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Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Grenzkontrolle
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
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§ 2 Inkrafttreten — Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Grenzkontrolle
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
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