§ 35a Diplomarbeit — Prüfungsordnung BMHS
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst die Pflichtgegenstände des besuchten Ausbildungsschwerpunktes und nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten einen weiteren Pflichtgegenstand.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden