Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Drogist/in kann gemäß § 27 Abs. 2 BAG eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf die Gegenstände „Geschäftsfall in der Apotheke“, „Chemie, Physik und Labortechnik“ sowie „Verkaufspraxis in der Apotheke“.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise