§ 3 — Übertragung von Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten an Bundesmuseen
Rückverweise
Die Verordnung tritt mit 1. August 2014 in Kraft. In der Zuständigkeit in den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 tritt keine Änderung ein.
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