Die Nutzungsarten eines Feldstückes ergeben sich aus den Nutzungsarten, wie sie für die Sammelanträge (Mehrfachantrag-Flächen) vorgesehen sind. Als vom Antragsteller anzugebende Nutzungsarten gelten jedenfalls:
1. Acker,
2. Grünland,
3. Dauer-/Spezialkulturen,
4. Weingartenflächen einschließlich Schnittweingärten,
5. Weingartenflächen einschließlich Schnittweingärten – Terrassenanlagen,
6. Geschützter Anbau auf Substratkulturen oder in Töpfen,
7. Alm,
8. Gemeinschaftsweide,
8a. naturschutzfachlich wertvolle Pflegeflächen,
9. Forst und
10. sonstige auszuweisende Nutzungsarten.
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