Leistungsfeststellungs-Verordnung 2013
Vorwort
§ 1
Für die Leistungsfeststellung im Sinne des § 81 BDG ist der als Anlage 1 angeschlossene Beurteilungsbogen zu verwenden.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anlage 1 zur Leistungsfeststellungsverordnung 2013 vom 26. Juni 2013
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 1PDF