§ 3 Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung — Satzung des Rahmen-Kollektivvertrags für Orthopädieschuhmacher in Kärnten, Salzburg und Steiermark
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2013 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.