BundesrechtVerordnungenLabortechnik-Ausbildungsordnung§ 12

§ 12Bewertung

In Kraft bis 30. Juni 2026
Up-to-date

Für die Bewertung gemäß § 25 Abs. 5 BAG, ob die Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ oder „Gutem Erfolg“ bestanden wurde, ist die Note der Prüfarbeit Teil A nicht heran zu ziehen.

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