BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung BMHS4. Abschnitt Besondere Bestimmungen12. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“)§ 60

§ 60Klausurprüfung

In Kraft seit 01. September 2018
Up-to-date