§ 7 Außerkrafttreten — Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Rückverweise
Die Verordnung BGBl. II Nr. 84/1999 tritt mit Ablauf des 30. September 2015 außer Kraft.
…Landesverwaltungsgericht Tirol, in Bestätigung eines Bescheides der belangten Behörde vom 14. Mai 2024, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem Revisionswerber gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 lit. b, § 24 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. …