Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Kultur- und Eventmanagement“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ oder
3. den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ oder
4. einen schulautonom eingeführten, im Ausmaß von vier Wochenstunden unterrichteten Pflichtgegenstand oder
5. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1 oder 2 und
a) den Pflichtgegenstand „Religion“ oder „Ethik“ oder
b) den Pflichtgegenstand „Deutsch“ oder
c) den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ oder
d) den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ oder
e) den Pflichtgegenstand „Recht“ oder
f) den Pflichtgegenstand „Geschichte und Politische Bildung“ oder
g) den Pflichtgegenstand „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“ oder
h) den Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ oder
i) einen schulautonom eingeführten Pflichtgegenstand.
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