§ 83 Diplomarbeit — Prüfungsordnung BMHS
Gliederung
4. Abschnitt Besondere Bestimmungen
20. Unterabschnitt Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
§ 83 Diplomarbeit
Im Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ ist eine ausbildungsspezifische Diplomarbeit zu verfassen.
Rückverweise
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