Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2013, G 64/2012-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 2013, zu Recht erkannt:
„§ 29 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 – StbG 1965), BGBl. Nr. 250/1965, war verfassungswidrig.“
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