(1) Die Grundausbildung ist aus Modulen zusammengesetzt.
(2) Die einzelnen Module können in Seminarform, als Einzelunterricht, als e-learning-System oder als Training bzw. praktische Verwendung am Arbeitsplatz angeboten werden. Weiters können Projektarbeiten und Phasen des Selbststudiums vorgesehen sein.
(3) Als Vortragende/Ausbildner in den einzelnen Modulen sind nach Möglichkeit entsprechend qualifizierte Bedienstete des Bundesministeriums für Familien und Jugend heranzuziehen. Diese sind von der/dem Ausbildungsleiter/in im Einvernehmen mit den, den Lehrbeauftragten dienstvorgesetzten, Sektionsleiter/innen oder den im Rahmen der Organisationsstrukturen höchsten Dienstvorgesetzten zu bestimmen.
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