§ 43 Diplomarbeit — Prüfungsordnung BMHS
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den Pflichtgegenstand „Tourismusgeografie und Reisebüro“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Tourismusmarketing und Kundenmanagement“ oder
3. den Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“ oder
4. einen schulautonom eingeführten, im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden unterrichteten Pflichtgegenstand oder
5. einen Pflichtgegenstand gemäß Z 1, 2, 3 oder 4 in Kombination mit einem zweiten Pflichtgegenstand.
Rückverweise