§ 43 Übergangsbestimmung — Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung
Gliederung
6. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 43 Übergangsbestimmung
Rückverweise
Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Untersuchungen aufgrund der in § 42 genannten Rechtsvorschriften gelten als Untersuchungen im Sinne dieser Verordnung.
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