§ 3 Ausbildungsleiter/in — Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Rückverweise
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Familien und Jugend für die Ausbildung zuständig ist.
Keine Ergebnisse gefunden