§ 86 Diplomarbeit — Prüfungsordnung BMHS
Gliederung
4. Abschnitt Besondere Bestimmungen
21. Unterabschnitt Diplomprüfung für Inklusive Sonderpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
§ 86 Diplomarbeit
Im Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ ist eine ausbildungsspezifische Diplomarbeit zu verfassen.
Rückverweise
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