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Bundesrecht
Verordnungen
Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
§ 4
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
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§ 4 Inkrafttreten — Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
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Diese Verordnung samt Anlagen tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
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