BundesrechtVerordnungenOfenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung§ 3

§ 3Berufsbild

In Kraft seit 01. Juni 2015
Up-to-date

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes
2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1 Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.
4.2 Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.
4.3 Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.
4.4 Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen
4.5 Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.
4.6 Kundenorientierung: i m Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen
5. Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
6. Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
7. Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
8. Mitwirken beim Beraten und Betreuen von Kunden/innen auch in Energie-, Klima- und Umweltfragen Beraten und Betreuen von Kunden/innen auch in Energie-, Klima- und Umweltfragen
9. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
10. Kenntnis der Werkstoffe (Verlegematerial, keramische Bauteile, Schamott- und Mauersteine, Natur- und Kunststeine) und Hilfsstoffe (wie zB Zement, Gips, Kleber, Fugenfüller usw.), ihrer Eigenschaften, Rutschfestigkeit, Verwendungs-, Verarbeitungs- und Wiederverwertungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung
11. Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Fliesen und Platten, keramischen Bauteilen, Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen
12. Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke
13. Lesen von technischen Unterlagen (zB Pläne, Verlegepläne und Merkblätter, Montageanweisungen, Anschlusspläne, Einbauanleitungen, Ofen- und Montagepläne)
14. Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Verlegepläne, Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme)
15. Kenntnis der Entstehung, Entwicklung und Geschichte der Keramik und des Ofenbaues
16. Grundkenntnisse der Elektrotechnik Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik
17. Kenntnis der Bauphysik (zB Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Frost- und Säurebeständigkeit, Rutschfestigkeit von Belägen, Dampfsperren, Raumklima, Luftfeuchtigkeit, U-Werte, Wärmestrahlung, Brandschutz, Schallschutz) und Bauchemie (zB Chemikalienbeständigkeit der Verlegematerialien, Reinigungsmittel, Sicherheitsrichtlinien, Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung chemischer Produkte, Entsorgung)
18. Kenntnis der Bautechnik (zB Vermessungen, Boden- und Estrichaufbauten, Deckenkonstruktionen)
19. Durchführen berufsspezifischer Berechnungen (zB Materialbedarfsberechnungen, Wärmebedarfsberechnungen, Ofenberechnungen und Zugberechnungen, Rauchfangberechnungen, Luftleitungssystemen, Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme
20. Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials insbesondere im Hinblick auf Rutschfestigkeit
21. Kenntnis der Farbenlehre (Farbwahl im Hinblick auf Farbästhetik und Farbharmonie)
22. Herstellen von Waagrissen, Aufstichen und Gefällen
23. Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen
24. Herstellen von Kleber-, Mörtel- und Putzmischungen sowie Ausführen von berufsspezifischen Maurer- und Verputzarbeiten
25. Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten
26. Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen als Untergrund für die Verlegung von keramischen und nicht keramischen Verlegematerialien
27. Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen (wie zB Bohren, Schleifen, Umformen, Trennen, Löten, Schweißen)
28. Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen und nicht keramischen Verlegematerial und Bauteilen (wie zB Behauen, Schneiden, Bohren, Lochen Schleifen) und Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen
29. Kenntnis der Versetz- und Verlegeverfahren von Belagselementen, Wand- und Bodenheizungen (inklusive Anschlussarbeiten, Regeltechnik), Verfugungsarbeiten sowie der Oberflächenbehandlung und Konservierung
30. Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren von verschiedenen Belagselementen an Böden, Wänden und Stufen im Dünn- und Dickbett
31. Grundkenntnisse über Wand- und Bodenheizungselemente, über deren Verlegung als Untergrund für Belagsarbeiten sowie der dafür erforderlichen Anschlussarbeiten
32. Herstellen von Trenn- und Anschlussfugen mit elastischen Fugenfüller
33. Behandeln von Oberflächen und Konservieren spezifischer Belagselemente
34. Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln
35. Kenntnisse des Schwimmbadbaus und säurebeständiger Belagsarbeiten
36. Kenntnis der Brennstofflehre (feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe) und anderer Energieträger
37. Kenntnis der Verbrennungslehre (Verbrennungsphasen, Brennwert, Heizwert, Heizwertbestimmung, Emissionen, Abgasmessung, Abgasanalysen)
38. Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie andere Energieträger (zB Kachelöfen, Kombiöfen, Heizkaminen, Küchenherden, offenen Kaminen, Sonderformen, Gas-Einsatz-Kachelöfen und Elektro-Heizungen)
39. Kenntnis der Rauchfanglehre (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss)
40. Kenntnis der Dimensionierung von wasserführenden Leitungen sowie von Rohrleitungssystemen (inklusive Sicherheitseinrichtungen) zur Verteilung von Warmwasser als Energieträger
41. Setzen von Kachelmänteln (inklusive Heiztüren und Putzöffnungen), Simsteilen und Abdeckungen
42. Verkleiden von Heizungsanlagen mit Natur- und Kunststeinen
43. Ausführen des Innenausbaus (Heizkammern auskleiden, Heizgaszüge einbauen) nach einschlägigen Berechnungsunterlagen
44. Mitarbeit beim Herstellen des Anschlusses der Feuerstätte an den Rauchfang Herstellen des Anschlusses der Feuerstätte an den Rauchfang
45. Montieren von Warmluftheizungen inklusive Einbau von Komponenten wie Heizeinsätze, Luftklappen, Ventilatoren, Luftleitungsrohren
46. Montieren von Elektroheizungen wie zB Einsetzen von Elektrospeicherkernen in den Kachelmantel und deren Verdrahtung sowie Einbringen des Wärmeschutzes
47. Montieren von Gas- und Öl-Einsätzen
48. Aufstellen von Küchenherden inklusive Montieren von Herdplatte, Heizbrust, Deckel, Schutzstange, Putztüre usw.
49. Montieren der Bauteile von offenen Kaminen wie Rauchschürzen, Klappen, Kamineinsätzen usw.
50. Montieren von Ganzhausheizungen inklusive Einbauen und Einbinden von Luft-Wasser-Wärmetauschern
51. Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen
52. Durchführen von Funktionsanalysen (Sicherstellen der Funktion von Rohrleitungssystemen, elektronischen Regelanlagen, Durchführen von Probeheizungen) und Abgasanalysen
53. Mitarbeit beim Übergeben der Heizungsanlage und Einschulen des/der Kunden/in Übergeben der Heizungsanlage und Einschulen des/der Kunden/in
54. Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmassabrechnung, Aufmasstabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme
55. Anbieten und Durchführen von Sanierungs-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten
56. Kenntnis der berufspezifischen Normen und Rechtsvorschriften (zB technische Bauvorschriften, Bauordnungen)
57. Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen)
58. Grundkenntnisse der verkaufsgerechten Warenpräsentation
59. Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
60. Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen
61. Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software
62. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
63. Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen und hydraulischen Sicherheitsvorschriften und Normen
64. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit
65. Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
66. Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
67. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
68. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.

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