BundesrechtVerordnungenSitzungsgelder der Post-Control-Kommission

Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission

In Kraft seit 01. Juli 2015
Up-to-date

§ 1

Jedem stimmberechtigten Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.

§ 2

Jedem Mitglied der Post-Control-Kommission, welches nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 40 Euro für jede angefangene halbe Stunde; dieses Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 160 Euro.

§ 3

Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.