§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Satzung des Rahmen-Kollektivvertrags für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark
Rückverweise
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2013 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
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