BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan-bmvit§ 20

§ 20Kinderbetreuungseinrichtungen

In Kraft seit 24. Februar 2015
Up-to-date

Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der Dienststelle sind zu erheben und zu prüfen. Die Ergebnisse der Erhebung sind den Bediensteten zur Verfügung zu stellen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden