(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012), BGBl. II Nr. 243/2012, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
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