BundesrechtVerordnungen48. Nachtrag zum Arzneibuch

48. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 08. Februar 2014
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.7, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.7, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.