Rückverweise
Für die Einmessung des Ansatzpunktes der Bohrlöcher von Bohrungen und Sonden gelten §§ 3 bis 6 und §§ 13 bis 17.
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…