BundesrechtVerordnungenFeststellung der Bildungseinrichtungen, an denen im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre mehr als 1.000 Studierende zugelassen waren§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Juli 2017
Up-to-date

Privatuniversitäten, an denen mehr als 1 000 Studierende gemäß § 2 Abs. 1 und 2 HSG 2014 im Durchschnitt der letzten drei Studienjahre zugelassen waren, sind:

1. Sigmund Freud Privatuniversität Wien GmbH

2. Private Universität für Gesundheitswissenschaft, Medizinische Informatik und Technik GmbH

3. Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg – Privatstiftung

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