§ 13 Sprachliche Gleichbehandlung — Verschlusssachenverordnung
Rückverweise
Personenbezogene Ausdrücke in dieser Verordnung umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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