§ 4 Vollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind — Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Gliederung
Erster Abschnitt Erwachsenenstrafvollzug
§ 4 Vollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind
Rückverweise
Für die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind, wird die Zuständigkeit der Außenstelle Wilhelmshöhe der Justizanstalt Wien-Josefstadt allgemein angeordnet.
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