BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan-bmvit§ 8

§ 8Gender Mainstreaming

In Kraft seit 24. Februar 2015
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Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie überprüft die vom ihm gesetzten Handlungen auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu vermeiden. In sämtliche Entscheidungsprozesse ist durch Gender Prüfungen die Perspektive der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen.

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