BundesrechtVerordnungenPrüfungsordnung BMHS4. Abschnitt Besondere Bestimmungen7. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus (einschließlich des Aufbaulehrganges)§ 45

§ 45Mündliche Prüfung

In Kraft seit 01. September 2018
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