Die Verordnung über die einheitliche Ausbildung aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen für das Bibliothekspersonal an Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems, BGBl. II Nr. 186/2005, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
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