bereich Fertigungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Fertigungsverfahren zur Verarbeitung metallischer Werkstoffe (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen usw.) erklären und beschreiben sowie Fügeverfahren als Teil der Leichtbautechnologie beschreiben und analysieren. Zudem können sie Grundlagen der Additiven Fertigung (3D-Druck) in Theorie und Praxis beschreiben.
Im Bereich Gießereitechnik können die Absolventinnen und Absolventen ausgewählte Ofentypen beschreiben und erklären. Sie können ausgewählte Verfahren der Urformung (Gießen, Pulvermetallurgie) beschreiben und anhand von dabei erzeugten Produkten erklären und analysieren sowie Halbzeuge und Fertigerzeugnisse definieren und unterscheiden.
Im Bereich Umformtechnik können die Absolventinnen und Absolventen Grundbegriffe in der Umformtechnik erklären und anwenden sowie ausgewählte Verfahren der Umformtechnik (Walzverfahren) beschreiben und anhand von dabei erzeugten Produkten analysieren.
Im Bereich Industriewirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen Grundbegriffe in der Betriebs- und Mitarbeiterführung erklären und anwenden (Personalplanung, I-H-Management, Kommunikation am Arbeitsplatz). Zudem können sie Grundbegriffe in der Betriebs- und Mitarbeiterführung erklären und anwenden (Change-Management, Investitionskostenrechnung).
Im Bereich Sustainability können die Absolventinnen und Absolventen den ökologischen Rucksack von Produkten und Prozessen bestimmen sowie den ökologischen Fußabdruck von Produkten und Prozessen berechnen. Sie können die wichtigsten Prozesse der Kreislaufwirtschaft beschreiben sowie Bewertungsmethoden in der Ökobilanzierung verstehen und anwenden.
Im Bereich Managementsysteme können die Absolventinnen und Absolventen Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems erläutern sowie Grundzüge des Umweltrechts beschreiben. Sie verstehen Konzepte zur Abfallreduktion und können Lebenszyklusanalysen für Produkte ermitteln. Sie verstehen soziale, ökologische und ökonomische Komponenten des CSR-Konzeptes und können Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagementsystems nach ISO 26000 erläutern. Sie sind befähigt, Konzepte für Managementsysteme anhand aktueller Fallbeispiele zu erstellen und anzuwenden.
Im Bereich Verfahrenstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Aggregate der mechanischen, chemischen und thermischen Verfahrenstechnik auslegen sowie Grundfließbilder erklären und erstellen. Darüber hinaus können sie mikrobiologische Prozesse erklären. Sie können die energetische Verwertung von festen Abfällen beschreiben sowie Konzepte für die Verfahrenstechnik anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Im Bereich stoffliche Verwertung können die Absolventinnen und Absolventen Recyclingprozesse bei der Wiederverwertung ausgewählter Werkstoffe anwenden. Sie können Recyclingprozesse von flüssigen und gasförmigen Stoffen, Inertstoffrecycling, Recycling von Papier und Pappe, Elektroschrott und Elektronikaltgeräte sowie von Altfahrzeugen erklären. Darüber hinaus können sie Konzepte der stofflichen Verwertung anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Im Bereich Umweltanalytik können die Absolventinnen und Absolventen Probenahmetechniken und Varianten der Probenvorbereitung beschreiben und diese für ausgewählte Fragestellungen anwenden. Sie verstehen die Grundlagen analytischer Schnelltests, instrumenteller Analysenmethoden und die klassischen Verfahren der Umweltanalytik und können diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie deren Ergebnisse aus- und bewerten. Zudem können sie Maßnahmen des primären und sekundären Schallschutzes beschreiben. Sie verstehen die Grundlagen der Messung von Geräuschemissionen und können diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie deren Ergebnisse aus- und bewerten. Darüber hinaus können sie nicht elektrische Größen mittels geeigneter Sensoren messen. Sie können technische Berechnungen für ausgewählte Problemstellungen durchführen und die Ergebnisse bewerten sowie Auswertungen von Messergebnissen vornehmen und validieren.
Im Bereich Materialien der Medizintechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und den Aufbau von Materialien für die Medizintechnik und haben ein fundiertes Verständnis für den Zusammenhang zwischen den Materialeigenschaften und dem medizintechnischen Anwendungseinsatz.
Im Bereich Smart Materials können die Absolventinnen und Absolventen den Anwendungsgebieten, die entsprechenden Smart Materials, besonders aus den Bereichen hybride Materialien, funktionale Ober- und Grenzflächen und mit Intelligenz ausgestattete Materialien zuordnen und entsprechend den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen Materialeinsatzkonzepte beurteilen.
Im Bereich Materialien der Informationstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen aufgrund eines Anforderungsprofils geeignete Materialien für den Einsatz in der Halbleitertechnik auswählen und durch Modellierung Zusammenhänge ableiten, die es den Absolventinnen und Absolventen ermöglichen Materialien, Sensoren und die dazu passende IT-Unterstützung zu intelligenten Materialanwendungen (Smart Materials) zu kombinieren.
Im Bereich Materialien der Mobilität können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und den Aufbau von Materialien für den Einsatz im Bereich Automobil, schienengebundener Mobilität und der Luft- und Raumfahrt erklären und die Abläufe einer Materialauswahl zielgerichtet für den Anwendungsfall einsetzen.
Im Bereich Materialien für Life Style und Sport können die Absolventinnen und Absolventen Strukturmaterialien für Sportanwendungen und Anwendungen im Fashion-Bereich mit den Anwendungsgebieten so verknüpfen, dass die Marktfähigkeit eines Produktes abgeschätzt werden kann.
Im Bereich Materialien der Energie- und Umwelttechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Herstellrouten der eingesetzten Materialien im Bereich Energie- und Umwelttechnik erklären und Anforderungen aufgrund des Einsatzzwecks so definieren, dass dies in die Entwicklung eines Anwendungskonzeptes mündet.
Im Bereich zerstörende Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren der zerstörenden Werkstoffprüfung, physikalisch-technologische, mechanische, chemische und spezielle Prüf- und Analyseverfahren praktisch durchführen und zur Analyse des Materialverhaltens bis hin zur Schadensanalytik einsetzen.
Im Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen Versuchsreihen mittels Design of Experiments-Methoden (DoE) planen, durchführen und die Ergebnisse aus zerstörungsfreien Prüfverfahren mit den gewünschten Materialeigenschaften in Beziehung setzen und zur Auswahl bzw. Auslegung von Materialien in allen Bereichen einsetzen sowie Schlussfolgerungen aus den Analyseergebnissen zur Werkstoffauswahl ziehen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der gehobenen Berufe auf technischem, gewerblichem und kunstgewerblichem Gebiet, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zunehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“ und „Naturwissenschaften“ sowie im Bereich der Verbindlichen Übung „Soziale und personale Kompetenz“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Jahrgänge bzw. Semester abweichend vorgenommen werden.
Anstelle des Pflichtgegenstandes Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Jahrgänge bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
3. Bei Anwendung der in Z 1 und Z 2 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
1. In Ergänzung zu den Pflichtgegenständen des Abschnitts „Fachtheorie und Fachpraxis“ ist einer der unter Abschnitt B.2 festgelegten alternativen Ausbildungsschwerpunkte zu wählen.
2. Um eine auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmte Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, können zusätzliche alternative Ausbildungsschwerpunkte im Ausmaß von 21 Wochenstunden durch schulautonome Beschlussfassung festgelegt werden.
Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes gemäß Z 1 ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“) im III. und IV. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, im V. Jahrgang mindestens 30 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ gleichmäßig über das Schuljahr verteilt in englischer Sprache zu unterrichten. Im I. und II. Jahrgang können bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.
Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Um das allgemeine Bildungsziel technischer, gewerblicher und kunstgewerblicher höherer Lehranstalten umsetzen zu können, bedarf es spezifischer, darauf abgestimmter Unterrichtsformen. Zielführend für die Verzahnung von praktischen und theoretischen Inhalten sind Konzepte wie verschränkter Unterricht, fächerübergreifender Unterricht sowie Projektorientierung.
In Verbindung mit diesen Unterrichtsformen stehen Lernformen wie kompetenzorientierter, kooperativer und offener Unterricht.
Diese Ziele erfordern die Unterrichtsorganisation der Lehrenden in Teams sowie darauf abgestimmte strukturelle Rahmenbedingungen, die es den Lehrenden ermöglichen, diese Ziele umzusetzen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden.
Die Orientierung an der Arbeitswelt verlangt eine Öffnung der Schule. Externen Lernorten kommt ein hoher Stellenwert zu, Kooperationen sind verstärkt in das Unterrichtsgeschehen miteinzubeziehen.
Bei der Planung des Unterrichts ist in besonderem Ausmaß auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen Fachpraxis und Fachtheorie im Abschnitt B und den alternativen Ausbildungsschwerpunkten (Stundentafel I.1) zu achten. Die Planung hat sicherzustellen, dass der Lehrstoff konsekutiv unterrichtet werden kann und die Schülerinnen und Schüler dadurch im Lernfortschritt unterstützt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können innerhalb einer von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Frist zwischen den schulautonom festgelegten alternativen Ausbildungsschwerpunkten wählen.
Die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff der verbindlichen Übung „Seminar“ gemäß Stundentafel I.1 ist durch „Blended Learning“-Konzepte (Flipped-Classroom, kooperatives offenes Lernen, Projektunterricht, e-Learning) zu erfüllen.
Dabei ist den Schülerinnen und Schülern durch ein digitales Selbstlernangebot die Möglichkeit des selbstgesteuerten, eigenverantwortlichen Lernens zu geben, welches einen individuellen Lernrhythmus ermöglicht. Dies wird besonders für interaktive Verstehensprozesse und Vertiefungen genutzt.
Über fachspezifische Kompetenzen hinausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen in den Bereichen Selbstständigkeit, Zielorientiertheit, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion, Selbstmotivation, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit, Durchhalte- und Problemlösungsvermögen, Kreativität, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein stärken.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“ und „Ethik“:
Siehe Anlage 1.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen erklären und anwenden.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Darstellung von Funktionen (Logarithmische Skalierungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zahlen und Maße
– komplexe Zahlen multiplizieren und dividieren sowie unterschiedliche Darstellungen komplexer Zahlen erklären und anwenden.
Bereich Zahlen und Maße:
Komplexe Zahlen (Polarform, Multiplikation, Division).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte erklären und anwenden.
Bereich Analysis.
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Bereich Analysis:
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler); Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen, lineare Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– lineare Differenzialgleichungen erster und zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie
– Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten, numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Daten vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen;
– Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
– Präsentationen erstellen, das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren;
– in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Datensicherheit, Textverarbeitung und Präsentation, Publikation und Präsentation im Web, Tabellen und Diagramme.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– Webprogrammierung zur Datendarstellung verwenden.
Bereich Angewandte Informatik:
Programmierung (Variable und Datentypen, Kontrollstrukturen, Modularisierung, Kommentieren und Dokumentieren von Programmen, Entwurfswerkzeuge); Webprogrammierung (Auszeichnungssprachen, Trennung von Darstellung und Inhalten, clientseitige Skriptsprachen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Algorithmen in einer Programmiersprache implementieren;
– die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen Stellung nehmen.
Bereich Angewandte Informatik:
Anwendungen (erweiterte Funktionen der Tabellenkalkulation, strukturierte Programmierung); rechtliche und gesellschaftliche Aspekte im Umfeld der Informationstechnik.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
– einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten;
– aus einer Problemstellung ein Datenmodell entwerfen und dieses in einem Datenbanksystem umsetzen.
Bereich Projektmanagement
– Projektorganisationsformen beschreiben und Projektaufgaben den Projektrollen zuordnen;
– die Werkzeuge des Projektmanagements zur Planung und Steuerung von Projekten anwenden;
– den Projektfortschritt anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysieren.
Bereich Angewandte Informatik:
Datenmodelle (relationales Datenmodell, Abfragen, Formulare, Berichte, Berechnungen, Datenimport und Datenexport, Modellierung); Datenbankentwurf (logischer Datenbankentwurf, Relationenschema, Schlüssel, Schlüsselkandidat, Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Indizes, referentielle Integrität); einfache Datenbankabfragen.
Bereich Projektmanagement:
Grundlagen des Projektmanagements (Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektrollen, Formen der Projektorganisation, Bildung und Führung von Projektteams), Werkzeuge des Projektmanagements (Projektziele, Projektauftrag, Risikoanalyse, Umfeldanalyse, Projektstrukturplan, Projektterminplan, Meilensteinplan, Ressourcen-, Kapazitäts- und Kostenplanung), Projektcontrolling (Projektdokumentation, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalyse, Projektabnahme).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandte Informatik
– Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
– Betriebsdaten erfassen und auswerten.
Bereich Angewandte Informatik:
Netzwerke (Komponenten und Protokolle, Adressierung, Netzwerkdienste, Sicherheit), Betriebsdatenerfassung (Geräte, Funktion, Anwendungsgebiete).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
– einfache Projekte initiieren, planen, kalkulieren und eine geeignete Teamstruktur und Teamkommunikation, Arbeitsumgebung und Qualitätssicherung sowohl konzipieren als auch aufbauen.
Bereich Qualitätsmanagement
– Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements auswählen und einsetzen.
Bereich Projektmanagement:
Methoden des Projektmanagements, Teambildung und Teamkommunikation.
Bereich Qualitätsmanagement:
Qualitätsmanagement (Qualitätsmerkmale, Fehler, Qualitätskosten, Aufgaben und Ziele des Qualitätsmanagements, CE-Kennzeichnung), Methoden und Werkzeuge des Qualitätsmanagements (Qualitätswerkzeuge, Fehlermöglichkeiten- und Einflussanalyse, Prozessregelung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitätsmanagement
– aus Analyseergebnissen im Bereich des betrieblichen Qualitätsmanagements Schlussfolgerungen ziehen und Maßnahmen ableiten.
Bereich Qualitätsmanagement:
Statistische Methoden (Stichprobenprüfung, Diskrete Verteilung, Normalverteilung, Vertrauensbereiche).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zukunftstechnologien
– die jeweils aktuellen Zukunftstechnologien erkennen.
Bereich Zukunftstechnologien:
Zukunftstechnologien und deren gesellschaftliche Auswirkungen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zukunftstechnologien
– die jeweils aktuellen Zukunftstechnologien in der betrieblichen Praxis anwenden.
Bereich Zukunftstechnologien:
Zukunftstechnologien in der betrieblichen Praxis.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Physik
– Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und unter Verwendung physikalischer Größen beschreiben;
– einfache physikalische Experimente planen und durchführen sowie die Ergebnisse protokollieren und fachgerecht festhalten;
– die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen sowie deren Formelzeichen, Definitionen und Maßeinheiten nennen, ihre Bedeutung und Möglichkeiten ihrer Messung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben;
– Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen;
– einfache Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen und dazu eigene Erklärungen formulieren;
– einfache klimaphysikalische Erscheinungen interpretieren und Vorgänge in der Himmelsmechanik und im Kosmos verstehen;
– die Gewinnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie deren Verlässlichkeit und Grenzen anhand von einfachen Beispielen erläutern.
Bereich Grundlagen der Chemie
– sich anhand verschiedener Versuche die Grundbegriffe der chemischen Arbeitstechnik, Gefahrenquellen, Sicherheitsmaßnahmen und die Chemikalienkennzeichnung aneignen und praktisch und theoretisch Molmassen ermitteln, Lösungen herstellen und die Ausbeute von Reaktionen berechnen;
– Aggregatszustände und Gemische kategorisieren und die passenden Trennmethoden anwenden;
– durch die Kenntnis der verschiedenen Atommodelle die Tendenzen im Periodensystem erkennen und dadurch Stoffeigenschaften verstehen;
– chemische Phänomene aus dem Alltag verstehen und an Versuchen nachvollziehen;
– sich einen Überblick über die verschiedenen Typen von chemischen Reaktionen in der Anorganischen Chemie verschaffen und diese einordnen;
– das Donor-/Akzeptor-Konzept nachvollziehen und auf die besprochenen Reaktionstypen anwenden;
– Grundlagen der nasschemischen anorganischen Analytik verstehen und anwenden;
– Wichtige, aktuelle Fragestellungen der Ökologie und Umwelt, eingeteilt nach den verschiedenen Ökosystemen, beschreiben und bewerten.
Bereich Biowissenschaften
– die Bedeutung von Mikroorganismen für den Menschen, die Umwelt und die Technologie verstehen.
Bereich Grundlagen der Physik:
Definition und Messung von physikalischen Größen: Internationales Einheitensystem (Größengleichungen, Basiseinheiten, Vorsilben); Mechanische, elektrische, akustische, optische und thermodynamische Größen; Anwendungen.
Mechanik: Grundlagen der Translation und der Dynamik, Energie, Erhaltungssätze, insbesondere Energieerhaltung, Leistung, Wirkungsgrad, Rotation, Drehimpuls und Dreh-/Trägheitsmoment.
Ausgewählte Phänomene der Klima-/Astrophysik und Meteorologie: Entstehung und Aufbau des Universums, Himmelsmechanik, die Kepler’schen Gesetze, Gravitationsfelder, Planeten/Sterne; Entstehung und physikalische Zusammenhänge in der Erdatmosphäre, Klimatologie und Wettervorhersagen.
Erkenntnisgewinn in der Naturwissenschaft und Auswirkungen auf die Gesellschaft (anhand ausgewählter Beispiele): Beobachtung, Experiment, Hypothese, Theorie, Modell, Prognose; Entwicklung physikalischer Weltbilder (zB vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild, von der klassischen zur modernen Physik).
Bereich Grundlagen der Chemie:
Grundlegende chemische Arbeitstechniken im Labor: Unfallvermeidung, Verhalten im Notfall, Chemikalienkennzeichnung (H P Sätze).
Überblick und Anwendung von Trennmethoden, Bestimmung von Schmelz- und Siedepunkten: Chromatographie, Destillation, Filtrationen, Zentrifugation, Untersuchung von Gemischen.
Aufbau der Materie: Stoffbegriff, Element, Verbindungen, Gemische.
Stoffeigenschaften und Stöchiometrie: Chemisches Verhalten von Metallen und Nichtmetallen; SI Einheiten, Masse, Volumen, Dichte, Molare Masse, Stoffmenge, Gehaltsangaben, Umsatzberechnungen.
Chemische Phänomene im Alltag: Batterien, Osmose, Korrosion, Seifen herstellen, Lebensmittel untersuchen.
Chemische Reaktionen: Säure-Base Reaktion, Redox-Reaktion, Komplexbildungs- und Fällungsreaktionen.
Donor-Akzeptor-Konzept: im Bereich der Säure-Base Reaktionen und Redox-Reaktionen, Messung von pH-Wert und Potenzialen, Korrosionsvorgänge, Batterie-Typen.
Analytische Chemie: Fällungsreaktionen in der anorganischen Analytik und Trennungsgang.
Ökologie und Umwelt: ökologische Begriffe, Stoffkreisläufe, Ökosysteme und wichtige Analysemethoden (Luft, Wasser, Boden).
Bereich Biowissenschaften:
Mikroorganismen (Pro- und Eukaryoten, Biodiversität, Bedeutung für die Umwelt, Technologie, Mensch).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich klassische Physik
– Vorgänge und Erscheinungen in Flüssigkeiten und Gasen beobachten, unter Verwendung physikalischer Größen beschreiben und interpretieren und die notwendigen Gesetze anwenden;
– die Grundlagen der Elektrostatik inklusive der aufgestellten physikalischen Gesetze anwenden und interpretieren;
– die Funktionsweisen des elektrischen Stromkreises verstehen sowie die abgeleiteten Größen erklären.
Bereich anorganische Technologien
– die wichtigsten anorganischen Stoffe mit ihren Eigenschaften und Anwendungen benennen und deren Herstellungsverfahren beschreiben;
– Strategien zur positiven Beeinflussung chemischer Gleichgewichte an den Verfahren erkennen und aufzeigen.
Bereich klassische Physik:
Aero-/Fluidmechanik: Eigenschaften von Flüssigkeiten und Gasen, hydrostatisches Paradoxon, Auftrieb, Druck, Grundlagen der Hydraulik, Strömungen, Aerodynamik des Fliegens.
Elektrostatik: Elektrische Ladung und elektrische Kraft, das elektrische Feld, die elektrische Spannung, der Kondensator.
Der elektrische Stromkreis: Stromstärke, das Ohm’sche Gesetz, spezifischer Widerstand, Schaltung von Widerständen, elektrische Arbeit und Leistung, Messung elektrischer Größen.
Bereich anorganische Technologien:
Anorganische Rohstoffe Produkte: Schwefel, Salpeter- und Salzsäure, Natronlauge und Ammoniak.
Nichtmetalle, technische Gase: Wasserstoff, Stickstoff, Kohlenstoff.
Metalle und Halbmetalle: Eisen- und Aluminium, Silicium.
Anorganische Verfahrenstechnik: Haber-Bosch-, Doppelkontakt und Ostwald-Verfahren, Chloralkali-Elektrolyse.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich klassische Physik
– den Zusammenhang zwischen elektrischem und magnetischem Feld erklären und die auftretenden Phänomene (mathematisch) beschreiben und Laborübungen zu Schaltungs- und Messaufgaben selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten.
Bereich Thermodynamik
– thermodynamische Größen mit den dazugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben.
Bereich Festkörperphysik
– den grundlegenden Aufbau von Materialien beschreiben und die zugehörigen Grundgesetze anwenden und verstehen.
Bereich organische Chemie
– organische Verbindungen anhand ihrer Nomenklatur, funktionellen Gruppen und Reaktionstypen erkennen;
– wichtige Eigenschaften und Reaktionen von organischen Verbindungen selbst überprüfen.
Bereich klassische Physik:
Elektromagnetismus (Permanentmagnetismus, der Elektromagnet, Lorentzkraft, elektromagnetische Induktion, Anwendungsbeispiele).
Bereich Thermodynamik:
Erscheinungsform der Materie, Brown’sche Bewegung, kinetische Gastheorie, Phasenübergänge.
Bereich Festkörperphysik:
Grundlagen der Festkörperphysik.
Bereich organische Chemie:
Organische Verbindungen: Organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen (Alkane, Alkene, Alkine, Cyclische Kohlenwasserstoffe, Halogenierte Kohlenwasserstoffe, Aromaten, Alkohole und ihre Oxidationsprodukte, Organische Säuren und Amine).
Organische Analytik: Nachweisreaktionen für funktionelle Gruppen durchführen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich ausgewählte Kapitel der klassischen Physik
– basierend auf dem Wissen aus der Elektrostatik, Elektrodynamik und dem Elektromagnetismus die Entstehung von elektromagnetischen Feldern/Wellen erklären, die Maxwell’sche Feldtheorie deuten sowie das elektromagnetische Spektrum erklären;
– Experimente zu Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie zu physikalischen Feldern planen, durchführen und protokollieren und mit den zugehörigen Größen beschreiben.
Bereich organische Technologie
– organische Rohstoffe und Produkte erkennen und die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt verstehen;
– wichtige organisch-technologische Verfahren beschreiben und die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen erkennen;
– organische Produkte selbst herstellen und die Einsatzgebiete, Eigenschaften und Herstellungsverfahren dieser beschreiben.
Bereich ausgewählte Kapitel der klassischen Physik:
Elektromagnetische Felder (Freie elektrische Schwingungen, elektromagnetische Wellen, Maxwell’sche Feldtheorie, elektromagnetisches Spektrum); Schwingungen und Wellen (Schwingungs- und Wellenphänomene in der Mechanik, harmonische und nicht-harmonische Schwingungen, verschiedene Pendel, freie/erzwungene Schwingung, Reflexion und Interferenz von Wellen, Huygen’sches Prinzip).
Bereich organische Technologie:
Fossile Rohstoffe ihre Produkte (Erdöl, Erdgas, Lösungsmittel, Kunststoffe, Farbstoffe, Detergenzien); Organische Technologie (Gewinnung, Veredelung und Weiterverarbeitung fossiler Rohstoffe); Einfache organische Synthesen (Aspirin, Esther, Farbstoffe, Seifen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich ausgewählte Kapitel der klassischen Physik
– Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen mathematisch beschreiben, entsprechende Modelle anwenden und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen;
– die Phänomene der Optik mit gezielten Experimenten beobachten, anhand der Erkenntnisse Zusammenhänge ableiten und mathematisch beschreiben.
Bereich nachwachsende Rohstoffe und Ökologie
– die Gewinnung, die Herstellung, Eigenschaften und die Verarbeitung ausgewählter biogener Rohstoffe verstehen;
– organische Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen sowie die Umweltrelevanz dieser Stoffe erkennen.
Bereich ausgewählte Kapitel der klassischen Physik:
Schwingungen und Wellen (Beschreibung von Schwingungs- und Wellenphänomenen, Akustik); Optik (Entstehung des Lichts, Geometrische Optik, Wellenoptik).
Bereich nachwachsende Rohstoffe und Ökologie:
Nachwachsende Rohstoffe Ökoenergie, Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie anhand aktueller Themen, aktuelle Forschungsbereiche (Brennstoffzelle, Biokunststoffe, Biotreibstoffe, Recycling durch Mikroorganismen); Organische Umweltgifte (Pestizide, Lösungsmittel, sonstige Problemstoffe).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik
– physikalische Experimente zu thermodynamischen Phänomenen planen, durchführen und protokollieren und mit den dazugehörigen Größen (mathematisch) beschreiben, sowie einen Bezug zu technischen Anwendungen herstellen.
Bereich Biochemie
– die Struktur, die Funktion und den Energieinhalt von Biomolekülen verstehen und den Aufbau zu größeren biologischen Einheiten nachvollziehen;
– einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen und die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen;
– den Aufbau der Zellen beschreiben und die Bedeutung der Zellorganellen nachvollziehen.
Bereich Thermodynamik:
Hauptsätze der Wärmelehre, Wärmetransport, Zustandsänderungen, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Kreisprozesse.
Bereich Biochemie:
Grundlagen der Biochemie (Struktur, Eigenschaften und Funktion von Proteinen, Kohlenhydraten und Lipiden); Grundlagen der Ernährung (Lebensmittelzusatzstoffen, Wirkungsweise von Enzymen, Ernährungsmethode, Lebensmittelunverträglichkeiten); Molekulare Grundlagen der Zelle (Zellorganellen, Aufbau und funktionsweise von Zellmembranen, Zellteilung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik
– die grundlegenden Energieformen, deren Umwandlungsprozesse und daraus folgende Wirkungen begreifen.
Bereich Halbleiterphysik
– allgemeine Eigenschaften von Halbleitern und Halbleiterbauteilen kennen und verschiedene technische Anwendungen und deren Schaltungen verstehen.
Bereich Biotechnologie
– die Grundzüge des Stoffwechsels verschiedener Organismen verstehen und den Stoff- und Energietransport in der Zelle erklären;
– die Grundlagen der mikrobiellen Arbeitstechnik verstehen und anwenden;
– die Möglichkeiten zur Gewinnung von Stoffen durch biotechnologische Verfahren nachvollziehen.
Bereich Thermodynamik:
Technische Anwendungen und aktuelle gesellschaftliche Themen (Energieverwendung, Effizienzsteigerung und Klimaproblematik).
Bereich Halbleiterphysik:
Reiner/Dotierter Halbleiter, Halbleiterdiode, Transistor, weitere Halbleiterbauteile.
Bereich Biotechnologie:
Stoffwechselprozesse und Transportmechanismen (Katabolismus, Anabolismus, Fotosynthese, Energieumsatz und Stofftransport); Grundlagen mikrobieller Arbeitstechnik (Steriles Arbeiten, Herstellen von Nährmedien, überimpfen, autoklavieren); Biotechnologie und Verfahrenstechnik (ausgewählte Beispiele biotechnologisch erzeugter Produkte (Zitronensäure, Penicillin, Insulin, Lebensmitteltechnologie)).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich klassische Physik
– die mathematischen Methoden auf komplexe Problemstellungen aus diversen Bereichen der Physik anwenden.
Bereich moderne Physik
– Grundzüge ausgewählter Kapitel der modernen Physik beschreiben und ihre Auswirkungen auf die Technik darstellen.
Bereich Genetik und Gentechnik
– den Bau und die Funktionen biochemisch relevanter Moleküle verstehen;
– den Nutzen und die Gefahren der Gentechnik kritisch hinterfragen;
– die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege anführen.
Bereich klassische Physik:
Komplexere mathematische Aufgabenstellungen zu physikalischen Phänomenen.
Bereich moderne Physik:
Atom-, Kern- und Teilchenphysik, Quantenphysik, Relativitätstheorie.
Bereich Genetik und Gentechnik:
Molekulare Grundlagen der Genetik (Aufbau und Funktionen von Nukleinsäuren, DNA, RNA, Proteinbiosynthese (natürlich, technisch), analytische Methoden (Elektrophorese)); Ausgewählte Beispiele der Gentechnik (CRISPR Cas9, PCR, sequenzieren).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich klassische und moderne Physik
– die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies darstellen und begründen.
Bereich Grundlagen der Pharmachemie
– die Wirkungsweise von pharmazeutischen Produkten anhand ausgewählter Beispiele erklären und nachvollziehen;
– den Entwicklungsprozess von Medikamenten analysieren und bewerten.
Bereich klassische und moderne Physik:
Erkenntnisse und Entwicklungen aktueller und zukünftiger Problemstellungen in der Physik.
Bereich Grundlagen der Pharmachemie:
Pharmazeutische Produkte (Einteilung der Pharmaka in Gruppen, Antibiotika, Schmerzmittel).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung
– normgerechte Zeichnungen lesen und Abbildungsmethoden erklären;
– unter Anwendung von Abbildungsmethoden einfache Konstruktionsaufgaben lösen;
– mit Hilfe von CAD-Systemen einfache Konstruktionsaufgaben lösen.
Bereich Bauteilgestaltung:
Grundbegriffe der Konstruktion, Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Objekte, Erfassen einfacher technischer Körper unter Anwendung von CAD-Systemen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– unter Anwendung von CAD-Systemen Maschinenelemente, technische Bauteile und einfache Baugruppen normgerecht darstellen;
– grundlegende Maschinenelemente erklären.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Statik auf einfache technische Anwendungsfälle anwenden;
– ebene Kraftsysteme hinsichtlich Ermittlung der Resultierenden sowie Berechnung von unbekannten Kräften analysieren.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Zusammenstellungszeichnungen, Darstellen einfacher technischer Körper unter Anwendung von CAD-Systemen, Grundlegende Maschinenelemente.
Bereich Mechanik:
Grundbegriffe der Statik: Kraft, Moment, Resultierende und unbekannte Kräfte in ebenen Kraftsystemen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung durchführen;
– grundlegende Maschinenelemente erklären.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Festigkeitslehre anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Zusammenstellungszeichnungen, Darstellen technischer Körper unter Anwendung von CAD-Systemen, Grundlegende Maschinenelemente, Einfache Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen.
Bereich Mechanik:
Einführung in die Festigkeitslehre: Grundbeanspruchungsarten erkennen und berechnen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung durchführen;
– grundlegende Maschinenelemente erklären.
Bereich Mechanik
– die Grundgesetze der Festigkeitslehre anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Darstellen technischer Bauteile unter Anwendung von CAD-Systemen, Grundlegende Maschinenelemente, Einfache Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen und einfache Bewegungssimulationen.
Bereich Mechanik:
Festigkeitslehre: Grundbeanspruchungsarten und zusammengesetzte Beanspruchungen berechnen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung und Bewegungsanalyse durchführen;
– grundlegende Maschinenelemente erklären.
Bereich Mechanik
– die kinematischen Grundbegriffe erklären und auf technische Bewegungsvorgänge anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Darstellen technischer Bauteile unter Anwendung von CAD-Systemen, Grundlegende Maschinenelemente, Einfache Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen und einfache Bewegungssimulationen.
Bereich Mechanik:
Kinematik: Kinematische Größen, Anwendung auf technische Bewegungsvorgänge.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung und Bewegungsanalyse durchführen;
– grundlegende Maschinenelemente erklären.
Bereich Mechanik
– die kinetischen Grundbegriffe erklären und anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Darstellen technischer Bauteile unter Anwendung von CAD-Systemen, Grundlegende Maschinenelemente, Einfache Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen und einfache Bewegungssimulationen.
Bereich Mechanik:
Kinetik: Kinetische Größen, Anwendung auf einfache technische Anwendungsfälle.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung und Bewegungsanalyse durchführen;
– grundlegende Maschinenelemente erklären.
Bereich Mechanik
– die kinetischen Grundbegriffe auf technische Bewegungsvorgänge anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Darstellen technischer Bauteile unter Anwendung von CAD-Systemen, Grundlegende Maschinenelemente, Einfache Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen und einfache Bewegungssimulationen.
Bereich Mechanik:
Kinetik: Kinetische Größen auf technische Bewegungsvorgänge anwenden.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung, Fluid- und Wärmeströmung durchführen.
Bereich Mechanik
– die Grundbegriffe der Hydromechanik erklären und anwenden;
– die Grundbegriffe der Thermodynamik erklären und anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen.
Bereich Mechanik:
Hydromechanik: Fluideigenschaften, Hydrostatik, Hydrodynamik; Thermodynamik: Gasgesetze, Hauptsätze.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente
– mit Hilfe von CAD-Systemunterstützung einfache FEM-Simulationen hinsichtlich der Bauteilbeanspruchung, Fluid- und Wärmeströmung durchführen.
Bereich Mechanik
– die Grundbegriffe der Hydromechanik anwenden;
– die Grundbegriffe der Thermodynamik anwenden.
Bereich Baugruppengestaltung und Maschinenelemente:
Bauteilanalyse mit FEM-Simulationen.
Bereich Mechanik:
Kenntnisse fachübergreifend anwenden.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ökologie
– die Grundlagen der Ökologie, des Klimaschutzes und des Klimawandels beschreiben.
Bereich Ökologie:
Grundlagen der Ökologie, Klimawandel, Klimaschutz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf mechanischer Grundoperationen erklären und können mechanische Grundoperationen auslegen;
– das Zusammenwirken von verfahrenstechnischen Grundoperationen und Verfahrenskombinationen erklären und können Komponenten auswählen und kombinieren.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Grundoperationen der mechanischen Verfahrenstechnik (Zerkleinern, Klassieren, Sortieren, Agglomerieren, Entwässern); Partikelabscheidung aus Flüssigkeiten und Gasen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf der thermischen Trennverfahren erklären und thermische Trennverfahren auslegen;
– Komponenten auswählen und kombinieren.
Bereich technisches Recycling
– die Verfahren des Wertstoffrecyclings allgemein beschreiben.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Grundoperationen der thermischen Verfahrenstechnik und Arbeitsweisen von Aggregaten.
Bereich technisches Recycling:
Überblick zum Recycling von Wertstoffen.
6. Semester: Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Prozessablauf der chemischen Trennverfahren und der chemischen Prozesse erklären und chemische Trennverfahren auslegen;
– Komponenten auswählen und kombinieren;
– den Energieumsatz chemischer Reaktionen berechnen.
Bereich technisches Recycling
– die technischen Grundlagen des Wertstoffrecycling erklären.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Grundzüge der chemischen Thermodynamik; Grundoperationen der chemischen Verfahrenstechnik.
Bereich technisches Recycling:
Technische Grundlagen des Wertstoffrecyclings.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Ablauf biotechnologischer Prozesse erklären;
– die wesentlichen aerobe und anaerobe Verfahren beschreiben;
– Komponenten auswählen und kombinieren;
– Produktionsprozesse anhand von Messgrößen kontrollieren, steuern und optimieren.
Bereich Ökologie
– die Entstehung, Toxizität und Wirkungsweisen von Umweltschadstoffen erklären.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Mikrobiologische Grundlagen und Prozesse; aerobe und anaerobe Verfahren.
Bereich Ökologie:
Umweltschadstoffe.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Ablauf einer Abgas- und Abwasserreinigung erklären;
– Komponenten auswählen und kombinieren;
– den Aufbau, die Wirkungsweise und den Ablauf von biologischen Prozessen und Verfahren erklären.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Abgas- und Abwasserreinigung; grundlegende Prozesse der biologischen Verfahrenstechnik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– Sicherheitstechnik für verfahrenstechnische Anwendungen im Bereich Umwelt, Recycling und Metallurgie sowie Werkstofftechnik und Rohstofftechnik auswählen und kombinieren;
– Schwachstellen, Gefahren und Optimierungspotenziale bei verfahrenstechnischen Anwendungen im Bereich Umwelt, Recycling und Metallurgie sowie Werkstofftechnik und Rohstofftechnik erkennen;
– eine Grobplanung verfahrenstechnischer Prozesse durchführen.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Sicherheitstechnik; Optimierung von verfahrenstechnischen Konzepten im Bereich Umwelt, Recycling und Metallurgie sowie Werkstofftechnik und Rohstofftechnik.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen
– Konzepte der Umwelttechnik- und Verfahrenstechnik anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich verfahrenstechnische Grundlagen:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der Umwelt- und Verfahrenstechnik.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme
– die Grundlagen zu Energieformen, Energienutzung und Umwandlung erklären.
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme:
Grundlagen zu Energieformen; Energienutzung und Umwandlung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme
– die wichtigsten erneuerbaren Energien erklären;
– die Möglichkeiten der Energiegewinnung und deren Auswirkung auf die Umwelt erklären.
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme:
Grundlagen zur alternativen Energieumwandlung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme
– Funktionsweisen der wesentlichen alternativen Speichersysteme beschreiben;
– moderne und ökologische Methoden der Energiespeicherung auswählen.
Bereich elektrische Energietechnik
– Grundlagen der Elektrotechnik verstehen;
– elektrische Anlagen beschreiben;
– Aufbau und Funktionsweise von Batteriesystemen beschreiben.
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme
Alternative Speichersysteme.
Bereich elektrische Energietechnik:
Grundlagen für elektrische Anlagen und Netze; Batteriesysteme.
6. Semester: Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik
– Eigenschaften der wichtigsten Brennstoffe erklären;
– chemische und physikalische Vorgänge der Verbrennung erklären;
– die Grundlagen der Verbrennungstechnik und die wichtigsten Brennersysteme erklären.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik:
Brennstoffe; Chemie und Physik der Verbrennung; Verbrennungsrechnung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiemanagement
– ökologischen und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge der Energiewirtschaft verstehen.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik
– die Grundgesetze und die unterschiedlichen Arten der Wärmeübertragung erklären und anwenden;
– einfache thermodynamische Zustandsänderungen berechnen.
Bereich Energiemanagement:
Energiewirtschaft.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik:
Wärmeübergang und -übertragung; thermodynamische Zustandsänderungen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiemanagement
– den Aufbau, Abläufe und Prozesse im Rahmen eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 verstehen.
Bereich elektrische Energietechnik
– intelligente Stromnetze beschreiben und verstehen;
– Konzepte und ökologische Aspekte der E-Mobilität beschreiben.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik
– einfache Kreisprozesse berechnen und analysieren;
– Stoff- und Energiebilanzen für unterschiedliche Prozesse berechnen.
Bereich Energiemanagement:
Energiemanagementsystem ISO 50001.
Bereich elektrische Energietechnik
Smart Grid, E-Mobilität.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik:
Stoff- und Energiebilanzen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Energiemanagement
– Systeme der erneuerbaren Energieerzeugung und Übertragung benennen, erklären und bewerten;
– moderne und ökologische Energiekonzepte für Verkehr und Industrie entwickeln.
Bereich Energiemanagement:
Alternative Energieträger; erneuerbare Energiesysteme und -konzepte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme
– Konzepte der Energietechnik anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich Energiemanagement
– Konzepte für ein Energiemanagementsystem anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik
– Konzepte der Energietechnik anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich erneuerbare Energie- und Speichersysteme:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der erneuerbaren Energiesysteme.
Bereich Energiemanagement:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich eines Energiemanagementsystems.
Bereich thermische Energie- und Prozesstechnik:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der thermischen Energietechnik.
I. bis V. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs zu den Jahrgängen, Semestern und Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der festzulegenden Projekte und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
– Projekte mit Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Gegenständen realisieren, dabei Fachgebiete vernetzen sowie Methoden, Produktions- und Betriebsmittel anwendungskonform einsetzen;
– die Methoden des Projektmanagements mit ständig alternierenden Phasen von Lernen, Anwenden und Anpassen umsetzen;
– Aufgaben im Team wahrnehmen;
– Projekte dokumentieren.
Durchführung von Projekten mit fachpraktischem Bezug, Anwendung von Methoden des Projektmanagements, Vernetzung und Vertiefung von Fachgebieten, anwendungskonformer und bedarfsorientierter Einsatz von Produktions- und Betriebsmitteln, regelmäßige Evaluierung der Ergebnisse.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs zu den Jahrgängen, Semestern und Kompetenzmodulen erfolgt nach Maßgabe der festzulegenden Projekte und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten
I. bis V. Jahrgang:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Übungen aus der Lebensrealität der Schüler/innen, die Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Gegenständen betreffen, zielgerichtet durchführen, dabei Fachgebiete vernetzen sowie Methoden, Arbeitsmittel anwendungskonform einsetzen;
– die Methoden des Projektmanagements mit ständig alternierenden Phasen von Lernen, Anwenden und Anpassen umsetzen;
– Aufgaben im Team wahrnehmen;
– Projekte dokumentieren.
Durchführung von Projekten mit fachlichem Bezug, Anwendung von Methoden des modernen Projektmanagements, Vernetzung und Vertiefung von Fachgebieten, anwendungskonforme und bedarfsorientierte Umsetzung und Durchführung, regelmäßige Evaluierung der Ergebnisse.
Die in den Bildungs- und Lehraufgaben angeführten Kompetenzen und der entsprechende Lehrstoff der Seminare erfordern eine Abstimmung mit dem allgemeinbildenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsziel.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden alternativen Pflichtgegenstände in die jeweiligen Kompetenzmodule erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– Metallische Werkstoffe einteilen und deren Anwendungsgebiete erklären und analysieren;
– grundlegende Eigenschaften von Struktur- und Funktionswerkstoffen beschreiben;
– Metallanwendungen in ausgewählten Bereichen (High-Tech Werkstoffe für Mobilität, Leichtbau, Urbanisierung mit Stahl) definieren und beschreiben.
Bereich Metallkunde:
Einteilung und Anwendungen metallischer Werkstoffe, Eigenschaften von Struktur- und Funktionswerkstoffen, Anwendung metallischer Werkstoffe in ausgewählten Gebieten (High-Tech-Werkstoffe im Bereich Mobilität, Leichtbau, Urbanisierung mit Stahl).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– grundlegende metallurgische Diagramme und Schaubilder lesen, anwenden und analysieren;
– ausgewählte Arten zur Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe beschreiben und differenzieren.
Bereich Metallkunde:
Grundlegende metallurgische Diagramme (Eisen-Kohlenstoff-Diagramm) und Schaubilder (Gefügeschaubilder, ZTU-Schaubilder), Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallkunde
– den Einfluss verschiedener Legierungselemente auf Eigenschaften der Stähle beschreiben.
Bereich Herstellungstechnologie
– Herstellungswege zur Erzeugung von Stählen im Gebäudebau (zB Baustählen) beschreiben.
Bereich Metallkunde:
Einfluss von Legierungselementen auf Eigenschaften der Stähle.
Bereich Herstellungstechnologie:
Werkstofftechnische Beschreibung ausgewählter Produkte (zB Baustähle, Warmarbeitsstähle usw.).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stähle
festigkeitssteigernde Mechanismen als Grundlage zur Herstellung hochfester Stähle für den Leichtbau erklären und analysieren.
Bereich Nichteisenlegierungen
– Werkstofftechnik von Nichteisenmetallen (Guss- und Knetlegierungen) und deren Einsatzgebiete beschreiben und erklären.
Bereich Stähle:
Mechanismen zur Festigkeitssteigerung in hochfesten Stählen für den Leichtbau.
Bereich Nichteisenlegierungen:
Werkstofftechnik von Nichteisenmetallen (zB Aluminium und Kupfer, Guss- und Knetlegierungen), Einsatzbereiche.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Stähle
– Hochfeste Stähle beschreiben und analysieren;
– Stähle im Werkzeugbau, der Lebensmittel- und chemischen Industrie sowie Medizintechnik (Werkzeugstähle und korrosionsbeständige Stähle) erklären und analysieren.
Bereich Stähle:
Werkstofftechnik ausgewählter Produkte (hochfester Stähle, Werkzeugstähle, korrosionsbeständiger Stähle).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sonderwerkstoffe und Beschichtungen
– Werkstofftechnik und Pulvermetallurgie von Hartmetallen und deren Anwendungen beschreiben;
– Verfahren zur Herstellung spezieller Beschichtungen metallischer Werkstoffe beschreiben und deren Anwendungsgebiete definieren und analysieren.
Bereich Sonderwerkstoffe und Beschichtungen:
Herstellungswege und Werkstofftechnik ausgewählter Produkte (Hartmetalle), Verfahren zur Beschichtung metallischer Werkstoffe.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik
– die Stahlerzeugungsrouten beschreiben;
– die Einsatzstoffe für die Stahlerzeugung benennen und begründen;
– die Prozesse und Verfahren der Eisenerzreduktion und die daraus entstehenden Produkte beschreiben und analysieren.
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
Bedeutung von Stahl als High-Tech-Werkstoff, Erklären der klassischen und zukünftigen Stahlerzeugungsroten mit Bezug auf den Einsatz von Wasserstoff, Eisenträger und sonstige Betriebsstoffe für die Stahlerzeugung einschließlich Sinter und Pellets für den Hochofenprozess, der Hochofen und seine Produkte, Eisenschwammerzeugung, Roheisenvorbehandlung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik
– Vorgänge und Aggregate der Primärschmelzmetallurgie erklären.
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
LD-Konverter und Elektrolichtbogenofen (physikalisch-chemische Grundlagen sowie deren Anwendung für das Frischen und Prozessführung), Anlagentechnik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik
– die Verfahrenstechnik für modernes Stahldesign im Bereich der Sekundärmetallurgie erklären und analysieren;
– die Grundlagen und Diagramme der hydro- und pyrometallurgischen Gewinnungs- und Raffinationsprozesse anwenden;
– die Technologie bei der primären Erzeugung und des Recyclings der wichtigsten Nichteisenmetalle beschreiben und erklären.
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
Warum, Ziel, Aufgaben sowie die Kernprozesse und -verfahren einer modernen Sekundärmetallurgie benennen und beschreiben.
Reduktion (Kohlenstoff, Wasserstoff, Metallothermie), Schlackenmetallurgie, Konvertieren und Raffination.
Grundlagen von Laugung, Raffinations- und Gewinnungselektrolyse, Solventextraktion. Fällung, Zementation.
Verfahrenstechnologien bei der Vorbereitung zur Reduktion sowie grundlegende Prozesse der Reduktions- und Raffinationsmetallurgie von Nichteisenmetallen.
Aufbereitungs-, Verwertungs- und Raffinationsprozesse beim Recycling von Nichteisenmetallen.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik
– die Verfahrenstechnik für modernes Stahldesign im Bereich der Gießtechnik erklären und analysieren;
– die Technologie bei der primären Erzeugung und des Recyclings der wichtigsten Nichteisenmetalle beschreiben und erklären und analysieren.
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
Grundlagen der Erstarrung, Gießen in der industriellen Praxis mit Strang- und Blockguss, Sondergießverfahren.
Verfahrenstechnik beim Recycling und er primären Gewinnung von Nichteisenmetallen. Recycling von metallhaltigen Reststoffen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik
– metallurgische Sonderverfahren für die Erzeugung anspruchsvoller Produkte erklären;
– Recyclingtechnologie erklären und richtig für entsprechende Fragestellungen auswählen.
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
Umschmelzverfahren, Vakuuminduktionsofen, Triple-Melting.
Recyclingprozesse für ausgewählte Reststoffe, Multimetallrückgewinnung.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
– einen Ausblick auf die Metallgewinnung in der Zukunft geben;
– Stoffströme in der Metallurgie verstehen und erklären.
Bereich Metallurgische Prozess- und Verfahrenstechnik:
Recycling, Zukunftstechnologien der Stahlerzeugung mit Wasserstoff, Energie- und Massenbilanzen, Vernetzung von Stoffströmen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– grundlegende Fertigungsverfahren zur Verarbeitung metallischer Werkstoffe (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen usw.) erklären, beschreiben und ausführen.
Bereich Gießereitechnik
– ausgewählte Ofentypen beschreiben und erklären.
Bereich Fertigungstechnik:
Fertigungsverfahren zur Verarbeitung metallischer Werkstoffe wie Urformen, Umformen, Trennen und Fügen.
Bereich Gießereitechnik:
Ofentypen in Gießereien.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „Fertigungstechnik“ (Grundlegende Bearbeitungsverfahren in Ergänzung und in Abstimmung mit der Fachtheorie).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Gießereitechnik
– ausgewählte Verfahren der Urformung (Gießen, Pulvermetallurgie) beschreiben und anhand von dabei erzeugten Produkten erklären und analysieren;
– Halbzeuge und Fertigerzeugnisse definieren und unterscheiden.
Bereich Gießereitechnik:
Ausgewählte urformende Fertigungsverfahren (Gießverfahren, Pulvermetallurgie) zur Verarbeitung metallischer Werkstoffe und jeweils hergestellte Produkte, Halbzeuge und Fertigerzeugnisse mit Beispielen.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „Fertigungstechnik“ (Grundlegende Bearbeitungsverfahren in Ergänzung und in Abstimmung mit der Fachtheorie).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– Grundbegriffe in der Umformtechnik erklären und anwenden;
– ausgewählte Verfahren der Umformtechnik (Walzverfahren) beschreiben und anhand von dabei erzeugten Produkten analysieren.
Bereich Fertigungstechnik:
Grundlegende Vorgänge in der Umformtechnik, ausgewählte umformende Fertigungsverfahren (Walverfahren) zur Verarbeitung metallischer Werkstoffe und erzeugte Produktgruppen.
Bereich Fertigungstechnik:
Werkstätte „Fertigungstechnik“ (Grundlegende Bearbeitungsverfahren in Ergänzung und in Abstimmung mit der Fachtheorie).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– ausgewählte Verfahren der Umformtechnik (Schmiedeverfahren, Pressen, Tiefziehen) beschreiben und anhand von dabei erzeugten Produkten differenzieren;
– spezielle Verfahren (thermomechanische Behandlung) als Teil der Leichtbautechnologie erklären und analysieren.
Bereich Fertigungstechnik:
Ausgewählte umformende Fertigungsverfahren (Schmiedeverfahren, Pressen, Tiefziehen) zur Verarbeitung metallischer Werkstoffe und erzeugte Produkte, thermomechanische Behandlung als Teil der Leichtbautechnologie.
Werkstätte „Fertigungstechnik“ (Grundlegende Bearbeitungsverfahren in Ergänzung und in Abstimmung mit der Fachtheorie).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– Fügeverfahren als Teil der Leichtbautechnologie beschreiben und analysieren.
Bereich Industriewirtschaft
– Grundbegriffe in der Betriebs- und Mitarbeiterführung erklären und anwenden (Personalplanung, I-H-Management, Kommunikation am Arbeitsplatz).
Bereich Fertigungstechnik:
Fügeverfahren und Fügen im Leichtbau.
Bereich Industriewirtschaft:
Betriebs- und Mitarbeiterführung (Personalplanung, I-H-Management, Kommunikation am Arbeitsplatz).
Werkstätte „Fertigungstechnik“ (Grundlegende Bearbeitungsverfahren in Ergänzung und in Abstimmung mit der Fachtheorie).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungstechnik
– Grundlagen der Additiven Fertigung (3D-Druck) in Theorie und Praxis beschreiben.
Bereich Industriewirtschaft
– Grundbegriffe in der Betriebs- und Mitarbeiterführung erklären und anwenden (Change-Management, Investitionskostenrechnung).
Bereich Fertigungstechnik:
Additive Fertigung (3D-Druck).
Bereich Industriewirtschaft:
Betriebs- und Mitarbeiterführung (Change-Management, Investitionskostenrechnung).
III. Jahrgang
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sustainability
– den ökologischen Rucksack von Produkten und Prozessen bestimmen;
– den ökologischen Fußabdruck von Produkten und Prozessen berechnen.
Bereich Sustainability:
Ökologischer Rucksack, Ökologischer Fußabdruck.
6. Semester: Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sustainability
– die wichtigsten Prozesse der Kreislaufwirtschaft beschreiben;
– Bewertungsmethoden in der Ökobilanzierung verstehen und anwenden.
Bereich Sustainability:
Kreislaufwirtschaft; Ökobilanzierung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Managementsysteme
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Umweltmanagementsystems erläutern;
– Grundzüge des Umweltrechts beschreiben.
Bereich Managementsysteme:
Umweltmanagement, Umweltrecht.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Managementsysteme
– Konzepte zur Abfallreduktion verstehen;
– Lebenszyklusanalysen für Produkte ermitteln.
Bereich Managementsysteme:
Life Cycle Thinking; Life Cycle Analysis; Zero Waste Production.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Managementsysteme
– soziale, ökologische und ökonomische Komponenten des CSR-Konzeptes verstehen;
– Voraussetzungen, Inhalt und Ablauf der Zertifizierung eines betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagementsystems nach ISO 26000 erläutern.
Bereich Managementsysteme:
ISO 26000, Nachhaltigkeitsbericht, Corporate Social Responsibility.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sustainability
– nachhaltige Konzepte für Produkte und Prozesse anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich Managementsysteme
– Konzepte für Managementsysteme anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich Sustainability:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der Sustainability.
Bereich Managementsysteme:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der Managementsysteme.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Aggregate der mechanischen Verfahrenstechnik auslegen;
– Grundfließbilder erklären und erstellen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Aggregate und Verfahren der mechanischen Verfahrenstechnik (Zerkleinerungsmaschinen, Korngrößenanalyse).
6. Semester: Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Aggregate der mechanischen Verfahrenstechnik auslegen;
– Grundfließbilder erklären und erstellen.
Bereich Verfahrenstechnik:
Aggregate und Verfahren der mechanischen Verfahrenstechnik (Apparate der Schwerkraft- und Fliehkraftsedimentation, Filterapparate für Suspensionen).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Aggregate der chemischen und thermischen Verfahrenstechnik auslegen;
– Grundfließbilder erklären und erstellen.
Bereich stoffliche Verwertung
– Recyclingprozesse bei der Wiederverwertung ausgewählter Werkstoffe anwenden.
Bereich Verfahrenstechnik:
Aggregate und Verfahren der chemischen und thermischen Verfahrenstechnik (Trockner, Verdampfer, Destillation, Rektifikation).
Bereich stoffliche Verwertung:
Metallrecycling; Kunststoffrecycling.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Aggregate der chemischen und thermischen Verfahrenstechnik auslegen;
– Grundfließbilder erklären und erstellen;
– mikrobiologische Prozesse erklären.
Bereich stoffliche Verwertung
– Recyclingprozesse von flüssigen und gasförmigen Stoffen; Inertstoffrecycling; Recycling von Papier und Pappe erklären.
Bereich Verfahrenstechnik:
Aggregate und Verfahren der chemischen und thermischen Verfahrenstechnik (Flüssig-Flüssig-Extraktion, Sorption, Absorption, Reaktionssysteme und Apparate); Biologische Verfahren (Fermentation, Aufarbeitung der Bioprodukte).
Bereich stoffliche Verwertung:
Recyclingprozesse bei der Wiederverwertung von organischen Lösemitteln und lösemittelhaltigen Abfällen, Recycling von Mineralölen, Lösemittelrückgewinnung aus Dämpfen und Abluft; Säuren und Beizlösungen, Glas, Baustoffe, Papier, Pappe und Verbundverpackungen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– die energetische Verwertung von festen Abfällen beschreiben.
Bereich stoffliche Verwertung
– Recyclingprozesse von Elektroschrott und Elektronikaltgeräte erklären;
– Recyclingprozesse von Altfahrzeugen erklären.
Bereich Verfahrenstechnik:
Monoverbrennung von festen Abfällen; Thermische Abfallbehandlung durch Pyrolyse oder Vergasung; Mitverbrennung von Abfällen und Einsatz von Ersatzbrennstoffen.
Bereich stoffliche Verwertung:
EU-Altfahrzeugrichtlinie; Shredderschwer- und Leichtfraktion; WEEE-Richtlinie; mechanische Aufbereitung, Schmelztechnik, Pyrolyse und Löseprozesse von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfahrenstechnik
– Konzepte für die Verfahrenstechnik anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich stoffliche Verwertung
– Konzepte der stofflichen Verwertung anhand aktueller Fallbeispiele erstellen und anwenden.
Bereich Verfahrenstechnik:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der erneuerbaren Energiesysteme.
Bereich stoffliche Verwertung:
Projekte und Fallbeispiele im Bereich der stofflichen Verwertung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltanalytik
- Probenahmetechniken und Varianten der Probenvorbereitung beschreiben und diese für ausgewählte Fragestellungen anwenden.
Bereich Umweltanalytik:
Probenahme von Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen; Probenvorbereitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltanalytik
– die Grundlagen analytischer Schnelltests verstehen und diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie deren Ergebnisse auswerten und bewerten;
– die Grundlagen instrumenteller Analysenmethoden verstehen und diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie deren Ergebnisse auswerten und bewerten.
Bereich Umweltanalytik:
Analytische Schnelltests; Instrumentelle Analytik.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltanalytik
– die Grundlagen der klassischen Verfahren der Umweltanalytik verstehen und diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie deren Ergebnisse auswerten und bewerten.
Bereich Umweltanalytik:
Klassische Verfahren der Umweltanalytik.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltanalytik
– Maßnahmen des primären und sekundären Schallschutzes beschreiben;
– die Grundlagen der Messung von Geräuschemissionen verstehen und diese für einfache Fragestellungen anwenden sowie deren Ergebnisse auswerten und bewerten;
– Messungen nicht elektrischer Größen mittels geeigneter Sensoren durchführen.
Bereich Umweltanalytik:
Lärmschutz und Messung von Geräuschemissionen; Onlineanalytik.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltanalytik
– technische Berechnungen für ausgewählte Problemstellungen durchführen und die Ergebnisse bewerten;
– Auswertungen von Messergebnissen durchführen und validieren.
Bereich Umweltanalytik:
Spezielle technische Berechnungen aus dem Fachgebiet Umwelttechnik, statistische Auswertung von Versuchsergebnissen, Validierung von Verfahren.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Umweltanalytik
– technische Berechnungen für ausgewählte Problemstellungen durchführen und die Ergebnisse bewerten.
Bereich Umweltanalytik:
Umweltanalytische Problemlösungsstrategien (Probenahme, Aufschlussverfahren, Anreicherungs- und Trenntechniken, Methodenwahl).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Medizintechnik
– Materialien für Medizinanwendungen beschreiben.
Bereich Smart Materials
– Hybride Materialien beschreiben.
Bereich Materialien der Medizintechnik:
Eigenschaften, Aufbau und Einsatzgebiete von Materialien für Implantate (mechanische und optische Eigenschaften, Oberflächenbeschaffenheit; Beschichtungen); Biokompatibilität.
Bereich Smart Materials:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von hybriden Materialien (Wechselwirkungen zwischen organischen und anorganischen Materialien; Sol-Gel-Prozesse).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Medizintechnik
– Materialien für Medizinwandungen mit biologischem Ursprung auswählen.
Bereich Smart Materials
– Hybride Materialien auswählen.
Bereich Materialien der Medizintechnik:
Eigenschaften, Aufbau und Einsatzgebiete von Materialien biologischen Ursprungs (Prozesstechnik und Materialcharakterisierung).
Bereich Smart Materials:
Vergleich von hybriden Materialien (Kombinationsmaterialien aus synthetischen und biologischen Komponenten, bioaktive Funktionalisierung von Materialien).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Informationstechnologie
– Materialien für Anwendungen der Informationstechnologie auswählen und vergleichen.
Bereich Smart Materials
– Materialien die mit der Umwelt interagieren beschreiben.
Bereich Materialien der Informationstechnologie:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von Halbleitermaterialien (siliziumbasierende Halbleiterbauteile, organische Halbleiter (Organic Light Emitting Diode (OLED)).
Bereich Smart Materials:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von funktionalen Ober- und Grenzflächen (funktionale Oberflächen und Filme, Beschichtungsverfahren (Physical Vapor Deposition (PVD), Chemical Vapor Deposition (CVD), Nasschemische Beschichtung, Galvanik, Halbleiterdotierung, Drucktechnik).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Informationstechnologie
– Materialien für Anwendungen der Informationstechnologie analysieren.
Bereich Smart Materials
– Materialien die mit der Umwelt interagieren analysieren.
Bereich Materialien der Informationstechnologie:
Anwendung von Halbleitermaterialien und Einsatz von smart Materials (Sensortechniken, transparente und biegsame Elektronikkomponenten, Piezomaterialien, Bauelemente).
Bereich Smart Materials:
Strukturierung und Funktionalisierung von Ober- und Grenzflächen (Mikro- und nanostrukturierte Materialien und Oberflächen: selbstorganisierte Oberflächenstrukturen, Oberflächenstrukturierung mittels Elektronenstrahl, Oberflächencharakterisierung).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Medizintechnik
– den Einsatz von Materialien für Medizinwandungen beurteilen.
Bereich Smart Materials
– neue Materialkategorien beschreiben.
Bereich Materialien der Medizintechnik:
Einsatzgebiete von Medizinanwendungen im Bereich Prothetik (Haltbarkeit, Verschleißmechanismen, (keramische) Beschichtungen, selbstheilende Materialien; Kombination von Sensorik und Aktorik).
Bereich Smart Materials:
Neue Materialkategorien (shape-memory und superelastische Materialien, nicht-Newtonsche Fluide, Metallschäume, super-hydrophobe Materialien, Meta-Materialien).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Informationstechnologie
– Materialien mit Informationstechnologie zu intelligenten Materialien kombinieren.
Bereich Smart Materials
– neue Materialkategorien beschreiben.
Bereich Materialien der Informationstechnologie:
Materialien in Kombination mit Informationstechnologie (Micro-electromechanical Systems (MEMS): Mikrosensoren, Mikroaktuatoren, Mikrostruktur und Mikroelektronik).
Bereich Smart Materials:
Neue Materialkategorien (Hochleistungskeramiken, Gläser, amorphe Metalle, carbon nanotubes, magnetokalorische Materialien, Superholz).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Mobilität
– Materialien für Mobilitätsanwendungen im Bereich Automobil beschreiben.
Bereich Materialien für Life Style und Sport
– Materialien für Anwendungen im Sport beschreiben.
Bereich Materialien der Mobilität:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von Strukturmaterialien für Automobilanwendungen (Karosserie).
Bereich Materialien für Life Style und Sport:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von Strukturmaterialien für Sportanwendungen (Geeignete Werkstoffwahl zur Leistungsoptimierung im Spitzen- und Breitensport).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Mobilität
– Materialien für Mobilitätsanwendungen im Bereich Automobil auswählen.
Bereich Materialien für Life Style und Sport
– Materialien für Anwendungen im Sport auswählen.
Bereich Materialien der Mobilität:
Eigenschaften, Aufbau und Veredelung von Strukturmaterialien für Automobilanwendungen (Motor, Achsen, Wellen).
Bereich Materialien für Life Style und Sport:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von Strukturmaterialien für Sportanwendungen (Verbundwerkstoffe, Strukturkeramiken).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Mobilität
– Materialien für Mobilitätsanwendungen im schienengebundenen Bereich analysieren.
Bereich Materialien der Energie- und Umwelttechnik
– Materialien für Anwendungen in der Energie- und Umwelttechnik beschreiben und vergleichen.
Bereich Materialien der Mobilität:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von Strukturmaterialien für Anwendungen in der schienengebundenen Mobilität (Einsatz von Wärmebehandlungsverfahren für die Beeinflussung der mechanischen Eigenschaften).
Bereich Materialien für Energie- und Umwelttechnik:
Eigenschaften, Aufbau und Beeinflussung von Strukturmaterialien für Energie- und Umwelttechnikanwendungen im Bereich Energieerzeugung (nuklear, fossil, regenerativ); Korrosion.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Mobilität
– Materialien für Mobilitätsanwendungen im schienengebundenen Bereich analysieren (Schiene).
Bereich Materialien der Energie- und Umwelttechnik
– Materialien für Anwendungen in der Energie- und Umwelttechnik analysieren.
Bereich Materialien der Mobilität:
Eigenschaften, Aufbau und Veredelung von Strukturmaterialien für Anwendungen in der schienengebundenen Mobilität (Einsatz von Oberflächenwärmebehandlungsverfahren für die Beeinflussung der mechanischen Eigenschaften).
Bereich Materialien für Energie- und Umwelttechnik:
Eigenschaften, Aufbau und Veredelung von Strukturmaterialien für Energie- und Umwelttechnikanwendungen im Bereich Energiewandlung (Gasturbinen, Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, Thermoelektrika); Tribologie.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Mobilität
– den Einsatz von Materialien für Mobilitätsanwendungen im Bereich der Luft- und Raumfahrt beurteilen.
Bereich Materialien der Energie- und Umwelttechnik
– den Einsatz von Materialien für Anwendungen in der Energie- und Umwelttechnik beurteilen.
Bereich Materialien für Life Style und Sport
– Materialien für Anwendungen im Fashion-Bereich analysieren und vergleichen.
Bereich Materialien der Mobilität:
Einsatz von Strukturmaterialien für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt (Flugzeugtriebwerke, Flugzeugaufbau, Radaufhängungen).
Bereich Materialien für Energie- und Umwelttechnik:
Einsatz von Strukturmaterialien für Energie- und Umwelttechnikanwendungen im Bereich Energieverteilung (Stromleitung und Transformierung). Hochtemperaturanwendungen.
Bereich Materialien für Life Style und Sport:
Einsatz von Strukturmaterialien für Fashion-Anwendungen (Strukturmaterialien im Bergsport, Extremsport, Lauf- und Ballsport, Schwimmsport); Material Footprint.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialien der Mobilität
– den Einsatz von Materialien für Mobilitätsanwendungen im Bereich der Luft- und Raumfahrt beurteilen.
Bereich Materialien der Energie- und Umwelttechnik
– den Einsatz von Materialien für Anwendungen in der Energie- und Umwelttechnik beurteilen.
Bereich Materialien für Life Style und Sport
– Materialien für Anwendungen im Fashion-Bereich analysieren und vergleichen.
Bereich Materialien der Mobilität:
Einsatz der Strukturmaterialien für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrt (Radaufhängungen, Satellitentechnik).
Bereich Materialien für Energie- und Umwelttechnik:
Einsatz von Strukturmaterialien für Energie- und Umwelttechnikanwendungen im Bereich Energiespeicherung und Energienutzung (Batterien, Superkondensatoren, Wärmedämmung, Beleuchtung); Material Footprint.
Bereich Materialien für Life Style und Sport:
Einsatz von Strukturmaterialien für Fashion-Anwendungen (Wearable Technology).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung
– die zerstörenden und physikalisch-technologischen Prüfverfahren erklären.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
– die Grundlagen der Werkstoffprüfung von Werkstoffen erklären.
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung:
Zerstörende Werkstoffprüfung und physikalisch-technologische Prüfverfahren.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Grundlagen der Werkstoffprüfung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung
– mechanische Prüfverfahren erklären.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
– die zerstörungsfreien Prüfverfahren erklären.
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung:
Mechanische Prüfverfahren.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Wichtige zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung
– chemische Prüfverfahren anwenden.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
– bildgebende Analyseverfahren anwenden.
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung:
Mechanische Prüfverfahren; chemische Analyseverfahren.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Bildgebende Verfahren.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung
– spezielle Werkstoffprüfungen erklären.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
– die Methoden der Versuchsplanung, Versuchsdurchführung und Versuchsauswertung in der Werkstoffentwicklung anwenden.
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung:
Spezielle Werkstoffprüfungen.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Design of Experiments, Werkstoffentwicklung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung
– die Vorgangsweise bei der Schadensanalytik beschreiben.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
– die Werkstoffauswahl durchführen und moderne Methoden der Werkstoffentwicklung anwenden.
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung:
Schadensanalytik.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Werkstoffauswahl, Simulation und KI im Werkstoffbereich.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung
– eine Schadensanalyse durchführen.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
– einen Werkstoff anhand eines Anforderungsprofils auswählen.
Bereich zerstörende Werkstoffprüfung:
Schadensanalytik.
Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Werkstoffauswahl.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– die Vorgehensweise beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit erklären.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Aufbau einer Arbeit, Themeneingrenzung und Arbeitsplanung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Literaturrecherche
– eine Literaturrecherche durchführen und korrekt zitieren.
Bereich Literaturrecherche:
Literaturrecherche, Gliederung und Verständlichkeit von Text, Quellennachweise und Zitierregeln.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– ein Thema strukturiert darstellen und eine Forschungsfrage formulieren;
– wissenschaftlich argumentieren.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Strukturierung einer wissenschaftlichen Arbeit; wissenschaftliche Argumentation und Erkenntnisgewinn.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
– Informationen gegliedert zu einer wissenschaftlichen Arbeit zusammenstellen.
Bereich Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
Datendarstellung; Interpretation und Schlussfolgerungen; Umsetzung in einem Textverarbeitungsprogramm, formale Richtlinien.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Abschnitt VI.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII. Unterabschnitt E bis F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Jahrgang | Summe | pflich- | |||||||||
| tungs- | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||||||
| A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände | |||||||||||
| 1. | Religion/Ethik 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)/III | ||||
| 2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I) | ||||
| 3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
| 4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | III | ||||
| 5. | Wirtschaft und Recht 4 | – | – | – | 2 | 3 | 5 | II bzw. III | ||||
| 6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | ||||
| 7. | Angewandte Mathematik | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 13 | I | ||||
| 8. | Naturwissenschaften | 3 | 2 | 2 | 2 | – | 9 | II | ||||
| 9. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | 4 | I | ||||
| B. | Fachtheorie und Fachpraxis | |||||||||||
| 1. | Managementsysteme der Luftfahrt | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 8 | I | ||||
| 2. | Konstruktion, Produktenwicklung und Simulation in Luftfahrt 5 | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 3(3) | 15 | I | ||||
| 3. | Technische Mechanik und Berechnung | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||
| 4. | Maschinenelemente | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I | ||||
| 5. | Werkstoffkunde, Fertigungstechnik und Leichtbau – Metalle | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 7 | I | ||||
| 6. | Werkstoffkunde, Fertigungstechnik und Leichtbau – Kunst- und Verbundstoffe | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 7 | I | ||||
| 7. | Flugtriebwerke | – | – | – | 2 | 2 | 4 | I | ||||
| 8. | Avionik | – | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 | I | ||||
| 9. | Luftfahrzeugbau | – | – | 1 | 2 | 3 | 6 | I | ||||
| 10. | Betriebstechnik 5 | – | – | – | – | 2(1) | 2 | I | ||||
| 11. | Laboratorium | – | – | 3 | 3 | 3 | 9 | I | ||||
| 12. | Werkstätte und Produktionstechnik 6 | 7 | 7 | 6 | 3 | – | 23 | III bzw. IV | ||||
| C. | Verbindliche Übung | |||||||||||
| 1. | Soziale und personale Kompetenz 5 | 2(2) | – | – | – | – | 2 | III | ||||
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 38 | 38 | 37 | 36 | 185 | ||||||
| D. | Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang | ||||||||||
| Wochenstunden | Lehrver- | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Jahrgang | pflich- | ||||||||||
| tungs- | ||||||||||||
| I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | |||||||
| E. | Freigegenstände | |||||||||||
| 1. | Zweite lebende Fremdsprache 7 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (I) | |||||
| 2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | – | – | 2 | 2 | – | III | |||||
| 3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | – | 2 | – | – | – | III | |||||
| 4. | Forschen und Experimentieren | 2 | – | – | – | – | III | |||||
| 5. | Entrepreneurship und Innovation | – | – | – | 2 | – | III | |||||
| 6. | Moderne Produktentwicklung 5 | – | 2(2) | 2(2) | 2(2) | 2(2) | I | |||||
| 7. | Material Tester | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||
| 8. | Technisches Laboratorium KV-MUL | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||
| 9. | Technisches Laboratorium VVW-MUL | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||
| 10. | Mathlab, Simulink und Programmieren | – | – | – | 2 | 2 | I | |||||
| 11. | Segelflugschein – Theorieausbildung | – | – | 2 | – | – | I | |||||
| 12. | Begriffe und Verfahren in der Luftfahrt | 2 | – | – | – | – | I | |||||
| 13. | Extended Aviation English | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | I | |||||
| 14. | Funkzeugnis | – | 2 | – | – | – | I | |||||
| F. | Unverbindliche Übung | |||||||||||
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (IVa) | |||||
| G. | Förderunterricht 8 | |||||||||||
| 1. | Deutsch | |||||||||||
| 2. | Englisch | |||||||||||
| 3. | Angewandte Mathematik | |||||||||||
| 4. | Naturwissenschaften | |||||||||||
| 5. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | |||||||||||
Stundentafel der Deutschförderklasse
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen | |
| 1. | Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
| 2. | Religion | 2 | (III) |
| 3. | Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 9 | x 10 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der schulautonomen Vertiefung, Verbindliche Übung |
| 4. | Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung 9 | ||
| Gesamtwochenstundenzahl | x 11 | ||
___________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des IV. Abschnittes abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
3 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
4 Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht“.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Wochenstunden.
6 Mit Werkstättenlaboratorium-Anteilen im Ausmaß der im IV. Jahrgang angeführten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf die Werkstättenlaboratorium-Anteile, im Übrigen Lehrverpflichtungsgruppe IV.
7 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
9 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Aviation Technology; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung erfolgt durch die Schulleitung.
10 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
11 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Aviation Technology.
12 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Aviation Technology.
Siehe Anlage 1.
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Aviation Technology können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Luftfahrtmanagementsysteme, der technischen Mechanik, der Werkstoffkunde und Fertigungstechnik und des Leichtbaus, der Triebwerkstechnik und der Avionik durchführen. Dabei stehen die Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Herstellung und Prüfung von luftfahrttechnischen Komponenten im Vordergrund.
Auch die Leitung von Projekten, die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die betriebswirtschaftliche und umweltrelevante Betrachtung der Projekte zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Nach entsprechender Praxis können Sie Projekte leiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau, Planung, Zertifizierung, Herstellung von Komponenten von Luftfahrzeugen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung, Simulation, Prüfen, Testen) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.
Im Bereich Einführung in die Luftfahrt können die Absolventinnen und Absolventen die Flugzeugtypen der wichtigsten Flugzeughersteller des 20. und 21. Jahrhunderts nennen, ihre geschichtliche Entwicklung und typischen Anwendungsgebiete beschreiben und analysieren.
Im Bereich Managementsysteme können Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Aviation Technology den Aufbau die Grundzüge einer Aufbau- und Ablauforganisation erklären. Sie erkennen die Komplexität einer Organisation in der Flugbranche und können entsprechende Managementsysteme mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen erklären.
Im Bereich Human Factors können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung des menschlichen Handelns in der Flugbranche erläutern. Sie verstehen die Konsequenzen durch menschliches Fehlverhalten und können Kommunikations- und Konfliktlösungsinstrumente im Team anwenden.
Im Bereich Zertifizierung und Qualitätsmanagementsysteme können die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Aviation Technology die relevanten Qualitätssysteme wiedergeben und die allgemeinen Sicherheitsaspekte und Grundlagen der Luftfahrt erklären.
Im Bereich Aviation Legislation können sich die Absolventinnen und Absolventen in den Rechtsvorschriften der zivilen Luftfahrt orientieren und kennen die dafür zuständigen Behörden für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Sie können die Zusammenarbeit hinsichtlich Rechte und Pflichten mit den Behörden und der Produktionsorganisation beschreiben und kennen die dafür notwendigen Dokumentationsmöglichkeiten.
Im Bereich Entwicklung und Produktion eines Luftfahrzeuges können die Absolventinnen und Absolventen für die Zulassung eines Bauteils einen Ablaufplan erstellen, das entsprechende Zertifizierungsprogramm entwickeln, welches die Bauvorschriften in der Entwicklung und dem Design berücksichtigt und eine normenkonforme Zulassung ermöglicht.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche Projektorganisationen erläutern, auf aktuelle Anforderungen im Projekt reagieren und Leitungsaufgaben übernehmen, Projektplanungen durchführen, entsprechende technische Produktdokumentationen erstellen, den Beitrag anderer Projektbeteiligter und den eigenen Beitrag analysieren sowie Maßnahmen zur Leistungsentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur eigenen Leistungsentwicklung im Projekt treffen.
Im Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Zeichnungen lesen und Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen. Sie können technische Bauteile und Baugruppen normgerecht darstellen, im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren sowie Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen.
Im Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen können die Absolventinnen und Absolventen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben abschätzen, Maschinenelemente, Normteile, Normalien und Werkstoffe auswählen sowie Bauteile normgerecht mit rechnergestützten Methoden dimensionieren und darstellen. Sie können eine Konstruktion hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen sowie Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Im Bereich Simulation können die Absolventinnen und Absolventen gängige Simulationsverfahren des Fachgebietes (Festigkeits-, strömungs-, wärmetechnische Simulation) auswählen und anwenden, Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren und aus Ergebnissen der Simulationsrechnung Optimierungen ableiten sowie topologische- und Strukturoptimierungen vornehmen.
Im Bereich Produktlebensdauer und Dokumentation können die Absolventinnen und Absolventen die mit PDM (Product Data Management) und PLM (Product life cycle Management) Systemen arbeiten.
Im Bereich Statik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung der Kräfte und Momente auf einen Körper sowie die Auflagerreaktionen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile ermitteln und statische Berechnungen an Luftfahrzeugen und deren Komponenten vornehmen.
Im Bereich Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Spannungen und Verformungen an statisch bestimmt und statisch unbestimmt gelagerten Systemen anwenden sowie Bauteile betreffend Grenzspannungen und Grenzverformungen dimensionieren und optimieren.
Im Bereich Kinematik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze für Translation und Rotation anwenden sowie die Bewegung eines Körpers analysieren.
Im Bereich Kinetik können die Absolventinnen und Absolventen die Auswirkung von Kräften und Momenten auf die Bewegung von Körpern berechnen, die Auswirkung von Kraftsystemen auf die Bewegung von Körpern analysieren und Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Im Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen können die Absolventinnen und Absolventen die Probleme der Aeroelastizität und der Instabilität von Bauteilen beschreiben und die Bauvorschriften für Luftfahrzeuge sowie die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und die an Luftfahrzeugstrukturen auftretenden Stabilitätsversagen verstehen, sowie bionische Systeme berechnen und analysieren.
Im Bereich Hydromechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären; durch hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen, durch den hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen.
Im Bereich Wärmelehre können Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erläutern.
Im Bereich Maschinenelemente können die Absolventinnen und Absolventen einfache Maschinen-elemente nennen und beschreiben, auslegen und analysieren sowie Zeit- und Dauerfestigkeitsberechnungen durchzuführen.
Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungs- und Prüfverfahren auswählen, unterschiedliche Fertigungsverfahren und Fertigungsmaschinen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten, die Qualität der Produkte beurteilen und Methoden zur Qualitätsoptimierung erarbeiten sowie Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Im Bereich Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die spanlose, spanende thermische und additive Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten, die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen in der Fertigung erfassen und analysieren.
Im Bereich Produktionsmanagement können die Absolventinnen und Absolventen aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten ermitteln sowie Investitionsrechnungen durchführen und Entscheidungsgrundlagen liefern.
Im Bereich Werkstofftechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine grundlegende Werkstoffauswahl treffen, Diagramme der Wärmebehandlung anwenden, Produktanforderungen analysieren und für die jeweilige Anwendung geeignete Werkstoffe auswählen.
Im Bereich Qualitätssicherung können die Absolventinnen und Absolventen Prüfverfahren auswählen und Instrumente der Qualitätssicherung anwenden.
Im Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Thermodynamik anwenden, die Zustandsänderungen bei Flugtriebwerken berechnen, Wärmeübertragungen berechnen und Optimierungen durchführen.
Im Bereich Kolbentriebwerke können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die Arbeitsweise der verschiedenen Kolbentriebwerke und Bauteile beschreiben, Kolbentriebwerke sowie deren Baugruppen und Bauteile konzipieren und auslegen und die Zusammenhänge zwischen Kolbentriebwerk und Propeller anwenden.
Im Bereich Strahltriebwerke können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau sowie die Arbeitsweise der verschiedenen Strahltriebwerke und deren Komponenten beschreiben, Strahltriebwerke sowie deren Baugruppen konzipieren und auslegen und die Zusammenhänge zwischen Aufbau und Einsatzgebiet der Strahltriebwerke anwenden.
Im Bereich Triebwerkssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die Systeme und deren Hauptkomponenten, die für den Betrieb der Triebwerksanlagen benötigt werden, beschreiben und verstehen sowie einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von Systemen notwendig sind, konzipieren.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik sowie die Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern verstehen, die Funktion der wichtigsten Bauelemente und Grundschaltungen der Fluggeräte-Elektronik erklären sowie die Charakteristik von elektrischen Antrieben und elektrischen Maschinen in Flugzeugen erklären.
Im Bereich Automatisierungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsprinzipien elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Bauelemente erklären. Sie können die grundlegenden Gesetze und Prinzipien der Digitaltechnik anwenden, die Funktionsweise von Sensoren erklären und die gängigen Avionik-Bussysteme beschreiben. Weiters können sie die Grundelemente regelungstechnischer Schaltungen erklären und einfache Regelungen beurteilen.
Im Bereich Avionik können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsweise von Flugüberwachungssystemen erklären und die Grundlagen der Flugnavigation, Funknavigation und Satellitennavigation anwenden. Sie können weiters Systeme zur Bordenergieerzeugung und zur Flugraumüberwachung beschreiben und die nachrichtentechnischen Grundlagen erklären, die für das Verständnis von drahtlosen Kommunikationssystemen in der Luftfahrt notwendig sind.
Im Bereich Luftfahrzeugbau können die Absolventinnen und Absolventen die besonderen Bauweisen und die Ausführung von Luftfahrzeugsystemen, die generelle Berechnung und Abschätzungen unter den Gesichtspunkten Aerodynamik, Flugleistung und Flugstabilität und der gesetzlichen Vorschriften durchführen und so an der Entwicklung von Luftfahrzeugen mitwirken.
Im Bereich Aerodynamik können die Absolventinnen und Absolventen die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen und Grundgleichungen der Fluidmechanik verstehen und selbstständig einfache Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen.
Im Bereich Controlling können die Absolventinnen und Absolventen einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen.
Im Bereich Kalkulation können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten der Luftfahrt anwenden.
Im Bereich Investitionsrechnung können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der Investitionsberechnung auswählen und diese anwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch“, “Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“, „Angewandte Informatik“ und Ethik:
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 mit dem Hinweis, dass im Bereich der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes insbesondere auf Themen und Anforderungen der Luftfahrt einzugehen ist.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funktionale Zusammenhänge
– logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
– Darstellung von Funktionen (logarithmische Skalierungen).
III. Jahrgang:
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
– Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Analysis
– Integralmittelwerte verstehen und anwenden.
Integralrechnung (Integralmittelwerte).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Analysis
– Funktionen in zwei Variablen geometrisch als Flächen im Raum interpretieren und anhand von Beispielen veranschaulichen;
– partielle Ableitungen berechnen und mit Hilfe des Differentials Fehler abschätzen;
– Bedingungen angeben, unter denen Potenzreihen konvergieren und Beispiele für konvergente Potenzreihen anführen;
– Funktionen in Taylorreihen entwickeln;
– einfache Differenzengleichungen erster Ordnung lösen.
Funktionen mehrerer Variablen (partielle Ableitungen, lineare Fehlerfortpflanzung und maximaler Fehler), Funktionenreihen (Potenzreihen, Taylorreihen), Differenzial- und Differenzengleichungen (Trennen der Variablen; Differenzialgleichungen erster Ordnung, lineare Differenzengleichungen erster Ordnung).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Algebra und Geometrie
– lineare Gleichungssysteme mit Hilfe der inversen Matrix lösen.
Bereich Analysis
– lineare Differentialgleichungen zweiter Ordnung aufstellen und lösen.
Bereich Algebra und Geometrie:
Matrizen (inverse Matrix).
Bereich Analysis:
Differenzialgleichungen (lineare Differenzialgleichungen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten; numerische Lösung von Anfangswertproblemen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Einführung in die Luftfahrt
– die wichtigsten Flugzeughersteller des 20. und 21. Jahrhunderts nennen;
– die Flugzeugtypen der wichtigsten Flugzeughersteller nennen;
– die Kenndaten und typ. Einsatzgebiete der der einzelnen Flugzeugtypen beschreiben.
Bereich Human Factors
– das menschliche Handeln in Zusammenhang mit Flugsicherheit bringen;
– die hohe Verantwortung jedes Beteiligten in dem Flugverkehr einschätzen;
– den Beitrag von Fehlern und Mängeln zur Weiterentwicklung erkennen.
Bereich Einführung in die Luftfahrt:
Überblick über die wichtigsten Flugzeughersteller, Flugzeugkategorien, Betrachtung der Entwicklung der einzelnen Flugzeugtypen im geschichtlichen Kontext, Kenndaten und Einsatzgebiete der verschiedenen Flugzeugtypen.
Bereich Human Factors:
Betrachtung von Flugzeugunglücken und ihren Ursachen sowie den daraus folgenden Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit von Flugzeugen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Organisation und Wirtschaft:
– Entwickeln ein Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge und wirtschaftliches / unternehmerisches Handeln;
– Analysieren Chancen und Risiken aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen im Allgemeinen und im Bereich Luftfahrt;
– Erkennen Zielkonflikte wirtschaftspolitischer Ziele und analysieren die Auswirkungen den Begriff einer Organisation wiedergeben;
– die vereinfachte Systematik einer Aufbau- und Ablauforganisation erklären;
– die Einflüsse des Umfeldes auf eine Organisation wiedergeben und die Besonderheiten einer Organisation im Bereich Luftfahrt verstehen.
Bereich Management:
– Den Begriff Management erklären und Arten der Managementsysteme wiedergeben;
– Besonderheiten von Managementsystemen in der Luftfahrt beschreiben.
Bereich Organisation und Wirtschaft:
Aufbau von Organisationen und Formen der Ablauforganisation, Einflüsse auf eine Organisation durch rechtliche Rahmenbedingungen, Begriff „Luftraum“, besondere Sicherheitsaspekte in der Luftfahrt am Beispiel einer Flughafenorganisation.
Bereich Management:
Begriffsklärung, Managementsysteme, Flughafens mit Tower Management und Fluggastmanagement.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Qualitätssystem
– den Begriff Qualität erläutern;
– unterschiedliche Qualitätssysteme kennen und die vereinfachte Systematik eines Qualitätssystems in der Luftfahrt erläutern.
– –
Bereich Qualitätssystem:
Einführung und Entwicklung der Qualitätssysteme, Überblick über die normgebenden Institutionen hinsichtlich Qualitäts- und Zertifizierungssysteme der Luftfahrt.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aviation Legislation Continued Airworthiness
– sich im Bereich der Rechtsvorschriften der zivilen Luftfahrt zurechtfinden;
– das Zusammenwirken und die Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften der Luftfahrt verstehen.
Bereich Aviation, Legislation und Continued Airworthiness:
Relevante Bereiche der EU Verordnung 1321/2014 (ausgewählte Kapitel für Part 21), Zusammenhang zwischen Flugunglück und Weiterentwicklung der Rechtsnormen, Aufbau eines Wartungsbetriebs, Planung und Steuerung von Prüf und Messmittel.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aviation Legislation
– die Vorschriften im gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen nennen;
– die Vorschriften im nicht gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen nennen;
– die Rechtsvorschriften für den Betrieb von Drohnen nennen.
Bereich Aviation Legislation:
Relevante Bereich der EU Verordnungen 965/2012 und 614/2015, Bewertung von rechtserklärenden Zusätzen, Umgang mit technischen Lösungen, die nicht eindeutig den Rechtsvorschriften zugeordnet werden können, Rechtsvorschriften für den Betrieb von Drohnen, Dokumentation und Wartung, Aufbau eines Produktionsbetriebs.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Projektmanagement
– ein Projekt beschreiben;
– einen Projektverlauf begleiten, kontrollieren und bewerten;
– ein Projekt aus der Luftfahrt analysieren.
Bereich Projektmanagement:
Zielsetzung eines Projektes, Projekthandbuch, Grundsätze der Teambildung, Teammotivation und Teamcoaching, Abgrenzung von Kompetenz- und Verantwortungsbereichen, Grundätze des modernen Konfliktmanagements, Instrumente und Kennzahlen von Projekten, Zuverlässigkeitsanalysen, Lebenslaufakte, Referenzdatenmanagement.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zertifizierung
– den Ablauf einer Zulassung für eine Komponente erklären;
– die Schritte für die Zulassung eines modifizierten Produktes erläutern;
– den Unterschied zwischen erheblichen und geringfügigen Änderungen beschreiben.
Bereich Zertifizierung:
Musterzulassungen für eine Komponente, Verfahren für die Zulassung einer Produktmodifikation, erhebliche und geringfügige Veränderungen, Fehlermanagement und Softwaremanagement in der Luftfahrt.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schülern können im
Bereich Produktzulassung
– den administrativen Behördenlauf zur Zulassung durch die zuständige Behörde eigenständig abwickeln;
– die Bauvorschriften in der Entwicklung berücksichtigen;
– einen Ablaufplan für die Zulassung eines Produkts festlegen;
– ein Zertifizierungsprogramm erstellen.
Bereich Produktzulassung:
Meldesysteme (Reports), Technische Anweisungen (technical orders), Zertifizierungsverfahren bzw. Produktzulassung im Rahmen eines Projektes.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktzulassung :
– Nachweise für Behörden führen.
Bereich Produktzulassung:
Nachweisführung einschließlich Means of Compliance im Rahmen eines Behördenverfahrens, Fortsetzung des Projekts aus dem 9. Semester.
Im I. Jahrgang zwei Schularbeiten, im Übrigen ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen
– Handskizzen erstellen und normgerechte Zeichnungen lesen;
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht mit CAD darstellen;
– einfache technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren, skizzieren und mit CAD konstruieren;
– mit Normen und Regelwerken der Luftfahrt arbeiten.
Bereich Darstellende Geometrie, CAD und Normen:
Räumliche Koordinatensysteme und Abbildungsmethoden, normgerechte Zeichnungen und Stücklisten, Übertragung der Abmessungen einfacher technischer Bauteile mittels Messschieber in Handskizzen und Erstellen von normgerechten CAD Visualisierung für die Luftfahrt.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie technische Bauteile und Baugruppen normgerecht mit CAD darstellen;
– technische Bauteile im Hinblick auf ihre Geometrie analysieren und mit CAD konstruieren;
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen;
– mit Normen und Regelwerken der Luftfahrt arbeiten.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Darstellen und Konstruieren technischer Objekte, 3D-Modellieren von Bauteilen und Baugruppen im Teile und Blechmodus, Erstellen und Lesen normgerechter Zeichnungen und Stücklisten, Erstellen von Zeichnungen unter Berücksichtigung von Luftfahrtvorschriften, einfache Konstruktionsprogramme (zB Welle mit Lagerung, Achsen, Laufrollen, Verschraubung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– die wirtschaftlichen Auswirkungen erkennen;
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Erstellen von Zusammenstellungs- und Fertigungszeichnungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, Konstruktionsprogramme (zB Welle mit Lagerung, Achsen, Laufrollen, Verschraubung, Traversen).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Verwendung von Maschinenelementen und Luftfahrtkomponenten in Bau- und Unterbaugruppen, normgerechte Konstruktion mit Kunst- und Verbundstoffen, Konstruktionsrichtlinien, Skelett und Hilfsskizzenkonstruktion, Konstruktionsprojekte in Abstimmung mit anderen fachtheoretischen Gegenständen (zB Getriebe, Leichtbaubaugruppen, Vorrichtungen der Fertigungstechnik, Handhabungssysteme, Lineartechnik).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Maschinenelemente, Normteile und Werkstoffe auswählen sowie Baugruppen normgerecht dimensionieren;
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Bewegungsabläufe in der Zusammenbaukonstruktion simulieren, Konstruktionsprojekte in Abstimmung mit anderen fachtheoretischen Gegenständen (zB Getriebe, Leichtbaubaugruppen, Vorrichtungen der Fertigungstechnik, Handhabungssysteme, Lineartechnik).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit beurteilen;
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
– die wirtschaftlichen Auswirkungen erkennen.
Bereich Simulation
– Gängige Simulationsverfahren des Fachgebiets erläutern;
– ein entsprechendes Simulationsverfahren auswählen und anwenden.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnungen und Konstruktion, Konstruktionsprojekte in Abstimmung mit anderen fachtheoretischen Gegenständen (zB Verarbeitungswerkzeuge der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, Formenbau, Verdichter, Ventilator, Pumpe, Flugzeugtriebwerke).
Bereich Simulation:
Modellbildung und Festigkeitsberechnung passend zu den entsprechenden Projekten.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Konstruktionen hinsichtlich der Funktion, Herstellbarkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen;
– die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben erkennen.
Bereich Simulation
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren;
– mit Hilfe von Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Anwenden von Maschinenelementen und Normalien in komplexen Baugruppen, Berechnung, Kalkulation und Konstruktion, Konstruktionsprojekte in Abstimmung mit anderen fachtheoretischen Gegenständen (zB Verarbeitungswerkzeuge der kontinuierlichen Kunststoffverarbeitung, Verdichter, Ventilator, Pumpen, Flugzeugtriebwerke, Luftfahrzeugkomponentenbaugruppen).
Bereich Simulation:
Modellbildung, strömungs- und wärmetechnische Berechnungen in Abstimmung mit den Projekten, Topologie- und Strukturoptimierung von Bauteilen.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulation
– Ergebnisse von Simulationsprogrammen interpretieren.
Bereich Produktlebensdauer
– Produkte mit LifeCycle Managementsystemen entwickeln und im Team arbeiten.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Simulation:
Interpretation, Optimierung und Anwendung im Konstruktionsprojekt.
Bereich Produktlebensdauer:
Verwendung von PDM/PLM Systemen und Projektarbeit in Projektteams.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Konstruktionsprojekte in Zusammenhang mit anderen fachtheoretischen Gegenständen (zB Flugzeugtriebwerke, Leichtbaubaugruppen und Luftfahrzeugkomponentenbaugruppen).
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulation
– Mit Hilfe von Ergebnissen der Simulationsrechnungen Optimierungen vornehmen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen
– Baugruppen werkstoff-, funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren.
Bereich Simulation:
Interpretation und Optimierung von Simulationen.
Bereich Bauteilgestaltung und Baugruppen:
Umfangreiche Konstruktionsprojekte in Abstimmung mit anderen fachtheoretischen Gegenständen (zB Flugzeugtriebwerke, Leichtbaubaugruppen und Luftfahrzeugbaugruppen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– die Begriffe Kraft und Moment sowie die Wirkung dieser Größen erklären;
– Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen erläutern;
– statische Grundbegriffe bei Luftfahrzeugen wiedergeben.
Bereich Statik (in Verbindung mit dem Bereich Grundlagen der Physik des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, rechnerische Behandlung von Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern, Standsicherheit.
Statische Grundbegriffe bei Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugkomponenten.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Statik
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen.
Bereich Festigkeitslehre
– Die Gesetze und Verfahren zur Berechnung von Verformungen und Spannungen anwenden.
Bereich Statik:
Coulombsches Gesetz, Bestimmung der Stabkräfte bei ebenen Fachwerken, Schnittufer und Schnittgrößen.
Bereich Festigkeitslehre:
Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Hookesches Gesetz, thermische Beanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Zug- und Druckbeanspruchung, Anwendungen an Luftfahrzeugkomponenten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– die Wirkung dreidimensionaler Kraftsysteme auf die Beanspruchung und Verformung von Bauteilen analysieren.
Bereich Festigkeitslehre:
Normalkraftverläufe, Abscheren und Lochleibung, Pressung, Torsion von Wellen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile ausgehend von vereinfachenden Berechnungsmodellen hinsichtlich Verformung und Beanspruchung optimieren;
– einfache Stabilitätsprobleme erkennen und berechnen.
Bereich Dynamik
– die Grundgesetze der Kinetik und Kinematik erklären;
– die Gesetze für Translation und Rotation anwenden;
– ausgehend von einem vorgegebenen Bewegungszustand die Bewegung eines Körpers analysieren;
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Festigkeitslehre:
Gestaltänderungsenergiehypothese, Berechnung der Formänderungen, Knickung.
Bereich Dynamik (in Verbindung mit dem Bereich Ausgewählte Kapitel der klassischen Physik des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“):
Kinematik, Kinetik, Erhaltungssätze.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Hydromechanik
– die Grundgesetze der Hydrodynamik erklären;
– durch hydrostatischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen;
– durch hydrodynamischen Druck verursachte Kraftwirkungen sowie Energiebilanzen berechnen.
Bereich Hydromechanik:
Hydrostatischer Druck, Kontinuitätsgleichung, Navier-Stoke und Bernoulli -Gleichung, Anwendung bei Rohrleitungen, Berechnung von Druckverlusten, Berechnung von Kraftwirkungen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wärmelehre
– die Grundgesetze der Thermodynamik und der Wärmeübertragung erläutern.
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen
– die Bauvorschriften für Kleinflugzeuge sowie die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden;
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen an Leichtbaustrukturen anwenden;
– Bauteile nach bionischen Prinzipien entwerfen.
Bereich Wärmelehre:
Grundlagen der Thermodynamik, Grundlagen der Wärmeübertragung.
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen:
Bauweisen und Regeln für Leichtbau; Berechnungen unter Einhaltung der Bauvorschriften für Luftfahrzeuge; Biegung von Verbundwerkstoffen; Spannungen und Verformungen bei Torsion, Mohrscher Spannungskreis, Grundlagen bionischer Systeme.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen
– die Probleme der Aeroelastizität bei im Luftfahrzeugbau angewandten Strukturen beschreiben;
– die an Luftfahrzeugstrukturen auftretenden Stabilitätsversagen verstehen;
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen an Leichtbaustrukturen anwenden;
– bionische Bauteile berechnen und analysieren.
Bereich Dimensionierung von Leichtbaustrukturen:
Formänderungsenergien, Arbeitssätze, Zusammenhang zwischen Belastung, Schnittgrößen und Verformungen, Berechnung von Verformungen an Leichtbaustrukturen und Verbundwerkstoffen, Biegung und Torsion am Tragflügel, Stabilitätsverlust, Knicken, Kippen, Beulen, Flattern, Gegenmaßnahmen und Berechnung, Bionische Systeme.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dynamik
– Gleichungssysteme zur Lösung von dynamischen Vorgängen erstellen.
Bereich Statik
– Auflagerreaktionen und Schnittgrößen für beliebig gelagerte und belastete Bauteile berechnen;
– Baugruppen der Luftfahrt berechnen.
Bereich Dynamik:
Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung.
Bereich Statik:
Ermittlung der Auflagerreaktionen und Verformungen an statisch unbestimmten Systemen, komplexes Projekt für die statische Berechnung an Luftfahrzeugen, Vertiefung im Fachgebiet.
10 Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeitslehre
– Bauteile dimensionieren und hiefür rechnergestützte Methoden anwenden.
Bereich Festigkeitslehre:
Ermittlung der Biegelinie an statisch unbestimmten Systemen, finite Elemente Methoden, Vertiefung im Fachgebiet, Fortsetzung des Projektes aus dem 9. Semester.
Im I. Jahrgang zwei bis vier Schularbeiten, im Übrigen ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, bei Bedarf mehrstündig.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinenelemente
– grundlegende Maschinenelemente nennen und beschreiben.
Bereich Maschinenelemente:
Überblick und Einführung, Passungssysteme, Wälzlager, lösbare und nichtlösbare Verbindungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinenelemente
– Normteile auswählen und Maschinenteile auslegen.
Bereich Maschinenelemente:
Maschinenelemente, lösbare und nichtlösbare Verbindungen, Rohrleitungselemente.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinenelemente
– Normteile auswählen und Maschinenteile auslegen und analysieren.
Bereich Maschinenelemente:
Verbindungselemente, Wellen und Dauerfestigkeitsberechnungen, Drehbewegungselemente, Zahnräder, Lineartechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Maschinenelemente
– Normteile auswählen und Maschinenteile auslegen und analysieren.
Bereich Maschinenelemente:
Maschinenelemente (Hülltriebe, Federelemente, Gleitlager, Getriebe, Kupplungen).
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren beschreiben;
– die grundlegenden Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– einen Überblick über die in der Luftfahrt eingesetzten Werkstoffe und deren Anwendungen geben;
– die metallischen Werkstoffe normgerecht bezeichnen und deren Eigenschaften beschreiben;
– eine Werkstoffauswahl treffen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Umformen, Urformen, Fügen, Verbinden, Zerteilen, Abtragen.
Bereich Werkstofftechnik:
Eigenschaften und Auswahl von Werkstoffen, Eisenwerkstoffe und Nichteisen-Metalle. Herstellung, Eigenschaften und normgerechte Bezeichnung, Werkstoffe der Luft- und Raumfahrt und deren Herstellung.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik:
– den Aufbau der Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle sowie von Werkstoffen der Luft- und Raumfahrt und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– Diagramme der Wärmebehandlung anwenden.
Bereich Werkstofftechnik:
Legierungen und Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung, Umwandlungsdiagramme, Eigenschaften und Auswahlkriterien für Stähle für die Luft- und Raumfahrt, Kenngrößen von Nickelbasislegierungen und verschleißfesten Stählen, hochwarmfeste- und korrosionsbeständige Stähle.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle sowie von Werkstoffen der Luft- und Raumfahrt und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– die wichtigsten Verfahren der Werkstoffprüfung, die gängigen Mess- und Prüfmethoden sowie die dazu notwendigen Werkzeuge erklären;
– Prüfverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik:
Eigenschaften und Auswahlkriterien für Leichtbauwerkstoffe, Kenngrößen von Leichtbauwerkstoffen (zB Aluminium Knetlegierungen, Aluminium Gusslegierungen, Magnesiumlegierungen, Titan und Titanlegierungen), zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren:
– Berechnungen zu Fertigungsverfahren durchführen;
– unterschiedliche Fertigungsverfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit bewerten.
Bereich Fertigungsverfahren:
Technologische Berechnungen (zB Hauptarbeitszeit, Schnittkraft, Verschleiß, Stanzkraft, Schneidkraft, Füllzeit), Schmelz- und Pressschweißverfahren, Vertiefung in der Zerspanungstechnik.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren;
– Verfahren zur Zerspanung mit geometrisch unbestimmter Schneide beschreiben.
Bereich Fertigungsverfahren:
Verkettung von Fertigungsanlagen; Schleifen, Honen, Läppen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsmaschinen erklären;
– Vorrichtungen erläutern;
– Werkzeuge und Formen beschreiben.
Bereich Fertigungsverfahren:
Bauformen der Werkzeugmaschinen, Grundlagen des Vorrichtungsbaus, Werkzeug- und Formenbau.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Werkstofftechnik
– die Herstellung und die Eigenschaften von Metallpulvern für Additive Manufacturing erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Additive Manufacturing (Anlagen, Werkstoffe, Anwendungen).
Bereich Werkstofftechnik:
Pulvermetallurgie, Herstellung und Eigenschaften von Metallpulvern.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Luftfahrtbauteile anforderungsgerecht auswählen;
– das entsprechende Fertigungsverfahren auswählen und erklären;
– das anschließende Prüfverfahren auswählen und erklären.
Bereich Fertigungsverfahren:
Fallbeispiele an Luftfahrtbauteilen, Beanspruchungen, Werkstoffwahl, Fertigungsverfahren, Werkstoff- und Bauteilprüfung, spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren:
– Fertigungsverfahren analysieren;
Bereich Werkstofftechnik:
– in der Luftfahrt eingesetzten Werkstoffe analysieren;
– Produktanforderungen analysieren;
– Prüfverfahren analysieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches, Fallbeispiele.
Bereich Werkstofftechnik:
Fallbeispiele an Luftfahrtbauteilen.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die grundlegenden Fertigungsverfahren wiedergeben und auswählen;
Bereich Werkstofftechnik
– die Herstellung, den Aufbau und die daraus resultierenden Eigenschaften polymerer Werkstoffe und Verbundwerkstoffe erläutern;
– eine Auswahl von polymeren Werkstoffen und Verbundwerkstoffen für einen gewünschten Einsatzbereich treffen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Verfahren der Kunststoffverarbeitung.
Bereich Werkstofftechnik:
Polymere Werkstoffe (Überblick, Herstellung, Einsatzbereiche, Eigenschaften und Bezeichnungen);
Überblick und Einteilung von Verbundwerkstoffe.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die Fertigungsverfahren zur Einarbeitung von Additiven sowie Verstärkungs- und Zusatzstoffen in polymere Werkstoffe und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen erklären.
Bereich Werkstofftechnik
– den Einfluss von Additiven und Hilfsstoffen auf die Eigenschaften polymerer Werkstoffe erläutern.
Bereich Werkstoff- und Bauteilprüfung
–. Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern.
Bereich Fertigungsverfahren:
Einarbeiten von Additiven, Verstärkungs- und Zusatzstoffen in polymere Werkstoffe, Nachbehandlung von Kunststoffen.
Bereich Werkstoffe:
Verstärkungs- Zusatzstoffe und Additive in der Kunststoffverarbeitung.
Bereich Werkstoff- und Bauteilprüfung:
Mechanisch-technologische, thermische und spezielle Prüfverfahren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstoff- und Bauteilprüfung
– die Verfahren der Werkstoffprüfung erläutern und zuordnen;
– geeignete Werkstoffprüfverfahren auswählen und Mess- und Prüfgeräte fachgerecht einsetzen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, Ergebnisse grafisch darstellen und Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten.
Bereich Werkstoff- und Bauteilprüfung:
Mechanisch-technologische, thermische und spezielle Prüfverfahren.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkstofftechnik
– den Aufbau der Werkstoffe und die daraus resultierenden Eigenschaften erklären;
– Werkstoffe richtig bezeichnen und auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erklären.
Bereich Werkstofftechnik:
Kunst- und Verbundwerkstoffe (Überblick, Herstellung, Einsatzbereiche, Eigenschaften und Bezeichnungen).
Bereich Fertigungsverfahren:
Oberflächenbehandlung, Reaktionsharzverarbeitung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– Fertigungsverfahren und die dabei eingesetzten Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Hilfsstoffe erklären;
– Fertigungsverfahren im Sinne einer effizienten Produktion verknüpfen und optimieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Schäumen, Klebetechniken, Schweißen von Polymeren, Verarbeitung von Verbundwerkstoffen.
Fertigungsanlagen, Verkettung und Steuerung von Fertigungsmaschinen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die Funktion und die Elemente von diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären und analysieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Werkzeuge und Maschinen der diskontinuierlichen Kunststoffverarbeitung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die Funktion und die Elemente von kontinuierlichen Kunststoffverarbeitungsmaschinen erklären und analysieren.
Bereich Fertigungsverfahren:
Werkzeuge und Maschinen der kontinuierlichen Kunststoffverarbeitung.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren des Fachbereiches erklären;
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches, Fallbeispiele und Projekte.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Fertigungsverfahren
– die speziellen Fertigungsverfahren auswählen;
– Recyclingverfahren erklären, auswählen und anwenden.
Bereich Fertigungsverfahren:
Spezielle Fertigungsverfahren des Fachbereiches, Recycling von Kunst- und Verbundstoffen, Fallbeispiele und Projekte.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik
– Thermodynamik von Flugtriebwerken sowie die Hauptsätze und Systemmodellierungen anwenden;
– die in der Wärmelehre gebräuchlichen Zustandsgrößen und Zustandsänderungen anwenden.
Bereich Kolbentriebwerke
– den Aufbau und die Arbeitsweise von Kolbentriebwerken beschreiben;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente und die Zusammenhänge von Energieeinsatz und Wirkungsgrad erklären und anwenden.
Bereich Strahltriebwerke
– die verschiedenen Bauarten, den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz der Stahltriebwerke erklären.
Bereich Thermodynamik und Wärmetechnik:
Thermodynamisches Systeme, thermische und kalorische Zustandsgrößen, Zustandsgleichungen der Gase, Wärmegleichungen, Prozessgrößen, Zustandsänderungen, Verbrennung und Luftbedarf.
Bereich Kolbentriebwerke:
Arbeitsverfahren und deren Berechnung, Berechnung der Hauptabmessungen und Dimensionierung der mechanischen Bauelemente, Massenkräfte und Massenausgleich.
Bereich Strahltriebwerke:
Aufbau, Arbeitsweise, Betriebsverhalten, Einsatz.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kolbentriebwerke
– das Betriebsverhalten und den Einsatz der Kolbentriebwerke erklären;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente erklären und die Zusammenhänge von Energieeinsatz und Wirkungsgrad erklären und anwenden.
Bereich Strahltriebwerke
– die verschiedenen Bauarten, den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz der Strahltriebwerke erklären.
Bereich Kolbentriebwerke:
Dimensionierung der mechanischen Bauelemente; Massenkräfte und Massenausgleich; Gaswechsel; Betriebsverhalten; Kennfelder.
Bereich Strahltriebwerke:
Bauarten, Aufbau, Arbeitsweise, Betriebsverhalten, Einsatz, Simulation von Turbinenkonfigurationen mittels facheinschlägiger Software.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kolbentriebwerke
– die Gemischaufbereitung von Otto- und Dieselmotoren beschreiben;
– Komponenten der Kolbentriebwerke und Propeller in grundlegenden Dimensionen auslegen und konzipieren.
Bereich Strahltriebwerke
– Strahltriebwerke und Komponenten in der Gesamtheit auslegen und konzipieren;
– die Funktion und Beanspruchung wichtiger Bauelemente und Baugruppen beschreiben.
Bereich Triebwerkssysteme
– einfache Regelmechanismen, die für die funktionalen Zusammenhänge von Systemen notwendig sind, beschreiben.
Bereich Kolbentriebwerke:
Gemischaufbereitung (Treibstoffe und Abgasproblematik), Auslegung des Kurbeltriebs und des Propellers und deren Zusammenwirken.
Bereich Strahltriebwerke:
Triebwerke für Unter- und Überschallbereich, Ausführung und Zusammenwirken, Triebwerkseinlauf, Schubdüsen; Ausführung und Konzipieren der Baugruppen Fan und Verdichter.
Bereich Triebwerkssysteme:
Systeme zur Regelung, Überwachung und Bedienung von Triebwerken; Propellerverstellsysteme; Zündsysteme.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Strahltriebwerke
– Triebwerkskomponenten auslegen und konzipieren.
Bereich Triebwerkssysteme
– die Systeme und deren Hauptkomponenten beschreiben.
Bereich Strahltriebwerke:
Ausführung und Auslegung der Brennkammer und der Turbine; Abgasproblematik.
Bereich Triebwerkssysteme:
Treibstoffsysteme und deren Komponenten; Hilfsturbine und dazugehörige Steuereinheit; Brandschutz.
In Abstimmung mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Laboratorium“ (5.-10.Semester).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Grundgesetze der Elektrotechnik, die Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen Feldern verstehen;
– die Grundgesetze und die Wirkungen von magnetischen Feldern verstehen.
Bereich Avionik
– die Arbeitsweise der primären Flugüberwachungssysteme erklären.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Grundbegriffe, Gleichstromtechnik, Berechnen von einfachen Grundschaltungen.
Elektrisches Feld, Magnetisches Feld.
Bereich Avionik:
Aufbau der Atmosphäre , Flugphysik, Elektrische Bauteile (Kabel, Stecker, Widerstand, Kondensator, Spule).
Flugüberwachungsinstrumente für Fahrt, Höhe und Steig-/Sinkrate, statische Druckanlage, Staudrucksystem, Kompass.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Avionik
– die Arbeitsweise von Flugüberwachungssystemen zur Lageerkennung erklären.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– die Grundgesetze der Wechsel- und Drehstromtechnik verstehen.
Bereich Avionik:
Kreiselinstrumente (Wendezeiger, Kurskreisel, Horizont).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Wechselstromtechnik, Drehstromtechnik, Elektronische Bauteile (Transformator, Diode, Transistor, Operationsverstärker).
III. Jahrgang:
5.Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Avionik
– die Grundlagen der Flugnavigation anwenden.
Bereich Avionik:
Kartenkunde, Gestalt der Erde, Magnetismus, Kurs- und Höhenberechnung, Zeitrechnung Koppelnavigation. Grundlagen der Elektrotechnik (Motor, Generator, Auxilary Power Unit (APU)) Bordinstrumente (Höhenmesser, Fahrtmesser, Variometer, Kreiselinstrumente, Wendezeiger, Temperaturanzeige, Überziehwarnanlage)
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
– die Funktion und die Eigenschaften der wichtigsten Bauelemente der Fluggeräte-Elektronik erklären;
– elektronische Grundschaltungen erklären und ihre Anwendung in Luftfahrzeugen benennen;
– die Charakteristik von elektrischen Antrieben und elektrischen Maschinen in Flugzeugen erklären.
Bereich Avionik
– die für die Funknavigation verwendeten Bordsysteme beschreiben und deren Anzeigen interpretieren;
– die Grundlagen der Satellitennavigation anwenden;
– die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Bauelementen, Schaltungen und Geräten abschätzen.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Grundlagen der Elektronik (Diode, bipolarer und Feldeffekt-Transistor, Gleichrichter- und Verstärkerschaltungen), Grundlagen von elektrischen Maschinen und Antriebssystemen.
Bereich Avionik:
Funknavigation (Navigationsanlagen und Anzeigesysteme), Satellitennavigation, Systemlandschaft im Verkehrsflugzeug, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Avionik-Systemen. Funktion der VOR, ILS, ADF, Transponder, Funktion der Feuerwarnung, Sauerstoffversorgung, Kabinendruckanlage, Beleuchtung am Luftfahrzeug
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Funktionsprinzipien elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Bauelemente der Automatisierungstechnik erklären;
– die grundlegenden Gesetze und Prinzipien der Digitaltechnik erklären;
– die Funktionsweise von Sensoren erklären.
Bereich Avionik
– die zur Flugraumüberwachung eingesetzten Systeme beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik:
Arten und Funktion der wichtigsten Bauelemente für elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungen, einfache Schaltungsentwicklung, Analyse und Synthese von logischen Schaltungen, Grundlagen auf den Gebieten Sensorik, analoge und digitale Messverfahren, Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Bereich Avionik:
Sekundärradar, Transponder, Kollisionswarnung. Primäre und Sekundäre Steuerflächen, Funktion Fahrwerk, Kraftstoffversorgung, Sauerstoffversorgung, Funktion der Feuerwarnung, Kabinendruckanlage, Beleuchtung am Luftfahrzeug.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Grundlagen der Datenübertragung erklären;
– die gängigen Avionik- Bussysteme beschreiben.
Bereich Avionik
– die in der Luftfahrt angewendeten Techniken zur autonomen Energieerzeugung beschreiben;
– einfache Überwachungsschaltungen von bordtechnischen Anlagen erklären.
Bereich Automatisierungstechnik:
Komponenten der Datenübertragung, Bussysteme in der Luftfahrttechnik.
Bereich Avionik:
Bussysteme in der Luftfahrttechnik, Testbarkeit von Systemen beurteilen und bewerten, Bordautonome Energieerzeugung und –verteilung, Überwachungsschaltungen.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Automatisierungstechnik
– die Funktion von Regler und Strecke erklären, einfache Regelungen beurteilen.
Bereich Avionik
– die nachrichtentechnischen Grundlagen wiedergeben;
– die Grundkomponenten von Funkanlagen beschreiben.
Bereich Automatisierungstechnik:
Komponenten einer Regelstrecke und Arten und Funktion von Reglern.
Bereich Avionik:
Grundlagen der Nachrichtentechnik, Modulationsarten, Wellenausbreitung, Antennen, Funkanlagen.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– den Begriff elektromagnetische Verträglichkeit erklären;
– grundlegende Maßnahmen ergreifen, um elektromagnetische Beeinflussung zu reduzieren.
Bereich Avionik
– die für die Luft-Boden-Kommunikation eingesetzten Systeme beschreiben.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Elektromagnetische Verträglichkeit, Reduktion der elektromagnetischen Beeinflussung.
Bereich Avionik:
Systeme für die Sprach- und Datenkommunikation in Luftfahrzeugen.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftfahrzeugbau
– den Aufbau und die Bauweisen von Luftfahrzeugen beschreiben;
– die besonderen Bauweisen und Ausführungen von Luftfahrzeugsystemen sowie deren Wechselwirkungen mit dem umgebenden Fluid anwenden.
Bereich Luftfahrzeugbau:
Bauweisen (Baugruppen, Antriebsarten); Kräfte und Momente am Tragflügel (Grundgleichungen; Reibung der Strömung; Grenzschicht und Widerstandsgesetze).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftfahrzeugbau
– die besonderen Bauweisen und Ausführungen von Luftfahrzeugsystemen und Drohnen sowie deren Wechselwirkung mit dem umgebenden Fluid verstehen;
– mit Hilfe aerodynamischer Beiwerte generelle Berechnungen und Abschätzungen durchführen.
Bereich Luftfahrzeugbau:
Tragflügelprofile und Profilfamilien, Profilgeometrie, Polardiagramm; Wechselwirkungen (Auftrieb, Geschwindigkeits- und Druckverteilung, Impulssatz, Normalpunkt und Druckpunkt, Kräfte und Momente am Profil), Bauweisen und Baugruppen von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aerodynamik
– die Grundgleichungen der Fluidmechanik eindimensionaler, inkompressibler Strömungen erklären;
– die für den Luftfahrzeugbau wesentlichen Kennzahlen der Strömungsmechanik erklären.
Bereich Aerodynamik:
Vertiefung in der Strömungsmechanik (Unterschallströmung, innere Strömungen, Energiezufuhr und Energieabfuhr; Rohrströmungen; Druck und Geschwindigkeit, Druck- und Geschwindigkeitsmessung; Fluggeschwindigkeiten, Überschallströmungen).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aerodynamik
– die Grundgleichungen der Fluidmechanik eindimensionaler, inkompressibler und kompressibler Strömungen sowie die wesentlichen Eigenschaften von Unter- und Überschallströmungen und der Strömungsgrenzschicht verstehen;
– selbstständig einfache fluidmechanische Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen.
Bereich Aerodynamik:
Grenzschichtströmung, Kräfte und Momente auf umströmte Körper, Überschallströmung, Aerodynamik des unendlich langen Tragflügels, Tragflügel endlicher Streckung; Aerodynamik sonstiger Flugzeugteile; Anwendung der Aerodynamik beim Entwurf eines Luftfahrzeuges.
V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Aerodynamik
– selbstständig einfache fluidmechanische Berechnungen für Entwurfszwecke durchführen;
– bestehende Flugzeugkonfigurationen unter dem Gesichtspunkt der Flugleistung beurteilen.
Bereich Aerodynamik:
Flugmechanik (Auftrieb, Widerstand, Fluggeschwindigkeiten, benötigter Schub bzw. benötigte Leistung von Luftfahrzeugen), Steigflug, Horizontalflug, Sinkflug; Reichweite und Flugdauer; Take Off and Landing.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftfahrzeugbau
– bestehende Flugzeugkonfigurationen unter den Gesichtspunkten Flugleistung und Flugstabilität beurteilen.
Bereich Luftfahrzeugbau:
Flugstabilität (statische und dynamische Stabilität, Koppelungen und Instabilitätsformen), Drehflügler (Aerodynamik der Drehflügler, Aufbau und Steuerung der Hubschrauber).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Controlling
– einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung und des betrieblichen Controllings analysieren, beurteilen und lösen.
Bereich Kalkulation:
– die Verfahren der Kalkulation an konkreten Projekten der Luftfahrt anwenden.
Bereich Controlling:
Controlling- und Rationalisierungsverfahren.
Bereich Kalkulation:
Plankostenrechnung, Erfolgsrechnung, Lebenszykluskosten, Produktkalkulation, Kalkulation von Projekten der Luftfahrt.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Investitionsrechnung
– die Verfahren der Investitionsrechnung auswählen und diese anwenden.
Bereich Investitionsrechnung:
Investitionsrechnung aus der Luftfahrtbranche.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Naturwissenschaften und Chemische Analytik
– die in der einschlägigen Betriebspraxis gebräuchlichen chemisch-technologischen Laborverfahren beschreiben;
– grundlegende Methoden der Analytik und Herstellung von polymeren Werkstoffen anwenden.
Laboratorium Werkstoff und Fertigungstechnik
– geeignete Werkstoffprüfverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe auswählen sowie an entsprechenden Mess- und Prüfgeräten fachgerecht durchführen;
– produktbezogene Messgrößen auswerten, die Ergebnisse visualisieren und entsprechende Auswirkungen auf den Fertigungs- und Produktionsprozess ableiten.
Laboratorium Mechanik und Maschinenelemente
– die gängigen Berechnungsverfahren für Spannungen und Verformungen bei der Dimensionierung von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und analysieren;
– einen passenden Versuchsaufbau für Luftfahrzeugteile entwerfen und aufbauen sowie Spannungs- und Verformungsmessungen durchführen und die errechneten Werte analysieren;
– Belastungen an Maschinenelementen und deren Lebensdauer analysieren;
– im Schalllabor normgerechte Messungen durchführen und analysieren.
Laboratorium Elektrotechnik, Automatisierungstechnik
– Messgeräte handhaben;
– einfache elektrische Schaltungen aufbauen und messen.
Laboratorium Naturwissenschaften und Chemische Analytik:
Herstellung von künstlichen Polymeren (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition). Analyse von Kunststoffen und Faserverbundstoffen sowie Identifikation der wichtigsten Polymere.
Laboratorium Werkstoff- und Fertigungstechnik:
Zugversuch, Härteprüfung, Kerbschlagbiegeversuch, Biegeversuch, Ultraschall, Farbeindringverfahren, Elektrophorese, Jominyprobe, Untersuchungen bei Kunststoffen, 3D-Koordinatenmessgerät, Werkzeugvermessung, Rundlauf und Parallelitätsmessungen.
Laboratorium Mechanik und Maschinenelemente:
Spannungs- und Verformungsmessungen sowie Untersuchungen; Messungen an Maschinenelementen; Messungen, Auswertung und Analyse Schalldruck, Schallpegel, Oktavspektrum und Auswertung an Maschinen mit und ohne Dämmungen.
Laboratorium Elektrotechnik, Automatisierungstechnik:
Aufbau von Schaltungen, Messen elektrischer Größen.
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Naturwissenschaften und Chemische Analytik
– verschiedene Arten der Korrosion beschreiben und Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen;
– grundlegende Methoden der Analytik von metallischen Werkstoffen anwenden und auswerten.
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik
– elektrische, pneumatische und hydraulische Schaltungen mit entsprechenden Bauelementen simulieren und realisieren sowie speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren;
– einfache elektronische Schaltungen aufbauen;
– die in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen;
– elektrische Messwerte erfassen und beurteilen;
– graphische Programmierung von Messdatenauswertesystemen durchführen.
Laboratorium Mechanik und Maschinenelemente
– die gängigen Messverfahren für Spannungen, Verformungen und Eigenfrequenzen von Luftfahrzeugbauteilen anwenden und analysieren.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau
– druckbasierte Strömungsmessungen in einem Windkanal durchführen;
– die Ergebnisse einer Strömungsmessung analysieren und auswerten.
Laboratorium Naturwissenschaften und Chemische Analytik:
Chemische und Elektrochemische Korrosion, Analyse von Korrosionsschutzmaßnahmen, chemische Analyse von Metallen und Legierungsbestandteilen im Flugzeugbau.
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik:
Hydraulische und pneumatische Steuerungen aufbauen und testen, Programmierung von Handlingsystemen und SPS; Grundschaltungen mit Halbleiterbauteilen; Handhabung von Navigationssystemen; Messungen an barometrischen Systemen von Luftfahrzeugen; Messungen an elektrischen Systemen von Luftfahrzeugen, Sensortechnik, Druck, Temperatur, Geschwindigkeit, Durchfluss, Drehzahl, Kräfte, Entfernungen, Programmierung von Messdatenauswertesystemen.
Laboratorium Mechanik und Maschinenelemente:
Messung und Analyse von Spannungen, Verformungen und Eigenfrequenzen an Leicht- und Luftfahrzeugbauteilen.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau:
Druck- und Durchflussmessungen, Messtechnische Anwendungen der Kontinuitäts- und der Bernoulligleichung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Laboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
9. und 10. Semester
Die Schülerinnen und Schüler können im
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik
– Sensoren auswählen und anwenden;
– Regelkreise aufbauen und in Betrieb nehmen;
– mit logischen Schaltungen komplexe flugtechnische Aufgaben lösen.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau
– einen Unter- und Überschall- Windkanal für eine Messung adaptieren und Strömungsmessungen in einem Windkanal durchführen und analysieren;
– die Ergebnisse numerischer Strömungsberechnungen interpretieren und nach aerodynamischen Gesichtspunkten analysieren.
Laboratorium Triebwerke
– Messungen an Kolben- und Strömungsmaschinen analysieren;
– Messungen mit Hilfe der Messsysteme am Triebwerksprüfstand durchführen;
– die Messergebnisse bewerten und analysieren.
Laboratorium Elektrotechnik, Elektronik und Avionik:
Logische Schaltungen, Handhabung von Navigationssystemen (Flight Management System, Flight Guidance System); Messungen an elektrischen Systemen von Luftfahrzeugen, Regelungstechnik, Regelungen aufbauen und in Betrieb nehmen.
Laboratorium Aerodynamik und Luftfahrzeugbau:
Grenzschichtdickenmessung, Auftriebs- und Widerstandsmessung an umströmten Körpern; Überschallwindkanal und Sichtbarmachen von Strömungen, Anwendung numerischer Berechnungsmethoden im Vergleich zu den Versuchswerten.
Laboratorium Triebwerke:
Aufnahme von Kennwerten und Kennlinien sowie Erstellung von Kennfeldern an Strömungsmaschinen und Kolbenmaschinen.
Die Schülerinnen und Schüler können
– die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden;
– gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
– die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling. Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
– einfache Bauteile mit spanabhebenden sowie nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen und dokumentieren;
– Montage- und Demontagetätigkeiten für einfache Komponenten der Luftfahrt durchführen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (manuelle Fertigkeiten, einfache mechanische Bearbeitungsverfahren und thermische Behandlung von fachspezifischen Werkstoffen, einfache Blechbearbeitung, Montage und Demontage von einfachen Komponenten, Verwendung von luftfahrtspezifischen Werkzeugen).
Werkstätte „Zerspanungstechnik 1“ (maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen).
Werkstätte „Leicht- und Modellbau“ (manuelle und maschinelle Be- und Verarbeitung von Leichtbauwerkstoffen inkl. Verbindungstechnik).
II. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen an Werkzeugmaschinen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen sowie unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik
– die wichtigsten Komponenten von elektrischen Anlagen sowie deren Funktion kennen und anwenden und sicherheitstechnische Vorschriften umsetzen;
– einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie Messungen durchführen;
– Geräte und Maschinen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Zerspanungstechnik 2“ (mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen mittels Werkzeugmaschinen, Fertigteilbearbeitung).
Werkstätte „Leichtbau“ (Be- und Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen und reaktiven Materialien).
Werkstätte „Blechbearbeitung und Oberflächentechnik“ (spanlose und trennende Bearbeitung sowie Umformung von Blechen und Halbzeugen des Luftfahrzeugbaus; Oberflächenschutzverfahren, Wärmebehandlung, Verbindungstechniken).
Bereich Schaltungs- und Steuerungstechnik:
Werkstätte „Elektrotechnik“ und „Elektronik 1“ (Aufbau und Inbetriebnahme von Schaltungen, Grundschaltungen und Verbindungstechniken der Elektronik, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und anwenden, Messen elektrischer Größen).
III. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenbereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose, spanende und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen, Baugruppen, Fertigungsmitteln und Vorrichtungen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen mit konventionellen, programmgesteuerten Maschinen und Anlagen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– Baugruppen und Geräte zusammenbauen und unter Beachtung der mechanischen Schutzmaßnahmen in Betrieb nehmen.
Bereich Prüftechnik
– Mess- und Prüfmethoden anwenden;
– Prüfabläufe dokumentieren.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die dafür notwendigen Fertigungsdaten ermitteln.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik
– Gefahren der Elektrotechnik erkennen;
– elektrische Bauteile und Halbleiterbauelemente für eine bestimmte Anforderung auswählen und einsetzen;
– einfache elektronische Schaltungen aufbauen;
– die Einsatzgebiete von Messgeräten beschreiben und sie in ihrer vorgesehenen Funktion einsetzen;
– elektrische Messwerte erfassen und beurteilen.
Bereich Avionik
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme erkennen und die prinzipielle Funktionsweise überprüfen;
– die grundlegenden technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstätte „Leicht- und Formenbau“ (Herstellung von Formen für Leichtbauteile, Fertigteilbearbeitung, Be- und Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen und reaktiven Materialien).
Werkstätte „Luftfahrtspezifische Fertigungsmethoden“ (Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen, Herstellung von Werkzeugkomponenten und Vorrichtungen für Bearbeitungs- und Prüfverfahren, Bearbeitung von wärmebehandelten Bauteilen).
Bereich Prüftechnik:
Werkstätte „Messtechnik und Qualitätssicherung“ (Anwendung von Mess- und Prüfmethoden, Dokumentation von Prüfabläufen sowie Qualitätsdaten).
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Produktionsplanung 1“ (Planung, Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen im Bereich Komponentenfertigung für Luftfahrzeuge, Auftragserstellung). Anfrage- und Beschaffungsprozesse sowie Auftragserstellung unter Berücksichtigung luftfahrtspezifischer Normen EASA Part21 und EN ISO 9100).
Bereich Elektrotechnik und Elektronik:
Werkstätte „Elektrotechnik“ und „Elektronik 2“ (Aufbau elektrischer Schaltungen; Printfertigung, Funktionsprüfungen und Messungen an elektrischen Schaltungen und Baugruppen).
Bereich Avionik:
Werkstätte „Elektrotechnik 2“ (Bordnetz eines Luftfahrzeuges aktivieren, Überprüfen der Bordspannung, Test der barometrischen und elektrischen Systeme; einfache Navigationsausrüstung eines Luftfahrzeuges, Ausrüstung für Instrumentenflug).
IV. Jahrgang:
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs der nachstehenden Werkstättenlaboratorien zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Produktionstechnik
– die spanlose und thermische Fertigung von Werkstücken, Bauteilen und Baugruppen auf Grund von Fertigungszeichnungen und Arbeitsplänen durchführen sowie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten;
– alternative Fertigungsverfahren anwenden.
Bereich Arbeitsvorbereitung
– Arbeitsabläufe, Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse beschreiben;
– aus Fertigungszeichnungen die entsprechenden Arbeitspläne erstellen und die notwendigen Fertigungsdaten unter Berücksichtigung luftfahrtspezifischer Normen EASA Part21 und EN ISO 9100, ermitteln;
– die Funktionsweise von Bauteilen bewerten und beurteilen sowie Fehlerquellen erfassen und analysieren.
Bereich Prüftechnik
– die gängigen Mess- und Prüftechniken zur Bewertung eines gefertigten Teiles erläutern;
– Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, relevante Messgrößen bestimmen und auswerten sowie einfache Visualisierungen realisieren.
Bereich Avionik
– die Funktionsweise der in der Luftfahrt gängigen Kommunikations- und Navigationssysteme erkennen und die prinzipielle Funktionsweise überprüfen;
– die grundlegenden technischen Vorschriften für Sende- und Empfangsanlagen anwenden.
Bereich Produktionstechnik:
Werkstättenlaboratorium „Luftfahrtspezifische Fertigungsmethoden“ (Fertigteilbearbeitung, alternative Fertigungs- und Bearbeitungsmethoden, additive Fertigungsverfahren).
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Werkstätte „Produktionsplanung 2“ (Steuerung und Dokumentation von fachspezifischen Arbeitsabläufen im Bereich Komponentenfertigung für Luftfahrzeuge, Materialwirtschaft. Systematische Fehleranalyse und Fehlervermeidung). Anfrage- und Beschaffungsprozesse sowie Auftragserstellung unter Berücksichtigung luftfahrtspezifischer Normen EASA Part21 und EN ISO 9100).
Bereich Prüftechnik:
Werkstättenlaboratorium „Messtechnik und Qualitätssicherung“ (Anwendung von Mess- und Prüfmethoden, Dokumentation von Prüfabläufen sowie Qualitätsdaten).
Bereich Avionik:
Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“, „Elektronik 3“ (Test der barometrischen und elektrischen Systeme; Funktionsprüfung der Bordausrüstung und von Avioniksystemen).
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1 und weiters:
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, normgerechte Zeichnungsableitung, Explosionszeichnungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen, CAD-Schnittstellen nutzen und Berechnungen in das CAD-Modell integrieren;
– Bauteile fotorealistisch darstellen und einfache Bewegungsabläufe simulieren.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, Integration von Berechnungen in die CAD-Konstruktion, CAD-Schnittstellen, Rendering, Bewegungsabläufe.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– Baugruppen fotorealistisch darstellen sowie komplexe Bewegungsabläufe simulieren.
Bereich Innovationsmethoden
– Grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, Toleranzanalysen, Rendering von Baugruppen, normgerechte Zeichnungsableitung, Bewegungsabläufe.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (klassische Kreativitätstechniken, Variantenauswahl).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich CAD
– Baugruppen 3D-CAD-gerecht aufbauen und normgerechte Zeichnungsableitungen erstellen;
– CAD Daten an die Fertigung über verschiedene Schnittstellen weitergeben;
– Baugruppen und Umgebungen fotorealistisch darstellen sowie Bewegungsabläufe im zeitlichen Zusammenhang simulieren.
Bereich Innovationsmethoden
– Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich CAD:
3D-CAD-gerechte Konstruktion, CAD-Schnittstellen für die Fertigung, Rendering, Bewegungsabläufe.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Wertanalyse, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Bionik, TRIZ -Theorie des erfinderischen Problemlösens).
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Innovationsmethoden
– grundlegende Methoden des Innovationsmanagements anwenden;
– Produkte zielkostenorientiert entwickeln.
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Innovationsmethoden:
Ideenfindungsmethoden (Risk-Management).
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Fertigung Simulation, Finite Elemente.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Simulationsmethoden:
Kinematik Simulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Simulationsmethoden
– mit Softwareprodukten Bewegungsabläufe, Montageabläufe, Fertigungsabläufe, Spannungen und Verformungen simulieren.
Bereich Simulationsmethoden:
Fertigungssimulation, Digital Mock-Up, Finite Elemente.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– Untersuchungen im Bereich der zerstörenden Werkstoffprüfung planen und typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden;
– Prüf- und Laborgeräte für die zerstörende Werkstoffprüfung eigenständig bedienen.
Laborordnung und Sicherheit in Prüflaboratorien; Umgang mit Messinstrumenten, Laborgeräten und Maschinen; physikalische und chemische Grundoperationen zur Lösung von Fragen der zerstörenden Werkstoffprüfung.
Ausgewählte Aufgaben und Fallstudien zu den Bereichen des Fachbereiches – Zerstörende Werkstoffprüfung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden;
– Verfahren und Prüfgeräte für die zerstörende Werkstoffprüfung eigenständig auswählen und bedienen.
Laborordnung und Sicherheit in Prüflaboratorien der Werkstoffprüfung; Umgang mit Messinstrumenten, Prüfgeräten und Laborgeräten; physikalische und chemische Grundoperationen zur Lösung von Fragen der zerstörenden Werkstoffprüfung.
Ausgewählte Aufgaben und Fallstudien zu den Bereichen des Fachbereiches – Zerstörende Werkstoffprüfung.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– Verfahren und Prüfgeräte für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung eigenständig auswählen und bedienen.
Laborordnung und Sicherheit in Prüflaboratorien der Werkstoffprüfung; Umgang mit Messinstrumenten, Prüfgeräten und Laborgeräten; physikalische und chemische Grundoperationen zur Lösung von Fragen der zerstörenden Werkstoffprüfung.
Ausgewählte Aufgaben und Fallstudien zu den Bereichen des Fachbereiches – Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– Verfahren und Prüfgeräte für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung eigenständig auswählen und bedienen.
Laborordnung und Sicherheit in Prüflaboratorien der Werkstoffprüfung; Umgang mit Messinstrumenten, Prüfgeräten und Laborgeräten; physikalische und chemische Grundoperationen zur Lösung von Fragen der zerstörenden Werkstoffprüfung.
Ausgewählte Aufgaben und Fallstudien zu den Bereichen des Fachbereiches – Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden und weiterführende – Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– Maschinen und Prüfgeräte für die Kunststoffverarbeitung eigenständig bedienen.
Laborordnung und Sicherheit in Entwicklungslaboratorien; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten und Maschinen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen eines vertiefenden Fachbereichs.
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
– Untersuchungen planen, typische Arbeitsmethoden des Fachgebiets anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
– Maschinen und Prüfgeräte für die Verarbeitung von (Faser-)Verbundwerkstoffen eigenständig bedienen.
Laborordnung und Sicherheit in Entwicklungslaboratorien; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten und Maschinen; physikalische und chemische Grundoperationen.
Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen eines vertiefenden Fachbereichs.
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– grundlegende Arbeiten mit Mathlab durchführen.
Bereich Programmierung:
Grundlegendes Arbeiten mit MATLAB, Robotik (Denavit-Hartenberg-Transformation, Vorwärtskinematik), Erstellen eines „Drahtmodells“ eines Roboters mit drei Freiheitsgraden.
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– Roboterprogrammierung mit Mathlab und Simulink Grundlagen programmieren.
Bereich Programmierung:
Erstellen eines „Zylindermodells“ eines Roboters mit drei Freiheitsgraden mit MATLAB, Animation des Roboters (Vorwärts- und Rückwärtskinematik), Steuerung durch ein GUI.
V. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– Roboterprogrammierung mit Mathlab- und Simulink- Anwendungen programmieren.
Bereich Programmierung:
Erstellen eines „Zylindermodells“ eines Roboters mit sechs Freiheitsgraden mit MATLAB, Animation des Roboters (Vorwärtskinematik), Steuerung durch eine GUI.
10. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Programmierung
– einen Roboter mit Mathlab- und Simulink – Anwendungen programmieren.
Bereich Programmierung:
Ermitteln der EULER-Winkel aus einer Transformationsmatrix, Animation eines Roboters mit sechs Freiheitsgraden (Rückwärtskinematik)., Bewegung eines Roboters auf einer festgelegten Bahn, Steuerung durch eine GUI.
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Luftrecht
– die das Segelfliegen betreffenden Gesetze und Verordnungen einhalten.
Bereich Luftfahrzeugkenntnisse und Aerodynamik
– die Bauweisen, die Funktionsflächen und die Instrumente eines Segelflugzeuges sowie die an ein Segelflugzeug im Flug wirkenden Belastungen beschreiben.
Bereich Meteorologie
– die für den Segelflug relevanten Wettersituationen und Wetterphänomene beschreiben.
Bereich Flugbetriebliche Verfahren
– flugbetriebliche Verfahren für normale und kritische Flugsituationen beschreiben.
Bereich Luftrecht:
Luftfahrtgesetz, Zivilluftfahrtpersonalverordnung, Einteilung des Luftraumes.
Bereich Luftfahrzeugkenntnisse und Aerodynamik:
Einteilung und Bauweisen von Segelflugzeugen, Segelflugzeugkunde, Instrumentenkunde, Aerodynamik.
Bereich Meteorologie:
Luftdruck, Temperatur und Feuchte; Wetterlagen und Frontsysteme; Föhn; Aufwinde und Gefahren; Instrumente zur Messung von Wetterfaktoren.
Bereich Flugbetriebliche Verfahren:
Platzrunde; Sprechfunkverfahren; Seitengleitflug; Verhalten in besonderen Fällen; Crew-Ressource-Management.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugleistung und Flugplanung
– die Betriebsgrenzen eines Segelflugzeuges aufgrund des Betriebshandbuches verstehen.
Bereich Menschliches Leistungsvermögen
– die Grenzen des menschlichen Leistungsvermögens während des Fluges und in besonderen Situationen verstehen.
Bereich Navigation
– die gültigen ICAO-Karten lesen und kennen die Topologie Österreichs.
Bereich Flugleistung und Flugplanung:
Gewichtslimits und Schwerpunkt; Flugleistungen und Betriebsgrenzen.
Bereich Menschliches Leistungsvermögen:
Erste Hilfe; Verhalten am Unfallort; physiologische und psychologische Faktoren; Fliegen und Gesundheit.
Bereich Navigation:
Kartenkunde; Geographie Österreichs; Navigationsinstrumente.
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Flugbetriebliche Verfahren
– die grundlegenden Verfahren für die Abwicklung von Flügen beschreiben;
– die wichtigsten Elemente der diversen Flugkarten erkennen;
– die Aufgaben der Flugverkehrskontrolle und des Flugwetterdienstes erklären.
Bereich Begriffe und Abkürzungen
– die Begriffe verstehen, die für das Verständnis einer Flugabwicklung unbedingt notwendig sind;
– das Fliegeralphabet anwenden;
– mit flugspezifischen Abkürzungen umgehen;
– die im Flugwetterdienst verwendete Syntax für die Interpretation von Wettervorhersagen anwenden.
Bereich Crew Resource Management
– die Arbeitsweise von Cockpit-Besatzungen beschreiben;
– die Notwendigkeit von Checklisten und deren Abarbeitung erklären.
Bereich Flugbetriebliche Verfahren:
Grundlegende Verfahren des Sicht- und Instrumentenflugs, Kartenwesen in der Luftfahrt, Aufgaben der Flugverkehrskontrolle und des Flugwetterdienstes.
Bereich Begriffe und Abkürzungen:
Verfahrensspezifische Begriffe und Abkürzungen (vorzugsweise in englischer Sprache), Quellen für die Identifikation und Interpretation von Abkürzungen, Kennwerte der synoptischen Meteorologie.
Bereich Crew Resource Management:
Kommunikation, Kooperation und Entscheidungsfindung im Cockpit, Einsatz von Checklisten.
in Abstimmung mit dem Lehrstoff der fachtheoretischen Gegenstände
I. Jahrgang (1. und 2.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör-und Lesetexten zu Themen aus dem ausbildungsspezifischen Umfeld Luftfahrt verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
– einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
– mündlich einfache Beschreibungen (zB im Bereich Avionik von Typen von Luftfahrzeugen, für den Flug relevante physikalische Sachverhalte und Themen, am Luftfahrzeug Verordnungen und Verhaltensregeln); über Ereignisse berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken.
Einfache relevante ausbildungsspezifische Themen (zB, Beschreibung von Produkttypen, einfacher Vorgänge und Abläufe, Regeln und Vorschriften).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und ausbildungsspezifischer Wortschatz: Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines technischen Grundwortschatzes (zB im Bereich Avionik Grundbegriffe verschiedener Luftfahrzeugtypen, Grundlagen und -begriffe der Flugphysik, Verhaltensregeln Begriffswesen Verhaltensregeln, Gesetze und Verordnungen).
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen ausbildungsspezifischen Inhalten, Diskutieren, Rollenspiel).
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
– den Hauptinhalt von einfachen, auch längeren Hör-und Lesetexten zu Themen aus dem ausbildungsspezifischen Umfeld Luftfahrt verstehen, wobei sie auch spezifische Informationen entnehmen können;
– die Hauptpunkte in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
– mündlich einfache Beschreibungen (zB im Bereich Avionik den Aufbau der Atmosphäre, die physikalischen Grundgesetze der Flugphysik-Aerodynamik erklären; die Grundgesetze der Elektrotechnik, Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen Feldern und magnetischen Feldern); über Ereignisse berichten und ihre Meinung ausdrücken.
Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (zB im Bereich der Avionik Beschreibung von für die Luftfahrt relevante Phänomene, Abläufen und einfachen Diagrammen); einfache berufsbezogene Situationen (zB einfache Produktpräsentationen).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Erweiterung des allgemeinen und ausbildungsspezifischen Wortschatzes (zB im Bereich Avionik Begriffswesen Atmosphäre, Aufbau; Flugphysik-Aerodynamik; Grundbegriffe, Gleichstromtechnik, elektrische Bauteile; einfache Grundschaltungen); Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen.
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB einfache Produktpräsentation, Beschreibung, Präsentation, eigene Ansichten).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
– die Hauptpunkte von Hör-und Lesetexten über ausbildungsspezifische Themen sowie einfache mündliche Anleitungen und Vorschriften verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– Beschreibungen von Arbeitsbedingungen, einfachen Berufssituationen (zB im Bereich Avionik – Aerodynamik beim Flug wirkende Abläufe beschreiben, -Messwesen in der Luftfahrt relevante Einheiten beschreiben; Grundgesetze der Elektrotechnik, die Grundgesetze und die Wirkungen von elektrischen Feldern und magnetischen Feldern, die Funktion von elektrischen Bauteilen verstehen), sowie
– detailliert über Ereignisse berichten und dabei ihre Meinung ausdrücken sowie einfache, eingeübte Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen.
Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände der Schülerinnen und Schüler (zB im Bereich Avionik Grundlagen der Aerodynamik, Messwesen Maßsysteme); einfache berufsbezogene Situationen; einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Erweiterung des allgemeinen und ausbildungsspezifischen Wortschatzes (zB im Bereich Avionik Begriffswesen der Aerodynamik; Maßsysteme; Grundbegriffe, Wechselstromtechnik, elektronische Bauteile). Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen;
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentationen, Beschreibungen, Dialoge).
III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör-und Lesetexte aus dem vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche Beschreibungen im ausbildungsspezifischen Umfeld verstehen;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
– mündlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen von einfachen Berufssituationen, über Ereignisse berichten und ihre Meinung ausdrücken;
– im Bereich Avionik die Verfahren des Electrical Power and Generation Systems (EPGS), die Methoden der Navigation (NAV) im Bereich der Luftfahrt verstehen und erklären.
Produkte und Verfahren des eigenen Fachgebietes; technische Zusammenhänge (zB im Bereich Avionik – Elektrotechnik Gleichstrom- und Wechselstromtechnik, Verstärker; Grundlagen der Elektrotechnik; elektrische Grundschaltungen, Bordinstrumente); erste Berufserfahrungen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Festigung, Erweiterung und Vertiefung des ausbildungsspezifischen Wortschatzes (zB Gleichstrom- und Wechselstromtechnik, Verstärker) und der Sprachstrukturen;
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Produktpräsentation, Beschreibung von Diagrammen und Statistiken, Diskutieren).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
– längere unkomplizierte Sachinformationen in Hör-und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen sowie berufsbezogene Standardsituationen aus dem eigenen Fachgebiet verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
– mündlich im eigenen Sachgebiet (zB im Bereich Avionik die Methoden der Navigation (NAV), die Methoden von Environmental Control Systems (ECS)) ausführlich informieren, zusammenfassen und Stellung nehmen sowie vorbereitete Präsentationen zu Themen aus ihrer Ausbildung abhalten, in denen die Hauptpunkte hinreichend präzise erläutert werden.
Prozesse des eigenen Fachgebietes; berufsbezogene Situationen.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Festigung, Erweiterung und Vertiefung des ausbildungsspezifischen Wortschatzes (zB im Bereich Avionik Bordinstrumente, Phraseologie für Report und Schadensmeldung) und der Sprachstrukturen;
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Beschreibung, Präsentation, Dialog).
IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Die Schülerinnen und Schüler können
– aus Texten und Gesprächssituationen über berufsbezogene Themen einige wesentliche Schlussfolgerungen ziehen sowie komplexere Sachtexte, die mit berufsrelevanten Themen (zB im Bereich Avionik Funktionsprinzipien von Bauelementen im Bereich Control Systems in Zusammenhang stehen, verstehen und erklären;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
– mündlich im eigenen Fachgebiet detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen und Standpunkte begründen.
Ausbildungsspezifisch relevante Themen der Berufspraxis (zB Digitaltechnik, Flugnavigation).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes (zB im Bereich Avionik Arten und Funktion von Bauelementen für Steuerungen; Grundlagen Sensorik; Messwesen; Flugnavigation, Bordsysteme und deren Anzeigen) und der Sprachstrukturen; situations-und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Beschreibung, Dialog, Diskussion, Präsentation).
8. Semester – Kompetenzmodul 8:
Die Schülerinnen und Schüler können
– Hör-und Lesetexte über berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, und können bei längeren und komplexen Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache verstehen;
– Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
– mündlich im eigenen Fachgebiet detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen; Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie klar strukturierte Präsentationen halten;
– zB im Bereich Avionik die Grundlagen der Datenübertragung und Testability erklären; die gängigen Avionik-Bussysteme beschreiben.
Technisch und ausbildungsspezifische relevante Themen der Berufspraxis (zB im Bereich Avionik Engine Control, Configuration Management).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Festigung, Erweiterung und Vertiefung des ausbildungsspezifischen Wortschatzes (zB Avionik, Begriffswesen und Zusammenhänge in der Digitaltechnik, Bussysteme, Testbarkeit von Systemen) und der Sprachstrukturen; situations-und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation, Beschreibung, Dialog).
V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör-und Lesetexte über ausbildungsspezifische Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
– Fachartikel, die über das eigene Fachgebiet hinausgehen, unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum ausbildungsspezifischer Themen aus dem beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich im eigenen Fachgebiet (zB im Bereich Avionik nachrichtentechnische Grundlagen) detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren.
relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB im Bereich Avionik Grundlagen der Nachrichtentechnik).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Festigung, Erweiterung und Vertiefung des ausbildungsspezifischen Wortschatzes (zB im Bereich Avionik Flight Control Systems) und der Sprachstrukturen; situations-und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation von Ideen, Produkten, Programmen, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).
10 Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
– anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
– Hör-und Lesetexte über ausbildungsspezifische Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
– Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
– im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum ausbildungsspezifischer Themen aus dem beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
– mündlich im eigenen Fachgebiet (zB im Bereich Avionik Grundlagen des Structure Health Monitorings) detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren.
Komplexe fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB im Bereich Avionik Structure Health Monitoring)
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz: Festigung, Erweiterung und Vertiefung des ausbildungsspezifischen Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations-und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).
Mündliche Kommunikation: Monologische und dialogische Gesprächssituationen.
II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funkzeugnis
– die für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs verwendeten Begriffe verstehen.
Bereich Funkzeugnis:
Begriffswesen im Flugfunk, Sprechfunkübungen für Sicht- und Instrumentenflüge in englischer und deutscher Sprache.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Funkzeugnis
– die fernmelderechtlichen Gesetze und Bestimmungen anwenden;
– die physikalischen Grundlagen der Nachrichtentechnik verstehen;
– die Phraseologie für den Flugfunkdienst von Sichtflügen und Instrumentenflügen in englischer und deutscher Sprache in Luftfahrzeugfunkstellen und Bodenfunkstellen durchführen.
Bereich Funkzeugnis:
Telekommunikationsgesetz, Funkerzeugnisgesetz, internationaler Fernmeldevertrag, Vollzugsordnung für den Funkdienst; Grundlagen der Fernmeldetechnik, Sende- und Empfangsanlagen, luftfahrtspezifische Navigationsanlagen.
Sprechfunkübungen für Sicht- und Instrumentenflüge in englischer und deutscher Sprache.
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Pflichtgegenstände der schulautonomen Vertiefung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt B.1 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Für die Freigegenstände und unverbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt VII Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
– die Voraussetzungen zum Antritt eines Gewerbes erläutern;
– den Ablauf der verschiedenen Gewerbeverfahren erläutern.
– bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
– kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
– wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
– wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.
| Gesamtwochenstundenzahl | X 13 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 14 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 13 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 14 |
| Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11 |
| Gesamtwochenstundenzahl | x 12 |