Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Die Richtlinien für den Abschluss von Versicherungsverträgen durch die Bundesverwaltung gemäß § 58 Abs. 5 BHG, AÖF Nr. 148/1992 idF AÖF Nr. 305/1993, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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