Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
Vorwort
§ 1 Sitzungsgeld und Reisekosten
(1) Den Mitgliedern des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Bundes.
§ 2 Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Bundeskanzleramt anzuweisen.