BundesrechtVerordnungenFeststellung des Bestandes der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als Religionsgesellschaft

Feststellung des Bestandes der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich als Religionsgesellschaft

In Kraft seit 11. April 2015
Up-to-date

Art. 1

Der Bestand der Rechtspersönlichkeit der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ als Religionsgesellschaft gemäß § 3 Abs. 1 IslamG 2015 wird festgestellt. Auf sie findet der 3. Abschnitt des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften in Österreich, Islamgesetz 2015, BGBl. I Nr. 39/2015, Anwendung.