BundesrechtVerordnungenMilchquotenzuteilungsverordnung 2013§ 6

§ 6Zuteilung

In Kraft seit 24. Juli 2013
Up-to-date

Die AMA hat über die Anträge auf Zuteilung zu entscheiden und den Milcherzeugern die zugeteilten Quoten für Lieferungen sowie deren repräsentativen Fettgehalt mit Wirksamkeitsbeginn 1. April 2013 mitzuteilen. Die Quoten für Lieferungen sind auf jeweils ganze Zahlen kaufmännisch zu runden.

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