Soweit in dieser Verordnung auf österreichische Bundesgesetze oder Verordnungen oder auf Bestimmungen in direkt anwendbaren Vorschriften der Europäischen Union (EU) verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
…14 Zu ihrer Zulässigkeit führt die Revisionswerberin aus, das Verwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass Gründe für das Absehen von der nach § 44 Abs. 1 VwGVG grundsätzlich durchzuführenden Verhandlung vorlägen. 15 Mit diesem Vorbringen erweist sich die Revision in diesem Umfang als zulässig und begründet…