Der Betreiber kann die Befreiung von der Versicherungspflicht oder Herabsetzung der Versicherungssumme nach § 4 Abs. 4 des Weltraumgesetzes beantragen. Dazu hat er Unterlagen beizulegen,
1. inwiefern die Weltraumaktivität der Wissenschaft, Forschung oder Ausbildung dient,
2. welches Risiko von der Weltraumaktivität ausgeht und
3. inwiefern er in der Lage ist, seiner Haftpflicht für Personen- oder Sachschaden finanziell nachzukommen.
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