Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
1. den besuchten schulautonomen Schwerpunkt oder
2. den besuchten schulautonomen Schwerpunkt und höchstens zwei weitere Pflichtgegenstände oder
3. den Pflichtgegenstand „Mediale Darstellungsverfahren“ oder
4. den Pflichtgegenstand „Mediale Darstellungsverfahren“ und höchstens zwei weitere Pflichtgegenstände.
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