BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung BMHS4. Abschnitt Besondere Bestimmungen13. Unterabschnitt Abschlussprüfung an der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe (einschließlich der dreijährigen Fachschule für Hörbeeinträchtigte)§ 63

§ 63Klausurprüfung

In Kraft seit 01. November 2024
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