BundesrechtVerordnungenSitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates

Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates

In Kraft seit 15. August 2013
Up-to-date

§ 1 Sitzungsgeld und Reisekosten

(1) Den Mitgliedern des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.

(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Bundes.

§ 2 Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen

Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Bundeskanzleramt anzuweisen.