BundesrechtVerordnungenMilchquotenzuteilungsverordnung 2013§ 2

§ 2Zuständigkeit

In Kraft seit 24. Juli 2013
Up-to-date

Für die Vollziehung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) zuständig.

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