Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft
Vorwort
Art. 1
Die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.