BundesrechtVerordnungen43. Nachtrag zum Arzneibuch

43. Nachtrag zum Arzneibuch

In Kraft seit 09. August 2012
Up-to-date

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.2, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.2, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.