Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Angewandte Informatik“ oder
3. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1 oder 2 und einen zweiten Pflichtgegenstand.
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