§ 5 Inkrafttreten — Gewährung von Studienbeihilfe für die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden.
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