§ 1
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 27. Mai 1977, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers TODTENHAUER bestimmt wird, GZ 12.681/2-1.5/77, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2012 in Kraft.