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Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Mai 2015
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§ 2 — Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
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Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.
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