§ 6 Lehrberufe — Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung
Der erfolgreiche Abschluss des kaufmännisch-administrativen Lehrberufes mit einschlägiger Spezialisierung „Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin“ gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 451/2004 ersetzt die Ausbildung für die Tätigkeiten mittlerer Qualifikation.
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