Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichtzeitig tritt die Verordnung über die Statistik der Aquakulturproduktion, BGBl. II Nr. 288/2003, außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichtzeitig tritt die Verordnung über die Statistik der Aquakulturproduktion, BGBl. II Nr. 288/2003, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden