Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
§ 1. In die Zusatzversicherung in der Unfallversic
§ 2. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kr
Vorwort/Präambel
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
die Mitglieder des Vereins „Medical Air Ambulance Service Austria“.
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.